Buchführung WS 2008/09

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1 Buchführung WS 2008/09 Thomas Berger StB/WP PwC Buchführung Literaturhinweise Industrielles Rechnungswesen, Schmolke/Deitermann, 36. Aufl., 2008 Einführung in die moderne Finanzbuchführung, W. Bechtel, 8. Aufl., 2004 Grundzüge der Buchführung und Bilanztechnik, Wöhe/Kußmaul, 6. Aufl., 2007 Grundlagen des Rechnungswesens, Band 1, Buchführung und Jahresabschluss, H. Wedell, 11. Aufl., 2006 Slide 2

2 Buchführung Aktuelle Hinweise / Unterlagen Slide 3 Buchführung 1. Grundlagen des betriebswirtschaftlichen Rechnungswesens 1.1 Bereiche des Rechnungswesens 1.2 Aufgaben des externen Rechnungswesens 1.3 Organisation des betrieblichen Rechnungswesens 2. Rechnungslegung nach handelsrechtlichen Grundsätzen 2.1 Bestandsaufnahme und Inventar 2.2 Bilanz 2.3 Gewinn- und Verlustrechnung 2.4 Buchung der Umsatzsteuer 2.5 Erfolgsvorgänge im Warenbereich 2.6 Buchungen im Zusammenhang mit der Bewertung des Anlagevermögens 2.7 Forderungsbewertung 2.8 Steuern 3. Abgrenzungsbuchungen bei der Jahresabschlusserstellung 3.1 Periodisierung 3.2 Sonstige Forderungen/Verbindlichkeiten 3.3 Rückstellungen 3.4 Rechnungsabgrenzungsposten

3 Grundlagen des betriebswirtschaftlichen Rechnungswesens Buchführung 1. Grundlagen des betriebswirtschaftlichen Rechnungswesens 1.1 Bereiche des Rechnungswesens 1.2 Aufgaben des externen Rechnungswesens 1.3 Organisation des betrieblichen Rechnungswesens

4 Begriff des Rechnungswesens Definition des Begriffes Rechnungswesen Unter dem Begriff des Rechnungswesens versteht man das Rechenwerk, das das Unternehmensgeschehen in monetären Größen abbildet. Teilaufgaben des Rechnungswesens Erfassung von Wertbeständen und Wertbewegungen Aufbereitung als Handlungs- und Entscheidungsgrundlage für die verschiedenen Unternehmensinteressen Slide 7 Bereiche des Rechnungswesens (1/3) Rechnungswesen externes Rechnungswesen internes Rechnungswesen Teilgebiete des externen Rechnungswesens (bzw. Finanz- oder Geschäftsbuchhaltung) Inhalte - Feststellung des Vermögens und der Schulden - Erfassung aller Geschäftsfälle - Erstellung des Jahresabschlusses - Ermittlung des Unternehmensergebnisses Informationsempfänger - Anteilseigner - Gläubiger - Lieferanten - Finanzbehörden - Management Slide 8

5 Bereiche des Rechnungswesens (2/3) Rechnungswesen externes Rechnungswesen internes Rechnungswesen Teilgebiete des internen Rechnungswesens (bzw. Betriebsbuchhaltung) Inhalte Informationsempfänger - Lieferung von Kosteninformationen - Kalkulation bestehender und neuer Produkte - Ermittlung des Betriebsergebnisses - Entscheidungsrechnungen - Kontrolle der Wirtschaftlichkeit - Liquiditätsrechnungen - Betriebsstatistiken - Planungsrechnungen - Management Slide 9 Bereiche des Rechnungswesens (3/3) Das externe und interne Rechnungswesen bilden zwei eigene, in sich geschlossene Rechnungskreise (Zweikreissystem). Eine Abgrenzungsrechnung bildet die Schnittstelle zwischen diesen beiden Rechnungskreisen. Rechnungskreis 1 Rechnungskreis 2 - erfasst das externe Rechnungswesen - unternehmensbezogen - betriebliche und nichtbetriebliche Aufwendungen und Erträge - Ermittlung des Unternehmensergebnisses (= Erträge./. Aufwendungen) - erfasst das interne Rechnungswesen - betriebsbezogen - Kosten und Leistungen = betriebliche Aufwendungen und Erträge - Ermittlung des Betriebsergebnisses (= Leistungen./. Kosten) Slide 10

