Unterhaltspflicht unter Verwandten nicht nur für Kinder

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Unterhaltspflicht unter Verwandten nicht nur für Kinder"

Transkript

1 Elternunterhalt Unterhaltspflicht unter Verwandten nicht nur für Kinder Verwandte in gerader Linie sind einander zum Unterhalt verpflichtet das legt das Bürgerliche Gesetzbuch klar fest ( 1601 BGB). Das heißt aber nicht nur, dass Eltern für ihre Kinder finanziell sorgen müssen: Auch in umgekehrter Richtung sind Kinder unterhaltspflichtig für ihre Eltern, wenn diese bedürftig sind. Und dieser Fall kann schneller eintreten als man denkt: Gesundheitlich kann jeder schnell abbauen und eine vernünftige Pflege ist teuer. Nicht immer reichen Pflegeversicherung, Rente und Erspartes aus, um diese Kosten aus eigener Hand zu zahlen. Dann stellt sich die Frage: Wer ist in der Pflicht und wie weit geht diese Pflicht? Sozialstaatsprinzip Kosten werden übernommen Reicht das Geld der pflegebedürftigen Person nicht aus, dann springt zunächst das Sozialamt ein. Das ist generell so, denn im deutschen Sozialstaat soll dafür gesorgt werden, dass jeder die erforderliche Pflege bekommt. Doch der Gesetzgeber hat auch den Nachrang der Sozialhilfe festgelegt, soll heißen: Gibt es Angehörige, die unterhaltspflichtig sind, dann müssen sie diese Kosten erstatten. Die öffentliche Hand soll nur als letzte Alternative zahlen müssen. Kein unbegrenzter Zugriff des Staates

2 Unterhaltspflichtige müssen aber nicht mit ihrem gesamten Vermögen für Ihre Verwandten einstehen. Der Gesetzgeber will nämlich verhindern, dass eben diese Verwandten, später selbst zum Sozialfall werden. Darum gesteht er jedem ein sogenanntes Schonvermögen zu. So etwa verbleibt jedem unterhaltspflichtigen Kind ein Betrag von 1800 Euro vom Einkommen, der nicht weiter angetastet werden darf. Außerdem darf jeder für s eigene Alter zusätzlich zur Rentenversicherung ein Vorsorge-Vermögen ansparen. Dafür wird ein Betrag von 5 Prozent vom Bruttoarbeitseinkommen anerkannt gerechnet aufs gesamte Berufsleben. Bei durchschnittlichen Einkommen und einer durchschnittlichen Lebensarbeitszeit von rund 35 Jahren kommt dabei ein Betrag von etwa Euro zusammen, der ebenso vom Zugriff geschont wird. Ungeklärt war jedoch lange, wie es sich mit selbst genutztem Wohneigentum verhält: Wird dieses dem Vorsorge-Vermögen hinzugerechnet oder steht es unabhängig daneben? Eine entscheidende Frage, denn die meisten Immobilien dürften einen Wert haben, der die Euro übersteigt. Die Folge wäre also: Wird die Immobilie hinzugerechnet, müssen die Unterhaltspflichtigen ihr sonstiges Vermögen, also etwas Sparguthaben, Aktienpakete, Lebensversicherungen, für den Unterhalt ihrer Eltern aufwenden. BGH: Immobilie bleibt geschützt Genau so war auch die Ausgangssituation in einem Fall, den der Bundesgerichtshof (BGH) zu entscheiden hatte. Ein Elektriker sollte für die Pflegekosten seiner Mutter aufkommen. Sein Einkommen lag aber unterhalb der geschützten Grenze von 1800 Euro. Darum forderte das Sozialamt, das in Vorleistung getreten war, dass der Mann sein angespartes Vermögen verwendet, um die Pflegekosten

3 zumindest in Teilen zu erstatten. Zu diesem ersparten Vermögen zählten Lebensversicherungen, Sparguthaben und sonstige Vermögenswerte die unterhalb der Grenze des geschonten Vorsorgevermögens lagen, aber eben auch eine Eigentumswohnung. Deren Wert hätte das Gesamtvermögen des Mannes dann soweit ansteigen lassen, dass er doch für die Unterbringung seiner Mutter hätte zahlen müssen. Das Argument des Sozialamts: Auch die Eigentumswohnung dient der Altersvorsorge, sie muss also hinzugerechnet werden. Dem folgte der BGH nicht und entschied: Es ist dem Unterhaltspflichtigen nicht zumutbar, eine selbst genutzte und angemessene Wohnung zu verwerten, um den Unterhalt für pflegebedürftige Eltern zu begleichen. Der Elektriker, der sich das Geld für die Wohnung über Jahre zusammengespart hat, muss also nicht zahlen, das Sozialamt bleibt auf der Forderung sitzen (BGH Urteil vom 7. August Az. XII ZB 269/12) Eine Entscheidung mit Folgen Wie genau die beiden Voraussetzungen selbst genutzt und angemessen auszulegen sind, hat der BGH nicht konkretisiert. Experten gehen aber davon aus, dass für die Angemessenheit einer Wohnung nicht alleine der Wert entscheidend ist, weil zwei Häuser von gleicher Größe und gleichen Zustand ja durchaus unterschiedlichen Wert haben können, wenn sie in unterschiedlichen Regionen stehen. Es dürfte also immer auf eine Einzelfall-Betrachtung hinauslaufen. Im entschiedenen Fall jedenfalls sahen die Richter die 3-Zimmer-Wohnung (ca. 85 Quadratmeter) des Elektrikers als angemessen an.

4 In der Verwaltungspraxis wurden in der Vergangenheit auch mangels eines höchstrichterlichen Urteils jedoch oft die Wohnung mit angerechnet. Anwälte raten den Betroffenen nun dazu, nicht darauf zu warten, dass die Behörden ihre Berechnungen korrigieren, sondern selbst die Initiative zu ergreifen und wegen des aktuellen Urteils eine Neuberechnung zu verlangen. Ausschluss der Zahlungspflicht Nach der Vorschrift des 1611 Abs. 1 BGB kann der Unterhaltspflichtige die Unterhaltszahlung teilweise verweigern, wenn eine Zahlung als unbillig, das heißt unangemessen und ungerecht erscheint. Auch ein vollständiger Ausschluss der Unterhaltspflicht ist möglich (sog. grobe Unbilligkeit ) BGB nennt drei Fallgruppen, wann ein solcher Härtefall vorliegen kann. 1. Fallgruppe: Eine Unbilligkeit wegen sittlichem Verschulden liegt etwa dann vor, wenn der Elternteil, der nun Unterhalt verlangt, seine Bedürftigkeit durch Spiel-, Trunk- oder Drogensucht selbst verursacht hat. Allerdings gilt dies nur dann, wenn die Sucht auch eigenverantwortlich verschuldet war und eine Suchtbehandlung abgelehnt wurde, da die Sucht sonst als unverschuldete Krankheit anzusehen ist (OLG Celle vom Az. 17 UF 107/88). 2. Fallgruppe: Auch eine Vernachlässigung der eigenen Unterhaltspflicht als Elternteil kann dazu führen, dass man später keinen Elternunterhalt von seinem Kind verlangen kann. Wer sich also etwa jahrelang nicht um seine Kinder kümmert und diese geradezu verwahrlosen lässt, dem kann später ein Ausschluss der eigenen Unterhaltsansprüche gegen die früher vernachlässigten Kinder drohen.

