Leistungsverzeichnis zur Erarbeitung eines Bewirtschaftungsplans für NATURA 2000-Gebiete in Rheinland-Pfalz
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1 Leistungsverzeichnis zur Erarbeitung eines Bewirtschaftungsplans für NATURA 2000-Gebiete in Rheinland-Pfalz 1 Leistungsverzeichnis zur Erarbeitung eines Bewirtschaftungsplans für NATURA 2000-Gebiete in Rheinland-Pfalz (Stand: ) Kernaufgabe der zu erbringenden Leistungen ist die Erstellung der Bewirtschaftungsplanentwürfe für die benannten Natura 2000-Gebiete. Die dabei zu erbringenden Teilleistungen sind im Einzelnen unter Punkt 7. beschrieben. Nach 25 des Landesnaturschutzgesetzes ist in den Fauna-Flora-Habitat-Gebieten und Vogelschutzgebieten die Erhaltung und Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes (als günstig gilt nach LANA-Bewertungsschema gut B und hervorragend A ) für die in Anlage 1 und 2 zum Gesetz genannten natürlichen Lebensraumtypen und Arten besonderer Schutzzweck. Zur Erreichung eines günstigen Erhaltungszustandes für die Lebensraumtypen (LRT) und Arten wurden in der Landesverordnung über die Erhaltungsziele vom , geändert durch Verordnung vom , für die Natura 2000-Gebiete die Erhaltungsziele bestimmt. Die erforderlichen Maßnahmen für die Gebiete und die Überwachung zur Erhaltung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes für die natürlichen Lebensraumtypen und FFH- Arten sowie die Vogelarten sollen von der oberen Naturschutzbehörde im Benehmen mit den kommunalen Planungsträgern unter Beteiligung der Betroffenen in einem Bewirtschaftungsplan festgelegt werden. Die fachlichen Grundlagen und die Maßnahmenvorschläge dazu sollen in Bewirtschaftungsplanentwürfen im Rahmen dieses Werkvertrages erarbeitet und getrennt in einem Teil A und B dargestellt werden. Die zentrale Aufgabenstellung bei der Erstellung der Bewirtschaftungsplanentwürfe ist es, die o. g. Erhaltungsziele der Landesverordnung weiter räumlich zu konkretisieren und - unter Berücksichtigung der Anforderungen von Wirtschaft, Gesellschaft und Kultur sowie der regionalen und örtlichen Besonderheiten - die zur Erhaltung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der im jeweiligen Gebiet zu schützenden Lebensräume und Arten erforderlichen Ziele und Maßnahmen gedanklich zu entwickeln und nachvollziehbar in Text und Karte darzustellen. Dabei ist der Erhaltungszustand der Lebensräume und Arten im Natura 2000-Gebiet, in den Natura 2000-Gebieten im übrigen Naturraum und in der biogeographischen Region zu berücksichtigen [s.o.] Etwaige Zielkonflikte sind aufzuzeigen und Vorschläge zu deren Lösung zu entwickeln. Akuter und prioritärer Handlungsbedarf im Gebiet sind aufzuzeigen. Materialien, die für die Bearbeitung der Bewirtschaftungspläne den Auftragnehmern zur Verfügung gestellt werden, sind unter dem folgenden Punkt 1. aufgeführt. Erforderliche Vorarbeiten vor der Planungsphase sind: die Datenrecherche und Datenauswertung (siehe Näheres unter Punkt 2) die Vorbereitung der Kartierungsarbeiten (siehe Näheres unter Punkt 3) das Überprüfen des Vorhandenseins ausgewählter FFH-Lebensraumtypen im FFH-Gebiet (siehe Näheres unter Punkt 4) die Kartierung der Erhaltungszustände der FFH-Lebensraumtypen (siehe Näheres unter Punkt 5) die Kartierung ausgewählter FFH/VSG-relevanter Tierarten bzw. von Habitatstrukturen (siehe Näheres unter Punkt 6) und die Dokumentation der Kartierungsergebnisse in GISPAD (Näheres unter Punkt 7 und 10).
2 Leistungsverzeichnis zur Erarbeitung eines Bewirtschaftungsplans für NATURA 2000-Gebiete in Rheinland-Pfalz 2 1. Materialien die für die Bearbeitung der Bewirtschaftungspläne den Auftragnehmern zur Verfügung gestellt werden a. Bereitstellung im Rahmen der Ausschreibung 1. Steckbriefe der Natura 2000-Gebiete (inkl. Literaturhinweise und Liste der Überprüfungs- LRT) und Übersichtskarten zur Verteilung der LRT in den FFH-Gebieten 2. Steckbriefe der Arten und LRT (via Internet 3. Vorlage für den Bewirtschaftungsplan mit Ausfüllhilfe und Beispielen (inkl. Kartenbeispiele) 4. Anleitung zur kartographischen Umsetzung der Grundlagen- und der Maßnahmenkarte inkl. Anleitung zur Verlinkung aus ArcGIS auf ein PDF-Dokument 5. Zeitplan 6. Datenpaket zu digitalen Daten inkl. Vorgaben zur Bearbeitung der Kartenstempel, der Legenden, der Blattgrößen, der Maßstäbe etc.) a. Natura 2000-Gebietsgrenze (Shape-Format) b. NSG-Grenzen (Shape-Format) (BK, GB und LRT stehen im Internet via LANIS zur Verfügung) c. Naturraumgrenzen (Shape-Format) d. Heutige potentiell natürliche Vegetation (HpnV) (Shape-Format) e. Nutzungstypenauswertung (Stand 11/2006, Excel-Datei kein Shapefile!) f. Standardisierte Symbol- und Legendenvorgaben für die kartographische Bearbeitung unter ArcGIS inkl. Anleitung zur Erstellunge eine GeoPDF-Dokumentes (siehe Dokumentation zur standardisierten Kartengestaltung) 7. Liste der zu bearbeitenden