Allgemeines Verwaltungsrecht

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Allgemeines Verwaltungsrecht"

Transkript

1 AVR 17 Universität Zürich Prof. Dr. Felix Uhlmann 1

2 Begriff und Arten der öffentlichen Sachen 33 2

3 Öffentlichen Sachen 33 Öffentliche Sachen im engeren Sinne Verwaltungsvermögen Öffentliche Sachen im Gemeingebrauch Finanzvermögen Begriff Erfüllung öffentlicher Aufgaben Freie Veräusserbarkeit (Realisierbarkeit, Pfändbarkeit) Anwendbares Recht Inhalt, Erwerb, Übertragung Aussenverhältnis (Nutzungsrechte etc.) Innenverhältnis (Zuständigkeit, Verfahren) Finanzreferendum bei Erwerb/ Übertragung Unmittelbar (für Behörden oder beschränkten Benutzerkreis) Unmittelbar (für offenen Benutzerkreis) Nein Nein Ja Nur mittelbar (durch Vermögenswert und Vermögensertrag) i.d.r. Privatrecht i.d.r. Privatrecht Privatrecht i.d.r. öffentliches Recht i.d.r. öffentliches Recht Privatrecht Öffentliches Recht Öffentliches Recht Öffentliches Recht Ja (Ausgabe) Ja (Ausgabe) Nein (Anlage) 3

4 Finanzvermögen 33 Beispiele Um Finanzvermögen handelt es sich beispielsweise bei einem vorsorglichen Landerwerb, falls dieser noch nicht für eine bestimmte öffentliche Aufgabe gebunden ist (VerwG AR vom 25. März 2008, in: GVP 2009 S. 27 E. 2.3); bei der Abgabe von Gewerbeland an Private im Baurecht (VerwG ZH vom 10. Feb. 2011, VK , E. 3; VerwG GR vom 25. Jan. 2010, in: PVG 2010 NR. 28 E. 1); bei der Verpachtung von Weideland an Landwirte (BGE 112 II 35 E. 2; Departement für Inneres und Militär SG vom 15. Feb. 2002, in: GVP 2002 Nr. 124 E. 7; OG SH vom 9. Nov. 2007, in: AB 2007 S. 94 E. 2b) oder bei einem Parkplatz, welcher ausschliesslich von Privatpersonen benutzt wird (VerwG ZH vom 14. Jan. 2004, VB , E ; anders RR OW vom 30. März 2004, in: VVGE 2004/05 Nr. 21 E. 4, wonach eine Parkfläche eine öffentliche Aufgabe erfülle und eine öffentliche Sache im Gemeingebrauch darstelle. Werde diese nur von einzelnen Personen ausschliesslich genutzt, liege eine Sondernutzung vor) 4

5 Verwaltungsvermögen 33 Beispiele Zum Verwaltungsvermögen gehören beispielsweise Schulhäuser und Schulanlagen, Verwaltungsgebäude, Werkhöfe, Spitäler, Kirchen, Einrichtungen des öffentlichen Verkehrs (BGE 127 I 84 E. 4b; VerwG BE vom 28. März 2011, in: BVR 2011 S. 314 E. 3.5; RR SZ vom 25. Nov. 2003, in: ZBl 2004 S. 536 E. 10.5; VerwG BE vom 2. Juli 2002, in: BVR 2003 S. 14 E. 2d); Sportanlagen (BGer vom 21. Okt. 2011, 2C_842/2011, E. 2.1); das Medienzentrum Bundeshaus und Parlamentsgebäude (BVGer vom 26. Sept. 2011, C_6202/2009, E ; vom 20. Juni 2011, C-6123/2009, E ); Personalparkplätze auf dem Areal eines Kantonsspitals (RR OW vom 2. Dez. 2008, in: VVGE 2008/09 Nr. 22 E. 7.2); eine Dienstwohnung eines Abwarts (VerwG ZH vom 15. Juni 1994, in: ZBl 1995 S. 233 E. 4) oder eine Turnhalle eines Schulhauses (KG ZG vom 11. Sept. 2003, in: GVP 2003 S. 198 E. 1.3]) 5

6 Verwaltungsvermögen 33 Beispiele Nutzung eines Kleinhallenbades, welches hauptsächlich der Primarschule dient und ausserhalb der ordentlichen Benutzungszeit durch die Schule den Gemeindeeinwohnern zugänglich ist: Die Benützung des Schwimmbades durch die Öffentlichkeit ist nicht eine Art des Gemeingebrauchs öffentlicher Sachen, sondern es liegt eine ausserordentliche Nutzung von Verwaltungsvermögen vor, die regelmässig eine Zulassung voraussetzt (gemäss BGer vom 3. Juli 2012, 2C_415/2011, E soll jedoch eine gemischte Nutzung vorliegen [Verwaltungsvermögen im Anstaltsgebrauch und öffentliche Sache im Gemeingebrauch]). Es ist Sache des Anstaltsträgers, die Benützungsordnung und die Zulassungsbedingungen festzulegen. Wenn zur Vermeidung eines übermässigen Andranges und unangenehmer Wartezeiten die Benützung eines Kleinhallenbades den Gemeindeeinwohnern, welche die Steuerzahler des die Institution tragenden Gemeinwesens sind, vorbehalten wird, so bedeutet dies keine Rechtsungleichheit (BGE 100 Ia 287 E. 3a und E. 3b) 6

7 Öffentliche Sachen im Gemeingebrauch 33 Beispiele Öffentliche Gewässer, Strassen, Plätze, Parkanlagen, Wege oder Brücken wie auch private Strassen, die dem Gemeingebrauch gewidmet sind, stellen öffentliche Sachen im Gemeingebrauch dar (z.b. BGE 127 II 69 E. 4c, 126 I 133 E. 4c) Parkfelder auf öffentlichen Strassen oder Plätzen sind öffentliche Sachen im Gemeingebrauch, falls sie grundsätzlich allen zugänglich sind (RR OW vom 30. März 2004, in: VVGE 2004/05 Nr. 21 E. 4), bzw. nicht bestimmten Privatpersonen als Parkanlage dienen (VerwG ZH vom 14. Jan. 2004, VB , E ) Zu den öffentlichen Sachen im Gemeingebrauch zählt auch der Luftraum (REKO INUM vom 30. Nov. 2004, in: VPB 2005 Nr. 45 E. 6), die Publikumsanlagen eines Bahnhofes (zumindest gemäss BVGer vom 29. März 2011, A-7454/2009, E und E ; ebenso REKO UVEK vom 17. Okt. 2000, in: VPB 2001 Nr. 63 E. 5.4; das Bundesgericht lässt die Frage offen [vgl. BGer vom 3. Juli 2012, 2C_415/2011, E und E ]) oder dasrütli (BJ vom 12. Juli 1993, in: VPB 1994 Nr. 52 E. 2c) 7

8 Gebrauchsrechte an öffentlichen Sachen im Gemeingebrauch 34 8

9 Öffentlichen Sachen 34 Abgabepflicht Schlichter Gemeingebrauch Gesteigerter Gemeingebrauch Begriffselemente Bewilligungspflicht Bestimmungsgemäss und gemeinverträglich Nicht bestimmungsgemäss oder nicht gemeinverträglich Sondernutzung Nicht bestimmungsgemäss und ausschliessend Bewilligungsfrei Kann bewilligungspflichtig erklärt werden Zwar unentgeltlich aber Kontrollgebühr zulässig Benutzungsgebühr zulässig Konzessionspflichtig Konzessionsgebühr 9

10 Schlichter Gemeingebrauch 34 Beispiele Gemeinverträglich und damit prinzipiell dem schlichten Gemeingebrauch eines Gewässers zuzuordnen sind etwa das Baden, Schwimmen und das gewöhnliche Fahren mit Schiffen oder Windsurfbrettern. Als gesteigerter Gemeingebrauch (oder allenfalls sogar Sondernutzung) werden hingegen das Stationieren von Schiffen, nautische Veranstaltungen (Segel- und Ruderregatten, Kanu- und Schwimmwettkämpfe), das Aufstellen von Bojen und Flossen sowie die Entnahme von nicht unerheblichen Wassermengen angesehen, weil sie eine wesentliche Störung des allgemeinen Gebrauchs zur Folge haben, eine andere Gewässernutzung verhindern können bzw. sich nach Natur und Intensität nicht mehr im Rahmen des Üblichen halten (BGE 100 Ia 131 E. 5c, 95 I 243 E. 2, 88 I 18 E. 6 und 7; Zusammenfassung der Rechtsprechung in BGer vom 10. Aug. 2005, 2P.191/2004, E ) Das Wakeboarden auf einem See gehört zum gesteigerten Gemeingebrauch, wenn dabei ein schweres Motorboot verwendet wird mit der Absicht, Sprünge und dergleichen über die vom Boot erzeugte Heckwelle zu vollführen, was die Nutzung des Sees durch Dritte erheblich beeinträchtigen kann (BGer vom 10. Aug. 2005, 2P.191/2004, E ) 10

