wir bedanken uns für Ihr Interesse an einer Photovoltaikanlage und unterbreiten Ihnen hiermit unser Informationsangebot.
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- Edith Baumgartner
- vor 8 Jahren
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1 1 / 6 Kundennummer UID-Geschäftspartner Ihre Zeichen/Referenz INTRA photovoltaics AG, Wittenerstr. 2, D Bochum Guido Trienen Schulten Kamp Dorsten Projektnummer Anlagengröße Standort ,18 kwp Dorsten Ihr Ansprechpartner Oliver Klostermann Tel. +49 (234) Fax (234) o.klostermann@intra-pv.com Internet Lieferadresse Rechnungsadresse ist gleich Lieferadresse Informationsangebot Photovoltaikanlage Sehr geehrter Herr Trienen, wir bedanken uns für Ihr Interesse an einer Photovoltaikanlage und unterbreiten Ihnen hiermit unser Informationsangebot. Wie Sie unserer Unternehmensbroschüre entnehmen können, arbeiten wir ausschließlich mit renommierten Herstellern zusammen. Partner Module: Partner Wechselrichter: Partner Befestigungssysteme: Partner Solarleitungen: Solon, Sharp, Solara, ET Solar, FirstSolar u.v.a. SMA - Marktführer und vielfacher Testsieger Schletter - führender Hersteller Lappkabel - Hochwertige Solarkabel Anhand der vorliegenden Daten haben wir eine Projektierung der bezeichneten Dachfläche vorgenommen, damit Sie einen ersten Eindruck gewinnen können. Bitte entnehmen Sie dem beigefügten Projektbericht die Größe Ihrer Solarstromanlage sowie die durchschnittliche CO²-Einsparung in Kg/Jahr. Falls erwünscht, kann die Anlage modulweise erweitert oder verringert werden. Der Preis der Gesamtanlage wird dementsprechend angepasst. Unsere Berechnungen erfolgten streng konservativ mit PV*Sol Expert 4.0 (R2) und wurden durch Ingenieure unserer Planungsabteilung erstellt. Sollte zwischen Angebot und Ihrer Entscheidungsfindung ein längerer Zeitraum liegen, bitten wir Sie uns zu kontaktieren. Aufgrund der marktspezifischen Gegenbenheiten kann es zu Preisveränderungen kommen.
2 2 / 6 Solarstromanlagen von INTRA photovoltaics überzeugen durch ihre hohe Kompetenz sowie technische Ausstattung: - Ein Generalunternehmen. Alles aus einer Hand. Schlüsselfertig - Planung sowie Konzeption durch unsere eigene Ingenieursabteilung - Visuelle Planung sowie Verschattungsanalyse mit Hilfe aktuellster Software (PV-Sol Expert) - CAD Planung mit Planungssoftware (Modulbelegung / Schaltplan / Stringplan / Montageplan) - Anmeldung beim Energieversorger sowie bei der Bundesnetzagentur - Montage durch eigene qualifizierte Montagemitarbeiter - Bauablaufkontrolle durch unsere Ingenieursabteilung sowie Dachdeckermeister - Inbetriebnahme sowie Bauüberwachung durch unsere Elektrotechnikermeister - Vollständige Dokumentation Ihrer PV-Anlage Wir freuen uns Sie als unseren Kunden gewinnen zu können und sichern Ihnen schon heute eine zuverlässige und schnelle Auftragsabwicklung zu. Besuchen Sie uns einfach persönlich - auch ohne Voranmeldung - zu unseren Geschäftszeiten, oder vereinbaren Sie einen individuellen Termin. Sie sind stets herzlich Willkommen. Mit freundlichen Grüßen INTRA photovoltaics AG
3 3 / 6 Projektdaten Berechnungsgröße aus Projektbericht Standort Ausrichtung Anlagengrösse Spezifischer Jahresertrag am Standort Dorsten sehr konservativ Vergütung Mischkalkulation Jährlicher Stromertrag bei 843,8 kwh/kwp: 5,18 kwp Dorsten 0,0 5,18 kwp 843,8 kwh/kwp 0, ,36 Sollte zwischen unserem Angebot und Ihrer Entscheidungsfindung ein längerer Zeitraum liegen, bitten wir Sie uns zu kontaktieren. Der Preis könnte sich bereits geändert haben!
