Allgemeine Versicherungsbedingungen für die BerufsunfähigkeitsPolice Invest E 23 (PRE)

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Allgemeine Versicherungsbedingungen für die BerufsunfähigkeitsPolice Invest E 23 (PRE)"

Transkript

1 Versorgungswerk der Presse GmbH Vertragsgesellschaft: Allianz Lebensversicherungs-AG Allgemeine Versicherungsbedingungen für die BerufsunfähigkeitsPolice Invest E 23 (PRE) Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, wir, die Vertragsgesellschaft des Versorgungswerks der Presse, wollen Sie im Folgenden gemeinsam mit dem Versorgungswerk der Presse über die Regelungen informieren, die für Ihren Vertrag gelten. In einigen Verträgen (z. B. Versicherungen innerhalb von Gruppenverträgen) müssen einzelne Regelungen der Bedingungen geändert oder ergänzt werden. Solche Änderungen und Ergänzungen sind am Ende dieser Bedingungen abgedruckt. Für Ihre BerufsunfähigkeitsPolice Invest gelten außerdem die am Ende dieser Bedingungen aufgeführten "Besonderen Regelungen". Inhalt: A Allgemeines zu Ihrer Versicherung B Allgemeine Versicherungsbedingungen 1 Was ist versichert? 2 Wie erfolgt die Überschussbeteiligung? 3 Wann können auf die Versicherung entfallende Anteileinheiten auf ein persönliches Depot übertragen werden? 4 Wann können Sie die Aufteilung der Überschussanteile auf die ausgewählten Fonds ändern oder Anteileinheiten umschichten lassen? 5 Wann können wir einen von Ihnen gewählten Fonds ersetzen? 6 Wie informieren wir Sie über den Fondswert Ihrer Versicherung? 7 Was ist Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen? 8 Wann können Sie Ihre Berufsunfähigkeitsrente erhöhen? 9 In welchen Fällen ist der Versicherungsschutz ausgeschlossen? 10 Wann können Sie aus Ihrer Versicherung ein Kapital entnehmen? 11 Wann beginnt der Versicherungsschutz? 12 Was haben Sie bei der Beitragszahlung zu beachten? 13 Was gilt, wenn Sie den ersten Beitrag nicht rechtzeitig zahlen? 14 Was gilt, wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig zahlen? 15 Wann können Sie die Beiträge aus den in den Fondsanteilen angelegten Überschussanteilen finanzieren? 16 Wann können Sie die Versicherung beitragsfrei stellen? 17 Wann können Sie die Versicherung kündigen? 18 Wie lange können Sie nach einer Beitragsfreistellung den ursprünglichen Versicherungsschutz wiederherstellen? 19 Was gilt für die Beitragszahlung bei Arbeitslosigkeit oder während der Elternzeit? 20 Was gilt, wenn Sie ein Policendarlehen wünschen? 21 Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht im Sinne des Gesetzes? 22 Welche Mitwirkungspflichten sind zu beachten, wenn Leistungen wegen Berufsunfähigkeit verlangt werden? 23 Wann geben wir eine Erklärung über unsere Leistungspflicht ab? 24 Was gilt für die Nachprüfung der Berufsunfähigkeit? 25 Was gilt bei einer Verletzung der Mitwirkungspflichten nach Eintritt der Berufsunfähigkeit? 26 Welche Bedeutung hat der Versicherungsschein? 27 Was gilt für Mitteilungen und Erklärungen, die sich auf das Versicherungsverhältnis beziehen? 28 Was gilt nach dem Gesetz, wenn Sie uns eine Änderung Ihrer Anschrift oder Ihres Namens nicht mitteilen? 29 Wer erhält die Versicherungsleistungen? 30 Wie werden Abschluss- und Vertriebskosten sowie Verwaltungskosten beglichen? 31 Welche Kosten können wir Ihnen gesondert in Rechnung stellen? 32 Welches Recht findet Anwendung? 33 Wo können Ansprüche gerichtlich geltend gemacht werden? 34 Kann der Beitrag angepasst werden? C Änderungen und Ergänzungen der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die BerufsunfähigkeitsPolice Invest D Besondere Regelungen A Allgemeines zu Ihrer Versicherung Die BerufsunfähigkeitsPolice Invest bietet Versicherungsschutz bei Berufsunfähigkeit sowie eine Überschussbeteiligung, die zum Teil unmittelbar an der Wertentwicklung der von Ihnen gewählten Fonds partizipiert. Wir möchten vorab einige Begriffe definieren, die in den Versicherungsbedingungen verwendet werden. Anlagestock: Wir führen die auf Ihre Versicherung entfallenden Fondsanteile in einer gesonderten Abteilung unseres Sicherungsvermögens, dem sog. Anlagestock. Anteilswert: Der Wert einer Anteileinheit (Anteilswert) richtet sich nach der Wertentwicklung der im jeweiligen Sondervermögen gehaltenen Vermögensgegenstände. Der Anteilswert entspricht dem Rücknahmepreis eines Anteils des von Ihnen gewählten Fonds. Wenn eine Rückgabe der Anteileinheiten nicht möglich ist, werden wir soweit vorhanden den für diese Anteileinheiten ermittelten Börsenpreis ansetzen. Bei börsengehandelten Exchange Traded Funds (ETFs) entspricht der Anteilswert bei Kauf und Verkauf (z.b. bei Erwerb von Anteileinheiten mit Ihren Beiträgen oder Umschichtungen) den jeweiligen von uns erzielten Kauf- oder Verkaufspreisen. Dabei berücksichtigen wir ggf. uns in Rechnung gestellte Handelsgebühren Dritter. Bankarbeitstag: Bankarbeitstag im Sinne dieser Bedingungen ist ein Tag, der Bankarbeitstag in der Bundesrepublik Deutschland und in Luxemburg ist. Deckungsrückstellung: Versicherer sind gesetzlich verpflichtet, für die Forderungen der Versicherungsnehmer Deckungsrückstellungen zu bilden. Sie entsprechen dem Betrag, der bereitgestellt werden muss, damit zusammen mit künftigen Versicherungsbeiträgen und Zinsen die ga- E-PRE0023Z0 (14) (AVB März 2012) 1

2 rantierten Versicherungsleistungen finanziert werden können. Die Deckungsrückstellung wird entsprechend der Regelungen der 341 e und f Handelsgesetzbuch (HGB) und der Deckungsrückstellungsverordnung berechnet. Fondswert: Der Fondswert Ihrer Versicherung entspricht dem Wert der auf die Versicherung entfallenden Anteileinheiten. Er wird dadurch ermittelt, dass die Anzahl der Anteileinheiten, die auf die Versicherung entfallen, mit den zu einem bestimmten Bewertungsstichtag ermittelten Anteilswerten multipliziert wird. Kosten: Kosten im Sinne dieser Bedingungen sind die Kosten, welche in der Beitragskalkulation berücksichtigt wurden (Abschluss-, Vertriebs- und Verwaltungskosten), sowie die Kosten, die von uns aus besonderen, von Ihnen veranlassten Gründen (gemäß Paragraph Welche Kosten können wir Ihnen gesondert in Rechnung stellen? ) erhoben werden können. Maßgebende Tarifregelungen: Während der Vertragslaufzeit kann es zu Änderungen Ihrer Versicherung kommen. Für den geänderten Teil der Versicherung gelten die dann jeweils maßgebenden Tarifregelungen. In diesen Tarifregelungen werden die zu verwendenden Rechnungsgrundlagen bei der Beitragskalkulation festgelegt. Unter den Rechnungsgrundlagen verstehen wir die biometrischen Ausscheideordnungen, wie z. B. Sterbetafeln, Tafeln für die Berufsunfähigkeits- und Pflegefallwahrscheinlichkeiten und/oder den Rechnungszins. Möglich sind Rechnungsgrundlagen, - die wir beim Abschluss Ihrer Versicherung angesetzt haben - die bei der letzten Änderung gültig waren - die wir am Änderungstermin bei neu abzuschließenden Versicherungen ansetzen. Andere Rechnungsgrundlagen als beim Vertragsabschluss oder als bei der letzten Änderung können wir nur dann zugrunde legen, wenn zum Änderungstermin für neu abzuschließende vergleichbare Versicherungen aufgrund aufsichtsrechtlicher Bestimmungen und/oder der offiziellen Stellungnahmen der Deutschen Aktuarvereinigung e. V. (DAV) andere Rechnungsgrundlagen für die Berechnung der Deckungsrückstellung gelten. Legen wir andere Rechnungsgrundlagen zugrunde, als wir sie bei Vertragschluss oder bei der letzten Änderung zugrunde gelegt haben, werden wir Sie in der Mitteilung über die Änderung informieren. Rechnungsmäßiges Alter: Das rechnungsmäßige Alter ist das jeweilige Alter der versicherten Person wobei ein bereits begonnenes, aber noch nicht vollendetes Lebensjahr hinzugerechnet wird, falls davon mehr als 6 Monate verstrichen sind. Versicherungsnehmer: Der Versicherungsnehmer im Sinne dieser Bedingungen ist derjenige, der die Versicherung beantragt hat. Er wird als solcher im Versicherungsschein genannt. Versicherte Person: Die versicherte Person im Sinne dieser Bedingungen ist diejenige Person, auf deren Leben diese Versicherung abgeschlossen worden ist. Die in den Bedingungen festgelegten Rechte und Pflichten betreffen vorrangig nur den Versicherungsnehmer als unseren Vertragspartner. B Allgemeine Versicherungsbedingungen 1 Was ist versichert? (1) Wird die versicherte Person während der Versicherungsdauer zu mindestens 50 % berufsunfähig, erbringen wir die nachstehend unter Absatz a und b genannten Versicherungsleistungen. Die Versicherungsleistungen erbringen wir, solange die versicherte Person lebt, längstens jedoch bis zum Ende der vertraglich vereinbarten Leistungsdauer. Wir erbringen keine Versicherungsleistung, wenn der Grad der Berufsunfähigkeit unter 50 % sinkt. a) Wir befreien Sie von der Beitragszahlungspflicht für die BerufsunfähigkeitsPolice Invest. b) Wir zahlen die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente je nach vereinbarter Rentenzahlungsweise jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich jeweils am ersten Bankarbeitstag nach den vereinbarten Fälligkeitsterminen. Die erste Rentenzahlung erfolgt ggf. anteilig. Wir bieten Ihnen darüber hinaus eine Beratung über Möglichkeiten zur medizinischen Rehabilitation und beruflichen Reintegration durch entsprechende Spezialisten an. (2) Die Ansprüche auf Beitragsbefreiung und Berufsunfähigkeitsrente entstehen mit Ablauf des Monats, in dem die Berufsunfähigkeit eingetreten ist. Haben Sie eine Karenzzeit vereinbart, entsteht der Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente mit dem Ablauf des letzten vollen Monats der vereinbarten Karenzzeit nach Eintritt der Berufsunfähigkeit, wenn die Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen bis dahin ununterbrochen bestanden hat und zu diesem Zeitpunkt noch andauert. Endet die Berufsunfähigkeit vor Ablauf der Karenzzeit und tritt innerhalb von 3 Jahren danach erneut Berufsunfähigkeit aufgrund derselben medizinischen Ursache ein, so werden bereits zurückgelegte Karenzzeiten angerechnet. (3) Bis zur Entscheidung darüber, ob ein Anspruch vorliegt, sind die Beiträge in voller Höhe weiter zu entrichten. Wir werden diese jedoch bei Anerkennung der Leistungspflicht zurückzahlen. Auf Ihren Antrag werden wir die bis zur endgültigen Entscheidung über unsere Leistungspflicht noch fällig werdenden Beiträge zinslos stunden. Entscheiden wir nach Abschluss der Leistungsprüfung, dass kein Anspruch besteht, sind die gestundeten Beiträge in einem Betrag nachzuzahlen. Auf Wunsch kann die Rückzahlung der gestundeten Beiträge auch auf 12 Monate verteilt oder durch Reduktion der versicherten Leistung ausgeglichen werden. Auf Wunsch informieren wir Sie über ggf. weitere Möglichkeiten des Beitragsausgleichs. (4) Der Versicherungsschutz besteht weltweit. 2 Wie erfolgt die Überschussbeteiligung? Wir beteiligen Sie und die anderen Versicherungsnehmer gemäß 153 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) an den Überschüssen und Bewertungsreserven (Überschussbeteiligung). Die Überschüsse werden nach den Vorschriften des HGB ermittelt und jährlich im Rahmen unseres Jahresabschlusses festgestellt. Die Bewertungsreserven werden im Anhang des Geschäftsberichtes ausgewiesen. Die Höhe der Überschüsse hängt vor allem vom Risikoverlauf und den Kosten ab. Die Höhe der Bewertungsreserven ist ebenfalls vom Kapitalmarkt abhängig. Alle Einflüsse sind wegen der langen Vertragslaufzeiten in ihrer Größenord- 2

3 nung nicht vorhersehbar. Daher kann die Höhe der Überschussbeteiligung nicht garantiert werden. (1) Grundsätze und Maßstäbe für die Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer a) Überschüsse entstehen dann, wenn das Berufsunfähigkeitsrisiko und die Kosten sich günstiger entwickeln als bei der Kalkulation angenommen. Von diesen Überschüssen erhalten die Versicherungsnehmer mindestens den in der Verordnung über die Mindestbeitragsrückerstattung in der Lebensversicherung für künftige Versicherungsleistungen vorgesehenen Anteil. Weitere Überschüsse können aus Erträgen der Kapitalanlagen stammen. Die Beiträge zur Berufsunfähigkeitsvorsorge sind allerdings so kalkuliert, dass sie zur Risiko- und Kostendeckung benötigt werden. Für die Bildung von Kapitalanlagen, aus denen sich Erträge ergeben können, stehen daher keine oder nur geringe Beträge zur Verfügung. Insgesamt erhalten die Versicherungsnehmer von den Nettoerträgen derjenigen Kapitalanlagen, die gemäß 3 der Verordnung über die Mindestbeitragsrückerstattung in der Lebensversicherung für künftige Versicherungsleistungen vorgesehen sind, mindestens den sich aus dieser Verordnung ergebenden Anteil. Aus diesem Betrag wird zunächst die garantierte Verzinsung der Deckungsrückstellung finanziert. Die danach verbleibenden Kapitalanlageerträge verwenden wir für die Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer. b) Die einzelnen Versicherungen tragen unterschiedlich zum Überschuss bei. Wir haben deshalb vergleichbare Versicherungen zu Gruppen zusammengefasst. Überschussgruppen bilden wir, um die Art des versicherten Risikos, z. B. das Todesfall- oder Berufsunfähigkeitsrisiko, zu berücksichtigen. Untergruppen erfassen vertragliche Besonderheiten, z. B. den Versicherungsbeginn und die Form der Beitragszahlung. Die Verteilung des Überschusses für die Versicherungsnehmer auf die einzelnen Gruppen orientiert sich daran, in welchem Umfang sie zu seiner Entstehung beigetragen haben. c) Bewertungsreserven entstehen, wenn der Marktwert der Kapitalanlagen über dem Wert liegt, mit dem die Kapitalanlagen in der Bilanz ausgewiesen sind. Die Beteiligung an den Bewertungsreserven erfolgt nach einem verursachungsorientierten Verfahren. Auf Ihre Versicherung entfallen allerdings vor Rentenbeginn keine oder nur geringe Bewertungsreserven, da für die Bildung von Kapitalanlagen, aus denen Bewertungsreserven entstehen könnten, keine oder nur geringe Beträge zur Verfügung stehen. (2) Grundsätze und Maßstäbe für die Überschussbeteiligung Ihres Vertrags a) Zu welcher Gruppe Ihre Versicherung gehört, können Sie den Versicherungsinformationen entnehmen. In Abhängigkeit von dieser Zuordnung, beteiligen wir Ihre Versicherung während der Beitragszahlungsdauer jeweils zu Beginn eines jeden Monats, an den erzielten Überschüssen und den fondsabhängigen Überschussanteilen. Während einer beitragsfreien Zeit beteiligen wir Ihre Versicherung jeweils zu Beginn eines jeden Versicherungsjahres an den erzielten Überschüssen und jeweils zu Beginn eines jeden Monats an den fondsabhängigen Überschussanteilen. Die fondsabhängigen Überschussanteile werden jeweils zu Beginn eines Monats berechnet und zugeteilt. Dabei wird die Berechnung zunächst einzeln für jeden Fonds, von dem Anteileinheiten auf die Versicherung entfallen, durchgeführt und dann die so erhaltenen Werte addiert. Wir veröffentlichen die Überschussanteilsätze in unserem Geschäftsbericht bzw. teilen sie Ihnen gesondert mit. b) Die Bemessungsgröße, auf die sich die Überschussanteilsätze bezieht, ist während der Beitragszahlung der vertraglich vereinbarte Beitrag für die Berufsunfähigkeits- Police Invest, bei gemäß 16 beitragsfreien Versicherungen die Berufsunfähigkeitsrente. Bei laufenden Berufsunfähigkeitsrenten hängt die Bemessungsgröße für die Überschussbeteiligung, auf die sich die Überschussanteilsätze beziehen, vor allem vom Alter der versicherten Person, von der Rentenzahlungsdauer und von der vertraglich vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente ab. Sie wird nach anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik ermittelt. Die Bemessungsgrößen, auf die sich die Sätze der fondsabhängigen Überschussanteile beziehen, hängen jeweils von den Werten der auf die Versicherung entfallenden Anteileinheiten eines Fonds ab. c) Ist Ihre Versicherung beitragspflichtig, erbringen wir aus jedem Beitrag einen Überschussanteil, der in Prozent des maßgebenden Beitrages für die Versicherung festgesetzt wird. Mit diesen Überschussanteilen und den fondsabhängigen Überschussanteilen erwerben wir Fondsanteile gemäß der von Ihnen gewählten Aufteilung und führen sie den entsprechenden Anlagestöcken zu. Je nach den Ihrer Versicherung zugrunde liegenden Fonds werden die Erträge der Fonds durch die von uns beauftragte Kapitalanlagegesellschaft in die Fonds reinvestiert (Thesaurierung) oder mit den Erträgen im Rahmen der Ausschüttung neue Anteileinheiten erworben. Eine Thesaurierung führt zu einer Erhöhung der Anteilswerte. d) Ist Ihre Versicherung beitragsfrei und ist die versicherte Person nicht berufsunfähig, finanzieren wir mit den für Ihre Versicherung festgelegten Überschussanteilen eine beitragsfreie einjährige Anwartschaft auf eine zusätzliche Berufsunfähigkeitsrente (Überschussrente), die in Prozent der versicherten Berufsunfähigkeitsrente festgesetzt wird. Ihre Leistungsdauer stimmt mit derjenigen der versicherten Berufsunfähigkeitsrente überein. Mit den fondsabhängigen Überschussanteilen erwerben wir monatlich Fondsanteile gemäß der von Ihnen gewählten Aufteilung und führen sie den entsprechenden Anlagestöcken zu. Bei laufenden Berufsunfähigkeitsrenten finanzieren wir mit den zugeteilten Überschussanteilen eine zusätzliche beitragsfreie Berufsunfähigkeitsrente. Die Zusatzrente ist selbst wiederum wie laufende Berufsunfähigkeitsrenten am Überschuss beteiligt. Die Höhe der Zusatzrente richtet sich nach den hierfür maßgebenden Tarifregelungen. Mit den fondsabhängigen Überschussanteilen erwerben wir monatlich Fondsanteile gemäß der von Ihnen gewählten Aufteilung und führen sie den entsprechenden Anlagestöcken zu. e) Bei Ablauf der Versicherungsdauer wird der Fondswert ausgezahlt. Stichtag für die Ermittlung des Fondswerts zum Ablauf der Versicherung ist der achtletzte Bankarbeitstag vor Ablauf der Versicherung. 3

