3. Allgemeine Bedingungen für die Beantragung von Eintrittskarten

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1 ENDSPIEL DER UEFA EUROPA LEAGUE TM 2016 ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DEN EINTRITTSKARTENVERKAUF A. EINLEITUNG 1. Geltungsbereich Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Eintrittskartenverkauf für das Endspiel der UEFA Europa League TM 2016 (nachfolgend Allgemeine Geschäftsbedingungen ) sollen einen fairen, korrekten und effizienten Ablauf des Verkaufsprozesses und der Verwendung der Eintrittskarten für das Endspiel der UEFA Europa League TM 2016 gewährleisten. Der Verkauf und die Verwendung dieser Karten unterliegen den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den geltenden Gesetzen und Bestimmungen (wie nachstehend definiert) im Zusammenhang mit dem Zutritt zum und der Nutzung des St. Jakob- Parks in Basel. 2. Definitionen Antragsteller Antragsformular Gast Jede geschäftsfähige natürliche Person, die gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Eintrittskarten für das Endspiel der UEFA Europa League 2016 beantragt. Das elektronische Formular, das ein Antragsteller online über das Ticketportal ausgefüllt und eingereicht hat und das als Angebot des Antragstellers hinsichtlich des Erwerbs von Eintrittskarten zum darin angegebenen Kaufpreis gilt. Person, die den Antragsteller zum Spiel begleitet und an die eine Eintrittskarte gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen übergeben werden kann. Ausrichterverband Der Schweizerische Fußballverband mit Sitz an der Worbstrasse 48, 3074 Muri, Schweiz, der für die Organisation und Ausrichtung des Spiels in der Schweiz zuständig ist. Gemäß geltendem Recht gilt der Ausrichterverband als Organisator des Spiels. Spiel Endspiel der UEFA Europa League TM 2015/16, das am 18. Mai 2016 im Stadion ausgetragen wird (sofern die UEFA kein anderes Datum mitteilt). Benachrichtigung Kaufpreis Erstattungsrichtlinien Bestimmungen Die Annahme des Kaufangebots des Antragstellers durch die UEFA in Form einer -Benachrichtigung mit der Bestätigung der Zuteilung von Eintrittskarten, die von der UEFA an die vom Antragsteller im Antragsformular angegebene -Adresse geschickt wird. Der gesamte Kaufpreis für die vom Antragsteller im Antragsformular ausgewählten Eintrittskarten zuzüglich Lieferkosten und MwSt. Die geltenden, im Ticketportal einsehbaren Erstattungsrichtlinien der UEFA. Insbesondere folgende Gesetze und Bestimmungen: - Gesetze der Schweiz; - Stadionordnung; und/oder - für das Spiel geltende Statuten und Bestimmungen der UEFA und des Ausrichterverbands. 1

2 Stadion Stadioneigentümer Stadionordnung Eintrittskarte Karteninhaber Gesamtes Gelände des St. Jakob-Parks in Basel an der St. Jakobs- Strasse 395, 4052 Basel, Schweiz, einschließlich sämtlicher Bereiche, die nur mit einer Eintrittskarte (oder gegebenenfalls mit einem Hospitality-Pass) zugänglich sind. Eigentümerin des Stadions ist die Genossenschaft Stadion St. Jakob- Park mit Sitz an der Birsstrasse 320, 4052 Basel. Das Stadion wird betrieben von Basel United mit Sitz an der Birsstrasse 320, 4052 Basel. Geltende Stadionordnung des St. Jakob-Park, in der jeweils geltenden Fassung, einsehbar unter: ng/02/31/34/41/ _download.pdf Die Papier- oder Plastik-Eintrittskarte des Karteninhabers, die diesem gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen das Recht einräumt, das Spiel zu besuchen und den Sitzplatz des Stadions zu besetzen, der auf der Eintrittskarte vermerkt ist. Jede Person, die im rechtmäßigen Besitz einer Eintrittskarte ist, einschließlich erfolgreicher Antragsteller und (gegebenenfalls) ihrer Gäste. Ticketportal Internet-Plattform unter der Adresse auf der Antragsteller Eintrittskarten beantragen können. UEFA Union des Associations