Vogelarten für die VSG im Bereich der SGD Süd 8. Liste der LRT im Offenland und Wald, deren Erhaltungszustand bewertet werden soll 9. Kartieranleitung zur Erfassung der Erhaltungszustände der LRT 10. Behandlungsgrundsätze für Wald-LRT 11. Erläuterungen zur Maßnahmenplanung und Maßnahmenreferenzliste inkl. Fragenkatalog aus dem Jahr Schaubild Maßnahmenplanung 13. Anleitung zum Ausfüllen der BT-, BK- und MAS-Sachdatenmasken im GISPAD-Programm 14. Musterfachbeitrag Landesforsten b. Bereitstellung zusätzlich im Rahmen der Vertragsvergabe 1. Datenpaket digitale Daten: a. Abgrenzung und Sachdaten (Maßnahmen auf der Fläche) der Vertragsnaturschutzflächen (VFL) und der Biotopbetreuungsflächen (Shape-Format) sowie Abgrenzung der Kompensationsflächen (soweit verfügbar) b. Waldentwicklungsziele in den FFH- und Vogelschutzgebieten c. Karte der Waldbesitzartenverteilung mit Forstamtsgrenzen d. Waldfunktionen e. Shapefiles zur LRT-Nachsuche im Wald f. Waldorte mit Bereichen potenzieller Fledermaushabitate (Karte der Forsteinrichtung im Shape-Format) g. Digitale Topographische Karte (DTK 25) h. Aktuelle digitale Luftbilder i. Katalog mit den Anbindungsdaten (URL) für WMS-Dienste (u. a. Boden, Geologie) j. Transaktion mit Daten zur Anpassung und Ergänzung der OSIRIS-Daten via GISPAD k. Artendaten (LUWG) l. Verantwortungsartenkatalog
3 Leistungsverzeichnis zur Erarbeitung eines Bewirtschaftungsplans für NATURA 2000-Gebiete in Rheinland-Pfalz 3 m. Planung vernetzter Biotopsysteme (VBS) n. Entsprechender Daten aus dem LEP IV o. Weiteren Fachgutachten sofern relevant (z. B. zur Windenergie) p. Shapefiles zu Projekten der Aktion Blau (sofern relevant) q. Alte Biotopkartierung (Kartierzeitraum ) r. Elektrobefischungsdaten, die im Rahmen des Lachsprogramms zur Verfügung stehen 2. PDF-Karten historischer Waldstandorte 3. Kontaktdatentabelle (Biotopbetreuer und PAULa-Berater, Naturschutzbehörden, Forstämter, Landwirtschaftskammer, Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht (LUWG), Dienstleistungszentrum ländlicher Raum (DLR), wichtige Flächeneigentümer, ggf. Naturschutzverbände etc.) 4. Methodischer Rahmen des LUWG zur Festlegung von Prioritäten 5. Vorläufiger Fachbeitrag Forst (wird ggf. etwas später nachgeliefert) 6. Spezielles Auswertungstool für Biotopkomplexe bezüglich Baumarten, Phasen- und Altersklassenverteilung 7. Fernerkundungsdaten für Wald (liegen im Mai erst vor) 8. Anleitungen und Ausfüllhilfen für die digitale Bearbeitung (GISPAD) 9. Übersichtstabelle mit Herkunft und Stand der Daten 10. Referenzliste für maßnahmenrelevante Arten 11. Gewässerbewirtschaftungspläne (sofern relevant) c. Workshops Zwei bis drei Workshops zu den Themen GISPAD-Nutzung, Kartenlayout, Interpretation und Nutzung der Forstdaten, Maßnahmenplanung. 2. Daten die der Auftragnehmer selbständig recherchiert bzw. auswertet Bei konkreten Hinweisen im Rahmen der Beratungstermine 1. Recherche und Auswertung aktueller vegetationskundlicher, floristisch-faunistischer Kartierdaten (in der Regel nicht älter als 5 Jahre in Ergänzung der tabellarisch gelisteten Hinweise in den Daten-Gebietssteckbriefen) oder 2. Aktuelle Planungen (z. B. Landesbetrieb Mobilität (LBM), Dienstleistungszentrum ländlicher Raum (DLR), Kommunen, Regionalstellen der Wasserwirtschaft) 3. Aktuelle Artenschutzberichte und FFH-Monitoringberichte auf Nachfrage!! beim LUWG 4. Informationen zu Höhlen/Stollen sind bei Landesamt für Geologie und Bergbau (LGB) zu erfragen 3. Vorbereitung der Kartierungsarbeiten/Termine 1. Die Struktur- und Genehmigungsdirektionen (SGD) informieren vorab mit einem Anschreiben alle zu beteiligenden Dienststellen, Naturschutzverbände und Einzelpersonen (z. B. Artspezialisten, Biotopbetreuer, PAULa-Berater, untere Naturschutzbehörden, untere Wasserbehörde, DLR, Vertreter der Forstbehörden bzw. Vertreter des Privatwaldbesitzerverbandes) über bevorstehende Planungen, Kartierungen und Recherchen durch ein Büro und bittet um Unterstützung im Rahmen der Amtshilfe etc. 2. Die SGD erstellen eine Vollmacht für die Büros 3. Abstimmungsgespräch SGD mit Planungsbüros nach Auftragserteilung 4. Beratungstermin der Planungsbüros mit den Biotopbetreuern und PAULa-Beratern und den zuständigen unteren Naturschutzbehörden mit folgendem Schwerpunkt: Austausch der Grundlageninformationen zu FFH-LRT und VSG- und FFH-Arten