4 Bei Tod der versicherten Person vor Ende der Versicherungsdauer wird der Fondswert ausgezahlt. Für die Ermittlung des Fondswerts bei Tod der versicherten Person vor Ende der Versicherungsdauer werden die Anteileinheiten zum Todestag mit dem Wert zum Eingang der Todesfallmeldung bei uns herangezogen. Ausschüttungen, die zwischen Todestag und Eingang der Todesfallmeldung bei uns erfolgt sind, werden zusätzlich berücksichtigt. f) Laufende Renten werden gemäß 153 Absatz 1 und 2 VVG über eine angemessen erhöhte laufende Überschussbeteiligung oder eine angemessene Schlussüberschussbeteiligung an den Bewertungsreserven beteiligt. Bei der Deklaration dieser Überschussanteilsätze wird insbesondere die aktuelle Bewertungsreservensituation berücksichtigt. 3 Wann können auf die Versicherung entfallende Anteileinheiten auf ein persönliches Depot übertragen werden? a) Bei Ablauf der Versicherungsdauer können Sie die Anteileinheiten ganz oder teilweise auf ein persönliches Depot übertragen lassen. Wir behalten uns jedoch vor, nur ganze Anteileinheiten zu übertragen und den Wert der gebrochenen Anteileinheiten auszuzahlen. Werden die Anteileinheiten nur teilweise auf ein persönliches Depot übertragen, zahlen wir den nach der Übertragung verbleibenden Fondswert. Diese Möglichkeit haben Sie jedoch nur, wenn der Wert der Anteileinheiten, die bei Antragstellung auf Ihre Versicherung entfallen, mindestens EUR beträgt. Die Übertragung der Anteileinheiten auf ein persönliches Depot müssen Sie spätestens 3 Monate vor dem Ende der Versicherungsdauer stellen. b) Bei Tod der versicherten Person kann der Anspruchsberechtigte beantragen, die am Todestag auf die Versicherung entfallenden Anteileinheiten auf ein persönliches Depot übertragen zu lassen. Den Antrag kann der Anspruchsberechtigte nur zusammen mit der Meldung des Todesfalles stellen. Die Möglichkeit zur Übertragung der Anteileinheiten besteht jedoch nur, wenn der Wert der Anteileinheiten zum Eingang der Todesfallmeldung mindestens EUR beträgt. Ferner behalten wir uns vor, nur ganze Anteileinheiten zu übertragen und den Wert der gebrochenen Anteileinheiten auszuzahlen. c) Im Falle der Kündigung können Sie beantragen, die Anteileinheiten, die bei Kündigung auf Ihre Versicherung entfallen, abzüglich des für den Fall der Kündigung vorgesehenen Abzuges, auf ein persönliches Depot übertragen zu lassen. Den Antrag können Sie nur zusammen mit der Kündigung stellen. Diese Möglichkeit haben Sie jedoch nur, wenn der Wert der Anteileinheiten, die bei Kündigung auf Ihre Versicherung entfallen, mindestens EUR beträgt. Wir behalten uns jedoch vor, nur ganze Anteileinheiten zu übertragen und den Wert der gebrochenen Anteileinheiten auszuzahlen. d) Das Recht auf Übertragung auf ein persönliches Depot ist aus US-börsenaufsichtsrechtlichen Gründen ausgeschlossen, wenn Sie als Anspruchsberechtigter eines der folgenden Kriterien erfüllen: - Staatsangehörigkeit der USA (bzw. eines amerikanischen Außengebietes, insbesondere Amerikanisch- Samoa, Guam, Bund der Nördlichen Marianen, Amerikanische Jungferninseln, Puerto Rico) unabhängig vom Wohnort - Wohnsitz in den USA bzw. in einem der oben genannten Länder unabhängig von der Staatsangehörigkeit - Unterfallen unter das Einkommensteuergesetz der USA. 4 Wann können Sie die Aufteilung der Überschussanteile auf die ausgewählten Fonds ändern oder Anteileinheiten umschichten lassen? a) Sie können jederzeit die Aufteilung Ihrer zukünftigen Überschussanteile auf die ausgewählten Fonds ändern. Für die Aufteilung sind nur ganzzahlige Prozentsätze zulässig. Die Änderung führen wir am ersten, spätestens zweiten Bankarbeitstag durch, der auf den Tag des Eingangs Ihres schriftlichen Auftrags bei uns folgt. Die zukünftigen Überschussanteile auf die ausgewählten Fonds können dabei auf maximal 10 verschiedene Fonds aufgeteilt werden. b) Außerdem können Sie verlangen, dass die auf Ihre Versicherung entfallenden Anteileinheiten ganz oder teilweise umgeschichtet werden. Bei den Umschichtungen werden die umzuschichtenden Anteileinheiten zu ihrem Anteilswert in Anteileinheiten der neu gewählten Fonds angelegt. Die Änderung führen wir unverzüglich, spätestens am zweiten Bankarbeitstag durch, der auf den Tag des Eingangs Ihres schriftlichen Auftrags bei uns folgt. Wünschen Sie die Umschichtung zu einem bestimmten Termin, muss der Auftrag für die Umschichtung spätestens 2 Bankarbeitstage vor dem gewünschten Termin bei uns eingehen. Es sind nur ganzzahlige Prozentsätze zulässig. Sie können jedoch nicht verlangen, dass auf Ihre Versicherung entfallende Anteileinheiten eines Fonds verkauft und zum gleichen Umschichtungstermin Anteileinheiten desselben Fonds gekauft werden. Die Anzahl der Fonds, in die Anteileinheiten aufgeteilt werden können, ist für das Umschichten der Anteileinheiten auf jeweils 10 begrenzt. c) Das Recht, die Aufteilung der Überschussanteile auf die ausgewählten Fonds zu ändern oder Anteileinheiten umzuschichten, erstreckt sich auf die im Zeitpunkt der Ausübung dieses Rechts für Ihre Versicherung zur Verfügung stehenden Fonds. d) Drei Jahre vor Ablauf der Vertragsdauer erhalten Sie von uns ein schriftliches Angebot für ein aktives Ablaufmanagement. Hierbei schichten wir die Anlagen zu ihrem Anteilswert in risikoärmere Fonds um. Dadurch werden die Risiken einer Wertminderung aufgrund von Kursrückgängen in den letzten Versicherungsjahren reduziert. Zusätzliche Kosten entstehen Ihnen hierbei nicht. Sie können jederzeit schriftlich das Ablaufmanagement aussetzen oder wieder aufnehmen. 5 Wann können wir einen von Ihnen gewählten Fonds ersetzen? (1) Das bei Abschluss Ihrer Versicherung vorgesehene Fondsangebot kann während der gesamten Vertragslaufzeit Änderungen und Erweiterungen unterliegen. Die jeweils aktuelle Liste der Fonds können Sie jederzeit kostenlos bei uns anfordern. 4

5 (2) Treten hinsichtlich eines Ihrer Versicherung zugrunde liegenden Fonds erhebliche Änderungen ein, die wir nicht beeinflussen können, sind wir berechtigt, den Fonds durch einen anderen zu ersetzen. Als solche erheblichen Änderungen gelten insbesondere: - die Auflösung oder Schließung des Fonds durch die von uns beauftragte Kapitalanlagegesellschaft - die Zusammenlegung des von Ihnen gewählten Fonds mit anderen Fonds durch die Kapitalanlagegesellschaft - der Verlust der Zulassung für den Vertrieb von Investmentanteilen der von uns beauftragten Kapitalanlagegesellschaft - die Einstellung des Vertriebes von Investmentanteilen der von uns beauftragten Kapitalanlagegesellschaft - die erhebliche Verletzung von vertraglichen Pflichten der von uns beauftragten Kapitalanlagegesellschaft. Als erhebliche Änderung gilt auch, wenn der Fonds Auswahlkriterien nicht mehr erfüllt, von denen wir die Aufnahme eines Fonds in das Fondsangebot üblicherweise abhängig machen. In diesem Fall können wir den Fonds mit Zustimmung des Verantwortlichen Aktuars ersetzen. Als Änderungsanlässe gelten insbesondere: - die erhebliche Unterschreitung der Fondsperformance des von Ihnen gewählten Fonds im Vergleich zum Marktdurchschnitt oder eine Verschlechterung bzw. ein Wegfall von Ratings Ihres Fonds - erhebliche Änderungen der Anlagestrategie oder der Anlagepolitik der von uns beauftragten Kapitalanlagegesellschaft - der Austausch des Fondsmanagers des von Ihnen gewählten Fonds - Der von Ihnen gewählte Fonds wird von der von uns beauftragten Kapitalanlagegesellschaft nicht mehr zu den bei Aufnahme des Fonds in das Fondsangebot vereinbarten Rahmenbedingungen angeboten. (3) Sollten wir von dem in Absatz 2 benannten Recht Gebrauch machen, können wir stattdessen solche Fonds aus dem Fondsangebot Ihrer Versicherung zugrunde legen, die nach unserer Einschätzung den von Ihnen gewählten Fonds am ehesten entsprechen. Das gilt sowohl für die notwendige Umschichtung der Anteileinheiten der nicht mehr zur Verfügung stehenden Fonds als auch für den Neuerwerb der entsprechenden Anteileinheiten. Sie können in diesem Fall die auf Ihre Versicherung entfallenden Anteileinheiten ohne zusätzliche Kosten ganz oder teilweise auch in andere Fonds aus dem Ihrer Versicherung zugrunde liegenden Fondsangebot umschichten lassen und die Aufteilung der Anlagebeträge neu festlegen. Über Änderungen und Möglichkeiten werden wir Sie schriftlich informieren. Teilen Sie uns innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt der schriftlichen Mitteilung nichts Gegenteiliges mit, werden wir gemäß Absatz 3 Satz 1 und 2 verfahren. 6 Wie informieren wir Sie über den Fondswert Ihrer Versicherung? Ab dem 2. Versicherungsjahr erhalten Sie jährlich eine Mitteilung, der Sie die Anteilswerte sowie die Anzahl der Anteileinheiten, die auf Ihre Versicherung entfallen, und den Fondswert entnehmen können. Sie können diese Auskunft auch jederzeit auf Anforderung erhalten. 7 Was ist Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen? (1) Ist die versicherte Person voraussichtlich 6 Monate ununterbrochen infolge Krankheit, Körperverletzung oder eines mehr als altersentsprechenden Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, außerstande oder bereits 6 Monate ununterbrochen außerstande gewesen, ihren Beruf auszuüben, und übt sie auch keine andere Tätigkeit aus, die ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht, so liegt von Beginn an eine vollständige Berufsunfähigkeit vor. Die Lebensstellung ergibt sich aus dem beruflichen Einkommen und der sozialen Wertschätzung des Berufes, wobei die andere Tätigkeit nicht der bisherigen Lebensstellung entspricht, wenn sowohl das Einkommen, als auch die Wertschätzung der anderen Tätigkeit spürbar unter das Niveau des bislang ausgeübten Berufes absinkt. Die zumutbare Minderung des Einkommens und der Wertschätzung richtet sich dabei nach den individuellen Gegebenheiten gemäß der höchstrichterlichen Rechtsprechung. Unsere Bedingungen sehen eine abstrakte Verweisbarkeit auf einen anderen Beruf nicht vor. Bei der Prüfung der Berufsunfähigkeit ist der zuletzt ausgeübte Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, maßgebend. Falls die versicherte Person infolge einer fortschreitenden Krankheit oder eines mehr als altersentsprechenden Kräfteverfalls ihren Beruf leidensbedingt geändert hat, ist für die Frage, ob Berufsunfähigkeit vorliegt, der bei Eintritt des Leidens ausgeübte Beruf maßgebend. Bei Selbstständigen setzt vollständige Berufsunfähigkeit im Sinne von Satz 1 zusätzlich voraus, dass die versicherte Person auch nach einer zumutbaren Umorganisation des Betriebes außerstande ist, ihren Beruf auszuüben. Zumutbar ist eine Umorganisation nur, wenn der versicherten Person ein sinnvolles Tätigkeitsfeld verbleibt und ihre Lebensstellung als Betriebsinhaber gewahrt ist. Die Umorganisationsmaßnahmen müssen wirtschaftlich zweckmäßig sein und dürfen keinen erheblichen Kapitaleinsatz erfordern. Teilweise Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die genannten Voraussetzungen nur zu einem bestimmten Grad erfüllt sind. (2) Scheidet die versicherte Person aus dem Berufsleben bewusst und gewollt aus und werden später Leistungen wegen Berufsunfähigkeit beantragt, wird bei der Prüfung, ob Berufsunfähigkeit vorliegt, grundsätzlich auf den zuletzt vor Ausscheiden aus dem Berufsleben ausgeübten Beruf abgestellt. Haben sich die Anforderungen an diesen Beruf so verändert, dass die versicherte Person mit ihren Kenntnissen und Fähigkeiten auch ohne gesundheitliche Beeinträchtigung diesen Beruf tatsächlich nicht mehr ausüben könnte, wird bei der Anwendung des Absatzes 1 auf eine Tätigkeit abgestellt, die von der versicherten Person aufgrund der bestehenden Kenntnisse und Fähigkeiten noch ausgeübt werden könnte und ihrer Lebensstellung zum Zeitpunkt des Ausscheidens aus dem Berufsleben entspricht. Ein Ausscheiden aus dem Berufsleben liegt nicht vor, wenn es sich nur um eine vorübergehende Unterbrechung der Berufsausübung von bis zu 5 Jahren handelt (z. B. wegen Mutterschutz, gesetzlicher Elternzeit, Arbeitslosigkeit, Ziviloder Grundwehrdienst); in diesen Fällen ist bei der Prüfung der Leistungsansprüche i. S. d. Absatzes 1 der vor der Unterbrechung ausgeübte Beruf und die damit verbundene Lebensstellung maßgeblich. 5

6 (3) Ist die versicherte Person 6 Monate ununterbrochen pflegebedürftig im Sinne der Absätze 4 oder 6 gewesen und deswegen täglich gepflegt worden, so gilt die Fortdauer dieses Zustandes als Berufsunfähigkeit. In diesem Fall entsteht der Anspruch auf Beitragsbefreiung und Berufs-- unfähigkeitsrente mit Ablauf des 6. Monats. (4) Pflegebedürftigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder eines mehr als altersentsprechenden Kräfteverfalls so hilflos ist, dass sie für mindestens drei der in Absatz 5 genannten Verrichtungen auch bei Einsatz technischer und medizinischer Hilfsmittel in erheblichem Umfang täglich der Hilfe einer anderen Person bedarf. Die Pflegebedürftigkeit ist ärztlich nachzuweisen. (5) Bei der Beurteilung der Pflegebedürftigkeit ist die erforderliche Hilfe bei folgenden Verrichtungen maßgebend: Die versicherte Person benötigt Hilfe beim Fortbewegen im Zimmer Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person auch bei Inanspruchnahme einer Gehhilfe oder eines Rollstuhls die Unterstützung einer anderen Person für die Fortbewegung benötigt. Aufstehen und Zubettgehen Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person nur mit Hilfe einer anderen Person das Bett verlassen oder in das Bett gelangen kann. An- und Auskleiden Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person auch bei Benutzung krankengerechter Kleidung sich nicht ohne Hilfe einer anderen Person an- oder auskleiden kann. Einnehmen von Mahlzeiten und Getränken Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person auch bei Benutzung krankengerechter Essbestecke und Trinkgefäße nicht ohne Hilfe einer anderen Person essen und trinken kann. Waschen, Kämmen oder Rasieren Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person von einer anderen Person gewaschen, gekämmt oder rasiert werden muss, da sie selbst nicht mehr fähig ist, die dafür erforderlichen Körperbewegungen auszuführen. Verrichten der Notdurft Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person die Unterstützung einer anderen Person benötigt, weil sie - sich nach dem Stuhlgang nicht allein säubern kann - ihre Notdurft nur unter Zuhilfenahme einer Bettschüssel verrichten kann oder weil - der Darm bzw. die Blase nur mit fremder Hilfe entleert werden kann. Besteht allein eine Inkontinenz des Darms bzw. der Blase, die durch die Verwendung von Windeln oder speziellen Einlagen ausgeglichen werden kann, liegt hinsichtlich der Verrichtung der Notdurft keine Pflegebedürftigkeit vor. (6) Unabhängig von der Beurteilung der Pflegebedürftigkeit gemäß Absatz 5 liegt Pflegebedürftigkeit vor, wenn die versicherte Person - wegen einer seelischen Erkrankung oder geistigen Behinderung sich oder andere gefährdet und deshalb täglicher Beaufsichtigung bedarf oder - dauernd bettlägerig ist und nicht ohne Hilfe einer anderen Person aufstehen kann. 8 Wann können Sie Ihre Berufsunfähigkeitsrente erhöhen? (1) Sie können verlangen, dass Ihre Berufsunfähigkeitsrente innerhalb der ersten drei Jahre nach Versicherungsbeginn ohne erneute Risikoprüfung erhöht wird. Dies gilt nicht, wenn - die versicherte Person in dem dem Erhöhungstermin vorangegangenen Jahr länger als 14 Tage durchgehend außerstande war, ihre Berufstätigkeit auszuüben oder - Ihre Versicherung mit vereinfachter Risikoprüfung zustande gekommen ist oder - Ihre Versicherung aufgrund der Erhöhung einer anderen Versicherung oder durch Umwandlung oder Ersetzung einer anderen Versicherung ohne erneute Risikoprüfung zustande gekommen ist. (2) Ferner können Sie Ihre Berufsunfähigkeitsrente ohne erneute Risikoprüfung bei folgenden Anlässen erhöhen, sofern die Erhöhung innerhalb von 6 Monaten seit Eintritt des Anlasses verlangt wird: - Geburt eines Kindes der versicherten Person oder die Adoption eines Minderjährigen durch die versicherte Person - Aufnahme einer selbstständigen beruflichen Tätigkeit der versicherten Person, sofern diese die Mitgliedschaft in der für den Beruf zuständigen Kammer erfordert - Beendigung der Berufsausbildung bzw. Start in das Berufsleben der versicherten Person - Aufnahme eines Darlehens der versicherten Person zur Finanzierung einer selbst genutzten Immobilie im Wert von mindestens EUR - Heirat der versicherten Person - Ehescheidung der versicherten Person - Erhöhung des Jahreseinkommens der versicherten Person unter folgenden Voraussetzungen: - Ist die versicherte Person Angestellte(r), muss die Erhöhung des garantierten Jahresgrundlohns mindestens 10 % des garantierten Jahresgrundlohns im Kalenderjahr zuvor betragen. - Übt die versicherte Person eine selbstständige Tätigkeit aus, muss die versicherte Person in 3 aufeinander folgenden Kalenderjahren jeweils ein um 10 % höheres Einkommen aus beruflicher Tätigkeit vor Abzug von Personensteuern gegenüber dem Einkommen vor Steuern in dem Kalenderjahr erzielt haben, das dem 3-Jahres-Zeitraum vorausgeht. - Die versicherte Person erhält Prokura. - Das Einkommen der versicherten Person überschreitet erstmals die am Wohnort der versicherten Person geltende Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Deutschen Rentenversicherung. - Ende der Pflichtmitgliedschaft der versicherten Person in einem berufsständischen Versorgungswerk. - Wegfall eines Vertrags auf betriebliche Altersversorgung, aufgrund dessen die versicherte Person ver- 6