6 Buchführung 1. Grundlagen des betriebswirtschaftlichen Rechnungswesens 1.1 Bereiche des Rechnungswesens 1.2 Aufgaben des externen Rechnungswesens Informationsziele der Adressaten Gesetzliche Buchführungsvorschriften 1.3 Organisation des betrieblichen Rechnungswesens Adressaten und Ziele des externen Rechnungswesens Banken (Gläubiger) - Kreditsicherheit (Gläubigerschutz) - Kreditwürdigkeitsbeurteilung Wettbewerber - Unternehmensvergleich - Unternehmenskaufentscheidungen Mitarbeiter Gewinn- versus Lohneinkommen Aktionäre und sonstige Eigentümer - Dividendenermittlung - Entscheidung über Aktienkauf/-verkauf -Leistungsbeurteilung des Management -Rechenschaftslegung Handelsrechtlicher Jahresabschluss Steuerrechtlicher Jahresabschluss Fiskus (Staat) Ertragsteuer Slide 12

7 Aufgaben des Jahresabschlusses Gesetzliche Grundlage Gemäß 242 HGB ist für den Schluss des Geschäftsjahres der Jahresabschluss aufzustellen. Einzelaufgaben des Jahresabschlusses Rechenschaftslegung und Information über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens Sicherung des Rechtsverkehrs/Gläubigerschutz Grundlage der Gewinnverteilung Basis für die Ermittlung der Steuerbilanz Slide 13 Buchführung 1. Grundlagen des betriebswirtschaftlichen Rechnungswesens 1.1 Bereiche des Rechnungswesens 1.2 Aufgaben des externen Rechnungswesens Informationsziele der Adressaten Gesetzliche Buchführungsvorschriften 1.3 Organisation des betrieblichen Rechnungswesens

8 Gesetzliche Buchführungsvorschriften (1/3) Vorschriften handelsrechtliche Vorschriften steuerrechtliche Vorschriften Handelsrechtliche Vorschriften Buchführung Jeder Kaufmann ist verpflichtet, Bücher zu führen und in diesen die 238 I HGB Lage seines Vermögens ersichtlich zu machen. Bilanz Der Kaufmann hat für den Schluss eines jeden Geschäftsjahres 242 HGB einen die Verhältnisse seines Vermögens und seiner Schulden darstellenden Abschluss (Bilanz) aufzustellen. GuV Der Kaufmann hat eine Gegenüberstellung der Aufwendungen 242 HGB und Erträge des Geschäftsjahres (Gewinn- und Verlustrechnung) aufzustellen. Slide 15 Gesetzliche Buchführungsvorschriften (2/3) Kaufmann... ist, wer ein Handelsgewerbe betreibt ( 1 HGB) Als Handelsgewerbe gilt jeder Gewerbebetrieb, der einen nach Art oder Umfang in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert - Vielzahl von Leistungen/Produkten, Vielzahl von Geschäftsverbindungen (Kunden/Lieferanten) - Vermögen, Umsatz, Arbeitnehmerzahl, Betriebsstätten Gewerbebetrieb: - Selbständigkeit - Nachhaltigkeit - Gewinnerzielungsabsicht - Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr Slide 16

9 Gesetzliche Buchführungsvorschriften (3/3) Steuerrechtliche Vorschriften Abgeleitete Buch- Die Buchführungsvorschriften bestehen auch zum führungspflicht Zwecke der Besteuerung für die Einkommens-, Körperschafts- und Gewerbesteuer. Originäre Buchführungspflicht 141 AO verpflichtet auch Gewerbetreibende, die keine Kaufleute sind (z.b. Land- und Forstwirte), zur Buchführung, wenn -die Umsätze mehr als pro Kalenderjahr betragen oder - der Gewinn aus dem Gewerbebetrieb im Wirtschaftsjahr höher als ist. Slide 17 Aufstellungsgrundsätze Der Jahresabschluss ist in deutscher Sprache und in Euro aufzustellen ( 244 HGB). Der Jahresabschluß ist klar und übersichtlich und nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) aufzustellen ( 243 HGB). Für Kapitalgesellschaften gilt, dass der Jahresabschluss ein unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ( true and fair view ) zu vermitteln hat ( 264 Abs. 2 HGB). Slide 18

10 Aufstellungsfristen Alle Kaufleute haben nach 243 Abs. 3 HGB ihren Jahresabschluss innerhalb der einem ordnungsmäßigen Geschäftsgang entsprechenden Zeit (Rechtsprechung: = 12 Monate) aufzustellen Für Kapitalgesellschaften gilt 264 Abs. 1 HGB: - kleine: innerhalb von 6 Monaten - mittelgroße, große: innerhalb von 3 Monaten (große) Einzelkaufleute oder Personenhandelsgesellschaften 5 Abs. 1 PublG: innerhalb von 3 Monaten Slide 19 Aufbewahrungs- und Vorlagefristen (1/2) Der Kaufmann hat gem. 257 HGB bestimmte Unterlagen geordnet aufzubewahren. Aufbewahrungsfrist beträgt für: - Bücher, Inventare, Jahresabschlüsse und Buchungsbelege: 10 Jahre - Handelsbriefe: 6 Jahre Aufbewahrungsform: - Eröffnungs- oder andere Bilanzen: Urschrift - übrige Unterlagen: als Wiedergabe einem Bildträger oder anderen Datenträger (Mikrofilm) Vorlagepflicht ( 258 HGB) - Bei einem Rechtsstreit kann das Gericht die Vorlegung der Handelsbücher anordnen. Slide 20

