: Kartierungen für das Projekt SuedOstLink
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- Damian Kirchner
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1 .^:: - " '*r Taking powerfurther : Kartierungen für das Projekt SuedOstLink Durchführung in der ab dem bis , 2021 Das Projekt SuedOstLink ist eine geplante Höchstspannungs-Gleichstrom-Übertragungsleitung (HGÜ), die zwischen den Netzverknüpfungspunkten Wotmirstedt bei Magdeburg und Isar bei Landshut verläuft. Die rund 580km lange Erdkabel-Leitung ist im Bundesbedarfsplangesetz (BBPIG) vom Dezember 2015, zuletzt geändert durch Art. 12 G vom , als Vorhaben Nr. 5 gesetzlich verankert. Das Vorhaben befindet sich seit März 2017 im formellen Genehmigungsverfahren, der sogenannten Bundesfachplanung. SuedCstLink wird nach den Maßgaben des BBPtG als Erdkabel geplant. Im eistierenden Korridornetz werden zur Ermittlung und Erweiterung der Datengrundlage biologische Kartierungen durchgeführt. Dabei werden Landscnafts- und Artgruppen in einem definierten Gebiet erfasst und auf sog. Datenkarten abgebildet, so dass die Lebensräume hinsichtlich ihrer Bedeutung für den Naturtiaushatt und Artenschutz bewertet werden können. Dies bedingt die konkrete Überprüfung auf den vom Korridornetz betroffenen Grundflächen. Um ein landschaftsökologisches Gesamtbild zu bekommen, werden eine Reihe von Methoden eingesetzt, die im Nachfolgenden näher beschrieben werden und der Darstellung, Sammlung und Auswertung raumbezogener Daten dienen. Diesbezüglich erfolgt die vorliegende Ankündigung. Rursfeig Beauftragte Firmen Die Kartierungen erfolgen im Auftrag der TenneT TSO GmbH durch die ARGE SOL Umwelt Süd, mit den beteiligten Firmen ifuplan, das Institut für Tierökotogie und Naturbildung, die TNL Energie sowie beauftragte Drittuntemehmer. Nutzung von Grundstücken Für die Kartierungen müssen landwirtschaftliche. private und öffentliche Wege betreten und befahren werden. In Einzelfällen kann es notwendig werden, private Grundstücke zu betreten. Hierbei werden im Regelfall keine Schäden oder Einschränkungen verursacht. Sollte es trotz aller Vorsicht zu Flurschäden kommen, werden die entstandenen Schäden durch TenneT in voller Höhe entschädigt. Sofern über die Entschädigung keine Einigung erzielt werden kann, wird auf Wunsch des Pächters/Be- Wirtschafters ein öffentlicli bestellter und vereidigter Sachverständiger zur Ermittlung der Schadenshöhe bestellt. Die Kosten hierfür werden von TenneT getragen. Sind Kartierungen im Gelände notw ndig, bei denen Einrichtungen temporär aufgebaut werden müssen, wird TenneT diese Kartierungen den betroffenen Eigentümer im Einzelnen bekanntgeben. Gesetzliche Grundlage und Termine Die Berechtigung zur Durchführung der Vorarbeiten ergibt sich aus 44 Absatz 1 Satz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Mit einer ortsüblichen Bekanntmachung werden den Eigentümern und sonstigen Nutzungsberechtigten die Vorarbeiten als Maßnahme gemäß 44 Absatz 2 EnWG mitgeteilt. Wörtna. cl. Isar Die Kartierungen werden in Abstimmung mit den zuständigen höheren und unteren Naturschutzbehörden durchgeführt. Der zeitliche Ablauf der Kartierungen orientiert sich an den Lebenszyklen der Fauna und Flora und hängt von äußeren Umständen wie der Witte
