Wenn's mit den Handwerkern nicht klappt Montag, den 12. September 2011 um 13:47 Uhr - Aktualisiert Donnerstag, den 12. Januar 2012 um 15:09 Uhr

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Wenn's mit den Handwerkern nicht klappt Montag, den 12. September 2011 um 13:47 Uhr - Aktualisiert Donnerstag, den 12. Januar 2012 um 15:09 Uhr"

Transkript

1 In den meisten Fällen leisten die Handwerker gute Arbeit. Doch auch in dieser Branche gibt es schwarze Schafe. Wenn Sie dann Mängel feststellen und der Handwerker bereits bezahlt wurde, ist der Ärger vorprogrammiert. Darum sollte man auch vor Zahlung der Handwerkerrechnung genau prüfen, ob der Handwerker seine Arbeit ordentlich gemacht hat. Aber auch wenn Sie nach der Zahlung einen Mangel feststellen, stehen Sie nicht ohne Rechte da.> Was ist ein Mangel Ein Mangel liegt immer dann vor, wenn die erbrachte Leistung nicht dem Vereinbarten entspricht. So stellt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) fest, dass ein Sachmangel vorliegt, wenn das Werk des Handwerkers nicht die vereinbarte Beschaffenheit aufweist ( 633 Abs. 2 Satz 1 BGB). Deshalb sollten Sie im Vertrag die Leistung des Handwerkers möglichst umfassend beschreiben. Denn nach dem BGB gilt eine Arbeit als mängelfrei, wenn sich das Werk für den im Vertragt vereinbarten Gebrauch eignet ( 633 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1). Haben Sie auf eine detaillierte Vereinbarung verzichtet, liegt ein Mangel vor, wenn das Werk nicht zur gewöhnlichen Verwendung geeignet ist. Hier wird dann zum Vergleich die typische Beschaffenheit von Werken gleicher Art herangezogen. Sind keine zusätzlichen Vereinbarungen getroffen worden, reicht zur Mängelfreiheit fast immer eine durchschnittliche Leistung des Handwerkers. Hat der Handwerker etwas anderes erstellt, als Sie ihm aufgegeben haben, ist das nach 633 Abs. 2 Satz 3 ein Mangel. Mehrere kleine Mängel können zusammen einen wesentlichen Mangel ergeben. Hier muss jedoch von Fall zu Fall von einem Experten geprüft werden, ob sich hier ein wesentlicher Mangel feststellen lässt. Was bei einem Mangel geschehen muss Wie bereits eingangs erläutert, ist das beste Druckmittel die Zahlung, wenn diese noch nicht erfolgte. Das BGB nennt Ihnen folgende Möglichkeiten, die Ihnen bei einem Mangel zustehen ( 634 BGB) Nacherfüllung Selbstbeseitigung des Mangels und Ersatz der dabei entstehenden Kosten Rücktritt vom Vertrag 1 / 5

2 Minderung der Vergütung Schadenersatz Ersatz vergeblicher Aufwendungen Sie können sich aber aus dieser Liste nicht etwa eine Alternative aussuchen. Es muss eine Rangfolge eingehalten werden. Zunächst hat der Handwerker das Recht der Nacherfüllung. Das heißt, dass Sie dem Handwerker die Möglichkeit einräumen müssen, den Mangel auf eigene Kosten zu beseitigen. Daraus ergibt sich, dass Sie selbst zunächst Ihren Anspruch auf Nacherfüllung geltende machen. Kommt der Handwerker Ihrer Aufforderung zur Mängelbeseitigung nicht nach, können Sie auf eine der anderen Möglichkeiten zurückgreifen. Dabei unterscheide man die Ansprüche bei Mängeln, die auf das Verschulden des Handwerkers zurückzuführen sind oder die auch ohne Mitwirkung des Handwerkers entstehen: Ansprüche, die unabhängig vom Verschulden des Handwerkers bestehen Selbstvorname Vertragsrücktritt Vergütungsminderung Ansprüche, die ausschließlich bei einem Verschulden des Handwerkers bestehen Schadenersatz Aufwendungsersatz Stellen Sie einen Mangel fest, unterrichten Sie den Handwerker (schriftlich) hierüber und setzen Sie ihm gleichzeitig eine Frist, innerhalb der Mangel beseitigt werden muss. Wie er den Mangel beseitigt, ist Sache des Handwerkers. Er muss Ihnen gegenüber nicht begründen, warum er beispielsweise den Einbau komplett erneuert oder nur teilweise. Entscheidend ist, dass der Mangel auch wirklich beseitigt wird. Natürlich darf er die Arbeiten auch nicht so durchführen, dass Sie dabei unnötig belastet oder gar schikaniert werden. So kann der Handwerker undichte Fenster im Winter nicht einfach ausbauen und mitnehmen. Hier können Sie auf einer Nachbesserung bestehen. Es dürfte selbstverständlich sein, dass Ihnen durch die Mängelbeseitigung keine weiteren Kosten entstehen. Reklamieren Sie immer schriftlich und stellen Sie sicher, dass Sie den Eingang des Schreibens beweisen können. Setzen Sie eine angemessene Frist, in der der Mangel auch wirklich beseitigt werden kann. Das hängt vom Umfang der zu erwratenden Arbeiten und von der Dringlichkeit der Erledigung (beispielsweise Heizung im Winter) ab. Sie sollten im Brief freundliche bleiben und ein konkretes Datum setzen, bis wann der Mangel beseitigt sein muss. Auf eine Fristsetzung können Sie verzichten, wenn 2 / 5

3 der Handwerker die Nacherfüllung nachweislich ablehnt. ein bereits gesetzter Termin nicht eingehalten wurde. der Handwerker den Mangel bereits einmal erfolglos beseitigt hat oder die Nacherfüllung unzumutbar ist. In seltenen Ausnahmefällen kann der Handwerker die Nachbesserung verweigern. Beispielsweise, wenn dies mit unverhältnismäßig hohen Kosten für ihn verbunden ist. Wenn der Handwerker nicht reagiert Läuft die von Ihnen gesetzte, ausreichend lange Frist ab, und der Handwerker hat den Mangel nicht beseitigt, können Sie andere Ansprüche geltend machen. Zum einen haben Sie jetzt die Möglichkeit, den Mangel selbst zu beseitigen beziehungsweise beseitigen zu lassen. Die hierbei entstehenden Kosten hat dann der Handwerker zu tragen. Hat der Handwerker allerdings die Mängelbeseitigung wegen zu hoher Kosten abgelehnt, können Sie nicht selbst nachbessern beziehungsweise nachbessern lassen. Sie können dann aber auf die anderen Rechte zurückgreifen, die Ihnen beim Mangel zustehen. Teilen Sie dem Handwerker schriftlich und detailliert mit, welche Mängel von Ihnen beseitigt wurden und welche Kosten dabei entstanden. Verlangen Sie, dass er die entstandenen Kosten auf Ihr Konto überweist. Setzen Sie auch hierfür ein festes Datum. Im Zweifelsfall verlangen Sie vom Handwerker einen Vorschuss in Höhe der zu erwartenden Kosten. Vorsicht beim Rücktritt vom Vertrag Sie haben nach verstrichener Nachbesserungszeit auch das Recht vom Vertrag zurück zu treten. Dann muss ein Zustand geschaffen werden, als sei gar kein Vertrag geschlossen worden. Beide Seiten haben also alles zurückzugeben, was während der Vertragszeit ausgetauscht wurde. In vielen Fällen ist deshalb der Rücktritt vom Vertrag nicht empfehlenswert. Wenn Sie nämlich die Leistung des Handwerkers nicht zurückgeben können, was sehr häufig der Fall ist, müssen Sie den Wert ersetzen. Das bedeutet, dass Sie zahlen müssen und den Mangel zusätzlich beseitigen müssen. In den meisten Fällen sollte man deshalb die Vergütung mindern, statt ganz vom Vertrag 3 / 5

