Problemlösungen für das Bauen im Bestand. Baumaschinen Baumaschinentechnik im Aufbruch

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1 ISSN November Problemlösungen für das Bauen im Bestand Baumaschinen Baumaschinentechnik im Aufbruch Elektrifizierung, Energieeffizienz und -rückgewinnungskonzepte Verdichtung Motorabgase beim Einsatz von handgeführten Rüttelplatten und Stampfern in Gräben Verdichtung im Erd- und Straßenbau Recht Vergütung Bauhandwerkersicherheitsleistung

2 Heft Jahrgang November 2012 Fachzeitschrift der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft Der ehemalige Poseidonkomplex in Frankfurt wird künftiger Sitz der ING-DiBa (Foto: Deka Immobilien Investment GmbH) Verlag: Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG Genthiner Straße 30 G, Berlin Telefon (030) , Fax (030) Verantwortlicher Schriftleiter: Klaus-Richard Bergmann, Geschäftsführer der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft Redaktion: Dipl.-Ing. Bernhard Arenz, Leiter der Prä ven tion der BG BAU Dipl.-Ing. (FH) Gerhard Blaasch, Dipl.-Ing. Ramona Bischof, Post anschrift: München, Ortsanschrift: Landsberger Straße 309, Mün chen Telefon (0 89) (App. 818), Fax (0 89) oder -829 Die mit Namen oder Initialen gezeichneten Beiträge entsprechen nicht in jedem Fall der Meinung der BG BAU. Für sie trägt die BG BAU lediglich die allgemeine pressegesetzliche Verantwortung. Vertrieb: Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Genthiner Straße 30 G, Berlin Telefon (030) , Fax (030) , Konto: Berliner Bank AG, Kto.-Nr (BLZ ) IBAN: DE BIC(SWIFT): DEUTDEDB110 Bezugsbedingungen: Bezugsgebühren im Jahresabonnement 42, /sfr 60, ; für in Aus bildung be findliche Bezieher jährlich 21, /sfr 24, (gegen Vorlage einer Studien- bzw. Ausbildungs bescheinigung); Einzelbezug je Heft 4, /sfr 5, (jeweils einschließlich 7 % Mehrwertsteuer und zzgl. Versand kosten). Die Bezugs gebühr wird jährlich im Voraus er hoben. Abbestellungen sind mit einer Frist von 2 Monaten zum 1.1. jeden Jahres möglich. Bei den Mitgliedsbetrieben der BG BAU ist der Bezugs preis im Mit glieds beitrag enthalten. Preise für gebundene Ausgaben früherer Jahrgänge auf Anfrage. Die Zeitschrift ist auch als ejournal erhältlich, weitere Informationen unter Anzeigen: Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Genthiner Straße 30 G, Berlin Telefon (030) /-626/-629, Fax (030) , Anzeigen@ESVmedien.de Anzeigenleitung: Sibylle Böhler Es gilt Anzeigenpreisliste Nr. 47 vom 1. Januar 2012, die unter bereit steht oder auf Wunsch zugeschickt wird. Der Anzeigenteil ist außer Verantwortung der Schriftleitung. ISSN: Gesamtherstellung: PC-Print GmbH, Infanteriestraße 11a, Haus A1, München Inhalt Weißzement für Sanierungsimmobilie und unsichtbare Gebäudeaufstockung Baumaschinentechnik im Aufbruch Elektrifizierung bei Baumaschinen eine Branche unter Strom? Energierückgewinnungskonzepte bei Hydraulikbaggern Konzepte zur Erhöhung der Energieeffizienz von Mobilbaggern Motorabgase beim Einsatz von handgeführten Rüttelplatten und Stampfern in Gräben Intelligente Verdichtung im Erd- und Asphaltbau Gummiradwalzen nach 50 Jahren neu definiert Wer schreibt der bleibt! Sicherung der Vergütung Die Bauhandwerkersicherheitsleistung Stichwort Recht aktuell rund um die BG BAU Fachbereich Bauwesen Prüf- und Zertifizierungsstelle im DGUV Test Mitteilungen aus der Industrie Veranstaltungen Buchbesprechungen IVWgeprüfte Auflage

3 Weißzement für Sanierungsimmobilie und unsichtbare Gebäudeaufstockung Problemlösungen für das Bauen im Bestand Dipl.-Ing. Claudia El Ahwany, Horb am Neckar Das Bauen im Bestand umfasst inzwischen mehr als die Hälfte unserer Bauleistungen. Für diese Arbeiten müssen die Planer und Bauausführenden im Sinne des Bauherrn konstruktiv zusammenarbeiten. Ein weiterer wichtiger Anteil an diesem Prozess und am Erfolg einer Bauaufgabe wird von den technischen Hilfsmitteln und den passenden Baustoffen bestimmt. Der Beitrag beschreibt 2 innovative Produkte. Glasfasermodifizierter hochfester Beton (HPC) ermöglicht Fassadensanierung trotz statischer Einschränkungen Bei der Frage, was typisch für Frankfurt ist, denken viele an Apfelwein, grüne Soße und zahlreiche Bankgebäude, die die Skyline der Stadt prägen. Eines dieser Gebäude erfährt der zeit eine vollständige Sanierung und optische Umgestaltung: der ehemalige Poseidonkomplex und künftige Sitz der ING-DiBa. Die Deka Immobilien baut das Ge bäudeensemble um und stockt es teilweise auf. Mit der Herstellung der Fassadenelemente wurde die Arge Hentschke Bau GmbH/Fiber- Tech Products GmbH beauftragt, die den Weißzement der Firma Holcim verwendet. Gebäudeplanung Bisher bestand der Gebäudekomplex aus 2 Hochhäusern mit unterschiedlichen Geschosszahlen und einer niedrigeren Rotunde. Die charakteristische Fassade war durch vertikal verlaufende Blech- und Fensterbänder nadelstreifenartig gegliedert. Das Architekturbüro Schneider und Schumacher, Frankfurt, übernimmt die Sanierungsplanung und hat sich dafür entschieden, dem Objekt ein völlig neues Erscheinungsbild zu verleihen. Das zunächst niedrigere Hochhaus wird aufgestockt und so an die Höhe des größeren angeglichen. Die Rotunde weicht einem Verbindungsbau. Doch die auffälligste Veränderung besteht in der Fassadengestaltung: Deren vertikale Gliederung wird zu Gunsten einer eher horizontalen aufgehoben. Die Gründe hierfür sind sowohl pragmatischer als auch ästhetischer Natur. Die neue Fensteraufteilung bringt eine bessere Beleuchtung der Büroräume mit sich, zudem war es den Architekten wichtig, ein einheitliches Gesamtbild der alten und neuen Gebäude zu schaffen. Infolgedessen wählten sie auch für alle Fassaden das gleiche Material Glas und vorgehängte Elemente aus weißem HPC-Sichtbeton. Weißzement Die Elemente haben eine durchschnittliche Breite von 60 cm bei einer Länge von 150 bzw. 380 cm und werden durch das Betonfertigteilwerk des Bauunternehmens Hentschke Bau gefertigt. Als Grundlage hierfür dient der weiße Zement, den der Hersteller Holcim (Slovensko) unter dem Namen Holcim White Cement (slow) CEM I 52,5N anbietet. Hierbei handelt es sich um einen äußerst eisenarmen Portlandzement, der in einem aufwändigen Verfahren hergestellt wird. Im Vergleich zu seinem grauen Pendant bietet er zahlreiche ästhetische Vorteile. Beispielsweise kommen durch Holcim white bei entsprechenden architektonischen Anforderungen die Gesteinskörnungen (z.b. Marmor oder Kalksandstein etc.) des Betons besonders schön zur Geltung, was der Planer als gestalterisches Element nutzen kann. Wird der Beton durchgefärbt (z.b. durch die Zugabe von Pigmenten), lassen sich mit weißem Zement meist wesentlich brillantere Farben erzielen, als dies mit Beton aus Grauzement möglich ist. Zudem eignet er sich für normativen bis hin zu hochfestem Beton, mit ihm lassen sich alle gewünschten Festigkeitsklassen erreichen. Dies und die strahlend weiße Farbe ist der Grund, warum die Verantwortlichen des Sanierungsobjektes den Weißzement für die Fassadenelemente auswählten. Doch bevor der beauftragte Fertigteillieferant mit der Herstellung der Fassadenplatten beginnen konnte, waren ausgiebige Forschungs- und Entwicklungsarbeiten bei der Betonrezeptur nötig. Geänderte Statik bedingt besondere Betonrezeptur Die Pläne der Architekten sahen vor, einen Teil des alten Gebäudeensembles aufzustocken. Dafür war die ursprüngliche Gründung Abb. 1: Für die Fertigung der HPC-Weißbeton-Fassadenplatten kamen Glasfasern und Weißzement der Firma Holcim zum Einsatz (Hentschke Bau GmbH) Abb. 2: Die Fassade des Gebäudes wird mit Hilfe von Weißzement gefertigt, er ermöglicht strahlend weißen Beton (Deka Immobilien Investment GmbH) Betontechnik (Fertigteile) BauPortal 11/2012

