Magische Momente bei der ALTOR Heidelberger Fachtagung 2013

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1 Das Magazin der Ausgabe 26 September 2013 SEPA: Drohende Insolvenzen? Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken: Erstattung von Inkassokosten Mitmachen: Gewinnen Sie ein handsigniertes Buch von Bestsellerautor Dr. Stefan Frädrich

2 NEWS : INHALT RUND UM ALTOR DAS MAGAZIN Holger Müller Geschäftsführer Doris Pleil Geschäftsführerin seite 03 NEWS Rund um ALTOR, Finanznachrichten seite 04/05 TITELTHEMA Das Projektmanagement bei ALTOR steht auf zertifizierten Füßen! Projektarbeit ist weltweit auf dem Vormarsch. Wir wagen sogar die These, dass sie sich zur Arbeitsform des 21. Jahrhunderts schlechthin entpuppen wird. Der richtigen Qualifizierung des Projektpersonals kommt damit immer größere Bedeutung zu. Wir freuen uns daher, dass die Qualität des Projektmanagements bei ALTOR nun durch die Erlangung der Zertifizierung der Leiterin QM/Prozessoptimierung auch von der Deutschen Gesellschaft für Projektmanagement (GPM) bestätigt ist. Als deutscher Vertreter des Dachverbands IPMA (International Project Management Association) bietet die GPM ein differenziertes Qualifizierungsprogramm auf dem Gebiet des Projektmanagements an, das zudem nach ISO zertifiziert ist. IPMA/GPM Zertifizierungen haben ihre Wurzeln in der europäischen Arbeitskultur und bauen auf einen kompetenzbasierten Ansatz: neben inhaltlicher Projektmanagement-Kompetenz wird die Beratungskompetenz (Kompetenz bei der Planung und Begleitung von Lern-, Abstimmungs- und Umstellungsprozessen) hinsichtlich Wissen und Erfahrungen wie auch Handlungskompetenz geprüft. Wir haben mit der Anpassung des PM-Handbuchs auf die organisatorischen und personellen Strukturen bei ALTOR und der Etablierung der adäquaten Abläufe die Grundlagen für die Projektarbeit bei ALTOR gelegt. Parallel dazu wurde das PM-Wissen durch permanente Schulung der in den Projekten Beteiligten innerhalb der Organisation verankert. Mit der Zertifizierung ist nun ein wichtiger Meilenstein unserer Qualifizierungsmaßnahme im Bereich Projektmanagement erreicht. Gleichzeitig verstehen wir dies als Auftrag, die Qualität des Projektmanagements in einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess weiter voran zu treiben. (CT) Liebe Leserinnen, liebe Leser, ein spannendes und erfolgreiches Jahr 2013 liegt hinter uns. Mit der Neuorganisation der Verantwortlichkeiten in der Geschäftsführung und der Inkassobearbeitung sowie der stetigen Prozessoptimierung haben wir die Weichen für die kommenden Jahre gestellt. Bei der diesjährigen ALTOR Heidelberger Fachtagung unter dem Motto Optimierungspotentiale im Forderungsmanagement standen unter anderem erste Erfahrungen neuer gesetzlicher Regelungen sowie die Erfolgssteigerung durch professionelle Mahntelefonie im Fokus der Veranstaltung. Neue Informationspflichten, Kosten und Berufsregeln durch das Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken stellte der renommierte Richter und Autor Frank- Michael Goebel vor. Lesen Sie seinen Beitrag dazu auf Seite 6 dieser Ausgabe. Die Frage, wie man seinen inneren Schweinehund überlisten kann, präsentierte humorvoll der mehrfach ausgezeichnete Bestsellerautor Dr. Stefan Frädrich. Auch der sozialen