Chancengleichheitsplan Grund-, Haupt-, Real- und Sonderschulen Regierungspräsidium Freiburg

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Chancengleichheitsplan 30.06.2009. Grund-, Haupt-, Real- und Sonderschulen Regierungspräsidium Freiburg"

Transkript

1 Chancengleichheitsplan Grund-, Haupt-, Real- und Sonderschulen Regierungspräsidium Freiburg

2 Inhalt I. Allgemeines 3 II. Aufbau und Struktur 4 III. Bestandsaufnahme und Analyse der Beschäftigtenstruktur 4 1. Bestandsaufnahme und Analyse der Beschäftigtenstruktur GHS 5 2. Bestandsaufnahme der Beschäftigtenstruktur in den Realschulen Bestandsaufnahme der Beschäftigtenstruktur in den Sonderschulen Analyse der Beschäftigtenstruktur 35 IV. Maßnahmen zur Verwirklichung der beruflichen Chancengleichheit 37 A Zielvorgaben 37 B Personalentwicklungsmaßnahmen 37 C Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen 40 V. Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf 42 2

3 Regierungspräsidium Freiburg Chancengleichheitsplan der Grund-, Haupt-, Real- und Sonderschulen im Regierungsbezirk Freiburg Einleitung I. Allgemeines Das Gesetz zur Verwirklichung der Chancengleichheit von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst des Landes Baden-Württemberg (Chancengleichheitsgesetz ChancenG), das am 22. Oktober 2005 in Kraft getreten ist, konkretisiert den Verfassungsauftrag "Frauen und Männer sind gleichberechtigt". Ziel des Gesetzes ist die Umsetzung dieses Gleichberechtigungsgrundsatzes in den Dienststellen des Landes, somit auch in den Schulen. Frauen und Männern ist der gleiche Zugang zu öffentlichen Ämtern zu ermöglichen. Die berufliche Entwicklung und Förderung von Frauen unter Berücksichtigung von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung ist zu verbessern. In Bereichen, in denen Frauen geringer repräsentiert sind als Männer, wird also eine deutliche Erhöhung des Frauenanteils angestrebt. Das ChancenG fordert außerdem die Verwirklichung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie und zwar für Männer und für Frauen. Es gilt auch in den Schulen die Vereinbarkeit von Familienarbeit und Erwerbstätigkeit entscheidend zu verbessern. Ein wesentlicher Teil des ChancenG sind die Regelungen zum Chancengleichheitsplan als maßgebliches Instrument zur Erreichung dieser gesetzgeberischen Ziele. 3

4 Jede personalverwaltende Dienststelle, deren Personalverwaltungsbefugnis 50 und mehr Beschäftigte umfasst, hat nach den Vorgaben der 5-7 des ChancenG einen Chancengleichheitsplan zu erstellen. II. Aufbau und Struktur Für den Schulbereich wurden vier Chancengleichheitspläne erstellt, je ein Chancengleichheitsplan pro Regierungsbezirk. Die Chancengleichheitspläne, die von Aufbau und Struktur her identisch sind, haben gemäß der gesetzlichen Vorgaben ( 6 ChancenG) folgenden Inhalt: Bestandsaufnahme der Beschäftigtenstruktur des jeweiligen Geltungsbereichs; beschreibende Auswertung der Beschäftigtenstruktur; die Zielvorgaben gemäß 6 Absatz 2 ChancenG und personelle, organisatorische und fortbildende bzw. qualifizierende Maßnahmen, mit welchen die geringere Repräsentanz von Frauen abgebaut werden soll (Maßnahmenteil). Der vorliegende Chancengleichheitsplan für den Grund-,Haupt-,Werkreal-,Real- und Sonderschulbereich wurde vom Regierungspräsidium Freiburg erstellt. Die Chancengleichheitspläne für die Gymnasien und beruflichen Schulen werden vom Kultusministerium erarbeitet. Mit In-Kraft-Treten des ChancenG haben sich die gesetzlichen Vorgaben für die Erstellung des Statistikteils der Chancengleichheitspläne (bisher Frauenförderpläne) geändert. Darüber hinaus ergeben sich aber auch Veränderungen aufgrund der Umstellung des Datenerhebungsprogramms. Das bisher nur im Schulbereich eingesetzte Datenerhebungsprogramm wurde von DIPSY abgelöst, das nun landesweit die Erhebung der Daten für die Chancengleichheitspläne ermöglicht. III. Bestandsaufnahme mit Analyse der Beschäftigtenstruktur Stichtag für die Datenerhebung war der Die Regierungspräsidien haben die Daten für ihren jeweiligen Bezirk in eigener Zuständigkeit und Verantwortung erhoben und analysiert. Die Auswertungen umfassen einen fünfjährigen Zeitraum vom für den Chancengleichheitsplan. 4

5 5

6 Bestandsaufnahme der Beschäftigtenstruktur 6

7 7

8 8

9 9

10 10

11 11

12 12

13

14 14

15

16 16

17 17

18 18

19 19

20 20

21 21

22 22

23

24

25 25

26 26

27 27

28 28

29 29

30 30

31 31

32

33 33

34

35 Analyse der Beschäftigtenstruktur Der Frauenanteil hat seit dem Chancengleichheitsplan vom bei allen Schularten, auch in Führungspositionen, weiter zugenommen. Diese Entwicklung zeigt, dass im Bereich des Regierungspräsidiums Freiburg ein Bewusstseinswechsel stattfindet, der sicher nicht zuletzt auf die gemeinsamen Bemühungen aller Personalverantwortlichen in Zusammenarbeit mit den Beauftragten für Chancengleichheit und Ansprechpartnerinnen in allen schulischen Ebenen zurückzuführen ist. Die Institution der Beauftragten für Chancengleichheit bzw. der Ansprechpartnerinnen an den Schulen, an den Staatlichen Schulämtern sowie in den Regierungspräsidien und im Kultusministerium hat sich bewährt. Doch trotz der gestiegenen Zahlen des Frauenanteils in Führungspositionen darf nicht übersehen werden, dass immer noch Frauen in fast allen schulischen Führungspositionen unterrepräsentiert sind. Dabei kann für alle Schularten festgestellt werden, dass der Anteil der Frauen mit steigender Besoldungsgruppe sinkt. Ein direkter Vergleich der Daten aus dem letzten Chancengleichheitsplan vom ist nicht ohne weiteres möglich, da zur Erstellung des Chancengleichheitsplans ein anderes Datenerhebungsprogramm als zur Erstellung der Frauenförderpläne verwendet wurde. Frauenanteil Beschäftigte insgesamt Der Frauenanteil hat bei den Beschäftigten seit dem Frauenförderplan vom in den GHRS-Schularten weiter zugenommen. Die Gesamtzahl der Lehrerinnen in den GHRS-Schulen erhöhte sich von auf In den einzelnen Schularten stieg der Frauenanteil wie folgt: Schulart Gesamtzahl 2004 Prozent 2004 Gesamtzahl2009 Prozent 2009 GHS % % RS % % SoS % % 35

36 Prozentualer Frauenanteil in Führungspositionen 2004 und 2009 Grund- und Hauptschulen: Schulart Position Besoldungsgruppe Stand Stand GHS SL A 15 8 % 8 % A 14 Z 0 % 50 % A14 17% 25% A13+Z 25% 38% A13 48% 57% A12+Z 62% 70% GHS SSL A14+Z 9% 13% A14 25% 25% A13 39% 46% A12+Z 44% 52% GHS 2.SSL A14 67% 54% A13+Z* 100% 50% *Anmerkung zu 2. SSL A 13 + Z: Es handelt sich um 2 Stellen 2004 mit 2 Frauen besetzt, 2009 mit 1 Frau besetzt Realschulen Schulart Position Besoldungsgruppe Stand Stand RS SL A15 18% 23% A14+Z* 50% 25% SSL A14+Z 22% 26% A14 25% 29% * Anmerkung zu SL A 14 + Z: Es handelt sich um 4 Stellen 2004 mit 2 Frauen besetzt, 2009 mit 1 Frau besetzt 36

37 Sonderschulen Schulart Position Besoldungsgruppe Stand Stand SoS SL A15 40% 44% A14+Z 25% 36% A14 31% 40% SSL A14+Z 21% 35% A14 33% 42% Frauenanteile bei Teilzeitbeschäftigten (unbefristete Verträge) Schultyp Prozent 2004 Prozent 2009 GHS 92% 81% RS 81% 81% SoS 90% 90% IV. Maßnahmen zur Verwirklichung der beruflichen Chancengleichheit A. Zielvorgaben Laut Chancengleichheitsgesetz ( 6. Absatz 2) soll mindestens die Hälfte der durch Einstellung zu besetzenden Stellen in Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, mit Frauen besetzt werden. Bei Beförderungen und der Übertragung höherwertiger Tätigkeiten ist der Anteil der Frauen in Bereichen, in denen sie in geringerer Zahl beschäftigt sind als Männer, deutlich zu erhöhen. Der Vorrang von Eignung, Befähigung und Leistung ist zu beachten. B. Personalentwicklungsmaßnahmen Seit Einführung der Frauenförderpläne* ist der Anteil von Frauen in Führungspositionen kontinuierlich gestiegen, dennoch sind Frauen in schulischen Führungspositionen nach wie vor unterrepräsentiert. Schulleitungen und Personalverantwortliche in der Schulverwaltung haben - unter Beachtung des Vorrangs von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung - die Aufgabe, Lehrerinnen gezielt zu fördern, indem sie ihnen auch, wenn sie eine 37

