PRIMARSTUFE WICHTRACH
|
|
- Bertold Kaufman
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 PRIMARSTUFE WICHTRACH Kindergarten und Primarschule Schulleitung: Saskia Lüthi, Stadelfeldstrasse 14, 3114 Wichtrach, Tel , Informationen zum Schuljahr 2015 / 2016 Die Kindergärten und Primarschulen in Wichtrach Die Primarstufe Wichtrach umfasst die Kindergärten und die Primarschule (1. bis 6. Klasse). Kindergärten gibt es an vier verschiedenen Standorten im Dorf. Der Kindergarten ist durch die Gesetzesrevision ab Sommer 2013 formal ein Teil der Volksschule und dauert in der Regel 2 Jahre. Die Primarschule ist in drei Schulhäusern untergebracht. Die Primarklassen werden normalerweise in je zwei Parallelklassen geführt. Ausnahmsweise wird die 6. Klasse des Schuljahres 2015/2016 dreifach geführt. Die Sekundarstufe 1 (7. bis 9. Schuljahr mit Real- und Sekundarklassen) ist in einem Gemeindeverband organisiert. Ihm gehören nebst der Sitzgemeinde Wichtrach noch die Gemeinden Gerzensee, Jaberg, Kiesen, Kirchdorf, Mühledorf und Oppligen an. Informationen zur Sekstufe I finden Sie im Internet unter Die Tagesschule wird im SpielRaumHof geführt. Standorte (Es gibt keine Gewähr für eine Zuteilung in den nächstgelegenen Standort). IBEM Aaretal Süd Leitung Hängertstrasse 4 Seite 1 / 8
2 Organisation Kindergärten Kindergarten Klassenlehrperson Kommunikation am Bach Brigitte Ischer + Monika Spadarotto Tel Niesenstrasse Brigitte Nacht Tel Römerweg Celina Moser Tel Stadelfeld Cornelia Feuz Tel Primarschulen Klasse Schulhaus Klassenlehrperson Kommunikation 1 ab am Bach Iris Nanzer Lehrerzimmer: 2 ab am Bach Barbara Schroers 3 ab am Bach Franziska Gafner 4 ab am Bach Francesca Ruch Tel Logopädie / Integrative Förderung: Tel KS Kirchstrasse vakant Lehrerzimmer: 2 KS Kirchstrasse Hanni Bhend 3 KS Kirchstrasse Iris Streisguth 4 KS Kirchstrasse Barbara Bigler + Daniela Pfister Tel Logopädie / Integrative Förderung: Tel a SF Stadelfeld Noémie Herren Lehrerzimmer: 5b SF Stadelfeld Bernhard Lehmann 6a SF Stadelfeld Jessica Tresch 6b SF Stadelfeld Bruno Frezza 6c SF Stadelfeld Michael Buser Tel Die Rotation der Lehrpersonen innerhalb der Primarklassen erfolgt in der Regel im 2-Jahres-Rhythmus. Somit bleiben die Schülerinnen und Schüler im Normalfall zwei Jahre bei der gleichen Klassenlehrperson. Schulleitung, Tagesschulleitung Name, Adresse Kontakt Hauptaufgaben Saskia Lüthi Stadelfeldstrasse 14 Ursula Sempach Schulhausweg 2 Tel schulleitung.primwichtrach@bluewin.ch Tel stufenleitung.primwichtrach@bluewin.ch Schulleitung Organisatorische und administrative Gesamtleitung der Primarstufe Stufenleitung Klasse Pädagogische und personelle Leitung Stufenleitung Kindergarten 4. Klasse Pädagogische und personelle Leitung Gabriela Geissbühler Herrlichkeit 10 Tel tagesschulewichtrach@bluewin.ch Leitung Tagesschule Für Fragen und Anliegen von Eltern im Zusammenhang mit dem Schulbetrieb sind in erster Linie die Klassenlehrpersonen zuständig. Falls allfällige Probleme nicht zufriedenstellend lösbar sind, können sich Eltern an die Schulleitung wenden. Seite 2 / 8
3 Öffnungszeiten Tagesschule Die eingefärbten Betreuungsmodule werden garantiert geführt. Für weitere Module öffnet die Tagesschule bei ausreichendem. Modul Zeit Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Uhr Uhr Blockzeit: Unterricht für alle Tagesschule geschlossen Uhr offen offen offen offen Uhr offen offen offen offen Uhr offen offen 5a Uhr offen offen 5b Uhr offen offen offen offen offen Spezialunterricht, IBEM (Integration und besondere Massnahmen) Siehe auch Flyer Spezialunterricht Leitung IBEM Aaretal Süd Logopädie Region Aaretal Süd Büro im Oberstufenzentrum Sek 1, Hängertstrasse 4 Schulhaus am Bach Schulhaus Kirchstrasse Matthias Stefan, Schulleiter Tel ibem.asued@bluewin.ch Rosmarie Gerber Tel Tel Psychomotorikstelle Aaretal Niesenstrasse 25 Brigitte Mülchi Seline Bieri Tel Integrative Förderung Kindergärten Büro Kirchstrasse 10 Silvia Schüpbach Tel Integrative Förderung Kirchstrasse Kirchstrasse 10 Julia Bögli Frey Claudia Abegglen Integrative Förderung Stadelfeld Stadelfeldstrasse 14 Claudia Abegglen Denise Binder Tel Tel Integrative Förderung am Bach Schulhausweg 2 Manuela Galasso Tel Deutsch als Zweitsprache regional Schuljahr Deutsch als Zweitsprache Kindergarten Katrin Buchholz Anne-Käthi Amri Tel Tel Klassen zur besonderen Förderung (KbF) Begabtenförderung Aaretal Münsingen Thomas Aeschimann, Schulleiter Tel Schulsekretariat / Schulverwaltung Sandra Dummermuth Gemeindeverwaltung Stadelfeldstrasse 20 Tel Fax schulverwaltung@wichtrach.ch sandra.dummermuth@wichtrach.ch Kommission für Bildung und Kultur (Schulkommission der Primarstufe Wichtrach) Kommissionsmitglieder: Rudolf Brönnimann, Präsident; Susanne Riem Vizepräsidentin; Daniel Amadori, Christoph Baumann, Susanne Brügger Korrespondenzadresse: Kommission für Bildung und Kultur, Stadelfeldstrasse 20, 3114 Wichtrach Schulinspektorat Regionales Schulinspektorat Bern-Mittelland, Kreis 4 Urs Gerber, Eigerplatz 5, Postfach 364, 3000 Bern 14, Tel Seite 3 / 8
4 Schulärzte Dr. med. Berchtold Bühler, Bahnhofstrasse 28, Tel Zuständig für: Untersuchungen alle Kindergärten & Schulhaus Stadelfeld Dr. med. Michael Schenk, Bahnhofstrasse 28, Tel Zuständig für: Schulhaus Kirchstrasse & Sekstufe 1 Dr. med. Katharina Schönenberger, Bahnhofstrasse 28, Tel Zuständig für: Untersuchungen 4. Klasse &Schulhaus am Bach Schulzahnarzt Dr. med. dent. Michel Krähenbühl, Hängertstrasse 7, Tel Beauftragte für Läusefragen Franziska Amadori, Schulhausstrasse 5, Tel Hauswarte und Hauswartinnen KG am Bach Monika Reber Fuhrenweg 13 Tel KG Niesenstrasse Beatrice Gurtner Thalgutstrasse 8 Tel SH am Bach Roger Sigrist Schulhausstrasse 3 Tel KG Römerweg und SH Kirchstrasse Marianne Brügger Thalgutstrasse 11 Tel KG/SH Stadelfeld Peter Hofmann (Leitender Hauswart) Vorderdorfstrasse 1B Tel Tagesschule Spiel- RaumHof Gordana Ilic Birkenweg 28 Tel KG: Kindergarten, SH: Schulhaus Ferienordnung