4 zurückzutreten. Auch die Minderung ist nur möglich, wenn der Handwerker zunächst die Möglichkeit der Nachbesserung erhielt und diese nicht genutzt wurde. Erklären Sie die Preisminderung gegenüber dem Handwerker schriftlich. Berechnen Sie den Abzug nach Art und Umfang des Mangels, beziehungsweise die Höhe der Kosten, die bei Beseitigung des Mangels entstehen. Die Gerichte nehmen bei Streitigkeiten über die Höhe einer Preisminderung meist eine Schätzung vor und berechnen die Kosten nicht genau. In den meisten Fällen steht man sich besser, wenn man eine gütliche Einigung mit dem Handwerker herbeiführt. Bei verschuldetem Mangel haben Sie Schadenersatz-Anspruch Wurde der Mangel vom Handwerker verschuldet, können Sie statt einer Mängelbeseitigung auch Schadenersatz fordern. Mit der Zahlung des Schadenersatzes haben Sie aber keine weiteren Rechte gegenüber dem Handwerker. Er muss den Mangel dann also nicht mehr beseitigen. Ein schuldhaftes Verhalten des Handwerkers müssen Sie allerdings notfalls durch ein Sachverständigen-Gutachten beweisen. Sie können an Schadenersatz geltend machen: Kosten der Mängelbeseitigung, Entschädigungen für Nutzungsausfall (z. B. Mietwohnung ist nicht bewohnbar) Entgangene Mieteinnahmen Kosten für Schäden, deren Ursache in dem gerügten Mangel liegt, Kosten zur Ermittlung des Schadens (Gutachter). Was ist Aufwendungsersatz? Statt Schadenersatz könnten Sie auch Aufwendungsersatz verlangen. Hierbei werden Ihnen vergebliche Aufwendungen erstattet. Meist hat man aber bei Handwerkerarbeiten keine eigenen Aufwendungen, die man geltend machen könnte. Da bei der Forderung von Aufwendungsersatz die Möglichkeiten der Mangelbeseitigung und der Schadenersatz entfallen, ist der Aufwendungsersatz in den meisten Fällen keine Alternative. Wann Ihre Ansprüche verjähren Mit der Abnahme der Handwerkerarbeiten beginnt, wenn diese als mangelfrei erkannt wurden, die Verjährungsfrist zu laufen. Dann beginnen folgende Fristen: 4 / 5

5 Grundsätzliche Verjährungsfrist 2 Jahre Arbeiten am Bauwerk die für den Bestand und 5 Jahre Erhalt des Gebäudes bedeutsam sind. Neue Teile müssen direkt mit dem Gebäude verbunden sein. Dachreparaturen, Außenwand-Isolierungen im 5 Jahre Kellerbereich, Fensteraustausch, Anstreicherarbeiten bei umfassender Haussanierung, Pflasterung des Hofs, Installation einer Einbauküche. Verkleben eines Teppichbodens (nicht lose 5 Jahre verlegt) Übliche Instandsetzungsarbeiten und 2 Jahre Reparaturen einzelner Schäden (z. B. Hausanstrich, Heizungsreparatur) Hat ein Handwerker einen Mangel, der einer Abnahme entgegensteht, selbst erkannt und nicht darauf aufmerksam gemacht, ist dies arglistig. Dann beginnt die Verjährung erst, wenn Sie den Mangel erkannt haben. Sie könnte auch beginnen, wenn Sie den Mangel nicht erkannt haben, Sie ihn aber unter normalen Umständen hätten erkennen müssen. Bei der Abnahme sehr genau sein Der Handwerker wird Sie dazu auffordern, seine Arbeit abzunehmen. Denn erst nach erfolgter Abnahme hat er Anspruch auf seine Vergütung. Bei der Abnahme sollten Sie sehr genau sein, weil durch die Abnahme die Verjährungsfristen (siehe oben) ausgelöst werden. Hinzu kommt, dass Sie nach der Abnahme für die Beweisführung bei Mängelrügen verantwortlich sind. Wird das Werk nach der Abnahme beschädigt oder gar zerstört, haften Sie. Davor haftet der Hand-werker. Auch aus diesem Grund wird er eine frühzeitige Abnahme wünschen. Darum sollten Sie die folgenden Tipps bezüglich der Abnahme beachten: Wenn möglich, das Werk noch vor der Abnahme besichtigen. Bei Zweifeln einen Fachmann zurate ziehen. Zur Abnahme einen unabhängigen Zeugen mitnehmen. Achten Sie darauf, dass auch die vereinbarten Materialien verwendet wurden im Zweifelsfalle soll der Handwerker Belege hierzu vorlegen. Prüfen Sie, ob das Werk den vertraglichen Vereinbarungen entspricht. Sollten Sie Mängel feststellen, weigern Sie sich, das Werk abzunehmen. Tragen Sie alle Mängel in das Abnahmeprotokoll ein. Vermerken Sie dabei, ob der Mangel vom Handwerker anerkannt wurde oder nicht. Das Abnahmeprotokoll unterschreiben Sie, der Zeuge und der Handwerker. 5 / 5

Vertragstypen im Überblick

Vertragstypen im Überblick Vertragstypen im Überblick Verträge zur dauernden Überlassung - Kauf 433 ff. - Tausch 480 - Schenkung 516 ff. Verträge zur vorübergehenden Überlassung - Miete 535 ff. - Pacht 581 ff. - Leihe 598 ff. -

Mehr

Muster Abnahmeprotokoll

Muster Abnahmeprotokoll M-Abnahmeprotokoll Seite 1 von 6 Seiten Muster Abnahmeprotokoll Datum: Uhrzeit: von Uhr bis Uhr Bauvorhaben: Auftrag von: Baukunden: Auftragnehmer: Architekt Bauvertrag vom: Leistungsverzeichnis vom: Beginn

Mehr

Prüfungsschema Nacherfüllung im Kaufrecht Anspruch auf Nacherfüllung gemäß 437 Nr. 1, 439 BGB

Prüfungsschema Nacherfüllung im Kaufrecht Anspruch auf Nacherfüllung gemäß 437 Nr. 1, 439 BGB Prüfungsschema Nacherfüllung im Kaufrecht Anspruch auf Nacherfüllung gemäß 437 Nr. 1, 439 BGB I. Entstehung des Anspruchs auf Nacherfüllung 2. Vorliegen eines Sachmangels ( 434 BGB) bzw. eines Rechtsmangels

Mehr

Privatrecht II. Ass.jur. Ch. Meier. Übung Privatrecht II

Privatrecht II. Ass.jur. Ch. Meier. Übung Privatrecht II Übung Privatrecht II Lösung zu Fall 11: Gedankliche Vorüberlegung: Was möchte B? er will die 120,- Euro ersetzt bekommen 1.) Diese kann man zum einen über den Aufwendungsersatz bei Selbstvornahme gem.