4 Leistungsverzeichnis zur Erarbeitung eines Bewirtschaftungsplans für NATURA 2000-Gebiete in Rheinland-Pfalz 4 a. Einwerbung aktueller Informationen zu Vertragsnaturschutz- und Biotopbetreuungsflächen innerhalb des NATURA 2000-Gebietes, insbesondere genaue räumliche Abgrenzung, Maßnahmentyp, Stand, Planung, bestehende Probleme, Planungen und Maßnahmenvorschläge etc. (z. B. auch Hinweise auf Konflikte mit Erfassungsarbeiten - Vorkommen sensibler Arten etc., Erkenntnisse zur Wirkung und zum Erfolg schon durchgeführter Maßnahmen etc.) b. Einwerbung aktueller Informationen zu Ökokonto- und Kompensationsflächen innerhalb des Natura 2000-Gebietes, insbesondere Maßnahmentyp, Stand, Planung, bestehende Probleme, Planungen und Maßnahmenvorschläge etc. (z. B. auch Hinweise auf Konflikte mit Erfassungsarbeiten - Vorkommen sensibler Arten etc.) c. Abgleich mit der vorliegenden FFH-LRT-Kulisse der landesweiten Biotopkartierung d. Austausch zu aktuellen Entwicklungen und Kenntnissen über Arten und LRT zum FFH- und Vogelschutzgebiet e. Mitteilung von Flächen mit hohem Entwicklungspotential zu einem FFH-LRT bzw. als Habitat für eine FFH-relevante Art f. Gespräch mit den PAULa-Beratern über die landwirtschaftliche Nutzung und Entwicklung g. Die Ergebnisse sind durch das beauftragte Planungsbüro zu protokollieren 5. Weiterer Beratungstermin der Büros mit der zuständigen Forstbehörde (Forstamtsleitung, bei großem Privatwaldanteil ggf. auch ein separater Termin mit der Vertretung des Privatwaldes wie z. B. Waldbauvereinen). Gespräch ist nur zu führen, wenn auch Wald-LRT zu beplanen sind. a. Austausch/Einwerben/Interview zu aktuellen Entwicklungen und Kenntnissen über Arten und LRT zum FFH- Vogelschutzgebiet b. Austausch zu bereits durchgeführten und geplanten naturschutzfachlichen Maßnahmen sowie zur zukünftigen Bewirtschaftung der Waldbereiche (insbesondere der Wald-FFH-LRT) und zu Waldentwicklungszielen c. Austausch über neu anstehende mittelfristige Forstbetriebsplanungen (ggf. Einbindung der Forsteinrichtungsstelle durch das Forstamt) d. Nach Erstellung des Grundlagenteils Information über das Internet (via LANIS) und Gelegenheit zur fachlichen Stellungnahme e. Stellungnahme und bei Bedarf Gespräch f. Die Ergebnisse sind in einem Protokoll durch das beauftragte Planungsbüro schriftlich festzuhalten 6. Weiterer Beratungstermin der Büros mit der zuständigen Landwirtschaftskammer a. Nach Erstellung des Grundlagenteils Information über das Internet (via LANIS) und Gelegenheit zur fachlichen Stellungnahme b. Bei Bedarf Gespräch c. Die Ergebnisse sind in einem Protokoll durch das beauftragte Planungsbüro schriftlich festzuhalten 7. Weiterer Beratungstermin mit regionalen Artenkennern bzw. Gebiets- und Artenkennern a. Beratungstermin zu Artenvorkommen mit regionalen Artenkennern b. Nach Erstellung des Grundlagenteils Information der Artenkenner über das Internet (via LANIS) und Gelegenheit zur fachlichen Stellungnahme c. Die Ergebnisse sind in einem Protokoll durch das beauftragte Planungsbüro schriftlich festzuhalten 8. Termine siehe Zeitplan
5 Leistungsverzeichnis zur Erarbeitung eines Bewirtschaftungsplans für NATURA 2000-Gebiete in Rheinland-Pfalz 5 4. Überprüfung des Vorhandenseins ausgewählter FFH-Lebensraumtypen im FFH-Gebiet 1. Überprüfung der in den Datensteckbriefen zu den jeweiligen FFH-Gebieten bzw. FFH- LRT angegebenen Suchraumkulisse auf das Vorhandensein der zur Überprüfung vorgesehenen FFH-LRT im FFH-Gebiet nach den Kriterien der FFH-Kartieranleitung. Erfassung augenscheinlich vorhandener weiterer LRT und Arten. 2. Dokumentation des Überprüfungsergebnisses a. FFH-LRT vorhanden, wenn ja direkte Erfassung der LRT-Daten und Erhaltungszustandsbewertung vor Ort (nach den Vorgaben der FFH-Kartieranleitung bzw. der FFH-Erhaltungszustandskartieranleitung) b. FFH-LRT nicht vorhanden, Begründung mit Angabe des im Suchraum vorgefundenen Biotoptyps in nachvollziehbarer Form 3. Für die Kalkulation der unter Punkt 2 und 3 genannten Leistungen ist neben einem Gesamtbetrag für die vorgegebene Suchraumkulisse (x ha) auch eine Kalkulation ( pro ha) anzugeben, falls sich die Suchraumkulisse nach der Informationsveranstaltung oder nach den Beratungsterminen verändern sollte. 5. Kartierung der Erhaltungszustände der FFH-Lebensraumtypen 1. Erhaltungszustandsbewertung eines Teils (siehe Datengebietssteckbrief und Übersicht der zu bewertenden LRT) der im Rahmen der landesweiten Biotopkartierung erfassten FFH-Lebensraumtypen (s. o. Datengebietssteckbrief zum FFH- bzw. Vogelschutzgebiet) anhand der vorgegebenen Kartieranleitung für die Erhaltungszustände der FFH-Lebensraumtypen a. Erfassung des Erhaltungszustands der FFH-LRT anhand der LANA-Arbeitsblätter inkl. der RLP-spezifischen Ergänzungen (Anlage 1 der FFH-Erhaltungszustandskartieranleitung) mit Ankreuzen der Bewertungsergebnisse (Ablage als PDF- Dokument mit der Kennung des BT-Objektes) b. Dokumentation des Bewertungsergebnisses durch Ankreuzen in den Arbeitsblättern unter besonderer Berücksichtigung der Erfassung und Dokumentation der Beeinträchtigungen bzw. Gefährdungen der FFH-LRT, insbesondere bei akutem Handlungsbedarf bzw. drohender Verschlechterung des Erhaltungszustands bzw. Verlust der FFH-LRT (Verwendung der vorgegebenen Maßnahmenliste für die Managementplanung) c. Dokumentation der zur Verbesserung bzw. Erhaltung der FFH-LRT notwendigen