Sparkassen Münsterland Giro.2015

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1 Sparkassen Münsterland Giro.2015 Teilnahmebedingungen und Reglement TERMIN UND STRECKE Der Start der Jedermannrennen im Rahmen des Sparkassen Münsterland Giro.2015 findet am 3. Oktober 2015 (Tag der Deutschen Einheit) in Münster statt. Von Münster geht es Richtung Osten in die Kreise Steinfurt und Warendorf. Die genauen Streckenpläne und Streckenbeschreibungen sind ab April auf der Webseite des Sparkassen Münsterland Giro.2015 unter der Adresse abrufbar. Zur Auswahl stehen beim Sparkassen Münsterland Giro.2015 Strecken über rund 70, 110 und 140 Kilometer. Der Start der Rennen befindet sich in der Nähe des Schlossplatzes, das Ziel der Rennen ist ebenfalls im Bereich des Schlossplatzes vor dem Schloss in Münster. WETTKAMPFBESTIMMUNGEN Das vorliegende Reglement wird bei den Jedermannrennen im Rahmen des Sparkassen Münsterland Giro.2015 angewendet. Es ist an die Wettkampfbestimmungen des Bundes Deutscher Radfahrer (BDR) angelehnt. Mit Meldung und Teilnahme an den Jedermannrennen im Rahmen des Sparkassen Münsterland Giro.2015 erkennt der Teilnehmer dieses Reglement an. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, sich mit dem Inhalt der Teilnahmebedingungen und des Reglements vertraut zu machen und dessen Inhalt zu befolgen. Weiterhin gelten die Bestimmungen des «German Cycling-Cups» TEILNAHMEVORAUSSETZUNG Die Jedermannrennen im Rahmen des Sparkassen Münsterland Giro.2015 sind offen für alle Hobby- und Freizeitradsportler, die das 18. Lebensalter vollendet haben und älter sind. Minderjährige ab dem 14. Lebensjahr benötigen eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern. Das Formular wird mit der Anmeldung zugesandt und ist zudem als Formular im Downloadbereich abrufbar. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Rennsportler mit Lizenzen der Leistungsklassen A und B sowie Vertragssportler/innen aus beim Radsport-Weltverband UCI gemeldeten Mannschaften. Sportler/innen dieser Klassen können zu Werbezwecken in Ausnahmefällen und nach Rücksprache mit dem Veranstalter in die Veranstaltung eingebunden werden, sie werden in diesem Falle aber nicht in die Wertung der Veranstaltung aufgenommen. Amateurfahrer der Klasse C sind startberechtigt. Eine Vereinsmitgliedschaft ist nicht erforderlich. Mit der Teilnahme verpflichtet sich jeder Fahrer, seine gesundheitlichen Voraussetzungen selbst, gegebenenfalls durch Konsultation eines Arztes zu prüfen und auf Verlangen nachweisen zu können. Reglement Jedermannrennen im Rahmen des Sparkassen Münsterland Giro : Alexander Donike / Stefan Schwenke

2 LEISTUNGEN Im Startgeld sind folgende Leistungen enthalten: gesicherte Rennstrecke individuelle Fahrzeitmessung mit Transpondersystem Starterbeutel bei der Akkreditierung Trinkflasche Verpflegung auf der Strecke (110 und 140 Kilometer) Technischer Support vor dem Rennen Medizinischer Notdienst Zielverpflegung Dusch- und Umkleidemöglichkeiten SMS Ergebnisdienst Ergebnisliste online Finisher-Urkunde als Ausdruck aus dem Internet ORGANISATIONSBÜRO Sparkassen Münsterland Giro.2015 Sportamt der Stadt Münster Albersloher Weg Münster Tel.: 0251 / Fax: 0251 / SparkassenMuensterlandGiro@stadt-muenster.de ANMELDUNG UND ANMELDESCHLUSS Zum Jedermannrennen im Rahmen des Sparkassen Münsterland Giro.2015 werden maximal 1750 Teilnehmer pro Rennstrecke zugelassen. Folgende Anmeldemöglichkeiten werden angeboten: Online-Anmeldung unter Anmeldeformular (auch im Internet als pdf) vollständig ausfüllen, unterschreiben und per Post oder Fax an: Sparkassen Münsterland Giro.2015 Sportamt der Stadt Münster Albersloher Weg Münster Fax: 0251 / Die Anmeldung ist verbindlich. Ein Rücktritt ist ausgeschlossen. Der Teilnehmer kann am 2. Oktober 2015 persönlich oder über eine Vollmacht bei der Startnummernausgabe im Startbereich in Münster einen Ersatzteilnehmer benennen, der alle gebuchten Leistungen übernimmt (siehe auch: Streckenwechsel). Für die Bearbeitung des Teilnehmerwechsels wird eine Gebühr von zehn Euro erhoben. Bei Nichtantritt verfällt jeder Anspruch. Meldeschluss - online, per Post oder per Fax - ist am 23. September 2015 um 24 Uhr oder bei Erreichen der maximalen Teilnehmerzahl von 1750 pro Rennstrecke. Bei Nichterreichen der maximalen Teilnehmerzahl ist eine persönliche Nachmeldung am Freitag, 2. Oktober 2015, von 15 bis 20 Uhr unter Vorlage des Personalausweises und ausschließlich unter Barzahlung der Start- sowie zehn Euro Nachmeldegebühr bei der Startnummernausgabe möglich. Schecks werden nicht akzeptiert.