Verantwortung als Unternehmen sind wir uns bewusst. Spontan engagierten sich Mitarbeiter und Geschäftsführung und sammelten Geld für die Opfer der diesjährigen Hochwasserkatastrophe. Auch die Initiative Courage für chronisch kranke Kinder haben wir erneut mittels einer Spende unterstützt. Persönlich wünschen wir Ihnen und Ihren Lieben eine schöne Vorweihnachtszeit, besinnliche Feiertage und ein gesundes und erfolgreiches Jahr Ihre Doris Pleil Ihr Holger Müller seite 06 REPORT Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken Neuregelung der Erstattung von Inkassokosten und neue Informationspflichten seite 07 FÜR SIE ENTDECKT Mit Musik schneller gesund werden Wiedersehen im nächsten Jahr Vorschau Frühjahr 2014 WIE KÖNNEN WIR IHNEN HELFEN? Sie haben Fragen zu einem Thema oder möchten mehr darüber erfahren? Wir freuen uns über Ihre Anregungen. Schreiben Sie uns. Sie möchten keine weiteren Ausgaben von re:altor erhalten? Geben Sie uns einfach Bescheid: kommunikation@altor-group.com FINANZNACHRICHTEN Finanzthemen auf die Lehrpläne Unabhängig vom eigenen Bildungsgrad fänden 64% der Deutschen die Einführung eines verbindlichen Schulfachs Geld und Finanzen sinnvoll, fand die Comdirect Bank in ihrer Studie Wertpapierradar Deutschland heraus. Sowohl 66% der Befragten mit Abitur oder Studium als auch 62% mit Mittlerer Reife und 63% mit Volks- oder Hauptschulabschluss sprachen sich dafür aus, Kindern und Jugendlichen schon in der Schule einen verantwortungsbewussten Umgang mit Geld beizubringen und ein Grundwissen in Finanzfragen zu vermitteln. Je älter die Befragten, desto wichtiger fanden sie das Thema; nur 8% lehnten quer durch alle Altersgruppen ein solches Fach ab. Das nötige Wissen über Geldanlagen oder Vorsorge sei ähnlich wichtig wie das Lernen von Fremdsprachen, sagte Daniel Schneider von der Comdirect, leider werde dieses Wissen den meisten Menschen nie vermittelt. (SM) Drohen Insolvenzen wegen SEPA? Die Uhr tickt: Es sind nur noch wenige Monate Zeit, bis am 1. Februar 2014 der einheitliche europäische Zahlungsverkehrsraum SEPA Wirklichkeit wird. Ab diesem Stichtag gelten für 33 Staaten die neuen Regeln für Überweisungen und Lastschriften als verbindlich. Die damit verbundenen standardisierten Verfahren für den bargeldlosen Zahlungsverkehr betreffen alle Transaktionen ins Ausland aber auch sämtliche Überweisungen innerhalb Deutschlands müssen auf Grundlage der SEPA-Regularien durchgeführt werden. Viele Marktteilnehmer scheinen dies auf die lange Bank zu schieben. Bis Mitte August diesen Jahres wurden erst gut Gläubiger-IDs vergeben, dabei gibt es allein in Deutschland 3,6 Millionen Unternehmen. Die Gläubiger-ID ist für die Nutzung der SEPA Lastschriften zwingend erforderlich. Die Bundesbank appelliert an die Unternehmen, die Dinge umgehend in die Hand zu nehmen. Bei Störungen in der Liquiditätsversorgung droht im schlimmsten Fall die Insolvenz. Eine Zahlungsunfähigkeit wegen Versäumnissen bei der SEPA Umstellung sei ein absolut vermeidbares unternehmerisches Risiko. (SM) Geschäftsführerin Geschäftsführer Das Impressum finden Sie auf der Heftrückseite. Quelle: die bank Quelle: Inkasso Europa seite 03

