Bundesarbeitsgemeinschaft Integrierte Versorgung des Dachverbandes Gemeindepsychiatrie e.v.

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1 Bundesarbeitsgemeinschaft Integrierte Versorgung des Dachverbandes Gemeindepsychiatrie e.v. Sitzung 08. November bis Uhr Legienhof Kiel Protokollant: Daniel Hoppmann Protokoll Tagungsordnung: Begrüßung 1. Protokoll der Sitzung vom in Berlin 2. Aufnahme neuer Mitglieder 3. Bericht Sprechergremium a) Teilnehmerstand im Bundesgebiet b) Mitgliederfragebogen 2013 c) Entwicklung BVA Vertragsauflagen Vorlagepflicht nach 71 Abs. 4 SGB V d) IV-Verträge Stand der Dinge (BARMER GEK, DAK, AOK, weitere) e) Evaluation f) 64b SGB V 4. Vorstellung eines Thesenpapiers zur Weiterentwicklung der BAG 5. Modifikation Satzung BAG IV 6. NWpG Ideenskizze 7. AU Modell und Modell Wartezeit Psychotherapie 8. BAG IV Arbeitsgruppen 9. Berichte aus den Regionen 10. Termine Verschiedenes Seite 1

2 Begrüßung Thomas Pirsig begrüßt alle herzlich zur Sitzung der BAG IV und weist auf die ausliegende DVD Wahnsinnig Normal des Dachverband Gemeindepsychiatrie hin. Gisela Riederle, Wolfgang Faulbaum-Decke, Stefan Meyer-Kaven und Dirk Wäcken begrüßen die TeilnehmerInnen herzlich im Legienhof in Kiel und stellen kurz die Träger der IV in SH vor (Brücke SH, KIELER FENSTER, Brücke Lübeck). 1. Protokoll der letzten Sitzung: Das Protokoll vom wird ohne Änderungen angenommen. 2. Aufnahme neuer Mitglieder: Aufnahmeanfragen aus Mettmann, Rostock und Bersenbrück liegen vor. Thomas Pirsig hat mit den Aufnahmekandidaten vereinbart, dass über die Aufnahme bei der nächsten Sitzung gesprochen wird. 3. Bericht Sprechergremium: a) Teilnehmerstand Nils Greve stellt den aktuellen Stand (zum ) der eingeschriebenen IV TeilnehmerInnen vor. (siehe Schaubild): Spitzenreiter beim Teilnehmerstand ist mit 1544 Teilnehmern die IVPN Niedersachsen. Herr Greve benennt zwei mögliche Gründe: Die TK bedient Niedersachsen besonders gut mit Interessierten Die Einschreibequote der Niedersachsener ist sehr hoch (evtl. auch, weil die Ärzte pro Patient eine relativ hohe Prämie pro Jahr bekommen) Zwei Schlussfolgerungen ergeben sich daraus: Das NWpG muss sich gegen eine starke Konkurrenz bewähren Es ist zu vermuten, dass die TK an einer hohen Einschreibequote interessiert ist. Für sie ist vermutlich eine hohe Quote ein Erfolgsfaktor. Herr Pirsig weißt an dieser Stelle nochmal darauf hin, dass der IVPN ebenfalls laut Karte aus dem Vortrag von Herrn Rupp von der TK aus 5/2013 eine relativ flächendeckende Versorgung gelungen ist. Er gibt an dieser Stelle zu bedenken, dass auch Flächendeckung sicherlich ein Beurteilungskriterium ist. Weiterhin ist zu überlegen inwiefern BAG IV interne Unterstützungsangebote zur Akquise entwickelt werden können. b) Mitgliederfragebogen 2013 Thomas Pirsig stellt die Ergebnisse der Mitgliederbefragung vor. Hohe Priorität haben die Themen: Verträge (NWPG, BEK etc) aller Art, regelmäßige Sitzungen, Schnittstellen SGBs und Evaluation. Seite 2