3 Am Samstag, 3. Oktober 2015, können keine Anmeldungen mehr angenommen werden. Der Teilnahmebeitrag wird als einmaliges Lastschriftverfahren (Einzugsermächtigung) von Ihrem Konto abgebucht oder per Überweisung von dem Teilnehmer beglichen. Gleiches gilt für die entstehende Gebühr von 100 Euro bei Verlust oder Nichtrückgabe des Transponders. Entstehende Kosten durch fehlerhafte Bankverbindung gehen zu Lasten des Teilnehmers. STARTUNTERLAGEN, STARTABLAUF UND PROGRAMM Die Ausgabe der Startunterlagen erfolgt gegen Vorlage eines amtlichen Ausweises. Ist der Teilnehmer verhindert, hat er dafür Sorge zu tragen, dass die Startunterlagen von einer schriftlich bevollmächtigten Person abgeholt werden. Startunterlagen können nicht versendet werden. Abholung der Startunterlagen: Freitag, 2. Oktober bis 20 Uhr: Ausgabe der Startunterlagen und Nachmeldung (bei Verfügbarkeit) Samstag, 3. Oktober Uhr: Ausgabe der Startunterlagen Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, sich bei der Abholung der Teilnehmerunterlagen von der Richtigkeit der erfassten Daten zu überzeugen. Korrekturen können nur vom Team des Sparkassen Münsterland Giro.2015 bis zum Ende der Startnummernausgabe (oder bis spätestens 2h vor dem entsprechenden Start) vorgenommen werden. Ein Anspruch auf eine nachträgliche Änderung/Korrektur besteht nicht. STRECKENWECHSEL Ein Streckenwechsel ist grundsätzlich möglich. Für die Bearbeitung eines Streckenwechsels wird eine Gebühr von zehn Euro erhoben. Allerdings kann der Veranstalter einen Streckenwechsel nur gewährleisten, wenn die maximale Teilnehmerzahl pro Rennstrecke noch nicht erreicht wurde. Bei einem Streckenwechsel nach dem Anmeldeschluss wird der Teilnehmer automatisch in den letzten Startblock der jeweiligen Strecke eingeordnet. Ein Streckenwechsel ohne entsprechende Ummeldung hat die zur Folge. ZEITMESSUNG UND TRANSPONDER Die Zeitnahme erfolgt über einen Zeitmesstransponder, den alle Teilnehmer mit Ihren Startunterlagen erhalten. Ohne Transponder ist eine Teilnahme nicht möglich. Bei Abgabe des Transponders erhalten Sie eine Rückgabequittung. Reglement Jedermannrennen im Rahmen des Sparkassen Münsterland Giro : Alexander Donike / Stefan Schwenke

4 DURCHSCHNITTSGESCHWINDIGKEIT UND BESENWAGEN Voraussetzung zur Teilnahme an den Jedermannrennen im Rahmen Sparkassen Münsterland Giro.2015 ist eine durchschnittliche Mindestgeschwindigkeit von 26 Kilometern pro Stunde bei der 70-Kilometer- Strecke, 28 Kilometer pro Stunde bei der 110 Kilometer langen und 29 Kilometer pro Stunde bei der 140-Kilometer-Strecke (inklusive Verpflegungspausen). Diese Geschwindigkeit gilt für den gesamten Rennverlauf und wird an verschiedenen Punkten kontrolliert. Wer die geforderte Geschwindigkeit unterschreitet wird von der Rennleitung aus dem Rennen genommen und erscheint in keiner Ergebnisliste. Die Kontrolle der durchschnittlichen Mindestgeschwindigkeit obliegt der Rennleitung und wird in regelmäßigen Abständen kontrolliert. Ist ein Teilnehmer durch Defekte, körperliche Beschwerden oder andere Gründe nicht in der Lage die geforderte durchschnittliche Mindestgeschwindigkeit zu erzielen bzw. zu halten, so hat er das Rennen zu beenden und unter Berücksichtigung der Straßenverkehrsordnung auf eigene Gefahr zum Ziel zu fahren oder in den Besenwagen