IG BCE-Landesbezirk Baden-Württemberg. Seminare, Infos u.v.m. für Jugend- und Auszubildendenvertreter(innen)

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1 Jav 2016 IG BCE-Landesbezirk Baden-Württemberg Seminare, Infos u.v.m. für Jugend- und Auszubildendenvertreter(innen) 1

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3 Jav 2016 IG BCE-Landesbezirk Baden-Württemberg Seminare, Infos u.v.m. für Jugend- und Auszubildendenvertreter(innen) 3

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5 Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen in den Jugend- und Auszubildendenvertretungen, ihr haltet das Bildungsangebot der IG BCE BWS für die Jugend- und Auszubildendenvertretungen (JAV) in der Hand. Für 2016 haben wir wieder ein Seminarprogramm entwickelt, um die Arbeit der JAV in den Betrieben zu begleiten und zu unterstützen. In unseren Grundlagenseminaren wird das Basiswissen vermittelt, um die Interessen der jungen Menschen und der Auszubildenden im Betrieb vertreten zu können. Darüber hinaus wollen wir euch zu unterschiedlichen Schwerpunkten weitere Qualifikationen anbieten. Welche Möglichkeiten hat eine JAV, dabei mitzuhelfen, dass junge Menschen überhaupt eine Ausbildung beginnen können? Wie kann die JAV dafür sorgen, die Qualität in der Berufsausbildung zu sichern oder sogar zu verbessern? Und wie kann die JAV dazu beitragen, dass junge Menschen nach ihrer guten Ausbildung eine Perspektive im Betrieb bekommen und übernommen werden? Das Themenspektrum ist so vielfältig wie die Aufgaben, die in den JAVen übernommen werden. 5

6 Unsere Teamerinnen und Teamer sind zum großen Teil selbst erfahrene Jugend- und Auszubildendenvertreterinnen und -vertreter und Jugendsekretärinnen und -sekretäre der IG BCE. Sie kennen die Herausforderungen, die auf euch zukommen, aus eigenem Erleben und können euch nicht nur inhaltlich ualifizieren, sondern haben auch reichlich Erfahrung damit, wie aus guten Inhalten praktische JAV-Arbeit werden kann. In den Seminaren lernt ihr andere Jugend- und Auszubildendenvertreter(innen) kennen, die in der gleichen Situation sind wie ihr. Gemeinsam könnt ihr euch austauschen und gegenseitig beim Einstieg in eine gute JAV- Arbeit unterstützen. Auf den ersten Seiten des Bildungsprogramms findet ihr die Grund- und Fachseminare des Landesbezirks Baden-Württemberg. Die darauffolgenden Seiten beinhalten die JAV-Seminare auf Bundesebene, die im Bildungszentrum Kagel-Möllenhorst bei Berlin stattfinden. Wir wünschen euch nun viel Spaß bei der Planung eurer Weiterbildung und freuen uns auf euch. 6 Marcel Prause Landesbezirksjugendsekretär

7 IG BCE-Landesbezirk Baden-Württemberg In Baden-Württemberg vertritt die IG BCE die Interessen von rund Mitgliedern. Diese sind größtenteils in den folgenden Branchen tätig: Chemie, Papier, Kunststoff, Leder, Kautschuk, Glas, Feinkeramik, Kali- und Steinsalz, Grobkeramik, Schleifmittel, Umwelt, Entsorgung, Energieerzeugung und Veredelung. Sitz der Landesbezirksleitung ist Stuttgart. Hinzu kommen unsere Büros in den Bezirken Freiburg, Ulm, Karlsruhe, Mannheim und Kornwestheim sowie zwei weitere Büros in Weinheim und Heilbronn. Egal, ob du bereits Mitglied der IG BCE bist oder erst noch beitreten möchtest: Dank unserer flächendeckenden Aufstellung verfügen wir über Anlaufstellen ganz in deiner Nähe. Schließlich hat deine individuelle Beratung und Betreuung für uns höchste Priorität. IG BCE-Landesbezirk Baden-Württemberg Lautenschlagerstraße Stuttgart Telefon: Fax: Bürozeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 12:00 Uhr und 13:00 16:00 Uhr Freitag: 08:00 13:00 Uhr 7

8 IG BCE-Bezirk Freiburg Friedrichstraße Freiburg Telefon: IG BCE-Bezirk Stuttgart Poststraße Kornwestheim Telefon: bezirk.stuttgart@igbce.de IG BCE-Bezirk Karlsruhe Ettlinger Straße 3 a Karlsruhe Telefon: bezirk.karlsruhe@igbce.de IG BCE-Bezirk Ulm Weinhof Ulm Telefon: bezirk.ulm@igbce.de IG BCE-Bezirk Mannheim Hans-Böckler-Straße Mannheim Telefon: bezirk.mannheim@igbce.de 8

9 Inhalt JAV-Seminare auf Landesebene JAV-Seminare auf Bundesebene Landesbezirk Baden-Württemberg JAV I Grundlagenseminar JAV II Ausbildung checken und verbessern JAV III Arbeitstechniken JAV-Arbeit öffentlichkeitswirksam und strategisch gestalten JAV-Rhetorik und Verhandlungsführung JAV-BR-Huckepackseminar Gemeinsame Herausforderungen erfolgreich meistern JAV-Vorsitzendenseminar Fortsetzung siehe Rückseite --->>> 9

10 Goodies JAV-Wahlen Herbst Postkarten Kalender Schulferien JAV-Wahlen 2016 ALLES RUND UM DIE WAHLEN IM HERBST! Seite 31 Weitere Informationen Der direkte Draht Kosten Informationen zur Freistellung Muster einer Mitteilung an den Arbeitgeber über die Entsendung eines Mitglieds der Jugend- und Auszubildendenvertretung zu einem Seminar nach 37 Abs. 6 BetrVG Beitrittserklärung und Einzugsvollmacht Impressum Fotonachweis

11 Als JAV durchstarten für die JAV-Arbeit 2016 sind JAV-Wahlen. Welche Schritte sind im Vorfeld wichtig? Und welche danach? All das erfährst du in unseren JAV-Seminaren. Sie sind exakt auf deine Bedürfnisse als Jugend- und Auszubildendenvertreter(in) zugeschnitten. So erfährst du hier nicht nur deine Rechte und Pflichten, sondern auch, wie du deine Tätigkeiten effektiv organisierst, wie du Zuspruch durch Öffentlichkeitsarbeit erntest oder welche Handlungsmöglichkeiten dir das Arbeitsrecht einräumt -beispielsweise, um bessere Perspektiven für junge Kolleg(inn)en im Betrieb zu gestalten. Unsere Veranstaltungen verschaffen dir also einen soliden Background und zugleich Raum für frische Ideen. Ferner sind sie eine ideale Plattform, um Gleichgesinnte kennenzulernen und sich mit ihnen auszutauschen. Und mit all dieser Unterstützung kannst du als JAV richtig durchstarten! Übrigens: Für unsere JAV-Grundlagenseminare hast du einen Freistellungsanspruch! Mehr dazu auf Seite 45 bis 49! 11

12 12 Los geht s: Mit den BWS-Seminaren JAV I III sind wir gut aufgestellt. Wir werden praxisnah und kompetent unterstützt.