3 TITELTHEMA Auslagerung der Mahntelefonie an ALTOR maßgeblich gesteigert werden konnte. Höhere Flexibilität, fehlende interne Kapazitäten und ein besseres Kosten- Nutzen-Verhältnis gaben letztlich den Ausschlag für die externe Vergabe. An dieser Stelle sei noch einmal dankend erwähnt, dass ihre Vortragsvergütung dem Kinderschutzbund Köln gespendet wurde. Nach der Mittagspause referierte Frank-Michael Goebel, Richter am Oberlandesgericht, über das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken: Neue Informationspflichten, Kosten und Berufsregeln! Er stellte klar, dass das neue Gesetz nur für Neuforderungen bzw. Aufträge nach dem anzuwenden ist, alles davor bleibt hiervon unberührt. Er appellierte an alle, umgehend mit der Arbeit die Informationspflichten betreffend zu beginnen, da diese bis zum abgeschlossen sein müssen. Schweinehund des mehrfach ausgezeichneten Bestsellerautors und Coaches Dr. Stefan Frädrich auf dem Programm. Mit viel Humor begeisterte er die Zuhörer und appellierte an alle, den Mut zu haben Neues auszuprobieren und die richtige Balance im Leben zu finden. Jeder solle sich jeden Tag fragen, was er heute ein bisschen besser machen kann als gestern, seine persönlichen Stärken herauszufinden und sich immer zu fragen, wohin die große Reise geht. Bei einem Glas Sekt fand der Tag seinen Ausklang. Auch dieses Jahr lobten die Teilnehmer der Fachtagung besonders die angenehme Atmosphäre sowie die gelungenen und abwechslungsreichen Vorträge. Wir freuen uns bereits jetzt auf ein Wiedersehen bei der ALTOR Fachtagung am 12./13. November Wenn Sie in diesem Jahr nicht teilnehmen konnten, jedoch Interesse an den Inhalten der Veranstaltung haben, so können wir Ihnen diese gerne als CD zur Verfügung stellen. Bitte schreiben Sie dazu eine kurze mit Ihren Kontaktdaten an: Ebenfalls dem Thema Mahntelefonie widmeten sich Gabriele Bieber und Boyowa Meyer von der ALTOR Gruppe mit ihrem Vortrag Analytische Prozesssteuerung: Im Fokus die moderne Forderungstelefonie. Bilder v.l.n.r.: Boyowa Meyer, Trainer Stabsfachbereich Telefonie und Gabriele Bieber, Bereichsleiterin Produktion, ; Malte Gehrke, Teamleader Collections, BNP Paribas Lease Group S.A.; Marcus Lorbach, Head of Collections & Litigation, BNP Paribas Lease Group S.A.; Karin Scheungrab, Dipl. Rpfl(in) FH, KS Seminare; Frank-Michael Goebel, Richter am Oberlandesgericht Koblenz; Dr. med. Stefan Frädrich, Trainer, Coach, Consultant, Bestsellerautor ; Gruppenbild, Gabriele Bieber berichtete über den Grad der Automatisierung, die Neuaufstellung der Prozesse und die stetige Optimierung der Inkassobearbeitung durch das Im Mittelpunkt der diesjährigen ALTOR Heidelberger Fachtagung stand das Thema Optimierungspotentiale im Forderungsmanagement. Wie jedes Jahr sind der Einladung wieder zahlreiche Kunden, Interessenten und Partner der gefolgt. Hiltrud Grebe, geschäftsführende Gesellschafterin der ALTOR GmbH, nutzte die diesjährige Tagung, um noch einmal den Stabwechsel in der bekannt zu geben und ihre Nachfolger Doris Pleil als Vorsitzende der Geschäftsführung und Holger Müller vorzustellen. So begrüßte Doris Pleil die Gäste schon am Champion-Challenger System. Boyowa Meyer erklärte eindrucksvoll, wie die ALTOR-Mitarbeiter durch Training und Coaching mit Hilfe von Kommunikation, Verhandlung, Beratung und Motivation die Schuldner zur Begleichung ihrer Rechnung bewegen. Die Call-Agenten