11 Schlichter Gemeingebrauch 34 Beispiele Unterschriftensammlungen werden dem schlichten Gemeingebrauch zugeordnet, wenn dafür keinerlei Mobiliar wie Stände und Tische erforderlich sind (BGE 105 Ia 91 E. 2), keine Vielzahl von Personen beteiligt sind, wenn diese nicht zu grösseren Ansammlungen von Personen führen (siehe auch BGE 132 I 49 E. 7.2) und den öffentlichen Grund nicht wesentlich länger in Anspruch nehmen als die Tätigkeiten aller anderen Benutzer (BGE 135 I 302 E. 3.2 und E. 3.3 [Unterschriftensammlungen ohne Stand durch höchstens drei Personen an Örtlichkeiten in den Fussgängerzonen der St. Galler Innenstadt]) In der Regel wird das Parkieren auf öffentlichen Parkplätzen ab einer Dauer von ca. 30 Minuten je nach örtlicher Situation (und Angebot bzw. Nachfrage) als längerfristig und damit als gesteigerter Gemeingebrauch betrachtet (BGE 122 I 279 E. 2b, 112 Ia 39 E. 1b; VerwG ZH vom 24. Mai 2012, VB , E. 5.2 [regelmässiges Parkieren während der Nacht]) Das kurzfristige Anlegen und Festmachen eines Schiffes ist schlichter Gemeingebrauch (OG OW vom 23. Sept. 1997, in: AbR 1996/97 Nr. 34 E. 2c/cc), während das (längerfristige) Stationieren von Schiffen gesteigerten Gemeingebrauch oder allenfalls Sondernutzung darstellt (Beispiele aus BGer vom 10. Aug. 2005, 2P.191/2004, E ) 11

12 Gesteigerter Gemeingebrauch 34 Beispiele Aufstellen von Marktständen an Wochenmärkten auf öffentlichem Grund (BGE 132 I 97 E. 2.2) Kundgebungen bzw. Demonstrationen (BGE 132 I 256 E. 3, 127 I 164 E. 3b, 124 I 267 E. 3a, 107 Ia 64 E. 2a) Zirkusvorstellungen auf öffentlichem Grund (BGE 121 I 279 E. 2a) Aufstellen von Informationsständen oder Tischen und Ähnliches (BGE 105 Ia 91 E. 2) Verteilen von Gratiszeitungen auf Bahnhöfen durch Personen (REKO UVEK vom 17. Okt. 2000, in: VPB 2001 Nr. 63 E ) Verkauf von Zeitungen stellt gesteigerten Gemeingebrauch dar, während dies für die unentgeltliche Verteilung von Presseerzeugnissen durch eine einzelne Person nicht der Fall ist (ZBl 81 [1980] 35 ff.; BGE 96 I 586, 588 ff.). Verteilen Mitglieder der Scientology Kirche Zürich verschiedene Drucksachen an Passanten auf Strassen und Plätzen in der Stadt Zürich, kann gesteigerter Gemeingebrauch vorliegen, wenn die Mitglieder bereits auf dem öffentlichen Grund Gespräche mit Passanten zu führen, um deren Interesse für die angebotenen Leistungen zu wecken. Entsprechend können etwa Ausweichbewegungen von Passanten, Menschenansammlungen, Diskussionen oder gar Auseinandersetzungen in stark frequentierten Lagen zu Störungen des Verkehrsflusses führen (BGE 126 I 133, 139) 12

13 Sondernutzung 34 Beispiele Baugrubensicherung, die für eine ca. 16 Monate dauernde Bauphase notwendig ist (VerwG ZH vom 29. April 2010, VB , E. 4.1) Bau und Betrieb von Leitungen im öffentlichen Grund (VerwG ZH vom 25. Febr. 2010, VK: , E. 4.1 [Gasversorgungsanlagen]) Endlager für radioaktive Abfälle (BGE 119 Ia 390 E. 5e) Kioske, Schaukasten, Automaten oder das Anbringen einer Fassadenisolation über öffentlichem Grund (Baurekursgericht ZH vom 28. Jan. 2010, in: BEZ 2010 Nr. 38 E. 2) Wasserkraftwerke (VerwG BE vom 3. April 2008, in: BVR 2009 S. 341 ff.) AbbauvonKies (VerwG GR vom 6. März 2007, U-02-53, E. 3) Nutzung des Funkfrequenzspektrums für Mobilfunkdienste; es handelt es sich um ein beschränktes natürliches Gut (BGE 131 II 735 E. 3.1, 125 II 293 E. 5b) Nutzung des von einem Bootshafen beanspruchten Teils des Walensees (BGer vom 21. Juni 2005, 2P.13/2005, E. 2.1) «Vermietung» eines öffentlichen Parkplatzes an Private (RR OW vom 30. März 2004, in: VVGE 2004/05 Nr. 21 E. 5) ganzjährige Nutzung eines öffentlichen Platzes für die Erstellung und den Betrieb von Restaurant-Wintergärten (VerwG BE vom 6. Okt. 2003, in: BVR 2004 S. 85 ff. E. 2.2) 13

14 Schlichter Gemeingebrauch gesteigerter Gemeingebrauch - Sondernutzung 34 Qualifizieren Sie folgende Nutzungsarten. Stationierung von Booten (ZBl 1986, 368 ff) Verpachtung aller Werbeflächen (BGE 128 I 295 ff.) Parkieren während der Nacht (BGE 108 Ia 111 ff.) Informationsstand mit 3-4 Stühlen (BGE 105 Ia 15 ff.) Prostitution (BGE 101 Ia 473 ff.) Verteilung von Werbematerial (BGE 126 I 133 ff.) Verteilung von ideellen Erzeugnissen (BGE 110 Ia 47 ff., 96 I 586 ff.) Taxi-Standplatz (BGE 108 Ia 135 ff.) Endlagerung radioaktiver Abfälle (BGE 119 Ia 390 ff.) Festanlässe auf der Landiwiese (BGE 132 III 349 ff.) Nutzung einer Funkfrequenz durch Mobilfunkdienst (BGE 131 II 735 ff.) Kundgebung mit multikulturellem Strassenfest am 1. August in Brunnen (BGE 132 I 256 ff.) Unterschriftensammlung (durch höchstens drei Personen, ohne Stand) in der St. Galler Innenstadt (BGE 135 I 302 ff.) 14

15 Schlichter Gemeingebrauch gesteigerter Gemeingebrauch - Sondernutzung 34 Schlichter Gemeingebrauch Gesteigerter Gemeingebrauch Sondernutzung Verteilung von ideellen Erzeugnissen (BGE 110 Ia 47 ff., 96 I 586 ff.) Unterschriftensammlung (durch höchstens drei Personen, ohne Stand) in der St. Galler Innenstadt (BGE 135 I 302 ff.) Stationierung von Booten (ZBl 1986, 368 ff) Parkieren während der Nacht (BGE 108 Ia 111 ff.) Informationsstand mit 3-4 Stühlen (BGE 105 Ia 15 ff.) Prostitution (BGE 101 Ia 473 ff.) Verteilung von Werbematerial (BGE 126 I 133 ff.) Taxi-Standplatz (BGE 108 Ia 135 ff.) Festanlässe auf der Landiwiese (BGE 132 III 349 ff.) Kundgebung mit multikulturellem Strassenfest am 1. August in Brunnen (BGE 132 I 256 ff.) Verpachtung aller Werbeflächen (BGE 128 I 295 ff.) Endlagerung radioaktiver Abfälle (BGE 119 Ia 390 ff.) Nutzung einer Funkfrequenz durch Mobilfunkdienst (BGE 131 II 735 ff.) 15

