MCG Solar. Projektvorstellung. Gemeinschaftsanlagen MCG-Solar

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1 MCG Projektvorstellung Gemeinschaftsanlagen MCG-

2 Inhaltsverzeichnis 1 Kurzbeschreibung 3 2 Nachhaltigkeit: Ein Gewinn 2.1 Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) Klimaschutz: CO2-Einsparung 4 3 Projektbeschreibung 3.1 Planung und Projektierung Standort, Beschaffenheit des Daches Dachnutzungsvertrag mit der Landeshauptstadt Düsseldorf Technik: Module und Wechselrichter Organisationsform Zeitplan 9 4 Sicherheiten 4.1 Technik/Garantien Versicherung Servicevertrag 12 5 Risiken 13 6 Wirtschaftlichkeit 6.1 Investitionskosten Ertragsaussichten Wirtschaftlichkeitsprognose Einsparpotential Steuerliche Aspekte 19 7 Gesellschaftsvertrag (MCG- GbR) 22 8 Beitrittserklärung 27 Seite Seite - 2 -

3 1 Kurzbeschreibung MCG- (Marie-Curie-Gymnasium ) hat das Ziel, auf dem Dach des Marie-Curie-Gymnasiums in Düsseldorf-Gerresheim zwei Fotovoltaikanlagen für eine klimafreunliche und regenerative Stromerzeugung zu errichten. Als Träger wird im Frühjahr 2009 die MCG- GbR gegründet werden, an der Sie sich alle BürgerInnen Düsseldorfs beteiligen können, vorzugsweise dem Marie- Curie-Gymnasium nachstehende Personen: Schüler, Eltern, Leher, Ehemalige und Förderer der Schule. Zu Beginn ein kleiner Überblick über das Fotovoltaikprojekt, das folgende Größen und Eckpunkte aufweist: - zwei Fotovoltaikanlagen auf dem Dach des südlichen Gebäudekomplexes des Marie-Curie-Gymnasiums - Größe: 10,62 kwp + 30,76 kwp = 41,40 kwp Module sharp NUSOE3E, 180 Wp, monokristallin (Garantie: 10 Jahre auf 90% Leistung, 20 Jahre auf 80% Leistung) - 4 Wechselrichter PIKO 10.1 (Garantie: 5 Jahre, 96% Wirkungsgrad) - Versicherung: Allgefahrendeckung & Ertragsausfallversicherung - Ertragsprognose auf Basis von Log 400e - Erträge: kwh bzw Euro über den EEG-Vergütungszeitraum von 20 Jahren + anteilig Jahr der Installation - Investitionskosten: Euro (netto) - Spezifi sche Investitionskosten: Euro/kWp - Zuschuss für Multiplikatorenanlagen vom Land NRW: Euro - Interner Zinfuss: 5,2 Prozent Fotomontage: Aufgeständerte PV-Module auf dem Dach des Marie-Curie-Gymnasiums. Seite - 3 -

4 2 Nachhaltigkeit: Ein Gewinn 2.1 Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) Das deutsche Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien, kurz Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), ist seit April 2000 in Kraft und soll den Ausbau der regenerativen Energieversorgung fördern. Primäres Ziel des Gesetzes ist der Klimaschutz. Es gehört zu einer ganzen Reihe von gesetzlichen Maßnahmen, die die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern wie beispielsweise Erdöl, Erdgas oder Kohle und auch von Energieimporten aus dem Raum außerhalb der EU verringern sollen. Das deutsche EEG wurde grundsätzlich von 47 weiteren Staaten übernommen. Eine vom deutschen Bundestag am 6. Juni 2008 beschlossene novellierte Fassung tritt am 1. Januar 2009 in Kraft. Die Grundidee ist, Betreibern von Anlagen zur Gewinnung regenerativer Energie über einen bestimmten Zeitraum einen fester Vergütungssatz für den erzeugten Strom zu gewähren. Dieser Vergütungssatz orientiert sich an den Erzeugungskosten der jeweiligen Erzeugungsart, um so einen wirtschaftlichen Betrieb der Anlagen zu ermöglichen. Der für neu installierte Anlagen festgelegte Satz sinkt Jahr für Jahr um einen bestimmten Prozentsatz, damit die Hersteller einen Anreiz zur Kostensenkung erhalten. Eine einmal ans Netz genommene PV-Anlage erhält über 20 Jahre dieselbe Vergütung. PV-Anlagen bis zu einer Größe von 30 kwp werden ab 2009 vergütet mit 0,4301 /kwh. Nach Ablauf der gesetzlich garantierten Vergütungsfrist wird mit dem lokalen Anbieter neu verhandelt. Wie sich die Strompreise bis dahin entwickelt haben werden, ist zum jetztigen Zeitpunkt nicht abzusehen; momentan spricht vieles für einen deutlichen Preisanstieg. 2.2 Klimaschutz: CO2-Einsparung Ein kwp solare Nennleistung spart pro Jahr die Emission von 0,715 Tonnen CO2. Die PV- Anlagen von MCG- verhindern über den Zeitraum der gesetzlichen Einspeisevergütung die Entstehung von ca. 614 Tonnen CO2. (41,4 kwp x 0,715 CO2/kWp x 20,75 Jahre = 614 Tonnen CO2) Seite - 4 -