Européennes de Football mit Sitz an der Route de Genève 46, 1260 Nyon 2, Schweiz, sowie alle hundertprozentigen Tochtergesellschaften der UEFA, darunter die UEFA Events SA. B. EINTRITTSKARTENVERKAUF 3. Allgemeine Bedingungen für die Beantragung von Eintrittskarten 3.1. Antragsteller können über das Ticketportal Eintrittskarten bestellen. Das Ticketportal wird bis Mittwoch, 21. März 2016, Uhr MEZ geöffnet sein Durch Anklicken der entsprechenden Schaltfläche / des entsprechenden Kästchens bestätigt der Antragsteller, dass er die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und verstanden hat und erklärt sich damit einverstanden, sie einzuhalten Eintrittskarten sind in vier (4) Preiskategorien erhältlich, je nach Lage des Sitzplatzes im Stadion. Der Sitzplan mit den entsprechenden Preiskategorien kann auf dem Ticketportal eingesehen werden Ein Antragsteller kann lediglich einmal maximal zwei (2) Karten aus einer Preiskategorie beantragen. Mehrfachanträge ein und desselben Antragstellers werden zurückgewiesen. Sind in der vom Antragsteller ausgewählten Preiskategorie keine Eintrittskarten mehr verfügbar, können ihm Eintrittskarten einer anderen Kategorie zugeteilt werden, vorausgesetzt, der Antragsteller hat die UEFA durch das Anklicken des entsprechenden Kästchens im Antragsformular ausdrücklich dazu berechtigt Für Rollstuhlfahrer steht eine begrenzte Anzahl Eintrittskarten der Preiskategorie 4 zur Verfügung, die zusätzlich eine Freikarte für eine Begleitperson des Karteninhabers umfassen. Personen, die für diese Kategorie Eintrittskarten beantragen, müssen einen gültigen Behindertennachweis einreichen. 2

3 3.6. Übersteigt die Nachfrage nach Eintrittskarten das Angebot (für das Spiel selber oder für eine bestimmte Kategorie), werden alle Eintrittskarten für das Spiel bzw. die betreffende Kategorie mittels einer Verlosung vergeben. Antragsteller, deren Antrag in der Verlosung nicht erfolgreich war, werden von der UEFA bis spätestens 8. April 2016 per an die im jeweiligen Antragsformular angegebene -Adresse informiert Jeder Antragsteller muss im Antragsformular Vor- und Nachnamen, Geburtsdatum und -land sowie Pass- oder Personalausweis-Nummer für sich und seinen Gast angeben Jeder Antragsteller hat sicherzustellen, dass a. das Antragsformular vollständig mit allen erforderlichen persönlichen Angaben und Zahlungsinformationen ausgefüllt wurde; b. die obligatorischen Zustimmungen im Zusammenhang mit persönlichen Angaben den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ordnungsgemäß durch das Anklicken der entsprechenden Kästchen im Antragsformular gegeben wurden; c. das Antragsformular bis zum in Punkt 3.1 festgehaltenen Stichtag ordnungsgemäß bei der UEFA eingereicht wird. Die UEFA bestätigt den Erhalt des Antragsformulars automatisch per an die vom Antragsteller im Antragsformular angegebene -Adresse. Sollte der Antragsteller keine solche Bestätigung erhalten, sollte er dies der UEFA unverzüglich melden; und d. der Kaufpreis der Eintrittskarten (sowie jegliche Gebühren der Ausstellerbank der jeweiligen Kreditkarte gemäß Punkt 4.3) durch die im Antragsformular für die Zahlung angegebene Kreditkarte gedeckt ist. Erfüllt der Antragsteller die oben genannten Anforderungen nicht, wird das Antragsformular (und somit der Eintrittskartenantrag) zurückgewiesen Die rechtzeitige Einreichung des korrekt ausgefüllten Antragformulars und dessen Eingang bei der UEFA stellt ein Angebot des Antragstellers hinsichtlich des Abschlusses eines Kaufvertrags für die im Antragsformular angegebenen Eintrittskarten dar; die UEFA kann das Angebot gemäß Punkt 5.1 annehmen. 