VSH Schadensmeldung. Obliegenheitsverletzung. Beratungsfehler RICHTIG versichern!

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1 VSH Schadensmeldung Obliegenheitsverletzung Beratungsfehler RICHTIG versichern!

2 WICHTIG WICHTIG - WICHTIG WICHTIG - WICHTIG WICHTIG Im Schadensfall bitten wir folgende Vorgehensweise zu beachten: Sobald ein Schaden eintritt bzw. bekannt wird, bitten wir um eine formlose Meldung an ATS per Mail gerne ohne Unterlagen innerhalb 4-5 Arbeitstagen Dann erfolgt die Neuanlage und Schadensmeldung durch ATS an den zuständigen Risikoträger ATS macht danach eine Mitteilung der Schadensnummer an VN VN meldet den Schaden vollumfänglich mit einer ausführlichen Stellungnahme des Vermittlers und den entsprechenden Anlagen an ATS. (Erfahrungsgemäß werden die Unterlagen in mehreren Schritten eingereicht. Wir bitten davon Abstand zu nehmen, da eine Bearbeitung von Seiten des Versicherers nur bei vollständig eingereichten Unterlagen vorgenommen wird). WICHTIG WICHTIG - WICHTIG WICHTIG - WICHTIG WICHTIG CHECKLISTE VSH-SCHÄDEN Welche Informationen benötigen wir, damit wir Ihnen helfen können? Was wird Ihnen konkret vorgeworfen? Wann wurde Ihnen dies mitgeteilt (Mündlich oder Schriftlich)? Beschreiben Sie den Vorwurf ausführlich und präzise. Vermeiden Sie emotionale Wertungen, auch wenn Sie sich hiervon Erleichterung versprechen. Wann wurde wie viele Vermittlungs-/Beratungsgespräche geführt? Welche Personen waren bei diesen Gesprächen anwesend? Wann haben Sie den angeblichen Verstoß begangen? Um welches Produkt handelt es sich? Ist eine Risikobelehrung gegenüber dem Kunden erfolgt? Wann ist das (Emissions-)Prospekt übergeben worden? Wurden Zusagen über Ausschüttungen gemacht? Wenn JA, in welcher Höhe? Wurden Zusagen über den Erhalt von Zinsen neben den jährlichen Ausschüttungen gemacht? Wenn JA, in welcher Höhe?

3 Das ist wichtig, damit wir für Sie den zuständigen Versicherer ermitteln können: Das kann derjenige sein, der auf Ihrem Versicherungsschein steht, muss aber nicht. Wenn aus Unwissenheit zunächst der falsche Versicherer informiert wird, vergeht wertvolle Zeit, während gesetzliche Fristen weiter laufen! Von welcher Schadenhöhe gehen Sie aus? Der Versicherer benötigt diese Information, um die Bedeutung des Vorganges richtig einzustufen und um eine angemessene Reserve zu setzen Ihre ausführliche Stellungnahme zum erhobenen Vorwurf (mit Policenkopien, Zeichnungsschein / Beitrittserklärung nebst dazugehörigen Unterlagen; Dokumente, die zur Aufklärung dienen). Bei zum Beispiel aus Versehen nicht eingedeckten Sachversicherungen und ggf. dem sich dann daraus ergebenden Schäden beispielhaft: 1. Polizeiprotokoll / Aktenzeichen der Polizei 2. Rechnungen bzw. Belege der z.b. gestohlenen Wertgegenstände 3. Police der z.b. damaligen Hausratversicherung 4. Beratungsprotokoll, Rest wie in dieser Checkliste 5. Kopie Maklervertrag 6. Kopie Angebot zur neuen Hausratversicherung Halten Sie die Ansprüche für berechtigt oder nicht? Bitte bedenken Sie, dass jede Haftpflichtversicherung (also auch VSH und D&O) zwei Zielrichtungen hat: Die Regulierung berechtigter und die Abwehr unberechtigter Ansprüche. Unter Umständen reicht Ihr Verantwortungsgefühl gegenüber Ihren Kunden weiter als der vom Gesetzgeber vorgesehene Haftungsumfang. Schriftwechsel, Beratungsunterlagen (Beratungsprotokoll - Hilfsweise: Aktennotiz zum Gespräch (gem. DIN 5008)), vollständige Klageschrift (mit allen Anlagen) oder Mahnbescheid, Streitverkündigung (mit allen Anlagen), Prospekt (in Scan-Kopie (pdf-format) max. 10MB) Diese Unterlagen reichen Sie bitte über unser Haus ein, entweder als PDF-Scan, als Fax ( ) oder per Post: ATS FinanzService UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG Haselbacher Straße 38, Kirchheim in Schwaben

