R U N D S C H R E I B E N 4/2008

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1 RAK Karlsruhe, Postfach , Karlsruhe Karlsruhe, im Mai 2008 R U N D S C H R E I B E N 4/2008 Sehr geehrte Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen, der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe möchte Sie über Folgendes informieren: I. Jahreshauptversammlung der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe am in Karlsruhe a) Vorstandswahlen In der Jahreshauptversammlung am fanden Neuwahlen statt. Die turnusgemäß ausscheidenden Vorstandsmitglieder wurden wieder gewählt. In der anschließenden Vorstandssitzung wurde das Präsidium der Rechtsanwaltskammer gewählt, es setzt sich wie folgt zusammen: Rechtsanwalt Dr. Jobst Wellensiek, Heidelberg Rechtsanwalt Dr. Jan Figlestahler, Karlsruhe Rechtsanwältin Dr. Petra Leiner, Mannheim Rechtsanwalt Dr. Willy Gramlich, Mosbach Präsident Vizepräsident Schriftführerin Schatzmeister Weitere Vorstandsmitglieder sind: Rechtsanwalt Dr. Manfred Ackermann, Heidelberg Rechtsanwalt Wolfgang Heinz, Heidelberg Rechtsanwalt Georg Jachmann, Heidelberg Rechtsanwältin Silke Klein, Neckargemünd Rechtsanwalt Jürgen Schneider, Heidelberg Rechtsanwalt Dr. Holger Bremenkamp, Karlsruhe Rechtsanwalt Walther Hindenlang, Karlsruhe Rechtsanwalt Andreas von Hornung, Karlsruhe Rechtsanwalt Dr. Eberhard Meiringer, Karlsruhe Rechtsanwalt Axel Pabst, Bruchsal Rechtsanwalt Roland Zierau, Pforzheim Rechtsanwalt Peter Depré, Mannheim Karlsruhe, Reinhold-Frank-Straße 72, Telefon Fax info@rak-karlsruhe.de, Internet:

2 - 2 - Rechtsanwalt Gustav Duden, Mannheim Rechtsanwalt Friedrich März, Mannheim Rechtsanwalt Christian Schultze, Mannheim Rechtsanwalt Thomas Väth, Mannheim Rechtsanwalt Manfred Wissmann, Mannheim b) Ferner wurden folgende Beschlüsse gefasst: aa) Der Kammerbeitrag für das Jahr 2009 wurde wieder auf 150,00 festgesetzt. bb) Die Beitragsordnung vom (Euro-Umstellung ) wurde in Ziffer 1 Absatz 2 wie folgt geändert: Der Beitrag für eine Rechtsanwalts-GmbH und eine Rechtsanwalts-AG beträgt jährlich EUR 500. cc) 4 der Gebührensatzung vom zu ergänzen: Für die Bearbeitung eines Antrages auf Registrierung einer Zweigstelle wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 100,00 erhoben. dd) Herr Rechtsanwalt Claudius Lang -Steuerberater, Fachanwalt für Steuerrecht, Vereidigter Buchprüfer- wurde zum neuen Kassenprüfer der Rechtsanwaltskammer bestellt. Herrn Rechtsanwalt und Wirtschaftsprüfer Herbert Lang wurde für seine Jahrzehnte lange ehrenamtlich ehrenamtliche Tätigkeit als Kassenprüfer gedankt. II. Mahnverfahren Das Amtsgericht Stuttgart Mahnabteilung hat nachstehende Presseerklärung herausgegeben: Aus aktuellem Anlass möchten wir auf die Nutzungsverpflichtung für Rechtsanwälte ab hinweisen. Mit Inkrafttreten des Zweiten Justizmodernisierungsgesetzes (BGBl I S. 3416) am wurde auch eine Änderung der Zivilprozessordnung beschlossen, welche sich unter anderem auf das automatisierte gerichtliche Mahnverfahren erheblich auswirkt. Gem. Artikel 10 Nr. 8 des Zweiten Justizmodernisierungsgesetzes wird 690 Abs. 3 ZPO dahingehend ergänzt, dass Rechtsanwälte ab dem den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids nur noch in einer maschinell lesbaren Form übermitteln dürfen. Dies bedeutet, dass nur noch folgende Möglichkeiten der elektronischen Antragstellung zulässig sind: Übermittlung von Anträgen auf Datenträger (Diskette, Cassette, Band) oder mit EGVP Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach (Internet). Übermittlung des online-mahnantrags über EGVP (Internet) Übermittlung des online-mahnantrags auf Papier (Barcodeverfahren) Nach Durchsicht der eingereichten Mahnbescheidsanträge mussten wir feststellen, dass ein Großteil der Anwaltschaft noch Antragsvordrucke mit der Fassung vom verwendet. Mit Wirkung zum wurden jedoch neue Formulare eingeführt. Die gesetzlich festgelegte Übergangsfrist für die Vordrucke mit der Fassung endet am Nach diesem Zeitpunkt können die Formulare mit dem Stand vom nicht mehr verwendet werden, ggf. müssten diese Anträge zurückgewiesen werden.

