Dr. Ulrike Köhler 1
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- Minna Esser
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1 Dr. Ulrike Köhler 1
2 Spezialisierte ambulante Pallia;vversorgung in Heidelberg und Umgebung Vorstellung des Teams Aki Vorstellung der SAPV Dr. Ulrike Köhler 2
3 Ziele der SAPV Lebensqualität und Selbstbes;mmung Schwerstkranker erhalten und verbessern Sterben in vertrauter Umgebung ermöglichen Zu Hause, im Pflegeheim oder Hospiz Entscheidend ist der Wille des Pa;enten Qualität wird gesteigert Kosten werden gesenkt Dr. Ulrike Köhler 3
4 Gesetzliche Grundlagen SGB V 37b: Pa;enten mit einer nicht heilbaren, fortschreitenden und weit fortgeschrixenen Erkrankung bei zugleich begrenzter Lebenserwartung, die eine besonders aufwendige Versorgung benö;gen, haben Anspruch auf spezialisierte ambulante Pallia;vversorgung. Die Leistung ist von einem Vertragsarzt oder einem Krankenhausarzt zu verordnen. Die SAPV umfasst ärztliche und pflegerische Leistungen einschließlich ihrer Koordina;on insbesondere zur Schmerztherapie und Symptomkontrolle und zielt darauf ab, die Betreuung der Versicherten in der vertrauten häuslichen Umgebung zu ermöglichen Dr. Ulrike Köhler 4
5 SGB V 132d: Über die SAPV einschließlich der Vergütung und deren Abrechnung schließen die Krankenkassen Verträge mit geeigneten Einrichtungen oder Personen. Darin sind die sächlichen und personellen Anforderungen an die Leistungserbringer geregelt, sowie Maßnahmen zur Qualitätssicherung und Fortbildung Dr. Ulrike Köhler 5
6 SAPV ist nicht Teil der Gesamtvergütung Konzeptpapier der Leistungserbringer Vertrag mit Krankenkassen notwendig Vertrag nur im Bedarfsfall, kein Anspruch!! Sie ist immer ärztliche und pflegerische Komplexleistung SAPV muss verordnet werden. Vertragsarzt auf Muster 63 Krankenhausarzt für 7 Tage, Niedergelassener Arzt für 4 Wochen SAPV muss genehmigt werden durch Krankenkassen (MDK) Dr. Ulrike Köhler 6
7 Wann wird SAPV verordnet? Richtlinie 4: Besonders aufwendige Versorgung ist in der Regel gegeben bei: Schmerz Neurologisch/ psychiatrisch Psychisch Respiratorisch/ kardial Gastointes;nal Ulcerierende, exulcerierende Wunden Urogenital Dr. Ulrike Köhler 7
8 Auhau eines PCT Mindestens ein Arzt und eine Pflegekraj mit der entsprechenden Qualifika;onen Realis;sch 4 Ärzte und 8 Pflegekräje Enge Zusammenarbeit mit den Hospizen, Pallia;vsta;onen, Sozialarbeitern, Seelsorge, ambulanten Hospizdiensten, Pflegediensten, Sozialsta;onen u.s.w Dr. Ulrike Köhler 8
9 AusstaXung PCT Eigenständige Adresse, Büro, Kommunika;onstechnik, Auto Konferenzraum für Beratung, Teamsitzung, Fortbildung, Besprechungen Lager, Nonall- ArzneimiXel und Nonall- BetäubungsmiXel (BtM- Schrank) Dokumenta;onssytem Dr. Ulrike Köhler 9
10 Organisa;on des PCT Ausreichend Ärzte und Pflegekräje für 24- h- Erreichbarkeit Koordina;on, telefonische Beratung Behandlungsplan Qualitätsmanagement und Dokumenta;onssystem Dr. Ulrike Köhler 10
11 Notwendige Qualifika;on PCT- Arzt: Zusatzweiterbildung Pallia;vmediziner (160 h) + Erfahrung ( 75 Pallia;vpa;enten in 3 Jahren oder 1 Jahr Pallia;vsta;on) PCT- Pflege: anerkannte Berufsbezeichnung (Kranken- /Altenpflege) h Pallia;v- Care- Weiterbildung + Erfahrung (2jährige Tä;gkeit für Pallia;vpat. davon ½ Jahr im Hospiz oder Pallia;vsta;on) Dr. Ulrike Köhler 11
12 Aki Häusliche Pallia;vversorgung Heidelberg Start am In Heidelberg und Umgebung Dr. Ulrike Köhler 12
13 Vertragsabschluss Dr. Ulrike Köhler 13
14 8 Pallia;vmediziner: Frau Dr. Katrin Schober, Unser Team Frau Dr. Jarmila Reissfelder Herr Dr. Mar;n Hestermann, Frau Dr. Ulrike Köhler Herr Dr. Johannes Kerber Frau Dr. Sabine Harig, 3 Verwaltungsangestellte: Frau Rita Negri Frau Julia Essmannn Frau Sarah Essing, Frau Dr. Chris;ane Eicher Herr Dr. Volker Seitz Dr. Ulrike Köhler 14
15 Unser Team 15 Pallia;vpflegekräje: Frau Barbara Klebert, Herr Werner Eppstein Frau Inge Khoury, Herr Markus Koch Frau Maria Mar;n- DiXer, Frau Claudia Kurz Frau Anneliese Beyer- Rausch,Frau Gabriele Daub Frau Susanne Hofschildt, Herr Bodo Vornweg Frau Barbara Zapf Frau Katharina Denechaud Frau Silke Weise Frau Meike Tiede, Frau Gisela Meyer Dr. Ulrike Köhler 15
16 Unser Team Dr. Ulrike Köhler 16