3 Mittlere Priorität: PEPP, die Arbeitsgruppen, 64b, Öffentlichkeitsarbeit, Veröffentlichungen, Vorträge/Besuche durch DV, Netzwerkarbeit Verbände, Intranet, politische Arbeit. Niedrige Priorität: Fort- und Weiterbildung. Der Rücklauf war mit 6 Bögen allerdings nur sehr gering. Die Aussagekraft ist daher niedrig. c) Entwicklung BVA Vertragsauflagen Vorlagepflicht nach 71 Abs. 4 SGB V Hr. Schubach berichtet von einem konstruktiven Gespräch mit der TK und KKH. Diese machten eine kritische Einstellung gegenüber den Auflagen der BVA deutlich. Kritikpunkte der BVA: Managementgesellschaften: Die Managementgesellschaften sollen nicht gleichzeitig Leistungserbringer sein. Zudem stellt die BVA die Frage nach der Wirtschaftlichkeit der Managementgesellschaften: Könnten die Krankenkassen die Aufgaben der Managementgesellschaften nicht preiswerter erledigen? Die TK unterstützt hier gegenüber der BVA die Argumentation unseres Gutachtens. Trend zum Thema der Häuslichen Krankenpflege: Die TK wird versuchen mit Unterstützung der BAG IV die Anforderungen an die häusliche psychiatrische Krankenpflege an dem bundesweit niedrigsten Standard aus den Landesrahmenvereinbarung NRW als Vertragsgrundlage für die BVA vorzuschlagen. Trends zum Thema Soziotherapie: Schwerpunktthemen der aktuellen Diskussion sind die Vergütung, die Zulassungsvoraussetzungen sowie die Indikationen. Die Indikationen werden zukünftig wahrscheinlich ausgeweitet (z.b. Depressionen, Angststörungen, Zwangserkrankungen werden evtl. mit aufgenommen). Die Soziotherapie soll zudem auch bei Erkrankungen mit geringerem Schweregrad sowie bei Patienten ohne vorherigen Krankenhausaufenthalt möglich werden. Diese Veränderungen bedeuten neue Möglichkeiten für die praktische Umsetzung der Soziotherapie. Ergänzung von den Bremer Kollegen: Die VDEK hat in Bremen Vertragsvorschläge zur Soziotherapie gemacht, die aber von den Trägern nicht unterschrieben worden sind. Insgesamt gilt es, die Auseinandersetzung zwischen den Krankenkassen und der BVA abzuwarten. Erst wenn die Ergebnisse vorliegen, können die Auswirkungen auf die Leistungserbringer betrachtet werden. Seite 3

4 d) IV-Verträge Stand der Dinge (BARMER GEK, DAK, AOK, weitere) BARMER GEK: Die BARMER GEK möchte ein Pilotprojekt in Hamburg für 3 Jahre machen. Vorschlag der BARMER im Rahmen der Verhandlungen mit Abitato (IV in HH und SH): Es gibt eine IV light -Variante (u. a. ohne Rückzugshaus, Bonus- und Malusfrei; Vergütung pro Pt ca. 600,- ) für Vergütungsgruppen und die konventionellen IV-Bedingungen für VG (einheitliche Vergütung pro Pt ca. 1750,- ). Eine Zeitschiene der Vertragsgestaltung und der Umsetzung gibt es noch nicht. Diskussion: Verwässert dieses IV light Angebot nicht das gesamte IV-Angebot in der Zukunft? Zudem kam die Grundsatzfrage auf, inwieweit ein einzelner Vertragsnehmer mit den Krankenkassen allein solche Verträge aushandeln sollte, da diese Verträge evtl. Auswirkungen auf andere Vertragsnehmer haben. Die weitere Diskussion über diesen Themenkomplex soll im Rahmen der Strukturdebatte weiter geführt werden. DAK: Stand der Dinge: In Hamburg ist es nicht gelungen den gleichen Vertrag wie in SH zu verhandeln. In Bayern möchte die DAK in der Region Nürnberg tätig werden. Es gibt zugleich die Rückmeldung von der DAK-Bayern, dass bis zur Klärung mit der BVA kein bundesweiter Vertrag verhandelt wird. Die Strategie der DAK ist nicht klar. So hat sie auch mit zwei Kliniken in Bayern Verträge geschlossen. AOK: In Bayern hat die AOK einen Vertrag ausgeschrieben für die Ballungsräume München, Augsburg und Nürnberg. Das Ausschreibungsverfahren wurde von der AWOlysis gewonnen, aber durch den Einspruch von Mitbewerbern liegt die Entscheidung derzeit bei einer Schiedsstelle. Eine Klärung kann einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen. e) Evaluation Thomas Pirsig verteilt zwei Papiere zum aktuellen Stand bzgl. AQUA und IVPOWER. Nils Greve unterstreicht noch mal die Bitte aus Ulm, dass die teilnehmenden Leistungserbringer aktiv mithelfen bei der Rekrutierung von Teilnehmer für die Studie, damit die IVPOWER Studie erfolgreich wird. Beide Institute werden in die kommende Sitzung der BAG IV eingeladen. f) 64b SGB V (Regionales Krankenhausbudget) Die Brücke SH hat einen 64b Vertrag für eine Tagesklinik in Dithmarschen unterschrieben. Dabei wurde das neue Leistungsmerkmal Hometreatment mit aufgenommen. Seite 4