3 - 3 - Bei dieser Gelegenheit möchten wir auch nochmals darüber informieren, dass das neue Antragsformular mit der Fassung vom in Zeile 44 ein weiteres Feld Anwaltsvergütung für vorgerichtliche Tätigkeit Betrag EUR enthält. In diesem Bereich ist der Betrag für die volle Gebühr nach Nr VV RVG zzgl. Auslagenpauschale und evtl. Mehrwertsteuer für die vorgerichtliche Anwaltsvergütung ohne weiteren Zusatz einzutragen. Damit die Verfahrensgebühr für das Mahnverfahren nach Nr VV RVG entsprechend der Vorbemerkung 3 Absatz 4 VV RVG gemindert wird, ist die Angabe des anrechenbaren Betrags (sog. Minderungsbetrag 3305) im Antrag unbedingt erforderlich. Diese Eintragung erfolgt entweder in Zeile 44 im Bereich Sonstige Nebenforderung oder in Zeile 43 im Bereich Sonstige Auslagen. Als Betrag ist die Hälfte der Geschäftsgebühr netto anzugeben, also ohne Mehrwertsteuer und Auslagen. Im Feld Bezeichnung ist die Formulierung Minderung 3305 oder Minderungsbetrag 3305 einzutragen. Eine andere Schreibweise ist nicht zulässig, da es sich um ein maschinelles Programm handelt und andere Angaben vom System nicht erkannt werden und demzufolge zu einer Monierung führen. Die vor der BGH-Entscheidung vom zulässige Eintragung der hälftigen Geschäftsgebühr (zzgl. Auslagenpauschale und evtl. Mehrwertsteuer) ist nach wie vor zulässig. In diesem Fall entfällt dann die Angabe des sog. Minderungsbetrages. Anwälte, die sich im Hinblick auf die Nutzungsverpflichtung keine neuen Formulare mehr anschaffen wollen oder deren Software derzeit noch nicht einsetzbar ist, haben die Möglichkeit, die Anträge im Barcodeverfahren einzureichen. Unter steht das Programm zur Verfügung. Der am PC ausgefüllte Mahnbescheidsantrag kann auf weißes Papier ausgedruckt werden. Ein amtliches Formular wird nicht mehr benötigt. Der Online-Mahnantrag entspricht den Konditionen des elektronischen Datenträgeraustausches und wird am Tag des Eingangs, spätestens am darauf folgenden Werktag eingelesen. Derzeit können lediglich 12 Hauptforderungen, 15 Zinsansprüche, 2 sonstige Ansprüche und maximal 4 Anspruchszusätze eingetragen werden. Im Rahmen der Nutzungsverpflichtung zum sollen diese Limitierungen jedoch aufgehoben werden. Als Besonderheit beim Ausfüllen ist darauf zu achten, dass nach jeder Hauptforderung der zugehörige Zinsanspruch einzugeben ist. Weiterhin stellen wir bei unserer täglichen Arbeit fest, dass auch die Eintragung einer Wohnungseigentümergemeinschaft im Mahnbescheidsantrag noch erhebliche Probleme bereitet. Durch Beschluss vom 2. Juni 2005 (V ZB 32/05) hat der Bundesgerichtshof der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer die Rechtsfähigkeit zugesprochen, soweit diese bei der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums am Rechtsverkehr teilnimmt. Diese Entscheidung ist in das Gesetzgebungsverfahren für das Gesetz zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes und anderer Gesetze eingeflossen. Dieses Gesetz (BGBl. I 2007 S. 370) ist zum in Kraft getreten. Hierdurch wurden Änderungen in der Programmierung des automatisierten Mahnverfahrens notwendig, die sich auch auf die Antragstellung selbst auswirken. Ausfüllbeispiele sind nachstehend dargestellt und gelten natürlich auch für die Antragsgegnerseite:

4 - 4 - WEG - Verwalter ist eine natürliche Person oder ein eingetragener Kaufmann: Spalte 3 Nur Firma, juristische Person u. dgl. als Antragsteller Rechtsform, z.b. GmbH, AG, OHG, KG 8 3= nur Einzelfirma 4= nur GmbH u. Co.KG sonst Rechtsform: WEG 9 Wohnungseigentümergemeinschaft Marienstr , Hagen 10 Fortsetzung von Zeile 9 11 Straße, Hausnummer -Bitte kein Postfach!- Marienstr Gesetzliche Vertreter 12 3 Nr. der Spalte, in der der Vertretene bezeichnet ist < 13 Stellung (z.b. Geschäftsführer, Vater, Mutter, Vormund) Verwalter 14 Vor- und Nachname Max Meier 15 Straße, Hausnummer -Bitte kein Postfach!- Bahnhofstr Postleitzahl Iserlohn Postleitzahl Hagen Nr. der Spalte, in der der Vertretene bezeichnet ist Stellung (z.b. Geschäftsführer, Vater, Mutter, Vormund) Vor- und Nachname Straße, Hausnummer -Bitte kein Postfach!- Ausl.Kz. Ausl.Kz. Postleitzahl Ausl.Kz. WEG Verwalter ist eine juristische Person: 1 Antragsteller Antragsgegner sind Gesamtschuldner Spalte 1 Spalte 2 Weiterer Antragsgegner 2 1 = Herr 2 = Frau 3 Vorname Wohnungsverwaltungs-GMBH Vorname 4 Nachname Nachname 5 Straße, Hausnummer -Bitte kein Postfach!- Bahnhofstr Postleitzahl Spalte 3 8 Iserlohn Nur Firma, juristische Person u. dgl. als Antragsgegner 3= nur Einzelfirma 4= nur GmbH u. Co.KG sonst Rechtsform: 1 = Herr 2 = Frau Straße, Hausnummer -Bitte kein Postfach!- Postleitzahl 9 Vollständige Bezeichnung Wohnungseigentümergemeinschaft Marienstr , Hagen 10 Fortsetzung von Zeile 9 11 Straße, Hausnummer -Bitte kein Postfach!- Marienstr Gesetzliche Vertreter 12 1 Nr. der Spalte, in der der Vertretene bezeichnet ist < 13 Stellung (z.b. Geschäftsführer, Vater, Mutter, Vormund) Geschäftsführer 14 Vor- und Nachname Werner Verwalter Rechtsform, z.b. GmbH, AG, OHG, KG WEG vertr. d. Verw.-GmbH Postleitzahl Hagen Nr. der Spalte, in der der Vertretene bezeichnet ist Stellung (z.b. Geschäftsführer, Vater, Mutter, Vormund) Vor- und Nachname 15 Straße, Hausnummer -Bitte kein Postfach!- Straße, Hausnummer -Bitte kein Postfach!- 16 Postleitzahl Postleitzahl In Zeile 08, im Bereich der sonstigen Rechtsform, ist an die Angabe WEG vertr. d. Verw.- die jeweils zutreffende Rechtsformangabe anzufügen (z. B. AG, GmbH, KG, ev). Eine mehrstufige Vertretung ist nicht vorgesehen, bei einer Verwalter-GmbH & Co. KG usw. muss versucht werden, diese in dem in Spalte 1 zur Verfügung stehenden Raum unterzubringen.

5 - 5 - Als sonstige Rechtsform sind folgende Bezeichnungen möglich: WEG VERTR. D. VERW.-ADÖR WEG VERTR. D. VERW.-AG WEG VERTR. D. VERW.-EG WEG VERTR. D. VERW.-EV WEG VERTR. D. VERW.-GBR WEG VERTR. D. VERW.-GGMBH WEG VERTR. D. VERW.-GMBH WEG VERTR. D. VERW.-GMBH & CO KG WEG VERTR. D. VERW.-KDÖR WEG VERTR. D. VERW.-KG WEG VERTR. D. VERW.-KGAA WEG VERTR. D. VERW.-OHG WEG VERTR.D. VERW.-WV Oder WEG VERTRETEN DURCH VERWALTER-ADÖR WEG VERTRETEN DURCH VERWALTER-AG etc. Weiterhin besteht die Möglichkeit, den Verwalter als Prozessstandschafter einzutragen. Nach 27 Abs. 2 Nr. 3 WEG kann der Verwalter durch entsprechenden Beschluss der Wohnungseigentümer zur gerichtlichen Geltendmachung von Ansprüchen ermächtigt werden. Hier liegt wie bisher schon zulässig ein Fall der Prozessstandschaft vor. Diese wird im Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids in der Form ausgedrückt, dass der Verwalter im Firmenbereich mit der Rechtsformangabe Verwalter, ggf. Rechtsform mit Zusatz Verwalter eingetragen wird (z.b. GmbH-Verwalter ). Die Eintragung sämtlicher Wohnungseigentümer ist grundsätzlich ebenfalls möglich. Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ist nur im Rahmen der Verwaltung des gemeinschaftlichen Vermögens prozessfähig ( 10 Abs. 6 WEG); es kann notwendig werden, anstelle der Gemeinschaft sämtliche Wohnungseigentümer als Partei zu bezeichnen. Ob dies nach den Umständen des Einzelfalles sinnvoll ist, kann nicht vom Mahngericht geprüft werden, sondern ist Sache des Antragstellers. gez. Buschle Die Rechtsanwaltskammer Karlsruhe wird mit Frau Buschle am 18. Juni 2008 in Bruchsal eine Informationsveranstaltung durchführen. Beachten Sie bitte unser Sonderrundschreiben hierzu. Mit freundlichen kollegialen Grüßen Ihr Dr. Jobst Wellensiek - Präsident -

