Merkblatt zur Zulassung als Projektentwickler. Information im Rahmen des Programms zur Förderung von Beratungen zum Energiespar-Contracting
|
|
- Gudrun Hase
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Merkblatt zur Zulassung als Projektentwickler Information im Rahmen des Programms zur Förderung von Beratungen zum Energiespar-Contracting
2 Merkblatt zur Zulassung als Projektentwickler 2 Inhalt 1. Prozess der Zulassung als Projektentwickler Nachweisführung der Zulassungskriterien... 2 a) Orientierungsberatung... 3 b) Umsetzungs- und Ausschreibungsberatung Anforderungen an die Beratungen... 5 a) Unabhängigkeit... 5 b) Zuverlässigkeit... 6 c) Beratungsberichte... 6 d) Mitteilungspflichten Prozess der Zulassung als Projektentwickler Ein Projektentwickler darf nur im Rahmen des Förderprogramms Beratungen zum Energiespar- Contracting tätig werden, wenn er zuvor vom BAFA zugelassen worden ist. Das Verfahren zur Zulassung als Projektentwickler erfolgt über die Internetseite des BAFA. Nach vorheriger Registrierung als BAFA-Berater muss der Projektentwickler in einem Online-Verfahren seine Qualifikationen und Erfahrungen angeben und durch Upload verschiedener Dokumente nachweisen. Der Projektentwickler kann die Zulassung entweder allein für die Orientierungsberatung oder auch für die Umsetzungs- und Ausschreibungsberatung beantragen. Hat der Projektentwickler das Zulassungsformular vollständig online ausgefüllt sowie alle darüber hinaus notwendigen Unterlagen hochgeladen und an das BAFA übermittelt, werden die Angaben überprüft. Das BAFA behält sich eine eingehende Überprüfung aller Angaben, insbesondere der zur praktischen Erfahrung des Projektentwicklers, vor. Nach Abschluss der Prüfung erhält der Projektentwickler eine Nachricht über das Ergebnis der Prüfung sowie ggf. die Bestätigung zur Zulassung. Bitte beachten Sie, dass die Zulassung zum Projektentwickler durch das BAFA keine Zertifizierung oder Akkreditierung darstellt und weder Rechte noch Pflichten gegenüber Dritten begründet. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) übernimmt keine Gewähr für die Qualifikation der Projektentwickler und für die Qualität und die Förderfähigkeit der erbrachten Beratungsleistungen. Falls gewünscht, wird der zugelassene Projektentwickler bis Sommer 2015 kostenlos auf einer BAFA-Liste zugelassener Projektentwickler geführt. Später kann er sich dann auf der kostenpflichtigen Energieeffizienz- Expertenliste für Förderprogramme des Bundes eintragen lassen. 2. Nachweisführung der Zulassungskriterien Als Projektentwickler zugelassen werden können selbstständige oder angestellte natürliche Personen, die zuverlässig sind, die in unabhängiger Weise beraten (vgl. Ziff. 3 dieses Merkblatts) und die die Qualifikations- Anforderungen nach Ziffer 6.1. bis Ziffer 6.3. der Förderrichtlinie erfüllen.
3 Merkblatt zur Zulassung als Projektentwickler 3 a) Orientierungsberatung Für die Durchführung einer Orientierungsberatung sind folgende Nachweise zu erbringen: 1. Nachweis eines (Fach-)Hochschulabschlusses in: o den Fachrichtungen Architektur, Hochbau, Bauingenieurwesen, Technische Gebäudeausrüstung, Physik, Bauphysik, Maschinenbau oder Elektrotechnik; Der Nachweis des Hochschulabschlusses erfolgt durch den Upload des Abschlusszeugnisses. o d e r o einer anderen technischen oder naturwissenschaftlichen Fachrichtung mit einem Ausbildungsschwerpunkt auf einem der oben genannten Gebiete; Der Nachweise des Hochschulabschlusses erfolgt durch den Upload des Abschlusszeugnisses. Der Ausbildungsschwerpunkt auf einem der oben genannten Gebiete sollte ebenfalls aus dem Abschlusszeugnis hervorgehen. Ist dies nicht der Fall, ist ein zusätzlicher Nachweis (z. B. in Form einer Bescheinigung der Hochschule) über den entsprechenden Ausbildungsschwerpunkt per Upload einzureichen. o d e r o einer anderen Fachrichtung, wenn eine einschlägige technische Zusatzqualifikation im Bereich Gebäude- und Anlagentechnik nachgewiesen wird. Das Studium wird über den Upload des Abschlusszeugnisses nachgewiesen. Die Zusatzqualifikation wird durch eine Bescheinigung, ein Zertifikat oder ein Zeugnis nachgewiesen, aus der bzw. dem hervorgeht, dass dem zuzulassenden Projektentwickler mindestens im Umfang von 20 Zeitstunden Inhalte mit dem Schwerpunkt Gebäude- oder Anlagentechnik vermittelt wurden. Der Anbieter der Zusatzqualifikation muss eine anerkannte Bildungseinrichtung sein. Die Zusatzqualifikation darf zum Zeitpunkt der Anfrage nicht länger als 2 Jahre zurückliegen. 2. Nachweis einer mindestens zweijährigen Berufserfahrung als Energiedienstleister (in Energie-Contracting, Energie-Beratung und/oder Energie-Management) mittels entsprechender Referenzprojekte. Die Berufserfahrung muss insgesamt zwei Jahre betragen, muss jedoch nicht am Stück erworben worden sein. Die Nachweisführung erfolgt durch Angaben zu den durchgeführten Projekten und den jeweiligen Tätigkeiten im PDF-Formular Berufserfahrung als Energiedienstleister. 3. Nachweis ausreichender praktischer Erfahrung oder ausreichender theoretischer Erfahrung im Contracting o Ausreichende praktische Erfahrung besitzt, wer mindestens drei Contracting-Projekte, wovon mindestens eines ein Energiespar-Contracting-Projekt war, maßgeblich begleitet hat. Maßgeblich begleitet hat man ein Contracting-Projekt, wenn man in der Planungsphase des Projekts an mindestens folgenden Schritten teilgenommen hat: 1. Bestandsaufnahme der planungsrelevanten Daten und Rahmenbedingungen; 2. Bewertung und Analyse der Gegebenheiten; 3. Konzept- und/oder Maßnahmenentwicklung und/oder Vertragsgestaltung. Die Nachweisführung erfolgt durch Angaben zum Durchführungszeitraum des Projekts, zu den Tätigkeiten im Rahmen des Projekts, zur Art und dem Ort der betrachteten Gebäude bzw. Anlagen sowie zum jeweiligen Auftraggeber im PDF-Formular Contracting-Erfahrung. o Ausreichende theoretische Erfahrung besitzt, wer eine vom BAFA anerkannte Contracting- Fortbildung erfolgreich absolviert hat. Die Nachweisführung erfolgt durch den Upload eines entsprechenden Zertifikats. Eine Liste der vom BAFA anerkannten Fortbildungen wird auf den Internetseiten des BAFA veröffentlicht.
