PRIMARSTUFE WICHTRACH

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1 PRIMARSTUFE WICHTRACH Kindergarten und Primarschule Schulleitung: Saskia Lüthi, Stadelfeldstrasse 14, 3114 Wichtrach, Tel , Informationen zum Schuljahr 2015 / 2016 Die Kindergärten und Primarschulen in Wichtrach Die Primarstufe Wichtrach umfasst die Kindergärten und die Primarschule (1. bis 6. Klasse). Kindergärten gibt es an vier verschiedenen Standorten im Dorf. Der Kindergarten ist durch die Gesetzesrevision ab Sommer 2013 formal ein Teil der Volksschule und dauert in der Regel 2 Jahre. Die Primarschule ist in drei Schulhäusern untergebracht. Die Primarklassen werden normalerweise in je zwei Parallelklassen geführt. Ausnahmsweise wird die 6. Klasse des Schuljahres 2015/2016 dreifach geführt. Die Sekundarstufe 1 (7. bis 9. Schuljahr mit Real- und Sekundarklassen) ist in einem Gemeindeverband organisiert. Ihm gehören nebst der Sitzgemeinde Wichtrach noch die Gemeinden Gerzensee, Jaberg, Kiesen, Kirchdorf, Mühledorf und Oppligen an. Informationen zur Sekstufe I finden Sie im Internet unter Die Tagesschule wird im SpielRaumHof geführt. Standorte (Es gibt keine Gewähr für eine Zuteilung in den nächstgelegenen Standort). IBEM Aaretal Süd Leitung Hängertstrasse 4 Seite 1 / 8

2 Organisation Kindergärten Kindergarten Klassenlehrperson Kommunikation am Bach Brigitte Ischer + Monika Spadarotto Tel Niesenstrasse Brigitte Nacht Tel Römerweg Celina Moser Tel Stadelfeld Cornelia Feuz Tel Primarschulen Klasse Schulhaus Klassenlehrperson Kommunikation 1 ab am Bach Iris Nanzer Lehrerzimmer: 2 ab am Bach Barbara Schroers 3 ab am Bach Franziska Gafner 4 ab am Bach Francesca Ruch Tel Logopädie / Integrative Förderung: Tel KS Kirchstrasse vakant Lehrerzimmer: 2 KS Kirchstrasse Hanni Bhend 3 KS Kirchstrasse Iris Streisguth 4 KS Kirchstrasse Barbara Bigler + Daniela Pfister Tel Logopädie / Integrative Förderung: Tel a SF Stadelfeld Noémie Herren Lehrerzimmer: 5b SF Stadelfeld Bernhard Lehmann 6a SF Stadelfeld Jessica Tresch 6b SF Stadelfeld Bruno Frezza 6c SF Stadelfeld Michael Buser Tel Die Rotation der Lehrpersonen innerhalb der Primarklassen erfolgt in der Regel im 2-Jahres-Rhythmus. Somit bleiben die Schülerinnen und Schüler im Normalfall zwei Jahre bei der gleichen Klassenlehrperson. Schulleitung, Tagesschulleitung Name, Adresse Kontakt Hauptaufgaben Saskia Lüthi Stadelfeldstrasse 14 Ursula Sempach Schulhausweg 2 Tel schulleitung.primwichtrach@bluewin.ch Tel stufenleitung.primwichtrach@bluewin.ch Schulleitung Organisatorische und administrative Gesamtleitung der Primarstufe Stufenleitung Klasse Pädagogische und personelle Leitung Stufenleitung Kindergarten 4. Klasse Pädagogische und personelle Leitung Gabriela Geissbühler Herrlichkeit 10 Tel tagesschulewichtrach@bluewin.ch Leitung Tagesschule Für Fragen und Anliegen von Eltern im Zusammenhang mit dem Schulbetrieb sind in erster Linie die Klassenlehrpersonen zuständig. Falls allfällige Probleme nicht zufriedenstellend lösbar sind, können sich Eltern an die Schulleitung wenden. Seite 2 / 8

