Vorlage Nr. 109/2015
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- Eleonora Mann
- vor 8 Jahren
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1 Vorlage Nr. 109/ FB 6/Strede - Rees, den Öffentliche Sitzung Beratungsplan: Gremium: Status: voraussichtlich Sitzung am: Ausschuss für Umwelt, Planung, Bau und Vergabe Rat der Stadt zur Beratung zur Entscheidung Glasfaserausbau in der Stadt Rees Sachverhalt: 1. Anfrage der Deutschen Glasfaser GmbH Die Deutsche Glasfaser GmbH, Borken, hat sich an die Stadt Rees gewandt und beabsichtigt, in den Ortsteilen der Stadt Rees, die nicht mit ausreichender Breitbandversorgung ausgestattet sind, eine Glasfaserinfrastruktur in der Ausbauvariante FTTH zu schaffen. FTTH bedeutet Fibre to the Home, was übersetzt Glasfaser bis zum Haus bedeutet. Das Gegenstück dieser Technik ist das FTTC- Fibre to the Curb, was übersetzt Faser an den Randstein, bedeutet. Bei dieser Technik wird die Glasfaser bis zum Kabelverzweiger gelegt. Von dem Kabelverzweiger wird weiter wie bisher über Kupferkabel das Signal in die Haushalte geschafft. Da bei diesem Verfahren sowohl Glasfaser als auch Kupfer kombiniert werden, wird hier vom so genannten Vectoring besprochen. 2. Erläuterung Glasfasernetze bilden schon heute das Rückgrat (Backbone) der Kommunikationsnetzwerke. Die letzte Meile zum Endverbraucher wird aber meist durch Telefon-Kupfer-Doppeladern oder Koaxialkabel gebildet. Lediglich die letzte Meile zwischen Kabelverzweiger und Endverbraucher ist meist noch mit Telefon-Kupfer-Doppeladern oder Koaxialkabel bestückt. Die Netzebene 2, also das Netz, welches die einzelnen Hauptverteiler miteinander verbindet, ist heute praktisch schon komplett mit Glasfaserkabeln vernetzt. Wie schon beschrieben, ist auf der letzten Meile hingegen fast immer noch eine Verkabelung über Kupferzweidrahtleitungen vorhanden. Beim Übergang von den Glasfaserkabeln zu den Kupferleitungen wird das ankommende optische Signal in den entsprechenden Verteilerkästen durch Umwandler in ein elektrisches Signal transformiert, das bis in die jeweiligen Wohnungen weitergeleitet wird.
2 - Seite 2 - Nach Angaben der Deutschen Telekom AG (DTAG), die den Ausbau mit Vectoring bevorzugt, kostet der flächendeckende Ausbau mit Glasfasernetzen bis in die Wohnungen (FTTH) in Deutschland bis zu 80 Mrd. Euro. Demgegenüber sei der Glasfaserausbau bis zu den Kabelverzweigern (FTTC), wie ihn die DTAG favorisiert, deutlich günstiger. Bei FTTC werden Datenmengen von bis zu 100 Megabit pro Sekunde im Download erreicht. Bei FTTH (durch Deutsche Glasfaser in Rees beabsichtigt) werden dagegen Übertragungsraten von 1 Gigabit/Sekunde (1 Gigabit = 1024 Megabit) erreicht. Dieses Verfahren ist also deutlich schneller. 3. Fördermöglichkeiten Die Bundesregierung unterstützt den Ausbau des Internets und der digitalen Technologien und möchte bis 2018 in Deutschland eine flächendeckende Grundversorgung mit mindestens 50 Megabit/s erreichen. Der Bund stellt deshalb zum Zweck des Breitbandausbaus bis 2018 rund 2,7 Mrd. Euro zur Verfügung. Kommunen in unterversorgten Gebieten (Versorgung < 2 Mbit/s), in denen sich der Breitbandausbau für die Telekom und andere Anbieter nicht rechnet, können Zuschüsse bis zu 50% erhalten. Gemäß Ziffer der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Breitbandversorgung ländlicher Räume (RdErl. d. Min. f. Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft, Verbraucherschutz II v ) sind Zuschüsse von Gemeinden an private oder kommunale Netzbetreiber zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke (Fehlbetrag zwischen Investitionskosten und Wirtschaftlichkeitsschwelle) förderfähig. Es handelt sich um eine Projektförderung in Form der Anteilsfinanzierung. Die Höhe beträgt 75% des festgestellten Fehlbetrages (s.o.). Des Weiteren gibt es nach dem Regionalen Wirtschaftsförderungsprogramm des Landes Nord-Rhein-Westfalen Infrastrukturrichtlinie- (RWP NRW Infrastruktur) RdErl. des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes NRW vom / IV A in Verbindung mit dem Leitfaden zur Umsetzung der Breitbandförderung nach dem Regionalen Wirtschaftsprogramm NRW vom eine Förderung für den Breitbandausbau in Industrie- und Gewerbegebieten. Auch hier können Regelfördersätze für einzelne Gewerbegebiete von 60 % gewährt werden. Ist ein Vorhaben, unabhängig von der Gebietskulisse, interkommunal abgestimmt ist, können auch Regelfördersätze von bis zu 80 % gewährt werden. 4. Zwischenergebnis Das bedeutet im Ergebnis, dass der Breitbandausbau, wenn er nicht in Form des Glasfaserausbaus FTTH durch die Deutsche Glasfaser GmbH erfolgt, trotz öffentlicher Förderung erhebliche Eigenmittel durch die Kommune erfordert. Des Weiteren hat die Deutsche Telekom (DTAG) in mehreren Vorgesprächen erklärt, dass sie derzeit keine realistische Chance sieht, einen Breitbandausbau insbesondere in den weniger gut versorgten Bereichen vorzunehmen, da die DTAG alle Bereiche entsprechend den Vorwahlen (02851/02850/02857) abgrenzt und bewertet, dabei aber in keinem Bereich insgesamt eine Versorgung < 2 Mbit/s festzustellen ist und daher ein wirtschaftlicher und förderfähiger Ausbau mit FTTC (bis zum Kabelverzweiger, KVZ) nicht erfolgen wird.
3 - Seite 3 - Der Ausbau eines Glasfasernetzes mit dem Ziel, eine bessere Breitbandversorgung in der Stadt Rees zu erzielen, lässt sich deshalb nach heutiger Kenntnis kurz- und mittelfristig nur mit der Deutschen Glasfaser GmbH erreichen. 5. Markterkundungsverfahren Theoretisch könnte die Stadt Rees vor weiteren Absprachen und Verhandlungen mit der Deutschen Glasfaser GmbH ein sogenanntes Markterkundungsverfahren für alle Ortsteile der Stadt Rees in Anlehnung an 7 Abs. 2 Bundeshaushaltsordnung durchführen. Mit diesem Verfahren erfragt die Stadt Rees Interessenbekundungen zur Schließung bestehender Versorgungslücken in den nächsten 36 Monaten ohne finanzielle Beteiligung durch die Gemeinde. Der Interessent muss dann darstellen, wie er bei mindestens 95% aller Anschlüsse eine Leistung von mindestens 2 Mbit/s Downstream und 192 kbit/s Upstream gewährleisten will. Im Hinblick auf die Zukunftssicherheit der Lösung sollte die verfügbare Bandbreite für die Mehrzahl der Anschlüsse nach Maßgabe dieses Markterkundungsverfahrens bei mindestens 16 Mbit/s liegen. Aus den Vorgesprächen der Verwaltung mit der DTAG und der Deutschen Glasfaser GmbH, aus weiteren Gesprächen mit Experten zum Thema Glasfaserausbau und im Blick auf dann in Teilen der Stadt Rees dann immer noch schlecht versorgter Bereiche macht ein solches Verfahren jedoch keinen Sinn, verzögert im Gegenteil noch den gewünschten Ausbau unnötig. Schließlich müsste der Anbieter auch noch angeben, wie und zu welchen Zusatzkosten (für die Kommune, öffentliche Förderung wäre völlig ungeklärt) eine Erhöhung der Bandbreite auf 50 Mbit/s realisiert werden kann, die der Zielsetzung der Bundesregierung für die Versorgung von 75% der Haushalte entspricht. Ein entsprechendes Interesse eines Anbieters hält die Verwaltung für sehr unwahrscheinlich. Die Verwaltung rät daher von der vorherigen Durchführung eines solchen Markterkundungsverfahrens ab. 6. Weiteres Verfahren und Regelung der Zusammenarbeit zwischen der Stadt Rees und der Deutschen Glasfaser GmbH Die Deutsche Glasfaser GmbH wird zunächst auf dem Stadtgebiet innerhalb der bebauten Ausbaugebiete sogenannte Teilausbaugebiete bilden, um ein flächendeckendes Glasfasernetz in der Stadt zu errichten. Die