Die Offene Ganztagsschule im Primarbereich in Nordrhein-Westfalen: aktueller Stand zu Beginn des Schuljahres 2003/2004

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1 Der Direktor des Landschaftsverbandes Rheinland BERICHTSVORLAGE für Datum Auskunft erteilt Herr Mavroudis öffentliche nichtöffentliche Zeichen X Sitzung Sitzung /0 Nr. Federführung 11/ Ju Beratungsfolge Sitzungstermin Landesjugendhilfeausschuss Betreff Die Offene Ganztagsschule im Primarbereich in Nordrhein-Westfalen: aktueller Stand zu Beginn des Schuljahres 2003/2004 Stichwort für Dokumentation Offene Ganztagsgrundschule NRW Bericht Mit Erlass vom hat das Ministerium für Schule, Jugend und Kinder des Landes Nordrhein-Westfalen (kurz: MSJK) den Einstieg in die Offene Ganztagsschule im Primarbereich eingeleitet. Die Ziele sind bekannt: Unterricht und Angebote von außerschulischen Partnern aus insbesondere Jugendhilfe, Sportvereinen und Organisationen der Kultur sollen zu einem Gesamtkonzept von Betreuung, Förderung und Bildung zusammen wachsen; bis zum Jahr 2007 sollen Ganztagsplätze für 25 Prozent aller Grundschulkinder in möglichst allen Kommunen in Nordrhein- Westfalen eingerichtet werden. Die Schulträger, die im kommenden Schuljahr Offene Ganztagsgrundschulen einrichten wollten, hatten bis zum Gelegenheit Anträge zu stellen. Im Folgenden werden einige wesentliche quantitative und qualitative Merkmale der Offenen Ganztagsschulen im Primarbereich zu Beginn des Schuljahres 2003/2004 skizziert (Teil A). Es geht um Fragen wie: Wie viele Ganztagsgrundschulen gehen an den Start? In welchen Kommunen? Mit welchen Konzepten? Weiterhin wird über aktuelle wie geplante Entwicklungen und Angebote rund um die Offene Ganztagsschule im Primarbereich informiert (Teil B). Teil A Quantitative und qualitative Merkmale der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich im Schuljahr 2003/2004 (Stand: ) Bei der folgenden Darstellung ist zu berücksichtigen, dass als Grundlage für insbesondere qualitative Aussagen zu inhaltlichen Punkten nur begrenzt Material vorlag. Die Antragsunterlagen liegen bei den Bezirksregierungen; zur Verfügung standen Kopien der Kurzkonzepte der Schulträger und der Schulen aus dem Rheinland. Der Rückgriff auf einige exemplarische Konzepte erlaubt von daher nur Aussagen über Tendenzen sowie die Formulierung von Thesen die bei der weiteren Begleitung der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich zu prüfen sind.

2 Quantitative Rahmendaten zur Offenen Ganztagsschule im Primarbereich Der Herausforderung, Grundschule als Lern- und Lebensraum zu gestalten, stellen sich im ersten Schuljahr 2003/2004 insgesamt 234 Schulen. Damit hat das Land zwar nicht die im Vorfeld des Erlasses formulierte Zielvorgabe von ca. 300 Schulen im ersten Bewilligungszeitraum erreicht. Angesichts der vielen kritischen Stimmen und der anfänglichen Zurückhaltung von Schulträgern konnte Schul- und Jugendministerin Ute Schäfer am gleichwohl verkünden: Das ist quasi aus dem Stand heraus ein beachtlicher Erfolg. (...) Ich bin überzeugt, dass wir am Anfang einer Erfolgsgeschichte stehen. (...) Die offene Ganztagsgrundschule wird unseren Schulalltag verändern. Sie wird entscheidend dazu beitragen, Familie und Beruf besser miteinander zu vereinbaren, und sie wird einen wichtigen Impuls für mehr Chancengleichheit und für eine bessere, individuellere Förderung der Kinder vom ersten Schultag an leisten. (Presseerklärung vom , Anlage 1) Aus der beiliegenden Presseerklärung geht hervor, welche Schulträger mit jeweils wie vielen Schulen starten. Die Gesamtzahl von 240 Schulen (= Summe der eingereichten Anträge) hängt u. a. damit zusammen, dass zwischenzeitlich Schulträger ihren Antrag zurück gezogen haben (Wuppertal) oder dass auf Grund fehlender Unterlagen noch keine Bewilligung erfolgt ist. Die folgende Tabelle informiert über die Verteilung auf die Regierungsbezirke, Schülerzahlen sowie die Anzahl privater Ersatzschulen: Bezirksregierung Kommunaler Schulträger Ersatzschulträger Schulen Schüler Köln Düsseldorf Münster Arnsberg Detmold Insg. Rheinland Insg. Westfalen Insg. NRW Die Anzahl von beantragten Offenen Ganztagsgrundschulen pro Kommunen ist unterschiedlich. Die meisten steigen mit ein bis zwei Schulen ein (51 kommunale Schulträger): Man will dabei sein, zugleich aber erst einmal Erfahrungen mit Modellschulen sammeln um dann zu prüfen und zu entscheiden, ob die Offene Ganztagsgrundschule das richtige Angebot für die jeweilige Bedarfslage vor Ort ist. In größerem Umfang planen insbesondere einige größere Städte die Einführung der Offenen Ganztagsgrundschule: Bochum (10), Dortmund (28), Duisburg (9), Düsseldorf (7), Essen (7), Münster (11) aber auch einige kleinere Kommunen wie Hamm (10), Dinslaken (10) oder Schwerte (8). Dinslaken, Schwerte, Rommerskirchen und Neukirchen-Seelscheid wollen Ganztagsplätze an allen Grundschulen einrichten. Im Durchschnitt sind pro Schule zwei Ganztagsgruppen geplant, wobei es auch hier Ausnahmen gibt: z. B. Burscheid (eine Schule mit 100 Plätzen), Castrop-Rauxel (zwei Schulen mit jeweils 100 Plätzen), Kamp-Lintfort (eine Schule mit 90 Plätzen), Petershagen (eine Schule mit 25 Plätzen), Dorsten (eine Schule mit 16 Plätzen), Gronau (eine Schule mit 20 Plätzen), Kempen (zwei Schulen mit insg. 45 Plätzen), Salzkotten (eine Schule mit 15 Plätzen).