4 5 Obliegenheiten im Versicherungsfall, Zahlung des Versicherers 1. Versicherungsfall Versicherungsfall im Sinne dieses Vertrages ist der Verstoß ( 2), der Haftpflichtansprüche gegen den Versicherungsnehmer zur Folge haben könnte. 2. Schadenanzeige 2.1 Jeder Versicherungsfall ist dem Versicherer unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche, in Textform anzuzeigen ( 11). 2.2 Wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet oder ein Strafbefehl oder ein Mahnbescheid erlassen, so hat der Versicherungsnehmer dem Versicherer unverzüglich Anzeige zu erstatten, auch wenn er den Versicherungsfall selbst bereits angezeigt hat. Gegen Mahnbescheide oder Verfügungen von Verwaltungsbehörden auf Schadenersatz hat er, ohne die Weisung des Versicherers abzuwarten, fristgemäß Widerspruch zu erheben bzw. die erforderlichen Rechtsbehelfe zu ergreifen. 2.3 Macht der Geschädigte seinen Anspruch gegenüber dem Versicherungsnehmer geltend, so ist dieser zur Anzeige innerhalb einer Woche nach der Erhebung des Anspruchs verpflichtet. 2.4 Wird gegen den Versicherungsnehmer ein Anspruch gerichtlich geltend gemacht, Prozesskostenhilfe beantragt oder wird ihm gerichtlich der Streit verkündet, so hat er außerdem unverzüglich Anzeige zu erstatten. Das gleiche gilt im Falle eines Arrestes, einer Einstweiligen-Verfügung oder eines Beweissicherungsverfahrens. 2.5 Durch die Absendung der Anzeige werden die Fristen gewahrt. Für die Erben des Versicherungsnehmers tritt an Stelle der Wochenfrist jeweils eine Frist von einem Monat. 3. Mitwirkung des Versicherungsnehmers bei der Schadenabwehr 3.1 Der Versicherungsnehmer ist, soweit für ihn zumutbar, verpflichtet, unter Beachtung der Weisungen des Versicherers (insbesondere auch hinsichtlich der Auswahl des Prozessbevollmächtigten) nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens zu sorgen und alles zu tun, was zur Klarstellung des Schadenfalles dient. 3.2 Er hat den Versicherer bei der Abwehr des Schadens sowie bei der Schadenermittlung und -regulierung zu unterstützen, ihm ausführliche und wahrheitsgemäße Schadenberichte zu erstatten, alle Tatumstände, welche auf den Schadenfall Bezug haben, mitzuteilen und alle nach Ansicht des Versicherers für die Beurteilung des Schadenfalles erheblichen Schriftstücke einzusenden. 3.3 Den aus Anlass eines Schadenfalles erforderlichen Schriftwechsel hat der Versicherungsnehmer unentgeltlich zu führen. Sonstiger anfallender Aufwand sowie auch die Kosten eines vom Versicherungsnehmer außergerichtlich beauftragten Bevollmächtigten werden nicht erstattet. 3.4 Eine Streitverkündung seitens des Versicherungsnehmers an den Versicherer ist nicht erforderlich; die Kosten einer solchen werden vom Versicherer nicht ersetzt.

5 4. Zahlung des Versicherers 4.1 Zeitpunkt Ist die Schadenersatzverpflichtung des Versicherungsnehmers mit bindender Wirkung ( 3 Ziffer 3.2) für den Versicherer festgestellt, hat dieser den Versicherungsnehmer binnen zwei Wochen vom Anspruch des Dritten freizustellen. 4.2 Erfüllung Die Leistungen des Versicherers erfolgen in Euro. Die Verpflichtung des Versicherers gilt mit dem Zeitpunkt als erfüllt, in dem der Euro-Betrag bei einem inländischen Geldinstitut angewiesen ist. 6 Leistungsfreiheit, Leistungskürzung und Fortbestehen der Leistungspflicht bei einer Obliegenheitsverletzung nach 5 1. Leistungsfreiheit Wird eine Obliegenheit verletzt, die dem Versicherer gegenüber zu erfüllen ist, ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn der Versicherungsnehmer die Obliegenheit vorsätzlich verletzt hat. 2. Leistungskürzung Im Fall einer grob fahrlässigen Verletzung der Obliegenheit ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Weist der Versicherungsnehmer nach, dass er die Obliegenheit nicht grob fahrlässig verletzt hat, bleibt der Versicherungsschutz bestehen. 3. Fortbestehen der Leistungspflicht Der Versicherer bleibt zur Leistung verpflichtet, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles noch für die Feststellung oder den Umfang der dem Versicherer obliegenden Leistung ursächlich war. Das gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer die Obliegenheit arglistig verletzt hat.