Maßnahmen (Verwendung der vorgegebenen Maßnahmenliste für die Managementplanung) und Übernahme in die Maßnahmenplanung des BWP s. Punkt 8 d. Verbal-argumentative gutachterliche Bewertung des Erhaltungszustandes der LRT im Gesamtgebiet (siehe Erhaltungszustandskartieranleitung Kap. 2.3) 6. Kartierung ausgewählter FFH- und vogelschutz-relevanter Tierarten bzw. von deren Habitatstrukturen 1. Kartierung der im Datengebietssteckbrief vorgesehenen Tierarten bzw. der für diese Tierarten relevanten Habitatstrukturen nach den dort genannten methodischen Vorgaben (ggf. auch Erfassung des Erhaltungszustands). Abschließende Festlegung der Probeflächen mit Herrn Schlindwein (SGD Süd) und Herrn Dr. Schmidt (SGD Nord) in Abstimmung mit Herrn Dr. Altmoos (LUWG) 2. Sofern systematische Erfassungen vorgesehen sind, orientieren sich die methodischen Vorgaben an den "Empfehlungen für die Erfassung und Bewertung von Arten als Basis für das Monitoring nach Artikel 11 und 17 der FFH-Richtlinie in Deutschland" (LANA 2006) 3. Verbal-argumentative gutachterliche Bewertung des Erhaltungszustandes der Arten im Gesamtgebiet (s. Erhaltungszustandskartieranleitung)
6 Leistungsverzeichnis zur Erarbeitung eines Bewirtschaftungsplans für NATURA 2000-Gebiete in Rheinland-Pfalz 6 4. Bei der Arterfassung wird in den Datengebietssteckbriefen auch das Erfassungsziel vorgegeben. 5. Bei der Vogelerfassung wird ein Erfassungsziel je Gebiet und Art definiert und vorgegeben (siehe Anlage Erfassungsziele für Vögel) 7. Dokumentation der Grundlagenkartierung in GISPAD 1. Dokumentation mit Hilfe der Software GISPAD für das Einpflegen der aktualisierten Daten in die Naturschutzfachdatenbank OSIRIS des Landes Rheinland-Pfalz. a. Alle Kartierergebnisse (Erhaltungszustandsbewertung, Neuerfassung von Arten, Neuerfassung von weiteren FFH-LRT) werden digital im Rahmen eines GISPAD- Transaktionsprojektes bearbeitet. Dazu ist eine Aktualisierung der BT (Biotoptyp)- und BK (schutzwürdiger Biotopkomplex)-Objektklasse erforderlich. Dazu gehören u. a. notwendige Änderungen der Abgrenzungen der BT- und BK-Objekte, die Überarbeitung der Artenlisten, der Übertrag der 4 Hauptbewertungsparameter Struktur, Arten, Beeinträchtigungen und Gesamtbewertung in der BT-Objektklasse. Zu bearbeiten sind die durch die Ergebnisse der Geländekartierungen anzupassenden Objekte. Das bedeutet insbesondere auch eine entsprechende Anpassung der BK-Objekte, in denen BT zu ändern waren. Für unmittelbar angrenzende Objekte, die nicht selbst inhaltlich zu ändern sind, aber deren Abgrenzung sich auf diese Weise ändert (damit es nicht zu Überlappungen kommt) ist ein Standardeintrag in den Sachdaten abzulegen. Zusätzlich sind die Fundorte bzw. Habitate von Pflanzen und Tierarten in den Objektklassen FP (Fundpunkte Pflanzen) und FT (Fundpunkte Tiere) zu dokumentieren. Es sind in der Regel nur aktuelle Fundortnachweise (aus den letzten 5 Jahren) zu dokumentieren; nur in Einzelfällen (extrem seltene Arten) sind auch weitere, ältere recherchierte Funddaten zu dokumentieren. 2. Vorlage der überarbeiteten Wald-FFH-Lebensraumtypenkulisse inkl. der über die Überprüfung ggf. neu abgegrenzten Wald-FFH-LRT spätestens bis zum als Shapefile bzw. als xml-export-datei (aus GISPAD) beim Auftraggeber. Dies beinhaltet eine bevorzugte Bearbeitung der Wald-FFH-LRT-Kulisse. 3. Die abschließende Prüfung und Qualitätssicherung der Daten wird von einem externen Büro vorgenommen. Nach der Prüfung ist ein Prüfprotokoll mit ggf. noch vorhanden systematischen bzw. inhaltlichen Korrekturen abzuarbeiten. 8. Erarbeitung des Entwurfes eines Bewirtschaftungsplans (BWP) Zweck der BWP: Der Bewirtschaftungsplan dient zur Umsetzung des Art. 6 der FFH-Richtlinie. Art. 6 Abs. 1 FFH-RL ( 32 Abs. 5 BNatSchG) Für die besonderen Schutzgebiete legen die Mitgliedstaaten die nötigen Erhaltungsmaßnahmen fest, die ggf. geeignete, eigens für die Gebiete aufgestellte oder in andere Entwicklungspläne integrierte Bewirtschaftungspläne und geeignete Maßnahmen rechtlicher, administrativer oder vertraglicher Art umfassen, die den ökologischen Erfordernissen der natürlichen Lebensraumtypen nach Anhang I und der Arten nach Anhang II entsprechen, die in diesen Gebieten vorkommen. Gegenstand der Planung Der Bewirtschaftungsplan besteht aus einem Grundlagenteil und einem Maßnahmenteil. Im Grundlagenteil erfolgt die Beschreibung der aktuellen Nutzungen, die Aktualisierung der naturschutzfachlichen Daten (Überprüfung der bereits kartierten Lebensraumtypen, Überprüfung der Artenvorkommen) und die Bewertung der Erhaltungszustände. Die Konkretisierung der gebietsspezifischen Erhaltungsziele der Erhaltungsziele-Verordnung und die Konzeption von Erhaltungsbzw. Wiederherstellungs- und ggf. Entwicklungs- bzw. Verbesserungsmaßnahmen für die LRT und Arten, für die Gebiete ausgewiesen worden sind, erfolgen im Maßnahmenteil.
