Vernetzung und Kooperation in der Berliner Drogenhilfe: Netzwerkpartner innerhalb der treuhänderischen Vertragsfinanzierung

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1 1 Vernetzung und Kooperation in der Berliner Drogenhilfe: Netzwerkpartner innerhalb der treuhänderischen Vertragsfinanzierung Vorbemerkungen In Berlin wurden 1994 die ersten Treuhandverträge mit dem Land Berlin geschlossen: Die Landesarbeitsgemeinschaft der Berliner AIDS-Selbsthilfe schloss einen treuhänderischen Vertrag zur Finanzierung der AIDS-Projekte und die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege den sogenannten LIGA- Vertrag für Gesundheitsprojekte. In den darauf folgenden Jahren wurden weitere Treuhandverträge der Verbände bzw. des PARITÄTISCHEN mit dem Land Berlin geschlossen: der LIGA-Vertrag Soziales, in den 1996 der Gesundheitsvertrag integriert wurde, der Treuhandvertrag zur Finanzierung der Selbsthilfekontaktstellen und Nachbarschaftszentren, der Treuhandvertrag zur Finanzierung der Projekte für die Straffälligenhilfe, der Vertrag zur Finanzierung des Berliner Krisendienstes der Psychiatrie und ein Vertrag mit dem Bezirk Marzahn-Hellersdorf zur treuhänderischen Finanzierung der Nachbarschaft- und Gemeinwesenarbeit. Der Vertrag zur Finanzierung der ambulanten Drogenhilfe wurde 2001 mit dem Land Berlin geschlossen.

2 2 Mit dem Abschluss treuhänderischer Verträge verbinden die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege folgende Ziele und Interessen: Erstarrte Strukturen zwischen der staatlichen Seite und den Freien Trägern werden ersetzt durch vielfältige Handlungs- und Kooperationsmöglichkeiten Stärkung der fachpolitischen Debatte und Leistungsorientierung der Träger statt politische Einflüsse auf die Finanzierung der Projekte Aktive Mitwirkung und Verantwortung der Verbände bei der Umsteuerung hin zu bedarfsgerechteren und leistungsfähigen Versorgungsstrukturen Schutz vor dem jährlichen Zugriff der Haushalts- und Finanzpolitik auf die Zuwendungsmittel unter dem Druck der Haushaltskonsolidierung Überwindung des Jährlichkeitsprinzips und Übertragbarkeit nicht verbrauchter Mittel in das nächste Haushaltsjahr. Vertrag zur Finanzierung und Weiterentwicklung der ambulanten Drogenhilfe Die Spitzenverbände Arbeiterwohlfahrt, Caritasverband und PARITÄTISCHER Wohlfahrtsverband sind seit Beginn des Jahres 2001 Vertragspartner des Landes Berlin im Vertrag zur Finanzierung und Weiterentwicklung der ambulanten Drogenhilfe. Die Federführung zur Umsetzung des Vertrages obliegt dem PARITÄTISCHEN Wohlfahrtsverband Berlin. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 5 Jahren und endet am Die Budgetsumme liegt bei knapp 4 Millionen Euro jährlich. Insgesamt werden 20 Projekte bei neun Trägern gefördert, davon 15 Projekte PARITÄTISCHER Mitgliedsorganisationen, 3 Projekte des Caritasverbandes und 2 Projekte der Stiftung SPI/Arbeiterwohlfahrt. Mit dem Vertrag werden Drogenberatungsstellen und Kontaktangebote für Drogenabhängige gefördert. Perspektivisch soll die Finanzierung der Drogenkonsumräume in den Vertrag aufgenommen werden. Für die gesamte Laufzeit des Vertrages konnte eine Planungssicherheit für die ambulante Grundversorgung Drogenmissbrauchender und abhängiger in Berlin geschaffen werden. Die Zuwendungsmittel werden im Rahmen privat-rechtlicher Fördervereinbarungen auf der Grundlage der Landeshaushaltsordnung (LHO) an die Träger weitergegeben. Rückfließende Mittel eines Haushaltsjahres können innerhalb des Vertrages in das nächste Haushaltsjahr übernommen und im Rahmen der Vertragsfinanzierung verwendet werden. Die Träger müssen Projektziele für das jeweilige Haushaltsjahr benennen und ihre geförderten Angebote mit anderen Trägern abstimmen. Abweichungen von