5 3. Fallgruppe: Eine schwere Verfehlung gegen Unterhaltspflichtigen oder einen nahen Angehörigen kann den Anspruch auf Elternunterhalt schließlich ebenfalls ausschließen. Diese Fallgruppe umfasst etwa Fälle von Bedrohungen, körperlicher Gewalt oder gar sexueller Misshandlung. Auch wer sein Kind bei den Großeltern zurücklässt und in ein anderes Land auswandert (BGH vom Az. XII ZR 304/02) kann später keinen Unterhalt von seinem Kind verlangen. Nur schwere Verfehlungen führen zu einem Ausschluss der Unterhaltspflicht, nicht aber jede Störung der Eltern-Kinder- Beziehung. Bloße Taktlosigkeiten im Umgang miteinander, aber auch ein Kontaktabbruch der Eltern reichen nicht in jedem Fall aus, um einen Unterhaltsausschluss zu rechtfertigen. Auch eine Enterbung des Kindes kann einen Ausschluss der Unterhaltspflicht noch nicht rechtfertigen wer enterbt, vollzieht damit nur seine legitime Testierfreiheit. Kontaktabbruch reicht nicht! Die Gerichte sind inzwischen sehr zurückhaltend mit der Annahme eines Härtefalls geworden und schließen Unterhaltsansprüche nur noch in extremen Fällen aus. Im oben genannten Urteil vom hatte der Bundesgerichtshof ausgeführt, dass bei der Frage nach einer schweren Verfehlung insbesondere darauf abzustellen ist, ob die in Rede stehende schwere Verfehlung des Elternteils in einer Zeit begangen wurde, als das Kind noch minderjährig war (BGH vom Az. XII ZB 607/12). Wer sich gegen Regressforderungen des Sozialamts wehren möchte, der sollte seine Gründe lückenlos vortragen und diese wenn möglich mit schriftlichen Nachweisen, etwa Zeugenaussagen von Beteiligten, belegen können. Denn nach der wichtigen Vorschrift des 94 Abs. 3 S. 2 SGB XII muss das Sozialamt bei der Beurteilung des Sachverhalts nur solche Umstände berücksichtigen, von denen Kenntnis erlangt wurde der Grundsatz, dass das Sozialamt alle Umstände des

6 Einzelfalls umfassend selbst ermitteln muss (Amtsermittlungsgrundsatz) gilt hier gerade nicht bzw. nur eingeschränkt. Nicht zuletzt diese hohen Hürden der Nachweispflicht führen dazu, dass viele Begehren auf Ausschluss der Unterhaltspflicht vor Gericht scheitern. Der Nachweis fällt oft deshalb schwer, weil die Vorkommnisse schon viele Jahre zurück liegen und sich keine tauglichen und handfesten Beweise (z.b. Schriftverkehr, aus dem der Kontaktabbruch hervorgeht) mehr auffinden lassen. Eine empfundene Ungerechtigkeit der jetzt erwachsenen Kinder gegen ihre Eltern allein reicht aber nicht es müssen objektive Umstände vorliegen, auf die der Unterhaltsausschluss gestützt werden kann.

Inhalt Die Unterhaltspflicht Meine Eltern sind pflegebedürftig was nun?

Inhalt Die Unterhaltspflicht Meine Eltern sind pflegebedürftig was nun? 2 Inhalt Die Unterhaltspflicht 5 Wer ist wem zum Unterhalt verpflichtet? Leistungen des Staates und Unterhaltspflicht 6 11 Müssen Schwiegerkinder Unterhalt zahlen? 18 Meine Eltern sind pflegebedürftig

Mehr

ELTERNUNTERHALT WIE VIEL ALTERS- VORSORGE DARF SEIN?

ELTERNUNTERHALT WIE VIEL ALTERS- VORSORGE DARF SEIN? ARD-Ratgeber Recht aus Karlsruhe Sendung vom: 31. August 2013, 17.03 Uhr im Ersten ELTERNUNTERHALT WIE VIEL ALTERS- VORSORGE DARF SEIN? Zur Beachtung! Dieses Manuskript ist urheberrechtlich geschützt.

Mehr

Inhalt Die Unterhaltspflicht Meine Eltern sind pflegebedürftig was nun?

Inhalt Die Unterhaltspflicht Meine Eltern sind pflegebedürftig was nun? 2 Inhalt Die Unterhaltspflicht 5 Wer ist wem zum Unterhalt verpflichtet? Leistungen des Staates und Unterhaltspflicht 6 11 Müssen Schwiegerkinder Unterhalt zahlen? 18 Meine Eltern sind pflegebedürftig

Mehr

unterhaltspflichtigen Kindern zurück.

unterhaltspflichtigen Kindern zurück. 1 von 5 04.05.2015 14:15 Kinder sind gesetzlich verpflichtet, im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten für den Unterhalt der Eltern zu sorgen selbst wenn der Kontakt seit langer Zeit abgebrochen war,

Mehr

1. Einleitung. 2. Gesetzliche Grundlage

1. Einleitung. 2. Gesetzliche Grundlage Inhalt 1. Einleitung........................................ 5 2. Gesetzliche Grundlage.............................. 5 3. Auskunftspflicht der Parteien......................... 12 4. Höhe des Unterhalts................................

Mehr

Zu einem niedrigeren Unterhalt mit einem höheren Selbstbehalt können folgende Personen herangezogen werden (normal unterhaltspflichtig):

Zu einem niedrigeren Unterhalt mit einem höheren Selbstbehalt können folgende Personen herangezogen werden (normal unterhaltspflichtig): Unterhaltspflicht ( 93, 94, 117 SGB XII) Hilfebedürftige Menschen erhalten nur dann Sozialhilfe, wenn es keinen zum Unterhalt Verpflichteten gibt. Das Sozialamt prüft daher, ob es Personen gibt, die den

Mehr

Merkblatt 1 Elternunterhalt/Sozialregress

Merkblatt 1 Elternunterhalt/Sozialregress Merkblatt 1 Elternunterhalt/Sozialregress Die Unterbringung der Eltern oder eines Elternteils in einem Alten- oder Pflegeheim kann teuer werden. Die Betroffenen selbst müssen dafür Renten, sonstige Einnahmen

Mehr

Checkliste Elternunterhalt

Checkliste Elternunterhalt Checkliste Elternunterhalt Mandant:. wohnhaft: A. Für wen soll Elternunterhalt gezahlt werden: geboren am :. wohnhaft: B. Welches Kind/Kinder ist/sind möglicherweise zur Zahlung von Elternunterhalt verpflichtet?