6 Beispiel 1: Soweit das Anspruchstellerschreiben auf den.. datiert, müssen wir darauf hinweisen, dass jeder Schadenfall unverzüglich, d.h. spätestens innerhalb einer Woche dem Versicherer gegenüber anzuzeigen ist. Etwaige durch die verspätete Schadenmeldung anfallenden Mehrkosten können daher nicht von uns übernommen werden. Beispiel 2: Sehr geehrter Herr., hiermit bestätigen wir den Erhalt Ihrer Schadenmeldung vom... Wir bearbeiten den Vorgang unter der oben genannten Schaden-Nummer, die Sie bitte bei jedem zukünftigen Schriftwechsel angeben möchten. Wir benötigen noch die folgenden Informationen: - Ausführliche und detaillierte Stellungnahme des Vermittlers - Beratungsdokumentation - Prospekt - Schreiben der RAe. vom. sowie. Soweit unserer VN der Vorgang bereits seit Ende letzten Jahres bekannt ist, müssen wir darauf hinweisen, dass durch die verspätete Meldung entstehende Mehrkosten bedingungsgemäß nicht von uns übernommen werden können. Zudem bitten wir zum Zwecke der Beiziehung des hier bereits abgelegten Vorgangs um Mitteilung unserer Schaden-Nummer. Beispiel 3: Sehr geehrter Herr., hiermit bestätigen wir den Erhalt Ihrer Schadenmeldung vom. Wir bearbeiten den Vorgang unter der oben genannten Schaden-Nummer, die die Sie bitte bei jedem zukünftigen Schriftwechsel angeben möchten. Zur Überprüfung der Angelegenheit benötigen wir neben der von Ihnen bereits angeforderten Stellungnahme des Vermittlers noch den übrigen Schriftverkehr zwischen VN und AST (= Anspruchsteller) sowie die Brandschadenakte in Kopie. Darüber hinaus bitten wir Sie uns noch die VSNR des Vermittlers, Herrn, zu übermitteln.

7 Soweit das Anspruchstellerschreiben auf den. datiert, müssen wir darauf hinweisen, dass jeder Schadenfall unverzüglich, d.h. spätestens innerhalb einer Woche dem Versicherer gegenüber anzuzeigen ist. Etwaige durch die die verspätete Schadenmeldung anfallende Mehrkosten können daher nicht von uns übernommen werden. Beispiel 4: Sehr geehrte Frau.., hiermit bestätigen wir den Erhalt Ihrer Schadenmeldung vom wir bearbeiten den Vorgang unter der oben genannten Schaden-Nummer, die Sie bitte bei jedem zukünftigen Schriftwechsel angeben möchten. Aufgrund der uns bislang vorliegenden Informationen können wir derzeit nicht nachvollziehen, warum - sollte es sich um ein neu zugelassenes Fahrzeug gehandelt haben - kein Versicherungsschutz über eine vorläufige Deckung von dem KFZ- Versicherer gewährt worden ist. Sollte es sich hingegen um ein bereits zugelassenes Fahrzeug gelassen haben, scheint eine Deckung über den Vorversicherer nicht ausgeschlossen. Damit wir uns ein besseres Bild von der Angelegenheit machen können, benötigen wir daher dringend noch eine diesbezügliche ergänzende Stellungnahme unserer Versicherungsnehmerin sowie die Deckungsablehnung des KFZ- Versicherers. Bereits jetzt möchten wir darauf hinweisen, dass die ersparten Prämien i.h.v. 90,00 von dem geltend gemachten Schaden i.h.v. 900,00 in Abzug zu bringen sind, da diese von dem Kunden auch im Falle der ordnungsgemäßen Neueindeckung für den Zeitraum zwischen Versicherungsbeginn und Unfalleintritt zu tragen gewesen wären. Zudem müssen wir darauf hinweisen, dass jeder Versicherungsfall unverzüglich, d.h. spätestens innerhalb einer Woche, dem Versicherer gegenüber anzuzeigen ist. Sofern die Rechnung der XXX-Krankenkasse bereits vom stammt und sich dem Schreiben der Krankenkasse vom darüber hinaus entnehmen lässt, dass die Abrechnungsunterlagen bereits zum wiederholte Male zugestellt worden sind, ist die Schadenmeldung nicht fristgerecht erfolgt. Etwaige durch die verspätete Anzeige entstandene Mehrkosten können daher bedingungsgemäß nicht von uns übernommen werden. Auf den Selbstbehalt unserer Versicherungsnehmerin i.h.v. 250,00 weisen wir hin.

8 Angaben gemäß 11 der Verordnung über die Versicherungsvermittlung (VersVermV) 1. Firma / Geschäftsanschrift: ATS FinanzService UG (haftungsbeschränkt) & Co.KG, Haselbacher Straße 38, Kirchheim in Schwaben Registergericht Memmingen: HRA Komplementärin: ATS Verwaltungs-UG (haftungsbeschränkt), Birkenweg 73, Pforzheim Registergericht Mannheim: HRB , Geschäftsführer der Komplementärin: Fritzgerd Wagener Tel: ( ) , Fax: ( ) , mail@ats-finanzgruppe.com 2. Die ATS FinanzService UG & Co.KG wird mit einer Erlaubnis als Versicherungsmakler nach 34 d Abs. 1 Gewerbeordnung tätig. 