THE SUPER PRAKTIKANT NEW! Ihre Rechte und Pflichten SPEZIAL LUXEMBURG VON OKTOBER, 2015 N 3
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- Charlotte Kästner
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1 N 3 OKTOBER, 2015 NEW! THE SUPER PRAKTIKANT Ihre Rechte und Pflichten SPEZIAL LUXEMBURG VON Mit der finanziellen Unterstützung der Europäischen Kommission
2 NEW! THE SUPER PRAKTIKANT Das Absolvieren eines Praktikums bietet den Studenten die Möglichkeit, in die Berufswelt einzutauchen, das in der Schule oder an der Universität erworbene Wissen praktisch umzusetzen und sich neue Kompetenzen zu erarbeiten, die ihren Ausbildungsabschluss vervollständigen. Außerdem können die Studenten aufgrund ihrer unvoreingenommenen Perspektive innovative Ideen oder sogar eine neue Dynamik in das Unternehmen einbringen. Aus einem Praktikum kann eine Anstellung werden, und deshalb ist eine sorgfältige Vorbereitung wichtig! Dieser praxisorientierte Leitfaden für Praktikanten klärt Sie über Ihre gesetzlichen Rechte und Pflichten auf und hilft Ihnen, mühelos sämtliche Schritte zu unternehmen, die für einen reibungslosen Ablauf dieser Erfahrung erforderlich sind.. UNTER MITWIRKUNG VON EURES EURES ist ein europäisches Netzwerk, das im Jahr 1993 von der Europäischen Kommission ins Leben gerufen wurde, und dessen Ziel in der Förderung des freien Verkehrs und der Mobilität im Europäischen Wirtschaftsraum besteht. PROJEKTLEITERUNG UND REDAKTION CRD EURES / FRONTALIERS Lorraine WTC - Tour B 2, rue Augustin Fresnel METZ Technopôle Tel. : +33 (0) contact@frontalierslorraine.eu Impressum ISBN : EAN : Oktober CRD EURES / Frontaliers Lorraine- THE SUPER PRAKTIKANT - Ihre Rechte und Pflichten Spezial Luxemburg - Oktober 2015
3 INHALT 1 WER KANN EIN PRAKTIKUM MACHEN? VORBEREITENDE SCHRITTE VERSCHIEDENE PRAKTIKUMSARTEN PRAKTIKUMSDAUER DIE RECHTE DES PRAKTIKANTEN NICHTEINHALTUNG DER PRAKTIKUMSVEREINBARUNG 9 7 VERGÜTUNG BESTEUERUNG SOZIALVERSICHERUNG VEREINBARTES PRAKTIKUM FREIWILLIGES PRAKTIKUM Welcome Dieses Dokument beinhaltet lediglich Auskünfte allgemeiner Art, die nicht die persönliche Situation eines Einzelnen erläutern. Es dient der Information und kann deshalb nicht als rechtsgültiges Dokument betrachtet werden. Infolgedessen ergeben sich daraus nur solche Rechte und Pflichten, die aus Rechtstexten hervorgehen, welche auf staatlicher Ebene offiziell verabschiedet und veröffentlicht wurden. Nur diese Texte sind juristisch maßgeblich. Die vermittelten Informationen sind für das CRD EURES / FRONTALIERS Lorraine in keiner Weise bindend. Selbst wenn unser Ziel in der Weitergabe von aktuellen und inhaltlich richtigen Informationen besteht, können wir keine Garantie für das Ergebnis übernehmen, da es sich um Themen handelt, die häufig von Gesetzesänderungen und geänderten Vorschriften betroffen sind. Alle diese Veröffentlichungen, selbst wenn sie mit der finanziellen Unterstützung der Europäischen Kommission erstellt wurden, sind für Letztere inhaltlich nicht bindend. CRD EURES/Frontaliers Lorraine - THE SUPER PRAKTIKANT - Ihre Rechte und Pflichten - Spezial Luxemburg - Oktober