4 Merkblatt zur Zulassung als Projektentwickler 4 b) Umsetzungs- und Ausschreibungsberatung Für die Durchführung der Umsetzungs- und Ausschreibungsberatung sind folgende Kriterien zu erfüllen: 1. Zulassung für die Orientierungsberatung Die Erfüllung dieser Anforderungen ist entsprechend Ziffer 2a nachzuweisen. 2. Nachweis weitreichender praktischer Erfahrung oder theoretischer Erfahrung mit Praxisbezug im Energiespar-Contracting o Weitreichende praktische Erfahrung besitzt, wer mindestens drei Energiespar-Contracting-Projekte maßgeblich begleitet hat. Maßgeblich begleitet hat man ein Energiespar-Contracting-Projekt, wenn man in der Planungsphase des Projekts an mindestens folgenden Schritten teilgenommen hat: 1. Bestandsaufnahme der planungsrelevanten Daten und Rahmenbedingungen; 2. Bewertung und Analyse der Gegebenheiten; 3. Konzept- und/oder Maßnahmenentwicklung und/oder Vertragsgestaltung. Die Nachweisführung erfolgt durch Angaben zum Durchführungszeitraum des Projekts, zu den Tätigkeiten im Rahmen des Projekts, zur Art und dem Ort der betrachteten Gebäude bzw. Anlagen sowie zum jeweiligen Auftraggeber im PDF-Formular Contracting- Erfahrung. o Theoretische Erfahrung mit Praxisbezug besitzt, wer eine zugelassene Contracting-Fortbildung erfolgreich absolviert und bei mindestens zwei Energiespar-Contracting-Projekten an einer Praxisvermittlung teilgenommen hat, wovon eine auch im Rahmen des zur Förderung beantragten Projekts erfolgen kann. Die Nachweisführung über die Teilnahme an einer zugelassenen Contracting-Fortbildung erfolgt durch den Upload eines Zertifikats. Eine Liste der vom BAFA anerkannten Fortbildungen wird auf den Internetseiten des BAFA veröffentlicht. Bei einer Praxisvermittlung begleitet ein für die Orientierungsberatung zugelassener Projektentwickler einen Projektentwickler mit weitreichender praktischer Erfahrung, den sog. Praxisvermittler. Dieser Praxisvermittler muss bereits aufgrund weitreichender praktischer Erfahrung als Projektentwickler für eine Umsetzungsberatung zugelassen sein. Der die Praxisvermittlung erhaltende Projektentwickler muss den Praxisvermittler bei drei der fünf Pflichtinhalte der Umsetzungsberatung (Erstellung einer Übersicht über die technischen Spezifikationen vor Ort, Erstellung der Ausschreibungsunterlagen, Durchführung des Vergabeprozesses, Auswertung der Angebote, Erstellung der Vertragsmuster) für den Auftraggeber wahrnehmbar unterstützt haben. Der Nachweis über die Teilnahme an den Projekten zur Praxisvermittlung erfolgt durch den Upload des vollständig ausgefüllten und vom Projektentwickler sowie dem Praxisvermittler unterschriebenen Formulars zur Praxisvermittlung. 3. Einschlägige juristische Kenntnisse für Contracting, insbesondere über Kenntnisse zum Vergaberecht und zum Vertragsrecht. Die erforderlichen einschlägigen juristischen Kenntnisse für Contracting (wie z.b. Vergaberecht, Haushaltsrecht, Finanzierung und Haftung) sind im PDF-Formular juristische Kenntnisse plausibel zu schildern.
5 Merkblatt zur Zulassung als Projektentwickler 5 3. Anforderungen an die Beratungen a) Unabhängigkeit Der Projektentwickler muss seinen Auftraggeber bei der Durchführung jeder Beratung im Rahmen der Förderrichtlinie hersteller-, anbieter-, technologie- und vertriebsneutral beraten und frei von Interessenkollisionen sein. Dies bedeutet, dass die Beratung ergebnisoffen erfolgen muss und bestimmte Hersteller, Anbieter, Technologien oder Vertriebswege nur dann dem Auftraggeber empfohlen werden dürfen, wenn diese sich nach objektiver Beurteilung und dem Vergleich mit den verfügbaren Alternativen begründbar als am vorteilhaftesten für den Auftraggeber erweisen. Entsprechend müssen der Projektentwickler im elektronischen Zulassungsformular und das Unternehmen des Projektentwicklers bzw. das Unternehmen, für das er tätig ist, im PDF-Formular Erklärung zur Unabhängigkeit des Projektentwicklers durch das Unternehmen verbindlich erklären, dass der Projektentwickler Auftraggeber stets in unabhängiger Weise, d.h. hersteller-, anbieter-, technologie- und vertriebsneutral berät bzw. beraten kann. weder der Projektentwickler noch das Unternehmen des Projektentwicklers bei einem Projekt, bei dem der Projektentwickler tätig wird, ein wirtschaftliches Eigeninteresse an Investitionsentscheidungen des Beratenen haben und der Projektentwickler bei seiner Tätigkeit nicht durch diesbezügliche wirtschaftliche Interessen beeinflusst wird. weder der Projektentwickler noch sein Unternehmen bei einem Projekt, bei dem der Projektentwickler tätig wird, weitere Leistungen (wie den Vertrieb, Bau oder Umbau von Produkten (inkl. Energie), Gebäuden und/oder Anlagen) mit Ausnahme von Beratungsleistungen anbieten oder erbringen werden. Dies schließt auch die Erbringung von Leistungen aufgrund bereits bestehender Vertragsverhältnisse zwischen dem Projektentwickler bzw. seinem Unternehmen und dem Auftraggeber ein. Auch Unternehmen, die mit dem Unternehmen des Projektentwicklers verbunden sind, ist es untersagt, im Zusammenhang mit Projekten des Projektentwicklers andere Dienste als Beratungsleistungen anzubieten oder zu erbringen. Als verbundene Unternehmen im Sinne des Förderprogramms gelten alle Unternehmen, die direkt in einem Beteiligungsverhältnis von mehr als 50% (des Kapitals oder der Stimmrechte) zum Unternehmen des Projektentwicklers stehen. Ebenso gelten alle Unternehmen als verbundene Unternehmen, die mit diesem direkt verbundenen Unternehmen wiederum in einem Beteiligungsverhältnis von mehr als 50% stehen. Dies gilt durchweg für alle weiteren assoziierten Unternehmen. Beispiel: Unternehmen A (des Projektentwicklers) gehört zu 51% dem Unternehmen B. Dieses Unternehmen B ist auch zu 35% an Unternehmen C und zu 65% an Unternehmen D beteiligt. Beide besitzen wiederum ein Tochterunternehmen CA bzw. DA. Da der Projektentwickler Unternehmen A angehört, dürfen somit nur Unternehmen C und CA weitere Leistungen erbringen, da schon durch die Beteiligung von B an C in Höhe von 35% die Beteiligungskette von über 50% durchbrochen wurde. Den Unternehmen B, D und DA ist es aufgrund ihrer durchgehenden Beteiligungskette von über 50% hingegen untersagt im Zusammenhang mit dem Projekt weitere Dienste erbringen.