3. Die ATS FinanzService UG & Co.KG ist in das Vermittlerregister eingetragen. Die Registrierung kann bei u. g. gemeinsamen Stellen gem. 11 a Abs. 1 GewO überprüft werden. Registrierungsnummer: D-FGFQ-OK6JI-68 Zuständige Registerbehörde: Industrie- und Handelskammer Nordschwarzwald, Pforzheim 4. Gemeinsame Stelle gem. 11 a Abs. 1 GewO Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.v. Breite Str. 29, Berlin Tel: (030) , Fax: (030) , infocenter@berlin.dihk.de Internet: 5. Die ATS FinanzService UG & Co.KG hält keine direkte oder indirekte Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen. 6. Ein Versicherungsunternehmen oder Mutterunternehmen eines Versicherungsunternehmens hält keine direkte oder indirekte Beteiligung an der Stimmrechten oder des Kapitals der ATS Finanz-Service UG & Co.KG. 7. Beschwerdestellen außergerichtliche Streitbeilegung: Bei Fragen zu Ihren Versicherungsverträgen oder bei Unstimmigkeiten wenden Sie sich bitte zuerst an uns als Versicherungsmakler. Für die Beilegung von Streitigkeiten aus der Versicherungsvermittlung können Sie sich außerdem an die nachfolgend genannten Stellen wenden: Versicherungsombudsmann e. V. Postfach , Berlin Tel: (030) , Fax: (030) , beschwerde@versicherungsombudsmann.de Internet: Ombudsmann für die private Kranken- und Pflegeversicherung Postfach , Berlin Tel: ( ) (6 ct. je Anruf aus dem Festnetz der Deutschen Telekom, Mobilfunk kann abweichen) Fax: (030) , ombudsmann@pkv.de Internet: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) Postfach 13 08, Bonn Tel: (02 28) , Fax: (02 28) poststelle@bafin.de ; Internet: 8. Wir verweisen auf unsere gültigen AGB s, welche in unserer Geschäftsstelle zur Ansicht ausliegen. Wir vermitteln nicht alle angebotenen Versicherungen auf dem deutschen Markt; insbesondere vermitteln und betreuen wir keine Verträge von Direktversicherern. 9. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir für den Deckungsinhalt/ Versicherungssumme eine Ausschreibung vornehmen und nach Ihren Angaben abwägen, welcher Deckungsschutz angeboten wird. Dies kann auch bedeuten, dass nicht immer das günstigste Angebot zur Eindeckung bzw. zum Angebot kommen wird. 10. Hinweis auf Angaben gem. 60 Abs. 1 und 2 VVG: Die ATS FinanzService UG & Co. KG ist ständig bemüht den Markt nach Besonderheiten von handelsüblichen Angeboten der Markteilnehmer zu durchsuchen und auf Aktualität zu prüfen um dann die Marktforschungsergebnisse mit den von ATS angebotenen eigenen Deckungskonzepten zu vergleichen. Als Fachmakler für Vermögensschaden-Haftpflichtversicherungen für Versicherungs-, Immobilien-, Darlehens- und Finanzanlagenvermittler passen wir die Besonderen Bedingungen bei den Risikoträgern für die ATS Konzepte regelmäßig an. Dennoch sind wir im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet, Sie auf die eingeschränkte Markt- und Informationsgrundlage (gem. 60 VVG) hinzuweisen, sofern unsere Empfehlung zum Abschluss einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung nicht auf eine hinreichenden Anzahl von Versicherern und Angeboten basiert. Die ATS FinanzService UG & Co. KG hat mit folgenden Versicherungsunternehmen VSH-Deckungskonzepte vereinbart: Allcura Versicherung AG, Hamburg Allianz Versicherungs-AG, München AXA Versicherung AG, Köln Torus Insurance (Europe) AG, Schaan bzw. Köln Wir stellen hiermit nochmals klar, dass unsere Deckungskonzepte insofern auf einer eingeschränkten Marktkenntnis basieren.

9 Allgemeine Geschäftsbedingungen Gültig ab dem für: ATS FinanzService UG & Co. KG (Komplementärin: ATS Verwaltungs-UG (haftungsbeschränkt)) mit den Unternehmensbereichen: ATS AssekuranzBroker und ATS FondsVision - nachfolgend ATS-Gruppe genannt - 1 Geltungsbereich / Allgemeines Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Vertragsgegenstand beim Abschluss eines Vermittlungsauftrages mit dem Vertragspartner und gelten ausschließlich zwischen den Vertragsparteien. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden dem Vertragspartner vor Abschluss des Vertrages ausgehändigt und zur Kenntnis gereicht. (Der Vertragspartner kann diese allgemeinen Geschäftsbedingungen auch jederzeit bei der ATS- Gruppe anfordern oder in den Geschäftsräumen der ATS- Gruppe, Haselbacher Straße 38, Kirchheim i. Schw. oder in: Birkenweg 73, Pforzheim einsehen.) 2 Gegenstand der Tätigkeit der ATS-Gruppe Gegenstand der ATS-Gruppe ist die Unternehmens-, Wirtschafts- und Finanzberatung von natürlichen und juristischen Personen in Wirtschafts-, Finanzierungs- und Unternehmensfragen. Dir ATS-Gruppe vermittelt die Finanzdienstleistungen (mit 34 c GewO Zulassung über Hr. Wagener bzw. der ATS. Die Vermittlungstätigkeit beschränkt sich dabei ausschließlich auf die in 4.1 genannten Versicherungs- bzw. in 4.2 genannten KAG Produktpartner, wenn nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Eine weitergehende Tätigkeit- oder Beratungsverpflichtung (z.b. Rechtsberatung, Steuerberatung o.