einzusteigen. Aus dem Rennen genommene Teilnehmer gelten als ausgeschieden und erscheinen in keiner Ergebnisliste. Den Anweisungen des Besenwagenpersonals ist unbedingt Folge zu leisten. FAHRRAD UND ZUBEHÖR Allgemeines Für die Veranstaltung sind Rennräder, Triathlonräder, Mountainbikes und sonstige Sporträder zugelassen. Einräder, Sitz- und Liegeräder, Handbikes und mehrspurige Fahrzeuge sind ausdrücklich ausgeschlossen. Jeder Teilnehmer ist für die Verkehrssicherheit seines Rades selbst verantwortlich. Insbesondere ist dabei auf die Funktionalität der Bremsen und anderer sicherheitsrelevanter Bauteile zu achten. Teilnehmer, denen erst nach erfolgtem Start die Nutzung regelwidriger Fahrräder nachgewiesen wird, werden aus dem Rennen genommen und disqualifiziert. Eine Übersetzungsbeschränkung gibt es nicht. SONDERREGELUNGEN Das nachfolgend aufgelistete Material ist bei den Jedermannrennen im Rahmen des Sparkassen Münsterland Giro.2014 verboten: Scheibenräder vorn und/oder hinten Triathlon-, Hörner- oder Deltalenker Lenkeraufsätze aller Art (ausgenommen Mountainbike-«Bar-Ends») Fahrradanhänger aller Art Packtaschen und andere Zuladungen Trinkflaschen aus Alu, Glas oder Materialien, die zerbrechlich sind oder sich nicht leicht verformen lassen Mehrspurige Fahrzeuge Zubehörteile, von denen bauartbedingt ein erhöhtes Gefahrenpotential ausgeht. HELMPFLICHT, BEKLEIDUNG UND STARTNUMMER Es besteht ausnahmslos Helmpflicht! Der Helm muss ein Prüfsiegel eines international anerkannten Prüfinstitutes aufweisen (z. B. DIN-Norm 33954, SNEL- und/oder ANSI-Norm, EC oder GS). Für die Art der Bekleidung bestehen keine gesonderten Vorschriften, sie darf jedoch kein Sicherheitsrisiko darstellen. Es ist nicht gestattet mit freiem Oberkörper zu fahren. Die Startnummern dienen der Identifikation des Teilnehmers. Sie sind gut sichtbar und in voller Größe auf dem Rücken, in Höhe der Trikottaschen bzw. der Lenden zu befestigen, außerdem ist die Benutzung

5 der Lenkernummer verpflichtend vorgeschrieben. Sie ist sicht- und lesbar an Lenker anzubringen. Zuwiderhandlungen werden nach Strafenkatalog geahndet. WERTUNGEN, ALTERSKLASSEN GESAMTEINZELWERTUNG Bei der Gesamteinzelwertung wird zwischen männlichen und weiblichen Teilnehmern unterschieden. Daraus ergibt sich die Gesamteinzelwertung männlich und Gesamteinzelwertung weiblich. ALTERSKLASSENWERTUNGEN In den Altersklassenwertungen wird zwischen männlichen und weiblichen Teilnehmern und der Altersklasse unterschieden. Daraus ergeben sich folgende Altersklassenwertungen: Jugend m/w 1999 und jünger Junioren m/w 1998 bis 1997 Männer/Frauen m/w 1986 bis 1996 Master 1 m/w 1975 bis 1985 Master 2 m/w 1965 bis 1974 Master 3 m/w 1955 bis 1964 Master 4 m/w 1954 und älter SONDERWERTUNG TANDEM TEAMWERTUNG Im Rahmen Sparkassen Münsterland Giro.2015 erfolgt eine offizielle Teamwertung. Dabei können für die Mannschaftswertung beliebig viele Fahrer gemeldet werden. Das Verhältnis von Geschlecht und Alter der Mannschaftsmitglieder ist dabei unerheblich (Aus diesem Grund muss die Mannschaftswertung aus der geschlechterübergreifenden Rangliste (unisex- Wertung) aller Teilnehmer erfolgen). Die Mannschaftswertung des Rennens wird durch Addition der Platzzahlen der Teammitglieder erstellt. Ausschlaggebend hierfür ist die unisex-wertung des Rennens. Dabei werden jeweils 4 aufeinander folgende Fahrer eines Teams (1. 