2 r<»'% 7!^>> -O."-.' Taking powerfurther rung ab und kann sich kurrfristig ändern. Die Dauer der einzelnen Kartierungen ist artspezifisch und kann auch von Witterungseinflüssen abhängen. Die Durchführungszeiträume können aus der Tabelle 1 entnommen werden. Eine einzelfallbezogene Terminabstimmung ist wegen des einfachen Charakters der Begehungen nicht vorgesehen. Für Ihr Verständnis danken wir im Voraus. Fragen, Mitteilungen und Hinweise zu Kartierungsmaßnahmen nehmen wir gerne entgegen. Bitte wenden Sie sich an: -49 ;92'> '^006 suedost!ink@tennet. eu Art und Umfang der Kartierungen Art und Umfang der Kartiemngen sind abhängig von der Art bzw. Artengn-ippe, die kartiert v/erden. Konkrete Informationen zum Ablauf der Kartierungsaktiv'täten ergeben sich aus der Tabelle 1. Zu beachten ist. dass die einzelnen Flu'-stücke nicht von jeder Kartierungsmethode betroffen sind, sondern es finden auf den einzelnen en konkrete, für den dort speziell vorgefundenen Lebens- und Naturraum angepasste Kartierungen statt. In welcher Weise ein Grundstück konkret betroffen ist. kann der stabelle (Tabelle 2) entnommen werden. Wann Kartierungen erfolgen, hängt von den zu kartierenden Arten und den Witterungsbedingungen ab. Die Kartierungen werden im Regelfall nur zu Fuß durchgeführt und dauern zwischen 15 Minuten und mehreren Stunden. Sie können sich teilweise mehrfach wiederholen, je nachdem, welche Ziele die Kartierung verfolgt. Um die einzelnen Flächen zu erreichen, werden reguläre Pkw auf öffentlichen, privaten und landwirtschaftlichen Wegen genutzt., Sichtbeobachtungen, Begehungen Hierbei wird eine Fläche visuell beziehungsweise akustisch erfasst und die Fundpunkte in einer Karte aufgenommen. Ausbringen von Haselmaus-Nestrohre Das Ausbringen von Neströhrsn erfolgt in Wäldern und Gehölzen, um ggf. den Nachweis eines Vorkommens der hlaselmaus zu erbringen. Dabei werden die in Frage kommenden Flächen zu Fuß begangen, um möglichst geschützte und störungsarme Standorte zu finden. Dort werden kleine Plastikröhren in Büschen und Bäumen befestigt, in denen die Haselmäuse ihre Nester bauen können. Baumhöhlenkartierung und Horstsuche Zu den vorbereitenden Maßnahmen gehört auch die Durchführung einer Höhlenbaumkartierung. Diese ist erforderlich um in Wald und Gehölzen (z. B. Hecken und Feldgehölze) Höhlenbäume und Horste von Großvögeln zu identifizieren um diese zu erhalten. Bei Baumhöhlenkartierungen und der Horstsuche wird die Fläche des Untersuchungsgebietes systematisch abgeschritten und dabei jeder einzelne Baum von allen Seiten nach Höhlen, Spalten oder ausgefaulten Astabbrüchen bzw. Großnestern abgesucht. und Kescherfänge Hand- und Kescherfänge können zum Nachweis bzw. der Bestimmung von Amphibien und Libellen an allen Gewässern sowie deren direktem Umfeld durchgeführt werden. Die Fläche wird dabei zu Fuß begangen. Ausbringen von Lockstöcken Das Ausbringen von Lockstöcken erfolgt in Wäldern und Gehölzen, um ggf. den Nachweis eines Vorkommens der Wildkatze zu erbringen. Dabei werden die in Frage kommenden Flächen zu Fuß begangen, um möglichst geschützte und störungsarme Standorte zu finden. Dort wird ein kleiner Holzpflock in den Boden gesteckt, der mit Baldrian besprüht wird und an dessen aufgerautem Ende sich die Katzen reiben. Die hängen bleibenden