13 Die Grundausstattungen der Seminare JAV I III JAV I Bei den Seminaren JAV I III erhältst du viele nützliche Sachen, mit denen du den JAV-Alltag besser meistern kannst. Vom USB-Stick über JAV-Taschen bis hin zu Fachbüchern ist alles dabei. für die JAV-Arbeit JAV-Tasche BWS-Kugelschreiber BWS-Schreibblock BWS-USB-Stick JAV-Arbeitshilfe Dr. Michael Kittner: Arbeits- und Sozialordnung Gesetze /Verordnungen, Einleitungen, Übersichten/Checklisten, Rechtsprechung Dr. Thomas Klebe, Jürgen Ratayczak, Micha Heilmann, Sibylle Spoo: Betriebsverfassungsgesetz, Basiskommentar mit Wahlordnung

14 JAV II JAV III 14 JAV-Mappe BWS-Schreibblock BWS-USB-Stick BWS-Kugelschreiber JAV-II-Arbeitsmaterialien Ausbildung checken und verbessern Thomas Lakies, Annette Malottke: BBiG Berufsbildungsgesetz Kommentar für die Praxis Thomas Lakies: Jugendarbeitsschutzgesetz, Basiskommentar JAV-Laptop-Tasche BWS-Schreibblock BWS-USB-Stick BWS-Kugelschreiber JAV-III-Arbeitsmaterialien JAV-Arbeitshilfe: Im Zeichen des Feedbacks Beurteilungssysteme Prof. Karl Fitting u. a.: Betriebsverfassungsgesetz mit Wahlordnung, Handkommentar

15 JAV I Grundlagenseminar Einführung in die JAV-Arbeit Rechte, Pflichten und Aufgaben der JAV als betriebliche Interessenvertretung Aufbau und Handhabung von Gesetzen Durchführung einer Jugend- und Auszubildendenversammlung Zusammenarbeit mit betrieblichen Gremien und Institutionen Strategien für die JAV-Arbeit warum? Dieses Seminar sollte von jeder Jugend- und Auszubildendenvertretung besucht werden! Besonders für all jene, die erst seit Kurzem dabei sind, ist es wichtig, sich die notwendigen Grundlagen einer guten JAV-Arbeit anzueignen. Nur so werden sie den Ansprüchen an ihr Amt gerecht und bewegen sich auf sicherem Boden. dein Vorteil: Inhalte Sei es in Theorie oder Praxis, dieses Seminar vermittelt dir, welche Rechte, Pflichten und Aufgaben du in der betrieblichen Interessenvertretung hast und wie du mit Gesetzen richtig umgehst. Ferner lernst du, eine Jugend- und Auszubildendenversammlung zu organisieren oder dich in Gremien gekonnt einzubringen. Last but not least werden hier Strategien für die JAV-Arbeit vorgestellt und erarbeitet.! Der Besuch dieses Grundlagenseminars ist Voraussetzung für die Teilnahme an weiterführenden JAV-Seminaren auf Landesebene sowie Bundes- JAV-Seminaren. Die Termine für dieses Seminar findest du auf der Rückseite der Karte! 15

16 JAV I Grundlagenseminar Termine IG BCE-Landesbezirk Baden-Württemberg für die JAV-Arbeit Dauer: 5 Tage (Beginn: abends / Ende: mittags) Monat von bis Seminarort Seminarkosten UV* Seminarnummer Januar Hotel Berlin, Sindelfingen 975,00 735,00 BWS April Dezember Hotel Berlin, Sindelfingen Hotel Berlin, Sindelfingen 975,00 735,00 BWS ,00 735,00 BWS Freistellung: 37 Abs. 6 BetrVG *Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzlicher MwSt. 16 Anmeldung und weitere Informationen: Hotline , bws@igbce.de,

17 JAV II Ausbildung checken und verbessern dein Vorteil: Inhalte Qualitätsanalyse der Berufsausbildung Qualitätsverbesserung der Berufsausbildung Problemlösungsstrategien Rechtliche und ualitative Anforderungen an die Berufsausbildung Beurteilungssysteme Das duale System: Berufsbilder und ihre Entwicklung, Rahmenausbildungspläne, Prüfungswesen, Ausbildungsnachweise warum? Fragen der Berufsausbildung gehören zum Alltag der Jugendund Auszubildendenvertreter(innen). So sollten sie die Qualität der Berufsausbildungen in ihrem Betrieb möglichst hochhalten und für gute Übernahmemodelle sorgen. Keine leichte Aufgabe, doch mit entsprechendem Know-how lässt sie sich bewältigen. Wir gehen auf Beispiele ein, die zeigen, warum Prüfungsergebnisse der Azubis allein nicht reichen, um betriebliche Bildung wirklich einzuschätzen. Dabei lernst du, wie man berufliche Ausbildung richtig bewertet und wie sie sich optimieren lässt. Auch duale Ausbildungssysteme werden im Seminar eingehend betrachtet. Ausgestattet mit dem erworbenen Wissen, wird es dir leichter fallen, die Ausbildungsstrukturen in deinem Betrieb zu checken und zu verbessern.! Voraussetzung für die Teilnahme ist der vorherige Besuch des JAV-I-Grundlagenseminars. Die Termine für dieses Seminar findest du auf der Rückseite der Karte! 17

18 JAV II Ausbildung checken und verbessern Termine IG BCE-Landesbezirk Baden-Württemberg für die JAV-Arbeit Dauer: 5 Tage (Beginn: abends / Ende: mittags) Monat von bis Seminarort Seminarkosten UV* Seminarnummer März Hotel Berlin, Sindelfingen 995,00 735,00 BWS Juni/ Juli Hotel Badischer Hof, Prinzbach 995,00 659,00 BWS Freistellung: 37 Abs. 6 BetrVG *Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzlicher MwSt. 18 Anmeldung und weitere Informationen: Hotline , bws@igbce.de,

