für die Erteilung des Kompetenznachweises als Moderator von WAB-Kursen mit Kommentar und mit Leitfaden

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1 Qualitätssicherung Zweiphasenausbildung Schweizerischer Verkehrssicherheitsrat PRÜFUNGSRICHTLINIEN für die Erteilung des Kompetenznachweises als Moderator von WAB-Kursen mit Kommentar und BEWERTUNGSSCHEMAS mit Leitfaden Version 1.0 vom Gültig ab Schweizerischer Verkehrssicherheitsrat, Effingerstrasse 8, Postfach 8616, 3001 Bern Telefon , Fax ,

2 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung 2. Prüfungsrichtlinien mit Kommentar 3. Bewertungsschemas 3.1 Kriterien 3.2 Gesamtpunktzahl und maximal erreichbare Punktzahl 4. Moderation von praktischen/theoretischen Kursinhalten P9-P Schwerpunkte Inhaltliche Kriterien Methodische Kriterien Formelle Kriterien Nicht beurteilbare Kriterien 4.2. Gewichtung 5. Auswertungsgespräch zu einem Moderationselement P18/P Schwerpunkte 5.2 Vorbereitung 5.3 Rollenaufteilung der Prüfungsexperten 5.4 Ablauf des Auswertungsgesprächs 5.5 Bewertungskriterien 5.6 Fragen an den Kandidaten Fragen zur Selbsteinschätzung des Kandidaten Fragen zur Gruppe der Neulenker Fragen zu einzelnen Teilnehmern Fragen zum Prüfungselement Moderation 5.7 Abschluss des Gespräches 6. Vertiefungsgespräch zum Lernjournal P4 oder Praktikumsbericht P5 6.1 Schwerpunkte Auseinandersetzung mit theoretischen Inhalten Fähigkeit zur Ableitung von Handlungsmöglichkeiten Fähigkeit und Bereitschaft zur Reflexion der eigenen Rolle 6.2 Bewertungsschema 6.3 Bewertungskriterien 6.4 Das Vertiefungsgespräch Vorbereitung des Vertiefungsgesprächs Ablauf des Vertiefungsgesprächs Bewertung des Vertiefungsgesprächs Im Interesse der Lesbarkeit des Textes werden alle erwähnten Personengruppen nur in der männlichen Form genannt (Neulenker, Moderator, Prüfungsexperte, Kandidat), obwohl es sich selbstverständlich jeweils um Frauen und Männer handeln kann. (Dies gilt nicht für Kapitel 2.) 2

3 1. Einleitung Nach der 10-tägigen Moderatorenausbildung ist es die Aufgabe der Prüfungsexperten, Kandidaten anlässlich der Schlussprüfung zu evaluieren, die Umsetzung der sozialpädagogischen Grundlagen zu prüfen und über ihre definitive Zulassung zur Moderatorentätigkeit zu entscheiden. Die neuen Prüfungsrichtlinien, die ab in Kraft treten, sind die Antwort auf die Forderung nach Objektivität und Fairness und werten die Leistung nach objektiven Benotungsrichtlinien. Die vorliegende Revision beinhaltet einheitliche Bewertungsschemas für die 1) Prüfungselemente P9-17 Moderation praktische/theoretische Kursinhalte 2) Prüfungselemente P18/19 Auswertungsgespräch Moderationselement(e) 3) Prüfungselemente P4/5 Vertiefungsgespräch Lernjournal/Praktikumsbericht Es sind drei Prüfungsvarianten möglich: Variante 1 schriftliche Prüfung und Auswertungsgespräch Variante 2 Lernjournal/Praktikumsbericht und Auswertungsgespräch Variante 3 Lernjournal/Praktikumsbericht und Vertiefungsgespräch Schriftliche Prüfung P1-P3 Moderationselement mit theoretischem Inhalt, P9-P13 Moderationselement mit praktischem Inhalt, P14-P17 Auswertungsgespräch zu Moderationselement, P18/P19 Lernjournal/Praktikumsbericht P4/P5, vor Prüfungstag eingereicht und benotet Moderationselement mit theoretischem Inhalt, P9-P13 Moderationselement mit praktischem Inhalt, P14-P17 Auswertungsgespräch zu Moderationselement, P18/P19 Lernjournal/Praktikumsbericht P4/P5, vor Prüfungstag eingereicht und benotet Moderationselement mit theoretischem Inhalt, P9-P13 Moderationselement mit praktischem Inhalt, P14-P17 Vertiefungsgespräch zu Lernjournal/Praktikumsbericht, P4/P5 In Variante 1 und 2 bilden P9 bis P17 (Moderationselemente) sowie P18 und P19 (Auswertungsgespräch) gemäss Prüfungsrichtlinien Abschnitt 4.22/23 eine Einheit. Die gleichen Prüfungsexperten (mindestens zwei) müssen beide Elemente, sowohl die Moderationselemente wie auch das Auswertungsgespräch, beurteilen. Damit sich die Experten im Auswertungsgespräch auf ihre Beobachtungen der praktischen Elemente beziehen können, muss mindestens ein Moderationselement vor dem Auswertungsgespräch stattfinden. Der Schwierigkeitsgrad der Elemente P4/P5 ist bedeutend höher als der der Elemente P1-P3. Um die höheren Anforderungen hinsichtlich der Gesamtschwierigkeit der Prüfung auszugleichen, kann eines der noch zu absolvierenden drei Elemente aus einem Vertiefungsgespräch zu dieser schriftlichen Arbeit bestehen (Variante 3). Der Ausgleich besteht darin, dass der Kandidat bei entsprechender Qualität des Lernjournal (P4) resp. Praktikumsberichts (P5) bereits bewiesen hat, dass er sich in die Materie eingearbeitet hat. Das Vertiefungsgespräch ersetzt somit das breiter gefasste Auswertungsgespräch P18/P19, welches die Moderationsleistung des Kandidaten während der Prüfung zum Thema hat, für die keine Vorbereitung von Seiten des Kandidaten möglich ist. Das Vertiefungsgespräch beinhaltet eine Präzisierung der schriftlichen Arbeit P4 oder P5 mit Themen, mit denen er sich bereits intensiver auseinandergesetzt hat. Hinweis: Eine mündliche Prüfung muss sich am durch die Prüfungsexperten beobachteten Geschehen orientieren und kann deshalb nie vollständig standardisiert sein. Die Durchführung der Prüfung stellt wesentlich höhere Anforderungen an die Prüfungsexperten und die mit der Prüfungsaufsicht betrauten QS-Experten als nur ein Abfragen von Wissenselementen. Eine intensive Auseinandersetzung mit dem vorliegenden Leitfaden vor dem ersten Einsatz ist deshalb unumgänglich. 3

4 2. Prüfungsrichtlinien mit Kommentar Prüfungsrichtlinien für die Erteilung des Kompetenznachweises als Moderatorin bzw. Moderator von WAB-Kursen genehmigt von der QS-Kommission im Einvernehmen mit dem Bundesamt für Strassen ASTRA am 13. Juni 2005, revidiert am 16. Oktober Rechtsgrundlagen Verkehrszulassungsverordnung (VZV): Art. 64c und 64d; Weisungen des Bundesamtes für Strassen ASTRA betreffend die Zweiphasenausbildung vom 3. Dezember 2004, Ziffer 35. Kommentar zu den Prüfungsrichtlinien Die Revision der Prüfungsrichtlinien ist die Folge einer wissenschaftlichen Auswertung der Prüfungen sowie der Rückmeldungen von QS-Expertinnen und -experten. Es sollen insbesondere die Prüfungsanforderungen harmonisiert sowie Mängel in den Abläufen und Unkorrektheiten bei der Durchführung der Prüfungen vermieden werden. Grundlage für das Erarbeiten von Prüfungsrichtlinien bildete (neben Art. 64c und 64d VZV) der Rahmenlehrplan des Schweizerischen Fahrlehrerverbandes (SFV). 2. Allgemeines Im Aufbau gleichen die Prüfungsrichtlinien der Prüfungsordnung über die Erteilung des eidgenössischen Fachausweises «Fahrlehrer/Fahrlehrerin». 2.1 Zweck der Prüfung Die Inhaberin bzw. der Inhaber des Kompetenznachweises ist befähigt zur Erteilung von Weiterausbildungskursen im Rahmen der Zweiphasenausbildung. 2.2 Trägerschaft Die für die Aufsicht der Prüfung zur Erlangung des Kompetenznachweises verantwortlichen Kantone, vertreten durch die Vereinigung der Strassenverkehrsämter (asa), bilden die für die ganze Schweiz zuständige Trägerschaft. Für die Wahrnehmung der Aufsichtsfunktion hat die asa den Verkehrssicherheitsrat (VSR) beauftragt. Die Prüfung soll den angehenden WAB- Moderatorinnen und WAB-Moderatoren ermöglichen, ihre Kompetenzen zu zeigen und nicht primär Schwächen aufdecken. Die Kantone (bzw. in deren Namen die asa) haben die Aufsicht über die Zweiphasenausbildung. Die Koordination der Aufsicht erfolgt durch die QS- Kommission (vgl und 2.32). Der Verkehrssicherheitsrat ist im Auftrag der asa für die Qualitätssicherung verantwortlich. 2.3 Organisation 2.31 QS-Kommission (QSK) Für den Erlass der Prüfungsrichtlinien und die Leitung der Aufsicht ist die Kommission für Qualitätssicherung Zweiphasenausbildung (QSK) zuständig Aufgaben und Kompetenzen der QSK Die QSK a) erlässt die Prüfungsrichtlinien, b) setzt die Prüfungsgebühren fest, c) genehmigt die Prüfungsprogramme der mit der Durchführung der Prüfung beauftragten Ausbildungsstätten, d) wählt die QS-Expertinnen und -experten, e) behandelt Anträge und Beschwerden zur Prüfungsdurchführung, f) überprüft periodisch die Aktualität der Prüfungsrichtlinien, g) berichtet den übergeordneten Instanzen über ihre Tätigkeit Prüfungsaufsicht Die Prüfungsaufsicht wird vom VSR organisiert. Die QSK setzt sich zusammen aus drei Vertreter/innen der asa, zwei Vertreter/innen des Bundesamts für Strassen ASTRA und einer bzw. einem Vertreter/in des Verkehrssicherheitsrats (VSR). Den Vorsitz nimmt ein/e Vertreter/in der asa wahr. Die QSK tagt 8-10-mal jährlich. Die Sitzungstermine werden auf publiziert. Klärung von Begriffen: - Prüfungsexpertinnen und -experten der Ausbildungsstätten nehmen die Prüfung ab. - QS-Expertinnen und -experten des VSR überwachen die Prüfungen. Die Planung und Durchführung der Prüfung ist Sache der Ausbildungsstätten. Der VSR überprüft im 4