3 3 der vereinbarten Jahresplanung können auf Antrag vom jeweiligen Spitzenverband zugelassen werden. Unter den genannten Rahmenbedingungen müssen bisherige Kooperationsbeziehungen und Partnerschaften neu geordnet werden. Die Spitzenverbände müssen sich partnerschaftlich untereinander und gemeinsam mit dem Land Berlin abstimmen. Die vertragsgeförderten Träger im PARITÄTISCHEN müssen ihren Spitzenverband in der neuen Rolle des Zuwendungsgebers akzeptieren und die Träger müssen verbindlich zusammenarbeiten. Gegenstand und Ziele des Vertrages zur Finanzierung und Weiterentwicklung der ambulanten Drogenhilfe Leitbild für die zukünftige Versorgungsstruktur der ambulanten Drogen- und Suchthilfe ist ein verbindlich aufeinander abgestimmtes und leistungsstarkes Verbundsystem. Als Gegenstand und Ziele wurden vertraglich vereinbart: Die Finanzielle Förderung der Projekte, d.h. die Sicherung der ambulanten Grundversorgung durch die Drogenhilfe Die Weiterentwicklung der ambulanten Drogenhilfe, d.h. Umstrukturierung der ambulanten Drogenhilfe in sechs regionale Suchthilfedienste/ illegale Drogen Die Bündelung der in der Drogenhilfe vorhandenen Ressourcen zugunsten einer leistungsstarken regionalen Angebotsstruktur Die Schaffung verbindlicher regionaler Versorgungsstrukturen Die Übertragung der Verantwortung für die regionale ambulante Grundversorgung an einen Träger oder einen Trägerverbund. Die Erarbeitung einer Gesamtkonzeption für eine integrierte Suchthilfe Die Entwicklung eines auf jede Region abgestimmten, verbindlichen Netzwerkes einer integrierten Suchthilfe. Berlin hat eine Vielzahl von Hilfeangeboten für Menschen mit Suchtproblemen und damit ein gut ausgebautes Versorgungssystem. Insbesondere die Hilfen für Drogenabhängige wurden ab Mitte der 80er Jahre erheblich ausgebaut. Die Rahmenbedingungen haben sich aufgrund der Finanzkrise des Landes und der Bezirke erheblich verändert und neue fachliche Aspekte, wie z.b. eine individuelle Hilfeplanung sind zu beachten. In Berlin sollen die Hilfen für Drogenabhängige nicht mehr wie bisher gesamtstädtisch erbracht werden. Das Motto Alle machen alles soll künftig durch eine strukturierte Planung und Steuerung der Angebote im Rahmen einer regionalen Versorgungsstruktur in sechs regionalen Suchthilfediensten ersetzt werden. Es stellt sich heute nicht nur die Frage nach dem individuellen Hilfebedarf

4 4 und der fachlichen Planung der Hilfe sondern auch die Frage nach dem Bedarf an Angeboten und der Planung und Steuerung der Hilfen. Der Vertrag zur Finanzierung und Weiterentwicklung der ambulanten Drogenhilfe regelt die damit verbundenen Rechte und Pflichten der Vertragspartner und der geförderten Träger der ambulanten Drogenhilfe. Die Verbände haben die Aufgabe, drogenpolitische Ziele, Ziele der Drogen- und Suchthilfeplanung und gesamtstädtische Rahmenvorgaben des Landes Berlin auszufüllen. Darüber hinaus haben die Verbände die Aufgabe, Evaluierungs- und Abstimmungsprozesse mit und zwischen den Trägern und Institutionen zu moderieren zwecks Entwicklung von Projektperspektiven und Leistungszielen Instrumenten zur Qualitätssicherung und Indikatoren für Projekt- und Trägerqualität. Die Verbände stellen als Zuwendungsgeber eine begleitende und abschließende Erfolgskontrolle auf der Projektebene sicher. Die Ergebnisse sollen Aufschluss geben über den Handlungsbedarf bei der Steuerung und Planung der Vertragsumsetzung. Entscheidungsvorbereitung, Beschlussfassung und Umsetzung der Aufgaben des Vertrages Die an dem Prozess Beteiligten haben sich als Netzwerkpartner organisiert: Im Kooperationsgremium sind die Vertragspartner Land Berlin, Arbeiterwohlfahrt, Caritasverband und der PARITÄTISCHE Wohlfahrtsverband sowie zwei nicht stimmberechtigte Vertreter der Bezirke beteiligt. Hier werden alle planerischen und strukturellen Entscheidungen und Beschlüsse im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung getroffen. Das Kooperationsgremium fasst seine Beschlüsse einstimmig. Die Vorbereitungen der Beschlüsse für das Kooperationsgremium insbesondere hinsichtlich der Umstrukturierung der ambulanten Drogenhilfe und Schaffung von sechs regionalen Suchthilfediensten, die Entwicklung von Leitlinien zur interkulturellen Kompetenz der regionalen Suchthilfedienste und die Vorbereitungen für regionale Steuerungsgremien werden in einer Projektgruppe entwickelt, die kontinuierlich tagt. Die Beteiligten der Projektgruppe sind das Land Berlin und der PARITÄTISCHE Wohlfahrtsverband sowie drei ihm angehörende Träger, die alle im Arbeitskreis Ambulante Drogenhilfe beteiligten Träger vertreten. Die Träger der vertragsgeförderten Projekte im PARITÄTISCHEN Wohlfahrtsverband haben sich im Arbeitskreis Ambulante Drogenhilfe