19 JAV III Arbeitstechniken Team- und Projektarbeit Bearbeitung von Fallbeispielen und Entwicklung von Handlungshilfen Arbeitstechniken und Präsentationen Öffentlichkeitsarbeit der JAV Ideen und Konzepte für Betriebsvereinbarungen Mitbestimmung in der Ausbildung gestalten warum? Jede Jugend- und Auszubildendenvertretung muss in der Lage sein, bestmöglich zum Wohle der Azubis zu verhandeln. Aber wie war das noch mal mit den Vorschriften des Arbeitsrechts? Und wie bekomme ich meine diesbezüglichen Aufgaben mit meinen sonstigen JAV-Tätigkeiten vereinbart? Schließlich muss ich meine Ideen und Projekte ja auch noch erfolgreich kommunizieren?! Wer sich vom Wust der Aufgaben nicht überrollen lassen will, ist im JAV-III-Seminar bestens aufgehoben! dein Vorteil: Hier zeigen wir dir Techniken auf, um deine Arbeits- und Büroorganisation effektiv zu gestalten. Außerdem erfährst du, wie sich Projekt- und Teamarbeit verbessern lassen und wie du eindrucksvoll Konzepte präsentierst oder Betriebsvereinbarungen kompetent vorbereitest. Darüber hinaus machst du dich mit wichtigen Aspekten der Öffentlichkeitsarbeit vertraut. Denn auch sie ist ein Schlüssel zum Erfolg.! Voraussetzung für die Teilnahme ist der vorherige Besuch des JAV-II-Grundlagenseminars. Den Termin für dieses Seminar findest du auf der Rückseite der Karte! 19

20 JAV III Arbeitstechniken Termin IG BCE-Landesbezirk Baden-Württemberg für die JAV-Arbeit Dauer: 5 Tage (Beginn: abends / Ende: mittags) Monat von bis Seminarort Seminarkosten UV* Seminarnummer Juli Leonardo Hotel Heidelberg-Walldorf 999,00 882,00 BWS Freistellung: 37 Abs. 6 BetrVG *Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzlicher MwSt. 20 Anmeldung und weitere Informationen: Hotline , bws@igbce.de,

21 Weiter geht s mit den JAV-Seminaren auf Bundesebene. Hier könnt ihr z. B. euer Wissen in Öffentlichkeitsarbeit oder Rhetorik ausbauen. 21

22 JAV-Seminare auf Bundesebene JAV-Arbeit öffentlichkeitswirksam und strategisch gestalten JAV-Rhetorik und Verhandlungsführung JAV-BR-Huckepackseminar Gemeinsame Herausforderungen erfolgreich meistern JAV-Vorsitzendenseminar

23 JAV-Arbeit öffentlichkeitswirksam und strategisch gestalten Datenschutz, öffentliche Netzwerke Chance oder Risiko? Themen zum Thema machen Effektive Öffentlichkeitsarbeit Die Macht der Medien Gutes tun und darüber reden (die eigene Arbeit erfolgreich verkaufen) warum? Nicht erst im Herbst zu den JAV-Wahlen werden Fragen nach eurer Arbeit laut. Doch wie bereite ich die Wahlen am besten vor? Wie verschaffe ich mir Gehör zu wichtigen Themen für Jugendliche und Auszubildende? Und wie mache ich Erfolge meiner eigenen Arbeit publik?! dein Vorteil: Inhalte Das Seminar gibt dir die Möglichkeit, deine Fähigkeiten als JAV weiterzuentwickeln. So kannst du hier strategische Herangehensweisen an Probleme im Betrieb erproben. Zugleich wird vermittelt, wie du deine Tätigkeiten öffentlichkeitswirksam gestalten kannst. Für die JAV-Wahlen bist du damit bestens vorbereitet. Voraussetzung für die Teilnahme an diesem Seminar ist der Besuch des JAV-I-Grundlagenseminars. Den Termin für dieses Seminar findest du auf der Rückseite der Karte! 23

24 JAV-Arbeit öffentlichkeitswirksam und strategisch gestalten Öffentlichkeitsarbeit Termin Dauer: 5 Tage (Beginn: abends/ende: mittags) Monat von bis Seminarort Seminarkosten UV* Seminarnummer Juli Kagel-Möllenhorst 899,00 704,00 BWS Freistellung: 37 Abs. 6 BetrVG *Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzlicher MwSt. 24 Anmeldung und weitere Informationen: Hotline , bws@igbce.de,

25 JAV-Rhetorik und Verhandlungsführung Rhetorik und Redetechnik Stilmittel gekonnt verwenden Verhandlungsführung Strategien für mehr Ausbildungsplätze und mehr Übernahme nach der Ausbildung Demografische Entwicklung in den Betrieben warum? Wir haben uns durchgesetzt! Jetzt haben wir der Ausbildungsabteilung mal richtig die Meinung gegeigt! Und äh ja, das war s. Ich bin mit meinem Vortrag fertig. Die richtigen Worte auf der JAV-Versammlung zu finden, ist gar nicht so einfach. Doch für zielführende JAV-Arbeit bedarf es einer guten Rhetorik.! dein Vorteil: Inhalte In diesem Seminar setzen wir uns mit den Grundlagen von Verhandlungsführung auseinander und widmen uns der Rhetorik, Mimik und Gestik. Dabei hast du die Möglichkeit, dich in Rollenspielen und bei Präsentationen selbst auszuprobieren und das Gelernte direkt anzuwenden, damit du in jeder betrieblichen Situation die richtigen Worte findest. Voraussetzung für die Teilnahme an diesem Seminar ist der Besuch des JAV-I-Grundlagenseminars. Den Termin für dieses Seminar findest du auf der Rückseite der Karte! 25

26 JAV-Rhetorik und Verhandlungsführung Termin Dauer: 5 Tage (Beginn: abends / Ende: mittags) 26 Monat von bis Seminarort Seminarkosten UV* Seminarnummer Juni / Juli Kagel-Möllenhorst 899,00 704,00 BWS Freistellung: 37 Abs. 6 BetrVG *Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzlicher MwSt. Anmeldung und weitere Informationen: Hotline , bws@igbce.de,