4. Bezahlung 4.1. Die Eintrittskarten können nur mit Kreditkarte (MasterCard, Visa) bezahlt werden. Die Kreditkarte muss mindestens bis Mai 2016 gültig sein Nach der Auswahl der Kategorie und der Anzahl der vom Antragsteller gewünschten Eintrittskarten wird der entsprechende Kaufpreis deutlich im Antragsformular angezeigt. Durch Anklicken der entsprechenden Schaltfläche / des entsprechenden Kästchens genehmigt der Antragsteller die Bezahlung per Kreditkarte Die UEFA belastet die Kreditkarte des Antragstellers in der im Antragsformular angegebenen Währung zwischen dem 22. März und dem 8. April Die UEFA und das Ticketportal haben ihren Sitz in der Schweiz und alle Kreditkartenzahlungen für die Eintrittskarten werden in der Schweiz bearbeitet. Die Ausstellerbank der Kreditkarte des Antragstellers wendet (gegebenenfalls) ihren eigenen Wechselkurs an und kann zusätzliche Gebühren für solche Transaktionen erheben. Antragsteller sollten die Ausstellerbank ihrer Kreditkarte vor der Einreichung des Antragsformulars kontaktieren, um sich über entsprechende Wechselkurse oder Gebühren zu informieren. Die UEFA und der Ausrichterverband können nicht für Wechselkurse oder Gebühren, die von der Ausstellerbank der Kreditkarte des Antragstellers angewandt bzw. erhoben werden, zur Verantwortung gezogen werden. 3

4 5. Angebotsannahme 5.1. Der Kaufvertrag zwischen der UEFA und dem jeweiligen Antragsteller für den Erwerb von Eintrittskarten ist (gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen) erst abgeschlossen, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind: a. erfolgreiche Abwicklung der Kreditkartenzahlung für die in der Benachrichtigung gemäß Punkt 4 angegebenen Eintrittskarten; und b. Annahme des Angebots des Antragstellers durch die UEFA mittels Benachrichtigung an den Antragsteller Antragsteller werden gebeten, ihre Benachrichtigung auf Unstimmigkeiten zu überprüfen, insbesondere im Hinblick auf Anzahl, Preis und Kategorie der Eintrittskarten. Unstimmigkeiten sind der UEFA gemäß Punkt 18 unverzüglich zu melden. 6. Ausgabe der Tickets 6.1. Die verkauften Tickets sind print@home-tickets und der erfolgreiche Antragsteller muss die erworbenen Tickets in Übereinstimmung mit den auf dem Ticketportal veröffentlichten technischen Anforderungen ausdrucken. Ein Ticketinhaber muss am Stadioneingang einen ordnungsgemäßen Ausdruck des print@home-tickets vorweisen. Es werden keine elektronischen Tickets akzeptiert Im Rahmen der allgemeinen Bemühungen um größtmögliche Sicherheit beim Spiel und um den Weiterverkauf von Tickets auf dem Schwarzmarkt zu verhindern, kann die UEFA (nach eigenem Ermessen) eine begrenzte Anzahl Tickets bestimmen, die am Tag des Spiels vor Ort gemäß Punkt 6.4 den betreffenden Antragstellern persönlich übergeben werden Inhaber von fehlerhaften print@home-tickets wie zum Beispiel mit unleserlichem Aufdruck, einem fehlenden Teil des Druckbereichs des Tickets oder falschen aufgedruckten persönlichen Angaben werden nicht ins Stadion eingelassen. Die UEFA, der Ausrichterverband und der Stadionbesitzer übernehmen keinerlei Verantwortung für fehlerhafte, verloren gegangene oder gestohlene Tickets und verpflichten sich nicht zum Neudruck solcher Tickets Im Falle von Tickets, die am Tag des Spiels persönlich vom Antragsteller abzuholen sind, wird die UEFA den betreffenden Antragsteller per spätestens 14 Tage vor dem Spiel informieren und ihm genaue Angaben zum Ort des Ticketschalters sowie zu dessen Öffnungszeiten für das Abholen des Tickets mitteilen. Dieser Ort wird sich in Stadionnähe oder im Stadtzentrum von Basel befinden. Um die Tickets abholen zu können, muss der Antragsteller seinen Identitätsnachweis (Pass oder Personalausweis) und denjenigen seines Gastes vorweisen. C. VERWENDUNG VON EINTRITTSKARTEN 7. Untersagte Verwendung von Eintrittskarten 7.1. Vorbehaltlich Punkt 7.2 sind Weiterverkauf und Weitergabe von Eintrittskarten ohne die vorherige schriftliche Genehmigung der UEFA (nach eigenem Ermessen der UEFA erteilt) strengstens untersagt Der Antragsteller hat das Recht, eine Eintrittskarte an seinen auf dem Antragsformular angegebenen Gast weiterzugeben, vorbehaltlich der Erfüllung aller folgenden Bedingungen: a. der Antragsteller besucht das Spiel gemeinsam mit seinem Gast; 4