5 3. Projektbeschreibung 3.1 Planung und Projektierung MCG- wurde vom Frechener Unternehmen Progress geplant und projektiert. Progress GbR Toni-Ooms-Str Frechen Sascha Nawrocki & Kay Voßhenrich Tel info@solar-progress.de URL: Progress ist ein Planungsbüro für regenerative Energien, vornehmlich für Fotovoltaikanlagen. Angeboten wird ein Komplettservice: Standortgutachten, umfangreiche Beratung, technische Planung, Bau und Betriebsüberwachung für Anlagen jeder Größe. Besonderes Augenmerk wird dabei auf gemeinschaftlich betriebene Anlagen gelegt. Regenerative Energie ist die Energieversorgung der Zunkunft. Daran sollen möglichst viele Menschen partizipieren können. Installation Die Installation der Anlage fi ndet durch ein Subunternehmen statt. Vor Bau werden noch weitere Angebote eingeholt. Geplant wurde mit Angeboten von ökologgia ( Ökologgia ist ein sehr renommierter Installationsbetrieb, der bereis seit 1988 im bereich tätig ist. Ökologgia arbeitet qualitativ zuverlässig und liegt preislich im Bundesvergleich deutlich im vorderen Bereich. 3.2 Standort und Beschaffenheit der Dachfl äche verschattet Abbildung: Anordnung der Module auf den beiden Dachfl ächen des Marie-Curie-Gymnasiums Legende Blitzschutzleitung modul Seite - 5 -

6 MCG Foto: Dachfläche, auf der die Module installiert werden. Die PV-Anlagen werden auf den nach Süden weisenden Hälften der Dächer des Hauptgebäudes des Marie-Curie-Gymnasiums in der Gräulinger Str. 15 in Düsseldorf-Gerresheim errichtet. Das westliche Fünftel des höher gelegenen Dachteils ist aufgrund von Verschattung nicht nutzbar. Auf die verbleibende Fläche passen insgesamt 230 Module, die eine Fläche vom 305 m² einnehmen. Ausparungen ergeben sich durch die Blitzschutzleitungen, zu denen nach jeder Seite 50 cm Abstand gewahrt bleiben müssen. Die Dachdeckung besteht aus Bitumenbahnen (Teerpappe), die auf einer Holzverschalung verlegt sind. Hinsichtlich der Installation der PV-Anlagen ist diese Art der Dachdeckung unproblematisch. Die Dachkonstruktion wurde vom Statikbüro Peter Schumacher aus Rheinbach geprüft. Bei der unteren Dachfläche sind Auflattungen von ein paar Dachsparren sowie zusätztliche Nägel in Lochblechen an Knotenpunkten der Dachstuhlkonstruktion erforderlich. Die Kosten hierfür sind unwesentlich. Sie sind in den Installationskosten enthalten, jedoch nicht extra aufgeführt. Abbildung: Dachkonstruktion; Ansicht Wand, an der die Wechselrichter befestigt werden. 3.3 Dachnutzungsvertrag mit der Landeshauptstadt Düsseldorf Progress hat mit der Landeshauptstadt Düsseldorf einen Dachnutzungsvertrag für die vorgesehenen Dächer des Marie-Curie-Gymnasiums abgeschlossen. Die Rechte und Pflichten aus diesen Veträgen werden in vollem Umfang an die MCG GbR übergeben Diese Veträge sehen vor, die angegebenen Dachflächen über zwanzig Jahre für den Betrieb von PV-Anlagen zur Verfügung zu stellen. Ein Nutzungsentgelt wird nicht erhoben. Nach Ablauf der zwanzig Jahre wird über eine Verlängerung der Verträge verhandelt. Bei Verkauf der PVAnlagen hat die Landeshauptstadt Düsseldorf ein Vorkaufsrecht. Seite - 6 -