4. Fahrer Team XX = Mannschaft 1, Fahrer Team XX = Mannschaft 2, usw.) als Mannschaft gewertet. Das Team mit der geringsten Platzzahl gewinnt die Tagesmannschaftswertung. Besteht Gleichstand zwischen einem oder mehreren Teams, entscheidet unter diesen Teams die Platzierung des besten Fahrers der entsprechenden Mannschaften in der Tageseinzelwertung. Zu beachten ist weiterhin: Jedes Teammitglied startet aus dem Block, für den es vorgesehen ist. Ist ein gemeinsamer Start gewünscht, startet das Team aus dem Startblock des Fahrers mit dem hintersten Startblock. SIEGEREHRUNGEN Bei den Jedermannrennen im Rahmen des Sparkassen Münsterland Giro.2015 werden für alle Strecken die drei schnellsten Teilnehmer und Teilnehmerinnen sowie der Gewinner der Teamwertung auf der Bühne geehrt. Die Sieger und Platzierten (1-3) der AK-Wertungen erhalten Sachpreise. Reglement Jedermannrennen im Rahmen des Sparkassen Münsterland Giro : Alexander Donike / Stefan Schwenke

6 Jeder Teilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, sich über seine Rennergebnisse zu informieren und bei entsprechender Platzierung unaufgefordert und pünktlich zur Siegerehrung zu erscheinen. Der Ort und der Zeitpunkt der Siegerehrungen ist den Startunterlagen zu entnehmen. Erscheint ein zu ehrender Teilnehmer nicht oder verspätet zur Siegerehrung, so hat er keinen Anspruch auf die Ehrenpreise. Im Anschluss an die Siegerehrung des Sparkassen Münsterland Giro.2015 findet die Siegerehrung für die Gesamtwertung des «German Cycling-Cup 2015» statt. ZEITNAHME, ERGEBNISERSTELLUNG Der bei der Akkreditierung ausgegebene Zeitmesstransponder muss den Vorschriften entsprechend angebracht werden. Die Zeitnahme beim Jedermannrennen im Rahmen des Sparkassen Münsterland Giro.2015 erfolgt individuell und elektronisch. Die Zeitmessung erfolgt mittels Transpondertechnik. Die Ergebniserstellung erfolgt nach Vorgaben des «German Cycling-Cups» mit einer kombinierten Brutto- und Nettozeiterfassung (siehe Reglement «German Cycling-Cup 2015»). Die ersten 50 ankommenden Fahrer sowie die ersten 15 ankommenden Fahrerinnen werden nach Zieleinlauf, die nachfolgend ankommenden Teilnehmer mit Ihrer Nettofahrzeit laut Transponder für das Ergebnis des Rennens gewertet. Die Altersklassenwertung wird nach gleicher Systematik erstellt. ZIELEINLAUF Wir bitten dringend und ausdrücklich darum, im Zieleinlauf auf potentiell gefährliche Fahrmanöver zu verzichten. Es kommt immer wieder auf Grund von mangelnder Radbeherrschung gerade im Zielsprint zu vermeidbaren Stürzen. Bitte überlegen Sie sich, ob die Gefährdung der eigenen Gesundheit und die der Mitstreiter in einem akzeptablen Verhältnis zur möglichen Ergebnisverbesserung steht, zumal die Rangliste im Wesentlichen nach der Nettozeit erstellt wird. NACH DER ZIELDURCHFAHRT Nach Zieldurchfahrt ist der Zielbereich zügig in Richtung Gerichtstrasse zu verlassen. Ab Zieldurchfahrt wird gemäß der Straßenverkehrsordnung in Richtung der ausgeschilderten Dusch- und Umkleidemöglichkeiten gefahren. Zielort sind die Sammelstellen der Kleiderbeutel auf dem Schlossplatz. STARTBLOCKEINTEILUNG Jedem Teilnehmer wird mit der Akkreditierung ein Startblock zugeteilt. Er muss aus diesem Startblock das Rennen aufnehmen. Die