7 fallbare Versorgungsanwartschaften hatte, unter folgender Voraussetzung: - Die versicherte Person befindet sich in einem neuen, ungekündigten Arbeitsverhältnis oder hat eine selbstständige berufliche Tätigkeit aufgenommen, die die Mitgliedschaft in der für den Beruf zuständigen Kammer fordert. - Beitragsfreistellung eines Vertrags auf betriebliche Altersversorgung, aufgrund dessen der versicherten Person verfallbare oder unverfallbare Versorgungsanwartschaften zustehen, unter folgenden Voraussetzungen: - Die versicherte Person führt den Vertrag auf betriebliche Altersversorgung nicht als Privatvertrag mit eigenen Beiträgen fort. - Die versicherte Person befindet sich in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis oder hat eine selbstständige berufliche Tätigkeit aufgenommen, die die Mitgliedschaft in der für den Beruf zuständigen Kammer fordert. (3) Im Übrigen gelten folgende Voraussetzungen: - Die versicherte Person hat bei einer Erhöhung gemäß Absatz 1 das rechnungsmäßige Alter 40 Jahre noch nicht überschritten. Bei einer Erhöhung gemäß Absatz 2 hat die versicherte Person das rechnungsmäßige Alter 45 Jahre noch nicht überschritten. - Die versicherte Person ist nicht berufsunfähig. (4) Für die Erhöhung der Berufsunfähigkeitsrente ohne Gesundheitsprüfung gelten folgende Grenzen: - Mindestbetrag: 600 EUR jährliche Berufsunfähigkeitsrente - Höchstbetrag: EUR jährliche Berufsunfähigkeitsrente - mehrere Erhöhungen dürfen für alle für die versicherte Person bestehenden Berufsunfähigkeitsrenten insgesamt EUR jährliche Berufsunfähigkeitsrente nicht überschreiten - die gesamten für die versicherte Person bestehenden Berufsunfähigkeitsrenten müssen in einem angemessenen Verhältnis zum Einkommen der versicherten Person stehen und dürfen 70 % des Nettoeinkommens nicht übersteigen. (5) Der Beitrag für die erhöhte Berufsunfähigkeitsrente richtet sich nach den hierfür maßgebenden Tarifregelungen. Auf Wunsch informieren wir Sie über die Auswirkungen. 9 In welchen Fällen ist der Versicherungsschutz ausgeschlossen? (1) Grundsätzlich besteht unsere Leistungspflicht unabhängig davon, auf welcher Ursache der Versicherungsfall beruht. (2) Wir leisten jedoch nicht, wenn die Berufsunfähigkeit verursacht ist: a) durch innere Unruhen, wenn die versicherte Person aufseiten der Unruhestifter teilgenommen hat; b) unmittelbar oder mittelbar durch Kriegsereignisse. Wir werden jedoch leisten, wenn die Berufsunfähigkeit während eines Aufenthalts der versicherten Person außerhalb der Bundesrepublik Deutschland verursacht wurde und sie an den kriegerischen Ereignissen nicht aktiv beteiligt war; c) durch vorsätzliche Ausführung oder den strafbaren Versuch eines Verbrechens oder Vergehens durch die versicherte Person; d) durch absichtliche Herbeiführung von Krankheit oder mehr als altersentsprechenden Kräfteverfall, absichtliche Selbstverletzung oder versuchte Selbsttötung. In diesen Fällen besteht der Versicherungsschutz nur dann, wenn uns nachgewiesen wird, dass die Handlungen in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit oder unter dem Druck schwerer körperlicher Leiden begangen worden sind; e) durch eine widerrechtliche Handlung, mit der Sie als Versicherungsnehmer vorsätzlich die Berufsunfähigkeit der versicherten Person herbeigeführt haben; f) durch Strahlen infolge Kernenergie, die das Leben oder die Gesundheit zahlreicher Menschen derart gefährden, dass zur Abwehr der Gefährdung eine Katastrophenschutzbehörde oder vergleichbare Einrichtung tätig wurde, g) unmittelbar oder mittelbar durch den vorsätzlichen Einsatz von atomaren, biologischen oder chemischen Waffen oder den vorsätzlichen Einsatz oder die vorsätzliche Freisetzung von radioaktiven, biologischen oder chemischen Stoffen, sofern der Einsatz oder das Freisetzen darauf gerichtet sind, das Leben einer Vielzahl von Personen zu gefährden. Die Einschränkung unserer Leistungspflicht gemäß f) und g) entfällt, wenn es sich um ein räumlich und zeitlich begrenztes Ereignis handelt, bei dem nicht mehr als Menschen unmittelbar sterben oder voraussichtlich mittelbar innerhalb von fünf Jahren nach dem Ereignis sterben oder dauerhaft schwere gesundheitliche Beeinträchtigungen erleiden werden. Die Voraussetzungen für den Wegfall der Einschränkung unserer Leistungspflicht sind von einem unabhängigen Gutacher zu prüfen und zu bestätigen. 10 Wann können Sie aus Ihrer Versicherung ein Kapital entnehmen? Sie können aus Ihrer Versicherung ein Kapital entnehmen. Für die Kapitalentnahme erheben wir eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15 EUR. Voraussetzungen für die Entnahme sind, dass - kein Policendarlehen besteht - der Entnahmebetrag mindestens EUR beträgt - der verbleibende Fondswert der Versicherung zum Stichtag für die Ermittlung des Fondswerts nach Kapitalentnahme und Berücksichtigung der Bearbeitungsgebühr mindestens EUR beträgt - der verbleibende Rückkaufswert nach Kapitalentnahme und Berücksichtigung der Bearbeitungsgebühr mindestens EUR beträgt. Den Fondswert ermitteln wir so schnell wie möglich, spätestens im Laufe des fünften Bankarbeitstages nach Eingang Ihres schriftlichen Auftrags auf Auszahlung eines Kapitals. Durch die Entnahme ändern sich die Zahlungsperiode und die Höhe der zu zahlenden Beiträge nicht. 7

8 Durch die Entnahme verringert sich die Leistung aus der Überschussbeteiligung. 11 Wann beginnt der Versicherungsschutz? Der Versicherungsschutz beginnt mit Abschluss des Vertrages, jedoch nicht vor dem im Versicherungsschein angegebenen Beginn der Versicherung. Der Versicherungsschutz beginnt zu dem genannten Zeitpunkt nur dann, wenn Sie den ersten Beitrag rechtzeitig im Sinne von 12 zahlen. 12 Was haben Sie bei der Beitragszahlung zu beachten? (1) Die Beiträge für Ihre Versicherung sind als laufende Beiträge für jede Versicherungsperiode zu entrichten. Die Versicherungsperiode beträgt entsprechend der vereinbarten und im Versicherungsschein angegebenen Zahlungsperiode einen Monat, ein Vierteljahr, ein halbes Jahr oder ein Jahr. (2) Der erste Beitrag ist unverzüglich nach Abschluss des Vertrages zu zahlen. Ist vereinbart, dass der Versicherungsschutz erst zu einem späteren Zeitpunkt beginnen soll, wird der erste Beitrag erst zu diesem Zeitpunkt fällig. Die Folgebeiträge sind, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, jeweils am Ersten des Monats der vereinbarten Versicherungsperiode fällig. Ist monatliche Beitragszahlung vereinbart, erfolgt die Zahlung der Beiträge durch Lastschrifteinzug. (3) Die Beitragszahlung ist rechtzeitig, wenn Sie bei Fälligkeit unverzüglich alles tun, damit der Beitrag bei uns eingeht. Haben Sie eine Einzugsermächtigung erteilt (Lastschriftverfahren), ist die Beitragszahlung rechtzeitig, wenn der Beitrag bei Fälligkeit von uns eingezogen werden kann und Sie einer berechtigten Einziehung nicht widersprechen. Können wir den fälligen Beitrag nicht einziehen und haben Sie dies nicht zu vertreten, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüglich erfolgt, nachdem wir Sie in Textform zur Zahlung aufgefordert haben. Können wir einen fälligen Beitrag nicht einziehen und haben Sie dies zu vertreten, können wir für die Zukunft verlangen, dass Zahlungen nur noch außerhalb des Lastschriftverfahrens erfolgen. In diesem Fall stellen wir, sofern monatliche Beitragszahlung vereinbart ist, die Beitragszahlungsweise auf vierteljährlich um. (4) Die Übermittlung Ihrer Beiträge erfolgt auf Ihre Gefahr und Ihre Kosten. 13 Was gilt, wenn Sie den ersten Beitrag nicht rechtzeitig zahlen? (1) Der Beginn des Versicherungsschutzes ist von der rechtzeitigen Zahlung des Beitrags abhängig. Zahlen Sie den ersten Beitrag nicht rechtzeitig, beginnt der Versicherungsschutz daher erst ab dem Zeitpunkt, zu dem Sie den Beitrag zahlen. Für Versicherungsfälle, die in der Zwischenzeit eintreten, sind wir nicht zur Leistung verpflichtet. Unsere Leistungspflicht bleibt bestehen, wenn Sie nachweisen, dass Sie die Nichtzahlung nicht zu vertreten haben. Auf unsere Leistungsfreiheit können wir uns nur berufen, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung des Beitrags hingewiesen haben. (2) Zahlen Sie den ersten Beitrag nicht rechtzeitig, können wir vom Vertrag zurücktreten, solange Sie die Zahlung nicht bewirkt haben. Das Rücktrittsrecht ist ausgeschlossen, wenn Sie nachweisen, dass Sie die Nichtzahlung nicht zu vertreten haben. 14 Was gilt, wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig zahlen? (1) Zahlen Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig, geraten Sie ohne weitere Zahlungsaufforderung in Verzug. Ein Verzug tritt nicht ein, wenn die Zahlung aufgrund eines Umstands unterbleibt, den Sie nicht zu vertreten haben. Im Verzugsfall sind wir berechtigt, Ersatz des uns durch den Verzug entstandenen Schadens zu verlangen. (2) Zahlen Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig, können wir Ihnen auf Ihre Kosten in Textform eine Zahlungsfrist setzen. Die Zahlungsfrist muss mindestens zwei Wochen betragen. (3) Für Versicherungsfälle, die nach Ablauf der gesetzten Zahlungsfrist eintreten, entfällt oder vermindert sich der Versicherungsschutz, wenn Sie sich bei Eintritt des Versicherungsfalles noch mit der Zahlung in Verzug befinden. Voraussetzung ist, dass wir Sie bereits mit der Fristsetzung auf diese Rechtsfolge hingewiesen haben. (4) Nach Ablauf der gesetzten Zahlungsfrist können wir den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, wenn Sie sich noch immer mit den Beiträgen, Zinsen oder Kosten in Verzug befinden. Voraussetzung ist, dass wir Sie bereits mit der Fristsetzung auf diese Rechtsfolge hingewiesen haben. Wir können die Kündigung bereits mit der Fristsetzung erklären. Sie wird dann automatisch mit Ablauf der Frist wirksam, wenn Sie zu diesem Zeitpunkt noch immer mit der Zahlung in Verzug sind. Auf diese Rechtsfolge werden wir Sie ebenfalls hinweisen. (5) Sie können den angeforderten Betrag auch dann noch nachzahlen, wenn unsere Kündigung wirksam geworden ist. Die Nachzahlung kann nur innerhalb eines Monats nach der Kündigung oder, wenn die Kündigung bereits mit der Fristsetzung verbunden worden ist, innerhalb eines Monats nach Fristablauf erfolgen. Zahlen Sie innerhalb dieses Zeitraums, wird die Kündigung unwirksam und der Vertrag besteht fort. Für Versicherungsfälle, die zwischen dem Ablauf der Zahlungsfrist und der Zahlung eintreten, besteht kein oder nur ein verminderter Versicherungsschutz. 15 Wann können Sie die Beiträge aus den in den Fondsanteilen angelegten Überschussanteilen finanzieren? Sie können jederzeit vereinbaren, dass die Beiträge aus den in den Fondsanteilen angelegten Überschussanteilen finanziert werden, solange der Fondswert nicht unter 500 EUR sinkt. Auf Wunsch informieren wir Sie über die weiteren Voraussetzungen und Auswirkungen einer solchen Vereinbarung. 16 Wann können Sie die Versicherung beitragsfrei stellen? Sie können schriftlich verlangen, zum Schluss einer Versicherungsperiode von der Beitragszahlungspflicht befreit zu werden. 8

9 (1) Änderung Ihrer Versicherung durch die Beitragsfreistellung a) Verlangen Sie Beitragsfreistellung, setzen wir die garantierte Berufsunfähigkeitsrente nach anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik unter Zugrundelegung des Rückkaufswertes nach 17 Absatz 1 a herab. Der aus Ihrer Versicherung für die Bildung der beitragsfreien Berufsunfähigkeitsrente zur Verfügung stehende Betrag wird dabei um einen Abzug gemäß 165 Absatz 2 in Verbindung mit 169 Absatz 5 VVG gekürzt (siehe Absatz 1 b). Die Berechnung der beitragsfreien Leistung erfolgt zum Ende der Versicherungsperiode, für die Sie letztmalig den vollständigen Beitrag gezahlt haben. b) Der für Ihre Versicherung für jedes Jahr der Versicherungsdauer geltende Abzug gemäß Absatz 1 a) stimmt mit dem Abzug bei Kündigung einer beitragspflichtigen Versicherung gemäß 17 Absatz 1 b) überein. Den Abzug können Sie Ihren Versicherungsinformationen im Abschnitt Welche Leistungen ergeben sich bei Rückkauf bis zum Ende der Versicherungsdauer? entnehmen. Dort nennen wir Ihnen auch die Gründe für den Abzug. Sofern Sie uns nachweisen, dass die dem Abzug zugrunde liegenden Annahmen in Ihrem Fall nicht zutreffen oder der Abzug niedriger zu beziffern ist, entfällt der Abzug bzw. wird er entsprechend herabgesetzt. c) Ansprüche aus dieser Versicherung, die auf bereits vor der Beitragsfreistellung der Versicherung eingetretener Berufsunfähigkeit beruhen, bestehen nach der Beitragsfreistellung fort. d) Erreicht die aus dem verbleibenden Betrag nach anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik gebildete, beitragsfreie Berufsunfähigkeitsrente eine jährliche Mindestrente von 200 EUR nicht, erlischt die Versicherung, und es wird soweit vorhanden der Rückkaufswert ( 17) gezahlt. (2) Nachteile der Beitragsfreistellung Die Beitragsfreistellung Ihrer Versicherung ist mit Nachteilen verbunden. Der für die Bildung einer beitragsfreien Leistung zur Verfügung stehende Betrag erreicht während der Versicherungsdauer nicht unbedingt die Summe der eingezahlten Beiträge, da Abschluss- und Vertriebskosten sowie Verwaltungskosten und eine Risikodeckung finanziert werden müssen und vor allem eine Abhängigkeit von der Fondsentwicklung besteht. Nähere Informationen zu den beitragsfreien Leistungen können Sie Ihren Versicherungsinformationen entnehmen. 17 Wann können Sie die Versicherung kündigen? Sie können Ihre Versicherung jederzeit zum Ende des Monats schriftlich kündigen. Folgen der Kündigung für Ihren Vertrag a) Kündigen Sie Ihre Versicherung, hängt die Wirkung auf Ihre Versicherung davon ab, ob die versicherte Person zum Zeitpunkt der Kündigung berufsunfähig ist: Wenn die versicherte Person zum Zeitpunkt der Kündigung berufsunfähig ist, bleiben Ansprüche aus Ihrer Versicherung aufgrund einer bereits vor Kündigung eingetretenen Berufsunfähigkeit bestehen. Eine laufende Berufsunfähigkeitsrente wird bei Kündigung weitergezahlt. Ist die versicherte Person zum Zeitpunkt der Kündigung nicht berufsunfähig, erlischt die Versicherung bei Kündigung und Sie erhalten zum Kündigungstermin - soweit vorhanden - den Rückkaufswert. Er errechnet sich aus dem Fondswert zum Stichtag und dem nach anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik mit den Rechnungsgrundlagen der Prämienkalkulation zum Kündigungstermin berechneten Deckungskapital ihrer Versicherung ( 169 VVG). Der Rückkaufswert hat mindestens den Wert, der sich bei gleichmäßiger Verteilung der unter Beachtung der aufsichtsrechtlichen Höchstzillmersätze angesetzten Abschluss- und Vertriebskosten auf die ersten fünf Versicherungsjahre, höchstens jedoch auf die Beitragszahlungsdauer, ergibt. Von dem so ermittelten Wert nehmen wir einen Abzug gemäß 169 Absatz 5 VVG vor (siehe Absatz 1 b). Der Auszahlungsbetrag ist jedoch auf den Fondswert zum Stichtag beschränkt. b) Für den Abzug gemäß Absatz 1 a gilt folgendes: Der Abzug stimmt bei beitragspflichtigen Versicherungen mit dem Abzug bei Beitragsfreistellung gemäß 16 Absatz 1 b überein. Den für Ihre Versicherung für jedes Jahr der Versicherungsdauer geltenden Abzug können Sie Ihren Versicherungsinformationen entnehmen. Dort nennen wir Ihnen auch die Gründe für den Abzug. Für beitragsfreie Versicherungen beträgt der Abzug 50 EUR wegen erhöhter Verwaltungsaufwendungen. Sofern Sie uns nachweisen, dass die dem Abzug zugrunde liegenden Annahmen in Ihrem Fall nicht zutreffen oder der Abzug niedriger zu beziffern ist, entfällt der Abzug bzw. wird er entsprechend herabgesetzt. c) Stichtag für die Ermittlung des Fondswerts ist der fünftletzte Bankarbeitstag vor dem Termin der Kündigung. Geht die Kündigung nach dem fünftletzten Bankarbeitstag bei uns ein, erfolgt die Abrechnung der Fondsanteile mit dem Wert, der bei Eingang der Kündigung bekannt ist. Überzahlte Beiträge z. B. bei jährlicher Beitragszahlung werden, soweit sie nicht in Fondsanteilen angelegt wurden, zurückerstattet. d) Der Auszahlungsbetrag erhöht sich ggf. um die Ihrer Versicherung gemäß 2 zugeteilten Bewertungsreserven. 18 Wie lange können Sie nach einer Beitragsfreistellung den ursprünglichen Versicherungsschutz wiederherstellen? (1) Sie können innerhalb von 6 Monaten nach Beitragsfreistellung Ihres Vertrags verlangen, dass durch die Wiederaufnahme der Beitragszahlung die versicherten Leistungen bis zur Höhe des vor der Beitragsfreistellung geltenden Versicherungsschutzes ohne Risikoprüfung angehoben werden. Voraussetzung ist, dass die versicherte Person zum Zeitpunkt der Wiederaufnahme der Beitragszahlung weder berufsunfähig noch pflegebedürftig ist. (2) Auf die beitragsfreie Zeit entfallende Beiträge können Sie nachentrichten. Stattdessen können auch die versicherten Garantieleistungen herabgesetzt werden oder Sie können höhere laufende Beiträge zahlen. Die höheren laufenden Beiträge bzw. die niedrigeren Garantieleistungen richten sich nach den bei Abschluss Ihrer Versicherung maßgebenden Tarifregelungen. Auf Wunsch informieren wir Sie über die Auswirkungen. 9