Mehr

15 Verbraucherfragen 15 Tipps der Schieds- und Schlichtungsstelle der Handwerkskammer Hannover

15 Verbraucherfragen 15 Tipps der Schieds- und Schlichtungsstelle der Handwerkskammer Hannover 15 Verbraucherfragen 15 Tipps der Schieds- und Schlichtungsstelle der Handwerkskammer Hannover 1. Ich bin mit der Leistung eines Handwerkers nicht zufrieden. Ich glaube, die Arbeit ist mangelhaft. Was

Mehr

Aufbau- und Vertiefungskurs Vertragliche Schuldverhältnisse Prof. Dr. Florian Jacoby Übungsfall Nr. 9

Aufbau- und Vertiefungskurs Vertragliche Schuldverhältnisse Prof. Dr. Florian Jacoby Übungsfall Nr. 9 Aufbau- und Vertiefungskurs Vertragliche Schuldverhältnisse Prof. Dr. Florian Jacoby Übungsfall Nr. 9 Sachverhalt Im März 2015 schlossen Werkunternehmer U und B unter Einbeziehung der VOB/B einen Bauvertrag.

Mehr

7 Probleme beim Kaufvertrag lösen

7 Probleme beim Kaufvertrag lösen Welche Probleme können bei der Erfüllung von Kaufverträgen auftreten? Problem: Lieferverzug Bestellung mit gewöhnlichem Liefertermin Beispiele: Lieferung innerhalb von 3 Wochen Lieferung Ende März Liefertermin:

Mehr

GPA-Mitteilung 1/2002

GPA-Mitteilung 1/2002 GPA-Mitteilung 1/2002 Az. 045.010 01.07.2002 Verjährungsfristen für Gewährleistungsansprüche bei Lieferungen und Leistungen i.s. der VOL/A Durch das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts vom 26.11.2001

Mehr

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Es wird die derzeit gültige Fassung seit dem 1.1.2002 unverändert angezeigt. (BGBl. I 02, S. 42)

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Es wird die derzeit gültige Fassung seit dem 1.1.2002 unverändert angezeigt. (BGBl. I 02, S. 42) Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Es wird die derzeit gültige Fassung seit dem 1.1.2002 unverändert angezeigt. (BGBl. I 02, S. 42) 631 Vertragstypische Pflichten beim Werkvertrag (1) Durch den Werkvertrag

Mehr

Lernfeld 1: Güter annehmen und kontrollieren. Was wird bei der Warenannahme geprüft?

Lernfeld 1: Güter annehmen und kontrollieren. Was wird bei der Warenannahme geprüft? Frage: Was wird bei der Warenannahme geprüft? C. Schlütermann, 2010 Nr. 1 Antwort: Bei der Warenannahme wird geprüft auf: Identität Quantität Qualität Beschaffenheit der Lieferung. C. Schlütermann, 2010

Mehr

Ihr Ansprechpartner E-Mail Tel. Assessorin Ursula Krauß krauss@bayreuth.ihk.de 0921 886-212. -Seite 1 von 8-

Ihr Ansprechpartner E-Mail Tel. Assessorin Ursula Krauß krauss@bayreuth.ihk.de 0921 886-212. -Seite 1 von 8- MERKBLATT Recht / Steuern WERKVERTRAG Ihr Ansprechpartner E-Mail Tel. Assessorin Ursula Krauß krauss@bayreuth.ihk.de 0921 886-212 Datum/Stand Januar 2015 Inhalt: 1. Anwendbarkeit des Werkvertragsrechts

Mehr

B könnte gegen die K-Bau GmbH einen Anspruch auf Nacherfüllung gemäß 634 Nr. 1, 635 Abs. 1 BGB haben.

B könnte gegen die K-Bau GmbH einen Anspruch auf Nacherfüllung gemäß 634 Nr. 1, 635 Abs. 1 BGB haben. Hausbau B schließt mit der K-Bau GmbH einen Bauvertrag. Darin verpflichtet sich die K-Bau GmbH gegenüber B zur Herstellung eines einzugsfertigen Neubaus. Nach einigen Monaten beendet die K-Bau GmbH ihre

Mehr

Die Kamera ist kaputt! Eine Mängelrüge schreiben. Voransicht

Die Kamera ist kaputt! Eine Mängelrüge schreiben. Voransicht II Schriftlich kommunizieren Beitrag 15 Mängelrüge verfassen 1 von 28 Die Kamera ist kaputt! Eine Mängelrüge schreiben Ob man sich über eine kaputte Kamera beschweren möchte, die man im Internet bestellt

Mehr

2.1 Sachkundiger Planer gemäß Instandsetzungsrichtlinie dafstb

2.1 Sachkundiger Planer gemäß Instandsetzungsrichtlinie dafstb Begriffe 2 2.1 Sachkundiger Planer gemäß Instandsetzungsrichtlinie dafstb Gemäß Instandsetzungsrichtlinie DAfStb ist mit der Planung von Instandsetzungsarbeiten ein sachkundiger Planer zu beauftragen,

Mehr

Fälligkeit von Abschlagszahlungen

Fälligkeit von Abschlagszahlungen chender Regelungen im VOB-Bauvertrag war die VOB/B nicht mehr als Ganzes vereinbart. Daraus folgt, dass die Fälligkeitsregelung des 16 Nr. 3 Absatz 1 VOB/B der AGBrechtlichen Inhaltskontrolle nach den

Mehr

Institut für Geistiges Eigentum, Wettbewerbs- und Medienrecht Verträge I

Institut für Geistiges Eigentum, Wettbewerbs- und Medienrecht Verträge I Institut für Geistiges Eigentum, Wettbewerbs- und Medienrecht Verträge I Schuldverhältnisse durch wechselseitige Vereinbarung das Gegenleistungsprinzip Typische Verträge Verträge zur Eigentumsübertragung

Mehr

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DIENSTLEISTUNGSVERTRAG. für Dienstleistungen der Firma MAGNESSA REINIGUNGSSERVICE KG, TRIESTER STRAßE 263, 1230 WIEN

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DIENSTLEISTUNGSVERTRAG. für Dienstleistungen der Firma MAGNESSA REINIGUNGSSERVICE KG, TRIESTER STRAßE 263, 1230 WIEN STAND: 15.01.2012 ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DIENSTLEISTUNGSVERTRAG für Dienstleistungen der Firma MAGNESSA REINIGUNGSSERVICE KG, TRIESTER STRAßE 263, 1230 WIEN 1. Geltungsbereich 1.1 Die nachstehenden

