STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ

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1 STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Sachsen impft! Vorbeugen durch Schutzimpfungen Das Gesundheitsamt informiert über Schutzimpfungen nach den Empfehlungen der Sächsischen Impfkommission des Freistaates Sachsen (SIKO)

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3 Sachsen impft! Vorbeugen durch Schutzimpfungen Vorwort Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Familien Schutzimpfungen sind mehr denn je ein aktuelles Thema. Durch Impfungen können Sie sich vor vielen Infektionskrankheiten schützen. Das wichtigste Kriterium für die Empfehlung von Impfungen ist, die mit den jeweiligen Krankheiten verbundenen häufigen und schweren Komplikationen zu verhindern. Der Nutzen einer Impfung überwiegt bei Weitem das Risiko, eine Impfkomplikation zu erleiden. Impfstoffe sind sehr sichere Arzneimittel. Unerwünschte Nebenwirkungen wie Rötung oder Schwellung der Impfstelle oder leicht erhöhte Temperatur sind für fast alle Menschen viel seltener, als die Risiken, die die Erkrankungen mit sich bringen. Gerade im heutigen Zeitalter der Globalisierung können Infektionskrankheiten vom Ausland eingeschleppt oder von dort aus dem Urlaub mitgebracht werden. Im Jahr 2012 wurden durch die Weltgesundheitsorganisation (WHO) 223 Erkrankungen an Kinderlähmung registriert. Neben Fällen in Pakistan, Afghanistan und Nigeria sind 2013 auch in Somalia und Kenia wieder neue Poliomyelitiserkrankungen aufgetreten. Weltweit sind mehr als 240 Millionen Menschen chronisch infiziert mit Hepatitis B und etwa Menschen sterben jährlich an den Folgen dieser Infektionserkrankung sind weltweit Menschen an Masern verstorben. Millionen Deutsche machen jährlich Urlaub in fernen Ländern, in denen ein Impfschutz gegen dort auftretende Infektionserkrankungen empfehlenswert ist. Informieren Sie sich daher rechtzeitig vor Reiseantritt bei Ihrem Arzt oder dem Gesundheitsamt zu den Impfungen: Typhus, Gelbfieber, Japanische Encephalitis, Cholera, Tollwut, Meningokokken, Hepatitis A, Hepatitis B, Influenza und FSME. Von großer Bedeutung ist in diesem Zusammenhang auch die Kontrolle der Vollständigkeit der Standard-Impfungen. Christine Clauß Sächsische Staatsministerin für Soziales und Verbraucherschutz Dr. med. Regine Krause-Döring Vorsitzende des Landesverbandes Sachsen der Ärzte und Zahnärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes Jedes Kind und jeder Erwachsene ohne Impfschutz trägt das Risiko, zu erkranken, die damit verbundenen Komplikationen zu erleiden und die Krankheit beispielsweise auf Säuglinge zu übertragen, die aufgrund ih-

4 res jungen Alters noch nicht geimpft sein können. Auch im Freistaat Sachsen kommen bedauerlicherweise immer wieder derartige vermeidbare Übertragungen vor, die insbesondere bei Säuglingen mit einem hohen Risiko für schwerste Komplikationen bis hin zum Tod verbunden sind. Erkranken Erwachsene an so genannten Kinderkrankheiten, sind die Verläufe häufig schwer. Eltern, die Ihre Kinder in Gemeinschaftseinrichtungen betreuen lassen, sollten sich immer auch Ihrer Verantwortung für die Gesundheit aller dort betreuten Kinder bewusst sein. Daher sollten Kinder in Gemeinschaftseinrichtungen einen besonders guten Impfschutz haben. Sind sie geimpft schützen sie auch Ihr Umfeld. Ein gegen Röteln geimpftes Kind kann nicht mehr erkranken und so keine schwangere Frau anstecken. Wenn Sie gegen Masern geimpft sind, können Sie keine Masern aus beliebten Urlaubsländern mitbringen. Neben den bekannten Impfstoffen stehen heute auch neue Impfstoffe, wie z. B. gegen Gebärmutterhalskrebs, Gürtelrose oder Rotaviren zur Verfügung. In dieser Broschüre soll die Bedeutung von Impfungen zum Schutz vor bestimmten Erkrankungen kurz dargestellt werden, um Sie für Impfungen, auch bei Ihren Kindern, zu sensibilisieren. Lassen Sie deshalb regelmäßig die Impfausweise Ihrer Familie beim Hausarzt oder im Gesundheitsamt kontrollieren, und wenn notwendig, Impfungen durchführen für Ihre Gesundheit und die Gesundheit Ihrer Kinder. Christine Clauß Sächsische Staatsministerin für Soziales und Verbraucherschutz Dr. med. Regine Krause-Döring Vorsitzende des Landesverbandes Sachsen der Ärzte und Zahnärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes

5 Inhaltsverzeichnis Impfkalender Standardimpfungen 01. Diphterie Keuchhusten (Pertussis) Wundstarrkrampf (Tetanus) Haemophilus influenzae Typ b (Hib) Infektionen Kinderlähmung (Poliomyelitis) Masern Mumps (Ziegenpeter) Röteln Rotavirus Infektionen Hepatitis A Hepatitis B Varizellen (Windpocken) Herpes Zoster (Gürtelrose) Pneumokokken Humane Papillomaviren Meningokokken Influenza (Virusgrippe) FSME (Frühsommermeningoencephalitis) Allgemeines

6 Impfkalender Stand für Kinder, Jugendliche und Erwachsene im Freistaat Sachsen Lebensalter ab 7. Lebenswoche ab 3. Lebensmonat ab 7. Lebensmonat ab 13. Lebensmonat ab 6. Lebensjahr ab 11. Lebensjahr Impfung gegen Impfung gegen Rotaviren 2- bzw. 3-malige Schluckimpfung (je nach Impfstoff) Beginn der Grundimmunisierung gegen: Diphtherie (D), Keuchhusten (Pa), Tetanus (T), Haemophilus-influenzae-Typ b (Hib), Kinderlähmung (IPV), Hepatitis (HBV) (evtl. Hepatitis A und B ab 13. Monat) Kombinationsimpfstoffe bevorzugen, 3 Injektionen; Meningokokken B (3. Lebensmonat bis 18. Lebensjahr), Impfschema des Herstellers beachten; Meningokokken C (3. Lebensmonat bis 18. Lebensjahr) konjugierter Impfstoff, Die Impfung kann mit einem 4-valenten Konjugatimpfstoff entsprechend der Alterszulassung erfolgen. Pneumokokken (3. Lebensmonat bis 2. Lebensjahr) konjugierter Impfstoff Virusgrippe (Influenza) jährlich (Fachinformationen beachten) Grundimmunisierung gegen: D, Pa, T, Hib, IPV, HBV, Pneumokokken und Meningokokken C (ggf. 4-valent) vervollständigen Masern-Mumps-Röteln (MMR), 1. Impfung Hepatitis A und B, Grundimmunisierung 3 Injektionen, falls nicht im Säuglingsalter mit HBV begonnen, wenn ja, Hepatitis A monovalent impfen (2 Injektionen) Varizellen (Windpocken) (VZV), 1. Impfung für alle Kinder mit negativer Windpockenanamnese Tetanus-Diphtherie-Keuchhusten (Tdpa oder DTPa) Auffrischimpfung Masern-Mumps-Röteln (MMR), 2. Impfung Varizellen (Windpocken) (VZV), 2. Impfung Tetanus-Diphtherie-Keuchhusten (Tdpa) Kinderlähmung (IPV) Auffrischimpfung, Vierfach-Impfung Lebensjahr Impfung gegen Humane Papillomaviren (HPV) für alle Mädchen und Frauen, die Impfung von Jungen und Männern mit dem 4-valenten Impfstoff ist entsprechend der europäischen Zulassung möglich, 3 Injektionen ab 50. Lebensjahr ab 60. Lebensjahr alle 10 Jahre Gürtelrose (Herpes zoster), 1 Impfung Pneumokokken, Wiederholungsimpfung abhängig vom Impfstoff Tetanus-Diphtherie-Keuchhusten (Tdpa) Kinderlähmung (IPV), Auffrischimpfung, Vierfach-Impfung Versäumte Impfungen frühestmöglich nachholen! 06 Impfkalender