Mehr

ist mir wichtig Beste Versorgung im Pflegefall - Elternunterhalt April 2015

ist mir wichtig Beste Versorgung im Pflegefall - Elternunterhalt April 2015 1 ist mir wichtig Beste Versorgung im Pflegefall - Elternunterhalt April 2015 Warum Pflegevorsorge wichtig ist? Ein Echtfall: Anna W. und Ursula C. aus dem Themenheft Wie denkt die jüngere Generation?

Mehr

Nutzen Sie das Inhaltsmenü: Die Schnellübersicht führt Sie zu Ihrem Thema. Die Kapitelüberschriften führen Sie zur Lösung. unter Verwandten...

Nutzen Sie das Inhaltsmenü: Die Schnellübersicht führt Sie zu Ihrem Thema. Die Kapitelüberschriften führen Sie zur Lösung. unter Verwandten... Nutzen Sie das Inhaltsmenü: Die Schnellübersicht führt Sie zu Ihrem Thema. Die Kapitelüberschriften führen Sie zur Lösung. Unterhaltspflicht von Kindern... 7 Abkürzungen... 8 1 Unterhaltsansprüche unter

Mehr

Haufe TaschenGuide 134. Elternunterhalt. Wenn Kinder zahlen sollen. von Michael Baczko. 3. Auflage 2008

Haufe TaschenGuide 134. Elternunterhalt. Wenn Kinder zahlen sollen. von Michael Baczko. 3. Auflage 2008 Haufe TaschenGuide 134 Elternunterhalt Wenn Kinder zahlen sollen von Michael Baczko 3. Auflage 2008 Elternunterhalt Baczko schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG Haufe-Lexware

Mehr

Die Unterhaltspflicht

Die Unterhaltspflicht Vorwort 5 5 Wenn das eigene Einkommen und Vermögen sowie die Leistungen der Pflegeversicherung nicht zur Deckung der Kosten für das Pflegeheim ausreichen, bekommen Pflegebedürftige unter bestimmten Voraussetzungen

Mehr

ELTERNUNTERHALT NACH DER NEUESTEN RECHTSPRECHUNG DES BGH. Sozialdienst Katholischer Männer SKM Kurzvortrag am

ELTERNUNTERHALT NACH DER NEUESTEN RECHTSPRECHUNG DES BGH. Sozialdienst Katholischer Männer SKM Kurzvortrag am ELTERNUNTERHALT NACH DER NEUESTEN RECHTSPRECHUNG DES BGH VON PROF. DR. CHRISTOF STOCK Sozialdienst Katholischer Männer SKM Kurzvortrag am 11.09.2013 PROF. DR. CHRISTOF STOCK seit 1989 Rechtsanwalt seit

Mehr

Die Unterhaltspflicht

Die Unterhaltspflicht Vorwort 5 5 Wenn das eigene Einkommen und Vermögen sowie die Leistungen der Pflegeversicherung nicht zur Deckung der Kosten für das Pflegeheim ausreichen, bekommen Pflegebedürftige unter bestimmten Voraussetzungen

Mehr

42 Der Lebensbedarf 42 Unterhalt nach der Lebensstellung 44 Angemessene Heim- und Pflegekosten 47 Die Pflegestufen

42 Der Lebensbedarf 42 Unterhalt nach der Lebensstellung 44 Angemessene Heim- und Pflegekosten 47 Die Pflegestufen 7 Inhalt 01 Grundlagen des ELTERN UNTERHALTSREchts 14 Einführung 16 Zum Verhältnis von Unterhalt und Sozialhilfe 17 Die Aufgabe der Sozialämter 18 Sozialhilferegress 20 Post vom Sozialamt 22 Rechtliche

Mehr

Wann zahlen Kinder für die Heimunterbringung der Eltern?

Wann zahlen Kinder für die Heimunterbringung der Eltern? Verbraucherinformation - Wann zahlen Kinder für die Heimunterbringung der Eltern? Wichtiger Hinweis: Diese Verbraucherinformation gibt Ihnen einen Überblick über die Voraussetzungen, unter denen Sozialhilfeträger

Mehr

Leseprobe Text. Die Erbfolge nach Ordnungen

Leseprobe Text. Die Erbfolge nach Ordnungen Leseprobe Text Die Erbfolge nach Ordnungen Einer der Grundsätze der gesetzlichen Erbfolge ist das Ordnungs- oder auch Parentelsystem (von lat. parens = Elternteil). Dieses knüpft an einem gemeinsamen Vorfahren

Mehr

Alle Inhalte dieses ebooks sind urheberrechtlich geschützt.

Alle Inhalte dieses ebooks sind urheberrechtlich geschützt. Urheberrechtsinfo Alle Inhalte dieses ebooks sind urheberrechtlich geschützt. Die Herstellung und Verbreitung von Kopien ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Verlages gestattet. Elternunterhalt

Mehr

Fachanwältin für Familienrecht

Fachanwältin für Familienrecht Friederike Ley Fachanwältin für Familienrecht Ihr Recht im Elternunterhalt Wann muss ich für meine Eltern zahlen? Die Frage des Elternunterhaltes stellt sich in der Praxis häufig dann, wenn die Eltern

Mehr

Müssen Kinder für ihre Eltern zahlen oder Eltern für ihre Kinder?

Müssen Kinder für ihre Eltern zahlen oder Eltern für ihre Kinder? Müssen Kinder für ihre Eltern zahlen oder Eltern für ihre Kinder? Referentin: Rechtsanwältin Stephanie Vrey, Kanzlei Seppel & Partner Zeughausstr. 2, 26121 Oldenburg Gesetzesgrundlage: 94 SGB XII Grundsatz:

Mehr

Der Anspruch auf Elternunterhalt wird in der Praxis nahezu

Der Anspruch auf Elternunterhalt wird in der Praxis nahezu Grundlagen des Elternunterhaltsrechts Der Anspruch auf Elternunterhalt wird in der Praxis nahezu ausschließlich von den Sozialhilfeträgern geltend gemacht und durchgesetzt. Der Sozialstaat springt zunächst

Mehr

WBA - Wirtschaftsdienst für Beamte und Akademiker

WBA - Wirtschaftsdienst für Beamte und Akademiker Pflegeversicherung Beigesteuert von Sunday, 13. April 2008 Letzte Aktualisierung Tuesday, 27. May 2008 Die Pflegeversicherung Sind Sie für den Fall der dauerhaften Pflegebedürftigkeit abgesichert? Die

Mehr

Wann müssen Sie für Ihre Eltern aufkommen?