38 Familienphase absolviert haben oder teilzeitbeschäftigt sind, den Aufbau einer attraktiven Berufsbiografie ermöglichen. Diese sollte von einem breiten Spektrum an wahrgenommenen Aufgaben geprägt sein. Das bedeutet, dass auch Lehrerinnen Aufgaben übertragen werden sollen, in denen sie Kompetenzen erwerben und Erfahrungen sammeln bzw. in der Familienphase erworbene Fähigkeiten und Kompetenzen einbringen können. * Mit in Kraft treten des Chancengleichheitsgesetzes am wurde die Bezeichnung Frauenförderplan durch den Begriff Chancengleichheitsplan ersetzt. Die neue Bezeichnung wurde an dieser Stelle nicht übernommen, da auf die bisherigen Frauenförderpläne Bezug genommen wurde. Dabei haben sich individuelle Maßnahmen und gezielte persönliche Ansprache der Frauen weit im Vorfeld konkreter Bewerbungen als sehr wirkungsvoll erwiesen. An den GHWRS und Sonderschulen geschieht dies insbesondere durch die stärkere Einbindung von Lehrerinnen in Schulorganisations- und Schulverwaltungsaufgaben wie z.b. Mitarbeit bei Schulleitungsaufgaben, Übernahme von Aufgaben bei der Prüfungsorganisation, Gestaltung eigener Tagesordnungspunkte in der GLK, Übernahme von Repräsentationsverpflichtungen und Einbindung in die innere Schulentwicklung sowie in Evaluationsprozesse der Schule. Diese Maßnahmen sind durch Gespräche zu begleiten, die die Möglichkeit beinhalten zu reflektieren, ob die übernommenen Aufgaben für die zielgerichtete Weiterentwicklung die richtigen sind. Darüber hinaus sind Gespräche mit den Lehrerinnen und Lehrern unverzichtbar. Die Schulaufsicht weist in Schulleitungsdienstbesprechungen auf diese besondere Verantwortung immer wieder hin. In diesem Zusammenhang sind Teilzeit arbeitende Lehrerinnen genauso zu berücksichtigen wie Kolleginnen in Vollzeit. Die Staatlichen Schulämter und die Abteilung Schule und Bildung im Regierungspräsidium tragen gemeinsam Sorge dafür, dass auf Lehrerinnen auch verstärkt schulübergreifende und/oder Tätigkeiten im außerschulischen Bereich übertragen werden. Angestrebt wird die stärkere Berücksichtigung von Lehrerinnen in der Lehrerausbildung, als Referentinnen in der Lehrerfortbildung, als Multiplikatorinnen sowie bei Abordnungen an die Seminare oder bei Tätigkeiten in der Schulverwaltung. Derartige Tätigkeiten müssen ausgeschrieben werden und Frauen werden gezielt durch persönliche Ansprache auf diese Ausschreibungen hingewiesen. Die in der Dienstrechtsreform seit bestehende Möglichkeit eine Funktionsstelle in Teilzeit u.u.bis zu 50% wahrzunehmen, wird sich in Zukunft sicher positiv auf die Bewerberzahlen von Frauen für Funktionsstellen auswirken. 38

39 Neu bestellte Schulleiterinnen bekommen die Möglichkeit, sich im Rahmen von regelmäßig stattfindenden Gesprächsterminen mit den zuständigen Schulräten bei den Staatlichen Schulämtern mit ihrer neuen Rolle und den damit verbundenen Aufgaben auseinander zu setzen. Als Unterstützung sollten Fallbesprechungsgruppen für Schulleiterinnen und Konrektorinnen angeboten werden. Erfahrene Schulleiterinnen sowie Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Schulverwaltung können in diesem Rahmen den neu bestellten Schulleiterinnen in einem begleitenden Prozess Unterstützung zukommen lassen. Gespräche mit abgelehnten Bewerberinnen durch die Schulaufsicht werden weitergeführt, um ihnen Hilfestellung für eine etwaige neue Bewerbung zu geben. Im Grund-, Haupt-,Werkreal-, Real- und Sonderschulbereich mit seinem deutlichen Frauenanteil ist die personelle Basis für eine weitere angemessene Steigerung des Frauenanteils an Führungspositionen vorhanden. Ziel ist es, eine größere Anzahl von Frauen zu gewinnen und sie gut auf die Übernahme von Funktionen vorzubereiten. Damit dies erreicht werden kann, sollte eine Regelung zur angestrebten Steigerung des Frauenanteils bei Funktionsstellen in die Zielvereinbarungen zwischen dem RP Freiburg Abteilung 7 Schule und Bildung und den Staatlichen Schulämtern aufgenommen werden. Auf der Homepage des Kultusministeriums finden sich unter Informationen für/informationen für Frauen in Führungspositionen wertvolle Hinweise rund um die Tätigkeit einer Schulleitung bzw. weiterer Funktionsämter, wie z.b. Informationen über o Aufgaben- und Anforderungsprofile der Schulleiterin und weiterer Funktionsstellen in Schule, Schulaufsicht und Lehrerbildung o Bewerbungsverfahren für Funktionsstellen o Mögliche Qualifizierungswege o Spezifische Fortbildungsangebote Die genannten Maßnahmen werden von Referat 74 des Regierungspräsidiums Freiburg unter Einbeziehung der Beauftragten für Chancengleichheit überprüft. Während der Geltungsdauer dieses Chancengleichheitsplanes soll erreicht werden, dass künftig Kommissionen, die mit Funktionsstellenbewerberinnen und -bewerbern im Rahmen des Überprüfungsverfahrens Bewerbergespräche führen, in der Regel mit Frauen und Männern besetzt sind. 39

40 C. Fort-und Weiterbildungsmaßnahmen Im Zuge der Qualitätsoffensive Bildung werden seit Beginn des Schuljahres 2009/2010 im Rahmen der Führungskräfteentwicklung im Schulbereich Vorbereitungsund Qualifizierungsseminare für Lehrkräfte angeboten. Für diese Seminare hat das Kultusministerium gemeinsam mit der Landesakademie für Fortbildung und Personalentwicklung ein umfangreiches Konzept entwickelt und für die Umsetzung erhebliche finanzielle Mittel bereit gestellt. Die ständige berufliche Fortbildung ist ein wichtiges Element, um auch die Aufstiegsmöglichkeiten von Frauen zu verbessern und den Anteil von Frauen in Bereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind, zu erhöhen. Die Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen sollen so durchgeführt werden, dass Beschäftigten mit Familienpflichten die Teilnahme möglich ist. In diesem Zusammenhang ist neben den o.g. zentralen Fortbildungsangeboten an der Landesakademie auch ein ausreichendes Angebot an regionalen Fortbildungen zum Themenfeld Führungskräfteentwicklung für interessierte Lehrerinnen und Lehrer mit Familienaufgaben anzubieten. An der Landesakademie für Fortbildung und Personalentwicklung an Schulen werden u.a. folgende Fortbildungen angeboten: 2 1/2 tägige Akademieveranstaltung Frauen fit für Führung (FFFF) Diese Fortbildungsreihe hat das Ziel, Lehrerinnen zu fördern, die eine Führungsposition speziell in der Schule anstreben. Es gibt folgende Module: a) Führen in der Organisation Schule b) Kann ich Sie mal sprechen? Ein Training für professionelle Gesprächsführung c) Eine neue Aufgabe? Ich bringe es auf die Reihe. Vom Umgang mit Zeit und Stress d) Projektmanagement in der Schule Orientierungs- und Qualifizierungsseminare Mit einem umfassenden Konzept der Führungskräfteentwicklung sollen die Lehrkräfte über einen Informationstag ein mehrtägiges Orientierungsseminar und sich anschließende mehrtägige Vorqualifizierungsmodule 40

41 auf Führungsaufgaben im Bereich Schulleitung oder Fachberatung/Fortbildung gezielt vorbereitet werden. Diese Veranstaltungen werden für Frauen und Männer angeboten. Um Doppelungen im Fortbildungsangebot zu vermeiden, wurden die im Staatshaushaltsplan veranschlagten Mittel für die regionale Lehrerfortbildung gestrichen. Dies hat zur Folge, dass die in den vergangenen Jahren von den Staatlichen Schulämtern und den Regierungspräsidien sehr erfolgreich durchgeführten regionalen Veranstaltungen für Lehrkräfte, die an Führungsaufgaben interessiert sind, entfallen. An diesen Veranstaltungen nahmen insbesondere jene Beschäftigten teil, die wegen familiärer Verpflichtungen - und dies sind nach wie vor in erster Linie Frauen - nicht in der Lage waren, die zentralen, wohn- bzw. dienstortfern und nur mehrtägig angebotenen Orientierungsseminare und die Fortbildungen Frauen fit für Führung zu besuchen. Das bisherige regionale Fortbildungsangebot gab auch ihnen die Möglichkeit, sich einerseits intensiv über die Anforderungsprofile der einzelnen Funktionsstellen zu informieren und in einem weiteren Schritt für sich abzuklären, in welche Richtung die eigene berufliche Weiterentwicklung gehen sollte. Die im neuen Konzept vorgesehene, regional und eintägig angebotene Informationsveranstaltung, reicht dazu nicht aus, denn sie geht über das Kennenlernen der Profile der einzelnen Funktionenstellen nicht hinaus. Man wird kritisch beobachten müssen, ob Beschäftigte mit Familienpflichten durch die äußeren Rahmenbedingungen vom Besuch dieser Qualifizierungsmaßnahmen ausgeschlossen sein werden. Im 4 Absatz 4 ChancenG und der dazugehörigen amtlichen Begründung heißt es: dass nicht nur bei der Durchführung, sondern bereits bei der Ausgestaltung von Fort- und sonstigen Weiterbildungsmaßnahmen die räumlichen und zeitlichen Bedürfnisse von Beschäftigen mit Familienpflichten zu berücksichtigen sind. Für Beschäftigte mit familiären Verpflichtungen besteht eher die Möglichkeit einer Teilnahme an Fortbildungen in der Dienststelle selbst oder in räumlicher Nähe zum Dienstort. Man wird kritisch beobachten müssen, ob Beschäftigte mit Familienpflichten durch die äußeren Rahmenbedingungen vom Besuch dieser Qualifizierungsmaßnahmen ausgeschlossen sein werden. Sollte dies der Fall sein, waren Orientierungs- und Qualifizierungsmaßnahmen auch regional im Blick auf Vereinbarkeit von Familie und Beruf sinnvoll. 41

