Liebe VeranstalterInnen der Spiel-mit-mir-Wochen!

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2 Liebe VeranstalterInnen der Spiel-mit-mir-Wochen! Die Tiroler Spiel-mit-mir-Wochen sind mit ihrem Kinderbetreuungs-Angebot während der Ferien zu einem österreichweiten Vorzeigeprojekt geworden. Allen Veranstalter/innen und Betreuer/innen, die mit viel Engagement und Idealismus zur positiven Entwicklung dieses Projektes bisher beigetragen haben, möchte ich an dieser Stelle herzlich danke sagen. Das positive Echo sowohl von Seiten der Eltern als auch von den Organisatoren und Betreuern zeigt, dass diese Art der Kinderbetreuung nicht mehr wegzudenken ist. Der vorliegende Leitfaden soll vor allem neuen Interessent/innen einen Überblick über den organisatorischen Ablauf der Spiel-mit-mir-Wochen geben. All jene, die einen entsprechenden Bedarf für Spiel-mit-mir-Wochen in ihrer Umgebung orten, darf ich bitten, in Abstimmung mit den Angeboten vor Ort bzw. in Ihrer Region, ein solches Projekt zu starten. Ich wünsche Ihnen weiterhin viel Erfolg bei der Durchführung der Spiel-mit-mir-Wochen und lade sie gleichzeitig dazu ein, bei Unklarheiten die Abteilung JUFF - Fachbereich Familie des Landes zu kontaktieren, wo man sie gerne fachlich beraten wird. Mag. Dr. Beate Palfrader Familienlandesrätin

3 Inhalt Kriterien für die Durchführung der Ferienaktion Spiel-mit-mir-Wochen Projektorganisation - Zeitplan Werbekonzept Finanzierungskonzept Verwendungsnachweis Arbeitsblätter - Anmeldung (Arbeitsblatt 1) - Ansuchen an die Abteilung JUFF Fachbereich Familie (Arbeitsblatt 2) - Finanzierungsplan (Arbeitsblatt 3) - Anwesenheitslisten (Arbeitsblatt 4)/Auszug elektr. Anwesenheitsliste - Endabrechnung (Arbeitsblatt 5) - Verwendungsnachweis Belegaufstellung (Arbeitsblatt 6) Impressum: Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung JUFF - FB Familie Michael-Gaismair-Straße Innsbruck +43 (0)

4 Kriterien für die Durchführung der Ferienaktion Spiel-mit-mir-Wochen Um Anspruch auf die Förderung der Abteilung JUFF - Fachbereich Familie des Landes zu haben, müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein: 1. Veranstalter Als Veranstalter können auftreten: Institutionen, Organisationen und Initiativen, Vereine (gemeinnützig) 2. Zielgruppe Kinder von 3 bis 14 Jahren mit Hauptwohnsitz in Tirol. Vor allem zu berücksichtigen sind die Bedürfnisse von Eltern mit besonderem Betreuungsbedarf. 3. Gruppengröße Mindestens 10 Kinder 4. Zeitraum Das Angebot der Spiel-mit-mir-Wochen muss für mindestens zwei Wochen lang während der Sommerferien und täglich von spätestens 7:30 Uhr, mindestens 8 Stunden durchgehend mit Mittagstisch gewährleistet sein. 5. Betreuung Für je 8 Kinder ist mindestens eine Betreuungsperson vorzusehen. Mindestalter der BetreuerInnen: 18 Jahre Die pädagogisch qualifizierten Betreuerinnen sind zuständig für Betreuung, Programmplanung und Mithilfe bei der lokalen Organisation. Für Kinder mit besonderem Betreuungsbedarf ist eine zusätzliche Betreuungsperson mit der entsprechenden Ausbildung erforderlich. Bitte beachten Sie: Abschluss einer Haftpflichtversicherung für die Betreuerin ist ratsam. Der Ausweis für die BetreuerInnen (können bei Abteilung JUFF Fachbereich Familie bestellt werden) muss mit Stempel und Unterschrift des jeweiligen Veranstalters versehen werden. Er ist eine Hilfe bei Ausflügen und Besichtigungen (Ermäßigung, Gruppentarif). 6. Räumlichkeiten Räumliche und sanitäre Voraussetzungen müssen gegeben sein, der Gruppengröße entsprechen sowie öffentlich zugänglich sein.