6 Merkblatt zur Zulassung als Projektentwickler 6 Der Projektentwickler hat zusätzlich zu erklären, dass er nicht für einen Zuwendungsempfänger tätig werden wird, der an seinem Unternehmen zu mindestens 50% beteiligt ist. Er hat das PDF-Formular Erklärung zur Unabhängigkeit des Projektentwicklers durch das Unternehmen der Anfrage zur Zulassung als Projektentwickler verpflichtend als Upload hinzuzufügen. Verstößt der Projektentwickler gegen das Unabhängigkeitserfordernis, kann das BAFA dem Projektentwickler die Zulassung als Projektenwickler wieder entziehen. b) Zuverlässigkeit Sollte das BAFA feststellen, dass ein Projektentwickler Falschangaben im Rahmen des Zulassungsverfahrens getätigt hat oder wiederholt mangelhafte Leistungen erbringt, kann das BAFA dem Projektentwickler die Zulassung als Projektenwickler für das Förderprogramm aufgrund dieses Verstoßes gegen das Zuverlässigkeitserfordernis wieder entziehen. c) Beratungsberichte Der Projektentwickler erstellt für den Zuwendungsempfänger im Rahmen dieses Förderprogramms die schriftlichen Beratungsberichte entsprechend der vom BAFA vorgegebenen Mindestinhalte. Näheres zu den Mindestinhalten der Beratungsberichte ist im entsprechenden Merkblatt geregelt, das auf den Internetseiten des BAFA veröffentlicht ist. Werden Beratungsberichte wiederholt mangelhaft erstellt, kann dies als Verstoß gegen das Zuverlässigkeitserfordernis gewertet werden. d) Mitteilungspflichten Zukünftig eintretende Änderungen, die für die Zulassung als Projektenwickler im Rahmen dieses Förderprogramms relevant sind (z.b. hinsichtlich der Unabhängigkeit) muss der Projektentwickler dem BAFA unverzüglich mitteilen. Unterlassene Mitteilungen können als Verstoß gegen das Zuverlässigkeitserfordernis gewertet werden und zum Entzug der Zulassung als Projektentwickler führen.
7 Impressum Herausgeber Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Leitungsstab Presse- und Sonderaufgaben Frankfurter Str Eschborn Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ist mit dem audit berufundfamilie für seine familienfreundliche Personalpolitik ausgezeichnet worden. Das Zertifikat wird von der berufundfamilie GmbH, einer Initiative der Gemeinnützigen Hertie- Stiftung, verliehen. Referat: Tel.: +49(0) Fax: +49(0) Stand Diese Druckschrift wird im Rahmen des Leitungsstabs "Presse- und Sonderaufgaben" des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle herausgegeben. Sie wird kostenlos abgegeben und ist nicht zum Verkauf bestimmt.
Meldung der Waffennummern (Waffenkennzeichen) nach der Feuerwaffenverordnung der EU
Meldung der Waffennummern (Waffenkennzeichen) nach der Feuerwaffenverordnung der EU Meldung der Waffennummern (Waffenkennzeichen) 2 Allgemeine Hinweise Wenn Sie eine Nationale Ausfuhrgenehmigung oder eine
MehrWärmepumpenförderung Leitfaden zur Antragstellung
Wärmepumpenförderung Leitfaden zur Antragstellung Wärmepumpenförderung: Leitfaden zur Antragstellung 2 Wärmepumpenförderung: Leitfaden zur Antragstellung Hier finden Sie Hinweise und Tipps, die Sie dabei
MehrVor-Ort-Beratung Hinweise für die Anerkennung der Antragsberechtigung
Vor-Ort-Beratung Hinweise für die Anerkennung der Antragsberechtigung Vor-Ort-Beratung 2 F ö r d e r u n g V o r - O r t - B e r a t u n g Hinweise für die Anerkennung der Antragsberechtigung im Rahmen
MehrEnergieberatungen im Mittelstand. Hinweise zur Beraterzulassung
Energieberatungen im Mittelstand Hinweise zur Beraterzulassung 1 Änderungschronik... 3 I. Allgemeines... 4 II. Zulassungsvoraussetzungen... 4 1. Grundqualifikation... 4 Ausbildung:... 4 Berufserfahrung:...
