Leitfaden für angehende Absolventen
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- Heinz Ferdinand Adenauer
- vor 8 Jahren
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1 68. BauFaK Dresden Seite 1 von 5 Leitfaden für angehende Absolventen 1 Arbeiten in Deutschland 1.1 Krankenversicherung Generell ist ab dem 25. Lebensjahr eine eigene Versicherung abzuschließen. Dabei wird die Ableistung von Wehr- und Ersatzdienst angerechnet. Wird das Studium vor der Vollendung des 25. Lebensjahres abgeschlossen, ist mit dem Datum der Exmatrikulation die Mitversicherung bei den Eltern aufgehoben. Wird nach einem Bachelorabschluss ein direkt anschließendes Masterstudium aufgenommen, darf man in der Krankenkasse seiner Eltern mitversichert bleiben. Prinzipiell besteht sowohl die Möglichkeit sich privat, als auch gesetzlich zu versichern. Dabei ist zu beachten, dass bei Abschluss einer privaten Krankenversicherung der Weg zurück zur gesetzlichen Versicherung nahezu unmöglich wird. Generell sollte eine genauer Preis- und Leistungsvergleich erfolgen. Ggf. ist eine Zusatzversicherung sinnvoll. 1.2 Haftpflichtversicherung (privat und dienstlich) Es ist eine der wichtigsten Versicherungen. I.d.R. ist man während der Ausbildung über die Eltern haftpflichtversichert. Auch dieser Versicherungsschutz erlischt mit dem Datum der Exmatrikulation. 1.3 Unfallversicherung Hierbei gibt es verschiedene Varianten je nachdem, ob bei Gebrauch eine lebenslange Rente oder eine Einmalzahlung erfolgt. Eine Prüfung des Leistungskataloges ist auch hierbei unerlässlich. 1.4 Weitere in Frage kommende Versicherungen Private Altersvorsorge, Hausratversicherung etc. je nach individuellem Bedarf. 1.5 Sozialversicherungsausweis Wer noch keinen Sozialversicherungsausweis haben sollte, kann diesen bei seiner Krankenkasse oder direkt bei der BfA (Bundesversicherungsanstalt für Angestellte) beantragen.
2 68. BauFaK Dresden Seite 2 von Exmatrikulation Empfehlenswert ist eine selbstständige Exmatrikulation, da diese nicht immer automatisch erfolgt. Eine Zwangsexmatrikulation durch Nichtüberweisen der Studiengebühren ist zu vermeiden. 1.7 Arbeitsamt Versicherungspflicht, Versicherungsfreiheit und die freiwillige Versicherung in der Arbeitslosenversicherung sind im Dritten Buch des Sozialgesetzbuches geregelt. Anspruch auf Arbeitslosengeld II besteht grundsätzlich immer. Um individuelle Details zu klären sollte ein Beratungsgespräch erfolgen. 1.8 BAföG Rückzahlung Die Rückzahlungsverpflichtung beginnt spätestens fünf Jahre nach Ablauf der Förderungshöchstdauer. Es besteht die Möglichkeit, durch frühzeitige Rückzahlung Geld einzusparen. Bei einem guten Notendurchschnitt kann ebenfalls eine Reduzierung der Darlehenssumme beantragt werden. Informationen über diesen Antrag sind beim BAföG-Amt zu erfragen. Empfehlenswerte Internetadresse: Bewerbungstrainings Über diese Trainings müssen Informationen individuell zusammengesucht werden. Folgende Institutionen bieten diese Trainings an: die eigene (oder vielleicht auch die benachbarte) Uni/FH, Career Service, Wirtschaftsagenturen, Banken und das Arbeitsamt. Informationen über Bewerbungen gibt es zahlreich. Deswegen hier nur Verweise auf: VDI-Bewerbungshandbuch Andere Berufseinstiegsbücher, die in der Uni/FH rumliegen Zeitschriften (Junge Karriere, z.b. Handelsblatt, Ingenieurkarriere, z.b. VDI) 1.10 Jobsuche An vielen Unis/FHs werden Firmenkontaktmessen organisiert, wie z.b. Bonding. Auch Baumessen können interessant sein, um bei einzelnen Firmen vorstellig zu werden. Ebenfalls interessant sind Jobpools und Jobforen im Internet. Man kann ungeniert Fragen über Gehaltsvorstellungen, was erwartet wird und was erwartet werden darf, u.ä. stellen. Einige sind im Folgenden aufgeführt: 2 Links zu Karriereportalen und Stellemärkten bauingenieur24.de: Onlinemagazin für Bauingenieure mit gutem Stellenmarkt