7 3.4 Technik: Module und Wechselrichter module Für die Anlagen auf dem Marie-Curie-Gymnasium kommen Qualitätsmodule von Sharp zum Einsatz. Es handelt sich dabei um monokristalline Module vom Typ sharp NUOSE180. Produktmerkmale NUOSE180: - Hochleistungs-Photovoltaikmodule aus monokristallinen (156,5 mm) Silizium-zellen mit Modulwirkungsgraden bis zu 14,1%. - Bypass-Dioden zur Minimierung des Leistungsabfalls bei Abschattung. - Texturierte Zellenoberfl äche für besonders hohe Stromerträge. - BSF-Struktur zur Optimierung der Zellenwirkungsgrade. - Verwendung von vergütetem Weißglas, EVA-Kunststoff und Witterungsschutzfolie sowie eines eloxierten Aluminiumrahmens mit Entwässerungsbohrungen für den Langzeiteinsatz. - Ausgang: Anschlusskabel mit wassergeschütztem Steckanschluss. Seite - 7 -

8 Wechselrichter Die Wechselrichter der MCG- PV-Anlagen stammen von der Firma Kostal. Das Unternehmen liegt mit seinem Wechselrichter-Konzept PIKO (MPP Trackern, 3-phasiger Einspeisung, integrierter Ethernet-Schnittstelle und Datenvisualisierung) zur Zeit weit vor anderen Herstellern. Seite - 8 -

9 3.5 Organisationsform Die Teilnehmer werden in einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) organisiert. Dazu wird zwischen den Teilnehmern ein Gesellschaftsvertrag geschlossen (s.s. 22). Die Anteile am Ertrag, aber auch das Stimmrecht in der Gesellschaft bei etwaigen Entscheidungen sind an die Höhe der Einlage gekoppelt. Interessenten können eine Beteiligungsabsicht mit Angabe der Höhe der geplanten Einlage zeichnen und werden dann zur Gründungsversammlung der GbR eingeladen, auf welcher der entsprechende Vertrag geschlossen wird. Die Gesellschafter können Progress wahlweise mit Wartung, Instandhaltung, Überwachung, Versicherung der Anlage, der Buchführung und den Jahresabschlüssen beauftragen (s.s. 12). Die Geschellschaft bürgerlichen Rechts ist die simpelste Organisationsform für Unternehmen. Der Verwaltungsaufwand beschränkt sich auf die Wahl eines Geschäftsführers und die Steuererklärungen. Einmal im Jahr fi ndet eine Gesellschafterversammlung statt. 3.6 Zeitplan Für die Gründung der MCG- GbR ist der Zeitrahmen von Anfang Februar (optional auch früher) bis Mitte März 2009 vorgesehen. Der Bau der Anlagen soll in den Osterferien, also vom April erfolgen. Eine Erweiterung der GbR an Gesellschaftern, Kapital und PV-Anlagen kann prinzipiell jederzeit erfolgen. Nach Ablauf der 20jährigen Ertragsgarantie gilt es dann, über die weitere Zukunft der GbR und den betriebenen Anlagen zu entscheiden. Möglich sind dann eine Fortsetzung des Betriebs mit neu ausgehandelten Vergütungssätzen und der Verlängerung des Nutzungsvertrages mit der Stadt Düsseldorf, oder aber die Einstellung des Betriebs und der Verkauf der Anlagen. Seite - 9 -

10 4 Sicherheiten 4.1 Garantien Technik 1) Produktgarantie der module Wenn ein herstellungsbedingter Material- und/oder Verarbeitungsmangel innerhalb von 24 Monaten an dem Modul auftritt, kann die Garantieleistung in Anspruch genommen werden. Die Produktgarantie ist beschränkt auf folgende Bauteile: Rahmen, Glas, Zellen, Kabel inkl. Stecker, Anschlussbox und Folie. 2) Leistungsgarantie der module a) Wenn innerhalb einer Frist von zehn Jahren die Leistung des Moduls weniger als 90 % der bei der Auslieferung spezifi zierten Minimalleistung des Moduls beträgt, wird SHARP, sofern SHARP einen solchen Leistungsverlust auf eine Degradation / Leistungsabnahme der Zellen zurückführt, nach eigener Wahl die fehlende Leistung entweder durch Lieferung zusätzlicher Module ersetzen oder durch Reparatur oder Ersatz des Moduls ausgleichen oder den Kaufpreis des Moduls unter Berücksichtigung einer jährlichen Abschreibung von 10% vom ursprünglichen Kaufpreis zurückerstatten. b) Wenn innerhalb einer Frist von zwanzig Jahren die Leistung des Moduls weniger als 80 % der bei der Auslieferung spezifi zierten Minimalleistung des Moduls beträgt, wird SHARP, sofern SHARP einen solchen Leistungsverlust auf eine Degradation / Leistungsabnahme der Zellen zurückführt, nach eigener Wahl die fehlende Leistung entweder durch Lieferung zusätzlicher Module ersetzen, durch Reparatur oder Ersatz des Moduls ausgleichen oder den Kaufpreis des Moduls unter Berücksichtigung einer jährlichen Abschreibung von 5% vom ursprünglichen Kaufpreis zurückerstatten. 3) Garantie der Wechselrichter Die Wechselrichter haben eine Herstellergarantie von 5 Jahren. Sollten nach dem Garantiezeitraum Schäden an den Wechselrichter aufkommen oder diese evtl. komplett ausfallen, so können für den Ersatz nicht unerhebliche Kosten entstsehen. Das Servicepaket von Progress fängt diese Kosten komplett auf, womit eine solide Finanzplanung ermöglicht wird. Seite