5 5 zusammengeschlossen, der vom Verband moderiert wird. Dieses Gremium zum Zweck des Informations- und Erfahrungsaustausches und der Entwicklung verbandlicher Positionen tagt monatlich. Regionalgespräche mit allen Beteiligten in der jeweiligen Region sind notwendig, um eine breite Akzeptanz herzustellen für den Planungs- und Umsetzungsprozess der regionalen Suchthilfedienste, der in den Regionen zu Veränderungen führt und die vor Ort mitgetragen werden müssen. Beteiligt sind politische Entscheidungsträger ebenso wie Psychiatriekoordinatoren und Träger der Alkoholberatungsstellen. Zur Ausgestaltung fachlicher Anforderungen, wie z.b. der Entwicklung eines Hilfeplanverfahrens im regionalen Suchthilfedienst, das von den Trägern einheitlich anzuwenden ist, werden Arbeitsgruppen von Fachkräften gebildet. Die an den Entscheidungen, Beschlüssen und Umsetzungen Beteiligten müssen zu Kooperations- und Netzwerkpartnern werden, damit der gesamte Prozess der Umstrukturierung erfolgreich umgesetzt werden kann. Feststellung des Bedarfs in sechs Berliner Planungsregionen im Bereich der ambulanten Drogenhilfe Im Vertrag zur Finanzierung und Weiterentwicklung der ambulanten Drogenhilfe wurde ein sogenannter Regionenschnitt vereinbart, der sechs Versorgungsregionen und damit sechs Suchthilfedienste der ambulanten Drogenhilfe festlegt. Jeweils zwei Berliner Bezirke bilden eine Versorgungsregion, von der jede die Einwohnerzahl einer Großstadt aufweist. Die Vertragspartner haben sich dazu entschlossen, ein wissenschaftliches Institut mit der Feststellung des Bedarfs in den sechs Berliner Versorgungsregio-nen im Bereich der ambulanten Drogenhilfe zu beauftragen. Die FOGS GmbH aus Köln legte im Sommer 2002 eine indikatorengestützte regionale Bedarfsana-lyse unter dem Gesichtspunkt der Ressourcensteuerung vor im Auftrag des PARITÄTISCHEN Wohlfahrtsverbandes. Zusammengefasst wurden folgende Arbeitsschritte durchgeführt: Auswertung der Datenlage, Festlegung und Gewichtung von Indikatoren Berechnung der regionalen Belastungsindexe Soll-Ist-Vergleich des Ressourceneinsatzes. Unter Heranziehung verschiedener Indikatoren, bzw. Daten, wie z.b. Inanspruchnahme von Hilfen, Anzahl der Drogentoten, Belastung durch offene Drogenszenen, etc. wurden regionale Belastungsindizes ermittelt und eine

6 6 Bedarfsfeststellung für die sechs Planungsregionen getroffen. Auf der Basis dieser Ergebnisse wurde ein Soll-Ist-Abgleich der vorhandenen mit den erforderlichen Ressourcen vorgenommen, d.h. ein bedarfsgerechterer Ressourceneinsatz anhand von Fachkräften in den Regionen festgestellt. Im Ergebnis führte dies zu einer Umverteilung von Fachkräften in den Regionen: Regionen Stellen-Ist regional Stellenerhöhung/ Stellenverminderung Mittelwert Stellenumfang nach Umstrukturierung Region 1 8,000-0,326 7,674 Region 2 4, ,001 10,751 Region 3 5, ,611 7,495 Region 4 2, ,245 3,245 Region 5 5, ,542 9,042 Region 6 31,605-12,072 19,533 Gesamt 57,739 57,739 Regionale Suchthilfedienste Bereich illegale Drogen Die Veränderungen des regionalen Ressourceneinsatz hinsichtlich der Fachkräfte bilden die Grundlage für die Festlegung der Träger im regionalen Suchthilfedienst/illegale Drogen. Die sechs regionalen Suchthilfedienste mussten zunächst auf eine konzeptionelle Grundlage gestellt werden auf der Basis des mit dem Vertrag vereinbarten Konzept für ein Leistungsprofil der ambulanten Grundversorgung, das die Kernaufgaben und die variablen Aufgaben für die Bereiche Kontaktarbeit, Beratung, Betreuung, Prävention, Besondere Zielgruppenarbeit und Vernetzung festgelegt und Konzept für ein Anforderungsprofil Regionaler Suchthilfedienst/illegale Drogen, mit dem die Umsetzung der Aufgaben in den Bereichen Kontakt, Beratung, Bertreuung, Prävention definiert werden und die personellen wie sächlichen Voraussetzungen festgelegt sind. Für die Erstellung der Konzepte eines regionalen Suchthilfedienstes/illegale Drogen wurden folgende Eckpunkte festgelegt: Angaben über Aufgaben und Angebote der regionalen Grundversorgung als Mindestangebot Abstimmung über Methoden und Arbeitsweisen Strukturelle und personelle Erfordernisse Maßnahmen der Qualitätssicherung Abgestimmte Aufgaben- und Zuständigkeitsregelungen der vertragsgeförderten Projekte im regionalen Suchthilfedienst/illegale Drogen