42 Um den Wiedereinstieg in die Unterrichtswelt für lange beurlaubte Lehrerinnen und Lehrer zu erleichtern, wird allen Rückkehrer(inne)n vor Wiedereintritt des Dienstes die Teilnahme an einer 2 1 / 2 - tägigen zentralen Fortbildungsveranstaltung angeboten. Im Anschluss daran sollen regionale Veranstaltungen mit methodisch-didaktischen Hilfestellungen angeboten werden. Lehrerinnen können sich auch Fortbildungsangebote, sogenannte Wunschkurse, maßschneidern lassen: Wenn sich ca Lehrerinnen auf einen Forbildungswunsch einigen, können sie sich entweder von der Schulverwaltung eine regionale Fortbildung oder von den Akademien sogar eine 2 1 / 2 - tägige Akademieveranstaltung organisieren lassen. Einzige Voraussetzung ist, dass das Thema die berufliche oder sonstige Qualifikation der Lehrerinnen fördert. Diese Möglichkeit der gezielten Fortbildung muss allen Lehrkräften erneut bekannt gemacht werden. In diesem Zusammenhang ist es auch wünschenswert, dass einmal im Jahr zur weiteren Qualifizierung der Beauftragten für Chancengleichheit an den unteren Schulaufsichtsbehörden ein Akademielehrgang angeboten wird. D. Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie In 1 ChancenG wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Frauen und Männer ein wichtiges Gesetzesziel darstellt Die im vorliegenden Chancengleichheitsplan genannten Zahlen zur Teilzeitarbeit und zu den Beurlaubungen zeigen, dass es vor allem Frauen sind, die in der Familienphase im Beruf kürzer treten bzw. sich ganz beurlauben lassen, um die Familienarbeit übernehmen zu können. Bei der Frage der Vereinbarkeit geht es nicht nur um die Belange von Beschäftigten mit Kindern. Die Vereinbarkeit von Beruf und Betreuung pflegebedürftiger + hilfsbedürftiger Angehöriger wird vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung zu einem wichtigen Thema auch für die Schulleitungen werden. Die Vereinbarkeit von Beruf und Betreuung pflege- und hilfsbedürftiger Angehöriger wird vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung zu einem wichtigen Thema auch für Schulleitungen werden. Über zwei Drittel der Pflegebedürftigen werden in häuslicher Pflege - traditionell überwiegend von Ehefrauen, Töchtern, Schwiegertöchtern - betreut. Aufgrund des Anstiegs der Lebenserwartung ist einerseits mit einer Zunahme der Zahl der pflegebedürftigen älteren Menschen zu rechnen, andererseits führt die notwendige Erwerbsbeteiligung von Frauen und die längere Lebensarbeitszeit dazu, dass Pflegeund Betreuungsaufgaben zusätzlich zur Erwerbsarbeit übernommen werden müssen. 42

43 Auch hier geht es, wie bei der Betreuung von Kindern darum, Lösungen zu entwickeln, die sowohl den Anforderungen der Schule, als auch den Belangen der Pflegenden Rechnung tragen. So können Lehrkräfte, die Familienarbeit leisten, bei der Schulleitung einen Antrag auf eine familiengerechte Gestaltung ihres Stundenplans stellen, sofern dies nachweislich zur Betreuung von mindestens einem Kind unter 18 Jahren oder einer nach ärztlichem Zeugnis pflegebedürftigen angehörigen Person erforderlich ist und dienstliche Belange nicht entgegenstehen. Beabsichtigt die Schulleitung, diesem Antrag nicht zu entsprechen, ist die Beauftragte für Chancengleichheit zu beteiligen ( 13 ChancenG). Diese Regelung gilt für Vollzeit- und für Teilzeitbeschäftigte sowie für Männer und Frauen. Beabsichtigt die Schulleitung diesem Antrag nicht zu entsprechen, ist die Beauftragte für Chancengleichheit zu beteiligen. Die Ablehnung des Antrags ist von der Dienststelle schriftlich zu begründen ( 13 ChancenG). Auch bei der Gestaltung der Stundenpläne muss darauf geachtet werden, dass Teilzeitbeschäftigte nicht benachteiligt werden. Hier können in Zusammenarbeit mit der Beauftragten für Chancengleichheit bzw. der Ansprechpartnerin Rahmenregelungen getroffen werden, die es den teilzeitbeschäftigten Lehrkräften ermöglichen, Beruf und Familie besser miteinander zu verbinden. Sie führen zu mehr Arbeitszufriedenheit und damit zu mehr Motivation. Da die Bedingungen von Ort zu Ort und von Schulart zu Schulart sehr unterschiedlich sind, können keine für alle Schulen allgemein gültigen Lösungen für familienfreundliche Rahmenbedingungen festgeschrieben werden. Hilfreich beim Erstellen dieser Rahmenregelungen ist die Unterscheidung zwischen unteilbaren Dienstaufgaben (z.b. Teilnahme an Konferenzen und Fortbildungen) und teilbaren Dienstaufgaben. Neben dem geteilten Lehrauftrag gehören dazu viele außerunterrichtliche Aufgaben und Veranstaltungen wie z.b. Aufsichten, Verwaltungsarbeiten, Klassenfahrten, Schullandheime. Teilbare Dienstaufgaben sollten daher proportional zur Unterrichtsverpflichtung oder alternierend wahrgenommen werden. Die fortschreitende Schulentwicklung verstärkt die Notwendigkeit zu regelmäßiger Kooperation und Teamarbeit innerhalb des Kollegiums. In der neuen Arbeitszeitverordnung für Lehrkräfte an öffentlichen Schulen wurde daher festgelegt, dass die Schulleitung langfristig im Vorfeld dafür Zeitfenster festsetzt. Das hat den Vorteil, dass 43

44 sich die Lehrkräfte diese Zeitfenster freihalten können und dadurch eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie ermöglicht wird. Wenn dienstliche Belange dem nicht entgegen stehen, sollten unterrichtsfreie Tage von Lehrkräften nicht auf Tage mit Zeitfenstern gelegt werden. Es müssen nicht alle Kooperationszeiten grundsätzlich von allen Lehrkräften wahrgenommen werden. Dies gilt insbesondere für Teilzeitkräfte. Bei ihnen muss die Schulleitung verhindern, dass es zu unverhältnismäßig hohen Belastungen kommt. Auch bei der Stundenplangestaltung dürfen Teilzeitbeschäftigte nicht überproportional belastet werden, z.b. durch unverhältnismäßig viele Hohlstunden oder Tage mit einer Stunde Unterrichtsverpflichtung. Bei der Verteilung der Lehraufträge auf die einzelnen Wochentage muss auf Teilzeitbeschäftigte Rücksicht genommen werden. Hier sollten in den einzelnen Schulen eindeutige Regelungen getroffen werden, unter welchen Voraussetzungen bei einem reduzierten Deputat unterrichtsfreie Tage gewährt werden können. Sollte eine Umsetzung dieser Regelungen in einem Schuljahr nicht für alle Teilzeitbeschäftigten möglich sein, so muss für eine Berücksichtigung der Wünsche dieser Lehrkräfte im darauffolgenden Schuljahr Sorge getragen werden. Die Schulleitung ist verpflichtet sicherzustellen, dass sich die Rahmenbedingungen für Teilzeitbeschäftigte nicht nachteilig auf diese auswirken. Bei der Verteilung der außerunterrichtlichen Tätigkeiten sowie bei der Anordnung von Mehrarbeit und Vertretung sind die Belange der Teilzeitbeschäftigten zu berücksichtigen. Teilzeit und Funktionsstellen Seit Anfang der 90er Jahre wurden die Möglichkeiten der Teilzeitbeschäftigung auch für Funktionsstelleninhaberinnen und -inhaber kontinuierlich ausgeweitet. So können alle Beschäftigten mit Vorgesetzten- und Leitungsaufgaben nach Maßgabe der gültigen Rechtssprechung in Teilzeit arbeiten. Neben den Möglichkeiten der Teilzeitbeschäftigung bietet das Jobsharing die zusätzliche Chance und Herausforderung, im Team mit einer Jobsharing-Partnerin bzw. einem Jobsharing-Partner eine Funktionsstelle auszufüllen. Die Stelleninhaberinnen und -inhaber müssen sich zeitlich abstimmen bzw. ergänzen und sich verpflichten, die Stelle mit jeweils exakt einem halben Lehrauftrag auszufüllen und die Teilzeitbeschäftigung während des Jobsharings beizubehalten. Um eine gewisse Kontinuität zu gewährleisten, ist die Dauer auf mindestens drei Jahre festgelegt. 44