MehrHinweisblatt zur elektronischen Signatur des WP-Prüfungsvermerks. im Antragsjahr 2015
Hinweisblatt zur elektronischen Signatur des im Antragsjahr 2015 2 Bitte lesen Sie dieses Hinweisblatt aufmerksam und bis zum Ende durch! 1. Grundsätzliches Während in den Vorjahren die Stellung eines
MehrZahlung und Zahlungsnachweis. Hinweise
Zahlung und Zahlungsnachweis Hinweise Zahlung und Zahlungsnachweis 2 Zahlung Bevor Sie den Verwendungsnachweis einreichen, müssen Sie mindestens Ihren Eigenanteil an den entstandenen Beratungskosten bezahlt
MehrMerkblatt zur Durchführung der Fortbildungsprüfung Geprüfte/-r Bilanzbuchhalter/-in
Merkblatt zur Durchführung der Fortbildungsprüfung Geprüfte/-r Bilanzbuchhalter/-in Dieses Merkblatt dient zur Orientierung von Prüfungsteilnehmern bei der Durchführung der Fortbildungsprüfung Geprüfte/-r
MehrInformationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK)
Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK) Die Prüfung zum Geprüften Handelsfachwirt (IHK)/zur Geprüften Handelsfachwirtin (IHK) ist eine öffentlich-rechtliche
MehrAnbieterliste nach EDL-G Kurzanleitung zur Selbstregistrierung
Anbieterliste nach EDL-G Kurzanleitung zur Selbstregistrierung Anbieterliste nach EDL-G 2 Allgemeine Hinweise Für die Aufnahme in die Anbieterliste nach dem Gesetz über Energiedienstleistungen und andere
MehrVfW-Sachverständigenordnung
VfW-Sachverständigenordnung Stand: Januar 2013 Herausgegeben vom VfW VfW-Sachverständigenordnung 2/5 VfW-Sachverständigenordnung VfW-Sachverständige für Energiedienstleistungen Im Folgenden möchten wir
MehrSachkundeprüfung für Finanzanlagenvermittler
MERKBLATT Sachkundeprüfung für Finanzanlagenvermittler Ansprechpartner: Karen Genßler Simon Alex Abteilung Recht & Handel Abteilung Recht & Handel Innovation & Umwelt Innovation & Umwelt Tel. 04921 8901-29
MehrRichtlinien für die Gewährung eines Stipendiums der Monika & Dieter Bock Stiftung
Richtlinien für die Gewährung eines Stipendiums der Monika & Dieter Bock Stiftung 1. Grundsatz Die Stiftung vergibt Stipendien an in der Großgemeinde Homberg/Ohm wohnende Mitbürgerinnen und Mitbürger,
Mehr6.2 Energieeffizienz-Experten
Seite 1 6.2 6.2 In zunehmendem Maße werden hoch energieeffiziente Neubauten errichtet und anspruchsvolle energetische Sanierungen von Bestandsgebäuden durchgeführt. Der Staat unterstützt dies mit Fördermitteln
MehrFörderung von Energiemanagementsystemen
Förderung von Energiemanagementsystemen Energiemanagementsysteme helfen Ihrem Unternehmen dabei, Energiekosten zu senken. Das Ziel eines Energiemanagementsystems ist es, die Energiesituation innerhalb
MehrPrüfungsordnung für die Abschlussprüfung zum Sparkassenkaufmann/ zur Sparkassenkauffrau. Finanzgruppe Sparkassenakademie Niedersachsen I
Prüfungsordnung für die Abschlussprüfung zum Sparkassenkaufmann/ zur Sparkassenkauffrau Finanzgruppe Sparkassenakademie Niedersachsen I 1 Prüfungsordnung für die Abschlussprüfung zum Sparkassenkaufmann/
MehrWiderrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014
Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung
MehrFörderung von Maßnahmen an Kälte- und Klimaanlagen in Unternehmen. Abgrenzung förderfähiger Kosten
Förderung von Maßnahmen an Kälte- und Klimaanlagen in Unternehmen Abgrenzung förderfähiger Kosten Im Rahmen des integrierten Energie- und Klimaprogramms der Bundesregierung zur Steigerung der Energieeffizienz
MehrBundesanstalt für Straßenwesen V4z - lf (ANERK)
Bundesanstalt für Straßenwesen V4z - lf (ANERK) Merkblatt für die Anerkennung als Prüfstelle zur Messung verkehrstechnischer und anderer Eigenschaften von Fahrbahnmarkierungen gemäß ZTV M 13 (Stand 12/2014)
MehrAUFFORDERUNG ZUR ABGABE EINES ANGEBOTS
Stadt Weil der Stadt Marktplatz 4 71263 Weil der Stadt An Firma XXX Ort, Datum Weil der Stadt, Zuständiger Bearbeiter (Vergabestelle) Bürgermeister Thilo Schreiber Tel / Fax Tel.: +49 7033/521-131 Fax:
MehrTechnische Universität Dresden. Fakultät Erziehungswissenschaften
Technische Universität Dresden Fakultät Erziehungswissenschaften Ordnung über die Feststellung der Eignung im Master-Studiengang Weiterbildungsforschung und Organisationsentwicklung (Eignungsfeststellungsordnung)
MehrEntwicklung der Erdgaseinfuhr in die Bundesrepublik Deutschland Bilanzen 1998-2014 Grafik
Entwicklung der Erdgaseinfuhr in die Bundesrepublik Deutschland Bilanzen 1998-2014 Grafik Dänemark Entwicklung der Erdgaseinfuhr in die Bundesrepublik Deutschland (in TJ) Frankreich Niederlande Norwegen
MehrTÜV NORD Akademie Personenzertifizierung. Informationen zur Zertifizierung von Qualitätsfachpersonal
TÜV NORD Akademie Personenzertifizierung Informationen zur Zertifizierung von Qualitätsfachpersonal Informationen zur Zertifizierung von QM-Fachpersonal Personenzertifizierung Große Bahnstraße 31 22525
MehrM e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen
Stand: Januar 2016 M e r k b l a t t Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Sie haben Interesse an aktuellen Meldungen aus dem Arbeits-, Gesellschafts-, Wettbewerbsund
MehrANTRAGSHILFE https://fms.bafa.de/bafaframe/unternehmensberatung