KW erster Ferientag letzter Ferientag Sommerferien 2015 Samstag, 4. Juli 2015 Sonntag, 9. August Herbstferien 2015 Samstag, 19. September 2015 Sonntag, 11. Oktober Winterferien 2015/16 Donnerstag (Mittag), 24. Dezember 2015 Sonntag, 10. Januar Wintersportferienwoche 2016 Samstag, 20. Februar 2016 Sonntag, 28. Februar Ostertage 2016 Karfreitag, 25. März 2016 Ostermontag, 28. März Frühlingsferien 2016 Samstag, 9. April 2016 Sonntag, 24. April Auffahrt und Pfingstferien Donnerstag, 5. Mai 2016 Montag, 16. Mai Sommerferien 2016 Samstag, 2. Juli 2016 Sonntag,14. August Herbstferien 2016 Samstag, 24. September 2016 Sonntag, 16. Oktober Winterferien 2016/17 Samstag, 24. Dezember 2016 Sonntag, 8. Januar Wintersportferienwoche 2017 Samstag, 18. Februar 2017 Sonntag, 26. Februar Frühlingsferien 2017 Samstag, 8. April 2017 Sonntag, 23. April Auffahrt und Pfingstferien Donnerstag, 25. Mai 2017 Montag, 5. Juni Sommerferien 2017 Samstag, 8. Juli 2017 Sonntag, 13. August 2017 Seite 4 / 8
5 Informationen zum Kindergarten und Schulbetrieb Informationen zu Veränderungen im Kindergarten und Schulgeschehen durch die Gesetzesrevision Möchten Sie sich genauer über den Kindergarten oder das Schulsystem informieren, so finden Sie auf der Homepage der Gemeinde unter Schulen / Kindergarten verschiedene Unterlagen. Den jeweiligen Infoblättern kann entnommen werden, ob diese nur für die Primarschule der Gemeinde Wichtrach oder für den Kindergarten und die Volksschule des ganzen Kanton Bern (Erziehungsdirektion) zutreffen. Kindergarten- Schulweg Die Verantwortung für den Weg liegt bei den Eltern. Wir geben an Elternabenden Empfehlungen für den sichersten Schulweg (gemäss Rücksprache mit dem Schulpolizisten) ab. Zudem empfehlen wir den Schüler/innen nach Möglichkeit den Schulweg in Gruppen zu begehen. Schulhausöffnungszeiten vergessene Hausaufgaben: was tun? Die Schulhäuser sind grundsätzlich an Schultagen während den Unterrichtszeiten von Uhr beziehungsweise Uhr bis Uhr für die Schülerinnen und Schüler geöffnet. Hat Ihr Kind die Hausaufgaben in der Schule vergessen, so hat es die Möglichkeit während diesen Zeiten sich bei einer im Schulhaus anwesenden Lehrperson im Lehrerzimmer zu melden und in ihrer Begleitung die Aufgaben im Schulzimmer zu holen. Ist niemand anwesend, so können die Sachen nicht geholt werden. Am Mittwochnachmittag, an anderen schulfreien Nachmittagen und während den übrigen Zeiten (Ferien, Feiertage) bleibt das Schulhaus geschlossen. Hauswarte geben keine Schlüssel heraus. Hausaufgaben Die Schulwoche dauert grundsätzlich 5 Tage von Montag bis Freitag. Auf der Primarschulstufe bleibt der Mittwochnachmittag unterrichtsfrei. Alle übrigen Halbtage können für Unterrichtsstunden bei der Stundenplanung eingesetzt werden. Hausaufgaben dienen der Vor- und Nachbereitung von Arbeiten; sie können auch im Zusammenhang mit längerfristigen Zielsetzungen des Unterrichts stehen. Wenn am Freitagnachmittag kein Unterricht stattfindet, können den Schülerinnen und Schüler für Montag Hausaufgaben erteilt werden. Schulbesuche / Elterngespräche Schulbesuche sind mit vorgängiger Anmeldung willkommen. Für ausserordentliche Elterngespräche vereinbaren sie mit den Lehrpersonen einen Termin (nicht zwischen Tür und Angel). Nur so können wir Ihre Anliegen ernst nehmen und den nötigen Rahmen und die Zeit für ein Gespräch reservieren. Lager Wir haben unsere Regelung betreffend Lagerdurchführung vereinheitlicht. Nebst Schulreisen und Exkursionen möchten wir weiterhin die Möglichkeit zu Lagererlebnissen oder Projektwochen/Tagen bieten. Folgende Entscheide werden umgesetzt: Ab 3./4. Klasse: Landschulwochen, mehrtägige Schulreisen oder Klassenprojekte mit 1-3 Nächten auswärts übernachten können durchgeführt werden. Ab 5./6. Klasse: Das Skilager in der 6.Klasse (4 Nächte auswärts übernachten) bleibt verbindlich für alle. Daneben sind Landschulwochen, mehrtägige Schulreisen oder Projekttage/Woche mit max. 4 Übernachtungen möglich, jedoch nicht für alle Klassen verbindlich. Körperhygiene - Duschen nach dem Sportunterricht wird empfohlen Ab der 2. Klasse wird von der ganzen Primarschule Wichtrach das Duschen nach Sportlektionen empfohlen. Gemäss Lehrplan haben wir im Bereich Gesundheitsförderung das Richtziel, den Schülerinnen und Schüler die Gewohnheit einer zweckmässigen Körperpflege zu vermitteln. Gemäss Hinweise des Lehrplans ist die Gesundheitsförderung eine gemeinsame Aufgabe von Schule und Elternhaus. Deshalb ist es von unserer Seite her eine Empfehlung und keine Verpflichtung. Die Lehrpersonen übernehmen keine Kontrolle dieser Empfehlung. Das Duschen wird mit den Schülern in der Schule besprochen und es wird - ausser nach der letzten Unterrichtsstunde des Tages - auch Zeit für den Duschvorgang eingeplant. Wir bitten Sie, also im Sinne einer gesunden Körperhygiene, unsere Empfehlung zu unterstützen. Falls bei Ihnen oder Ihrem Kind Fragen oder Probleme auftauchen sollten, besprechen Sie diese bitte mit der Klassenlehrperson. Kirchliche Unterweisung (KUW) - parallel zum regulären Unterricht Die KUW steht grundsätzlich allen Schülerinnen und Schüler offen. Die Kinder werden gemäss KUW-Plan in der unterrichtsfreien Zeit und teilweise während der regulären Schulstunden unterrichtet. Sie werden für diese Zeit vom Schulunterricht dispensiert. Für alle anderen Kinder findet der reguläre Schulunterricht statt. Teilweise werden diese Stunden in Kleingruppen für stufenübergreifende Unterrichtsformen genutzt. Es gibt keinen Unterrichtsausfall mehr. Seite 5 / 8