bekommen ein Gespür dafür, mit welcher Technik sie ihr Gegenüber abholen müssen, um zum bestmöglichen Erfolg zu kommen. Nach einer kurzen Kaffeepause stand der Abschlussvortrag Lernen Sie Günter kennen, Ihren inneren Hochinteressant, nah an der Realität, gibt mir Impulse. Ich habe mich sehr wohl gefühlt. Bernd Belter, Stadtwerke Schwerte GmbH Sehr interessant, informativ und anregend. Andrea Uhlemann, S-Servicepartner GmbH Gedankenanregend, informativ, mitreißend. Die Redner haben ihre Zuhörer erreicht. Sehr gutes Gleichgewicht der verschiedenen Themen und der Fürsorge seitens ALTOR. Beate Zöll, PfalzKom, Gesellschaft für Telekommunikation mbh Sehr inspirierend und eine Werbung erster Güte für die Leistungen der ALTOR. Rolf Miltz, S Service Rhein-Ruhr GmbH Wie bisher anregend, interessant, anspruchsvoll und informativ. Rita Auer, VPV LEBENSVERSICHERUNGS-AG Inspirierend, gute Zusammenstellung der Themen und Vorträge! Gabriela Straser, Vodafone D2 GmbH Vorabend der Vortragsveranstaltung zu einem ungezwungenen Get-Together in der historischen Stadthalle Heidelbergs. Bereits beim Sektempfang mit Fingerfood verzauberte André Desery die Gäste mit seinen verblüffenden Zaubertricks und sorgte für angeregte Gespräche. Begeistert waren die Teilnehmer von der anschließenden Busfahrt im beheizten Cabrio-Doppeldeckerbus durch das nächtliche Heidelberg. Beim gemeinsamen Dinner haben sich interessante Gespräche entwickelt, die erst weit nach Mitternacht ihren Ausklang fanden. Gewinnen Sie eines von zwei Büchern von Dr. med Stefan Frädrich, indem Sie folgende Frage beantworten: Wie heißt der innere Schweinehund? Nach der Begrüßung durch Hiltrud Grebe am Veranstaltungstag startete Karin Scheungrab, KS Seminare, charmant bayrisch mit ihrem Vortrag Sachaufklärung: Erste Erfahrungen. Sie referierte über die wesentlichen Ziele und Inhalte der Reform und was letztlich davon umgesetzt wurde.als Resümee ließ sie verlauten: Große Ziele fast erreicht. Im Anschluss präsentierten Marcus Lorbach und Malte Gehrke, BNP Paribas Lease Group S.A., welches Erfolgspotential in der Mahntelefonie liegt. Überzeugend schilderten beide, wie ihr Zahlungseingang seit der Schicken Sie uns Ihre Antwort unter Angabe der Firma und Ihres Namens per mit dem Betreff Stefan Frädrich an kommunikation@altor-group.com. Alle bis zum 14. Februar 2014 eingehenden Antworten nehmen an der Verlosung teil. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Mitarbeiter der sowie ihre Angehörigen sind von der Teilnahme ausgeschlossen. seite 04 Foto: Dr. Stefan Frädrich, Trainer, Coach, Consultant, Bestsellerautor Buchcover Das Günter Prinzip

4 REPORT FÜR SIE ENTDECKT GESETZLICHE NEUREGELUNG GESETZ GEGEN UNSERIÖSE GESCHÄFTSPRAKTIKEN seite 06 NEUREGELUNG DER ERSTATTUNG VON INKASSOKOSTEN UND NEUE INFORMATIONSPFLICHTEN von RiOLG Frank-Michael Goebel, Koblenz Das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken wurde am im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. I 2013, 3714) und trat bzw. tritt in zwei Stufen in Kraft. Neben verschärften Berufsregeln, erweiterten Aufsichtsbefugnissen und schärferen Bußgeldbestimmungen gelten für Erstattungsfähigkeit von Inkassokosten mit 4 Abs. 5 RDGEG ab dem neue normative Grundlagen. Damit nicht genug, muss sich der Gläubiger auch mit