7 Standardimpfungen 1. Diphtherie Erreger: Corynebacterium diphtheriae (Bakterien) Übertragung: Tröpfcheninfektion bei Diphtherie der Atemwege, direkter Kontakt bei Hautdiphtherie Symptome: Fieber, Halsschmerzen, Schluckbeschwerden, Heiserkeit, Schwellung im Bereich des Halses kann bis zur Verlegung der Atemwege (Krupp) und zum Ersticken führen, Hautdiphtherie mit entzündlichen Hautveränderungen bei bestimmten Risikogruppen möglich, z. B. Obdachlose, Alkoholiker, Drogenabhängige Verlauf: Sterblichkeit infolge Verlegung der Atemwege oder Herzversagen bei 5 10 % Spätkomplikationen (Entzündung der Nerven oder des Herzens) möglich Impfung gegen Diphtherie ab 3. Lebensmonat 3 Impfungen im Abstand von 4 Wochen ab 13. Lebensmonat 4. Impfung Auffrischimpfung jeweils ab 6. und 11. Lebensjahr für Erwachsene Auffrischung aller 10 Jahre Verwendung eines Kombinationsimpfstoffes empfohlen. 2. Keuchhusten (Pertussis) Erreger: Bordetella pertussis (Bakterien) Übertragung: Tröpfcheninfektion (Husten, Niesen oder Sprechen) Symptome: anfänglich grippeähnliche Symptome, nach 1 2 Wochen anfallsweise Husten, besonders nachts, häufig mit Hervorwürgen von zähem Schleim bis zum Erbrechen bei Säuglingen kurze Atemstillstände möglich bei Erwachsenen häufig langanhaltender Husten ohne typische Hustenanfälle Verlauf: häufige Komplikationen sind Mittelohr- und Lungenentzündung, selten Krampfanfälle und Hirnschädigung, Todesfälle besonders bei Säuglingen unter 6 Monaten möglich Impfung gegen Keuchhusten ab 3. Lebensmonat 3 Impfungen im Abstand von 4 Wochen ab 13. Lebensmonat 4. Impfung Auffrischimpfung jeweils ab 6. und 11. Lebensjahr für Erwachsene Auffrischung aller 10 Jahre Impfung steht nur als Kombinationsimpfung zur Verfügung Hinweis: Kann auch in der Schwangerschaft geimpft werden. Standardimpfungen 07

8 3. Wundstarrkrampf (Tetanus) Erreger: Clostridium tetani (Bakterien) Übertragung: Erreger gelangen über Verletzungen, auch sog. Bagatellverletzungen, in den Körper, Ansteckung von Mensch zu Mensch nicht möglich Symptome: Erkrankung des Nervensystems mit schweren Krämpfen der Muskulatur Verlauf: Sterblichkeit liegt trotz moderner Intensivtherapie bei % (sonst erheblich höher), Todesursachen sind Versagen der Atmung und Herz-Kreislauf-Komplikationenen Impfung gegen Wundstarrkrampf ab 3. Lebensmonat 3 Impfungen im Abstand von 4 Wochen ab 13. Lebensmonat 4. Impfung Auffrischimpfung jeweils ab 6. und 11. Lebensjahr für Erwachsene Auffrischung aller 10 Jahre Verwendung eines Kombinationsimpfstoffes empfohlen. 4. Haemophilus influenzae Typ b (Hib) Infektionen Erreger: Haemophilus influenzae Typ b (Bakterien) Übertragung: Tröpfcheninfektion (Husten, Niesen oder Sprechen) Symptome: Mittelohrentzündung, Kehlkopfentzündung, Nasennebenhöhlenentzündung, Lungenentzündung, Hirnhautentzündung Verlauf: bei Kleinkindern tödlicher Verlauf durch Hirnhautentzündung möglich Impfung gegen Hib ab 3. Lebensmonat 3 Impfungen im Abstand von 4 Wochen ab 13. Lebensmonat 4. Impfung Verwendung eines Kombinationsimpfstoffes empfohlen. 08 Standardimpfungen