5 b. die Eintrittskarten sind für seine persönliche Verwendung; c. die Weitergabe umfasst keinerlei weitere Gegenleistungen Es ist untersagt, die Eintrittskarten a. für Zwecke wie Promotion, Werbung, Spendenaktionen, Auktionen, Tombolas und ähnliche kommerzielle oder nicht kommerzielle Zwecke zu verwenden; b. als Preis oder Teil eines Preises in einem Preisausschreiben, Wettbewerb, (kommerziellen) Glücksspiel, einer Lotterie oder einem sonstigen Gewinnspiel zu verwenden; c. an ein Produkt- oder Dienstleistungspaket gekoppelt zu verkaufen; d. an ein Reise- oder Hospitality-Paket gekoppelt zu verkaufen (z.b. Kombination von Flug, Hotel und Ticket(s)) Ticketinhaber dürfen a. keine Werbebotschaften verbreiten, die auf die UEFA Europa League oder das Spiel Bezug nehmen; b. nicht vom Stadion aus durch die Zurschaustellung einer offenkundigen Werbebotschaft auf Kleidungsstücken oder ins Stadion mitgebrachten Gegenständen für ein Produkt oder eine Dienstleistung werben bzw. Produkte oder Dienstleistungen verschenken, verteilen, verkaufen oder zum Kauf anbieten; c. die Eintrittskarten weder für Marketing noch für Promotion einsetzen. Karteninhaber dürfen im Stadion keinerlei Branding für Promotion- oder Marketingzwecke zur Schau stellen Eintrittskarten, die unter Missachtung von Punkt 7 und/oder Punkt 12 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen erworben oder verwendet werden, sind ungültig und Personen, die versuchen, solche Eintrittskarten zu verwenden, wird der Zutritt zum Stadion verweigert bzw. sie werden des Stadions verwiesen und müssen sich möglicherweise rechtlich verantworten. Jegliche(r) unerlaubte(r) Verkauf oder Weitergabe von Eintrittskarten können der Polizei gemeldet werden. 8. Zutritt zum Stadion 8.1. Der Zutritt zum Stadion ist ab dem in der Benachrichtigung mitgeteilten oder auf der UEFA-Website bekanntgegebenen Zeitpunkt möglich Voraussetzung für den Zutritt zum Stadion ist: a. die Einhaltung: i. der Allgemeinen Geschäftsbedingungen; ii. iii. der Stadionordnung; aller geltenden Bestimmungen (sowohl gesetzlicher als auch anderer Natur, einschließlich Sicherheits- und Gesundheitsschutzbestimmungen) betreffend den Zutritt und die Anwesenheit im Stadion, den Spielbesuch, die Verwendung der Eintrittskarten, das allgemeine Sicherheitszertifikat und jeglicher für das Stadion geltender besonderer Sicherheitszertifikate, die von Behörden ausgegeben werden, die im Zusammenhang mit der 5

6 Durchführung des Spiels im Stadion eine rechtliche oder behördliche Zuständigkeit innehaben; und b. das Vorweisen einer gültigen Eintrittskarte pro Person (unabhängig vom Alter) sowie auf Verlangen eines gültigen Identitätsnachweises mit Foto und Unterschrift (Reisepass oder Personalausweis). Ticketinhaber, die das Stadion verlassen, werden nicht wieder eingelassen. 6

7 9. Verhalten im Stadion 9.1. Aus Sicherheitsgründen müssen sämtliche Spielbesucher auf Nachfrage von Ordnern, Sicherheitspersonal und/oder anderen rechtlich befugten Personen, die den Spielorganisator vertreten: a. eine gültige Eintrittskarte und einen gültigen Identitätsnachweis mit Foto und Unterschrift (Reisepass oder Personalausweis) vorweisen, um ausreichend nachzuweisen, dass die Identität des Karteninhabers jener des Antragstellers bzw. Gastes entspricht, dessen Angaben im Antragsformular gemacht wurden; b. sich etwaigen Kontrollen, Durchsuchungen und Leibesvisitationen, einschließlich Kontrollen mit technischen Hilfsmitteln, unterziehen, damit