16 Schlichter Gemeingebrauch gesteigerter Gemeingebrauch - Sondernutzung 34 Die Begriffe des schlichten und des gesteigerten Gemeingebrauchs sind kantonalrechtlich bestimmt (BGE 135 I 302, E. 3.1) "Die Nutzung von öffentlichen Sachen richtet sich in erster Linie nach kantonalem Recht. Dieses umschreibt insbesondere, in welchem Rahmen und Ausmass öffentliche Sachen im Gemeingebrauch genutzt werden dürfen und wie namentlich öffentlicher Grund von der Allgemeinheit benützt werden darf. Dabei unterscheiden die kantonalen Rechtsordnungen und die Praxis meist zwischen schlichtem Gemeingebrauch, gesteigertem Gemeingebrauch und Sondernutzung. Die Rechtsprechung und die Verwaltungsrechtswissenschaft haben diese Einteilung konkretisiert [ ]. Dies ändert nichts am Umstand, dass insbesondere die Begriffe des schlichten bzw. des gesteigerten Gemeingebrauchs kantonalrechtlich bestimmt sind. Das kantonale Strassengesetz [des Kantons St. Gallen, sgs 732.1], welches auf öffentliche Plätze sachgemäss angewendet wird (Art. 1 Abs. 3 StrG), verwendet die Begriffe des einfachen bzw. des gesteigerten Gemeingebrauchs an verschiedener Stelle [ ]." 16

17 Exkurs: Nutzung von Verwaltungsvermögen 34 Ordentliche/ausserordentliche Nutzung, Sondernutzung Ordentliche Nutzung: Wird Verwaltungsvermögen bestimmungsgemäss im Rahmen der Verwaltungstätigkeit gebraucht (z.b. ein Verwaltungsgebäude durch Behördenmitglieder, eine Universität durch den Lehrkörper und die Studierenden), so liegt eine ordentliche Nutzung vor Ausserordentliche Nutzung: Soweit Verwaltungsvermögen nicht für den bestimmungsgemässen Gebrauch benötigt wird, kann es vorübergehend auch für eine ausserordentliche Nutzung zu anderen Zwecken (z.b. Benutzung von Schulräumen und Turnhallen an Abenden oder in den Ferien durch Vereine) zur Verfügung gestellt werden. Die ausserordentliche Nutzung ist nur zulässig, sofern sich eine solche Nutzung überhaupt mit der Zweckbestimmung der Sache vereinbaren lässt Sondernutzung: Private machen langfristig und ausschliesslich Gebrauch von Verwaltungsvermögen (ein Teil der Parkplätze eines Spitals ist ausschliesslich zur Nutzung durch die Chefärzte vorgesehen) 17

18 Nutzung von Verwaltungsvermögen 34 Beispiele Der Gemeinderat von Tavannes lehnte ein Gesuch des Organisationskomitees des Festes der jurassischen Jugend ab, ihm den Gemeindesaal zur Verfügung zu stellen. Das Bundesgericht, an welches sich das Organisationskomitee nach Durchlaufen des kantonalen Instanzenzuges wandte, stellte fest, auf Gemeindesäle, die für Versammlungen benutzt werden könnten, sei die Rechtsprechung über die Benutzung des öffentlichen Grundes sinngemäss anwendbar. Beim Entscheid über die Bewilligung der Benutzung des Gemeindesaales sei deshalb der Meinungsäusserungs- und der Versammlungsfreiheit Rechnung zu tragen. Dabei seien allerdings die Umstände des Einzelfalles zu beachten, namentlich soweit die kommunalen Räumlichkeiten nicht die Einzigen seien, die sich zur Durchführung einer Versammlung eignen. Das Bundesgericht bezeichnete die Ablehnung des Gesuches um Benutzung des Gemeindesaales als unverhältnismässige Beschränkung dieser Freiheitsrechte und überdies als Verstoss gegen die Rechtsgleichheit (BGer in ZBl 93 [1992] S. 40, 43 f.) Die Verkehrsbetriebe der Stadt Luzern (VBL) stellten eine bestimmte Anzahl ihrer Fahrzeuge zur Anbringung von sog. "Ganzbemalungen" zu Werbezwecken zur Verfügung. Anders als bei der Benutzung von öffentlichem Grund ergibt sich hier aus den Freiheitsrechten kein direkter Anspruch auf Zuteilung solcher Werbeflächen, da kein faktisches Monopol besteht. Es kann auf andere Werbemöglichkeiten ausgewichen werden; immerhin muss die Auswahl diskriminierungs- und willkürfrei erfolgen (BGE 127 I 84 ff.) 18

19 Nutzung von Verwaltungsvermögen 34 Beispiele Zutrittsausweis zum Medienzentrum im Bundeshaus: Nach der am 1. Jan in Kraft getretene Verordnung vom 30. Nov über die Akkreditierung von Medienschaffenden (MAkkV) stellt die Bundeskanzlei nur Zutrittsausweise für Personen aus, welche im Umfang von mindestens 60% einer Vollzeitstelle journalistisch zum Zweck der Information aus dem Bundeshaus tätig sind. Nach dem Bundesverwaltungsgericht steht das Medienzentrum Bundeshaus und das Parlamentsgebäude im Verwaltungsvermögen der Eidgenossenschaft. Das Gemeinwesen ist nicht ohne Weiteres verpflichtet, Privatpersonen die Nutzung seines Verwaltungsvermögens zu gestatten. In grundrechtsrelevanten Fällen kann sich jedoch für die gesuchstellende Partei analog zum gesteigerten Gemeingebrauch von Strassen und Plätzen ein bedingter Anspruch auf Nutzung der Verwaltungssache aus den betroffenen Grundrechten ergeben. Vorliegend ist unbestritten, dass sich die Medienschaffenden auf die Medienfreiheit berufen können. Da der beantragte Zutritt zum Medienzentrum Bundeshaus und Parlamentsgebäude der Beschaffung von journalistisch relevanten Informationen dient, stellt die Nichterteilung des entsprechenden Zutrittsausweises einen Eingriff in die Medienfreiheit dar, wobei es sich um einen leichten Eingriff handelt, da durch die Nichterteilung des Zutrittsausweises die Informationsbeschaffung aus dem Bundeshaus nicht vollständig verunmöglicht wird (BVGer vom 20. Juni 2011, C-6123/2009, E. 3.2; ferner BVGer vom 26. Sept. 2011, C-6202/2009, E ) 19

20 Öffentliche Sachen im Gemeingebrauch 34 NZZ vom 14. Dezember 2011, S. 15 "Politische und auch religiöse Verteilaktionen in Bahnhöfen müssen grundsätzlich erlaubt sein. Dies hat das Bundesamt für Verkehr verfügt und die gängige Verbotspraxis als verfassungswidrig eingestuft. Die SBB akzeptieren den Entscheid nicht." Ist das Bahnhofsareal (Fläche, Wände) eine Sache im Gemeingebrauch? 20

21 Öffentliche Sachen im Gemeingebrauch 34 Dürfen die SBB die Entfernung dieses Plakates veranlassen? Vgl. BVGer A-7454/2009 vom 29. März

22 Öffentliche Sachen im Gemeingebrauch 34 Plakatierung von Werbeflächen im Bahnhofsareal Im Rahmen der Aktion Palästina-Solidarität wurde die allgemeine Plakatgesellschaft (APG; verantwortlich für Vermarktung und Bewirtschaftung von Plakatflächen) mit dem Aushang eines Plakates, welches sich inhaltlich gegen die Siedlungspolitik der israelischen Regierung richtete, beauftragt. Dieses sollte an verschiedenen Standorten im Zürcher Hauptbahnhof ausgehängt werden. Die SBB veranlassten nach dreitägigem Aushang die sofortige Entfernung des Plakates. Gegen diesen Entscheid gelangten die Auftraggeber ans Bundesverwaltungsgericht. (Vgl. BVGer A-7454/2009 vom 29. März 2011) 22

23 Öffentliche Sachen im Gemeingebrauch 34 Plakatierung von Werbeflächen im Bahnhofsareal BVGer A- 754/2009 vom 29. März 2011, E "[Es ] kann nicht argumentiert werden, es handle sich bei den Plakatflächen um ausgeschiedene Flächen zur kommerziellen Nutzung, weswegen eine Grundrechtsbindung nicht in Frage komme. Zwar verfolgt die SBB AG mit der Überlassung von Flächen an den Bahnhofswänden auch finanzielle Interessen. Entscheidend ist aber, dass auch bei der entgeltlichen Überlassung von Flächen die Regelung der Nutzung der Bahnhofswand im Interesse des Bahnverkehrs im Vordergrund steht und stehen muss (vgl. Art. 5 Abs. 2 und 3 aebg [ ]). So darf die SBB AG nicht aus finanziellen Gründen die Wände einer Nutzung zuführen, die dem Bahnverkehr hinderlich wäre. Die finanziellen Interessen haben gegenüber diesem staatlichen Interesse zurückzutreten (vgl. auch Entscheid REKO/UVEK vom 17. Oktober 2000, VPB E ). Die Regelung der Benützung der Bahnhofswand kann zwar grundsätzlich die Überlassung von Werbeflächen beinhalten, doch nur und soweit, als damit nicht der ordnungsgemässe Bahnbetrieb gefährdet wird. Es handelt sich bei der Bahnhofswand vielmehr um eine in der Verfügungsmöglichkeit der SBB AG stehende öffentliche Sache (im Gemeingebrauch), die neben ihrem primären Nutzen für den Bahnverkehr (auch) kommerziell genutzt wird [...]" 23