11 Aufbewahrungs- und Vorlagefristen (2/2) Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahrs, in dem die letzte Eintragung gemacht, der Jahresabschluss festgestellt oder der Buchungsbeleg entstanden ist. Bilanz zum wird am festgestellt. Fristbeginn: Uhr Fristende: Uhr Slide 21 Buchführung 1. Grundlagen des betriebswirtschaftlichen Rechnungswesens 1.1 Bereiche des Rechnungswesens 1.2 Aufgaben des externen Rechnungswesens 1.3 Organisation des betrieblichen Rechnungswesens Bücher des externen Rechnungswesens Belegorganisation Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung

12 Eingesetzte Bücher Belege Kontierung (Soll an Haben) und Bildung der Buchungssätze Grundbuch/Journal Datum Belegnr. Buchungstext Kontierung Soll Haben Betrag Zeitliche Ordnung der Geschäftsfälle Hauptbuch/Journal S Aktivkonten H S Passivkonten H S Aufwandskonten H S GuV-Konto H Inventur S Ertragskonten H Bilanzbuch A Eröffnungsbilanz P A Schlussbilanz P Sachliche Ordnung der Geschäftsfälle Nebenbücher - Kontokorrent - Lagerbuch - Lohn-/Gehaltsbuchhaltung - Anlagenkartei - Wechselbuch Slide 23 Eingesetzte Bücher Erläuterungen (1/2) Grundbuch/Journal Hauptbuch Nebenbücher Im Grundbuch/Journal werden Geschäftsfälle auf der Grundlage von Belegen zeitlich geordnet. Die Belege werden dabei nummeriert. Das Grundbuch dient der Belegsicherung. Im Hauptbuch werden die Geschäftsfälle sachlich geordnet. Das Hauptbuch umfasst alle Konten. Die Nebenbücher werden außerhalb des Kontensystems ohne Gegenbuchungen zur näheren Erläuterung bestimmter Hauptbuchkonten geführt. Die wichtigsten Nebenbücher sind - Kontokorrentbuchhaltung (Kontokorrent = laufende Rechnung): Höhe und Fälligkeit von Forderungen gegenüber Kunden (Debitorenbuchhaltung) und von Verbindlichkeiten gegenüber Lieferanten (Kreditorenbuchhaltung). - Lagerbuchhaltung: Aufzeichnung aller Lagerzu- und -abgänge. - Lohn- und Gehaltsbuchhaltung: Führen eines Kontos für jeden Arbeitnehmer. Slide 24

13 Eingesetzte Bücher Erläuterungen (2/2) Nebenbücher - Anlagenbuchhaltung: Zu- und Abgänge des Anlagevermögens und Ermittlung von Abschreibungen. - Wechselbuchhaltung (Wechsel = schriftl. Zahlungsversprechen) Kontrolle der Besitz- (Wechsel Dritter) und Schuldwechsel (eigene Wechsel). Bilanzbuch Im Bilanzbuch werden die Eröffnungs- und Schlussbilanz dargestellt. Slide 25 Buchführung 1. Grundlagen des betriebswirtschaftlichen Rechnungswesens 1.1 Bereiche des Rechnungswesens 1.2 Aufgaben des externen Rechnungswesens 1.3 Organisation des betrieblichen Rechnungswesens Bücher des externen Rechnungswesens Belegorganisation Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung

14 Belegarten Buchungen können nur aufgrund entsprechender Belege durchgeführt werden. Man unterscheidet in (a) interne und (b) externe Belege (a) interne Belege - Kopien von Ausgangsrechnungen (AR) - Kopien von Kassenbelegen (KB), z.b. Quittungen - Geschäftsbriefe - Lohn- und Gehaltslisten - Materialentnahmescheine - Belege über Storno-, Um und Abschlussbuchungen - (b) externe Belege - Eingangsrechnungen (ER) - Quittungen - Bankbelege (BA), z.b. Kontoauszüge - Slide 27 Journal Aufgabe eines Journals Nach der Belegbearbeitung werden die Buchungssätze im Journal in chronologischer Reihenfolge erfasst. Die Erstellung des Journals erfolgt in der Regel automatisch durch die Buchführungssoftware. Datum Belegnummer Buchungstext Kontierung Betrag Soll Haben Soll Haben BA 1609 Überweisung an Mohr , , AR 1355 BA 1610 Verkauf an Hauler AG Überweisung an Witter ,00 200, ,00 960,00 200,00 Slide 28