7 Leistungsverzeichnis zur Erarbeitung eines Bewirtschaftungsplans für NATURA 2000-Gebiete in Rheinland-Pfalz 7 Maßgebliche Bestandteile eines Bewirtschaftungsplans sind A) FFH-Gebiete: die signifikant vorkommenden Lebensraumtypen nach Anhang I sowie die Artenvorkommen nach Anhang II FFH-RL die lebensraumtypischen und besonders charakteristischen Arten der Lebensraumtypen (soweit sie für den günstigen Erhaltungszustand maßgeblich sind) die Habitate der o. g. Arten die für einen günstigen Erhaltungszustand notwendigen Flächen, standörtlichen Voraussetzungen, funktionalen Beziehungen und Lebensraumstrukturen. B) Vogelschutzgebiete: die signifikant vorkommenden Vogelarten nach Anhang I und Art. 4 Abs. 2 VS-RL, die schutz- und managementrelevant sind die Habitate der o. g. Vogelarten die für einen günstigen Erhaltungszustand notwendigen Flächen, standörtlichen Voraussetzungen, funktionalen Beziehungen und Lebensraumstrukturen. Ziel der FFH- Richtlinie Erreichung eines günstigen Erhaltungszustandes der LRT und Arten der Anhänge II, IV und V. Der Begriff des günstigen Erhaltungszustandes hat unterschiedliche räumliche Bezüge. a) Biogeografische Region Die Beurteilung des günstigen Erhaltungszustands von Arten der Anhänge II, IV und V FFH-RL und der Lebensräume des Anhangs I FFH-RL auf der Ebene der biogeografischen Regionen richtet sich nach dem sogenannten Ampelschema. Die dreistufige Skala (grün = günstig; gelb = ungünstig - unzureichend; rot = ungünstig - schlecht) wurde von der Kommission unter Beteiligung der Mitgliedstaaten erarbeitet (Doc Hab-04-03/03-rev.3). b) Natura 2000-Gebiet Herstellung eines günstigen Erhaltungszustandes auf Gebietsebene orientiert sich an dem von der LANA im September 2001 beschlossenen Mindestanforderungen für die Erfassung und Bewertung von Lebensräumen und Arten sowie die Überwachung. Als günstig sind nach diesem sogenannten LANA-Bewertungsschema (*A-B-C-Schema siehe Erläuterung) die Kategorien A und B zu verstehen. Bei der Bewirtschaftungsplanung in Rheinland-Pfalz ist dieser gebietsbezogene Begriff eines günstigen Erhaltungszustandes maßgebend. Hierzu werden im Maßnahmenplan die notwendigen Maßnahmen festgelegt. Maßnahmen Erhaltungsmaßnahmen Sicherung/Erhaltung des aktuellen Zustandes (A, B). Wiederherstellung des günstigen Zustandes B aus dem aktuell ungünstigen Zustand C. Wiederherstellung kann auch die Neuentwicklung von fehlenden, defizitären oder nicht ausreichend vernetzten LRT/Habitaten einschließen, soweit dies zur Erreichung des günstigen Zustands auf Gebietsebene erforderlich ist.
8 Leistungsverzeichnis zur Erarbeitung eines Bewirtschaftungsplans für NATURA 2000-Gebiete in Rheinland-Pfalz 8 Optionale Verbesserungsmaßnahmen Aktuellen Zustand B verbessern/entwickeln in A = hervorragende Ausprägung. Nach Erstellung der Bewirtschaftungsplanung erfolgt eine Priorisierung durch das LUWG, um die Maßnahmen zur Verbesserung vorrangig für prioritäre Arten und LRT bzw. Arten und LRT mit Landes-, Bundesund EU-weit ungünstigem Zustand umzusetzen. Die Ziele- und Maßnahmenplanung für den Bewirtschaftungsplan eines konkreten Gebiets leitet sich ab aus dem Erhaltungsziel für das Natura 2000-Gebiet und den Vorgaben zur Erhaltung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der in der Liste der FFH-Gebiete aufgeführten natürlichen Lebensraumtypen oder Tier- und Pflanzenarten sowie der in der Liste der Vogelschutzgebiete aufgeführten Vogelarten und ihrer Lebensräume und trägt den Anforderungen von Wirtschaft, Gesellschaft und Kultur sowie den regionalen und örtlichen Besonderheiten Rechnung. Die Planung umfasst: Erhaltungs- und Wiederherstellungsziele und Maßnahmen für FFH-Lebensraumtypen, geschützte FFH- Arten und nach Vogelschutzrichtlinie geschützte Arten unter Berücksichtigung der Ansprüche weiterer besonders zu beachtender Biotoptypen und Arten des Gebiets Verbesserungs- und Entwicklungsziele und Maßnahmen für FFH-Lebensraumtypen, FFH- Arten und nach Vogelschutzrichtlinie geschützte Arten unter Berücksichtigung der Ansprüche weiterer besonders zu beachtender Biotoptypen und Arten des Gebiets Ziele und Maßnahmen für das gesamte Schutzgebiet (z. B. Renaturierung von Auegebieten), die zur Erreichung günstiger Erhaltungszustände für LRT und Arten erforderlich sind Ziele und Maßnahmen für Teilräume des Schutzgebiets (z. B. Waldrandgestaltung, Gewässerberuhigung), die zur Erreichung günstiger Erhaltungszustände für LRT und Arten erforderlich sind. Maßnahmenplanung im Wald Im nach 7 LWaldG planungspflichtigen öffentlichen Wald sollen im Rahmen der mittelfristigen Forstbetriebsplanung (Forsteinrichtung) die von der Naturschutzverwaltung erarbeiteten Grundlagendaten und Maßnahmenvorschläge zu FFH-Waldlebensraumtypen und die an Waldlebensräume angepasste Arten des Anhang II der FFH-Richtlinie und der Vogelschutzrichtlinie berücksichtigt werden. Es wird von der Forsteinrichtung ein forstlicher Fachbeitrag für die Wald-Lebensraumtypen aufgestellt. Zusätzlich wurden Behandlungsgrundsätze für die Waldlebensraumtypen erarbeitet (siehe Beispielpläne), die derzeit noch um Grundsätze für das Vorgehen bei bestimmten Artenvorkommen ergänzt werden. Für Wald-LRT wird außer bei den LRT 91E0, 91F0, 91D0 mit allgemeinen Zielvorgaben gearbeitet, die sich auf die Gesamtvorkommen des jeweiligen LRT im Gebiet beziehen (Betrachtung der Summe der des jeweiligen LRT im Gebiet)! Hierzu kann, muss aber nicht zwingend, eine Abgrenzung von Zielräumen bzw. eine kartografische Darstellung erfolgen! Wo erforderlich werden seitens der Auftragnehmer insbesondere fachlich konkrete Zielräume und Maßnahmenvorschläge zur Erhaltung und Optimierung der lt. Anhang II geschützten und an Wald gebundenen Tierarten und nach VS-RL geschützten Waldvogelarten formuliert (zur Kalkulation des Aufwands für die einzelnen Gebiete siehe Datensteckbriefe). Erhaltungsziele und -maßnahmen Diese sind erforderlich, um den guten (B) oder hervorragenden (A) Zustand eines Lebensraumtyps oder einer Art auf Dauer zu erhalten.