BESTANDSUNTERNEHMEN Unternehmen ab dem dritten Jahr nach der Gründung (Bestandsunternehmern) ODER JUNGUNTERNEHMEN junge Unternehmen, die nicht länger als zwei Jahre am Markt sind (Jungunternehmen) ODER
MehrMerkblatt Nachhaltige Biomasseherstellung. Anlagenbetreiber und Netzbetreiber 3/7
Merkblatt Nachhaltige Biomasseherstellung Anlagenbetreiber und Netzbetreiber 3/7 2 Merkblatt - Anlagen- und Netzbetreiber Mit dem Inkrafttreten der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV)
MehrDie Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203 Achim Eckert 1/12 Am 3. Oktober 2002 ist die Betriebssicherheitsverordnung in Kraft getreten. Auch für den Gerüstbauer und den
Mehr1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 a KWG definiert die Anlageberatung als die
Die gesetzliche Definition der Anlageberatung 1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 a KWG definiert die Anlageberatung als die Abgabe von persönlichen Empfehlungen an Kunden oder deren Vertreter, die sich auf Geschäfte
MehrDipl.-Ing. Herbert Schmolke, VdS Schadenverhütung
1. Problembeschreibung a) Ein Elektromonteur versetzt in einer überwachungsbedürftigen Anlage eine Leuchte von A nach B. b) Ein Elektromonteur verlegt eine zusätzliche Steckdose in einer überwachungsbedürftigen
MehrIHK-Fortbildungsprüfungen
IHK-Fortbildungsprüfungen Geprüfte Logistikmeisterin/Geprüfter Logistikmeister - Hinweise für Prüfungsteilnehmer/innen - RECHTSGRUNDLAGE Grundlage für das Prüfungsverfahren ist die Prüfungsordnung der
MehrHohenheim Management School
Hohenheim Management School Antrag auf Zulassung zum Executive MBA Jahrgang 2011 / 2012 Nur Druckbuchstaben verwenden. Namen und Anschrift in Groß- und Kleinschreibung angeben. Umlaute dürfen verwendet
MehrGlaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln
Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln Regeln ja Regeln nein Kenntnis Regeln ja Kenntnis Regeln nein 0 % 10 % 20 % 30 % 40 % 50 % 60 % 70 % 80 % 90 % Glauben Sie, dass
MehrInformationen zur Prüfung Geprüfter Fachwirt für Versicherung und Finanzen/ Geprüfte Fachwirtin für Versicherung und Finanzen (IHK)
Informationen zur Prüfung Geprüfter Fachwirt für Versicherung und Finanzen/ Geprüfte Fachwirtin für Versicherung und Finanzen (IHK) Die Prüfung zum Geprüften Fachwirt für Versicherung und Finanzen/zur
MehrDeutschland-Berlin: Projektmanagement im Bauwesen 2013/S 191-329532
1/5 Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: http://ted.europa.eu/udl?uri=ted:notice:329532-2013:text:de:html Deutschland-Berlin: Projektmanagement im Bauwesen 2013/S 191-329532 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
MehrDas dena-güte siegel Effizienzhaus. Energieeffiziente Wohnhäuser auf den ersten Blick erkennen.
Das dena-güte siegel Effizienzhaus. Energieeffiziente Wohnhäuser auf den ersten Blick erkennen. Hausschild und Zertifikat für das dena-gütesiegel Effizienzhaus, hier mit dem Standard Effizienzhaus 55.
MehrAmtliche Mitteilungen
Amtliche Mitteilungen Datum 17. Januar 2013 Nr. 3/2013 I n h a l t : Erste Satzung zur Änderung der Praktikantenordnung für die Bachelor- und Master-Studiengänge Maschinenbau, Fahrzeugbau, Wirtschaftsingenieurwesen
MehrMerkblatt zu den Erweiterungsprüfungen zum Abiturzeugnis in Griechisch - Lateinisch - Hebräisch
Merkblatt zu den Erweiterungsprüfungen zum Abiturzeugnis in Griechisch - Lateinisch - Hebräisch 1. Allgemeine Hinweise Bei den oben genannten Prüfungen handelt es sich um Prüfungen zur Erweiterung eines
MehrAMTLICHE MITTEILUNGEN. Datum: 01.03.2016 Nr: 377. Satzung über die Zulassung zum Bachelor-Studiengang Informatik dual praxisintegriert
AMTLICHE MITTEILUNGEN Datum: 01.03.2016 Nr: 377 Satzung über die Zulassung zum Bachelor-Studiengang Informatik dual praxisintegriert Herausgeber: Präsident Hochschule RheinMain Kurt-Schumacher-Ring 18
MehrCovermount-Rahmenvertrag. Microsoft Deutschland GmbH, Konrad-Zuse-Straße 1, 85716 Unterschleißheim - nachfolgend Microsoft -
Covermount-Rahmenvertrag zwischen Microsoft Deutschland GmbH, Konrad-Zuse-Straße 1, 85716 Unterschleißheim - nachfolgend Microsoft - und - nachfolgend Publisher - 1 Vertragsgegenstand
MehrFortbildungs- und Prüfungsordnung für Mitarbeiter in der kirchlichen Verwaltung (FortbPrüfO-Kirche)
Fortbildungs- und Prüfungsordnung FortbPrüfO-Kirche 487 Fortbildungs- und Prüfungsordnung für Mitarbeiter in der kirchlichen Verwaltung (FortbPrüfO-Kirche) Vom 20. Dezember 1983 (KABl.-EKiBB 1984 S. 3,
MehrPsychologe für Straffälligenarbeit
Psychologe für Straffälligenarbeit Bitte auswählen Allgemeine Informationen Weiterbildungsordnung Weiterbildungsmodule Eine Fortbildungsveranstaltung der Bildungsstätte Justizvollzug Mecklenburg -Vorpommern
MehrInformation zum Prüfungswesen Geprüfte(r) Logistikmeister(in) Handlungsspezifische Qualifikationen
Information zum Prüfungswesen Geprüfte(r) Logistikmeister(in) Handlungsspezifische Qualifikationen Grundlage für die Durchführung der Prüfung Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter
MehrMit dem Tool Stundenverwaltung von Hanno Kniebel erhalten Sie die Möglichkeit zur effizienten Verwaltung von Montagezeiten Ihrer Mitarbeiter.