4 1 Wer kann ein Praktikum machen? Nur Schüler oder Studenten, die, unabhängig von ihrem Alter, an einer Bildungseinrichtung eingeschrieben sind bzw. in Vollzeit oder in Teilzeit an einer Bildungsmaßnahme teilnehmen, können im Rahmen eines durch den Arbeitgeber angeleiteten Praktikums beschäftigt werden. Die im Rahmen eines Praktikums zu leistende Arbeit hat in erster Linie Lehrcharakter. Sie sind der Praktikant, den wir brauchen! 2 Vorbereitende Schritte Die Vorbereitung und Betreuung des Praktikums erfolgt entweder durch eine luxemburgische oder ausländische Bildungseinrichtung oder durch einen Arbeitgeber auf der Grundlage eines Praktikumsvertrags zwischen dem Arbeitgeber und dem Schüler oder Studenten. Vor Beginn seines Praktikums muss der Schüler oder der Student Folgendes unterzeichnen : eine Praktikumsvereinbarung, wenn das Praktikum innerhalb seines Lehrgangs vorgesehen ist ; einen Praktikumsvertrag bei einem freiwilligen Praktikum, das nicht durch eine Bildungseinrichtung betreut wird. Folgende Personen müssen den Praktikumsvertrag oder die Praktikumsvereinbarung unterzeichnen : der Arbeitgeber oder Praktikumsleiter (innerhalb des Praktikumsbetriebs), der Praktikant, der Praktikumsbetreuer (eine Lehrkraft innerhalb der Bildungseinrichtung, wenn es sich um ein Praktikum handelt, das innerhalb eines Lehrgangs vorgesehen ist). 4 CRD EURES/Frontaliers Lorraine - THE SUPER PRAKTIKANT - Ihre Rechte und Pflichten - Spezial Luxemburg - Oktober 2015 CRD
5 ? 3 Verschiedene Praktikumsarten Das Pflichtpraktikum, ebenfalls als «vereinbartes Praktikum» oder als «unbezahltes Praktikum» bezeichnet, ist ein verpflichtendes Ausbildungspraktikum, das in einem Praktikumsbetrieb innerhalb des luxemburgischen Staatsgebiets im Rahmen einer Bildungsmaßnahme oder einer Ausbildung, die durch eine Bildungseinrichtung der Sekundarstufe oder des Hochschulwesens durchgeführt wird, absolviert wird. Die Arbeit hat in erster Linie Lehrcharakter und kann nicht als Beschäftigung verstanden werden, die mit einem Arbeitsverhältnis vergleichbar ist. Das Ausbildungs- oder Probepraktikum muss : in erster Linie Lehrcharakter haben ; durch eine luxemburgische oder ausländische Bildungseinrichtung vorbereitet und betreut werden; oder durch einen Arbeitgeber auf der Grundlage eines Praktikumsvertrags zwischen dem Arbeitgeber und dem Schüler oder Studenten organisiert werden. Um als Tätigkeit betrachtet werden zu können, die in erster Linie Lehrcharakter hat, müssen folgende Kriterien auf das Ausbildungs- oder Probepraktikum zutreffen : Es muss gemäß der Ausbildungsordnung der luxemburgischen oder ausländischen Bildungseinrichtung fester Bestandteil der Ausbildung sein ; Es muss dem Wissenserwerb oder der Orientierung dienen ; Es darf dem Studenten oder Schüler keine Aufgaben zuweisen, die eine mit einer normalen Arbeit vergleichbare Leistung erfordern. Die Praktikumseinrichtung oder das Praktikumsunternehmen in Luxemburg unterzeichnet mit dem Praktikanten eine Praktikumsvereinbarung, die eine Vergütung vorsehen kann, deren Höhe dem freien Ermessen des Praktikumsleiters überlassen wird. Eine Vergütung wird nicht als Gehalt betrachtet. Das freiwillige Praktikum, das als «bezahltes Praktikum» bezeichnet wird, ist ein Praktikum, das nicht von einer Bildungseinrichtung vorgesehen