Uhr Uhr. Ort Mehrzweckraum der Grundschule, Kirchenstraße 7 in Münsterdorf

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1 S i t z u n g s p r o t o k o l l Gemeinde Münsterdorf Gremium Gemeindevertretung Tag Beginn Ende Uhr Uhr Ort Mehrzweckraum der Grundschule, Kirchenstraße 7 in Münsterdorf Sitzungsteilnehmer siehe beiliegendes Teilnehmerverzeichnis. Das Ergebnis der Beratung ergibt sich aus den Anlagen, die Bestandteil dieses Protokolls sind. gez. Unganz Vorsitzender gez. Eisler Protokollführerin

2 T e i l n e h m e r v e r z e i c h n i s zum Protokoll der Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Münsterdorf am Mitglieder: ja anwesend nein KIM Werner Langenfeld Sabine Ziegler Maria Randschau DMW Volker Fock Jörg Unganz - Bürgermeister - Stephanie Schwark Jürgen Illner Thomas Dräger SPD Dirk Schümann - Bernd Dieckmann Uwe Grell Torsten Jäger Astrid Schulz Ferner anwesend: Frau Eisler als Protokollführerin

3 Gemeinde Münsterdorf - Gemeindevertretung - Bürgermeister Jörg Unganz Mühlenstraße Münsterdorf 04821/ Verwaltung: Amt Breitenburg Osterholz 5, Breitenburg Tel.: Fax: info@amt-breitenburg.de Münsterdorf, den Einladung zur Sitzung Gemeindevertretung Sitzungsort Mehrzweckraum der Grundschule Kirchenstraße 7 in Münsterdorf Datum Do., öffentlich Uhrzeit Uhr nichtöffentlich T a g e s o r d n u n g 1. Anträge zur Tagesordnung 2. Einwohnerfragestunde 3. Mitteilungen des Bürgermeisters 4. Erlass der 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Münsterdorf 5. Europawahl am hier: Vorschläge für die Besetzung des Wahlvorstandes 6. LED-Innenbeleuchtung in der Grundschule und Sporthalle 7. Sachstand Kanalvermessung 8. Spülen des Kanalnetzes 9. Gestaltung der Treppenanlage Grundschule 10. Straßenbaumaßnahmen Dägelinger Weg 11. Banketten-Fräsarbeiten durch den Wegeunterhaltungsverband 12. Herstellung einer Boule-Boccia-Bahn 13. Kulturförderpreis Grundstücksangelegenheit Lütt Moor 15. Mitteilungen und Anfragen gez. Unganz Bürgermeister Hinweis: Es besteht die Möglichkeit, dass der TOP 14 in nicht öffentlicher Sitzung beraten und beschlossen wird.