3 Öffnungszeiten Tagesschule Die eingefärbten Betreuungsmodule werden garantiert geführt. Für weitere Module öffnet die Tagesschule bei ausreichendem. Modul Zeit Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Uhr Uhr Blockzeit: Unterricht für alle Tagesschule geschlossen Uhr offen offen offen offen Uhr offen offen offen offen Uhr offen offen 5a Uhr offen offen 5b Uhr offen offen offen offen offen Spezialunterricht, IBEM (Integration und besondere Massnahmen) Siehe auch Flyer Spezialunterricht Leitung IBEM Aaretal Süd Logopädie Region Aaretal Süd Büro im Oberstufenzentrum Sek 1, Hängertstrasse 4 Schulhaus am Bach Schulhaus Kirchstrasse Matthias Stefan, Schulleiter Tel ibem.asued@bluewin.ch Rosmarie Gerber Tel Tel Psychomotorikstelle Aaretal Niesenstrasse 25 Brigitte Mülchi Seline Bieri Tel Integrative Förderung Kindergärten Büro Kirchstrasse 10 Silvia Schüpbach Tel Integrative Förderung Kirchstrasse Kirchstrasse 10 Julia Bögli Frey Claudia Abegglen Integrative Förderung Stadelfeld Stadelfeldstrasse 14 Claudia Abegglen Denise Binder Tel Tel Integrative Förderung am Bach Schulhausweg 2 Manuela Galasso Tel Deutsch als Zweitsprache regional Schuljahr Deutsch als Zweitsprache Kindergarten Katrin Buchholz Anne-Käthi Amri Tel Tel Klassen zur besonderen Förderung (KbF) Begabtenförderung Aaretal Münsingen Thomas Aeschimann, Schulleiter Tel Schulsekretariat / Schulverwaltung Sandra Dummermuth Gemeindeverwaltung Stadelfeldstrasse 20 Tel Fax schulverwaltung@wichtrach.ch sandra.dummermuth@wichtrach.ch Kommission für Bildung und Kultur (Schulkommission der Primarstufe Wichtrach) Kommissionsmitglieder: Rudolf Brönnimann, Präsident; Susanne Riem Vizepräsidentin; Daniel Amadori, Christoph Baumann, Susanne Brügger Korrespondenzadresse: Kommission für Bildung und Kultur, Stadelfeldstrasse 20, 3114 Wichtrach Schulinspektorat Regionales Schulinspektorat Bern-Mittelland, Kreis 4 Urs Gerber, Eigerplatz 5, Postfach 364, 3000 Bern 14, Tel Seite 3 / 8

4 Schulärzte Dr. med. Berchtold Bühler, Bahnhofstrasse 28, Tel Zuständig für: Untersuchungen alle Kindergärten & Schulhaus Stadelfeld Dr. med. Michael Schenk, Bahnhofstrasse 28, Tel Zuständig für: Schulhaus Kirchstrasse & Sekstufe 1 Dr. med. Katharina Schönenberger, Bahnhofstrasse 28, Tel Zuständig für: Untersuchungen 4. Klasse &Schulhaus am Bach Schulzahnarzt Dr. med. dent. Michel Krähenbühl, Hängertstrasse 7, Tel Beauftragte für Läusefragen Franziska Amadori, Schulhausstrasse 5, Tel Hauswarte und Hauswartinnen KG am Bach Monika Reber Fuhrenweg 13 Tel KG Niesenstrasse Beatrice Gurtner Thalgutstrasse 8 Tel SH am Bach Roger Sigrist Schulhausstrasse 3 Tel KG Römerweg und SH Kirchstrasse Marianne Brügger Thalgutstrasse 11 Tel KG/SH Stadelfeld Peter Hofmann (Leitender Hauswart) Vorderdorfstrasse 1B Tel Tagesschule Spiel- RaumHof Gordana Ilic Birkenweg 28 Tel KG: Kindergarten, SH: Schulhaus Ferienordnung KW erster Ferientag letzter Ferientag Sommerferien 2015 Samstag, 4. Juli 2015 Sonntag, 9. August Herbstferien 2015 Samstag, 19. September 2015 Sonntag, 11. Oktober Winterferien 2015/16 Donnerstag (Mittag), 24. Dezember 2015 Sonntag, 10. Januar Wintersportferienwoche 2016 Samstag, 20. Februar 2016 Sonntag, 28. Februar Ostertage 2016 Karfreitag, 25. März 2016 Ostermontag, 28. März Frühlingsferien 2016 Samstag, 9. April 2016 Sonntag, 24. April Auffahrt und Pfingstferien Donnerstag, 5. Mai 2016 Montag, 16. Mai Sommerferien 2016 Samstag, 2. Juli 2016 Sonntag,14. August Herbstferien 2016 Samstag, 24. September 2016 Sonntag, 16. Oktober Winterferien 2016/17 Samstag, 24. Dezember 2016 Sonntag, 8. Januar Wintersportferienwoche 2017 Samstag, 18. Februar 2017 Sonntag, 26. Februar Frühlingsferien 2017 Samstag, 8. April 2017 Sonntag, 23. April Auffahrt und Pfingstferien Donnerstag, 25. Mai 2017 Montag, 5. Juni Sommerferien 2017 Samstag, 8. Juli 2017 Sonntag, 13. August 2017 Seite 4 / 8