9 Leistungsverzeichnis zur Erarbeitung eines Bewirtschaftungsplans für NATURA 2000-Gebiete in Rheinland-Pfalz 9 Wiederherstellungsziele und -maßnahmen Diese sind erforderlich, um einen Lebensraumtyp oder eine Art, die sich in einem schlechten Zustand (C) befinden, wieder in einen guten Zustand zu bringen. Verbesserungs-/Entwicklungsziele und -maßnahmen Zum langfristigen Erhalt eines günstigen Zustandes eines gefährdeten Lebensraumtyps oder einer gefährdeten Art kann auch deren Entwicklung/Verbesserung (von B nach A) erforderlich werden, wenn Erhaltungs- oder Wiederherstellungsmaßnahmen nicht dazu ausreichen. Sie können sich auf die Fläche eines Lebensraumtyps oder das Habitat einer Art beziehen, aber auch auf weitere Flächen innerhalb des FFH-Gebiets oder VSG ausdehnen. Hierzu werden die Zielräume dargestellt. Günstiger Erhaltungszustand = guter Erhaltungszustand nach LANA-Bewertungsschema Bei der Gesamtbeurteilung des Erhaltungszustandes eines Lebensraumtyps sind alle LRT- Teilflächen des Gebiets in ihrer Gesamtheit zu betrachten inkl. ihrer Wechselbeziehungen zu den übrigen Flächen ähnlicher Struktur. Aus der Summe der Einzelbewertungen ist der Gesamt- Erhaltungszustand abzuleiten (siehe Erhaltungszustandskartieranleitung Kap. 2.3) Planerisches Vorgehen Bei der Entwicklung von Zielen und Maßnahmen ist das gesamte Schutzgebiet mit seinen naturräumlichen Grundlagen inkl. seiner Nutzungen und Nutzungsmöglichkeiten zu beurteilen. Das planerische Vorgehen bei der Maßnahmenplanung orientiert sich an dem Schaubild und den Erläuterungen zur Maßnahmenplanung im Rahmen der NATURA 2000-Bewirtschaftungspläne. Droht das Verschwinden eines Lebensraumtyps oder einer Art, ist zu prüfen, ob innerhalb des Schutzgebiets Potenzialflächen liegen, die zur Entwicklung dieses Lebensraumtyps oder Habitats geeignet sind. Aus der Gesamtbeurteilung ergeben sich Ziel- oder Teilzielräume, in denen Erhaltungs- und Entwicklungsziele erforderlicher Weise umgesetzt werden müssen. Bei Arten können sich die Maßnahmen auf Flächen innerhalb oder außerhalb eines LRT beziehen bzw. auf überlappende Bereiche. Vorschläge zur Umsetzung von Maßnahmen sollen sich an der Prämisse des Landes Rheinland-Pfalz Naturschutz durch Nutzung orientieren. 1. Textliche Bearbeitung des Bewirtschaftungsplanentwurfs mit vorgegebener standardisierter Strukturierung (als Anlage beigefügt, Grundlagendaten können aus den Datengebietssteckbriefen übernommen werden). Die Vorgaben, z. B. Vorschläge zur Erfolgskontrolle der Maßnahmen, die in der Vorlage des Bewirtschaftungsplans enthalten sind, sind bei der Honorarkalkulation zu berücksichtigen. Wenn mehrere FFH- bzw. Vogelschutzgebiete in einem Bewirtschaftungsplan (BWP) bearbeitet werden sollen (Bereich der SGD Süd), sind die Daten, insbesondere die Ziel- und Maßnahmenvorschläge im BWP so abzulegen, dass diese den einzelnen FFH- und Vogelschutzgebieten wieder zugeordnet werden können, z. B. über die Angabe der DE-Nr. des FFH- bzw. Vogelschutzgebietes. Abschließend ist zusätzlich zu den Vorgaben des standardisierten BWP eine kurze Zusammenfassung der Ergebnisse der Datenerfassung und der Ziel- und Maßnahmenplanung für alle Gebiete des BWP zu erarbeiten. Dieses Fazit soll die Kernaussagen des BWP enthalten. Dies sind vor allem die Ziele und Maßnahmen zur Erhaltung der für das Gebiet ausschlaggebenden Arten und Lebensraumtypen. a. Erhaltungs- und Entwicklungsziele für Arten werden vor allem auf dem Niveau von Zielräumen und Teilzielräumen konkretisiert, die räumlich-funktional begründet werden (z. B. wichtige Vorkommen mehrerer Zielarten mit ihren raumkomplexen Ansprüchen, Vernetzungen). Die Betrachtung engerer konkreter Räume (konkrete Orte) für Arten ist (nur) dann vonnöten, wenn wichtige Vorkommen über längere Zeit nur an einer bestimmten Stelle vorkommen können. b. Für alle an Wald-FFH-Lebensraumtypen gebundenen Anhang II-Arten und nach