5 Projektorganisation - Zeitplan Dieses Konzept ist NUR ein Vorschlag bzw. eine Anregung und muss den jeweiligen örtlichen Gegebenheiten angepasst werden. März Sie haben sich entschlossen, im Sommer das Ferienprojekt durchzuführen - nehmen Sie Kontakt mit der Landesregierung Tirol, Abteilung JUFF - Fachbereich Familie auf. Setzen Sie sich mit Ihrem Bürgermeister und/oder dem zuständigen Gemeinderatsmitglied zusammen, und geben Sie ihnen eine möglichst konkrete Information über Ihr Vorhaben. Abklärung mit der Gemeinde: 1. Welche direkte finanzielle Unterstützung ist möglich? 2. Unterstützung in anderer Form wie z. B.: Zurverfügungstellung von Räumlichkeiten, die im Sommer leer stehen z. B. Schulen, Kindergärten, Horte, Jugendzentren, Clubräume, Pfarrräume Nicht zu vergessen: Wer übernimmt die Endreinigung? Einbindung von Pädagoginnen bzw. HelferInnen für die Kinderbetreuung liegt in der Kompetenz des jeweiligen Dienstgebers = Gemeinde In diesem Fall dürfen die Personalkosten der Kindergartenpädagoginnen bzw. Helferinnen nicht für den Finanzplan der Abteilung JUFF herangezogen werden, da diese bereits von der Abt. Bildung zur Hälfte getragen werden. Organisation des Mittagessens: Essen auf Rädern, Altersheim, Werkskantine, Vertrag mit Gasthaus, usw. Benützung von Sportanlagen, Schwimmbädern, Seilbahnen, Spielotheken, usw. Vielleicht können bei den oben genannten Einrichtungen für die Ferienaktion Sondertarife ausgehandelt werden. Einbindung von Vereinen (Sportverein, Feuerwehr usw.) für Aktivitäten 3. Welcher Zeitraum ist günstig? Werbung (siehe Werbekonzept): Startschuss für die Anmeldung der Kinder: Ein Vorschlag für ein Anmeldeformular der Kinder (siehe Arbeitsblatt 1) Mit der Anmeldung sollen Sie sich von den Eltern auch bestätigen lassen, dass die Kinder unfall- und haftpflichtversichert sind (siehe Arbeitsblatt 1)

6 April Ansuchen an die Abteilung JUFF - Fachbereich Familie stellen (siehe Arbeitsblatt 2) Eventuell Sponsoren suchen: Sach- und Geldspenden z. B.: Banken, Tourismusverband, Betriebe, Geschäfte, Einzelpersonen Programmplanung Raumgestaltung überlegen Material organisieren Mai Möglichkeiten vor Ort nützen: Spielotheken, Büchereien, Sportgeräte, usw. Juni Ein vorläufiger Finanzierungsplan (siehe Arbeitsblatt 3) muss vor der Veranstaltung an die Abteilung JUFF Fachbereich Familie geschickt werden, wo zwingend das Programm der Ferienaktion mitgeschickt werden muss. Nach Möglichkeit sollen auch spätere Anmeldungen berücksichtigt bzw. eine Warteliste angelegt werden. Nach der Veranstaltung Presseaussendung Originalanwesenheitslisten werden gesammelt. Es besteht die Möglichkeit für VertreterInnen der Abteilung JUFF hier Einsicht zu nehmen. Die erhobenen Daten sind in die per ausgeschickte Excel-Tabelle zu übertragen, nachzukontrollieren und an die Abteilung JUFF Fachbereich Familie elektronisch zurückzusenden. Die Excel Tabelle bildet die Grundlage für die Berechnung der Förderungshöhe. (Arbeitsblatt 4) Endabrechnung - vier Wochen nach Ende der Veranstaltung Endabrechnung an die Abteilung JUFF Fachbereich Familie schicken (Arbeitsblatt 5), zusammen mit dem Verwendungsnachweis (Belegaufstellung Arbeitsblatt 6) und den Originalrechnungen zur Veranstaltung bis Ende Oktober.