Allgemeines Verwaltungsrecht

Allgemeines Verwaltungsrecht Prof. Dr. Felix Uhlmann Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht sowie Rechtsetzungslehre Universität Zürich Prof. Dr. Felix Uhlmann 1 Begriff und Arten der öffentlichen Sachen 33 Prof. Dr. Felix Uhlmann

Mehr

Allgemeines Verwaltungsrecht

Allgemeines Verwaltungsrecht Prof. Dr. Felix Uhlmann Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht sowie Rechtsetzungslehre AVR 17 Universität Zürich Prof. Dr. Felix Uhlmann 1 Begriff und Arten der öffentlichen Sachen 33 Prof. Dr. Felix

Mehr

Fall Nr. 12: Burkaverbot

Fall Nr. 12: Burkaverbot Übungen im Öffentlichen Recht I Gruppe A-C und N-P Fall Nr. 12: Burkaverbot Prof. Dr. Thomas Gächter Seite 1 Folie von Prof. D. Moeckli Seite 2 Seite 3 Grundrechtsbindung der BPG AG (I) Grundrechte binden

Mehr

Übungen im Öffentlichen Recht I FS 2016 Gruppen A C und N P

Übungen im Öffentlichen Recht I FS 2016 Gruppen A C und N P Fall 3 Postfall Übungen im Öffentlichen Recht I FS 2016 Gruppen A C und N P Prof. Thomas Gächter Seite 1 Sachverhalt / Prozessgeschichte Tierschutzverein «ProTier» beantragt Versand von Massensendungen

Mehr

Reglement über das Stationieren von Schiffen im öffentlichen Hafen

Reglement über das Stationieren von Schiffen im öffentlichen Hafen Reglement über das Stationieren von Schiffen im öffentlichen Hafen Gemeinde Uetikon am See Vom Gemeinderat genehmigt am 4. Dezember 2014. 2 Gemeinde Uetikon am See Reglement Über das Stationieren von Schiffen

Mehr

Übungen im Öffentlichen Recht II (Gruppen D F und Q S) Fall 3 Prof. A. Griffel - Übungen im Öffentlichen Recht II - Herbstsemester 2012 Folie 1

Übungen im Öffentlichen Recht II (Gruppen D F und Q S) Fall 3 Prof. A. Griffel - Übungen im Öffentlichen Recht II - Herbstsemester 2012 Folie 1 Übungen im Öffentlichen Recht II (Gruppen D F und Q S) Fall 3 Prof. A. Griffel - Übungen im Öffentlichen Recht II - Herbstsemester 2012 Folie 1 I. Anfechtbarkeit des Entscheids des Rektors auf kantonaler

Mehr

Allgemeines Verwaltungsrecht

Allgemeines Verwaltungsrecht AVR 11 Universität Zürich Prof. Dr. Felix Uhlmann 1 Grundsätze der Verwaltungsorganisation und der Verwaltungsführung 19 2 Hierarchie - Zentralisation 19 Hierarchie Die hierarchische Organisationsform

Mehr

Rekurskommission des Eidgenössischen Departementes für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Rekurskommission des Eidgenössischen Departementes für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation Rekurskommission des Eidgenössischen Departementes für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation Commission de recours du Département fédéral de l'environnement, des transports, de l'énergie et de la

Mehr

V E R O R D N U N G Ü B E R D A S N A C H T P A R K I E R E N A U F Ö F F E N T L I C H E M G R U N D

V E R O R D N U N G Ü B E R D A S N A C H T P A R K I E R E N A U F Ö F F E N T L I C H E M G R U N D V E R O R D N U N G Ü B E R D A S N A C H T P A R K I E R E N A U F Ö F F E N T L I C H E M G R U N D (nachfolgend Nachtparkierverordnung genannt) vom 23. November 2004 I N H A L T 1. ALLGEMEINES... 2

Mehr

Fall 7 (Marco Donatsch, 7./8. November 2011)

Fall 7 (Marco Donatsch, 7./8. November 2011) Fall 7 (Marco Donatsch, 7./8. November 2011) Analyse des Sachverhalts: Gemeinde X (Kt. ZH) kündigt A den Mietvertrag für seine Boje A bestreitet Gültigkeit der Kündigung, da kein Kündigungsgrund gemäss

Mehr

Der Stadtrat an den Gemeinderat

Der Stadtrat an den Gemeinderat Stadt Frauenfeld Der Stadtrat an den Gemeinderat SRB-Nr. 382 Gemeinderat Peter Lenggenhager; Einfache Anfrage Platz für bewilligungspflichtige Standaktionen auf dem Areal des Bahnhofplatzes Frauenfeld

Mehr

Übungen im öffentlichen Recht I Fall 5

Übungen im öffentlichen Recht I Fall 5 Übungen im öffentlichen Recht I Fall 5 Bachelorstudium Rechtswissenschaft, FS 2015 MLaw Gregori Werder Seite 1 Übersicht I. Sachverhalt II. Lösung III. Lernkontrolle Seite 2 1 Lernziele Sie verstehen die

Mehr

Allgemeines Verwaltungsrecht

Allgemeines Verwaltungsrecht Prof. Dr. Felix Uhlmann Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht sowie Rechtsetzungslehre AVR 10 Universität Zürich Prof. Dr. Felix Uhlmann 1 Verwaltungsrechtlicher Vertrag 18 Prof. Dr. Felix Uhlmann

Mehr

GEMEINDE BERLINGEN. Reglement über das Abstellen von Fahrzeugen auf öffentlichen Strassen und Plätzen der Gemeinde

GEMEINDE BERLINGEN. Reglement über das Abstellen von Fahrzeugen auf öffentlichen Strassen und Plätzen der Gemeinde GEMEINDE BERLINGEN Reglement über das Abstellen von Fahrzeugen auf öffentlichen Strassen und Plätzen der Gemeinde Berlingen Gestützt auf 72, Abs. 2 des Baugesetzes des Kantons Thurgau, 34, Abs. 4 des Gesetzes

Mehr

(Parkierungsreglement)

(Parkierungsreglement) Kanton St. Gallen Gemeinde Bad Ragaz Reglement über das Parkieren auf öffentlichem Grund () genehmigt am 6. November 00 Unkostenbeitrag Fr. 6.-- Inhaltsverzeichnis Reglement über das Parkieren auf öffentlichem

Mehr

Parkplatzreglement der Politischen Gemeinde Ennetbürgen vom 25. Mai 2018 (Version vom )

Parkplatzreglement der Politischen Gemeinde Ennetbürgen vom 25. Mai 2018 (Version vom ) Parkplatzreglement der Politischen Gemeinde Ennetbürgen (Version vom 28.11.2017) Die Stimmberechtigten von Ennetbürgen beschliessen, gestützt auf: - Art. 76 der Verfassung vom 10. Oktober 1965 des Kantons

Mehr

POLITISCHE GEMEINDE FLUMS

POLITISCHE GEMEINDE FLUMS POLITISCHE GEMEINDE FLUMS Reglement über das Parkieren auf öffentlichem Grund (P A R K I E R U N G S R E G L E M E N T) vom 8. September 2005 Politische Gemeinde Flums / Parkierungsreglement Seite 2 Inhaltsverzeichnis

Mehr

Übungen im Öffentlichen Recht III (Gruppen D F und Q S) Fall 2 Prof. A. Griffel - Übungen im Öffentlichen Recht III - Frühjahrssemester 2017 Folie 2

Übungen im Öffentlichen Recht III (Gruppen D F und Q S) Fall 2 Prof. A. Griffel - Übungen im Öffentlichen Recht III - Frühjahrssemester 2017 Folie 2 Übungen im Öffentlichen Recht III (Gruppen D F und Q S) Fall 2 Prof. A. Griffel - Übungen im Öffentlichen Recht III - Frühjahrssemester 2017 Folie 2 I. Anfechtbarkeit des Entscheids des Rektors auf kantonaler

Mehr

Allgemeines Verwaltungsrecht

Allgemeines Verwaltungsrecht Prof. Dr. Felix Uhlmann Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht sowie Rechtsetzungslehre Universität Zürich Prof. Dr. Felix Uhlmann 1 Konzessionen 38 Prof. Dr. Felix Uhlmann 2 Konzessionen 38 1. Begriff

Mehr

Verordnung über die Kontingente für 40-Tonnen- sowie Leer- und Leichtfahrten

Verordnung über die Kontingente für 40-Tonnen- sowie Leer- und Leichtfahrten Verordnung über die Kontingente für 40-Tonnen- sowie Leer- und Leichtfahrten (Fahrten-Kontingentsverordnung) vom 1. November 2000 (Stand am 14. Januar 2003) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf die

Mehr

Politische Gemeinde. Parkplatzreglement. vom 24. November (Neudruck September 2005)

Politische Gemeinde. Parkplatzreglement. vom 24. November (Neudruck September 2005) Politische Gemeinde Parkplatzreglement vom 24. November 2000 (Neudruck September 2005) - 2 - Der Gemeinderat Mels erlässt gestützt auf Art. 136 lit. g des Gemeindegesetzes (sgs 151.2, abgekürzt GG), Art.