5 Informationen zum Kindergarten und Schulbetrieb Informationen zu Veränderungen im Kindergarten und Schulgeschehen durch die Gesetzesrevision Möchten Sie sich genauer über den Kindergarten oder das Schulsystem informieren, so finden Sie auf der Homepage der Gemeinde unter Schulen / Kindergarten verschiedene Unterlagen. Den jeweiligen Infoblättern kann entnommen werden, ob diese nur für die Primarschule der Gemeinde Wichtrach oder für den Kindergarten und die Volksschule des ganzen Kanton Bern (Erziehungsdirektion) zutreffen. Kindergarten- Schulweg Die Verantwortung für den Weg liegt bei den Eltern. Wir geben an Elternabenden Empfehlungen für den sichersten Schulweg (gemäss Rücksprache mit dem Schulpolizisten) ab. Zudem empfehlen wir den Schüler/innen nach Möglichkeit den Schulweg in Gruppen zu begehen. Schulhausöffnungszeiten vergessene Hausaufgaben: was tun? Die Schulhäuser sind grundsätzlich an Schultagen während den Unterrichtszeiten von Uhr beziehungsweise Uhr bis Uhr für die Schülerinnen und Schüler geöffnet. Hat Ihr Kind die Hausaufgaben in der Schule vergessen, so hat es die Möglichkeit während diesen Zeiten sich bei einer im Schulhaus anwesenden Lehrperson im Lehrerzimmer zu melden und in ihrer Begleitung die Aufgaben im Schulzimmer zu holen. Ist niemand anwesend, so können die Sachen nicht geholt werden. Am Mittwochnachmittag, an anderen schulfreien Nachmittagen und während den übrigen Zeiten (Ferien, Feiertage) bleibt das Schulhaus geschlossen. Hauswarte geben keine Schlüssel heraus. Hausaufgaben Die Schulwoche dauert grundsätzlich 5 Tage von Montag bis Freitag. Auf der Primarschulstufe bleibt der Mittwochnachmittag unterrichtsfrei. Alle übrigen Halbtage können für Unterrichtsstunden bei der Stundenplanung eingesetzt werden. Hausaufgaben dienen der Vor- und Nachbereitung von Arbeiten; sie können auch im Zusammenhang mit längerfristigen Zielsetzungen des Unterrichts stehen. Wenn am Freitagnachmittag kein Unterricht stattfindet, können den Schülerinnen und Schüler für Montag Hausaufgaben erteilt werden. Schulbesuche / Elterngespräche Schulbesuche sind mit vorgängiger Anmeldung willkommen. Für ausserordentliche Elterngespräche vereinbaren sie mit den Lehrpersonen einen Termin (nicht zwischen Tür und Angel). Nur so können wir Ihre Anliegen ernst nehmen und den nötigen Rahmen und die Zeit für ein Gespräch reservieren. Lager Wir haben unsere Regelung betreffend Lagerdurchführung vereinheitlicht. Nebst Schulreisen und Exkursionen möchten wir weiterhin die Möglichkeit zu Lagererlebnissen oder Projektwochen/Tagen bieten. Folgende Entscheide werden umgesetzt: Ab 3./4. Klasse: Landschulwochen, mehrtägige Schulreisen oder Klassenprojekte mit 1-3 Nächten auswärts übernachten können durchgeführt werden. Ab 5./6. Klasse: Das Skilager in der 6.Klasse (4 Nächte auswärts übernachten) bleibt verbindlich für