Mehr

Prof. Dr. Franz Dorn Januar Verletzung der Herstellungspflicht aus 631 I (Haftung für Sach- und Rechtsmängel des Werkgegenstands)

Prof. Dr. Franz Dorn Januar Verletzung der Herstellungspflicht aus 631 I (Haftung für Sach- und Rechtsmängel des Werkgegenstands) Prof. Dr. Franz Dorn Januar 2010 Verletzung der Herstellungspflicht aus 631 I (Haftung für Sach- und Rechtsmängel des Werkgegenstands) Die folgende Zusammenfassung zeigt sowohl die Struktur im Werkvertragsrecht

Mehr

Effizienzhaus-online

Effizienzhaus-online Checkliste Vorbereitung Energieberatung Vorbereitung Energieberatung Die Bestandsaufnahme der energetischen Qualität der Gebäudehülle sowie der Heizungstechnik ist elementare Grundlage einer Energieberatung.

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen. 1. Rückgabebelehrung. 2. Vertragsabschluss. 3. Kosten der Rücksendung. 4. Lieferung und Versandkosten

Allgemeine Geschäftsbedingungen. 1. Rückgabebelehrung. 2. Vertragsabschluss. 3. Kosten der Rücksendung. 4. Lieferung und Versandkosten Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Rückgabebelehrung 2. Vertragsabschluss 3. Kosten der Rücksendung 4. Lieferung und Versandkosten 5. Gewährleistungv 6. Nicht lieferbare Artikel 7. Preise 8. Zahlung 9.

Mehr

Gewährleistung. Die Gewährleistung als verschuldensunabhängige Haftung für Mängel im Zeitpunkt der Übernahme ist geregelt im ABGB, UGB (HGB), KSchG.

Gewährleistung. Die Gewährleistung als verschuldensunabhängige Haftung für Mängel im Zeitpunkt der Übernahme ist geregelt im ABGB, UGB (HGB), KSchG. Gewährleistung Gewährleistung ist das gesetzliche Einstehenmüssen (= Haftung) für Sach- und Rechtsmängel (nur) bei entgeltlichen Geschäften. Die Gewährleistung setzt kein Verschulden an der Mangelhaftigkeit

Mehr

Zweithaar Mangel oder Kaufreue?

Zweithaar Mangel oder Kaufreue? Zweithaar Mangel oder Kaufreue? Der Sachverständige im Zivilprozess Ausgangsitutation Käufer/Verkäufer Situation des Käufers:- Chemopatient Personen mit lichtem Haar aus verschiedenen Gründen Krankheit

Mehr

Die Haftung des Architekten, TU Dresden Die Haftung des Architekten

Die Haftung des Architekten, TU Dresden Die Haftung des Architekten Die Haftung des Architekten 1/41 Die Haftung richtet sich nach Werkvertragsrecht des BGB ( 633). 2/41 633 Sach- und Rechtsmangel (1) Der Unternehmer hat dem Besteller das Werk frei von Sach- und Rechtsmängeln

Mehr

Mängelhaftung und Gewährleistungsfristen

Mängelhaftung und Gewährleistungsfristen 53 6. Mängelhaftung und Gewährleistungsfristen 54 6. Mängelhaftung und Gewährleistungsfristen Grundsätzliches Eigentlich ist die Welt jetzt in Ordnung. Sie sind in Ihr neues Haus eingezogen und fühlen

Mehr

7 Durchsetzung privatrechtlicher Ansprüche

7 Durchsetzung privatrechtlicher Ansprüche LF 1 Kapitel 7 7 Durchsetzung privatrechtlicher Ansprüche Verjährung Aufgabe 22 Ergänzen Sie die folgenden Aussagen. Verjährung Gegenstand der Verjährung Verjähren können immer nur Ansprüche. Ein Anspruch

Mehr

(1) Levent Balkan wird zur Herstellung des versprochenen Werkes, der Besteller zur Entrichtung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.

(1) Levent Balkan wird zur Herstellung des versprochenen Werkes, der Besteller zur Entrichtung der vereinbarten Vergütung verpflichtet. AGB Levent Balkan Tel.: +49 (0)761 29080869 Mediengestaltung Mobil: +49 (0)176 65652626 Bleichestr. 20 Email: design@leventbalkan.de 79102 Freiburg URL: https://leventbalkan.de 1 Vertragstypische Pflichten

Mehr

Architektenrecht u. privates Baurecht

Architektenrecht u. privates Baurecht Architektenrecht u. privates Baurecht Die Haftung des Architekten 1/32 Die Haftung der Architekten und Ingenieure Mängelrechte des Auftraggebers: - Nacherfüllung ( 634 Nr. 1, 635 BGB) - Selbstvornahme

Mehr

Schuldübernahme 414 418 BGB 1

Schuldübernahme 414 418 BGB 1 Schuldübernahme 414 418 BGB 1 Abschnitt 6. Schuldübernahme 414 Vertrag zwischen Gläubiger und Übernehmer. Eine Schuld kann von einem Dritten durch Vertrag mit dem Gläubiger in der Weise übernommen werden,

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 1. Geltungsbereich 1.1 Für das Vertragsverhältnis zwischen der Rw bauphysik ingenieurgesellschaft mbh & Co. KG und ihren Kunden gelten die nachfolgenden allgemeinen

Mehr

- 1 - Die Abrechnung des Werkunternehmers beim gekündigten Pauschalpreisvertrag

- 1 - Die Abrechnung des Werkunternehmers beim gekündigten Pauschalpreisvertrag - 1 - Die Abrechnung des Werkunternehmers beim gekündigten Pauschalpreisvertrag Oft wird ein Bauvertrag nicht beendet, weil er vom Auftraggeber gekündigt wird. Der Auftraggeber kann beim BGB-Vertrag nach

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen 3D-Viz.com

Allgemeine Geschäftsbedingungen 3D-Viz.com Allgemeine Geschäftsbedingungen 3D-Viz.com 1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen 1.1. Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB ) regeln das allgemeine Geschäftsverhältnis

Mehr

3.2. Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt

3.2. Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt Allgemeine Geschäftsbedingungen Marketingagentur ZOOM 1. Allgemeines Für alle Leistungen der Marketingagentur ZOOM, sowie durch diese zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen gebuchten Unternehmen, zwischen

Mehr

mit dem Anwalt Fehler vermeiden

mit dem Anwalt Fehler vermeiden Eigenheim Glück allein mit dem Anwalt Fehler vermeiden Wer von den eigenen vier Wänden träumt, sollte sich rechtzeitig anwaltlich beraten lassen. Der richtige Bauplatz Schon beim Kauf eines Grundstücks

Mehr

Schuldnerverzug Gewährleistung

Schuldnerverzug Gewährleistung Schuldnerverzug Gewährleistung Übergabe/Lieferung Verzug 918 ff ABGB Gewährleistung 922 ff ABGB Voraussetzungen eines Gewährleistungsanspruchs Leistung/Sache/Werk wird vom Schuldner als Erfüllung übergeben