5 Bei den 64b Verträgen handelt es sich um stationsersetzende Maßnahmen. Es ist also ein Krankenhausbudget für ambulante Leistungen. Die inhaltliche und qualitative Unterscheidung zu dem Hometreatment der IV ist dabei wichtig zu sehen. In Dithmarschen wird von der Brücke SH angestrebt, dass sowohl die Leistungen nach 64b erbracht werden als auch die IV angeboten wird als zwei sich ergänzende Leistungspakete. Hometreatment-Tagung Nils Greve weist auf eine Tagung zum Hometreatment in Hamburg nächste Woche hin. Wer in den Mailverteiler für zukünftige Einladungen aufgenommen werden möchte, soll bitte eine an Nils Greve schicken. 116 c SGB V Initiative der Bundespsychotherapeutenkammer und des Dachverbandes Gemeindepsychiatrie, ob nicht für Menschen, deren psychische Erkrankung einen bestimmten Schweregrad hat, multiprofessionelle Netzwerke mit ambulanten Komplexleistungen angeboten werden sollen. Dies würde den Übergang von IV in die Regelversorgung ermöglichen. Mehr dazu unter: / 4. Vorstellung eines Positonspapiers zur Weiterentwicklung der BAG: Frau Proske erläutert das Positionspapier zur Weiterentwicklung der BAG IV, das von Vertretern einiger Regionen entwickelt worden ist: Die Kernaussagen: - Ein hohes fachliches Niveau der IV Versorgungsangebote ist notwendig. - Ein professionelles und einheitliches Auftreten bei Vertragsverhandlungen mit KK ist wichtig. - Eine gute Koordination der Belange und Aktivitäten ist wichtig. - Klare Strukturen und Klarheit bei der Frage, welche Personen wofür ein Mandat bekommen, sind wichtig - Die zukünftige Zusammensetzung und die Aufgabe des Sprecherkreises ist neu auszurichten. Aussagen in der sich anschließenden Diskussion: - In der Vergangenheit gab es z. T. Unzufriedenheit bei einigen Mitgliedern der BAG bezüglich der Vertretung gegenüber den Krankenkassen durch die BAG IV. - Die BAG IV ist in den letzten Jahren stark gewachsen. Die letzten Sitzungen waren aus Sicht einzelner Teilnehmer zum Teil unstrukturiert und daher unbefriedigend. Neue Strukturen und Regelungen sind notwendig. Eine Klärung Seite 5