10 Leistungsverzeichnis zur Erarbeitung eines Bewirtschaftungsplans für NATURA 2000-Gebiete in Rheinland-Pfalz 10 Vogelschutzrichtlinie geschützte Arten werden die aus naturschutzfachlicher Sicht erforderlichen Erhaltungs- bzw. Verbesserungs-/Entwicklungsmaßnahmen in der Regel für das Gesamtgebiet formuliert. Sofern fachlich notwendig, werden Hinweise zu konkreten Flächen gegeben (Beispiele: erforderliche Lagehinweise zum Erhalt von Totholz. Entfichtung entlang von Bachläufen). Die konkrete Umsetzungsplanung dieser Maßnahmen bleibt der Forsteinrichtung vorbehalten. Es erfolgt ein Abgleich mit den Waldentwicklungszielen und eine Berücksichtigung und ggf. Ergänzung der Waldfunktionen. Maßnahmenvorschläge orientieren sich an den Erfordernissen der FFH-LRT und der relevanten VSG- und FFH-Arten sowie dem Maßnahmenkatalog für die Umweltvorsorge. c. Bei Überlagerung der Ziele und Zielkonflikten, die sich auf die Maßnahmenplanung auswirken, sind in der Regel die Ziele auf die nach dem methodischen Rahmen des LUWG prioritären Arten und FFH-LRT auszurichten. Dies ist mit den zuständigen SGD abzustimmen. d. Bei FFH-LRT und Arten (FFH- bzw. vogelschutz-relevanten Tierarten), deren Verlust bzw. bei denen eine Verschlechterung des Erhaltungszustands zu befürchten ist, besteht akuter Handlungsbedarf. Zur Feststellung der Dringlichkeit muss über die Gebietsgrenze auf die Umgebung und das weitere Natura 2000-Gebietsnetz hinaus geschaut werden. Wenn demnach das Vorkommen bedeutend ist, sind diese Flächen bei der Bearbeitung als besonders dringlich hervorzuheben. Zweifelsfälle sind mit SGD / LUWG abzustimmen. e. Überlagern sich bei Maßnahmen für die FFH-LRT bzw. die FFH-/VS-relevanten Tierarten- bzw. deren Habitate in den dafür geeigneten Zielräumen die Ziele oder entstehen Zielkonflikte, die sich auf die Maßnahmenplanung auswirken, sind die Maßnahmen entweder auf die nach dem methodischen Rahmen des LUWG besonders prioritären Arten und FFH-LRT auszurichten (besondere Einzelwerte) oder darauf, dass möglichst mehrere Schutzgüter gleichzeitig gut berücksichtigt werden ( hot spots der Vielfalt). Dies ist jeweils mit den zuständigen SGD abzustimmen. f. Im Bereich von Kernflächenkomplexen (in denen sich die Ansprüche mehrerer LRT bzw. FFH/VS-relevanter Arten überlagern) sind Ziele und Maßnahmen auf der Basis der synoptischen Betrachtung aller relevanten Daten (unter Einbeziehung von Expertenwissen) und der Abwägung der Prioritäten zu formulieren. Dies kann dazu führen, dass keine auf den LRT bzw. die einzelne Art flächenbezogenen Maßnahmen formuliert werden, sondern nur Maßnahmen aus der synoptischen Betrachtung für den Kernflächenkomplex unter Berücksichtigung auch von Vernetzungsaspekten. Die Prioritätenabwägung erfolgt in enger Abstimmung mit den zuständigen SGD. 2. Erarbeitung der Daten für die Grundlagenkarte (ArcGIS) a. Darstellung der Abgrenzungen der FFH-LRT mit den Erhaltungszustandsbewertungen b. Darstellung der Fundorte und Habitate/Lebensräume der FFH- / VSG- und ggf. weiterer relevanter Tierarten (ggf. auch differenziert nach Bedeutung, aktuellem Zustand und Potential etc.) c. Die Karten werden auf der Grundlage der digitalen Luftbilder und der digitalen topgraphischen Karte (DTK 25) erstellt. Bei der DTK 25 wird ausschließlich der Grundlayer (in schwarzer Farbe) verwendet d. Der Maßstab variiert je nach Gebietsgröße zwischen 1 : und 1 : e. Berücksichtigung der Dokumentation zur standardisierten Kartengestaltung! 3. Erstellung einer Karte Entwicklungsziele und Maßnahmen (ArcGIS) (mit Benennung der Maßnahmen) a. Getrennte Darstellung der Erhaltungs- und Entwicklungsziele für die FFH-LRT und die FFH/VSG-relevanten Arten in Ziel- bzw. Teilzielräumen
11 Leistungsverzeichnis zur Erarbeitung eines Bewirtschaftungsplans für NATURA 2000-Gebiete in Rheinland-Pfalz 11 b. Den Zielräumen werden die vorgesehenen Maßnahmen ohne Flächenbezug über Maßnahmenkürzel zugeordnet. c. Die Karten werden auf der Grundlage der digitalen Luftbilder und der digitalen topgraphischen Karte (DTK 25) erstellt. Bei der DTK 25 wird ausschließlich der Grundlayer (in schwarzer Farbe) verwendet d. Der Maßstab variiert je nach Gebietsgröße zwischen 1 : und 1 : e. Berücksichtigung der Dokumentation zur standardisierten Kartengestaltung! 