ANFÄNGERPFLICHTÜBUNG ZIVILRECHT. Gewährleistung. Gewährleistung
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1 ANFÄNGERPFLICHTÜBUNG ZIVILRECHT Univ.-Ass. Dr. Reinhard Pesek Institut für Zivilrecht 1 Gewährleistung ist die verschuldensunabhängigehaftung des Schuldners für Mängel, die seine Leistung bei der Erbringungaufweist 2 Gewährleistung ist die verschuldensunabhängigehaftung des Schuldners für Mängel, die seine Leistung bei der Erbringung aufweist Zweck: Wiederherstellung des Gleichgewichts von Leistung und Gegenleistung (subjektive Äquivalenz) 3 1
2 Gewährleistung mögliche Ansprüche - A gegen B auf Verbesserung [des Leistungsgegenstandes] gemäß 932 Abs 2 ABGB - A gegen B auf Austausch [des Leistungsgegenstandes] gemäß 932Abs2ABGB - A gegen B auf Rückzahlung von [X] gemäß 1435 ivm 932Abs4 4 Gewährleistung Voraussetzungen - Entgeltliches Geschäft 5 Gewährleistung Voraussetzungen - Entgeltliches Geschäft - MangeliSd 922ABGB=AbweichungvomVertrag - Bedungene oder gewöhnliche vorausgesetzte Eigenschaften 6 2
3 Gewährleistung Voraussetzungen - Entgeltliches Geschäft - MangeliSd 922ABGB=AbweichungvomVertrag - Bedungene oder gewöhnliche vorausgesetzte Eigenschaften - Bei Übergabe - Vermutung des 924 ABGB 7 Gewährleistung Voraussetzungen - Entgeltliches Geschäft - MangeliSd 922ABGB=AbweichungvomVertrag - Bedungene oder gewöhnliche vorausgesetzte Eigenschaften - Bei Übergabe - Vermutung des 924 ABGB Gewährleistungsbehelfe nach 932 ABGB 8 Gewährleistung Gewährleistungsbehelfe - Primäre Behelfe - Verbesserung (Nachbesserung oder Nachtrag des Fehlenden) - Austausch(Ersatzlieferung) - Sekundäre Behelfe - Preisminderung - Wandlung bei nicht geringfügigen Mängeln 9 3
4 Gewährleistung - Fristen? 933ABGB - Vertraglicher Ausschluss? 10 Schadenersatz statt Gewährleistung wenn Übergeber den Mangel verschuldet hat 11 Schadenersatz statt Gewährleistung mögliche Ansprüche - A gegen B auf Verbesserung [des Leistungsgegenstandes] gemäß 933a ABGB - A gegen B auf Austausch [des Leistungsgegenstandes] gemäß 933aABGB - AgegenBaufGeldersatziHv[X] gemäß 933aABGB 12 4
5 Schadenersatz statt Gewährleistung Voraussetzungen - Schaden - Rechtswidrigkeit - Verschulden( 1298 ABGB; Gehilfen: 1313a ABGB) Inhalt des Anspruchs: 933a ABGB 13 Schadenersatz statt Gewährleistung Inhalt des Anspruchs 933a ABGB Harmonisiert mit der Rangfolge des 932 ABGB! 14 Schadenersatz statt Gewährleistung - Frist? Drei Jahre ab Kenntnis von Schaden und Schädiger ( 1489 ABGB) - (Vertraglicher Ausschluss?) 15 5
6 Irrtumsanfechtung konkurrierend zu Gewährleistung und Schadenersatz statt Gewährleistung 16 Irrtumsanfechtung mögliche Ansprüche - A gegen B auf Rückgabe/Rückzahlung von [X] gemäß 877iVm 871ABGB - Bei Irrtumsanpassung: - AgegenBaufRückzahlungvon[X] gemäß 877iVm 872ABGB - AgegenBauf[restlicheErfüllung]gemäß 872ABGB
7 19 - Beachtlichkeit - Grundsätzlich nur Geschäftsirrtümer 20 - Beachtlichkeit - Grundsätzlich nur Geschäftsirrtümer - Eine Alternativvoraussetzung des 871 ABGB - Veranlasst, Auffallen-müssen, rechtzeitige Aufklärung 21 7
8 - Beachtlichkeit - Grds nur Geschäftsirrtümer - Eine Alternativvoraussetzung des 871 ABGB Wesentlicher Irrtum: Anfechtung Unwesentlicher Irrtum: Anpassung 22 Irrtumsanfechtung - Frist? Drei Jahre ab Vertragsabschluss( 1487 ABGB) - (Vertraglicher Ausschluss?) - Klaglosstellung? 23 Konkurrenzen bei Schlechterfüllung - Gewährleistung - Schadenersatz statt Gewährleistung sanfechtung - (laesio enormis) 24 8
9 Mangelfolge-bzwBegleitschaden: allgemeines Schadenersatzrecht - Schaden - Rechtswidrigkeit - Verschulden( 1298 ABGB; Gehilfen: 1313a ABGB) Inhalt des Anspruchs (keine Einschränkungen des 933a!) 25 Mangelfolge- bzw Begleitschaden - Frist? Drei Jahre ab Kenntnis von Schaden und Schädiger ( 1489 ABGB)
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