10 19 Was gilt für die Beitragszahlung bei Arbeitslosigkeit oder während der Elternzeit? (1) In Abweichung von 16 und 18 gilt bei Arbeitslosigkeit oder während der Elternzeit, dass Sie Ihren Vertrag befristet bis zu 12 Monate beitragsfrei stellen können. Nach Ablauf der beitragsfreien Zeit wird dieser wieder automatisch beitragspflichtig fortgesetzt. Die sonstigen Regelungen der 16 und 18 bleiben unberührt. (2) Die Arbeitslosigkeit und Elternzeit müssen uns entsprechend nachgewiesen werden, z. B. durch einen entsprechenden Bescheid der zuständigen Agentur für Arbeit. Den Wegfall der Arbeitslosigkeit oder der Elternzeit müssen Sie uns unverzüglich anzeigen. 20 Was gilt, wenn Sie ein Policendarlehen wünschen? Sie können ein Darlehen auf Ihre in Fondsanteile angelegten Überschussanteile beantragen. Die maximale Höhe des Policendarlehens richtet sich nach dem Wert und der Zusammensetzung der Ihrem Vertrag zugrunde liegenden Anteileinheiten und nach der abgelaufenen Vertragsdauer. Ferner ist sie durch den Fondswert der Versicherung nach oben beschränkt. Für die Bearbeitung eines Darlehensantrages erheben wir keine Gebühr. Einzelheiten über die Vergabe und Tilgung des Policendarlehens werden in dem Darlehensvertrag geregelt. Ein Rechtsanspruch auf ein Policendarlehen besteht nicht. Auf Wunsch informieren wir Sie über die aktuellen Vertragsbedingungen. 21 Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht im Sinne des Gesetzes? (1) Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in Textform gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Gefahrerheblich sind die Umstände, die für unseren Entschluss, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen, erheblich sind. Wenn wir nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme in Textform nach gefahrerheblichen Umständen fragen, sind Sie auch insoweit zur Anzeige verpflichtet. (2) Soll das Leben einer anderen Person versichert werden, so ist auch diese - neben Ihnen - für die wahrheitsgemäße und vollständige Beantwortung der in Textform gestellten Fragen verantwortlich. (3) Handelt für Sie ein Stellvertreter und kennt dieser den gefahrerheblichen Umstand oder handelt er arglistig, werden Sie so behandelt, als hätten Sie selbst davon Kenntnis gehabt oder den Umstand arglistig verschwiegen. (4) Die Folgen einer Verletzung der Anzeigepflicht ergeben sich aus 19 bis 22 VVG. Unter den dort genannten Voraussetzungen können wir vom Vertrag zurücktreten, leistungsfrei sein, den Vertrag kündigen, wegen arglistiger Täuschung anfechten oder auch berechtigt sein, den Vertrag anzupassen. Wir verzichten auf die uns aus 19 VVG zustehenden Rechte zur Vertragsanpassung und Kündigung, sofern die Anzeigepflichtverletzung unverschuldet erfolgt ist. Unsere Rechte auf Rücktritt, Kündigung oder Vertragsanpassung stehen uns nur zu, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hingewiesen haben. Die genannten Rechte können wir nur innerhalb von 5 Jahren seit Vertragsschluss ausüben. Dies gilt nicht für Versicherungsfälle die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Haben Sie oder die versicherte Person die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt, beträgt die Frist zehn Jahre. (5) Falls wir im Rahmen einer Vertragsanpassung den Beitrag um mehr als 10 % erhöhen oder die Gefahrabsicherung für einen nicht angezeigten Umstand ausschließen, können Sie den Vertrag nach Maßgabe von 19 Absatz 6 VVG kündigen. (6) Die Absätze 1 bis 5 gelten bei einer unserer Leistungspflicht erweiternden Änderung oder bei einer Wiederherstellung der Versicherung entsprechend. Die Fristen nach Absatz 4 beginnen mit der Änderung oder Wiederherstellung der Versicherung bezüglich des geänderten oder wiederhergestellten Teils neu zu laufen. (7) Die Ausübung eines Gestaltungsrechts nach dieser Vorschrift (Rücktritt, Kündigung oder Vertragsanpassung) bedarf der Schriftform, gleich ob das Gestaltungsrecht durch Sie oder uns ausgeübt wird. Sofern Sie uns keine andere Person als Bevollmächtigten benannt haben, gilt nach Ihrem Tod ein Bezugsberechtigter als bevollmächtigt, eine von uns abgegebene Erklärung entgegenzunehmen. Ist auch ein Bezugsberechtigter nicht vorhanden oder kann sein Aufenthalt nicht ermittelt werden, so können wir den Inhaber des Versicherungsscheins zur Entgegennahme der Erklärung als bevollmächtigt ansehen. 22 Welche Mitwirkungspflichten sind zu beachten, wenn Leistungen wegen Berufsunfähigkeit verlangt werden? (1) Werden Leistungen wegen Berufsunfähigkeit verlangt, sind uns unverzüglich auf Kosten des Ansprucherhebenden folgende Unterlagen einzureichen: a) eine Darstellung der Ursache für den Eintritt der Berufsunfähigkeit; b) ausführliche Berichte der Ärzte, die die versicherte Person gegenwärtig behandeln bzw. behandelt oder untersucht haben, über Ursache, Beginn, Art, Verlauf und voraussichtliche Dauer des Leidens sowie über dessen Auswirkungen auf die Berufsfähigkeit oder Art und Umfang der Pflegebedürftigkeit; c) Unterlagen über den Beruf der versicherten Person, dessen Stellung und Tätigkeit im Zeitpunkt des Eintritts der Berufsunfähigkeit sowie über die eingetretenen Veränderungen. d) Bei Berufsunfähigkeit infolge Pflegebedürftigkeit zusätzlich eine Bescheinigung der Person oder der Einrichtung, die mit der Pflege betraut ist, über Art und Umfang der Pflege. (2) Wir können außerdem, dann allerdings auf unsere Kosten, weitere Untersuchungen durch von uns beauftragte Ärzte und sonstige Sachverständige sowie notwendige Nachweise - auch über die wirtschaftlichen Verhältnisse und ihre Veränderungen - verlangen, insbesondere zusätzliche Auskünfte und Aufklärungen, auch die des Arbeitgebers über den Beruf im Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages. Die versicherte Person hat Ärzte, Krankenhäuser und sonstige Krankenanstalten sowie Pflegeheime, bei denen sie in Behandlung oder Pflege war oder sein wird, sowie Sachverständige, Pflegepersonen, andere Perso- 10

11 nenversicherer und Behörden sowie wegen des Berufs auch den Arbeitgeber zu ermächtigen, uns auf Verlangen Auskunft zu erteilen. Hält sich die versicherte Person im Ausland auf, können wir verlangen, dass die erforderlichen ärztlichen Untersuchungen in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden. In diesem Fall übernehmen wir die Untersuchungskosten sowie die vorher mit uns abgestimmten Reise- und Aufenthaltskosten. (3) Die versicherte Person ist dazu verpflichtet, geeignete Hilfsmittel (z. B. Sehhilfe, Prothese) zu verwenden und zumutbare Heilbehandlungen vorzunehmen, die eine wesentliche Besserung ihrer gesundheitlichen Beeinträchtigung erwarten lassen. Zumutbar sind Heilbehandlungen, die gefahrlos und nicht mit besonderen Schmerzen verbunden sind. Heilbehandlungen, die mit einem operativen Eingriff verbunden sind, sehen wir in diesem Zusammenhang als nicht zumutbar an. (4) Die Absätze 1 bis 3 gelten auch, wenn eine Karenzzeit vereinbart ist. 23 Wann geben wir eine Erklärung über unsere Leistungspflicht ab? Nach Vorliegen aller für unsere Leistungsentscheidung erforderlichen Unterlagen erklären wir spätestens innerhalb von 4 Wochen in Textform, ob, in welchem Umfang und ab welchem Zeitpunkt wir eine Leistungspflicht anerkennen. Auf die Möglichkeit eines befristeten Anerkenntnisses verzichten wir ausdrücklich. Während der Leistungsprüfung informieren wir Sie in regelmäßigen Abständen, spätestens alle 4 Wochen über den Bearbeitungsstand. 24 Was gilt für die Nachprüfung der Berufsunfähigkeit? (1) Nach Anerkennung oder Feststellung unserer Leistungspflicht sind wir berechtigt, das Fortbestehen der Berufsunfähigkeit und ihren Grad nachzuprüfen. Dabei können wir erneut prüfen, ob die versicherte Person eine andere Tätigkeit im Sinne von 7 Absatz 1 ausübt. (2) Zur Nachprüfung können wir auf unsere Kosten jederzeit sachdienliche Auskünfte und einmal jährlich umfassende Untersuchungen der versicherten Person durch von uns zu beauftragende Ärzte verlangen. Die Bestimmungen des 22 Absatz 2 gelten entsprechend. (3) Eine Minderung der Berufsunfähigkeit oder der Pflegebedürftigkeit und die Wiederaufnahme bzw. Änderung der beruflichen Tätigkeit müssen Sie uns unverzüglich mitteilen. (4) Stellen wir fest, dass die Voraussetzungen der Leistungspflicht im Sinne von 1 und 7 entfallen sind, sind wir von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn wir Ihnen die Veränderung in Textform darlegen. Die Einstellung unserer Leistung wird mit dem Ablauf des dritten Monats nach Zugang unserer Erklärung bei Ihnen wirksam. Zu diesem Zeitpunkt muss, sofern die Beitragszahlungsdauer nicht abgelaufen ist, auch die Beitragszahlung wieder aufgenommen werden. Endet eine Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen bereits vor Ablauf einer vereinbarten Karenzzeit, so wird keine Berufsunfähigkeitsrente gezahlt. 25 Was gilt bei einer Verletzung der Mitwirkungspflichten nach Eintritt der Berufsunfähigkeit? Solange eine Mitwirkungspflicht nach 22 oder 24 von Ihnen, der versicherten Person oder dem Ansprucherhebenden vorsätzlich nicht erfüllt wird, sind wir von der Verpflichtung zur Leistung frei. Bei einer grob fahrlässigen Verletzung der Mitwirkungspflicht sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Dies gilt nicht, wenn Sie uns nachweisen, dass Sie die Mitwirkungspflicht nicht grob fahrlässig verletzt haben. Die Ansprüche aus den Bausteinen zur Berufsunfähigkeitsvorsorge bleiben jedoch insoweit bestehen, als die Verletzung ohne Einfluss auf die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ist. Wenn die Mitwirkungspflicht später erfüllt wird, sind wir ab Beginn des laufenden Monats nach Maßgabe dieser Bedingungen zur Leistung verpflichtet. Die vollständige oder teilweise Leistungsfreiheit tritt nur ein, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform auf diese Rechtsfolge hingewiesen haben. 26 Welche Bedeutung hat der Versicherungsschein? (1) Den Inhaber des Versicherungsscheins können wir als berechtigt ansehen, über die Rechte aus dem Vertrag zu verfügen, insbesondere Leistungen in Empfang zu nehmen. Wir können aber verlangen, dass uns der Inhaber des Versicherungsscheins seine Berechtigung nachweist. (2) In den Fällen des 29 Absatz 3 brauchen wir den Nachweis der Berechtigung nur dann anzuerkennen, wenn uns die schriftliche Anzeige des bisherigen Berechtigten vorliegt. 27 Was gilt für Mitteilungen und Erklärungen, die sich auf das Versicherungsverhältnis beziehen? Mitteilungen und Erklärungen, die das Versicherungsverhältnis betreffen, können weitreichende Auswirkungen haben. Diese sollten auch dann in Text- oder Schriftform erfolgen, wenn eine solche Form weder im Gesetz noch im Vertrag vorgesehen ist. 28 Was gilt nach dem Gesetz, wenn Sie uns eine Änderung Ihrer Anschrift oder Ihres Namens nicht mitteilen? (1) Haben Sie uns eine Änderung Ihrer Anschrift oder Ihres Namens nicht mitgeteilt, genügt für eine Willenserklärung, die Ihnen gegenüber abzugeben ist, die Absendung eines eingeschriebenen Briefes an die letzte uns bekannte Anschrift unter dem letzten uns bekannten Namen. Die Erklärung gilt drei Tage nach der Absendung des Briefes als zugegangen. (2) Wenn Sie für eine Versicherung die Anschrift Ihrer gewerblichen Niederlassung angegeben haben, gilt Absatz 1 bei einer Verlegung der gewerblichen Niederlassung entsprechend. (3) Wenn Sie sich für längere Zeit außerhalb der Bundesrepublik Deutschland aufhalten, sollten Sie uns, auch in Ihrem Interesse, eine im Inland ansässige Person benennen, die bevollmächtigt ist, unsere Mitteilungen für Sie entgegenzunehmen (Zustellungsbevollmächtigter). 29 Wer erhält die Versicherungsleistungen? (1) Die Leistungen aus dem Vertrag erbringen wir an Sie als unseren Versicherungsnehmer oder an Ihre Erben, falls Sie uns keine andere Person benannt haben, die bei Eintritt des Versicherungsfalls die Ansprüche aus dem Vertrag erwerben soll (Bezugsberechtigter). Bis zum Eintritt des Versicherungsfalls können Sie das Bezugsrecht jederzeit widerrufen. 11