Mehr

Allgemeine Einkaufsbedingungen VW FS AG für den Kauf von Waren (Stand )

Allgemeine Einkaufsbedingungen VW FS AG für den Kauf von Waren (Stand ) Allgemeine Einkaufsbedingungen VW FS AG für den Kauf von Waren (Stand 22.06.2011) 1. Anwendbares Recht... 2 2. Begriffsdefinition... 2 3. Geltung der Vertragsbedingungen/ Vertragsbestandteile... 2 4. Prüfpflichten

Mehr

-------------------------------------------------------------------------------------------------------- - im folgenden Text: Auftraggeber genannt -

-------------------------------------------------------------------------------------------------------- - im folgenden Text: Auftraggeber genannt - Reinigungsvertrag Zwischen - im folgenden Text: Auftraggeber genannt - und - im folgenden Text: Auftragnehmer genannt - wird folgender Vertrag geschlossen : 1 Gegenstand des Vertrages in genaue Bezeichnung

Mehr

Gewährleistung, Umtausch und Garantie beim Kaufvertrag

Gewährleistung, Umtausch und Garantie beim Kaufvertrag Gewährleistung, Umtausch und Garantie beim Kaufvertrag Einführung in die Thematik Der Wunsch des Käufers zur Rückgabe von Waren gehört zum alltäglichen Geschäft im Einzelhandel. Ob und inwiefern der Verkäufer

Mehr

BAURECHTaktuell. wir freuen uns, Ihnen eine neue Ausgabe unseres Baurechts-Newsletters übersenden zu können.

BAURECHTaktuell. wir freuen uns, Ihnen eine neue Ausgabe unseres Baurechts-Newsletters übersenden zu können. BAURECHTaktuell 02/13 Sehr geehrte Damen und Herren, wir freuen uns, Ihnen eine neue Ausgabe unseres Baurechts-Newsletters übersenden zu können. Wie immer hoffen wir, solche Punkte mit in den Newsletter

Mehr

Muster: Kaufvertrag bei Pächterwechsel

Muster: Kaufvertrag bei Pächterwechsel Muster: Kaufvertrag bei Pächterwechsel 1. Auf der Grundlage des 433 BGB wird zwischen dem bisherigen Pächter der Kleingartenparzelle Nr.... im Kleingärtnerverein... Herrn/Frau... wohnhaft in... (nachfolgend

Mehr

Bauvertragsrecht nach BGB

Bauvertragsrecht nach BGB Bauvertragsrecht nach BGB 631 Vertragstypische Pflichten beim Werkvertrag (1) Durch den Werkvertrag wird der Unternehmer zur Herstellung des versprochenen Werkes, der Besteller zur Entrichtung der vereinbarten

Mehr

Aktualisierungsdienst Bundesrecht

Aktualisierungsdienst Bundesrecht Aktualisierungsdienst Bundesrecht 400-2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) 3. Aktualisierung 2010 (30. Juli 2010) Das Bürgerliche Gesetzbuch wurde durch Art. 1 des Gesetzes zur Einführung einer Musterwiderrufsinformation

Mehr

HAFTUNG FÜR MÄNGELANSPRÜCHE BEIM KAUFVERTRAG

HAFTUNG FÜR MÄNGELANSPRÜCHE BEIM KAUFVERTRAG MERKBLATT Fairplay KAUFRECHT HAFTUNG FÜR MÄNGELANSPRÜCHE DIE HÄUFIGSTEN FRAGEN DER UNTERNEHMEN Der Kauf ist wohl das bedeutendste Umsatzgeschäft, bei dem Gegenstände gegen Geld ausgetauscht werden. Der

Mehr

Nacherfüllung : durch Mängelbeseitigung oder Neuherstellung möglich

Nacherfüllung : durch Mängelbeseitigung oder Neuherstellung möglich Schuldrecht: Abwicklung von Werkverträgen Stand: Juli 2004 Was ist zu beachten? Wann liegt ein Mangel vor? Die Definition für einen Mangel im Werkvertrag ( 633 BGB neu) wurde inhaltlich und textlich genauso

Mehr

Verantwortlichkeiten für Mängel am Bau

Verantwortlichkeiten für Mängel am Bau Verantwortlichkeiten für Mängel am Bau 17. Göttinger Abwassertage am 21.02.2017 in der Stadthalle Göttingen Rechtsanwalt Fachanwalt für Verwaltungsrecht AnwaltMediator (DAA) Turgut Pencereci Kontakt: Flughafenallee

Mehr

Abwicklung von Aufträgen: Leistungsstörungen Telefongespräch bei der HaRo GmbH am : TEIL 1

Abwicklung von Aufträgen: Leistungsstörungen Telefongespräch bei der HaRo GmbH am : TEIL 1 Seite 1 [Anfrage] Angebot Lieferung Auftrag + Rechnung Gutschrift Zahlung [Wertschöpfungskettendiagramm] Situation 1 : Die HaRo GmbH ist ein Handels- und Endmontagebetrieb für Werkzeuge und Teile. Neben

Mehr

Handy Services ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN. Gültig ab 18.04.2016

Handy Services ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN. Gültig ab 18.04.2016 ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Gültig ab 18.04.2016 ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE DIENSTLEISTUNGSBEREICHE HANDY SERVICES Gültig ab 18.04.2016 Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich... 2 2 Vertragsverhältnis...

Mehr

FORUM VERLAG HERKERT GMBH Mandichostraße 18 86504 Merching Telefon: 08233/381-123.

FORUM VERLAG HERKERT GMBH Mandichostraße 18 86504 Merching Telefon: 08233/381-123. FORUM VERLAG HERKERT GMBH Mandichostraße 18 86504 Merching Telefon: 08233/381-123 E-Mail: service@forum-verlag.com www.forum-verlag.com VOB und BGB am Bau Herausgeber: Ulricke Gantert, Helmut Aschenbrenner,

Mehr

Allgemeine Einkaufsbedingungen

Allgemeine Einkaufsbedingungen Allgemeine Einkaufsbedingungen Werk «Josefstrasse» Index: Datum: Ersteller: 1 03.09.2010 SM / DET Seite 1 von 5 Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich 3 2 Angebot. 3 3 Bestellungen.. 3 4 Preise. 3 5 Lieferung

Mehr

KLK FFM /Saarbrücken RA Dr. Amer Issa

KLK FFM /Saarbrücken RA Dr. Amer Issa Neuregelungen in 439 und 475 BGB n.f.: 439 III n.f. regelt jetzt die sog. Einbaufälle. Der Käufer kann vom Verkäufer bei Kauf einer mangelhaften Sache, die er einbaut bzw einbauen lässt, im Rahmen der

Mehr

Haftung des Vorstandes

Haftung des Vorstandes Haftung des Vorstandes Tobias Schmelz, Leiter Abteilung Recht des HTSV 15. November 2009, T. Schmelz 1 A. Einführung: Die Mitglieder des Vorstandes haften dem Verein, den Mitgliedern und Dritten nach:

Mehr

Privatrecht II. Ass.jur. Ch. Meier. Übung Privatrecht II

Privatrecht II. Ass.jur. Ch. Meier. Übung Privatrecht II Übung Privatrecht II Die werkvertragsrechtliche Mängelhaftung - Überblick Gem. 634 BGB kann der Besteller: - nach 635 BGB Nacherfüllung verlangen - nach 637 BGB den Mangel selbst beseitigen und Ersatz

Mehr

BGB IV Reisevertrag, 651a BGB

BGB IV Reisevertrag, 651a BGB BGB IV Reisevertrag, 651a BGB Prof. Dr. Monika Schlachter WS 2007/2008 Der Reisevertrag, 651a BGB = Vertrag über die Erbringung von Reiseleistungen gegen Entgelt, 651a BGB Gesamtheit von Reiseleistungen,

Mehr

Gewährleistung I. anwendbar auf nach dem 31.12.01 abgeschlossene Verträge Umsetzung der EG-RL über den Verbrauchsgüterkauf

Gewährleistung I. anwendbar auf nach dem 31.12.01 abgeschlossene Verträge Umsetzung der EG-RL über den Verbrauchsgüterkauf Gewährleistung I Haftung für Mängel, welche die Leistung bei der Erbringung aufweist entgeltliche Verträge verschuldensunabhängig große Gewährleistungsreform 2001 anwendbar auf nach dem 31.12.01 abgeschlossene

Mehr

Merkblatt zur Schuldrechtsreform Leistungsstörungen beim Kauf

Merkblatt zur Schuldrechtsreform Leistungsstörungen beim Kauf Merkblatt zur Schuldrechtsreform Leistungsstörungen beim Kauf I.) Allgemeines Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Schuldrechtes am 01.01.2002 ist es im Schuldrecht zu einschneidenden

Mehr

Verbrauchervertrag für Bauleistungen Einzelgewerk/Handwerkervertrag

Verbrauchervertrag für Bauleistungen Einzelgewerk/Handwerkervertrag Verbrauchervertrag für Bauleistungen Einzelgewerk/Handwerkervertrag Stand: Januar 2009 zwischen Auftraggeber (nachfolgend AG genannt) Name: und Auftragnehmer (nachfolgend AN genannt) Name/Firma: Völker

Mehr

ALLGEMEINE ANZEIGENBEDINGUNGEN

ALLGEMEINE ANZEIGENBEDINGUNGEN ALLGEMEINE ANZEIGENBEDINGUNGEN der Konradin Mediengruppe (Stand 07/2014) 1. Anwendungsbereich, Abwehrklausel 1.1. Unsere Bedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern ( 14 BGB), juristischen Personen des

Mehr

Fragen aus der Übung Fallbeispiele zum Privatrecht Übung 8. Was sind AGB und wie werden sie Bestandteil eines Vertrages?

Fragen aus der Übung Fallbeispiele zum Privatrecht Übung 8. Was sind AGB und wie werden sie Bestandteil eines Vertrages? Fragen aus der Übung Fallbeispiele zum Privatrecht Übung 8 Was sind AGB und wie werden sie Bestandteil eines Vertrages? Unternehmer U hat ein Küchengeschäft. In seinen AGB findet sich unter anderem folgende

Mehr

Allgemeine Einkaufsbedingungen MAN Bereich Beschaffung Allgemein für den Kauf von Waren (Stand )

Allgemeine Einkaufsbedingungen MAN Bereich Beschaffung Allgemein für den Kauf von Waren (Stand ) Inhaltsverzeichnis 1 Anwendbares Recht... - 2-2 Begriffsdefinition... - 2-3 Geltung der Vertragsbedingungen / Vertragsbestandteile... - 2-4 Prüfpflichten des Lieferanten... - 2-5 Prüfpflicht von MAN...

Mehr

Vorbereitung und Durchführung einer erfolgreiche Bauabnahme. GFW-Dach mbh DDM Jürgen Gerbens Prokurist. Quelle:

Vorbereitung und Durchführung einer erfolgreiche Bauabnahme. GFW-Dach mbh DDM Jürgen Gerbens Prokurist. Quelle: Vorbereitung und Durchführung einer erfolgreiche Bauabnahme GFW-Dach mbh DDM Jürgen Gerbens Prokurist Quelle: www.n24.de Quelle: www.dachmurks.de Quelle: dachmurks.de Vorbereitung und Durchführung einer

Mehr

Allgemeine Einkaufsbedingungen MAN Bereich Beschaffung Allgemein für den Kauf von Waren (Stand )

Allgemeine Einkaufsbedingungen MAN Bereich Beschaffung Allgemein für den Kauf von Waren (Stand ) Inhaltverzeichnis 1 Anwendbares Recht... 2 2 Begriffsdefinition... 2 3 Geltung der Vertragsbedingungen / Vertragsbestandteile... 2 4 Prüfpflichten des Lieferanten... 2 5 Prüfpflicht von MAN... 3 6 Herstellung

Mehr

Fallstudien zur Reform der kaufrechtlichen Mängelhaftung 2018

Fallstudien zur Reform der kaufrechtlichen Mängelhaftung 2018 Universität Potsdam Übungen für Fortgeschrittene Juristische Fakultät im Bürgerlichen Recht Prof. Dr. Tilman Bezzenberger Wintersemester 2017/2018 Beteiligte Personen: P = Produzent, Hersteller V = Verkäufer

Mehr

Allgemeine Einkaufsbedingungen VW AG/Bereich Beschaffung allgemein für den Kauf von Waren (Stand )

Allgemeine Einkaufsbedingungen VW AG/Bereich Beschaffung allgemein für den Kauf von Waren (Stand ) Allgemeine Einkaufsbedingungen VW AG/Bereich Beschaffung allgemein für den Kauf von Waren (Stand 01.05.2018) 1. Anwendbares Recht... 2 2. Begriffsdefinition... 2 3. Geltung der Vertragsbedingungen/ Vertragsbestandteile...

