Berufsbegleitender Praxisstudiengang. Geprüfte Handelsfachwirtin Geprüfter Handelsfachwirt (IHK) Bachelor of Trade and Commerce (CCI)
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- Ina Schulze
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1 Berufsbegleitender Praxisstudiengang Geprüfte Handelsfachwirtin Geprüfter Handelsfachwirt (IHK) Bachelor of Trade and Commerce (CCI)
2 B e r u f s b e g e l e i t e n d e W e i t e r b i l d u n g G E P R Ü F T E/-R H A N D E L S F A C H W I R T / -I N (I H K) * Die Volkshochschule Nürtingen bietet die berufsbegleitende Weiterbildung zum/zur Handelsfachwirt/-in an. Der Lehrgang umfasst 540 Unterrichtsstunden bei 8 Wochenstunden, dies entspricht einer zeitlichen Dauer von ca. 2 Jahren. Am Ende des Lehrganges stehen Abschlussprüfungen vor einem Prüfungsausschuss der IHK Region Stuttgart, Bezirkskammer Nürtingen. Nach bestandener Prüfung sind die Absolventen/- innen berechtigt, die Berufsbezeichnung "Geprüfte Handelsfachwirtin / Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)" zu führen. Kursbeginn: 14. April 2015 Unterrichtstage: Unterrichtszeit: dienstags und donnerstags 18:15 21:30 Uhr Kursort: Hölderlinhaus, Neckarsteige 1 Infoabend: Donnersta, , 18:30 Uhr Während der normalen Schulferien in Baden-Württemberg findet in der Regel kein Unterricht statt. Sie sind - Inhaber/-in eines Einzelhandels- und Großhandelsbetriebes - Kaufmännische/r Mitarbeiter/in in einem mittleren und größeren Handelsbetrieb - Mitarbeiter/-in in einem Industrie- und Handwerksbetrieb, im Verkauf oder im Einkauf beschäftigt - nicht kaufmännisch ausgebildete/r Mitarbeiter/-in wie Ingenieur, Techniker/-in, Landwirt/-in, sind jedoch kaufmännisch tätig Sie erhalten - die Berechtigung zur weiterführenden Ausbildung zum / zur Betriebswirt /-in - die Berechtigung die Berufsbezeichnung "Geprüfte Handelsfachwirtin / Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)" zu führen - die Hochschulzugangsberechtigung Ihre Dozenten - verfügen über eine große und langjährige Erfahrung in der Erwachsenenbildung - kommen aus dem betriebswirtschaftlichen Bereich in gehobener Position - sind zum Teil in Prüfungsausschüssen der IHK tätig * Zur besseren Lesbarkeit wird im Text nur vom Handelsfachwirt gesprochen. Gemeint ist dabei immer der Geprüfte Handelsfachwirt (IHK) und die Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK) 1
3 Kündigungsbedingungen 1. Kündigung bis 14 Tage nach Anmeldung: Die Anmeldegebühr wird einbehalten. Weitere Verwaltungskosten fallen nicht an. 2. Früheste Kündigung zum Ende der ersten sechs Monate möglich: Nach Beginn der Weiterbildung ist eine Kündigung frühestens zum Ablauf der ersten sechs Monate möglich. Die Kündigung muss sechs Wochen vor Ablauf der ersten sechs Monate erfolgen. 3. Kündigungsfristen nach Ablauf der ersten sechs Monate der Weiterbildung: Erfolgt eine Kündigung nach Ablauf der ersten sechs Monate der Weiterbildung, so muss die Kündigung mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende der jeweils folgenden drei Monate erfolgen. 4. Kündigung nach Gebührenerhöhung: Bei einer Gebührenerhöhung durch die Volkshochschule im Verlauf der Weiterbildung kann eine Kündigung mit einer Frist von einem Monat ab Mitteilungsdatum erfolgen. Danach gilt Punkt 3 der Kündigungsbedingungen. Bezugspunkt für die Kündigungsfrist bei Gebührenerhöhung ist das Mitteilungsdatum der Gebührenerhöhung. 5. Absage der Weiterbildung aufgrund von zu wenig Anmeldungen: Wenn zu wenige Anmeldungen vorliegen hat die Volkshochschule das Recht die Weiterbildung bis zum Tag des Kursbeginns abzusagen. Wird der Kurs seitens der Volkshochschule abgesagt, werden schon bezahlten Gebühren (einschließlich der Anmeldegebühr) zurückerstattet. 