7 Werbekonzept Werbung ist notwendig, um rechtzeitige Informationen an die Zielgruppe Eltern besonders berufstätige Erziehungsberechtigte zu bringen. Eltern müssen für den Sommer planen. OrganisatorInnen der Spiel-mit-mir-Wochen müssen ungefähr wissen, wie viele Kinder an der Ferienaktion teilnehmen, um entsprechend Betreuer einstellen zu können und um einen möglichst realistischen Finanzierungsplan (siehe Arbeitsblatt 3) erstellen zu können. Einige Vorschläge 1. Zeitungsartikel Kanäle Lokale Zeitungen, Gemeindeblätter, Pfarrnachrichten evtl. Postwurfsendung Radio und Fernsehen (z. B. Lokalsender) Ein Foto (z. B. spielende Kinder) ist oft effektiver als viel Text. 2. Flugblätter Kinderbetreuungseinrichtungen vor Ort Eltern-Kind-Zentren Jugendorganisationen (Pfadfinder, Jungschar) Betriebe örtliche Postwurfsendungen 3. Plakate Geschäfte, Friseur Beratungsstellen, z. B. Mütterberatung, Erziehungsberatungsstellen Sozial- und Gesundheitssprengel Gemeindeamt Banken, Post Kinderbetreuungseinrichtungen Spiel- und Sportplätze, Büchereien, Arztpraxen 4. Mundpropaganda Frauen, deren Kinder bereits einmal am Ferienprojekt teilgenommen haben Gemeindesekretärinnen Lehrerinnen, Kindergärtnerinnen Sozialarbeiterinnen Familienhelferinnen Pfarrer/Pfarrhaushälterin Leiterinnen von Eltern-Kind-Zentren, Spielgruppen, Kinderchor usw. Verkäuferinnen usw.

8 5. Nach der Durchführung des Ferienprojektes Die Öffentlichkeit sollte über den Verlauf und Erfolg informiert werden z. B. durch entsprechende Presseaussendungen allgemeine Informationen über den Zweck der Spiel-mit-mir-Wochen Organisation und Finanzierung Dauer, Örtlichkeit Anzahl der Kinder und Betreuerinnen Beispiele der Aktivitäten Dank an Förderer und Sponsoren eventuell einige Fotos Hinweis auf Unterstützung durch das Land Tirol

9 Finanzierungskonzept Beiliegender Finanzierungsplan (Arbeitsblatt 3) soll Ihnen eine Kalkulation der zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben ermöglichen und MUSS vor der Veranstaltung bei der Abteilung JUFF - Fachbereich Familie aufliegen. Einnahmen 1. Elternbeiträge Unsere Empfehlung: Verbindliche Anzahlung bei jeder Anmeldung, die zurückbezahlt wird, wenn das Kind nicht teilnehmen kann und abgemeldet wird. Zu Wochenbeginn einen Unkostenbeitrag für Eintritte, Fahrten usw. kassieren oder Elternbeitrag von vornherein höher ansetzen. 2. Gemeinde/Stadt Direkter Zuschuss (Beschluss vom Gemeinderat) oder z. B. Übernahme von Personalkosten Miete und Reinigung für Räumlichkeiten 3. Abteilung JUFF Fachbereich Familie des Landes Tirol Die Abteilung JUFF Fachbereich Familie unterstützt die Veranstalter der SPIEL-MIT-MIR-WOCHEN mit 35,-- pro Kind und Woche mit Hauptwohnsitz in Tirol bzw. bei einer Teilbetreuung bis zu 2 Tagen pro Woche mit 17,50 4. Bezirkshauptmannschaft oder Referat für Jugendwohlfahrt Zuschüsse in manchen Fällen nach Absprache möglich. 5. Spenden