27 JAV-BR-Huckepackseminar Gemeinsame Herausforderungen erfolgreich meistern Zusammenarbeit von JAV und BR Gemeinsame Projekte initiieren Herausforderungen in der beruflichen Bildung Ausbildung als wesentlicher Bestandteil der Personalplanung und Fachkräftesicherung warum? Die Zusammenarbeit von JAV- und BR-Gremien ist für die Gestaltung einer guten, zukunftsweisenden Ausbildung junger Menschen zwingend notwendig. Doch durch die sich ständig wandelnden Anforderungen an die Beschäftigten von morgen lassen sich Ausbildungen oft nur schwierig gestalten. Dieses Seminar soll euch dazu verhelfen, die Herausforderungen gemeinsam und erfolgreicher zu bewältigen. Inhalte dein Vorteil: In unserem Huckepackseminar erfahrt ihr, wie ihr euch aus Mitbestimmungssicht zu Fragen der Ausbildung mit anderen wichtigen Akteuren vernetzen könnt. Dabei betrachten wir unter anderem, wie sich gemeinsame Projekte initiieren lassen und wie sich die Zusammenarbeit der Interessenvertretungen in euren Betrieben optimieren lässt.! Voraussetzung für die Teilnahme an diesem Seminar ist der Besuch des JAV-I-Grundlagenseminars. Den Termin für dieses Seminar findest du auf der Rückseite der Karte! 27

28 JAV-BR-Huckepackseminar Gemeinsame Herausforderungen erfolgreich meistern Termin Dauer: 3 Tage (Beginn: abends/ende: mittags) Monat von bis Seminarort Seminarkosten UV* Seminarnummer April Kagel-Möllenhorst 572,00 423,00 BWS Freistellung: 37 Abs. 6 BetrVG *Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzlicher MwSt. 28 Anmeldung und weitere Informationen: Hotline , bws@igbce.de,

29 JAV-Vorsitzendenseminar Sitzungsaufbau, Leiten von Gruppen und Gremien Motivation: mit gutem Beispiel vorangehen Arbeitsplanung: delegieren und spezialisieren Qualifizierungsplan für JAVen Kooperatives Arbeiten mit dem BR / der IG BCE warum? Jetzt habe ich den Vorsitz! Aber was ist damit verbunden? Wie motiviere und führe ich die JAV erfolgreich? Was habe ich alles zu tun? Wie tickt mein JAV-Gremium und wie kann ich innerhalb des Gremiums Probleme lösen? Auf welche Weise kann ich mit meinem Team neue Ideen erfolgreich umsetzen? dein Vorteil: Inhalte Wenn du dir diese Fragen häufig stellst, bist du in diesem Seminar genau richtig. Denn hier geben wir dir praxisnahe Antworten.! Voraussetzung für die Teilnahme an diesem Seminar ist der Besuch des JAV-I-Grundlagenseminars. Den Termin für dieses Seminar findest du auf der Rückseite der Karte! 29

30 JAV-Vorsitzendenseminar Termin Dauer: 5 Tage (Beginn: abends / Ende: mittags) 30 Monat von bis Seminarort Seminarkosten UV* Seminarnummer Mai Kagel-Möllenhorst 899,00 704,00 BWS Freistellung: 37 Abs. 6 BetrVG *Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzlicher MwSt. Anmeldung und weitere Informationen: Hotline , bws@igbce.de,

31 Jav-Wahl 2016 d e i n e S t i m m e z ä h l t! Die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) setzt sich für die Jugendlichen und Auszubildenden im Betrieb ein. Von Oktober bis November finden die Wahlen zur neuen JAV statt und für die folgenden zwei Jahre kümmern sich die gewählten Vertreter(innen) um die Belange der jungen Leute im Betrieb. Sie setzen sich für eine gute Ausbildung ein und sorgen z. B. dafür, dass möglichst viele Auszubildende übernommen werden. 31

32 32 Haben Auszubildende berufliche Probleme, versucht die JAV, zu vermitteln. Sie nimmt Verbesserungsvorschläge für die Ausbildung entgegen und überprüft für ihre Zielgruppe, ob Gesetze, Tarifverträge, Verordnungen, Betriebsvereinbarungen und Unfallverhütungsvorschriften eingehalten werden. Darüber hinaus agieren die JA-Vertreter häufig auch als Vermittler zwischen den Auszubildenden und dem Betriebsrat. Damit das auch in deinem Betrieb so ist, geh zur JAV-Wahl und nutze die angefügten Postkarten, um andere junge Leute in deinem Betrieb zum Mitmachen zu motivieren.

33 Wann kann eine JAV gewählt werden? Ein Betrieb kann eine JAV bilden, wenn dort mindestens fünf jugendliche Beschäftigte unter 18 Jahren oder Auszubildende unter 25 Jahren arbeiten. Außerdem muss es einen Betriebsrat geben. Wie viele JA-Vertreter gewählt werden, hängt von der 2 Zahl der jungen Beschäftigten und Auszubildenden ab. 1 3 Möchtest du auch kandidieren? Jeder Beschäftigte eines Betriebs, der noch nicht 25 Jahre alt ist, kann sich zur Wahl stellen es sei denn, er ist bereits Mitglied des amtierenden Betriebsrats. Es spielt keine Rolle, wie lange der Kandidat dem Unternehmen bereits angehört und ob er seine Ausbildung eventuell schon abgeschlossen hat

34 Engagier dich! Stell dich zur Wahl oder unterstütze eine andere junge Person in deinem Betrieb. So ist sichergestellt, dass deine Interessen und die deiner jungen Kolleg(inn)en im Betrieb vertreten werden. Es lohnt sich! Weiterführende Informationen und Download- Materialien zum Thema JAV-Wahl 2016 findest du auf: 34