4 bzw. deren Statik nicht ausgelegt. Das hatte einerseits zur Folge, dass diese durch eine Bohrpfahlwand statisch unterstützt werden musste und für die Fassade eine möglichst leichte Konstruktion notwendig war. Üblicherweise haben vorgehängte Betonfassadenplatten eine Stärke von mindestens 8 cm. Solche Betonplatten wären jedoch für das Sanierungsobjekt viel zu schwer ge - wesen, weshalb eine Möglichkeit gefunden werden musste, dünnere Elemente zu fertigen, die dennoch bruchsicher waren und das Erscheinungsbild sowie den haptischen Charakter von Beton behielten. Die Lösung bestand im Einsatz von Kurzfasern. Dabei wird dem Beton je nach gewünschtem Effekt eine gewisse Menge von AR-Glasfasern zugegeben. So erhöht sich die Zug- und Druckfestigkeit des Betons, und wesentlich dünnere Elemente lassen sich realisieren. Für die Entwicklung der richtigen Rezeptur arbeiteten die Ingenieure der Firma Hentschke Bau GmbH eng mit der Technischen Universität Chemnitz zusammen und benötigten ungefähr 2 Monate, um das richtige Mischungsverhältnis zu ermitteln. Inzwischen stellt der Fertigteillieferant in einer Woche mehr als 350 Elemente her und hat die Aufgabe, bis Ende 2012 weit über HPC-Weißbeton-Fassadenplatten zu liefern. Um diesen eine größere Stabilität und ein ansprechendes Erscheinungsbild zu verleihen, entschieden sich die Planer dafür, die Platten an den Seiten aufzukanten. Dadurch ergibt sich ein angenehmes Schattenspiel an der Fassade, dass diese plastisch erscheinen lässt. So erhält der künftige Firmensitz der ING-DiBa, das LEO-Haus, ein genauso stimmiges und ästhetisches Erscheinungsbild, wie die unsichtbare Aufstockung des Gebäudes Nr. 12 im Wiener Areal, dessen Umbau nachfolgend beschrieben wird. Mit Verbundträgern zur denkmalgerechten Gebäudeerweiterung Die Neuordnung des Wiener Südbahnhofs bringt große Veränderungen für die Umgebung des Gebietes, wie z.b. des unmittelbar benachbarten Arsenals, mit sich. Es wurde in der Zeit von als militärische Anlage gegründet und im Laufe der Jahre unterschiedlich genutzt. Heute befinden sich darin Museen, Forschungseinrichtungen, Woh nungen und Vieles mehr. Durch den Neubau des Bahnhofes steigt das Interesse an den Immobilien dieses Gebietes stark an, weshalb Investoren versuchen, die vorhandene Bausubstanz optimal zu nutzen. Ein Beispiel hierfür ist das Gebäude Nr. 12. Geplant war der Backsteinbau als 4-stöckiges Wohnhaus. Doch kürzlich wurde es durch ein weiteres Geschoss ergänzt. Die besondere Herausforderung der Baumaßnahme lag in Abb. 3: Aus dem ehemaligen Poseidon-Komplex wird durch eine vollständige Sanierung zukünftig das LEO-Haus (Deka Immobilien Investment GmbH) den Auflagen des Denkmalschutzes. Dieser forderte, dass die Aufstockung nicht an der Außenfassade erkennbar ist. Der Trick mit der Wand Nur dank der besonderen Fassadengestaltung des Altbaus und einer guten architektonischen Konzeption war es dennoch möglich, das Objekt um ein Stockwerk zu erweitern. Damit die Gebäude noch größer und majestätischer erscheinen, wandten die ursprünglichen Architekten einen Trick an: Sie ließen die Fassade ca. 2,5 bzw. 4 m über das Gebäude hinausragen, obwohl sich dahinter nur untergeordnete Dachräume befanden. Schmale Öffnungen, die an Schießscharten erinnern, unterstützen den Eindruck einer Festung. Diese ungewöhnliche Fassadengestaltung konnten die Planer bei der Erweiterung nutzen. Doch in den turmartig ausgebildeten Gebäudeecken mussten mehrere Hürden ge - meistert werden: Die kleinen Fassadenöffnungen waren zu hoch angeordnet, um als Fenster dienen Abb. 4: Das Arsenal wurde in der Zeit von als militärische Anlage gegründet und im Laufe der Jahre unterschiedlich genutzt zu können. Daher war es unmöglich, aus ihnen herauszuschauen, was bei einer Wohnung mit solch exponierter Lage absolut inakzeptabel gewesen wäre. Die Decke war nicht für die Lasten des neuen Wohngrundrisses ausgelegt, weshalb eine Lösung gefunden werden musste, diese auf anderen Wegen abzuleiten. Verbundbalken machen es möglich Um den gegebenen Herausforderungen zu entsprechen, sahen die Planer vor, ca. 100 cm oberhalb des alten Flachdachs eine neue Decke einzuziehen. Die Lasten der Wohnungen leiteten sie über die massiven Außenwände oder über tragende Innenwände ab. Ursprünglich beabsichtigten sie, hierfür Ortbetonträger zu verwenden. Doch das beauftragte Rohbauunternehmen hatte kürzlich mit einem anderen System bessere Erfahrungen gemacht. Aus diesem Grund kam der Vorschlag, stattdessen das Verbundträgersystem Deltabeam von Peikko zu verwenden. Dieses basiert auf einem trapezförmig geschweißten Stahlprofil, das seitlich kreisförmige Öffnungen aufweist. Mit seinen verbreiterten Unterflanschen eignet es sich ideal zur Auflagerung von Filigran-, Verbund- und Spannbeton-Hohldecken. Im Montagezustand wirkt der Träger als reine Stahlkonstruktion. Nach dem Auflegen vorgefertigter Deckenplatten wird der Zwischenraum vergossen, wodurch sich seine Steifigkeit erhöht. Sobald der Beton vollständig erhärtet ist, wirkt der Deltabeam als Verbundkonstruktion. Viele Vorteile mit einem System Für die Aufstockung des Altbaus brachte das System gleich mehrere Vorteile mit sich. Der wichtigste war, dass auf die aufwändige Herstellung der Ortbetonbalken verzichtet wer- BauPortal 11/ Betontechnik (Fertigteile) 3

5 Abb. 5: Das Arsenal 12 befindet sich in direkter Nachbarschaft zum Wiener Südbahnhof (Peikko Austria GmbH) Abb. 6: Um das Gebäude größer erscheinen zu lassen, ließen die ursprünglichen Architekten die Fassade einige Meter über das eigentliche Gebäude hinausragen (Peikko Austria GmbH) den konnte. Bei einer Arbeitshöhe von nur ca. 100 cm wäre es sehr schwierig gewesen, die Schalung hierfür zu errichten und die kreuzweise ineinandergreifende Bewehrung zu verlegen. Mit dem Träger musste lediglich dafür gesorgt werden, dass eine ausreichend große Auflagerfläche für das tragende System vorhanden war. Nachdem das Rohbauunternehmen die Träger auf den tragenden Bauteilen montiert hatte, konnten die Fertigteildeckenplatten eingehängt und der Aufbeton vergossen werden. Dieses einfache System, das auf vorgefertigten Elementen basiert, ermöglicht eine schnelle und wirtschaftliche Arbeitsweise. Auch für besondere Detaillösungen hat der Hersteller entsprechende Produkte im Sortiment. Beispielsweise gibt es das Element auch als Randträger. Dieser kam beim Arsenal zum Einsatz, als ein Träger parallel zur Wand verlegt werden musste. Ein weiterer Vorzug des Systems ist, dass der Deltabeam bei diesem Projekt lediglich 90 kg/m wog. Im Vergleich zu einem entsprechenden Ortbetonträger, dessen Gewicht bei ca. 400 kg/m liegt, ist er also ein wahres Leichtgewicht. Auch hinsichtlich des Brandschutzes hat das innovative System einiges zu bieten. Der Deltabeam kann für die Brandschutzklassen R30 bis R90 ohne besondere Maßnahmen verwendet werden. Zwar verliert der Untergurt im Brandfall an Tragfähigkeit, doch die innenliegende Bewehrung nimmt die anfallenden Lasten auf. Damit erleichtert das Verbundträgersystem die Planung und die Ausführung erheblich. Beim Arsenal 12 konnte so viel Zeit gespart werden u.a., weil keine komplizierte Brandschutzverkleidung erforderlich war und kein aufwändiger Brandanstrich aufgebracht werden musste. Autorin: Dipl.-Ing. Claudia El Ahwany round-about-you Abb. 7: Der Deltabeam wurde auf den Außenwänden bzw. auf den tragenden Innenwänden aufgelagert (Peikko Austria GmbH) Abb. 8: Bei der geringen Arbeitshöhe wäre es fast unmöglich gewesen, die Decke auf herkömmliche Weise zu erstellen (Peikko Austria GmbH) Abb. 9: Auch für besondere Details bietet der Deltabeam-Hersteller schnelle und wirtschaftliche Lösungen an (Peikko Austria GmbH) Abb. 10: Mit Peikko konnte eine zusätzliche Decke auf der erforderlichen Höhe eingebaut werden (Peikko Austria GmbH) Abb. 11: Der Deltabeam integriert sich vollständig in die Decke (Peikko Austria GmbH) Betontechnik (Fertigteile) BauPortal 11/2012

6 Baumaschinentechnik im Aufbruch Dipl.-Ing. Joachim Schmid und Dipl.-Kfm. Sebastian Popp, Frankfurt Die internationale Baumaschinenindustrie durchlebt außergewöhnlich turbulente Zeiten. Einem in seiner Breite und Intensität einmaligen Aufschwung bis 2007 und dem dramatischen Absturz 2008 und 2009 folgte wiederum eine kräftige Erholung. Mit dieser Dynamik einhergehend verschieben sich die Märkte dramatisch: China ist inzwischen mit Abstand größter Markt und auch größtes Produktionsland. Die deutschen Hersteller behaupten ihre Stellung als international bedeutende Hersteller; der Produktionsstandort Deutschland präsentiert sich in einer guten Verfassung. Allerdings werden die Rahmenbedingungen nicht einfacher. Speziell die technische Gesetzgebung wird in den hochregulierten Märkten immer weiter vorangetrieben, was Kapazitäten bindet und die Variantenvielfalt für die Hersteller erhöht. Die Zukunft ist unsicherer denn je: Schuldenkrisen und Konflikte im Nahen Osten belasten die Aussichten. Die positive Entwicklung der Bauindustrie in den Emerging Markets bleibt aber der wichtigste Wachstumstreiber für die internationale Baumaschinenbranche. Berg- und Talfahrt der internationalen Märkte Die Jahre standen im Zeichen eines nie zuvor gesehenen Aufschwungs der Baumaschinenbranche. Getragen vom Bauboom zahlreicher Entwicklungs- und Schwellenländer erreichten praktisch alle Bereiche historische Höchststände. Auch die Industrieländer erreichten Absatzrekorde: Einerseits, weil in Drittmärkte abfließende Gebrauchtmaschinen neue Nachfrage generierten; andererseits auch, weil mangelnde Maschinenverfügbarkeit eine regelrechte Nachfragespirale in Gang setzte. Mit den Immobilienkrisen in den USA, Spanien und Irland setzte 2007 ein rapider Absturz ein. Einige Produktbereiche erlebten Absatzrückgänge von über 75 %, besonders stark getroffen waren dabei die Hochbaumaschinen. In Ländern wie Spanien brachen die Märkte um 90 % ein, lediglich der chinesische Markt wuchs auch während der Wirtschaftskrise weiter. Die deutschen Hersteller von Baumaschinen verzeichneten von 2007 auf 2009 einen kumulierten Umsatzrückgang von 53 %. Vortrag auf der 5. Fachtagung Baumaschinentechnik, 20./ an der Technischen Universität Dresden Ebenso wie die Boomphase eine extreme Übertreibung der tatsächlichen Nachfragesituation darstellte, entsprachen die Absätze des Jahres 2009 keinesfalls der generischen Nachfrage. Entsprechend stellte sich in vielen Ländern bereits ab dem zweiten Quartal 2010 eine deutliche Belebung der Geschäfte ein, getragen anfangs v.a. von Erdbaumaschinen und Straßenbaumaschinen. Ende 2011 bot sich ein 3-geteiltes Bild: Länder wie China, Indien und Brasilien erlebten historische Höchststände auf stark unterschiedlichen absoluten Niveaus. Die USA, Russland und einige Länder Europas, allen voran Deutschland, aber auch Frankreich und die skandinavischen Staaten, fanden sich nach der Erholungsphase wieder auf einem respektablen Niveau, wenn auch unterhalb der Rekordmarken. Vor Allem südeuropäische Märkte wie Spanien und Italien dagegen erlebten 2011 das fünfte Jahr in Folge mit Rückgängen und befanden sich auf einem desolaten Niveau. Das erste Halbjahr 2012 war von einer nochmaligen Verstärkung der Unsicherheit geprägt. Neben der weiter schwelenden Eurokrise waren es v.a. die schwächelnden Wachstumsmärkte China und Indien mit Rückgängen von bis zu 40 %, die den Markt belasteten. In China zeigten die Maßnahmen zum Abbremsen der Wirtschaft bereits seit dem dritten Quartal 2011 deutliche Spuren in der Bauindustrie. Für die zwar wachstumsverwöhnte, aber z.t. bereits mit Überkapazitäten kämpfende Baumaschinenbranche bedeutete das große Schwierigkeiten. In Indien zeigte sich, dass die großen Erwartungen z.z. noch nicht erfüllt werden können. Hauptprobleme sind hier die Finanzierung von Projekten und die stark bremsend wirkende Bürokratie. Die deutschen Hersteller konnten im ersten Halbjahr 2012 noch leicht wachsende Umsätze vermelden. Dabei setzte sich die Erholung der Hochbaumaschinen fort; hier lagen sowohl Umsatz als auch Auftragseingang noch deutlich über Vorjahresniveau. Bei Erd- und Straßenbaumaschinen, die sich in den beiden Jahren nach der Krise wieder deutlich nach oben gearbeitet hatten, neigt sich der Aufschwung dagegen dem Ende zu. Verschiebung der Märkte, Auftauchen neuer Player Wie beschrieben wuchsen die lokalen Märkte der Entwicklungs- und Schwellenländer in den turbulenten Zeiten hindurch weiter, so dass sich ihr Gewicht stetig erhöhte. Am deutlichsten ist dies am Beispiel Chinas er - kennbar: Wurden 2005 dort noch lediglich Abb. 1: Auftragseingang und Umsatz deutscher Baumaschinenhersteller, geglättet und saison-bereinigt, Index 2010 = 100 (Quelle: VDMA) Abb. 2: Auftragseingang und Umsatz nach Bereichen Januar bis August 2012/2011 (Quelle: VDMA) BauPortal 11/

