Ausweitung des Bürgschaftsangebots auf die Landwirtschaft

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1 DIE L-BANK INFORMIERT NR Ausweitung des Bürgschaftsangebots auf die Landwirtschaft Der Trend zu umwelt- und tiergerechter Landwirtschaft stellt die Landwirtinnen und Landwirte in Baden-Württemberg, mit ihren im Bundesvergleich traditionell kleineren Betrieben, vor besondere Herausforderungen. Immer häufiger müssen zum Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit große Investitionen getätigt werden, die manchen Hof an seine finanziellen Grenzen bringen. Um den größenbedingten Finanzierungsnachteilen entgegen zu wirken, fördert die L-Bank seit Jahren in Kooperation mit der Landwirtschaftlichen Rentenbank die Agrar- und Ernährungswirtschaft im Land mit günstigen Förderkrediten. Dieses bewährte Instrument wird nun in Anlehnung an das gewerbliche Fördergeschäft um das Instrument der Bürgschaft erweitert. Unterstützt werden die neuen Agrar-Bürgschaften durch den Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI). Themen Wirtschaft Wohnraum Infrastruktur Landwirtschaft Förderung allgemein Neues Bürgschaftsangebot Agrar-Kombi-Bürgschaften der Bürgschaftsbank Seite Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) Prüfung der Beihilfeobergrenzen mit Seite

2 Agrar-Kombi-Bürgschaften (Jung-)Landwirtinnen und Landwirte sowie kleine und mittlere Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion (Landund Forstwirtschaft, Fischzucht, Weinbau und nicht-gewerblicher Gartenbau) können mit Unterstützung des EU-Programms COSME für Ihre Gründungen, Unternehmensnachfolgen und Investitionsmaßnahmen Bürgschaften der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg im Umfang von bis zu 60 % erhalten. Eine Agrar-Kombi-Bürgschaft kommt für die L-Bank-Programme - Landwirtschaft - Wachstum, - Landwirtschaft - Wachstum mit Zinsbonus für Junglandwirte, - Landwirtschaft - Nachhaltigkeit und - Agrar- und Ernährungswirtschaft - Wachstum und Wettbewerb sowie Umwelt- und Verbraucherschutz (für nicht gewerbliche Forstwirte) in Betracht. Außerhalb der Kooperation zwischen L-Bank und Bürgschaftsbank besteht auch die Möglichkeit der Verbürgung von Förderprogrammen der Landwirtschaftlichen Rentenbank. Höchstbeträge: Bei bestehenden Betrieben und Unternehmensnachfolgen können Kredite bis maximal 1,0 Mio. Euro, bei Gründungen bis Euro verbürgt werden. Bitte beachten Sie: Eine Kombination mit Zuschüssen aus dem Agrarinvestitionsförderprogramm (AFP) des Landes ist nach aktuellem Sachstand teilweise zulässig. Häufig lassen sich Vorhaben aufteilen. Bekommt ein Unternehmer Zuschuss aus dem AFP für einen Teil des Vorhabens, so lässt sich der Rest, sofern es sich um nicht zuwendungs fähige Kosten im Sinne des AFP handelt, mit einer Agrar-Kombi- Bürgschaft begleiten. Die Agrar-Bürgschaften sind grundsätzlich beihilfe frei. Die laufende Bürgschaftsprovision orientiert sich am risiko gerechten Zinssystem. Für Vorhaben außerhalb der oben beschriebenen landwirtschaftlichen Primärproduktion stehen ggf. die individuellen Bürgschaften des gewerblichen Förderkreditgeschäftes zur Verfügung. Antragsweg: Anträge auf Übernahme von Kombi-Bürgschaften werden in einem vereinfachten Verfahren gemeinsam mit dem Förderdarlehen der L-Bank beantragt und zu besonderen Konditionen zugesagt. Ergänzend zum Antrag ist die im Anhang befindliche Anlage zum Antrag für Agrar-Bürgschaft einzureichen. Ein entsprechender Link steht auf der Programmseite im Internetauftritt der L-Bank zur Verfügung. L-Bank und Bürgschaftsbank sorgen für eine enge zeitliche Koordination ihrer Zusagen. Um eine frist- und formgerechte Antragstellung sicher zu stellen, wird ausdrücklich die Verwendung des Beihilfeantrags (L-Bank- Vordruck Nummer 9087) in der Version empfohlen. Hotline für Rückfragen Für Ihre Fragen stehen wir Ihnen wie gewohnt zur Verfügung: Tel landwirtschaft@l-bank.de Verfügbarkeit: Ab sofort! Weitere Inhalte: Anhang: Flyer Agrar-Bürgschaften der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg Anlage zum Antrag für Agrar-Bürgschaft