10 Ausgaben 1. Personalkosten Die gesetzliche Regelung sieht vor, dass die BetreuerInnen für die Dauer ihrer Verpflichtungen angestellt werden müssen. Die Höhe des Gehalts ist Verhandlungssache mit den jeweiligen BetreuerInnen. Die Einbindung von Kindergartenpädagoginnen bzw. HelferInnen für die Kinderbetreuung bei den Spiel-mit-mir-Wochen liegt in der Kompetenz des jeweiligen Dienstgebers = Gemeinde, jedoch dürfen in diesem Fall die Personalkosten für Pädagoginnen nicht für den Finanzplan der Abteilung JUFF herangezogen werden, da diese bereits von der Abt. Bildung zur Hälfte getragen werden. 2. Mittagessen Kosten können sehr unterschiedlich sein, je nachdem wo und welche Vereinbarungen getroffen werden. 3. Miete und Reinigung Von Gemeinde zu Gemeinde verschieden. 4. Organisatorischer Aufwand Büro, Spielmaterial, Eintritte, Fahrtkosten, Sonstiges Verwendungsnachweis Anwesenheitslisten Excel-Tabelle Die Anwesenheitslisten (Arbeitsblatt 4) müssen pro Woche geführt werden. Die ausgefüllten Anwesenheitslisten gelten als Basis für die Berechnung der Förderung und gleichzeitig als Basis für den Verwendungsnachweis. Die gewissenhafte Befüllung der Tabelle liegt beim Veranstalter. Fehlerhafte Datensätze bzw. unvollständig ausgefüllte Tabellenblätter können sich auf die Berechnung der Subventionshöhe auswirken. Die vollständig ausgefüllte Excel-Datei ist bis spätestens 4 Wochen nach Beendigung der Ferienaktion per an die Abteilung JUFF Fachbereich Familie einzureichen. Abrechnung und Verwendungsnachweis Die Abrechnung und Verwendungsnachweis Endabrechnung (Arbeitsblatt 5), Belegnachweis (Arbeitsblatt 6) und Originalbelege zur Veranstaltung) erfolgen nach Abschluss der Ferienaktion bis 30. Oktober.

11 Arbeitsblatt 1 ANMELDUNG ANMELDESCHLUSS SPIEL-MIT-MIR-WOCHEN im Jahr 2016 ein Ferienangebot für 3 14-jährige Kinder - besonders für berufstätige Erziehungsberechtigte in der Zeit von bis Mutter bzw. Vater Name: Straße: Wohnort: Telefon tagsüber: Familienname Vorname Geburtsdatum privat: 1. Kind 2. Kind 3. Kind Betreuung Von Montag bis Freitag von Uhr bis Uhr Ort: Gewünschte Betreuung (Zutreffendes ankreuzen) halbtags ganztags Mittagessen 1.Woche 2.Woche 3.Woche Datum Datum Datum 4.Woche 5.Woche 6.Woche 7.Woche 8.Woche 9.Woche

12 Arbeitsblatt 1 Kosten Betreuung inkl. Mittagessen pro Kind und Woche: Ermäßigung für Geschwister: Mit der Anmeldung ist eine verbindliche Anzahlung von EUR zu leisten. (Erlagschein liegt bei). Die Anzahlung kann aus organisatorischen Gründen nicht zurückgezahlt werden, wenn das Kind ohne rechtzeitige Abmeldung an der Aktion nicht teilnimmt. Weitere Informationen: Mein Kind ist durch mich unfall- und haftpflichtversichert: Mein Kind kann schwimmen: Mein Kind hat chronische (allergische) Beschwerden: Ja Nein Ja Nein Ja Nein Besondere Wünsche: Datum Unterschrift (der/s Erziehungsberechtigten) Wie wurden Sie auf das Ferienprojekt Spiel-mit-mir-Wochen aufmerksam? angeschrieben Schule, Kindergarten Plakate, Flugzettel Zeitung mündliche Propaganda