4 Bürgermeister Unganz begrüßt alle Anwesenden und stellt die form- und fristgerechte Einladung sowie die Beschlussfähigkeit der Gemeindevertretung fest. Zu Pkt. 1: Anträge zur Tagesordnung Es werden keine Anträge gestellt. Zu Pkt. 2: Einwohnerfragestunde - Herr Jäger erkundigt sich, ob das Reststück vom Gehweg an der Kirche in die Kalandstraße hinein auch noch mit den schwarzen Pflastersteinen gepflastert wird. Bürgermeister Unganz erklärt, dass zunächst ein Seniorenkaffee im Gemeindehaus stattfindet und die Arbeiten nach Prüfung der finanziellen Mittel fortgesetzt werden. - Herr Jäger fragt nach der Pflasterung im Dreieck zum Mittelsteig, wo vorher die Bank stand. Bürgermeister Unganz erläutert, dass auf Grund der geplanten Baustellenzufahrt für die Erneuerung des Kirchendaches die Arbeiten erst nach dessen Fertigstellung beginnen werden. - Herr Jäger fragt, wann der Poller vorm Stichweg gegenüber von der Kirche neu aufgemauert wird. Bürgermeister Unganz berichtet dazu, dass die Telekom auch entlang des Stichweges arbeiten wird und auch noch der Hydrant erneuert werden muss. Sobald diese Arbeiten erledigt sind, wird abschließend der Poller erneuert. - Frau Schulz bemängelt, dass sich auf Grund des Halteverbots in der Deichstraße die Stauung in die Kaland- und Kirchenstraße nicht verbessert hat. Bürgermeister Unganz antwortet, dass das Halteverbot auf Grund der gefährlichen Überholmanöver vor der Kurve in die Itzehoe Straße aufgestellt wurde und dort auch den gewünschten Effekt bewirkt. - Herr Schümann möchte wissen, wann die Pflasterarbeiten im Ernst-Krohn- Weg/Mittelsteig für den Wendekreis des Schulbusses erledigt werden. Bürgermeister Unganz erklärt, dass die Firma Lipp im Zuge der Pflasterarbeiten im Dorf auch diese Stelle abarbeitet. Zu Pkt. 3: Mitteilungen des Bürgermeisters - Die Schredderaktion schließt mit Einberechnung der Arbeitsstunden der Gemeindearbeiter mit einem Minus von ab. Der Bauausschuss wird über mögliche Änderungsmaßnahmen beraten. - Bürgermeister Unganz erläutert anhand einiger Fotos die Pflasterarbeiten des Gehweges in der Kirchenstraße. Er ist mit dem Ergebnis sehr zufrieden. - Auf dem Sportplatz wurden durch das geologische Landesamt mit Hilfe eines Radarmessverfahrens vier Erdfallverdachtsbereiche lokalisiert. An dem Größten werden am 16. und 17. Bohrungen für eine genauere Analyse stattfinden. Es besteht das Risiko, dass durch das Anbohren die oberste Erdschicht einstürzt. Der betroffene Bereich wurde bis auf Weiteres gesperrt. Herr Schümann fragt, ob auch eine Grundwassermessung vorgenommen wird, um die Grundwasserfließrichtung zu ermitteln. Bürgermeister Unganz antwortet, dass dies bisher nicht geplant ist. - Die Photovoltaikanlage beim Kindergarten hat im Jahr 2013 insgesamt Strom im Wert von produziert. - Es steht inzwischen fest, dass die Gemeinden Kronsmoor und Westermoor die notwendigen Anschlusszahlen für eine Breitbandversorgung erreicht haben. Zu Pkt. 4: Erlass der 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Münsterdorf Die Drucksache Nr. 1/2014 liegt allen Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern vor. Seit Inkrafttreten der letzten Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Münsterdorf am hat es einige gesetzliche Änderungen gegeben, die entsprechend in der Hauptsatzung angepasst werden müssen.

5 Im Einzelnen wurden in der anliegenden Änderungssatzung folgende gesetzliche Änderungen berücksichtigt: In 76 Abs. 4 Gemeindeordnung wird jetzt geregelt, dass die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln darf. Die Einwerbung und die Entgegennahme des Angebotes einer Zuwendung obliegen ausschließlich dem Bürgermeister. Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet die Gemeindevertretung. Sie kann diese Entscheidung bis zu einer bestimmten Wertgrenze auf den Bürgermeister übertragen. Die Altfassung des 2 Abs. 2 Nr. 6 lautete: Sie oder er entscheidet ferner über die Annahme von Schenkungen, Spenden und Erbschaften bis zu einem Wert von 500,00, Der 2 Abs. 2 Nr. 6 der Hauptsatzung wurde der jetzt geltenden Rechtslage angepasst. Die Wertgrenze wurde nicht verändert. Auch die Vorschriften über die ständigen Ausschüsse in 4 der Hauptsatzung wurden der geltenden Rechtslage angepasst. - Nach 46 Abs. 8 GO sind Sitzungen der Ausschüsse jetzt immer öffentlich. Eine Regelung in der Hauptsatzung, wonach einzelne Ausschüsse generell nicht öffentlich tagen, ist nicht mehr zulässig. Dementsprechend wurde die bestehende Regelung in der Hauptsatzung der Gemeinde Münsterdorf gestrichen. - Der Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung wird zum Rechnungsprüfungsausschuss, sein Aufgabengebiet ist jetzt die Prüfung des Jahresabschlusses redaktionelle Änderung aufgrund der Einführung der Doppik. Das OVG Lüneburg hat mit Beschluss vom festgestellt, dass eine ortsübliche Bekanntmachung nach 3 Abs. 2 Baugesetzbuch, die ausschließlich über das Internet erfolgt, unzulässig ist, weil sie gegen höherrangiges Recht verstößt ( 4a Abs. 4 BauGB). Da nicht auszuschließen ist, dass Internetbekanntmachungen für sämtliche Bekanntmachungen im Rahmen der Bauleitplanung und des Baugesetzbuches unzulässig sind, wird aus Rechtssicherheitsgründen empfohlen, für diese Bekanntmachungen von förmlichen Internetbekanntmachungen abzusehen und eine andere Bekanntmachungsform zu wählen, um im Einzelfall Auslegungsprobleme zu vermeiden. Die Verwaltung schlägt deshalb für Bekanntmachungen im Verfahren nach dem Baugesetzbuch und dem Landesnaturschutzgesetz die Bekanntmachungsform Aushang vor. 8 der Hauptsatzung wurde deshalb entsprechend angepasst. Auf Anregung von Herrn Schümann werden die umgerechneten DM-Beträge für Stundung, Niederschlagung und Erlass von Ansprüchen ( 2 Abs. 2 Nr. 1 Hauptsatzung) wie folgt geändert: Stundung: 2.600,- Niederschlagung 1.500,- Erlass von Ansprüchen: 1.000,- Die anliegende 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Münsterdorf wird beschlossen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig

6 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Münsterdorf Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der z. Z. gültigen Fassung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom und mit Genehmigung des Landrates des Kreises Steinburg vom folgende 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom erlassen: Artikel I 1. 2 Abs. 2 Nr. 1 erhält folgende Fassung: Stundungen bis zu einem Betrag von 2.600,00, Niederschlagung bis zu einem Betrag von 1.500,00 und Erlass von Ansprüchen bis zu einem Betrag von 1.000,00, 2. 2 Abs. 2 Nr. 6 erhält folgende Fassung: Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen sowie Erbschaften bis zu einem Wert von 500, 3. 4 Abs. 1 Buchst. e) erhält folgende Fassung: e) Rechnungsprüfungsausschuss Zusammensetzung: 3 Gemeindevertreter Aufgabengebiet: Prüfung des Jahresabschlusses 4. 4 Abs. 3 wird gestrichen Abs. 4 wird Abs erhält folgende Fassung 8 Veröffentlichungen (1) Satzungen und öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde in Verfahren nach dem Baugesetzbuch und dem Landesnaturschutzgesetz werden durch Aushang an den Bekanntmachungstafeln, die sich a) bei TOP-Kauf, Kirchenstraße 14, b) am Kindergarten, Gartenstraße 9, c) an der Straßeneinmündung Am Brunnen / Querstraße und d) an der Kreuzung Mühlenstraße / Rethmoor (beim MSV) befinden, während einer Dauer von einer Woche bekannt gemacht. Die Bekanntmachung ist mit dem letzten Tag der Aushangfrist bewirkt. (2) Alle sonstigen Satzungen und gesetzlich vorgeschriebenen Bekanntmachungen der Gemeinde werden im Internet auf der Homepage des Amtes Breitenburg ( bereitgestellt. An den Bekanntmachungstafeln, die sich a) bei TOP-Kauf, Kirchenstraße 14, b) am Kindergarten, Gartenstraße 9, c) an der Straßeneinmündung Am Brunnen / Querstraße und d) an der Kreuzung Mühlenstraße / Rethmoor (beim MSV) befinden, ist unter Angabe der Internetadresse hierauf hinzuweisen. Die Dauer des Aushangs beträgt eine Woche. Die Bekanntmachung ist mit Ablauf des Tages bewirkt, an dem sie im Internet verfügbar ist und der Hinweis auf sie an der Bekanntmachungstafel erfolgt ist.

7 (3) Auf die gesetzlich vorgeschriebene Auslegung von Plänen und Verzeichnissen ist in entsprechender Form hinzuweisen. Die Auslegungsfrist beträgt einen Monat, soweit nicht gesetzlich etwas anderes bestimmt ist. Beginn und Ende der Auslegung sind auf dem ausgelegten Exemplar mit Unterschrift und Dienstsiegel zu vermerken. Artikel II Diese Satzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft. Die Genehmigung nach 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung wurde durch Verfügung des Landrates des Kreises Steinburg vom erteilt. Münsterdorf, den... Bürgermeister