7 18 % aller Maschinen weltweit verkauft, so waren es 2010 über 50 %. Im Fall China werden die Zahlen ab 2012 durch die aktuelle Schwäche etwas relativiert. Dennoch ist die Tendenz klar, dass klassische Industrienationen (insbesondere die Triademärkte) mit dem fortschreitenden Aufschwung der Emerging Markets einen immer geringeren Anteil des Weltmarktes repräsentieren werden. Die Wachstumsmärkte können in aller Regel nur mit lokaler Produktion bedient werden (z.b. liegt in China der Importanteil von Baumaschinen unter 5 %). Neben neuen Werken internationaler Hersteller bildeten sich so v.a. sehr erfolgreiche lokale Anbieter heraus, die schnell weiter wuchsen. Inzwischen gibt es unter den 11 weltweit größten Baumaschinenherstellern 3 chinesische (Abb. 4). Mit einem starken Heimatmarkt im Rücken wurde dann der Fokus auf internationale Märkte und Exportaktivitäten gelegt. Insofern überrascht es nicht, dass nach der seit den 1990er Jahren sukzessive steigenden Präsenz japanischer und koreanischer Hersteller auf den angestammten westlichen Märkten nun ein ähnlicher Effekt mit chinesischen Herstellern zu beobachten ist. Neben Versuchen, über Exporte Marktanteile aufzubauen, verstärken diese Hersteller ihre Präsenz inzwischen auch über den Aufbau eigener Produktionsanlagen und durch Übernahme etablierter Unternehmen. Prominente Beispiele waren im Betontechnik-Be - reich die Übernahmen der Unternehmen CIFA durch Zoomlion, Putzmeister durch Sany und Schwing-Stetter durch XCMG. Deutsche Baumaschinenhersteller schlagen sich passabel Die deutschen Player konnten in diesen bewegten Zeiten ihre Wettbewerbsfähigkeit im Großen und Ganzen halten. Der Welthandelsanteil in Deutschland hergestellter Baumaschinen betrug 2011 gut 10 %. Hinzu Abb. 3: Baumaschinenabsatz nach Weltregionen 2005 und 2010 (Quelle: Off-Highway Research) kommt, dass viele deutsche Unternehmen ihre Produktionskapazitäten in den Wachstumsmärkten (v.a. in China und Indien) deutlich ausgebaut haben. Getragen vom internationalen Geschäft wuchs der Branchenumsatz der deutschen Hersteller um 21 % auf 7,8 Mrd. im Jahr 2011 und stieg wie beschrieben im ersten Halbjahr 2012 noch leicht weiter. Auch wenn die in Deutschland im Zuge des Booms aufgebauten Produktionskapazitäten noch nicht überall wieder voll ausgelastet sind, bewegt sich die Produktion wieder auf einem guten Niveau nahe der Marke von betrug das Produktionsvolumen von Bau- und Baustoffmaschinen am Standort Deutschland wieder mehr als 10 Mrd., davon entfallen 7,4 Mrd. auf den Baumaschinenbereich. Den größten Bereich bilden die Erdbaumaschinen mit einem Produktionsvolumen von etwa 3,5 Mrd.. Straßenbaumaschinen erreichen ein Volumen von ca. 3 Mrd. und auf den Bereich der Hochbaumaschinen entfällt knapp 1 Mrd.. Die mittel- und langfristigen Aussichten der Branche sind gut Die aktuelle Lage der deutschen Baumaschinenindustrie zeigt, dass zwar keine Euphorie, wohl aber vorsichtiger Optimismus angemessen ist. Die letzten Jahre haben gezeigt, dass die Branche auch schwierige Zeiten meistern kann und auf einen Wachstumspfad zurückfindet. Die Umsatzprognose des VDMA für 2012 liegt bei + 5 %, bevor 2013 moderate Rückgänge erwartet werden. Dies wäre nach 3 Wachstumsjahren in Folge im Abb. 4: Die 10 weltweit größten Baumaschinenhersteller (Quelle: International Construction KHL im Yellow Table 2012, Mai 2012) Abb. 5: Umsatz deutscher Baumaschinenhersteller in Mrd. (Quelle: VDMA) Mrd. USD 6 BauPortal 11/2012

8 zyklischen Geschäft der Maschinenbauer auch nicht verwunderlich. Langfristiger Wachstumstreiber der Branche wird einmal mehr die Bauindustrie in den Emerging Markets sein, deren Aussichten nach wie vor gut sind. Für alle Bausparten ist in den Schwellenländern Asiens, Lateinamerikas und Afrikas ein zunehmender Trend zur Mechanisierung und damit einhergehend Investitionsbedarf in Maschinen er - kennbar, der die Nachfrage langfristig stützen wird. In den klassischen Industrieländern erholt sich die Nachfrage zwar, allerdings werden von hier keine signifikanten langfristigen Wachstumsimpulse ausgehen können. Interessant wird die Beantwortung der Frage sein, inwieweit künftig noch durch Abfluss von Gebrauchtmaschinen in die Wachstumsregionen Nachfrage in den klassischen Märkten generiert werden kann: Die den neuen Abgasrichtlinien entsprechenden Maschinen können in vielen Entwicklungs- und Schwellenländern mangels verfügbaren adäquaten Treibstoffs oft nicht eingesetzt werden, was diesen Gebrauchtmaschinenfluss sicher deutlich einschränken wird. Klar ist auch, dass durch das Marktwachstum zwar der Kuchen insgesamt größer wird, gleichzeitig aber auch die Zahl der Wettbewerber um dessen Verteilung weiter zunimmt. Abb. 6: Deutsche Produktion von Bau- und Baustoffmaschinen in Mrd. (Quelle: Stat. Bundesamt) AUF DIESE PARTNERSCHAFT KÖNNEN SIE BAUEN Zusammenarbeit im VDMA und CECE Immer wieder wird die Frage nach der Positionierung des VDMA gegenüber den jetzt in Deutschland aktiven chinesischen Firmen gestellt. Verbandsarbeit ist immer eine Gratwanderung. Die Mitgliedsfirmen stehen in einem scharfen Wettbewerb zueinander und dennoch gibt es eine Vielzahl von Herausforderungen, die nur in der Gemeinschaft gelöst werden können. Das Auftauchen neuer Wettbewerber und deren Einbindung in die Verbandsarbeit ist immer von Kontroversen begleitet. Für den Fachverband Bau- und Baustoffmaschinen und seine Mitglieder ist allerdings klar, dass der Verband satzungsgemäß offen ist für interessierte Firmen. Im Gegenzug wird aber auch erwartet, dass sich der Verband für die Einhaltung von Regeln stark macht. Von immer größerer Bedeutung für die Verbandsarbeit sind die Aktivitäten im Europäischen Branchenverband CECE. Das CECE ist das Sprachrohr für die Branche gegenüber der Europäischen Kommission. Entsprechend wurde in den vergangenen Jahren viel in die Entwicklung des CECE investiert. Viele Aufgaben werden heute direkt auf Europäischem Level bearbeitet. Deshalb ist das direkte Engagement der Firmenvertreter in den CECE-Gremien nötig. Auch hier spielt die deutsche Baumaschinenindustrie zu- BauPortal 11/ Sie haben eine Aufgabe zu erledigen. Sie brauchen Ergebnisse. Wir helfen Ihnen dabei. Ihren Terex Partner finden Sie hier: Terex Corporation 2012 Das bedeutet für Sie: Über 40 Terex Partner in Deutschland bieten Ihnen ein sehr gut ausgebautes Händler-Netzwerk für umfassende Beratung und Service-Leistungen. Für jede Aufgabe die passende Baumaschine. Baustellen-Einsätze können zuverlässig, wirtschaftlich und produktiv ausgeführt werden. 11:52:08 Uhr 7