13 Arbeitsblatt 2 ANSUCHEN AN DIE ABTEILUNG JUFF - FACHBEREICH FAMILIE Beilage: Einverständniserklärung der Gemeinde zur Betreuung der Kinder (3-14 Jahren während des gesamten Zeitraumes), laut Richtlinien und Leitfaden An das Amt der Tiroler Landesregierung Abt. JUFF Fachbereich Familie Michael-Gaismair-Straße 1, A-6020 Innsbruck Tel.: +43 (0) Fax: +43 (0) Veranstalter (Gruppe, Organisation, Verein: gemeinnützig,*): Adresse: Telefon: Kontaktperson (die während der Aktion erreichbar ist): Straße, PLZ, Ort: Kontoinhaber: IBAN: BIC: * bei Erstansuchen: Vereinsregisterauszug inkl. Vereinsstatuten Zeitraum Die Ferienaktion findet von bis statt. Betreuungszeiten Montag: Dienstag: Mittwoch: Donnerstag: Freitag:

14 Weitere Informationen Wo findet die Aktion statt: (Zutreffendes bitte ankreuzen!) Bitte Adresse mit Telefonnummer angeben! Kindergarten: Volksschule: Hauptschule: Jugendheim: Pfarrheim: Sonstiges: Wie ist das Essen organisiert: (Zutreffendes bitte ankreuzen!) Essen auf Rädern Lieferung (durch eine Firma, Gasthaus,...) eigene Küche Betreuungsschlüssel: mindestens 10 Kinder pro Gruppe, für je 8 Kinder 1 pädagogische qualifizierte Betreuungsperson (mind. 18 J.) Voraussichtliche Zahl der Kinder/Woche: Anzahl der Betreuerinnen/Woche: Elternbeiträge: Pro Kind und Woche: Ermäßigungen: Information zum Tiroler Fördertransparenzgesetz Hiermit bringen wir Ihnen zur Kenntnis, dass die Landesregierung nach dem Tiroler Fördertransparenzgesetz, LGBl. Nr. 149/2012 verpflichtet ist, bei Landesförderungen über einem Betrag von 2.000,-- pro Förderart, die Bezeichnung der juristischen Person bzw. den vollständigen Namen der FörderempfängerInnen, die Postleitzahl, sowie die Art und Höhe der Förderung, jährlich dem Landtag bekannt zu geben und diese auf der Landeshomepage zu veröffentlichen. Datum Unterschrift (und Stempel)

15 Arbeitsblatt 3 Amt der Tiroler Landesregierung Abt. JUFF Fachbereich Familie FINANZIERUNGSPLAN Michael-Gaismair-Straße 1, A-6020 Innsbruck Tel.: +43 (0) , Fax: +43 (0) EINNAHMEN (geplant) 1.1. Elternbeiträge: 1.2. Gemeinde/Stadt: 1.3. Abteilung JUFF FB Familie: 1.4. Spenden: 1.5. Sponsoren: GESAMT: 2. AUSGABEN (geplant) 2.1. Honorar/Gehalt der Betreuerinnen: 2.2. Honorar für Organisatorinnen: 2.3. Mittagessen: 2.4. Miete, Reinigung: 2.5. Spielmaterial: 2.6. Porto: 2.7. Telefon: 2.8. Werbung: 2.9. Eintritte: GESAMT: Datum Unterschrift (und Stempel)

16 Arbeitsblatt 4 Name des betreuten Kindes: ANWESENHEITSLISTE verbleibt in der Organisation und ist auf Verlangen des Amtes der Tiroler Landesregierung vorzulegen SPIEL-MIT-MIR-WOCHEN im Jahr 2016 : x bei Anwesenheit des Kindes o bei Abwesenheit des Kindes Kalenderwoche: Kalenderwoche: Kalenderwoche: von: von: von: bis: bis: bis: Kalenderwoche: von: bis: Mo Di Mi Do Fr Mo Di Mi Do Fr Mo Di Mi Do Fr Mo Di Mi Do Fr Datum Unterschrift (und Stempel)

17 Auszug aus der Spiel-mit-mir-Wochen Anwesenheitsliste 2016 (Excel-Tabelle) Diese Datei ist vollständig und korrekt ausgefüllt per im Anschluss an die Ferienaktion zu übermitteln und bildet die Berechnungsgrundlage der Förderhöhe.