5 Auftrag der QSK das Gesuch um Genehmigung des Prüfungsverfahrens. Er stellt die nötige Anzahl von QS-Expertinnen und -experten zur Verfügung, welche die Prüfung überwachen Genehmigung des Prüfungsverfahrens Die Prüfungen werden von den vom ASTRA anerkannten Ausbildungsstätten durchgeführt. Ein Gesuch für die Genehmigung des Prüfungsverfahrens muss spätestens acht Wochen vor dem Prüfungstermin schriftlich beim VSR eingereicht werden. Die QS-Kommission genehmigt die Prüfung mindestens vier Wochen vor dem Prüfungstermin. Es sind folgende Unterlagen einzureichen: a) Prüfungsplan (Ort, Datum, Zeit, Verantwortlichkeiten), b) Liste der Teilnehmenden mit Datum der kantonalen Zulassung zum Hauptmodul, c) Liste der Prüfungsexpertinnen und -experten, d) Prüfungselemente mit Inhalten, Prüfungsform und Taxonomiestufe der geprüften Lernziele (vgl. Ziffern 4.12 und 4.13), e) Fragen der schriftlichen Prüfung inkl. Lösungsschlüssel und Bewertungsraster. Es dürfen nur Personen zur Prüfung angemeldet werden, die beim Beginn des Besuchs des Hauptmoduls über eine kantonale Zulassung verfügt haben. Sofern die schriftliche Prüfung bei einem kantonalen Strassenverkehrsamt (CUT) durchgeführt wird, genügt der Hinweis auf Datum und Ort der Durchführung. 3. Durchführung der Prüfung 3.1 Zulassung Zur Prüfung wird zugelassen, wer a) eine vom Wohnsitzkanton ausgestellte Zulassung zur Ausbildung als WAB-Moderatorin bzw. WAB-Moderator besitzt, b) den Nachweis über den Besuch des 10- tägigen Hauptmoduls erbringt. Prüfungsexpertinnen und -experten dürfen nicht am gleichen Tag bzw. im Rahmen der betreffenden Prüfung auch Kandidat/innen sein. Die Ausbildungsstätten halten Kopien der entsprechenden Dokumente am Prüfungstag zuhanden der QS-Expertinnen und experten bereit. Ein gegenseitiges Sich-Prüfen von Prüfungsexpertinnen und -experten und Teilnehmenden des gleichen Hauptmoduls ist grundsätzlich zu vermeiden. 3.2 Ausschreibung, Anmeldung Die Ausschreibung der Prüfung und die Durchführung des Anmeldeverfahrens erfolgen durch die Ausbildungsstätte. 3.3 Aufgebot Das Aufgebot zur Prüfung erfolgt nach der Genehmigung des Prüfungsverfahrens durch die Ausbildungsstätte. 3.4 Rücktritt Als Entschuldigung für das Fernbleiben von der Prüfung gelten a) Krankheit, Unfall oder Mutterschaft, b) unvorhergesehener Militär-, Zivilschutz- oder Zivildienst, c) Todesfall im engeren Umfeld. Der Rücktritt muss dem VSR unverzüglich telefonisch oder per mitgeteilt und nachträglich belegt werden. Ist dies nicht der Fall, werden die vollen Prüfungsgebühren verrechnet. 3.5 Ausschluss Betrug, die Verwendung unerlaubter Hilfsmittel und Verletzung der Prüfungsdisziplin kann den sofortigen Ausschluss von der Prüfung zur Folge haben. Für die Entscheidung sind die Prüfungsexpertinnen Falls die QS-Expertinnen und -experten des VSR Unregelmässigkeiten feststellen, melden sie dies sofort den Prüfungsexpertinnen und -experten, damit die nötigen Schritte eingeleitet werden. 5

6 und -experten zuständig. Die QS-Kommission wird über den Ausschluss informiert. Die Prüfung kann wiederholt werden. 3.6 QS-Expertinnen und -experten Der VSR schlägt der QS-Kommission gleichzeitig mit dem Antrag zur Genehmigung des Prüfungsverfahrens die für die Aufsicht der Prüfung nötigen QS- Expertinnen und -experten vor. Die Namen werden den Ausbildungsstätten mit der Einsatzbestätigung mitgeteilt. Das Aufgebot und die Entschädigung der QS-Expertinnen und -experten erfolgt durch den VSR Aufgaben und Kompetenzen der QS-Expertinnen und -experten Die QS-Expertinnen und -experten haben folgende Aufgaben: - Überwachung von Ablauf und Durchführung der Prüfung gemäss genehmigtem Programm, - Aufsicht der Prüfungen, - Kontrolle der Bewertungen, - Berichterstattung gemäss Checkliste. Die QS-Expertinnen und -experten müssen - bei ungenügenden Voraussetzungen die Durchführung einer Prüfung verbieten, - im Falle offensichtlicher Mängel bei der Durchführung der Prüfung bzw. bei gravierenden Sicherheitsproblemen eingreifen und die Prüfung unterbrechen Die QS-Expertinnenen und - experten können nach vorheriger Absprache mit den Ausbildungsstätten Prüfungen auch gemeinsam mit Prüfungsexperten der Ausbildungsstätten bewerten. Sie können zur Bewertung der Prüfung Stellung nehmen bezw. an der Notenkonferenz teilnehmen. Die QS-Expertinnen und -experten sind in der Regel hauptberuflich bei kantonalen Strassenverkehrsämtern oder Polizeikorps tätig und nebenamtlich für den VSR im Einsatz. Sie werden in Seminaren und durch erfahrene Kolleginnen und Kollegen auf ihre Tätigkeit vorbereitet. Auf Grund der Erfahrungen mit der Prüfungsaufsicht in der Anfangszeit der Zweiphasenausbildung wurde dieser Abschnitt neu in die Prüfungsrichtlinien eingefügt. Er soll zur Klärung der Aufgaben und Kompetenzen der QS-Expertinnen und -experten beitragen. Die QS-Expertinnen und -experten nehmen ihre Aufsichtsfunktion anhand einer Checkliste wahr. Am Schluss der Prüfung orientieren sie die Verantwortlichen für die Prüfungsdurchführung über ihre Beobachtungen und bringen wenn nötig Vorschläge für Verbesserungen an. Das von allen beteiligten QS-Expertinnen und -experten unterzeichnete Formular geht zur Berichterstattung an den VSR. Falls die Bewertung der Prüfungskandidatinnen und -kandidaten durch die Prüfungsexpertinnen und -experten in einem krassen Widerspruch zu den eigenen Beobachtungen steht, sollen die QS- Expertinnen und experten die Prüfungsleitung darauf aufmerksam machen. Trotzdem bleibt die Benotung in der Kompetenz der Ausbildungsstätte. Falls diese nicht auf die Kritik eingeht, muss der VSR schriftlich informiert werden. 3.7 Prüfungsgebühren Der VSR stellt der Ausbildungsstätte anhand der Namensliste die Prüfungsgebühren in Rechnung. Die aktuellen Prüfungsgebühren können auf abgerufen werden. Sie betragen Fr pro Kandidat/in und bei Nachprüfungen Fr pro Prüfungselement (exkl. MWSt., Stand ). 4. Prüfungsanforderungen Die Prüfungsanforderungen werden allgemein durch die VZV beschrieben. Im Rahmenlehrplan des SFV werden die für die Tätigkeit der Moderatorinnen und Moderatoren erforderlichen Kompetenzen im Detail definiert. 4.1 Grundlagen 4.11 Verkehrszulassungsverordnung Art. 64c, Abs. 1 VZV definiert die erforderlichen Kompetenzen im Überblick. Die Ausbildung muss den Bewerber befähigen: a. den Lehr- und Prüfungsstoff der Basistheorie, des Kurses über Verkehrskunde, der praktischen Grundschulung für Motorrad- Fahrschüler und der praktischen Führerprüfung zu kennen; b. den Inhalt der Weiterausbildung nach Artikel 27c methodisch geeignet zu vermitteln; Bei den erforderlichen Kompetenzen gilt neben den Fachkenntnissen dem Moderieren das Hauptaugenmerk. Moderation ist eine Unterrichtsmethode zur gemeinsamen Arbeit in Gruppen, in die möglichst alle Teilnehmenden einbezogen werden sollen. Im Gegensatz zur Instruktion bzw. zum Frontalunterricht bilden die Diskussionsbeiträge und 6