ä.) besteht nicht. 3 Stellung der ATS-Gruppe Die ATS FinanzService ist Versicherungsmakler im Sinne des 34 d Abs. 1 GewO, Immobilienmakler und Darlehensvermitt- ler im Sinne des 34 c GewO und Herr Wagener Anlagemakler im Sinne des 34 f GewO. Dies bedeutet, dass die ATS- Gruppe ein Versicherungsmakler ist, welcher mit mehreren Versicherungsgesellschaften (Produktpartner) Verträge unterhält. Eine Beratungsleistung erfolgt ausschließlich auf der Grundlage der in Deutschland zugelassenen Versicherer und Produktpartner gemäß der Aufstellung zu 4.1 und 4.2. der allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die ATS-Gruppe arbeitet mit einer Vielzahl von Produktpartnern zusammen, um ihren Vertragspartnern im Rahmen der o.g. genannten Produktpartner entsprechend den individuellen Anforderungen ihrer Vertragspartner ein bestmögliches Absicherungs-, Finanz- und Versorgungskonzept erstellen und anbieten zu können. Die ATS-Gruppe ist weder direkt noch indirekt an den Stimmanteilen oder an dem Kapital eines Versicherungsunternehmens beteiligt. Ebenso ist auch kein Produktpartnerunternehmen oder das Mutternunternehmen eines Produktpartners direkt oder indirekt an den Stimmrechten oder am Kapital der Unternehmung der ATS-Gruppe beteiligt. 4 Beratungsumfang Die ATS-Gruppe berät ihre Vertragspartner ausschließlich über Produkte der nachfolgenden Versicherungen (4.1), Hr. Fritzgerd Wagener arbeitet mit Banken und Kapitalanlagegesellschaften (Investmentgesellschaften) (4.2), nachfolgend Produktpartner genannt, zusammen: 4.1. AIG / Chartis / WÜBA Allianz Allcura Alte Leipziger ARCH (Lloyds Syndikat) Auxilia Rechtsschutz AXA BKK24 Barmenia Condor Continentale DBV Deutsche Beamten Deutscher Ring DKV DUAL (Lloyds London) ERGO Gothaer Allgemeine Grundeigentümer Haftpflichtkasse Darmstadt Hannoversche Leben Hanse Merkur KV Hallesche KV HDI-Gerling Helvetia Hiscox Interlloyd InterRisk Janitos Kravag / R+V Mannheimer NV Versicherungen VVaG Rechtsschutz Union Rheinland Rhion Roland Rechtsschutz Signal - Iduna Sparkassen Versicherung Standard Life Swiss Life Torus Insurance (Europe) Vereinigte Hagel VHV Waldenburger Württembergische 4.2. Banken / KAG: alle in Deutschland zum Vertrieb zugelassene Investmentfonds; Haftungsdach-Partner: FondsKonzept AG - Bankdepots und Kreditkarten-Vermittlung auf Anfrage. 4.3 Eine Betreuung und/oder Beratung anderer privater oder betrieblicher Versicherungen des Vertragspartners findet nicht statt, es sei denn, dies ist ausdrücklich zwischen den Vertragsparteien vereinbart. Wünscht der Vertragspartner eine Erweiterung der Beauftragung hinsichtlich der Produktpartner, hat er dies der ATS-Gruppe schriftlich mitzuteilen. Die ATS-Gruppe ist frei in ihrer Entscheidung, ob sie die Beauftragung annimmt. Eine Beratungsanfrage eines Kunden verpflichtet die ATS-Gruppe noch nicht zu einem Tätigwerden. Eine Tätigkeitsverpflichtung im Falle des Abweichens von den oben benannten Produktpartnern der ATS-Gruppe entsteht erst mit schriftlicher Bestätigung durch die ATS. Beratungsleistungen der ATS-Gruppe erstrecken sich nicht auf die gesetzlichen Sozialversicherungen. Der Beratungsumfang bestimmt sich ausschließlich nur für die schriftlich übernommenen Vermittlungsaufträge gemäß des Informations- und Beratungsprotokolls, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart worden ist. Benötigt der Vertragspartner eine sofortige Deckung zur Absicherung eines Risikos, hat er dies der ATS-Gruppe ohne Aufforderung mitzuteilen und mit ihr schriftlich zu vereinbaren. Die ATS-Gruppe wird sich bemühen, eine zeitnahe vorläufige Deckungszusage für den Vertragspartner einzuholen. Eine Gewähr hierauf kann die ATS-Gruppe nicht erteilen. Der Vertragspartner wurde darauf hingewiesen, dass er erst nach schriftlicher Bestätigung ab dem zu benennenden Zeitpunkt über vorläufigen Versicherungsschutz verfügt. Grundlage für die Auswahl der vorbenannten Produktpartner ist neben einer repräsentativen Abbildung des bundesdeutschen Versicherungsmarktes auch die Bewertung der Produktpartner und ihrer Produkte durch Ratingagenturen, welche hinsichtlich der wichtigsten und renommiertesten wie folgt benannt werden:

10 Franke und Bornberg Fitch Rating MORGEN & MORGEN Das Analyse- und Beratungsunternehmen Franke & Bornberg hat sich seit der Deregulierung der Versicherungsmärkte in 1994 auf die Bewertung von Lebensversicherungen spezialisiert. Die von Franke & Bornberg angebotenen Qualitätsbeurteilungen sind das Ergebnis einer gründlichen Analyse der Versicherungsbedingungen und Anträge. Dabei steht der tatsächliche Nutzen für den Verbraucher im Vordergrund. Fitch verleiht einzelnen Versicherern und Versicherungsgruppen mit einem traditionellen IFS Rating mit einer Finanzstärke ab A- (Finanzkraft stark) und mindestens 5 Jahren Geschäftstätigkeit das begehrte Finanzstärke-Siegel. Damit können sich finanzstarke Versicherer in ihrer Kommunikation mit den Zielgruppen deutlich von finanziell schwächeren Wettbewerbern absetzen. Auf der anderen Seite ermöglichen die Fitch Finanzstärke-Siegel den Vermittlern und Kunden eine schnelle Übersicht über die Bonität und Finanzkraft eines Versicherers. MORGEN & MORGEN analysiert und bewertet die Bilanzen von Lebensversicherungsgesellschaften, die Bedingungen, Anträge und internen Daten der Berufsunfähigkeits-Versicherungen sowie die Beitragsentwicklung der PKV-Tarife anhand eigens hierfür entwickelter Verfahren. Die Analyse-Ergebnisse werden als Ratings in einem 5-Sterne-Schema dargestellt. 5 Pflichten des Vertragspartners Die Angabe der Informationen über die Absicherungs-, Finanzund Versorgungssituation des Kunden hat dieser nach bestem Wissen und Gewissen vollständig und wahrheitsgemäß zu erteilen. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit ist der Vertragspartner verantwortlich. Eine Haftung der ATS-Gruppe im Falle lückenhafter oder fehlerhafter Darstellung der seitens der ATS- Gruppe zur ordnungsgemäßen Erfüllung ihrer Verpflichtungen gegenüber dem Vertragspartner ist ausgeschlossen, es sei denn, diese beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit eines Mitarbeiters der ATS-Gruppe. Der Vertragspartner ist verpflichtet, der ATS-Gruppe unaufgefordert alle für die Erfüllung des Vermittlungsauftrages notwendigen Unterlagen vollständig und so rechtzeitig zu übergeben, dass die ATS-Gruppe eine nach der Verkehrssitte ausreichende Bearbeitungszeit zur Verfügung steht. Entsprechendes gilt für die Unterrichtung über alle Vorgänge, und Umstände, die für die Ausführung des Auftrages und dessen Betreuung von Bedeutung sein können. Ändern sich die Risikoverhältnisse oder mitgeteilten Tatsachen des Vertragspartners, (insbesondere Änderungen des Namens, der Anschrift, des Personenstandes, der Verfügungs- bzw. Verpflichtungsfähigkeit, nachteilige bereits eingetretene oder drohende Veränderungen der wirtschaftlichen Verhältnisse) ist dieser verpflichtet, diese der ATS-Gruppe unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Bei nicht unverzüglicher oder nicht schriftlicher Erteilung von Informationen, die für die ATS-Gruppe zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen erforderlich sein können, kann dies die Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber der ATS- Gruppe oder ihrer Produktpartner gefährden und/oder unmöglich machen. Da alle von der ATS-Gruppe angebotenen Produkte eigenen Regelungen unterliegen, obliegt es dem Kunden, sich über die jeweiligen Regelungen (AGB, Klauseln, Gesetze, Vertragsbedingungen etc.) des jeweiligen Produktpartners zu informieren. Leitet die ATS-Gruppe dem Vertragspartner erstellten Unterlagen, insbesondere Versicherungspolicen und Bedingungswerke oder Prämienrechnungen zu, ist der Vertragspartner verpflichtet, diese ohne besondere Aufforderung auf sachliche Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und auf etwaige Fehler oder Unrichtigkeiten unverzüglich hinzuweisen. 6 Mitwirkung des Vertragspartners Grundlage für jegliche Tätigkeit der ATS-Gruppe für ihre Vertragspartner sind die seitens der Vertragspartner der ATS- Gruppe für ihre Tätigkeit zur Verfügung gestellten Unterlagen und die erteilten Informationen sowie die Wünsche, Ziele und Bedürfnisse des Vertragspartners, welche schriftlich im Rahmen des Beratungsprotokolls dokumentiert werden. Insbesondere verpflichtet sich der Vertragspartner, die ihm gestellten Fragen vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten. 7 Unterlassene Mitwirkung Unterlässt der Vertragspartner eine ihm nach den 5, 6 oder aus anderen Gründen erwachsende Mitwirkung oder kommt er mit der Annahme der von der ATS-Gruppe angebotenen Leistung in Verzug, ist diese berechtigt, eine angemessenen Frist mit der Erklärung zu bestimmen, dass sie die Fortsetzung des Vertrages nach Ablauf der Frist ablehnt. Nach erfolglosem Fristab- lauf kann die ATS-Gruppe den mit dem Vertragspartner geschlossenen Vertrag mit sofortiger Wirkung fristlos kündigen. Für Schäden aus unterlassenen oder unvollständigen oder unrichtigen Informationen gegenüber der ATS-Gruppe haftet diese dem Vertragspartner gegenüber nicht. Für etwaige Schäden, die dem Vertragspartner aufgrund schuldhaften Zuwiderhandelns oder Fehlverhaltens In Bezug auf die Obliegenheit und Verpflichtungen der 