3 Die Programme Schule von acht bis eins, 13plus, SiT, Hort Nach derzeitiger Aktenlage haben 11 Schulträger die Einführung der Offenen Ganztagsgrundschule mit der Auflösung von Hortplätzen (insg. 303 Plätze) verknüpft: Schulträger Anzahl Schulen Anzahl Schüler Auflösung Hortplätze Detmold Plätze Erkrath Plätze Langenfeld Plätze Kamp-Lintfort Plätze Kempen Plätze Leichlingen Plätze Lippstadt Plätze Mönchengladbach Plätze Moers Plätze Paderborn Plätze Schwerte Plätze Die Mehrzahl der eingebrachten Plätze stammt aus Einrichtungen in kommunaler Trägerschaft. Nur vereinzelt wurden Plätze aus Einrichtungen in freier Trägerschaft überführt (im Bereich der Bezirksregierung Düsseldorf: 40 von 153 Plätzen), was u. a. mit bestehenden vertraglichen Verpflichtungen/Laufzeiten, aber auch mit der Zurückhaltung freier Träger zu tun haben dürfte. Was die geringe Gesamtzahl der eingebrachten Hortplätze angeht, so ist anzunehmen, dass dies mit der starken öffentlichen Kritik zu tun hat, weshalb viele Kommunen (noch?) davor zurück schrecken, ihre Hortplätze aufzulösen. Eine weitere Rolle dürfte die fachliche Überlegung gespielt haben, den Hort als qualitatives Angebot für Kinder mit besonderem Förderbedarf zu erhalten sowie die Hoffnung auf eine Änderung der landespolitischen Position in den nächsten Monaten. Für die Programme Schule von acht bis eins, 13plus und Schülertreffs in Tageseinrichtungen für Kinder (SiT) angeht, so liegen hier nur Zahlen für den Bereich der Bezirksregierung Düsseldorf vor: Schulträger Insgesamt beantragte Schulen insg. Auflösung Schule 8-1 Auflösung 13plus Auflösung SiT Gruppen 43 Gruppen 6 große Gruppen 2 kleine Gruppen Demzufolge ist die Einführung der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich zurzeit eng mit der Auflösung bisheriger Angebote aus den Programmen Schule von acht bis eins und 13plus verknüpft. Bei SiT herrscht dagegen, wie bei den Hortplätze, bei den Trägern noch Zurückhaltung, was ähnliche Beweggründe haben dürfte. Zu vermuten ist, dass es vergleichbare Tendenzen auch bei den Schulträgern aus den Bereichen der Bezirksregierungen Köln, Münster, Detmold und Arnsberg gibt. Die Bewilligung der Anträge ist inzwischen erfolgt. Dabei wurden folgende Kriterien herangezogen: Parallelangebote am Nachmittag an einer Schule sind ausgeschlossen. Nur in begründeten Einzelfällen sind bei Bedarf Angebote der Schule von acht bis eins zulässig (wenn es ein entsprechendes Angebot bereits gibt).