45 Alle ausgeschriebenen Stellen für Schulleitungen und stellvertretende Schulleiterinnen und stellvertretende Schulleiter können im Jobsharing besetzt werden. Allerdings machen nur sehr wenige Beschäftigte von der Möglichkeit des Jobsharings Gebrauch. Betreuungsangebote Betreuungsangebote für Kinder sind eine wichtige Voraussetzung für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Im Rahmen des Konzepts Kinderfreundliches Baden- Württemberg der Landesregierung wurden die Betreuungsangebote für Schulkinder in den letzten Jahren weiterentwickelt und bedarfsorientiert ausgebaut. Betreuungsangebote im schulischen Umfeld sind derzeit die Angebote im Rahmen der Verlässlichen Grundschule, des Horts, der flexiblen Nachmittagsbetreuung und der Ganztagsschule. Mit dem Ziel, ein flächendeckendes und bedarfsorientiertes Netz von Ganztagsschulen zu schaffen, beschloss der Ministerrat am 20. Februar 2006 den Ausbau von Ganztagsschulen an allen allgemein bildenden Schulen und den GHRS-Schulen mit besonderer pädagogischer und sozialer Aufgabenstellung. Dieser Beschluss gilt jetzt auch für die neuen Werkrealschulen. Für Kinder von 3 bis 6 Jahren hat das Land den seit 1999 uneingeschränkt geltenden Rechtsanspruch auf Betreuung zeitnah umgesetzt. Auch die Öffnungszeiten der Einrichtungen wurden flexibler und insgesamt länger. Für Kinder unter 3 Jahren wurden in den letzten Jahren die Betreuungsangebote merklich ausgebaut. Dies war nicht zuletzt auch durch die Einführung des Elterngeldes 2007 erforderlich geworden, da die Eltern nach dem Bezug von Elterngeld über 12 bzw. 14 Monate auf eine zuverlässige und qualitativ gute Betreuung ihrer Kinder ab dem zweiten Lebensjahr angewiesen sind. Nach wie vor besteht in der Praxis großer Optimierungsbedarf für die Berücksichtigung der Belange der Familienarbeit leistenden Lehrerinnen und Lehrer bei der Gestaltung des Stundenplans sowie insbesondere im Blick auf die Rücksichtnahme der Teilzeitbeschäftigten bei der Verteilung außerunterrichtlicher Aufgaben. Die durch das IZBB (Investitionsprogramm Zukunft Bildung und Betreuung ) eingeleitete 45

46 Ganztagesbetreuung an vielen Schulen des Regierungbezirks sollte weiter ausgebaut werden. Das Referat 74 des Regierungspräsidiums Freiburg wird zusammen mit den Staatlichen Schulämtern in Dienstbesprechungen mit den Schulleiterinnen und Schulleitern auch künftig auf diese wichtige Thematik hinweisen und im Rahmen ihrer schulaufsichtlichen Verantwortung die Umsetzung familienfreundlicher Rahmenbedingungen einfordern. 46

Informationen rund um das Chancengleichheitsgesetz für Schulleitungen im Bereich der Staatlichen Schulämter des Regierungsbezirks Stuttgart

Informationen rund um das Chancengleichheitsgesetz für Schulleitungen im Bereich der Staatlichen Schulämter des Regierungsbezirks Stuttgart Informationen rund um das Chancengleichheitsgesetz für Schulleitungen im Bereich der Staatlichen Schulämter des Regierungsbezirks Stuttgart Jutta Bähre (Hrsg.) Fachliche Beraterin für die Beauftragte für

Mehr

Chancengleichheitsplan. Regierungspräsidium Tübingen

Chancengleichheitsplan. Regierungspräsidium Tübingen Chancengleichheitsplan Grund-, Haupt-, Werkreal-, Real-, Gemeinschafts- und Sonderschulen Regierungspräsidium Tübingen 30. 6. 2014 Männer und sind gleichberechtigt +++ Artikel 3 Absatz 2 Grundgesetz +++

Mehr

CHANCENGLEICHHEITSPLAN FÜR DIE BESCHÄFTIGTEN DES

CHANCENGLEICHHEITSPLAN FÜR DIE BESCHÄFTIGTEN DES CHANCENGLEICHHEITSPLAN FÜR DIE BESCHÄFTIGTEN DES 2015-2018 INHALTSVERZEICHNIS I. EINFÜHRUNG 1 Seite II. BESTANDSAUFNAHME UND ANALYSE DER BESCHÄFTIGTENSTRUKTUR 1. Personal-Ist-Bestand 2 2. Anteil der Frauen

Mehr

Staatliches Schulamt Albstadt HERZLICH WILLKOMMEN

Staatliches Schulamt Albstadt HERZLICH WILLKOMMEN HERZLICH WILLKOMMEN zur Dienstbesprechung für Beauftragte für Chancengleichheit (BfC) und Ansprechpartner/Innen(AfC) an Schulen des sbezirks Das neue Chancengleichheitsgesetz und der Chancengleichheitsplan

Mehr

Zwischenbericht zum. Chancengleichheitsplan Gymnasien. Regierungspräsidium Freiburg. Berichtszeitraum

Zwischenbericht zum. Chancengleichheitsplan Gymnasien. Regierungspräsidium Freiburg. Berichtszeitraum Zwischenbericht zum Chancengleichheitsplan Gymnasien Regierungspräsidium Freiburg Berichtszeitraum 01.07.2014-30.06.2017 Stichtag 30.06.2017 Inhalt 2 Statistikteil Gymnasien Bewerbungen um Einstellungen

Mehr

Stundenplangestaltung

Stundenplangestaltung Seite1 Stundenplangestaltung Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, immer mehr Kolleg/innen sind mit der Pflege eines Angehörigen betraut oder haben minderjährige Kinder und stellen sich täglich der Herausforderung,

Mehr

Personelle, organisatorische und fortbildende bzw. qualifizierende Maßnahmen zum Abbau der geringeren Repräsentanz von Frauen (Maßnahmeteil)

Personelle, organisatorische und fortbildende bzw. qualifizierende Maßnahmen zum Abbau der geringeren Repräsentanz von Frauen (Maßnahmeteil) Personelle, organisatorische und fortbildende bzw. qualifizierende Maßnahmen zum Abbau der geringeren Repräsentanz von Frauen (Maßnahmeteil) A. Zielvorgaben Gemäß 6 Absatz 2 des Chancengleichheitsgesetzes

Mehr

Chancengleichheitsplan für den Schulbereich

Chancengleichheitsplan für den Schulbereich REGIERUNGSPRÄSIDIUM STUTTGART Abteilung 7, Schule und Bildung Chancengleichheitsplan für den Schulbereich 30.06.2009 Teilbereich Berufliche Schulen 1 Inhalt Seite Teil A: Einleitung 2 I. Allgemeines 2

Mehr

Empfehlungen zum Einsatz teilzeitbeschäftigter Lehrerinnen und Lehrer an Grundschulen des Regierungsbezirks Arnsberg

Empfehlungen zum Einsatz teilzeitbeschäftigter Lehrerinnen und Lehrer an Grundschulen des Regierungsbezirks Arnsberg 1 Empfehlungen zum Einsatz teilzeitbeschäftigter Lehrerinnen und Lehrer an Grundschulen des Regierungsbezirks Arnsberg Das LGG beschreibt in Abschnitt III (Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie),

Mehr

Chancengleichheitsplan der Staatsgalerie Stuttgart Analyse, Ziele, Maßnahmen

Chancengleichheitsplan der Staatsgalerie Stuttgart Analyse, Ziele, Maßnahmen Vorwort Das Chancengleichheitsgesetz konkretisiert das Verfassungsgebot Frauen und Männer sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern

Mehr

Chancengleichheitsplan

Chancengleichheitsplan - 1 - Chancengleichheitsplan 30.06.2014 Berufliche Schulen Regierungspräsidium Freiburg - 2 - - 3 - Inhalt Teil A: Einleitung 4 I. Allgemeines 4 II. Aufbau und Struktur 5 III. Bestandsaufnahme der Beschäftigtenstruktur

Mehr

Zwischenbericht

Zwischenbericht Zwischenbericht 30.06.2017 Gymnasien Regierungspräsidium Karlsruhe Regierungspräsidium Karlsruhe Formblatt 0-2 - Bewerbungen um Einstellungen / Einstellungen auf Landesebene Schulart Wissenschaftl. Lehrer/innen

Mehr

Chancengleichheitsplan Hochschule Ravensburg-Weingarten. 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2018

Chancengleichheitsplan Hochschule Ravensburg-Weingarten. 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2018 Chancengleichheitsplan Hochschule Ravensburg-Weingarten 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2018 1 Inhalt 1 Inhalt... 2 I. Vorbemerkung... 3 II. Bestandsaufnahme... 3 1 Zuständigkeit... 3 2 Datenerhebung...