ist, sondern auf persönliche Initiative des Praktikanten zustande kommt. Es handelt sich um den Wunsch nach einer Bildungsmaßnahme außerhalb eines Lehrgangs an einer Bildungseinrichtung. Die Praktikumseinrichtung oder das Praktikumsunternehmen in Luxemburg unterzeichnet mit dem Praktikanten einen Arbeitsvertrag (Praktikumsvertrag), der ein Gehalt vorsieht. Das Praktikum ist also mit einem Arbeitsverhältnis vergleichbar. CRD EURES/Frontaliers Lorraine - THE SUPER PRAKTIKANT - Ihre Rechte und Pflichten - Spezial Luxemburg - Oktober
6 Als «Ausländer» ein Praktikum in Luxemburg absolvieren Bürger der Europäischen Union Ein EU-Bürger ist von den spezifischen Formalitäten befreit (abgesehen von der Unterzeichnung einer Praktikumsvereinbarung oder eines Praktikumsvertrags). Dennoch muss er einen Identitätsnachweis besitzen. Ein Drittstaatsangehöriger, der sich während seines Praktikums in Luxemburg aufhalten möchte Unbezahltes Praktikum von weniger als 3 Monaten : Ein Drittstaatsangehöriger muss keine Arbeitserlaubnis beantragen, er muss jedoch ein Schengen- Visum (Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt) besitzen, um in Luxemburg einreisen und maximal 3 Monate bleiben zu dürfen, und er muss über ausreichende finanzielle Eigenmittel für die Dauer seines Aufenthalts und für die Rückreise in sein Herkunftsland verfügen. Um ein Schengen-Visum (Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt) zu erhalten, muss ein Antrag bei den konsularischen luxemburgischen Behörden eingereicht werden. von mehr als 3 Monaten : Ein Drittstaatsangehöriger muss vor seiner Einreise in das Staatsgebiet bei der Einwanderungsbehörde des Ministeriums für auswärtige und europäische Angelegenheiten eine Aufenthaltserlaubnis für Praktikanten beantragen. Bezahltes Praktikum von weniger als 3 Monaten : Ein Drittstaatsangehöriger, der ein bezahltes Praktikum in Luxemburg absolvieren möchte, benötigt dafür eine Genehmigung, die durch den Minister erteilt wird. von mehr als 3 Monaten : - Ein Drittstaatsangehöriger, der sich in Luxemburg aufhalten möchte, um dort ein bezahltes Praktikum zu absolvieren, muss vor seiner Einreise in das Staatsgebiet einen Antrag auf Aufenthaltserlaubnis für Arbeitnehmer bei dem Minister einreichen, in dessen Zuständigkeitsbereich die Immigration fällt. - Ein Drittstaatsangehöriger, der sich in Luxemburg aufhalten möchte, um dort ein bezahltes Praktikum zu absolvieren, das als Ausbildungspraktikum oder Probepraktikum betrachtet werden muss, muss vor seiner Einreise in das Staatsgebiet einen Aufenthaltstitel für persönliche Zwecke beantragen. 6 CRD EURES/Frontaliers Lorraine - THE SUPER PRAKTIKANT - Ihre Rechte und Pflichten - Spezial Luxemburg - Oktober 2015 CRD