4. Erarbeitung eines ArcGIS-Projektes (ESRI) a. Übernahme der aktualisierten Biotoptypen-Daten (BT-Shapefile) aus GISPAD inkl. Biotoptypencode, Erhaltungszustandsbewertung und FFH-LRT b. Übernahme der Abgrenzungen der aktualisierten Fundorte Tiere (FT-Shapefile) bzw. der Habitate der Tierarten c. Digitalisierung der Zielräume (Erhaltungsziele, Entwicklungsziele) und Zuordnung der Maßnahmenkürzel d. Erstellung eines GeoPDF zur Darstellung der Grundlagendaten und der Entwicklungszielräume und Bearbeitung des GeoPDF unter Berücksichtigung der Anleitung zur Erstellung eines GeoPDF mit Adobe Acrobat e. Erstellung eines Layouts für die Grundlagendatenkarte (FFH-LRT ggf. mit Erhaltungszustand und Tierhabitate der FFH-/VSG-relevanten Arten - der Maßstab orientiert sich an der Gebietsgröße) unter Berücksichtigung der Dokumentation zur standardisierten Kartengestaltung f. Erstellung eines Layouts für die Entwicklungszielkarte (Maßstab orientiert sich an der Gebietsgröße) unter Berücksichtigung der Dokumentation zur standardisierten Kartengestaltung g. Verlinken aus ArcGIS heraus auf den Bewirtschaftungsplan (PDF des Erläuterungstextes) 5. Fotodokumentation a. Erarbeitung einer Fotodokumentation als Anlage mit ca. 10 Fotos bei kleineren und 30 Fotos bei größeren Gebieten 6. Erstellung einer PowerPoint-Präsentation (ppt) zur Vorstellung der Planentwürfe (ein Folienmaster im "corporate design" des AG wird zur Verfügung gestellt) Zusatzinformation: Die Biotopbetreuer und PAULa-Berater stehen max. 20 Stunden zur Verfügung. Dies ist bei der Terminkoordinierung und der Dauer der Beratungsgespräche zu berücksichtigen. Es erfordert auch eine Absprache zwischen den Büros, denn einige Biotopbetreuer / PAULa-Berater sind für mehrere NATURA 2000-Gebiete zuständig. 9. Dokumentation der Maßnahmenplanung in GISPAD 1. Maßnahmenempfehlungen für herausragende, besonders wichtige bzw. bedeutende, i. d. R. kleinräumige Offenland-FFH-LRT-Flächen werden in der GISPAD-Objektklasse MAS dokumentiert (vgl. Schaubild zur Maßnahmenplanung) a. Darstellung flächenbezogener Erhaltungsmaßnahmen für herausragende, besonders wichtige bzw. bedeutende, i. d. R. kleinräumige FFH-LRT-Flächen b. Darstellung flächenbezogener Erhaltungsmaßnahmen für FFH/VSG-relevante Arten und LRT, wo fachlich begründet, z. B. Schutz von konkreten Horst- und Höhlenbäumen oder Larvenlebensräumen (Fließgewässerabschnitten mit geeigneten Erlenbeständen) von Oxygastra curtisii etc. c. Die Abgabe der MAS-Objekte erfolgt als Shapefile und im xml-export-format, die einer abschließenden Prüfung durch ein externes Büro unterzogen werden. Nach
12 Leistungsverzeichnis zur Erarbeitung eines Bewirtschaftungsplans für NATURA 2000-Gebiete in Rheinland-Pfalz 12 der Prüfung ist ein Prüfprotokoll mit ggf. noch vorhanden systematischen bzw. inhaltlichen Korrekturen abzuarbeiten. 10. Rückkopplung der Maßnahmenkonzeption Nach Erstellung der Maßnahmenkonzeption werden folgende Abstimmungen durchgeführt: 1. Auftraggeber 2. Forstämter 3. Privatwaldbesitzer 4. Landwirtschaftskammer (LWK) 5. ggf. Wasserwirtschaftsverwaltung 6. Regionale Artenkenner Dazu wird den oben genannten Stellen die Information/Maßnahmenkonzeption über das Internet (via LANIS) zur Verfügung gestellt und Gelegenheit zur fachlichen Stellungnahme gegeben. Die Anregungen werden von Ihnen geprüft und in Abstimmung mit der zuständigen SGD eingearbeitet. Kalkulationsrelevante Hinweise für die einzelnen Gebiete sind in den Datensteckbriefen zu finden! Termine müssen gehalten werden! Angebote bitte pro NATURA 2000-Gebiet aufgeschlüsselt nach den einzelnen Kostenpunkten 2 bis 10.
13 Leistungsverzeichnis zur Erarbeitung eines Bewirtschaftungsplans für NATURA 2000-Gebiete in Rheinland-Pfalz 13 Abkürzungen (alphabetisch) BK Biotopkataster BT Biotoptyp BWP Bewirtschaftungsplan DLR Dienstleistungszentrum ländlicher Raum DTK 25 Digitale topographische Karte (Maßstab 1 : ) FFH Fauna-Flora-Habitat FFH-RL Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie GB Geschützte Biotoptypen (gemäß 28 LNatSchG) HpnV Heutige potentielle natürliche Vegetation LANA Länderarbeitsgemeinschaft Naturschutz LANIS Landschaftsinformationssystem (der Naturschutzverwaltung in Rheinland-Pfalz) LBM Landesbetrieb Mobilität LEP Landesentwicklungsprogramm LGB Landesamt für Geologie und Bergbau LRT Lebensraumtyp LUWG Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht LWK Landwirtschaftskammer MAS Objektklasse Maßnahmen MULEWF Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten OSIRIS Objektorientierte Sachdatenbank im räumlichen Informationssystem PAULa Programm Agrar-Umwelt-Landschaft RLP Rheinland-Pfalz SGD Struktur- und Genehmigungsdirektion (Nord und Süd) VBS Planung vernetzter Biotopsysteme VSG Vogelschutzgebiet VS-RL Vogelschutz-Richtlinie
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