Mehr

Parkplatzreglement der Politischen Gemeinde Ennetbürgen vom 25. Mai 2018

Parkplatzreglement der Politischen Gemeinde Ennetbürgen vom 25. Mai 2018 Parkplatzreglement der Politischen Gemeinde Ennetbürgen vom 25. Mai 2018 Die Stimmberechtigten von Ennetbürgen, gestützt auf: Art. 76 der Verfassung vom 10. Oktober 1965 des Kantons Nidwalden (Kantonsverfassung,

Mehr

Modul XII Staats- und Beamtenhaftung

Modul XII Staats- und Beamtenhaftung Modul XII Staats- und Beamtenhaftung A. Öffentliches Entschädigungsrecht Das Verwaltungshandeln kann Schäden verursachen oder anderweitige Auswirkungen auf das Vermögen haben, die im Rechtsstaat abzugelten

Mehr

Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen Nr. 411

Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen Nr. 411 Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Geschäftsfeld Alters- und Hinterlassenenvorsorge 22.05.2019 Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen

Mehr

Übungen Öffentliches Recht II

Übungen Öffentliches Recht II Gruppen K-M und W-Z Prof. Dr. Felix Uhlmann Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht sowie Rechtsetzungslehre Universität Zürich Prof. Dr. Felix Uhlmann 1 Anfechtbarkeit des Entscheides des Gr. Rates

Mehr

Verordnung über die Kontingente für 40-Tonnen- sowie Leer- und Leichtfahrten

Verordnung über die Kontingente für 40-Tonnen- sowie Leer- und Leichtfahrten Verordnung über die Kontingente für 40-Tonnen- sowie Leer- und Leichtfahrten (Fahrten-Kontingentsverordnung) vom 1. November 2000 Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf die Artikel 4 und 5 des Verkehrsverlagerungsgesetzes

Mehr

Niederlassungsfreiheit und 1. Teil freie Kommunikation. 28. Oktober 2011 PD Patricia Schiess Herbstsemester 2011

Niederlassungsfreiheit und 1. Teil freie Kommunikation. 28. Oktober 2011 PD Patricia Schiess Herbstsemester 2011 Niederlassungsfreiheit und 1. Teil freie Kommunikation 28. Oktober 2011 PD Patricia Schiess Herbstsemester 2011 Niederlassungsfreiheit (I) Historische Entwicklung bis 1848 keine freie Niederlassung für

Mehr

Schweizer Bürgerrecht. 6. und 9. Dezember 2011 PD Patricia Schiess Herbstsemester 2011

Schweizer Bürgerrecht. 6. und 9. Dezember 2011 PD Patricia Schiess Herbstsemester 2011 Schweizer Bürgerrecht 6. und 9. Dezember 2011 PD Patricia Schiess Herbstsemester 2011 Historische Entwicklung Kantonsbürgerrecht als primäres Bürgerrecht Art. 42 BV von 1848: Jeder Kantonsbürger ist Schweizerbürger.

Mehr

REGIERUNGSRAT. Aarau, Juni 2014 HINTERGRUNDINFORMATION. Schlanke und effiziente Verwaltung im Kanton Aargau. 1. Zusammenfassung

REGIERUNGSRAT. Aarau, Juni 2014 HINTERGRUNDINFORMATION. Schlanke und effiziente Verwaltung im Kanton Aargau. 1. Zusammenfassung REGIERUNGSRAT Aarau, Juni 2014 HINTERGRUNDINFORMATION Schlanke und effiziente Verwaltung im Kanton Aargau 1. Zusammenfassung Der Kanton Aargau verfügt über eine schlanke und effiziente Staatsverwaltung.

Mehr

Öffentlich-rechtliche vs. zivilrechtliche Verträge in der Stromwirtschaft

Öffentlich-rechtliche vs. zivilrechtliche Verträge in der Stromwirtschaft Öffentlich-rechtliche vs. zivilrechtliche Verträge in der Stromwirtschaft Phyllis Scholl, Bär & Karrer AG VSE Juristentag Bern, 23. November 2016 Einstieg (1/2) Urteil des Bundesgerichts vom 17. April

Mehr

Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen Nr. 360

Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen Nr. 360 Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Geschäftsfeld AHV, Berufliche Vorsorge und Ergänzungsleistungen 15.05.2015 Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und

Mehr

Schweizerisches Bundesverwaltungsrecht

Schweizerisches Bundesverwaltungsrecht Prof. Dr. Felix Uhlmann Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht sowie Rechtsetzungslehre Universität Zürich Prof. Dr. Felix Uhlmann 1 Personalrecht 2-5 Leseplan: Skript 2-5 Häfelin/Müller/Uhlmann, 28

Mehr

PARKIERUNGSREGLEMENT

PARKIERUNGSREGLEMENT GEMEINDE 4718 HOLDERBANK SO PARKIERUNGSREGLEMENT Reglement über die Benützung von öffentlichem Grund CW-11/2016 Seite 1 Reglement über die Benützung der öffentlichen Parkplätze Die Einwohnergemeinde Holderbank

Mehr

Verordnung über die Benützung der öffentlichen Parkplätze

Verordnung über die Benützung der öffentlichen Parkplätze Verordnung über die Benützung der öffentlichen Parkplätze 2 Der Gemeinderat von Muri bei Bern erlässt, gestützt auf Artikel 12 und 26 des Gebührenreglements vom 17. November 2015, folgende Verordnung über

Mehr

Gebührenreglement. vom

Gebührenreglement. vom Gebührenreglement vom. Dezember 04 Inhaltsverzeichnis Artikel Seite I. Allgemeine Bestimmungen. Erhebung von Gebühren. Übergeordneter Grundsatz 3. Gebührenpflichtt 4. Zusätzliche Auslagen; besonderer Personalaufwand

Mehr

Verordnung über den Klosterplatz in St.Gallen

Verordnung über den Klosterplatz in St.Gallen Gesetzessammlung des Kantons St.Gallen 7. Verordnung über den Klosterplatz in St.Gallen vom 9. Mai 0 (Stand. Januar 0) Die Regierung des Kantons St.Gallen erlässt in Ausführung von Art. 6 ter des Strassengesetzes

Mehr

1. Wie viele Gesuche um Zustimmung zu einer Härtefallbewilligung wurden im Jahre 2008 von einzelnen Kantonen gestellt:

1. Wie viele Gesuche um Zustimmung zu einer Härtefallbewilligung wurden im Jahre 2008 von einzelnen Kantonen gestellt: Nationalrat 09.1004 Anfrage Prelicz-Huber Härtefallgesuche Wortlaut der Anfrage vom 3. März 2009 Die Kantone können abgewiesenen Asylbewerberinnen bzw. -bewerber und vorläufig aufgenommenen Ausländerinnen

Mehr

Modul XI Monopole und Konzessionen

Modul XI Monopole und Konzessionen Modul XI Monopole und Konzessionen Ziel der Veranstaltung: Vertiefung der Begriffe "Monopol" und "Konzession" sowie Behandlung von Einzelfragen (siehe Fragen zu den Fällen). A. Verwaltungsrechtsverhältnis

Mehr

Anordnung. über die Zulassung und Regelung des Gemeingebrauchs. am Emssee (Emssee-Anordnung) vom 27. April 1977

Anordnung. über die Zulassung und Regelung des Gemeingebrauchs. am Emssee (Emssee-Anordnung) vom 27. April 1977 Anordnung über die Zulassung und Regelung des Gemeingebrauchs am Emssee (Emssee-Anordnung) vom 27. April 1977 Auf Grund des 32 des Landeswassergesetzes vom 22.5.1962 (GV. NW. S. 235/SGV NW 77) und des