Stundenverwaltung Mit dem Tool Stundenverwaltung von Hanno Kniebel erhalten Sie die Möglichkeit zur effizienten Verwaltung von Montagezeiten Ihrer Mitarbeiter. Dieses Programm zeichnet sich aus durch einfachste
MehrOrdnung über die Feststellung der Eignung im Master-Studiengang Psychologie: Cognitive-Affective Neuroscience (Eignungsfeststellungsordnung)
Technische Universität Dresden Fakultät Mathematik und Naturwissenschaften Ordnung über die Feststellung der Eignung im Master-Studiengang Psychologie: Cognitive-Affective Neuroscience (Eignungsfeststellungsordnung)
MehrFachanforderungen für die Abiturprüfung im Fach Elektrotechnik
Fachanforderungen für die Abiturprüfung im Fach Elektrotechnik auf der Basis der FgVO 1999/03 FG-Handreichung 2004 FgPVO 2001 EPA 1989 Lehrpläne 2002 Stand 07.12.2004 1. Fachliche Qualifikationen Die Schülerinnen
MehrNEUREGELUNGEN FÜR VERSICHERUNGSVERMITTLER UND BERATER
MERKBLATT NEUREGELUNGEN FÜR VERSICHERUNGSVERMITTLER UND BERATER Die Vorschrift zur Erlaubnis und Registrierung von Versicherungsvermittlern, 34 d GewO, sowie die Verordnung über die Versicherungsvermittlung
MehrBesondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung Berater/-in für Elektromobilität (HWK)
Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung Berater/-in für Elektromobilität (HWK) Aufgrund der Beschlüsse des Berufsbildungsausschusses vom 18. September 2014 und der Vollversammlung vom
MehrVerkündungsblatt der Hochschule Ostwestfalen-Lippe 44. Jahrgang 20. Januar 2016 Nr. 2
Verkündungsblatt der Hochschule Ostwestfalen-Lippe 44. Jahrgang 20. Januar 2016 Nr. 2 Ordnung zum Erwerb des Zertifikats Energieberaterin/Energieberater Vor-Ort-Beratung (Bachelorstudiengang Umweltingenieurwesen)
MehrPflicht zum Energieaudit Stichtag: 05. Dezember 2015
Pflicht zum Energieaudit Stichtag: 05. Dezember 2015 Birgit Batsch Projektmanagerin ZAB-Energie Hintergrund Regelungen im Artikel 8 Abs. 4-7 der EU-Energieeffizienzrichtlinie 2012/27/EU: Alle Mitgliedstaaten
MehrAmtliche Bekanntmachungen
Amtliche Bekanntmachungen Inhalt: Herausgegeben vom Rektor der Fachhochschule Münster Hüfferstraße 27 48149 Münster Fon +49(0)2 51/83-6 40 19 Ordnung zur Feststellung der besonderen Vorbildung für den
MehrDURCHFÜHRUNGSBESTIMMUNG SENIOR TEAM MANAGER
Schellerdamm 18 D-21079 Hamburg-Harburg Inhalt 1 Geltungsbereich 2 Prüfungsgegenstand 3 Zulassung und Anmeldung zur Prüfung 4 Anforderungen an die Prüfungsräume 5 Inhalt und Durchführung der Prüfung 6
MehrSatzung der Hochschule Aalen Technik und Wirtschaft über die Zulassung für die höheren Fachsemester vom 21. Januar 2013
Satzung der Hochschule Aalen Technik und Wirtschaft über die Zulassung für die höheren Fachsemester vom 21. Januar 2013 Lesefassung vom 21. Januar 2013 Auf Grund von 63 Abs. 2 und 19 Abs. 1 Satz 2 Nr.
MehrKriterienkatalog. für die Gruppen-Umschulung. in anerkannten Ausbildungsberufen. durch Umschulungsträger
Kriterienkatalog für die Gruppen-Umschulung in anerkannten Ausbildungsberufen durch Umschulungsträger (Stand 15.09.2010) Inhaltsverzeichnis 1. PRÄAMBEL 3 2. EIGNUNG DER UMSCHULUNGSSTÄTTE 3 2.1 Unterrichtsräume,
MehrInformation zum Prüfungswesen Geprüfte(r) Industriemeister(in) - Fachrichtung Metall / Elektrotechnik Handlungsspezifische Qualifikationen
Information zum Prüfungswesen Geprüfte(r) Industriemeister(in) - Fachrichtung Metall / Elektrotechnik Handlungsspezifische Qualifikationen Schriftliche Prüfung Handlungsspezifische Qualifikationen Die
MehrStudienplanmäßig ist die Praxisphase im 4. Semester angesiedelt mit einer Laufzeit von 10 Wochen als Vollzeitpraktikum.
Beuth Hochschule Fachbereich IV Luxemburger Straße 9 13353 Berlin Informationen für Studierende zur Praxisphase Studiengang Facility Management Der Praxisbeauftragte Haus Beuth, Zimmer A 122A Luxemburger
MehrGW 103. Reglement zur Auftragsabwicklung bei der Zertifizierung der Fachkundigkeit von Personen. GW 103 d Ausgabe Januar 2007 REGELWERK
Schweizerischer Verein des Gas- und Wasserfaches Société Suisse de l Industrie du Gaz et des Eaux Società Svizzera dell Industria del Gas e delle Acque Swiss Gas and Water Industry Association SVGW SSIGE
MehrBesondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zum Berater/ zur Beraterin für Elektromobilität (HWK)
Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zum Berater/ zur Beraterin für Elektromobilität (HWK) Aufgrund des Beschlusses des Berufsbildungsausschusses vom 4. Mai 2015 und der Vollversammlung
MehrFachkräfte sichern. Jugendliche mit Behinderung in der Ausbildung
Fachkräfte sichern Jugendliche mit Behinderung in der Ausbildung Impressum Herausgeber Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) Öffentlichkeitsarbeit 1119 Berlin www.bmwi.de Redaktion Kompetenzzentrum
MehrPunkte Flensburg System: Punktesystem - Warum gibt es das Punktesystem?
Punkte Flensburg System: Punktesystem - Warum gibt es das Punktesystem? Durch das System der Punkte in Flensburg ist die Gleichbehandlung aller Verkehrsteilnehmer mit deutscher Fahrerlaubnis gewährleistet.
MehrHerzlich Willkommen zum 16. Energieberatersymposium
Herzlich Willkommen zum 18. Februar 2014 Dipl.-Ing. Dirk Schön Zentrum für Umwelt und Energie der Handwerkskammer Düsseldorf (UZH) 1 Thema Neues zum Stand der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme
MehrEnergiemanagementsysteme Merkblatt für Anträge nach der Richtlinie für die Förderung von Energiemanagementsystemen
Energiemanagementsysteme Merkblatt für Anträge nach der Richtlinie für die Förderung von Energiemanagementsystemen Inhaltsverzeichnis 1. Antragsberechtigung...1 2. Fördergegenstand...1 3. Art und Höhe
MehrVerordnung über die Eignungsprüfung für die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft
Verordnung über die Eignungsprüfung für die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft Vom 18. Dezember 1990 (BGBl. I S. 2881) zuletzt geändert durch Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Tätigkeit europäischer
MehrAmtliche Bekanntmachungen
Amtliche Bekanntmachungen der Fachhochschule 3. Februar 2009 Nr. 1/2009 Inhalt 1 Erste Änderung der Studienordnung und der Prüfungsordnung für den Bachelor-Modellstudiengang Management an der Fachhochschule
MehrCheckliste Bachelor Bewerbung
Checkliste Bachelor Bewerbung Welche Unterlagen muss ich zur Bewerbung für einen Studiengang bei der Hochschule Aalen einreichen? (Checkliste für zulassungsbeschränkte Studiengänge) Wichtig: Bewerbungsschluss
MehrWiderrufsbelehrung. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Wenn der Kunde Verbraucher ist, steht ihm das nachfolgende Widerrufsrecht zu. Ein Kunde ist Verbraucher, wenn das in Rede stehende Rechtsgeschäft (z.b. Bestellung der Ware(n) aus dem Warenkorb) zu einem
MehrIhre Informationen zum neuen Energieausweis.