7 Ein Drittstaatsangehöriger, der sich in einem anderen Land der Europäischen Union aufhält und einen Aufenthaltstitel besitzt Unbezahltes Praktikum unter 3 Monaten : Der Drittstaatsangehörige benötigt keine spezifische Genehmigung. von mehr als 3 Monaten : Der Drittstaatsangehörige benötigt keine spezifische Genehmigung. Bezahltes Praktikum unter 3 Monaten : Ein Drittstaatsangehöriger, der sich legal in einem anderen Land der Europäischen Union aufhält, muss eine Arbeitserlaubnis beantragen, um in Luxemburg arbeiten zu können. Der Antrag auf Arbeitserlaubnis muss beim Ministerium für auswärtige und europäische Angelegenheiten eingereicht werden. Wenn der Ehepartner des Praktikanten ebenfalls in Luxemburg arbeitet, ist keine Arbeitserlaubnis erforderlich. von mehr als 3 Monaten : - Der Drittstaatsangehörige muss eine Arbeitserlaubnis beantragen. Wenn der Ehepartner des Praktikanten ebenfalls in Luxemburg arbeitet, ist keine Arbeitserlaubnis erforderlich. - Ein Drittstaatsangehöriger, der in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union, in dem er wohnhaft ist, einen Aufenthaltstitel besitzt, und innerhalb der Gültigkeitsdauer seines Aufenthaltstitels ein bezahltes Praktikum, das als Ausbildungs- oder Probepraktikum betrachtet werden muss, absolvieren möchte, ist von der Arbeitserlaubnis befreit. Aufenthatlstitel NAME CRD EURES/Frontaliers Lorraine - THE SUPER PRAKTIKANT - Ihre Rechte und Pflichten - Spezial Luxemburg - Oktober
8 4 Praktikumsdauer Das luxemburgische Arbeitsrecht und die Großherzogliche Verordnung vom 10. August 1982 (zur Festlegung der Bedingungen und Modalitäten für Ausbildungs- und Probepraktika) sehen keine maximale Dauer für ein Praktikum vor. Jedoch kann eine Praktikumsvereinbarung, die eine zu lange Praktikumsdauer vorsieht, als Arbeitsvertrag eingestuft werden. 5 Die Rechte des Praktikanten Im Rahmen eines Pflichtpraktikums dürfen dem Studenten oder Schüler keine Aufgaben zugewiesen werden, die eine mit einer normalen Arbeit vergleichbare Leistung erfordern. Für Praktikanten gelten die Bestimmungen in Bezug auf die Arbeitszeit (auf 8 Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche beschränkt), auf sexuelle Belästigung, auf Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, auf medizinische Versorgung am Arbeitsplatz (medizinische Untersuchung durch den Betriebsarzt), sowie in Bezug auf die Beschäftigung junger Arbeitnehmer. Dem Studenten oder Schüler dürfen keine Aufgaben zugewiesen werden, die eine mit einer normalen Arbeit vergleichbare Leistung erfordern. 8 CRD EURES/Frontaliers Lorraine - THE SUPER PRAKTIKANT - Ihre Rechte und Pflichten - Spezial Luxemburg - Oktober 2015 CRD
9 6 Nichteinhaltung der Praktikumsvereinbarung Das Prinzip der vertraglichen Haftung beinhaltet die Wiedergutmachung eines durch Nichterfüllung oder unzureichende Erfüllung eines Vertrags verursachten Schadens. Der Praktikant, der ein vereinbartes Praktikum absolviert, ist an die Erfüllung seiner Verpflichtungen gebunden, andernfalls muss er die beiden anderen Vertragsparteien (Bildungseinrichtung und Praktikumsbetrieb) entschädigen, sofern ihnen durch den vorzeitigen Abbruch des Praktikums ein offenkundiger Schaden entstanden ist (Code Civil, Artikel 1147). Die Kündigungsbedingungen des Praktikums müssen in der Praktikumsvereinbarung oder im Praktikumsvertrag Erwähnung finden. CRD EURES/Frontaliers Lorraine - THE SUPER PRAKTIKANT - Ihre Rechte und Pflichten - Spezial Luxemburg - Oktober