15 Buchführung 1. Grundlagen des betriebswirtschaftlichen Rechnungswesens 1.1 Bereiche des Rechnungswesens 1.2 Aufgaben des externen Rechnungswesens 1.3 Organisation des betrieblichen Rechnungswesens Bücher des externen Rechnungswesens Belegorganisation Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (1/4) Zielsetzung der Grundsätze Die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung soll Anteilseigner, Gläubiger und Fiskus vor Vermögensverlusten durch Fehlinformationen schützen. Das ist gewährleistet, wenn die gesetzlichen Vorschriften beachtet wurden und ein sachverständiger Dritter in angemessener Zeit allein einen Überblick über die Geschäftsfälle und die Lage des Unternehmens erhalten kann ( 238 HGB, 145 AO). Man unterscheidet folgende Grundsätze (a) Grundsatz der Klarheit und Übersichtlichkeit ( 243 II HGB) (b) Grundsatz der Vollständigkeit ( 246 I HGB) (c) Grundsatz der Bilanzkontinuität ( 246 I HGB) (d) Grundsatz der Bilanzwahrheit (e) Grundsatz der kaufmännischen Vorsicht (f) Weitere Grundsätze Slide 30

16 Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (2/4) (a) Grundsatz der Klarheit und Übersichtlichkeit ( 243 II HGB) - sachgerechte und überschaubare Organisation der Buchführung - Anwendung eines Kontenrahmens - Anwendung eines detaillierten Gliederungsschemas für Bilanz und GuV - Saldierungsverbot zwischen Vermögenswerten und Schulden sowie zwischen Aufwendungen und Erträgen ( 246 II HGB) - keine nachträglichen Änderungen von Eintragungen ( 239 HGB) (b) Grundsatz der Vollständigkeit ( 246 I HGB) - Erfassung aller Vermögens- und Kapitalpositionen - Erfassung aller Geschäftsfälle Slide 31 Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (3/4) (c) Grundsatz der Bilanzkontinuität ( 246 I HGB) - Bilanzidentität von Eröffnungs- und Schlussbilanz ( 252 I Nr.1 HGB) - Beibehaltung der Form und Gliederung der Bilanz und GuV (formelle Bilanzkontinuität) - Bewertungsstetigkeit ( 252 I Nr.6 HGB) (d) Grundsatz der Bilanzwahrheit - Verbot von wissentlich falschen Bilanzansätzen - periodengerechte Zuordnung von Aufwendungen und Erträgen ( 252 I Nr. 5 HGB) Slide 32

17 Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (4/4) (e) Grundsatz der kaufmännischen Vorsicht - Berücksichtigung von Risiken, um nur Vermögenswerte und Gewinne auszuweisen, die als relativ sicher angesehen werden können. (f) Weitere Grundsätze - keine Buchung ohne Beleg - ordnungsgemäße Aufbewahrung der Buchführungsunterlagen ( 257 IV HGB) Slide 33 Rechnungslegung nach handelsrechtlichen Grundsätzen

18 Buchführung 2. Rechnungslegung nach handelsrechtlichen Grundsätzen 2.1 Bestandsaufnahme und Inventar 2.2 Bilanz 2.3 Gewinn- und Verlustrechnung 2.4 Buchung der Umsatzsteuer 2.5 Erfolgsvorgänge im Warenbereich 2.6 Buchungen im Zusammenhang mit der Bewertung des Anlagevermögens 2.7 Forderungsbewertung 2.8 Steuern Buchführung 2. Rechnungslegung nach handelsrechtlichen Grundsätzen 2.1 Bestandsaufnahme und Inventar Inventur und Inventurverfahren Inventar Fallstudie 1

19 Inventur, Inventar, Bilanz Slide 37 Inventur Inventur ist die mengen- und wertmäßige Bestandsaufnahme des gesamten Vermögens und der gesamten Schulden durch Messen, Zählen, Wiegen, Schätzen und anschließendes Bewerten. Anlässe für eine Inventur Sowohl handels- als auch steuerrechtliche Vorgaben verpflichten zur Durchführung einer Inventur - bei Gründung eines Unternehmens -am Ende jeden Geschäftsjahres - bei Kauf oder Veräußerung eines Unternehmens - bei Auflösung eines Unternehmens. Slide 38

20 Inventurverfahren Klassische Stichtagsinventur 10 Tage vor oder nach dem Bilanzstichtag Inventurerleichterungen ( 241) Permanente Inventur vor- oder nachverlegte Stichtagsinventur Stichprobeninventur wertmäßige Fortschreibung bzw. Rückrechnung Verläßliche Lagerbuchführung nicht bei verderblichen oder besonders wertvollen Vermögensgegenständen Slide 39 Stichtagsinventur Grundsatz: Die Inventur ist laut Gesetz als Stichtagsinventur am Inventurtag durchzuführen. Nach 240 II, 242 I und II HGB haben Kaufleute eine Inventur durchzuführen. Die Inventur muss zeitnah i.d.r. innerhalb von 10 Tagen durchgeführt werden (R 30 I EStR). Slide 40

