Vorlesung Gender Law FS IV. Konstruktion. Transgender-Identitäten. Transgender-Identitäten

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1 Vorlesung Gender Law FS 2013 IV. Konstruktion Prof. Dr. iur. Michelle Cottier MA Juristische Fakultät / Zentrum Gender Studies Universität Basel Geschlecht als Element des Personenstands Art. 8 lit. d ZStV: Erfassung von Geschlecht bei der Geburt im Personenstandsregister Art. 34 und 35 ZStV: Pflicht zur Meldung jeder Geburt spätestens nach drei Tagen Elektronisches Personenstandsregister «Infostar»: Eintragung nur als männlich oder weiblich möglich Wahl der Vornamen durch die Eltern des Kindes: Geschlechtsneutrale Vornamen sind erlaubt, Zurückweisung von Vornamen, die eindeutig dem anderen Geschlecht zugehören (Art. 37c Abs. 3 ZStV) Gender Law FS Intersexualität ( Unter dem Sammelbegriff Intersexualität werden eine Vielzahl von einzelnen Diagnosen zusammengefasst. Gemeinsames Merkmal aller Erscheinungsformen ist, dass nicht alle geschlechtsdeterminierenden und geschlechtsdifferenzierenden Merkmale des Körpers (z.b. die Chromosomen, Gene, Hormone, Keimdrüsen, äußere Geschlechtsorgane) einem Geschlecht entsprechen oder einem Geschlecht klar zugeordnet werden können. Gender Law FS

2 Problematik der geschlechtszuweisenden Operationen Entscheide über medizinische Behandlungen sind höchstpersönliche Rechte im Sinne von Art. 19c ZGB. Sie müssen durch urteilsfähige Minderjährige selbst gefällt werden (Art. 19c Abs. 1 ZGB), urteilsunfähige Minderjährige werden i.d.r. durch die sorgeberechtigten Eltern vertreten (Art. 19c Abs. 2, Art. 304 Abs. 1 ZGB) Kindeswohl als Orientierung für die Entscheidfindungbezüglich medizinische Behandlungen (Art. 301 Abs. 1 ZGB) Gender Law FS Problematik der geschlechtszuweisenden Operationen Zahlreiche Eingriffe an Säuglingen und Kleinkindern führen zu psychischen Traumatisierungen, Verlust der sexuellen Empfindungsfähigkeit, Verlust der Fortpflanzungsfähigkeit und chronischen Schmerzen. Eine frühe Geschlechtszuweisung und Vereindeutigung des Körpergeschlechts kann im späteren Leben im Widerspruch zur psychischen Geschlechtsidentität stehen. Das Recht des Kindes auf körperliche Identität und auf Erhalt seiner Selbstbestimmung in Bezug auf seinen Geschlechtskörper und seine Geschlechtsidentität überwiegt immer das Interesse der Eltern an einem äusserlich unauffälligen Kind. Gender Law FS Transsexualität gemäss ICD-10, F64.0 ( Der Wunsch, als Angehöriger des anderen Geschlechtes zu leben und anerkannt zu werden. Dieser geht meist mit Unbehagen oder dem Gefühl der Nichtzugehörigkeit zum eigenen anatomischen Geschlecht einher. Es besteht der Wunsch nach chirurgischer und hormoneller Behandlung, um den eigenen Körper dem bevorzugten Geschlecht soweit wie möglich anzugleichen. (F00-F99: Psychische und Verhaltensstörungen) Gender Law FS

3 Voraussetzungen der Geschlechtsänderung Erstmalige Anerkennung eines Geschlechtswechsels weltweit: Kantonsgericht Neuenburg, 2.Juli 1945, SJZ 1946, S. 23 ff. (Auszug im Buch S. 311) Heute Statusklage auf Feststellung der Geschlechtsänderung gestützt auf Art. 42 ZGB Voraussetzungengemäss ältererbundesgerichtlicher Rechtsprechung (BGE 119 II 264 ff.; BGE 92 II 128): Geschlechtsumwandlungsoperation Ausschluss der Fortpflanzungsfähigkeit Irreversibilität Gender Law FS Inwiefern kann über die Entscheide des Zivilgerichts Basel-Stadt von 1951 und von 1961 gesagt werden, dass hier das Recht (in individueller und gesellschaftlicher Hinsicht) einen Beitrag zur Konstruktion von Geschlecht leistet? Gender Law FS Internationale Entwicklungen EGMR Christine Goodwin v. GB, I. v. GB, : Aus Art. 8 EMRK ergibt sich die positive Handlungspflicht der Staaten, das post-operative Geschlecht von Transsexuellen anzuerkennen. In vielen Ländern Voraussetzungen der Operation resp. Fortpflanzungsunfähigkeit, Ehescheidung für Geschlechtsänderung Trend: Anerkennung von Vornamensänderung und Geschlechtsänderung auch ohne Geschlechtsumwandlungsoperation Grossbritannien, Portugal, Spanien, Deutschland Gender Law FS

4 Neuere kantonale Rechtsprechung Ein Geschlechtswechsel ist dann erfolgreich, wenn die betroffene Person die konstante Erfahrung macht, im sogenannten Wunschgeschlecht angekommen zu sein und in diesem anerkannt zu werden. Entscheid des Obergerichts Zürich vom (LGS S. 406 ff.) Operativer Eingriff, Fortpflanzungsunfähigkeit und Hormontherapie sind Eingriffe in die körperliche Integrität, die nicht zwingend gefordert werden können. Entscheid des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom Links zu den Entscheidungen: Gender Law FS Neuere kantonale Rechtsprechung Auflösung einer Ehe oder einer eingetragenen Partnerschaft ist nichtvoraussetzung für Geschlechtsänderung oder Vornamensänderung Bezirksgericht St. Gallen, AJP 1997, Appellationshof des Kantons Bern, , FamPra.ch 2006, Rechtsauskunft EAZW vom 1. Februar 2012 betreffend Transsexualität Links zu den Entscheidungen und Dokumenten: Gender Law FS Welche Möglichkeiten und Grenzen sehen Sie für eine Umsetzung der Gender Nonconformity Theory gemäss Julia A. Greenberg im Schweizer Recht? Gender Law FS

5 Perspektiven Erweiterungen des Begriffs der Diskriminierung aufgrund d. Geschlechts Anerkennung von Diskriminierung aufgrund von Abweichung von Geschlechternormen ( Gender-Nonconformity ), so Price Waterhouse v. Hopkins, 490 U.S. 228 (1989) Diskriminierung aufgrund von Transsexualität als Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, so EuGH2004, K. B. v. The National Health Service Pensions Agency, Rs. C-117/01 Diskriminierung aufgrund von sexueller Orientierung als Diskriminierung aufgrund des Geschlechts Gender Law FS Welche Auswirkungen hätte die Abschaffung der personenstandsrechtlichen Kategorie Geschlecht auf andere Rechtsgebiete (insbesondere Familienrecht und Gleichstellungsrecht)? Gender Law FS

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