4 - 4 - Wer Schule von acht bis eins in die offene Ganztagsgrundschule überführt, muss auch ein an der selben Schule vorhandenes Angebot aus 13plus und Schülertreffs in der Tagesstätte (SiT) einbringen. Dies gilt auch umgekehrt. Ein Ausbau von Schule von acht bis eins, 13plus und SiT ist nur in Einzelfällen möglich. Dabei sollen, sofern Mittel zur Verfügung stehen, vorrangig Gemeinden berücksichtigt werden, die bisher keines dieser Angebote vorhalten. Was die Zukunft der verschiedenen Programme angeht, so gibt es nach wie vor die Absicht des Landes, ab 2007 keine Parallelangebote mehr zu fördern. Der Rückzug aus der Finanzierung der Horte bedarf einer gesetzlichen Regelung, die allerdings erst noch vom Landesgesetzgeber zu treffen ist. 3. Qualitative Aussagen zur Offenen Ganztagsschule im Primarbereich Mit einigen Schlaglichtern sollen wichtige inhaltlich-konzeptionelle Aspekte der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich beleuchtet werden. Zur Illustration werden anonymisierte! Auszüge aus Anträgen von Schulträgern aus dem Rheinland beigefügt. Zu beachten ist, dass die Bezugsquelle für die folgenden Aussagen, Auszüge aus den eingereichten Anträgen der Schulträger, den Planungsstand wiederspiegeln. Viele Handlungsschritte wie die Suche nach Trägern für geplante Angebote oder der Abschluss von Kooperationsvereinbarungen waren zum Zeitpunkt noch nicht erfolgt. 3.1 Der kommunale Planungsprozess und die Beteiligung der Jugendhilfe Auf der Grundlage der Kurzkonzepte der Schulträger lässt sich die These formulieren, dass in den meisten Fällen versucht wurde, bei der kommunalen Planung der Offenen Ganztagsgrundschulen Schul- und Jugendhilfeseite zusammen zu bringen: durch gemeinsame Treffen von Jugendhilfe- und Schulausschuss, durch die Einrichtung von Lenkungs- und/oder Planungsgruppen unter Beteiligung der verschiedenen Ämter, durch die gegenseitige Teilnahme an Schul- und Jugendhilfegremien (z. B. AG nach 78 SGB III) als Beispiel ist ein Auszug aus dem Antrag eines Schulträgers beigefügt (Anlage 2). Nicht beurteilt werden kann, ob die gemeinsame Arbeit über organisatorische Fragen (z. B. Daten zu Bedarfen) oder eine formale Beteiligung hinaus auch die inhaltlich-konzeptionelle Ebene betraf und hier gemeinsame Produkte ein von Jugendhilfe und Schule abgestimmtes kommunales Ganztagskonzept entwickelt wurden. Eine strukturelle Hürde dürfte sein, dass die Schulträger die Federführung in vielen Fällen den Schulverwaltungsämtern übertragen. Da diese aber bisher oft nicht mit fachlich-konzeptionellen Planungen befasst waren (da Aufgabe der Schulämter), fehlt es an entsprechenden Planungsund Kooperationsroutinen. Gleichwohl darf vermutet werden, dass hier mit der Zeit entsprechende personelle und strukturellfachliche Kooperationsnetze wachsen. Insofern stellt die Offene Ganztagsgrundschule auch eine Chance dar für verbesserte kommunale Planungs- und Kommunikationsnetze. Ein offene Frage bleibt, ob wie im Erlass zu Zuwendungen... (vom , Pt. 4 a) vorgesehen die örtlichen Träger der freien Jugendhilfe bei den kommunalen Planungsprozessen beteiligt wurden.

5 Pädagogische Schwerpunkte in den Ganztagskonzepten der Schulen Entsprechend den offen gehaltenen Landesrichtlinien gibt es bei den Ganztagskonzepten große Unterschiede, was pädagogische Ausrichtung und Schwerpunktsetzungen angeht. Idealtypisch zeichnen sich folgende Konzepte ab: das schulische Förderkonzept: im Mittelpunkt stehen den Unterricht ergänzende Förderangebote wie Nachhilfeunterricht, Hausaufgabenhilfe, zusätzlicher Musikunterricht; das Betreuungskonzept: Betreuungsangebote machen den Großteil der Zeit aus; das Freizeit -Konzept: Sport, Spaß und Spiel sind der rote Faden der Angebote, es geht um kreative Freizeitgestaltung, von den Kindern selbst zu gestaltende Freiräume; das Förderkonzept: hier gibt es bestimmte pädagogische Förderschwerpunkte wie z. B. Spracherziehung, soziales Lernen, musisch-künstlerische Förderung, Ernährung und Gesundheit, Naturerleben, Umgang mit Medien; teilweise bezieht sich das Förderkonzept auf benachteiligte Zielgruppen wie z. B. Kinder aus Migrantenkulturen; das ganzheitliche Konzept: angestrebt wird eine Förderung und Bildung der einzelnen Kinder in allen Bereichen, die Schule wird als Lern- und Lebensraum angesehen, den es zu gestalten gilt, der Stadtteil mit seinen Besonderheiten wird in den Blick genommen, Elemente von Förder-, Freizeit- und Betreuungskonzept werden zusammen geführt (Anlage 3 bietet ein Beispiel). Alle Konzepte scheinen gut vertreten, es gibt also kein Übergewicht z. B. von schulischem Förderkonzept und Betreuungskonzept. Die genaue quantitative Verteilung der Konzepte lässt sich zurzeit gleichwohl nicht festlegen. 3.3 Das Ganztagsmodell Zwischen Angebotsschule, Gruppe und Klassenzug Ganztag : die in der Fachdiskussion gehandelten Modelle (vgl. z. B. Jugendhilfe Report 1/03, S. 12 ff.) finden sich nur bedingt in der geplanten Praxis wieder. Das Modell einer Angebotsschule alle Schüler/Innen nehmen am Ganztag teil scheint zurzeit nicht geplant. Keiner der gesichteten Anträge sieht dieses Modell vor. Das Modell Klassenzug kommt zwar vor, ist allerdings die Ausnahme. Die überwiegende Zahl der Antragsteller wählt das Modell Gruppe : Schüler/Innen, in der Regel aus verschiedenen Jahrgängen, kommen in einer Gruppe Ganztag zusammen. Dieses Modell entspricht den bekannten Strukturen aus den bisherigen Ganztagsprogrammen von Schule und Jugendhilfe, verspricht am meisten Flexibilität und scheint am besten zur Bedarfslage, so wie die Planer vor Ort diese einschätzen, zu passen. 