Chancengleichheitsplan Grund-, Haupt-, Real- und Sonderschulen Regierungspräsidium Freiburg
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1 Chancengleichheitsplan Grund-, Haupt-, Real- und Sonderschulen Regierungspräsidium Freiburg
2 Inhalt I. Allgemeines 3 II. Aufbau und Struktur 4 III. Bestandsaufnahme und Analyse der Beschäftigtenstruktur 4 1. Bestandsaufnahme und Analyse der Beschäftigtenstruktur GHS 5 2. Bestandsaufnahme der Beschäftigtenstruktur in den Realschulen Bestandsaufnahme der Beschäftigtenstruktur in den Sonderschulen Analyse der Beschäftigtenstruktur 35 IV. Maßnahmen zur Verwirklichung der beruflichen Chancengleichheit 37 A Zielvorgaben 37 B Personalentwicklungsmaßnahmen 37 C Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen 40 V. Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf 42 2
3 Regierungspräsidium Freiburg Chancengleichheitsplan der Grund-, Haupt-, Real- und Sonderschulen im Regierungsbezirk Freiburg Einleitung I. Allgemeines Das Gesetz zur Verwirklichung der Chancengleichheit von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst des Landes Baden-Württemberg (Chancengleichheitsgesetz ChancenG), das am 22. Oktober 2005 in Kraft getreten ist, konkretisiert den Verfassungsauftrag "Frauen und Männer sind gleichberechtigt". Ziel des Gesetzes ist die Umsetzung dieses Gleichberechtigungsgrundsatzes in den Dienststellen des Landes, somit auch in den Schulen. Frauen und Männern ist der gleiche Zugang zu öffentlichen Ämtern zu ermöglichen. Die berufliche Entwicklung und Förderung von Frauen unter Berücksichtigung von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung ist zu verbessern. In Bereichen, in denen Frauen geringer repräsentiert sind als Männer, wird also eine deutliche Erhöhung des Frauenanteils angestrebt. Das ChancenG fordert außerdem die Verwirklichung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie und zwar für Männer und für Frauen. Es gilt auch in den Schulen die Vereinbarkeit von Familienarbeit und Erwerbstätigkeit entscheidend zu verbessern. Ein wesentlicher Teil des ChancenG sind die Regelungen zum Chancengleichheitsplan als maßgebliches Instrument zur Erreichung dieser gesetzgeberischen Ziele. 3
4 Jede personalverwaltende Dienststelle, deren Personalverwaltungsbefugnis 50 und mehr Beschäftigte umfasst, hat nach den Vorgaben der 5-7 des ChancenG einen Chancengleichheitsplan zu erstellen. II. Aufbau und Struktur Für den Schulbereich wurden vier Chancengleichheitspläne erstellt, je ein Chancengleichheitsplan pro Regierungsbezirk. Die Chancengleichheitspläne, die von Aufbau und Struktur her identisch sind, haben gemäß der gesetzlichen Vorgaben ( 6 ChancenG) folgenden Inhalt: Bestandsaufnahme der Beschäftigtenstruktur des jeweiligen Geltungsbereichs; beschreibende Auswertung der Beschäftigtenstruktur; die Zielvorgaben gemäß 6 Absatz 2 ChancenG und personelle, organisatorische und fortbildende bzw. qualifizierende Maßnahmen, mit welchen die geringere Repräsentanz von Frauen abgebaut werden soll (Maßnahmenteil). Der vorliegende Chancengleichheitsplan für den Grund-,Haupt-,Werkreal-,Real- und Sonderschulbereich wurde vom Regierungspräsidium Freiburg erstellt. Die Chancengleichheitspläne für die Gymnasien und beruflichen Schulen werden vom Kultusministerium erarbeitet. Mit In-Kraft-Treten des ChancenG haben sich die gesetzlichen Vorgaben für die Erstellung des