Teilausbaugebiete werden von der Deutschen Glasfaser GmbH unter Berücksichtigung der Interessen der Stadt Rees festgesetzt. Im Rahmen des Ausbaus in einem Teilausbaugebiet oder eigenständig bei entsprechender Größe bietet die Deutsche Glasfaser GmbH den Glasfaserausbau zusätzlich in den Gewerbegebieten an. Darüber hinaus ist die Deutsche Glasfaser GmbH bereit, gemeinsam mit der Stadt Rees die Möglichkeit der Glasfaserversorgung der in den Außenbereichen liegenden Unternehmen und Haushalte unter Berücksichtigung bereits vorhandener und nutzbarer Infrastruktur zu prüfen. Das Prüfergebnis würde dann den betroffenen Unternehmen und Bürgerinnen und Bürgern in einem öffentlichen Bürgertermin vorgestellt und erläutert werden. Nach Festlegung der Teilausbaugebiete informiert die Deutsche Glasfaser GmbH in den sogenannten Bürgerinformationen über die geplante Ausbaumaßnahme, die technischen Details sowie den Umfang und die Preisgestaltung der Dienstangebote frühzeitig. Im Rahmen einer sich daran anschließenden mindestens zwölfwöchigen Nachfragebündelung erhalten dann die Bürgerinnen und Bürger im Ausbaugebiet im Anschluss an die vorgenannte Bürgerinformationsveranstaltung die Möglichkeit, sich für einen Vertrag zur Errichtung eines Glasfaseranschlusses und einer entsprechenden Produktauswahl des jeweiligen Diensteanbieters zu entscheiden.
4 - Seite 4 - Voraussetzung für einen Glasfaserausbau sind der Abschluss eines Gestattungsvertrages zwischen der Stadt Rees und der Deutschen Glasfaser GmbH sowie der Abschluss der Verträge zwischen der Deutschen Glasfaser GmbH und den Haushalten während der Nachfragebündelung durch mindestens 40% der Privathaushalte im jeweiligen Ausbaugebiet für mindestens 24 Monate. Die Nachfragebündelung erfolgt erst nach Abschluss der notwendigen Verträge zwischen der Stadt Rees und der Deutschen Glasfaser GmbH. Liegen dann die Voraussetzungen für den Ausbau vor, entscheidet die Deutsche Glasfaser GmbH innerhalt von 6 Wochen, inwieweit sie den Ausbau dann auch tatsächlich vornimmt. Dabei verpflichtet sich die Deutsche Glasfaser GmbH, das Netz einem oder mehreren Netzbetreibern zur Verfügung zu stellen, damit diese die Beschaltung mit aktiver Technik vornehmen und interessierten Diensteanbietern den Zugang für die gesamte Nutzungszeit gewähren. Der Glasfaserausbau erfolgt in der Weise, dass die zu bauende Infrastruktur 100% der Anlieger im Ausbaugebiet erschließen kann, wenn sich mindestens 40 % der anschließbaren Haushalte für einen Vertrag mit einem FTTH-Diensteanbieter entscheiden. Der Hausanschluss erfolgt jedoch zunächst nur für die Anlieger, die während der Nachfragebündelung den entsprechenden Vertrag für mindestens 24 Monate abschließen. Der Glasfaserausbau selbst erfolgt in enger Abstimmung mit der Stadt Rees sowie den jeweils zuständigen Straßenbaulastträgern und zuständigen Genehmigungsbehörden. Die Deutsche Glasfaser GmbH sagt zu, dass bereits vorhandene Versorgungsinfrastruktur (Gas, Wasser, Strom, Telefon) bestmöglich geschützt wird. Eine Beeinträchtigung vorhandener Versorgungsinfrastruktur wird durch das in einem gesonderten Vertrag vereinbarte Verlegeverfahren möglichst ausgeschlossen. Bei diesem Verlegeverfahren handelt es sich um das sogenannte Mini-Trenching-Verfahren im Sinne des 68 Abs. 2 des Telekommunikationsgesetzes (TKG). Bei dem sogenannten Mini- Trenching handelt es sich um eine Verlegetechnik, die sich durch das Fräsen eines Grabens in den Asphalt auszeichnet. Die Leitungsführung erfolgt ca. 30 cm unter der befestigten Oberfläche. Die Verwaltung hat sich in der Stadt Senden im Münsterland Art und Form der Tiefbauarbeiten angesehen. Dabei war festzustellen, dass die baulichen Maßnahmen sachgerecht und ordentlich