Zuteilung kann nicht rückgängig gemacht werden. Der Start aus einem besserem als dem zugeteilten Startblock heraus wird mit bestraft. Die ersten 100 männlichen und die ersten 50 weiblichen Fahrer der Gesamtwertung des «German Cycling-Cups 2014» sowie die ersten 100 männlichen und die ersten 50 weiblichen Fahrer der zum Meldeschluss des betreffenden Rennens aktuellen Wertung der Deutschen Jedermann-Meisterschaft bzw. des «German Cycling-Cups 2015» haben die Berechtigung, aus dem ersten Startblock des jeweiligen Rennens zu starten. Sollten nicht alle Vorjahresplatzierten oder Platzierten der aktuellen Wertung melden, besteht kein Anspruch auf Nachrücken. Der Veranstalter hat die Möglichkeit, je nach Beschaffenheit des Startbereiches weitere Teilnehmer im ersten Startblock zu platzieren. Grundlage hierfür ist die Durchschnittsgeschwindigkeit beim Sparkassen Münsterland Giro Für die anderen Startblöcke haben schnellere Fahrer des Vorjahres Vorrang vor

7 langsameren Fahrern, dabei werden auch Ergebnisse im Rennsport oder bei anderen Jedermannveranstaltungen berücksichtigt. Die weiteren Plätze werden nach Eingang der Anmeldung vergeben. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, mindestens 15 Minuten vor Rennbeginn in seinem Startblock zu sein. Dabei sind die ausgeschilderten Eingänge zu nutzen. Eine Rangordnung innerhalb eines Startblockes gibt es nicht. Teilnehmer, die sich zuerst im Startblock einfinden, müssen sich innerhalb des Startblockes vorn einreihen, damit nachfolgende Teilnehmer nachrücken können und der Eingangsbereich des Startblockes frei bleibt. Es ist nicht erlaubt über Absperrzäune in den Startblock zu gelangen und/oder sich vorzudrängeln. Reglement Jedermannrennen im Rahmen des Sparkassen Münsterland Giro : Alexander Donike / Stefan Schwenke

8 FAHRORDNUNG Grundsätzlich ist bei der gesamten Veranstaltung die rechte Fahrbahnhälfte zu benutzen. Es gilt das Rechtsfahrgebot der STvO. Die Benutzung elektronischer Kommunikationsmittel während des Rennens ist verboten und wird mit bestraft. Ebenso ist die Benutzung von Wiedergabegeräten mit Kopf- oder Ohrhörern verboten. Jeder Teilnehmer hat sich so zu verhalten, dass er keinen anderen Verkehrsteilnehmer oder Teilnehmer der Veranstaltung gefährdet oder schädigt. Kein Teilnehmer darf einen anderen Teilnehmer am Vorbeifahren oder an der Entfaltung der vollen Geschwindigkeit hindern. Abdrängen, Auflegen, Abschieben oder Abziehen zum Zwecke des persönlichen oder gegenseitigen Vorteils sowie sonstige Behinderungen, wie plötzliches Verlassen der Fahrlinie oder Abstoppen während oder im Auslauf des Rennens ohne zwingende Notwendigkeit, ist verboten und wird geahndet. Den Teilnehmern ist es verboten, sich der Führungsdienste von motorisierten Fahrzeugen zu bedienen, sich an diesen festzuhalten oder von ihnen abzuziehen. Dies gilt auch nach Stürzen oder Defekten. Einsatzfahrzeuge mit Blaulicht von Polizei und Feuerwehr, der Sanitäts- sowie der Sicherungsfahrzeuge ist stets Vorrang einzuräumen und sind von allen Teilnehmern durch Befahren der rechten Fahrbahnhälfte unverzüglich passieren zu lassen. ACHTUNG: Fahrzeuge im Sondereinsatz (z. B. Rettungsdienste) können jederzeit die Rennstrecke befahren und können auch entgegen der Fahrtrichtung fahren! Das Wegwerfen von Abfällen