8 Zu Pkt. 5: Europawahl am hier: Vorschläge für die Besetzung des Wahlvorstandes Die nächste Europawahl findet am statt. Nach 12 Abs. 1 der Europawahlordnung (EuWO) bilden Gemeinden mit nicht mehr als Einwohnern in der Regel einen Wahlbezirk. Größere Gemeinden werden in mehrere Wahlbezirke eingeteilt. Für jeden Wahlbezirk ist gemäß 5 Abs. 1 des Europawahlgesetzes (EuWG) ein Wahlvorstand vorzusehen. Der Wahlvorstand besteht gemäß 5 Abs. 3 EuWG aus dem Wahlvorsteher, dem stellvertretenden Wahlvorsteher und weiteren drei bis sieben Beisitzern, aus deren Mitte der Schriftführer und sein Stellvertreter zu bestellen sind. Der Stellvertreter des Wahlvorstehers ist zugleich Beisitzer, so dass der Wahlvorstand aus maximal neun Mitgliedern bestehen kann. Gemeindebehörde ist bei amtsangehörigen Gemeinden der Amtsvorsteher. Dem Amtsvorsteher obliegt danach auch die Einteilung der Gemeinde in Wahlbezirke, die Bestimmung der Wahlräume und die Berufung der Wahlvorstandsmitglieder. Hierfür wären Empfehlungen seitens der Gemeindevertretung an den Amtsvorsteher wünschenswert und sehr hilfreich. Von der Gemeindevertretung der Gemeinde Münsterdorf wird dem Amtsvorsteher als Gemeindebehörde vorgeschlagen: Die Gemeinde Münsterdorf bildet einen Wahlbezirk. Das Wahllokal ist in der Grundschule, Kirchenstraße 7 in Münsterdorf. Für die Besetzung des Wahlvorstandes werden vorgeschlagen als Wahlvorsteher / Wahlvorsteherin: Stellv. Wahlvorsteher / Stellv. Wahlvorsteherin: Schriftführer / Schriftführerin: Stellv. Schriftführer / Stellv. Schriftführerin: Jörg Unganz Sabine Ziegler Stephanie Schwarck Torsten Jäger Weitere Beisitzer und Beisitzerinnen: 1. Uwe Grell 2. Mario Siemann Abstimmungsergebnis: Einstimmig Zu Pkt. 6: LED-Innenbeleuchtung in der Grundschule und Sporthalle hier: Zustimmung zu einer Eilentscheidung des Bürgermeisters Seit dem Eingang der positiven Förderbescheide für die Grundschule und Sporthalle hat die Gemeinde noch keinen entscheidenden Beschluss über die Umsetzung der LED- Innenbeleuchtung gefasst. Nach ersten Rücksprachen mit dem Vorstand des MSV wird eine Umrüstung auf LED- Beleuchtung für nicht sinnvoll erachtet. Den größten Stromverbrauch verursacht die Hallenbeleuchtung selbst, die nach Expertenmeinung nicht wirtschaftlich auf LED-Lampen umgerüstet werden kann. In der Grundschule wird ein Leuchtmittelaustausch grundsätzlich befürwortet. Hierbei steht im Vordergrund, dass eine Verbesserung des Lernlichtes geschaffen wird. Im Haushalt 2014 wurden ,- für die Maßnahme eingeplant. Die Zuweisung in Höhe von ,73 würde anteilig in 2014 und 2015 ausgezahlt werden. Die Gemeinden Lägerdorf, Oelixdorf und das Amt haben bereits ein Ingenieurbüro mit der Ausschreibung für ihre Projekte beauftragt. Die Gemeinde Münsterdorf kann den Auftrag ebenfalls an dieses Ingenieurbüro vergeben.