durchgeführt werden. Die Gräben und Kopflöcher werden grundsätzlich morgens geöffnet und bis zum Abend wieder geschlossen, so dass Behinderungen für die Anlieger im erträglichen Rahmen liegen. Die Deutsche Glasfaser GmbH verpflichtet sich im Übrigen, das mit dem Glasfaserausbau beauftragte Generalunternehmen mit der erforderlichen Sorgfalt auszuwählen, damit dieses die fachliche Qualifikation für die ordnungsgemäße Ausführung der geforderten Bau- und Anschlussarbeiten besitzt. Letzteres ist zum Beispiel in der Stadt Senden gut gelungen. Das Eigentum an der notwendigen Infrastruktur, wie z.b. den Leitungen, verbleibt nach Abschluss der Maßnahme bei der Deutschen Glasfaser GmbH, die dieses Netz an einer andere Gesellschaft der Deutschen Glasfaser GmbH verpachtet, die ihrerseits dann den Zugang für weitere Dienstleister gewährt. Die technische Ausführung erfolgt in der Weise, dass ein Hausanschluss erstellt wird und der Anschlussnehmer mit einer Leitung bis zu 20 m Inhouseverkabelung ausgestattet wird. Der Anschluss auf dem Grundstück erfolgt unabhängig von der zu überbrückenden Strecke. Nach Informationen der Verwaltung bietet dann der jeweilige Dienstleister ein Basispaket für 34,95 Euro im Monat an. Das Paket beinhaltet u. a. einen symmetrischen Internetzugang mit 100 Mbit/s und eine Telefonleitung. Zusätzliche Optionen sind buchbar. Dabei können die
5 - Seite 5 - Telefonnummern übernommen werden, wenn die bestehenden Verträge zu jetzigen Anbietern gekündigt worden sind. Die Kündigung übernimmt der neue Diensteanbieter. Der Kunde muss sich an dieser Stelle um nichts kümmern. 7. Ergebnis Die Verwaltung schlägt vor, mit der Deutschen Glasfaser GmbH in entsprechende Verhandlungen einzutreten, insbesondere die Teilausbaugebiete festzulegen, die derzeit erheblich unterversorgt sind. Nach Informationen der Verwaltung handelt es sich bei der Deutschen Glasfaser GmbH um ein seriöses und verlässliches Unternehmen. Entsprechende Erkundigungen in anderen Städten und Gemeinden im Münsterland (Heek, Gescher, Coesfeld, Senden, Isselburg) haben diese Einschätzung bestätigt. Letztlich werden die vorzunehmenden Nachfragebündelungen zeigen, ob die Bevölkerung an einem entsprechenden Ausbau interessiert ist. Für die Zusammenarbeit mit der Deutschen Glasfaser GmbH spricht im Übrigen auch, dass die Investitionen ohne Eigenanteil der Stadt erfolgen. Es sind lediglich Kosten für Abwicklung, Koordination innerhalb der Verwaltung und Dokumentation zu erwarten (nach Angaben der befragten Kommunen zwischen und für die gesamte Maßnahme). In der Sitzung werden Vertreter der Deutschen Glasfaser GmbH das Projekt vorstellen und das Verfahren insgesamt und im Detail erläutern. Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: 0 Investition: Jahre AfA = jährlicher Aufwand: ggf. Zuschuss: = jährlicher Sonderposten:./. Jährliche Haushaltsbelastung: Aufwand ( = volle Belastung im HH-Jahr): Ertrag (ggf. Zuschuss):über städtebaulichen Vertrag Haushaltsmittel (incl. Verpflichtungsermächtigungen): Produkt / Bezeichnung Bemerkungen (z. B. Folgekosten, Stellungnahme zur Nachhaltigkeit): Beschlussvorschlag für den Ausschuss für Umwelt, Planung, Bau und Vergabe:
6 - Seite 6 - Der Ausschuss für Umwelt, Planung, Bau und Vergabe empfiehlt und der Rat der Stadt Rees beschließt: Die Verwaltung soll den Ausschuss regelmäßig über den Fortgang der Planungen und den jeweiligen Sachstand unterrichten. Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Deutschen Glasfaser GmbH entsprechende Verträge auszuhandeln, entsprechende Teilausbaugebiete festzulegen mit dem Ziel, im Gebiet der Stadt Rees eine flächendeckende Glasfaserinfrastruktur zu schaffen.
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