Mehr

Chancengleichheitsplan der HFT Stuttgart

Chancengleichheitsplan der HFT Stuttgart Schellingstrasse 24 D-70174 T +49 (0)711 8926 0 F +49 (0)711 8926 2666 www.hft-stuttgart.de info@hft-stuttgart.de Chancengleichheitsplan der HFT 2010-2015 Geltungsbereich und Geltungsdauer Der Chancengleichheitsplan

Mehr

Chancengleichheitsplan. Regierungspräsidium Tübingen

Chancengleichheitsplan. Regierungspräsidium Tübingen Chancengleichheitsplan Berufliche Schulen Regierungspräsidium Tübingen 2014 Männer und sind gleichberechtigt +++ Artikel 3 Absatz 2 Grundgesetz +++ Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung

Mehr

Rahmenordnung für die Fort- und Weiterbildung kirchlicher Mitarbeiter

Rahmenordnung für die Fort- und Weiterbildung kirchlicher Mitarbeiter Anlage 7b zur AVO Rahmenordnung für die Fort- und Weiterbildung kirchlicher Mitarbeiter vom 11. Juli 1996 (ABl. S. 464) zuletzt geändert durch Verordnung vom 27. Juni 2008 (ABl. S. 367) Abschnitt I: Anwendungsbereich

Mehr

Chancengleichheitsplan für den Schulbereich

Chancengleichheitsplan für den Schulbereich REGIERUNGSPRÄSIDIUM STUTTGART Abteilung 7, Schule und Bildung Chancengleichheitsplan für den Schulbereich 30.06.2014 Teilbereich Gymnasien Inhalt Seite Teil A: Einleitung 3 I. Allgemeines 3 II. Aufbau

Mehr

Allgemeine schulformübergreifende Empfehlungen zum Einsatz teilzeitbeschäftigter. 2. Empfehlungen zur Organisation des unterrichtlichen Einsatzes

Allgemeine schulformübergreifende Empfehlungen zum Einsatz teilzeitbeschäftigter. 2. Empfehlungen zur Organisation des unterrichtlichen Einsatzes Bezirksregierung Münster 19.05.2011 Allgemeine schulformübergreifende Empfehlungen zum Einsatz teilzeitbeschäftigter Lehrerinnen und Lehrer 1. Vorbemerkungen 2. Empfehlungen zur Organisation des unterrichtlichen

Mehr

Novellierung des Chancengleichheitsgesetzes Baden-Württemberg

Novellierung des Chancengleichheitsgesetzes Baden-Württemberg Novellierung des Chancengleichheitsgesetzes Baden-Württemberg Martina Weihrauch Beauftragte für Chancengleichheit Juli 2015 1 Gesetzesziele Neu (3) Ziel des Gesetzes ist darüber hinaus die paritätische

Mehr

Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern im hamburgischen öffentlichen Dienst (Gleichstellungsgesetz)

Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern im hamburgischen öffentlichen Dienst (Gleichstellungsgesetz) Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern im hamburgischen öffentlichen Dienst (Gleichstellungsgesetz) Vom 19. März 1991 (HmbGVBl. S. 75) Geändert durch Gesetz zur Neuregelung des hamburgischen

Mehr

F r a u e n f ö r d e r p l a n

F r a u e n f ö r d e r p l a n F r a u e n f ö r d e r p l a n der Gemeinde Fockbek Richtlinien zur Gleichstellung der weiblichen Beschäftigten der Gemeinde Fockbek 1. Geltungsbereich 1 Dieser Frauenförderplan gilt für alle Mitarbeiterinnen

Mehr

Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie

Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Bernhard-Weiß-Str. 6 10178 Berlin-Mitte u+ salexanderplatz Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Bernhard-Weiß-Str. 6 D-10178 Berlin www.berlin.de/sen/bjf

Mehr

05_08_2005 VVRP-VVRP000000187

05_08_2005 VVRP-VVRP000000187 Seite 1 von 5 Recherchieren unter juris Das Rechtsportal Vorschrift Normgeber: Ministerium für Bildung, Frauen und Jugend Aktenzeichen: 946 C-Tgb.Nr. 351/05 Erlassdatum: 05.08.2005 Fassung vom: 05.08.2005

Mehr

Fortbildungskonzept der Katholischen Schule St. Hedwig. Fortbildungskonzept

Fortbildungskonzept der Katholischen Schule St. Hedwig. Fortbildungskonzept Fortbildungskonzept 1. Einführung Schule muss sich täglich neuen Herausforderungen stellen. Stärker als andere Institutionen ist Schule eine auf Personen bezogene und von ihnen getragene Organisation,

Mehr

Chancengleichheitsplan der HFT Stuttgart

Chancengleichheitsplan der HFT Stuttgart Schellingstrasse 24 D-70174 T +49 (0)711 8926 0 F +49 (0)711 8926 2666 www.hft-stuttgart.de info@hft-stuttgart.de Chancengleichheitsplan der HFT 2010-2015 Zwischenbericht zum 30.06.2013 Der Chancengleichheitsplan

Mehr

12. Wahlperiode

12. Wahlperiode 12. Wahlperiode 04. 12. 2000 Kleine Anfrage des Abg. Norbert Zeller SPD und Antwort des Finanzministeriums Leistungsstufen und Leistungsprämien Kleine Anfrage Ich frage die Landesregierung: 1. Ist die

Mehr

- 1 - Datum: Neubesetzung der Stelle als Leiterin / Leiter der Staatlichen

- 1 - Datum: Neubesetzung der Stelle als Leiterin / Leiter der Staatlichen - 1 - IV.9 BS4305.5 6a. 25 592 ABD Datum: 17.03.17 Neubesetzung der Stelle als Leiterin / Leiter der Staatlichen Kirchmeir_M Schulberatungsstelle für Niederbayern Aktenvermerk: In das Beiblatt zum Amtsblatt

Mehr

Drucksache 17 / Kleine Anfrage Wahlperiode. der Abgeordneten Thomas Birk und Özcan Mutlu (GRÜNE)

Drucksache 17 / Kleine Anfrage Wahlperiode. der Abgeordneten Thomas Birk und Özcan Mutlu (GRÜNE) Drucksache 17 / 11 839 Kleine Anfrage.17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Thomas Birk und Özcan Mutlu (GRÜNE) vom 26. März 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. März 2013) und Antwort

Mehr

Bund Deutscher Kriminalbeamter Bundesvorstand. Positionspapier. Frauenquote

Bund Deutscher Kriminalbeamter Bundesvorstand. Positionspapier. Frauenquote Bund Deutscher Kriminalbeamter Bundesvorstand Positionspapier Frauenquote Bund Deutscher Kriminalbeamter Bundesgeschäftsstelle Poststraße 4-5 10178 Berlin Fon +49 (0) 30 246 30 45-0 Fax +49 (0) 30 246

Mehr

Frauenförderplan der Stadt Lohmar

Frauenförderplan der Stadt Lohmar I/11/1 I. Allgemeine Bestimmungen 1 Ziele des s 2 Geltungsbereich 3 Geltungsdauer II. Maßnahmen zur Frauenförderung 4 Bestandsaufnahme 5 Zielvorgaben der Stadt Lohmar Inhaltsverzeichnis 6 Vergabe von Ausbildungsplätzen,

Mehr

SEESTADT BREMERHAVEN. Der Magistrat. Alle Schulen im Land Bremen. Rundschreiben Nr. A 24/2012. Ausschreibung von Funktionsstellen

SEESTADT BREMERHAVEN. Der Magistrat. Alle Schulen im Land Bremen. Rundschreiben Nr. A 24/2012. Ausschreibung von Funktionsstellen SEESTADT BREMERHAVEN Der Magistrat Alle Schulen im Land Bremen Rundschreiben Nr. A 24/2012 Öffnungszeiten: Mo. 08.00-12:00 Uhr und 13:00-17.00 Uhr Di. - Do. 08.00-12:00 Uhr und 13:00-15.00 Uhr Fr. 08.00-13.00

Mehr

- 1 - IV.9 BP Datum: Rieder_A

- 1 - IV.9 BP Datum: Rieder_A - 1 - IV.9 BP4113 3. 46 934 Datum: 08.05.17 Rieder_A Beiblatt zum Amtsblatt; hier: Neubesetzung der Abteilungsleitung 3 (Führung/ Schul- und Personalentwicklung) an der Akademie für Lehrerfortbildung und

Mehr

Drucksache 17 / Wahlperiode. der Abgeordneten Stefanie Remlinger (GRÜNE) Unbesetzte Funktionsleiterstellen in den Schulen

Drucksache 17 / Wahlperiode. der Abgeordneten Stefanie Remlinger (GRÜNE) Unbesetzte Funktionsleiterstellen in den Schulen Drucksache 17 / 13 302 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Stefanie Remlinger (GRÜNE) vom 27. Februar 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Februar 2014) und

Mehr

Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern im hamburgischen öffentlichen Dienst (Gleichstellungsgesetz) Vom 19.

Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern im hamburgischen öffentlichen Dienst (Gleichstellungsgesetz) Vom 19. 2038-1 Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern im hamburgischen öffentlichen Dienst (Gleichstellungsgesetz) Vom 19. März 1991 Fundstelle: HmbGVBl. 1991, S. 75 Zuletzt geändert durch Gesetz vom

Mehr

Chancengleichheitsplan Universität Stuttgart

Chancengleichheitsplan Universität Stuttgart Chancengleichheitsplan Universität Stuttgart Zwischenbericht 211 www.uni-stuttgart.de/gleichstellung 1 Inhaltsverzeichnis 1. Einführung...3 2. Bestandsaufnahme und Analyse der Beschäftigungsstruktur...3

Mehr

Versetzung von Förderschullehrkräften an Schwerpunktschulen Rechtliche und organisatorische Fragen

Versetzung von Förderschullehrkräften an Schwerpunktschulen Rechtliche und organisatorische Fragen Versetzung von Förderschullehrkräften an Schwerpunktschulen Rechtliche und organisatorische Fragen Fragen Antworten Versetzungsverfahren Welche gesetzlichen Grundlagen gibt es für Versetzungen von Förderschullehrkräften

Mehr

Ergänzungsplan zum Chancengleichheitsplan der HFT Stuttgart

Ergänzungsplan zum Chancengleichheitsplan der HFT Stuttgart Schellingstrasse 24 D-70174 T +49 (0)711 8926 0 F +49 (0)711 8926 2666 www.hft-stuttgart.de info@hft-stuttgart.de Ergänzungsplan zum Chancengleichheitsplan der HFT 2015-2017 Der Chancengleichheitsplan

Mehr

Fortbildungskonzept der Peter-Lenné-Schule

Fortbildungskonzept der Peter-Lenné-Schule der Peter-Lenné-Schule Oberstufenzentrum Natur und Umwelt 1. Einleitung 1.1 Bedeutung der Fortbildung 1.2 Fortbildung ist Pflicht 2. Fortbildungsgrundsätze 3. Organisation von Fortbildung 3.1 Allgemeines

Mehr

Frauenförderplan. der Hochschule für Bildende Künste Dresden Inhaltsverzeichnis

Frauenförderplan. der Hochschule für Bildende Künste Dresden Inhaltsverzeichnis Frauenförderplan der Hochschule für Bildende Künste Dresden 2015-2019 Inhaltsverzeichnis I. Präambel II. Zielsetzung III. Analyse des Ist-Zustandes IV. Maßnahmen V. Schlussbestimmungen I. Präambel Die

Mehr

CHANCENGLEICHHEITSPLAN FÜR DAS PERSONAL AUS ADMINISTRATION UND TECHNIK

CHANCENGLEICHHEITSPLAN FÜR DAS PERSONAL AUS ADMINISTRATION UND TECHNIK CHANCENGLEICHHEITSPLAN FÜR DAS PERSONAL AUS ADMINISTRATION UND TECHNIK 2016 2022 INHALT Einführung 3 Der aktualisierte Chancengleichheitsplan 3 und wesentliche Neuerungen im Chancengleichheitsgesetz Bestandsaufnahme

Mehr

ORDNUNG ZUR FÖRDERUNG DER GLEICHSTELLUNG VON FRAUEN UND MÄNNERN IM ERZBISTUM BAMBERG

ORDNUNG ZUR FÖRDERUNG DER GLEICHSTELLUNG VON FRAUEN UND MÄNNERN IM ERZBISTUM BAMBERG ORDNUNG ZUR FÖRDERUNG DER GLEICHSTELLUNG VON FRAUEN UND MÄNNERN IM ERZBISTUM BAMBERG Inhaltsübersicht Erster Teil Allgemeine Vorschriften Präambel Art. 1 Geltungsbereich Art. 2 Ausnahmen vom Geltungsbereich

Mehr

Die Ministerin für Schule und Bildung hat die Kleine Anfrage 895 mit Schreiben vom 13. April 2018 namens der Landesregierung beantwortet.

Die Ministerin für Schule und Bildung hat die Kleine Anfrage 895 mit Schreiben vom 13. April 2018 namens der Landesregierung beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/2372 16.04.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 895 vom 21. März 2018 des Abgeordneten Guido van den Berg SPD Drucksache 17/2232

Mehr

Empfehlung der Bezirksregierung Köln zum Einsatz teilzeitbeschäftigter Lehrkräfte

Empfehlung der Bezirksregierung Köln zum Einsatz teilzeitbeschäftigter Lehrkräfte Marga Bourceau Örtlicher Personalrat, Vorsitzende marga.bourceau@t-online.de td 0241 16 25 24 tp 02408-9 55 71 93 fp 02408-9 55 71 95 Für Lehrerräte und Ansprechpartnerinnen für Gleichstellungsfragen in

Mehr

Dienstanweisung für die Mitglieder im. und -bewältigungsteam bayerischer Schulpsychologinnen und

Dienstanweisung für die Mitglieder im. und -bewältigungsteam bayerischer Schulpsychologinnen und Dienstanweisung für die Mitglieder im Kriseninterventions- und -bewältigungsteam bayerischer Schulpsychologinnen und Schulpsychologen (KIBBS) 1. Das Kriseninterventions- und -bewältigungsteam bayerischer

Mehr

Merkblatt zu Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubung (Stand: Oktober 2016)

Merkblatt zu Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubung (Stand: Oktober 2016) Merkblatt zu Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubung (Stand: Oktober 2016) Beamtinnen und Beamte und Lehrkräfte im Arbeitnehmerverhältnis können die Änderung ihrer oder eine Beurlaubung beantragen. In jedem

Mehr

Das Lehrerbetriebspraktikum

Das Lehrerbetriebspraktikum Das Lehrerbetriebspraktikum Projektträgerin: Küpper Sozialforschung & Consulting GmbH Mit finanzieller Unterstützung der Europäischen Union und des Landes Nordrhein-Westfalen Ausgangssituation Die Verantwortung

Mehr

8. Arbeitsbedingungen von Lehrerinnen und Lehrern an der Geschwister Scholl Schule

8. Arbeitsbedingungen von Lehrerinnen und Lehrern an der Geschwister Scholl Schule 8. Arbeitsbedingungen von Lehrerinnen und Lehrern an der Geschwister Scholl Schule 8.1 Teilzeitpapier Einsatz teilzeitbeschäftigter Lehrerinnen und Lehrer an der Geschwister-Scholl- Realschule, Emsdetten

Mehr

CHANCENGLEICHHEITSPLAN FÜR DIE BESCHÄFTIGTEN DES

CHANCENGLEICHHEITSPLAN FÜR DIE BESCHÄFTIGTEN DES CHANCENGLEICHHEITSPLAN FÜR DIE BESCHÄFTIGTEN DES 2009-2013 1 INHALTSVERZEICHNIS SEITE I. EINFÜHRUNG 3 II. GENERELLE ZIELSETZUNG 4 1. Gleichstellungsgebot 2. Diskriminierungsverbot 4 3. Berufliche Chancengleichheit

Mehr

Allgemein bildende Schulen in Ganztagsform in den Ländern in der Bundesrepublik Deutschland - Statistik 2007 bis

Allgemein bildende Schulen in Ganztagsform in den Ländern in der Bundesrepublik Deutschland - Statistik 2007 bis Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland Berlin, den 05.03.2013 IV C DST 1933-4(20) Allgemein bildende Schulen in Ganztagsform in den Ländern

Mehr

Qualitätszirkel Offene Ganztagsschulen im Kreis Borken 3

Qualitätszirkel Offene Ganztagsschulen im Kreis Borken 3 Qualitätszirkel Offene Ganztagsschulen im Kreis Borken 3 Notwendiger Bestandteil jedes Kooperationsvertrages ist ein Personalkonzept. Damit definieren nicht nur der Träger der OGS, sondern auch der Schulträger

Mehr

Unterrichtsversorgung und Stundenausfall im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald im Schuljahr 2009/2010

Unterrichtsversorgung und Stundenausfall im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald im Schuljahr 2009/2010 Landtag von Baden-Württemberg 14. Wahlperiode Drucksache 14 / 5863 08. 02. 2010 Kleine Anfrage des Abg. Christoph Bayer SPD und Antwort des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Unterrichtsversorgung

Mehr

Ausschreibung. 3. Staffel. Musikalische Grundschule Thüringen

Ausschreibung. 3. Staffel. Musikalische Grundschule Thüringen Ausschreibung 3. Staffel Musikalische Grundschule Thüringen Erfurt, den 4. September 2015 Nach dem erfolgreichen Verlauf der 1. und 2. Staffel führt das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport

Mehr

Integrationsvereinbarung

Integrationsvereinbarung Integrationsvereinbarung REHADAT: Referenz-Nr. IV0119 Stand November 2013 Bereich: Hochschule/Schule Integrationsvereinbarung zur Eingliederung schwerbehinderter Lehrerinnen und Lehrer nach 83 Sozialgesetzbuch

Mehr

Frauenförderplan der Stadt Bad Bramstedt. für den Zeitraum

Frauenförderplan der Stadt Bad Bramstedt. für den Zeitraum Frauenförderplan der Stadt Bad Bramstedt für den Zeitraum 2018 2021 1. Einleitung und Geltungsbereich 2. Ist-Analyse 3. Schätzung der im Geltungsbereich des Frauenförderplans zu besetzenden Personalstellen

Mehr

Fortbildungskonzept. Grundschule Marklohe

Fortbildungskonzept. Grundschule Marklohe Fortbildungskonzept Grundschule Marklohe Schuljahr 2011/2012 1. Fortbildungskonzept 1.1 Bedeutung von Fortbildung 1.2 Ermittlung des Fortbildungsbedarfs Anhang I: Fragebogen zur Bedarfsermittlung Anhang

