Berufsbegleitender Praxisstudiengang. Gepr. Betriebswirt/-in (IHK) Master of Business Management (CCI)
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- Margarethe Berger
- vor 8 Jahren
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1 Berufsbegleitender Praxisstudiengang
2 B e r u f s b e g l e i t e n d e W e i t e r b i l d u n g : G E P R Ü F T E /- R B E T R I E B S W I R T /- I N (I H K)* M A S T E R O F B U S I N E S S M A N A G E M E N T (C C I) Die Volkshochschule Nürtingen bietet die IHK-Weiterbildung zum/zur Geprüften Betriebswirt/-in an. Der Lehrgang umfasst 745 Unterrichtsstunden bei 8 Wochenstunden, dies entspricht einer Dauer von 2 Jahren. Am Ende des Lehrganges stehen Abschlussprüfungen vor einem Prüfungsausschuss der IHK Region Stuttgart, Bezirkskammer Nürtingen. Nach bestandener Prüfung sind die Absolventen/-innen berechtigt, die Berufsbezeichnung "Geprüfte/r Betriebswirt/in (IHK)" zu führen. Kursbeginn: 14. Oktober 2014 Unterrichtstage: dienstags, mittwochs samstags: alle 14 Tage bzw. drei Wochen (die genauen Samstagstermine werden bei Kursbeginn mitgeteilt) Unterrichtszeit: dienstags und mittwochs: 18:15 21:30 Uhr samstags: 9:00 16:00 Uhr Kursort: Hölderlinhaus, Neckarsteige 1 Info-Abend: Mo., , 18:00 Uhr Die Samstagstermine und der genaue Termin des Blockunterrichts werden zu Beginn der Weiterbildung bekanntgegeben. Während der normalen Schulferien in Baden- Württemberg findet in der Regel kein Unterricht statt. Sie sind - Absolvent einer IHK-Aufstiegsfortbildung zum Fachwirt oder Fachkaufmann oder einer vergleichbaren kaufmännischen Fortbildung nach dem Berufsbildungsgesetz - Absolvent einer staatlichen oder staatlich anerkannten, an einer Berufsausbildung aufbauenden kaufmännischen Fachschule mit anschließender mindestens dreijähriger Berufspraxis (in Tätigkeiten, die der beruflichen Qualifikation eines Betriebswirts dienlich sind) - Mitarbeiter aus Industrie, Handel, Verwaltung, Dienstleistung - Mitarbeiter aller Branchen mit mehrjähriger Berufserfahrung - Existenzgründer Sie erhalten - die Berechtigung die Berufsbezeichnung Geprüfte/r Betriebswirt/-in (IHK) zu führen - branchenübergreifendes kaufmännisches Wissen, aus dem gesamten Spektrum eines Unternehmens * Zur besseren Lesbarkeit wird im Text nur vom Betriebswirt gesprochen. Gemeint sind dabei immer der Geprüfte Betriebswirt (IHK) und die Geprüfte Betriebswirtin (IHK). Seite 1 von 13 Stand: Jan. 14
3 Ihre Dozenten - verfügen über eine große und langjährige Erfahrung in der Erwachsenenbildung - bringen Erfahrungen mit aus dem betriebswirtschaftlichen Bereich in gehobener Position - sind zum Teil in Prüfungsausschüssen der IHK tätig Einordnung der Ausbildung Der Abschluss zum Betriebswirt stellt die Spitze der beruflichen IHK-Weiterbildung dar und qualifiziert über einen entscheidungsorientierten Ansatz für strategische Führungsaufgaben. Die Regelzulassung hierfür ist ein Fachwirt- oder Fachkaufmann-Abschluss. Es werden somit spezifische Qualifikationen vorausgesetzt. Der Betriebswirt soll auf der Basis eines an Werten orientierten, strategisch ausgerichteten Verständnisses des wirtschaftlichen Handelns Aufgaben mit betriebswirtschaftlicher Fachkompetenz, verbunden mit Methoden- und Sozialkompetenz wahrnehmen können. Kündigungsbedingungen 1. Kündigung bis 14 Tage nach Anmeldung: Die Anmeldegebühr wird einbehalten, weitere Verwaltungskosten fallen nicht an. 2. Früheste Kündigung zum Ende der ersten sechs Monate möglich: Nach Beginn der Weiterbildung ist eine Kündigung frühestens zum Ablauf der ersten sechs Monate möglich. Die Kündigung muss sechs Wochen vor Ablauf der ersten sechs Monate erfolgen. 