9 5. Kinderlähmung (Poliomyelitis) Erreger: Polioviren (3 Typen) Übertragung: hauptsächlich fäkal-orale Übertragung als Kontakt- bzw. Schmierinfektion, seltener Tröpfcheninfektion Symptome: ein Großteil der Erkrankungen verläuft als fieberhafter Infekt mit Durchfall und Erbrechen, 5 10 % der Erkrankten haben eine Beteiligung des zentralen Nervensystems: Beginn mit Fieber, Nackensteifigkeit, Rückenschmerzen und Krämpfen der Muskulatur, später Lähmungen der Bein- und Armmuskulatur, Lähmungen der Bauch-, Brust- und Augenmuskeln ebenfalls möglich Verlauf: nach Jahren oder Jahrzehnten Entwicklung eines sog. Post-Polio-Syndroms, d. h. Zunahme der Lähmungen mit Muskelschwund Sterblichkeit bis 10 % bei Lähmungen der Atemmuskulatur Impfung gegen Kinderlähmung ab 3. Lebensmonat 3 Impfungen im Abstand von vier Wochen ab 13. Lebensmonat 4. Impfung Auffrischung ab 11. Lebensjahr für Erwachsenen Auffrischung aller 10 Jahre Verwendung eines Kombinationsimpfstoffes empfohlen. 6. Masern Erreger: Masernvirus Übertragung: Tröpfcheninfektion (Husten, Niesen oder Sprechen), Kontakt mit infektiösem Sekret aus Nase oder Rachen Symptome: Beginn mit Fieber, Schnupfen, Husten, Bindehautentzündung, ab Tag grobfleckiger Masernausschlag Verlauf: Komplikationen sind Mittelohrentzündung, Lungenentzündung, Hirnentzündung mit bleibenden Schäden (geistige Behinderung), z. T. mit tödlichem Verlauf Spätkomplikation nach 6 8 Jahren ist die SSPE (subakute sklerosierende Panencephalitis), eine Hirnentzündung mit Hirnabbau und tödlicher Prognose Impfung gegen Masern ab 13. Lebensmonat Erstimpfung ab 6. Lebensjahr Zweitimpfung Erwachsene ungeimpfte Personen (ohne nachgewiesene durchgemachte Erkrankung) bzw. nur einmalig geimpfte Personen ohne Immunitätsnachweis benötigen eine bzw. zwei Impfungen im Mindestabstand von 4 Wochen keine Altersbegrenzung für die Masernimpfung Verwendung des Kombinationsimpfstoffes MMR (Masern-Mumps-Röteln) empfohlen. Standardimpfungen 09

10 7. Mumps (Ziegenpeter) Erreger: Mumpsvirus Übertragung: Tröpfcheninfektion (Husten, Niesen oder Sprechen), direkter Speichelkontakt Symptome: anfänglich Fieber, Kopfschmerzen, Unwohlsein, Muskelschmerzen und Appetitverlust, schmerzhafte einseitige oder doppelseitige entzündliche Schwellung der Speicheldrüsen, besonders der Ohrspeicheldrüse Verlauf: Komplikationen sind Hirnentzündung (in seltenen Fällen tödlich), Hirnhautentzündung, Schwerhörigkeit, Hodenentzündung (bis zur Einschränkung der Zeugungsfähigkeit), bei erwachsenen Frauen Brust- und Eierstocksentzündung Impfung gegen Mumps ab 13. Lebensmonat Erstimpfung ab 6. Lebensjahr Zweitimpfung Erwachsene ungeimpfte Personen (ohne nachgewiesene durchgemachte Erkrankung) bzw. nur einmalig geimpfte Personen ohne Immunitätsnachweis benötigen eine bzw. zwei Impfungen im Mindestabstand von 4 Wochen keine Altersbegrenzung für die Mumpsimpfung Verwendung des Kombinationsimpfstoffes (Masern-Mumps-Röteln) empfohlen. 8. Röteln Erreger: Rötelnvirus Übertragung: Tröpfcheninfektion (Husten, Niesen oder Sprechen) Symptome: Kopfschmerzen, geringes Fieber, Lymphknotenschwellungen im Nacken oder hinter den Ohren, kleinfleckiger Ausschlag am gesamten Körper 50 % der Erkrankungen im Kindesalter verlaufen stumm Verlauf: Röteln im Schwangerschaftsmonat können zur Fehl- oder Frühgeburt und schweren Behinderungen des Neugeborenen führen (Herzfehler, Schwerhörigkeit, Trübung der Augenlinse) Impfung gegen Röteln ab 13. Lebensmonat Erstimpfung ab 6. Lebensjahr Zweitimpfung Erwachsene ungeimpfte Personen (ohne nachgewiesene durchgemachte Erkrankung) bzw. nur einmalig geimpfte Personen ohne Immunitätsnachweis benötigen eine bzw. zwei Impfungen im Mindestabstand von 4 Wochen keine Altersbegrenzung für die Rötelnimpfung Verwendung des Kombinationsimpfstoffes (Masern-Mumps-Röteln) empfohlen. 10 Standardimpfungen