6. Schriftform: Alle Kündigungen müssen der Rechtswirksamkeit wegen in Schriftform erfolgen und mit Unterschrift versehen sein. Eine Kündigung per wird nicht anerkannt. 7. Gültigkeit: Für alle Kündigungen gilt das Datum des Eingangsstempels Einordnung der Fachwirte-Ausbildung Die vom Deutschen Industrie- und Handelstag (DIHT) in Zusammenarbeit mit den Industrie- und Handelskammern entwickelte Grundkonzeption für die berufliche Aufstiegsbildung im kaufmännischen Bereich sieht für die mittlere Führungsebene die Qualifikation als Fachkaufmann/-frau oder Fachwirt/-in vor. Während man unter dem/der Fachkaufmann/-frau einen/eine Funktionsspezialisten/-in zu verstehen hat, sieht die Ausbildung zum/zur Fachwirt/-in eine Spezialisierung auf bestimmte Branchen vor: Wirtschaftsfachwirt/-in, Handelsfachwirt/-in, Versicherungsfachwirt/-in, Bankfachwirt/-in oder Industriefachwirt/-in. Die Ausbildung zum/zur Fachwirt/-in knüpft an vorhandenes kaufmännisches Fachwissen an, sie ist praxisnah konzipiert und bietet neben der notwendigen Vermittlung von Spezialwissen eine, hinsichtlich der beruflichen Flexibilität, erwünschte Verbreiterung des Grundwissens. Die Fachwirte-Ausbildung ist fester und anerkannter Bestandteil der Aus- und Weiterbildungslandschaft in Deutschland. Hochschulzugangsberechtigung Seit Juni 2010 ist der erfolgreiche Abschluss zur Prüfung zum Handelsfachwirt / zur Handelsfachwirtin mit der allgemeinen Hochschulzugangsberechtigung verbunden (d.h. der Abschluss ist dem allgemeinbildenden Abitur gleichgestellt). Alle Handelsfachwirte können bundesweit an allen Universitäten ein Fach ihrer Wahl studieren (vorbehaltlich der Zugangsbeschränkungen zu den jeweiligen Studiengängen z.b. numerus clausus). 2
4 Ausbilder-Eignungsprüfung Ein Vorbereitungskurs auf die Ausbilder-Eignungsprüfung (ADA) kann bei ausreichender Teilnehmerzahl zusätzlich organisiert werden. Er wird dann außerhalb des Prüfungsvorbereitungskurses angeboten. Es gilt die folgende Regelung: Der Prüfungsteilnehmer / die Prüfungsteilnehmerin kann nach erfolgreichem Abschluss des Prüfungsteils Handlungsspezifische Qualifikationen eine zusätzliche Prüfung zum Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen beantragen. Diese besteht aus einer Präsentation oder der praktischen Durchführung einer Ausbildungseinheit und einem Prüfungsgespräch. Wer den Prüfungsteil Handlungsspezifische Qualifikationen und die zusätzliche Prüfung zum Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen bestanden hat, ist vom schriftlichen Teil der Prüfung zur Ausbilder-Eignungsverordnung befreit. HANDELSFACHWIRTE - PRÜFUNGSORDNUNG DER INDUSTRIE- UND HANDELSKAMMER Der IHK-Weiterbildungsabschluss Handelsfachwirt IHK ist von Grund auf überarbeitet und vom Bundesministerium für Bildung und Forschung BMBF am 17. Januar 2006 als Verordnung erlassen worden. Die Bundesverordnung bildet die Grundlage für den DIHK-Rahmenplan. Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung (1) Zur Prüfung ist zugelassen wer: 1. eine mit Erfolg abgeschlossene Ausbildung in einem anerkannten dreijährigen kaufmännischen Ausbildungsberuf im Handel und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder 2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung zum Verkäufer/zur Verkäuferin oder in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder 3. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist. (2) Die Berufspraxis gemäß Absatz 1 muss in Verkaufstätigkeiten oder anderen kaufmännischen Tätigkeiten im institutionellen oder funktionellen Handel erworben sein. (3) Abweichend von den in Absatz 1 und 2 genannten Voraussetzungen kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen. 3