11 4.2 Versicherung Beim Versicherungsschutz der PV-Anlagen wurde eine Allgefahrendeckung und eine Betriebsunterbrechungs-Versicherung der Condor Versicherungsgruppe gewählt. Die Photovoltaikversicherung der Condor Versicherung hat eines der umfangreichsten Leistungspakete und bietet für die beabsichtigte Anlagengröße die günstigsten Konditionen. MCG Als versichert gelten sämtliche Teile inkl. Peripherie, die zur stationär installierten und gewerblich genutzten (Einspeisung in das öffentliche Stromnetz) Photovoltaikanlage gehören. Insbesondere zählen dazu folgende Einzelkomponenten: - Einspeise- und Bezugszähler - Gleich- und Wechselstromverkabelungen - Laderegler und Akkumulatoren - Modultragkonstruktionen und Montageset - module - Überspannungsschutzeinrichtungen - Wechselrichter - Überwachungskomponenten - Hausanschlüsse - sonstige Peripheriegeräte - sowie die erforderlichen Installations- und Montagearbeiten. Letztendlich kann gesagt werden, dass alle Bestandteile versichert sind, welche zu einem ordentlichen Betrieb der netzgekoppelten Photovoltaikanlage erforderlich sind. Photovoltaikversicherung Schadensersatz Die Elektronikversicherung der Condor ist eine sogenannte Allgefahrendeckung. Diese Deckung leistet Entschädigung für Beschädigungen oder Zerstörungen (Sachschaden) einer versicherten Sache, die der Versicherungsnehmer oder dessen Repräsentanten nicht vorhersehen konnte. Insbesondere sind dies Schäden durch: Naturereignisse wie z.b. Sturm, Blitz, Hagel, Schneedruck, Frost, Eisgang, Überschwemmung, Vorsatz Dritter, Sabotage, Vandalismus, Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, Überspannung, Induktion, Kurzschluss, Überstrom, Brand, Blitzschlag, Explosion sowie Schwelen, Glimmen, Sengen, Glühen oder Implosion, Wasser, Feuchtigkeit, Überschwemmung, Konstruktions- oder Materialfehler, höhere Gewalt, Tierbiss (z.b. Marderbiss) und Abhandenkommen (Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung). Seite

12 Die Betriebsunterbrechungs-Versicherung (Ausfallversicherung) Können die MCG- Fotovoltaikanlagen aufgrund eines vorausgegangenen versicherten Sachschadens keinen Strom produzieren, so erhalten Sie über die Ertragsausfallversicherung (Betriebsunterbrechungsversicherung) welche inklusive ist eine Ausfallentschädigung. Die Aufallversicherung kommt je nach kwp-leistung, entweder sofort, nach dem ersten oder nach dem zweiten Tag zum tragen (Karenzzeit). Die Tages-Ausfallentschädigung beträgt pauschal 2,50 je kwp. Weitere Selbstbeteiligungen je Schadensfall entfallen, da diese durch die Karenzzeit (Wartezeit) abgegolten werden. Die Leistungsdauer der Ausfallversicherung beträgt 6 Monate. Es erfolgt eine Verlängerung der Haftzeit (Leistungsdauer) auf 12 Monate, wenn ein versicherter Schaden durch Feuer oder Sturm eingetreten ist. 4.3 Servicevertrag Optional kann für die Anlage ein Servicevertrag mit Progress geschlossen werden. Ein solcher Vertrag umfasst sämtliche anfallenden Service- und Wartungsarbeiten aller Komponenten (Module, Wechselrichter, Kabelleitungen). Fernüberwachung der Fotovoltaikanlage: - Kontrolle mittels Fernüberwachung/Datenlogger - Internetdarstellung aller Betriebsdaten in einem Portal - Dokumentation aller Betriebszustände 24h am Tag, 7 Tage die Woche Jährliche Wartung der Fotovoltaikanlage: - Sichtkontrolle der Glasabdeckung und des allg. Zustandes der Module - Kollektorfeld und System (Strangspannung messen) prüfen - Prüfen der Funktionstüchtigkeit der Sicherheitseinrichtung (ENS) - Wechselrichter Funktionsprüfung, Leistungskontrolle - Elektrische Verbindungen überprüfen, Prüfen des Potentialausgleiches - Dokumentation der Wartung Ersatz der Wechselrichter: - Auswechslung defekter Wechselrichter - Kostenübernahme der neuen Wechselrichter Der Vertrag wird pauschal vergütet (s.s. 16). Ein solcher Vertrag stellt sicher, dass es nicht über einen längeren Zeitraum zu unbemerkten Ertragsausfällen kommen kann. Seite