Statistikteils der Chancengleichheitspläne (bisher Frauenförderpläne) geändert. Darüber hinaus ergeben sich aber auch Veränderungen aufgrund der Umstellung des Datenerhebungsprogramms. Das bisher nur im Schulbereich eingesetzte Datenerhebungsprogramm wurde von DIPSY abgelöst, das nun landesweit die Erhebung der Daten für die Chancengleichheitspläne ermöglicht. III. Bestandsaufnahme mit Analyse der Beschäftigtenstruktur Stichtag für die Datenerhebung war der Die Regierungspräsidien haben die Daten für ihren jeweiligen Bezirk in eigener Zuständigkeit und Verantwortung erhoben und analysiert. Die Auswertungen umfassen einen fünfjährigen Zeitraum vom für den Chancengleichheitsplan. 4
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6 Bestandsaufnahme der Beschäftigtenstruktur 6
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35 Analyse der Beschäftigtenstruktur Der Frauenanteil hat seit dem Chancengleichheitsplan vom bei allen Schularten, auch in Führungspositionen, weiter zugenommen. Diese Entwicklung zeigt, dass im Bereich des Regierungspräsidiums Freiburg ein Bewusstseinswechsel stattfindet, der sicher nicht zuletzt auf die gemeinsamen Bemühungen aller Personalverantwortlichen in Zusammenarbeit mit den Beauftragten für Chancengleichheit und Ansprechpartnerinnen in allen schulischen Ebenen zurückzuführen ist. Die Institution der Beauftragten für Chancengleichheit bzw. der Ansprechpartnerinnen an den Schulen, an den Staatlichen Schulämtern sowie in den Regierungspräsidien und im Kultusministerium hat sich bewährt. Doch trotz der gestiegenen Zahlen des Frauenanteils in Führungspositionen darf nicht übersehen werden, dass immer noch Frauen in fast allen schulischen Führungspositionen unterrepräsentiert sind. Dabei kann für alle Schularten festgestellt werden, dass der Anteil der Frauen mit steigender Besoldungsgruppe sinkt. Ein direkter Vergleich der Daten aus dem letzten Chancengleichheitsplan vom ist nicht ohne weiteres möglich, da zur Erstellung des Chancengleichheitsplans ein anderes Datenerhebungsprogramm als zur Erstellung der Frauenförderpläne verwendet wurde. Frauenanteil Beschäftigte insgesamt Der Frauenanteil hat bei den Beschäftigten seit dem Frauenförderplan vom in den GHRS-Schularten weiter zugenommen. Die Gesamtzahl der Lehrerinnen in den GHRS-Schulen erhöhte sich von auf In den einzelnen Schularten stieg der Frauenanteil wie folgt: Schulart Gesamtzahl 2004 Prozent 2004 Gesamtzahl2009 Prozent 2009 GHS % % RS % % SoS % % 35
36 Prozentualer Frauenanteil in Führungspositionen 2004 und 2009 Grund- und Hauptschulen: Schulart Position Besoldungsgruppe Stand Stand GHS SL A 15 8 % 8 % A 14 Z 0 % 50 % A14 17% 25% A13+Z 25% 38% A13 48% 57% A12+Z 62% 70% GHS SSL A14+Z 9% 13% A14 25% 25% A13 39% 46% A12+Z 44% 52% GHS 2.SSL A14 67% 54% A13+Z* 100% 50% *Anmerkung zu 2. SSL A 13 + Z: Es handelt sich um 2 Stellen 2004 mit 2 Frauen besetzt, 2009 mit 1 Frau besetzt Realschulen Schulart Position Besoldungsgruppe Stand Stand RS SL A15 18% 23% A14+Z* 50% 25% SSL A14+Z 22% 26% A14 25% 29% * Anmerkung zu SL A 14 + Z: Es handelt sich um 4 Stellen 2004 mit 2 Frauen besetzt, 2009 mit 1 Frau besetzt 36