6 ist notwendig, wo die BAG IV steht und wo die BAG IV hin will. Wofür ist sie genau zuständig? - Es wird begrüßt, dass in dem Positionspapier die Bedeutung der gemeindepsychiatrische Grundhaltung der BAG IV betont wird, z.b. Vernetzung und Lebensweltorientierung. Dieses gemeindepsychiatrische Profil sollte weiter gestärkt werden. Es zeigte sich in der Diskussion, dass zeitgleich zu der Erstellung des Positionspapiers auch das Sprechergremium über ähnliche Fragen nachgedacht hat - und zu ähnlichen Folgerungen gekommen ist. In der sich anschließenden Ideenrunde über mögliche Veränderungen haben sich folgende Eckpunkte herausgeschält: Zusammensetzung des Sprechergremiums Diskutiert wurde die Idee, dass zukünftig alle 10 Vertragsnehmer von 11 Regionen (Berlin, Dresden, NRW, HH/SH, Göttingen, Hessen, Bayern, Versa Rhein-Main, Bremen, Stuttgart) eine Person in das Sprechergremium entsenden. Vorteil hierbei wäre, dass alle Vertragsnehmer vertreten sind. Auch wenn eine kleinere Gruppe ein Mandat für Vertragsverhandlungen vom Sprechergremium bekommen würde, könnte eine schnelle Rückkoppelung mit allen Vertragsnehmern stattfinden. Alle Vertragsnehmer hätten jeweils eine Stimme - unabhängig von der Größe der Region. Regelungen wie sich aus dem Sprechergremium eine Verhandlungsgruppe bildet sind notwendig (wer entscheidet über die Teilnahme an den Verhandlungen?) - Fachliche Unterstützung zu bestimmten Themen wird schon momentan bei Bedarf hinzugeholt dies sollte auch zukünftig möglich sein. - Zu klären wäre, wie ein so großes Gremium handlungsfähig sein kann (z.b. bzgl. Terminvereinbarungen, Absprachen etc. Zu prüfen sind hier mögliche technische Unterstützungsmöglichkeiten,z. B. Videokonferenzen für das Sprechergremium) - Durch die Veränderungen der Zusammensetzung des Sprechergremiums ergibt sich ein Paradigmenwechsel. Es ist ein Unterschied ob die BAG-Teilnehmer die Sprecher wählen können oder ob sich das Sprechergremium aus Vertretern aller Vertragsnehmer zusammensetzt. (Fachlichkeit vs. Interessenvertretung der Träger). Der Vorschlag für die neue Zusammensetzung des Sprechergremiums scheint aber der aktuell beste Weg für die Weiterentwicklung der BAG zu sein -.Bei zukünftig neuen Entwicklungen (wie das Dazukommen weiterer Vertragsnehmer) muss die Struktur evtl. erneut angepasst werden. Verhältnis BAG und Dachverband: - Die Neuausrichtung des Verhältnisses zum Dachverband sollte zunächst ruhen u.a. aus kartellrechtlichen Gründen. Dies muss evtl. später erfolgen. Seite 6

7 Weitere Diskussionspunkte: - Kriterien und Profil der BAG IV sollen weiterentwickelt werden (u. a. auch klare Regelungen für die Aufnahme von Interessenten). Für solche Diskussionen sollte weiterhin die BAG IV der Ort sein. - Wesentlich wird die zukünftige Kommunikationsstruktur zwischen Sprechergremium und Leistungserbringer sein. Die Wichtigkeit der BAG IV wird unterstrichen. Ein Abhängen der Leistungserbringer durch das neue Sprechergremium z.b. durch weniger BAG IV Sitzungen muss vermieden werden (Meinungsbild im Teilnehmerkreis: nur 2 BAG-Treffen im Jahr wären zu wenig). Evtl. können auch (zur Erhöhung der Transparenz) die Protokolle des Sprechergremiums an alle Leistungserbringer geschickt werden. - Ziel ist ein transparentes Gremium mit klaren Aufgaben und Kommunikationsstrukturen. Beschluss: Der Vorschlag zur neuen Zusammensetzung des Sprechergremiums mit Vertretern aller Vertragsnehmer wird angenommen. Einstimmig, mit 3 Enthaltungen, keine Gegenstimmen. Die Vertragsnehmer benennen bis Ende des Monats alle ihren Vertreter für das Sprechergremium (Adressat: Thomas Pirsig). Erstes Treffen des Sprechergremiums: bis spätestens Ende Januar Thomas Pirsig koordiniert die Terminabsprachen und ist dauerhaft Teilnehmer des Gremiums, auch bei den Verhandlungen. Dieser Neuregelung muss noch der Vorstand des Dachverbandes zustimmen. Dies wird aber voraussichtlich geschehen. Erster Arbeitsauftrag an das neue Sprechergremium: Erarbeitung eines Entwurfes einer neuen Geschäftsordnung. Die BAG wünscht sich, dass das Gremium bis zur nächsten Sitzung dabei zu folgenden Themen einen Vorschlag erarbeitet: - Regelung der Stellvertretung innerhalb des Sprechergremiums - Einbindung der Leistungserbringer, die nicht Vertragsnehmer sind (u. a. Häufigkeit der BAG Sitzungen) - Einbindung des Praktikertreffens und Unter-Arbeitsgruppen - Regelung der Entscheidungsfindung innerhalb des Sprechergremiums (z. B. wer führt die Verhandlungen) - Mandat bzw. Eilverfahren für Verhandlungen für das Sprechergremium - Festlegung von Strukturen (Verbindlichkeit versus Autonomie) Seite 7