21 Inventurvereinfachungsverfahren (1/2) Die Inventur kann durch folgende Verfahren vereinfacht werden -Permanente Inventur -Stichprobeninventur -Verlegte Inventur. Definition des Begriffes Permanente Inventur Dauernde Bestandsaufnahme durch Aufzeichnung aller Zu- und Abgänge in einem Lagerbuch und durch regelmäßige, unterjährige Ermittlung der wirklichen Lagerbestände. In jedem Geschäftsjahr muss mindestens einmal zu einem beliebigen Zeitpunkt eine körperliche Inventur durchgeführt werden. Slide 41 Inventurvereinfachungsverfahren (2/2) Definition des Begriffes Stichprobeninventur Stichprobenweise statt vollständiger Überprüfung der Ergebnisse einer ordnungsgemäßen Lagerbuchführung. In der Regel werden dabei insbesondere A- und B-Posten mit großem Wert überprüft. Definition des Begriffes Verlegte Inventur Körperliche Bestandsaufnahme drei Monate vor oder bis zwei Monate nach dem Bilanzstichtag, wenn sichergestellt ist, dass durch Fortschreibung oder Rückrechnung der Vermögensbestand zum Bilanzstichtag ordnungsgemäß bewertet werden kann. (Nur wertmäßige Fortschreibung/Rückrechnung) Slide 42

22 Buchführung 2. Rechnungslegung nach handelsrechtlichen Grundsätzen 2.1 Bestandsaufnahme und Inventar Inventur und Inventurverfahren Inventar Fallstudie 1 Inventar (1/2) Das Inventar ist die ausführliche Aufzeichnung aller Vermögensgegenstände und Schulden unter Angabe ihrer Werte durch den Kaufmann. Die Positionen des Vermögens werden dabei aufsteigend nach Liquidierbarkeit geordnet, die Positionen der Schulden aufsteigend nach Fälligkeit. Inventar Vermögen Schulden Eigenkapital Anlagevermögen Umlaufvermögen langfristige Schulden kurzfristige Schulden Slide 44

23 Inventar (2/2) Vermögen - Anlagevermögen = langfristig genutztes Vermögen, insbesondere Grundstücke und Bauten, technische Anlagen und Maschinen, Betriebs- und Geschäftsausstattung und Beteiligungen. - Umlaufvermögen = kurzfristige, im Betrieb umlaufende Vermögensteile, insbesondere Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe (RHB- Stoffe), unfertige Erzeugnisse, fertige Erzeugnisse und Waren, Forderungen, Bankguthaben und Kassenbestände Schulden - langfristige Schulden, insbesondere Anleihen, Hypotheken, Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten - kurzfristige Schulden, insbesondere Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bzw. Wechselschulden Eigenkapital = Vermögen./. Schulden Slide 45 Allgemeine Ansatzvorschriften (Inhalt des Inventars) Die Ansatzvorschriften regeln die Bilanzierungspflicht bzw. Bilanzierungsfähigkeit von Vermögensgegenständen und Schulden dem Grunde nach. - Welche wirtschaftlichen Vorteile und Nachteile müssen bzw. können überhaupt in der Bilanz als Vermögen bzw. Schulden berücksichtigt werden? - Bestehen Bilanzierungsverbote? Vollständigkeitsgebot ( 246 Abs. 1 HGB) - Vermögensgegenstände und Schulden - Rechnungsabgrenzungsposten Slide 46

24 Vorliegen eines Vermögensgegenstandes Vorhandensein eines wirtschaftlich verwertbaren Potenzials zur Deckung der Schulden des Unternehmens Einzelverwertbarkeit im Wege der Veräußerung durch Verarbeitung, Verbrauch, Überlassung eines Rechts zur Ausübung oder eines Gegenstands zur Nutzung an einen Dritten (Vergabe von Lizenzen) Slide 47 Zurechnung von Vermögensgegenständen Persönliche Zuordnung von Vermögensgegenständen knüpft grundsätzlich an das (zivil-)rechtliche Eigentum an. In Sonderfällen ist das wirtschaftliche Eigentum maßgeblich. Slide 48