Mehr

EINWOHNERGEMEINDE MEIKIRCH

EINWOHNERGEMEINDE MEIKIRCH EINWOHNERGEMEINDE MEIKIRCH Gebührenreglement Beschlossen an der Gemeindeversammlung vom 03.12.2012 10 Gebührenreglement Allgemeine Bestimmungen Grundsatz Übergeordnete Grundsätze Gebührenpflicht Auslagen

Mehr

Rechtswissenschaftliches Institut. Wirtschaftsfreiheit

Rechtswissenschaftliches Institut. Wirtschaftsfreiheit Wirtschaftsfreiheit Grundsatz der Wirtschaftsfreiheit Art. 94 BV als «grundlegendes Ordnungsprinzip einer auf marktwirtschaftlichen Prinzipien beruhenden Wirtschaftsordnung» (BGE 138 I 378) Art. 27 BV

Mehr

Bundesratsbeschluss über das Ergebnis der Volksabstimmung vom 11. März 2012

Bundesratsbeschluss über das Ergebnis der Volksabstimmung vom 11. März 2012 Bundesratsbeschluss über das Ergebnis der Volksabstimmung vom 11. März 2012 (Volksinitiative «Schluss mit uferlosem Bau von Zweitwohnungen!»; Bundesbeschluss über die Regelung der Geldspiele zugunsten

Mehr

Öffentliches Verfahrensrecht

Öffentliches Verfahrensrecht Prof. Dr. Felix Uhlmann Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht sowie Rechtsetzungslehre ÖVR 7 Prof. Dr. Felix Uhlmann 1 Beschwerdeverfahren III (Legitimation) Prof. Dr. Felix Uhlmann 2 Allgemeines

Mehr

Verordnung über die Akkreditierung von Medienschaffenden für das Medienzentrum Bundeshaus und über die Zutrittsberechtigung zum Medienzentrum

Verordnung über die Akkreditierung von Medienschaffenden für das Medienzentrum Bundeshaus und über die Zutrittsberechtigung zum Medienzentrum Verordnung über die Akkreditierung von Medienschaffenden für das Medienzentrum Bundeshaus und über die Zutrittsberechtigung zum Medienzentrum (MAkkV) vom 30. November 2012 Der Schweizerische Bundesrat,

Mehr

Reglement über die Gebühren für das Parkieren auf öffentlichem Grund (Parkplatzreglement) vom 30. November 2014

Reglement über die Gebühren für das Parkieren auf öffentlichem Grund (Parkplatzreglement) vom 30. November 2014 Reglement über die Gebühren für das Parkieren auf öffentlichem Grund (Parkplatzreglement) vom 30. November 04 Gemeinde Ebikon, Riedmattstrasse 4, 603 Ebikon Telefon 04 444 0 0, Fax 04 444 0 03, info@ebikon.ch,

Mehr

Löwenstein & Banhegyi Rechtsanwälte

Löwenstein & Banhegyi Rechtsanwälte 1 Löwenstein & Banhegyi Rechtsanwälte Altenritter Str.9-34225 Baunatal Telefon: 0561-574 26 20 Telefax: 0561 574 26 22 www.recht21.com Wohnungseigentumsrecht. Anbringung einer Parabolantenne durch einen

Mehr

Reglement über die Benutzung öffentlichen Grundes und Marktreglement

Reglement über die Benutzung öffentlichen Grundes und Marktreglement Ville de Morat Reglement über die Benutzung öffentlichen Grundes und Marktreglement Stadt Murten 026 672 62 00 S, 026 672 62 1 9 Rathausgasse 17 Postfach 26 280 Murten El gemeinde@murten-morat.ch Inhaltsverzeichnis

Mehr

Verordnung zum Allmendgebührengesetz

Verordnung zum Allmendgebührengesetz Allmendgebühren: V 7.910 Verordnung zum Allmendgebührengesetz Vom 6. November 00 Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt, gestützt auf 5 des Allmendgebührengesetzes vom 16. Dezember 199 1), beschliesst:

Mehr

Konzept Biber - Vollzugshilfe des BAFU zum Bibermanagement in der Schweiz. Rückmeldeformular. Name / Firma / Organisation / Amt

Konzept Biber - Vollzugshilfe des BAFU zum Bibermanagement in der Schweiz. Rückmeldeformular. Name / Firma / Organisation / Amt Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Umwelt BAFU Konzept Biber Vollzugshilfe des BAFU zum Bibermanagement in der Schweiz Rückmeldeformular Name

Mehr

Bisher keine analoge Bestimmung. vgl. Art. 2. Bisher keine analoge Bestimmung

Bisher keine analoge Bestimmung. vgl. Art. 2. Bisher keine analoge Bestimmung I. Allgemeine Bestimmungen I. Allgemeine Bestimmungen Art. 1 Zweck Dieses Reglement ordnet das Abstellen von mehrspurigen Motorfahrzeugen, Motorrädern mit Seitenwagen und weiteren Fahrzeugen mit ähnlichen

Mehr

Wirtschaftsrecht. Verfassungsrecht. Privatrecht. Strafrecht WIRTSCHAFTS- RECHT. Internat. Öffentliches Recht. Wettbewerbsrecht.

Wirtschaftsrecht. Verfassungsrecht. Privatrecht. Strafrecht WIRTSCHAFTS- RECHT. Internat. Öffentliches Recht. Wettbewerbsrecht. Wirtschaftsrecht Verfassungsrecht Privatrecht WIRTSCHAFTS- RECHT Strafrecht Internat. Öffentliches Recht Wettbewerbsrecht Kartellrecht Banken-, Börsenrecht Verw.recht individualrechtliche Funktion wirtschaftssystembezogene

Mehr

Schweizer Bürgerrecht

Schweizer Bürgerrecht Schweizer Bürgerrecht Vorlesung vom 11. Dezember 2012 Prof. Christine Kaufmann Herbstsemester 2012 Historische Entwicklung (1/2) Alte Eidgenossenschaft Menschen waren Bürger einer Gemeinde Ein «Schweizer

Mehr

Gemeinde Safenwil STRASSENREGLEMENT. der Gemeinde Safenwil

Gemeinde Safenwil STRASSENREGLEMENT. der Gemeinde Safenwil Gemeinde Safenwil STRASSENREGLEMENT der Gemeinde Safenwil Vom 5. November 06 INHALTSVERZEICHNIS ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Zweck Allgemeines Geltungsbereich 4 Übergeordnetes Recht 5 Anforderungen STRASSENEINTEILUNG

Mehr

Bundesratsbeschluss über das Ergebnis der Volksabstimmung vom 18. Mai 2014

Bundesratsbeschluss über das Ergebnis der Volksabstimmung vom 18. Mai 2014 Bundesratsbeschluss über das Ergebnis der Volksabstimmung vom 18. Mai 2014 (Bundesbeschluss über die medizinische Grundversorgung; Volksinitiative «Pädophile sollen nicht mehr mit Kindern arbeiten dürfen»;

Mehr

Verordnung über die Erstellung von Parkplätzen und die Bemessung von Ersatzabgaben

Verordnung über die Erstellung von Parkplätzen und die Bemessung von Ersatzabgaben Verordnung über die Erstellung von Parkplätzen und die Bemessung von Ersatzabgaben Erlassen von der Gemeindeversammlung am 7. Mai 06 (gestützt auf Art. 57 des Raumentwicklungs- und Baugesetzes, Art. 7

Mehr

Zwischenverfügung vom 13. August 2010

Zwischenverfügung vom 13. August 2010 Bundesverwaltungsgericht Tribunal administratif föderal Tribunale amministrativo federale Tribunal administrativ federal Abteilung 1 Postfach CH-3000 Bern 14 Telefon +41 (0)58 705 25 02 Fax +41 (0)58 705

Mehr

Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen Nr. 286

Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen Nr. 286 Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Geschäftsfeld Alters- und Hinterlassenenvorsorge 21.06.2011 Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen

Mehr

Gesetz über die Strassenverkehrsabgaben. Gesetz über die Strassenverkehrsabgaben

Gesetz über die Strassenverkehrsabgaben. Gesetz über die Strassenverkehrsabgaben Herzlich Willkommen Medieninformation zum Gesetz über die Strassenverkehrsabgaben Claudius Graf-Schelling, Präsident des Regierungsrates, Departement Justiz und Sicherheit Hans Peter Ruprecht, Regierungsrat,

Mehr

Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen Nr. 232

Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen Nr. 232 Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Geschäftsfeld Alters- und Hinterlassenenvorsorge 31. Juli 2008 Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen

Mehr

Parkierungsreglement Reglement über das Parkieren auf öffentlichem Grund

Parkierungsreglement Reglement über das Parkieren auf öffentlichem Grund Parkierungsreglement Reglement über das Parkieren auf öffentlichem Grund Version 1.21 Vom Gemeinderat nach durchgeführter Vernehmlassung am 26. April 2016 genehmigt. Fakultatives Referendum vom 23. Mai