neuen Informations- und Mitteilungspflichten auseinandersetzen, die er gegenüber dem Schuldner ab dem zu erfüllen hat, gleich, ob er sich von einem Rechtsanwalt ( 43d BRAO) oder einem Inkassounternehmen ( 11a RDGEG) vertreten lässt. Erstattung der Vergütung beim Inkassounternehmen jetzt wie beim Rechtsanwalt Nach dem seit dem geltenden 4 Abs. 5 RDGEG sind die Inkassokosten von registrierten Inkassodienstleistern für außergerichtliche Inkassodienstleistungen, die eine nicht titulierte Forderung betreffen, nur bis zur Höhe der einem Rechtsanwalt nach den Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes zustehenden Vergütung erstattungsfähig. Um Lücken zu vermeiden, sollte deshalb auch im Innenverhältnis stets eine Vergütung nach dem RVG vereinbart werden. Den besonderen Vergütungsmodellen im Inkasso kann dann durch Stundungen, Abtretungen an Erfüllung statt, Erfolgsprovisionen und Verrechnungsregeln Rechnung getragen werden. Hinweis: Wer nicht sicher ist, dass seine vertraglichen Grundlagen diesen Anforderungen genügen, sollte den Vertrag und ggf. notwendige Änderungen mit seinem Rechtsdienstleister besprechen und zeitnah die erforderlichen Anpassungen vornehmen. Wird entgegen der neuen Regelung verfahren, hat dies nicht nur Folgen wegen des Gesetzesverstoßes. Vielmehr beeinträchtigen solche Verstöße gegen geltendes Recht auch das Firmenimage. Nach 4 Abs. 5 Abs. 2 RDGEG darf das Bundesministerium der Justiz eine Verordnung erlassen, die für bestimmte Tätigkeiten Gebührenhöchstsätze festschreibt. Auch wenn die Verordnung noch nicht existiert, sollte die künftige Möglichkeit bei der Vereinbarung eines Inkassovertrages bedacht sein. Gläubiger müssen vorbereitet sein: Informationsund Mitteilungspflichten In 11a RDGEG und 43d BRAO werden gleichermaßen 6 Informations- und 3 Mitteilungspflichten begründet, die der Gläubiger ab dem über seinen Rechtsdienstleister zu erfüllen hat. Der Rechtsanwalt wie das Inkassounternehmen müssen, wenn eine Forderung gegenüber einer Privatperson geltend gemacht wird, dann mit der ersten Geltendmachung folgende Informationen klar und verständlich übermitteln: den Namen oder die Firma seines Auftraggebers, den Forderungsgrund, bei Verträgen unter konkreter Darlegung des Vertragsgegenstands und des Datums des Vertragsschlusses, wenn Zinsen geltend gemacht werden, eine Zinsberechnung unter Darlegung der zu verzinsenden Forderung, des Zinssatzes und des Zeitraums, für den die Zinsen berechnet werden, wenn ein Zinssatz über dem gesetzlichen Verzugszinssatz geltend gemacht wird, einen gesonderten Hinweis hierauf und die Angabe, auf Grund welcher Umstände der erhöhte Zinssatz gefordert wird, wenn eine Inkassovergütung oder sonstige Inkassokosten geltend gemacht werden, Angaben zu deren Art, Höhe und Entstehungsgrund, wenn mit der Inkassovergütung Umsatzsteuerbeträge geltend gemacht werden, eine Erklärung, dass der Auftraggeber diese Beträge nicht als Vorsteuer abziehen kann. Allein auf Verlangen des Schuldners muss dann noch Auskunft gegeben werden eine ladungsfähige Anschrift seines Auftraggebers, wenn nicht dargelegt wird, dass dadurch schutzwürdige Interessen des Auftraggebers beeinträchtigt werden, den Namen oder die Firma desjenigen, in dessen Person die Forderung entstanden ist (Ursprungsgläubiger) bei Verträgen die wesentlichen Umstände des Vertragsschlusses. Der Gläubiger muss sich deshalb jetzt schon darum kümmern, dass diese Daten gesammelt und in einer weitergabe- oder verarbeitungsfähigen Form zusammengestellt werden können. Dies gilt gerade auch für Bestandskunden und Dauerschuldverhältnisse. Schnittstellen, Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarungen u.