37 Sonderschulen Schulart Position Besoldungsgruppe Stand Stand SoS SL A15 40% 44% A14+Z 25% 36% A14 31% 40% SSL A14+Z 21% 35% A14 33% 42% Frauenanteile bei Teilzeitbeschäftigten (unbefristete Verträge) Schultyp Prozent 2004 Prozent 2009 GHS 92% 81% RS 81% 81% SoS 90% 90% IV. Maßnahmen zur Verwirklichung der beruflichen Chancengleichheit A. Zielvorgaben Laut Chancengleichheitsgesetz ( 6. Absatz 2) soll mindestens die Hälfte der durch Einstellung zu besetzenden Stellen in Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, mit Frauen besetzt werden. Bei Beförderungen und der Übertragung höherwertiger Tätigkeiten ist der Anteil der Frauen in Bereichen, in denen sie in geringerer Zahl beschäftigt sind als Männer, deutlich zu erhöhen. Der Vorrang von Eignung, Befähigung und Leistung ist zu beachten. B. Personalentwicklungsmaßnahmen Seit Einführung der Frauenförderpläne* ist der Anteil von Frauen in Führungspositionen kontinuierlich gestiegen, dennoch sind Frauen in schulischen Führungspositionen nach wie vor unterrepräsentiert. Schulleitungen und Personalverantwortliche in der Schulverwaltung haben - unter Beachtung des Vorrangs von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung - die Aufgabe, Lehrerinnen gezielt zu fördern, indem sie ihnen auch, wenn sie eine 37
38 Familienphase absolviert haben oder teilzeitbeschäftigt sind, den Aufbau einer attraktiven Berufsbiografie ermöglichen. Diese sollte von einem breiten Spektrum an wahrgenommenen Aufgaben geprägt sein. Das bedeutet, dass auch Lehrerinnen Aufgaben übertragen werden sollen, in denen sie Kompetenzen erwerben und Erfahrungen sammeln bzw. in der Familienphase erworbene Fähigkeiten und Kompetenzen einbringen können. * Mit in Kraft treten des Chancengleichheitsgesetzes am wurde die Bezeichnung Frauenförderplan durch den Begriff Chancengleichheitsplan ersetzt. Die neue Bezeichnung wurde an dieser Stelle nicht übernommen, da auf die bisherigen Frauenförderpläne Bezug genommen wurde. Dabei haben sich individuelle Maßnahmen und gezielte persönliche Ansprache der Frauen weit im Vorfeld konkreter Bewerbungen als sehr wirkungsvoll erwiesen. An den GHWRS und Sonderschulen geschieht dies insbesondere durch die stärkere Einbindung von Lehrerinnen in Schulorganisations- und Schulverwaltungsaufgaben wie z.b. Mitarbeit bei Schulleitungsaufgaben, Übernahme von Aufgaben bei der Prüfungsorganisation, Gestaltung eigener Tagesordnungspunkte in der GLK, Übernahme von Repräsentationsverpflichtungen und Einbindung in die innere Schulentwicklung sowie in Evaluationsprozesse der Schule. Diese Maßnahmen sind durch Gespräche zu begleiten, die die Möglichkeit beinhalten zu reflektieren, ob die übernommenen Aufgaben für die zielgerichtete Weiterentwicklung die richtigen sind. Darüber hinaus sind Gespräche mit den Lehrerinnen und Lehrern unverzichtbar. Die Schulaufsicht weist in Schulleitungsdienstbesprechungen auf diese besondere Verantwortung immer wieder hin. In diesem Zusammenhang sind Teilzeit arbeitende Lehrerinnen genauso zu berücksichtigen wie Kolleginnen in Vollzeit. Die Staatlichen Schulämter und die Abteilung Schule und Bildung im Regierungspräsidium tragen gemeinsam Sorge dafür, dass auf Lehrerinnen auch verstärkt schulübergreifende und/oder Tätigkeiten im außerschulischen Bereich übertragen werden. Angestrebt wird die stärkere Berücksichtigung von Lehrerinnen in der Lehrerausbildung, als Referentinnen in der Lehrerfortbildung, als Multiplikatorinnen sowie bei Abordnungen an die Seminare oder bei Tätigkeiten in der Schulverwaltung. Derartige Tätigkeiten müssen ausgeschrieben werden und Frauen werden gezielt durch persönliche Ansprache auf diese Ausschreibungen hingewiesen. Die in der Dienstrechtsreform seit bestehende Möglichkeit eine Funktionsstelle in Teilzeit u.u.bis zu 50% wahrzunehmen, wird sich in Zukunft sicher positiv auf die Bewerberzahlen von Frauen für Funktionsstellen auswirken. 38