Wann müssen Sie für Ihre Eltern aufkommen? 2 1. Kapitel Wann müssen Sie für Ihre Eltern aufkommen? Die erste Frage, die Sie sich hier vielleicht stellen, ist: Warum sollten Sie überhaupt dazu verpflichtet sein, für Ihre Eltern aufzukommen? Sicher,

Mehr

Druckversion. Das heißt aber nicht, dass Kinder immer zur Kasse gebeten werden. Entscheidend dafür sind

Druckversion. Das heißt aber nicht, dass Kinder immer zur Kasse gebeten werden. Entscheidend dafür sind 1 von 6 04.02.2007 16:28 Druckversion Ehe und Familie Schonvermögen Schutz vor hohen Pflegekosten? Maria K. ist 98 Jahre alt und hat sich noch bis vor einem Jahr selbst versorgen können. Doch ihr hohes

Mehr

Pflichten der Famillienangehörigen

Pflichten der Famillienangehörigen Pflichten der Famillienangehörigen Pflichten von Familienangehörigen Jeder weiß, dass für Eltern eine Unterhaltspflicht gegenüber den eigenen Kindern besteht. Für Familienangehörige eines Pflege-Bedürftigen

Mehr

Inhalt. Vorwort... 6 Die wichtigsten (neuen) Begriffe... 14

Inhalt. Vorwort... 6 Die wichtigsten (neuen) Begriffe... 14 Inhalt Vorwort.............................................................. 6 Die wichtigsten (neuen) Begriffe......................................... 14 Kapitel A: Für wen Arbeitslosengeld II in Frage

Mehr

DARUM IST EINE PFLEGEZUSATZ- VERSICHERUNG SINNVOLL

DARUM IST EINE PFLEGEZUSATZ- VERSICHERUNG SINNVOLL DARUM IST EINE PFLEGEZUSATZ- VERSICHERUNG SINNVOLL PFLEGEZUSATZVERSICHERUNG DARUM IST EIN VERTRAG SINNVOLL Im Pflegefall kommen meist hohe Kosten auf einen zu. Die Leistungen der Pflegepflichtversicherung

Mehr

Kinder haften für ihre Eltern

Kinder haften für ihre Eltern Kinder haften für ihre Eltern Grundzüge des Elternunterhalts - Basiswissen - Bearbeitungsstand: 12.2.2014 10.00 Uhr Malte Jörg Uffeln Magister der Verwaltungswissenschaften Rechtsanwalt Mediator (DAA)

Mehr

Eine Information des Bezirkserwerbslosensenausschuss ver.di Pfalz

Eine Information des Bezirkserwerbslosensenausschuss ver.di Pfalz Eine Information des Bezirkserwerbslosensenausschuss ver.di Pfalz Vorsicht: Jobcenter dürfen Hartz-IV-Empfänger vorzeitig in den Ruhestand schicken! Es drohen massive Abschläge und noch einiges mehr! Wie

Mehr

Die Unterhaltspflicht erwachsener Kinder gegenüber ihren Eltern

Die Unterhaltspflicht erwachsener Kinder gegenüber ihren Eltern Maike Schäfer Die Unterhaltspflicht erwachsener Kinder gegenüber ihren Eltern Die Voraussetzung des Anspruchs auf Elternunterhalt unter Beachtung der neuesten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs Verlag

Mehr

Inhalt Grundsätzliche Fragen zum ALG II

Inhalt Grundsätzliche Fragen zum ALG II 2 Inhalt Grundsätzliche Fragen zum ALG II 5 Wer erhält Unterstützung? 6 Grundsicherung für Arbeitsuchende 9 Auf welche Leistungen habe ich Anspruch? 23 Welche Pflichten habe ich als Leistungsempfänger?

Mehr

Für die Eltern zahlen?

Für die Eltern zahlen? Für die Eltern zahlen? Wissenswertes zum Elternunterhalt Kinder sind gegenüber den Eltern grundsätzlich unterhaltspflichtig. Kann es sein, dass ich für meine Eltern Unterhalt zahlen muss? Ja, das kommt

Mehr

Inhalt. Kapitel 1 Grundlagen des Eltern unterhaltsrechts. Abkürzungen...16

Inhalt. Kapitel 1 Grundlagen des Eltern unterhaltsrechts. Abkürzungen...16 11 Inhalt Abkürzungen...16 Kapitel 1 Grundlagen des Eltern unterhaltsrechts I. Einführung...17 II. Zum Verhältnis von Unterhalt und Sozialhilfe...19 1. Die Aufgabe der Sozialämter...20 2. Sozialhilferegress...21

Mehr

Wann zahlen Kinder für die Heimunterbringung der Eltern?

Wann zahlen Kinder für die Heimunterbringung der Eltern? VERBRAUCHERINFORMATION Wann zahlen Kinder für die Heimunterbringung der Eltern? Wichtiger Hinweis: Die folgende Verbraucherinformation soll Ihnen einen Überblick über die Voraussetzungen geben, unter denen

Mehr

Für die Eltern zahlen?

Für die Eltern zahlen? Für die Eltern zahlen? Wissenswertes zum Elternunterhalt Kann es sein, dass ich für meine Eltern Unterhalt zahlen muss? Kinder sind gegenüber den Eltern grundsätzlich unterhaltspflichtig. Ja, das kommt

Mehr

Unterhaltsberechnungen

Unterhaltsberechnungen 1 Unterhaltsberechnungen Dr. Dietmar Mönch Februar 2011 2 Dr. Dietmar Mönch, 2011 Das vorliegende Werk ist in all seinen Teilen urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte vorbehalten. Jede Verwertung außerhalb

Mehr

Nur nicht den Kindern zur Last fallen Elternunterhalt

Nur nicht den Kindern zur Last fallen Elternunterhalt Nur nicht den Kindern zur Last fallen Elternunterhalt Nur nicht den Kindern zur Last fallen höre ich bei der anwaltlichen Beratungstätigkeit immer wieder. Die Sorgen der Eltern, ihre Kinder nicht belasten

Mehr

Elternunterhalt. Kinder haften für ihre Eltern. Dr. Verena Mertens, Kanzlei Knoch & Mertens, Fasanenweg 4, Köln

Elternunterhalt. Kinder haften für ihre Eltern. Dr. Verena Mertens, Kanzlei Knoch & Mertens, Fasanenweg 4, Köln Elternunterhalt Kinder haften für ihre Eltern Dr. Verena Mertens, Kanzlei Knoch & Mertens, Fasanenweg 4, 51109 Köln Grundvoraussetzungen für die Unterhaltsverpflichtung I. Bedürftigkeit des Elternteils

Mehr

Elternunterhalt: Erklärung, Berechnung, Schonvermögen & Umgehung

Elternunterhalt: Erklärung, Berechnung, Schonvermögen & Umgehung Elternunterhalt: Erklärung, Berechnung, Schonvermögen & Umgehung Ein Ratgeberartikel von Ausgezeichnete Beratung von erfahrenen Anwälten Inhaltsverzeichnis advocado stellt sich vor... 3 1. Was ist Elternunterhalt?...