3. Kündigungsfristen nach Ablauf der ersten sechs Monate der Weiterbildung: Erfolgt eine Kündigung nach Ablauf der ersten sechs Monate der Weiterbildung, so muss diese mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende der jeweils folgenden drei Monate erfolgen. 4. Kündigung nach Gebührenerhöhung: Bei einer Gebührenerhöhung durch die Volkshochschule im Verlauf der Weiterbildung kann eine Kündigung mit einer Frist von einem Monat ab Mitteilungsdatum erfolgen. Danach gilt Punkt 3 der Kündigungsbedingungen. Bezugspunkt für die Kündigungsfrist bei Gebührenerhöhung ist das Mitteilungsdatum der Gebührenerhöhung. 5. Absage der Weiterbildung aufgrund von zu wenig Anmeldungen: Wenn zu wenige Anmeldungen vorliegen hat die Volkshochschule das Recht die Weiterbildung bis zum Tag des Kursbeginns abzusagen. Wird der Kurs seitens der Volkshochschule abgesagt, werden schon bezahlten Gebühren (einschließlich der Anmeldegebühr) zurückerstattet. 6. Schriftform: Alle Kündigungen müssen der Rechtswirksamkeit wegen in Schriftform erfolgen und mit Unterschrift versehen sein. Eine Kündigung per wird nicht anerkannt. 7. Gültigkeit: Für alle Kündigungen gilt das Datum des Eingangsstempels Seite 2 von 13 Stand: Jan. 14
4 BETRIEBSWIRTE Auszug aus der PRÜFUNGSORDNUNG DER INDUSTRIE- UND HANDELSKAMMER Der IHK-Weiterbildungsabschluss Geprüfter Betriebswirt / Geprüfte Betriebswirtin ist von Grund auf überarbeitet und vom Bundesministerium für Bildung und Forschung BMBF am 12. Juli 2006 als Verordnung erlassen worden. Die Bundesverordnung bildet die Grundlage für den DIHK- Rahmenplan. 2 - Zulassungsvoraussetzungen (1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer 1. eine mit Erfolg abgelegte IHK-Aufstiegsfortbildungsprüfung zum Fachwirt oder Fachkaufmann oder eine vergleichbare kaufmännische Fortbildungsprüfung nach dem Berufsbildungsgesetz nachweist oder 2. eine mit Erfolg abgelegte staatliche oder staatlich anerkannte Prüfung an einer auf eine Berufsausbildung aufbauenden kaufmännischen Fachschule und eine anschließende mindestens dreijährige Berufspraxis nachweist. Die Berufspraxis im Sinn der Nummer 2 muss in Tätigkeiten abgeleistet sein, die der beruflichen Qualifikation eines Geprüften Betriebswirt / einer Geprüften Betriebswirtin dienlich sind. (2) Abweichend von Absatz 1 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen. 3 - Gliederung und Durchführung der Prüfung (1) Die Prüfung gliedert sich in die Prüfungsteile: 1. Wirtschaftliches Handeln und betriebliche Leistungsprozesse 2. Führung und Management im Unternehmen 3. Projektarbeit und projektarbeitsbezogenes Fachgespräch (2) Im Prüfungsteil nach Absatz 1 Nr. 1 ist schriftlich in Form von anwendungsbezogenen Aufgabenstellungen gemäß 4 zu prüfen. Im Prüfungsteil nach Absatz 1 Nr. 2 ist sowohl schriftlich als auch mündliche in Form von anwendungsbezogenen, integrierten Situationsaufgaben nach 5 zu prüfen. Im Prüfungsteil nach Absatz 1 Nr. 3 wird eine praxisorientierte Projektarbeit mit kaufmännischem Hintergrund erstellt und ein Fachgespräch nach 6 durchgeführt. (3) Der Prüfungsteil nach Absatz 1 Nr. 2 darf erst nach Ablegen des Prüfungsteils nach Absatz 1 Nr. 1 durchgeführt werden. (4) Die Prüfung nach Absatz 1 Nr. 3 darf erst nach erfolgreichem Abschluss der Prüfungsteile nach Absatz 1 Nr. 1 und 2 durchgeführt werden. (5) Mit dem Prüfungsteil nach Absatz 1 Nr. 3 soll spätestens ein Jahr nach dem letztem erfolgreichen Abschluss der Prüfungsteile nach Absatz 1 Nr. 1 und 2 begonnen werden. Seite 3 von 13 Stand: Jan. 14