3.4 Zwischen additiven Angeboten und Rhythmisierung Die Entscheidung für das Modell Gruppe bedeutet, dass bei den bisherigen Ganztagskonzepten eine Rhythmisierung von Unterricht und außerunterrichtlichen Angeboten schon aus organisatorischen Gründen nicht vorgesehen bzw. machbar ist. Die Kinder kommen aus verschiedenen Klassen in der Gruppe zusammen; das geschieht im Anschluss an den Vormittag, an dem der Unterricht stattfindet (siehe Anlage 4, Organisationsplan für die Jahrgänge 1-4). Wie Rhythmisierung aussehen könnte, dokumentiert das beigefügte Programm eines 1. Klassezuges Ganztag (Anlage 5): eines der zuvor angesprochenen raren Modelle. Hier sind Unterricht und außerunterrichtliche Angebote über den ganzen Tag verteilt.

6 - 6 - Die zurzeit noch seltene Rhythmisierung der Angebote bedeutet aber nicht, dass es keine inhaltliche Verzahnung geben soll. Hier ist es eher die Regel, dass Verläufe und Erfahrungen aus dem Unterricht in den Nachmittag transportiert werden sollen: insbesondere durch die geregelte Kommunikation der verschiedenen, in der Ganztagsschule tätigen Professionen im Alltag. Hinzu kommt, dass es einige Konzepte gibt, die eine Mitarbeit von Lehrkräften in den außerunterrichtlichen Angeboten vorsehen. 3.5 Die Beteiligung der Kinder- und Jugendhilfe Grundsätzlich ist festzustellen, dass die meisten Ganztagskonzepte die Zusammenarbeit mit der Kinder- und Jugendhilfe vorsehen allerdings in unterschiedlicher Form. Die Schule kooperiert mit einem Träger, der die Gesamtverantwortung für die außerunterrichtlichen Angebote übernimmt und diese entweder mit eigenem Personal durchführt oder aber seinerseits Honorarkräfte einkauft. In einigen Fällen übernimmt das Jugendamt diese Gesamtverantwortung, stellt Fachkräfte und/oder Honorarkräfte ein. Die Schule kooperiert mit verschiedenen Trägern, Vereinen, Honorarkräften; die Gesamtverantwortung bleibt in der Regel bei der Schulleitung. Wo es schuleigene Fördervereine gibt, die bisher Betreuungsangebote durchgeführt haben, übernehmen diese in vielen Fällen die Verantwortung für die Gestaltung der außerunterrichtlichen Angebote. Die Fördervereine sind zwar in der Regel als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt; die Nähe zur Schule wirft aber die Frage auf, ob damit dem Anspruch der Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule genüge getan ist. Darüber hinaus gibt es Konzepte, die vorsehen: Die Schule kauft sich Honorarkräfte ein und/oder stellt z. B. Erzieher/Innen ein, um die Ganztagsangebote zu sichern. Mit den Fachkräften aus der Jugendhilfe kommt zwar das Know-how in die Schule; eine Kooperation auf Trägerebene findet aber (zunächst) nicht statt. Bei der Entscheidung über die Bewilligung der Anträge seitens des MSJK wurde gleichwohl festgelegt, Anforderungen der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich weich zu handhaben und die Weiterentwicklung entsprechender Konzepte als Prozess zu betrachten bei dem der Fachberatung (z. B. der Landesjugendämter) eine wichtige Rolle zukommt. Die verschiedenen Modelle haben auch Folgen für die Frage, in welchem Umfang die Jugendhilfe an Planungsprozessen und in schulischen Gremien beteiligt ist, welche Mitspracherechte es z. B. gibt. Zuversichtlich stimmt, dass in den meisten Anträgen gute Absichten formuliert werden. Geplant ist die Teilnahme der außerunterrichtlichen Fachkräfte/Trägervertretungen an der Schulkonferenz und die Einrichtung von Konferenzen für alle am Ganztag beteiligten Professionen. 3.6 Träger und Personal der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich Das in den Anträgen benannte Personal spiegelt die gesamte Spannbreite dessen wieder, was im Erlass zur Offenen Ganztagsschule im Primarbereich (vom , Pt. 3) aufgeführt wird: Vertreten sind die in der Kinder- und Jugendhilfe tätigen Professionen (Sozialarbeiter/Innen, -pädagogen/innen, Erzieher/Innen, Psychologen/Innen), Fachkräfte aus dem Bereich Musik, Übungsleiter aus dem Sport sowie Studenten/Innen, Eltern, Ehrenamtler, ältere Schüler/Innen. Grundsätzlich sind keine Anträge bekannt, die nur nichtprofessionelles Personal vorsehen. Eine Aussage zur quantitativen Verteilung der einzelnen (Fach-)Kräfte ist allerdings nicht möglich. Was die Träger angeht, so kommt dem Sport und dem Musikbereich eine besondere Bedeutung zu, ist doch die Zusammenarbeit mit Vertretern aus diesen Bereichen in fast allen Anträgen vorgesehen. Das hängt insbesondere mit den entsprechenden Ganztagsprogrammen zusammen, die entsprechende Förderschwerpunkte aufweisen. Eine Rolle dürfte zudem das frühe und starke Interesse der jeweiligen Dachverbände an der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich spielen (siehe weiter unten bei Rahmenkooperationsvereinbarungen...).