39 Neu bestellte Schulleiterinnen bekommen die Möglichkeit, sich im Rahmen von regelmäßig stattfindenden Gesprächsterminen mit den zuständigen Schulräten bei den Staatlichen Schulämtern mit ihrer neuen Rolle und den damit verbundenen Aufgaben auseinander zu setzen. Als Unterstützung sollten Fallbesprechungsgruppen für Schulleiterinnen und Konrektorinnen angeboten werden. Erfahrene Schulleiterinnen sowie Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Schulverwaltung können in diesem Rahmen den neu bestellten Schulleiterinnen in einem begleitenden Prozess Unterstützung zukommen lassen. Gespräche mit abgelehnten Bewerberinnen durch die Schulaufsicht werden weitergeführt, um ihnen Hilfestellung für eine etwaige neue Bewerbung zu geben. Im Grund-, Haupt-,Werkreal-, Real- und Sonderschulbereich mit seinem deutlichen Frauenanteil ist die personelle Basis für eine weitere angemessene Steigerung des Frauenanteils an Führungspositionen vorhanden. Ziel ist es, eine größere Anzahl von Frauen zu gewinnen und sie gut auf die Übernahme von Funktionen vorzubereiten. Damit dies erreicht werden kann, sollte eine Regelung zur angestrebten Steigerung des Frauenanteils bei Funktionsstellen in die Zielvereinbarungen zwischen dem RP Freiburg Abteilung 7 Schule und Bildung und den Staatlichen Schulämtern aufgenommen werden. Auf der Homepage des Kultusministeriums finden sich unter Informationen für/informationen für Frauen in Führungspositionen wertvolle Hinweise rund um die Tätigkeit einer Schulleitung bzw. weiterer Funktionsämter, wie z.b. Informationen über o Aufgaben- und Anforderungsprofile der Schulleiterin und weiterer Funktionsstellen in Schule, Schulaufsicht und Lehrerbildung o Bewerbungsverfahren für Funktionsstellen o Mögliche Qualifizierungswege o Spezifische Fortbildungsangebote Die genannten Maßnahmen werden von Referat 74 des Regierungspräsidiums Freiburg unter Einbeziehung der Beauftragten für Chancengleichheit überprüft. Während der Geltungsdauer dieses Chancengleichheitsplanes soll erreicht werden, dass künftig Kommissionen, die mit Funktionsstellenbewerberinnen und -bewerbern im Rahmen des Überprüfungsverfahrens Bewerbergespräche führen, in der Regel mit Frauen und Männern besetzt sind. 39
40 C. Fort-und Weiterbildungsmaßnahmen Im Zuge der Qualitätsoffensive Bildung werden seit Beginn des Schuljahres 2009/2010 im Rahmen der Führungskräfteentwicklung im Schulbereich Vorbereitungsund Qualifizierungsseminare für Lehrkräfte angeboten. Für diese Seminare hat das Kultusministerium gemeinsam mit der Landesakademie für Fortbildung und Personalentwicklung ein umfangreiches Konzept entwickelt und für die Umsetzung erhebliche finanzielle Mittel bereit gestellt. Die ständige berufliche Fortbildung ist ein wichtiges Element, um auch die Aufstiegsmöglichkeiten von Frauen zu verbessern und den Anteil von Frauen in Bereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind, zu erhöhen. Die Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen sollen so durchgeführt werden, dass Beschäftigten mit Familienpflichten die Teilnahme möglich ist. In diesem Zusammenhang