alle. Daneben sind Landschulwochen, mehrtägige Schulreisen oder Projekttage/Woche mit max. 4 Übernachtungen möglich, jedoch nicht für alle Klassen verbindlich. Körperhygiene - Duschen nach dem Sportunterricht wird empfohlen Ab der 2. Klasse wird von der ganzen Primarschule Wichtrach das Duschen nach Sportlektionen empfohlen. Gemäss Lehrplan haben wir im Bereich Gesundheitsförderung das Richtziel, den Schülerinnen und Schüler die Gewohnheit einer zweckmässigen Körperpflege zu vermitteln. Gemäss Hinweise des Lehrplans ist die Gesundheitsförderung eine gemeinsame Aufgabe von Schule und Elternhaus. Deshalb ist es von unserer Seite her eine Empfehlung und keine Verpflichtung. Die Lehrpersonen übernehmen keine Kontrolle dieser Empfehlung. Das Duschen wird mit den Schülern in der Schule besprochen und es wird - ausser nach der letzten Unterrichtsstunde des Tages - auch Zeit für den Duschvorgang eingeplant. Wir bitten Sie, also im Sinne einer gesunden Körperhygiene, unsere Empfehlung zu unterstützen. Falls bei Ihnen oder Ihrem Kind Fragen oder Probleme auftauchen sollten, besprechen Sie diese bitte mit der Klassenlehrperson. Kirchliche Unterweisung (KUW) - parallel zum regulären Unterricht Die KUW steht grundsätzlich allen Schülerinnen und Schüler offen. Die Kinder werden gemäss KUW-Plan in der unterrichtsfreien Zeit und teilweise während der regulären Schulstunden unterrichtet. Sie werden für diese Zeit vom Schulunterricht dispensiert. Für alle anderen Kinder findet der reguläre Schulunterricht statt. Teilweise werden diese Stunden in Kleingruppen für stufenübergreifende Unterrichtsformen genutzt. Es gibt keinen Unterrichtsausfall mehr. Seite 5 / 8

6 Absenzenregelung für den Kindergarten und die Primarschule Schulpflicht Gemäss Volksschulgesetz Artikel 32 sind die Eltern verpflichtet, die Kinder regelmässig in die Schule zu schicken. Im Falle von wiederholten unentschuldigten Absenzen wird die Kommission für Bildung und Kultur Anzeige erstatten. Entschuldigte Absenzen Unvorhergesehene Abwesenheiten und Kurzabsenzen gelten aus folgenden Gründen als entschuldigt: Krankheit oder Unfall des Kindes. Schulbesuch ist wegen Krankheit oder Todesfall in der Familie, Krankheits- oder Erholungsaufenthalt eines Elternteils nicht möglich. Äusserst schwierige Schulwegverhältnisse infolge schlechter Witterung. Amtliches Aufgebot von Schularzt, Schulzahnarzt, Erziehungsberatung, Prüfungsaufgebote. Wohnungswechsel der Familie. Private Arzt oder Zahnarzttermine, falls sich diese nicht in die schulfreie Zeit legen lassen. Bei voraussehbaren Absenzen entschuldigen die Eltern ihr Kind im Voraus bei der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer schriftlich und mit Begründung. Bei unvorhersehbaren Ereignissen kann die Entschuldigung telefonisch erfolgen. Bei längeren Absenzen kann die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer ein Arztzeugnis oder eine andere Bestätigung einfordern. Freie Halbtage Bis zu fünf Unterrichtshalbtage pro Schuljahr können ohne Angabe von Gründen bezogen werden. Diese können einzeln oder zusammenhängend und unabhängig von anderen Abwesenheiten oder Dispensationen bezogen werden. Regeln: Ein Halbtag ist nicht in Einzellektionen aufteilbar (beim Bezug einer Einzellektion wird ein Halbtag