Ihre Informationen zum neuen Energieausweis. Wüstenrot Immobilien Für Immobilieneigentümer. Rechtliche Grundlagen des Energieausweises. Am 01.05.2014 tritt die Energieeinsparverordnung 2014 (EnEV 2014)
MehrUnterrichtsreihe: Auf dem Amt
04 Führerschein Viele Menschen fahren mit dem Auto zur Arbeit, bringen ihre Kinder zum Sportverein oder machen Einkäufe. Oft setzen Arbeitgeber wie zum Beispiel Handwerksbetriebe den Führerschein für die
MehrAntrag zur Akkreditierung als Kurs- / Prüfungsanbieter für die Qualifikation zum zertifizierten Passivhaus-Planer / -Berater" über eine Prüfung
Passivhaus Institut Dr. Wolfgang Feist Rheinstraße 44/46 D-64283 Darmstadt Tel. (06151) 82699-0 Fax. (06151) 82699-11 e-mail: mail@passiv.de Antrag zur Akkreditierung als Kurs- / Prüfungsanbieter für die
MehrEnergielabels für Staubsauger. Merkblatt Energieeffizienzkriterien für Produkte
Energielabels für Staubsauger Merkblatt Energieeffizienzkriterien für Produkte Energielabels für Staubsauger 2 Staubsauger Stand: 04.02.2015 Einführung Für Staubsauger gibt es das EU-Energielabel und den
MehrAM 53/2012. Amtliche Mitteilungen 53/2012
AM 53/2012 Amtliche Mitteilungen 53/2012 Dritte Ordnung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Wirtschaftsmathematik der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität
MehrKMU-Patentaktion. Mit dem Patent zum Erfolg
KMU-Patentaktion Mit dem Patent zum Erfolg Was ist SIGNO? Mit der Initiative SIGNO Schutz von Ideen für die gewerbliche Nutzung fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) Unternehmen
MehrPRÜFMODUL D UND CD. 1 Zweck. 2 Durchführung. 2.1 Allgemeines. 2.2 Antrag
1 Zweck PRÜFMODUL D UND CD Diese Anweisung dient als Basis für unsere Kunden zur Information des Ablaufes der folgenden EG-Prüfung nach folgenden Prüfmodulen: D CD Es beschreibt die Aufgabe der benannten
MehrEntwurf Stand: 03.02.2014
Entwurf Stand: 03.02.2014 Praxisanleitung nach dem Altenpflegegesetz, dem Krankenpflegegesetz und dem Notfallsanitätergesetz RdErl. d. MK v. XXX 45-80009/10/2/b VORIS 21064 Bezug: Rd.Erl. v. 3. 1. 2013
MehrMasterinformationsveranstaltung. 1.) Bewerbung zum Master 2.) Zulassungskriterien 3.) Prüfungen 4.) Masterarbeit
Masterinformationsveranstaltung 1.) Bewerbung zum Master 2.) Zulassungskriterien 3.) Prüfungen 4.) Masterarbeit Seite 1 Bewerbung zum Master Anzahl der Studienplätze: Zum Wintersemester 2015/2016 stehen
MehrMedizin, Pharmazie, Zahnmedizin mit Abschlussziel Staatsexamen
Medizin, Pharmazie, Zahnmedizin mit Abschlussziel Staatsexamen Informationen zum Bewerbungsverfahren für Studienbewerber/innen ohne Staatsangehörigkeit eines EU-/EWR-Mitgliedsstaats mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung
MehrErfahrungen mit Hartz IV- Empfängern
Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern Ausgewählte Ergebnisse einer Befragung von Unternehmen aus den Branchen Gastronomie, Pflege und Handwerk Pressegespräch der Bundesagentur für Arbeit am 12. November
MehrErforderliche Unterlagen zur Erlaubniserteilung bei Gewerbeanmeldung 34 f GewO
Checkliste zum Erwerb einer Erlaubnis nach 34f GewO (Stand: Juli 2013) Die Erteilung einer Erlaubnis nach 34 f Gewerbeordnung (GewO) kann nur erfolgen, wenn der Antragsteller persönlich zuverlässig ist,
MehrDie Bewerbung an der Hochschule Neu-Ulm
Die Bewerbung an der Hochschule Neu-Ulm Bitte beachten Sie für die Bewerbung das Informationsblatt über das Zulassungsverfahren an der Hochschule Neu-Ulm. 1. Das Dialogorientierte Serviceverfahren - hochschulstart.de
MehrEnergieberatung bei Neubau oder Renovierung
Presseartikel Luxemburg, den 18. Juni 2015 Energieberatung bei Neubau oder Renovierung Wenn man den Neubau oder die Renovierung des Eigenheims plant, ist es empfehlenswert sich zuerst von einem Energieexperten
MehrEnergieaudit. Energieaudit.
Energieaudit Energieaudit. Wir begleiten Sie ganzheitlich. Von der Prüfung, ob ein Energieaudit für Sie verpflichtend wird, bis zur erfolgreichen Realisierung. Neue gesetzliche Vorgaben ab 2015 Klimaaktiv!