13 5 Risiken Das vorliegende Angebot zur Beteiligung an der MCG- GbR wurde mit großer Sorgfalt ausgearbeitet. Wie bei allen Unternehmungen besteht jedoch auch bei diesem Projekt die Möglichkeit, dass unvorhersehbare Entwicklungen eintreten können, die die in diesem Prospekt aufgezeigten Ereignisse beeinfl ussen können. Das Hauptrisiko bei den PV-Anlage besteht in einem teilweisen oder kompletten Ausfall des Ertrags. Ein solcher Ausfall kann mehrere Gründe haben. Das Wetter könnte nicht mitspielen und die Sonne weniger scheinen, als in den Ertragsprognosen angenommen. Dieses Risiko ist allerdings als gering einzustufen, denn in den Ertragsprognosen wurden sehr vorsichtige Annahmen gemacht (s.s. 15). Weiterhin können technische Mängel eine Ertragseinbuße verursachen. Produktionsfehler der Module könnten dazu führen, dass deren Leistung schneller abnimmt als angenommen und so die tatsächlichen Erträge hinter den prognostizierten zurückfallen. Hier tritt jedoch die zwanzigjährige Herstellergarantie in Kraft, so dass ein wirkliches Risiko nur durch die Insolvenz des Herstellers droht. Es wurden vorsorglich solche Hersteller gewählt, die am Markt seit langem etabliert sind und bei denen der Fall der Insolvenz sehr unwahrscheinlich ist. Vandalismus, Wetterschäden etc. werden durch Versicherungen abgedeckt (s.s. 11). Eine Ertragsminderung durch einen möglichen unplanmäßigen Ersatz der Wechselrichter kann durch einen Servicevertrag mit Progress verhindert werden (s.s. 12). Es ist auch möglich, eine 24-Stunden-Überwachung zu vereinbaren, um vorzubeugen, dass eine Ertragsminderung über einen längeren Zeitraum unbemerkt bleibt. Bei aller Risikominimierung im planerischen Vorfeld darf nicht verschwiegen werden, dass ein Gesellschafter von MCG- wie jeder andere Gesellschafter einer GbR das volle unternehmerische Risiko trägt. Seite

14 6 Wirtschaftlichkeit 6.1 Investitionskosten Das Investitionsvolumen zur Errichtung der zwei Fotovoltaikalagen wird sich nach den derzeitigen Berechnungen (Stand: ) auf rund Euro belaufen*. Hierbei eingeschlossen sind sämtliche Kosten für Planung und Bau der Anlage sowie den Anschluss an das Versorgungsnetz der Stadtwerke Düsseldorf. Im folgenden werden die Investitionskosten einzeln aufgeschlüsselt dargestellt. Die Kosten sind Nettobeträge. Die Mehrwertsteuer wird direkt im Folgemonat des Kaufs der Fotovoltaikanlage zurückerstattet. Investitionskosten: 230 Stück modul sharp NUSOE3E, ,- Euro 180 Wp, monokristallin 230 Stück Dachmontageset für module ,- Euro aus Alu/Edelstahl 230 Stück Aufständerung auf ,- Euro 100 Meter kabel 450,- Euro 4 Stück Wechselrichter PIKO ,- Euro 1440 m² Fanggerüst mit Netz für Dacharbeiten 7.862,- Euro 1 Stück Zählerschrank 405,- Euro 1 Stück Datenlogger - Log 400e 498,- Euro 1 Stück Anzeigentafel 650,- Euro 1 Stück Berechnung Statik, Anmeldung EVU, 1.310,- Euro und Eintragung Dienstbarkeit Gesamtinvestitionskosten (netto) ,- Euro * Die Investitionskosten haben sich im Vergleich zum Planungsstand November 2008 erhöht. Die Erhöhung ist u.a. auf die Verwendung leistungsstärkerer Module zurückzuführen, wodurch sich die Gesmatleistung der PV- Anlagen von 40,2 kwp auf 41,4 kwp erhöht hat. Seite