6 Absenzenregelung für den Kindergarten und die Primarschule Schulpflicht Gemäss Volksschulgesetz Artikel 32 sind die Eltern verpflichtet, die Kinder regelmässig in die Schule zu schicken. Im Falle von wiederholten unentschuldigten Absenzen wird die Kommission für Bildung und Kultur Anzeige erstatten. Entschuldigte Absenzen Unvorhergesehene Abwesenheiten und Kurzabsenzen gelten aus folgenden Gründen als entschuldigt: Krankheit oder Unfall des Kindes. Schulbesuch ist wegen Krankheit oder Todesfall in der Familie, Krankheits- oder Erholungsaufenthalt eines Elternteils nicht möglich. Äusserst schwierige Schulwegverhältnisse infolge schlechter Witterung. Amtliches Aufgebot von Schularzt, Schulzahnarzt, Erziehungsberatung, Prüfungsaufgebote. Wohnungswechsel der Familie. Private Arzt oder Zahnarzttermine, falls sich diese nicht in die schulfreie Zeit legen lassen. Bei voraussehbaren Absenzen entschuldigen die Eltern ihr Kind im Voraus bei der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer schriftlich und mit Begründung. Bei unvorhersehbaren Ereignissen kann die Entschuldigung telefonisch erfolgen. Bei längeren Absenzen kann die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer ein Arztzeugnis oder eine andere Bestätigung einfordern. Freie Halbtage Bis zu fünf Unterrichtshalbtage pro Schuljahr können ohne Angabe von Gründen bezogen werden. Diese können einzeln oder zusammenhängend und unabhängig von anderen Abwesenheiten oder Dispensationen bezogen werden. Regeln: Ein Halbtag ist nicht in Einzellektionen aufteilbar (beim Bezug einer Einzellektion wird ein Halbtag angerechnet) Nicht bezogene Halbtage können nicht auf das folgende Schuljahr übertragen werden Schularbeiten sind durch das Kind unaufgefordert und selbständig nachzuholen Die Eltern orientieren die Klassenlehrerin oder den Klassenlehrer spätestens am Vortag schriftlich. Dispensationen Gestützt auf die Direktionsverordnung über Absenzen und Dispensationen in der Volksschule (DVAD) können in besonderen Fällen Dispensationen bewilligt werden. Die Schulleitung kann Ihnen bei die DVAD aushändigen und gibt Ihnen Auskunft über das Vorgehen. Beachten Sie, dass Dispensationsgesuche in der Regel vier Wochen im Voraus gestellt werden müssen. Seit der Revision des Volksschulgesetzes 2013 gibt es bezüglich Dispensationen keine Unterschiede zwischen Kindergarten und Primarschule. Die Dispensationsgesuche für Primarschüler/innen & Kindergartenkinder sind schriftlich zu richten an: Schulleitung, Saskia Lüthi, Stadelfeldstrasse 14, 3114 Wichtrach Seite 6 / 8
7 Was Sie auch noch wissen sollten Kommunikation und Verhaltensregeln In erster Linie ist die Klassenlehrperson Ihre erste Ansprechperson bei Fragen rund um den Kindergarten- und Schulbetrieb. Für alle weiteren Fragen können sie sich an die Schulleitung wenden. Die Stufenleitung ist primär Ansprechperson für Lehrpersonen. Grundsätzlich halten wir uns ans Leitbild der Primarschule Wichtrach (siehe Homepage Wichtrach unter Schulen / Kindergarten) und an die Hausordnung. Im Umgang mit elektronischen Geräten gelten folgende Regeln: a) Während des Unterrichts und in den Pausen sind Handys und andere elektronische Geräte (z.b. MP3-Player) grundsätzlich ausgeschaltet und versorgt. Ausnahme: Bei vereinbarten Einsätzen im Unterricht gelten die Regeln der Lehrperson. Die Schule haftet nicht für Verluste oder Beschädigungen. b) Bei Schulverschiebungen (Schulreisen, Ausflüge, Exkursionen, Lager) KG-4.Kl.: Die Schülerinnen und Schüler dürfen keine elektronischen Geräte und keine Handys mitnehmen. Die Lehrpersonen verfügen über ein Notfalltelefon. Bei Lagern wird den Eltern eine Lagertelefonnummer für Notfälle bekannt gegeben. 5./6. Klasse: Es gelten betreffend elektronischen Geräten und Handys die Regeln der Klassenlehrperson. Massnahmenplan bei Läusen in der Schule 1. Die Lehrperson meldet jeden Läusebefall, den sie entdeckt oder der ihr von Eltern mitgeteilt wird, sofort der Stufenleitung. 2. Die Stufenleitung meldet den Läusebefall oder den Verdacht direkt bei der zuständigen Läusetante Franziska Amadori, Schulhausstrasse 5, 3114 Wichtrach, Tel Frau Amadori untersucht die gesamte Schulklasse auf Läusebefall und eventuell zusätzlich enge Kontaktpersonen der befallenen Kinder. 4. Jedes befallene Kind erhält ein offizielles Merkblatt ( der Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern) über die Läusebehandlung mit nach Hause - als Anleitung, wie die Eltern die Behandlung vornehmen müssen. Die Eltern des befallenen Kindes erhalten einen Telefonanruf von Frau Amadori. Sie bespricht die Massnahmen und beantwortet allfällige Fragen. 5. Frau Amadori entscheidet von Fall zu Fall, ob im gleichen Haushalt lebende Personen mitbehandelt werden müssen. (Ausnahme: Schwangere setzen sich direkt mit ihrem Haus- bzw. Frauenarzt in Verbindung). 6. Frau Amadori kontrolliert alle befallenen Kinder 2 Wochen nach der ersten Behandlung. 7. Falls bei einzelnen Kindern trotz Behandlung noch Läuse festgestellt werden, versucht Frau Amadori im Gespräch mit den Eltern des betroffenen Kindes die Gründe für das Therapieversagen herauszufinden und die Therapie nochmals korrekt durchführen zu lassen. Allenfalls führt sie die Behandlung persönlich durch. 8. Versagt auch dies, ist der Schularzt beizuziehen. 9. Dispensationen von betroffenen Kindern können im Wiederholungsfalle durch die Schulleitung unter Beizug des Schularztes ausnahmsweise vorgenommen werden. 10. Frau Amadori orientiert die Stufenleitung und die betroffenen Lehrpersonen laufend mittels Rückmeldeblättern über den Stand der Massnahmen. 11. Die Schulleitung wird von der Stufenleitung laufend informiert und orientiert die Eltern der betroffenen Kinder sowie die Kommission für Bildung und Kultur über den Stand der Untersuchungen. 12. Bei Abwesenheit wird Frau Amadori durch die zuständigen Schulärzte vertreten. Seite 7 / 8