12 (2) Sie können ausdrücklich bestimmen, dass der Bezugsberechtigte sofort und unwiderruflich die Ansprüche aus dem Vertrag erwerben soll. Sobald wir Ihre Erklärung erhalten haben, kann dieses Bezugsrecht nur noch mit Zustimmung des von Ihnen Benannten aufgehoben werden. (3) Die Einräumung und der Widerruf eines Bezugsrechts sind uns gegenüber nur und erst dann wirksam, wenn sie uns vom bisherigen Berechtigten schriftlich angezeigt worden sind. Das Gleiche gilt für die Abtretung und Verpfändung von Ansprüchen aus dem Vertrag, soweit derartige Verfügungen überhaupt rechtlich möglich sind. Der bisherige Berechtigte sind im Regelfall Sie; es können aber auch andere Personen sein, sofern Sie bereits vorher Verfügungen vorgenommen haben. 30 Wie werden Abschluss- und Vertriebskosten sowie Verwaltungskosten beglichen? (1) Die bei der Beitragskalkulation in Ansatz gebrachten Abschluss- und Vertriebskosten verteilen wir in gleichmäßigen Jahresbeträgen über einen Zeitraum von mindestens 5 Jahren, aber nicht länger als bis zum Ende der Beitragszahlungsdauer. (2) Für die Finanzierung der Verwaltungskosten werden die vorgesehenen Kosten durch den Verkauf von Anteileinheiten gedeckt. Dabei werden die Verwaltungskosten monatlich den Fonds entnommen. (3) Beim Verkauf von Anteileinheiten gemäß Absatz 2 werden Anteile der Anlagestöcke in dem Verhältnis verkauft, wie es dem Wert der auf einen Anlagestock entfallenden Anteileinheiten am gesamten Fondswert Ihrer Versicherung entspricht. (4) Maßgeblich für den Verkauf von Anteileinheiten ist der Anteilswert des ersten Tages eines jeden Monats, der ein Bankarbeitstag ist. 31 Welche Kosten können wir Ihnen gesondert in Rechnung stellen? (1) Falls aus besonderen, von Ihnen veranlassten Gründen ein zusätzlicher Verwaltungsaufwand verursacht wird, können wir - soweit nichts anderes vereinbart ist - die in solchen Fällen durchschnittlich entstehenden Kosten als pauschalen Abgeltungsbetrag gesondert in Rechnung stellen. Dies gilt bei - Erteilung einer Ersatzurkunde für den Versicherungsschein oder von Abschriften des Versicherungsscheins - Fristsetzung bei Nichtzahlung von Folgebeiträgen - Verzug mit Beiträgen - Rückläufern im Lastschriftverfahren - Durchführung von Vertragsänderungen - Bearbeitung von Abtretungen und Verpfändungen - Einholung individueller Erklärungen zur Entbindung von der Schweigepflicht - Beitragsübermittlung durch Sie aus einem Ort oder Leistungsübermittlung durch uns in einen Ort außerhalb des Staatsgebietes der Bundesrepublik Deutschland. (2) Die Höhe der aus den in Absatz 1 genannten Gründen veranlassten Kosten können Sie unserer beiliegenden Kostenübersicht entnehmen. Die Höhe der Kosten kann von uns nach billigem Ermessen ( 315 des Bürgerlichen Gesetzbuches) für die Zukunft geändert werden. Die jeweils aktuelle Kostenübersicht können Sie jederzeit bei uns anfordern. Soweit die aus den in Absatz 1 genannten Gründen veranlassten Kosten in der Übersicht nicht aufgelistet sind, bleibt Absatz 1 unberührt. (3) Sie haben die Möglichkeit des Nachweises, dass in dem von Ihnen veranlassten Fall keine oder geringere Aufwände und Kosten entstanden sind. 32 Welches Recht findet Anwendung? Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht. 33 Wo können Ansprüche gerichtlich geltend gemacht werden? (1) Klagen aus dem Vertrag können Sie bei dem Gericht erheben, das für unseren Geschäftssitz oder für unsere Sie betreuende Niederlassung örtlich zuständig ist. Für Klagen ist auch das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk Sie zur Zeit der Klageerhebung Ihren Wohnsitz oder, falls kein Wohnsitz besteht, Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Diese Regelung gilt nicht für juristische Personen. (2) Wir können Klagen gegen Sie ausschließlich bei dem Gericht erheben, in dessen Bezirk Sie zur Zeit der Klageerhebung Ihren Wohnsitz oder, falls kein Wohnsitz besteht, Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Für Klagen gegen juristische Personen bestimmt sich das zuständige Gericht nach deren Geschäftssitz oder Niederlassung. Sofern nach dem Gesetz weitere Gerichtsstände bestehen, können wir unsere Klagen auch dort erheben. (3) Sind Ihr Wohnsitz oder Ihr gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, bestimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit für Klagen aus dem Vertrag nach unserem Geschäftssitz oder nach dem Sitz unserer Sie betreuenden Niederlassung. Dies gilt entsprechend, wenn der Versicherungsnehmer eine juristische Person ist und sein Geschäftssitz unbekannt ist. 34 Kann der Beitrag angepasst werden? Nach 163 VVG sind wir grundsätzlich berechtigt, unter bestimmten Voraussetzungen den zu zahlenden Beitrag auch für bestehende Versicherungen neu festzusetzen. Auf dieses Recht verzichten wir ausdrücklich. C Änderungen und Ergänzungen der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die BerufsunfähigkeitsPolice Invest Was gilt, wenn Sie keine BerufsunfähigkeitsPolice Invest Plus versichert haben? SBV 1 7 Abs. 1 wird ersetzt durch: (1) a) Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder eines mehr als altersentsprechenden Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich mindestens 3 Jahre außerstande ist, ihren Beruf auszuüben und sie auch keine andere Tätigkeit ausübt, die ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht. Die Lebensstellung ergibt sich aus dem beruflichen Einkommen und der sozialen Wertschätzung des Berufes, wobei die andere Tätigkeit nicht der bisherigen Lebensstellung entspricht, wenn sowohl das Einkommen, als auch die Wertschätzung der anderen Tätigkeit spürbar unter das Niveau des bislang ausgeübten 12

13 Berufes absinkt. Die zumutbare Minderung des Einkommens und der Wertschätzung richtet sich dabei nach den individuellen Gegebenheiten gemäß der höchstrichterlichen Rechtsprechung. Unsere Bedingungen sehen eine abstrakte Verweisbarkeit auf einen anderen Beruf nicht vor. Bei der Prüfung der Berufsunfähigkeit ist der zuletzt ausgeübte Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, maßgebend. Falls die versicherte Person infolge einer fortschreitenden Krankheit oder eines mehr als altersentsprechenden Kräfteverfalls ihren Beruf leidensbedingt geändert hat, ist für die Frage, ob Berufsunfähigkeit vorliegt, der bei Eintritt des Leidens ausgeübte Beruf maßgebend. Bei Selbstständigen setzt vollständige Berufsunfähigkeit im Sinne von Satz 1 zusätzlich voraus, dass die versicherte Person auch nach einer zumutbaren Umorganisation des Betriebes außerstande ist, ihren Beruf auszuüben. Zumutbar ist eine Umorganisation nur, wenn der versicherten Person ein sinnvolles Tätigkeitsfeld verbleibt und ihre Lebensstellung als Betriebsinhaber gewahrt ist. Die Umorganisationsmaßnahmen müssen wirtschaftlich zweckmäßig sein und dürfen keinen erheblichen Kapitaleinsatz erfordern. b) Teilweise Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die in a genannten Voraussetzungen nur in einem bestimmten Grad erfüllt sind. c) Ist die versicherte Person 6 Monate ununterbrochen infolge Krankheit, Körperverletzung oder eines mehr als altersentsprechenden Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, vollständig oder teilweise außerstande gewesen, ihren Beruf im Sinne von a auszuüben und hat sie in dieser Zeit auch keine andere Tätigkeit ausgeübt, die ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht, so gilt die Fortdauer dieses Zustandes als vollständige oder teilweise Berufsunfähigkeit. In diesem Fall entsteht der Anspruch auf Beitragsbefreiung und Berufsunfähigkeitsrente mit Ablauf des 6. Monats. Wird nach einer Anerkennung unserer Leistungspflicht bei der Nachprüfung gemäß 24 festgestellt, dass inzwischen eine Berufsunfähigkeit von voraussichtlich insgesamt mindestens 3 Jahren im Sinne von a bzw. b vorliegt, werden wir die Versicherungsleistungen gemäß 1 auch für die ersten 6 Monate erbringen." Was gilt bei Versicherungen innerhalb von Gruppenverträgen? SBV 2 1. Die Worte "Versicherung" und "Vertrag" beziehen sich insbesondere hinsichtlich der versicherten Rente und der Fristen auf die einzelne (Teil-)Versicherung, nicht aber auf den Gruppenvertrag. 2. Der "Beitrag" in 11 bezieht sich auf den Anfangsbestand des Gruppenvertrags. 3. Die in 13 und 14 genannten Rechtsfolgen bei Zahlungsverzug treten für den Gruppenvertrag ein, selbst wenn nur ein Teilrückstand besteht wird ergänzt durch: (3) Scheidet die versicherte Person aus dem Gruppenvertrag aus, so erlischt die Versicherung, wenn die versicherte Person sie nicht innerhalb von 3 Monaten als Einzelversicherung fortsetzt. Erlischt die Versicherung, so gelten Absatz 1 und 2 entsprechend." Was gilt bei der betrieblichen Altersversorgung? SBV 4 Beitragszahlung Auch bei monatlicher Beitragszahlung kann vereinbart werden, dass die Beitragszahlung nicht durch Lastschriftverfahren erfolgt - 12 Absatz 2, letzter Satz entfällt in diesem Fall. Was gilt, wenn Sie zu dieser Versicherung dynamischen Zuwachs vereinbart haben? SBV 5 1. Nach welchem Maßstab erfolgt die Erhöhung der Beiträge und der Versicherungsleistungen? 1. Der Beitrag für diese Versicherung erhöht sich jeweils um 3 % des Vorjahresbeitrags. 2. Die Beitragserhöhung bewirkt eine Erhöhung der Versicherungsleistungen ohne erneute Gesundheitsprüfung. Die Versicherungsleistungen werden nicht im selben Verhältnis erhöht wie der Beitrag. Die Erhöhung errechnet sich nach den am Erhöhungstermin erreichten Vertragsdaten, insbesondere dem Alter der versicherten Person, der restlichen Versicherungsdauer und einem eventuell vereinbarten Beitragszuschlag. Es gelten die hierfür maßgebenden Tarifregelungen. 2. Wann und wie lange erhöhen sich Beiträge und Versicherungsleistungen? 1. Die Erhöhungen des Beitrags und der Versicherungsleistungen erfolgen jeweils zum Jahrestag der Versicherung. 2. Sie erhalten rechtzeitig vor dem Erhöhungstermin eine Mitteilung über die Erhöhung. Der Versicherungsschutz aus der jeweiligen Erhöhung beginnt am Erhöhungstermin. 3. Die Erhöhungen erfolgen bis zum Ablauf der Beitragszahlungsdauer, jedoch nicht länger als bis die versicherte Person das rechnungsmäßige Alter von 55 Jahren erreicht hat. Die letzte Erhöhung ist in jedem Fall spätestens 3 Jahre vor Ablauf der Versicherungsdauer möglich. 3. Welche sonstigen Bestimmungen gelten für Ihren Beitrag und für die Erhöhungen? 1. Alle im Rahmen des Vertrags getroffenen Vereinbarungen, auch die Bezugsrechtsverfügung, erstrecken sich ebenfalls auf die Erhöhung der Versicherungsleistungen. 2. Die planmäßige Erhöhung der Versicherungsleistungen aus dem Vertrag setzt die in 21 hinsichtlich der Verletzung der Anzeigepflicht genannte Frist nicht erneut in Lauf. 3. Nach einer Erhöhung der Versicherungsleistungen kann die beitragsfreie Versicherungsleistung nicht mehr der Ihren Versicherungsinformationen beigefügten Tabelle entnommen werden. 4. Wann werden Erhöhungen ausgesetzt? 1. Die Erhöhung entfällt rückwirkend, wenn Sie ihr bis zum Ende des ersten Monats nach dem Erhöhungstermin widersprechen oder den ersten erhöhten Beitrag nicht innerhalb von 2 Monaten nach dem Erhöhungstermin zahlen. 2. Sollten Sie von zwei aufeinanderfolgenden Erhöhungsmöglichkeiten keinen Gebrauch machen, so können wir das Recht auf weitere Erhöhungen widerrufen. Haben wir 13

14 das Recht auf weitere Erhöhungen widerrufen, so kann es nur mit unserer Zustimmung neu begründet werden. Unterbliebene Erhöhungen können Sie nur mit unserer Zustimmung nachholen. Das Recht auf Erhöhung können wir auch dann widerrufen, wenn der Beitrag nicht mehr in voller Höhe entrichtet wird. Unterbliebene Erhöhungen können Sie nur mit unserer Zustimmung nachholen. 3. Es erfolgen keine Erhöhungen, solange wegen Berufsunfähigkeit Ihre Beitragszahlungspflicht ganz oder teilweise entfällt. Erhöhungen, die nach dem Termin, ab dem Leistungen aus dieser Versicherung erbracht werden, aber noch vor Anerkennung der Berufsunfähigkeit durchgeführt wurden, werden rückgängig gemacht. 5. In welchem Verhältnis stehen die Erhöhungen bei dieser Versicherung zu der im Versicherungsschein genannten Versicherung? Ist bei der im Versicherungsschein genannten Versicherung dynamischer Zuwachs vereinbart und wird von einer Erhöhungsmöglichkeit kein Gebrauch gemacht, können wir das Recht auf Erhöhungen im Sinne von Ziffer 1 widerrufen. Was gilt bei einer BerufsunfähigkeitsPolice Invest, wenn sich unter den von Ihnen ausgewählten Fonds ein Fonds mit Höchststandsgarantie befindet? SBV Abs. a) bis d) werden jeweils ergänzt: Anteileinheiten eines Fonds mit Höchststandsgarantie können weder ganz noch teilweise auf ein persönliches Depot übertragen werden." 2. 4 wird ersetzt durch: 4 Wann können wir Anteileinheiten umschichten oder die Anlage Ihrer Überschussanteile ändern und wann können Sie Anteileinheiten umschichten oder die Aufteilung der Überschussanteile ändern lassen? a) Nehmen wir in unser Fondsangebot einen neuen Fonds mit Höchststandsgarantie auf, schichten wir automatisch alle Ihrer Versicherung zugrunde liegenden Anteileinheiten an dem Fonds mit Höchststandsgarantie, der die nächst kürzere Restlaufzeit hat, in den neuen Fonds mit Höchststandsgarantie um. Voraussetzungen dafür sind: - Der Ablauftermin des neuen Fonds mit Höchststandsgarantie liegt nach dem Ablauftermin der Ihrer Versicherung zugrunde liegenden Fonds mit Höchststandsgarantie, jedoch mindestens 15 Bankarbeitstage vor dem Ende der Aufschubdauer Ihrer Versicherung. - Die Kapitalanlagegesellschaft hat den neuen Fonds mit Höchststandsgarantie so aufgelegt, dass er zum Zeitpunkt der Auflegung die Höchststandsgarantie eines Fonds mit Höchststandsgarantie übernimmt. Es ist dabei auf den Fonds mit der nächst kürzeren Restlaufzeit in unserem Fondsangebot abzustellen. - Wir haben den neuen Fonds mit Höchststandsgarantie nicht aufgrund einer Ersetzung nach 5 aufgenommen. Unabhängig von der automatischen Umschichtung der Anteileinheiten legen wir bei Aufnahme eines neuen Fonds mit Höchststandsgarantie automatisch Ihre künftigen Überschussanteile in Fonds mit Höchststandsgarantie in den neuen Fonds mit Höchststandsgarantie an, wenn der Ablauftermin des neuen Fonds mit Höchststandsgarantie nach dem Ablauftermin der Ihrer Versicherung zugrunde liegenden Fonds mit Höchststandsgarantie, jedoch mindestens 15 Bankarbeitstage vor dem Ende der Aufschubdauer Ihrer Versicherung liegt. Die Aufteilung der Überschussanteile auf die Fonds ändern wir dabei nicht. Wenn ein Ihrer Versicherung zugrunde liegender Fonds mit Höchststandsgarantie vor Ende der Aufschubdauer Ihrer Versicherung abläuft, schichten wir alle Anteileinheiten an diesem Fonds in einen Fonds des dann für Ihre Versicherung zur Verfügung stehenden Fondsangebots um, der ein vergleichbares Risikoprofil hat, z. B. in einen Geldmarktfonds. Wenn zum Ablauftermin eines Fonds mit Höchststandsgarantie noch Überschussanteile in diesen Fonds fließen, legen wir diese Überschussanteile nach dessen Ablauftermin in einen Fonds mit vergleichbarem Risikoprofil an, z.b. in einen Geldmarktfonds. b) Sie können jederzeit die Aufteilung der zukünftigen Überschussanteile ändern. Für die Aufteilung sind nur ganzzahlige Prozentsätze zulässig. Die Änderung führen wir am ersten, spätestens zweiten Bankarbeitstag durch, der auf den Tag des Eingangs Ihres schriftlichen Auftrags bei uns folgt. Die zukünftigen Überschussanteile können dabei auf maximal 10 verschiedene Fonds aufgeteilt werden. c) Außerdem können Sie verlangen, dass die auf Ihre Versicherung entfallenden Anteileinheiten ganz oder teilweise umgeschichtet werden. Bei den Umschichtungen werden die umzuschichtenden Anteileinheiten zu ihrem Anteilswert in Anteileinheiten der neu gewählten Fonds angelegt. Die Änderung führen wir unverzüglich, spätestens am zweiten Bankarbeitstag durch, der auf den Tag des Eingangs Ihres schriftlichen Auftrags bei uns folgt. Wünschen Sie die Umschichtung zu einem bestimmten Termin, muss der Auftrag für die Umschichtung spätestens 2 Bankarbeitstage vor dem gewünschten Termin bei uns eingehen. Es sind nur ganzzahlige Prozentsätze zulässig. Ist der neu gewählte Fonds kein Fonds mit Höchststandsgarantie, wird für die Ermittlung des Wertes der umzuschichtenden Anteileinheiten spätestens der zweite Bankarbeitstag zugrunde gelegt, der auf den Eingang Ihres schriftlichen Auftrags bei uns folgt. Wünschen Sie die Umschichtung zu einem bestimmten Termin, muss der Auftrag für die Umschichtung spätestens 2 Bankarbeitstage vor dem gewünschten Termin bei uns eingehen. Ist der neu gewählte Fonds ein Fonds mit Höchststandsgarantie, erwerben wir zunächst Anteileinheiten an einem Geldmarktfonds. Am nächstfolgenden Höchststandsstichtag des neu gewählten Fonds mit Höchststandsgarantie schichten wir dann die Geldmarktfonds-Anteileinheiten in den Fonds mit Höchststandsgarantie um. Für die Ermittlung des Wertes der umzuschichtenden Anteileinheiten wird spätestens der zweite Bankarbeitstag zugrunde gelegt, der auf den Eingang Ihres schriftlichen Auftrags bei uns folgt. Wünschen Sie die Umschichtung zu einem bestimmten Termin, muss der Auftrag für die Umschichtung spätestens 2 Bankarbeitstage vor dem gewünschten Termin bei uns eingehen. Sie können jedoch nicht verlangen, dass auf Ihre Versicherung entfallende Anteileinheiten eines Fonds verkauft und zum gleichen Umschichtungstermin Anteileinheiten desselben Fonds gekauft werden. Ebenso wenig können Sie verlangen, dass Anteileinheiten eines Fonds mit Höchststandsgarantie verkauft und gleichzeitig Anteileinheiten eines anderen Fonds mit Höchststandsgarantie gekauft werden. 14