7 - 7 - Ein Problem, das in Beratungsprozessen immer wieder kommuniziert wird, ist, Schulen und Träger der Jugendhilfe zusammen zu bringen. Erstere kennen Anbieter und Strukturen der Jugendhilfe oft nicht; interessierte freie Träger wiederum wissen nicht, wie sie mit Schulen in Kontakt kommen sollen. Hier ist die Steuerungs- und Beratungsfunktion der Jugendämter, aber auch der örtlichen Trägerverbände gefragt. 3.7 Die Finanzierungskonzepte Eine Sichtung der eingereichten Finanzierungspläne war nicht möglich. Vor dem Hintergrund der Fachberatung von Antragstellern und der Präsentationen von Ganztagsmodellen bei Fachveranstaltungen kann allerdings folgende These formuliert werden: Da die Mittel gemäß Modellrechnung des Landes (insg ,- Euro pro Platz und Jahr) nicht ausreichen, kalkulieren viele Kommunen mit einem Eigenanteil zuzüglich der Elternbeiträge. Damit wird nicht von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, mit Hilfe des Elternbeitrages den Eigenanteil zu reduzieren. Außerdem wird der Elternbeitrag im Durchschnitt bei 50,- bis 70,- Euro angesetzt. Damit kalkulieren die Kommunen mit ca ,- Euro pro Ganztagsplatz im Jahr. Welche Leistungen damit erbracht werden können, werden die nächsten Monate zeigen, wenn es darum geht, die Modellrechnungen in die Praxis umzusetzen. 3.8 Die Kooperationsvereinbarungen Die Schulträger sollen mit den jeweiligen außerunterrichtlichen Partnern Kooperationsverträge abschließen, in denen die jeweiligen Rechte und Pflichten dokumentiert sind. Kopien der Verträge sollten mit den Antragsunterlagen bei den Bezirksregierungen eingereicht werden (Erlass vom , Zuwendungen..., Pt. 4). Von Seiten des Landes gibt es keine Musterverträge; die Rahmenvereinbarungen auf Landesebene (siehe weiter unten) dienen der Orientierung, ersetzen aber nicht die Kooperationsverträge vor Ort. Die Kooperationsverträge bieten außerschulischen Partnern wie z. B. Trägern der freien Jugendhilfe die Chance, eigene Leistungen ebenso wie Handlungsspielräume bei der Gestaltung des Ganztagsprogramms im Raum Schule vorab zu klären und fest zu vereinbaren. Wesentliche Punkte sollten sein: Konzept, Umfang und Kosten der garantierten Angebote, Personal: Qualifikation, Dienst- und Fachaufsicht, Weisungsbefugnisse, Kooperation im Alltag: Praxisreflexion und Planung, Datenschutz, Ressourcen: Sachmittel, Räume, Schlüsselgewalt etc., Mitwirkung in den jeweiligen Gremien und bei der Qualitätsentwicklung zur Konzeption Ganztag, Umgang mit Konflikten. Insbesondere die Frage der Anstellung des eigenen Personals und die der Weisungsbefugnis verdient Beachtung. Wer ist Anstellungsträger, und wer entscheidet mit bei der Auswahl z. B. von Honorarkräften? Gibt es weisungsbefugte Verantwortliche, und zwar mit Blick auf alle in der Offenen Ganztagsgrundschule tätigen Fachkräfte? Hier bietet der Erlass (vom ) den Trägern durchaus Spielraum, unter Punkt 3.2 heißt es: Stellt ein außerschulischer Träger Personal zur Verfügung oder ist Personal ehrenamtlich tätig, sind die Rechte und Pflichten der Beteiligten in einer Kooperationsvereinbarung festzuhalten. Der Blick auf erste vorliegende Entwürfe von Kooperationsverträgen zeigt, dass die Schulträger hier durchaus zu anderen Regelungen neigen könnten, wenn es etwa heißt: Die haupt-, nebenund ehrenamtlichen Kräfte werden im Einvernehmen mit der Schulleitung vom Trägerverein gestellt. Eine solche Regelung könnte der Schulleitung in letzter Konsequenz die Möglichkeit eröffnen, in die Personalautonomie des Trägers einzugreifen.

