Deutschland Gesetzliche Bestimmungen

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1 Deutschland Gesetzliche Bestimmungen Zusammengestellt von: Swiss Business Hub Germany Stuttgart, März 2016 ALLGEMEINE BEMERKUNGEN Das vorliegende Dokument dient als Nachschlagewerk für besondere gesetzliche Bestimmungen im Wirtschaftsverkehr zwischen der Schweiz und Deutschland. Die Bundesrepublik ist Gründungsmitglied der EU. Die EU-Richtlinien werden in die nationale Gesetzgebung überführt. ZOLL Trotz Bilateraler Abkommen bleibt die Grenzabfertigung bestehen und ist mit der Einhaltung entsprechender Vorschriften und Administration verbunden. Weiterführende Auskünfte zur Verzollung können beim deutschen Zoll eingeholt werden. IMPORT- UND EXPORTVORSCHRIFTEN Die Staatsgebiete der Mitgliedstaaten der EU entsprechen grundsätzlich dem Zollgebiet der Gemeinschaft. Ein Import ist begrifflich nur aus nicht zur Europäischen Union (EU) gehörenden Gebieten (Drittländern) möglich. Der Warenverkehr der EU mit Drittländern (Extrahandel) ist vom Warenverkehr der EU-Mitgliedstaaten untereinander (Intrahandel) streng zu unterscheiden. Eingangsabgaben Die Importe aus Drittländern unterliegen dem Regelwerk des Zollkodex, seiner Durchführungsverordnung und anderer Zoll- und Steuervorschriften sowie dem Außenwirtschaftsrecht (AWR). Die Eingangsabgaben ergeben sich aus dem jeweiligen TARIC-Code in Kombination mit dem Ursprungsland der Ware. Zu den Zöllen gehören neben dem Zoll-EU auch die Antidumping- und Ausgleichszölle sowie die Agrarzölle. Die Abgabensätze werden durch gemeinschaftliche Rechtsakte festgesetzt und gelten in der gesamten EU. Abweichend vom normalen Zollsatz kann u. U. eine Vorzugsbehandlung (= Präferenz) auf Antrag in Betracht kommen. Die Präferenz kann in einem Zollverzicht oder einem 1/7

2 ermäßigten Zollsatz bestehen. Sie findet für Waren Anwendung, die ihren Ursprung in bestimmten Ländern oder Gebieten haben, mit denen die EU die Anwendung von Präferenzzöllen vereinbart hat (z. B. im Warenverkehr mit der Schweiz). Bei der Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) handelt es sich um eine besondere Erhebungsform der Umsatzsteuer mit einem Regelsatz von derzeit 19 %. Sie wird in ihrer Funktion als Grenzausgleich erhoben, um einen Importeur nicht besser zu stellen als einen Abnehmer, der eine Ware im Inland erwirbt. Für vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmer ist die EUSt lediglich ein "durchlaufender Posten", weil gezahlte EUSt als Vorsteuer abgezogen und damit als eine Forderung gegenüber dem Finanzamt geltend gemacht werden kann. Dokumente Die für eine Einfuhrabfertigung erforderlichen Dokumente ergeben sich aus Art. 218 Zollkodex-DVO. Nicht jedes der genannten Dokumente ist bei jedem Einfuhrfall erforderlich. Im kommerziellen Warenverkehr ist eine schriftliche Zollanmeldung grundsätzlich erst ab einem Warenwert von 1.000,- erforderlich. Bei einem Warenwert von weniger als 1.000,- kann der Antrag mündlich gestellt werden. Die Zollanmeldung ist nach dem Einheitspapier zu stellen. Alternativ dazu bietet sich die Internetzollanmeldung an. Unter werden die Daten direkt in das IT-System der Zollverwaltung eingegeben. Die fertige Anmeldung wird 2-fach ausgedruckt, unterzeichnet und mit den anderen Dokumenten zur Zollstelle gebracht. Importeure können mit der Internetzollanmeldung unbegrenzt üben. Nicht beim Zollamt vorgelegte Anmeldungen werden automatisch nach Ablauf einer bestimmten Frist gelöscht. Die Papier-Version der Zollanmeldung entfällt ab dem 1. Juli Mindestangaben in der Rechnung sind alle handelsüblichen Angaben wie: Name und Anschrift des Verkäufers und des Käufers, Ort und Tag der Ausstellung, Marke, Nummern, Anzahl und Art der Packstücke, genaue Warenbezeichnung (handelsübliche Bezeichnung nach Art, Beschaffenheit, Güteklasse usw.), Warenmengen in der handelsüblichen Einheit, Warenpreis (fob-wert, cif-kosten im Einzelnen, cif-wert), Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Aus der Rechnung müssen das Einkaufs- oder Versendungsland und das Ursprungsland der Waren ersichtlich sein. Sofern die Importware einem Wertzoll unterliegt, ist neben der eigentlichen Zollanmeldung eine Anmeldung über den Zollwert abzugeben. Sie dient den Zollbehörden zur Prüfung, nach welcher Methode der Zollwert zu ermitteln ist und ob der Preis der Ware in irgendeiner Form beeinflusst wurde. Die Zollstelle verzichtet in der Regel auf die Abgabe einer Zollwertanmeldung bei einem Zollwert der eingeführten Ware bis EUR. Der Zollwert ist der "Frei EU-Außengrenze-Preis". Warenbeschreibung Um die Ware und damit die einschlägigen Einfuhrbestimmungen sowie die zutreffenden Abgabensätze im Zolltarif zu finden, muss der Importeur über genaue Warenkenntnis verfügen. Allgemeine Angaben wie "Bekleidung", "Chemikalien" oder "Elektronikartikel" reichen grundsätzlich nicht aus. Die Ware ist daher mit ihren Beschaffenheitsmerkmalen nach dem Sprachgebrauch und der Verkehrsanschauung anzumelden. Die Einreihung der Ware in den EZT-Online (Auskunftsanwendung -> Einfuhr -> Einreihung -> Warennomenklatur) erfolgt nach dem "Ja-Nein- Prinzip". Aus Gründen der Rechtssicherheit erteilt die Zollbehörde auf schriftlichen Antrag (Vordruck 307) eine verbindliche Zolltarifauskunft, die die Zollbehörde gegenüber dem Berechtigten hinsichtlich der zolltariflichen Einreihung der Waren bindet. 2/7