11 9. Rotavirus Infektionen Erreger: Rotaviren Übertragung: fäkal-orale Übertragung als Kontakt- bzw. Schmierinfektion oder durch verunreinigtes Trinkwasser bzw. Lebensmittel Symptome: akuter Krankheitsbeginn mit wässrigen Durchfällen, Erbrechen, Bauchschmerzen und Fieber, Symptome dauern 2-6 Tage an, bei älteren Kindern und Erwachsenen meist leichterer Krankheitsverlauf Verlauf: bei Säuglingen und Kleinkindern besteht bei nicht rechtzeitiger Behandlung das Risiko einer Austrocknung durch den massiven Flüssigkeits- und Elektrolytverlust Impfung gegen Rotavirusimpfung ab 7. Lebenswoche Schluckimpfung, je nach verwendetem Impfstoff 2 bis 3 Impfungen im Abstand von 4 Wochen 10. Hepatitis A Erreger: Hepatitis-A-Virus Übertragung: fäkal-orale Übertragung als Kontakt- bzw. Schmierinfektion z. B. im Kindergarten, im gemeinsamen Haushalt, über Sexualkontakte oder durch verunreinigtes Trinkwasser bzw. Lebensmittel Symptome: meist uncharakteristische Beschwerden wie allgemeines Krankheitsgefühl, erhöhte Temperatur, Bauchschmerzen, Übelkeit, Erbrechen, nur bei einem Teil der Erkrankten kommt es zu einer typischen Gelbsucht (Gelbfärbung der Haut und Bindehaut, dunkler Urin, heller Stuhlgang, Hautjucken) Verlauf: im Kindesalter meist gering ausgeprägte Krankheitszeichen, mit zunehmenden Alter sind schwere Krankheitsverläufe mit Todesfolge durch Leberversagen möglich Impfung gegen Hepatitis A Empfohlen für alle Kinder (ab 2. Lebensjahr) und Erwachsene Hepatitis A-Impfung 2 Impfungen im Abstand von 6 12 Monaten Hepatitis A/B-Kombinationsimpfung 2 Impfungen im Abstand von 4 Wochen, dritte Impfung nach 6 Monaten Standardimpfungen 11

12 11. Hepatitis B Erreger: Hepatitis-B-Virus Übertragung: Sexualkontakte und Blutkontakte (Verletzungen, Tätowierungen, Piercing, Spritzdrogengebrauch, sehr selten Bluttransfusion) Symptome: meist uncharakteristische Beschwerden wie Unwohlsein, Appetitlosigkeit, Übelkeit, Erbrechen, Gelenkschmerzen, erhöhte Temperatur, nur bei einem Teil der Erkrankten kommt es zu einer typischen Gelbsucht (Gelbfärbung der Haut und Bindehaut, dunkler Urin, heller Stuhlgang, Hautjucken), ein Drittel aller Infektionen verläuft ohne Krankheitszeichen Verlauf: chronischer Verlauf möglich mit den Folgen von Leberzirrhose und Leberzellkrebs Impfung gegen Hepatitis B Empfohlen für alle Kinder (ab 3. Lebensmonat) und Erwachsene ab 3. Lebensmonat 3 Impfungen oder 4 Impfungen bei Verwendung von Kombinationsimpfstoffen mit Tetanus/Diphtherie/Keuchhusten ab 2. Lebensjahr Hepatitis B-Impfung 2 Impfungen im Abstand von 4 Wochen, dritte Impfung nach 6 12 Monaten Hepatitis A/B-Kombinationsimpfung 2 Impfungen im Abstand von 4 Wochen, dritte Impfung nach 6 Monaten 12. Varizellen (Windpocken) Erreger: Varizella-Zoster-Virus Übertragung: Infektion erfolgt über Tröpfchen, die beim Atmen oder Husten ausgeschieden werden oder durch Kontakt mit den virushaltigen Bläschen/Krusten Symptome: Fieber und juckender Hautausschlag (Papeln, Bläschen, Krusten) am Körperstamm und Gesicht, später am gesamten Körper, auf der Kopfhaut, an den Schleimhäuten Verlauf: in der Regel gutartiger Verlauf, mögliche Komplikationen sind eine Infektion der Hautläsionen mit Bakterien, Lungenentzündung oder Entzündung des Gehirns, sehr schwere Krankheitsverläufe mit Todesfolge sind bei Neugeborenen und Personen mit geschwächter Immunabwehr möglich, Varizelleninfektionen in der Schwangerschaft gehen mit Fehlbildungen des Neugeborenen bzw. schwersten, oft tödlich verlaufendem Krankheitsbild beim Neugeborenen einher 12 Standardimpfungen