ä. müssen dann angepasst werden. Es kann nur angeraten werden, dass Gläubiger und Rechtsdienstleister die damit verbundenen Probleme gemeinsam angehen und sich schnell ins Benehmen setzen. Hinweis: Der Gesetzgeber hat mit den Pflichten für den Gläubiger und seine Rechtsdienstleister Standards gesetzt, so dass davon auszugehen sein wird, dass entsprechende Informations- und Mitteilungspflichten auch den Gläubiger als vertragliche Nebenpflichten treffen, wenn er die Forderung (bisher noch) gegenüber dem Schuldner geltend macht. MIT MUSIK SCHNELLER GESUND WERDEN Auch in diesem Jahr möchten wir an Stelle von Geschenken etwas spenden. Unsere Spende kommt erneut der Initiative Courage für chronisch kranke Kinder des Universitätsklinikums Heidelbergs zu, die den Kindern unter anderem mit gezielter Musiktherapie eine Atmosphäre der Geborgenheit und Entspannung vermitteln, um ihnen damit in ihrer Krankheitsbewältigung zu helfen. Gerade an Weihnachten ist es wichtig, die Krankheit für kurze Zeit zu vergessen und neuen Mut zu schöpfen. Das Ziel von Courage ist es, Erfolge der stationären Behandlung langfristig zu Hause zu sichern und den Kindern und Jugendlichen mehr Lebensqualität zu Vom finden Sie uns bei der Leitmesse der Energie und Wasserwirtschaft E-world energy & water 2014 in Essen. Erneut mit einem Vortrag vertreten sind wir bei den 6. Forderungs- und Risikomanagement Tagen am 19. März 2014 in Köln 27. März 2014 in München 3. April 2014 in Hamburg mit den Themenschwerpunkten Forderungsmanagement zwischen Betrugserkennung, Kundenzufriedenheit und Umsatzsicherung, Mehr Umsatz durch intelligentes Credit Management sowie Finanz-Marketing statt Risiko-Controlling. Andreas Sonnleitner, Senior Sales Manager der, wird in seinem Vortrag bieten. Diese Projekte fallen jedoch meist durch das Raster der Kostenerstattung unseres Gesundheitssystems. Daher ist Courage dringend auf Spenden angewiesen. (SM) WIEDERSEHEN IM NÄCHSTEN JAHR VORSCHAU FRÜHJAHR 2014 Benchmarking im Forderungsmanagement?! anhand eines Praxisbeispiels Herausforderungen und Nutzen des Benchmarking darstellen. Falls Sie an den FRM Tagen teilnehmen möchten, setzen Sie sich bitte per Mail (vertrieb@altor-group.com) mit uns in Verbindung, dann ist die Teilnahme an der Veranstaltung kostenlos. (SM) Wenn auch Sie die Initiative unterstützen möchten, so können Sie dies natürlich gerne tun. Spendenkonto: Empfänger: Uniklinikum Konto: BLZ: Kennwort: COURAGE (Bitte immer angeben)

5 ALTOR wünscht allen Lesern und ihren Familien ein frohes Weihnachtsfest, Gesundheit, Glück und Erfolg für 2014! Impressum Herausgeber Heidelberger Inkasso GmbH Im Breitspiel Heidelberg Redaktion Sandra Magin (SM) und Corinna Herrmann (CH) Grafik und Produktion KOKOM Kommunikation GmbH, Darmstadt Druck Dialog Druck, Obertshausen Erscheinungsweise viermal jährlich

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