5 1. Prüfungsteil: Wirtschaftliches Handeln und betriebliche Leistungsprozesse Dieser Prüfungsteil gliedert sich in folgende Prüfungsbereiche: 1. Marketing-Management (90 Minuten) 2. Bilanz- und Steuerpolitik des Unternehmens (90 Minuten) 3. Finanzwirtschaftliche Steuerung des Unternehmens (90 Minuten) 4. Rechtliche Rahmenbedingungen der Unternehmensführung (90 Minuten) 5. Europäische und internationale Wirtschaftsbeziehungen (120 Minuten) Die Prüfung in den genannten Prüfungsbereichen wird schriftlich durchgeführt und soll insgesamt nicht länger als 720 Minuten dauern. Sie besteht je Prüfungsbereich aus einer unter Aufsicht anzufertigenden Arbeit. Im Prüfungsbereich Europäische und internationale Wirtschaftsbeziehungen ist eine in der Fremdsprache Englisch formulierte Aufgabenstellung enthalten, die auf Deutsch zu beantworten ist. Der Wert in Klammern gibt die jeweilige Mindestprüfungszeit an. 2. Prüfungsteil: Führung und Management im Unternehmen Dieser Prüfungsteil umfasst die Handlungsbereiche: 1. Unternehmensführung 2. Unternehmensorganisation und Projektmanagement 3. Personalmanagement Aus diesen drei Handlungsbereichen werden integrierende Situationsaufgaben gestellt, die insgesamt so gestaltet werden sollen, dass alle Qualifikationsschwerpunkte der Handlungsbereiche mindestens einmal thematisiert werden. Die Handlungsbereiche Unternehmensführung und Unternehmensorganisation und Projektmanagement bilden jeweils den Schwerpunkt einer der beiden schriftlichen Situationsaufgaben. Eine dritte Situationsaufgabe mit dem Schwerpunkt aus dem Handlungsbereich Personalmanagement ist Gegenstand eines situationsbezogenen Fachgesprächs. Die Prüfungsdauer der schriftlichen Situationsaufgaben beträgt jeweils mindestens 240 Minuten, höchstens jedoch 300 Minuten. Das situationsbezogene Fachgespräch soll für jeden Prüfungsteilnehmer i. d. R. mindestens 30 Minuten dauern. 3. Prüfungsteil: Projektarbeit und projektarbeitsbezogenes Fachgespräch Dieser Prüfungsteil gliedert sich in folgende Prüfungsbereiche: 1. Projektarbeit 2. Projektarbeitsbezogenes Fachgespräch In einer fachübergreifenden Projektarbeit soll nachgewiesen werden, eine komplexe Problemstellung der betrieblichen Praxis erfassen, darstellen, beurteilen und lösen zu können. Die Themenstellung kann Bereiche der beiden bereits geprüften Prüfungsteile umfassen. Die Projektarbeit ist als schriftliche Hausarbeit anzufertigen. Die Bearbeitungszeit beträgt 30 Kalendertage. Ausgehend von der Projektarbeit ist in einem projektarbeitsbezogenen Fachgespräch nachzuweisen, Berufswissen in unternehmenstypischen Situationen anwenden und sachgerechte Lösungen im Sinne der Unternehmenspolitik erarbeiten zu können. Das projektarbeitsbezogene Fachgespräch soll mindestens 30 Minuten dauern. Die Präsentationszeit soll dabei 15 Minuten nicht überschreiten. Das Fachgespräch wird nur geführt, wenn in der Projektarbeit mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden. Prüfungstermine Wirtschaftliches Handeln und betriebliche Leistungsprozesse : Herbst 2015 Führung und Management im Unternehmen : Herbst 2016 Seite 4 von 13 Stand: Jan. 14