15 Die Anzahl der Fonds, in die Anteileinheiten umgeschichtet werden können, ist auf 10 begrenzt. d) Das Recht, die Aufteilung der Anlagebeträge zu ändern oder Anteileinheiten umzuschichten, erstreckt sich auf die im Zeitpunkt der Ausübung dieses Rechts für Ihre Versicherung zur Verfügung stehenden Fonds. e) Drei Jahre vor Ablauf der Vertragsdauer erhalten Sie von uns ein schriftliches Angebot für ein aktives Ablaufmanagement. Hierbei schichten wir die Anlagen soweit nicht in Anteileinheiten eines Fonds mit Höchststandsgarantie angelegt in risikoärmere Fonds um. Dadurch werden die Risiken einer Wertminderung aufgrund von Kursrückgängen in den letzten Versicherungsjahren reduziert. Zusätzliche Kosten entstehen Ihnen hierbei nicht. Sie können jederzeit schriftlich das Ablaufmanagement aussetzen oder wieder aufnehmen." Was gilt, wenn Sie garantiert steigende Berufsunfähigkeitsrente vereinbart haben? SBV 7 Für die Dauer der Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente haben Sie eine garantiert steigende Berufsunfähigkeitsrente vereinbart. Die vereinbarten jährlichen Erhöhungen der Garantierente erfolgen zum Jahrestag des Versicherungsbeginns. Die Erhöhung ist in Prozent der im Vorjahr gezahlten Garantierente festgelegt." nach dem Geschäftssitz der Vertragsgesellschaft oder nach dem Sitz der Sie betreuenden Niederlassung." (4) Geschäfts- und Zahlungsverkehr (a) Der Geschäftsverkehr zwischen uns auf der einen Seite und Ihnen, der versicherten Person oder dritten Personen, welche Rechte aus dem Versicherungsvertrag herleiten, auf der anderen Seite, soll über das Versorgungswerk erfolgen. (b) Zahlen Sie Ihre Beiträge an die Vertragsgesellschaft. Die Bankverbindung können Sie dem Policenbegleitbrief entnehmen. (c) Rechtshandlungen durch Sie, die versicherte Person oder dritte Personen, welche Rechte aus dem Versicherungsvertrag herleiten, sind uns gegenüber auch dann wirksam, wenn sie dem Versorgungswerk gegenüber vorgenommen worden sind. Dies gilt insbesondere für Willenserklärungen und Anzeigen gemäß 27, 28 und 29. (d) Das Versorgungswerk erhält von uns den Versicherungsschein oder die Bescheinigung und leitet diesen bzw. diese dann an Sie weiter. D Besondere Regelungen (1) Beitragsfreistellung bei Arbeitslosigkeit oder Elternzeit 19 Abs. 2 wird ersetzt durch: "(2) Die Arbeitslosigkeit und Elternzeit müssen uns oder dem Versorgungswerk entsprechend nachgewiesen werden, z. B. durch einen entsprechenden Bescheid der zuständigen Agentur für Arbeit. Den Wegfall der Arbeitslosigkeit oder der Elternzeit müssen Sie uns oder dem Versorgungswerk unverzüglich anzeigen." (2) Änderung der Anschrift oder des Namens 28 Abs. 1 wird ersetzt durch: "(1) Haben Sie eine Änderung Ihrer Anschrift oder Ihres Namens weder uns noch dem Versorgungswerk mitgeteilt, genügt für eine Willenserklärung, die Ihnen gegenüber abzugeben ist, die Absendung eines eingeschriebenen Briefes an die letzte uns bekannte Anschrift unter dem letzten uns bekannten Namen. Die Erklärung gilt drei Tage nach der Absendung des Briefes als zugegangen." (3) Gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen 33 Abs. 1, erster Satz wird ersetzt durch: "Klagen aus dem Vertrag können Sie bei dem Gericht erheben, das für den Geschäftssitz oder für die Sie betreuende Niederlassung der Vertragsgesellschaft örtlich zuständig ist." 33 Abs. 3, erster Satz wird ersetzt durch: "Sind Ihr Wohnsitz oder Ihr gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, bestimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit für Klagen aus dem Vertrag 15

16 Versorgungswerk der Presse GmbH Vertragsgesellschaften: Allianz Lebensversicherungs-AG (federführend) AXA Lebensversicherung AG HDI-Gerling Lebensversicherung AG Versicherungsmathematische Hinweise E 809 (PRE) Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, haben Sie eine BerufsunfähigkeitsPolice Invest oder eine BeitragsrückgewährPolice (BasisRente Invest, Invest alpha-balance und IndexSelect) abgeschlossen, gilt: Wir, die (federführende) Vertragsgesellschaft des Versorgungswerks der Presse, geben Ihnen im Folgenden, gemeinsam mit dem Versorgungswerk der Presse, weitere Informationen zur Überschussbeteiligung, die in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für den Grundbaustein geregelt ist. Die Versicherungsmathematischen Hinweise gelten für die Bausteine: - BeitragsrückgewährPolice - BerufsunfähigkeitsPolice Invest Sonst gilt: Wir, die Vertragsgesellschaften des Versorgungswerks der Presse, geben Ihnen im Folgenden, gemeinsam mit dem Versorgungswerk der Presse, weitere Informationen zur Überschussbeteiligung, die in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für den Grundbaustein geregelt ist. Die Versicherungsmathematischen Hinweise gelten für die Bausteine: - RisikoLebensversicherung - BeitragsrückgewährPolice - Ergänzende BerufsunfähigkeitsPolice - Selbstständige BerufsunfähigkeitsPolice Allgemeines Die Überschussanteile werden je Baustein getrennt ermittelt. Sofern Sie einen Zusatzbaustein zur Berufsunfähigkeitsvorsorge oder zur Hinterbliebenenvorsorge: Kapital bei Unfalltod eingeschlossen haben, finden Sie die Beschreibung der Überschussbeteiligung dieser Bausteine in den entsprechenden Besonderen Bedingungen. Überschussermittlung (1) RisikoLebensversicherung a) Wenn Sie "Verrechnung" vereinbart haben: Die Bemessungsgrundlage, auf die sich die Überschussanteilsätze beziehen, ist während der Beitragszahlung der vertraglich vereinbarte Beitrag für die RisikoLebensversicherung. Ist Ihre Versicherung beitragsfrei, erhalten Sie keine Überschussanteile. b) Wenn Sie "Bonus" vereinbart haben: Die Bemessungsgrundlage, auf die sich die Überschussanteilsätze beziehen, ist das Garantiekapital. (2) Überschussermittlung bei der BeitragsrückgewährPolice Die Bemessungsgrundlage, auf die sich die Überschussanteilsätze beziehen, ist während der Beitragszahlung der vertraglich vereinbarte Beitrag für die BeitragsrückgewährPolice, bei beitragsfreien Versicherungen das Garantiekapital bei Tod. (3) Selbstständige BerufsunfähigkeitsPolice und Ergänzende BerufsunfähigkeitsPolice, wenn Sie "Verrechnung" vereinbart haben und BerufsunfähigkeitsPolice Invest: Die Bemessungsgrundlage, auf die sich die Überschussanteilsätze beziehen, ist während der Beitragszahlung der vertraglich vereinbarte Beitrag zur Berufsunfähigkeitsvorsorge. Ist Ihre Versicherung beitragsfrei und ist die versicherte Person nicht berufsunfähig, ist die Bemessungsgrundlage, auf die sich die Überschussanteilsätze beziehen, die versicherte Berufsunfähigkeitsrente. Bei laufenden Berufsunfähigkeitsrenten ist die Bemessungsgrundlage für den jährlichen Überschussanteil das Deckungskapital der versicherten Berufsunfähigkeitsrente, berechnet zum Ende des abgelaufenen Versicherungsjahres. Fondsabhängiger Überschussanteil Der fondsabhängige Überschussanteil ist die Summe der einzelnen fondsabhängigen Überschussanteile derjenigen Fonds, die Ihrer Versicherung zugrunde liegen. Die Bemessungsgrundlage eines einzelnen fondsabhängigen Überschussanteils wird dadurch ermittelt, dass die Anteileinheiten des jeweiligen Fonds, mit den zum 1. eines Monats ermittelten Anteilswerten multipliziert werden. Ist der 1. eines Monats kein Bankarbeitstag, so werden die Anteilswerte des letzten Bankarbeitstags des Vormonats herangezogen. Die einzelnen fondsabhängigen Überschussanteile werden zu jedem Monatsbeginn mit den jeweils gültigen jährlichen fondsabhängigen Überschussanteilsätzen für einen Monat berechnet. Die so erhaltenen Werte werden addiert und zugeteilt. (4) Selbstständige BerufsunfähigkeitsPolice und Ergänzende BerufsunfähigkeitsPolice, wenn Sie "Überschussrente" vereinbart haben: Die Bemessungsgrundlage, auf die sich die Überschussanteilsätze beziehen, ist während der Beitragszahlung und bei beitragsfreien Versicherungen vor Eintritt der Berufsunfähigkeit die versicherte Berufsunfähigkeitsrente. Bei laufenden Berufsunfähigkeitsrenten ist die Bemessungsgrundlage für den jährlichen Überschussanteil das Deckungskapital der versicherten Berufsunfähigkeitsrente (inklusive einer eventuellen Überschussrente), berechnet zum Ende des abgelaufenen Versicherungsjahres. E-PRE0809Z0 (02) (Bed. Dezember 2010) 1

17 Allianz Lebensversicherungs-AG Kostenübersicht gemäß Welche Kosten können wir Ihnen gesondert in Rechnung stellen? der Allgemeinen Versicherungsbedingungen Stand: 01. Juni 2008 Nr Kostenart bzw. -anlass Betrag Erhebung 1 Erstellung einer Ersatzurkunde für den Versicherungsschein oder von Abschriften des Versicherungsscheins 20 derzeit nicht 2 Schriftliche Fristsetzung bei Nichtzahlung von Folgebeiträgen 3 derzeit nicht 3 Bearbeitung von Zahlungsrückständen 20 derzeit nicht 4 Bearbeitung von Rückläufern im Lastschriftverfahren 3 ja 5 Durchführung von Vertragsänderungen 40 derzeit nicht 6 Einholung individueller Erklärungen zur Entbindung von der Schweigepflicht 15 ja 7 Bearbeitung von Abtretungen und Verpfändungen 25 derzeit nicht EV Z0 (03) Beitragsübermittlung durch Sie aus einem Ort oder Leistungsübermittlung durch uns in einen Ort außerhalb des Staatsgebietes der Bundesrepublik Deutschland 10 derzeit nicht

18 Bericht vom 10 Feb 2012 Allianz FinanzPlan 2040 C EUR Morningstar Rating Morningstar Analyst Rating Morningstar Kategorie Index Morningstar Kategorie Laufzeitfonds Anlageziel Der Fonds strebt bis Kapitalwachstum an. Dazu investiert er zunächst zum Großteil in schwankungsintensive Anlagen (auf den Aktienmarkt, Warentermin-/Edelmetall-/Rohstoff-/Hedgefonds-/ Private-Equity-Indizes und die Emerging-Markets bezogen). Mit näherrückendem Zieldatum soll der Anteil schwankungsärmerer Anlagen (auf den Renten-/ Geld- und Immobilienmarkt bezogen) erhöht werden. Ab 2041 werden durch vorwiegend relativ schwankungsarme Anlagen vergleichsweise stabile Erträge angestrebt Wachstum 100 (EUR) Fonds Index Kategorie /12 Wertentwicklung % - -39,9 31,0 14,2-9,7 4,4 Fonds /- Index (Idx) - -10,9 8,8 2,6-4,1 0,7 +/- Kategorie (Kat) Perzentil Kurzprofil Chancen/ Risiken Bei Aktien auf lange Sicht hohes Renditepotenzial, aber schwankungsanfällig, Kursverluste möglich. Bei Anleihen laufende Verzinsung und geringere Wertschwankungen, steigende Zinsen führen vor Falligkeit zu Kursrückgängen. Wechselkursrisiken möglich. Wertschwankung kann erhöht sein. Risikoklassifizierung (31 Januar 2012) 1 - sicherheitsorientiert 2 - konservativ 3 - gewinnorientiert 4 - risikobewußt Lfd.Wertentwicklung % (9 Feb 2012) 1 Jahr 3 Jahre p.a. 5 Jahre p.a. 10 Jahre p.a. Fonds +/-Idx +/-Kat -3,3 12,0-3, ,8-0,7-1,1 - Portfolio 30 Nov 2011 Aufteilung (in %) Portf. Aktien 56,50 Anleihen 6,14 Cash 23,76 Sonstige 13,60 Morningstar Style Box Aktien-Anlagestil Größe Groß Mittel Anleihen-Anlagestil Bonität Hoch Mittel Amerika Europa Asien Top 10 Positionen (in %) Sektor Portf. Stoxx 50 Futr ,60 S&P500 Emini Fut ,36 Allianz RCM IIS Best Styles ,10 Allianz RCM Small Cap Europa I - 5,91 Allianz RCM Oriental Income IT - 5,84 Allianz RCM Europe Eq Growth I ,05 Allianz Emerg Markets Bond I - 4,14 Euro-Schatz Fut ,67 M&G Global Basics A EUR - 3,42 Euro-Bobl Future ,40 Positionen Aktien Gesamt 0 Positionen Anleihen Gesamt 0 % des Vermögens in Top 10 Positionen 68,49 Value Blend Growth Anlagestil Klein Sektorengewichtung Niedrig Niedrig Mittel Hoch Zinssensibilität % Akt h Zyklisch 39,55 r Grundstoffe 9,88 t Konsumgüter zyklisch 11,12 y Finanzdienstleistungen 7,86 u Immobilien 10,69 j Sensibel 39,73 i Telekommunikation 1,93 o Energie 8,03 p Industriewerte 19,82 a Technologie 9,96 k Defensiv 20,72 s Konsumgüter nicht zyklisch 10,73 d Gesundheitswesen 8,56 f Versorger 1,43 < >75 Regionale Aufteilung % Akt Amerika 33,85 USA 26,12 Kanada 0,78 Lateinamerika 6,95 Europa 45,09 Vereinigtes Königreich 11,89 Eurozone 21,29 Europa - ex Euro 9,41 Europa -Schwellenländer 0,77 Mittlerer Osten / Afrika 1,72 Asien 21,06 Japan 5,07 Australasien 3,41 Asien - Industrieländer 6,43 Asien - Schwellenländer 6,14 Stammdaten Fondsgesellschaft Allianz Global Investors Luxembourg S.A. Auflagedatum 2 Jan 2007 Fondsmanager Giorgio Carlino Verantwortlich seit 1 Dez 2009 Kurs (9 Feb 2012) 87,71 EUR Fondsvolumen (Mio.) 20,70 EUR *) Im Rahmen von fondsgebundenen Versicherungsprodukten entfällt der Ausgabeaufschlag. Domizil Währung Ertragsverwendung ISIN WKN Luxemburg EUR Ausschüttend LU A0KD8J Verwaltungsvergütung z.zt. p.a. 1,30% (Verwaltungsvergütung max. p.a.) 2,00% Vertriebsgebühr p.a. 0,30% Administrationsgebühr p.a. 0,25% Rückvergütung aus obigen Kosten p.a. 1,08% Total Expense Ratio (TER) 2,00% zzgl. Performance Fee - Stand TER 31 Mrz 2011 Ausgabeaufschlag* 0,00% Die obige Darstellung stammt von der Morningstar Deutschland GmbH. Mit dieser Unterlage stellt Allianz ausschließlich Produktinformationen zur Verfügung, die weder eine Anlageberatung noch eine Produktempfehlung beinhalten. Allianz übernimmt keine Haftung für die Vollständigkeit, inhaltliche Richtigkeit und Aktualität der Informationen. Der Ausweis der Total Expense Ratio (TER) erfolgt nach Angaben der Fondsgesellschaft. Die vollständigen Informationen insbesondere die ausführliche Darstellung der Chancen und Risiken sind den gesetzlichen Pflichtveröffentlichungen der jeweiligen Kapitalanlagegesellschaften zu entnehmen Morningstar Deutschland GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Morningstar stellt ausschließlich Produktinformationen zur Verfügung, die weder eine Anlageberatung noch eine Produktempfehlung darstellen. Es gelten die unter erhältlichen Nutzungsbedingungen. Es wird keine Haftung für die Vollständigkeit, inhaltliche Richtigkeit und Aktualität der Informationen übernommen. Die in der Vergangenheit erzielten Erfolge sind keine Garantie für die zukünftige Entwicklung. Die Berechnungen der Wertentwicklung erfolgen ohne Berücksichtigung eines Ausgabeaufschlags bzw. Rücknahmeabschlags und unter der Annahme der Reinvestition aller Ausschüttungen. ß

Deutsche Lebensversicherungs-AG

Deutsche Lebensversicherungs-AG Deutsche Lebensversicherungs-AG Besondere Bedingungen für die Bausteine zur Berufsunfähigkeitsvorsorge: Beitragsbefreiung und Berufsunfähigkeitsrente E 5 (DLV) Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

Mehr

Seite 1. mit diesen Versicherungsbedingungen wenden wir uns an Sie als unseren Versicherungsnehmer

Seite 1. mit diesen Versicherungsbedingungen wenden wir uns an Sie als unseren Versicherungsnehmer Seite 1 Stand: 01.10.2013 Diese Bedingungen sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Allgemeine Bedingungen für die

Mehr

Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer

Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer Die Sicherung der dauernden Erfüllbarkeit der Verträge mit garantierten Leistungen machen vorsichtige Annahmen bezüglich der versicherten Risiken und der Zinserwartung

Mehr

GEGENÜBERSTELLUNG PRODUKTINFORMATIONSBLATT

GEGENÜBERSTELLUNG PRODUKTINFORMATIONSBLATT GEGENÜBERSTELLUNG PRODUKTINFORMATIONSBLATT Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) / Prof. Hans-Peter SCHWINTOWSKI, Humboldt-Universität (beide Berlin) Produktinformationsblatt GDV Formulierungsvorschlag

Mehr

Seite 1. Allgemeine Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung 1

Seite 1. Allgemeine Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung 1 Seite 1 Stand: 01.10.2013 Diese Bedingungen sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Allgemeine Bedingungen für die

Mehr

Überschussverteilungssätze

Überschussverteilungssätze Tarife der Tarifreform 2015 (Rechnungszins 1,25 %) Bausteine zur Alters- und Hinterbliebenenvorsorge Während (außer Perspektive) 5,00 2,35 Zusätzlicher Während (Perspektive) an Kostenüberschüssen Zusatzüberschussanteil

Mehr

Nachtrag zum Arbeitsvertrag

Nachtrag zum Arbeitsvertrag Nachtrag zum Arbeitsvertrag zahlt für die o. a. betriebliche Altersversorgung einen Beitrag Original für die Personalakte zahlt für die o. a. betriebliche Altersversorgung einen Beitrag Kopie für den Versicherer

Mehr

Seite 1. Stand: 02.02.2016

Seite 1. Stand: 02.02.2016 Seite 1 Stand: 02.02.2016 Diese Bedingungen sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Allgemeine Bedingungen für die

Mehr

Ordnung für die Teilung von Lebensversicherungen aufgrund des Gesetzes über den Versorgungsausgleich (Teilungsordnung) in der Fassung vom 01.12.