8 Motorfahrzeugfahrten von Eltern mit Kindergarten und Schulkindern Kindersitz Seit dem 1. April 2010 müssen Kinder bis zwölf Jahre und 150 cm Grösse (was zuerst eintrifft) eine Kinderrückhaltevorrichtung (Kindersitz) verwenden. Kindersitze müssen mit einer ECE-Etikette der Version oder.04 versehen sein. Alle heute neu angebotenen Produkte entsprechen diesem Stand der europäischen Norm. Ältere Kindersitze vor 1995 mit den Normen oder.02 sind ab diesem Datum nicht mehr zugelassen. Auf Sitzplätzen mit Beckengurt (z.b. ältere Fahrzeuge und Kleinbusse) müssen Kinder lediglich bis 7 Jahre in einem geeigneten Kindersitz gesichert werden. Eltern sind dafür verantwortlich, dass mitgeführte Kinder auf einem passenden Sitz mitfahren. (Die Schule kann Reservesitzchen organisieren, bitte vorgängig melden). Versicherungslage Sachschäden Sobald ein Motorfahrzeug eingesetzt ist, ist immer die Motorfahrzeughaftpflichtversicherung und die Kaskoversicherung des Halters zuständig. Der Umfang der Versicherung hängt also von der Police des Halters ab. Unfallschäden Für Unfallschäden (Verletzungen von Personen) ist immer die persönliche Unfallversicherung dieser Person zuständig (gesetzlich obligatorisch). Bei Schulkindern handelt es sich in der Regel um die private Krankenkasse oder eine private Unfallversicherung. Die Schülerunfallversicherung der Gemeinde ist beschränkt auf die Risiken Todesfall und Invalidität. Regress Haftpflichtansprüche von Drittpersonen an die Schule werden zwischen den beteiligten Versicherern (Motorfahrzeughaftpflicht und Betriebshaftpflicht der Gemeinde) direkt erledigt. Selbstbehalt, Bonusverlust Verbleibende Kosten der Motorfahrzeugversicherer sind nicht gedeckt. Eine Kostenübernahme durch die Gemeinde ist nicht vorgesehen. Mitglieder LEBE (Lehrerinnen und Lehrer Bern) Mitglieder LEBE haben eine Versicherung der ungedeckten Kosten (Selbstbehalt, Bonusverlust), falls sie selbst Schulkinder mit einem beliebigen Motorfahrzeug transportieren. Grundsätzlich ist also davon auszugehen, dass die Gemeinde für solche Fahrten keine Versicherungsdeckung hat. Schulsekretariat, Stadelfeldstrasse 20, 3114 Wichtrach, Tel , schulverwaltung@wichtrach.ch Seite 8 / 8
Infoheft SVK Schuljahr 2014/15
Volksschulamt Heilpädagogisches Schulzentrum Balsthal Falkensteinerstrasse 20 4710 Balsthal Telefon 062 391 48 64 www.hpsz.ch ab September 2014 (Natel 079 515 40 52) hps-balsthal@bluewin.ch Infoheft SVK
MehrABSENZEN... 2 BEITRÄGE... 3 FUNDSACHEN... 4 HANDY... 5 KONFLIKTLÖSESCHEMA... 6 RAUCHEN... 7 VERSICHERUNG... 8
SCHULE TELEFON 041 676 75 30 SCHULHAUSPLATZ 2 ADMIN@GISWIL.EDUCANET2.CH 6074 GISWIL WWW.SCHULE-GISWIL.CH ABC Inhaltsverzeichnis ABSENZEN... 2 BEITRÄGE... 3 FUNDSACHEN... 4 HANDY... 5 KONFLIKTLÖSESCHEMA...
MehrInformationen zum Schuljahr 2016 / 2017
PRIMARSTUFE WICHTRACH Kindergarten und Primarschule Hauptschulleitung: Saskia Lüthi, Stadelfeldstrasse 14, 3114 Wichtrach, Tel. 031 781 25 94, schulleitung.primwichtrach@bluewin.ch Informationen zum Schuljahr
MehrWir heissen Sie und Ihre Familie an unserer Schule herzlich willkommen!
Schulleitung Gemeindeschulen Bergstrasse 8 6206 Neuenkirch 041 469 77 11 Liebe Eltern Wir heissen Sie und Ihre Familie an unserer Schule herzlich willkommen! Mit der vorliegenden Schrift haben wir für
Mehrin der Wichtiges aus unserer Schule
Homepage: Unter www.froelenbergschule.de finden Sie weitere Informationen zu unserer Schule zu unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu den einzelnen Klassen zu aktuellen Ereignissen zum Förderverein
MehrSchule Heslibach. Informationsabend Kindergarten 16. Juni 2014
Schule Heslibach Informationsabend Kindergarten 16. Juni 2014 Schule Heslibach Die Präsentation des Informationsabends erscheint hier in gekürzter Form und ohne Bildmaterial! Einstieg Ablauf des Abends
MehrGemeindeVerband. Tagesbetreuungsangebote. Verordnung
GemeindeVerband Tagesbetreuungsangebote Verordnung vom 1. August 2013 Seite 2/5 Der Verbandsrat des Gemeindeverbandes Koppigen gestützt auf das Volksschulgesetz des Kantons Bern vom 29. Januar 2008 (VSG;
MehrAnmeldung und Vertrag
Anmeldung und Vertrag Personalien Kind Nationalität: Klasse: Lehrperson: Schulhaus: Kindergarten: Geschwister Personalien Eltern Mutter Vater Strasse: Ort: Nationalität: Zivilstand: Telefon Privat: Telefon
MehrAnstellung und Unterrichtspensum im Kindergarten, Informationsschreiben
DEPARTEMENT BILDUNG, KULTUR UND SPORT Abteilung Volksschule Sektion Organisation 15. Januar 2014 Anstellung und Unterrichtspensum im Kindergarten, Informationsschreiben Seit Beginn des Schuljahrs 2013/14
MehrVorderthal, 15. April 2013. Liebe Eltern,
Vorderthal, 15. April 2013 Liebe Eltern, die Qualität unserer Schule ist uns wichtig. Da zum Lernerfolg eines Kindes auch die Erledigung von Hausaufgaben und das Lernen zu Hause gehören, sind Sie als Eltern
MehrGesuch um finanzielle Unterstützung für
FINANZABTEILUNG Dorfstrasse 48 Postfach 135 3661 Uetendorf Gesuch um finanzielle Unterstützung für Nach den Richtlinien des Reglements über Gemeindebeiträge an Schulgelder von privaten Bildungsangeboten
MehrVerein Mittagstisch Veltheim. Betriebsreglement
Verein Mittagstisch Veltheim Betriebsreglement Inhaltsverzeichnis 1 Betriebsreglement... 3 2 Allgemeines... 3 2.1 Aufnahme... 3 2.2 Öffnungszeiten... 3 2.3 Ort und Räumlichkeiten... 3 2.4 Betreuung...
MehrTarife Espace d Enfance
Tarife Espace d Enfance Mit dem Espace d Enfance können Sie für ihr Kind seine individuelle und optimale Ausserschulische Betreuung schaffen. Das Espace d Enfance ist während 51 Wochen im Jahr geöffnet
MehrHausaufgabenbetreuung HAB
Hausaufgabenbetreuung HAB Allgemeine Information Die Hausaufgabenbetreuung (HAB) ist ein freiwilliges schulisches Angebot und bietet an fünf Wochentagen genügend Platz für interessierte Schülerinnen und
MehrBetreuung für Kinder mit Herz und Verstand
Betreuung für Kinder mit Herz und Verstand Handlungskonzept der Betreuungsklassen Kinder sind unsere Zukunft! Für eine gesunde Entwicklung benötigen Kinder u.a. feste Rahmenbedingungen mit sicheren Beziehungen
MehrRichtlinien. über die Einteilung der Kinder in die Schulen und Kindergärten. vom 27. Juni 2002 (mit Änderungen bis 29. Juni 2010)
Direktion Bildung und Soziales Abteilung Bildung und Sport Landorfstrasse 1 098 Köniz T 01 970 9 9 Richtlinien über die Einteilung der Kinder in die Schulen und Kindergärten vom 7. Juni 00 (mit Änderungen
MehrInfo Ganztagsschule 2011/2012. Welche Grundsätze sind wichtig für die GTS?