Mehr

Teilzeit Stand: Dezember 2014

Teilzeit Stand: Dezember 2014 Teilzeit Stand: Dezember 2014 Inhaltsverzeichnis 2 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis... 2 1 Vorbemerkung... 3 2 Regelungen zum Einsatz bei unterrichtsbezogenen Aufgaben... 4 2.1 Unterrichtsverteilung

Mehr

Chancengleichheitsplan für die Beschäftigten der Hochschule Heilbronn

Chancengleichheitsplan für die Beschäftigten der Hochschule Heilbronn Chancengleichheitsplan für die Beschäftigten der Hochschule Heilbronn 2008-2013 Hochschule Heilbronn Technik Wirtschaft Informatik Max-Planck-Str. 39 74081 Heilbronn Inhaltsverzeichnis I. Einführung...3

Mehr

STADT WALSRODE. Gleichstellungsplan

STADT WALSRODE. Gleichstellungsplan STADT WALSRODE Gleichstellungsplan 2017-2019 - 1 - Dezember 2016 Inhaltsverzeichnis Gleichstellungsplan 2017 2019 1. Einführung - 3-2. Bestandsaufnahme der Beschäftigtenstruktur - 4-3. Maßnahmen aufgrund

Mehr

Ergebnisse der Befragung von Schulen zur Umsetzung von Maßnahmen der Personalentwicklung

Ergebnisse der Befragung von Schulen zur Umsetzung von Maßnahmen der Personalentwicklung Ergebnisse der Befragung von Schulen zur Umsetzung von Maßnahmen der Personalentwicklung Im Zeitraum von November 2005 bis zum Februar 2006 erfolgte eine anonyme Schulleiterinnen- und Schulleiterbefragung

Mehr

Sonderschulen entwickeln sich zu Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren

Sonderschulen entwickeln sich zu Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren FAQ zur Inklusion 1. Warum wurde das Schulgesetz geändert? Die Änderung des Schulgesetzes dient der weiteren schrittweisen Verwirklichung der Ziele des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 13. Dezember

Mehr

HANDREICHUNGEN ZUM EINSATZ TEILZEITBESCHÄFTIGTER LEHRERINNEN UND LEHRER

HANDREICHUNGEN ZUM EINSATZ TEILZEITBESCHÄFTIGTER LEHRERINNEN UND LEHRER HANDREICHUNGEN ZUM EINSATZ TEILZEITBESCHÄFTIGTER LEHRERINNEN UND LEHRER (Teilzeitbeschäftigte im Rahmen der Elternzeit oder nach 71 LBG) Wie kann ich Beruf und Familie miteinander vereinbaren? Diese Frage

Mehr

REGIERUNGSPRÄSIDIUM STUTTGART SCHULE UND BILDUNG

REGIERUNGSPRÄSIDIUM STUTTGART SCHULE UND BILDUNG REGIERUNGSPRÄSIDIUM STUTTGART SCHULE UND BILDUNG Regierungspräsidium Stuttgart Postfach 10 36 42 70031 Stuttgart An alle Schulleitungen aller Schulen im Regierungsbezirk Stuttgart Stuttgart 19.06.2017

Mehr

Dienstvereinbarung Zwischen dem Arbeitgeber und der Mitarbeitervertretung wird gemäß 36 MVG-EKD folgende Dienstvereinbarung geschlossen:

Dienstvereinbarung Zwischen dem Arbeitgeber und der Mitarbeitervertretung wird gemäß 36 MVG-EKD folgende Dienstvereinbarung geschlossen: Dienstvereinbarung Zwischen dem Arbeitgeber und der Mitarbeitervertretung wird gemäß 36 MVG-EKD folgende Dienstvereinbarung geschlossen: 1: Geltungsbereich Diese Dienstvereinbarung gilt für alle pädagogischen

Mehr

2. Wie hat sich deren Anzahl seit dem Schuljahr 2010/2011 (jährliche Zahlen, aufgeschlüsselt nach Schularten) entwickelt?

2. Wie hat sich deren Anzahl seit dem Schuljahr 2010/2011 (jährliche Zahlen, aufgeschlüsselt nach Schularten) entwickelt? Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 1808 17. 03. 2017 Kleine Anfrage des Abg. Dr. Albrecht Schütte CDU und Antwort des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Ergänzungsbereich

Mehr

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus ABDRUCK G:\StMUK\Abteilungen\Abteilung IV\Referat IV_10\Gürtner\Akademie Dillingen\Personalia, Stellenplan\Planstellen\3.6 NEU Personalführung berufliche

Mehr

Ordnung zur Verbesserung der beruflichen Gleichstellung von Frauen und Männern im kirchlichen Dienst (Gleichstellungsordnung)

Ordnung zur Verbesserung der beruflichen Gleichstellung von Frauen und Männern im kirchlichen Dienst (Gleichstellungsordnung) Ordnung zur Verbesserung der beruflichen Gleichstellung von Frauen und Männern im kirchlichen Dienst (Gleichstellungsordnung) Zur Verwirklichung des Zieles einer beruflichen Gleichstellung von Frauen und

Mehr

Chancengleichheitsplan. des Landesamtes für Geoinformation und Landentwicklung. Baden-Württemberg

Chancengleichheitsplan. des Landesamtes für Geoinformation und Landentwicklung. Baden-Württemberg Chancengleichheitsplan des Landesamtes für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg für den Zeitraum 01.02.2016 bis 31.01.2021 auf der Grundlage der Bestandsdaten vom 30.06.2015 1 Vorwort Liebe

Mehr

Qualifizierungskonzept der GOBS Pestalozzi-Schule

Qualifizierungskonzept der GOBS Pestalozzi-Schule Pestalozzi-Schule Hameln, Pestalozzistraße 1, 31785 Hameln Pestalozzi Schule Hameln, GOBS, Grund- und Oberschule 31785 Hameln, Pestalozzistraße 1, 05151 958142 Fax: 05151-942995, Homepage: www.pestalozzischule-hameln.de

Mehr

Bundespressekonferenz

Bundespressekonferenz Bundespressekonferenz Mittwoch, den 29.Oktober 2014 Erklärung von Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.v. Deutscher Caritasverband e.v. Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Hauptvorstand Deutschland braucht

Mehr

Tabellarische Datenübersicht zum Gleichstellungskonzept

Tabellarische Datenübersicht zum Gleichstellungskonzept Präsident Tabellarische Datenübersicht zum Gleichstellungskonzept 2013-2018 der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege in Bayern 2 3 A. Erläuterungen Nach Art. 4 Abs. 1 Satz 1 BayGlG

Mehr

Arbeitszufriedenheit der Lehrerinnen und Lehrer an den baden-württembergischen Gemeinschaftsschulen

Arbeitszufriedenheit der Lehrerinnen und Lehrer an den baden-württembergischen Gemeinschaftsschulen Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 7323 20. 08. 2015 Antrag der Abg. Georg Wacker u. a. CDU und Stellungnahme des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Arbeitszufriedenheit

Mehr

LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 15. Wahlperiode. Kleine Anfrage. Antwort. Drucksache 15/4286. der Abgeordneten Anke Beilstein (CDU) und

LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 15. Wahlperiode. Kleine Anfrage. Antwort. Drucksache 15/4286. der Abgeordneten Anke Beilstein (CDU) und LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 15. Wahlperiode Drucksache 15/4286 25. 02. 2010 Kleine Anfrage der Abgeordneten Anke Beilstein (CDU) und Antwort des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur Unterschiedliche

Mehr

Antwort. Drucksache 16/ LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Datum des Originals: /Ausgegeben:

Antwort. Drucksache 16/ LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Datum des Originals: /Ausgegeben: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/13736 12.12.2016 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5340 vom 16. November 2016 der Abgeordneten Susanne Schneider FDP Drucksache

Mehr

Frauenförderplan der Stadt Bad Bramstedt. für den Zeitraum

Frauenförderplan der Stadt Bad Bramstedt. für den Zeitraum Frauenförderplan der Stadt Bad Bramstedt für den Zeitraum 2014-2017 I. Geltungsbereich II. III. IV. IV. 1. Ist-Analyse Schätzung der im Geltungsbereich des Frauenförderplans zu besetzenden Personalstellen

Mehr

Funktionsstellen Besetzungsverfahren

Funktionsstellen Besetzungsverfahren Seite 1 Besetzung von Funktionsstellen und Überprüfung von Funktionsstellenbewerberinnen und -bewerbern im schulischen Bereich Verwaltungsvorschrift vom 5. Dezember 2001 (K.u.U. 2002 S. 68) geändert durch

Mehr

Seite 1 Seminare für GHS, RS, Gymn. Personal- und Haushalt

Seite 1 Seminare für GHS, RS, Gymn. Personal- und Haushalt Seite 1 Verwaltungsvorschrift über Personal- und Haushaltsangelegenheiten im Bereich der Lehrerbildungseinrichtungen (Staatliche Seminare) Verwaltungsvorschrift vom 30. November 2007 (K.u.U. 2008 S. 23)

Mehr

Dienstvereinbarung. zwischen der. Hochschule Bochum - vertreten durch den Präsidenten - und dem

Dienstvereinbarung. zwischen der. Hochschule Bochum - vertreten durch den Präsidenten - und dem Dienstvereinbarung zwischen der Hochschule Bochum - vertreten durch den Präsidenten - und dem Personalrat der wissenschaftlich Beschäftigten der Hochschule Bochum - vertreten durch seinen Vorsitzenden

Mehr

Beobachten Beschreiben Bewerten Begleiten (BBBB)

Beobachten Beschreiben Bewerten Begleiten (BBBB) Beobachten Beschreiben Bewerten Begleiten (BBBB) Lernen im Fokus der Kompetenzorientierung Individuelles Fördern in der Schule seit 2010 Gliederung 1. Zielsetzungen 2. Zielgruppe 3. Kommunikationsstruktur

Mehr

Chancengleichheitsplan der Hochschule Furtwangen University. Geltungsdauer

Chancengleichheitsplan der Hochschule Furtwangen University. Geltungsdauer Chancengleichheitsplan der Hochschule Furtwangen University Geltungsdauer 01.07.2011 30.06.2016 Inhalt 1 Präambel... 3 1.1 Chancengleichheitsplan... 3 2 Beschäftigungszahlen... 3 2.1 Beschäftigungszahlen

Mehr

2. Wie verhalten sich die Ergebnisse in Frage 1 im Vergleich zu den Unterrichtsausfallquoten seit 2011 (aufgeteilt nach Schularten)?