3 68. BauFaK Dresden Seite 3 von 5 stepstone.de: Stellenbörse mit Ingenieurportal, welches auch gute Stellenangebote für Bauingenieure bereithält jobpilot.de: Jobbörse monster.de: Karriereportal Karriereportal Karriereportal der VDI nachrichten ingenieurweb.de: Jobbörse baumeister-online.de: Internetseite des Bund Deutscher Baumeister, Architekten und Ingenieure e.v. mit Jobbörse Internetseite der Bundesingenieurkammer mit Stellenmarkt Centrum für internationale Migration und Entwicklung (CIM) Jobbörse der Süddeutschen Jobbörse der Frankfurter Allgemeinen Regionale Angebote: gemeinsames Anzeigen-Onlineportal der regionalen Tageszeitungen im Rheinland mit Stellenangeboten Es gibt auch die Möglichkeit Lehrer zu werden. Dabei kann das Diplom als erstes Staatsexamen anerkannt werden (Mathematik, Physik,...). 2 Arbeiten im Ausland 2.1 Allgemein Das europäische Gemeinschaftsrecht gibt einheitliche Bestimmungen für den Aufenthalt oder die Arbeitsaufnahme in einen anderen EU-Land vor. Nationale Bestimmungen ergänzen diese Regelungen zusätzlich. Im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gilt das europäische Arbeitsrecht. Dieses Recht bezieht sich nur auf Personen, die die Staatsbürgerschaft eines EU-/EWR- Landes besitzen. Prinzipiell gilt das Grundrecht auf Freizügigkeit. Das bedeutet, dass für die ersten drei Monate Aufenthalt im Ausland, ein Reisepass oder Personalausweis genügt. Danach kann der Staat den Anspruch auf eine Aufenthaltsgenehmigung prüfen und erteilen. Personen, die Sozialhilfe beziehen, müssen einen Arbeitsvertrag mit regelmäßigem Einkommen und eine Krankenversicherung nachweisen. Außerhalb der EU können diese Bedingungen abweichen. 2.2 Anerkennung von Berufsabschlüssen Die Anerkennung von Berufausbildungen und Diplomabschlüssen gestaltet sich, trotz allgemeinen Regeln in den EU-Rechten, sehr unterschiedlich. Es muss in dem betreffenden Land ein Antrag auf die Anerkennung der Qualifikation gestellt werden, der innerhalb von vier Wochen bearbeitet wird. Zusätzliche Arbeitsnachweise oder Eignungstests können zur Prüfung des Antrages gefordert werden.
4 68. BauFaK Dresden Seite 4 von Steuern Es gibt kein europäisches Steuerrecht. Aber gibt es das Doppelbesteuerungsabkommen. Es wird nur zwischen zwei Staaten vereinbart und hat für gewöhnlich verschiedene Inhalte. Meist gilt, dass das Geld in dem Land versteuert werden muss, in dem man sich mehr als 183 Tage im Jahr aufhält. Es gibt aber Ausnahmen für Beamte und Selbstständige. Die Eigeninitiative der Arbeitsnehmer ist daher gefordert. Finanzämter haben dazu die nötigen Informationen. 2.4 Sozialsysteme Grundsätzlich gilt hier das Territorialprinzip. Das bedeutet, dass die Sozialsysteme des Landes greifen, in dem sich die Anstellung befindet. Wer in mehreren Ländern arbeitet, sollte sich dort versichern, wo sein Wohnort ist. Die Krankenversicherung wird innerhalb der EU durch die E-Formulare geregelt. E-100 Reihe: Krankenversicherung (KV), Mutterschutz, Leistungen der KV E-200 Reihe: Leistungen der Rentenversicherungen E-300 Reihe: Arbeitslosenversicherung E-400 Reihe: Familienleistungen Die Krankenkassen geben bei Bedarf Informationen zu den Formblättern und deren Inhalt. 2.5 Rentenansprüche Arbeitnehmer, die in mehreren Staaten gearbeitet haben, bekommen dann auch aus den jeweiligen Ländern für die dort erbrachten Arbeitsjahre ihre Renten ausgezahlt. Dazu muss in den Staaten ein Rentenantrag gestellt werden. Da das Rentenalter in den Ländern variieren kann, besteht die Möglichkeit, dass man aus einem Land bereits Rente bezieht und aus einem anderen Land noch nicht. Personen, die zwischen Heimatland und Nachbarstaaten pendeln (Grenzgänger) müssen oftmals zweimal Sozialversicherungsleistungen abgeben. Unterstützung dazu geben: - Beratungsstellen der europäischen Kommission, - lokale Arbeitsämter, - European Employment Service (EURES).
5 68. BauFaK Dresden Seite 5 von Arbeit suchen und finden Stellenausschreibungen bei den Arbeitsämtern, Internetportale siehe Jobsuche in Deutschland Verlinkung zu Auslandsjobangeboten 2.7 Bewerbung Grundkenntnisse in der Sprache müssen vorhanden sein, sollte in der Landessprache verfasst werden, Vermerk über Ursprung der eigenen Sprachqualifikation (Ausland, internationale Schule, bilinguale Erziehung...), Anschreiben und Lebenslauf, allerdings: - Länge und Umfang der Bewerbungsunterlagen regional verschieden, - Zeugnisse sind nicht immer gefragt, - es wird mehr Wert auf Referenzen gelegt. 2.8 Allgemeine Informationen erer= Ausland-knoten.html nnn=true Länderspezifische Informationen zu Arbeiten im Ausland Botschaften des jeweiligen Landes Generelle Information über den Arbeitsmarkt Informationen zum Arbeitsmarkt ( Broschüre als Pdf-Datei: Arbeitsmarkt-Information für Bauingenieurinnen und Bauingenieure, zu finden über die Suchfunktion Bauingenieur, Leider: Stand 2002 Überarbeitet: vom AK Berufseinstieg auf der 68. BauFaK in Dresden
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