15 6.2 Ertragsaussichten Sonneneinstrahlung Bei der Berechnung der Ertragsprognose wurde eine Sonneneinstrahlung von 880 kwh/kwp im Jahr angenommen. Dieser Wert ergibt sich aus dem Globalstrahlungswerten für Düsseldorf von 1000 kwp/m² (s. Globahlstahlung ) und einem PR-Wert von 88%*. Vergleichbare PV-Anlagen im Raum Düsseldorf/Köln haben in den letzten Jahren (2006, 2007, 2008) durchschnittlich Ertragswerte von 920 kwh erzielt. 880 kwh/a/kwp sind somit eine eher vorsichtige Einschätzung. Allem Erwarten nach sollten die tatsächlichen Erträge höher ausfallen als prognostiziert. Stromvergütung Abbildung: Mittlere globale Sonneneinstrahlung in kwh/m² für den Zeitraum Der Vergütungszeitraum nach EEG beträgt 20 Jahre plus anteilig das Jahr der Inbetriebnahme. Werden die PV-Anlagen auf dem Marie-Curie- Gymnasium im Frühjahr 2009 errichtet, wird die Vergütung also fast 21 Jahre gezahlt werden. Die Vergütungssätze für Anlagen bis 30 kwp liegen für Neuinstallationen im Jahr 2009 bei 43,01 Cent/kWh. Für die beiden PV-Anlagen auf dem Marie-Curie-Gymnasium ergibt sich somit ein Stromertrag von ca kwh Strom pro Jahr (Wert für Anfangsjahre ) und daraus folgend eine Einspeisevergütung von Euro pro Jahr. Das Jahr der Installation (2009) fällt wegen des anvisierten Bautermins im April anteilsmäßig geringer aus. In die Berechnung ist für 2009 ein Ertrag von Euro angesetzt worden. Ab dem 5. Jahr sinken in der Wirtschaftlichkeitsvorschau die Ertragswerte um jeweils 1 Prozent. Hiermit wird in der Berechnung auf die Leistungsminderung, der PV-Module mit der Zeit unterliegen, Rücksicht genommen. Die zu erwartenden Erträge über den Verlauf des Vergütungszeitraums können auch der Grafi k auf der folgenden Seite entnommen werden. * PR-Wert = Wirkungsgrad der Gesamtanlage unter Berücksichtigung aller Komponenten. Seite

16 Abbildung: Ertragsprognose, Verlauf über 21 Jahre, Summe der Stromvergütung in Euro. 6.3 Wirtschaftlichkeitsprognose Folgende Ansätze fanden für die vorliegende Wirtschaftlichkeitsberechnung Anwendung: Installierte Leistung: Einstrahlungsenergie: Zinsen auf Guthaben: Infl ationsrate: 41,40 kwp (10,62 kwp + 30,78 kwp) 880 kwh/kwp 2,5 Prozent 1,8 Prozent Ausgaben Zählergebühr: 66 Euro/a* Service-Paket: Euro/a** (Jahr 1-10) Euro/a** (Jahr 11-20) Versicherung: 325 Euro/a* Betriebsführung: 900 Euro/a*** sonstige Aufwendungen: 100 Euro/a**** * Die Positionen Zählegebühr, Versicherung, Betriebsführung und sonstige Aufwendungen sind mit dem Infaltionswert belegt. ** Das Service-Paket von der Progress GbR umfasst die Fernüberwachung und die Reperaturkosten sowie den Ersatz der Wechselrichter, falls dies notwenig wird. Nach 10 Jahren erhöhen sich die Kosten wegen des steigenden Reperatur- und Auswechslungsaufwands. *** Die Betriebsführung enthält die Kosten für die Buchhaltung sowie die Erstellung des Jahresabschlusses. **** Unter sonstige Aufwendungen fallen die Aufwandsentschädigung und Auslagenerstattung für die Geschäftsführung, die laut Gesellschaftsvertrag vorgesehen sind. Seite