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19 Arbeitsblatt 5 An das Amt der Tiroler Landesregierung Abt. JUFF Fachbereich Familie ENDABRECHNUNG SPIEL-MIT-MIR-WOCHEN SPIEL-MIT-MIR-WOCHEN im Jahr 2016 in der Zeit von bis Name der Organisation, Ort: Anzahl der Kinder:* im Alter von bis *einmalige Zählung pro Kind Anzahl der pädagogisch qualifizierten BetreuerInnen (mind. 18 J.): 1. EINNAHMEN 1.1. Elternbeiträge: 1.2. Gemeinde/Stadt: 1.3. Abteilung JUFF FB Familie: 1.4. Spenden: 1.5. Sponsoren: GESAMT: 2. AUSGABEN 2.1. Honorar/Gehalt der Betreuerinnen: 2.2. Honorar für Organisatorinnen: 2.3. Mittagessen: 2.4. Miete, Reinigung: 2.5. Spielmaterial: 2.6. Porto: 2.7. Telefon: 2.8. Werbung: 2.9. Eintritte: GESAMT: Datum Unterschrift (und Stempel)

20 Arbeitsblatt 6 die Belegaufstellung als Excel-Tabelle finden Sie auf unserer Homepage Amt der Tiroler Landesregierung Abteilung JUFF - Fachbereich Familie Michael-Gaismair-Str Innsbruck Belegaufstellung Spiel-mit-mir-Wochen Förderungshöhe: Förderungsempfänger/-in: Geschäftszahl des Zusageschreibens: Ansprechpartner/-in: Telefonnummer: Telefaxnummer: -adresse: Position Firma/Name des Rechnungsstellers Rechnungsdatum Betrag Gesamt Datum: Unterschrift:

21 RICHTLINIE DES LANDES TIROL ZUR FÖRDERUNG DER FERIENAKTION SPIEL-MIT- MIR-WOCHEN Allgemeines 1. Zielsetzung Die Ferienaktion Spiel-mit-mir-Wochen stellt eine Ergänzung zu bereits bestehenden Kinderbetreuungsangeboten dar. Da diese während der Schulferien häufig geschlossen sind, bedarf es eines zusätzlichen Angebotes an qualitätsvollen, familienunterstützenden Maßnahmen für Eltern (besonders für berufstätige Erziehungsberechtigte) während der Ferien. Ziel der Förderung ist es, einen Beitrag zur Kinderbetreuung während der Ferien sowie einen Beitrag zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu leisten. Pädagogische Ziele und Inhalte sind Förderung der Sozialkompetenz Stärkung des Gemeinschaftsgefühls Ferien ohne Leistungsdruck eine altersgemischte Betreuung von Kindern zwischen 3 14 Jahren Naturerlebnis Heimatvermittlung (Einbindung in Ort und Kultur) 2. Zielgruppe Gefördert werden Institutionen, Organisationen und Initiativen, die während der Schulferien die Ferienaktion Spiel-mit-mir-Wochen nach den in dieser Richtlinie angeführten Kriterien organisieren und durchführen. Förderungsvoraussetzungen 1. Die Finanzierung der Ferienaktion muss vor dem Start der Maßnahmen grundsätzlich gesichert sein. Das Land Tirol übernimmt keine Ausfallshaftungen, Defizitabdeckungen oder Schuldendienste. Eine Voraussetzung für die Förderung durch das Land Tirol ist des Weiteren, dass die Gemeinden ebenfalls bestimmte Grundleistungen erbringen (z.b. in der Form von Unterstützungen bei der Raumbereitstellung, den Personalkosten, den Betriebskosten). 2. Die Ferienaktion wird vom Land Tirol nur anteilig gefördert. 3. Die Förderungsmittel dürfen nur für die beantragte Ferienaktion verwendet werden. 4. Für die Ferienaktion müssen angemessene Elternbeiträge eingehoben werden. 5. Die Auszahlung der Förderungsmittel erfolgt nach Vorlage der elektronischen Anwesenheitslisten. Förderungsmodalitäten 1. Gruppengröße: mindestens 10 Kinder 2. Zeitraum: während der Sommerferien mindestens für die Dauer von 2 Wochen (täglich von spätestens 07:30 Uhr - mindestens 8 Stunden durchgehend mit Mittagstisch) 3. Betreuungsschlüssel: mindestens eine Betreuungsperson für je 8 Kinder (für Kinder mit besonderem Betreuungsbedarf ist eine zusätzliche Betreuungsperson mit der entsprechenden Ausbildung erforderlich) 4. Qualifikation: die BetreuerInnen müssen pädagogische Kompetenzen nachweisen 5. Allgemeine Zugänglichkeit für alle Kinder mit Hauptwohnsitz in Tirol 6. Räumlichkeiten: Räumliche und sanitäre Voraussetzungen müssen gegeben sein und der Gruppengröße entsprechen sowie öffentlich zugänglich sein. 7. Ausstattung: Eine kindgerechte Grundausstattung (z.b. Spielzeug) ist vorzusehen. Förderungsberechnung und Förderungshöhe Das Förderungsansuchen muss gleichzeitig mit dem Finanzierungsplan vor Beginn der Ferienaktion schriftlich an den Fachbereich Familie der Landesabteilung JUFF gerichtet werden. Nach Vorliegen des Finanzierungsplanes können jeweils Anfang Juni Akontozahlungen gewährt werden. Nur vollständig ausgefüllte Antragsformulare können berücksichtigt werden. Das Land Tirol unterstützt die VeranstalterInnen der Spiel-mit-mir-Wochen mit 35,-- pro Kind (Alter zwischen 3 und 14 Jahre) und Woche. Bei einer Teilbetreuung bis zu zwei Tagen pro Woche mit 17,50 pro Kind.