ist neben den o.g. zentralen Fortbildungsangeboten an der Landesakademie auch ein ausreichendes Angebot an regionalen Fortbildungen zum Themenfeld Führungskräfteentwicklung für interessierte Lehrerinnen und Lehrer mit Familienaufgaben anzubieten. An der Landesakademie für Fortbildung und Personalentwicklung an Schulen werden u.a. folgende Fortbildungen angeboten: 2 1/2 tägige Akademieveranstaltung Frauen fit für Führung (FFFF) Diese Fortbildungsreihe hat das Ziel, Lehrerinnen zu fördern, die eine Führungsposition speziell in der Schule anstreben. Es gibt folgende Module: a) Führen in der Organisation Schule b) Kann ich Sie mal sprechen? Ein Training für professionelle Gesprächsführung c) Eine neue Aufgabe? Ich bringe es auf die Reihe. Vom Umgang mit Zeit und Stress d) Projektmanagement in der Schule Orientierungs- und Qualifizierungsseminare Mit einem umfassenden Konzept der Führungskräfteentwicklung sollen die Lehrkräfte über einen Informationstag ein mehrtägiges Orientierungsseminar und sich anschließende mehrtägige Vorqualifizierungsmodule 40
41 auf Führungsaufgaben im Bereich Schulleitung oder Fachberatung/Fortbildung gezielt vorbereitet werden. Diese Veranstaltungen werden für Frauen und Männer angeboten. Um Doppelungen im Fortbildungsangebot zu vermeiden, wurden die im Staatshaushaltsplan veranschlagten Mittel für die regionale Lehrerfortbildung gestrichen. Dies hat zur Folge, dass die in den vergangenen Jahren von den Staatlichen Schulämtern und den Regierungspräsidien sehr erfolgreich durchgeführten regionalen Veranstaltungen für Lehrkräfte, die an Führungsaufgaben interessiert sind, entfallen. An diesen Veranstaltungen nahmen insbesondere jene Beschäftigten teil, die wegen familiärer Verpflichtungen - und dies sind nach wie vor in erster Linie Frauen - nicht in der Lage waren, die zentralen, wohn- bzw. dienstortfern und nur mehrtägig angebotenen Orientierungsseminare und die Fortbildungen Frauen fit für Führung zu besuchen. Das bisherige regionale Fortbildungsangebot gab auch ihnen die Möglichkeit, sich einerseits intensiv über die Anforderungsprofile der einzelnen Funktionsstellen zu informieren und in einem weiteren Schritt für sich abzuklären, in welche Richtung die eigene berufliche Weiterentwicklung gehen sollte. Die im neuen Konzept vorgesehene, regional und eintägig angebotene Informationsveranstaltung, reicht dazu nicht aus, denn sie geht über das Kennenlernen der Profile der einzelnen Funktionenstellen nicht hinaus. Man wird kritisch beobachten müssen, ob Beschäftigte mit Familienpflichten durch die äußeren Rahmenbedingungen vom Besuch dieser Qualifizierungsmaßnahmen ausgeschlossen sein werden. Im 4 Absatz 4 ChancenG und der dazugehörigen amtlichen Begründung heißt es: dass nicht nur bei der Durchführung, sondern bereits bei der Ausgestaltung von Fort- und sonstigen Weiterbildungsmaßnahmen die räumlichen und zeitlichen Bedürfnisse von Beschäftigen mit Familienpflichten zu berücksichtigen sind. Für Beschäftigte mit familiären Verpflichtungen besteht eher die Möglichkeit einer Teilnahme an Fortbildungen in der Dienststelle selbst oder in räumlicher Nähe zum Dienstort. Man wird kritisch beobachten müssen, ob Beschäftigte mit Familienpflichten durch die äußeren Rahmenbedingungen vom Besuch dieser Qualifizierungsmaßnahmen ausgeschlossen sein werden. Sollte dies der Fall sein, waren Orientierungs- und Qualifizierungsmaßnahmen auch regional im Blick auf Vereinbarkeit von Familie und Beruf sinnvoll. 41