Haare werden regelmäßig abgenommen und untersucht. Es wird sichergestellt, dass keine Schäden am Aufwuchs verursacht werden. Horchboen und Telemetire von Fledermäusen Das Vorgehen dient zum Nachweis von Fledermäusen und zur Identifi- Ration von Wochenstuben. Dabei werden in geeigneten Lebensräuinen Horchboen aufgestellt, die automatisch Ultraschalllaute aufzeichnen. Mit diesen können Fledermausarten identifiziert werden. Kommen Fledermausarten vor, die ihre Wochenstuben in Baumhöhlen liaben können, werden an geeigneten Standorten an einzelnen Abenden unter fortwährender Kontrolle Netzfänge durchgeführt. Gefangene Fledermäuse werden identifiziert und ggf. besendert, um am nächsten Tag mittels Telemetrie ihre Wochenstuben zu identifizieren. Weitere Informationen Detaillierte Angaben zur Betroffenheit der einzelnen Grundstücke, können unter eu/de/unser-netz/onshore-projektedeutschland/suedostlink/ankuendigung-von-kartierungen/. oder im Rathaus der Wörth an der Isar, Zimmer Bauamt. zu den Öffnungszeiten und unter woerth-isar. de/ eingesehen werden. Von der Europäischen Union kofinanziert Fazilität "Connecting Europe" suedos Sink.tennet eu
3 /y=3^ -!=se^ "-3^^ /^^; Taking powerfur+her Ankür^digung: Kartienir-igen für das Projekt SuedOstLJnk Durchführung in der ab dem bis Das Projekt SuedOstLink ist eine geplante Höchstspannungs-Gleichstrom-Übertragungsleitung, die zwischen den Netzverknüpfungspunkten Wolmirstedt bei Magdeburg und Isar bei Landshut verläuft. Die rund 580 km lange Erdkabelieitung ist im Bundesbedarfspiangesetz (BBPIG) als Vorhaben Nr. 5 gesetzlich verankert. Das Vorhaben befindet sich seit März 2017 im formellen Genehmigungsverfahren, der sogenannten Bundesfachplanung. SuedOstLink wird nach den Maßgaben des BBPIG als Erdkabel geplant. Im eistierenden Korridornetz werden zur Ermittlung und Erweiterung der Datengrundlage biologische Kartierungen durchgeführt. Dabei werden Landschafts- und Artengruppen in einem definierten Gebiet erfasst, so dass die Lebensräume hinsichtiich ihrer Bedeutung für den Naturhaushalt und Artenschutz bewertet werden können. Dies bedingt die konkrete Überprüfung auf den vom Korridornetz betroffenen Gnindf lachen. Um ein landschaftsökologisches Gesamtbild zu bekommen, wird eine Reihe von Methoden eingesetzt, die nachfolgend näher beschrieben wird und der Sammlung von raumbezogenen Daten dient. Dahingehend erfolgt die vorliegende Ankündigung. Beauftragte Firmen Die Kartierungen erfolgen im Auftrag der TenneT TSO GmbH durch die ARGE SOL Umwelt Süd, mit den beteiligten Firmen ifuplan, das Institut für Tierökologie und Naturbildung, die TNL Energie sowie beauftragte Drittunternehmer. Gesetzliche Grundlage, Termine und Kontakt Die Berechtigung zur Durchführung der Vorarbeiten ergibt sich aus 44 Absatz 1 Satz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Mit einer ortsüblichen Bekanntmachung werden den Eigentümern und sonstigen Nutzungsberechtigten die Vorarbeiten als Maßnahme gemäß 44 Absatz 2 EnWG mitgeteilt. Daneben werden die Kartierungen in Abstimmung mit der zuständigen höheren und unteren Naturschutzbehörden durchgeführt. Der Zeitraum, in dem die Maßnahmen stattfinden erstreckt sich vom bis zum Dabei ist zu bemerken, dass nicht alle Grundstücke über die gesamte Dauer