3 Zollwert Der Zollwert ist die Bemessungsgrundlage für die Erhebung der Eingangsabgaben. Im Regelfall ist dies der "Transaktionswert", d.h. der tatsächlich gezahlte oder zu zahlende Rechnungspreis "frei Ort des Verbringens" in das Zollgebiet der Gemeinschaft (frei Ort Außengrenze der EU). Dieser Wert muss alle Kosten beinhalten, die der Käufer bis zum Ort des Verbringens (OdV) aufwenden muss, um die Ware zu erhalten; dies sind neben dem Warenwert insbesondere die Transport- und Versicherungskosten. Kosten, die innerhalb der EU entstehen, gehören nicht zum Zollwert. Dies gilt insbesondere für Beförderungskosten innerhalb des Zollgebiets der EU. Derartige Beförderungskosten sind jedoch getrennt auszuweisen. Preisermäßigungen (z.b. Skonti, Rabatte), die im Zeitpunkt der Einfuhrabfertigung feststehen, werden zollwertmindernd anerkannt und reduzieren somit auch die Eingangsabgaben. Der Zollwert ist daher besonders sorgfältig zu ermitteln. Quelle: IHK Frankfurt Main Weiterführende Links: Umfangreiche Informationen der deutschen Zollverwaltung zum Thema Import oder Export Die Präferenzabkommen der EG inkl. Verarbeitungslisten mit Datenbankfunktion und Gegenüberstellung der Verarbeitungslisten aus den verschiedenen Abkommen Der "Elektronische Zolltarif" der deutschen Zollverwaltung Zolltarif der Europäischen Gemeinschaft (EG) DEVISENVORSCHRIFTEN Bei der Einreise in die EU und bei der Ausreise aus der EU müssen mitgeführte Barmittel im Gesamtwert von Euro oder mehr bei der zuständigen Zollstelle schriftlich angemeldet werden. REGISTRIERUNG VON PRODUKTEN Informationen zur Registrierung von Produkten erhalten Sie beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA). Formulare, Merkblätter, Veröffentlichungen und Dienstleistungen finden Sie direkt unter 3/7