9 Steering Commitee Technical Commission PT Engines (Abgasthemen) PT Noise (Geräuschrichtlinie) PT Machinery (Maschinensicherheit) nehmend eine Rolle, die ihrer Bedeutung gerecht wird. Ein Engagement der Firmen in der Begleitung und Beeinflussung der Gesetzgebung ist eine lohnende Investition in die Zukunft, die sich langfristig immer rechnet. Wesentliche Entwicklungen in der technischen Gesetzgebung Seit 2009 geht ein signifikanter Anteil der Entwicklungskapazitäten der Hersteller von mobilen Maschinen in die Umsetzung der Abgasrichtlinie. Insbesondere die Umstellung von Maschinen auf Abgasstufe III B erfordert einen immensen Aufwand, der einen Mittelständler an die Grenzen des Leistbaren bringt. Während die Firmen noch mit der Umsetzung von Stufe III B beschäftigt sind und die Anforderungen und Fristen für Stufe IV schon festgelegt wurden, gehen die Planungen in Brüssel schon weiter Richtung Stufe V, wo insbesondere der Ausstoß der feinsten Rußpartikel beschränkt werden soll. Parallel zu dieser Entwicklung, die von der Karzinogenität von Dieselpartikeln getrieben ist, steht die Reduktion des CO 2 -Ausstoßes ganz oben auf der Tagesordnung in Brüssel. Dazu werden immer weitere Produkte in den Geltungsbereich der ERP-Richtlinie (Energy Related Products, auch bekannt als Ökodesignrichtlinie) aufgenommen. Baumaschinen stehen aber derzeit so weit unten auf der Liste, dass sie zunächst nicht von der ERP-Richtlinie erfasst werden. Die Baumaschinenindustrie ist auch fest davon überzeugt, dass es wesentlich effektivere Maßnahmen gibt, um den CO 2 -Ausstoß von Baumaschinen zu reduzieren. Dazu wurde im CECE der 4-Säulen-Ansatz entwickelt, bei dem die Effizienz der Bauprozesse, der Ma - schine, des Bedieners und alternative Energiequellen im Vordergrund stehen (Abb. 8). Derzeit wird ein System ausgearbeitet, bei High Level Technical Advisory Group PT Roading (Straßenzulassung) PT Environment (Umweltrichtlinien) PT Carbon (CO 2 Selbstverpflichtung) dem der Maschinenhersteller sich die für seine Maschinen geeigneten Maßnahmen auswählt und so zur CO 2 -Reduktion beiträgt. Eine dritte Front stellen die um sich greifenden Diskussionen um eine Nachrüstung von Dieselpartikelfiltern (DPF) an Baumaschinen dar. Insbesondere die Städte mit Problemen bei der Einhaltung der Grenzwerte für Feinstaub bereiten Vorschriften vor, die in vielen Fällen eine Nachrüstung von DPF bei Baumaschinen bedingen würden. Das scheint zwar auf den ersten Blick unproblematisch für den Maschinenhersteller zu sein. Wenn man eine Nachrüstung genauer unter die Lupe nimmt, so ist eine technisch und rechtlich einwandfreie Nachrüstlösung nicht ohne beträchtlichen Aufwand machbar. Eine Grundlage hierfür wird gerade auf internationaler Ebene in Form einer UNECE-Regelung geschaffen. Eine einheitliche Regelung, die auch die Verhältnismäßigkeit von Nutzen und Aufwand berücksichtigt, ist immens wichtig. Der Fachverband steht hierzu im Dialog mit dem IFEU (Institut für Energie- und Umweltforschung, Heidelberg), das vom Umweltbundesamt beauftragt ist, geeignete Maßnahmen für Baumaschinen in Städten zu erarbeiten. Abb. 8 Maßnahmen zur CO 2 -Reduktion und ihre Potenziale Alternative Energiequellen Biokraftstoffe Energiespeicherzylinder Hybridantriebe... Effizienzgewinn % Abb. 7: Technische Interessenvertretung im CECE Aktuelle Gremien Maschineneffizienz Lastanpassung bei Walzen Drehmomentwandler Alternative Bremssysteme Antriebsstrang- Optimierung... Effizienzgewinn 5 25 % Um eventuellen Missverständnissen vorzubeugen, sei hier klar betont, dass weder der Fachverband noch die Baumaschinenhersteller die o.g. Maßnahmen ablehnen. Es muss nur darauf geachtet werden, dass sie die Maschinenhersteller nicht überfordern. Wenn nicht mehr ausreichend Ressourcen für marktgetriebene Innovationen vorhanden sind, droht die Wettbewerbsfähigkeit zu leiden. die gewünschten Umwelt- und Gesundheitseffekte erzielen. Aufwändig umzusetzende Vorschriften für Maschinen, die in kleinsten Stückzahlen hergestellt werden, machen keinen Sinn. einheitlich und gesetzeskonform umgesetzt werden. Unausgegorene Nachrüstungen z.b. können zu beträchtlichen Folgeschäden an Mensch und Maschine führen. Eine Vorreiterrolle mit Sinn und Verstand muss sein und ist Ziel der Branche. Derzeit zeichnet sich aber ab, dass durch die immense Weiterentwicklung im Abgasbereich die volumen- und wachstumsstarken Schwellenländer von der Entwicklung abgehängt werden. Das heißt, dass die Hersteller zweierlei Technologiestandards parallel pflegen müssen. Außerdem ist fraglich, was zukünftig mit Gebrauchtmaschinen geschieht. Der bisher übliche Abfluss in schwach regulierte Märkte dürfte ab III B Maschinen Probleme bereiten, weil weder die nötigen Kraftstoffqualitäten, noch das Know-How für die komplexen Systeme sichergestellt werden können. Wie aus der Abbildung 7 entnommen werden kann, gibt es weitere gesetzliche Regelungen, an denen gearbeitet wird, und die im CECE und im VDMA begleitet werden. Von der Bedeutung spielen diese Themen aber gegenüber dem oben beschriebenen, zumindest derzeit, eine untergeordnete Rolle. Autoren: Dipl.-Ing. Joachim Schmid und Dipl.-Kfm. Sebastian Popp VDMA, Bau- und Baustoffmaschinen Bedienereffizienz Auswahl der Maschine Leerlaufreduzierung Korrekter Reifendruck Maschinenbedienung... Effizienzgewinn 5 30 % Prozesseffizienz Kaltrecycling in der Straßeninstandsetzung Automatische Leitsysteme Flottenoptimierung... Effizienzgewinn % 8 BauPortal 11/2012

10 Motorabgase beim Einsatz von handgeführten Rüttelplatten und Stampfern in Gräben Dipl.-Ing. Horst Leisering, Büdelsdorf Wird über Abgase bei Baumaschinen diskutiert, ist zu differenzieren zwischen den Anforderungen, die sich auf der einen Seite aus den Luftemissionsstandards der Europäischen Union und auf der anderen Seite aus den nationalen Grenzwerten für Gefahrstoffe in der Luft am Arbeitsplatz ergeben. Unterschiedliche Grenzwerte für Motorabgase Luftemissionsstandards der Europäischen Union Die Luftemissionsstandards der Europäischen Union müssen von den Motorenherstellern erfüllt werden, wenn sie ihre Produkte in Europa in Verkehr bringen. Die Einhaltung dieser Werte dient der stufenweisen Reduzierung von Motoremissionen und dem Umweltschutz (Tabelle 1). Die seit 2004 geltende EU-Richtlinie 2002/88 beschreibt die Emissionsgrenzwerte für Ottomotoren mit einer Nennleistung unter 19 kw (Tabelle 2). Für dieselbetriebene Maschinen unter 19 kw gibt es in Europa keine Emissionsgrenzwerte. Hier orientieren sich die Motorenhersteller an in den USA geltenden Abgasvorschriften. Klasse CO in g/kwh HC in g/kwh NO x in g/kwh HC+NO x in g/kwh Stufe I SH: ,36 SH: ,36 SH: ,36 SN: SN: SN: ,1 SN: ,4 Stufe II SH: SH: SH: SN: SN: SN: ,1 SN: ,1 Tabelle 2: Emissionsgrenzwerte für Ottomotoren mit einer Nennleistung unter 19 kw nach EU-Richtlinie 2002/88 Tabelle 1: Emissionsgrenzwerte für mobile Maschinen u. Geräte, Baumaschinen u. Traktoren mit einem Leistungsbereich zwischen 18 kw und 560 kw nach Richtlinie 97/68/EG BauPortal 11/ (Verdichtung) + Gefahrstoff 23