des Zeitraumes betroffen sind, sondern die Vorarbeiten im Sinne des 44 l S. 1 EnWG nacheinander stattfinden. So ergibt sich eine zeitliche Abfolge für die Nutzung der einzelnen Gmndstücke. Nutzung von Grundstücken, Art und Umfang der Kartierungen Art und Umfang der Kartierungen sind abhängig von der Art bzw. Artengruppe die kartiert wird. Zu beachten ist, dass die einzelnen e nicht von jeder Kartierungsmethode betroffen sind, sondern es finden auf den einzelnen en konkrete, für den dort speziell vorgefundenen Lebens- und Naturraum, angepasste Kartierungen statt. Für die Kartierungen müssen nicht nur landwirtschaftliche, private und öffentliche Wege begangen und befahren, sondern in Einzelfällen auch private Grundstücke betreten werden. Hierbei werden im Regelfall keine Schäden oder Einschränkungen verursacht. Sollte es dennoch zu Flurschäden kommen, werden diese durch TenneT beseitigt bzw. in voller h-löhe entschädigt. Die Kartierungen dauern zwischen 15 Minuten und mehreren Stunden und müssen teilweise wiederholt werden. Soweit der Aufbau von Installationen temporär erforderlich ist, wird TenneT dies ggü. den betroffenen Eigentümern einzeln bekanntgeben. Fragen, Mitteilungen und Hinweise zu Kartierungsmaßnahmen nehmen wir gerne entgegen. Bitte wenden Sie sich an: T +49 ;92-. ) E suedcstlink@tennet. aj Weitere Informationen Detaillierte Angaben zur Betroffenheit der einzelnen Grundstücke, können unter eu/de/unser-netz/onshoreprojekte-deutschland/suedostlink/ankuendigung-von-kartierungen/, oder im Rathaus der Wörth an der Isar. Zimmer104 - Bauamt, zu den Öffnungszeiten Lind unter www. woerth-isar. de/ eingesehen werden. Von der Europäischen Union kofinanziert Fazilität "Connecting Europe" suedostlink.tennet. eu
4 Baumhöhlenkartierung, Horstsuche, Ausbringen von Lockstöcken, Horchboen und Hase mausnesttubes 9 9/18 9/26 9/ / / /2 35/ / l 41/2 42/ / /
5 c-, / /2 1/2 1/3 3 3/1 3/3 4/1 4/2 4/3 4/7 4/8 4/14 4/18 4/19 5 5/2 6 8/1 8/4 9 9/ /2 12/4 12/ /3 13/4 13/7 13/8 13/9 13/ /2 17/3 17/ / Baumhöhlenkartierung, Horstsuche, Ausbringen von Lockstöcken, Horchboen
6 22/1 22/2 22/3 22/4 22/5 22/6 22/7 22/8 22/9 22/10 22/11 22/12 22/13 22/14 22/15 22/16 22/17 22/18 22/19 22/20 22/21 22/22 22/23 22/24 22/28 22/ Baumhöhtenkartierung, Horstsuche, Ausbringen von Lockstöcken, Horchboen 28 29/2 29/ /2 30/3 31/ / /3 39/4 39/ /1 40/2 40/3 40/4 40/5 40/6 40/7 40/8 40/9 40/11 40/12
7 40/13 43/ / /1 46/2 46/3 46/8 46/9 46/10 46/12 46/13 46/14 46/15 46/16 46/17 4G/18 46/19 46/20 46/21 46/22 46/23 46/24 46/25 46/26 46/27 46/28 46/29 46/30 46/31 46/32 46/33 46/34 46/35 46/ / /1 57/2 57/3 57/4 57/5 57/6 57/7 57/9 57/ /3 58/4 Baumhöhlenkartierung, Horstsuche Ausbringen von Lockstöcken, Horchboen <; A
8 59/ / / /1 65/3 65/4 65/ / /1 68/3 68/4 68/5 68/6 68/7 68/ /2 69/3 69/4 69/5 69/6 69/7 69/8 69/9 69/10 69/11 69/12 69/13 69/14 69/15 69/16 69/17 69/18 69/24 69/35 69/44 69/45 69/46 69/47 69/48 69/49 69/ /2 70/3 70/5 70/6 70/7 70/9 70/10 70/11 Baumhöhtenkartierung, Horstsuche, Ausbringen von Lockstöcken, Horchboen und Haselmau nesttubes
9 70/12 70/13 70/14 70/15 70/16 70/18 70/19 70/20 70/21 70/22 70/23 70/24 70/25 70/26 70/32 70/33 70/34 71/ /1 72/2 72/3 72/4 72/ /1 73/2 73/3 73/5 74/1 74/2 74/3 75/2 75/3 75/5 75/6 75/7 75/8 75/11 75/14 75/16 75/17 75/18 76/ /2 77/ /1 83/2 84/2 84/3 84/4 Baumhöhlenkartierung, Horstsuche, Ausbringen von Lockstöcken, Horchboen