4 NORMEN, TECHNISCHE BESTIMMUNGEN, KENNZEICHNUNGSVORSCHRIFTEN Grundsätzlich gelten die einschlägigen EU-Richtlinien. Die zuständige Stelle für Normen, technische Bestimmungen und Kennzeichnungsvorschriften ist das Deutsche Institut für Normung (DIN): DIN Deutsches Institut für Normung e.v. Burggrafenstrasse 6 D Berlin Tel.: Fax: Internet: Eine genaue Abklärung für den spezifischen Fall wird dringend empfohlen. STEUERN Die Vorschriften über die Steuern und Abgaben welche in Deutschland zu entrichten sind finden sich in der Abgabenordnung. Eine ausländische Firma, die in Deutschland tätig ist, muss jährlich eine Steuererklärung für die Firma (Körperschaftssteuer bzw. Einkommenssteuern bei Personengesellschaften) für die lokale Gewerbesteuer und die Umsatzsteuer beim zuständigen Steueramt abgeben. Die Abgabenordnung kann unter folgendem Link abgerufen werden: Einen guten Überblick über das deutsche Steuersystem stellt zudem GTAI unter folgendem Link zur Verfügung: HANDELSRECHT Das deutsche Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und das Handelsgesetzbuch (HGB) bilden die Grundlage für alle Verträge in Deutschland und im Außenhandel. FIRMENGRÜNDUNG Ausländische Investoren haben bei einer Unternehmensgründung in Deutschland uneingeschränkten Zugang zu allen Gesellschaftsformen. In Deutschland gibt es unterschiedliche Gesellschaftsformen, die entsprechend dem Unternehmensziel frei wählbar sind. Entscheidende Kriterien sind dabei oft die gewünschte Rolle der Gesellschafter, mögliche Haftungsbeschränkungen oder steuerliche Aspekte. Ausländische Investoren können genau wie deutsche Unternehmer entsprechend dieser Kriterien eine Rechtsform für ihr Unternehmen in Deutschland wählen. 4/7

5 Kapitalgesellschaften Kapitalgesellschaften werden meist von größeren, etablierten Unternehmen gewählt. Eine Kapitalgesellschaft ist eine juristische Person. Das bedeutet, dass nicht die einzelnen Gesellschafter, sondern die Gesellschaft selbst Trägerin von Rechten und Pflichten ist. Die Gesellschaft kann in ihrem eigenen Namen Verträge abschließen, Eigentum erwerben und ist selbst steuerpflichtig. Die Haftung einer Kapitalgesellschaft für Verbindlichkeiten ist auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Bei der Gründung einer Kapitalgesellschaft muss ein gesetzlich vorgeschriebenes Mindestkapital (Stamm- oder Grundkapital) eingebracht werden. Kapitalgesellschaften unterliegen der handelsrechtlichen Bilanzierungspflicht. Es gibt unterschiedliche Formen der Kapitalgesellschaft: GmbH - Gesellschaft mit beschränkter Haftung AG - Aktiengesellschaft KGaA - Kommanditgesellschaft auf Aktien Eine Kapitalgesellschaft kann von beliebig vielen Gesellschaftern gegründet werden. Eine vorgeschriebene Mindestanzahl gibt es nicht. Zum Zeitpunkt der Gründung muss ein Mindestkapital (Stamm- oder Grundkapital) eingezahlt werden. Je nach Form der Kapitalgesellschaft variiert die Höhe dieses Mindestkapitals. Das Mindestkapital kann auch in Form von Sacheinlagen (unter anderem Immobilien oder Patente) erbracht werden. Die Gründung muss schriftlich in einem Gesellschaftsvertrag festgehalten und notariell beurkundet werden. Bei bestimmten Kapitalgesellschaftsformen sind darüber hinaus weitere Gründungsschritte erforderlich. Personengesellschaften Personengesellschaften sind durch die aktive Mitarbeit der Gesellschafter gekennzeichnet. Die finanzielle Beteiligung steht anders als bei den Kapitalgesellschaften nicht im Vordergrund. Die Gesellschafter haften im Allgemeinen mit ihrem Privatvermögen für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Bilanzierungs- und Veröffentlichungspflichten von Personengesellschaften sind weniger umfangreich als die von Kapitalgesellschaften. Die verschiedenen Formen der Personengesellschaft unterscheiden sich hauptsächlich in Bezug auf Haftungsverhältnisse der Gesellschafter und erforderliche Registrierungsverpflichtungen. Die vier wichtigsten Personengesellschaften sind: GbR - Gesellschaft bürgerlichen Rechts ohg - Offene Handelsgesellschaft KG - Kommanditgesellschaft GmbH & Co. KG Eine weitere Form der Personengesellschaft ist die Partnerschaftsgesellschaft (PartG). Diese ist speziell auf die gemeinsame, partnerschaftliche Ausübung freier Berufe ausgerichtet, wie z.b. von Architekten, Ärzten oder Rechtsanwälten. Die Gründung einer Personengesellschaft ist einfach und nach nur wenigen Schritten abgeschlossen. Mindestens zwei Gesellschafter sind erforderlich, um eine Personengesellschaft zu gründen. Die Geschäftsführung kann nur von Gesellschaftern ausgeübt werden. Ein Mindestkapital muss nicht aufgebracht werden. Gemischte Rechtsformen GmbH & Co. KG Gesellschaftsvermögen haftet, häufig aus steuerlichen und haftungstechnischen Gründen anzuraten. KGaA - Kommanditgesellschaft auf Aktien Mischform zwischen KG und AG. 5/7