7 7 Kooperation und Vernetzung mit anderen suchtspezifischen Diensten in der Region sowie mit überregionalen Diensten der Suchthilfe und mit angrenzenden sozialen Leistungsbereichen Leistungsschwerpunkte je nach regionaler Besonderheit Feststellung des Hilfebedarfs, individuelle Hilfeplanung und Zielvereinbarungen mit den Klienten, Fallkonferenzen, aufsuchende Klientenarbeit, Fallkonferenzen Abgestimmte Öffnungszeiten Entwicklung einer gemeinsamen Identität als regionaler Suchthilfedienst, z.b. durch gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit, Internetauftritt, trägerübergreifende Arbeitsbesprechungen und evtl. ein gemeinsames LOGO. Die Konzepte für die zu bildenden regionalen Suchthilfedienste wurden von den vertragsgeförderten Trägern der ambulanten Drogenhilfe erarbeitet. Es werden in einzelnen Konzepten aber bereits Wege aufgezeigt in Richtung einer Gesamtkonzeption für einen integrierten regionalen Suchthilfedienst, um die scharfe Trennungslinie der Hilfesysteme für Abhängige und Gefährdete von legalen und illegalen Drogen fachlich zu überwinden. Verbundsystem im regionalen Suchthilfedienst Aktuell stehen wir vor der Aufgabe, die Zusammenarbeit des Trägerverbundes im regionalen Suchthilfedienst zu organisieren und verbindlich zu regeln und im Rahmen von Kooperationsvereinbarungen vertraglich abzusichern. Dabei ist zu beachten, dass in einer Suchthilferegion immer verschiedene Träger mit vergleichbaren Aufgaben beteiligt sind. Folgende Fragen werden bearbeitet: Welche Steuerungsaufgaben sind im Rahmen des regionalen Suchthilfedienstes wahrzunehmen? Wie kann die Gesamtverantwortung für die Region organisiert werden? Wie kann die Steuerung von Entwicklungsaufgaben in einer Region sichergestellt werden? Wie kann perspektivisch die Einbindung der bezirklich finanzierten Alkoholberatungsstellen in die regionalen Suchthilfedienste gelingen? Für die Organisation eines regionalen Trägerverbundes wird folgendes Modell angestrebt:

8 8 Verbundsystem regionaler Suchthilfedienst Träger 1 Träger 2 Träger 3 Träger... Konstituierung eines Verbundsystems Abschluss eines Kooperationsvertrages Perspektiven Damit ein in dieser Form regionalisiertes und flexibles Versorgungssystem dauerhaft Bestand hat muss die partnerschaftliche Vertragsfinanzierung auch über das Jahr 2005 hinaus weitergeführt werden. In einem neuen Vertrag ab 2006 sollten die bisher noch vom Land geförderten Projekte der Drogenhilfe einbezogen werden, damit eine Gesamtplanung der Drogen- und Suchthilfe abgestimmt und partnerschaftlich erfolgen kann. Zusammengefasst verfolgen wir bis zum Ende der Vertragslaufzeit bzw. perspektivisch folgende Ziele: Neuregelung der Ressourcensteuerung durch den Träger für seine vertragsgeförderten Projekte Kontinuierliche Ermittlung des Bedarfs Verbindliche regionale Maßnahmepläne mit Schwerpunktsetzung Entwicklung fachlicher Standards und Leistungsbeschreibungen sowie eines strukturierten Berichtswesens Entwicklung von Instrumenten zur Erfolgskontrolle Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

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