6 Inhaltsübersicht mit Stundenverteilung Gesamtstunden Lern- und Arbeitsmethodik 10 I. Wirtschaftliches Handeln und betriebliche Leistungsprozesse Marketing-Management 80 Bilanz- und Steuerpolitik des Unternehmens 80 Finanzwirtschaftliche Steuerung des Unternehmens 80 Rechtliche Rahmenbedingungen der Unternehmensführung 80 Europäische und internationale Wirtschaftsbeziehungen 110 Gesamt Teil 1: 430 UE II. Führung und Management im Unternehmen Unternehmensführung 120 Unternehmensorganisation und Projektmanagement 90 Personalmanagement 70 Gesamt Teil 2: 280 UE III. Projektarbeit und projektarbeitsbezogenes Fachgespräch 25 Gesamtdauer 745 UE ======= Seite 5 von 13 Stand: Jan. 14
7 Auszug aus dem Inhalt Die komplette Inhaltsübersicht: siehe Rahmenstoffplan Lern- und Arbeitsmethodik - Die Lern- und Arbeitsmethodik in ihrer Bedeutung für das Lernen zu lernen erkennen - Subjektive und objektive Rahmenbedingungen erkennen und deren Einfluss berücksichtigen - Lerntechniken anwenden - Zeit- und Themenplanung anwenden - Lernmethoden und eingesetzte Lernmedien überblicken - Gruppenarbeit praktizieren - Grundlagen der Rede- und Präsentationstechniken anwenden 1. Marketing-Management - Analyse der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen eines Unternehmens z.b. Marketingforschung Marktforschung Analyse- und Prognoseverfahren - Formulierung eines strategischen und operativen Zielprogramms z.b. Strategische Bedeutung des Marketingzielsystems operatives Marketingzielsystem - Formulierung zielgerichteter Marketingstrategien z.b. Verbindung von Zielsystem und Marketingstrategien Implementierung von Marketingstrategien - Auswahl geeigneter Marketingaktivitäten und deren Umsetzung z.b. Management der marketingpolitischen Instrumente Marketingorganisation - Bestimmung geeigneter Kontrollverfahren, z.b. Ziele und Aufgaben Zusammenwirken von Unternehmens- und Marketingcontrolling 2. Bilanz- und Steuerpolitik des Unternehmens - Das Steuersystem in seiner Bedeutung für das Unternehmen z.b. Bedeutung und Gestaltungsmöglichkeiten von Unternehmenssteuern Unterschiede der Steuerbelastung als Entscheidungskriterium für die Wahl der Rechtsform - Zielorientierter Einsatz der Instrumente der Bilanzanalyse z.b. Beurteilung von Ergebnissen der qualitativen Abschlussanalyse Beurteilung von Finanzkennzahlen als Ergebnis der quantitativen Abschlussanalyse Grenzen der Bilanzanalyse - Unterstützung der Unternehmensziele durch Bilanz - und Steuerpolitik z.b. Handelsrechtliche und Steuerrechtliche Wahlrechte Steuerliche Entscheidungskriterien - Internationale Rechnungslegungsvorschriften z.b. Rechtssysteme des externen Rechnungswesens Rechtslage innerhalb der EU Ausgewählte Unterschiede zw. HGB und IFRS 3. Finanzwirtschaftliche Steuerung des Unternehmens - Gestaltung des Controllings als Instrument der Unternehmensführung z.b. Aufgabenbereich und Gestaltung Operatives und Strategisches Controlling - Aufbau eines kennzahlengesteuerten Managementinformationssystems z.b. Managementinformationssysteme als Frühwarnsysteme Kennzahlen und Kennzahlensysteme - Steuerung der Beschaffung von Mitteln im Finanzprozess z.b. Kapitalbedarfsermittlung und -deckung - Alternative Finanzformen Allg. Risiken und Kreditrisiken, Instrumente zur Risikobegrenzung Int. Finanzierung Bedeutung ausgewählter Kennzahlen - Lenkung der Mittelverwendung im Unternehmen z.b. Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen Situationsgerechtes Auswählen von monetären und nicht-monetären Verfahren Wirtschaftliche Nutzungsdauer und optimaler Ersatzzeitpunkt Seite 6 von 13 Stand: Jan. 14