3 Prüfung der Beihilfeobergrenzen Auch bei der Gewährung landwirtschaftlicher Förderdarlehen der L-Bank ist grundsätzlich die Einhaltung der EU-rechtlichen Bei hilfeobergrenzen zu prüfen. Besondere Bedeutung haben in diesem Zusammenhang die Zuschüsse des Landes Baden- Württem berg aus dem Agrarinvestitionsförderprogramm (AFP). Beantragte oder bereits bewilligte Zuschüsse für das gleiche Vorhaben müssen bei Antragstellung zwingend angegeben werden. Hierzu folgendes Beispiel: Investitionen: in T Neubau eines Schweinestalls 800 Futtersilo 100 Betriebsmittel 50 Gesamtkosten 950 Finanzierung: in T Landeszuschuss (AFP) 300 (=40 % aus 750*) Eigenmittel 50 * Förderhöchstgrenze AFP = 750 T Beihilfeobergrenze 40 % = 360 (aus 900) abzgl. Landesuschuss (AFP) 300 Restfördermöglichkeit 60 Für den Restfinanzierungsbedarf von 600 T kommt das Programm Landwirtschaft Nachhaltigkeit in Betracht. Mit dem EU-Beihilfewertrechner (Pfad s.u.) ist der EU-Beihilfewert in zu ermitteln. Besteht ausreichender Förderspielraum, kann die Restfinanzierung über die L-Bank abgedeckt werden. Finanzierung: in T Landeszuschuss (AFP) 300 (=40 % aus 750) Landwirtschaft - Nachhaltigkeit 600 Eigenmittel 50 Gesamtfinanzierung 950 Ergänzende Förderdarlehen mit Beihilferelevanz sind für Anlagen, die nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in der Fassung ab 2014 gefördert werden, unzulässig. Darlehen ohne Beihilfe können zur Verfügung gestellt Für Grundstückskäufe gilt ebenfalls ein Förderausschluss für Darlehen mit Beihilfe. Auch hierfür können Darlehen ohne Beihilfe eingesetzt Für Förderdarlehen der L-Bank dürfen nur Beihilfeanträge in der Fassung verwendet werden (s. Anlage). Das unterzeichnete Formular verbleibt bei der Hausbank. Grundstückskäufe bleiben hier unberücksichtigt. Hotline für Rückfragen Für Ihre Fragen stehen wir Ihnen wie gewohnt zur Verfügung: Tel landwirtschaft@l-bank.de Weitere Inhalte: Anhang: Beihilfeantrag

4 Wer ist die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg? AGRARBürgschaften Die Bürgschaftsbank ist eine Spezialbank mit Förderauftrag. Sie wurde 1971 von der Wirtschaft für die Wirtschaft gegründet. Gesellschafter sind Kammern, Verbände sowie öffentliche und private Banken. Zusammen mit Haus- und Förderbanken begleitet sie jedes Jahr n beinahe Unternehmer und Unternehmerin nen bei ihren Finanzierungen. Ein bundesweites Bürgschaftsangebot für Unternehmen aus Landwirtschaft, Gartenbau, Fischzucht und Forstwirtschaft n Davon sind fast Neugründer und n nahezu 500 Unternehmensnachfolger. Die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg gehört damit zu den großen Kredit-Ermöglichern im Land. Ihre Fragen zu Agrar-Bürgschaften beantworten n Michael Rieger michael.rieger@buergschaftsbank.de n Klaus Justus klaus.justus@buergschaftsbank.de n Jens Gall jens.gall@buergschaftsbank.de Eine moderne Landwirtschaft mit regional erzeugten Lebensmitteln und Pflanzen braucht Kredite. Mit den Agrar-Bürgschaften unterstützen wir Landwirte und Gärtner bei ihren Investitionen, Michael Rieger, Bürgschaftsbank Baden-Württemberg. Telefon Bürgschaftsbank Baden-Württemberg GmbH Werastraße Stuttgart