10 7 Vergütung Für Praktikanten, die ein Pflichtpraktikum absolvieren, ist keine gesetzliche Mindestvergütung vorgesehen. Die Praktikumsentschädigung ist nicht verpflichtend, sondern dem freien Ermessen des Arbeitgebers überlassen. Die Entschädigungen, die einem nicht-gebietsansässigen Praktikanten gewährt werden, sind vom Steuervorabzug befreit. Das freiwillige Praktikum verpflichtet zur Gewährung eines Gehalts. Die Vergütung wird grundsätzlich durch den Arbeitgeber und seinen Arbeitnehmer beliebig festgelegt. Der Arbeitgeber ist jedoch verpflichtet, den Berechnungssatz des sozialen Mindestlohns (SSM) zu berücksichtigen sowie gegebenenfalls die in bestimmten Tarifverträgen vorgesehenen Tarifordnungen. 10 CRD EURES/Frontaliers Lorraine - THE SUPER PRAKTIKANT - Ihre Rechte und Pflichten - Spezial Luxemburg - Oktober 2015 CRD
11 8 Besteuerung Eine Vergütung, die durch einen luxemburgischen Arbeitgeber an einen nicht-gebietsansässigen Studenten ausbezahlt wird (vereinbartes Praktikum), ist in Luxemburg besteuerbar. Bei einem Praktikum, dessen Dauer 6 Monate überschreitet, wird grundsätzlich ab dem 7. Monat eine Quellensteuer einbehalten. Der Betrag des Steuervorabzugs kann zu hoch oder zu niedrig sein. Die Differenz kann immer, im Laufe des Folgejahres, erstattet oder nachbezahlt werden. Der Steuerausgleich erfolgt entweder durch Veranlagung (Modell 100) oder durch Lohnsteuerjahresausgleich (Modell 163). Den Studenten, deren Wohnsitz sich nicht in dem Land befindet, in dem das Praktikum absolviert wird, empfehlen wir, sich bei der Steuerbehörde ihres Wohnsitzlandes nach den Meldepflichten und Besteuerungsmodalitäten zu erkundigen. CRD EURES/Frontaliers Lorraine - THE SUPER PRAKTIKANT - Ihre Rechte und Pflichten - Spezial Luxemburg - Oktober
12 9 Sozialversicherung VEREINBARUNGSPRAKTIKUM In Luxemburg gebietsansässige und/oder an einer luxemburgischen Bildungseinrichtung eingeschriebene Praktikanten Der Arbeitgeber muss keine Formalitäten erfüllen, d. h. es muss keine Anmeldung bei der Zentralstelle der Sozialversicherungen (CCSS) und keine Beitragszahlung erfolgen. Was die Krankenversicherung anbelangt, hat der Praktikant als Mitversicherter (seines Vaters oder seiner Mutter) bei der Krankenkasse, bei der seine Eltern versichert sind, Anspruch auf Leistungen. Wenn er nicht mitversichert ist, muss er sich bei der CCSS freiwillig versichern. Einem in Luxemburg gebietsansässigen Praktikanten wird eine luxemburgische Sozialversicherungskarte ausgestellt. Die Unfallversicherung des Praktikanten wird durch die Schülerunfallversicherung abgedeckt. Praktikanten mit Wohnsitz im Ausland, die ein Praktikum in Luxemburg absolvieren, das von einer ausländischen Bildungseinrichtung verlangt wird Ein Praktikant mit Wohnsitz im Ausland hat normalerweise Anspruch auf den Versicherungsschutz seines Herkunftslandes. Was die Krankenversicherung anbelangt, muss der Schüler oder Student vor seiner Abreise bei seiner ausländischen Krankenkasse (Studentenversicherung usw.) eine Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) beantragen. Diese Karte ermöglicht es ihm, bei der örtlichen Krankenkasse (Nationale Gesundheitskasse (CNS) in Luxemburg), die Leistungen der luxemburgischen Krankenversicherung zu erhalten. Wenn ein Elternteil in Luxemburg versichert ist (innerhalb des luxemburgischen Staatsgebiets berufstätig ist), ist der Praktikant wie ein Gebietsansässiger versichert