8 4. Rechtliche Rahmenbedingungen der Unternehmensführung - Haftungstatbestände für Unternehmen und die Unternehmensleitung z.b. Haftungstatbestände des BGB / HGB Folgen der Haftung im Rahmen des Insolvenz- und Zwangsvollstreckungsverfahrens - Vertragstypen und deren Gestaltung z.b. Allgemeine Geschäftsbedingungen Gesetzliche Schuldverhältnisse - Nationale Ansätze des Wettbewerbs z.b. Kartellrecht Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb - Arbeitsrecht und dessen Einfluss auf unternehmerische Entscheidungen z.b. Individualarbeitsrecht Kollektives Arbeitsrecht - Auswirkungen der EU-Gesetzgebung auf nationales Recht z.b. Europäisches Primärrecht Europäisches Sekundärrecht 5. Europäische und internationale Wirtschaftsbeziehungen - Auswirkungen makroökonomischer Aspekte globalisierter Märkte auf die Unternehmenspolitik z.b. Weltwirtschaftliche Entwicklung Organisationen auf Weltebene EU Stellung Deutschlands in der Weltwirtschaft Veränderungen der Arbeitsmärkte - Aufbau- und Realisierung von Außenwirtschaftsbeziehungen z.b. Distributionswege und organe im Außenhandel Sonderformen des Außenhandels Beteiligungen Institutionen im Dienste der EU und des Außenhandels - Abwickeln der außenwirtschaftlichen Transaktionen in verschiedenen Währungsgebieten z.b. Zahlungsbedingungen Auslandszahlungsverkehr Dokumente im Außenhandel Dokumenteninkasso Dokumentenakkreditiv Garantien im Auslandsgeschäft Devisenhandel Finanzierung des Außenhandels - Abwicklung des internationalen Warenverkehrs unter Berücksichtigung unterschiedlicher Wirtschaftskulturen und rechtlicher Rahmenbedingungen z.b. Rechtliche Elemente des innergemeinschaftlichen Warenverkehrs Grundfreiheiten Risikomanagement Dokumente im Außenhandel - Incoterms Kulturelle Unterschiede 6. Unternehmensführung - Gestaltung der Strategiefindung, -umsetzung und -controlling z.b. Ethik als Aspekt der Unternehmensführung Grundlegende Gestaltungsentscheidungen Strategische Analysen Strategiearten Bewertung von Strategien Entwicklung eines strategischen Controllings - Entwicklung und Umsetzung von Zielsystemen im Unternehmen z.b. Bestandteile von Führungsentscheidungen Zielkatalog Zielbildungsprozesse Zielsysteme Technik der Zielvereinbarung - Steuerung und Kontrolle der betrieblichen Planung z.b. Elemente der Planung Funktionsweisen von Planungs- und Kontrollsystemen Budgetierung - Management einer kundenorientierten Qualitätspolitik z.b. Qualitätsmanagement-Normen und -Richtlinien Qualitätsmanagementsysteme Kundenund Lieferantenbeziehungen Weiterentwicklung zum Integrierten Management - Management einer nachhaltigen, umweltorientierten Ökologiepolitik z.b. Nachhaltige Verantwortung des Unternehmens Rechtliche Rahmenbedingungen Umweltrechtliche Regelungen Umweltmanagementsysteme Seite 7 von 13 Stand: Jan. 14
9 7. Unternehmensorganisation und Projektmanagement - Organisation als strategischer Erfolgsfaktor des Unternehmens z.b. Zusammenhang von Strategie und Unternehmensorganisation Unternehmensorganisation auf strategischer Entscheidungsebene Funktionsweise eines strategisch ausgerichteten Organisationscontrollings - Gestaltung einer integrativen Organisationsentwicklung (OE), z.b. Grundannahmen der OE Gestaltungsmerkmale der Integration der OE-Ziele Prozesse der OE Modelle des Wandels Widerstände im Prozess der OE - Wirtschaftliche Nutzung der Informations- und Kommunikationstechniken (IuK), z.b. Entwicklungstendenzen der Informationsgesellschaft, Bedeutung und Management der IuK Einführung von IuK in Projekten - Festlegung der Organisationsformen von Projekten z.b. Managementrelevanter