Ordnung für die Teilung von Lebensversicherungen aufgrund des Gesetzes über den Versorgungsausgleich (Teilungsordnung) in der Fassung vom 01.12. Ordnung für die Teilung von Lebensversicherungen aufgrund des Gesetzes über den Versorgungsausgleich (Teilungsordnung) in der Fassung vom 01.12.2012 1. Anwendungsbereich Diese Teilungsordnung gilt für

Mehr

ANTRAG AUF VEREINBARUNG EINER ANWARTSCHAFTSVERSICHERUNG

ANTRAG AUF VEREINBARUNG EINER ANWARTSCHAFTSVERSICHERUNG Krankenversicherung a. G. Kronprinzenallee 12-18 42094 Wuppertal BD.: Vers.-Nr.: ANTRAG AUF VEREINBARUNG EINER ANWARTSCHAFTSVERSICHERUNG Antragsteller (Versicherungsnehmer) Herr Frau Name, Vorname, Titel

Mehr

Allianz Lebensversicherungs-AG

Allianz Lebensversicherungs-AG Allianz Lebensversicherungs-AG Allgemeine Versicherungsbedingungen für die selbstständige BerufsunfähigkeitsPolice E 356 Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, die nachfolgenden Bedingungen informieren

Mehr

Allianz Lebensversicherungs-AG

Allianz Lebensversicherungs-AG Allianz Lebensversicherungs-AG Allgemeine Versicherungsbedingungen für den Baustein zur Alters- und Hinterbliebenenvorsorge: Zukunftsrente Invest alpha-balance E 194 Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter

Mehr

Kurzübersicht zum Vorschlag für Herrn Max Mustermann

Kurzübersicht zum Vorschlag für Herrn Max Mustermann Kurzübersicht zum Vorschlag für Herrn Max Mustermann Auf den nachfolgenden Seiten finden Sie sämtliche Daten und Informationen zu der von Ihnen gewünschten Versorgung. Alle dabei verwendeten Begriffe,

Mehr

Gewinnbeteiligung der Versicherungsnehmer

Gewinnbeteiligung der Versicherungsnehmer ERGO Direkt Lebensversicherung AG 79 Gewinnbeteiligung der Versicherungsnehmer In den folgenden Abschnitten wird für die einzelnen Tarifgruppen beschrieben, wie sie an den laufenden Gewinnanteilen und

Mehr

Sofort-Rente. Mit Sicherheit ein Leben lang

Sofort-Rente. Mit Sicherheit ein Leben lang Sofort-Rente Mit Sicherheit ein Leben lang Warum ist die lebenslange Absicherung so wichtig? Wir werden immer älter. Das heißt aber auch, der Ruhestand wird immer teuerer. Wer das Ziel kennt kann entscheiden,

Mehr

Inhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG

Inhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG Inhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG 1. Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung mit Selbstbeteiligung

Mehr

Wichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor

Wichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor Wichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor Ihre private Gesamtrente setzt sich zusammen aus der garantierten Rente und der Rente, die sich aus den über die Garantieverzinsung

Mehr

Auftrag zum Fondswechsel

Auftrag zum Fondswechsel Lebensversicherung von 1871 a.g. München Postfach 80326 München Auftrag zum Fondswechsel Versicherungsnummer Versicherungsnehmer Änderung zum: Bei fehlender Eintragung, findet die Änderung für den Switch

Mehr

Versorgungsvorschlag für eine Kapitalversicherung

Versorgungsvorschlag für eine Kapitalversicherung Versorgungsvorschlag für eine Kapitalversicherung der Provinzial NordWest Lebensversicherung Aktiengesellschaft Darstellung für eine Risikoversicherung mit Umtauschrecht nach Tarif RU (Tarifwerk 2008)

Mehr

+ Sicherheit + Flexibilität + Preisvorteil. Berufsunfähigkeitsversicherung. neue leben. start plan GO

+ Sicherheit + Flexibilität + Preisvorteil. Berufsunfähigkeitsversicherung. neue leben. start plan GO + Sicherheit + Flexibilität + Preisvorteil Berufsunfähigkeitsversicherung neue leben start plan GO Jetzt durchstarten und dreimal Pluspunkte sammeln Sichern Sie Ihr Einkommen ab. Vom ersten Arbeitstag

Mehr

Ergänzende Vertragsbedingungen für die Basisrentenversicherung gemäß 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b) EStG ( Fondsgebundene Basisrente )

Ergänzende Vertragsbedingungen für die Basisrentenversicherung gemäß 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b) EStG ( Fondsgebundene Basisrente ) Ergänzende Vertragsbedingungen für die Basisrentenversicherung gemäß 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b) EStG ( ) nach Anpassung in Sehr geehrter Vorsorge-Kunde, Sehr geehrter Vorsorge-Kunde, Sie haben eine Anfrage

Mehr

Diese Bedingungen sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden.

Diese Bedingungen sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Diese Bedingungen sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Allgemeine Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung

Mehr

ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut.

ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut. ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut. 2 Informationen Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Selbstständige haben die Möglichkeit,

Mehr

Ergänzende Vertragsbedingungen für die Basisrentenversicherung gemäß 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b) EStG ( Fondsgebundene Basisrente )

Ergänzende Vertragsbedingungen für die Basisrentenversicherung gemäß 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b) EStG ( Fondsgebundene Basisrente ) Ergänzende Vertragsbedingungen für die Basisrentenversicherung gemäß 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b) EStG ( ) nach Anpassung in Sehr geehrter Vorsorge-Kunde, Sehr geehrter Vorsorge-Kunde, Sie haben eine Anfrage

Mehr

Versorgungsvorschlag für eine SofortRente

Versorgungsvorschlag für eine SofortRente Versorgungsvorschlag für eine SofortRente der Provinzial NordWest Lebensversicherung Aktiengesellschaft Darstellung für eine sofort beginnende Rentenversicherung nach Tarif SRK (Tarifwerk 2012) 26. Januar

Mehr

Versicherungsbedingungen. Teil A - Leistungsbausteine. Bausteine Berufsunfähigkeitsvorsorge - Beitragsbefreiung und Berufsunfähigkeitsrente E425

Versicherungsbedingungen. Teil A - Leistungsbausteine. Bausteine Berufsunfähigkeitsvorsorge - Beitragsbefreiung und Berufsunfähigkeitsrente E425 Allianz Lebensversicherungs-AG Versicherungsbedingungen Diese Versicherungsbedingungen wenden sich an Sie als unseren Versicherungsnehmer und Vertragspartner. Teil A - Leistungsbausteine Hier finden Sie

Mehr

Allianz Lebensversicherungs-AG

Allianz Lebensversicherungs-AG Allianz Lebensversicherungs-AG Allgemeine Versicherungsbedingungen für den Baustein zur Altersvorsorge: Zukunftsrente Klassik E 70 Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, die nachfolgenden Bedingungen

Mehr

Produktinformationsblatt zur Risiko-Lebensversicherung (Basis-Schutz bzw. Comfort-Schutz)

Produktinformationsblatt zur Risiko-Lebensversicherung (Basis-Schutz bzw. Comfort-Schutz) Produktinformationsblatt zur Risiko-Lebensversicherung (Basis-Schutz bzw. Comfort-Schutz) Mit den nachfolgenden Informationen möchten wir Ihnen einen ersten Überblick über die von Ihnen berechnete Risiko-Lebensversicherung

Mehr

Auf das Glück vertrauen? Oder: Plan B Plan B Plus

Auf das Glück vertrauen? Oder: Plan B Plan B Plus Auf das Glück vertrauen? Oder: Plan B Plan B Plus Sie wissen, was Sie wollen Familie, Karriere, Freude am Leben. Sie haben Wünsche, denken voraus, planen. Sie setzen Ihre Arbeitskraft ein, um das Beste

Mehr

PKV-Info. Lohnt der Wechsel innerhalb der PKV?

PKV-Info. Lohnt der Wechsel innerhalb der PKV? PKV-Info Lohnt der Wechsel innerhalb der PKV? 2 Die Unternehmen der privaten Krankenversicherung (PKV) stehen miteinander im Wettbewerb. Das ist so gewollt, zum Nutzen der Versicherten. Denn jeder Wettbewerb

Mehr

Ü b e r l e i t u n g s a b k o m m en

Ü b e r l e i t u n g s a b k o m m en Seite 1 von 5 Ü b e r l e i t u n g s a b k o m m en 1 (1) Für Mitglieder, die aufgrund einer durch Gesetz angeordneten oder auf Gesetz beruhenden Verpflichtung Mitglieder einer der oben genannten öffentlich-rechtlichen

Mehr

Sofern der Ausgleichswert weniger als 1.000 EUR beträgt, findet eine externe Teilung gem. 14 VersAusglG statt (vgl. Ziffer 6).

Sofern der Ausgleichswert weniger als 1.000 EUR beträgt, findet eine externe Teilung gem. 14 VersAusglG statt (vgl. Ziffer 6). Ordnung für die Teilung von fondsgebundenen Lebensversicherungen aufgrund des Gesetzes über den Versorgungsausgleich (Teilungsordnung) in der Fassung vom 01.12.2012 1. Anwendungsbereich Diese Teilungsordnung

Mehr

Merkblatt Fondsgebundene Lebens- oder Rentenversicherung abgeschlossen Was nun?

Merkblatt Fondsgebundene Lebens- oder Rentenversicherung abgeschlossen Was nun? Merkblatt Fondsgebundene Lebens- oder Rentenversicherung abgeschlossen Was nun? Sie überlegen sich, ob Sie Ihre fondsgebundene Lebens- oder Rentenversicherung fortführen möchten. Diese Entscheidung können

Mehr

Allianz Lebensversicherungs-AG

Allianz Lebensversicherungs-AG Allianz Lebensversicherungs-AG Allgemeine Versicherungsbedingungen für die lebenslange RisikoLebensversicherung E 155 Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, die nachfolgenden Bedingungen informieren

Mehr

Versicherungsbedingungen. Teil A - Leistungsbausteine. Bausteine Berufsunfähigkeitsvorsorge - Beitragsbefreiung und Berufsunfähigkeitsrente E5 (DLV)

Versicherungsbedingungen. Teil A - Leistungsbausteine. Bausteine Berufsunfähigkeitsvorsorge - Beitragsbefreiung und Berufsunfähigkeitsrente E5 (DLV) Deutsche Lebensversicherungs-AG Versicherungsbedingungen Diese Versicherungsbedingungen wenden sich an Sie als unseren Versicherungsnehmer und Vertragspartner. Teil A - Leistungsbausteine Hier finden Sie

Mehr

Alter Monatliche Altersrente Alter Monatliche Altersrente * in Euro für 10, Euro Monatsbeitrag. Monatsbeitrag

Alter Monatliche Altersrente Alter Monatliche Altersrente * in Euro für 10, Euro Monatsbeitrag. Monatsbeitrag Anlage 1-5 zur Satzung des Versorgungswerkes der Apothekerkammer Nordrhein Vom 9.7.2003 Leistungstabelle Nummer 1 (gültig für Beiträge ab 01. 01. 2009) für die Pflichtmitgliedschaft und die freiwillige

Mehr

Versorgungsvorschlag für eine SofortRente

Versorgungsvorschlag für eine SofortRente Versorgungsvorschlag für eine SofortRente der Provinzial NordWest Lebensversicherung Aktiengesellschaft 06. Mai 2014 Darstellung für eine sofort beginnende Rentenversicherung wegen Pflegebedürftigkeit

Mehr

Versorgungsvorschlag für eine Risikoversicherung

Versorgungsvorschlag für eine Risikoversicherung Versorgungsvorschlag für eine Risikoversicherung der Provinzial NordWest Lebensversicherung Aktiengesellschaft 07. Dezember 2015 Darstellung für eine Risikoversicherung mit monatlich gleichmäßig fallender

Mehr

Versicherungsbedingungen. Erläuterung von Fachausdrücken. Teil A - Leistungsbausteine. Teil B - Pflichten für alle Bausteine

Versicherungsbedingungen. Erläuterung von Fachausdrücken. Teil A - Leistungsbausteine. Teil B - Pflichten für alle Bausteine Allianz Lebensversicherungs-AG Versicherungsbedingungen Diese Versicherungsbedingungen wenden sich an Sie als unseren Versicherungsnehmer und Vertragspartner. Teil A - Leistungsbausteine Hier finden Sie

Mehr

1 Informationspflichten bei allen Versicherungszweigen

1 Informationspflichten bei allen Versicherungszweigen Dr. Präve bezog sich insbesondere auf folgende Vorschriften der neuen InfoV: 1 Informationspflichten bei allen Versicherungszweigen (1) Der Versicherer hat dem Versicherungsnehmer gemäß 7 Abs. 1 Satz 1

Mehr

Rente und Hinzuverdienst

Rente und Hinzuverdienst Rente und Hinzuverdienst Altersrenten Sie wollen auch als Altersrentner beruflich aktiv bleiben? Das können Sie selbstverständlich. Ihr Einkommen heißt dann Hinzuverdienst. Wie viel Sie zur gesetzlichen

Mehr

Ergänzende Vertragsbedingungen für die Basisrentenversicherung gemäß 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b) EStG ( Fondsgebundene Basisrente )

Ergänzende Vertragsbedingungen für die Basisrentenversicherung gemäß 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b) EStG ( Fondsgebundene Basisrente ) Ergänzende Vertragsbedingungen für die Basisrentenversicherung gemäß 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b) EStG ( ) nach Anpassung in Sehr geehrter Vorsorge-Kunde, Sehr geehrter Vorsorge-Kunde, Sie haben einen

Mehr

Allianz Lebensversicherungs-AG

Allianz Lebensversicherungs-AG Allianz Lebensversicherungs-AG Allgemeine Versicherungsbedingungen für den Baustein zur Altersvorsorge: Zukunftsrente Klassik E 70 (FID) Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, die nachfolgenden Bedingungen

Mehr

Allgemeine Bedingungen für die Restkreditversicherung

Allgemeine Bedingungen für die Restkreditversicherung Allgemeine Bedingungen für die Restkreditversicherung Inhaltsübersicht 1 Welche Leistungen erbringen wir? 10 Was ist zu beachten, wenn eine Versicherungsleistung verlangt wird? 2 Erfolgt eine Überschussbeteiligung?

Mehr

Tarif 943 Swiss Life BU / Swiss Life BU care

Tarif 943 Swiss Life BU / Swiss Life BU care Tarif 943 Swiss Life BU / Swiss Life BU care Kurzbeschreibung Produktleistung Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung Swiss Life BU care: Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung mit lebenslanger

Mehr

Bedingungen für die Premium Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (Private Altersversorgung)

Bedingungen für die Premium Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (Private Altersversorgung) IDUNA Vereinigte Lebensversicherung ag für Handwerk, Handel Gewerbe Bedingungen für die Premium Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (Private Altersversorgung) (Fassung 01.2012) 2351213.pdf Jan12 Seite

Mehr

Viele Arbeitnehmer scheiden wegen Unfall oder Krankheit vorzeitig aus dem Berufsleben aus. Sichern Sie sich gegen dieses finanzielle Risiko ab.

Viele Arbeitnehmer scheiden wegen Unfall oder Krankheit vorzeitig aus dem Berufsleben aus. Sichern Sie sich gegen dieses finanzielle Risiko ab. Viele Arbeitnehmer scheiden wegen Unfall oder Krankheit vorzeitig aus dem Berufsleben aus. Sichern Sie sich gegen dieses finanzielle Risiko ab. Zurich Medizin Check Sie können für die bei Antragstellung

Mehr

Versicherungsbedingungen. Teil A - Leistungsbausteine. Erläuterung von Fachausdrücken. Teil B - Pflichten für alle Bausteine

Versicherungsbedingungen. Teil A - Leistungsbausteine. Erläuterung von Fachausdrücken. Teil B - Pflichten für alle Bausteine Allianz Lebensversicherungs-AG Versicherungsbedingungen Zu dieser Rentenversicherung sind Sie als Versicherungsnehmer und versicherte Person unser Vertragspartner. Diese Versicherungsbedingungen wenden

Mehr

Sterbegeld. Aktive Vorsorge zu günstigen Konditionen. Kundeninformation

Sterbegeld. Aktive Vorsorge zu günstigen Konditionen. Kundeninformation Sterbegeld Aktive Vorsorge zu günstigen Konditionen Kundeninformation Weil man seine Lieben gut absichern möchte Manche Menschen liegen einem besonders am Herzen. Doch: Wie geht es für sie weiter, wenn

Mehr

Allianz Pensionskasse AG

Allianz Pensionskasse AG Ordnung für die Teilung von Lebensversicherungen aufgrund des Gesetzes über den Versorgungsausgleich (Teilungsordnung) in der Fassung vom 01.12.2012 1. Anwendungsbereich Diese Teilungsordnung gilt für

Mehr

VERSICHERUNG CHECKLISTE ZUR BERUFSUNFÄHIGKEITSVERSICHERUNG

VERSICHERUNG CHECKLISTE ZUR BERUFSUNFÄHIGKEITSVERSICHERUNG VERSICHERUNG CHECKLISTE ZUR BERUFSUNFÄHIGKEITSVERSICHERUNG DER VERSICHERER 1. Finanzstärke Hat der Versicherer ein Rating von mindestens A- oder A3 bei einer internationalen Ratingagentur? 2. Bedingungen

Mehr

Allianz Lebensversicherungs-AG Geschäftsführender Versicherer des Konsortiums

Allianz Lebensversicherungs-AG Geschäftsführender Versicherer des Konsortiums Ordnung für die Teilung von Direktversicherungen im Rahmen des Gruppenversicherungsvertrags mit dem Versorgungsverband bundes- und landesgeförderter Unternehmen e.v. aufgrund des Gesetzes über den Versorgungsausgleich

Mehr

Herzlich Willkommen zu BCA OnLive! Thema: Referenten: Vanessa Lorenz und Christian Sawade (Kompetenzcenter Altersvorsorge)

Herzlich Willkommen zu BCA OnLive! Thema: Referenten: Vanessa Lorenz und Christian Sawade (Kompetenzcenter Altersvorsorge) Herzlich Willkommen zu BCA OnLive! Thema: Nützliche Hinweise für Ihre BU-Beratung Referenten: Vanessa Lorenz und Christian Sawade (Kompetenzcenter Altersvorsorge) Wichtige Kriterien in den BU-Bedingungen:

Mehr

Ihre Joker für eine entspannte Vorsorge

Ihre Joker für eine entspannte Vorsorge Ihre oker für eine entspannte Vorsorge GarantiePlus Pflegeption GarantiePlus Ihr Vorsorge-oker in oker ist immer etwas Besonderes, denn damit haben Sie einen Trumpf in der Hand. So wie unsere neue Leistung

Mehr

Kundeninformationen und Versicherungsbedingungen. zu Ihrer privaten Gothaer Krankenversicherung. für

Kundeninformationen und Versicherungsbedingungen. zu Ihrer privaten Gothaer Krankenversicherung. für Kundeninformationen und Versicherungsbedingungen zu Ihrer privaten Gothaer Krankenversicherung für Frau überreicht durch: Bergische Assekuranzmakler GmbH Telefon: 0202-31713155 Fax: 0202-31713165 E-Mail:

Mehr

Besondere Versicherungsbedingungen. Teilungsordnung

Besondere Versicherungsbedingungen. Teilungsordnung Besondere Versicherungsbedingungen Teilungsordnung Besondere Versicherungsbedingungen für die interne Teilung aufgrund des Gesetzes über den Versorgungsausgleich (Teilungsordnung) 1. Anwendungsbereich

Mehr

Zusatzversicherungen Allgemeine Versicherungsbedingungen

Zusatzversicherungen Allgemeine Versicherungsbedingungen BEDP0022 Versicherungsbedingungen Tarif BR-WZ 2004 23.10.2012 Zusatzversicherungen Allgemeine Versicherungsbedingungen Artikel 1 Versicherungsumfang Der BVV Versicherungsverein des Bankgewerbes a.g. (nachfolgend

Mehr

Montessori Verein Kösching e.v.