5 Prüfung Die Prüfung gliedert sich in folgende Inhalte, die an den genannten Tagen geprüft werden 1. Prüfungstag: 1. Unternehmensführung und Steuerung 2. Handelsmarketing 3. Führung und Personalmanagement 2. Prüfungstag: 4. Volkswirtschaft für die Handelspraxis 5. Beschaffung und Logistik Zusätzlich ein Fach aus folgenden Auswahlfächern: 6. Handelsmarketing 7. Handelslogistik 8. Außenhandel 9. Mitarbeiterführung und Qualifikation Schriftliche und mündliche Prüfung (1) Schriftliche Prüfung Schriftlich werden die o.g. Punkte Nr. 1 5 und ein weiterer Inhaltspunkt aus dem Bereich 6 9 (der vom Prüfling angegeben werden muss) geprüft. (2) Mündliche Prüfung Die mündliche Prüfung gliedert sich in eine Präsentation und ein situationsbezogenes Fachgespräch. Das Thema der Präsentation wird vom Prüfling gewählt. Es muss sich auf mindestens 2 Bereiche der neun Prüfungsinhalte beziehen und soll 10 Minuten nicht überschreiten. Das auf das Thema der Präsentation bezogene Fachgespräch soll 20 Minuten nicht überschreiten. Prüfungstermine Die Prüfungen finden Mitte Mitte März 2017 statt. Die genauen Termine werden zu Kursbeginn bekannt gegeben. 4
6 Inhaltsübersicht mit Stundenverteilung Gesamtstunden Lehr- und Arbeitsmethodik 10 Unternehmensführung und -steuerung 130 Handelsmarketing 80 Führung und Personalmanagement 110 Volkswirtschaft für die Handelspraxis 40 Beschaffung und Logistik 80 Handlungsbereiche zur Wahl Handelsmarketing und Vertrieb 90 Handelslogistik 90 Außenhandel 90 Mitarbeiterführung und Qualifizierung 90 [Vorbereitung auf die Ausbildereignungsprüfung (Intensivunterricht: wird bei Interesse gesondert angeboten, separate Anmeldung erforderlich) 80] Gesamtdauer (ohne Ausbildereignung) 540 UE ======= 5
7 Ausführliche Inhaltsübersicht Lern- und Arbeitsmethodik - Subjektive und objektive Rahmenbedingungen erkennen und deren Einfluss auf das Lernen berücksichtigen - Lerntechniken anwenden - Zeit- und Themenplanung anwenden - Lernmethoden und eingesetzte Lernmedien überblicken - Gruppenarbeit praktizieren - Grundlagen der Rede- und Präsentationstechniken anwenden 1. Unternehmensführung und -steuerung - Planung von Selbständigkeit, Entwickeln einer Geschäftsidee, Erstellen eines Businessplans - Besonderheiten der Übernahme - Persönliche und fachliche Eignung zur unternehmerischen Selbständigkeit - Voraussetzungen und Rahmenbedingung, Chancen und Risiken von unternehmerischer Selbständigkeit - Managementaufgaben: analysieren, entscheiden, Ziele setzen, durchführen und kontrollieren - Unternehmensorganisation - Angewandte Kosten- und Leistungsrechnung - Controllinginstrumente und ihr Zusammenwirken - Finanzierung - Rechtliche Grundlagen, Begriffe und anwendungsbezogene Beispiele bei Gründung und Führung eines Unternehmens - Qualitätsmanagement - Umweltmanagement 2. Handelsmarketing - Handelsentwicklungen - Kooperationen - Marktanalyse, Marktstrategien - Standortmarketing - Zielgruppenmarketing - Sortimentssteuerung - Verkaufskonzepte und Servicepolitik - Gestaltung von Verkaufsflächen (Visual Merchandising), Warenpräsentation - Werbung, Verkaufsförderung, Werbeerfolgskontrolle - Öffentlichkeitsarbeit - Zusammenwirken der Marketinginstrumente - E-Commerce, E-Business - Controlling - Wettbewerbsrecht 6
8 3. Führung und Personalmanagement - Führungsgrundsätze und Führungsmethoden - Personalpolitik - Psychologische Grundlagen zur Führung, Zusammenarbeit und Kommunikation - Beurteilungsgrundsätze - Personalbedarfs-, Personalkosten- und Personaleinsatzplanung - Organisations- und Personalentwicklung - Personalmarketing - Controlling - Entgeltsysteme - Konfliktmanagement - Planung und Steuerung von Arbeitsprojektgruppen - Ausgewählte arbeitsrechtliche Bestimmungen - Moderations- und Präsentationstechniken 4. Volkswirtschaft für die Handelspraxis - Markt und Preis - Wettbewerb - Wachstum und Konjunktur - Wirtschaftspolitische Steuerungsinstrumente - Außenwirtschaft 5. Beschaffung und Logistik - Beschaffungspolitik, E-Business - Kundenbezogene