25 Bilanzansatz Schulden (1/2) Im Inventar bzw. auf der Passivseite der Bilanz sind alle Schulden auszuweisen - rechtliche oder rein faktische Verpflichtungen, - aus denen mit hinreichender Wahrscheinlichkeit - eine wirtschaftliche Belastung des Unternehmens resultiert, - die selbständig bewertbar sind Dies betrifft, anders als beim Vermögen, neben sicheren Verbindlichkeiten auch ungewisse Schulden (Rückstellungen) Slide 49 Bilanzansatz Schulden (2/2) künftige Aufwendungen (Vermögensabgänge) aufgrund einer Leistungsverpflichtung, die nicht künftigen Erträgen zugerechnet werden können aufgrund von Aktivenzugängen bereits realisierten Erträgen zuzurechnen dem Grunde nach gewiß der Höhe nach gewiß der Höhe nach ungewiß dem Grunde nach ungewiß z.b. Kauf einer Maschine z.b. Löhne der Arbeitnehmer z.b. Beiträge zur Berufsgenossenschaft z.b. Prozeßkosten Verbindlichkeit Verbindlichkeitsrückstellung Slide 50

26 Bewertungen (Höhe des Ansatzes) Bewertung bedeutet Bestimmung des Wertansatzes für die einzelnen Vermögensteile und Schulden in der Jahresabschlussbilanz. Die Bewertung kann sich in entscheidendem Maße auf die Höhe des ausgewiesenen Jahresgewinns bzw. Jahresverlustes auswirken. Slide 51 Bewertung der Aktiva Bewertungsmaßstäbe (1/5) Für die Bewertung der Aktiva werden folgende Wertansätze verwendet 1. Anschaffungskosten (AK) gemäß 253 I HGB i.v.m. 255 I HGB 2. Herstellungskosten (HK) gemäß 253 I HGB i.v.m. 255 II und III HGB 3. fortgeführte Anschaffungskosten (fak) bzw. fortgeführte Herstellungskosten (fhk) 253 II HGB 4. Börsen- oder Marktpreis bzw. beizulegender Wert gem. 253 III HGB Slide 52

27 Bewertung der Aktiva Bewertungsmaßstäbe (2/5) 1. Anschaffungskosten (AK) sind nach 255 I HGB die Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen. Anschaffungspreis (Rechnungspreis)./. Anschaffungspreisminderung + Anschaffungsnebenkosten + nachträgliche Anschaffungskosten = Anschaffungskosten Slide 53 Bewertung der Aktiva Bewertungsmaßstäbe (3/5) Anschaffungspreis Netto-Betrag (soweit der Unternehmer vorsteuerabzugsberechtigt ist) Anschaffungspreisminderungen - Rabatte, Skonti und Boni (soweit einzeln zurechenbar) - Subventionen, Zuschüsse Nebenkosten der Anschaffung (vor und bei Erwerb) nachträgliche Anschaffungskosten soweit in sachlichen oder zeitlichen Zusammenhang mit der Anschaffung stehend Slide 54

28 Bewertung der Aktiva Bewertungsmaßstäbe (4/5) 2. Herstellungskosten sind Aufwendungen, die durch den Verbrauch von Gütern und die Inanspruchnahme von Diensten entstehen - für die Herstellung eines Vermögensgegenstandes, - seine Erweiterung oder - eine über seinen ursprünglichen Zustand hinausgehende wesentliche Verbesserung Slide 55 Bewertung der Aktiva Bewertungsmaßstäbe (5/5) 3. Fortgeführte Anschaffungskosten (fak) bzw. fortgeführte Herstellungskosten (fhk) ergeben sich bei abnutzbaren Vermögensgegenständen durch Korrektur der Anschaffungs- oder Herstellungskosten um Abschreibungen. 4. Börsen- oder Marktwerte bzw. beizulegender Wert Vergleichsmaßstäbe für die Buchwerte zur Bemessung außerplanmäßiger Abschreibungen. Wenn der Börsen- oder Marktpreis nicht festzustellen ist, gilt ein geschätzter Wert, der z.b. aus dem Beschaffungs- bzw. Absatzmarkt abzuleiten ist. Slide 56

29 Bewertung von Schulden Verbindlichkeiten sind gem. 253 Abs. 1 S. 2 HGB zu ihrem vollen Rückzahlungsbetrag anzusetzen ( Wegschaffungskosten ) - Rückzahlungsbetrag = Betrag, mit dem die Schuld bei normaler Abwicklung zu erfüllen ist (Erfüllungsbetrag) Rückstellungen sind nur in Höhe des Betrages anzusetzen, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist Slide 57 Buchführung 2. Rechnungslegung nach handelsrechtlichen Grundsätzen 2.1 Bestandsaufnahme und Inventar Inventur und Inventurverfahren Inventar Fallstudie 1

30 Buchführung 2. Rechnungslegung nach handelsrechtlichen Grundsätzen 2.2 Bilanz Begriff und Aufbau Wertbewegungen in der Bilanz Auflösung der Bilanz in Bestandskonten Buchung auf Bestandskonten Betriebsvermögensvergleich Fallstudie 2 Bilanz: Begriff und Aufbau Nach der Erstellung des Inventars ist der Kaufmann verpflichtet, eine Bilanz (ital. Bilancia = eine im Gleichgewicht befindliche Waage) aufzustellen. Die Bilanz ist eine Kurzfassung des Inventars in Kontenform. Das Vermögen wird dabei als Aktiva, das Eigenkapital und die Schulden bzw. Verbindlichkeiten als Passiva bezeichnet. Die Passiva geben dabei über die Herkunft, die Aktiva über die Verwendung des Kapitals Auskunft. Slide 60