42 Um den Wiedereinstieg in die Unterrichtswelt für lange beurlaubte Lehrerinnen und Lehrer zu erleichtern, wird allen Rückkehrer(inne)n vor Wiedereintritt des Dienstes die Teilnahme an einer 2 1 / 2 - tägigen zentralen Fortbildungsveranstaltung angeboten. Im Anschluss daran sollen regionale Veranstaltungen mit methodisch-didaktischen Hilfestellungen angeboten werden. Lehrerinnen können sich auch Fortbildungsangebote, sogenannte Wunschkurse, maßschneidern lassen: Wenn sich ca Lehrerinnen auf einen Forbildungswunsch einigen, können sie sich entweder von der Schulverwaltung eine regionale Fortbildung oder von den Akademien sogar eine 2 1 / 2 - tägige Akademieveranstaltung organisieren lassen. Einzige Voraussetzung ist, dass das Thema die berufliche oder sonstige Qualifikation der Lehrerinnen fördert. Diese Möglichkeit der gezielten Fortbildung muss allen Lehrkräften erneut bekannt gemacht werden. In diesem Zusammenhang ist es auch wünschenswert, dass einmal im Jahr zur weiteren Qualifizierung der Beauftragten für Chancengleichheit an den unteren Schulaufsichtsbehörden ein Akademielehrgang angeboten wird. D. Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie In 1 ChancenG wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Frauen und Männer ein wichtiges Gesetzesziel darstellt Die im vorliegenden Chancengleichheitsplan genannten Zahlen zur Teilzeitarbeit und zu den Beurlaubungen zeigen, dass es vor allem Frauen sind, die in der Familienphase im Beruf kürzer treten bzw. sich ganz beurlauben lassen, um die Familienarbeit übernehmen zu können. Bei der Frage der Vereinbarkeit geht es nicht nur um die Belange von Beschäftigten mit Kindern. Die Vereinbarkeit von Beruf und Betreuung pflegebedürftiger + hilfsbedürftiger Angehöriger wird vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung zu einem wichtigen Thema auch für die Schulleitungen werden. Die Vereinbarkeit von Beruf und Betreuung pflege- und hilfsbedürftiger Angehöriger wird vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung zu einem wichtigen Thema auch für Schulleitungen werden. Über zwei Drittel der Pflegebedürftigen werden in häuslicher Pflege - traditionell überwiegend von Ehefrauen, Töchtern, Schwiegertöchtern - betreut. Aufgrund des Anstiegs der Lebenserwartung ist einerseits mit einer Zunahme der Zahl der pflegebedürftigen älteren Menschen zu rechnen, andererseits führt die notwendige Erwerbsbeteiligung von Frauen und die längere Lebensarbeitszeit dazu, dass Pflegeund Betreuungsaufgaben zusätzlich zur Erwerbsarbeit übernommen werden müssen. 42
43 Auch hier geht es, wie bei der Betreuung von Kindern darum, Lösungen zu entwickeln, die sowohl den Anforderungen der Schule, als auch den Belangen der Pflegenden Rechnung tragen. So können Lehrkräfte, die Familienarbeit leisten, bei der Schulleitung einen Antrag auf eine familiengerechte Gestaltung ihres Stundenplans stellen, sofern dies nachweislich zur Betreuung von mindestens einem Kind unter 18 Jahren oder einer nach ärztlichem Zeugnis pflegebedürftigen angehörigen Person erforderlich ist und dienstliche Belange nicht entgegenstehen. Beabsichtigt die Schulleitung, diesem Antrag nicht zu entsprechen, ist die Beauftragte für Chancengleichheit zu beteiligen ( 13 ChancenG). Diese Regelung gilt für Vollzeit- und für