MehrZur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Widerrufsbelehrung der Firma Widerrufsbelehrung - Verträge für die Lieferung von Waren Ist der Kunde Unternehmer ( 14 BGB), so hat er kein Widerrufs- und Rückgaberecht gem. 312g BGB i. V. m. 355 BGB. Das
MehrInhalt. 1 Zulassungsvoraussetzungen zum Master-of-Science -Studiengang Psychologie und Feststellung der besonderen Eignung... 2
Ordnung für die Feststellung der besonderen Eignung für den Studiengang Psychologie mit dem Abschluss Master of Science (M.Sc.) der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität
MehrInformationen zur Mitgliedschaft
Informationen zur Mitgliedschaft 1 Vorteile einer Mitgliedschaft 2 2 Voraussetzungen einer Mitgliedschaft 2 3 Mitgliedschaft im TDM 3 3.1 Formloser Antrag 3 3.2 Prüfung der Unterlagen 3 3.3 Ablehnung des
MehrGründungszuschuss 93 SGB III
Gründungszuschuss 93 SGB III Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit Wichtige Tipps für Existenzgründer Industrie- und Handelskammer zu Schwerin Graf-Schack-Allee 12, 19053 Schwerin Telefon
MehrWiderrufsbelehrung der redcoon GmbH
Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH Stand: September 2015 www.redcoon.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren Seite 3 Muster-Widerrufsformular Seite 5 Widerrufsbelehrung
MehrZertifizierungsprogramm
Zertifizierungsprogramm DIN-Geprüfter privater Finanzplaner nach DIN ISO 22222 (Stand: November 2009) DIN CERTCO Alboinstraße 56 12103 Berlin Tel: +49 30 7562-1131 Fax: +49 30 7562-1141 E-Mail: info@dincertco.de
MehrInformationen zum Begleiteten Fahren ab 17
Informationen zum Begleiteten Fahren ab 17 Ausbildung Darf auch ein Bewerber ausgebildet werden, der in einem Bundesland seinen ersten Wohnsitz hat, wenn dieses Bundesland das Begleitete Fahren nicht eingeführt
MehrZweck der Prüfung. 2 Meldung und Zulassung zur Prüfung
- 1- Verordnung des Ministeriums für Kultus und Sport über die Ergänzungsprüfungen zum Erwerb des Latinums, des Großen Latinums, des Graecums und des Hebraicums vom 15.Mai 1986 1 Auf Grund von 35 Abs.
MehrBewerbungsformular für das Förderprogramm Teamwork gefragt! Beteiligung von Personen aus anderen Kulturen in der Gemeinde
Bewerbungsformular für das Förderprogramm Teamwork gefragt! Beteiligung von Personen aus anderen Kulturen in der Gemeinde Die Allianz für Beteiligung setzt sich dafür ein, dass alle Personengruppen der
MehrHäufig wiederkehrende Fragen zur mündlichen Ergänzungsprüfung im Einzelnen:
Mündliche Ergänzungsprüfung bei gewerblich-technischen und kaufmännischen Ausbildungsordnungen bis zum 31.12.2006 und für alle Ausbildungsordnungen ab 01.01.2007 Am 13. Dezember 2006 verabschiedete der
MehrWege zur Patientensicherheit - Fragebogen zum Lernzielkatalog für Kompetenzen in der Patientensicherheit
Wege zur Patientensicherheit - Fragebogen zum Lernzielkatalog für Kompetenzen in der Patientensicherheit der Arbeitsgruppe Bildung und Training des Aktionsbündnis Patientensicherheit e. V. Seit Dezember
MehrEingangsformel. 1 Ziel der Prüfung. 2 Umfang der Qualifikation; Gliederung der Prüfung. ÜDolmPrV. Ausfertigungsdatum: 18.05.2004.
Verordnung über die Prüfungen zu den anerkannten Abschlüssen Geprüfter Übersetzer/ Geprüfte Übersetzerin und Geprüfter Dolmetscher/Geprüfte Dolmetscherin ÜDolmPrV Ausfertigungsdatum: 18.05.2004 Vollzitat:
MehrInformation über Abschlüsse, Prüfung und Versetzung
Version gültig bis Einschulung SJ 08/09! Fachoberschule Wirtschaft und Verwaltung - Schwerpunkt Wirtschaft Klassen 11 und 12 Information über Abschlüsse, Prüfung und Versetzung Klasse 11 1. Was kann ich
MehrBILDUNG VON BIETERGEMEINSCHAFTEN ZUR ERFÜLLUNG DER ANFORDERUNGEN VON ARTIKEL 263 DES DPR 207/2010 LEITFADEN
BILDUNG VON BIETERGEMEINSCHAFTEN ZUR ERFÜLLUNG DER ANFORDERUNGEN VON ARTIKEL 263 DES DPR 207/2010 LEITFADEN Eine BIETERGEMEINSCHAFT muss 3 Anforderungen erfüllen: A allgemeine Berufserfahrung, B spezifische
MehrGrundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen
Hrsg. Institut für Sachverständigenwesen e.v. Seite 1/5 Grundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen Grundsätze.doc Erstmals: 01/2000 Stand: 01/2000 Rev.: 0 Hrsg. Institut
MehrInfoblatt Lehrer Organisation der Finanzierung und der Buchführung
Infoblatt Lehrer Organisation der Finanzierung und der Buchführung Einen Teil des Projekts stellt der Bereich der Finanzen dar, der vom Projektstart an ein wichtiges Thema sein sollte, muss doch für ein
MehrInhalt. III. Übergangs- und Schlussbestimmungen 10 In-Kraft-Treten. Anlagen
Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Kommunikationsmanagement und Dialogmarketing des Fachbereiches Wirtschaftswissenschaften der Universität Kassel vom Inhalt I. Gemeinsame Bestimmungen 1 Geltungsbereich
Mehr6. Informationstag Exportkontrolle
6. Informationstag Exportkontrolle 4. Dezember 2014 in Frankfurt am Main Programmübersicht Donnerstag, 4. Dezember 2014 08:00 09:30 Check-in 09:45 Begrüßung Politische Entwicklungen Europäische Rahmenbedingungen
MehrGEMA Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte Berlin
GEMA Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte Berlin Vergütungssätze VR-W 2 für die Nutzung von Werken des GEMA-Repertoires in Websites mit Electronic Commerce
MehrVertrag zwischen. der AOK Berlin - Die Gesundheitskasse - und der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin (KV)
Vertrag zwischen der AOK Berlin - Die Gesundheitskasse - und der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin (KV) über die Abgrenzung, Vergütung und Abrechnung der stationären vertragsärztlichen Tätigkeit 1) Dem
MehrAQUA-TERRA SAAR-LOR-LUX
AQUA-TERRA SAAR-LOR-LUX Börsenordnung (Aquaristik) 1. Geltungsbereich 2. Gegenstand der Börse 3. Anbieter 4. Besucher 5. Tierschutzrechtliche Bestimmungen 6. Abgabe an Kinder und Jugendliche 7. Angebotene
Mehr