10 84/5 84/6 84/7 84/8 84/9 84/10 84/11 84/12 84/13 84/14 84/15 84/16 84/17 84/18 84/19 84/20 84/ / / / ichtbeobachtung, Baumhöhlenkartierung, Horstsuche Ausbringen von Lockstöcken, Horchboen und Haselmausn sttubes Handfange 95/ /1 99/ / / / / /
11 Gemeind /1 126/2 126/ / / / /1 140/ / / Sichtbeobachtung ßaumhöhtenkartierung, Horstsuche, Ausbringen von Lockstöcken, Horchboen und Haselmausnesttube <; 8
12 / / / /3 265/ /1 283 Baumhöhlenkartierung, Horstsuche Ausbringen von Lockstöcken, Horchboen 283/2 283/3 283/4 283/5 283/6 283/7 283/8 283/9 283/10 283/11 283/12 283/13 283/14 283/15 283/16 283/17 283/18 283/19 283/20 283/21 283/23 283/24 283/25 283/ /3 284/4 284/5 284/7 284/8 284/ /1 l; Q
13 286/ / /3 288/5 288/6 288/7 288/8 288/9 288/10 288/ / /1 291/2 291/ /2 300/ / /2 306/ / /2 1765/6 1765/ / /3 1767/4 1767/ /2 Baumhöhlenkartierung, Horstsuche, Ausbringen von Lockstöcken, Horchboen
14 1778/ /1 1785/1 1785/2 1785/ / / /1 1793/2 1793/3 1793/ / / /1 1810/2 1810/3 1810/ /2 1814/3 1814/4 1814/ / / / / / / / / /4 1815/5 1815/ /2 1817/4 1817/6 1817/8 Baumhöhlenkartierung, Horstsuche, Ausbringen von Lockstöcken, Horchboen <; 11
15 G markung /2 1818/3 1818/6 1818/7 1818/8 1818/9 1818/ / / / / / / / /4 1821/ /2 1823/3 1823/4 1823/5 1823/6 1823/ / /1 1825/ /2 1827/3 1827/4 1827/5 1827/ / / /3 1833/4 1833/5 1833/6 1833/7 1833/8 1833/9 1833/ / / / / /15 Baumhöhlenkartierung, Horstsuche, Ausbringen von Lockstöcken, Horchboen und Haselmausnesttube <; 17
16 1833/ / / /3 1838/4 1838/5 1838/6 1838/7 1838/ / / / /2 1854/ / /5 1865/6 1865/ / / / / / / Begehun, Baumhöhlenkartierung, orstsuche, Ausbringen von Lockstöcken, Hör hboen und Haselmausnest ubes
17 emarkung / / /2 1900/5 1900/6 1900/7 1900/ / /2 1901/3 1901/4 1901/5 1901/ / / / / /2 1915/3 1915/4 1915/5 1915/6 1915/7 1915/8 1915/9 1915/ / / /2 1925/ Begehung Baumhöhlenkartierung, Horstsuche, Ausbringen von Lockstöcken, Horchboen und Hasetmausnesttubes
18 GrieRenbach /2 1933/4 1933/6 1933/7 1933/8 1933/9 1933/ / /2 1939/3 1939/4 1939/9 1939/ /2 1940/3 1940/ /2 1943/3 1943/ / / /2 1948/ / Verhör n Baumhöhlenkartierung, Horstsuche Ausbringen von Lockstöcken, Horchboen
19 Oberköltnbach OberköElnbach l 2 2/ / / /2 26/3 26/4 26/5 26/6 26/7 26/8 26/9 26/10 26/11 ßaumhöhlenkartierung, Horstsuche, Ausbringen von Lockstöcken Horchboen
20 Oberkötlnbach Oberkötlnbach Oberkölinbach Oberköltnbach Oberköilnbach Oberköilnbach Oberköttnbach 26/12 26/13 26/14 26/15 26/16 26/17 26/18 26/19 26/20 26/22 26/23 26/24 26/25 26/26 26/27 26/28 26/29 26/31 26/ /6 28/7 28/8 28/9 28/10 28/11 28/12 28/13 28/14 28/15 28/16 28/17 28/19 28/21 28/22 28/23 28/ / /1 34/ /3 40 4l / /1 Baumhöhlenkartierung, Horstsuche, Ausbringen von Lockstöcken, Horchboen
21 Oberkötlnbach Oberköltnbach Oberkötlnbach Oberköltnbach Oberköilnbach Oberkötlnbach 48/ /3 52/ / /1 54/2 54/3 54/4 54/ /1 56/ / /1 82/2 82/ / / /12 103/ Baumhöhlenkartierung, Horstsuche, Ausbringen von Lockstöcken, Horchboen <; ia
22 Gemeind Oberkötlnbach Oberköltnbach Oberköltnbach Oberköilnbach Oberköltnbach / / Baumhähtenkartierung, Horstsuche Ausbringen von Lockstöcken Horchboen
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