Teilzeitbeschäftigte sowie für Männer und Frauen. Beabsichtigt die Schulleitung diesem Antrag nicht zu entsprechen, ist die Beauftragte für Chancengleichheit zu beteiligen. Die Ablehnung des Antrags ist von der Dienststelle schriftlich zu begründen ( 13 ChancenG). Auch bei der Gestaltung der Stundenpläne muss darauf geachtet werden, dass Teilzeitbeschäftigte nicht benachteiligt werden. Hier können in Zusammenarbeit mit der Beauftragten für Chancengleichheit bzw. der Ansprechpartnerin Rahmenregelungen getroffen werden, die es den teilzeitbeschäftigten Lehrkräften ermöglichen, Beruf und Familie besser miteinander zu verbinden. Sie führen zu mehr Arbeitszufriedenheit und damit zu mehr Motivation. Da die Bedingungen von Ort zu Ort und von Schulart zu Schulart sehr unterschiedlich sind, können keine für alle Schulen allgemein gültigen Lösungen für familienfreundliche Rahmenbedingungen festgeschrieben werden. Hilfreich beim Erstellen dieser Rahmenregelungen ist die Unterscheidung zwischen unteilbaren Dienstaufgaben (z.b. Teilnahme an Konferenzen und Fortbildungen) und teilbaren Dienstaufgaben. Neben dem geteilten Lehrauftrag gehören dazu viele außerunterrichtliche Aufgaben und Veranstaltungen wie z.b. Aufsichten, Verwaltungsarbeiten, Klassenfahrten, Schullandheime. Teilbare Dienstaufgaben sollten daher proportional zur Unterrichtsverpflichtung oder alternierend wahrgenommen werden. Die fortschreitende Schulentwicklung verstärkt die Notwendigkeit zu regelmäßiger Kooperation und Teamarbeit innerhalb des Kollegiums. In der neuen Arbeitszeitverordnung für Lehrkräfte an öffentlichen Schulen wurde daher festgelegt, dass die Schulleitung langfristig im Vorfeld dafür Zeitfenster festsetzt. Das hat den Vorteil, dass 43
44 sich die Lehrkräfte diese Zeitfenster freihalten können und dadurch eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie ermöglicht wird. Wenn dienstliche Belange dem nicht entgegen stehen, sollten unterrichtsfreie Tage von Lehrkräften nicht auf Tage mit Zeitfenstern gelegt werden. Es müssen nicht alle Kooperationszeiten grundsätzlich von allen Lehrkräften wahrgenommen werden. Dies gilt insbesondere für Teilzeitkräfte. Bei ihnen muss die Schulleitung verhindern, dass es zu unverhältnismäßig hohen Belastungen kommt. Auch bei der Stundenplangestaltung dürfen Teilzeitbeschäftigte nicht überproportional belastet werden, z.b. durch unverhältnismäßig viele Hohlstunden oder Tage mit einer Stunde Unterrichtsverpflichtung. Bei der Verteilung der Lehraufträge auf die einzelnen Wochentage muss auf Teilzeitbeschäftigte Rücksicht genommen werden. Hier sollten in den einzelnen Schulen eindeutige Regelungen getroffen werden, unter welchen Voraussetzungen bei einem reduzierten Deputat unterrichtsfreie Tage gewährt werden können. Sollte eine Umsetzung dieser Regelungen in einem Schuljahr nicht für alle Teilzeitbeschäftigten möglich sein, so muss für eine Berücksichtigung der Wünsche dieser Lehrkräfte im darauffolgenden Schuljahr Sorge getragen werden. Die Schulleitung ist verpflichtet sicherzustellen, dass sich die Rahmenbedingungen für Teilzeitbeschäftigte nicht nachteilig auf diese auswirken. Bei der Verteilung der außerunterrichtlichen Tätigkeiten sowie bei der Anordnung von Mehrarbeit und Vertretung sind die Belange der Teilzeitbeschäftigten zu berücksichtigen. Teilzeit und Funktionsstellen Seit Anfang der 90er Jahre wurden die Möglichkeiten