angerechnet) Nicht bezogene Halbtage können nicht auf das folgende Schuljahr übertragen werden Schularbeiten sind durch das Kind unaufgefordert und selbständig nachzuholen Die Eltern orientieren die Klassenlehrerin oder den Klassenlehrer spätestens am Vortag schriftlich. Dispensationen Gestützt auf die Direktionsverordnung über Absenzen und Dispensationen in der Volksschule (DVAD) können in besonderen Fällen Dispensationen bewilligt werden. Die Schulleitung kann Ihnen bei die DVAD aushändigen und gibt Ihnen Auskunft über das Vorgehen. Beachten Sie, dass Dispensationsgesuche in der Regel vier Wochen im Voraus gestellt werden müssen. Seit der Revision des Volksschulgesetzes 2013 gibt es bezüglich Dispensationen keine Unterschiede zwischen Kindergarten und Primarschule. Die Dispensationsgesuche für Primarschüler/innen & Kindergartenkinder sind schriftlich zu richten an: Schulleitung, Saskia Lüthi, Stadelfeldstrasse 14, 3114 Wichtrach Seite 6 / 8

7 Was Sie auch noch wissen sollten Kommunikation und Verhaltensregeln In erster Linie ist die Klassenlehrperson Ihre erste Ansprechperson bei Fragen rund um den Kindergarten- und Schulbetrieb. Für alle weiteren Fragen können sie sich an die Schulleitung wenden. Die Stufenleitung ist primär Ansprechperson für Lehrpersonen. Grundsätzlich halten wir uns ans Leitbild der Primarschule Wichtrach (siehe Homepage Wichtrach unter Schulen / Kindergarten) und an die Hausordnung. Im Umgang mit elektronischen Geräten gelten folgende Regeln: a) Während des Unterrichts und in den Pausen sind Handys und andere elektronische Geräte (z.b. MP3-Player) grundsätzlich ausgeschaltet und versorgt. Ausnahme: Bei vereinbarten Einsätzen im Unterricht gelten die Regeln der Lehrperson. Die Schule haftet nicht für Verluste oder Beschädigungen. b) Bei Schulverschiebungen (Schulreisen, Ausflüge, Exkursionen, Lager) KG-4.Kl.: Die Schülerinnen und Schüler dürfen keine elektronischen Geräte und keine Handys mitnehmen. Die Lehrpersonen verfügen über ein Notfalltelefon. Bei Lagern wird den Eltern eine Lagertelefonnummer für Notfälle bekannt gegeben. 5./6. Klasse: Es gelten betreffend elektronischen Geräten und Handys die Regeln der Klassenlehrperson. Massnahmenplan bei Läusen in der Schule 1. Die Lehrperson meldet jeden Läusebefall, den sie entdeckt oder der ihr von Eltern mitgeteilt wird, sofort der Stufenleitung. 2. Die Stufenleitung meldet den Läusebefall oder den Verdacht direkt bei der zuständigen Läusetante Franziska Amadori, Schulhausstrasse 5, 3114 Wichtrach, Tel Frau Amadori untersucht die gesamte Schulklasse auf Läusebefall und eventuell zusätzlich enge Kontaktpersonen der befallenen Kinder. 4. Jedes befallene Kind erhält ein offizielles Merkblatt ( der Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern) über die Läusebehandlung mit nach Hause - als Anleitung, wie die Eltern die Behandlung vornehmen müssen. Die Eltern des befallenen Kindes erhalten einen Telefonanruf von Frau Amadori. Sie bespricht die Massnahmen und beantwortet allfällige Fragen. 5. Frau Amadori entscheidet von Fall zu Fall, ob im gleichen Haushalt lebende Personen mitbehandelt werden müssen. (Ausnahme: Schwangere setzen sich direkt mit ihrem Haus- bzw. Frauenarzt in Verbindung). 