4 4 / 6 Beschreibung Menge ME Preis MwSt Total EUR 1 PerfectEnergy PEM-180/X-72M-SCC (185W) 28,00 377,67 19,0% ,76 Artikelnr.: PerfectEnergy Module Mono 185 Watt Nennleistung: 185,00Wp Leistungstoleranz +3%/-3% Abmessungen: 1580 x 808 x 45 mm Max. Systemspannung: V Gewicht: 15,50 kg Eloxierter Aluminiumrahmen mit Entwässerungsbohrungen. Der Hersteller gewährt 5 Jahre Produktgarantie und eine Leistungszusage auf 90% über 10 Jahre und ein Leistungszusage auf 80% über 25 Jahre. Sämtliche Produkt- und Leistungsgarantien des Herstellers unterliegen seinen Produkt- und Leistungsgarantiebestimmungen. 2 SMA Sunny Boy 5000TL (SB 5000TL-20) 1,00 St 1.896,00 19,0% 1.896,00 Artikelnr.: Solar Wechselrichter zur Netzeinspeisung Sunny Boy 5000TL, Pac,r/max 4600 W/5000 W transformatorlos, Netzfreuenz 50 Hz/60 Hz Grafikdisplay, Drehwahlschalter für Ländereinstellungen SMA Bluetooth Kommunikationsschnittstelle, Multifunktionsrelais Multi-String-Funktion inkl. Electronic Solar Switch (ESS) 3 Lappkabel ÖlflexSolar 4mm² 215,00 Meter 0,60 19,0% 129,38 Artikelnr.: Hochwertiges Ölflex Solar XLS zur Verkabelung von Solarmodulen sowie zur Verbindung von Modulreihen und Wechselrichtern. Reduzierte Brandausweitung. Witterungs-, Abrieb- und UV-beständig nach HD 605/A1. Halogenfrei nach EN und flammwidrig nach IEC Beständig gegen Ammoniak- und Faulgase, Oxalsäure, Natronlauge und weitere chemischen Medien nach EN Ozonbeständig nach EN Mantelfarbe schwarz nach RAL SCHLETTER Befestigungssystem Ziegeldach 5,18 kwp 132,39 19,0% 685,80 Artikelnr.: Befestigung mit Dachhaken und waagerechten montierten Trägerprofilen. Für alle SCHLETTER-Produkte gilt 10 Jahre Herstellergarantie! 5 Montage und Anschluss SCHLETTER Befestigungssystem 5,18 kwp 200,00 19,0% 1.036,00 Ziegeldach Artikelnr.: Zählerschrank mit PV-Zähler komplett inkl. Montage 1,00 510,00 19,0% 510,00 Artikelnr.: Gerüstkosten inkl. bis 150m² 1,00 m² 0,00 19,0% 0,00 Artikelnr.: Ab 150m² 4 / m² Übertrag ,94
5 5 / 6 Besten Dank für Ihre Anfrage Zwischensumme ,94 Fracht pauschal 350,00 Nettobetrag Mehrwertsteuer 19,0% (A2) aus , , ,57 Total EUR ,51 Baukosten / kwp 2.930,88 EUR Zahlungskonditionen Fälligkeit nach Rechnungseingang Vertragsbedingungen: Mit Annahme des Angebots bestätigt der Auftraggeber die Asbestfreiheit der Dachfläche/n. Ein Statiknachweis oder ggf. eine Sonderbaugenehmigung sind bauseits einzuholen. Nachbesserungen gemäß gültigen VDE-Normen bzw. gesonderte Anforderungen sind im Angebot nicht berücksichtigt. Es gelten im übrigen die AGB der INTRA photovoltaics AG. Dieses Angebot ist freibleibend. Ein Vertragsverhältnis kommt erst mit Auftragsbestätigung durch INTRA photovoltaics AG zustande. Hiermit erteile ich der INTRA photovoltaics AG den Auftrag Mit freundlichen Grüssen Oliver Klostermann Ort, Datum Unterschrift
6 / 6 Allgemeine Geschäftsbedingungen der INTRA photovoltaics AG, Wittener Str. 2, Bochum 1 Allgemeines 1. Soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten für unsere Angebote, Planungsleistungen und Werkleistungen ausschließlich die nachfolgenden Geschäftsbedingungen, die auch für künftige Geschäftsbeziehungen so lange gelten, bis von uns geänderte Allgemeine Geschäftsbedingungen dem Vertragspartner zugänglich gemacht werden. 2. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäfte aus laufender Geschäftsverbindung, auch wenn sie einmal nicht ausdrücklich zugrunde gelegt wurden. 