13 Impfung gegen Varizellen Empfohlen für alle Kinder (ab 2. Lebensjahr) und Erwachsene mit negativer Varizellenanamnese ab 13. Lebensmonat Erstimpfung ab 6. Lebensjahr Zweitimpfung Alle empfänglichen Personen nach dem 6. Lebensjahr 2 Impfungen im Abstand von 6 Wochen 13. Herpes Zoster (Gürtelrose) Erreger: Varizella-Zoster-Virus Übertragung: die Gürtelrose stellt eine Zweiterkrankung nach durchgemachter Varizelleninfektion dar, das im Nervensystem verbleibende Virus kann nach Jahren oder Jahrzehnten, v. a. bei älteren oder immungeschwächten Personen, aber auch bei gesunden Kindern und Erwachsenen, wieder aktiviert werden Symptome: zunächst einseitig und gürtelförmig auftretende Missempfindungen und Schmerzen, gefolgt von Rötung, Bläschen und Krusten, meist am Körperstamm, aber auch im Gesicht und an Armen bzw. Beinen Verlauf: bei Kindern meist gutartiger Verlauf, bei Erwachsenen können erhebliche Schmerzen durch eine akute Nervenentzündung bzw. über Jahre andauernde, chronische Schmerzen (postherpetische Neuralgie) auftreten, bei Personen mit geschwächter Immunabwehr sind schwere Verläufe mit Befall des ganzen Körpers möglich Impfung gegen Herpes Zoster Ab dem 50. Lebensjahr einmalige Impfung Standardimpfungen 13

14 gesund durchs Leben! 14. Pneumokokken Erreger: Streptococcus pneumoniae (Pneumokokken/Bakterien) Übertragung: Pneumokokken besiedeln die Schleimhäute des Nasenrachenraumes und können bei Personen mit noch nicht voll ausgereiftem bzw. geschwächtem Immunsystem (Kleinkinder, Senioren und Personen mit bestimmten Vorerkrankungen) zu einer endogenen Infektion führen, selten erfolgt die Infektion direkt über Tröpfchen, die beim Atmen oder Husten ausgeschieden werden Pneumokokken verursachen verschiedene Erkrankungen, insbesondere Lungenentzündungen, aber auch Entzündungen von Hirnhaut, Mittelohr und Nasennebenhöhlen Symptome: Fieber, Schüttelfrost, allgemeines Krankheitsgefühl und zusätzlich je nach Erkrankung spezifische Symptome wie z. B. Husten, Atembeschwerden, Kopfschmerzen, Apathie, Erbrechen, Nackensteifigkeit, Ohrenschmerzen Verlauf: Folge einer Pneumokokkeninfektion können unter anderem Blutvergiftungen (Sepsis), Kreislaufschock mit tödlichem Herzversagen, Hirnschädigung oder Taubheit sein Impfung gegen Pneumokokken Empfohlen für Kinder ab 3. Lebensmonat bis zum vollendeten 2. Lebensjahr und Erwachsene ab dem 60. Lebensjahr ab 3. Lebensmonat 3 Impfungen im Abstand von 4 Wochen, vierte Impfung im 2. Lebensjahr ab 60. Lebensjahr eine Impfung, Auffrischung in Abhängigkeit vom Impfstoff nach 5 Jahren 14 Standardimpfungen

15 15. Humane Papillomaviren Erreger: Humane Papillomviren (HPV) Übertragung: sexuelle Übertragung, sehr selten Schmierinfektion Symptome: Feigwarzen im Genital-/Analbereich, meist verursacht eine Infektion keine Krankheitszeichen Verlauf: HPV-Infektionen heilen in 80 % der Fälle innerhalb eines Jahres ab, Folge einer chronischen HPV-Infektion können Gewebeveränderungen an Gebärmutterhals, Scheide, Schamlippen und Anus sein, welche sich zu Krebsvorstufen und Krebs weiterentwickeln können Impfung gegen HPV Empfohlen für Mädchen und Frauen ab dem 13 bis 26 Lebensjahr (Impfung von Jungen und Männern mit dem Vierfachimpfstoff entsprechend der europäischen Zulassung möglich) 2 Impfungen im Abstand von 4 bzw. 8 Wochen (je nach Impfstoff), dritte Impfung nach 6 Monaten Standardimpfungen 15