sichergestellt werden kann, dass sie nicht im Besitz von gefährlichen, verbotenen oder nicht genehmigten Gegenständen sind. Mitarbeiter des Sicherheits- und Ordnungsdienstes sowie der Polizei sind befugt, die Kleidung jeder Person und ihre persönlichen Gegenstände zu durchsuchen; c. sämtliche von solchen Personen herausgegebenen Anweisungen und Vorschriften befolgen Die Stadionordnung enthält eine umfassende Liste verbotener Gegenstände und Verhaltensweisen. Alle Karteninhaber haben die Stadionordnung vollständig einzuhalten. Eine gekürzte Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder der Stadionordnung oder einfache Bildzeichen verbotener Gegenstände und Verhaltensweisen können auf der Eintrittskarte aufgedruckt sein und sind ebenfalls vollumfänglich einzuhalten Innerhalb des Stadions ist es strengstens verboten: a. Bereiche zu betreten bzw. sich in Bereichen aufzuhalten, die nicht für die Öffentlichkeit oder für Karteninhaber der betreffenden Kategorie bestimmt sind; b. Verkehrs- oder Fußwege, Eingangs- und Ausgangsbereiche sowie Notausgänge zu blockieren oder sich an solchen Orten aufzuhalten; und/oder c. jegliches anderes Verhalten an den Tag zu legen, das Personen im Stadion gefährden könnte Fans, welche die teilnehmenden Mannschaften unterstützen, können im Stadion nicht getrennt werden, weshalb jeder Karteninhaber sich verantwortungsvoll und unter Einhaltung der vom Organisator mitgeteilten Sicherheitsbestimmungen zu verhalten hat. 10. Bild- und Tonaufnahmen Karteninhaber, die das Spiel im Stadion besuchen, anerkennen, dass die UEFA, der Ausrichterverband und/oder der Stadioneigentümer und/oder damit beauftragte Dritte das uneingeschränkte Recht haben, kostenlos und ohne jegliche Entschädigung Tonund Bildaufnahmen von ihnen zu machen, von denen sie mittels direkter oder zeitversetzter Video- und/oder Audioausstrahlung, Sendung oder einer anderen Art der Übertragung oder Aufzeichnung, mittels Fotos oder anderer gegenwärtiger und/oder zukünftiger Medientechnologien Gebrauch machen können (einschließlich Veröffentlichungen und Lizenzierungen) Jeder Karteninhaber darf Ton- oder Bildaufzeichnungen sowie Beschreibungen des Stadions oder des Spiels (einschließlich Spielstand und/oder Statistiken zum Spiel) ausschließlich zum Privatgebrauch machen bzw. weitergeben. Es ist strengstens untersagt, über Internet, Radio, Fernsehen oder andere gegenwärtig bekannte und/oder künftige Medien Ton- und/oder Bildmaterial, Daten, Beschreibungen, 7

8 Spielstände und/oder Statistiken des Spiels ganz oder teilweise zu verbreiten oder andere Personen bei der Durchführung solcher Aktivitäten zu unterstützen. D. VERSCHIEDENES 11. Haftung Sämtliche Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen den geltenden Gesetzen Die UEFA, der Ausrichterverband und/oder der Stadioneigentümer haften nicht für Unterlassungen und Verstöße, die von ihnen nicht zugehörigen Personen begangen wurden, und Karteninhabern stehen in solchen Fällen keinerlei Mängelansprüche gegen die UEFA, den Ausrichterverband und/oder den Stadioneigentümer zu (diesbezüglich gelten auch die übrigen Bestimmungen dieses Punkts 11), es sei denn, diese seien von der UEFA, dem Ausrichterverband und/oder dem Stadioneigentümer mitverschuldet Die UEFA, der Ausrichterverband und/oder der Stadioneigentümer sowie deren jeweilige Tochtergesellschaften, Beauftragte, Angestellte, Agenten und Vertragsnehmer haften weder für von Eintrittskarteninhabern erlittene Verluste, Schäden und Verletzungen noch für Verluste und Schäden am Eigentum von Eintrittskarteninhabern (einschließlich verlorener und gestohlener Eintrittskarten), es sei denn, diese seien von der UEFA, vom Ausrichterverband und/oder Stadioneigentümer und deren jeweiligen Tochtergesellschaften, Beauftragten, Angestellten, Agenten und Vertragsnehmern verschuldet Ungeachtet Punkt 11.3 ist keine natürliche und/oder juristische Person aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise von der Haftung für von ihr oder ihren Angestellten, Beauftragten oder Agenten durch Fahrlässigkeit, Betrug oder grobes Verschulden verursachte Todesfälle oder körperliche Verletzungen entbunden Die dem Karteninhaber nach geltendem Recht zustehenden Rechte bleiben von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unberührt. 