und hat Anspruch auf die Leistungen der luxemburgischen Krankenversicherung. Wenn keine Versicherung besteht (Mitversicherung oder sonstige Versicherung), muss sich der Praktikant freiwillig bei der CCSS versichern. In Bezug auf die Unfallversicherung muss der luxemburgische Arbeitgeber den Praktikanten nicht bei der CCSS anmelden. Er muss sich vergewissern, dass der Praktikant über eine Abdeckung des Unfallrisikos verfügt. Wenn im Herkunftsland des Praktikanten keine Unfallversicherung vorliegt, gelten dieselben Vorschriften wie bei einem Arbeitnehmer, die den Arbeitgeber verpflichten, den Praktikanten für alle Sparten der Sozialversicherung anzumelden, indem er bei der CCSS eine Erklärung einreicht. Ein in Frankreich wohnhafter Praktikant, der im Rahmen einer in Frankreich stattfindenden Ausbildung ein Praktikum in Luxemburg absolviert Ein in Frankreich ansässiger Student, der in einem Unternehmen in Luxemburg ein Praktikum absolvieren möchte, muss sich bei seiner Ortskrankenkasse (CPAM) das Formular mit der Bezeichnung Attestation de prise en charge du risque accident du travail maladie professionnelle (Bescheinigung für die Übernahme des Arbeitsunfall- und Berufskrankheitsrisikos) besorgen. 12 CRD EURES/Frontaliers Lorraine - THE SUPER PRAKTIKANT - Ihre Rechte und Pflichten - Spezial Luxemburg - Oktober 2015 CRD
13 . Dieses Dokument muss der Ortskrankenkasse (CPAM) ausgefüllt zurückgegeben werden, die anhand der Angaben entscheidet, ob der Praktikant während der Gesamtdauer des Praktikums Anspruch auf den französischen Versicherungsschutz Arbeitsunfall-Berufskrankheit hat. Die Übernahme des Arbeitsunfall- oder Berufskrankheitsrisikos durch die französische Gesetzgebung hängt vom Vergütungsniveau ab. - Bei einer Vergütung, die 15 % der Versicherungspflichtgrenze pro Stunde (d. h. 3,60 pro Stunde für 2015) entspricht oder darunter liegt, kann bei einem Studenten, der in Frankreich an einer Ausbildung teilnimmt und im Ausland ein Praktikum absolviert, der französische Versicherungsschutz in Bezug auf das Arbeitsunfallrisiko für eine Maximaldauer von 12 Monaten aufrechterhalten werden. Die Versicherungsbeiträge werden durch die französische Bildungseinrichtung eingezogen. Vor dem Praktikum muss die französische Bildungseinrichtung bei der Ortskrankenkasse (CPAM) ihres Verwaltungsbezirks einen Antrag auf Aufrechterhaltung des Anspruchs stellen, dem die Praktikumsvereinbarung beigefügt werden muss. - Bei einer Vergütung, die 15 % der Versicherungspflichtgrenze pro Stunde (d. h. 3,60 pro Stunde für 2015) überschreitet, hat der Student keinen Anspruch auf Versicherungsschutz durch die französische Gesetzgebung in Bezug auf das Arbeitsunfallrisiko (Die luxemburgische Gesetzgebung ist in diesem Fall anwendbar). Die französische Bildungseinrichtung wird aufgefordert, zu überprüfen, ob im Gastland ein angemessener Versicherungsschutz existiert, insbesondere gegen das Arbeitsunfall- und Berufskrankheitsrisiko, sowie sich zu vergewissern, dass der Praktikumsbetrieb die Beiträge, die zur Abdeckung dieses Risikos erforderlich sind, übernimmt. Befreiung von der Beitragspflicht Ein Praktikant, der EU-Bürger ist, ein Formular A1 besitzt, eine Kranken- und