Mehr

Kanton Zug Konkordat betreffend die Schürfung und Ausbeutung von Erdöl

Kanton Zug Konkordat betreffend die Schürfung und Ausbeutung von Erdöl Kanton Zug 7. Konkordat betreffend die Schürfung und Ausbeutung von Erdöl Vom. September 955 (Stand 0. Dezember 956) Ziff. Zweck Im Hinblick auf die besonderen Verhältnisse bei der Aufsuchung und Ausbeutung

Mehr

Bau- und Raumplanungskommission

Bau- und Raumplanungskommission Grosser Rat des Kantons Basel-Stadt Bau- und Raumplanungskommission An den Grossen Rat 09.1644.02 Basel, 11. Dezember 2009 Kommissionsbeschluss vom 11. Dezember 2009 Bericht der Bau- und Raumplanungskommission

Mehr

Fall 2 Klosterplatz. Themen dieser Übung. lic. iur. Arlette Meienberger

Fall 2 Klosterplatz. Themen dieser Übung. lic. iur. Arlette Meienberger Fall 2 Klosterplatz Übungen im Öffentlichen Recht I FS 2016 Gruppe A-C und N-P lic. iur. Arlette Meienberger arlette.meienberger@rwi.uzh.ch Seite 1 Themen dieser Übung Zum Vorgehen bei einer Falllösung

Mehr

Finanzhilfen für die Schaffung von familienergänzenden Betreuungsplätzen für Kinder: Bilanz nach sechzehn Jahren (Stand 31.

Finanzhilfen für die Schaffung von familienergänzenden Betreuungsplätzen für Kinder: Bilanz nach sechzehn Jahren (Stand 31. Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen Finanzhilfen für die Schaffung von familienergänzenden Betreuungsplätzen für Kinder: Bilanz nach sechzehn Jahren (Stand 31.

Mehr

REGLEMENT ÜBER DIE GEBÜHREN FÜR DAS PARKIEREN AUF ÖFFENTLICHEM GRUND DER GEMEINDE HORW VOM 28. MAI 1998

REGLEMENT ÜBER DIE GEBÜHREN FÜR DAS PARKIEREN AUF ÖFFENTLICHEM GRUND DER GEMEINDE HORW VOM 28. MAI 1998 REGLEMENT ÜBER DIE GEBÜHREN FÜR DAS PARKIEREN AUF ÖFFENTLICHEM GRUND DER GEMEINDE HORW VOM 28. MAI 1998 A U S G A B E 2 0. J A N U A R 2 0 1 1 N R. 6 3 1 INHALT I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 3 Art. 1 Geltungsbereich

Mehr

Parkplatzreglement für das Personal

Parkplatzreglement für das Personal Parkplatzreglement für das Personal vom. Februar 0 Der Stadtrat, gestützt auf Art. der Stadtverfassung vom 5. September 0, Art. 0 Abs. der Polizeiverordnung vom 8. März 008, erlässt das folgende Reglement:

Mehr

Sicherheitsabteilung. Parkierverordnung. Vom 2. April (Stand 1. Juli 2009)

Sicherheitsabteilung. Parkierverordnung. Vom 2. April (Stand 1. Juli 2009) Sicherheitsabteilung Parkierverordnung Vom. April 998 (Stand. Juli 009) . Nächtliches Dauerparkieren auf öffentlichem Grund Art. Bewilligungspflicht Es ist nur mit behördlicher Bewilligung gestattet, Fahrzeuge

Mehr

Umgang mit dem «Entsorgungsmonopol» der öffentlichen Hand für Siedlungsabfälle

Umgang mit dem «Entsorgungsmonopol» der öffentlichen Hand für Siedlungsabfälle Kanton Zürich Baudirektion Abfallwirtschaft und Betriebe Umgang mit dem «Entsorgungsmonopol» der öffentlichen Hand für Siedlungsabfälle Erledigung von Aufgaben der öffentlichen Hand im Bereich Siedlungsabfälle

Mehr

Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (ÖBG) (Änderung)

Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (ÖBG) (Änderung) Entwurf (Vernehmlassung) Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (ÖBG) (Änderung) Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion 1 Vortrag des Regierungsrates an den Grossen Rat zur Änderung des Gesetzes über

Mehr

13. Teil Besondere Hoheitsbereiche des Staates

13. Teil Besondere Hoheitsbereiche des Staates Grundzüge der Rechtslehre (V 851-0708-00) Übersicht 13. Teil Besondere Hoheitsbereiche des Staates Polizeirecht Öffentliches Sachenrecht Monopole und Konzessionen Abgaberecht Sonderstatusverhältnisse Polizeigüter

Mehr

Öffentliches Verfahrensrecht

Öffentliches Verfahrensrecht Prof. Dr. Felix Uhlmann Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht sowie Rechtsetzungslehre ÖVR 5 Prof. Dr. Felix Uhlmann 1 Beschwerdeverfahren I (insb. Beschwerdeobjekt) Prof. Dr. Felix Uhlmann 2 Beschwerdevoraussetzungen

Mehr

Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen Nr. 251

Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen Nr. 251 Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Geschäftsfeld Alters- und Hinterlassenenvorsorge 10. Juni 2009 Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen

Mehr

EINWOHNERGEMEINDE ERSTFELD. Verordnung über das Parkieren auf öffentlichen Parkplätzen

EINWOHNERGEMEINDE ERSTFELD. Verordnung über das Parkieren auf öffentlichen Parkplätzen EINWOHNERGEMEINDE ERSTFELD Verordnung über das Parkieren auf öffentlichen Parkplätzen vom 21. Oktober 2015 VERORDNUNG ÜBER DAS PARKIEREN AUF ÖFFENTLICHEN PARKPLÄTZEN (vom 21. Oktober 2015) Die Einwohnergemeindeversammlung

Mehr

Parkierungsreglement

Parkierungsreglement Parkierungsreglement 005 Parkierungsreglement der Einwohnergemeinde Rubigen Die Einwohnergemeinde Rubigen erlässt, gestützt auf - das eidgenössische Strassenverkehrsgesetz (SVG) vom 19.1.1958, Art. - die

Mehr

Stadt Dübendorf Verordnung betreffend das nächtliche Dauerparkieren auf öffentlichem Grund (gesteigerter Gemeingebrauch)

Stadt Dübendorf Verordnung betreffend das nächtliche Dauerparkieren auf öffentlichem Grund (gesteigerter Gemeingebrauch) Stadt Dübendorf Verordnung betreffend das nächtliche Dauerparkieren auf öffentlichem Grund (gesteigerter Gemeingebrauch) vom 4. März 1996 (revidiert am 6. Januar 1997) (Gebührenanpassung gemäss SRB Nr.

Mehr

Puerto de La Luz, Gran Canaria

Puerto de La Luz, Gran Canaria Puerto de La Luz, Gran Canaria Angegeben ist der jeweilige Höchstand mit H = Hochwasser/Flut und Tiefststand mit T = Niedrigwasser/Ebbe in Zentimetern. Die Zeitangaben des ozeanographischen Instituts beziehen

Mehr

Beamtin / Beamter. Im Sinne des Personalgesetzes. Gemäss Geltungsbereich des anwendbaren Gesetzes

Beamtin / Beamter. Im Sinne des Personalgesetzes. Gemäss Geltungsbereich des anwendbaren Gesetzes Übersicht (Lektion vom 9. Mai 2016) 1. Teil: Personal des öffentlichen Dienstes I. Begriff und Rechtsnatur des Dienstverhältnisses II. III. IV. Begründung und Beendigung des Dienstverhältnisses Pflichten

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 9 B 97.10 OVG 10 KS 1/09 In der Verwaltungsstreitsache - 2 - hat der 9. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 24. Mai 2011 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht

Mehr

Parkplatzreglement der Gemeinde Dürnten

Parkplatzreglement der Gemeinde Dürnten Parkplatzreglement der Gemeinde Dürnten vom 11. Dezember 2017 Inhaltsverzeichnis Seite I. Allgemeine Bestimmungen... 2 II. Parkierungszonen, Parkdauer und Tarife... 3 III. Parkkarten / Bargeldloses Bezahlen

Mehr

Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen Nr. 207

Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen Nr. 207 Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Geschäftsfeld Alters- und Hinterlassenenvorsorge 12. Juni 2007 Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen

Mehr

Verordnung über die Vermietung des Waldhauses der. Burgergemeinde Leuzigen ************************************************************************