16 16. Meningokokken Erreger: Neisseria meningititis (Meningokokken/Bakterien) 12 Meningokokkentypen werden unterschieden, in Deutschland kommen v. a. die Typen B und C vor, weltweit zusätzlich die Typen A, W135, Y Übertragung: Infektion erfolgt über Tröpfchen, z. B. beim Niesen, Husten oder Küssen, für die Übertragung ist ein sehr enger Kontakt erforderlich ( Speichelkontakt von Gesicht zu Gesicht) Meningokokken verursachen verschiedene Erkrankungen, insbesondere Hirnhautentzündungen und Blutvergiftungen (Sepsis), seltener auch Entzündung von Lunge, Herz, Knochen, Gelenken, Augenbindehaut am häufigsten erkranken Kleinkinder und Jugendliche Symptome: plötzlich auftretendes schwerstes Krankheitsgefühl mit Kopfschmerzen, Fieber, Schüttelfrost, Erbrechen und Nackensteife, punktförmige Hauteinblutungen, Bewusstseinstrübungen und Kreislaufschock weisen auf einen lebensbedrohlichen Krankheitsverlauf hin Verlauf: Folge einer Meningokokkeninfektion können unter anderem Lähmungen, Krampfanfälle, Hirnschädigung, Taubheit sein, trotz Behandlung sterben etwa 10 % der Erkrankten Impfung gegen Meningokokken Empfohlen für Kinder ab 3. Lebensmonat bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, Impfung gegen Serotyp B prioritär vor Serotyp-C-Impfung ein oder mehr Dosen je nach Impfstoff bei Verwendung eines tetravalenten Impfstoffes (A,C,W135,Y) ist die Impfung ab 2. Lebensjahr möglich 17. Influenza (Virusgrippe) Erreger: Influenzaviren Übertragung: Infektion erfolgt über Tröpfchen, die beim Sprechen, Husten oder Niesen ausgeschieden werden oder durch direkte Kontakte (Händeschütteln) Symptome: plötzlicher Krankheitsbeginn mit Fieber über 38,5 C, Reizhusten, Halsschmerzen, Kopf- und Gliederschmerzen Verlauf: Folge einer Influenza können Lungenentzündung oder Mittelohrentzündung sein, bei bestehenden Vorerkrankungen sind schwere Krankheitsverläufe mit Todesfolge möglich 16 Standardimpfungen

17 Impfung gegen Influenza Empfohlen für alle Kinder (ab 6. Lebensmonat) und Erwachsene jährliche Impfung mit dem aktuellen von der WHO empfohlenen Impfstoff, Impfung vorzugsweise im Herbst (Oktober/November), einmalige Impfung, Kinder bis zum 9. Lebensjahr erhalten bei der erstmaligen Impfung 2 Impfungen im Abstand von 4 Wochen Indikationsimpfungen Neben den öffentlich empfohlenen Standardimpfungen werden Impfungen auch aus besonderem Anlass als Indikationsimpfungen empfohlen. Indikationen können z. B. chronische Krankheiten, angeborene oder erworbene Immundefekte, Blutkrankheiten, fehlende Milzfunktion oder enge Kontakte zu kranken Personen sein. Auch der Aufenthalt in FSME-Risikogebieten stellt eine Indikation dar. 18. FSME (Frühsommermeningoencephalitis) Erreger: FSME-Virus Übertragung: Infektion erfolgt über Zeckenstich (Holzbock), nur in bestimmten geographischen Regionen sind Zecken mit dem FSME-Virus infiziert, Risikogebiete werden jährlich neu bekannt gegeben, Zecken halten sich v. a. in Wäldern in hohem Gras, Gebüsch und losem Laub auf, die Zeckenaktivität ist abhängig von der Temperatur, ein Infektionsrisiko besteht meist von April bis November Symptome: zunächst grippeähnliche Krankheitszeichen mit Fieber, Kopfschmerzen, Schwindelgefühl und Erbrechen, nach einem fieberfreien Intervall kommt es bei 10 % der Erkrankten zu einer Hirn-/Hirnhautentzündung (Meningoencephalitis), über die Hälfte der Infizierten entwickeln keine Krankheitszeichen Verlauf: Folge einer Meningoencephalitis können unter anderem Lähmungen, Krampfanfälle, Rückenmarksentzündung und lang anhaltende Kopfschmerzen sein, bei ca. 1 % der Erkrankten ist ein tödlicher Krankheitsverlauf möglich Impfung gegen FSME Empfohlen für Personen, die sich in FSME-Risikogebieten aufhalten (Risikogebiete in Deutschland sind Baden-Württemberg, bestimmte Kreise von Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Thüringen; Sachsen ist zur Zeit kein Risikogebiet, Stand 2013) 2 Impfungen im Abstand von 1 bis 3 Monaten, dritte Impfung 9 bis 12 Monate nach der zweiten Impfung Auffrischimpfungen nach 3 bis 5 Jahren Standardimpfungen 17