8 - 8 - Quantitative und qualitative Aussagen darüber, wie Kooperationsvereinbarungen konkret aussehen, sind allerdings zurzeit nicht möglich. Wie sich bei der Sichtung der Anträge durch die Bezirksregierungen herausstellte, fehlten diese in vielen Fällen. Mögliche Gründe waren das enge Zeitfenster zwischen Veröffentlichung des Erlasses und Antragsfrist; hinzu kamen Bedenken der Schulträger, vor der Bewilligung der Anträge rechtsverbindliche Verträge abzuschließen. Das MSJK hat den Kommunen deshalb eine Nachreichfrist bis zum eingeräumt. Allerdings kann das Fehlen schriftlich fixierter Kooperationsvereinbarungen bei der Entscheidung über die Weiterförderung im Schuljahr 2004/2005 eine Rolle spielen. Teil B Entwicklungen und Angebote rund um die Offene Ganztagsschule im Primarbereich Die folgenden Punkte informieren über Entwicklungen und Angebote, die mit der Einführung der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich direkt oder indirekt zu tun haben. 1. Landesweite Beratungsstrukturen Zur Unterstützung der Einführung der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich hat das MSJK eine landesweite Beratergruppe ins Leben gerufen. Mitglieder sind die jeweils zuständigen Vertreter/Innen der Bezirksregierungen Köln, Düsseldorf, Detmold, Arnsberg, Münster, des Landesinstituts für Schule, Soest, der Landesjugendämter Rheinland und Westfalen-Lippe. Beim ersten gemeinsamen Treffen am im MSJK wurde die Aufgabe der Beratergruppe wie folgt definiert: Die Arbeitsgruppe habe keinen politischen Auftrag. Sie soll vor Ort eine in sich kohärente und zuverlässige Beratung für Kommunen und freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe sicherstellen. (Auszug Protokoll) Konkret geht es somit darum, Aktivitäten rund um die Offene Ganztagsschule im Primarbereich untereinander abzustimmen, gemeinsame Angebote wie Beratungen, Workshops, Fortbildungen (siehe weiter unten) zu planen und Erfahrungen aus der jeweiligen Beratungspraxis zusammen zu tragen. Im Mittelpunkt des zweiten Treffens am stand der gemeinsame Abstimmungsprozess über die vorliegenden Anträge zur Offenen Ganztagsschule im Primarbereich. Beim bevorstehenden Treffen am wird es u. a. darum gehen, mögliche Änderungen am Erlass Offenen Ganztagsschule im Primarbereich zu beraten. Aus Sicht der Verwaltung ist mit der landesweiten Beratergruppe ein wichtiges Gremium für die Kooperation der Schul- und Jugendhilfeinstitutionen und für die Berücksichtigung der Jugendhilfe bei der weiteren Entwicklung der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich geschaffen worden. Das Landesjugendamt Rheinland ist weiterhin Mitglied der Interministeriellen Arbeitsgruppe Offene Ganztagsschule (IMAG), die das MSJK parallel zur Einführung der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich eingerichtet hat. In der IMAG vertreten sind die Staatskanzlei, das Finanzministerium, das Innenministerium, das Ministerium für Städtebau, Wohnen, Kultur und Sport, der Städtetag, der Landkreistag, der Städte- und Gemeindebund NRW, die Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege NRW sowie die Landesjugendämter. An dieser Stelle sei noch erwähnt, dass die landesweite Beratergruppe bei dem Treffen am auch über die Rolle der seit Jahren bestehenden Konsultationsgespräche zwischen Landesjugendämtern und Bezirksregierungen diskutiert hat. Festgestellt wurde, dass die Konsultationsgespräche nicht als Gremium für Beratung und Begleitung der Offenen Ganztagsgrundschule anzusehen sind, da sie sich mit Fragen der Kooperation von Jugendhilfe und Schule im Allgemeinen beschäftigen. Gleichwohl wurde die unterstützende Funktion untermauert, die die Konsultationsgespräche für die Einführung der Offenen Ganztagsgrundschule haben: z. B. durch entsprechende Schwerpunktsetzungen bei den Konferenzen Netze der Kooperation.