Verordnung über die Vermietung des Waldhauses der. Burgergemeinde Leuzigen ************************************************************************ Verordnung über die Vermietung des Waldhauses der Burgergemeinde Leuzigen ************************************************************************ 2 1. Eigentümerin des Waldhauses Allgemeine Orientierung

Mehr

Nachtparkverordnung. über das regelmässige nächtliche Parkieren auf öffentlichem Grund. vom 9. Dezember Seite 1 / 5

Nachtparkverordnung. über das regelmässige nächtliche Parkieren auf öffentlichem Grund. vom 9. Dezember Seite 1 / 5 Nachtparkverordnung über das regelmässige nächtliche Parkieren auf öffentlichem Grund vom 9. Dezember 2015 Seite 1 / 5 Inhaltsverzeichnis 1. Rechtsgrundlage 3 2. Gesteigerter Gemeingebrauch 3 3. Örtlicher

Mehr

Öffentliche Statistik Gebäude- und Wohnungsstatistik (Erhebung GWS) Jahr 2014 Zusammenfassung. KASF - Mai 2016

Öffentliche Statistik Gebäude- und Wohnungsstatistik (Erhebung GWS) Jahr 2014 Zusammenfassung. KASF - Mai 2016 Departement für Finanzen und Institutionen Kantonales Amt für Statistik und Finanzausgleich () Office cantonal de statistique et de péréquation (OCSP) Öffentliche Statistik Gebäude- und Wohnungsstatistik

Mehr

Einbürgerungsreglement. Einwohnergemeinde Wahlen. Inhaltsübersicht:

Einbürgerungsreglement. Einwohnergemeinde Wahlen. Inhaltsübersicht: Einbürgerungsreglement Inhaltsübersicht: Die Einwohnergemeindeversammlung der Gemeinde Wahlen erlässt, gestützt auf 4 Absatz des Bürgerrechtsgesetzes Basel-Landschaft vom 9. April 08 (BüG BL), folgendes

Mehr

Unabhängigkeit des Gerichtes Meier, ZPR, 11. ZVR III 2012 Prof. Isaak Meier

Unabhängigkeit des Gerichtes Meier, ZPR, 11. ZVR III 2012 Prof. Isaak Meier Unabhängigkeit des Gerichtes Meier, ZPR, 11 ZVR III 2012 Prof. Isaak Meier Begriffe Unabhängigkeit Anspruch auf gesetzliches Gericht Anspruch auf Unparteilichkeit Überblick Unabhängigkeit Unabhängig von:

Mehr

Öffentliches Verfahrensrecht

Öffentliches Verfahrensrecht Prof. Dr. Felix Uhlmann Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht sowie Rechtsetzungslehre ÖVR 1 Prof. Dr. Felix Uhlmann 1 Grundlagen Prof. Dr. Felix Uhlmann 2 Prof. Dr. Felix Uhlmann 3 «Vorverfahren»

Mehr

Dipl. Erwachsenenbildnerin, -bildner HF und MAS in Adult and Professional Education (Doppeldiplom)

Dipl. Erwachsenenbildnerin, -bildner HF und MAS in Adult and Professional Education (Doppeldiplom) Anmeldung Dipl. Dozentin, Dozent an höheren Fachschulen bitte die Zulassungsbedingungen der Ausschreibung beachten 1. Studienjahr Ausbildungstag: immer Mittwoch, 8.45 17.15 Kursort Bern Februar 2011 bis

Mehr

Der Projektleiter. Übungen im Öffentlichen Recht III (FS 2016) Übung vom 2./3. Mai 2016 Dr. David Hofstetter

Der Projektleiter. Übungen im Öffentlichen Recht III (FS 2016) Übung vom 2./3. Mai 2016 Dr. David Hofstetter Der Projektleiter Übung vom 2./3. Mai 2016 Dr. David Hofstetter Eckpunkte des Sachverhalts I Zulassung von A zum Zivildienst im Jahr 2009, Verpflichtung zur Leistung von 390 Diensttagen Erster Zivildiensteinsatz

Mehr

RICHTLINIEN FÜR TEMPORÄRE REKLAMEN vom 01. Januar 2010 (Stand 01. Januar 2018)

RICHTLINIEN FÜR TEMPORÄRE REKLAMEN vom 01. Januar 2010 (Stand 01. Januar 2018) RICHTLINIEN FÜR TEMPORÄRE REKLAMEN vom 01. Januar 2010 (Stand 01. Januar 2018) 2 Inhaltsverzeichnis 1 Zuständigkeit 4 2 Rechtsgrundlagen 4 3 Geltungsbereich 4 4 Grundsatz 4 5 Fremdreklamen 5 6 Standort

Mehr

Allgemeines Verwaltungsrecht

Allgemeines Verwaltungsrecht Prof. Dr. Felix Uhlmann Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht sowie Rechtsetzungslehre AVR 10 Universität Zürich Prof. Dr. Felix Uhlmann 1 Begriff, Zulässigkeit und Arten des verwaltungsrechtlichen

Mehr

Öffentliches Verfahrensrecht (Master)

Öffentliches Verfahrensrecht (Master) Öffentliches Verfahrensrecht (Master) Rechtsbegehren und Beschwerdeentscheid 5. April 2016 Prof. Dr. Stefan Vogel 1 Vorbereitung/Grundlagen KIENER/RÜTSCHE/KUHN, Rz. 1297-1300, 1610-1705 KÖLZ/HÄNER/BERTSCHI,

Mehr

VERORDNUNG ÜBER DIE BENÜTZUNG DER ÖFFENTLICHEN PARKPLÄTZE DER STADT NIDAU (PARKIERUNGSVERORDNUNG)

VERORDNUNG ÜBER DIE BENÜTZUNG DER ÖFFENTLICHEN PARKPLÄTZE DER STADT NIDAU (PARKIERUNGSVERORDNUNG) 76. VERORDNUNG ÜBER DIE BENÜTZUNG DER ÖFFENTLICHEN PARKPLÄTZE DER STADT NIDAU (PARKIERUNGSVERORDNUNG) vom. September 00 . September 00 VERORDNUNG ÜBER DIE BENÜTZUNG DER ÖFFENTLICHEN PARKPLÄTZE DER STADT

Mehr

Allgemeines Verwaltungsrecht

Allgemeines Verwaltungsrecht Prof. Dr. Felix Uhlmann Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht sowie Rechtsetzungslehre Universität Zürich Prof. Dr. Felix Uhlmann 1 Zeitlicher und räumlicher Geltungsbereich des Verwaltungsrechts

Mehr

Reglement über das Parkieren auf öffentlichem Grund und die Überwachung des ruhenden Verkehrs (PARKIERUNGSRGELEMENT)

Reglement über das Parkieren auf öffentlichem Grund und die Überwachung des ruhenden Verkehrs (PARKIERUNGSRGELEMENT) Reglement über das Parkieren auf öffentlichem Grund und die Überwachung des ruhenden Verkehrs (PARKIERUNGSRGELEMENT) Vom Gemeinderat erlassen am 19. Juni 2008 Dem fakultativen Referendum unterstellt vom

Mehr

Vermietungs-Statistik 2011

Vermietungs-Statistik 2011 Vermietungs-Statistik 11 Ferien im Baudenkmal konnte auch im Jahre 11 ein Wachstum verzeichnen. Das Angebot an Ferienwohnungen ist im Berichtsjahr auf 17 Wohnungen angestiegen. Auch die Nachfrage zeigt

Mehr

Aarau, 24. Juni 2009 09.158

Aarau, 24. Juni 2009 09.158 Regierungsrat Interpellation der SP-Fraktion vom 5. Mai 2009 betreffend Bewilligungspraxis des Departements Bildung, Kultur und Sport (BKS) für Privatschulen und betreffend Ausbreitung des kreationistischen

Mehr

Betriebsreglement für den Flughafen Zürich vom...

Betriebsreglement für den Flughafen Zürich vom... Betriebsreglement für den Flughafen Zürich vom... A. Grundlagen Betriebskonzession Art. 1 Die Flughafen Zürich AG ist Inhaberin der Konzession zum Betrieb des Flughafens Zürich vom 31. Mai 2001. Die Konzession

Mehr

Reglement. Benutzung von öffentlichem und privatem Grund für Reklamezwecke

Reglement. Benutzung von öffentlichem und privatem Grund für Reklamezwecke Reglement über die Benutzung von öffentlichem und privatem Grund für Reklamezwecke vom 8. Mai 2006 Revision vom 21. Mai 2007 Inhaltsverzeichnis Seite A. Allgemeine Bestimmungen 1 Ziele 1 2 Geltungsbereich

Mehr