11 Nationale Arbeitsplatzgrenzwerte zur Begrenzung der Gefahrstoffe in der Luft am Arbeitsplatz Die Begrenzung von Gefahrstoffkonzentrationen in der Luft am Arbeitsplatz ist nationales Recht, welches parallel zu dem vorgenannten Umweltrecht gilt. Der Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) für Kohlenmonoxid (CO) liegt in Deutschland bei 35 mg/m 3. Dieser Grenzwert darf kurzfristig um den Faktor 2 überschritten werden. Für Dieselmotoremissionen (DME) gibt es z.z. keinen Grenzwert. Tätigkeiten mit DME gelten als krebserzeugend. Die Internationale Agentur für Krebsforschung IARC (International Agency for Research on Cancer) hat am 12. Juni 2012 Dieselmotorenabgase als krebserzeugend für den Menschen (Gruppe 1) eingestuft. Diese Einstufung erfolgte laut IARC auf Grund ausreichender Beweise dafür, dass die Exposition mit Dieselmotoremissionen ein erhöhtes Risiko für Lungenkrebs beinhaltet. Bei DME gilt grundsätzlich ein Minimierungsgebot. Bis Ende 2004 galt ein TRK- Wert von 0,1 mg/m 3. Die Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS 554) verweist beim Einsatz von Dieselpartikelfiltern auf den unter optimalen Randbedingungen erreichbaren kleinsten Wert von 0,014 mg/m 3 elementarer Kohlenstoff (EC). Diese Erfahrungswerte wurden allerdings mit größeren Maschinen und Fahrzeugen und nicht mit kleinen Verdichtungsmaschinen wie Rüttelplatten und Stampfern ge sammelt. So ist zu erklären, dass in bestimmten Arbeitsumgebungen eine Maschine, deren Motor die europäischen Emissionsvorschriften oder USA-Abgasnormen erfüllt, zu hohe Gefahrstoffkonzentrationen in der Luft am Arbeitsplatz von Beschäftigten produziert. Ein Beispiel hierfür ist der Einsatz von handgeführten Verdichtungsgeräten wie Rüttelplatten (Vibrationsplatten), Stampfer (Schnellschlagstampfer) oder handgeführte Walzen in tieferen Gräben oder Schächten. Die maßgeblichen Gefahrstoffe sind bei Dieselantrieben die Dieselmotoremissionen (DME) bzw. bei Ottomotoren das Kohlenmonoxid (CO). Der Einsatz von Dieselpartikelfiltern und Katalysatoren, der sich bei vielen Großgeräten in den letzten Jahren bewährt hat, scheint sich bei der Anwendung auf handgeführten Rüttelplatten und Stampfern als problematisch darzustellen. Nach derzeitigem Kenntnisstand werden von den Herstellern der handgeführten Verdichtungsgeräte überwiegend Geräte ohne solche Abgasreinigungssysteme angeboten oder die Abgasreinigungssysteme reduzieren die Motoremissionen für den Einsatz in derart beengten Umgebungsbedingungen nicht ausreichend Einsatzbeschränkungen durch die Hersteller In der Bedienungsanleitung bzw. Betriebsanleitung der Verdichtungsmaschinen ist die bestimmungsgemäße Verwendung be - schrieben. In der Regel verweisen die Hersteller von handgeführten Verdichtungsgeräten in ihren Betriebsanleitungen darauf, dass diese Maschinen z.b. nicht in geschlossenen Räumen, tiefen Gräben, Tunneln etc. betrieben werden dürfen. Dabei wird auch eine mögliche Vergiftungsgefahr erwähnt. Als Schutzmaßnahme wird oft auf die Möglichkeit der Bewetterung (Belüftung) oder Abgasschlauchleitungen hingewiesen. Verantwortung des Betreibers Der Arbeitgeber hat gemäß Betriebssicherheitsverordnung die notwendigen Maßnahmen für die sichere Bereitstellung und Be - nutzung der Arbeitsmittel zu ermitteln. Da - bei hat er insbesondere die Gefährdungen zu berücksichtigen, die mit der Benutzung des Arbeitsmittels selbst verbunden sind und die am Arbeitsplatz durch Wechselwirkungen der Arbeitsmittel untereinander oder mit Arbeitsstoffen oder der Arbeitsumgebung hervorgerufen werden. Hinsichtlich der Gefahrstoffe in der Luft am Arbeitsplatz muss er hierbei die in der Abb. 1: Einsatz von handgeführten Verdichtungsgeräten in beengter Arbeitsumgebung Aktuelle Informationen zur Verdichtungstechnik auf Seite 42 bis 45 Gefahrstoffverordnung und in Bezug auf Dieselmotoremissionen die in der TRGS 554 beschriebenen Schutzmaßnahmen ergreifen. Schutzziel des Gefahrstoffrechts Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass in der Luft am Arbeitsplatz keine gesundheitsschädliche Konzentration von Gefahrstoffen vorhanden ist. Dieses Schutzziel wird i.w. dadurch erreicht, indem folgende Randbedingungen eingehalten werden: Die Konzentrationen giftiger Gase, Dämpfe oder Stäube liegen unterhalb des Arbeitsplatz grenzwertes (AGW). Für krebserzeugende Gefahrstoffe gibt es keine AGW. Hier gilt grundsätzlich ein Minimierungsgebot. Schutzkonzept der Gefahrstoffverordnung Die Gefahrstoffverordnung sieht folgendes grundsätzliches Schutzkonzept vor: Vor Aufnahme der Arbeiten muss vom Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden. Diese ist tätigkeitsbezogen durchzuführen. Hierbei sind u.a. Ausmaß und Dauer der inhalativen Exposition zu ermitteln. Es muss also geklärt werden, welchen Expositionen die Beschäftigten voraussichtlich ausgesetzt sein werden. Liegen diese Expositionen unter den Arbeitsplatzgrenzwerten, sind i.d.r. keine weiteren Schutzmaßnahmen erforderlich. Bei Überschreitung der zulässigen Werte müssen Schutzmaßnahmen ergriffen werden. Rangfolge der Schutzmaßnahmen Bei der Auswahl der Schutzmaßnahmen ist laut Gefahrstoffverordnung folgende Rangfolge zu beachten: 1. Einsatz emissionsfreier oder emissionsarmer Verfahren bzw. Arbeitsmittel nach dem Stand der Technik. Der Stand der Technik ist in diesem Zusammenhang der Entwicklungsstand fortschrittlicher Verfahren, Einrichtungen oder Betriebsweisen, der die praktische Eignung einer Maßnahme zum Schutz der Gesundheit und zur Sicherheit der Beschäftigten gesichert erscheinen lässt. 2. Anwendung technischer Schutzmaßnahmen wie angemessene Be- und Entlüftung, und Anwendung geeigneter organisatorischer Maßnahmen. Die Wirksamkeit von Lüftungsmaßnahmen ist nachzuweisen. 3. Sofern eine Gefährdung nicht durch Maßnahmen nach den Nummern 1 und 2 verhütet werden kann, Anwendung von individuellen Schutzmaßnahmen, die auch die Bereitstellung und Verwendung von Persönlicher Schutzausrüstung sowie evtl. notwendige arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen umfassen (Verdichtung) + Gefahrstoff BauPortal 11/2012

12 Expositionen und Grenzwerte Untersuchungen der BG BAU mit älteren Maschinen (Baujahr vor 2004) haben gezeigt, dass beim Einsatz von handgeführten Rüttelplatten und Stampfern in mehr als schultertiefen Gräben häufig gesundheitsschädliche Konzentrationen von Gefahrstoffen in der Atem luft zu erwarten sind. Bei benzinbetriebenen Rüttelplatten und Stampfern wurden Expositionen von 214 mg/m 3 CO und bei dieselbetriebenen Maschinen Expositionen von 1,5 mg/m 3 DME gemessen (95-Perzentil ge mäß TRGS 420). Zur Erinnerung: Der AGW für CO liegt bei 35 mg/m 3. Dieser Grenzwert darf kurzfristig um den Faktor 2 überschritten werden. Für DME gibt es keinen Grenzwert. Tätigkeiten mit Dieselmotoremissionen gelten als krebserzeugend. Es gilt ein Minimierungsgebot. Die TRGS 554 verweist beim Einsatz von Dieselpartikelfiltern auf den unter optimalen Randbedingungen er reichbaren kleinsten Wert von 0,014 mg/m 3 EC. Mit moderneren, gut gewarteten Motoren werden wahrscheinlich geringere Motoremissionen erreicht. Bisher liegen aber keine Messergebnisse vor, die erwarten lassen, dass diese Reduzierung in dem hier beschriebenen Zusammenhang (Arbeiten in tieferen Gräben und Schächten) zuverlässig zur Begrenzung der Gefahrstoffe in der Luft am Arbeitsplatz ausreichen wird. Abb. 2: Bagger mit angebauter Rüttelplatte als Alternative zur handgeführten Verdichtungstechnik Schutzmaßnahmen Nach bisherigen Erkenntnissen ist bei maximal schultertiefen Gräben durch die natürliche Lüftung i.d.r. nicht zu erwarten, dass der Bediener schädliche Konzentrationen von Motorabgasen einatmet. Weitere Schutzmaßnahmen sind in diesen Fällen nicht erforderlich. Für tiefere Gräben und Schächte wird im Folgenden die in der Gefahrstoffverordnung beschriebene Rangfolge der Schutzmaßnahmen (STOP-Prinzip) bei Exposition gegenüber Motorabgasen erläutert: Substitution Bei den üblicherweise in Gräben eingesetzten handgeführten Rüttelplatten und Stampfern sind z.z. keine Hersteller bekannt, die Maschinen mit Gasantrieben liefern. Für den Einsatz in Gräben geeignete Verdichtungsgeräte mit Elektroantrieb gibt es nach derzeitigem Kenntnisstand kaum auf dem Markt. Anbauverdichter bzw. Bagger mit angebauten Rüttelplatten stellen eine interessante Alternative zu der handgeführten Verdichtungstechnik dar. Sie verhindern Motoremissionen im Graben, sind in vielen Ausfüh- ERLEBEN SIE......DIE GUMMIRADWALZEN DER ZUKUNFT. GRW 280 ROAD AND MINERAL TECHNOLOGIES Hamm AG Hammstr. 1. D Tirschenreuth Telefon: +49 (0) info@hamm.eu BauPortal 11/ (Verdichtung) + Gefahrstoff 25

13 rungsvarianten erhältlich und werden von mehreren Herstellern angeboten. Auf Grund der Grabengeometrie bzw. Grabenzugänglichkeit oder der Baustellenörtlichkeit kann es jedoch möglich sein, dass dieses Verfahren nicht immer anwendbar ist. Der Einsatz von ferngesteuerten Walzen/ Rüttelplatten ist ebenfalls eine gute Alternative zur handgeführten Verdichtungstechnik. Einsatzbeschränkungen können auch hier auf Grund der Grabengeometrie oder der Leistungsklasse (ab ca. 10 kw aufwärts auf dem Markt) bestehen. Mit Flüssigboden ist ein Verfahren gemeint, bei dem der Aushub zeitweise in fließfähigen Zustand versetzt und kontrolliert wieder so verfestigt wird, dass die bautechnisch wichtigen Eigenschaften des Ausgangsbodens weitgehend erhalten werden. Flüssigboden kann dabei in zentralen Anlagen hergestellt und mit dem Fahrmischer direkt auf die Baustelle geliefert werden oder mit kompakten Anlagen direkt auf der Baustelle unter Verwendung des Bodenmaterials vor Ort gemischt und eingebaut werden. Da es sich um einen fließfähigen Verfüllbaustoff handelt, ist kein Verdichten notwendig. Ein weiterer Vorteil ist, dass die Gräben oft schmaler als bei herkömmlicher Verfüllung und Verdichtung ausgehoben werden können. Hierdurch werden der Aushub und die Einbaumenge minimiert. Flüssigboden muss vom Bauherrn ausgeschrieben bzw. akzeptiert werden. Hier ist der SiGeKo nach Baustellenverordnung in der Planungsphase gefragt, dem Bauherrn dieses Verfahren als sicheres Verfahren zu empfehlen. Technische Maßnahmen Nach derzeitigem Kenntnisstand werden von den Herstellern der handgeführten Rüttelplatten und Stampfer keine kompatiblen Systeme zur Abgasreduzierung (Katalysator/ Dieselpartikelfilter) angeboten bzw. die an - ge botenen Systeme bieten für den Einsatz in tieferen Gräben keine ausreichende Reduzierung der Gefahrstoffe in der Luft am Arbeitsplatz des Bedieners. Sollen von Zulieferern angebotene Dieselpartikelfilter/Katalysatoren angebaut werden (Nachrüstung), so ist zum Einen die Kompatibilität mit dem Motor des Grundgerätes sicherzustellen. Andernfalls kann die Bauartzulassung für den Motor erlöschen. Auch kann es z.b. wegen des für den Motor erhöhten Abgaswiderstandes zu Motorschäden kommen und die Herstellergarantie auf den Motor des Grundgerätes verfällt. Zum Anderen muss die nachhaltige sichere Funktion des Dieselpartikelfilters bzw. des Katalysators gewährleistet sein. Die Möglichkeit der Ableitung der Abgase durch eine fest an der Auspuffanlage angeschlossene Abgasleitung erscheint für den Baustellenbetrieb nicht sehr praktikabel. In Fällen, in denen sie angewendet wird, muss darauf geachtet werden, dass das Schlauchmaterial durch die Vibrationen keine Risse und somit Leckagen bekommt. Darüber hinaus sollte vorher mit dem Hersteller des Grundgerätes geklärt werden, ob dies möglich ist oder ob wegen des für den Motor erhöhten Abgaswiderstandes mit Motorschäden zu rechnen ist. Einige Hersteller sehen diese Möglichkeit in ihren Bedienungsanleitungen vor. Die Durchführung einer effektiven Lüftung in Gräben ist schwierig. Stichprobenartige Überprüfungen von Lüftungsmaßnahmen zeigten nur eine geringfügige und nicht ausreichende Reduktion der Schadstoffkonzentrationen. Die Wirksamkeit von Lüftungsmaßnahmen muss vom Unternehmer vor Ort nachgewiesen werden. Dies ist bei DME nicht mit direkt anzeigenden Messmethoden sondern nur mit aufwändigeren Verfahren möglich. Organisatorische Maßnahmen Organisatorische Maßnahmen sind: Personen, deren Aufenthalt im Graben nicht unbedingt notwendig ist, müssen diesen Bereich verlassen. Unnötiges Laufenlassen der Motoren untersagen. Regelmäßige Wartung der Motoren. Persönliche Schutzmaßnahmen Nach den bisherigen Erfahrungen ist bei maximal schultertiefen Gräben i.d.r. durch die natürliche Lüftung nicht zu erwarten, dass gesundheitsschädliche Konzentrationen von Motorabgasen eingeatmet werden können. Atemschutz ist deshalb bis zu dieser Grabentiefe nicht erforderlich. Sofern in mehr als schultertiefen Gräben weder durch Substitution noch durch technische oder organisatorische Schutzmaßnahmen eine gefährliche Konzentration von Motorabgasen in der Atemluft verhindert werden kann, sind die Verdichtungsarbeiten mit Atemschutz durchzuführen: Beim Einsatz von dieselgetriebenen Verdichtungsgeräten in mehr als schultertiefen Gräben hat sich in der Praxis gezeigt, dass bei Verwendung von FFP-Einwegmasken zum Einen durch schlechteren Dichtsitz und durch schlechteres Handling größere Leckraten bestehen. Zum Andern kann der Dichtsitz nicht überprüft werden. Daher sollten Halbmasken mit 2 seitlichen P3 Filtern eingesetzt werden. In diesem Fall kann ohne weitere Nachweise davon ausgegangen werden, dass ein ausreichender Atemschutz sichergestellt ist. Beim Einsatz von Benzinmotoren in mehr als schultertiefen Gräben hat sich der Einsatz von Atemschutz ohne weitere Nachweise und Maßnahmen i.d.r. nicht bewährt. Gründe hierfür sind: CO bindet sich besser als Sauerstoff ans Blut. Es kann daher nur schwer durch Sauerstoff wieder verdrängt werden und sich bei wiederholten Einsätzen im Blut ansammeln. CO-Filter haben eine sehr kurze Standzeit und sind zudem meist nur als Kombinationsfilter verfügbar. Kombinationsfilter sind sehr schwer, haben einen hohen Atemwiderstand und sind sehr teuer. Der Dieselantrieb stellt eine einfache technische Alternative zum Benzinantrieb dar und kann in vielen Fällen stattdessen eingesetzt werden. Angesichts der hier aufgeführten Gründe dürfen benzinbetriebene Maschinen ohne weitere Nachweise und Maßnahmen nicht für Verdichtungsarbeiten in mehr als schultertiefen Gräben eingesetzt werden. Abb. 3: Einbau von Flüssigboden (Foto: RSS Flüssigboden) Abb. 4: Herstellung von Flüssigboden (Grafik: RSS Flüssigboden) 26 (Verdichtung) + Gefahrstoff BauPortal 11/2012