35 Jav deine Stimme im Betrieb für faire gute ldung i b s u A ng u l h a z Be soziale gerechtigkeit übernahme der Azubis

36 36 Absender

37 J a a a a a a a a a a a z u r J A V! Klappe halten kann jeder!

38 38 Absender

39 Januar Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember 2016 Kalender 1 Fr Neujahr 2 Sa 3 So 4 Mo 5 Di 6 Mi 7 Do 8 Fr 9 Sa 10 So 11 Mo 12 Di 13 Mi 14 Do 15 Fr 16 Sa 17 So 18 Mo 19 Di 20 Mi 21 Do 22 Fr 23 Sa 24 So 25 Mo 26 Di 27 Mi 28 Do 29 Fr 30 Sa 1 Mo 2 Di 3 Mi 4 Do 5 Fr 6 Sa 7 So 8 Mo 9 Di 10 Mi 11 Do 12 Fr 13 Sa 14 So 15 Mo 16 Di 17 Mi 18 Do 19 Fr 20 Sa 21 So 22 Mo 23 Di 24 Mi 25 Do 26 Fr 27 Sa 28 So 29 Mo 1 Di 1 Fr 2 Mi 2 Sa 3 Do 3 So 4 Fr 4 Mo 5 Sa 5 Di 6 So 6 Mi 7 Mo 7 Do 8 Di 8 Fr 9 Mi 9 Sa 10 Do 10 So 11 Fr 11 Mo 12 Sa 12 Di 13 So 13 Mi 14 Mo 14 Do 15 Di 15 Fr 16 Mi 16 Sa 17 Do 17 So 18 Fr 18 Mo 19 Sa 19 Di 20 So 20 Mi 21 Mo 21 Do 22 Di 22 Fr 23 Mi 23 Sa 24 Do 24 So 25 Fr Karfreitag 25 Mo 26 Sa 26 Di 27 So Ostern 27 Mi 28 Mo Ostern 28 Do 29 Di 29 Fr 30 Mi 30 Sa 1SoTag d. Arbeit 1 Mi 2 Mo 2 Do 3 Di 3 Fr 4 Mi 4 Sa 5 Do Christi Himmelfahrt 5 So 6 Fr 6 Mo 7 Sa 7 Di 8 So 8 Mi 9 Mo 9 Do 10 Di 10 Fr 11 Mi 11 Sa 12 Do 12 So 13 Fr 13 Mo 14 Sa 14 Di 15 So Pfingsten 15 Mi 16 Mo Pfingsten 16 Do 17 Di 17 Fr 18 Mi 18 Sa 19 Do 19 So 20 Fr 20 Mo 21 Sa 21 Di 22 So 22 Mi 23 Mo 23 Do 24 Di 24 Fr 25 Mi 25 Sa 26 Do 26 So 27 Fr 27 Mo 28 Sa 28 Di 29 So 29 Mi 30 Mo 30 Do 1 Fr 2 Sa 3 So 4 Mo 5 Di 6 Mi 7 Do 8 Fr 9 Sa 10 So 11 Mo 12 Di 13 Mi 14 Do 15 Fr 16 Sa 17 So 18 Mo 19 Di 20 Mi 21 Do 22 Fr 23 Sa 24 So 25 Mo 26 Di 27 Mi 28 Do 29 Fr 30 Sa 1 Mo 2 Di 3 Mi 4 Do 5 Fr 6 Sa 7 So 8 Mo 9 Di 10 Mi 11 Do 12 Fr 13 Sa 14 So 15 Mo 16 Di 17 Mi 18 Do 19 Fr 20 Sa 21 So 22 Mo 23 Di 24 Mi 25 Do 26 Fr 27 Sa 28 So 29 Mo 30 Di 1 Do 2 Fr 3 Sa 4 So 5 Mo 6 Di 7 Mi 8 Do 9 Fr 10 Sa 11 So 12 Mo 13 Di 14 Mi 15 Do 16 Fr 17 Sa 18 So 19 Mo 20 Di 21 Mi 22 Do 23 Fr 24 Sa 25 So 26 Mo 27 Di 28 Mi 29 Do 30 Fr 1 Sa 2 So 3 Mo Tag der Dt. Einheit 4 Di 5 Mi 6 Do 7 Fr 8 Sa 9 So 10 Mo 11 Di 12 Mi 13 Do 14 Fr 15 Sa 16 So 17 Mo 18 Di 19 Mi 20 Do 21 Fr 22 Sa 23 So 24 Mo 25 Di 26 Mi 27 Do 28 Fr 29 Sa 30 So 1 Di 2 Mi 3 Do 4 Fr 5 Sa 6 So 7 Mo 8 Di 9 Mi 10 Do 11 Fr 12 Sa 13 So 14 Mo 15 Di 16 Mi 17 Do 18 Fr 19 Sa 20 So 21 Mo 22 Di 23 Mi 24 Do 25 Fr 26 Sa 27 So 28 Mo 29 Di 30 Mi 1 Do 2 Fr 3 Sa 4 So 5 Mo 6 Di 7 Mi 8 Do 9 Fr 10 Sa 11 So 12 Mo 13 Di 14 Mi 15 Do 16 Fr 17 Sa 18 So 19 Mo 20 Di 21 Mi 22 Do 23 Fr 24 Sa 25 So 26 Mo 27 Di 28 Mi 29 Do 30 Fr 1. Weihnachtstag 2. Weihnachtstag 31 So 31 Do 31 Di 31 So 31 Mi 31 Mo 31 Sa

40 Schulferien Land Winter Ostern Himmelfahrt /Pfingsten Sommer Herbst Weihnachten Baden-Württemberg Bayern Berlin und Brandenburg und Bremen Hamburg und Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen / Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein* Thüringen * Auf den Inseln Sylt, Föhr, Amrum und Helgoland sowie auf den Halligen gelten für die Sommer- und Herbstferien Sonderregelungen. Angaben ohne Gewähr. Stand: Quelle:

41 Der direkte Draht Du benötigst persönliche Beratung bei der Wahl deiner Seminare, Unterstützung bei der Anmeldung, weitere Informationen oder Tipps für einen reibungslosen Ablauf? Wir helfen dir! Landesbezirke Nordost und Rheinland-Pfalz/Saarland Teamleitung Natascha von Morgenstern-Bläsig Telefon: Landesbezirk Nord sowie JAV-Seminare Katja Wendler Telefon: Landesbezirk Bayern Linda Chylinski Telefon: Landesbezirk Baden-Württemberg sowie Bildungsoffensive Süd Carolin Giessmann Telefon:

42 Landesbezirk Hessen-Thüringen Diana Morosov Telefon: Mirsada Mustafi Telefon: Landesbezirke Westfalen und Nordrhein Kerstin Panoussis Telefon: Landesbezirk Hessen-Thüringen Viktor Wecker Telefon: Erreichbarkeit Montag Donnerstag: Freitag 08:00 17:00 Uhr 08:00 15:00 Uhr