5, 6 entstehen, stellt er die ATS-Gruppe von jedweder Haftung frei. Als Ort der Zustellung des gesamten Schriftverkehrs mit dem Vertragspartner gilt die Anschrift, die bei der Auftragserteilung angegeben wurde. Teilt der Vertragspartner eine etwaige neue Anschrift nicht oder nicht rechtzeitig mit, verbleibt es bei dieser Regelung mit der Folge, dass der Zugang von Willenserklärungen fingiert wird. 8 Leistungen der ATS-Gruppe Die ATS-Gruppe wählt aus dem ihr zur Verfügung stehenden Produktportfolio ihrer Produktpartner auf der Grundlage der ihr seitens des Vertragspartners unter Berücksichtigung geeigneter Unterlagen sowie Erteilung notwendiger Informationen gemeinsam mit dem Vertragspartner eine anbieterunabhängige und bedarfsgerechte Finanz- und Versorgungsanalyse unter Einbeziehung vorhandener und für die ATS-Gruppe erkennbarer Absicherungsrisiken. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Ermittlung des Bedarfes an Absicherungs-, Vorsorge- und Vermögensaufbauprodukten beim Vertragspartner ist der Zeitpunkt des ersten Beratungsgespräches. Auf der Grundlage der in dieser Weise gewonnenen Ergebnisse unterbreitet die ATS-Gruppe ihrem Vertragspartner ein Absicherungs-, Finanz- und Versorgungsangebot. Nach fachlichen Kriterien unter Einbeziehung aller der ATS- Gruppe hierfür zur Verfügung stehenden Quellen wie Ratings, Fachzeitschriften sowie Produktvergleiche gibt die ATS-Gruppe eine Empfehlung dahingehend ab, welcher Produktpartner geeignet ist, die seitens mitgeteilten Ziele, Wünsche und Bedürfnisse des Vertragspartners zu erfüllen. Die ATS-Gruppe hat nach eigenem sachgemäßen Ermessen eine Auswahl der in Betracht kommenden Produktpartner aus dem unter 4 benannten Portfolio sowie deren jeweilige Tarife vorgenommen, sofern der Vertragspartner nicht gesondert ausdrückliche und schriftliche Weisungen erteilt. Über die Annahme bzw. das Zustandekommen eines Antrages entscheidet ausschließlich das jeweilige Versicherungsund/oder Finanzdienstleistungsunternehmen. Eine Gewähr für die Annahme eines Antrages wird seitens der ATS-Gruppe nicht übernommen werden. Im Rahmen der Erstellung von Angeboten für den Vertragspartner wurde dieser auf die Risiken eines nicht vollumfassenden Versicherungsschutzes für die sich in seinem Fall ergebenden Absicherungsrisiken hingewiesen. Die ATS-Gruppe ist nicht verpflichtet, den günstigsten und/oder den umfassendsten Versicherungsschutz zu vermitteln. Die ATS-Gruppe übernimmt keine Prüfung der Solvenz der Produktpartner, soweit diese der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) unterliegen. Die ATS-Gruppe unterhält eine Vermögensschadenhaftpflicht mindestens im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

11 Der ATS ist im Rahmen des Rechtsberatungsgesetzes jegliche unzulässige Rechtsberatung untersagt. 9 Vergütung Über die Verpflichtung zur Zahlung der Versicherungsprämien und Beiträge zu den jeweiligen Verträgen der Produktpartner entstehen dem Vertragspartner keine weiteren Kosten für die Vermittlungstätigkeit der ATS-Gruppe. Die Vergütung für die Vermittlungs- und Betreuungstätigkeit des Versicherungsmehrfachgeneralagenten tragen gewohnheitsrechtlich die Produktpartner. Eine darüber hinaus gehende Vergütung ist seitens des Kunden gegenüber der ATS-Gruppe grundsätzlich nicht geschuldet, sofern nicht abweichendes vereinbart wird. Nutzt der Vertragspartner das von der ATS-Gruppe erstellte Versicherungsangebot oder Deckungskonzept durch direkten Abschluss mit einem Produktpartner, schuldet der Vertragspartner ebenfalls die entgangene Vergütung in Höhe der marktüblichen Provision als Schadensersatz. 10 Haftung Die Haftung der ATS-Gruppe ist beschränkt dem Grunde nach auf die übliche Tätigkeit von Versicherungsmakler und der Höhe nach auf den Versicherungsumfang der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ( 3,0 Mio. je Schadensfall im Versicherungsbereich (max. 6,0 Mio. p.a) und ,00 je Schadensfall bei Immobilienvermittlungen (max. 1,0 Mio. p.a.)). Ein Anspruch auf Benennung der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung der ATS-Gruppe steht dem Vertragspartner zu. Die Haftung der ATS-Gruppe ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die ATS-Gruppe haftet nicht für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der für sie tätigen Untervertreter und Makler. In diesem Fall tritt die ATS-Gruppe etwaig bestehende Ansprüche an den Vertragspartner zur Geltendmachung der dort bestehenden Ansprüche an diesen ab. Diese Abtretung nimmt der Vertragspartner an. Die ATS-Gruppe haftet nicht aus Verletzungen von Obliegenheiten und Verpflichtungen von Vertragspartnern gemäß 5, 6 durch den Vertragspartner. Weitergehende Verpflichtungen übernimmt die ATS-Gruppe nicht. 