Mehr

Fl.Nr. 953/0 Gemarkung Westheim

Fl.Nr. 953/0 Gemarkung Westheim Fl.Nr. 953/0 Gemarkung Westheim 953/0 Kartengrundlage: Liegenschaftskataster für die Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen Erstellt am: 27.11.2013 WWA KG, Koch Gemarkung: Westheim Lage: Elfershausener

Mehr

Das Werkvertragsrecht

Das Werkvertragsrecht Das Werkvertragsrecht Änderung des Werkvertragsrechts zum 01.01.2018 Zum 01.01.2018 sind gravierende Änderungen und Neuregelungen im Werkvertragsrecht in Kraft getreten. Sie gelten für ab diesem Zeitpunkt

Mehr

Information für die Betriebsräte

Information für die Betriebsräte 1. Was ist ein Werkvertrag? Das klassische Bild eines Werkvertrags i.s.d. 631 ff. BGB ist ein Vertrag zwischen einem Werkunternehmer (Auftragnehmer) und einem Werkbesteller (Auftraggeber). Der Werkunternehmer

Mehr

Architektenrecht u. privates Baurecht, TU Dresden Die Haftung des Architekten

Architektenrecht u. privates Baurecht, TU Dresden Die Haftung des Architekten Die Haftung des Architekten 1/27 Mängelhaftung gemäß Werkvertragsrecht des BGB Nacherfüllung ( 634 Nr. 1, 635) Selbstbeseitigungsrecht des AG auf Kosten des Architekten ( 634 Nr. 2, 637) Minderung der

Mehr

Gewährleistung: 922-933 ABGB

Gewährleistung: 922-933 ABGB Gewährleistung: 922-933 ABGB Definition:... bedeutet Einstehenmüssen für Sach- und Rechtsmängel bei entgeltlichen Geschäften Gewährleistung = Schlechterfüllung Verzug = Nichterfüllung Gesetzliche (Sonder)Regeln

Mehr

14.04.2015 ANFÄNGERPFLICHTÜBUNG ZIVILRECHT. Gewährleistung. Gewährleistung

14.04.2015 ANFÄNGERPFLICHTÜBUNG ZIVILRECHT. Gewährleistung. Gewährleistung ANFÄNGERPFLICHTÜBUNG ZIVILRECHT Univ.-Ass. Dr. Reinhard Pesek Institut für Zivilrecht 1 Gewährleistung ist die verschuldensunabhängigehaftung des Schuldners für Mängel, die seine Leistung bei der Erbringungaufweist

Mehr

Aufbau- und Prüfungsschemata zum Privatrecht II

Aufbau- und Prüfungsschemata zum Privatrecht II Aufbau- und Prüfungsschemata zum Privatrecht II Vorbemerkung Die nachfolgenden Prüfungsschemata sollen eine Hilfe für wesentliche Fragen betreffend die Prüfungsreihenfolge und den Aufbau der gutachtlichen

Mehr

Informationen zum Kaufrecht

Informationen zum Kaufrecht 1 Informationen zum Kaufrecht 2 I. Einführung 3 II. Mängel 3 1. Sachmangel 3 2. Rechtsmangel 3 3. Rechtsfolgen mangelhafter Leistung 4 3 I. Einführung Durch das Schuldrechtsreformgesetz ergeben sich wesentliche

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen Apartment Central Leipzig

Allgemeine Geschäftsbedingungen Apartment Central Leipzig Allgemeine Geschäftsbedingungen Apartment Central Leipzig Stand September 2015 1 VERTRAGSSCHLUSS a) Der Mietvertrag über die angebotene Ferienwohnung ist mit Zugang der Reservierungsbestätigung verbindlich

Mehr

für den Bewirtungsvertrag Restaurant & Weinhaus Stachel / Main-Gastro GmbH vertreten durch den GF Rolf Schulz / Gressengasse 1 97070 Würzburg

für den Bewirtungsvertrag Restaurant & Weinhaus Stachel / Main-Gastro GmbH vertreten durch den GF Rolf Schulz / Gressengasse 1 97070 Würzburg Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Bewirtungsvertrag Restaurant & Weinhaus Stachel / Main-Gastro GmbH vertreten durch den GF Rolf Schulz / Gressengasse 1 97070 Würzburg I. Geltungsbereich 1. Diese

Mehr

Fenster-Wartungsvertrag

Fenster-Wartungsvertrag Fenster-Wartungsvertrag Zwischen der Firma Schreinerei Franz Studnicka Vater-Klein-Straße 20 86356 Neusäß Tel. 0821 / 46 66 56 Fax 0821 / 45 18 49 e-mail: info@schreinerei-studnicka.de und wird für die/das

Mehr

VOB-Musterbriefe für Auftragnehmer

VOB-Musterbriefe für Auftragnehmer Wolfgang Heiermann Liane Linke VOB-Musterbriefe für Auftragnehmer Bauunternehmen und Ausbaubetriebe 10., aktualisierte Auflage vieweg Inhaltsübersicht I. Vergabeverfahren nach der VOB/A 1 Muster 1 Nachprüfung

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen Landhaus Franziskus Geltungsbereich

Allgemeine Geschäftsbedingungen Landhaus Franziskus Geltungsbereich Allgemeine Geschäftsbedingungen Landhaus Franziskus Geltungsbereich 1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Ferienwohnungen zur Beherbergung sowie alle für

Mehr

Baumängel. Feuchtigkeitsschäden. Hans Mühlebach. dipl. Architekt HTL/SIA Zertifizierter Gerichtsexperte SEC QC-Expert AG, Dübendorf

Baumängel. Feuchtigkeitsschäden. Hans Mühlebach. dipl. Architekt HTL/SIA Zertifizierter Gerichtsexperte SEC QC-Expert AG, Dübendorf 3. HEV-Apéro 23. November 2010 - Folie 1 Baumängel Feuchtigkeitsschäden dipl. Architekt HTL/SIA Zertifizierter Gerichtsexperte SEC, Dübendorf 3. HEV-Apéro 23. November 2010 - Folie 2 Inhalt: Ursachen für

Mehr

AUFKLÄRUNG VOR EINER MED. BEHANDLUNG

AUFKLÄRUNG VOR EINER MED. BEHANDLUNG AUFKLÄRUNG VOR EINER MED. BEHANDLUNG Die ärztliche Aufklärung im Spannungsfeld zwischen der Aufklärungspflicht des Chirurgen über Diagnose, Prognose, Operation, Komplikationen, zeitlichem Ablauf, alternativen

Mehr

Privatrecht II. Ass.iur. Ch. Meier. Übung Privatrecht II

Privatrecht II. Ass.iur. Ch. Meier. Übung Privatrecht II Übung Privatrecht II Die werkvertragsrechtliche Mängelhaftung Überblick Gem. 634 BGB kann der Besteller: - nach 635 BGB Nacherfüllung verlangen - nach 637 BGB den Mangel selbst beseitigen u. Ersatz der

Mehr

Die Abrechnung des frei gekündigten Bauvertrages

Die Abrechnung des frei gekündigten Bauvertrages Die Abrechnung des frei gekündigten Bauvertrages Diplom-Wirtschaftsingenieur Frank A. Bötzkes von der Ingenieurkammer Niedersachsen öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Bauablaufstörungen

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Erstattung von Gutachten

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Erstattung von Gutachten Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Erstattung von Gutachten 1) Geltung Die Rechtsbeziehungen des Sachverständigen zum Auftraggeber bestimmen sich nach den folgenden Vertragsbedingungen. Davon abweichende

Mehr

Der Kauf eines PKW und die Geltendmachung von Mängelrechten

Der Kauf eines PKW und die Geltendmachung von Mängelrechten Der Kauf eines PKW und die Geltendmachung von Mängelrechten Einleitung Sie meinen, Sie haben bei dem Kauf Ihres Autos ein Schnäppchen gemacht, stellen dann aber fest, dass das Fahrzeug kaputt ist und Sie

Mehr

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN. Unternehmensberater. Ausgabe 2004

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN. Unternehmensberater. Ausgabe 2004 ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Unternehmensberater Ausgabe 2004 Fachverband Unternehmensberatung und Informationstechnologie Wiedner Hauptstraße 63 A-1045 Wien T: +43-(0)-590900-3760 F: +43-(0)-590900-285

Mehr

Aussetzungs- und Vorabentscheidungsvorlage-Beschluss

Aussetzungs- und Vorabentscheidungsvorlage-Beschluss Landgericht Hannover Geschäfts-Nr.: 17 O 43/15 Hannover, 22. April 2016 Aussetzungs- und Vorabentscheidungsvorlage-Beschluss In dem Rechtsstreit der Frau H. Sch., Prozessbevollmächtigte: Rechtsanw. Kanzlei

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen und KFZ-Reparaturbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen und KFZ-Reparaturbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen und KFZ-Reparaturbedingungen I. Allgemeines / Anwendungsbereich 1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Fa.