3. Alle Vereinbarungen sind schriftlich niederzulegen. Für mündlich oder telefonisch erteilte Auskünfte bzw. Nebenabreden übernehmen wir keine Gewähr. 2 Angebot und Auftragsbestätigung 1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich bis zum Vertragsabschluss. Dieser erfolgt unter dem Vorbehalt der ordnungsgemäßen und termingerechten Belieferung durch unsere Zulieferer. Bei Lieferverzug wird der Vertragspartner informiert; bei Nichtausführung wird eine bereits erbrachte Gegenleistung zurückerstattet. 2. Planungsleistungen, die über ein Angebot hinausgehen, können nach Aufwand von uns berechnet werden; soweit sie von Dritten ohne unsere Zustimmung verwendet werden, übernehmen wir keine Haftung. 3. Die Überlassung unserer Preislisten, Kataloge, Prospekte usw. verpflichtet uns nicht zum Vertragsabschluss. 4. Aufträge gelten als angenommen, wenn sie schriftlich bestätigt oder ausgeführt worden sind. 5. Bei unserem Angebot ist von den sichtbarengegebenheiten ausgegangen worden. Sollten Abweichungen auftreten, die einen Zusatzaufwand erfordern, müssen diese gesondert verhandelt werden. 6. Technische Änderungen, die objektbedingt sinnvoll oder im Rahmen des technischen Fortschrittes angezeigt sind, sind vertragsgemäß, sofern dadurch dem Vertragspartner keine merklichen Nachteile entstehen. 7. Abbildungen, angegebene Maße und Gewichte in unseren Katalogen, Prospekten oder in der vorvertraglichen Korrespondenz sind nur als annähernd zu betrachten. Wir behalten uns unwesentliche Änderungen und Abweichungen, insbesondere solche, die eine Verwendbarkeit nicht beeinträchtigen, ebenso wie die Verwendung wenigstens gleichwertiger Werkstoffe bzw. Bauteile vor. 8. Bei Rücktritt vom Vertrag nach erfolgter Auftragsbestätigung sind wir berechtigt, 10% vom Auftragswert als pauschale Unkostenbeteiligung für Planungs- und Ingenieursleistungen zu berechnen. 3 Preise 1. Unsere Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer zum Zeitpunkt der Lieferung. 2. Wir sind berechtigt, Preise von Positionen bei Abrechnung nach Aufmass, Materialverbrauch oder Stunden zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Materialpreisänderungen eintreten. Der Vertragspartner kann einen entsprechenden Nachweis verlangen. 3. Ein ggfs. notwendiges Baugerüst und ein ggfs. notwendiger Zählerschrank, bzw. Umbauarbeiten im Zählerschrank sind nicht im Preis enthalten, sofern nicht ausdrücklich erwähnt. 4. Ein Abzug von Skonto bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. 4 Zahlung 1. Der Vertragspartner verpflichtet sich, die Zahlungen in folgenden Teilleistungen zu erbringen: 30 % nach Auftragsbestätigung, 65 % bei Lieferbereitschaft und vor Lieferung, 5 % bei Installation. Zahlungsziel jeweils 7 Tage zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer zum Zeitpunkt der Lieferung. 2. Unsere Außendienstmitarbeiter (Vertreter) sind zur Entgegennahme von Zahlungen nur mit besonderer Vollmacht berechtigt. 5 Lieferung 1. Die Angaben über Lieferzeiten gelten als Orientierungspunkte, und nur dann als fix vereinbart, wenn dies ausdrücklich erklärt worden ist. 2. Für Schäden aus Lieferverzug (z.b. Ausfall der Einspeisevergütung, Finanzierungszinsen, etc.) übernehmen wir keine Haftung. Die Einhaltung von Liefer- und Monatagefristen setzt voraus, dass der Vertragspartner seine Verpflichtungen einhält. Teillieferungen und Teilleistungen sind jederzeit zulässig. 