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19 Allgemeines Es ist unbedingt erforderlich, alle Schutzimpfungen so termingerecht wie möglich durchzuführen. Nur dadurch kann ein schneller und anhaltender Schutz erzeugt werden. Einfache Erkrankungen beeinflussen nicht den Impferfolg sowie die Verträglichkeit der Schutzimpfungen. Daher die Empfehlung, auch in nachfolgenden Situationen die Impfung durchzuführen und nicht zu verschieben: 1. leichter fieberhafter Infekt oder leichte Durchfallerkrankung bei sonstigem Wohlbefinden; 2. Therapie mit Antibiotika (z. B. Harnwegserkrankungen oder Mittelohrentzündung), (gilt nicht bei Schluckimpfung); 3. nach leichten Impfnebenwirkungen vorangegangener Impfungen; 4. Frühgeborene (Impfung zum normalen Kalendertermin); 5. Schwangerschaft eines Familienmitgliedes; 6. kürzlicher Kontakt mit einer an einer Infektionskrankheit erkrankten Person; 7. Stillende Mutter; 8. unspezifische Allergievorgeschichte; 9. Krampfanfälle bei Kindern, die gegen Masern oder Keuchhusten geimpft werden sollen (Gefahren durch die Erkrankung sind viel größer); 10. früherer plötzlicher Kindstod in der Familie. Letztlich trifft der impfende Arzt die Entscheidung über die Impffähigkeit. Beratungen und Impfungen führen folgende Stellen durch: niedergelassene Ärzte; das Gesundheitsamt; zugelassene Gelbfieberimpfstellen. Wir hoffen, dass Sie sich anhand der Darstellungen ein Bild von der Problematik und Notwendigkeit der Impfungen machen konnten und bei Ihnen die Bereitschaft entstanden ist, empfohlene Impfungen durchführen zu lassen. Allgemeines 19

20 Herausgeber: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Albertstraße 10, Dresden Redaktion: Dr. med. Regine Krause-Döring, Tel , Landesverband Sachsen der Ärzte und Zahnärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes unter Beachtung der Empfehlungen der Sächsischen Impfkommission (SIKO). Bildnachweise Innenteil: Prof. Dr. med. habil. Michael Borte, Klinikum St. Georg ggmbh, Leipzig; Prof. Dr. med. habil. Wolfgang Raue, Leipzig Gestaltung, Satz, Druck: Druckerei Wagner, Verlag und Werbung GmbH Weststraße 60, Großschirma OT Siebenlehn Redaktionsschluss: 15. November 2013 Auflage 2013: Stück Bezug: Zentraler Broschürenversand der Sächsischen Staatsregierung Hammerweg 30, Dresden Telefon , Fax , Die Broschüre kann auch online bestellt und heruntergeladen werden unter Diese Broschüre wird kostenlos abgegeben. Verteilerhinweis Diese Informationsschrift wird von der Sächsischen Staatsregierung im Rahmen ihrer verfassungsmäßigen Verpflichtung zur Information der Öffentlichkeit herausgegeben. Sie darf weder von Parteien noch von deren Kandidaten oder Helfern im Zeitraum von sechs Monaten vor einer Wahl zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt für alle Wahlen. Missbräuchlich ist insbesondere die Verteilung auf Wahlveranstaltungen, an Informationsständen der Parteien sowie das Einlegen, Aufdrucken oder Aufkleben parteipolitischer Informationen oder Werbemittel. Untersagt ist auch die Weitergabe an Dritte zur Verwendung bei der Wahlwerbung. Auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl darf die vorliegende Druckschrift nicht so verwendet werden, dass dies als Parteinahme des Herausgebers zugunsten einzelner politischer Gruppen verstanden werden könnte. Diese Beschränkungen gelten unabhängig vom Vertriebsweg, also unabhängig davon, auf welchem Wege und in welcher Anzahl diese Informationsschrift dem Empfänger zugegangen ist. Erlaubt ist es jedoch den Parteien, diese Informationsschrift zur Unterrichtung ihrer Mitglieder zu verwenden. Copyright Diese Veröffentlichung ist urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte, auch die des Nachdruckes von Auszügen und der fotomechanischen Wiedergabe, sind dem Herausgeber vorbehalten.

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