14 Sicherstellung eines ausreichenden Sauerstoffgehaltes beim Einsatz von Atemschutz. Bei den üblicherweise nur kurzen Rüttelvorgängen in Gräben kann von einem ausreichenden Sauerstoffgehalt von mind. 19 % ausgegangen werden. Bei längeren Verdichtungsarbeiten in tiefen Gräben muss dies ggf. durch ergänzende Lüftungsmaßnahmen sichergestellt und durch Messungen überwacht werden. Vor dem Tragen von Atemschutz müssen die Beschäftigten entsprechend dem berufs genossenschaftlichen Grundsatz G 26 arbeitsmedizinisch ggf. Pflichtuntersucht werden (ArbMedVV und BGR/GUV-R 190 Anhang 3). Derzeitige Aktivitäten der BG BAU Von der BG BAU wird z.z. mit den maßgeblichen Herstellern von handgeführten Verdichtungsgeräten eine umfangreiche Versuchsreihe mit der neuen Gerätegeneration durchgeführt. Ziel ist es, aktuelle Messergebnisse zu gewinnen, aus denen sich in Abhängigkeit der Einsatzart der handgeführten Verdichtungsgeräte die Erfordernis und Art von Schutzmaßnahmen ableiten lässt. Darüber hinaus wird gemeinsam mit den Herstellern nach technischen Lösungen zur Reduzierung der Motoremissionen gesucht. Zusammenfassung Nach den bisherigen Erkenntnissen ist davon auszugehen, dass beim Einsatz von handgeführten motorbetriebenen Verdichtungsgeräten in mehr als schultertiefen Gräben und Schächten Motorabgase in gesundheitsschädlicher Konzentrationen entstehen. Wird vom Betreiber der Maschine nicht durch Messungen nachgewiesen, dass die zulässigen Arbeitsplatzgrenzwerte eingehalten werden oder durch andere technische Maßnahmen sichergestellt, dass die Motorabgase auf ein gesundheitlich unbedenkliches Maß begrenzt werden, so muss nach alternativen Verdichtungs- oder Einbaumethoden ge - sucht werden. Als Möglichkeiten kommen hier z.b. Anbauverdichter bzw. Bagger mit an - gebauten Rüttelplatten, der Einsatz von ferngesteuerten Walzen/Rüttelplatten oder der Einbau von Flüssigboden in Frage. Ist auch dies nicht möglich, so muss Atemschutz zur Verfügung gestellt und getragen werden. Bei dieselbetriebenen Verdichtungsgeräten ist der Einsatz von Atemschutz möglich. Der Einsatz von benzinbetriebenen Verdichtungsgeräten in mehr als schultertiefen Gräben und Schächten ist nicht zu empfehlen, da der Einsatz von Atemschutz unwirtschaftlich, unergonomisch und mit Restrisiken behaftet ist. Abb. 5: Beim Einsatz von handgeführten Verdichtungsgeräten in mehr als mannstiefen Gräben ist das Tragen von Atemschutz erforderlich, wenn keine anderen Maßnahmen zur Abgasminimierung ergriffen wurden. Autor: Dipl.-Ing. Horst Leisering stellv. Leiter des Sachgebiets Tiefbau im Fachbereich Bauwesen der DGUV Gebäude-Schadstoffe: Dieses Handbuch klärt auf Das vorliegende Handbuch gibt Ihnen fundiert und gut verständlich den bisher nicht verfügbaren Überblick zu den Ursachen schadstoff- und gebäude bedingter Risiken sowie zu deren Bewertung und adäquaten Handlungskonzepten. Mit zahlreichen Abbildungen und Tabellen wird das Werk sowohl den Ansprüchen an ein verständliches Lehrbuch als auch denen eines Leitfadens für die Baupraxis gerecht. Kostenfrei aus dem deutschen Festnetz bestellen: Handbuch Gebäude-Schadstoffe und Gesunde Innenraumluft Hrsg. von Dr. Gerd Zwiener und Dr. Frank-Michael Lange 2012, 850 Seiten, mit zahlreichen Abbil dungen, Grafiken und Tabellen, fester Einband, (D) 148,, ISBN Weitere Informationen: Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG Genthiner Str. 30 G Berlin Tel. (030) Fax (030) ESV@ESVmedien.de BauPortal 11/ (Verdichtung) + Gefahrstoff 27