31 Handelsrechtliche Anforderungen Verbindliche Darstellung in Kontoform Mindestgliederung für alle Kaufleute 247 Abs. 1 HGB - Anlage- und Umlaufvermögen - Eigenkapital - Schulden Ausführliches Gliederungsschema gem. 266 Abs. 2, 3 HGB - Verbindlich für große und mittelgroße Unternehmen - Erleichterungen für kleine Unternehmen (Aufstellung einer verkürzten Bilanz) Ergänzungen der Gliederung für KapCoGes durch 264c HGB Sonstige Gliederungsergänzungen 268 ff. HGB Slide 61 Vollständige Bilanzgliederung ( 266 HGB) (1/2) Bsp.:Aktiva Slide 62

32 Vollständige Bilanzgliederung ( 266 HGB) (2/2) Bsp.: Passiva Slide 63 Buchführung 2. Rechnungslegung nach handelsrechtlichen Grundsätzen 2.2 Bilanz Begriff und Aufbau Wertbewegungen in der Bilanz Auflösung der Bilanz in Bestandskonten Buchung auf Bestandskonten Betriebsvermögensvergleich Fallstudie 2

33 Wertbewegungen in der Bilanz (1/3) Als Abschlussrechnung gibt die Bilanz den Stand des Vermögens und der Schulden zu einem bestimmten Zeitpunkt an. Diese Werte ändern sich jedoch ständig durch die laufenden Geschäftsfälle, die ebenfalls durch den Kaufmann aufgezeichnet werden müssen. Buchführung ist somit eine fortgesetzte, bewegte Bilanz, wobei jede Änderung eines Bilanzpostens die Änderung einer anderen bewirkt. Man unterscheidet folgende vier Fälle der Bilanzänderung 1. Aktivtausch 2. Passivtausch 3. Bilanzverlängerung bzw. Aktiv-Passiv-Mehrung 4. Bilanzverkürzung bzw. Aktiv-Passiv-Minderung Slide 65 Wertbewegungen in der Bilanz (2/3) 1. Aktivtausch Ein oder mehrere Aktivposten nehmen zu, gleichzeitig nehmen ein oder mehrere andere Aktivposten ab (Aktivkonto an Aktivkonto) 2. Passivtausch Ein oder mehrere Passivposten nehmen zu, gleichzeitig nehmen ein oder mehrere andere Passivposten ab (Passivkonto an Passivkonto). Slide 66

34 Wertbewegungen in der Bilanz (3/3) 3. Bilanzverlängerung bzw. Aktiv-Passiv-Mehrung Durch einen Geschäftsfall nehmen sowohl ein Aktivposten als auch ein Passivposten zu (Aktivkonto an Passivkonto). 4. Bilanzverkürzung bzw. Aktiv-Passiv-Minderung Durch einen Geschäftsfall nehmen sowohl ein Aktivposten als auch ein Passivposten ab (Passivkonto an Aktivkonto). Slide 67 Buchführung 2. Rechnungslegung nach handelsrechtlichen Grundsätzen 2.2 Bilanz Begriff und Aufbau Wertbewegungen in der Bilanz Auflösung der Bilanz in Bestandskonten Buchung auf Bestandskonten Betriebsvermögensvergleich Fallstudie 2

35 Auflösung der Bilanz in Bestandskonten Um nicht nach jedem Geschäftsfall eine neue Bilanz erstellen zu müssen und um die Nachvollziehbarkeit der Bewegungen zu erhöhen, wird die Bilanz in sog. Bestandskonten aufgelöst, in denen die Veränderungen der einzelnen Bilanzposten aufgezeigt werden. Slide 69 Konten Das Konto (ital. conto = Rechnung) ist eine zweiseitige Rechnung Soll (S) Kontobezeichnung Haben (H) Buchung S1 Buchung Sn Buchung H1 Buchung Hn Die Eintragungen auf der Sollseite werden Lastschrift bzw. Sollbuchung genannt. Die Eintragungen auf der Habenseite werden Gutschrift bzw. Habenbuchung genannt. Die Bezeichnungen Soll und Haben leiten sich historisch von den Konten für Verbindlichkeiten ab, haben bei allen anderen Konten jedoch keinen Bezug zum Kontoinhalt. Slide 70