17 Einnahmen Erlöse aus dem Stromverkauf Zuschuss des Landes NRW Erlös aus dem Verkauf der PV-Anlagen Zinseinnahmen Euro/a* Euro** Euro*** 196 Euro/a**** Abbildung: kummulierte Jahresergebnisse; im 13. Jahr hat sich die Investition amortisiert. Auf der folgenden Seite fi nden Sie eine Wirtschaftlichkeitsvorschau über den Zeitraum der EEG-Vergütung. * Der Ertragswert sinkt nach 5 Jahren durch Alterung der Module um ca. 1 Prozent im Jahr. ** Das Land NRW gewährt im Rahmen des Programms progres.nrw Zuschüsse für sogenannte Multiplikatorenanlagen, z.b. auf Schulen oder Kindergärten. Die Erträge der PV-Anlagen müssen über eine Anzeigentafel im Gebäude dargestellt werden. Förderungen können nach Neuaufl age des Programms für 2009 ab Mitte/Ende Januar beim Regierungsbezirk Arnsberg beantragt werden. *** Die PV-Anlagen können mit Auslaufen des Dachnutzungsvertrags mit der Landeshauptstadt Düsseldorf nach 20 Jahren zum o.g. Betrag veräußert werden. Er stellt den Restwert in Höhe von 5 Prozent der Anschaffungskosten dar. **** Die Zinseinnahmen ergeben sich aus der Liquiditätsreserve der MCG- GbR. Diese sollen kurzfristig angelegt werden. Für die vorliegende Berechnung wurde eine Verzinsung von 2,5 Prozent angenommen. Seite

18 W irtschaftlichkeitsvorschau MCG Sola r 2009: 41,40 kwp PV-Anlage (Module: sharp NUSOE3E, monokristallin) - Ertragsannahme: anfänglich 880 kwh pro installierte kwp Preis (brutto) / kw : E u r o - Inbetriebnahme 1. Quartal P reis (netto) / kw : E u r o - Einspeisevergütung 43,1 Cent pro kwh install. Leistung : 41,4 0 kw p Ertrag pro kw : 880 kwh E inspeiseverg. : 0,4301 Euro/kWh Investitionskosten (netto) A n zahl der Anlagen : 2 I nvestitionskosten (brutto ) J ah r d. Inb E INNAHME N R ückerstattung MwSt F örderung Land NRW S tromverkauf Z inserträge auf Guthaben R ückkaufwert S umm e A USGABE N I nvestitionskosten S ervice-paket V ersicherung k aufm./steuerl. Betriebsführung s onstige Aufwendungen Z ählergebühr S umm e U nterdeckung / Ü b erschus s Wirtschaftlichkeit im Überblick Einzahlung Ausschüttung Überschuss (2009) ( ) R endite ( i nter. Zinzf. ) c a. 5,2% Seite

19 6.4 Einsparpotentiale Die Kostenpositionen des gegenwärtigen Planungsstands spiegeln alle Notwendigkeiten für die Errichtung und den Betrieb der beiden MCG- PV-Anlagen wider. In vielen Punkten könnten mit Hilfe der zukünftigen MCG- Gesellschafter, durch die Erbringung von Eigenleistung bzw. Vermittlung von Sonderkonditionen von MCG-nahen Firmen o.ä., Einsparungen erzielt werden. Mögliche Einsparungspositionen sehen wir derzeit bei den Invesitionskosten: - den Gerüstkosten (evtl. MCG-nahe Firma) - Zählerschrank (evtl. gebraucht zu beziehen) laufende Betriebskosten: - der Zählergebühr (Eigenleistung) - der Betriebsführung (Steuerberater) - dem Servicepaket (Eigenleistung) Melden Sie sich bitte, falls Sie nach obiger Liste Einsparungmöglichkeiten sehen, bei Progress (Tel , info@solar-progress.de). 6.5 Steuerliche Aspekte Gewerbeanmeldung /Umsatzsteuer (USt) Die MCG- GbR ist ein Gewerbebetrieb und unterliegt somit der Umsatzsteuerpfl icht. Die USt, die auf die Investitionskosten anfallen, werden auf Antrag vom Finanzamt rückerstattet. Voraussetzung ist lediglich die Abgabe einer USt- Voranmeldung. In 2009 werden die PV-Anlagen für insgesamt ,- erworben. Bereits mit der ersten USt-Voranmeldung (vorauss. April 2009) werden durch das Finanzamt erstattet. Voraussetzung ist, dass der Vertrag auf gewerbliche Stromlieferung mit den Stadtwerken Düsseldorf unter gesonderter Ausweisung der USt bgeschlossen wird. Die USt von 19 % wird dann zusätzlich zur Einspeisevergütung vom Energieversorger gezahlt. In gleicher Höhe ist diese dann an das Finanzamt abzuführen. Für den Betreiber der Anlage entsteht kein Nachteil. Seite