Info Ganztagsschule 2011/2012 Welche Grundsätze sind wichtig für die GTS? Ein zentraler Inhalt der GTS ist die Lernzeit. Hier kommt es darauf an, dass Schülerinnen und Schüler in Ruhe arbeiten können und
MehrWAS UNS DIE GANZTÄGIGE SCHULE BRINGT:
WAS UNS DIE GANZTÄGIGE SCHULE BRINGT: mehr Förderung der Talente. mehr Zeit füreinander. mehr Flexibilität im Job. mehr Spaß. mehr Erfolg. MEHR VORTEILE FÜR ALLE. mehrmiteinander. mehr Wissen. mehr Bildung.
MehrLEIHOMA INFORMATION FÜR FAMILIEN
03/2011 LEIHOMA INFORMATION FÜR FAMILIEN KAPA KINDERSTUBE, Neubauweg 25, A 6380 St. Johann in Tirol Tel. 0664 5104955 oder 0664 1494641 oder E-Mail an info@kapa-kinderstube.at 1 LEIH-OMA-DIENST Ab März
MehrSchwangerschaft / Mutterschaft als Lehrerin
als Lehrerin Grundsätzliches 16 Kalenderwochen Mutterschaftsurlaub Die Lehrerin hat Anspruch auf einen bezahlten Mutterschaftsurlaub von insgesamt 16 Kalenderwochen, der frühestens zwei Wochen vor dem
MehrInformationen der Primarschule Neuendorf
Informationen der Primarschule Neuendorf Begrüssung aller Primarschüler am 1. Schultag 2015/16 Impressionen aus dem vergangenen Schuljahr 2014/15 Feierliche Eröffnung des Kindergartens durch den Gemeindepräsidenten
MehrWir machen uns stark! Parlament der Ausgegrenzten 20.-22.9.2013
Wir machen uns stark! Parlament der Ausgegrenzten 20.-22.9.2013 Die Armutskonferenz Einladung zum Parlament der Ausgegrenzten 20.-22. September 2013 Was ist das Parlament der Ausgegrenzten? Das Parlament
MehrDatenbank LAP - Chefexperten Detailhandel
AJR Informatique Conseil Datenbank LAP - Chefexperten Detailhandel Kurzanleitung Version 01-17 Februar 2009 1 Zugang zur Datenbank Zugang zur Datenbank erhalten Sie unter www.dblap.ch. Zum Training können
MehrSprachaufenthalte - Informationen allgemein
Sprachaufenthalte - Informationen allgemein Allgemeines In den Jahreskursen werden Sprachaufenthalte organisiert, um die Sprachkompetenz der Lernenden zu fördern und die geforderten Lernziele der Berufsmaturität
MehrGesundheitsvorsorge in der Schule
Kanton Zürich Bildungsdirektion Volksschulamt Gesundheitsvorsorge in der Schule Elterninformation Liebe Eltern Die Gesundheit Ihres Kindes liegt auch der Schule am Herzen. Gut sehen und hören sind zum
MehrScreening Das Programm. zur Früherkennung von Brustkrebs
Mammographie Screening Das Programm zur Früherkennung von Brustkrebs das Mammographie Screening Programm Wenn Sie zwischen 50 und 69 Jahre alt sind, haben Sie alle zwei Jahre Anspruch auf eine Mammographie-Untersuchung
MehrINFORMATIONEN ZUR KIRCHLICHEN UNTERWEISUNG. Ref. Kirchgemeinde Hasle bei Burgdorf
INFORMATIONEN ZUR KIRCHLICHEN UNTERWEISUNG Ref. Kirchgemeinde Hasle bei Burgdorf Ziel der KUW Im Anschluss an oder auch als Vorbereitung auf die Taufe, will die KUW lebensnah und altersgerecht Grundlagen
MehrKonzept. Ferienbetreuung. Markt
Konzept Ferienbetreuung Wiesentheid Markt Wiesentheid Vorwort Es sind Schulferien - aber nicht alle Eltern haben so lange Urlaub Was nun? Aufgrund der gesellschaftlichen Entwicklung wächst das Bedürfnis
MehrBetriebsreglement. 2. Trägerschaft Träger der Kinderkrippe Bärlitatze ist Janine Fellmann.
Betriebsreglement 1. Was ist unser Ziel? Die Kinderkrippe Bärlitatze ist eine familienergänzende Einrichtung, welche Kinder im Alter von 3 Monaten bis 12 Jahre betreut. Wir unterstützen und ergänzen die
MehrKinderhaus Westendstraße Westendstr. 8 a 83043 Bad Aibling Tel.: 08061/5839 (Hort/Leitung) 08061/3126 (Kindergarten)
Kinderhaus Westendstraße Westendstr. 8 a 83043 Bad Aibling Tel.: 08061/5839 (Hort/Leitung) 08061/3126 (Kindergarten) 1 1. Aufnahmebedingungen Kinderhausordnung Das Kinderhaus Westendstraße ist eine städtische
MehrDiese Broschüre fasst die wichtigsten Informationen zusammen, damit Sie einen Entscheid treffen können.
Aufklärung über die Weiterverwendung/Nutzung von biologischem Material und/oder gesundheitsbezogen Daten für die biomedizinische Forschung. (Version V-2.0 vom 16.07.2014, Biobanken) Sehr geehrte Patientin,
Mehr104 WebUntis -Dokumentation
104 WebUntis -Dokumentation 4.1.9.2 Das elektronische Klassenbuch im Betrieb Lehrer Aufruf Melden Sie sich mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort am System an. Unter den aktuellen Tagesmeldungen erscheint
MehrKindergärten Arlesheim
Herzlich Willkommen Kindergärten Arlesheim Informationselternabend Schuljahr 2016 / 17 Ablauf Begrüssung Ablauf Einleitung Die Kindergartenlehrpersonen stellen sich vor Schulorganisation Stiftung Sunnegarte
MehrElternleitfaden der Anton Gruner Schule von A Z
Elternleitfaden der Anton Gruner Schule von A Z seit 1844 Anton Gruner Schule Vorwort Sehr geehrte Eltern, wir möchten Sie mit diesem Leitfaden in der Anton-Gruner-Schule herzlich willkommen heißen. Ihre
MehrAnmeldung zur Betreuung an der Rennbuckel-Grundschule durch die Kinder-Stadtkirche
Anmeldung zur Betreuung an der Rennbuckel-Grundschule durch die Kinder-Stadtkirche Hiermit melde ich meinen Sohn / meine Tochter (Stand: September 2015) Name, Vorname Straße PLZ, Ort E-Mail Telefon Geburtsdatum
MehrSchulzahnpflege Reglement (Inkraftsetzung am 20. August 2007)
Schulzahnpflege Reglement (Inkraftsetzung am 20. August 2007) 1. Ziel und allgemeine Bestimmungen Das Ziel der Schulzahnpflege besteht darin, durch Massnahmen zur Erhaltung einer gesunden Mundhöhle einen
MehrZuweisungsverfahren Audiopädagogische Therapie
Prozessname Prozesseigner/in Prozessverantwortliche/r Zuweisungsverfahren Audiopädagogische Therapie Zentralschulpflege Kreisschulpflege-Präsident/in Beobachtungen in der Klasse 6 Konsens zu Beizug SPD?