2. Wie verhalten sich die Ergebnisse in Frage 1 im Vergleich zu den Unterrichtsausfallquoten seit 2011 (aufgeteilt nach Schularten)? Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 3739 22. 03. 2018 Kleine Anfrage des Abg. Stefan Herre AfD und Antwort des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Unterrichtsversorgung

Mehr

Förderschulen Lehramt für Sonderpädagogik oder mit einer als gleichwertig anerkannten Qualifikation*.

Förderschulen Lehramt für Sonderpädagogik oder mit einer als gleichwertig anerkannten Qualifikation*. 24.04.2015 Ausschreibungshinweise für das Bewerbungs- und Einstellungsverfahren um Einstellung bzw. Übernahme in den öffentlichen Schuldienst des Landes Mecklenburg-Vorpommern als Schulleiterin oder Schulleiter

Mehr

Regionale Vorqualifizierung Fit für Führung

Regionale Vorqualifizierung Fit für Führung Regionale Vorqualifizierung Fit für Führung Initiative zur Qualifizierung und Gewinnung von Führungskräften in Schule und Schulverwaltung Unsere Schulen brauchen gute Führungskräfte. Mit dem neuen Konzept

Mehr

Wir fördern den Dialog zwischen Schule und Wirtschaft. Getragen von: www.schulewirtschaft-bw.de

Wir fördern den Dialog zwischen Schule und Wirtschaft. Getragen von: www.schulewirtschaft-bw.de Wir fördern den Dialog zwischen Schule und Wirtschaft Getragen von: www.schulewirtschaft-bw.de Impressum Herausgeber Landesarbeitsgemeinschaft SCHULEWIRTSCHAFT Baden-Württemberg Löffelstraße 22-24 70597

Mehr

Weiterentwicklung der Realschulen

Weiterentwicklung der Realschulen Weiterentwicklung der Realschulen Zielsetzung der Landesregierung Weiterentwicklung des Schulsystems in Baden-Württemberg zu einem Zwei-Säulen-System. Die Realschulen leisten durch die Stärkung individualisierter

Mehr

IV. Das Kooperationsnetz im Bereich des Staatlichen Schulamts

IV. Das Kooperationsnetz im Bereich des Staatlichen Schulamts IV. Das snetz im Bereich des Staatlichen Schulamts Landesarbeitsstelle Regionale Arbeitsstelle Schulpsychologische Beratungsstellen und Beratungslehrer Beratungslehrerinnen Kultusministerium Oberschulämter

Mehr

der Hochschule für Bildende Künste Dresden

der Hochschule für Bildende Künste Dresden Frauenförderplan der Hochschule für Bildende Künste Dresden 2015-2019 Inhaltsverzeichnis I. Präambel II. Zielsetzung III. Analyse des Ist-Zustandes IV. Maßnahmen V. Schlussbestimmungen I. Präambel Die

Mehr

3. Wie waren die Zahlen des vorhergehenden Schuljahres gegenüber denen des Schuljahres 2014/2015 zum Vergleich?

3. Wie waren die Zahlen des vorhergehenden Schuljahres gegenüber denen des Schuljahres 2014/2015 zum Vergleich? Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 5756 23. 09. 2014 Kleine Anfrage des Abg. Jochen Haußmann FDP/DVP und Antwort des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Lehrer- und Unterrichtsversorgung

Mehr

Chancengleichheitsplan für den Schulbereich

Chancengleichheitsplan für den Schulbereich REGIERUNGSPRÄSIDIUM STUTTGART Abteilung 7, Schule und Bildung Chancengleichheitsplan für den Schulbereich 30.06.2014 Teilbereich Grund-, Werkreal-, Haupt-, Gemeinschafts-, Real- und Sonschulen Dienstgebäude

Mehr

S t e l l e n a u s s c h r e i b u n g

S t e l l e n a u s s c h r e i b u n g S t e l l e n a u s s c h r e i b u n g Im Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen sind in der Abteilung Kinder und Jugend zum nächstmöglichen Zeitpunkt

Mehr

Multiplikatorenfortbildung im Tandem zur nachhaltigen Umsetzung der Schulsozialarbeit im Tandem an berufsbildenden Schulen 1

Multiplikatorenfortbildung im Tandem zur nachhaltigen Umsetzung der Schulsozialarbeit im Tandem an berufsbildenden Schulen 1 1 Multiplikatorenfortbildung im Tandem zur nachhaltigen Umsetzung der Schulsozialarbeit im Tandem an berufsbildenden Schulen 1 1. Maßnahmen und Methoden von Schulsozialarbeit an BBS Beratung von jungen

Mehr

Ordnung für die Ehe-, Familien- und Lebensberatung (EFL) im Bereich der Evangelischen Landeskirche in Baden

Ordnung für die Ehe-, Familien- und Lebensberatung (EFL) im Bereich der Evangelischen Landeskirche in Baden Ordnung für EFL-Beratung EFL 330.320 Ordnung für die Ehe-, Familien- und Lebensberatung (EFL) im Bereich der Evangelischen Landeskirche in Baden Vom 16. Juli 2002 (GVBl. S. 178) Der Evangelische Oberkirchenrat

Mehr

Ausbau Ganztägiger Schulformen. Informationen für außerschulische Organisationen

Ausbau Ganztägiger Schulformen. Informationen für außerschulische Organisationen Ausbau Ganztägiger Schulformen Informationen für außerschulische Organisationen Kontakt: Stabsstelle für Ganztägige Schulformen, BMBF, Sektion I Wolfgang Schüchner, MSc wolfgang.schuechner@bmbf.gv.at www.bmbf.gv.at/tagesbetreuung

Mehr

- 1 - Neubesetzung der Stelle als Leiterin / Leiter der Staatlichen Schulberatungsstelle für Oberbayern-West (Zweitausschreibung)

- 1 - Neubesetzung der Stelle als Leiterin / Leiter der Staatlichen Schulberatungsstelle für Oberbayern-West (Zweitausschreibung) - 1 - ABDRUCK IV.9 BS4305.4 6a. 143 649 Neubesetzung der Stelle als Leiterin / Leiter der Staatlichen Schulberatungsstelle für Oberbayern-West (Zweitausschreibung) Aktenvermerk: In das Beiblatt zum Amtsblatt

Mehr

AKADEMIE FÜR LEHRERFORTBILDUNG UND PERSONALFÜHRUNG DILLINGEN

AKADEMIE FÜR LEHRERFORTBILDUNG UND PERSONALFÜHRUNG DILLINGEN Thomas Sachsenröder /Dr. Ansgar Batzner / Katharina Schlamp Professionelle Schulleitung Führungskräfteentwicklung an Bayerns Schulen Seit nunmehr als 30 Jahren erhält jeder neu ernannte Schulleiter in

Mehr

Beobachten Beschreiben Bewerten Begleiten (BBBB)

Beobachten Beschreiben Bewerten Begleiten (BBBB) Beobachten Beschreiben Bewerten Begleiten (BBBB) Lernen im Fokus der Kompetenzorientierung Individuelles Fördern in der Schule seit 2010 Gliederung 1. Zielsetzungen 2. Zielgruppe 3. Kommunikationsstruktur

Mehr

Auslobung des Wettbewerbs Familienfreundlicher Betrieb 2009 des Bezirksamtes Treptow-Köpenick von Berlin

Auslobung des Wettbewerbs Familienfreundlicher Betrieb 2009 des Bezirksamtes Treptow-Köpenick von Berlin Auslobung des Wettbewerbs Familienfreundlicher Betrieb 2009 des Bezirksamtes Treptow-Köpenick von Berlin In Zeiten zunehmender Flexibilisierung der Arbeitswelt gewinnt die Ausgestaltung eines familienfreundlichen

Mehr

Die Schule aus Sicht der Schulleiterinnen und Schulleiter. Ergebnisse einer bundesweiten Repräsentativbefragung. Auswertung Baden-Württemberg

Die Schule aus Sicht der Schulleiterinnen und Schulleiter. Ergebnisse einer bundesweiten Repräsentativbefragung. Auswertung Baden-Württemberg Die Schule aus Sicht der Schulleiterinnen und Schulleiter Ergebnisse einer bundesweiten Repräsentativbefragung Auswertung Baden-Württemberg 27. Februar 2018 q8308/35998 Le, Ma forsa Politik- und Sozialforschung

Mehr