20 Einkommensteuer (ESt) Einkommenssteuerlich relevant ist der Betrieb einer PV-Anlage, sobald in der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer ein Überschuss (,,Totalgewinn ) erzielt wird. Es kommt also nicht darauf an, dass in jedem einzelnen Jahr Gewinn erzielt wird. Nach den zugrundeliegenden Berechnungen kann also von einem Totalgewinn ausgegangen werden. Die Mitglieder der MCG- GbR sind verpfl ichtet, ihre Anteile an den Gewinnen und Verlusten bei der persönlichen Steuererklärung anzugeben. Diese werden als gewerbliche Einkünfte/Verluste angegeben. Gewerbesteuer (GewSt) Bedingt durch den Freibetrag von 24,500/Jahr ist im Ergebnis keine GewSt zu zahlen, obwohl grundsätzlich Gewerbesteuerpfl icht vorliegt. Abschreibung ( AfA =Absetzung für Abnutzung) Neben der Erfassung der laufenden Kosten bei der Erstellung der Einnahme- Überschussrechnung (EÜR) ist insbesondere die Abschreibung für die steuerlichen Gewinnermittlung von Bedeutung. Die Herstellungskosten der PV-Anlage sind hierbei über den Nutzungszeitraum von 20 Jahren abzuschreiben. Die Bemessungsgrundlage für die Abschreibungen ergibt sich aus dem Preis der Anlage selbst, sowie den Einbaukosten und sonstigen Kosten, jeweils netto (ohne USt). Von der Bemessungsgrundlage abzuziehen sind auch gewährte Zuschüsse zu der Anlage. Für Fotovoltaikanlagen stehen ab 2009 grundsätzlich zwei Abschreibungsmethoden zur Disposition. Neben der linearen ist auch eine degressive AfA gestattet. Lineare Abschreibung Bei der linearen Abschreibungsmethode werden die Herstellungskosten (Netto) der PV-Anlage in gleichmäßigen Beträgen in der Einnahme-Überschuss- Rechnung angegeben. Die lineare Abschreibung ist zeitanteilig für das Jahr der Inbetriebnahme der PV-Anlage anzusetzen. Der jeweilige Monat wird voll gerechnet (z.b. Dezember 1/12 der sich ergebenden linearen Abschreibung). Die fehlenden Restmonate aus dem ersten Jahr der Abschreibung werden im 21. Jahr verrechnet. Seite

21 Investitionsabzugsbetrag Der Investitionsabzugsbetrag im Zusammenhang mit der Anschaffung einer Fotovoltaikanlage ermöglicht es MCG-, außerbilanziell maximal 40% der geplanten Investition (Kosten der Photovoltaik-Anlage) abzusetzen. Sonderabschreibung Die Sonderabschreibung nach 7g Abs.1 EStG erlaubt es MCG- im Jahr der Erstellung der PV-Anlage oder verteilt auf die ersten vier Jahre insgesamt 20% der Herstellungskosten abzusetzen. Die Verteilung der 20% kann in diesem Zeitraum beliebig gewählt werden und erfolgt parallel zur linearen Abschreibung. Eine jahresanteilige Aufteilung der Sonderabschreibung fi ndet nicht statt. Somit können auch im Dezember eines Jahres maximal die vollen 20% Sonderabschreibung genutzt werden. Voraussetzungen der Sonderabschreibung nach 7g EStG: - Bestehender Gewerbebetrieb - Anlagevermögen am Ende des Wirtschaftsjahres < gegeben - Anlagegut verbleibt ein Jahr im Betrieb gegeben - Anlage wird ausschließlich betrieblich genutzt gegeben Maßgabe steuerliche Behandlung Die genaue Festlegung der Abschreibungsmodalitäten wird nach Gründung der MCG- GbR von den Gesellschaftern selbst festgelegt. Die grundlegendste Entscheidung wird zwischen linearer und degressiver Abschreibung vorzunehmen sein. Ziel ist es, den steuerlich sich ergebenden Gewinn der Fotovoltaik- Anlagen so zu planen, dass dieser für die Mitglieder der MCG- GbR in einen Zeitraum mit einem geringeren Steuersatz fällt (Nutzung der Steuerprogression). Es kann z.b. Interesse an hohen Abschreibungen am Anfang der Laufzeit bestehen. Dies ist in der Regel der Fall, wenn das vorhandene zu versteuernde Einkommen der MCG- Gesellschafter aus anderen Einkommensquellen (z.b. Lohn und Gehalt) sehr hoch ist. Hohe Abschreibungen können durch die Entscheidung für eine degressive Abschreibung und die Inanspruchnahme der Sonderabschreibung erzielt werden. Zu berücksichtigen bleibt jedoch, dass der anfänglich ergebende steuermindernde Effekt zu entsprechend höheren Gewinnen während des weiteren Betriebs der Anlage führt. Seite

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