Montessori Verein Kösching e.v. Darlehensvertrag Zwischen dem Montessori Verein Kösching e.v. als Träger der Montessori-Schule Kösching - nachfolgend Schule genannt Und (Name, Vorname) (Straße, PLZ, Wohnort) - nachfolgend Darlehensgeber

Mehr

Gewinnbeteiligung der Versicherungsnehmer

Gewinnbeteiligung der Versicherungsnehmer 80 Gewinnbeteiligung der Versicherungsnehmer In den folgenden Abschnitten wird für die einzelnen Tarifgruppen beschrieben, wie sie an den laufenden Gewinnanteilen und den Schluss-Gewinnanteilen beteiligt

Mehr

Versicherungsbedingungen. Teil A - Leistungsbausteine. Erläuterung von Fachausdrücken. Teil B - Pflichten für alle Bausteine

Versicherungsbedingungen. Teil A - Leistungsbausteine. Erläuterung von Fachausdrücken. Teil B - Pflichten für alle Bausteine Allianz Lebensversicherungs-AG Versicherungsbedingungen Diese Versicherungsbedingungen wenden sich an Sie als unseren Versicherungsnehmer und Vertragspartner. Teil A - Leistungsbausteine Hier finden Sie

Mehr

Ordnung für die Teilung von Lebensversicherungen aufgrund des Gesetzes über den Versorgungsausgleich (Teilungsordnung) in der Fassung vom 01.09.

Ordnung für die Teilung von Lebensversicherungen aufgrund des Gesetzes über den Versorgungsausgleich (Teilungsordnung) in der Fassung vom 01.09. Ordnung für die Teilung von Lebensversicherungen aufgrund des Gesetzes über den Versorgungsausgleich (Teilungsordnung) in der Fassung vom 01.09.2009 1. Anwendungsbereich Diese Teilungsordnung gilt für

Mehr

BERUFSUNFÄHIGKEITS SCHUTZ. Ausgezeichneter Schutz bei Berufsunfähigkeit! Im Fall der Fälle sind Sie jetzt fi nanziell auf der sicheren Seite.

BERUFSUNFÄHIGKEITS SCHUTZ. Ausgezeichneter Schutz bei Berufsunfähigkeit! Im Fall der Fälle sind Sie jetzt fi nanziell auf der sicheren Seite. BERUFSUNFÄHIGKEITS SCHUTZ Ausgezeichneter Schutz bei Berufsunfähigkeit! Im Fall der Fälle sind Sie jetzt fi nanziell auf der sicheren Seite. Ihr größtes Vermögen ist Ihre Arbeitskraft. Sichern Sie sich

Mehr

Sterbegeld. Aktive Vorsorge zu günstigen Konditionen. Sterbegeldversicherung Kundeninformation

Sterbegeld. Aktive Vorsorge zu günstigen Konditionen. Sterbegeldversicherung Kundeninformation Sterbegeld Aktive Vorsorge zu günstigen Konditionen Sterbegeldversicherung Kundeninformation Weil man seine Lieben gut absichern möchte Manche Menschen liegen einem besonders am Herzen. Doch: Wie geht

Mehr

Das große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten

Das große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten Das große x -4 Alles über das Wer kann beantragen? Generell kann jeder beantragen! Eltern (Mütter UND Väter), die schon während ihrer Elternzeit wieder in Teilzeit arbeiten möchten. Eltern, die während

Mehr

IDEAL PflegeRente PRODUKTBESCHREIBUNG

IDEAL PflegeRente PRODUKTBESCHREIBUNG Leistungen der IDEAL PflegeRente Bei der IDEAL PflegeRente besteht die Möglichkeit, aus drei Absicherungsformen zu wählen: P101 - Absicherung der Schwerstpflegebedürftigkeit (Pflegestufe III) Die vereinbarte

Mehr

Sterbegeld. Aktive Vorsorge zu günstigen Konditionen. Sterbegeldversicherung Kundeninformation

Sterbegeld. Aktive Vorsorge zu günstigen Konditionen. Sterbegeldversicherung Kundeninformation Sterbegeld Aktive Vorsorge zu günstigen Konditionen Sterbegeldversicherung Kundeninformation Weil man seine Lieben gut absichern möchte Manche Menschen liegen einem besonders am Herzen. Doch: Wie geht

Mehr

Krankenversicherungsfreiheit für Beschäftigte ( 3-Jahres-Regel )

Krankenversicherungsfreiheit für Beschäftigte ( 3-Jahres-Regel ) Krankenversicherungsfreiheit für Beschäftigte ( 3-Jahres-Regel ) Beschäftige Arbeitnehmer sind grundsätzlich versicherungspflichtig in der - Krankenversicherung KV - Rentenversicherung RV - Arbeitslosenversicherung

Mehr

Bedingungen für die Erwerbsunfähigkeits- Zusatzversicherung

Bedingungen für die Erwerbsunfähigkeits- Zusatzversicherung Bedingungen für die Erwerbsunfähigkeits- Zusatzversicherung Leistungsbeschreibung und Ausschlüsse 1 Welche Leistungen erbringen wir? 2 Was ist Erwerbsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen? 3 Wie erfolgt

Mehr

Liechtensteinisches Landesgesetzblatt

Liechtensteinisches Landesgesetzblatt 215.229.1 Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Jahrgang 2001 Nr. 128 ausgegeben am 10. Juli 2001 Gesetz vom 16. Mai 2001 über den Versicherungsvertrag (Versicherungsvertragsgesetz, VersVG) Dem nachstehenden

Mehr

Versicherungskonsortium Presse-Versorgung Federführender Versicherer Allianz Lebensversicherungs-AG

Versicherungskonsortium Presse-Versorgung Federführender Versicherer Allianz Lebensversicherungs-AG Ordnung für die Teilung von Lebensversicherungen aufgrund des Gesetzes über den Versorgungsausgleich (Teilungsordnung) in der Fassung vom 01.01.2010 1. Anwendungsbereich Diese Teilungsordnung gilt für

Mehr

Das Darlehen wird für die Dauer folgender Freistellungen gewährt:

Das Darlehen wird für die Dauer folgender Freistellungen gewährt: Informationsblatt Zum zinslosen Darlehen nach 3 des Familienpflegezeitgesetzes Das Darlehen wird für die Dauer folgender Freistellungen gewährt: POSTANSCHRIFT Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftlichen

Mehr

Darlehensvertrag zwischen der Energie-Genossenschaft Darmstadt eg im Folgenden Darlehensnehmerin genannt, und. Name. Anschrift

Darlehensvertrag zwischen der Energie-Genossenschaft Darmstadt eg im Folgenden Darlehensnehmerin genannt, und. Name. Anschrift Darlehensvertrag zwischen der Energie-Genossenschaft Darmstadt eg im Folgenden Darlehensnehmerin genannt, und Name Anschrift 1 Zweck Zweck des Darlehens ist die Finanzierung von Photovoltaikanlagen in

Mehr

Anlage zur Satzung. der Sterbe-Unterstützungs-Vereinigung der Beschäftigten der Stadt München. Regelung der Beitrags- und Leistungstarife

Anlage zur Satzung. der Sterbe-Unterstützungs-Vereinigung der Beschäftigten der Stadt München. Regelung der Beitrags- und Leistungstarife Anlage zur Satzung der Sterbe-Unterstützungs-Vereinigung der Beschäftigten der Stadt München Regelung der Beitrags- und Leistungstarife (in der ab 2015 geltenden Fassung) Anlage zur Satzung STUV Seite

Mehr

33 - Leistungsvoraussetzungen

33 - Leistungsvoraussetzungen Hinweis: Ältere Fassungen Gemeinsamer Rundschreiben sind im CareHelix-PV nachzulesen. 33 - Leistungsvoraussetzungen (1) Versicherte erhalten die Leistungen der Pflegeversicherung auf Antrag. Die Leistungen

Mehr

ENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages

ENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages ENTWURF Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages vom 12. September 2007 unter Berücksichtigung der der Hauptversammlung der Drillisch AG vom 21. Mai 2014 zur Zustimmung vorgelegten

Mehr

Überschussverteilungssätze

Überschussverteilungssätze Tarife der Tarifreform 2015 (Rechnungszins 1,25 %) Bausteine zur Alters- und Hinterbliebenenvorsorge Während der Aufschubdauer (außer Perspektive) 5,00 2,35 Zusätzlicher Während der Aufschubdauer (Perspektive)

Mehr

Versorgungsvorschlag für eine SofortRente

Versorgungsvorschlag für eine SofortRente Versorgungsvorschlag für eine SofortRente der Provinzial NordWest Lebensversicherung Aktiengesellschaft 12. Januar 2015 Darstellung für eine sofort beginnende Rentenversicherung wegen Pflegebedürftigkeit

Mehr

Versorgungsvorschlag für eine Kapitalversicherung

Versorgungsvorschlag für eine Kapitalversicherung Versorgungsvorschlag für eine Kapitalversicherung der Provinzial NordWest Lebensversicherung Aktiengesellschaft 17. Dezember 2012 Darstellung für eine Kapitalversicherung auf festen Termin nach Tarif 3

Mehr

3. Tarifbeschäftigte, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind

3. Tarifbeschäftigte, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind Merkblatt Beihilfe für Tarifbeschäftigte Nordrhein-Westfalen Stand:05/2012 Dieses Merkblatt soll Ihnen eine Übersicht der wichtigsten beihilferechtlichen Bestimmungen für Tarifbeschäftigte des Landes Nordrhein-Westfalen

Mehr

2. Sozialrecht/Beitragsrecht

2. Sozialrecht/Beitragsrecht 2. Sozialrecht/Beitragsrecht Anfragende/Anfordernde Stelle Künstlersozialkasse Zweck/Umfang/Art der Information Melde- und Auskunftspflicht 11, 12, 13 Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) Meldung und

Mehr

Teil II gilt nur in Verbindung mit den AVB Teil I für Ergänzungsversicherungen zur gesetzlichen Krankenversicherung (Druckstück B 161)

Teil II gilt nur in Verbindung mit den AVB Teil I für Ergänzungsversicherungen zur gesetzlichen Krankenversicherung (Druckstück B 161) DKV Deutsche Krankenversicherung AG Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) Teil II (Tarif) für den KombiMed Tarif SHR FÜR GKV-VERSICHERTE KRANKHEITSKOSTENVERSICHERUNG Teil II gilt nur in Verbindung

Mehr

Kurzübersicht zum Vorschlag ALfonds Fondsgebundene Rente (HFR10)

Kurzübersicht zum Vorschlag ALfonds Fondsgebundene Rente (HFR10) Anlage zur Kurzübersicht zum Vorschlag ALfonds Fondsgebundene Rente (HFR10) Persönliche Daten Versicherungsnehmer Herr Toni Tester Versicherter Herr Toni Tester Geburtsdatum 01.01.1987 Versicherungs- und

Mehr

Allianz Lebensversicherungs-AG

Allianz Lebensversicherungs-AG Allianz Lebensversicherungs-AG Allgemeine Versicherungsbedingungen für den Baustein zur Altersvorsorge: Zukunftsrente Klassik (BasisRente) E 400 Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, die nachfolgenden

Mehr

Berufshaftpflicht für Steuerberater

Berufshaftpflicht für Steuerberater Versicherungsschein Haftpflichtversicherung Versicherungsnehmer/in Edelsinnstraße 7-11, 1120 Wien Tel.: +43 (0)50905 501-0 Fax: +43 (0)50905 502-0 Internet: www.hdi.at R. Urban GmbH Brunngasse 36 4073

Mehr

MUSTER. Sicherungsschein für Kreditgeber Leasinggeber Versicherer (Name und Anschrift) Anzeige des Versicherungsnehmers zur

MUSTER. Sicherungsschein für Kreditgeber Leasinggeber Versicherer (Name und Anschrift) Anzeige des Versicherungsnehmers zur für Kreditgeber Leasinggeber Original für den Kredit-/Leasinggeber bitten den Versicherer, dem Geber einen zu diesen Versicherung den zu umseitigen Bedingungen. Die übereigneten/verleasten für Kreditgeber

Mehr

Anlage Der Vertrag über eine Dienstfahrt-Fahrzeugversicherung (DFFV) zwischen dem Freistaat Bayern vertreten durch das Bayerische Staatsministerium der Finanzen Odeonsplatz 4 80539 München und der Versicherungskammer

Mehr

Allgemeine Bedingungen für die Barmenia SoloBU

Allgemeine Bedingungen für die Barmenia SoloBU Allgemeine Bedingungen für die Barmenia SoloBU (Berufsunfähigkeitsversicherung) Sehr geehrte Kundin. sehr geehrter Kunde. als Versicherungsnehmer sind Sie unser Vertragspartner; für unser Vertragsverhältnis

Mehr

Betriebliche Altersversorgung

Betriebliche Altersversorgung Fachinformation Betriebliche Altersversorgung Dienstobliegenheitserklärung FAQ Stand: Juli 2015 BA825_201507 txt Inhalt 1. Welche Angaben benötigen wir zur Prüfung einer vereinfachten Gesundheitsprüfung

Mehr

Versorgungsvorschlag für eine Kapitalversicherung

Versorgungsvorschlag für eine Kapitalversicherung Versorgungsvorschlag für eine Kapitalversicherung der Provinzial NordWest Lebensversicherung Aktiengesellschaft 08. Dezember 2015 Darstellung für eine Kapitalversicherung auf festen Termin nach Tarif 3

Mehr

Versicherungsbedingungen. Erläuterung von Fachausdrücken. Teil A - Leistungsbausteine. Teil B - Pflichten für alle Bausteine

Versicherungsbedingungen. Erläuterung von Fachausdrücken. Teil A - Leistungsbausteine. Teil B - Pflichten für alle Bausteine Allianz Lebensversicherungs-AG Versicherungsbedingungen Diese Versicherungsbedingungen wenden sich an Sie als unseren Versicherungsnehmer und Vertragspartner. Teil A - Leistungsbausteine Hier finden Sie

Mehr

Allianz Lebensversicherungs-AG

Allianz Lebensversicherungs-AG Allianz Lebensversicherungs-AG Allgemeine Versicherungsbedingungen für den BestattungsSchutzbrief E 159 Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, die nachfolgenden Bedingungen informieren Sie über die

Mehr

Produktinformationsblatt Reise-Rücktrittsversicherung und Urlaubsgarantie

Produktinformationsblatt Reise-Rücktrittsversicherung und Urlaubsgarantie Produktinformationsblatt und Urlaubsgarantie Für einen schnellen Überblick über Ihre gewünschte Versicherung, verwenden Sie gerne dieses Informationsblatt. Bitte beachten Sie aber, dass hier nicht abschließend

Mehr

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Widerrufsbelehrung Nutzt der Kunde die Leistungen als Verbraucher und hat seinen Auftrag unter Nutzung von sog. Fernkommunikationsmitteln (z. B. Telefon, Telefax, E-Mail, Online-Web-Formular) übermittelt,

Mehr

Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung ersetzt vertragliche Altersgrenze 65

Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung ersetzt vertragliche Altersgrenze 65 Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung ersetzt vertragliche Altersgrenze 65 Ernst Ludwig, Dipl. Math., BAV-Ludwig Wie bereits in unserem Newsletter IV/2012 berichtet, hat das BAG mit seinem

Mehr

Wissenswertes zum Thema Umzug und Reisen

Wissenswertes zum Thema Umzug und Reisen Informationsblatt Wissenswertes zum Thema Umzug und Reisen Wichtige Informationen zum Arbeitslosengeld Agentur für Arbeit Musterstadthausen Umzug Allgemeines Der Anspruch auf Arbeitslosengeld ist davon

Mehr

Merkblatt. Inhaltsverzeichnis. Swiss Life Basisplan Plus FRV ( Rürup-Rente ) Stand: 04.2008 (MER_FR_FRU_2008_04)

Merkblatt. Inhaltsverzeichnis. Swiss Life Basisplan Plus FRV ( Rürup-Rente ) Stand: 04.2008 (MER_FR_FRU_2008_04) Merkblatt Swiss Life Basisplan Plus FRV ( Rürup-Rente ) Stand: 04.2008 (MER_FR_FRU_2008_04) Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, um das Verständnis der Versicherungsbedingungen zu erleichtern, erhalten

Mehr