9 Nach eingehender Beratung wird folgender Beschluss gefasst: 1. Die Innenbeleuchtung in der Grundschule wird auf LED umgerüstet. Im Vordergrund steht hier die Verbesserung des Lernlichtes. Hierzu wird eine Lampenauswahl und Bemusterung in der Sitzungsperiode gewünscht. 2. Mit dem Vorstand des MSV soll ein Gespräch über die Umrüstung der übrigen Beleuchtung (Umkleidekabinen, Kantine etc.) geführt werden. 3. Der Bürgermeister wird ermächtigt, dem Architektenvertrag des Amtes Breitenburg beizutreten. Abstimmungsergebnis: 9 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung Zu Pkt. 7: Sachstand Kanalvermessung Bürgermeister Unganz zeigt einen Ausschnitt der Mühlenstraße, in dem bereits die per GPS eingemessenen Schmutz- und Regenwasserleistungen sowie gemeindeeigene Schächte, die Übergabeschächte auf den privaten Grundstücken, die Trinkwasserschieber, Hydranten und Straßenlaternen dargestellt werden. Derzeit ist der Wasserbeschaffungsverband dabei, die Trinkwasserleitungen einzupflegen. Herr Grell fragt, ob den Straßenlaternen später auch Nummern zugeordnet werden, anhand derer man die Lampenart zuordnen kann. Bürgermeister Unganz erklärt, dass dies später durch das Amt Breitenburg eingepflegt werden kann. Herr Jäger möchte wissen, ob auch die Leitungen für Telekomunikation, Strom und Gas hinzugefügt werden können. Bürgermeister Unganz antwortet, dass dies grundsätzlich möglich wäre, es aber schwierig ist, die Daten von den Versorgern zu erhalten. Herr Grell bitte um Prüfung, ob auch die Sandfänge aufgenommen wurden. Die dafür notwendigen Unterlagen sind an das Ingenieurbüro übermittelt worden. Herr Schümann übergibt Bürgermeister Unganz eine Kopie des Auftrages mit dem Ingenieurbüro und schlägt einen Abgleich, welche Aufgaben erledigt sind, vor. Bürgermeister Unganz berichtet abschließend, dass eine komplette Vorführung des Programmes in der Gemeindevertretung aus datenschutzrechtlichen und lizenzrechtlichen Gründen nicht möglich ist. Dies müsste bei Bedarf im Amt Breitenburg gemacht werden. Nach der Fertigstellung des digitalen Katasters wird sich die Gemeinde mit der Aufstellung des Feuerschutzplanes befassen können. Die Gemeindevertretung nimmt den Sachstand zur Kenntnis. Zu Pkt. 8: Spülen des Kanalnetzes Bürgermeister Unganz berichtet aus der Beratung des Bau- und Umweltausschusses. Der Beschluss ist dahingehend zu ändern, dass das gesamte Schmutzwasserleitungsnetz innerhalb von 4 Jahren durchgespült wird. Begonnen werden soll mit den Abschnitten die wenig Gefälle haben, wie zum Beispiel Sielkate, Klotzenkuhle und Welna. Nach kurzer Beratung ergeht folgender Beschluss: 1. Das Schmutzwasserkanalnetz wird zukünftig innerhalb eines Vierjahreszeitrahmens abschnittsweise gespült. Begonnen wird in den Bereichen mit dem geringsten Gefälle. 2. Um der Pflichterfüllung der SüVO nachzukommen, werden zunächst die Schmutzwasserleitungen abschnittsweise innerhalb der nächsten 4 Jahre befilmt. Hierfür wird von der Amtsverwaltung ein Ausschreibungsverfahren durchgeführt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig Um Uhr wird die Sitzung für 10 Minuten unterbrochen.