Kontext von Projekten Organisatorische Grundsätze Gestaltung von Projekten Gremien, Instanzen, Rollen im Projekt - Planung, Steuerung und Kontrolle von Projekten z.b. Projektmanagement-Funktionskreis Aufgaben des Projektmanagement Ordnungsgemäßer Projektabschluss 8. Personalmanagement - Bestimmung der Vorgaben für die quantitative und qualitative Personalplanung des Unternehmens z.b. Ethik und Personalmanagement Ziele und Aufgaben Planungsbedingungen Gegenstandbezogene Personalplanung - Situationsgerechte Auswahl der Formen der Personalbeschaffung z.b. Arbeitsmarkt Personalmarketing Personalfreisetzung Internationales Personalmanagement Beteiligung des Betriebsrats - Planung, Steuerung und Kontrolle der Personalentwicklung im Unternehmen z.b. Personalentwicklung Personalentwicklungsmaßnahmen und -controlling Personalinformationssysteme 9. Projektarbeit - Erfassung, Darstellung, Beurteilung, Lösung einer komplexen Problemstellung der betrieblichen Praxis - Schriftliche Hausarbeit mit einer Bearbeitungszeit von 30 Kalendertagen und einem Umfang von 25 bis 30 Seiten (reiner Textteil) 10. Projektbezogenes Fachgespräch - Projektarbeit als Ausgangspunkt - Anwendung von Berufswissen in unternehmenstypischen Situationen - Erarbeitung von sachgerechten Lösungen im Sinne der Unternehmenspolitik Literatur für die Ausbildung zum Betriebswirt Die Lehrbücher werden erst nach Rücksprache mit den jeweiligen Dozenten beschafft. Seite 8 von 13 Stand: Jan. 14
10 Anmeldung zum/zur Betriebswirt/-in Die Anmeldung zur Weiterbildung Betriebswirt/-in" ist schriftlich und in zweifacher Ausfertigung an die zu richten. VOLKSHOCHSCHULE NÜRTINGEN Abt. Berufliche Bildung Neckarsteige 1 (Hölderlinhaus) Nürtingen Telefon Telefax Folgende Unterlage ist beizufügen eine Kopie der Zulassung zur Prüfung der IHK Gebühren Teilnahmegebühr 3.200,00 zahlbar 2 Wochen nach Kursbeginn Gebühren bei Ratenzahlung Abbuchung 20 Raten à 129, Rate: 99,00 Anmeldegebühr 30,00 Prüfungsgebühr der IHK voraussichtlich ca. 705,00 Seite 9 von 13 Stand: Jan. 14
11 Das "Meister-BAföG" (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz - AFBG) unterstützt die berufliche Aufstiegsfortbildung finanziell und erleichtert die Gründung von Existenzen. Das Gesetz ist ein umfassendes Förderinstrument für die berufliche Fortbildung - grundsätzlich in allen Berufsbereichen - und zwar unabhängig davon, in welcher Form sie durchgeführt wird. Sei es Vollzeit, Teilzeit, schulisch, außerschulisch, mediengestützt oder als Fernunterricht. Die Antragstellerinnen und Antragsteller dürfen noch nicht über eine berufliche Qualifikation verfügen, die dem angestrebten Fortbildungsabschluss mindestens gleichwertig ist. Eine Altersgrenze besteht nicht. Die Förderung besteht aus zwei Elementen 1. Zuschuss: 30,5% der Kurs- und Prüfungsgebühr (nicht rückzahlbar) 2. Kredit bei der KfW-Bank mit reduzierter Rückzahlung: Nach bestandener Prüfung müssen nur 75% der gewährten Kreditsumme zurück bezahlt werden Wer wird gefördert? Handwerker und andere Fachkräfte, die sich auf einen Fortbildungsabschluss zu Handwerks- oder Industriemeistern, Technikern, Fachkaufleuten (hierzu zählt der Betriebswirt), vorbereiten und die über eine nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) anerkannte, abgeschlossene Erstausbildung oder einen vergleichbaren Berufsabschluss verfügen, können die Aufstiegsförderung beantragen. Wie hoch ist die maximale Förderung? Wie hoch ist der tatsächliche Eigenanteil? Beispiel: Lehrgangsgebühr 