7 c. die unterschiedlichen Charaktere der Kursteilnehmer sowie die unterschiedlichen Gruppendynamiken zu erkennen und einzuschätzen und die entsprechende Lehrmethode zu wählen; d. die Hauptursachen von Strassenverkehrsunfällen unter besonderer Berücksichtigung der Neulenker als Verursacher zu kennen; e. die Entwicklungsphasen von jungen Erwachsenen und ihre Auswirkungen auf das Verhalten im Strassenverkehr zu kennen; f. die innere Einstellung der Kursteilnehmer so zu beeinflussen, dass diese zu einem Gefahren vermeidenden, umweltschonenden und partnerschaftlichen Fahren motiviert werden Rahmenlehrplan Die für die Tätigkeit als WAB-Moderatorin bzw. WAB-Moderator erforderlichen Kompetenzen werden in dem vom Schweizerischen Fahrlehrerverband (SFV) erarbeiteten und von der QS-Kommission als verbindliche Grundlage genehmigten «Rahmenlehrplan für die Schulung von Moderatoren der Zweiphasenausbildung an anerkannten Ausbildungsstätten» beschrieben. Er umfasst folgende Lernbereiche: a) Moderation, b) Probleme bei der Moderation, c) Entwicklungspsychologie Neulenker, d) Lernpsychologie, e) Suchtmittelgebrauch, f) Kommunikation, g) Didaktische Planung, h) Fahrerlebnis, i) Feedbackfahrt, k) Gesetzliches, l) Umwelt, m) Unfallanalyse Taxonomiestufen der Lernziele Der Rahmenlehrplan legt für jeden dieser Lernbereiche detaillierte Lernziele fest. Diesen Lernzielen werden verschiedene Taxonomiestufen zugeordnet: K1 Wissen A1 Interesse K2 Verstehen A2 Motivation K3 Anwendung A3 Sensibilität K4 Analyse A4 Offenheit K5 Synthese A5 Einsicht K6 Bewertung A6 Veränderung Die Taxonomiestufen gelten sowohl für kognitive Lernziele (K = kognitive Lernziele = Erkenntnisse) als auch für nicht kognitive Lernziele (A = affektive Lernziele = Verhalten, Einstellungen). Erfahrungen der Teilnehmenden ein tragendes Element. WAB-Moderatorinnen und Moderatoren muss es deshalb gelingen, die Teilnehmenden zu aktivieren und zur Selbstreflexion anzuregen. Dieses wichtigste Ziel der Zweiphasenausbildung sollte deshalb auch den «roten Faden» einer Prüfung bilden, bzw. die Ausbildungsstätten sollten ihre Absolventinnen und Absolventen entsprechend auf ihre spätere Tätigkeit vorbereiten. Der Rahmenlehrplan des SFV beschreibt detailliert die erforderlichen Kompetenzen für die Tätigkeit als WAB-Moderator/in. Die Prüfungsrichtlinien sind so gestaltet, dass es grundsätzlich möglich ist, all diese Kompetenzen zu prüfen. Im Aufbau gleichen die Prüfungsrichtlinien der Prüfungsordnung über die Erteilung des eidgenössischen Fachausweises als Fahrlehrer/Fahrlehrerin. Taxonomiestufen für kognitive Lernziele (Sachkompetenz = Wissen, Können): K1 Wissen: Informationen wiedergeben und in gleichartigen Situationen abrufen K2 Verstehen: Informationen mit eigenen Worten erklären können K3 Anwendung: Informationen über Sachverhalte in verschiedenen Situationen brauchen K4 Analyse: Sachverhalte in Einzelelemente gliedern, die Beziehungen zwischen Elementen aufdecken und Strukturmerkmale herausfinden K5 Synthese: Einzelne Elemente eines Sachverhalts kombinieren und zu einem Ganzen zusammenfügen K6 Bewertung: Bestimmte Informationen und Sachverhalte nach bestimmten Kriterien beurteilen Taxonomiestufen für nicht kognitive Lernziele (Einstellungen, Haltungen, Gefühle): A1 Interesse: Auf eine Problematik aufmerksam werden und sich dafür interessieren. A2 Motivation: Bereit sein, sich mit einer Problematik auseinander zu setzen. A3 Sensibilität: Verständnis für andere Menschen und deren Verhalten haben, die eigene Rolle richtig verstehen, Verständnis fördern. 7

8 4.2 Prüfungselemente Die Prüfungselemente werden in Art. 64d, Abs. 1 VZV vorgegeben. Zur Erlangung des Kompetenznachweises muss der Bewerber: a. in einer schriftlichen Prüfung nachweisen, dass er fähig ist, unterschiedlich zusammengesetzten Personengruppen Theorie- und Praxisunterricht zu erteilen; und b. probeweise einen Weiterausbildungskurs moderieren, der inhaltlich beide Kurstage (Art. 27c) abdeckt. A4 Offenheit: Andere Menschen und Positionen akzeptieren können, Selbstreflexion üben und anregen. A5 Einsicht: Kritik akzeptieren wollen, eigene Positionen einbringen und neue Rollen akzeptieren können. A6 Veränderung: Bereitschaft für persönliche Veränderungen (z.b. auf Grund einer neuen Aufgabe oder Rolle). Formal verlangt die VZV eine schriftliche Prüfung sowie das probeweise Moderieren eines WAB- Kurses. Da die gesetzlichen Vorgaben zu einem Zeitpunkt verfasst wurden, als die erforderlichen Kompetenzen erst grob beschrieben waren, können die Prüfungsformen in Absprache mit den Bundesbehörden auf die neuen Erkenntnisse ausgerichtet werden. Die vorliegenden Prüfungsrichtlinien verknüpfen die gesetzlichen Vorgaben mit den im Rahmenlehrplan im Detail beschriebenen Kompetenzen. Pro Prüfungsteilnehmerin bzw. -teilnehmer sind vier Prüfungselemente (P) zu bestehen. Die einzelnen Prüfungselemente müssen mindestens drei verschiedene Schwierigkeitsgrade beinhalten (vgl. Ziffer 4.13). Es ist mindestens ein Prüfungselement mit einem Schwierigkeitsgrad K/A4 und höher zu bestehen. Die Zuteilung der Prüfungselemente erfolgt durch die Ausbildungsstätte mit einer Auslosung im Beisein der QS-Expertinnen und -experten frühestens 45 Minuten vor dem Prüfungsbeginn. Falls für eine Kandidatin oder einen Kandidaten die Prüfung mit einem Prüfungselement (z.b. Moderation Fahrerlebnis oder Feedbackfahrt) beginnt, das nicht am Sitz der Ausbildungsstätte absolviert werden kann, soll dies frühestens am Vorabend bekannt gegeben werden. (In diesem Fall ist die Anwesenheit eines QS-Experten nicht zwingend) Schriftliche Prüfung Die schriftliche Prüfung kann grundsätzlich als Wissenstest oder als umfassender Lern- und Leistungsnachweis absolviert werden. Für die schriftliche Prüfung sind folgende Formen möglich: P1 Wissenstest mit Fragen zum Strassenverkehrsrecht (z.b. CUT) und Fragen zu den im WAB-Kurs vermittelten Inhalten (Schwierigkeitsgrad K1+2) oder P2 Aufsatz über einen der im WAB-Kurs vermittelten Inhalte (K3) oder P3 Fallstudie zum Thema Entwicklungspsychologie von Neulenkenden (K3) Als Lern- und Leistungsnachweis (K6) werden akzeptiert: P4 Lernjournal zum Hauptmodul, P5 Bericht und Reflexion mit Vertiefungsgespräch über allfällige vor der Prüfung erfolgte Praktikumseinsätze als WAB-Moderator/in. Ein Lern- und Leistungsnachweis ist eine schriftliche Arbeit, die vor dem Prüfungstermin fertig gestellt werden muss. Sie ist den QS-Expertinnen und -experten unaufgefordert vorzulegen. Das Lernjournal kann sowohl ein Aufarbeiten des gesamten Lernprozesses z.b. unter dem besonderen Aspekt des Moderierens als auch eine inhaltliche Vertiefung einer spezifischen Thematik beinhalten. (s. Bewertungsschema P4/P5 und Leitfaden) Die Details legen die Ausbildungsstätten im Rahmen der Prüfungsplanung fest. Liegt ein von der Ausbildungsbildungsstätte als «bestanden» bewerteter schriftlicher Lern- oder Leistungsnachweis vor, müssen am Prüfungstag nur 3 Prüfungselemente absolviert werden. 8