12. Unbefugte Zuschauer Ticketinhaber dürfen dem Spiel nur beiwohnen, wenn sie nicht zu den ausgeschlossenen Personen (vgl. unten) gehören und wenn (gegebenenfalls) die Weitergabe des Tickets an den Gast gemäß Punkt 7.2 dieser AGB erfolgt ist Ausgeschlossene Person bedeutet im Zusammenhang mit diesem Punkt 12 Folgendes: a. jede Person, die vom Ausrichterverband von der Mitgliedschaft im Fanklub der Nationalmannschaft ausgeschlossen wurde, oder die von einer beliebigen Fußball-Dachorganisation der Welt von der Mitgliedschaft in einem entsprechenden offiziellen Fanklub ausgeschlossen wurde; b. jede Person, die nach Schweizer Recht mit einem Stadionverbot belegt wurde; c. jede Person, der von der UEFA, der FIFA oder einer anderen Fußball- Dachorganisation die Reise zu bzw. der Besuch eines offiziellen Fußballspiels untersagt wurde; d. jede Person, die von der UEFA, vom Ausrichterverband und/oder vom Stadioneigentümer mit einem Stadionverbot belegt ist und; e. jede Person, die gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen hat oder verstößt. 8

9 13. Daten Durch das Anklicken der entsprechenden Schaltfläche / des entsprechenden Kästchens im Antragsformular auf dem Ticketportal a. anerkennt der Antragsteller und erklärt sich damit einverstanden, dass die im Rahmen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Antragsformular enthaltenen persönlichen Angaben sowie der Name des Gastes von der UEFA bearbeitet und für den Zweck der Organisation und Durchführung des Spiels in eine dieser gehörende Datenbank eingegeben werden (insbesondere im Zusammenhang mit dem Eintrittskartenverkauf und/oder den relevanten Sicherheitsmaßnahmen) und b. gewährleistet der Antragsteller, dass er das Einverständnis seines Gastes hinsichtlich der Bearbeitung seiner Angaben zu dem in Punkt a. oben erwähnten Zweck erhalten hat Der Antragsteller anerkennt, dass die UEFA seine persönlichen Angaben und den Namen seines Gastes an den Ausrichterverband und/oder den Stadioneigentümer (und deren Beauftragte), für die oben genannten Zwecke weiterleiten kann. Vorausgesetzt, der Antragsteller hat im Antragsformular sein ausdrückliches Einverständnis gegeben, können die persönlichen Angaben zudem dazu verwendet werden, ihm und/oder seinem Gast Informationen zu Produkten, Dienstleistungen, kommerziellen Aktivitäten und Veranstaltungen der UEFA und/oder ihrer kommerziellen Partner zukommen zu lassen Antragsteller und Gäste haben die Möglichkeit, auf schriftlichem Wege eine Kopie ihrer von der UEFA angelegten persönlichen Daten zu verlangen und die Korrektur etwaiger Fehler zu beantragen: UEFA, Route de Genève 46, 1260 Nyon 2, Schweiz mit dem Vermerk For the attention of Legal Department (Personal Data Request 2016 UEL Final). Für die Bereitstellung dieser Informationen wird eine Identitätsprüfung vorgenommen Durch die Einreichung des Antragsformulars anerkennt der Antragsteller und erklärt sich damit einverstanden, dass er sicherzustellen hat, dass sein Gast die Bestimmungen dieses Punkts 13 zur Kenntnis genommen, verstanden und akzeptiert hat und sie befolgen wird. 14. Unvorhergesehene Fälle Die UEFA, der Ausrichterverband und/oder der Stadioneigentümer behalten sich das Recht vor, bei unvorhergesehenen Fällen die Anstoßzeit, das Datum und den