10 Zu Pkt. 9: Gestaltung der Treppenanlage Grundschule Das Buschwerk vor der Schule wurde bereits von den Gemeindearbeitern entfernt. Hierbei wurde ein Überlaufschacht entdeckt, der das Regenwasser der Zisterne sammelt und dann in den Regenwasserkanal leitet. Bürgermeister Unganz zeigt hierzu einige Fotos. Dieser Schacht muss zunächst versetzt werden, bevor die Umgestaltungsmaßnahmen weiter vorangetrieben werden können. Die Arbeitsgruppe wird sich hierzu zusammenfinden, wenn das Schachtproblem gelöst ist. Bürgermeister Unganz könnte sich eine Treppe aus L- Steinen oder auch Natursteinen vorstellen und zeigt hierzu Beispielbilder. Die Gemeindevertretung nimmt den Sachstand zur Kenntnis. Zu Pkt. 10: Straßenbaumaßnahmen Dägelinger Weg Bürgermeister Unganz berichtet aus der Beratung im Bau- und Umweltausschuss. Für die letzte größere Reparatur am Dägelinger Weg wurden rund 3.500,- bezahlt. Er lobt das Engagement der Gemeindearbeiter, die in Eigenleistung eine Teilfläche im Dägelinger Weg saniert haben. Im Bau- und Umweltausschuss hat man sich für vier verschiedene Maßnahmen zum Vergleich entschieden, wovon bisher zwei Maßnahmen umgesetzt werden konnten. Bürgermeister Unganz erläutert anhand einiger Fotos die Umsetzung: Variante 1 Richten der Rasengittersteine, Bodenaushub und neuer Verfüllung mit Sand. (Keine langfristige Lösung, da schon kurz nach der Fertigstellung die ersten Lunken durch drüberfahrende Autos entstanden sind) Variante 2 Richten der Rasengittersteine, Bodenaushub und Verfüllung mit Beton und Baustahlmatten. (Dieses Stück hält bisher gut. Der Beton hat rund 200 für 7,5 m Straße gekostet.) Variante 3 Richten der Rasengittersteine, Bodenaushub und Verfüllung mit Recyclingmaterial. (Diese Variante konnte auf Grund der Wetterbedingungen noch nicht umgesetzt werden.) Variante 4 Richten der Rasengittersteine, Bodenaushub und Verfüllung mit Fräsgut. (Diese Variante wurde bisher noch nicht umgesetzt.) Bürgermeister Unganz ist mit dem Ergebnis der Variante 2 sehr zufrieden und möchte zumindest den Kurvenbereich in dieser Art sofort ausbessern. Außerdem möchte er zum Schutz der Fußgänger neue Poller im Kurvenreich aufstellten. Er ist über den Zustand des Dägelinger Wegs entsetzt und fordert zum sofortigen Handeln auf, damit nicht noch mehr Schäden an den Rasengittersteinen und der Schwarzdecke entstehen. Es schließt sich eine Aussprache über die verschiedenen Maßnahmen an. Man ist sich einig, dass der Dägelinger Weg nie in einem schlechteren Zustand war. Dieser Zustand zwingt jedoch auch die Autofahrer zur gewünschten Einhaltung des Tempolimits und trägt somit zur Sicherheit der Fußgänger bei. Nach eingehender Beratung wird folgender Beschluss gefasst: Nach der Fertigstellung aller vier Varianten sollen diese in Augenschein genommen werden und eine abschließende Entscheidung über die endgültige Vorgehensweise getroffen werden. Der Kurvenbereich wird zusätzlich mit Beton ausgegossen und es werden dort Poller aufgestellt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig

11 Zu Pkt. 11: Banketten-Fräsarbeiten durch den Wegeunterhaltungsverband Bürgermeister Unganz berichtet aus der Beratung des Bau- und Umweltausschusses. Nach Rücksprache mit dem WUV würde eine Sammelausschreibung für die Gemeinde wesentlich günstiger werden. Bisher steht aber noch nicht fest, ob genügend positive Rückmeldungen für eine Ausschreibung gemeldet wurden. Geht man von dem gleichen Ablauf, wie bei der Meldung für die Deckenerneuerung aus, besteht für die Gemeinde die Möglichkeit die gemeldeten Maßnahmen nicht durchzuführen. Eine abschließende Aussage vom WUV gibt es bezüglich der Rücktrittsmöglichkeiten vom Auftrag bisher noch nicht. Nach kurzer Beratung ergeht folgender Beschluss: Der Dägelinger Weg soll für das Bankettenfräsen 2015 durch den WUV unter der Voraussetzung, dass die Meldung nicht auftragsverpflichtend ist, angemeldet werden. Abstimmungsergebnis: Einstimmig Zu Pkt. 12: Herstellung einer Boule-Boccia-Bahn Bürgermeister Unganz berichtet aus der Beratung des Bau- und Umweltausschusses. Es haben Gespräche mit den Nachbarn der Grundschule, dem Kleingartenverein und dem Münsterdorfer Sportverein stattgefunden. Basierend darauf kommt für die Boule-Boccia- Bahn nur das Sportplatzgelände in Frage. Der MSV hat sich damit einverstanden erklärt, so dass vor dem Eingangsbereich die Anlage erreichtet werden kann. Von Vorteil sind hier zusätzlich die vorhandenen Bänke, der Kantinenbetrieb und die mögliche Toilettennutzung. Der Seniorenbeirat ist ebenfalls mit dieser Lösung einverstanden und freut sich auf die Zusammenarbeit. Es wird folgender Beschluss gefasst: Auf Antrag des Seniorenbeirates wird mit dessen Unterstützung in Eigenleistung am Eingangsbereich des Sportplatzes eine Boule-Boccia-Bahn hergerichtet. Abstimmungsergebnis: Einstimmig Zu Pkt. 13: Kulturförderpreis 2014 Der Kreis Steinburg wird zum achten Mal den Kulturförderpreis vergeben. Bürgermeister Unganz schlägt Herrn Gerrit Hoß für diesen Förderpreis vor. Nach kurzer Beratung ist man sich einig, dass die Gemeinde den aus Münsterdorf stammenden Musiker Gerrit Hoß vorschlagen wird. Abstimmungsergebnis: 9 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung Zu Pkt. 14: Grundstücksangelegenheiten Lütt Moor Seit Dezember 2012 steht nur noch die letzte Parzelle (Nr. 36) vom Baugebiet Mühlenweger Wald zum Verkauf. Bürgermeister Unganz berichtet, dass es in den letzten 6 Monaten drei Interessenten für diese Parzelle gab, aber auf Grund der Tatsache, dass diese Parzelle an drei Straßenseiten zum Winterdienst verpflichtet und der Bau eines Doppelhauses auf Grund der Baugrenzen nur schwer möglich ist, sind zwei Interessenten abgesprungen. Der Dritte Interessent würde gerne über die Winterdienstpflicht und den Kaufpreis verhandeln. Ein Jahr Winterdienst für die Gehwegfläche wird auf Kosten in Höhe von 800,- geschätzt. Es wird eingehend über die mögliche Bebauung, eine mögliche Grundstücksteilung und den großen Winterdienstaufwand diskutiert.