9 Qualifizierungsangebote: Workshops und Fortbildungen Um die Einführung der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich zu unterstützen, plant das MSJK die Durchführung von Workshops und Fortbildungen. Innerhalb der landesweiten Beratergruppe wurden zwei Arbeitsgruppen gebildet, um diese Angebote jeweils vorzubereiten. Es sind zunächst Workshops für verschiedene Zielgruppen geplant. Das Landesjugendamt Rheinland ist an Konzeptentwicklung und Planung beteiligt; Veranstalter sollen die Bezirksregierungen sein. Sogenannte Starter-Workshops sollen im November 2003 stattfinden und richten sich an die Schulträger, die dieses Jahr Offene Ganztagsgrundschulen einrichten. Teilnehmen sollen die vor Ort jeweils verantwortlichen Vertreter von Schul- und Jugendhilfeseite einschließlich der freien Träger (maximal fünf Personen pro Schulträger). Das Ziel ist es zum einen, Modellschulen zu präsentieren Good-practice-Beispiele zu wichtigen Punkten wie Bedarfsermittlung, Finanzierung, Ganztagskonzept, Kooperationsvereinbarung etc. und ein Forum für vorhandene Fragen anzubieten; zum anderen sollen Erfahrungen mit Hürden und erfolgreichen Wegen aus der Antragsphase der Kommunen gesammelt werden. Anfang des nächsten Jahres (geplant: Februar 2004) sollen Workshops angeboten werden für die Gemeinden, die zum Schuljahr 2004/2005 starten wollen. Das Konzept wird sich an dem der Starter-Workshops orientieren. Ablauf sowie Zeitpunkt sind zurzeit noch offen. Mit Fortbildungen will das MSJK die Fachkräfte qualifizieren, die vor Ort in den Kommunen die Einführung der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich beratend begleiten sollen. Das sind die sog. Berater für den Ganztag bei den Schulämtern sowie die entsprechenden Ansprechpartner/Innen bei den Jugendämtern und regionalen freien Trägerverbänden. Das Ziel ist es, diese Fachkräfte ob in gemeinsamen Kursen, ist noch offen dahingehend zu schulen, dass sie, möglichst im Tandem (Schul- und Jugendhilfefachkraft gemeinsam), die Entwicklung und Einführung von Offenen Ganztagsschulen im Primarbereich vor Ort beratend begleiten. Zudem sollen sie notwendige Fortbildungen für das Personal der offenen Ganztagsgrundschule planen und ggf. durchführen können. In der Arbeitsgruppe zur Entwicklung des Fortbildungskonzeptes ist das Landesjugendamt Westfalen-Lippe beteiligt, mit dem das Landesjugendamt Rheinland in engem Austausch steht. Zurzeit werden die Inhalte des Konzeptes sowie Umfang und Angebotsform erarbeitet. Anbieter der Fortbildungen sollen das Landesinstitut für Schule, Soest, und die Landesjugendämter sein. 3. Fortbildungsmittel des Landes für das Personal der offenen Ganztagsgrundschule Das MSJK hat den Erlass zu Zuwendungen für Fortbildungsveranstaltungen für Betreuungskräfte im Rahmen der Verlässlichen Ganztagsangebote (vom ) dahingehend geändert, dass zukünftig auch das Fortbildungsangebote der Schulträger für das Personal der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich gefördert werden können (Änderungserlass vom ). Mit den Zuwendungen können Fortbildungen für die Fachkräfte von Schule und Jugendhilfe finanziert werden, die den Ganztag in der Grundschule konkret gestalten. Das Land gewährt den Schulträgern einen Zuschuss von 300,- EUR pro Maßnahme; jeder Schulträger kann bis zu fünf Maßnahmen pro Schuljahr durchführen. Die Mittel müssen von den Schulträgern bis zum bei den zuständigen Bezirksregierungen beantragt werden.

10 Die Anträge auf Investitionsmittel aus dem Bundesprogramm Zukunft Bildung und Betreuung Die Einführung der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich wird unterstützt mit Investitionsmitteln aus dem Bundesprogramm Zukunft Bildung und Betreuung, die die Schulträger beim Land beantragen können. Insgesamt stehen Nordrhein-Westfalen 914 Millionen Euro zur Verfügung. Antragsberechtigt sind alle Schulträger, die bis 2007 Offene Ganztagsgrundschulen einrichten. Erste Antragsfrist war der (siehe Berichtsvorlage 11/163 JU). Nach Sichtung der Antragslage durch die Bezirksregierungen zeichnet sich ab, dass die für 2003 zur Verfügung stehenden Mittel ausgeschöpft werden. Allerdings haben nicht alle Kommunen, die ab 2003/04 Offene Ganztagsgrundschulen einrichten, Mittel beantragt. Andere wiederum haben Investitionsmittel beantragt, wollen aber erst zum Schuljahr 2004/05 starten. Für 2003 können noch Anträge gestellt werden. Die Antragsfrist im nächsten Jahr ist allerdings ein Ausschlusstermin. 5. Rahmenkooperationsvereinbarungen auf Landesebene mit Sport- und Musikorganisationen Die Landesregierung NRW hat am mit dem LandesSortBund, der Sportjugend, dem LandesMusikRat und dem Landesverband der Musikschulen in NRW sog. Rahmenvereinbarungen für die Offene Ganztagsschule im Primarbereich abgeschlossen (Anlage 6). Kinder brauchen gerade in diesem Alter eine gute Mischung aus konzentriertem Lernen, Spiel, Bewegung und kreativer, künstlerischer Förderung. Deshalb ist es gut, hier den Schulen starke Partner an die Seite stellen zu können, die die Unterrichtsangebote ergänzen. so Ministerin Ute Schäfer (Presseerklärung vom ). Mit den Rahmenvereinbarungen soll den Trägern musikpädagogischer und sportlicher Angebote Vorrang eingeräumt werden gegenüber anderen, insbesondere kommerziellen Anbietern. Und es soll erreicht werden, dass es außerunterrichtliche Musik- und Sportangebote für möglichst alle Kinder gibt, die einen Platz in der offenen Ganztagsgrundschule haben. Zugleich übernehmen die Dachverbände eine Koordinierungsfunktion und unterstützen ihre Träger durch Konzeptberatung, Personalentwicklung und Qualitätssicherung. Vergleichbare Rahmenvereinbarungen soll es mit den Spitzenverbänden der freien Wohlfahrtspflege geben; hier laufen die Konsultationen noch. Die Rahmenvereinbarungen haben empfehlenden Charakter für die Akteure der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich vor Ort. Sie binden die Kommunen aber nicht bei der Auswahl der außerschulischen Partner, die die Ganztagsprogramme mit gestalten. Und sie ersetzen nicht die Kooperationsverträge der beteiligten Akteure, die alle Fragen der Zusammenarbeit des Ganztags verbindlich regeln. 6. Wissenschaftliche Begleitung der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich Die Einführung der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich wird durch vier Institute wissenschaftlich begleitet: das Institut für Soziale Arbeit in Münster (ISA), das Sozialpädagogische Institut in Köln (SPI), der Außenstelle des Deutschen Jugendinstituts an der Universität Dortmund (DJI) und das Landesinstitut für Schule in Soest. Ziele und methodisches Vorgehen der wissenschaftlichen Begleitung werden zurzeit mit dem MSJK erarbeitet. Erste Ergebnisse sollen im Sommer 2004 vorliegen.