9 4.22 Praktische Prüfung Die praktische Prüfung beinhaltet die Moderation von Inhalten aus den beiden Tagen des Weiterausbildungskurses. Daraus ergeben sich folgende Prüfungselemente: P9 Moderation Einführungsgespräch 1. oder 2. Tag (K/A3), P10 Moderation Theorie Unfallanalyse (K/A3), P11 Moderation Theorie Psychoaktive Substanzen (K/A3), P12 Moderation Erstellen und Auswerten des Fahrerprofils (K/A3), P13 Moderation «Bilanz 1. oder 2. Tag» (K/A3), P14 Moderation Fahrerlebnis: Anhaltestrecke, Bremsweg (K/A3), P15 Moderation Fahrerlebnis: Abstand (K/A3), P16 Moderation Fahrerlebnis: Kurven fahren (K/A3), P17 Moderation Feedbackfahrt und/oder Eco-Fahrt (K/A3). Die praktischen Prüfungen erfolgen jeweils mit einer Gruppe mit Neulenkenden. Für Prüfungsteilnehmende mit Praktikumserfahrung, die in WAB-Kursen unter Anleitung einer WAB-Moderatorin bzw. eines WAB-Moderators mit Kompetenznachweis erlangt wurde, besteht die Möglichkeit, mehrere Prüfungselemente zu verbinden und in Ergänzung zur schriftlichen Prüfung einen Kurstag integral mit einer Gruppe von Neulenkerinnen und Neulenkern zu moderieren Mündliche Prüfung Die mündliche Prüfung erfolgt in einem von den Prüfungsexpertinnen und -experten moderierten Fachgespräch, an dem sich auch die QS- Expertinnen und -experten einbringen können. Dazu sind folgende Themen möglich: P4/5 Vertiefendes und weiterführendes Gespräch über die schriftliche Arbeit mit besonderer Berücksichtigung der Anwendung der gewonnenen Erkenntnisse in der Tätigkeit als WAB- Moderator/in (K/A4-6), P18 Auswertungsgespräch über ein Element der praktischen Prüfung mit Schwergewicht auf der Moderation und den damit verbundenen Problemen (K/A4-6), P19 Auswertungsgespräch über ein Element der praktischen Prüfung mit Schwergewicht auf der Kommunikation und dem persönlichen Kommunikationsstil (K/A4-6), 4.24 Prüfungsdauer Die Prüfung dauert einen Tag. Die Organisation der einzelnen Prüfungselemente liegt in der Verantwortung der Ausbildungsstätten. Die schriftlichen Prüfungselemente können am Vortag der Prüfung abgelegt werden. Ein allfälliger Lern- und Leistungsnachweis (P4, P5) muss bei Prüfungsbeginn vorliegen Prüfungsexpertinnen und -experten Die Prüfung erfolgt durch mindestens zwei Prüfungsexpertinnen und -experten. Neu gelten auch die Einführungsgespräche als praktisches Prüfungselement. (s. Bewertungsschema P9 - P17 und Leitfaden) Neben der Feedbackfahrt gilt neu auch die Moderation der Eco-Fahrt als Prüfungselement. Es ist möglich und erwünscht, dass angehende WAB-Moderatorinnen und -Moderatoren vor der Prüfung Praktikumseinsätze unter Anleitung bereits geprüfter WAB-Moderatorinnen oder -Moderatoren absolvieren. Die Prüfungsrichtlinien erlauben es, die in Praktika erworbenen Kompetenzen unter Beweis zu stellen, indem die Kandidatin bzw. der Kandidat einen WAB-Kurs moderiert, wovon maximal drei Elemente als Prüfungselemente im Voraus ausgelost und angerechnet werden. Bei dieser Prüfungsform wäre es sinnvoll, wenn die Prüfung mit einem Auswertungsgespräch (vgl. 4.23) abgeschlossen würde. Die mündliche Prüfung darf nicht einfach eine andere Form der schriftlichen Prüfung bzw. ein Abfragen von Wissensfragen darstellen. Es macht keinen Sinn, in der schriftlichen und in der mündlichen Prüfung die selben Kompetenzen (K1 Wissen, K2 Verstehen) zu testen. Deshalb werden neu nur noch vertiefende und weiterführende Auswertungsgespräche über andere Prüfungselemente (P4, P5, P18, P19) als mündliche Prüfung akzeptiert. In diesem anspruchsvollen Teil der Prüfung müssen die Kandidatinnen und Kandidaten ihre Bereitschaft und Fähigkeit zur Selbstreflexion unter Beweis stellen. (s. Bewertungsschemas P4/P5/ und P18/P19 und Leitfaden) Diese Regelung meint, dass die Ausbildungsstätten für die Prüfung einen separaten Prüfungstag nach Abschluss des Hauptmoduls einplanen. Die effektive Prüfungsdauer beträgt bei vier Prüfungselementen zu 30 bis 45 Minuten insgesamt ca. zwei bis drei Stunden. Diese neue Regelung hat insbesondere mit Blick auf allfällige Rekurse Bedeutung. Bei einem unerwarte- 9

10 Die Prüfungselemente P18 und P19 (Auswertungsgespräche) sind von den gleichen Personen abzunehmen, welche die auszuwertenden Elemente geprüft haben. 4.3 Bewertung Für die mündlichen und die praktischen Prüfungsteile müssen die von der QSK genehmigten Bewertungsschemas angewendet werden Gesamtergebnis Wenn alle Prüfungselemente bestanden sind und das Ergebnis bestätigt ist, gilt die Prüfung für den Kompetenznachweis als bestanden Prüfungsergebnisse Die Ausbildungsstätte teilt die Prüfungsergebnisse den Prüfungsteilnehmerinnen und -teilnehmern als Gesamtergebnis nach der Notenkonferenz mit. Sie meldet die Ergebnisse dem VSR, der die betreffenden Wohnsitzkantone benachrichtigt Nichtbestehen eines oder mehrerer Prüfungselemente Im Falle des Nichtbestehens der Prüfung wird der schriftlichen Mitteilung des Prüfungsergebnisses eine Rechtsmittelbelehrung angefügt. Es wird auch bekannt gegeben, welche Elemente wiederholt werden müssen. Der VSR wird mit einer Kopie dieses Schreibens orientiert. Nicht bestandene Prüfungselemente können in Rahmen einer Nachprüfung wiederholt werden. Wird der zweite Versuch nicht bestanden, verfällt der Anspruch auf Wiederholung und das Hauptmodul muss ein zweites Mal absolviert werden. Danach wird der Kandidat zu einer dritten und letzten Prüfung zugelassen. ten Ausfall einer Prüfungsexpertin oder eines Prüfungsexperten ist sofort nach Ersatz zu suchen oder die Prüfung zu verschieben. Für die Vorbereitung der Auswertungsgespräche sollten die Prüfungsexpertinnen und -experten im betreffenden Prüfungselement ihre Beobachtungen anhand des Bewertungsschemas festhalten. Im Rahmen der wissenschaftlichen Auswertung der ersten Prüfungsserie wurde festgestellt, dass sowohl das Anforderungsniveau wie auch die Benotung von Ausbildungsstätte zu Ausbildungsstätte stark variieren und dass eine Tendenz besteht, ungenügende Noten grundsätzlich zu vermeiden. Die QSK hat aus diesem Grund die vom Zentrum für Testentwicklung und Diagnostik der Universität Freiburg erarbeiteten Bewertungsschemas als verbindlich erklärt. Es müssen alle vier Prüfungselemente bestanden werden. Ein nicht bestandenes Prüfungselement kann nicht mit einer besonders guten Bewertung eines anderen Prüfungselements kompensiert werden. Einerseits im Sinne der Gleichbehandlung aller Prüfungsteilnehmenden und andererseits, um den Entscheidungen der Notenkonferenz nicht vorzugreifen, sollen die Prüfungsexpertinnen und -experten unmittelbar nach den absolvierten Prüfungselementen jeden Hinweis auf ihre Bewertung unterlassen. Es ist wichtig, den VSR auch über nicht bestandene Prüfungen zu informieren, damit dieser im Falle von Beschwerden von den richtigen Tatsachen ausgehen kann. Es ist auch möglich, eine Prüfung oder ein Prüfungselement bei einer anderen Ausbildungsstätte zu wiederholen Beschwerden Beanstandungen über den Prüfungsverlauf sind unverzüglich bei den Prüfungsexpertinnen und - experten anzubringen. Beschwerden zu Prüfungsentscheiden sind nach erfolgter Einsichtnahme in die Resultate und Bewertungen sowie mit einem begründeten Antrag innert 14 Tagen nach der Prüfung an den VSR zuhanden der QS-Kommission zu richten. Diese teilt ihren Entscheid der Beschwerdeführerin bzw. dem Beschwerdeführer und der zuständigen Behörde des Wohnsitzkantons mit. Für das anschliessende Beschwerdeverfahren ist das entsprechende kantonale Recht massgebend. 5. Erteilung des Kompetenznachweises Die zuständige Behörde des Wohnsitzkantons stellt den für drei Jahre gültigen Kompetenznachweis als WAB-Moderatorin bzw. WAB-Moderator aus. Die 10