43 Kosten Seminargebühren Unsere Seminare sind speziell auf die Bedürfnisse von Betriebs- / Personalräten, Jugend- und Auszubildendensowie Schwerbehindertenvertretungen zugeschnitten. Wenn der Betriebsrat einen Entsendebeschluss gefasst hat, trägt der Arbeitgeber die Kursgebühr sowie die Kosten für Unterkunft und Verpflegung. Reisekosten werden direkt beim Arbeitgeber geltend gemacht. Die jeweilige Höhe der Gebühren ist den einzelnen Seminarbeschreibungen zu entnehmen. Ein Formblatt zur Kostenübernahme durch den Arbeitgeber wird mit der Einladung zugestellt. Kosten für Unterkunft und Verpflegung Zusätzlich zu den Teilnahmegebühren für die Seminare (steuerfrei gemäß 4 Nr. 22 a UStG) berechnen wir Kosten für Unterkunft und Verpflegung (zzgl. gesetzlicher MwSt.). Es wird der jeweilige Kostensatz des veranstaltenden Hauses zugrunde gelegt. Hierin ist die Übernachtung im Einzelzimmer plus Vollverpflegung enthalten. Fahrtkosten und Spesen Betriebs- / Personalräte, Schwerbehinderten-, Jugendund Auszubildendenvertretungen und andere Teilnehmer(innen), die Anspruch auf Kostenübernahme durch den Arbeitgeber haben, rechnen ihre Fahrtkosten und Spesen direkt mit diesem ab. Die IG BCE BWS GmbH tritt nicht in Vorlage. Rücktritts- und Stornogebühren Ein Rücktritt von einer Veranstaltung ist mittels einer Erklärung möglich. Ein Rücktritt bis 28 Tage vor Seminarbeginn ist kostenlos. Vom 28. bis zum 7. Tag vor Seminarbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von

44 erhoben. Bei Absage innerhalb von 6 Tagen vor Seminarbeginn oder bei Nichtanreise wird der Gesamtbetrag fällig. Bei verbindlicher Benennung eines Ersatzteilnehmers entfallen diese Stornogebühren. Bei Absage durch die IG BCE BWS GmbH werden bereits entrichtete Gebühren erstattet. Allgemeine Geschäftsbedingungen Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der IG BCE BWS GmbH für die Buchung von Seminaren, Tagungen und Konferenzen sind jederzeit auf unserer Internetseite einsehbar. Referent(inn)en Sollte es zu einem Ausfall einer Referentin oder eines Referenten kommen, sorgen wir für einen gleichwertigen Ersatz. Ansprechpartner(innen) Michael Bärwinkel Telefon: buchhaltung-bws@igbce.de Marion Probst Telefon: buchhaltung-bws@igbce.de Heidi Wenzel Telefon: buchhaltung-bws@igbce.de 44

45 Informationen zur Freistellung gemäß 37 Abs. 6 BetrVG Der Schulungsanspruch für JAV-Mitglieder ist Thema vieler Auseinandersetzungen. Im Folgenden wollen wir euch Antworten auf die meistgestellten Fragen geben. Bei allen Rechtsfragen zum Thema Seminarbesuch ist der für euch zuständige IG BCE-Bezirk der richtige Ansprechpartner! Worauf fußt der Schulungsanspruch für JAV-Mitglieder? Das BetrVG regelt die Teilnahme sowie die Kostenübernahme erforderlicher Schulungs- und Bildungsveranstaltungen für Betriebsrats- und JAV-Mitglieder ( 37 Abs. 6 in Verbindung mit 37 Abs. 2 und 40 Abs. 1). Gemäß 65 Abs. 1 BetrVG gelten die 37 und 40 BetrVG auch für JAV-Mitglieder. Demnach ist der Arbeitgeber verpflichtet, JAV-Mitglieder für die Teilnahme an erforderlichen Schulungen unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts von ihrer Arbeitspflicht freizustellen sowie sämtliche anfallenden Kosten (Seminargebühren, Unterkunft und Verpflegung sowie Reisekosten) zu übernehmen. Die Seminarzeit muss als Arbeitszeit gewertet werden. Den Schulungsanspruch hat zunächst nicht das einzelne JAV- Mitglied, sondern die JAV als kollektives Organ. Sie beschließt die Seminarteilnahme ihrer Mitglieder bei der JAV-Sitzung. Dann beantragt sie beim Betriebsrat die Beschlussfassung über die Schulungsteilnahme des JAV-Mitglieds bei der nächsten Betriebsratssitzung. Der Betriebsrat hat bei seiner Entscheidung die JAV mit vollem Stimmrecht zu beteiligen, d. h., dass alle JAV-Mitglieder bei der Beschlussfassung Stimmrecht haben ( 67 Abs. 2 BetrVG). Der Anspruch auf Teilnahme an einer Schulung für das einzelne JAV-Mitglied entsteht erst, wenn der Betriebsrat den Beschluss zu seiner Entsendung zur Schulung gemäß 37 Abs. 6 BetrVG gefasst hat. 45

46 46 Was sind für die JAV-Arbeit erforderliche Kenntnisse? Dreh- und Angelpunkt bei der Wahl des Seminars ist die Frage der Erforderlichkeit des Seminarthemas. Erforderlich sind dabei Kenntnisse, die notwendig sind, um als JAV-Mitglied die anstehenden Aufgaben sach- und fachgerecht erfüllen zu können. In diesem Sinne sind immer erforderlich: Schulungen über die Aufgaben, Pflichten und Rechte der JAV (BAG AP Nr. 4) Allgemeine Grundkenntnisse des Betriebsverfassungsrechts Die Teilnahme- und Stimmrechte nach 67 können unterschiedliche Angelegenheiten aus dem BetrVG betreffen. Die JAV-Mitglieder müssen deshalb über entsprechende Kenntnisse verfügen (vgl. Fitting u. a., BetrVG Handkommentar, 26. Aufl., 65 RN 15). Kenntnisse über spezielle Regelungen, die die jugendlichen oder auszubildenden Arbeitnehmer(innen) betreffen, wie insbesondere das JArbSchG und das BBiG (vgl. Fitting u. a., BetrVG Handkommentar, 26. Aufl., 65 RN 15) Maßstab für die Erforderlichkeit sind die konkreten gegenwärtigen und zukünftigen Aufgabenstellungen der JAV. Ferner muss ein konkreter betrieblicher Bezug oder Anlass vorhanden sein. Dieser Grundsatz gilt auch, wenn sich einzelne Mitglieder im Rahmen ihrer JAV-Tätigkeit mit speziellen Themen beschäftigen, weil sie z. B. Mitglied eines Ausschusses sind. Haben auch Ersatzmitglieder einen Schulungsanspruch? Die Schulungsmöglichkeit nach 37 Abs. 6 BetrVG ist grundsätzlich auf ordentliche JAV-Mitglieder beschränkt. Nicht endgültig nachgerückte Ersatzmitglieder einer mehrköpfigen JAV haben keinen Schulungsanspruch. Nur Stellvertreter(innen) einer einköpfigen JAV haben einen Schulungsanspruch, wenn sie häufig das verhinderte JAV-Mitglied vertreten. Rückt ein