12 Herr Langenfeld gibt zu bedenken, dass für eine Änderung der Baugrenze ein Änderungsverfahren des Bebauungsplanes notwendig wäre. Die Baugrenzen wurden auf Grund von Lärmschutzmaßnahmen mit 35 m Abstand zum Parkplatz des Sportzentrums festgesetzt. Somit würden auf die Gemeinde nicht nur Bauplanungskosten sondern auch Kosten für eine Erweiterung des Lärmschutzgutachtens zukommen. Bei einer Grundstücksteilung würde sich die bebaubare Fläche auf Grund der GRZ- Festsetzung noch verringern. Je nach Nutzung des Reststückes als Parkplatz o.ä. wäre auch ein Änderungsverfahren notwendig. Zusätzlich würde eine weitere Fläche entstehen, welche die Gemeinde pflegen müsste. Bürgermeister Unganz schlägt vor, den letzten drei Interessenten einen Preisnachlass von 3.000,- bis 4.000,- anzubieten. Auch über diesen Vorschlag wird eingehend beraten. Ein Preisnachlass könnte als Ungleichbehandlung gegenüber den restlichen Käufern aufgefasst werden. Auf Grund der beschriebenen Nachteile des Grundstückes und in Anbetracht der bisher vergeblichen Verkaufsgespräche wäre eine Kaufpreisminderung zumutbar. Es ergeht abschließend folgender Beschluss: Der Bürgermeister bietet den letzten drei Interessenten das Grundstück mit einer Preisermäßigung von 4.000,00 zum Verkauf an. Abstimmungsergebnis: 7 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen Herr Jäger fragt außerdem nach, ob die Gemeinde das verpachtete Grundstück am Dägelinger Weg auch verkaufen würde, da es für die nächsten 20 Jahre nicht bebaut werden kann. Bürgermeister Unganz antwortet, dass er dazu keinen Grund sieht. Der derzeitige Pächter wäre sicherlich auch nicht bereit, mehr als die Pachtsumme zu bezahlen. Zu Pkt. 15: Mitteilungen und Anfragen - Herr Schümann fragt nach dem Zeitplan für den Umbau der Feuerwehr. Bürgermeister Unganz berichtet hierzu, dass der Zeitplan hauptsächlich davon abhängt, ob und wann die Mieter ausziehen. Bisher ist jedoch noch nicht die Baugenehmigung vom Kreisbauamt eingegangen. Bürgermeister Unganz steht mit dem zuständigen Bearbeiter in Kontakt. - Herr Grell gibt bekannt, dass die Möbel für den Werkraum der Grundschule eingetroffen sind und der Raum jetzt fertig eingerichtet ist. - Herr Langenfeld berichtet, dass durch das Wurzelwerk eines Baumes in der Straße Welna (Parkplatz) der Asphalt Risse bildet und bittet um Inaugenscheinnahme bzw. Abhilfe. Die Sitzung endet um Uhr.

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