11 Gebühr für das Ausstellen des Kompetenznachweises wird von den Kantonen festgelegt. 6. Inkrafttreten Diese Prüfungsrichtlinien ersetzen die Prüfungsrichtlinien vom 13. Juni 2005 und treten am 1. Januar 2008 in Kraft. 3. Bewertungsschemas Die drei Bewertungsschemas P4/P5, P9-P17 und P18/P19 bilden die Bewertungsgrundlage für die einzelnen Prüfungselemente und sollen den Experten eine möglichst objektive Bewertung der Kandidaten ermöglichen. 3.1 Kriterien Alle Bewertungskriterien werden auf einer 3-stufigen Skala bewertet (angekreuzt). Stufe 0: Stufe 1: Stufe 2: Kriterium nicht erfüllt, ungenügende Leistung. Kriterium erwartungsgemäss (nach 10-tägiger Ausbildung) erfüllt. Kriterium besser als erwartet erfüllt. Sehr gute Leistung! Die Bezeichnungen der Kriterien auf den Schemas sind als Gedankenstützen für die Beurteiler zu verstehen. Fundierte Kenntnisse dieser Kriterien sind für eine objektive und faire Bewertung unumgänglich. Aufgrund der einzelnen Einstufungen wird die daraus resultierende Gesamtbewertung in Form einer Note ermittelt. Die Kriterien beinhalten Fragen, deren Beantwortung durch die Prüfungsexperten zu einer möglichst objektiven Beurteilung führen soll. Bei den Moderationselementen und den mündlichen Prüfungsteilen handelt es sich nicht um standardisierte Situationen, für die absolut gültige und vollständige Beurteilungskriterien vorgegeben werden können. Vielmehr sind die Geschehnisse gerade bei einer erfolgreichen Anwendung der Moderationsmethode auch von den Aktionen und Reaktionen der Teilnehmer bzw. vom Verlauf des Prüfungsgesprächs abhängig. Die Leistung des Kandidaten muss immer vor diesem Hintergrund betrachtet werden. Hinweis: Ein als ungenügend beurteiltes Kriterium führt nicht automatisch zum Nichtbestehen dieses ganzen Prüfungselements! Schwächen in bestimmten Bereichen können durchaus durch Stärken in anderen (evtl. wichtigeren) Bereichen kompensiert werden. 3.2 Gesamtpunktzahl und maximal erreichbare Punktzahl Die Gesamtpunktzahl des Kandidaten entspricht der Summe aller Punktzahlen der bewerteten Kriterien. Das Bewertungsschema P4/P5 weist eine Kolonne für eine provisorische Wertung für die schriftliche Arbeit auf. Das Bewertungsschema P9-P17 bietet die Möglichkeit, für bestimmte Kriterien keine Wertung abzugeben. Wenn nicht bewertete Kriterien durchgestrichenen wurden, kann die maximale Punktzahl somit nicht als Grundlage dienen. Die Leistungsbeurteilung ergibt sich aus der erreichten Punktzahl gemessen an der möglichen maximalen Punktzahl. Dazu wird der Gesamtpunktwert (GP) durch das theoretisch erreichbare Maximum geteilt und als Prozentzahl ausgedrückt. Die Prüfungsnote kann aufgrund der berechneten Quote oder direkt aufgrund der Punktzahl aus der Notentabelle abgelesen werden. Beispiel: Ein Kandidat hat 27 von 44 möglichen Punkten erreicht. Dies ergibt eine Quote von 27/44=0.614, also 61.4%. Mit diesem Ergebnis erzielt der Kandidat laut linker Spalte der Notentabelle ( bis 66% ) die Note

12 Die Note des Kandidaten wird unten rechts eingetragen, mit folgender Bewertung: 1.0 = sehr schlecht 2.0 = schlecht 3.0 = ungenügend 4.0 = genügend 5.0 = gut 6.0 = sehr gut Die Tabelle weist auch halbe Noten auf. Noten unter 4 bedeuten, dass dieses Prüfungselement nicht bestanden ist. 4. Moderation von praktischen/theoretischen Kursinhalten P9 bis P17 Neu soll die eigentliche Moderationstätigkeit bewertet werden, beziehungsweise die Bewältigung der Umstellung zwischen Moderation und Präsentation. Die bisher verwendeten Bewertungsschemas hatten ein zu starkes Gewicht auf präsentationstechnische Merkmale gelegt. 4.1 Schwerpunkte Das Bewertungsschema P9-P17 beinhaltet drei unterschiedliche Arten von Kriterien, nämlich inhaltliche, methodische und formelle, sowie die Möglichkeit gewisse Kriterien nicht zu beurteilen Inhaltliche Kriterien Einleitung: Gelingt es dem Kandidaten, die Kursteilnehmer zu aktivieren? Können Erwartungen/Bedenken/Bemerkungen von Seiten der Teilnehmer eingebracht werden? Werden die Spielregeln erklärt? Werden die Teilnehmer auf das Thema eingestimmt? Auswahl der Schwerpunkte: Hat der Kandidat relevante Schwerpunkte zur vertieften Bearbeitung ausgewählt? Entspricht die Auswahl der Themenschwerpunkte den Kursteilnehmern? Gelingt es dem Kandidaten, Äusserungen/Verhaltensweisen von Kursteilnehmern (z.b. aus der Einleitung) aufzunehmen und in die Themenauswahl einfliessen zu lassen? Strukturierung: Gelingt es dem Kandidaten, den Ablauf des Kursteils strukturiert zu gestalten? Lenkt der Kandidat die Aufmerksamkeit der Teilnehmer im Sinne des Kursziels? Als Präsentator: Sind Arbeitsanweisungen klar und verständlich? Sind Schlussfolgerungen aus dem Gesagten ableitbar und nachvollziehbar? Als Moderator: Gelingt es dem Kandidaten, Diskussionen unter den Teilnehmern auf Kurs zu halten, das Thema im Blickfeld zu behalten? 12

13 Für eine erfolgreiche (Stufe 1) Bewertung des Kandidaten muss dieser sowohl die Rolle Moderator wie auch Präsentator übernehmen können. Fachliche Richtigkeit: Sind die Aussagen des Kandidaten fachlich korrekt? Achtung: Es darf hier nicht bewertet werden, ob ein Kandidat möglichst rasch und häufig auf Fragen der Teilnehmer antwortet! Antworten sollen nach Möglichkeit von den Kursteilnehmenden erarbeitet werden. Wo aber Antworten/Aussagen von Seiten des Kandidaten in der Rolle als Präsentator gefragt sind, müssen sie fachlich richtig sein. Abschluss: Trifft der Kandidat die richtige Entscheidung zwischen abschliessender Zusammenfassung und effektvollem im Raum stehen lassen? Wurde den Teilnehmern die Botschaft des Kursteils ohne Mahnfinger nahe gebracht? Konnten auf Seiten der Kursteilnehmer erwünschte Einstellungen gefestigt oder sogar unerwünschte Einstellungen verändert werden? Motiviert der Kandidat die Teilnehmer, eigene Ziele zu setzen? Methodische Kriterien Echtheit: Gelingt es dem Kandidaten, einen Draht zu den Teilnehmenden zu finden? Wirkt er als Moderator und Präsentator authentisch, oder eher unnatürlich? Stimmen Körpersprache und Mimik des Kandidaten mit dem überein, was er sagt? Aufmerksamkeit / Wachheit: Geht der Kandidat auf Äusserungen/Zwischenbemerkungen von Teilnehmenden ein? Falls diese thematisch relevant sind: erkennt er dies und nimmt sie entsprechend auf? Ist die Aufmerksamkeit des Kandidaten auf die Teilnehmenden gerichtet (nicht auf die Technik, die Hilfsmittel oder sich selber)? Eingehen auf Gruppen-/Teilnehmerstruktur: Erkennt der Kandidat individuelle Besonderheiten einzelner Teilnehmer sowie ihr Zusammenspiel in der Gruppe? Geht er angemessen auf die unterschiedlichen Teilnehmer ein? Findet er Kursteilnehmende, die ihn in seinen Absichten unterstützen? Fördert er diese gezielt? Erkennt der Kandidat rechtzeitig destruktive Kursteilnehmer? Hat der Kandidat die Fähigkeit, auf Ereignisse dieser Art angemessen zu reagieren? Pflegt der Kandidat gegenüber den Kursteilnehmern einen angemessenen (z.b. dem Alter entsprechenden) Umgang? Umstellfähigkeit Moderation/Präsentation: Gelingt es dem Kandidaten, zwischen den Funktionen Moderator und Präsentator umzustellen? Macht er diese Funktionsumstellung deutlich (z.b. Präsentation stehend, Moderation sitzend auf einer Ebene mit den Teilnehmern)? Gelingt die Umstellung in beide Richtungen? Wertschätzung der Teilnehmer: Stellt sich der Kandidat in den Vordergrund, oder gelingt es ihm, sich als Person zurückzunehmen (Redeanteil, Körpersprache)? Hört der Kandidat den Teilnehmern aktiv, interessiert und geduldig zu? Nimmt der Kandidat die Äusserungen der Teilnehmenden ernst? Werden auch abweichende Meinungen ernst genommen? Wie geht der Kandidat mit Selbstoffenbarungsäusserungen um? Ist der Schutz des entsprechenden Kursteilnehmers gewährleistet? Gibt der Kandidat den Teilnehmern ausreichend Zeit zum Nachdenken, Reflektieren? 13