8 - Weiterentwicklung der IV-Verträge: u. a. auch die Themen: eigene Vergütungsstruktur für die psychosomatischen Ptn, die Versorgung der Ptn nach den ersten 3 Jahren, IV Versorgung Light für bestimmte Ptn) - Regelung der Kosten der Arbeit des Sprechergremiums Für später: - Kriterien für die Aufnahme in die BAG IV - Aufnahme von Mitgliedern in das Sprechergremium, die nicht bundesweit gültige IV Verträge umsetzen 5. Modifikation Satzung BAG IV Beauftragung des neuen Sprechergremiums (siehe Punkt 4) 6. NWpG Ideenskizze: Vorstellung der NWpG Ideenskizze von Dr. Thomas Floeth aus Berlin bzgl. des Umgehens mit Teilnehmern, die länger als 3 Jahre in der IV sind (Aussteuerung von eingeschriebenen Teilnehmern mit Sicherheitsgurt bzw. ADAC-Schutzbrief (siehe im Vorfeld verschickte Ideenskizze). Einige Diskussionspunkte zu dem Paper: - Ambivalenzen zum Vorschlag: Die Preise sind jetzt schon gering und funktionieren nur als Mischkalkulation zwischen arbeitsintensiven und stabilen Teilnehmern. Warum sollen wir den Krankenkassen daher etwas Günstigeres anbieten? Es ist auf der anderen Seite aber schwierig den KK zu vermitteln, warum alle Patienten mit dem gleichen Aufwand versorgt werden müssen. - Weder die Krankenkassen noch wir wollen die Ptn ewig (intensiv) betreuen. Wichtig ist eine Balance zwischen Aussteuern und Wirtschaftlichkeit. Daher ist ein Modell, welche Teilnehmer mit welchen Bedingungen auch nach dem 3. Jahr im System gehalten werden sollen, notwendig, wenn auch nur als Kompromisslösung. - Grundsätzliche Frage zwischen abgestuftem Modell und Mischkalkulation. Gefahr ist, dass die Krankenkassen solch ein abgestuftes Angebot generell verlangen. - Evtl. Thema für das nächste Treffen der Fallmanager zur inhaltlichen Diskussion. Rückmeldung an die TK zur Ideenskizze: Das neue Sprechergremium soll zunächst die Ideen prüfen, bevor eine Rückmeldung an die TK gegeben wird. Seite 8

9 7. AU Modell und Modell Wartezeit Psychotherapie : Stand der Dinge: Pilotprojekt der KKH: in Dresden und Berlin. Die KKH hat momentan Probleme bei der Evaluation der AU-Modelle. Sie will erst aussagekräftige Ergebnisse haben, bevor sie weitere AU-Verträge abschließen wird. Generell möchte sie aber die AU- Verträge. In Darmstadt und im Rheinland wird gerade über AU-Verträge verhandelt. In Lübeck gibt es schon länger AU-Verträge mit Krankenkassen. Die Entwicklungen werden von der BAG IV weiter verfolgt! 8. Arbeitsgruppen: Aufgrund der fortgeschrittenen Zeit keine Berichte aus den Arbeitsgruppen. 9. Berichte aus den Regionen: Aufgrund der fortgeschrittenen Zeit keine Berichte aus den Regionen. 10. Termine 2014: Termin für die nächste BAG IV: in der Mitte der BRD, wahrscheinlich in Göttingen. Weitere Termine hängen davon ab, wie oft sich die BAG IV zukünftig treffen wird. 11. Verschiedenes: Keine Anmerkungen. Thomas Pirsig schließt die Sitzung. Seite 9

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