Mehr

Eine Empfehlung vom Deutschen Verein. So soll gute Unterstützung sein: für Eltern mit Beeinträchtigung und ihre Kinder Erklärungen in Leichter Sprache

Eine Empfehlung vom Deutschen Verein. So soll gute Unterstützung sein: für Eltern mit Beeinträchtigung und ihre Kinder Erklärungen in Leichter Sprache Eine Empfehlung vom Deutschen Verein So soll gute Unterstützung sein: für Eltern mit Beeinträchtigung und ihre Kinder Erklärungen in Leichter Sprache Eine Empfehlung ist ein Rat oder ein Vorschlag. Diese

Mehr

Grundsätzliche Fragen zum ALG II 5

Grundsätzliche Fragen zum ALG II 5 2 Inhalt Grundsätzliche Fragen zum ALG II 5 Wer erhält Unterstützung? 6 Grundsicherung für Arbeitsuchende 8 Auf welche Leistungen habe ich Anspruch? 21 Welche Pflichten habe ich als Leistungsempfänger?

Mehr

Trennung, Scheidung, Unterhalt - für Männer

Trennung, Scheidung, Unterhalt - für Männer Haufe Ratgeber plus Trennung, Scheidung, Unterhalt - für Männer Bearbeitet von Jochem Schausten 6. Auflage 2009. Buch. 176 S. Kartoniert ISBN 978 3 448 09346 9 Zu Leseprobe schnell und portofrei erhältlich

Mehr

Hilfe zur Pflege & Elternunterhalt. Eine Einführung

Hilfe zur Pflege & Elternunterhalt. Eine Einführung Die Pflegeversicherung wurde als Teilleistungs- bzw. Teilkaskoversicherung konzipiert. D.h. die Leistungen nach dem SGB XI sind in aller Regel nicht bedarfsdeckend. Wenn nicht Angehörige oder sonstige

Mehr

17.1.01. Eheliche Unterhaltspflicht - allgemeine Ausführungen

17.1.01. Eheliche Unterhaltspflicht - allgemeine Ausführungen 17.1.01. Eheliche Unterhaltspflicht - allgemeine Ausführungen Rechtsgrundlagen Unterhalt der Familie: Art. 163 ff. ZGB Eheschutzmassnahmen: Art. 173 ff. ZGB Trennungsunterhalt: Art. 118 Abs. 2 in Verbindung

Mehr

Was brauchen die Eltern oder: Die Frage nach dem Unterhaltsbedarf

Was brauchen die Eltern oder: Die Frage nach dem Unterhaltsbedarf Teil 4: Was brauchen die Eltern oder: Die Frage nach dem Unterhaltsbedarf I. Woraus sich der Unterhaltsbedarf der Eltern zusammensetzt Der typische Fall beim Elternunterhalt liegt so, dass sich der unterhaltsberechtigte

Mehr

Elternunterhalt + Sozialhilferegress

Elternunterhalt + Sozialhilferegress Steuerberatung Wirtschaftsprüfung Rechtsberatung Wirtschaftsberatung Belegdepot Elternunterhalt + Sozialhilferegress Referentin: Julia Grauel, Rechtsanwältin Fachanwältin für Verwaltungsrecht 1 Überblick

Mehr

Einsatz von Einkommen und Vermögen in der Pflege

Einsatz von Einkommen und Vermögen in der Pflege Einsatz von Einkommen und Vermögen in der Pflege Stand 05/2013 Agenda 2 Finanzieller Eigenanteil der Pflege System der Finanzierung der Pflegekosten Vermögen und Freibeträge Schenkungen Haftung des Ehegatten

Mehr

Schwangerschaft Info für Jugendliche

Schwangerschaft Info für Jugendliche Über sabbruch wird auch heute noch wenig geredet, obwohl sehr viele Frauen schon einmal in einer ähnlichen Situation waren wie du 1 jetzt. Viele Frauen schämen sich, oder haben Angst, für ihr Verhalten

Mehr

Beck kompakt. Elternunterhalt. Wenn Eltern teuer werden. von Jürgen Wabbel. 2. Auflage

Beck kompakt. Elternunterhalt. Wenn Eltern teuer werden. von Jürgen Wabbel. 2. Auflage Beck kompakt Elternunterhalt Wenn Eltern teuer werden von Jürgen Wabbel 2. Auflage Elternunterhalt Wabbel schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG Thematische Gliederung:

Mehr

MEINE DEINE UNSERE RECHTE

MEINE DEINE UNSERE RECHTE MEINE DEINE UNSERE RECHTE für 1. und 2. Schulstufe (nur Zeichnung), für die 3. und 4. Schulstufe (Zeichnung und Sätze) Kinderrechte Quartett: Das Quartett wird auf starkes Papier oder Karton kopiert (am

Mehr

HEX - Hamburger Examenskurs BGB AT. -Form/Bedingung und Befristung-

HEX - Hamburger Examenskurs BGB AT. -Form/Bedingung und Befristung- BGB AT -Form/Bedingung und Befristung- RA Mathias Schallnus 9. Einheit- 27.10.2014 Wiederholung Anfechtung A interessiert sich für einen Job bei B. Nach einem sehr erfolgreichen Bewerbungsgespräch hat

Mehr

Beck kompakt. Elternunterhalt. Wenn Eltern teuer werden. Bearbeitet von Jürgen Wabbel

Beck kompakt. Elternunterhalt. Wenn Eltern teuer werden. Bearbeitet von Jürgen Wabbel Beck kompakt Elternunterhalt Wenn Eltern teuer werden Bearbeitet von Jürgen Wabbel 3. Auflage 2017. Buch. 127 S. Kartoniert ISBN 978 3 406 71522 8 Format (B x L): 10,4 x 16,1 cm Recht > Zivilrecht > Familienrecht

Mehr

559 Mieterhöhung nach Modernisierungsmaßnahmen

559 Mieterhöhung nach Modernisierungsmaßnahmen 555 b BGB Modernisierungsmaßnahmen sind bauliche Veränderungen, 1. durch die in Bezug auf die Mietsache Endenergie nachhaltig eingespart wird (energetische Modernisierung), 2. durch die nicht erneuerbare

Mehr

Informationen zum Thema "Elternunterhalt"

Informationen zum Thema Elternunterhalt Kreis Soest Dezernat 04 Stand November 2016 Abteilung Soziales - Unterhalt und vertragliche Ansprüche Informationen zum Thema "Elternunterhalt" Töchter und Söhne sind gegenüber ihren Eltern zu Unterhaltszahlungen

Mehr

Pflegestruktur in Deutschland Ihre Pflegezusatzspezialisten: K+R Versicherungskontor

Pflegestruktur in Deutschland Ihre Pflegezusatzspezialisten: K+R Versicherungskontor Pflegestruktur in Deutschland Ihre Pflegezusatzspezialisten: K+R Versicherungskontor www.online-versicherungsprofi.de ambulante Pflege 1.532.749 stationäre Pflege 722.796 2 31% 3 2 3 40% 9% 20% 1 60% 1

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 5 PKH 13.12 OVG 1 A 35.12 In der Verwaltungsstreitsache hat der 5. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 6. Februar 2013 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht

Mehr

Vorwort... 5 Teil 1: Grundlagen des Elternunterhaltes I. Allgemeines zum Unterhalt II. Oft verwendete Begrifflichkeiten beim

Vorwort... 5 Teil 1: Grundlagen des Elternunterhaltes I. Allgemeines zum Unterhalt II. Oft verwendete Begrifflichkeiten beim Vorwort... 5 Teil 1: Grundlagen des Elternunterhaltes... 12 I. Allgemeines zum Unterhalt... 12 II. Oft verwendete Begrifflichkeiten beim Elternunterhalt. 13 1. Unterhaltsbedarf... 14 2. Unterhaltsbedürftigkeit...