14 Einsatz von Hilfsmitteln: Nicht die Menge der eingesetzten Hilfsmittel wird bewertet, sondern ihre Adäquatheit (waren die eingesetzten Hilfsmittel tatsächlich hilfreich? War das eingesetzte Hilfsmittel für diese Aufgabe das richtige?). Der Einsatz von Hilfsmitteln ist nicht zwingend und nur dort positiv zu bewerten, wo sie tatsächlich zur Aktivierung der Gruppe oder zum Verständnis beitragen. Der Einsatz von Hilfsmitteln ist als ungenügend (Stufe 0) zu bewerten, wenn ihr Einsatz effizientere Arbeitsmöglichkeiten (z.b. spontane Diskussionen unter Teilnehmern) behindert, oder der Zeitaufwand gemessen am inhaltlichen Gewinn zu gross ist. Ebenfalls kritisch zu bewerten ist der unsachgemäße Einsatz von Hilfsmitteln (z.b. Folien/Präsentationen mit zu kleiner Schrift, exzessiver Einsatz von Videomaterial, ). Anteil Moderation: Werden Antworten in erster Linie durch die Kursteilnehmer erarbeitet? Hält sich der Kandidat möglichst mit der Bewertung von Antworten zurück und gibt damit auch Teilnehmern mit widersprüchlichen Meinungen Gelegenheit sich zu äussern? Stellt der Kandidat in der Funktion als Moderator mehrheitlich offene Fragen? Gibt er Fragen an die Gruppe zurück? Nutzt der Kandidat die Teilnehmergruppe als Ressource zur Wissensgenerierung und Meinungsbildung? Finden Diskussionen unter den Kursteilnehmern statt? Schafft der Kandidat hierzu günstige Voraussetzungen (Gruppenklima, eigene Positionierung, direkter Dialog zwischen Teilnehmern)? Formelle Kriterien Verständlichkeit: Spricht der Kandidat deutlich und in angemessener Lautstärke? Passt er Wortwahl und Komplexität der Aussagen den Teilnehmern an? Raumgestaltung: Ist der Raum optimal aufgeteilt? - Positionierung des Kandidaten - Positionierung der Teilnehmer - Positionierung der Hilfsmittel (Sicht der Teilnehmer auf Projektionsfläche, Pinnwand, ) Sind die Personen und Elemente hinsichtlich Kommunikationsstruktur und Kursziel optimal angeordnet? Falls dieser Punkt nicht bewertbar ist (z.b. wenn der Kandidat einen bereits optimal angeordneten Raum von seinem Vorgänger ohne Veränderungen übernimmt), muss dieser Punkt im Rahmen des Auswertungsgesprächs angesprochen werden (siehe dort). Sicherheit: Information/Umsetzung: Wurden den Teilnehmern die Sicherheitsbestimmungen vermittelt? Wurden diese von den Teilnehmern verstanden? Wurde dieses Verständnis geprüft? Wurden die Sicherheitsbestimmungen entsprechend umgesetzt (z.b. Positionierung der Fahrzeuge, sofortiges Anhalten bei entsprechender Anweisung)? Nicht beurteilbare Kriterien Es ist möglich, dass für einzelne Kandidaten Kriterien nicht oder nur sehr schwer beurteilt werden können. Dazu gehört das Kriterium Sicherheit: Information/Umsetzung im Fall von theoretischen Inhalten. In diesem Fall wird keines der Beurteilungsfelder markiert. Stattdessen wird die entsprechende maximal erreichbare Punktzahl für dieses nicht bewertete Kriterium durchgestrichen. Beispiel: 4.2 Gewichtung Nicht alle aufgeführten Kriterien sind für die spätere erfolgreiche Tätigkeit als Moderator gleichermassen bedeutsam. Die einzelnen Kriterien sind deshalb mit unterschiedlichen Gewichtungen von 1 bis 3 versehen. Die Gewichtungen sind auf dem Bewertungsblatt als Multiplikator folgendermassen vermerkt: 14

15 Aus der Bewertungsstufe (0 bis 2) und der Gewichtung wird die Punktzahl des Kandidaten für jedes Kriterium berechnet. Dazu wird die Beurteilung mit dem Multiplikator verrechnet und das Ergebnis für jedes Kriterium in das entsprechende Feld eingetragen. Beispiel: 4 5. Auswertungsgespräch zu einem Moderationselement P18/P19 Die Elemente der Moderation von praktischen/theoretischen Kursinhalten P9 bis P17 und das Element Auswertungsgespräch zu einem Moderationselement P18/P19 gemäss Prüfungsrichtlinien Abschnitt 4.23 bilden eine Einheit. Aus diesem Grund müssen dieselben Prüfungsexperten (mindestens 2) sowohl die Elemente P9-P17 wie auch P18/19 beurteilen. Mindestens ein praktisches Element, welches anschliessend aufgearbeitet werden kann, muss folglich vor der mündlichen Prüfung stattfinden. Auch wenn im Auswertungsgespräch Aspekte von Moderationselementen diskutiert werden, werden diese bereits benoteten Moderationselemente nicht noch einmal bewertet. Das Auswertungsgespräch ist geeignet um: Probanden in kritische Situationen zu versetzen, ihr vorhandenes Verhaltensrepertoire zu erfassen und das Ausmass der Selbstreflexion der Kandidaten abzuschätzen. 5.1 Schwerpunkte Bereitschaft und Fähigkeit zur Selbstreflexion Prüfungsexperten müssen feststellen, ob der Kandidat Erkenntnisse und Schlussfolgerungen aus der Moderation gezogen hat und ob er nachweisen kann, dass er in Zukunft selbst weiterlernen und ein guter Moderator werden kann. Entscheidend sind die Bereitschaft und die Fähigkeit zur Selbstreflexion. Moderatoren werden im Rahmen ihrer späteren Tätigkeit kaum direktes Feedback zu ihrer Leistung erhalten. Sie können sich nur weiterentwickeln, wenn sie bereit und in der Lage sind, die eigene Leistung kritisch zu hinterfragen. Diese Kompetenz lässt sich in der Prüfungssituation nur durch die direkte Auseinandersetzung mit dem Kandidaten im Rahmen des Auswertungsgesprächs ergründen. Simulation einer Selbstreflexion im Dialog Im Auswertungsgespräch kann dem Kandidaten der Prozess der Selbstreflexion im Anschluss an eine eigene Moderation veranschaulicht werden. Moderatoren werden immer wieder die eigenen Leistungen im Dialog mit sich selbst hinterfragen müssen. Während der Prüfung soll dies durch die Prüfungsexperten angeregt und beurteilt werden. Die Selbstreflexion wird hier im Gespräch simuliert. Die Fragen, die gestellt werden, sind die gleichen wie die, die sich jeder Moderator im Anschluss an Moderationen selbst stellen sollte, wenn er sich im Rahmen seiner Tätigkeit selbständig weiter entwickeln will. Umgang mit Stresssituationen Der Erfolg eines Moderators wird wesentlich davon abhängen, wie mit unerwarteten und schwierigen Situationen umgegangen wird. Der Kandidat sollte deshalb mit Stresssituationen konfrontiert werden. Die Prüfer sollten kritisch nachfragen, den Kandidaten mit seinen Schwächen konfrontieren und prüfen, wie robust und gelassen er reagiert. Gegebenenfalls kann der Einbezug geschilderter, kritischer Situationen bis hin zu kleinen Rollenspielen - sinnvoll sein. 5.2 Vorbereitung Während der Moderation beobachtet der Prüfungsexperte die Kandidaten und die Teilnehmer (Neulenker). Notizen aus diesen Beobachtungen bilden die Grundlage zur Reflexion der Moderation im Rahmen des Auswertungsgesprächs. Die Experten können sich an den Bewertungskriterien der Moderation orientieren. Die bewerteten Kriterien sollten im Auswertungsgespräch zur Sprache 15

16 kommen, wobei in erster Linie nicht die dort gezeigte Leistung, sondern die Selbsteinschätzung der Kandidaten interessiert. Wurden schwache Leistungen als solche erkannt? Gibt es Ansätze zu Verbesserungen? Können gute Leistungen erklärt und begründet werden? Prüfer sortieren ihre Notizen vor dem Auswertungsgespräch (z.b. nach Bewertungskriterien) und bringen sie in einen logischen Ablauf. Konkrete Empfehlungen abzugeben ist schwierig, weil jeder Prüfer mit zunehmender Erfahrung sein bevorzugtes Schema in Abhängigkeit der beobachteten Vorkommnisse erarbeiten wird. Neben Notizen zu den bewerteten Kriterien notieren sich die Prüfer spezielle Vorkommnisse aus der Moderation, die im anschliessenden Auswertungsgespräch aufgearbeitet werden. Dazu gehören beispielsweise: besondere Eigenschaften einzelner Kursteilnehmer (Meinungsführer, stiller Teilnehmer, ) besondere Gruppenkonstellationen Reaktion (oder nicht erfolgte Reaktion) des Kandidaten auf bestimmte Ereignisse Reaktion (oder nicht erfolgte Reaktion) des Kandidaten auf Fragen der Teilnehmer Ein wichtiger Ansatzpunkt sind auch Konfrontationen (z.b. widersprüchliches Verhalten des Kandidaten, ) die hervorgehoben werden, damit interessante Verhaltensweisen in der anschliessenden Aufarbeitung nicht vergessen gehen. 5.3 Rollenaufteilung der Prüfungsexperten Das Prüfungsgespräch wird immer durch zwei Prüfungsexperten geführt, die beide die praktische Moderation dieses Prüflings beobachtet und bewertet und sich entsprechende Notizen gemacht haben. Die zwei Prüfungsexperten stimmen sich bezüglich der Rollenaufteilung und des Ablaufs des Auswertungsgesprächs ab. Bei der Reflexion der Moderation können sich z.b. beide Prüfungsexperten abwechseln und ergänzen, so dass sich immer jemand Notizen zu den Aussagen des Kandidaten macht. Idealerweise haben sich beide Prüfer darüber abgesprochen, welche Ereignisse der Moderation oder Verhaltensweisen des Kandidaten aus der Moderation im Auswertungsgespräch zur Sprache kommen. 5.4 Ablauf des Auswertungsgesprächs Das Auswertungsgespräch dauert 30 Minuten. Im Interesse der Gleichbehandlung ist darauf zu achten, dass alle Kandidaten vergleichbare Redezeiten erhalten. Folgenden vier Gesprächsteile sind zu empfehlen: Einstieg Der Gesprächsleiter eröffnet das Auswertungsgespräch, indem er den Kandidaten begrüsst und das Gesprächsziel erläutert: Die zuvor absolvierten Prüfungselemente sollen besprochen werden, und der Kandidat erhält Gelegenheit, sich zur eigenen Leistung zu äussern. Selbstreflexion des Kandidaten Der Kandidat wird eingeladen, seinen eigenen Eindruck der Moderation darzulegen. Folgende Fragen können als Einstieg dienen: Wie zufrieden ist der Kandidat insgesamt mit der eigenen Leistung? Was ist seiner Ansicht nach besonders gut gelaufen? War er mit etwas unzufrieden? Würde er beim nächsten Mal etwas anders machen? Was? Warum? Der Kandidat sollte bei der Schilderung dieser Selbsteinschätzung so wenig wie möglich unterbrochen oder gesteuert werden. Die Bereitschaft und Fähigkeit zur Selbstreflexion soll möglichst unabhängig vom Verhalten des Prüfers eingeschätzt werden. Suggestivfragen, wie z.b. fanden Sie nicht auch, dass sind zu vermeiden. Reflexion der Moderation Fliessend kann einer der Prüfungsexperten zum 3. Teil überleiten, indem z.b. eines der vom Kandidaten genannten Geschehnisse aus der Moderation aufgegriffen wird. Die Erfahrung der Experten bildet die wichtigste Grundlage für eine aussagekräftige Prüfung, in welcher die Leistung des Kan- 16