Gestaltung des Waren- und Datenflusses (Efficient Consumer Response) - Effizientes Management der Wertschöpfungskette (Supply Chain Management) - Transport - Lagerwirtschaft - Controlling - Relevante Rechtsbestimmungen - Entsorgung 6. Handelsmarketing und Vertrieb - Vertriebsstrategien - Sortimentsstrategien - Flächenoptimierung - Auswirkungen von Kundenbedürfnissen und Kundenverhalten auf Beschaffungsprozesse - Preis- und Konditionspolitik - Controlling - Verhandlungsstrategien - Spezielle Aspekte des Wettbewerbs- und Markenrechts, des Verbraucherschutzes und des öffentlichen Bau- und Planungsrechts 7
9 7. Handelslogistik - Planung, Steuerung, Kontrolle und Optimierung von Prozessen und Arbeitsabläufen - Investitionsplanung - Controlling - Spezifische Bedingungen bei Warenanlieferung und -lagerung - Transportsteuerung - Versicherungen - Spezielle rechtliche Vorschriften 8. Außenhandel - Anbahnung von Außenhandelsgeschäften - Quellen zur Beratung und Unterstützung im Außenhandel - Außenhandelsrisiken und Geschäfte zur Risikominderung - Spezielle rechtliche Aspekte für den Außenhandel - Transport und Lagerung, Zertifizierung und Versicherungen - Zahlungsverkehr, Zahlungsbedingungen und Finanzierung von Außenhandelsgeschäften - Zölle und Verbrauchssteuern, Handelshemmnisse und Organisationen 9. Mitarbeiterführung und Qualifizierung - Zeit- und Selbstmanagement - Individuelle Mitarbeiterförderung und entwicklung - Mitarbeiterbesprechungen, Kritik-, Beurteilungs-, Förderung- und Zielvereinbarungsgespräche - Planung und Organisation von Qualifizierungsmaßnahmen - Auswahl und Einstellung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern - Qualifizierung am Arbeitsplatz - Förderung von Lernprozessen, methodische und didaktische Aspekte - Personalkosten und leistung Literatur für die Ausbildung zum Handelsfachwirt Die Lehrbücher sind erst nach Rücksprache mit den jeweiligen Dozenten zu beschaffen. 8
10 Anmeldung zum Handelsfachwirt/-in Die Anmeldung zum Lehrgang "Handelsfachwirt/-in" ist schriftlich und in zweifacher Ausfertigung an die zu richten. VOLKSHOCHSCHULE NÜRTINGEN Abt. Berufliche Bildung Neckarsteige 1 (Hölderlinhaus) Nürtingen Telefon Telefax Folgende Unterlagen sind beizufügen 1. eine Kopie oder Abschrift des Kaufmannsgehilfenprüfungs-Zeugnisses oder des Zeugnisses des anerkannten Ausbildungsberufes 2. der schriftliche Nachweis über die praktische Berufstätigkeit Gebühren des Lehrganges Teilnahmegebühr 2.380,00 zahlbar 2 Wochen nach Kursbeginn Gebühren bei Ratenzahlung: Abbuchung 21 Raten à 115,00 Anmeldegebühr 30,00 Prüfungsgebühr an IHK voraussichtlich ca. 450,00 9
11 Das "Meister-BAföG" (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz - AFBG) unterstützt die berufliche Aufstiegsfortbildung finanziell und erleichtert die Gründung von Existenzen. Das Gesetz ist ein umfassendes Förderinstrument für die berufliche Fortbildung - grundsätzlich in allen Berufsbereichen, einschließlich der Gesundheits- und Pflegeberufe, und zwar unabhängig davon, in welcher Form sie durchgeführt wird. Sei es Vollzeit, Teilzeit, schulisch, außerschulisch, mediengestützt oder als Fernunterricht. Die Antragstellerinnen und Antragsteller dürfen noch nicht über eine berufliche Qualifikation verfügen, die dem angestrebten Fortbildungsabschluss mindestens gleichwertig ist. Eine Altergrenze besteht nicht. Die Förderung besteht aus zwei Elementen 1. Zuschuss: 30,5% der Kurs- und Prüfungsgebühr (nicht rückzahlbar) 2. Kredit bei der KFW-Bank mit reduzierter Rückzahlung: Nach bestandener Prüfung müssen nur 75% der gewährten Kreditsumme zurück bezahlt werden Wer wird gefördert? Handwerker und andere Fachkräfte, die sich auf einen Fortbildungsabschluss zu Handwerks- oder Industriemeistern, Technikern, Fachkaufleuten (hierzu zählt der