22 Gefördert werden nur Kinder mit dem Hauptwohnsitz in Tirol. Die Abrechnung erfolgt nach Abschluss der Ferienaktion. Als Verwendungsnachweis gelten die veranstaltungsbezogenen Originalanwesenheitslisten der betreuten Kinder. Die elektronischen Anwesenheitslisten bilden die Grundlage zur Berechnung und Auszahlung der Subvention und müssen pro Woche geführt werden. Die vollständig ausgefüllten Originalanwesenheitslisten müssen bis spätestens vier Wochen nach Beendigung der Ferienaktion eingereicht werden. Nicht widmungsgemäß verwendete (nicht verbrauchte) Förderungsmittel müssen zurückerstattet werden. Die widmungsgemäße Verwendung wird vom Fachbereich Familie-Abteilung JUFF geprüft. Die Förderungsempfänger haben auf Verlangen des Fachbereiches Familie-Abteilung JUFF das Recht der Kontrolle an Ort und Stelle einzuräumen. Informationspflicht Die Förderungsnehmer sind verpflichtet in geeigneter Weise darauf hinzuweisen, dass sie vom Land Tirol unterstützt werden. Datenverarbeitung Die Förderungsnehmer erklären ihr Einverständnis, dass alle in Zusammenhang mit der Bearbeitung und Feststellung der Voraussetzungen für eine Förderung erforderlichen Daten vom Fachbereich Familie-Abteilung JUFF automationsunterstützt verarbeitet werden. Rechtsanspruch Auf die Zuerkennung einer Förderung nach dieser Richtlinie besteht kein Rechtsanspruch. Inkrafttreten Diese Richtlinie tritt am in Kraft. Information zum Tiroler Fördertransparenzgesetz Hiermit bringen wir Ihnen zur Kenntnis, dass die Landesregierung nach dem Tiroler Fördertransparenzgesetz, LGBl. Nr. 149/2012 verpflichtet ist, bei Landesförderungen über einem Betrag von 2.000,-- pro Förderart, die Bezeichnung der juristischen Person bzw. den vollständigen Namen der FörderempfängerInnen, die Postleitzahl, sowie die Art und Höhe der Förderung, jährlich dem Landtag bekannt zu geben und diese auf der Landeshomepage zu veröffentlichen.

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