17 didaten aus dem praktischen Prüfungselement aufgearbeitet und zu einer Prognose für zukünftiges Verhalten als Moderator herangezogen werden kann. Im Allgemeinen folgen die Fragen diesem Muster, aufgrund einer spezifischen Situation aus der Moderation: Kann sich der Kandidat an die Situation erinnern? (Wahrnehmung) Wie hat er die Situation wahrgenommen? (Einschätzung) Was hat er getan oder nicht getan? (Verhalten) Welche Ziele hat er mit dem gezeigten Verhalten verfolgt? (Begründung) Was wäre auch möglich oder vielleicht sogar besser gewesen? (Alternative) Zusätzlich sollten in diesen Teil der Prüfung auch hypothetische Situationen ( wie hätten Sie reagiert wenn ) einfliessen. Es ist praktisch die einzige Möglichkeit, die Kandidaten in kritische Situationen zu bringen, die im Rahmen der praktischen Prüfung kaum auftreten. Je nach bevorzugter Methode der Prüfungsexperten sind hier z.b. auch kleine Rollenspiele möglich. 5.5 Bewertungskriterien Die abschliessende Bewertung erfolgt mit dem Bewertungsschema P18/P19 in Abwesenheit des Kandidaten, in der Diskussion durch beide Experten und aufgrund von Notizen aus dem Auswertungsgespräch. Die anwesenden QS-Experten können zu der Bewertung ebenfalls Stellung nehmen. Nicht alle Eventualitäten können thematisiert werden, dennoch sollen die Bewertungskriterien eine Grundlage für eine Vereinheitlichung der Benotungen zwischen verschiedenen Prüfungen darstellen, und zu einer Objektivierung der Benotungen führen. Die einzelnen Kriterien sind in der Reihenfolge aufgeführt, wie sie im Rahmen des Auswertungsgesprächs zur Sprache kommen. Welche konkreten Fragen in welcher Reihenfolge gestellt werden, liegt jedoch in der Kompetenz der Prüfer. Die Prüfungsexperten sollten möglichst sparsam Einwände einbringen. Die Methode beinhaltet offene Fragen, die es dem Kandidaten erlauben, eigene Stärken zur Sprache zu bringen und auszuspielen. Selbstreflexion Gesamteindruck Geprüft wird die Selbstreflexion d.h. Angemessenheit der Selbsteinschätzung des Kandidaten hinsichtlich der gezeigten Leistung, NICHT die bereits bewertete Leistung aus dem Prüfungselement Moderation. Ausgewogenheit und Adäquatheit der Stärken und Schwächen 0: Der Kandidat erkennt eigene Schwächen und/oder Stärken zu wenig. 1: Der Kandidat erkennt realistisch eigene Stärken und Schwächen. 2: Der Kandidat verfügt über eine sehr realistische Einschätzung der eigener Stärken und Schwächen, kann diese Einschätzung begründen und nennt Ansatzpunkte zur Verbesserung/Weiterentwicklung. Breite Nennt der Kandidat unterschiedliche Aspekte seiner Selbsteinschätzung: inhaltliche, methodische, formelle? 0: Der Kandidat behaftet sich auf einen einzelnen Aspekt (z.b. dem inhaltlichen). 1: Der Kandidat kann bezüglich seiner Selbsteinschätzung zwischen verschiedenen Aspekten differenzieren und nennt realistische Stärken und/oder Schwächen aus mindestens zwei Bereichen. 2: Der Kandidat nennt differenziert eigene realistische Stärken und/oder Schwächen aus allen Bereichen. Tiefe Erkennt der Kandidat die Zusammenhänge zwischen typischen Verhaltensweisen sowie Stärken und Schwächen? 0: Dem Kandidaten gelingt es nicht, Verknüpfungen zwischen eigenen Stärken und Schwächen und Ereignissen in der Moderation herzustellen 1: Der Kandidat erkennt auf Nachfrage hin Zusammenhänge zwischen Stärken und Schwächen mit Ereignissen aus der Moderation. 2: Der Kandidat nennt von sich aus differenziert Zusammenhänge zwischen eigenen Stärken und Schwächen mit Ereignissen aus der Moderation. 17

18 Reflexion zu Moderationselementen Kann der Kandidat die eigene (gute oder ungenügende) Leistung aus der Moderation realistisch einschätzen? Sind die gezeigten Leistungen ein Zufallsprodukt oder kann er sein Verhalten inhaltlich begründen? Schätzt der Kandidat bei Misserfolgen diese als solche ein, und kann er daraus Lehren ziehen und diese begründen? Kann der Kandidat erfolgreiche Aktionen aus der Moderation erkennen? Sind Kenntnisse von Handlungsalternativen vorhanden welche das Gelingen oder Nicht-Gelingen je nach Teilnehmergruppe beeinflusst? Ein breites Verhaltensrepertoire ist in jedem Fall wünschenswert. Eingehen auf die Gruppen-Teilnehmerstruktur 0: Der Kandidat schätzt die eigene Leistung nicht adäquat ein. Er erkennt weder erfolgreiche noch nicht erfolgreiche Aktionen oder kann die Einschätzung nicht begründen. 1: Der Kandidat schätzt die eigene Leistung adäquat ein. Er nennt gute und weniger erfolgreiche Elemente aus der Moderation und kann das gewählte Vorgehen begründen, beziehungsweise Alternativen für missglückte Vorgehensweisen nennen. 2: Der Kandidat schätzt die eigene Leistung adäquat ein. Er nennt selbständig gute und weniger erfolgreiche Elemente aus der Moderation und kann eigene Überlegungen für misslungene wie gelungene Aktionen darlegen, Alternativen aufzeigen und diese begründen. Umstellfähigkeit Moderation/Präsentation 0: Der Kandidat schätzt die eigene Leistung bezüglich der Umstellung zwischen Moderation und Präsentation nicht adäquat ein. 1: Der Kandidat schätzt die eigene Leistung adäquat ein. Er nennt Möglichkeiten, den Wechsel zwischen Moderation und Präsentation zu verdeutlichen. 2: Der Kandidat schätzt die eigene Leistung adäquat ein. Er nennt diverse Möglichkeiten, den Wechsel zwischen Moderation und Präsentation zu verdeutlichen, und kann diese anhand von Beispielen aus dem Moderationselement erläutern. Wertschätzung der Teilnehmer Einschätzung des Kandidaten der eignen Leistung: Kann er sich dazu äussern, was unter Wertschätzung zu verstehen ist (angemessene Behandlung der Teilnehmer, Schutz vor Blossstellung, Eingehen auf Einzelne, )? 0: Der Kandidat kann sich nicht oder nur ungenügend zum Thema äussern. 1: Der Kandidat kann sich zum Thema äussern und ist sich der Problematiken bewusst. 2: Der Kandidat kann sich ausführlich zum Thema äussern und nennt konkrete Handlungsmöglichkeiten auf (hypothetische) Situationen, in denen das Thema besonders relevant sein kann. Einsatz von Hilfsmitteln Schätzt der Kandidat den eigenen Einsatz von Hilfsmitteln zutreffend ein? Kennt er Alternativen? 0: Dem Kandidaten gelingt keine adäquate Einschätzung der Wirkung der eingesetzten Hilfsmittel auf die Teilnehmer. 1: Der Kandidat schätzt Wirkung und Nutzen der verwendeten Hilfsmittel für die Moderation adäquat ein. Für nicht erfolgreich eingesetzte Hilfsmittel nennt er Alternativen (das kann gegebenenfalls auch der Verzicht darauf sein). 2: Der Kandidat schätzt Wirkung und Nutzen der verwendeten Hilfsmittel für die Moderation adäquat ein. Er kann sowohl für positive wie negative Erfahrungen aus der Moderation Alternativen nennen (das kann gegebenenfalls auch der Verzicht auf ein bestimmtes Hilfsmittel sein) und diese begründen. Anteil Moderation Schätzt der Kandidat den im Moderationselement gezeigten Anteil an Moderation vs. Präsentation realistisch ein? Zeigt er konstruktive Ansätze, das Zeitmanagement zu optimieren? 0: Der Kandidat schätzt den Moderationsanteil nicht adäquat ein. 1: Der Kandidat schätzt den Moderationsanteil adäquat ein. Er nennt Ansätze um die Zeiteinteilung zu optimieren. 2: Der Kandidat schätzt den Moderationsanteil adäquat ein. Er nennt konkrete Möglichkeiten um die Zeiteinteilung zu optimieren und reflektiert über die Auswirkungen der Veränderung. 18