15 Wer schreibt der bleibt! Sicherung der Vergütung Die Bauhandwerkersicherheitsleistung Rechtsanwalt Felix Hapig und Dipl.-Ing. Ralf Papendick, Leer Nach der Bauhandwerkersicherungshypothek gemäß 648 BGB wird in diesem Beitrag die Bauhandwerkersicherheitsleistung nach 648a BGB vorgestellt. Diese gibt dem Bauwerkunternehmer ein weiteres Sicherungsmittel an die Hand, welches ihm wahlweise zur Verfügung steht. Es sollte vom Gesetzgeber hierdurch ein möglichst einfaches Mittel zur Sicherung des vorleistungspflichtigen Unternehmers geschaffen werden. Gelungen ist dies nur teilweise. Aber richtig und konsequent angewandt kann der Handwerker die Regelung des 648a durchaus zu seinem Vorteil einsetzen. Wer den Boden im Wasser nicht sieht, der lasse den Fuß heraus. Deutsches Sprichwort Vereinfacht gesagt kann der Unternehmer gem. 648a BGB eine Sicherheit für den vereinbarten und noch nicht gezahlten Werklohn fordern. Verlangt er dies unter Fristsetzung und erhält die Sicherheit nicht, kann er die Arbeit einstellen oder gar den Vertrag kündigen. Die Sicherheit nach 648a BGB kann der Unternehmer nur verlangen, solange er noch nicht anderweitig gesichert ist. Hat er also bereits erfolgreich eine Hypothek eintragen lassen oder liegt ihm bereits eine vertragliche Bürgschaft vor, so kann er daneben nicht auch noch eine solche nach 648a verlangen. Da die Sicherheit nach 648a allerdings recht einfache Voraussetzungen hat, bietet sie sich als Sicherungsmittel vorrangig an. Die Voraussetzungen Berechtigt die Sicherung zu verlangen ist jeder Unternehmer eines Bauwerks. Damit sind alle diejenigen erfasst, die auf Grund eines Werkvertrages werterhöhend für das Bauwerk tätig werden. Kauf-, Dienst- oder Werklieferungsverträge reichen nicht aus. Der Fensterbauer, der zwar herstellt und liefert aber nicht einbaut, scheidet also wiederum aus. Ebenso ist nach einem Beschluss des BGH davon auszugehen, dass der Gerüstbauer ebenfalls nicht in den Anwendungsbereich des 648a BGB fällt, ebenso wenig wie der Abbruchunternehmer. Wissenswert ist in diesem Zusammenhang, dass die Sicherung nach 648a BGB auch dem Subunternehmer zusteht, ebenso wie dem Gartenund Landschaftsbauer oder dem Architekten. Anspruchsgegner ist der Besteller, also derjenige, der den Auftrag erteilt. Im Verhältnis zum Subunternehmer ist der Hauptunternehmer als der Besteller anzusehen. Anders als bei der Sicherungshypothek kommt es auf das Eigentum am Grundstück oder Bauwerk nicht an. Keinen Anspruch auf Sicherung nach 648a BGB hat der Unternehmer gegen die öffentliche Hand. Grund dafür ist, dass der Gesetzgeber hier bislang kein Insolvenzrisiko gesehen hat. Wie lange diese Meinung noch aufrechterhalten werden kann, ist fraglich. Praktisch relevanter ist allerdings der Vorbehalt, dass auch dann eine Sicherheit nach 648a BGB ausscheidet, wenn der Auftraggeber eine natürliche Person ist, also ein Privatmann, der die Arbeiten zur Herstellung oder Instandsetzung eines Einfamilienhauses mit oder ohne Einliegerwohnung ausführen lässt. Ebenso wenig findet die Vorschrift bei Errichtung einer Eigentumswohnung Anwendung. Hier sah der Ge - setzgeber das Vorleistungsrisiko des Unternehmers als überschaubar an, da private Bau herren schließlich auch persönlich mit ihrem gesamten Vermögen haften. Sicherung erhalten kann der Unternehmer für die auch in Zusatzaufträgen vereinbarte und noch nicht gezahlte Vergütung einschließlich dazugehöriger Nebenforderungen. Dies gilt sowohl vor, als auch nach der Abnahme. Sind Ratenzahlungen vereinbart, verringert sich der Anspruch nur insoweit, als bereits Zahlungen geleistet wurden. Zu Beginn eines Auftrags deckt sich damit der Anspruch aus 648a BGB mit der vollen geschuldeten Vergütung für den Auftrag. Während der Bauausführung und nach be - reits erhaltenen Abschlagszahlungen verringert sich somit der Anspruch. Die genaue Höhe des Anspruchs lässt sich dann nicht immer so einfach ermitteln, insbesondere dann wenn der Auftraggeber Mängel- oder Minderungsrechte geltend macht. Was also hat es für Folgen, wenn der Unternehmer eine im Einzelfall zu hoch bemessene Sicherheit fordert? Diese Forderung darf der Auftraggeber in jedem Fall nicht einfach ignorieren. Vielmehr ist es dann Sache des Auftraggebers, innerhalb der ihm gesetzten Fristen zu reagieren und eine nach seiner Auffassung angemessene Sicherheit anzubieten. Versäumt er dies oder lehnt die geforderte Sicherheit lediglich als zu hoch ab, so hat der Unternehmer nach Ablauf der Frist wiederum die Möglichkeit, die Arbeiten einzustellen oder gar zu kündigen. Mängel an der Werkleistung alleine ändern an dem Anspruch auf Sicherung noch nichts. Dies gilt jedenfalls so lange, wie der Unternehmer in der Lage und bereit ist, die Mängel zu beseitigen. Etwas Anderes gilt nur, wenn der Auftraggeber bereits einen unstreitigen Anspruch auf Schadensersatz oder Minderung gegen den Unternehmer hat. Ein solcher ist bei dem Sicherungsverlangen zu berücksichtigen. Das Verlangen nach Sicherheit sollte stets schriftlich gestellt werden. Am besten sogar per Einschreiben mit Rückschein, da der Unternehmer den Zugang sowie den Zeitpunkt des Zugangs beweisen können muss, wenn dies von der Gegenseite bestritten wird. Sofern die Sicherheit nicht gestellt wird, kann der Unternehmer seine Leistung zu nächst einmal verweigern. Dieses Recht kann auch nicht etwa vertraglich ausgeschlossen werden. Ebensowenig kann der Besteller in dieser Situation Mängel im Wege der Ersatzvornahme beseitigen. Der Besteller kann allerdings nun auch seinerseits den Vertrag kündigen. Dann aber stehen dem Unternehmer alle Rechte aus 649 BGB zu. Das bedeutet, der Besteller schuldet auch weiterhin, trotz seiner Kündigung, die volle Vergütung für die erbrachten Leistungen als auch den entgangenen Gewinn. Immer wieder kommt es bei Anwendung des 648a BGB zu einer Pattsituation. Der Unternehmer weigert sich, weiter zu arbeiten, da er seine Sicherheit nicht erhalten hat. Der Besteller weigert sich eine Abschlagszahlung zu leisten, weil angeblich Mängel vorhanden sind. Was nun? Der Unternehmer kann diese Situation aus eigener Kraft beenden. Nach der Rechtsprechung des BGH kann der Unternehmer eine Nachfrist setzen und hierdurch zu einer endgültigen Abrechnung gelangen. Er muss diese Fristsetzung mit der Ankündigung verbinden, danach seine Vertragserfüllung zu verweigern. Erhält er auch während der Nachfrist seine Sicherheit nicht, kann er anschließend kündigen und auch bei mangelhafter Leistung Abrechnung verlangen. BauPortal 11/

16 Tatsächlich bestehende Mängel werden dann natürlich vom Werklohn abgezogen. Eine Abnahme ist ausnahmsweise nicht erforderlich. Nach erfolgter Kündigung hat der Unternehmer außerdem noch den An - spruch auf Ersatz seines sog. Vertrauensschadens. Dieser lässt sich in aller Regel sehr schwer beziffern und v.a. schwer beweisen. Er wird allerdings in Höhe von 5 % der vereinbarten Vergütung gesetzlich vermutet. Wenigstens diesen Teil wird man also noch geltend machen können. Insgesamt stellt sich die Regelung des 648a BGB somit als wirksames Mittel dar, wenn der Unternehmer feststellt, die ersten Ab schlags zahlungen bleiben aus oder der Auftraggeber kommt mit immer neuen Mängel ausreden. Der Unternehmer kann dann durch die Sicherheitsanforderung Klarheit schaffen und sich eventuell auch elegant ganz von dem Vertrag lösen ohne Schadensersatzforderungen fürchten zu müssen. Dies kann häufig vor größerem Schaden bewahren. Angewandte Psychologie die praktische Seite Selbst diplomatisch Hochbegabte dürften ihre Schwierigkeiten in der praktischen Um setzung dieses Instrumentes Bauhandwerkersicherheitsleistung haben. Wie be - reits im ersten Teil Die Bauhandwerkersicherungshypothek erwähnt wurde, ist die konsequente Anwendung irgendwie unangenehm. Man stellt die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers in Frage und beleidigt damit die Hand, die einen füttert. Da in den meis - ten Fällen in unmittelbarer Nähe des Bauherrn auch ein zuständiger Architekt vertreten ist, tritt man diesem Partner ebenfalls Abb. 1: Handwerker David gegen Auftraggeber/Investor Goliath (Quelle: Internet) gut gerüstet gegen unfaire Gegner sein und im richtigen Moment handeln, bleibt nicht jedem vergönnt. mächtig auf die Füße. Kurzum, die Bauhandwerkersicherheitsleistung ist etwas Ungewöhnliches und sollte, wenn überhaupt, nur dann zum Einsatz kommen wenn: der Auftraggeber dubios ist und/oder dem AN (Auftragnehmer) vollkommen unbekannt ist, der Auftraggeber als Wackelkandidat bekannt ist, der Auftraggeber auffällig anhänglich ist und unbedingt den Auftrag, koste es was es wolle, mit mir (dem Auftragnehmer) abwickeln will. Wenn also irgendwelche Zweifel bestehen, Gerüchte umhergehen, Warnungen ausgesprochen werden, Ungereimtheiten bestehen, das Bauchgefühl plagt, Auskünfte verweigert werden oder Auskünfte einfach nicht eingeholt werden können, Informationen fehlen und Ähnliches mehr, dann kann und sollte sich der Unternehmer in jedem Fall absichern. Für den Fall, dass man sich mit dem Schritt Handwerkersicherheitsleis tung ins Fettnäpfchen begeben hat, sei angemerkt: dann ist das ebenso. Man verliert im allerschlimmsten Fall gar nichts (nur den einen Kunden, der uns unseren Schlaf ge - raubt hat). Warum grundsätzlich Vorsicht geboten ist, soll am Ungleichgewicht der am Bau beteiligten Parteien (AG und AN) nachfolgend dargestellt werden. Welche Erwartungen werden dabei i.a. an den Auftragnehmer (AG) ge stellt, und wie sehr begibt er sich ins Risiko? Hierbei soll lediglich deutlich ge - macht werden (Stichwort Sensibilisierung ) wie sehr man sich als Unternehmer/Handwerker in eine Sache rechtlich und fachlich hineinhängt. Der Handwerker (gemeint ist hiermit jener Typ Handwerker, der ehrlich und korrekt ist und dem Stand der Technik entsprechend eine gute Leistung abliefern möchte) muss zuallererst und vor allen Dingen das Leistungsverzeichnis und/oder die Baubeschreibung richtig gelesen und verstanden haben (einschl. aller Vorbemerkungen und Hinweise), einen korrekten und marktüblichen und betriebswirtschaftlich gesunden Preis kalkulieren, im Falle einer Auftragspauschalierung die Massen des gesamten Objektes korrekt ermittelt und geprüft haben (an Hand der vorliegenden Bauzeichnungen und Details, die ebenfalls richtig interpretiert und verstanden werden müssen), Abb. 2: Musterbrief 1 So könnte das Anfordern einer Sicherheitsleistung für den eigenen Vergütungsanspruch aussehen. Abb. 3: Musterbrief 2 So könnte die Ablehnung des Auftraggebers aussehen. Absender Adressat Bauvorhaben: in: Gewerk: Datum: Sachbearbeiter: Absender Adressat Bauvorhaben: in: Gewerk: Datum: Sachbearbeiter: 36 BauPortal 11/2012