MehrSchulordnung der Katholischen Schule Sankt Hedwig
der Katholischen Schule Sankt Hedwig in 15370 Petershagen Elbestraße 48 Wir sind eine Schule, in der verschiedene Menschen zusammen leben. Wir sind eine Schule, in der wir miteinander lernen. Wir wollen,
Mehr2.3. Promotions- und Übertrittsreglement. I. Kindergarten. II. Primarschule. Im Amtlichen Schulblatt veröffentlicht am 15.
Im Amtlichen Schulblatt veröffentlicht am 15. August 2008 2.3 Promotions- und Übertrittsreglement vom 25. Juni 2008 Der Erziehungsrat des Kantons St.Gallen erlässt in Ausführung von Art. 31 Abs. 1 des
MehrMi 27.8. Prüfung praktisch; Fr 29.8. Prüfung mündlich
Terminkalender für das Herbstsemester 2014 August 2014 Mo, 18.8. Mi, 20.8. Mo, 25.8. bis Di, 26.8. Mi, 27.8. bis Fr, 29.8. Fr, 29.8. Fr, 29.8. Beginn des Herbstsemesters Unterricht gemäss Stundenplan für
MehrKanton St.Gallen Berufs- und Weiterbildungszentrum Rorschach-Rheintal. Studienordnung. KBM II - Kaufmännische Berufsmaturität.
Kanton St.Gallen Berufs- und Weiterbildungszentrum Rorschach-Rheintal Studienordnung KBM II - Kaufmännische Berufsmaturität nach der Berufslehre (Vollzeit) 1. Zielsetzung Der Lehrgang vermittelt eine breite
MehrGesetzlicher Unfallversicherungsschutz. für die Schülerinnen und Schüler in der Hauptstadt
Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz für die Schülerinnen und Schüler in der Hauptstadt Die Unfallkasse Berlin ist Trägerin der gesetzlichen Unfallversicherung für das Land Berlin In der Schüler-Unfallversicherung
Mehrfür Kinder und Jugendliche mit Behinderung im Alter von 7 bis 13 Jahren + für Jugendliche und junge Erwachsene mit Behinderung von 14 bis 18 Jahren
Ambulanter Dienst der Behindertenhilfe in Stadt und Kreis Offenbach e.v. für Kinder und Jugendliche mit Behinderung im Alter von 7 bis 13 Jahren + für Jugendliche und junge Erwachsene mit Behinderung von
MehrEINWOHNER GEMEINDE HÄGENDORF S c h u l z a h n r e g l e m e n t
EINWOHNER GEMEINDE HÄGENDORF S c h u l z a h n r e g l e m e n t 16 Schulzahlreglement 1999.12 Seite 2 von 8 INHALTSVERZEICHNIS Text Seite I EINLEITUNG 4 II ALLGEMEINES 4 III VORBEUGENDE ZAHNPFLEGE 5 IV
MehrSICHERHEIT DER KINDER im Fahrzeug
SICHERHEIT DER KINDER im Fahrzeug Gurttragvorschriften Im Interesse der Verkehrssicherheit hat der Bundesrat mehrere Änderungen beschlossen. So sollen Kinder künftig in Personenwagen und Schulbussen noch
MehrFIT durch Lernen - Nachhilfeschule
Liebe Eltern, nachfolgend erhalten Sie einen Überblick, welche verschiedenen Kurse wir anbieten: Nachhilfe Grundschule Gruppenkurs: Einzelkurs: Nachhilfeunterricht mit einem Schüler 45 oder 60 Min. pro
MehrHinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen
Hinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen Sie möchten im Betreuten Wohnen leben. Dafür müssen Sie einen Vertrag abschließen. Und Sie müssen den Vertrag unterschreiben. Das steht
Mehr6 Schulungsmodul: Probenahme im Betrieb
6 Schulungsmodul: Probenahme im Betrieb WIEDNER Wie schon im Kapitel VI erwähnt, ist die Probenahme in Betrieben, die Produkte nach dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch herstellen oder in den Verkehr
MehrSchulzahnpflegereglement EINWOHNERGEMEINDE RODERSDORF
Schulzahnpflegereglement R 1 Schulzahnpflegereglement der EINWOHNERGEMEINDE RODERSDORF Genehmigt von der Gemeindeversammlung am 23. Juni 2004 Schulzahnpflegereglement R 2 Alle hier verwendeten Funktionsbezeichnungen
MehrNormalarbeitsvertrag für hauswirtschaftliche Arbeitnehmer 1
Normalarbeitsvertrag für hauswirtschaftliche Arbeitnehmer 7. (Vom 5. August 997) Der Regierungsrat des Kantons Schwyz, gestützt auf Art. 59 des Schweizerischen Obligationenrechts (OR) sowie Ziff. des Einführungsgesetzes
MehrErziehungspartnerschaft
10 Erziehungspartnerschaft mit den Eltern Erziehungspartnerschaft mit den Eltern bedeutet für uns, die Eltern als Experten ihres Kindes zu sehen und gemeinsam die Bildung und Entwicklung des Kindes zu
MehrMusikprojekt. Start: Schuljahr 2013/2014. Warum?
Musikprojekt Start: Schuljahr 2013/2014 Warum? Zahlreiche wissenschaftliche Untersuchungen ergaben positive Ergebnisse, wenn Kinder ein Instrument erlernen. Musik bereichert die Lebensqualität von Kindern
MehrIHR PATIENTENDOSSIER IHRE RECHTE
IHR PATIENTENDOSSIER IHRE RECHTE Im Spital, in der Klinik bestimmen Sie, wie Sie über Ihre Krankheit und deren Behandlung informiert werden wollen und wer informiert werden darf Information Patientendossier
MehrVERORDNUNG TAGESSCHULE AEFLIGEN
VERORDNUNG TAGESSCHULE AEFLIGEN vom 13. März 2015 Verordnung Tagesschule Aefligen 2 INHALTSVERZEICHNIS 1. Rechtsgrundlagen...3 2. Organisation...3 3. Leitung der Tagesschule...4 4. Betrieb...4 5. Personal...6
MehrHausaufgabenkonzept der Brenscheder Schule
Stand 10.03.2010 Hausaufgabenkonzept der Brenscheder Schule Inhalt 1. Voraussetzungen...... 1 2. Grundthesen... 2 3. Verantwortlichkeiten... 3 a) Kinder, Lehrer, Eltern... 3 b) Kinder, Lehrer, Eltern,
MehrAUFGABE 1. Sehen Sie das Schaubild über das deutsche Schulsystem an und und markieren Sie: richtig oder falsch.
22. DAS SCHULSYSTEM AUFGABE 1. Sehen Sie das Schaubild über das deutsche Schulsystem an und und markieren Sie: richtig oder falsch. Bild: https://www.google.lt/search 1. Die Kinder gehen mit 6 Jahren zur
MehrKinderPlus. Mit KinderPlus wird Ihr Kind zum Privatpatienten im Krankenhaus.
KinderPlus. Mit KinderPlus wird Ihr Kind zum Privatpatienten im Krankenhaus. Hubi, Junior und unsere Kunden empfehlen die Württembergische Krankenversicherung AG. Für Kinder bis 7 Jahre: Günstig in die
MehrVorwort. Unsere Schulordnung soll die Grundlage für ein friedliches. Zusammenleben und erfolgreiches Arbeiten und Lernen sein.