3. Ohne besondere Vereinbarung steht die Versandart in unserem Ermessen. 6 Eigentumsvorbehalt Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Zahlung vor. Wir sind berechtigt, die Ware zurück zu nehmen, wenn der Vertragspartner nicht ordnungsgemäß zahlt. In der Zurücknahme liegt kein Rücktritt vom Vertrag. 7 Mitarbeit Der Vertragspartner ist verpflichtet, kostenlos Strom, Wasser, etc. zur Verfügung zu stellen. Er verpflichtet sich auch, alle Maßnahmen zu ergreifen oder anzunehmen, die eine reibungslose Montage gewährleisten. 8 Gewährleistung 1. Die Gewährleistung geht dahin, dass wir nach unserer Wahl entweder die gelieferten Teile reparieren, auswechseln oder neu liefern. Ein Anspruch auf Wandlung oder Minderung besteht nur, wenn wir in angemessener Zeit den Mangel nicht beheben können. Die Gewährleistung erlischt, wenn der Liefergegenstand von fremder Seite oder durch Einbau von Teilen fremder Herkunft verändert wird, es sei denn, dass der Schaden nicht in ursächlichem Zusammenhang mit der Veränderung steht. Der Vertragspartner ist gehalten, unsere bzw. die Vorschriften des Zulieferers einzuhalten. 2. Wir übernehmen keine Gewähr, bzw. Schadenersatzforderungen für Mängel im öffentlichen Netz. 3. Soweit der Hersteller eine eigene, über die Gewährleistung hinausgehende Garantie gibt, gilt diese Garantie für uns nicht, hier gilt die Herstellergarantie. 4. Für Schadenersatzansprüche jeder Art haften wir für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, nicht jedoch bei leichter Fahrlässigkeit. 9 Haftung 1. Der Haftungsübergang auf den Vertragspartner erfolgt bei Verlassen der Ware aus unserem Haus. 2. Wir übernehmen keine Haftung für eine evtl. notwendige Blitzschutzeinrichtung, eine ggfs. notwendige Baugenehmigung, eine evtl. unzureichende Baustatik, Folgeschäden aus der Handhabung mit asbesthaltigen Stoffen, Versicherungsfragen, etc. 3. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit von uns und unseren Mitarbeitern. Im Übrigen ist unsere Haftung ausgeschlossen. 4. Die Verjährungsfrist für Mängel, die mit der Inbetriebnahme bzw. dem Abschluss der Installation beginnt, beträgt 24 Monate, es sei denn, wir haben den Mangel arglistig verschwiegen. 10 Rechte Der Vertragspartner verpflichtet sich, unsere Unterlagen nicht Dritten zur geschäftlichen Auswertung zu überlassen. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung ist eine Vertragsstrafe von Euro zu zahlen. Je Woche einer fortgesetzten Zuwiderhandlung gilt als selbständige Zuwiderhandlung. INTRA photovoltaics kann statt der Vertragsstrafe Schadenersatz verlangen. 11 Händler Diese Regelungen gelten sinngemäß, wenn der Vertragspartner für uns ein Händler ist, der seinerseits an den Endkunden ausliefert. Wenn wir es nicht ausdrücklich schriftlich gestattet haben, darf insoweit nicht mit unserem Namen geworben werden. 12 Datenspeicherung Gemäß 33 BDSG weisen wir darauf hin, dass Kundendaten zu unserem internen Gebrauch und als Lieferanschriften für Zulieferer gespeichert werden. 13 Zuständigkeit 1. Für alle Streitigkeiten sind das Amtsgericht bzw. das Landgericht Bochum ausschließlich zuständig. 2. Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte seiner Bedingungen verbindlich. 3. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. INTRA photovoltaics AG, Oktober 2008
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