Mutterschaftsversicherung sowie eine Versicherung gegen das Arbeitsunfall- und Berufskrankheitsrisiko gemäß der Gesetzgebung seines gewöhnlichen Wohnsitzlandes nachweist, ist von der luxemburgischen Beitragspflicht befreit. Der luxemburgische Praktikumsbetrieb schuldet keine Sozialbeiträge. Das Formular A1 wird durch die Krankenversicherung des gewöhnlichen Wohnsitzlandes des Praktikanten ausgehändigt. UND HIER IST IHR FORMULAR A1! FORMULAR A1 CRD EURES/Frontaliers Lorraine - THE SUPER PRAKTIKANT - Ihre Rechte und Pflichten - Spezial Luxemburg - Oktober
14 FREIWILLIGES PRAKTIKUM Maximaldauer von 3 Monaten Was die Krankenversicherung anbelangt, hat der Praktikant als Mitversicherter (seines Vaters oder seiner Mutter) in seinem Herkunftsland bei der Krankenkasse, bei der seine Eltern versichert sind, Anspruch auf Leistungen. Vor seiner Abreise muss der Schüler oder Student bei seiner Krankenkasse (Studentenversicherung usw.) eine Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) beantragen, die es ihm ermöglicht, bei der örtlichen Krankenkasse (Nationale Gesundheitskasse in Luxemburg), die Finanzierung seiner medizinischen Versorgung, die im Praktikumsland erforderlich ist, zu erhalten. Wenn ein Elternteil in Luxemburg versichert ist, ist der Praktikant wie ein Gebietsansässiger versichert und hat Anspruch auf die Leistungen der luxemburgischen Krankenversicherung. Wenn keine Versicherung besteht (Mitversicherung über ein Elternteil oder sonstige Versicherung) muss sich der Praktikant freiwillig bei der CCSS versichern. Was die Unfallversicherung anbelangt, muss der Praktikant durch seinen Arbeitgeber im Rahmen der ausgeübten Tätigkeit bei der luxemburgischen Unfallversicherung angemeldet werden.. Dauer über 3 Monate Der Praktikant muss durch seinen Arbeitgeber bei allen Sparten der luxemburgischen Sozialversicherung angemeldet werden. DARAN SOLLTEN SIE DENKEN! Eine Unterkunft suchen (Miete eines Zimmers oder einer Wohnung, Unterbringung bei einer Gastfamilie, Jugendherberge, Wohngemeinschaft, ), Überprüfen, ob Ihre Versicherungen alle möglichen Risiken während Ihres Auslandsaufenthalts abdecken, Gemeinsam mit ihrer Bank die Möglichkeit der Bargeldabhebung sicherstellen und die anwendbaren Zahlungsmittel klären, Sich nach der Möglichkeit zur Teilnahme an einem intensiven Sprachkurs erkundigen. YES! NUR NOCH EINE UNTERKUNFT FINDEN, UND ALLES IST OK! Wohnungsanzeigen 14 CRD EURES/Frontaliers Lorraine - THE SUPER PRAKTIKANT - Ihre Rechte und Pflichten - Spezial Luxemburg - Oktober 2015
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16 NEW! THE SUPER PRAKTIKANT Nehmen Sie Ihre erste Berufserfahrung ernst: Gerade diese Zeile in Ihrem Lebenslauf könnte Ihnen Zukunftsperspektiven eröffnen! Dieser praxisorientierte Leitfaden für Praktikanten in Luxemburg vermittelt Ihnen Insider-Wissen und verrät Ihnen, was Sie im Umgang mit den staatlichen Institutionen in den Bereichen Arbeitsrecht, Sozialleistungen und Steuerfragen beachten müssen GEHEN SIE IHR PRAKTIKUM INNERHALB DES LUXEMBURGISCHEN STAATSGEBIETS GELASSEN AN, DENN DIESER LEITFADEN WIRD IHNEN DAS LEBEN ERLEICHTERN! Die Internetseite für Grenzgänger
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