47 Ersatzmitglied endgültig nach, hat es den Status eines ordent - lichen Mitglieds (vgl. Fitting u. a., BetrVG Handkommentar, 26. Aufl., 65 RN 16). Da die Teilnahme von JAV-Mitgliedern an Schulungen vom Betriebsrat beschlossen wird, ist bei den folgenden Fragen in der Hauptsache der Betriebsrat und nicht die JAV genannt. Hat der Betriebsrat einen Beurteilungsspielraum? Bei der Prüfung, ob die Teilnahme an einer Schulung erforderlich ist, steht dem BR ein eigener Beurteilungsspielraum zu, der sich sowohl auf den Seminarinhalt als auch auf die Dauer der Schulung und die Anzahl der zu entsendenden Mitglieder bezieht. Es genügt, wenn vom Standpunkt eines vernünftigen Dritten aus gesehen die Schulung zum Zeitpunkt der Beschlussfassung im BR für erforderlich angesehen werden durfte. Muss der Betriebsrat auf betriebliche Notwendigkeiten Rücksicht nehmen? Der Betriebsrat ist gehalten, bei der Festlegung der zeitlichen Lage eines Schulungsbesuchs Rücksicht auf betriebliche Notwendigkeiten zu nehmen. Damit der Arbeitgeber die notwendigen Vorkehrungen treffen kann, um den ordnungsgemäßen Betriebsablauf zu organisieren, hat der BR ihm die geplanten Seminarbesuche rechtzeitig (die laufende Rechtsprechung definiert rechtzeitig mit 2 3 Wochen vor Seminarbeginn) mitzuteilen. Hält der Arbeitgeber der Schulungsteilnahme betriebliche Notwendigkeiten entgegen, so ist er verpflichtet, seine Bedenken in angemessener Zeit (höchstens einen Monat nach Unterrichtung durch den Betriebsrat) zu äußern (ArbG Dortmund vom BVGa 16 /01). Im Zweifel kann der Arbeitgeber die Einigungsstelle anrufen, die entscheidet, ob die betrieblichen Notwendigkeiten berücksichtigt worden sind ( 37 Abs. 6 Satz 4 und 5 BetrVG). Bis zur Entscheidung der Einigungsstelle ist nach herrschender Meinung die Teilnahme zurückzustellen. Wenn sich das Verfahren verzögert, 47

48 kann der Betriebsrat beim Arbeitsgericht im Wege eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung die Teilnahme an der in Aussicht genommenen Schulung durchsetzen (vgl. Schoof, Betriebsratspraxis von A bis Z, 9. Aufl., S. 1359). Wie teuer darf ein Seminar sein? Der Betriebsrat hat neben der Prüfung, ob ein Seminar an sich erforderlich ist, stets die daraus resultierende wirtschaftliche Belastung im Blick zu halten. Der BR muss also darauf achten, dass dem Arbeitgeber keine unnötigen Kosten entstehen, woraus sich aber keine vom Arbeitgeber festgesetzte Obergrenze ableiten lässt. Im BetrVG ist die Kostentragungspflicht des Arbeitgebers in 40 Abs. 1 als zwingendes Recht festgeschrieben. Darf der Betriebsrat den Seminaranbieter frei wählen? Der BR ist bei der Auswahl des Seminaranbieters frei. Er ist nicht verpflichtet, den günstigsten Anbieter zu wählen (BAG-Urteil vom ABR 74 / 83 sowie BAG-Urteil vom ABR 55 /94). Allerdings müssen sich die Kosten im Rahmen der Verhältnismäßigkeit bewegen. Ein Zwang durch den Arbeitgeber, das kostengünstigste Seminar zu besuchen, besteht nicht (LAG Köln vom TaBV 50 /01). Ebenso ist der Betriebsrat bei der Wahl des Seminarorts frei. Der Arbeitgeber kann nicht verlangen, dass der Seminarort in der Nähe ist oder dass das Seminar im Hause stattfinden soll. Dürfen Seminare erneut besucht werden? Wenn seit der Teilnahme an der letzten Qualifizierung ein längerer Zeitraum verstrichen ist und neues Wissen auf dem Themengebiet zu erwarten ist, steht unserer Auffassung nach dem Qualifizierungsanspruch nichts entgegen. Nach gängiger Rechtsprechung ist die Erforderlichkeit einer Schulungsmaß- 48

49 nahme auch dann gegeben, wenn ca. die Hälfte des zu bearbeitenden Themas erforderlich ist und eine zeitweise Teilnahme an der Veranstaltung nicht möglich oder sinnvoll ist. Wie viele Seminare dürfen besucht werden? Wie oft ein JAV-Mitglied Anspruch auf Seminarbesuche hat, richtet sich allein nach der jeweiligen Erforderlichkeit. Dass jedem JAV-Mitglied pro Amtsperiode nur drei oder vier Seminarwochen zur Verfügung stehen, gilt nur für den zusätzlichen Bildungsurlaub der JAV-Mitglieder gemäß 37 Abs. 7 BetrVG. Was muss bei Inhouse-Schulungen beachtet werden? Bei der Begründung und Beantragung der Inhouse-Schulungen muss berücksichtigt werden, dass sich im Themenplan die konkrete Situation des jeweiligen Betriebs bzw. Unternehmens oder Konzerns wiederfindet und die Aktualität sowie Erforderlichkeit der Themen für die JAV-Tätigkeit eine Rolle spielen müssen. Was tun, wenn der Arbeitgeber die Erforderlichkeit bestreitet? Bei einem Streit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, ob eine Schulung erforderlich sei oder nicht, braucht das Betriebsratsmitglied die Teilnahme nicht abzusagen. Es besteht das Recht, gegen den Willen des Arbeitgebers das Seminar zu besuchen. Der Arbeitgeber muss durch eigene Initiative, wie z. B. eine einstweilige Verfügung, den Besuch verhindern. Wer hilft bei Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber? Bei Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber über die Seminarteilnahme egal, ob es um betriebliche Notwendigkeiten oder um die Erforderlichkeit geht raten wir den betroffenen Betriebsrätinnen und Betriebsräten dringend dazu, sich mit dem zuständigen Bezirk der IG BCE in Verbindung zu setzen und sich dort fachlichen Rat einzuholen, bevor juristische Schritte eingeleitet werden. 49