17 Koopera;onspartner Seelsorger Herr Kiesinger Musiktherapeu;n Frau Platzbecker Atemtherapeu;n Frau Mack Psychoonkologin Frau Buchholz Hospiz Louise Heidelberg, Leiter Herr Schöberl Hospiz Agape Wiesloch, Leiterin Frau Brixner 6 Apotheken mit Lieferdienst und medipro als Versorger Ambulante Hospizdienste in der Region Pflegedienste und Zahlreiche Pflegeheime Dr. Ulrike Köhler 17
18 Zusammenarbeit im Team Dr. Ulrike Köhler 18
19 Versorgungsgebiet Dr. Ulrike Köhler 19
20 Leistungen des PCT Hausbesuche in Rou;ne und Krisensitua;onen Telefonische Beratung Koordina;on der pallia;ven Versorgung 24- Stunden- Ruhereitschaj Verbindungen zum Hausarzt und zum Pflegedienst der Grundpflege Beratung der Angehörigen Seelsorgerische Betreuung Dr. Ulrike Köhler 20
21 Anmeldung von Pa;enten Koordina;on: Montag bis Freitag von 09:00 15:00 Uhr Anmeldung möglich durch: Hausärzte, Pa;enten und Angehörige, Sozialarbeiter der Kliniken, Krankenhausärzte Telefon: / Fax: / Dr. Ulrike Köhler 21
22 Bisherige Versorgungszahlen Versorgung in 4 Jahren von 2740 Pa;enten ambulant und sta;onär Im Jahr 2011: 129 Im Jahr 2012: 480 Im Jahr 2013: 655 Im Jahr 2014: 910 Im Jahr 2015: Dr. Ulrike Köhler 22
23 Davon Hospiz Louise, Arista und Agape: 841 = 30% 2011: 79 = 60% 2012: 230 = 48% 2013: 234 = 35% 2014: 233 = 25% 2015: 142 = 17% Dr. Ulrike Köhler 23
24 Defini;onen Zu unterscheiden ist die Sterbehilfe von: der in Deutschland grundsätzlich straflosen Beihilfe zur SelbsXötung ( [ärztlich] assis;erter Suizid ); dagegen ist in den Niederlanden die Beihilfe zur SelbsXötung eine Strajat, die nur für Ärzte unter sehr eng definierten Voraussetzungen nicht strahar ist, dem ärztlichen Behandlungsabbruch auf Verlangen des betroffenen Pa;enten (oder gegebenenfalls einer dazu bevollmäch;gten Person), dem in Deutschland straflosen Ausschalten von Geräten (wie Beatmungsgeräten) oder das Unterlassen von Reanima;onsversuchen nachdem der Hirntod bereits eingetreten ist, der in Deutschland straflosen Hilfe im Sterbeprozess: Verabreichen von Medikamenten, die schmerzs;llend sind und das Leben nicht vorsätzlich verkürzen Dr. Ulrike Köhler 24
25 Ak#ve Sterbehilfe: Ak;ve Sterbehilfe ist die gezielte Herbeiführung des Todes durch Handeln auf Grund eines tatsächlichen oder mutmaßlichen Wunsches einer Person. Ak;ve Sterbehilfe ist weltweit nur in den Niederlanden, Belgien, Luxemburg und im US- Bundesstaat Oregon erlaubt. Die ak;ve Sterbehilfe ist verboten: in Deutschland, in Österreich und in der Schweiz Passive Sterbehilfe Passive Sterbehilfe ist das Unterlassen oder die Reduk;on von eventuell lebensverlängernden Behandlungsmaßnahmen. Obwohl es sich dabei um einen interna;onal etablierten Begriff handelt, halten ihn viele für missverständlich und unglücklich gewählt und meinen, man solle besser und eindeu;ger von Sterbenlassen sprechen Dr. Ulrike Köhler 25
26 Indirekte Sterbehilfe Indirekte Sterbehilfe ist die in Kauf genommene Beschleunigung des TodeseintriXs als Nebenwirkung einer Medikamentengabe, z. B. einer gezielten Schmerzbekämpfung. Dies erfolgt regelmäßig mit Morphin im Endstadium der Krebserkrankungen. Nach Ansicht des höchsten deutschen Strafgerichts kann sogar die Nichtverabreichung notwendiger SchmerzmiXel mit der Begründung, keinen vorzei;gen Tod herbeiführen zu wollen, als Körperverletzung oder unterlassene Hilfeleistung bestraj werden. Die terminale Sedierung ist eine Form der indirekten Sterbehilfe Dr. Ulrike Köhler 26
27 Beihilfe zur Selbs9ötung (assis#erter Suizid) Beihilfe zur SelbsXötung bedeutet die SelbsXötung mit Hilfe einer Person, die ein MiXel zur SelbsXötung bereitstellt. Die Beihilfe zur SelbsXötung ist in Deutschland grundsätzlich nicht strahar, denn eine strahare Beihilfe zu einer Tat setzt nach dem Prinzip der limi;erten Akzessorietät eine vorsätzliche und rechtswidrige HaupXat voraus. Weiterhin kommt auch eine Straharkeit eines Nichtgaranten wegen unterlassener Hilfeleistung in Betracht Sofern für den Suizid ArzneimiXel zur Verfügung gestellt werden, kann auch ein Verstoß gegen das ArzneimiXelgesetz vorliegen Dr. Ulrike Köhler 27
28 Die Stärkung der Pallia;vmedizin und der Ausbau der Spezialisierten Ambulanten Pallia;vmedizin (SAPV) in Deutschland wird die ak;ve Sterbehilfe/ den assis;erten Suizid überflüssig machen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Dr. Ulrike Köhler Dr. Ulrike Köhler 28
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