der Teilzeitbeschäftigung auch für Funktionsstelleninhaberinnen und -inhaber kontinuierlich ausgeweitet. So können alle Beschäftigten mit Vorgesetzten- und Leitungsaufgaben nach Maßgabe der gültigen Rechtssprechung in Teilzeit arbeiten. Neben den Möglichkeiten der Teilzeitbeschäftigung bietet das Jobsharing die zusätzliche Chance und Herausforderung, im Team mit einer Jobsharing-Partnerin bzw. einem Jobsharing-Partner eine Funktionsstelle auszufüllen. Die Stelleninhaberinnen und -inhaber müssen sich zeitlich abstimmen bzw. ergänzen und sich verpflichten, die Stelle mit jeweils exakt einem halben Lehrauftrag auszufüllen und die Teilzeitbeschäftigung während des Jobsharings beizubehalten. Um eine gewisse Kontinuität zu gewährleisten, ist die Dauer auf mindestens drei Jahre festgelegt. 44
45 Alle ausgeschriebenen Stellen für Schulleitungen und stellvertretende Schulleiterinnen und stellvertretende Schulleiter können im Jobsharing besetzt werden. Allerdings machen nur sehr wenige Beschäftigte von der Möglichkeit des Jobsharings Gebrauch. Betreuungsangebote Betreuungsangebote für Kinder sind eine wichtige Voraussetzung für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Im Rahmen des Konzepts Kinderfreundliches Baden- Württemberg der Landesregierung wurden die Betreuungsangebote für Schulkinder in den letzten Jahren weiterentwickelt und bedarfsorientiert ausgebaut. Betreuungsangebote im schulischen Umfeld sind derzeit die Angebote im Rahmen der Verlässlichen Grundschule, des Horts, der flexiblen Nachmittagsbetreuung und der Ganztagsschule. Mit dem Ziel, ein flächendeckendes und bedarfsorientiertes Netz von Ganztagsschulen zu schaffen, beschloss der Ministerrat am 20. Februar 2006 den Ausbau von Ganztagsschulen an allen allgemein bildenden Schulen und den GHRS-Schulen mit besonderer pädagogischer und sozialer Aufgabenstellung. Dieser Beschluss gilt jetzt auch für die neuen Werkrealschulen. Für Kinder von 3 bis 6 Jahren hat das Land den seit 1999 uneingeschränkt geltenden Rechtsanspruch auf Betreuung zeitnah umgesetzt. Auch die Öffnungszeiten der Einrichtungen wurden flexibler und insgesamt länger. Für Kinder unter 3 Jahren wurden in den letzten Jahren die Betreuungsangebote merklich ausgebaut. Dies war nicht zuletzt auch durch die Einführung des Elterngeldes 2007 erforderlich geworden, da die Eltern nach dem Bezug von Elterngeld über 12 bzw. 14 Monate auf eine zuverlässige und qualitativ gute Betreuung ihrer Kinder ab dem zweiten Lebensjahr angewiesen sind. Nach wie vor besteht in der Praxis großer Optimierungsbedarf für die Berücksichtigung der Belange der Familienarbeit leistenden Lehrerinnen und Lehrer bei der Gestaltung des Stundenplans sowie insbesondere im Blick auf die Rücksichtnahme der Teilzeitbeschäftigten bei der Verteilung außerunterrichtlicher Aufgaben. Die durch das IZBB (Investitionsprogramm Zukunft Bildung und Betreuung ) eingeleitete 45
46 Ganztagesbetreuung an vielen Schulen des Regierungbezirks sollte weiter ausgebaut werden. Das Referat 74 des Regierungspräsidiums Freiburg wird zusammen mit den Staatlichen Schulämtern in Dienstbesprechungen mit den Schulleiterinnen und Schulleitern auch künftig auf diese wichtige Thematik hinweisen und im Rahmen ihrer schulaufsichtlichen Verantwortung die Umsetzung familienfreundlicher Rahmenbedingungen einfordern. 46
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