17 die Auftragsverhandlung bestehen (mit allen Zugeständnissen wie z.b. Nachlässen, Skontoabzügen, Terminzusagen, Qualitätsstandards u.a.), sich zeitlich an die Preise seiner Offerte binden bis zu einem vom AG gewünschten/vordiktiertem Termin, Vorbehalte und Widersprüche erkannt haben und sie benennen, mit Material und Manpower in Vorleistung treten, eine Bauversicherung abschließen, eine Vertragsstrafe nach VOB/B 11 erdulden/akzeptieren, mittels einer zu erbringenden Gewährleistungsbürgschaft die einbehaltene Sicherheitssumme (z.b. 5 % der Brutto- Schlussrechnungssumme) ablösen (Bürgschaft kostet Geld), die Schlussrechnung fehlerfrei und vor allen Dingen vollständig und lückenlos aufstellen, womöglich eine Vertragserfüllungsbürgschaft vorlegen, Termine einhalten, bei der Abnahme die Nerven behalten, weil Mängellisten (die auch für die Leistungen der netten, bereits entlohnten und nicht mehr anwesenden Nachunternehmer gelten) oftmals umfang- und damit folgenreich sind. Die Beseitigung der Mängel ist ebenfalls mit Kosten und Stress verbunden, auf die Zahlung der Schlussrechnung warten, bis alle Mängel abgearbeitet worden sind (auch die der netten Nachunternehmer, die bereits bezahlt worden sind), die Zeit der Gewährleistung (VOB 4 Jahre, BGB 5 Jahre) überstehen. So weit so gut, oder besser gesagt, soweit ist das gar nicht unbedingt gut. Dieses vorgenannte Ungleichgewicht ist sicherlich sehr negativ formuliert zusammengestellt worden, zeigt aber, dass es genügend Gefahren-, Fehler- und Risikoquellen gibt, und dass es erforderlich ist, jeden Handwerker für die wenigen Instrumente zur eigenen Absicherung zu sensibilisieren, aufzuklären und zu schulen. Fazit Die Bauhandwerkersicherung ist und bleibt ein Mittel, das in der Praxis eher selten An - wendung finden wird. Für diejenigen, die gern mit der ganzen Tür ins Haus fallen oder im Fettnäpfchen-Stepptanz regelmäßig punk ten, soll an dieser Stelle ein anderes, sehr gewichtiges Werkzeug genannt werden: die Abschlagsrechnung! Wer rechtzeitig und in Verbindung mit einem zuvor erstellten Zahlungsplan Abschlagszahlungen verschickt, kann beim Ausbleiben von Zahlungen schadensbegrenzend die Reißleine ziehen und aussteigen. Dieses Barometer ist im Ernstfall eine Absicherung nach unten hin. In der Praxis werden Abschlagszahlungen viel zu spät oder aber zu Beginn recht früh gestellt und dann verbummelt. Gibt es Probleme, ist der Schaden bereits zu groß. Womöglich besser als die Bauhandwerkersicherung ist also die frühe Abschlagsrechnung, die in der Summe auf jeden Fall die bis dato aufgelaufenen Kosten abdecken sollte. Über einen zuvor vereinbarten Zahlungsplan kann und sollte jede Form von Überraschung im Sinne von Was, jetzt schon eine Rechnung? Sie haben doch gerade erst mit ihren Arbeiten angefangen! abgemindert werden. Und das ist wirklich nicht schwer! Autoren: Rechtsanwalt Felix Hapig, Dr. Hapig + Kollegen, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Dipl.-Ing. Ralf Papendick Papendick & Lameyer GmbH, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger, Bauherrnberater, Projektleitung im Hochbau (Schwerpunkt u.a. Industriebau und Altbausanierung) Wartungsverträge rechtssicher gestalten professionell erfüllen Wartungsverträge Inspektion, Wartung und Instandsetzung technischer Einrichtungen Von Andreas Fischer, Rechtsanwalt 3. völlig neu bearbeitete und erweiterte Auflage 2011, 241 Seiten, (D) 42,, ISBN Kostenfrei aus dem deutschen Festnetz bestellen: Weitere Informationen: erich schmidt verlag Auf Wissen vertrauen Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG Genthiner Str. 30 G Berlin Tel. (030) Fax (030) ESV@ESVmedien.de BauPortal 11/

18 aktuell rund um die BG BAU Finde deine Baustelle! Per Mausklick zum Ausbildungsplatz am Bau Jugendliche auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz können die neuen digitalen Angebote des Bayerischen Bauindustrieverbandes nutzen. Unter sowie in Facebook unter www. facebook.com/pages/bauindustrie-bayern/ finden Schülerinnen und Schüler umfassende Informationen über die verschiedenen Bauberufe, dazu viele Bilder, Filmausschnitte, ein Azubi-Interview und konkrete Details zur Ausbildung. Welche Unternehmen freie Plätze anbieten, lässt sich über den Ausbildungsplatz-Finder herausfinden. Hier kann nach einzelnen Firmen oder über Postleitzahlen gesucht werden. Zur schnellen Kontaktaufnahme mit dem Unternehmen dient ein Formular, das Angaben zu Schule, Alter, Klasse, zum angestrebten Schulabschluss, zum voraussichtlichen Abschlussjahr sowie Kontaktdaten abfragt. Bauen, die Bautechnologie und die Bauproduktion mit ihren Maschinen und Spezialisten sind heute spannender und wichtiger denn je. Die Energiewende, moderne Verkehrsinfrastrukturen, energieautarke Gebäude, überall sind das Wissen und die Fähigkeiten der Baufachleute, der Ingenieure, Poliere und Bauspezialisten, gefragt. Das digitale Angebot ist auch mobil via Smartphone nutzbar sowie beim Bayeri- schen Bauindustrieverband als DVD erhältlich. Zugleich werden die Mitgliedsunternehmen des Bayerischen Bauindustrieverbandes diese und weitere Materialien zur Fachkräftegewinnung einsetzen. Präventionskampagne der Betonbohr- und -sägebranche Betty Beton gibt Tipps zur Arbeitssicherheit Am 1. Oktober 2012 startete die Präventionskampagne des Fachverbandes Betonbohren und -sägen. In Kooperation mit der BG BAU geht der Branchenverband zum Thema Arbeitssicherheit in die Offensive: Beschäftigte und Inhaber der Fachbetriebe sollen für das Thema Arbeits- und Gesundheitsschutz neu sensibilisiert werden, um Arbeitsunfälle zu vermeiden, erklärt Hans-Georg Wagener, Geschäftsführer des Fachverbandes Betonbohren und -sägen. Gleichzeitig wollen wir das Bewusstsein auf Seiten der Auftraggeber wecken und über die gebotenen Qualitätsund Sicherheitsstandards unserer Branche informieren. Um die teilweise allgemein bekannten Arbeitsschutzregeln einmal auf neuem Weg zu präsentieren, entwickelte der Fachverband eine sehr plakative Präventionskampagne zentrale Figur ist der Schutzengel Betty Beton. 15 Monate präsent Diese sympathische Fantasiefigur übernimmt die Aufklärung zu den häufigsten Fehlern, die im Arbeitsalltag immer wieder gemacht werden. Konkret wurden 15 Baustellensituationen erarbeitet, die in einem 15-monatigen Kalendarium zusammengestellt sind. Von diesem Instrument erhofft man sich eine hohe Verweildauer der Hinweise in den Unternehmen bzw. vor den Augen der Mitarbeiter. So präsentiert Betty Beton jeden Monat einen neuen Sicherheitstipp. Ein jedem Kalender beiliegendes Booklet wiederholt alle Motive und erläutert detailliert den korrekten Umgang mit den aufgezeigten Risiken. Motive und Inhalte der Broschüre wurden in Zusammenarbeit mit der BG BAU erarbeitet Hintergrund sind die am häufigsten registrierten Gefahren und Unfallquellen. Offen für alle Im ersten Schritt erhielten alle Mitglieder des Fachverbandes den Kalender für den Eigenbedarf. Der Verband stellt den Kalender gern auch Dritten zur Verfügung. Deshalb folgen in den nächsten Wochen Anzeigenschaltungen in ausgewählten Fachzeitschriften, um die gesamte Baubranche über die Initiative zu informieren. Eine Ansicht des Kalenders und der Broschüre ist auf der Internetseite abrufbar. Hier können die Unterlagen auch bestellt werden. Über den Fachverband Der Fachverband Betonbohren und -sägen Deutschland e.v. ist mit mehr als 700 Mitgliedern weltweit der stärkste Verband dieser Branche. Mitglieder sind Dienstleistungsbetriebe und Herstellerfirmen rund ums Betonbohren und -sägen. Zu seinen gestellten Aufgaben zählen die Aus- und Weiterbildung qualifizierter Fachkräfte, die Förderung technischer Innovationen, die Vermittlung nationaler und europäischer Normen sowie die Vereinheitlichung von Ausschreibungsverfahren. Hans-Georg Wagener Fachverband Betonbohren und -sägen Deutschland e.v. 40 BauPortal 11/2012

19 Fachbereich Bauwesen Prüf- und Zertifizierungsstelle im DGUV Test Europäisch notifizierte Stelle, Kenn-Nummer 0515 Zertifizierung von Maschinen, Geräten und Sicherheitsbauteilen sowie QM-Zertifizierung Von der Prüf- und Zertifizierungsstelle wurden folgende Maschinen hinsichtlich der Ar beits sicherheit geprüft und auf Grundlage der EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG bzw. des GPSG zertifiziert. Datenbank für geprüfte Produkte: Gleisbaumaschinen SMT STICHWEH Maschinen & Service GmbH D Salzhemmendorf/Thüste Entwässerungsanlage Spezialtiefbau ABI Maschinenfabrik und Vertr-Ges.mbH D Niedernberg Rammausrüstung DELMAG Raupenrammgerät Erdbaumaschinen Terex Deutschland GmbH Geschäftsbereich Terex Fuchs D Bad Schönborn Hydraulikbagger MHL 350D Von der Prüf- und Zertifizierungsstelle wurden folgende Maschinen bzw. Sicherheitsbauteile gemäß Anhang IV der EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG geprüft und zertifiziert. Bauarbeiten und Gerüste Altrex B.V PK Zwolle Niederlande Arbeitsbühne MHB 80 BEROA Deutschland GmbH Niederlassung KARRENA D Ratingen Arbeitsbühne HO LB Erdbaumaschinen Liebherr-France SAS F Colmar Cedex Sicherheitsbauteil ROPS Kabine-FK2alpha t, Bauteil-Nr. des Sicherheitsbauteiles Kabine Liebherr-Nr , Verstärkungsrahmen Liebherr-Nr und für Liebherr France Hydraulikbagger R946, R950, R956, R960 Bauaufzüge und Hochzieh bare Personenaufnahme mittel Böcker Maschinenwerke GmbH D Werne Schienenlift MultiRail-Lift Von der Prüf- und Zertifizierungsstelle wurden folgende Maschinen bzw. Geräte hinsichtlich der Ar beits sicher heit geprüft und auf Grundlage berufsgenossenschaftlicher Grundsätze zertifiziert. Bauarbeiten und Gerüste Hans Börner GmbH & Co. KG D Nauheim, Krs. Gr. Gerau Lichtkuppelunterbau Zertifikat EG und EG Nauheimer Sicherheits Set 1B und 1C Von der Prüf- und Zertifizierungsstelle wurden folgende Maschinen bzw. Geräte hinsichtlich der Ar beits - sicher heit geprüft und auf Grundlage des GPSG zertifiziert. Lastaufnahmeeinrichtungen der Bauwirtschaft und Fertigteilbau (Transport, Lagerung, Einbau) Ludwig Giritzer System GmbH & Co. KG D Schneitzlreuth Fernauslösbares Lastaufnahmemittel für den Hebezeugbetrieb (bestehend aus Ludwig Hook, Sender, Ladestation mit Ladekabel) Ludwig Hook LH60A Leser werben Leser: Mit Fachinformationen gut versorgt. Wir informieren Sie über die neuesten Maschinen, Geräte und Verfahren im Bauwesen unter besonderer Berücksichtigung von Betriebs- und Arbeitssicherheit. Die publizierten Prüfberichte haben amtlichen Charakter. Letzte Erfahrungen und Erkenntnisse der Unfallverhütung, die neuesten einschlägigen Gesetze, Verordnungen und Erlasse sowie Kommentare dazu und Berichte über in- und ausländische Veranstaltungen vervollständigen den Inhalt. Ihre Bestellung richten Sie bitte an den Erich Schmidt Verlag Fax 030/ BauPortal 11/

20 Kein Risiko bei der Arbeit! Unfäll le und Berufskrankheit en sind vermeidbar. Experten en der BG BAU beraten und unterstützen Sie. Mehr zu unseren Leistung en:

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