Vorwort Unsere Schulordnung soll die Grundlage für ein friedliches Zusammenleben und erfolgreiches Arbeiten und Lernen sein. Die Insel- Grundschule bietet Dir alle Möglichkeiten, Dich frei zu entfalten
MehrErweitertes Aufnahmeverfahren und Vorbereitungskurs
Erweitertes Aufnahmeverfahren und Vorbereitungskurs Pädagogische Hochschule Schwyz Ausbildung Zaystrasse 42 CH-6410 Goldau T +41 41 859 05 80 ausbildung@phsz.ch www.phsz.ch September 2015 Wege zum Studium
MehrUmfrage betreffend vorzeitige Einschulung in den Kindergarten
Schule An die Eltern von Kindern mit Geburtsdatum vom 16. Mai bis 31. Juli 2010 Richterswil, im Januar 2014 Umfrage betreffend vorzeitige Einschulung in den Kindergarten Sehr geehrte Eltern Das neue Volksschulgesetz
MehrTeilnahme-Vertrag. Der Teilnahme-Vertrag gilt zwischen. dem Berufs-Bildungs-Werk. und Ihnen. Ihr Geburtsdatum: Ihre Telefon-Nummer:
Teilnahme-Vertrag Der Teilnahme-Vertrag ist ein Vertrag zwischen Ihnen und dem Berufs-Bildungs-Werk. In dem Vertrag stehen Regeln und Leistungen. Die Regeln gelten für Sie und für das Berufs-Bildungs-Werk.
MehrGrundschule Westrich
Grundschule Westrich Grundschule Westrich - Schulleitung - Im Brühl 7 55774 Baumholder (06783) 981130 ghs.westrich@t-online.de An - die Sorgeberechtigten (über die Schüler) - alle Lehrkräfte - Mitarbeiter
MehrKindernest-Ordnung. für das. Kindernest Malsch e.v. Hauptstr. 107, 69254 Malsch Tel. 07253/26883 e-mail: info@kindernest-malsch.de
Kindernest-Ordnung für das Kindernest Malsch e.v. Hauptstr. 107, 69254 Malsch Tel. 07253/26883 e-mail: info@kindernest-malsch.de Stand: April 2011 1. Aufnahme 1.1 Aufgenommen werden Kinder vom 1. Lebensjahr
MehrAllgemeine Informationen
Schulleitung / Annina Fricker Waldstatt, April 2015 Allgemeine Informationen für Eltern der, Schulleitung, Annina Fricker, Schulstrasse 2/4, 9104 Waldstatt Tel 071 351 73 19, Fax 071 351 73 18, Mail sl-waldstatt@bluewin.ch,
MehrSchulzahnpflegereglement der Einwohnergemeinde Gunzgen
der Einwohnergemeinde Gunzgen Inhaltsverzeichnis Text Seite: I Einleitung 3 II Allgemeines 3 III Vorbeugende Zahnpflege 4 IV Untersuchungen 4 V Finanzielles 5 VI Schlussbestimmungen 5 VII Inkraftsetzung
MehrEin- fach für alle Programm Mai bis August 2015
Einfach für alle Programm Mai bis August 2015 Einfach für alle! In diesem Heft finden sie viele Kurse. Sie können sich informieren. Unsere Kurse sind für alle Menschen. Lernen Sie gerne langsam, aber gründlich?
MehrAlbris am Nachmittag
IN KEMPTEN IN DER ERZIEHUNGSKUNST RUDOLF STEINERS Albris 231, 87774 Buchenberg. Tel.: 08378 923483 Fax: 08378 923668 Verwaltung: Fürstenstr. 19, 87439 Kempten Tel.: 0831 13078 Fax: 27571 Ein Angebot der
Mehrteamsync Kurzanleitung
1 teamsync Kurzanleitung Version 4.0-19. November 2012 2 1 Einleitung Mit teamsync können Sie die Produkte teamspace und projectfacts mit Microsoft Outlook synchronisieren.laden Sie sich teamsync hier
MehrInformationschreiben 85 / 2015
Steuerberater Josef Zaschka* Sedanstr. 23, 93055 Regensburg Tel.: 0941 / 79 94-585, Fax: -584 mobil: 0171 / 36 47 450 Email: Zaschka@T-Online.de *Handelsfachwirt Sparkasse Regensburg IBAN: DE53 7505 0000
MehrIntegration von Austauschschüler/-innen in den Schulalltag
Integration von Austauschschüler/-innen in den Schulalltag Informationen für Austauschverantwortliche Klassenlehrpersonen Fachlehrpersonen Herausgegeben von Intermundo, dem Schweizerischen Dachverband
MehrVom Mittelalter in die Neuzeit mit der Magie der Hexen Auf dem Schloss Liebegg in 5722 Gränichen 20. Mai 2016 17.00 24.00 Uhr
Anmeldung Marktfahrer Händler die lediglich Waren verkaufen und keine Darbietungen während mindestens zwei Stunden an diesem Abend dem Publikum anbieten, gelten bei uns als Marktfahrer. Die Standgebühr
MehrStatuten in leichter Sprache
Statuten in leichter Sprache Zweck vom Verein Artikel 1: Zivil-Gesetz-Buch Es gibt einen Verein der selbstbestimmung.ch heisst. Der Verein ist so aufgebaut, wie es im Zivil-Gesetz-Buch steht. Im Zivil-Gesetz-Buch
MehrHerzlich Willkommen zu unserer Präsentation von SchulePlus
Herzlich Willkommen zu unserer Präsentation von Agenda Regierungsauftrag am 23. Februar 2005 Erarbeitung Konzept Elterninformationsveranstaltung 16. August 2005 Fertigstellung Konzept am 23. Dezember 2005
MehrWie erleben Verbraucher IGeL? Ergebnisse einer Umfrage der Verbraucherzentralen
Wie erleben Verbraucher IGeL? Ergebnisse einer Umfrage der Verbraucherzentralen Sperrfrist: 15.10.2012, 10 Uhr Berlin, 11.10.2012 Was sind IGeL? Individuelle Gesundheits-Leistungen (IGeL) sind medizinische
MehrAGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b
AGROPLUS Buchhaltung Daten-Server und Sicherheitskopie Version vom 21.10.2013b 3a) Der Daten-Server Modus und der Tresor Der Daten-Server ist eine Betriebsart welche dem Nutzer eine grosse Flexibilität
Mehr~~~~~~~~~ Wohnzimmer Projekte : Malen Kochen Backen Basteln Zeichnen Ballspiele Modellieren Schachspielen Geschichten spielen
Das erweiterte Nachmittagsangebot für die Klassen 5, 6 und 7 ~~~~~~~~~ Wohnzimmer Projekte : Malen Kochen Backen Basteln Zeichnen Ballspiele Modellieren Schachspielen Geschichten spielen ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
MehrÜBERHÖHTE ZAHLUNGEN AN BERUFSTÄTIGE
ÜBERHÖHTE ZAHLUNGEN AN BERUFSTÄTIGE 2016 Was sind überhöhte Zahlungen? Nach der Genehmigung Ihres Anspruchs haben Sie das Recht auf eine bestimmte Leistungshöhe. Wenn Sie Leistungen erhalten, zu denen
MehrDer Primarschulrat Bütschwil erlässt gestützt auf Art. 33 des Volksschulgesetzes vom 13. Januar 1983 (SGS 213.1) folgende Schulordnung:
Schulordnung Der Primarschulrat Bütschwil erlässt gestützt auf Art. 33 des Volksschulgesetzes vom 13. Januar 1983 (SGS 213.1) folgende Schulordnung: I. Einleitung Art. 1 Die Schulordnung enthält ergänzende
MehrFür unsere Korrespondenz mit Ihnen ist die Angabe der E-Mail-Adresse (sofern vorhanden) dringend erforderlich!