36 Bestandskonten Aktiv- und Passivkonten (1/2) Jeder Bilanzposition werden ein oder mehrere Bestandkonten zugeordnet. Entsprechend der Gliederung der Bilanz werden zwei Arten von Bestandskonten unterschieden 1.Aktivkonto bzw. Vermögenskonto, bei dem im Soll der Anfangsbestand bzw. die Zugänge und im Haben Abgänge bzw. der Endbestand stehen. Slide 71 Bestandskonten Aktiv- und Passivkonten (2/2) 2. Passivkonto. bzw. Kapitalkonto, bei dem im Soll Abgänge bzw. der Endbestand und im Haben der Anfangsbestand bzw. Zugänge stehen Slide 72

37 Buchungssätze (1/2) Buchungssätze beschreiben die monetären Verschiebungen innerhalb der Konten innerhalb des Unternehmens und dienen damit der Vorbereitung der Buchungen auf den Konten. Dabei gilt folgender Grundsatz Keine Buchung (im Soll) ohne Gegenbuchung (im Haben) in gleicher Höhe Unterschieden werden einfache Buchungssätze, die nur zwei Konten betreffen und zusammengesetzte, die mehrere Konten betreffen. 1. Einfacher Buchungssatz Sollkonto an Habenkonto Slide 73 Buchungssätze (2/2) 2. Zusammengesetzter Buchungssatz Sollkonto 1, Betrag 1 Sollkonto 2, Betrag 2 an Habenkonto, Betrag 1+2 Sollkonto, Betrag 1+2 an Habenkonto 1, Betrag 1 an Habenkonto 2, Betrag 2 Slide 74

38 Buchführung 2. Rechnungslegung nach handelsrechtlichen Grundsätzen 2.2 Bilanz Begriff und Aufbau Wertbewegungen in der Bilanz Auflösung der Bilanz in Bestandskonten Buchung auf Bestandskonten Betriebsvermögensvergleich Fallstudie 2 Jährliche Buchungsarbeiten (1/5) Slide 76

39 Jährliche Buchungsarbeiten (2/5) Während eines Geschäftsjahres werden die folgenden Tätigkeiten durchgeführt 1. Eröffnungsbilanz am Jahresbeginn erstellen 2. Konten am Jahresbeginn eröffnen Die Gegenbuchung bei der Kontoeröffnung erfolgt dabei auf das Konto Saldenvorträge Slide 77 Jährliche Buchungsarbeiten (3/5) 3. Buchung laufender Geschäftsfälle (Zu- (ZG) und Abgänge (AG) während des Geschäftsjahres) 4. Konten am Jahresende abschließen Zum Kontenabschluss werden die Salden bzw. Endbestände (EB) ermittelt, indem jeweils die kleinere Kontoseite von der größeren subtrahiert wird und die Differenz, d.h. der Saldo auf die kleinere Seite geschrieben wird. In einem abgeschlossenen Konto gilt immer Summe der Sollposten = Summe der Habenposten Slide 78

40 Jährliche Buchungsarbeiten (4/5) Beispiel zu 4: Ein Eingangslager hat einen Anfangsbestand an Rohstoffen von Während des Jahres kommt es zu Zugängen von und und zu Abgängen von und : S Rohstoffe H AB A Z A Z EB Summe Summe Slide 79 Jährliche Buchungsarbeiten (5/5) 5. Schlussbilanzkonto erstellen Das Schlussbilanzkonto ist ein Anschlusskonto, das sich aus den Salden der verschiedenen Bestandskonten ergibt. Das Schlussbilanzkonto ist seitenrichtig zur Schlussbilanz. 6. Schlussbilanz erstellen Die Schlussbilanz wird aus den Schlussbilanzkonto abgeleitet (d.h. nicht spiegelbildlich). Slide 80

41 Buchführung 2. Rechnungslegung nach handelsrechtlichen Grundsätzen 2.2 Bilanz Begriff und Aufbau Wertbewegungen in der Bilanz Auflösung der Bilanz in Bestandskonten Buchung auf Bestandskonten Betriebsvermögensvergleich Fallstudie 2 Erfolgsermittlung Eigenkapitalmehrung = Gewinn Eigenkapitalminderung = Verlust Der Gewinn oder Verlust eines Unternehmens kann durch den Vergleich von zwei aufeinander folgenden Bilanzen ermittelt werden. Erfolgsermittlung Eigenkapital /. Eigenkapital /. Einlagen + Entnahmen = Gewinn/Verlust Slide 82

Rechnungswesen. Rechnungswesen

Rechnungswesen. Rechnungswesen Rechnungswesen Rechnungswesen Petra Grabowski Steuerberaterin & Diplom-Betriebswirtin (FH) Hagdornstr. 8, 40721 Hilden Tel.: (0 21 03) 911 331 Fax: (0 21 03) 911 332 www.petra-grabowski.de steuerberatung@petra-grabowski.de

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