6. Frau Amadori kontrolliert alle befallenen Kinder 2 Wochen nach der ersten Behandlung. 7. Falls bei einzelnen Kindern trotz Behandlung noch Läuse festgestellt werden, versucht Frau Amadori im Gespräch mit den Eltern des betroffenen Kindes die Gründe für das Therapieversagen herauszufinden und die Therapie nochmals korrekt durchführen zu lassen. Allenfalls führt sie die Behandlung persönlich durch. 8. Versagt auch dies, ist der Schularzt beizuziehen. 9. Dispensationen von betroffenen Kindern können im Wiederholungsfalle durch die Schulleitung unter Beizug des Schularztes ausnahmsweise vorgenommen werden. 10. Frau Amadori orientiert die Stufenleitung und die betroffenen Lehrpersonen laufend mittels Rückmeldeblättern über den Stand der Massnahmen. 11. Die Schulleitung wird von der Stufenleitung laufend informiert und orientiert die Eltern der betroffenen Kinder sowie die Kommission für Bildung und Kultur über den Stand der Untersuchungen. 12. Bei Abwesenheit wird Frau Amadori durch die zuständigen Schulärzte vertreten. Seite 7 / 8

8 Motorfahrzeugfahrten von Eltern mit Kindergarten und Schulkindern Kindersitz Seit dem 1. April 2010 müssen Kinder bis zwölf Jahre und 150 cm Grösse (was zuerst eintrifft) eine Kinderrückhaltevorrichtung (Kindersitz) verwenden. Kindersitze müssen mit einer ECE-Etikette der Version oder.04 versehen sein. Alle heute neu angebotenen Produkte entsprechen diesem Stand der europäischen Norm. Ältere Kindersitze vor 1995 mit den Normen oder.02 sind ab diesem Datum nicht mehr zugelassen. Auf Sitzplätzen mit Beckengurt (z.b. ältere Fahrzeuge und Kleinbusse) müssen Kinder lediglich bis 7 Jahre in einem geeigneten Kindersitz gesichert werden. Eltern sind dafür verantwortlich, dass mitgeführte Kinder auf einem passenden Sitz mitfahren. (Die Schule kann Reservesitzchen organisieren, bitte vorgängig melden). Versicherungslage Sachschäden Sobald ein Motorfahrzeug eingesetzt ist, ist immer die Motorfahrzeughaftpflichtversicherung und die Kaskoversicherung des Halters zuständig. Der Umfang der Versicherung hängt also von der Police des Halters ab. Unfallschäden Für Unfallschäden (Verletzungen von Personen) ist immer die persönliche Unfallversicherung dieser Person zuständig (gesetzlich obligatorisch). Bei Schulkindern handelt es sich in der Regel um die private Krankenkasse oder eine private Unfallversicherung. Die Schülerunfallversicherung der Gemeinde ist beschränkt auf die Risiken Todesfall und Invalidität. Regress Haftpflichtansprüche von Drittpersonen an die Schule werden zwischen den beteiligten Versicherern (Motorfahrzeughaftpflicht und Betriebshaftpflicht der Gemeinde) direkt erledigt. Selbstbehalt, Bonusverlust Verbleibende Kosten der Motorfahrzeugversicherer sind nicht gedeckt. Eine Kostenübernahme durch die Gemeinde ist nicht vorgesehen. Mitglieder LEBE (Lehrerinnen und Lehrer Bern) Mitglieder LEBE haben eine Versicherung der ungedeckten Kosten (Selbstbehalt, Bonusverlust), falls sie selbst Schulkinder mit einem beliebigen Motorfahrzeug transportieren. Grundsätzlich ist also davon auszugehen, dass die Gemeinde für solche Fahrten keine Versicherungsdeckung hat. Schulsekretariat, Stadelfeldstrasse 20, 3114 Wichtrach, Tel , schulverwaltung@wichtrach.ch Seite 8 / 8

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