Handelsfachwirt), Fachkrankenpflegern, Betriebsinformatikern, Programmierern, Betriebswirten oder eine vergleichbare Qualifikation vorbereiten und die über eine nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) anerkannte, abgeschlossene Erstausbildung oder einen vergleichbaren Berufsabschluss verfügen, können die Aufstiegsförderung beantragen. Wie hoch ist die maximale Förderung? Beispiel Lehrgangsgebühr 2.380,00 Prüfungsgebühr 450,00 Förderfähige Gebühren 2.830,00./. Zuschuss 863,15 Restgebühr 1.966,85 KFW-Kredit über 1.966,85./. Rückzahlung (75%) 1.475,14 Förderung 491,71 Summe der Förderung 1.354,86 Zu leistender Eigenanteil 1.475,14 Den Antrag auf BAföG-Förderung erhalten Sie beim Landratsamt oder im Internet unter Einige Tage nach dem Bescheid vom BAföG-Amt auf Gewährung des Zuschusses erhalten Sie automatisch einen Kreditantrag der KfW-Bank zugeschickt. *Die Zinsen für den Kredit sind in dieser Beispielrechnung nicht berücksichtigt. Sie erhöhen den zu leistenden Eigenanteil entsprechend. 10
12 VOLKSHOCHSCHULE NÜRTINGEN Eingegangen: Abt. Berufliche Bildung Neckarsteige 1 (Hölderlinhaus) Zugelassen: Nürtingen Telefon Fax beruf@vhs-nuertingen.de Internet: A N M E L D U N G (Bitte zweifach ausfüllen!) Ich melde mich verbindlich zum Praxisstudiengang "Geprüfte/r Handelsfachwirt/-in (IHK)", Beginn: 14. April 2015 an. Unterrichtszeit Dienstag, 18:15-21:30 Uhr Donnerstag, 18:15-21:30 Uhr Anmeldegebühr Lehrgangsgebühr Prüfungsgebühr (ca.) 30,00 Euro 2.380,00 Euro (bei Einmalzahlung, inkl. Anmeldegebühr) zzgl. Lernmittel und Prüfungsgebühren 450,00 Euro (wird von der IHK erhoben) Ich verpflichte mich, die Lehrgangsgebühr an die Kreissparkasse Esslingen-Nürtingen IBAN DE BIC ESSLDE66XXX zu überweisen (Bitte gewünschte Zahlungsweise ankreuzen!): Gesamtbetrag in Höhe von 2.380,00 Euro (zahlbar zwei Wochen nach Lehrgangsbeginn) Abbuchung 21 Raten zu je 115,00 (erstmals zum ) Bei Abbuchung bitte die Abbuchungsermächtigung ausgefüllt der Anmeldung beifügen. Name Vorname Geb. Datum / Geb. Ort PLZ Wohnort Straße Telefon (tagsüber) -Adresse Datum Unterschrift Die Kündigungsbedingungen sind Teil der Anmeldung. Sie finden sie umseitig. 11
13 Kündigungsbedingungen 1. Kündigung bis 14 Tage nach Anmeldung: Die Anmeldegebühr wird einbehalten. Weitere Verwaltungskosten fallen nicht an. 2. Früheste Kündigung zum Ende der ersten sechs Monate möglich: Nach Beginn der Weiterbildung ist eine Kündigung frühestens zum Ablauf der ersten sechs Monate möglich. Die Kündigung muss sechs Wochen vor Ablauf der ersten sechs Monate erfolgen. 3. Kündigungsfristen nach Ablauf der ersten sechs Monate der Weiterbildung: Erfolgt eine Kündigung nach Ablauf der ersten sechs Monate der Weiterbildung, so muss die Kündigung mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende der jeweils folgenden drei Monate erfolgen. 4. Kündigung nach Gebührenerhöhung: Bei einer Gebührenerhöhung durch die Volkshochschule im Verlauf der Weiterbildung kann eine Kündigung mit einer Frist von einem Monat ab Mitteilungsdatum erfolgen. Danach gilt Punkt 3 der Kündigungsbedingungen. Bezugspunkt für die Kündigungsfrist bei Gebührenerhöhung ist das Mitteilungsdatum der Gebührenerhöhung. 5. Absage der Weiterbildung aufgrund von zu wenig Anmeldungen: Wenn zu wenige Anmeldungen vorliegen hat die Volkshochschule das Recht die Weiterbildung bis zum Tag des Kursbeginns abzusagen. Wird der Kurs seitens der Volkshochschule abgesagt, werden schon bezahlten Gebühren (einschließlich der Anmeldegebühr) zurückerstattet. 6. Schriftform: Alle Kündigungen müssen der Rechtswirksamkeit wegen in Schriftform erfolgen und mit Unterschrift versehen sein. Eine Kündigung per wird nicht anerkannt. 7. Gültigkeit: Für alle Kündigungen gilt das Datum des Eingangsstempels 12
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