Austragungsort des Spiels zu ändern, insbesondere in Fällen von höherer Gewalt, aus Sicherheitsgründen sowie aufgrund von Entscheidungen zuständiger Behörden, die sich auf die Durchführung des Spiels im Stadion wesentlich auswirken Im Falle einer Absage, eines Abbruchs, einer Verschiebung oder einer Wiederholung des Spiels gelten bezüglich der Rückerstattung der vom Antragsteller gekauften Eintrittskarten folgende Erstattungsrichtlinien: a. Etwaige Rückerstattungen werden ausschließlich an den Antragsteller (und nicht an seinen Gast) sowie nur in Höhe des vom Antragsteller für die Eintrittskarten bezahlten Kaufpreises geleistet. Dem Antragsteller und seinem Gast stehen keinerlei Rückerstattungen für Kosten im Zusammenhang mit Anreise und Unterkunft zu (außer bei einem Verschulden der UEFA); b. Vorbehaltlich des Vorgenannten und der Punkte 11.3 und 11.4 haften weder die UEFA noch der Ausrichterverband und/oder der Stadioneigentümer für Kosten, die dem Antragsteller oder seinem Gast aufgrund einer Absage, eines Abbruchs, einer Verschiebung, einer Wiederholung oder anderer Mängel im 9

10 Zusammenhang mit der Durchführung des Spiels entstehen (außer bei einem Verschulden der UEFA). 15. Gültigkeit und Änderungen Die UEFA behält sich das Recht vor, gegebenenfalls Änderungen an diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorzunehmen, um die reibungslose und sichere Durchführung des Spiels im Stadion sicherzustellen. Die UEFA wird jeden Antragsteller per an die im jeweiligen Antragsformular angegebene -Adresse über solche Änderungen informieren und der Antragsteller kann diesen zustimmen oder seinen Antrag zurücknehmen oder (gegebenenfalls) von dem mit der UEFA gemäß Punkt 5.1 abgeschlossenen Vertrag zurücktreten Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von einem zuständigen Gericht oder einer zuständigen Behörde für nichtig, unwirksam, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar erklärt werden, bleiben die übrigen Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Kraft, als ob die nichtigen, unwirksamen, rechtswidrigen oder nicht durchsetzbaren Bestimmungen nicht existiert hätten. 16. Maßgebende Fassung Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden in englischer Sprache erstellt, ins Deutsche und Französische übersetzt und sind im Ticketportal und auf Anfrage bei der UEFA erhältlich. Bei Abweichungen zwischen der englischen und der übersetzten Version ist der englische Wortlaut maßgebend. 17. Allgemeines Der Antragsteller stimmt den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für sich sowie für seinen Gast zu (d.h. der Antragsteller muss sicherstellen, dass sein Gast diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen versteht, akzeptiert und einhält) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen stellen den gesamten Vertrag zwischen den Parteien dar. Keine Partei verfügt über Ansprüche oder Rechtsmittel in Bezug auf von oder im Namen einer anderen Partei im Zusammenhang mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen gemachte Aussagen, Stellungnahmen, Zusicherungen oder Verpflichtungen, die nicht bereits in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen erwähnt werden Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen dem Schweizer Recht. Die Parteien vereinbaren, dass sämtliche Streitfälle, die aus oder im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen entstehen, ausschließlich vom zuständigen Basler Gericht behandelt werden. 18. Kontakt Auskunftsersuchen betreffend den Eintrittskartenverkauf sind an das von der UEFA mit der Abwicklung des Eintrittskartenverkaufs für das Spiel beauftragte Dienstleistungsunternehmen zu richten: (+ 41) von Montag bis Freitag von 9.00 bis Uhr MEZ. 10

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