6 Zweigniederlassungen: Anstelle eines eigenständigen Tochterunternehmens können ausländische Investoren eine Zweigniederlassung ihres Unternehmens in Deutschland errichten. Eine Zweigniederlassung ist eine von der Hauptniederlassung räumlich getrennte Einheit, die als zusätzlicher, dauerhafter Mittelpunkt des Unternehmens geschaffen wird. Vor allem für den Einstieg in den deutschen Markt, zum Aufbau von Kontakten zu Geschäftspartnern und Kunden wird diese Alternative von Unternehmen oft gewählt. Anders als ein Tochterunternehmen ist eine Zweigniederlassung rechtlich und organisatorisch Teil des Unternehmens der Hauptniederlassung und besitzt keine eigenständige Rechtspersönlichkeit. Die Zweigniederlassung tätigt ähnliche Geschäfte wie die Hauptniederlassung. Dabei übernimmt die Hauptniederlassung die Haftung für Verbindlichkeiten der Zweigniederlassung. Mögliche Haftungsbeschränkungen unterliegen den Regeln des Heimatrechts der Hauptniederlassung. Quelle: GTAI Weitere Informationen zu den Gesellschaftsformen finden sich unter aftsformen.html JOINT-VENTURE-MÖGLICHKEITEN Das Gesetz kennt im Bereich Joint-Ventures keine besonderen Vorschriften. Die in- und ausländischen Teilhaber werden als Gesellschafter oder Teilhaber betrachtet. Im Fall der Aktiengesellschaft haften sie nur mit dem Anteilskapital. Im Fall der Gesellschaft haften die Teilhaber nur mit ihrer Einlage. Nur der/die Komplementär/e haften unbeschränkt. Der Gesellschaftsvertrag ist notariell zu beglaubigen und im Handelsregister einzutragen. INVESTITIONSFÖRDERUNG Unterstützung und gegebenenfalls Förderung bei einer Firmengründung erhalten Sie bei den Wirtschaftsförderungen der Bundesländer. Daneben bietet auch Germany Trade & Invest ( eine ausführliche Beratung zu Investitionen in Deutschland. EINREISEBESTIMMUNGEN, ARBEITS- UND AUFENTHALTSBEWILLIGUNGEN, ARBEITSRECHT Im Sommer 1999 unterzeichneten die Schweiz und die Europäische Union (EU) mit ihren Mitgliedstaaten sieben bilaterale Abkommen darunter auch das Abkommen über den freien Personenverkehr. Das Abkommen ist seit dem 1. Juni 2002 in Kraft. Infolge der EU-Erweiterung am 1. Mai 2004 um zehn Mitgliedstaaten wurde es durch ein Protokoll ergänzt. Dieses regelt die schrittweise Einführung der Personenfreizügigkeit mit den neuen EU-Staaten und ist am 1. April 2006 in Kraft getreten. Nach dem EU-Beitritt von Bulgarien und Rumänien am 1. Januar 2007 wurde das Abkommen durch ein weiteres Protokoll ergänzt, das am 1. Juni 2009 in Kraft getreten ist. Durch das Freizügigkeitsabkommen können Schweizerinnen und Schweizer in den EU-Staaten vereinfacht eine Arbeit aufnehmen und sich dort niederlassen. Das Recht des freien Personenverkehrs beinhaltet Regeln zur Koordination der Sozialversicherungssysteme und zur gegenseitigen Anerkennung von Berufsqualifikationen und wird ergänzt durch Regelungen zur begrenzten Erbringung von Dienstleistungen. Ausführliche Informationen zu den oben genannten Themen sind abrufbar unter 6/7

7 WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN UND LINKS Germany Trade & Invest - Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing mbh Friedrichstrasse 60 D Berlin Tel.: Servicedesk Zoll Tel.: oder Internet: Switzerland Global Enterprise Stampfenbachstrasse 85 CH-8006 Zürich Tel.: Fax: info@s-ge.com Internet: Swiss Business Hub Germany c/o Schweizerisches Generalkonsulat Hirschstrasse 22 D Stuttgart Tel.: Fax: Internet: Datum: 25. Februar 2016 Autor: Vincent Wild Swiss Business Hub Germany Schweizerisches Generalkonsulat Hirschstrasse 22, Stuttgart Germany Tel.: Fax: vincent.wild@eda.admin.ch Disclaimer: Der Autor übernimmt für die Richtigkeit der Angaben keine Verantwortung. 7/7

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