3.200,00 Prüfungsgebühr 705,00 Förderfähige Gebühren 3.905,00./. Förderung BAföG ,03 Restgebühr 2.713,97 *KfW-Kredit 2.713,97./. Rückzahlung 2.035,48 Förderung KfW 678,49 Summe der Förderung (BAföG + KfW) 1.869,52 Zu leistender Eigenanteil 2.035,48 Den Antrag auf Förderung erhalten Sie beim Landratsamt oder im Internet unter Einige Tage nach dem Bescheid vom BAföG-Amt auf Gewährung des Zuschusses erhalten Sie automatisch einen Kreditantrag der KfW-Bank zugeschickt. *Die Zinsen für den Kredit sind in dieser Beispielrechnung nicht berücksichtigt. Sie erhöhen den zu leistenden Eigenanteil entsprechend. Seite 10 von 13 Stand: Jan. 14
12 VOLKSHOCHSCHULE NÜRTINGEN Eingegangen: Abt. Berufliche Bildung Neckarsteige 1 (Hölderlinhaus) Zugelassen: Nürtingen Telefon Fax beruf@vhs-nuertingen.de Internet: A N M E L D U N G (Bitte zweifach ausfüllen!) Ich melde mich verbindlich zum Praxisstudiengang "Geprüfte/r Betriebswirt/-in (IHK)", Beginn: Dienstag, an. Unterrichtszeit: Anmeldegebühr: Lehrgangsgebühr: Prüfungsgebühr: Dienstag, 18:15-21:30 Uhr Mittwoch, 18:15-21:30 Uhr 30,00 Euro 3.200,00 Euro (bei Einmalzahlung) zzgl. Lernmittel und Prüfungsgebühr 705,00 Euro (ca., wird von der IHK erhoben) Ich verpflichte mich, die Lehrgangsgebühr auf das Girokonto Nr (BLZ ) bei der Kreissparkasse Nürtingen zu überweisen (Bitte gewünschte Zahlungsweise ankreuzen!): 30,00 Euro einmalig (mit der Anmeldung) Gesamtbetrag in Höhe von 3.200,00 (zahlbar zwei Wochen nach Lehrgangsbeginn) Abbuchung 20 Raten zu je 129,00, 21. Rate: 99,00 (erstmals zum ) Bei Abbuchung bitte die Abbuchungsermächtigung ausgefüllt der Anmeldung beifügen. Name Vorname Geb. Datum / Geb. Ort PLZ Wohnort Straße Telefon (tagsüber) -Adresse Datum Unterschrift Die Kündigungsbedingungen sind Teil der Anmeldung. Sie finden sie umseitig. Seite 11 von 13 Stand: Jan. 14
13 Kündigungsbedingungen 1. Kündigung bis 14 Tage nach Anmeldung: Die Anmeldegebühr wird einbehalten, weitere Verwaltungskosten fallen nicht an. 2. Früheste Kündigung zum Ende der ersten sechs Monate möglich: Nach Beginn der Weiterbildung ist eine Kündigung frühestens zum Ablauf der ersten sechs Monate möglich. Die Kündigung muss sechs Wochen vor Ablauf der ersten sechs Monate erfolgen. 3. Kündigungsfristen nach Ablauf der ersten sechs Monate der Weiterbildung: Erfolgt eine Kündigung nach Ablauf der ersten sechs Monate der Weiterbildung, so muss diese mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende der jeweils folgenden drei Monate erfolgen. 4. Kündigung nach Gebührenerhöhung: Bei einer Gebührenerhöhung durch die Volkshochschule im Verlauf der Weiterbildung kann eine Kündigung mit einer Frist von einem Monat ab Mitteilungsdatum erfolgen. Danach gilt Punkt 3 der Kündigungsbedingungen. Bezugspunkt für die Kündigungsfrist bei Gebührenerhöhung ist das Mitteilungsdatum der Gebührenerhöhung. 5. Absage der Weiterbildung aufgrund von zu wenig Anmeldungen: Wenn zu wenige Anmeldungen vorliegen hat die Volkshochschule das Recht die Weiterbildung bis zum Tag des Kursbeginns abzusagen. Wird der Kurs seitens der Volkshochschule abgesagt, werden schon bezahlten Gebühren (einschließlich der Anmeldegebühr) zurückerstattet. 6. Schriftform: Alle Kündigungen müssen der Rechtswirksamkeit wegen in Schriftform erfolgen und mit Unterschrift versehen sein. Eine Kündigung per wird nicht anerkannt. 7. Gültigkeit: Für alle Kündigungen gilt das Datum des Eingangsstempels Seite 12 von 13 Stand: Jan. 14
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