11 Abtretung Sämtliche sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Rechte oder Ansprüche des Vertragspartners gegen die ATS-Gruppe sind nicht übertragbar, abtretbar oder belastbar. Die Aufrechnung des Vertragspartners gegen eine Forderung der ATS- Gruppe ist unzulässig, soweit die Forderungen des Vertragspartners nicht unbestritten oder nicht rechtskräftig festgestellt sind. 12 Rechtsnachfolge Der Vertragspartner willigt bereits jetzt in eine etwaige Vertragsübernahme durch ein anderes oder weiteres Vermittlungsunternehmen beispielsweise durch Verkauf der ATS-Gruppe ein. Er erklärt sich damit einverstanden, dass in einem solchen Fall die für die Vermittlung und Betreuung von zukünftigen bzw. bestehenden Versicherungsvertragen erforderlichen Informationen und Unterlagen weitergegeben werden. 13 Maßgebliche Berufsausübungsregeln Die ATS-Gruppe erfüllt bei der Vermittlung der angebotenen Produkte die EU-Vermittlerrichtlinie ( 34 d Abs. 1 GewO): 14 Ergänzende Mitteilungen / Hinweise Die ATS-Gruppe hat im Jahre 1997 das Qualitätsmanagement nach DIN EN ISO eingeführt und ist seit dem zertifiziert nach DIN EN ISO 9001 (FINANZZERT). Die ATS-Gruppe ist Mitglied in: AfW Bundesverband Finanzdienstleistung e.v. (Berlin) DGVH Deutsche Gesellschaft für Vermögensschadenhaftpflicht e.v. (Köln) Die ATS Verwaltungs-UG. ist als Komplementär der ATS FinanzService UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG gemeldet bei der IHK als Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach 34 d Abs. 1 der Gewerbeordnung (GewO) Register-Nummer: D-FGFQ-OK6JI-68 Gemeinsame Registerstelle nach 11 a Abs. 1 GewO: Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.v. Breite Straße 29, Berlin, Telefon: (14 Cent/Min. aus dem deutschen Festnetz, mit abweichenden Preisen aus Mobilfunknetzen) Registerabruf: Die Anschrift der zuständigen Aufsichtsbehörde lautet: Bundesamt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Str Bonn Beschwerdestelle: (Außergerichtliche Streitbeilegung) Versicherungsombudsmann e.v. Postfach Berlin Ombudsmann für die private Kranken- und Pflegeversicherung Postfach Berlin Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) Graurheindorfer Strasse Bonn 15 Datenschutz /Datenverarbeitung Die ATS-Gruppe ist berechtigt, im gesetzlich zulässigen Rahmen, insbesondere nach den geltenden Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Teledienstesdatenschutzgesetzes (TDDSG), personenbezogene Daten zu erheben, zu speichern, zu verarbeiten und zu nutzen. Darüber hinaus ist die ATS-Gruppe berechtigt, diese Daten an die Vertragsparteien weiterzuleiten, soweit es zur Abwicklung von Aufträgen erforderlich ist, die im Rahmen der Nutzung der Dienste der ATS-Gruppe übermittelt wurden. Dies gilt auch für die Weiterleitung von Daten an Rückversicherer. Die ATS-Gruppe ist zur Verschwiegenheit über alle kundenbezogenen Tatsachen und Wertungen verpflichtet, von denen sie Kenntnis erlangt. Informationen über den Interessenten / Kunden darf die ATS nur weitergeben, wenn gesetzliche Bestimmungen dies gebieten. Die vom Interessenten gegebenen persönlichen Daten werden gespeichert und auf Wunsch wieder gelöscht (Hinweis gemäß 28 Abs. 1 BDSG). Mit vorgenannter Verfahrensweise über die Erhebung, Speicherung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten erklärt sich der Vertragspartner einverstanden. 16 Schlussbestimmungen Änderungen und/oder Ergänzungen der AGB bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Dies gilt auch für das Schriftformerfordernis selbst. Nebenabreden sind nicht getroffen. Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt die Verbindlichkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen in Ihrer Wirksamkeit unberührt. An Ihre Stelle tritt eine wirksame Regelung, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Regelung entspricht. Dies gilt auch bei Vorliegen einer Regelungslücke. Erfüllungsort für alle Leistungen aus dem Vermittlungsvertrag ist der jeweilige Sitz der ATS-Gruppe. Für die Rechts- und Geschäftsbeziehungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

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9104-414. Bitte per Fax an :0561-15343 oder mit der Post IVK Versicherungskonzepte Alte Breite 22-34128 Kassel Tel:0561-13 22 3 9104-414 Bitte per Fax an :0561-15343 oder mit der Post IVK Versicherungskonzepte Alte Breite 22-34128 Kassel Tel:0561-13 22 3 IVK Versicherungskonzepte Beratungsprotokoll - Verzichtserklärung zwischen

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