6 - 6 - III. Rechtsanwaltsfachangestelltenprüfung Winter 2007/08 Die Rechtsanwaltsfachangestelltenprüfung Winter 2007/08 findet an den Berufsschulen in Eberbach, Heidelberg, Karlsruhe und Mannheim statt und zwar: Dienstag, 06. November bis Uhr Gemeinschaftskunde bis Uhr Deutsch Mittwoch, 07. November bis Uhr Allgem. Wirtschaftslehre/ Wirtschafts- und Sozialkunde bis Uhr Allgemeine Rechtslehre bis Uhr Kosten- und Gebührenrecht Donnerstag, 08. November bis Uhr Rechnungswesen bis Uhr Verfahrens- und Zwangsvollstreckungsrecht ab Uhr Fachbezogene Informationsver- und bearbeitung Zur Prüfung werden zugelassen Auszubildende, deren Ausbildungszeit beendet ist oder die verhindert waren, an einer vorangegangenen Prüfung teilzunehmen Auszubildende, die eine vorangegangene Prüfung nicht bestanden haben Auszubildende, die nach Anhören des Ausbilders und der Berufsschule vor Ablauf der Ausbildungszeit zugelassen werden, wenn die Leistungen dies rechtfertigen und zu erwarten ist, dass das Ausbildungsziel erreicht wird. Zur Abschlussprüfung kann auch zugelassen werden, wer mindestens das Zweifache der Zeit, die als Ausbildungszeit vorgeschrieben ist, in dem Beruf tätig gewesen ist, in dem sie/er die Prüfung ablegen will. Anträge auf Zulassung zur vorgezogenen Abschlussprüfung bzw. die Anmeldungen müssen bis spätestens 01. O k t o b e r 2007 bei der Kammergeschäftsstelle eingegangen sein. Beizufügen sind folgende Unterlagen: Kopie des letzten Schulzeugnisses

7 - 7 - Kopie der Bescheinigung über die Teilnahme an der Zwischenprüfung Zeugnis des Ausbilders Lebenslauf Berichtshefte Bei einer Wiederholungsprüfung sind und Datum der vorangegangenen Prüfung mitzuteilen. Mit der Anmeldung zur Prüfung ist auch die Prüfungsgebühr von 50,00 auf unser Konto bei der Postbank Karlsruhe Nr , BLZ einzubezahlen. IV. Zwischenprüfung Die Zwischenprüfung für Auszubildende zur/zum Rechtsanwaltsfachangestellten findet am Donnerstag, den 06. Dezember 2007 von bis Uhr an den Berufsschulen in Eberbach, Heidelberg, Karlsruhe und Mannheim statt. Dieser Zwischenprüfung haben sich alle im 2. Ausbildungsjahr befindlichen Auszubildenden zu unterziehen. Die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist zwingende Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung. Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf die Fächer - Recht (Allgem. Rechtslehre, Verfahrens- und Zwangsvollstreckungsrecht) - Büroorganisation- und praxis - Wirtschafts- und Sozialkunde Die Prüfungsgebühr von 15,00 ist unter Namensangabe der/des Auszubildenden bis zum 30. N o v e m b e r 2007 auf unser Konto bei der Postbank Karlsruhe Nr , BLZ einzubezahlen. V. ELFCUP-Deutschland 2008 Vom Juni 2008 findet auf dem Gelände der Sportschule Hennef der ELFCUP Deutschland statt. Alle fußballbegeisterten Rechtsanwälte können daran teilnehmen. Gespielt wird Kleinfeld (5+1), die Dauer und Anzahl der Spiele hängt von den gemeldeten Mannschaften ab. Alle relevanten Infos sowie Teilnahmebedingungen, Kosten und Anfahrtsskizze finden Sie unter: www. elfcup-deutschland.de Mit freundlichen kollegialen Grüßen Ihr Dr. Jobst Wellensiek - Präsident

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