Mehr

Nutzen Sie das Inhaltsmenü: Die Schnellübersicht führt Sie zu Ihrem Thema. Die Kapitelüberschriften führen Sie zur Lösung. unter Verwandten...

Nutzen Sie das Inhaltsmenü: Die Schnellübersicht führt Sie zu Ihrem Thema. Die Kapitelüberschriften führen Sie zur Lösung. unter Verwandten... Nutzen Sie das Inhaltsmenü: Die Schnellübersicht führt Sie zu Ihrem Thema. Die Kapitelüberschriften führen Sie zur Lösung. Unterhaltspflicht von Kindern... 7 Abkürzungen... 8 1 Unterhaltsansprüche unter

Mehr

Rechtzeitig vorsorgen damit Sie später gut umsorgt werden

Rechtzeitig vorsorgen damit Sie später gut umsorgt werden Pflege-Tagegeld (Tarif PZT-Komfort) Rechtzeitig vorsorgen damit Sie später gut umsorgt werden Starke Leistungen in allen Pflegegraden Möchten Sie Ihren Angehörigen die Pflegekosten zumuten? Sich im Pflegefall

Mehr

Arbeitslosengeld II. Antrag. Hilfestellung bei der Beantragung von Arbeitslosengeld II

Arbeitslosengeld II. Antrag. Hilfestellung bei der Beantragung von Arbeitslosengeld II Antrag Hilfestellung bei der Beantragung von Arbeitslosengeld II Wechsel von der Arbeitslosenhilfe zum Arbeitslosengeld II Bis 31.12.04 Anspruch auf Arbeitslosenhilfe für alle Bedürftigen, im Anschluss

Mehr

Unterhaltspflicht von Kindern 7. Unterhaltsansprüche 9. Auskunftspflicht des Unterhaltsschuldners 17. Leistungsfähigkeit und Bedürftigkeit 21

Unterhaltspflicht von Kindern 7. Unterhaltsansprüche 9. Auskunftspflicht des Unterhaltsschuldners 17. Leistungsfähigkeit und Bedürftigkeit 21 Schnellübersicht Unterhaltspflicht von Kindern 7 Unterhaltsansprüche 9 Auskunftspflicht des Unterhaltsschuldners 17 Leistungsfähigkeit und Bedürftigkeit 1 Herabsetzung des Unterhaltsanspruchs 5 Unterhaltsumfang

Mehr

Schweizerisches Zivilgesetzbuch Vorentwurf (Juli 2012) (Kindesunterhalt)

Schweizerisches Zivilgesetzbuch Vorentwurf (Juli 2012) (Kindesunterhalt) Schweizerisches Zivilgesetzbuch Vorentwurf (Juli 2012) (Kindesunterhalt) Änderung vom... Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom...

Mehr

auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frau Schoppe und der Fraktion DIE GRÜNEN - Drucksache 10l1703 -

auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frau Schoppe und der Fraktion DIE GRÜNEN - Drucksache 10l1703 - Deutscher Bundestag 10. Wahlperiode Drucksache 10/1 751 16.07.84 Sachgebiet 404 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frau Schoppe und der Fraktion DIE GRÜNEN - Drucksache

Mehr

Inhalt Kapitel 1 Arbeitslosengeld II Wer erhält es?

Inhalt Kapitel 1 Arbeitslosengeld II Wer erhält es? Kapitel 1 Arbeitslosengeld II Wer erhält es? Wer kann Arbeitslosengeld II erhalten?... 14 Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld Spielt das Alter eine Rolle?... 16 Erwerbsfähigkeit Muss ich arbeiten können,

Mehr

ANGEHÖRIGENUNTERHALT NACH DER NEUESTEN RECHTSPRECHUNG DES BGH

ANGEHÖRIGENUNTERHALT NACH DER NEUESTEN RECHTSPRECHUNG DES BGH ANGEHÖRIGENUNTERHALT NACH DER NEUESTEN RECHTSPRECHUNG DES BGH VON PROF. DR. CHRISTOF STOCK Haus Hörn des Oratoriums des Heiligen Philipp Neri e.v. Kurzvortrag am 14.10.2014 PROF. DR. CHRISTOF STOCK seit

Mehr

Vorwort zur 5. Auflage Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis Einleitung Teil A: Das Unterhaltsrecht...

Vorwort zur 5. Auflage Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis Einleitung Teil A: Das Unterhaltsrecht... Vorwort zur 5. Auflage... 5 Abkürzungsverzeichnis... 13 Literaturverzeichnis... 17 Einleitung... 19 Teil A: Das Unterhaltsrecht... 21 I. Vorbemerkung... 21 II. Der Verwandtenunterhalt... 21 1. Verwandtschaft

Mehr

Antrag auf Gewährung von Jugendhilfe nach 19, 20, 27 35 / 35a SGB VIII

Antrag auf Gewährung von Jugendhilfe nach 19, 20, 27 35 / 35a SGB VIII Landkreis 1 Prignitz Der Landrat Berliner Straße 49 19348 Perleberg 19341 Postfachleitzahl Tel. 03876-713-255/ Fax 03876/ 713-1723/ E-Mail: info@landkreis-prignitz.de Antrag auf Gewährung von Jugendhilfe

Mehr

Parlamentarischen Abend 2010 der Bundesvereinigung Lebenshilfe

Parlamentarischen Abend 2010 der Bundesvereinigung Lebenshilfe Info-Zettel in Leichter Sprache zum Parlamentarischen Abend 2010 der Bundesvereinigung Lebenshilfe in der Berliner Landesvertretung des Freistaates Thüringen 1 Info 1, 2, 3, 4 und 8 Forderungen aus der

Mehr

Ausländerrechtliche Vertretung für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. Von Antje Steinbüchel, LVR-Landesjugendamt Rheinland

Ausländerrechtliche Vertretung für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. Von Antje Steinbüchel, LVR-Landesjugendamt Rheinland Ausländerrechtliche Vertretung für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge Von Antje Steinbüchel, LVR-Landesjugendamt Rheinland Die Einreisezahlen der Kinder und Jugendlichen, die ohne Eltern in Deutschland

Mehr

SORGERECHT FÜR NICHTEHELICHE KINDER Neue Rechtslage durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes

SORGERECHT FÜR NICHTEHELICHE KINDER Neue Rechtslage durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes SORGERECHT FÜR NICHTEHELICHE KINDER Neue Rechtslage durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes Die Zahl der gemeinsamen Sorgeerklärungen für nichtehelich geborene Kinder wächst stetig: im Jahr

Mehr

Das Wichtigste zum Elternunterhalt

Das Wichtigste zum Elternunterhalt Beratungsdienst Geld und Haushalt Danuta Weßolly Rechtsanwältin Das Wichtigste zum Elternunterhalt 1958 als zentrale Einrichtung des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes gegründet Angebote für Privathaushalte

Mehr

Ergänzungsleistungen und Verwandtenunterstützung

Ergänzungsleistungen und Verwandtenunterstützung Ergänzungsleistungen und Verwandtenunterstützung Die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV helfen dort, wo die Renten und das Einkommen nicht die minimalen Lebenshaltungskosten decken. Anspruchsberechtigt

Mehr

Flächenabweichung und ihre Auswirkung auf die Miethöhe

Flächenabweichung und ihre Auswirkung auf die Miethöhe Flächenabweichung und ihre Auswirkung auf die Miethöhe 31. Fachgespräch - Mietrechtstage Rosenheim 26. April 2012 Richter am AG Dr. Ulf Börstinghaus Folie 2 Ausgangslage 1. Angabe einer Wohnfläche in einem

Mehr

Kann der Erwerber vor vollständiger Kaufpreiszahlung die Eigentumsumschreibung verlangen? Christian Hippel

Kann der Erwerber vor vollständiger Kaufpreiszahlung die Eigentumsumschreibung verlangen? Christian Hippel WIR für Bauträger am 26.04.2018 Kann der Erwerber vor vollständiger Kaufpreiszahlung die Eigentumsumschreibung verlangen? Christian Hippel Rechtsanwalt u. Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht 1 Interessenlage

Mehr

FORUM FÜR FACHFRAGEN. DEUTSCHES INSTITUT FÜR JUGENDHILFE UND FAMILIENRECHT e. V.

FORUM FÜR FACHFRAGEN. DEUTSCHES INSTITUT FÜR JUGENDHILFE UND FAMILIENRECHT e. V. DEUTSCHES INSTITUT FÜR JUGENDHILFE UND FAMILIENRECHT e. V. FORUM FÜR FACHFRAGEN Postfach 10 20 20 D-69010 Heidelberg Fon 0 62 21/98 18-0 Fax 0 62 21/98 18-28 institut@dijuf.de www.dijuf.de Stellungnahme

Mehr

Muster Abnahmeprotokoll

Muster Abnahmeprotokoll M-Abnahmeprotokoll Seite 1 von 6 Seiten Muster Abnahmeprotokoll Datum: Uhrzeit: von Uhr bis Uhr Bauvorhaben: Auftrag von: Baukunden: Auftragnehmer: Architekt Bauvertrag vom: Leistungsverzeichnis vom: Beginn

Mehr

Juristisches Repetitorium hemmer

Juristisches Repetitorium hemmer Crashkurs Zivilrecht Fälle Seite 1 von 1 Lösungshinweise Fall 6 Obersatz: Gericht wird der Klage stattgeben, soweit diese zulässig und begründet. I. Zulässigkeit (+), insb. Weiterführung des Prozesses

Mehr

30. 10. 2015 Haus und Grundstück im Erbrecht 7: Kündigung und Schönheitsreparaturen bei der Mietwohnung im Erbe

30. 10. 2015 Haus und Grundstück im Erbrecht 7: Kündigung und Schönheitsreparaturen bei der Mietwohnung im Erbe 30. 10. 2015 Haus und Grundstück im Erbrecht 7: Kündigung und Schönheitsreparaturen bei der Mietwohnung im Erbe Kündigung eines Mietvertrages durch die Erben des Mieters Ist kein Haushaltsangehöriger des

Mehr

Inhaltsverzeichnis der Ausgabe 12/2012:

Inhaltsverzeichnis der Ausgabe 12/2012: Inhaltsverzeichnis der Ausgabe 12/2012: Familien- und Erbrecht Betreuungsunterhalt: Zusätzlicher Anspruch bei Betreuung von zwei Zwillingspaaren Elternunterhalt: Haften Kinder für ihre Eltern? Kindertagesstätte:

Mehr

Elternunterhalt. Wenn Kinder für ihre Eltern zahlen sollen. Judith Kellner Rechtsanwältin, Mediatorin und Testamentsvollstreckerin 30.12.

Elternunterhalt. Wenn Kinder für ihre Eltern zahlen sollen. Judith Kellner Rechtsanwältin, Mediatorin und Testamentsvollstreckerin 30.12. Elternunterhalt Wenn Kinder für ihre Eltern zahlen sollen Judith Kellner Rechtsanwältin, Mediatorin und Testamentsvollstreckerin MITGLIED IM KRANKEN- UND ALTENPFLEGE- VEREIN MANNHEIM 2015 Kanzlei J. Kellner,

Mehr

Vertragsgestaltung. Vertragsgestaltung

Vertragsgestaltung. Vertragsgestaltung Dazu erklärt Peter Strukki weiter folgendes: Schuss ist im 4. Monat schwanger. Er hat erhebliches Vermögen in Form von bebauten Grundstücken, sie hat derzeit noch Schulden aus den Studienkosten. Sie erwartet

Mehr

GRUNDFÄHIGKEITS VERSICHERUNG GÜNSTIGER RISIKOSCHUTZ FÜR JEDEN

GRUNDFÄHIGKEITS VERSICHERUNG GÜNSTIGER RISIKOSCHUTZ FÜR JEDEN GRUNDFÄHIGKEITS VERSICHERUNG GÜNSTIGER RISIKOSCHUTZ FÜR JEDEN JEDER KANN UND SOLLTE SIE SICH LEISTEN: DIE GRUNDFÄHIGKEITSVERSICHERUNG Ob Angestellter, Selbstständiger oder Freiberufler die private Risikovorsorge

Mehr

Inhalt. Kapitel 1 Altersrente - was wichtig ist. Vorwort 5

Inhalt. Kapitel 1 Altersrente - was wichtig ist. Vorwort 5 Vorwort 5 Kapitel 1 Altersrente - was wichtig ist Wann darf ich überhaupt in Rente? 14 Wann kann ich früher in Rente? 16 Wie viel Rente habe ich zu erwarten? 18 Rente ab 67 - bin ich davon betroffen? 20

Mehr

Wenn's mit den Handwerkern nicht klappt Montag, den 12. September 2011 um 13:47 Uhr - Aktualisiert Donnerstag, den 12. Januar 2012 um 15:09 Uhr

Wenn's mit den Handwerkern nicht klappt Montag, den 12. September 2011 um 13:47 Uhr - Aktualisiert Donnerstag, den 12. Januar 2012 um 15:09 Uhr In den meisten Fällen leisten die Handwerker gute Arbeit. Doch auch in dieser Branche gibt es schwarze Schafe. Wenn Sie dann Mängel feststellen und der Handwerker bereits bezahlt wurde, ist der Ärger vorprogrammiert.