Mehr

Top-Prüfung Fachlagerist/in

Top-Prüfung Fachlagerist/in Top-Prüfung Fachlagerist/in 350 Testaufgaben zur Prüfungsvorbereitung inkl. Lösungen für alle 3 Prüfungsbereiche Lagerprozesse Güterbewegung Wirtschafts- und Sozialkunde Lagerlogistik-Pruefung.de Claus

Mehr

Erfüllungstauglichkeit und Verwendungsrisiko des Bauwerks Vortrag bei den 12. Weimarer Baurechtstagen

Erfüllungstauglichkeit und Verwendungsrisiko des Bauwerks Vortrag bei den 12. Weimarer Baurechtstagen Erfüllungstauglichkeit und Verwendungsrisiko des Bauwerks Vortrag bei den 12. Weimarer Baurechtstagen Werkvertragsrecht: Mangelbegriff Gesetzeslage: 633 BGB (2) Das Werk ist frei von Sachmängeln, wenn

Mehr

Fall Selbstvornahme im Kaufrecht

Fall Selbstvornahme im Kaufrecht Fall Selbstvornahme im Kaufrecht K kauft von V ein gebrauchtes Auto der Marke BMW zum Preis von 10.000. Nachdem K eine Weile problemlos mit dem Wagen herumgefahren ist, erleidet er plötzlich einen Getriebeschaden,

Mehr

Minol-Brunata. Fachtagung für die Wohnungswirtschaft. Freiburg/Rust

Minol-Brunata. Fachtagung für die Wohnungswirtschaft. Freiburg/Rust Minol-Brunata Fachtagung für die Wohnungswirtschaft Freiburg/Rust 16.11.2017 Dr. Markus Klimsch Rechtsanwalt Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht Fachanwalt für Arbeitsrecht RA Dr. Markus Klimsch 1 Schimmel

Mehr

Allgemeine Einkaufsbedingungen

Allgemeine Einkaufsbedingungen 1 Geltung Allgemeine Einkaufsbedingungen (1) Alle Verkäufe, Lieferungen, Leistungen und Angebote unserer Lieferanten erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Lieferbedingungen. Diese sind Bestandteil

Mehr

A. Anspruch K G, Beseitigung Fahrwerksdefekt, 437 Nr. 1, 439 I Fall 1. Prüfungsschema der Gewährleistungsrechte aus 437 ff:

A. Anspruch K G, Beseitigung Fahrwerksdefekt, 437 Nr. 1, 439 I Fall 1. Prüfungsschema der Gewährleistungsrechte aus 437 ff: Fall 5 Lösungsübersicht: A. Anspruch K G, Beseitigung Fahrwerksdefekt, 437 Nr. 1, 439 I Fall 1 Prüfungsschema der Gewährleistungsrechte aus 437 ff: 4. Prüfung der 437 Nr. 1-3 ivm den dort genannten Normen:

Mehr

Geltendmachung von Abschlagszahlungen gem. 632 a BGB

Geltendmachung von Abschlagszahlungen gem. 632 a BGB Geltendmachung von Abschlagszahlungen gem. 632 a BGB 1. Geltendmachung von Abschlagszahlungen gem. 632 a BGB Zunächst ist festzuhalten, dass 632 a BGB neu nur für Schuldverhältnisse gilt, die nach dem

Mehr

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Colorböden Vertriebsgesellschaft mbh 56368 Klingelbach

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Colorböden Vertriebsgesellschaft mbh 56368 Klingelbach ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Colorböden Vertriebsgesellschaft mbh 56368 Klingelbach 1 Allgemeines, Geltungsbereich (1) Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis

Mehr

Umgang mit Mietmängeln

Umgang mit Mietmängeln Rechtsanwalt Robert Becker Bundesallee 181 10717 Berlin Umgang mit Mietmängeln im Vortrag soll um folgende Situation gehen: der Mieter meldet einen Mangel, was ist zu tun? nicht nur als Mieter ist es wichtig,

Mehr

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen dem designbüro ORANGE, Daniela Hoffmann und ihrem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge. Die Geschäftsbedingungen

Mehr

Das Neue Gewährleistungsrecht

Das Neue Gewährleistungsrecht Das Neue Gewährleistungsrecht RL über den Verbrauchsgüterkauf 1999/44/EG GewRÄG Seit 1.1.2002 in Kraft, Für Verträge nach 31.12.2001. Ass.Prof.Dr.Peter Jordan, 1 Zeitpunkt für Vorhandensein des Mangels

Mehr

Rundschreiben 07/2013. Thema: Die Bedenkenanzeige nach VOB/B / Baurecht

Rundschreiben 07/2013. Thema: Die Bedenkenanzeige nach VOB/B / Baurecht Kanzlei am Steinmarkt Rechtsanwälte Georg Kuchenreuter Dr. Andreas Stangl Konrad Alt Andreas Alt RECHTSANWÄLTE FACHANWÄLTE Kanzlei am Steinmarkt Steinmarkt 12 93413 Cham Telefon: 0 99 71 / 85 40 0 Telefax:

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs) für Werkverträge mit "Verbrauchern' (private Auftraggeber)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs) für Werkverträge mit Verbrauchern' (private Auftraggeber) AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs) für Werkverträge mit "Verbrauchern' (private Auftraggeber) Der Zentralverband Sanitär Heizung Klima empfiehlt den Unternehmer des Installateur und Heizungsbauer-,

Mehr

VOB-Musterbriefe für Auftragnehmer

VOB-Musterbriefe für Auftragnehmer VOB-Musterbriefe für Bauunternehmen und Ausbaubetriebe Bearbeitet von Prof. Wolfgang Heiermann, Liane Linke, Andrea Kullack 11., aktualisierte Auflage 2014. Buch mit CD/DVD. X, 276 S. Mit CD-ROM. Gebunden

Mehr

Kaufvertrag und Kaufvertragsstörungen

Kaufvertrag und Kaufvertragsstörungen Kaufvertrag und Kaufvertragsstörungen Kaufvertrag: rechtliche Grundlage : 433 BGB Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an

Mehr