und Trinkflaschen ist verboten. VERPFLEGUNG WÄHREND DES RENNENS Bei den Jedermannrennen über 110 und 140 Kilometer im Rahmen des Sparkassen Münsterland Giro.2015 ist eine Verpflegungsstelle eingerichtet. Diese ist durch Schilder im Abstand von 1000, 500 und 250 Metern zur Verpflegungsstelle gekennzeichnet. Zur Verpflegungsaufnahme muss der Teilnehmer zuerst ein deutlich sichtbares Handzeichen geben, sich dann rechts einordnen, von der Straße rücksichtsvoll und umsichtig abbiegen und vollständig anhalten. Die Einfahrt in die Verpflegungszone wird durch eine Beschilderung angezeigt. Eine Versorgung aus Begleitfahrzeugen ist nicht erlaubt. EIGENE BEGLEITFAHRZEUGE, FREMDE HILFE Es ist grundsätzlich und ausnahmslos untersagt, personen- oder teamgebundene Begleitfahrzeuge im Rennen einzusetzen MATERIALWECHSEL, DEFEKTBEHEBUNG Der Austausch von Werkzeugen und Ersatzteilen zwischen den Teilnehmern ist gestattet. Jegliche Defektbehebung hat nur im Stand auf der rechten Straßenseite zu erfolgen. Andere Fahrer dürfen dabei nicht beeinträchtigt werden. AUFGABE DES RENNENS Ist ein Teilnehmer gezwungen, durch Defekt, körperliche Beschwerden etc. das Rennen zu unterbrechen oder zu beenden, hat er auf der rechten Fahrbahnseite zu warten. Dort muss er auf die Begleitfahrzeuge warten und anzeigen, dass er Hilfe braucht. Die ärztliche Notversorgung auf der

9 Strecke ist für Teilnehmer gewährleistet. Weitere Informationen werden mit den Startunterlagen veröffentlicht. STRAFENKATALOG Das Aussprechen von Strafen erfolgt allein durch die Rennleitung. Das Strafmaß richtet sich nach dem unten angeführten Strafenkatalog. Die Rennleitung ist berechtigt, auch Strafen für Vergehen zu verhängen, die nicht Bestandteil dieses Katalogs sind. Das Strafmaß wird dann durch die Rennleitung festgelegt. Art des Vergehens Strafmaß Vordrängeln in der Startaufstellung Verwarnung Aufstellen im falschen Startblock Unsportliche Fahrweise / Unsportliches Verhalten Verwarnung oder Gefährliche Fahrweise Verwarnung oder Vorsätzliche gefährliche Fahrweise Startaufstellung mit einem regelwidrigen Fahrrad Startverbot Nutzung eines regelwidrigen Fahrrades im Rennen Abnehmen des Sturzhelms im Rennen Modifiziertes oder regelwidriges Anbringen von Startnummern Verwarnung oder zwei Minuten Zeitstrafe Rücken- oder Rahmennummern unsichtbar/ nicht erkennbar Verwarnung oder zwei Minuten Zeitstrafe Abweichungen von der gewählten Fahrlinie bei Gefährdung seiner Konkurrenten Regelwidriger Sprint Abziehen am Trikot zwei Minuten Zeitstrafe Festhalten an Fahrzeugen / Krädern / Rennfahrern Abschieben zwischen Fahrern einer Mannschaft Verwarnung oder zwei Minuten Zeitstrafe Abschieben eines Fahrers einer anderen Mannschaft Verwarnung oder zwei Minuten Zeitstrafe Absichtliche Behinderung eines Rennfahrers Verwarnung und zwei Minuten Zeitstrafe oder Absichtliches Abweichen vom Kurs Versuch, klassiert zu werden ohne die gesamte Strecke absolviert zu haben Überqueren einer geschlossenen Bahnschranke Windschutz hinter einem Fahrzeug Verwarnung oder fünf Minuten Zeitstrafe Regelwidrige mechanische Hilfe Verwarnung oder fünf Minuten Zeitstrafe Regelwidrige Verpflegung Verwarnung oder eine Minute Zeitstrafe Behinderung des Vorbeifahrens eines offiziellen Fahrzeuges Verwarnung oder eine Minute Zeitstrafe Nichtbeachtung