5 Was wird gefördert? Verbürgt werden Förderkredite der L-Bank sowie der Landwirtschaftlichen Rentenbank für Nachfolgen und Übernahmen Existenzgründungen Neubau sowie Aus- und Umbauten Erwerb von Flächen und Gesellschaftsanteilen Modernisierungs- und Rationalisierungsmaßnahmen Kooperationen, Marketingmaßnahmen sowie Qualifizierungen. Nicht verbürgt werden reine Liquiditätsfinanzierungen. Laufzeit der Bürgschaft: Die Laufzeit richtet sich nach der Kreditlaufzeit. Die Bürgschaft verringert sich nach 10 Jahren von 60 auf 30 Prozent. Fotos: fotolia.com Agrar-Bürgschaften In der gewerblichen Wirtschaft sind Bürgschaften für Finanzierungsvorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen üblich. Landwirtschaftliche Betriebe stehen vor enormen Herausforderungen: Die Investitionen in Flächen steigen. Um Betriebe modern auszustatten, sind zum Teil große Investitionen notwendig. Gründer und Unternehmensnachfolger müssen ihre Unternehmen modernisieren, was nur mit erheblichen finanziellen Mitteln möglich ist. Seit dem 1. Oktober 2015 gibt es daher für Unternehmen der Landwirtschaft ein bundesweites Bürgschaftsangebot die Agrar-Bürgschaften. Bundesweit stehen so 670 Millionen Euro Kreditvolumen für Investitionen zur Verfügung. Wer wird gefördert? Existenzgründer, Unternehmensnachfolger sowie bestehende kleine und mittelständische Betriebe mit weniger als 250 Beschäftigten und einem Jahresumsatz unter 50 Millionen Euro oder einer Bilanzsumme unter 43 Millionen Euro der Landwirtschaft, der Fischzucht- und der Forstwirtschaft sowie dem nicht gewerblichen Gartenbau. Wie wird gefördert? Die Hausbank erhält eine 60-prozentige Bürgschaft für Kredite bis maximal 1,0 Million Euro bei bestehenden Unternehmen oder Betriebsübernahmen oder maximal Euro bei Gründungen. Wie kommen Betriebe zum Kredit mit Agrar-Bürgschaft? Bei Bürgschaften gilt das Hausbankprinzip. 1. Unternehmer stellen ihr Investitionsprojekt ihrer Hausbank vor. 2. Die Hausbank leitet den Kreditwunsch an die a. L-Bank oder b. sofern die Fördermittel direkt von der Landwirtschaftlichen Rentenbank kommen sollen, an die Bürgschaftsbank und nach Zusage der Bürgschaftsbank an die Landwirtschaftliche Rentenbank. 3. Nach Zusage von Förder- und Bürgschaftsbank schließen Hausbank und Unternehmen den Kreditvertrag. 4. Das Unternehmen kann investieren. Was kostet die Bürgschaft? Bearbeitungsgebühr: Es fällt keine an. Bürgschaftsprovision: Sie fällt jährlich an. Sie errechnet sich aus dem noch ausstehenden Kreditbetrag und orientiert sich am risikogerechten Zinssystem. Woher kommt das Geld für die Agrar-Bürgschaften? Die Mittel für die Agrar-Bürgschaften kommen aus dem EU-Programm COSME, das vom Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) der Europäischen Kommission gefördert wird. Mit einer Rückbürgschaft des EIF können ab Oktober 2015 für zuerst drei Jahre Bürgschaften über insgesamt 400 Millionen Euro vergeben werden. Damit wird ein Kreditvolumen von rund 670 Millionen Euro ermöglicht. Gibt es das Programm Agrar-Bürgschaft auch in anderen Bundesländern? In Deutschland gibt es insgesamt 17 Bürgschaftsbanken, die von der Wirtschaft für die Wirtschaft gegründet wurden und jeweils für ihr Bundesland zuständig sind. Befindet sich Ihr Unternehmen oder Ihr Kunde nicht in Baden-Württemberg? Dann erreichen Sie die übrigen Bürgschaftsbanken der jeweiligen Bundesländer hier:

6 Anlage zum Antrag für Agrar-Bürgschaft Weitere Angaben zum Unternehmen 1. Betriebsart (z.b. Milchwirtschaft, Weinbau etc.) 2. Erwerbsart Neben- oder Haupterwerb 3. Betriebliche Fläche (ha) davon gepachtet (ha) 4. Steuersatz optiert oder pauschaliert Nur bei Krediten über 150 T: Erklärung zur Prüfung der Fördermöglichkeit COSME Mit einem Kreditbetrag über 150 T dürfen nach dem Programm COSME Unternehmen/er nur gefördert werden, wenn sie keine der Anforderungen erfüllen, die Zugangsvoraussetzungen für das Programm InnovFin/Horizont 2020 sind. Das Antrag stellende Unternehmen ist kein innovatives Unternehmen im Sinne des Programms InnovFin/Horizont 2020, wenn sämtliche nachfolgenden Punkte zutreffen, was durch den Kreditnehmer zu bestätigen ist. 1. Das Unternehmen ist in den letzten 3 Jahren im Schnitt nicht mehr als 20% p.a. gewachsen (Umsatz oder Beschäftigtenzahl). 2. Das Unternehmen hat im letzten Jahr keine Forschungs- und Entwicklungsausgaben in Höhe von mindestens 20% des beantragten Kreditvolumens getätigt. 3. Das Unternehmen hat in den letzten 24 Monaten keine Zuschüsse, Kredite oder Bürgschaften aus europäischen oder nationalen Forschungs- und/oder Innovationsprogrammen erhalten. 4. Das Unternehmen hat in den letzten 24 Monaten keinen Innovationspreis erhalten. 5. Dem Unternehmen wurde in den letzten 24 Monaten kein Patent erteilt. 6. An dem Unternehmen ist kein (innovationsgetriebener) Venture Capital Fonds beteiligt. 7. Das Unternehmen hat seinen Unternehmenssitz nicht in einem Wissenschafts-, Technologie oder Innovationspark. Weitere Erklärungen des Kreditnehmers Ich habe/wir haben die Allgemeinen Bürgschaftsbestimmungen Agrar einschließlich des Preis- und Konditionenverzeichnisses in der aktuell gültigen Fassung erhalten und erkenne/erkennen diese an. Ich bestätige/wir bestätigen, dass keine Ausschlussgründe gemäß Ziffer 1 Absatz 1 d) f) der Allgemeinen Bürgschaftsbestimmungen Agrar vorliegen. Ich bin/wir sind bereit, der Bürgschaftsbank bei Bedarf weitere Auskünfte zu erteilen. Mit meiner/unserer Unterschrift bestätige/n ich/wir sämtliche oben aufgeführten Erklärungen. Ort, Datum Unterschrift des Kreditnehmers Werastr Stuttgart Tel Fax

7 Form-Solutions Beihilfeantrag Unternehmen/Antragsteller1 Name / Firma Straße, Hausnummer PLZ Ort Das beantragende Unternehmen erfüllt die KMU-Kriterien2 der EU: ja nein 1 In diesem Formular verwendete Bezeichnungen wie Antragsteller werden geschlechtsunspezifisch verwendet. Dies erfolgt aus Gründen der Lesbarkeit und beinhaltet weder Ausschluss noch Wertung. 2 Die Größenklasse der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) setzt sich aus Unternehmen zusammen, die weniger als 250 Personen beschäftigen und die entweder einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. Euro erzielen oder deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 43 Mio. Euro beläuft. Vorhaben Standort des Vorhabens Kurzbeschreibung des Vorhabens Beginn des Vorhabens Abschluss des Vorhabens Gesamtkosten davon geplanter Anteil öffentlicher Finanzierung Zusätzlich nur bei Förderdarlehen für die Landwirtschaft relevant: (Förderfähige) Kosten des Vorhabens: Grunderwerb Maschinen Baukosten Sonstiges Finanzierung3 Name des 1. Förderprodukts Name des 2. Förderprodukts Name des 3. Förderprodukts Name des 4. Förderprodukts 3 Die Summe der Finanzierung darf den oben genannten Anteil der öffentlichen Finanzierung nicht übersteigen. 4 Bitte beachten Sie, dass in bestimmten Bundes- oder Landesförderprogrammen (z. B. im Rahmen der GRW-Förderung) vor Vorhabensbeginn ein gesonderter Antrag zu stellen ist. Für nähere Auskünfte wenden Sie sich bitte an das jeweilige Förderinstitut. Form-Solutions Artikel Nr LB /15 Seite 1 von 1 Zudem bestätige ich, dass ich mit dem o. g. Vorhaben vor Stellung des vorliegenden Beihilfeantrags noch nicht begonnen habe. Ort, Datum Unterschrift/en Antragsteller Eingangsbestätigung der Hausbank Ort, Datum Name, Anschrift, Unterschrift

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