Vertrag Vertrag über eine qualifizierte Hausaufgabenbetreuung im 1. Schulhalbjahr 2016/2017 am städtischen Görres-Gynasium Düsseldorf, Königsallee 57, 40212 Düsseldorf zwischen Görres MERIDIE e. V. Palmenstraße
MehrName des/der Erziehungsberechtigten. Anschrift Straße u. Hausnummer
Vertrag über die Schulkindbetreuung an der Grundschule Winkelwiese/Waldhäuser Ost Verlässliche Grundschule Standort Waldhäuser Ost Klasse 3 und 4 für das Schuljahr 2013/2014 Zwischen der Universitätsstadt
MehrWiderrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014
Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung
MehrInfo- Broschüre. zur kostenlosen Mitgliedschaft. grundschule AM HEIDBERG
Info- Broschüre zur kostenlosen Mitgliedschaft grundschule AM HEIDBERG Der SiB-Club: Seit 2000 gibt es den Sportverein SiB-Club e.v.am Standort der Schulen Am Heidberg. SiB bedeutete Schule in Bewegung,
MehrMemorandum zur Elternarbeit
ANLAGE 3 zu Ziffer 8 zum Schulvertrag vom Memorandum zur Elternarbeit Liebe Eltern, unsere Montessori-Schule hat sich durch Elternarbeit zu einer Schule für alle Kinder entwickelt. Dabei sind neben Ansprüchen,
MehrInformationsveranstaltung zum Orientierungspraktikum im Rahmen der Schulpraktischen Studien an der PH Karlsruhe
Informationsveranstaltung zum Orientierungspraktikum im Rahmen der Schulpraktischen Studien an der PH Karlsruhe Informationsveranstaltung OEP Prof. Dr. Silke Traub Ansprechpartner: Prof. Dr. Silke Traub
MehrVerordnung über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung
Verordnung über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung (Arbeitslosenversicherungsverordnung, AVIV) Änderung vom 24. November 1999 Der Schweizerische Bundesrat verordnet:
MehrWerden Sie eine Mittagstischfamilie. Viel mehr als nur ein. Mittag. ...gemeinsam essen
Werden Sie eine Mittagstischfamilie Viel mehr als nur ein Mittag...gemeinsam essen ...gemeinsam spielen Unser Ziel ist es ergänzend zum Mittagstisch in der Schule, einen Mittagstisch in Familien für Kinder
MehrGrundschule Kleibrok. Elternbrief
Grundschule Kleibrok Elternbrief Schuljahr 2013/2014 Nr. 1 26. August 2013 Liebe Eltern, das Kollegium und ich wünschen Ihnen und Ihren Kindern ein gutes und erfolgreiches Schuljahr 2013 / 2014 und begrüßen
MehrGesetzliche Bestimmungen für Eheschließungen auf den Seychellen
Gesetzliche Bestimmungen für Eheschließungen auf den Seychellen Die ernorme Diversität der Seychellen Inseln bietet einen idyllischen Hintergrund für eine tropische Eheschließung, in einem Umfeld von atemberaubender
MehrAnlage eines neuen Geschäftsjahres in der Office Line
Leitfaden Anlage eines neuen Geschäftsjahres in der Office Line Version: 2016 Stand: 04.11.2015 Nelkenweg 6a 86641 Rain am Lech Stand: 04.11.2015 Inhalt 1 Zielgruppe... 3 2 Zeitpunkt... 3 3 Fragen... 3
Mehrschüler online Die zentrale Anmeldung im Internet http://www.schueleranmeldung.de
schüler online Die zentrale Anmeldung im Internet Berufsschule Berufsorientierungsjahr Berufsgrundschuljahr Berufsfachschule Höhere Berufsfachschule Berufliches Gymnasium Fachoberschule Fachschule Gymnasium
Mehr» Das Hort ABC. Städtischer Kinderhort Starnberg Hirschanger 4 82319 Starnberg Tel. 08151 / 904625 Fax. 08151 / 444629 info@kinderhort-starnberg.
» Das Hort ABC Unser Hort ABC für die Eltern A wie «Alle sind in unserem Hort willkommen. «Abholung der Kinder bei Änderungen benötigen wir eine schriftliche Mitteilung oder einen Anruf. «Auf Wiedersehen
MehrWenn Väter und Mütter Ihre Kinder in unserer Schule gut betreut und versorgt wissen wollen, dann sind Sie bei uns richtig!
Schulleitung Ühlingen Schulstr. 12 79777 Ühlingen Birkendorf Telefon 07743 / 920390 Fax 07743 / 9203920 poststelle@schluechttal.schule.bwl.de H. Zillessen - Rektor www.schluechttal-schule.de G r u n d
MehrHäufig gestellte Fragen
Häufig gestellte Fragen Details zum Artikel Kann der Preis reduziert werden? Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserem Artikel. Leider sind unsere Verkaufspreise nicht verhandelbar. Kann ich weiteres
MehrAntrag auf Bewilligung einer Schülerbeförderung (gemäß 36 der Verordnung über die sonderpädagogische Förderung Sonderpädagogikverordnung SopädVO)
Bezirksamt Mitte von Berlin Abteilung Jugend, Schule, Sport und Facility Management Schul- und Sportamt Bearbeiterin SchuSpo 1 101/ 1 112 Frau Huber/ Frau Kühn Telefon: (030) 9018 26031/ 26018 Fax: (030)
MehrRück vergütung für Krankheits kosten und Behinderungs kosten
Sie bekommen Ergänzungs leistungen? Dann ist dieses Merk blatt für Sie. Ein Merk blatt in Leichter Sprache Rück vergütung für Krankheits kosten und Behinderungs kosten Wann bekommen Sie Geld zurück? Dieser
MehrDer Übertritt ans Gymnasium
Der Übertritt ans Gymnasium I. Grundsätzliches zur Aufnahme Die Aufnahme in die Jahrgangsstufe 5 eines Gymnasiums setzt grundsätzlich voraus, dass eine Schülerin / ein Schüler - für den Bildungsweg des
MehrWir wollten schon immer ruhig schlafen. Rundum versichert mit der Kompakt-Police.
Wir wollten schon immer ruhig schlafen. Rundum versichert mit der Kompakt-Police. NAME: WOHNORT: ZIEL: PRODUKT: Armin Naudorf Braunschweig Ein Versicherungsprodukt mit Rundum-Sicherheit. Kompakt-Police
MehrÄnderungen zum Jahreswechsel 2010
Änderungen zum Jahreswechsel 2010 Wie bereits angekündigt, erhalten Sie nachfolgend die wichtigsten Informationen für die Lohnabrechnung Januar 2010. Wie jedes Jahr konnten wir einen Großteil der gesetzlichen
Mehr