50 Muster einer Mitteilung an den Arbeitgeber Ein Muster einer Mitteilung an den Arbeitgeber über die Entsendung eines Mitglieds der Jugend- und Auszubildendenvertretung zu einem Seminar nach 37 Abs. 6 BetrVG findest du: zum direkten Ausfüllen und Ausdrucken unter im Bundesprogramm sowie in der Landesbroschüre. Solltest du dabei Hilfe benötigen oder noch Rückfragen haben, stehen wir dir natürlich gern als Ansprechpartner(innen) zur Verfügung! 50 IG BCE BWS GmbH Königsworther Platz Hannover Telefon: Fax: bws@igbce.de

51 T Beitrittserklärung und Einzugsvollmacht Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie Per Fax: oder das Formular bei deinem Betriebsrat abgeben. Tätigkeit Ausbildungsbeginn Lehrjahr Ausbildungsende (Monat/Jahr) (Monat / Jahr) Name privat Vorname Geburtsdatum m / w Telefon Mobiltelefon PLZ/Wohnort Straße, Hausnummer Nationalität Werber(in) Eintrittsdatum Übertritt/Vorgewerkschaft Monatl. Bruttoeinkommen/Eingruppierung Beschäftigt bei Personalnummer PLZ/Ort Telefon Mobiltelefon Berufsgruppe 01 Angelernte 02 Handwerker(innen) und Facharbeiter(innen) 03 Chemotechniker(innen) und Laborant(inn)en 04 Büroangestellte/Kaufleute 05 Meister(innen) 06 Technische Angestellte und Ingenieure bzw. Ingenieurinnen dienstlich 07 AT-Angestellte: 08 Angestellte im Außendienst 09 Akademiker(innen) 10 Leitende Angestellte 11 Atypische Beschäftigung: Leiharbeitnehmer(innen) Befristet Beschäftigte 12 Sonstige:

52 *Bezirks-Nr. *Wird von den Bezirken ausgefüllt. *Mitgl.-Nr. Einverständniserklärung nach 4 a BDSG Ich bin damit einverstanden, dass meine allgemeinen personenbezogenen Daten einschließlich evtl. Änderungen und Ergänzungen zur Erledigung aller im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft stehenden Aufgaben zur Mitgliederverwaltung, Mitgliederbetreuung, der Mitgliederinformation sowie des Beitragseinzugs im erforderlichen Umfang erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Die Datenverarbeitung und Nutzung betrifft die zweckentsprechende Datenspeicherung, -nutzung und Datenauswertung durch die IG BCE sowie die Datenweitergabe an Dritte, sofern und soweit diese mit der Mitgliederbetreuung und/oder Mitgliederwerbung von der IG BCE ermächtigt oder beauftragt worden sind und auf das Bundesdatenschutzgesetz verpflichtet werden. Diese Einwilligungserklärung kann jederzeit ganz oder teilweise widerrufen werden. 1. Einzugsermächtigung Ich ermächtige die Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie, die von mir zu entrichtenden Zahlungen bei Fälligkeit durch Lastschrift von meinem Konto einzuziehen. 2. SEPA-Lastschriftmandat Ich ermächtige die Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Zahlungsweise: monatlich vierteljährlich halbjährlich jährlich Vorname und Nachname (Kontoinhaber) Straße und Hausnummer Ort, Datum Unterschrift Postleitzahl und Ort Wenn die Möglichkeit der Beitragseinbehaltung durch Betriebsabzug über den Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin besteht, erkläre ich mich einverstanden, dass der satzungsgemäße Beitrag von meinem Gehalt einbehalten wird. Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie Königsworther Platz 6, Hannover Gläubiger-Identifikationsnummer: DE13BCE Erteilung einer Einzugsermächtigung und eines SEPA-Lastschriftmandats Mandatsreferenz: (Mandatsreferenz = Mitgliedsnummer) Bankleitzahl IBAN D E BIC (8 oder 11 Stellen) Ort, Datum Kontonummer Unterschrift Vor dem ersten Einzug einer SEPA-Basis-Lastschrift wird mich die Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie in dieser Verfahrensart unterrichten.

53 Impressum Fotonachweis Titel, Rückseite ra2studio Seite 2 Ausschnitt Titelbild: ra2studio alle anderen: v.l.n.r.: paultarasenko, stevanovicigor, strigaroman, IPGGutenbergUKLtd Seite 4, 53 Ausschnitt Titelbild: ra2studio alle anderen: v.l.n.r.: -art-siberia-, JohanJK, Wavebreakmedia Ltd, Tijana87 Seite 5 Foto Marcel Prause: IG BCE-Landesbezirk Baden-Württemberg Seite 7, 8 Städtefotos: Freiburg: peresanz Karlsruhe: Marc Dietrich Mannheim: Sasa Komlen Stuttgart: Olaf Bender Ulm: Jimmy Seite 12 IPGGutenbergUKLtd Seite 13, 14 Fotodesign Joachim Wintz Seite 21, 22 Tijana87 Seite 24 Emojoez Seite 26, 30 Askold Romanov Seite 28, 32, 33 Pazhyna, etraveler Seite 35 Augusto Cabral Seite 37 xavigm Seite 41, 42, 44 Dirk Egelkamp, Fotografie Seite 46 Ivan Sedlak Seite 48 LDProd Herausgeber Gesellschaft für Bildung, Wissen, Seminar der IG BCE mbh Königsworther Platz Hannover Verantwortlich Peter Wind Petra Reinbold-Knape Redaktion Franziska Raebel, IG BCE BWS GmbH Jennifer Reinhardt, IG BCE BWS GmbH Gestaltung & Layout Syskom Werbeagentur GmbH Druck BWH GmbH Die Publishing Company 53

54 Kontakt IG BCE BWS GmbH Königsworther Platz Hannover Telefon: Fax: bws@igbce.de Zur mobilen Website: igbcebws

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