Mehr

BGH-Leitsatz-Entscheidungen

BGH-Leitsatz-Entscheidungen BGH-Leitsatz-Entscheidungen Heute neu: 1. GVG, StVollzG: Entschädigung bei überlanger Verfahrensdauer Urteil 13.02.2014, III ZR 311/13 2. WEG: Zustimmungspflichtigkeit einer Mobilfunksendeanlage Urteil

Mehr

Brandenburgisches Oberlandesgericht. Urteil

Brandenburgisches Oberlandesgericht. Urteil 5 U 26/05 Brandenburgisches Oberlandesgericht 1 O 379/04 Landgericht Neuruppin Anlage zum Protokoll vom 22.09.2005 Verkündet am 22.09.2005 Justizobersekretärin als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle Brandenburgisches

Mehr

Stipendienantrag Experiment e.v.

Stipendienantrag Experiment e.v. Ich/Wir beantrage/n hiermit eine finanzielle Unterstützung zur Mitfinanzierung der Kosten, die für die Teilnahme meines/unseres Kindes am Schüleraustauschprogramm entsteht. Name des/der Teilnehmers/in:

Mehr

Richtlinien der Stadt Uelzen zu den Elternbeiträgen in den Kindertagesstätten in Uelzen ab dem 01.08.2014

Richtlinien der Stadt Uelzen zu den Elternbeiträgen in den Kindertagesstätten in Uelzen ab dem 01.08.2014 Richtlinien der Stadt Uelzen zu den Elternbeiträgen in den Kindertagesstätten in Uelzen ab dem 01.08.2014 Die nachfolgenden Richtlinien gelten für den Besuch der Kindertagesstätten in der Stadt Uelzen,

Mehr

Wie läuft das mit dem Altenheim??

Wie läuft das mit dem Altenheim?? Herzlich Willkommen! Wie läuft das mit dem Altenheim?? Infoveranstaltung für Interessierte 09.06.2015 Verein Leben im Alter in Reken e.v., Reken Forum 1 Programm: 1. Wieso Altenheim? Die häufigsten Gründe

Mehr

Nutzen Sie das Inhaltsmenü: Die Schnellübersicht führt Sie zu Ihrem Thema. Die Kapitelüberschriften führen Sie zur Lösung. unter Verwandten...

Nutzen Sie das Inhaltsmenü: Die Schnellübersicht führt Sie zu Ihrem Thema. Die Kapitelüberschriften führen Sie zur Lösung. unter Verwandten... Nutzen Sie das Inhaltsmenü: Die Schnellübersicht führt Sie zu Ihrem Thema. Die Kapitelüberschriften führen Sie zur Lösung. Unterhaltspflicht von Kindern... 7 Abkürzungen... 8 1 Unterhaltsansprüche unter

Mehr

Verschenken - lohnt sich das? Mittwoch, den 17. März 2010 um 12:28 Uhr - Aktualisiert Freitag, den 13. Januar 2012 um 13:45 Uhr

Verschenken - lohnt sich das? Mittwoch, den 17. März 2010 um 12:28 Uhr - Aktualisiert Freitag, den 13. Januar 2012 um 13:45 Uhr Wenn es um die Übertragung der Immobilie an die Nachkommen geht, stellt sich für viele die Frage, ob eine Schenkung also die Übergabe zu Lebzeiten sinnvoll ist. Man spricht in diesen Fällen auch von der

Mehr

Geschäftsstelle für Mitarbeitervertreter (KODA/MAV) Erzdiözese Freiburg

Geschäftsstelle für Mitarbeitervertreter (KODA/MAV) Erzdiözese Freiburg Geschäftsstelle für Mitarbeitervertreter (KODA/MAV) Erzdiözese Freiburg Diözesane Arbeitsgemeinschaft für Mitarbeitervertretungen Claudia Kuhner, Rechtssekretärin Stand: 14.07.05 Wer bezahlt was bis wann,

Mehr

NomosPraxis. Nomos. Der Rückgriff gegen Angehörige von Sozialleistungsempfängern. Müller Wersig

NomosPraxis. Nomos. Der Rückgriff gegen Angehörige von Sozialleistungsempfängern. Müller Wersig NomosPraxis Müller Wersig Der Rückgriff gegen Angehörige von Sozialleistungsempfängern Arbeitslosengeld II Sozialgeld Sozialhilfe Grundsicherung 7. Auflage Nomos NomosPraxis Prof. Dr. Christian Müller

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VIII ZR 323/11 Nachschlagewerk: ja URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 11. Juli 2012 Ermel Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle BGHZ: nein

Mehr

Die Altersvorsorge, von der ich schon heute profitiere. Kräftig Steuern sparen mit BasisRente.

Die Altersvorsorge, von der ich schon heute profitiere. Kräftig Steuern sparen mit BasisRente. Kräftig Steuern sparen mit BasisRente. Die Altersvorsorge, von der ich schon heute profitiere. Die Rente ist sicher. Auch für mich? Irgendwann haben Sie das Rentenalter erreicht. Aber reicht dann auch

Mehr

4. Soziales und Gesundheit

4. Soziales und Gesundheit 4. Soziales und Gesundheit Hier finden Sie Musterschreiben an Rentenversicherungsträger, Krankenkassen, sonstige Sozialleistungsträger (z. B. Sozial- oder Wohnungsamt) sowie behandelnde Ärztinnen und Ärzte.

Mehr

Angemessene Kaltmieten nach dem SGB II und SGB XII für den Neckar-Odenwald-Kreis ab dem 01.04.2013 (Höchstmiettabelle)

Angemessene Kaltmieten nach dem SGB II und SGB XII für den Neckar-Odenwald-Kreis ab dem 01.04.2013 (Höchstmiettabelle) Angemessene Kaltmieten nach dem SGB II und SGB XII für den Neckar-Odenwald-Kreis ab dem 01.04.2013 (Höchstmiettabelle) Neue Gebietseinteilung Zone 1-3: Alle Gemeinden des NOK mit Ausnahme der Zone 4 Zone

Mehr

Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) Handels- und Gesellschaftsrecht Dieses Dokument finden Sie unter www.ihk-berlin.de unter der Dok-Nr. 51952 Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) Inhalt: Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)... 1 1.

Mehr

Elternunterhalt nach SGB XII

Elternunterhalt nach SGB XII Elternunterhalt nach SGB XII Oft tritt das Sozialamt an die Kinder von pflegebedürftigen älteren Menschen heran, um sie zu den Kosten für erbrachte sozialrechtliche Leistungen heranzuziehen, was dann mit

Mehr

Was tun bei Trennung und Scheidung?

Was tun bei Trennung und Scheidung? Michels & Klatt informiert: Was tun bei Trennung und Scheidung? Ein kurzer Überblick über wichtige Rechte und Pflichten Nicht jeder Streit unter Ehepartnern führt gleich zur Trennung, allerdings kann eine

Mehr