19 Reflexion zu formellen Kriterien Unter den formellen Kriterien soll im Auswertungsgespräch das Thema Raumgestaltung zur Sprache kommen und es soll eruiert werden, ob er sich darüber überhaupt Gedanken gemacht hat. In der Regel übernimmt der Kandidat den Raum unverändert vom Vorgänger, deshalb ist eine Bewertung dieses Elements an der praktischen Prüfung nur bedingt möglich. Raumgestaltung/Infrastruktur 0: Der Kandidat hat keine bewusste Raumgestaltung vorgenommen. Ihm sind keine Auswirkungen der Raumgestaltung oder der eigenen Positionierung auf die Teilnehmer aufgefallen. 1: Der Kandidat hat aus der (bewussten oder übernommenen) Raumgestaltung und der eigenen Positionierung Erfahrungen gewonnen und/oder kann eigene Überlegungen dazu darlegen. 2: der Kandidat hat aus der Raumgestaltung und der eigenen Positionierung Erfahrungen gewonnen und kann eigene Überlegungen auf detailliertem Niveau (Positionierung, Sichtlinie, Lichtverhältnisse, Schreibzeug, Lüften, evtl. Getränke, ) dazu darlegen. 5.6 Fragen an den Kandidaten Fragen zur Selbsteinschätzung des Kandidaten Die folgenden Fragen sollen als Anregungen für eine Gesprächsführung und Fragen an die Kandidaten dienen. Das Prüfungsgespräch muss nicht nach diesem Ablauf erfolgen. Die Beispiele beinhalten die verschiedenen Themenbereiche des Auswertungsgesprächs und die Experten können bei Bedarf auf einzelne Elemente dieser Auswahl zurückgreifen. Wie haben Sie sich während der Moderation gefühlt? Wo sehen Sie Ihre Stärken und Schwächen als Moderator? Was fällt Ihnen bei dieser Aufgabe/Rolle/... leicht, was schwer? In welcher Rolle fühlen Sie sich wohler: in der des Präsentators oder in der des Moderators? Gelingt es Ihnen, hin und her zu wechseln? Wie haben sich Ihre persönlichen Stärken und Schwächen in der Moderation ausgewirkt? (Anmerkung :Erkennt der Kandidat eigene Schwächen? Kann er eine Verknüpfung zu seinem Verhalten in konkreten Situationen herstellen? Bestehen Schwächen eher im fachlichtheoretischen Teil oder bezüglich der Moderationstechnik?) Wie schätzen Sie Ihren eigenen Gesprächsanteil während der Moderation ein? (Anmerkung: Entspricht die Einschätzung den Beobachtungen der Prüfungsexperten?) Wie haben Sie sich auf die Moderation vorbereitet? Würden Sie in Zukunft etwas ändern? Was? Fragen zur Gruppe der Neulenker Allgemein: Wie haben Sie die Gruppe der Neulenker insgesamt wahrgenommen? Ist es Ihnen gelungen, alle Neulenker in die Moderation einzubeziehen? Was haben Sie dafür getan? Hat das funktioniert? Woran haben Sie das bemerkt? Was hätte man noch/besser tun können? Haben Sie einen Draht zu den Teilnehmern gefunden? Was kann man tun, wenn die Neulenker nicht mitarbeiten? Gab es eine schwierige Situation mit der Gruppe? Welche? Wie haben Sie gehandelt? Was hat das bewirkt? Woran haben Sie das gemerkt? Was hätte man anders tun können? Was fehlt Ihnen ausser Erfahrung als Moderator um in solchen Situationen noch geschickter agieren zu können? Welche Möglichkeiten zur Aktivierung der Teilnehmenden kennen Sie? Wie gehen Sie mit einer schwierigen Gruppe um? Kennen Sie Möglichkeiten, die Gruppendynamik zu beeinflussen? (Anmerkung: Kennt der Kandidat Möglichkeiten zur Aktivierung der Teilnehmer? Hat der Kandidat sonstige Kenntnisse zum Umgang mit einer Gruppe? Wie gut kann er diese Kenntnisse umsetzen? Der Kandidat soll sich ja nicht zum Ziel setzen, schwierige Situationen in Zukunft vermeiden zu lernen, sondern er muss erkennen, dass gerade solche Situationen mit der Gruppe zielführend aufgearbeitet und im Sinne des Lernzieles genutzt werden können.) Warum haben Sie die Kleingruppen gerade so eingeteilt? Hat das funktioniert? Hätte es andere Möglichkeiten gegeben? Wussten die Teilnehmer, was sie tun sollten? Wie hat sich das gezeigt? 19

20 5.6.3 Fragen zu einzelnen Teilnehmern Allgemein: Sind Ihnen einzelne Teilnehmer besonders aufgefallen? Hatten Sie Zeit und Möglichkeit, die Teilnehmer individuell wahrzunehmen? Wer war der schwierigste Teilnehmer? Warum? Fahrtechnisch oder menschlich? Wer wäre auf der Strasse am gefährlichsten? Wie begründen Sie das? (Anmerkung: Stimmen diese Einschätzungen mit den Beobachtungen der Prüfungsexperten. überein? Kann der Kandidat diese Einschätzung begründen?) Wie sind Sie damit umgegangen? Wie könnte man mit schwierigen Einzelpersonen (noch) besser umgehen? Was wäre für Sie der schwierigste Typ eines Neulenkers, den Sie sich vorstellen können? Mit wem kämen Sie gar nicht zurecht? Haben Sie Ideen, wie man mit solch einem Typ umgehen könnte? Wie geht man damit um, wenn Teilnehmer von sich aus sehr persönliche Dinge preisgeben (oder nicht preisgeben wollen)? Hat der Umgang damit weitere Auswirkungen z.b. auf Äusserungen anderer Teilnehmer? (Anmerkung Allenfalls ist dem Kandidaten der Stellenwert des Themas Persönlichkeitsschutz in Erinnerung zu rufen.) Fragen zum Prüfungselement Moderation Ist die Moderation gut gelaufen? Was war das Ziel? Ist es erreicht worden? Was hat gefehlt? War es ein Aha-Erlebnis für die Neulenker? Woran konnte man das erkennen? Weshalb wurde die Raumgestaltung/-Aufteilung in der praktischen Prüfung so gewählt? Hat sie sich bewährt? Könnte man etwas korrigieren? Welche Schwerpunkte haben Sie für die Moderation gewählt? Sind Sie damit zufrieden? Würden Sie beim nächsten Mal wieder so vorgehen? Wann nicht? Was war das Highlight der Moderation? Zu welchem Moment, waren die Neulenker voll bei der Sache? Wie hätte man das noch (besser) nutzen können? Erinnern Sie sich an den Diskussionsbeitrag vom Neulenker X? Wie haben Sie darauf reagiert? Wie hätten Sie noch reagieren können? Wann wäre welche Reaktion geeignet? Wie schätzen Sie den Abschluss der Moderation ein? Ist Ihre Botschaft angekommen? Bei allen? Mit welchem Gefühl sind die Neulenker gegangen? (überzeugt, betroffen, nachdenklich...) Und Sie selbst? Wie hätten Sie den Abschluss (noch) besser gestalten können? (Anmerkung: Kann der Kandidat die eigene Leistung kritisch beurteilen? Kennt er z.b. die unterschiedlichen Wirkungen von Zusammenfassungen und offenem Abschluss? Warum hat er die eine oder andere Option gewählt?) Wie könnten Sie die Moderation verändern, um beim nächsten Mal mehr Zeit für Ihre Schwerpunkte zu haben? um die Anforderungen an die Neulenker zu erhöhen/zu verringern? 5.7 Abschluss des Gespräches Zum Abschluss sollte der Kandidat die Möglichkeit haben, sich zum Auswertungsgespräch zu äussern: Wie hat er das Gespräch empfunden? Welchem Punkt wurde seines Erachtens zu wenig Aufmerksamkeit geschenkt? 6. Vertiefungsgespräch zum Lernjournal P4/Praktikumsbericht P5 Anstelle einer schriftlichen Prüfung (P1 - P3: Wissensprüfung, Aufsatz oder Fallstudie) werden gemäss Prüfungsrichtlinien (Abschnitt 4.21) auch das Führen eines Lernjournals (P4) oder ein schriftlicher Bericht über Praktikumseinsätze als WAB-Moderator (P5) als Lern- und Leistungsnachweis akzeptiert. Der Kandidat muss diese schriftliche Arbeit fristgerecht, vor dem Prüfungstag, bei der Prüfungsleitung einreichen. Ein allgemein gültiger Benotungsschlüssel für die schriftliche Arbeit ist nur schwer zu realisieren, da diese - je nach Präferenz des Kandidaten - sehr unterschiedliche Themen und Schwerpunkte umfassen kann. Ihre Bewertung sollte sich insgesamt weniger an sprachlichen und formalen Kriterien orientieren als an inhaltlichen. Das Bewertungsschema für das Vertiefungsgespräch kann bei der Variante 2 als Hilfe für die Bewertung der schriftlichen Arbeit 20

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