11 Schulrechtsänderungsgesetz 2003 Am hat der Landtag das Schulrechtsänderungsgesetz verabschiedet. Die Einführung der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich ist hier insofern betroffen, als durch Änderung des Gesetzes für Tageseinrichtungen für Kinder (GTK) klargestellt wird, dass Kommunen ihrer Verpflichtung, Tageseinrichtungen für Kinder im schulpflichtigen Alter vorzuhalten, auch durch offene Ganztagsgrundschulen nachkommen können (Auszug Presseerklärung MSJK vom , siehe Anlage 7). Damit soll Gemeinden mit Haushaltssicherungskonzept die Einrichtung von Offenen Ganztagsgrundschulen ermöglicht werden. In der beigefügten Presseerklärung werden weitere Änderungen im Primarbereich benannt wie: Durch erste entwicklungsoffene Regelungen zur offenen Ganztagsschule wird der Auftrag zur Zusammenarbeit zwischen Schule und Jugendhilfe erweitert. Alle Kinder, die im kommenden Jahr schulpflichtig werden, müssen bis zum 15. November des Jahres zur Schule angemeldet sein. Dies soll mehr Raum für eine gründliche Erfassung der Lernausgangslage und eine umfassende Beratung der Eltern schaffen. Vom Schuljahr 2005/2006 an werden Rückstellungen vom Schulbesuch auf gesundheitlich begründete Ausnahmen beschränkt. Gleichzeitig wird eine Schuleingangsphase eingeführt, die die ersten zwei Schuljahre umfasst und in der in der Regel jahrgangsübergreifend unterrichtet wird. Kinder können diese Eingangsphase je nach Entwicklung und Fähigkeit in einem, in zwei oder in drei Jahren durchlaufen. Diese Regelungen betreffen die Offene Ganztagsschule im Primarbereich zwar nicht direkt, sind aber für die Gestaltung von Ganztag und damit für beteiligte Fachkräfte und Träger der Jugendhilfe gleichwohl von Bedeutung, verändert sich hierdurch doch der Lernraum Schule. 8. Empfehlungen der AGJ Als Anlage beigefügt sind schließlich noch die aktuellen Empfehlungen der Arbeitsgemeinschaft für Jugendhilfe (AGJ) zu den gemeinsamen Herausforderungen von Schule und Jugendhilfe bei der Umsetzung des Investitionsprogramms des Bundes Zukunft Bildung und Betreuung (Anlage 8). Die AGJ betont sehr deutlich den eigenen Stellenwert der Kinder- und Jugendhilfe: als kompetenter Partner bei der Gestaltung von (offenen) Ganztagsangeboten im Lern- und Lebensraum Schule (Seite 2, Pt. 1). Und sie unterstreicht die Koordinierungsfunktion, die den Kommunen bei der Entwicklung und Steuerung entstehender Ganztagsangebote zukommt (Seite 2, Pt. 2). Mit der offenen Ganztagsgrundschule wachsen Jugendhilfe und Schule veränderte Aufgaben auf mehreren Ebenen zu. Ein kontinuierliches Prozessmanagement seitens der Kommunen und hier insbesondere der Jugendämter sollte deshalb sichergestellt werden. 9. Anträge 2004 Angesichts der aufwendigen kommunalen Planungs- und Beteiligungsverfahren ist es ratsam, die Antragsfrist zur Offenen Ganztagsschule im Primarbereich frühzeitig in den Blick zu nehmen. Für das Schuljahr 2004/05 ist das der Folgeanträge aus 2003 können bei unverändertem Fortbestehen der Zuwendungsvoraussetzungen ohne Anlagen übersandt werden (entsprechender Hinweis im Antrag). In Vertretung S c h n a p k a

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