der Hinweise der Rennleitung oder Verwarnung oder eine Minute Zeitstrafe der Ordner oder Beleidigung, Bedrohung, unkorrektes Benehmen Tätlichkeiten von Rennfahrern gegen andere Personen Mitführen eines Glasbehälters Regelwidriges Fortwerfen eines Gegenstandes Verwarnung oder eine Minute Zeitstrafe Fortwerfen eines Glasgegenstandes Erneute Passage der Ziellinie in Rennrichtung mit befestigter Rückennummer Verwarnung oder zwei Minuten Zeitstrafe Nichtteilnahme an der Siegerehrung Verlust der Ehrengaben Tragen von sicherheitsgefährdender Kleidung Verwarnung oder zwei Minuten Zeitstrafe Befahren der Zielgeraden entgegen der Rennrichtung Benutzung eines elektronischen Kommunikationsmittels Reglement Jedermannrennen im Rahmen des Sparkassen Münsterland Giro : Alexander Donike / Stefan Schwenke

10 (Telefon, Funk) Benutzung von Kopf- oder Ohrhörern Eine bedeutet auch den Verlust aller Auszeichnungen und Ehrengaben. Die Organisationsleitung behält sich die Aberkennung von Auszeichnungen und Ehrengaben auch bei unsportlichem Verhalten vor, das nicht im Strafenkatalog aufgeführt ist. AUSFALL, ABSAGE DER VERANSTALTUNG Der Veranstalter kann die Veranstaltung auf Grund höherer Gewalt absagen oder abbrechen. Der Teilnehmer hat in diesem Fall keinen Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr oder auf Ersatz sonstiger Schäden, wie z.b. Anreise oder Hotelkosten. HAFTUNGSAUSSCHLUSS Der Teilnehmer erkennt den Haftungsausschluss des Veranstalters für fahrlässig oder grob fahrlässig verursachte Schäden an. Der Teilnehmer wird weder gegen den Veranstalter und Sponsoren des Rennens noch gegen die Städte und Kommunen oder deren Vertreter Ansprüche wegen fahrlässig oder grob fahrlässig verursachter Schäden, insbesondere Verletzungen, die durch die Teilnahme am Rennen entstehen können, geltend machen. Für die Teilnahme an diesem Wettbewerb bescheinigt der Fahrer einen ausreichend trainierten und ärztlich bestätigten Gesundheitszustand. DATENSCHUTZERKLÄRUNG Der Teilnehmer ist damit einverstanden, dass die in der Anmeldung genannten personenbezogenen Daten maschinell gespeichert, verarbeitet und genutzt werden dürfen und sie in der Teilnehmer- und Ergebnisliste im Internet und in Zeitungen veröffentlicht werden dürfen. Eine Weitergabe der im Rahmen dieser Veranstaltung angegebenen personenbezogenen Daten an Dritte findet nicht statt (außer an rad-net zur Erstellung der Rangliste German Cycling Cup). Wir weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die hier erteilte Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden kann. Ferner erklärt sich der Teilnehmer damit einverstanden, dass die von ihm im Zusammenhang mit der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews ohne Vergütungsansprüche seitens des Teilnehmers genutzt werden dürfen. Der Teilnehmer ist damit einverstanden, dass er weiterhin über diese Veranstaltungen und ähnliche zukünftige Veranstaltungen, durchgeführt von unseren Partnern, informiert wird. SALVATORISCHE KLAUSEL Sollte eine oder mehrere Bestimmungen unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Den vorstehenden Erklärungen insbesondere der Datenschutzerklärung stimme ich bei der Anmeldung zum Sparkassen Münsterland Giro.2015 mit meiner Anmeldung zu.

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