APÜ Zivilrecht Fall 9. Univ.-Ass. Mag. Marlene Hofmair
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- Eike Ella Schmitz
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1 APÜ Zivilrecht Fall 9 Univ.-Ass. Mag. Marlene Hofmair
2 Skizze GmbH gegen S auf Zahlung ihv 300 ex contractu. C gegen GmbH auf Zahlung ihv gem GmbH gegen L auf SchE ihv gem 1012 ivm 1295 ff.
3 Aufbau 1. SVA» Geschäftsfähigkeit: Kauf der Jahreskarte» AGB, KSchG: automatische Vertragsverlängerung => GmbH gegen S auf Zahlung ihv 300 ex contractu. 2. SVA» Stellvertretung: Kauf des Whirlpools => C gegen GmbH auf Zahlung ihv gem => GmbH gegen L auf SchE ihv gem 1012 ivm 1295 ff. 3
4 Geschäftsfähigkeit I Geschäftsfähigkeit? 865 ABGB»Bloß zum Vorteil gemachtes Versprechen konkret hier nicht der Fall»Außer 170 Abs 3 ABGB ( Wurstsemmelparagraph )»Vorschriften des 3. Hauptstücks des 1. Teils des ABGB ab 130 ff (dh so auch 170) 170 ABGB»Abs 1: allgemeine Regel scheidet aus wegen fehlender Zustimmung der Mutter»Abs 2: Mündigkeit siehe nächste Folie»Abs 3: Wurstsemmelparagraph scheidet wegen fehlender Alterstypizität und fehlender Alltäglichkeit aus 4
5 Geschäftsfähigkeit II 170 Abs 2 ABGB»Erreichte Mündigkeit ( 21 Abs 2 ABGB) Sarah ist älter als 14 Jahre»Einkommen aus eigenem Erwerb Ferialpraktikum»Sofern Befriedigung der Lebensbedürfnisse nicht gefährdet laut SV kann sich Sarah die Jahresgebühr von 300,- problemlos leisten Sarah besaß daher ausreichende Geschäftsfähigkeit, um die Jahreskarte zum Preis von 300,- zu kaufen. 5
6 AGB I Konkludente Willenserklärung gem 863 ABGB»welche mit Überlegung aller Umstände keinen vernünftigen Grund, daran zu zweifeln, übrig lassen Schweigen hat jedoch grds keinen Erklärungswert Aber AGB der FitMax GmbH: wenn du schweigst, stimmst du der Vertragsverlängerung zu Gefahr durch Erklärungsfiktion 6
7 AGB II Einbeziehungskontrolle»AGB auf Rückseite des Formulars abgedruckt AGB wurden daher an sich Vertragsinhalt»ob S die AGB las, ist irrelevant durch Unterschreiben eines ungelesenen Vertrags, genehmigt man dessen Inhalt Geltungskontrolle: 864a»konkrete Klausel weder versteckt noch unüblich Inhaltskontrolle: 879 (3) ABGB, 6 KSchG» 879 (3) ABGB: AGB, die nicht eine der beidseitigen Haupleistungen betrifft, ist nichtig, wenn sie für einen Teil gröblich benachteiligend ist 7
8 AGB III Inhaltskontrolle: 6 KSchG? KSchG anwendbar?» Unternehmer: 1 (1) Z 1 KSchG, 2 UGB (Uer kraft Rechtsform!)» Verbraucher: 1 (1) Z 2 KSchG Klauselkatalog, 6 Abs 1 Z 2 KSchG:» Erklärungsfiktion» nur bei gesonderten Hinweis» auf (angemessene!) Frist erlaubt! Automatische Vertragsverlängerung infolge Nichtkündigung zulässig, wenn der Uer den Ver unmittelbar vor Beginn der Kündigungsfrist auf diesen und die Bedeutung seines Schweigens hinweist. Laut SV erfolgte kein solcher Hinweis! Anspruch der GmbH gegen S auf Zahlung ihv 300 besteht daher nicht. 8
9 Stellvertretung I Carl gegen FitMax GmbH auf Zahlung von gem 1062 ABGB Grundsatz: jeder handelt nur für sich selbst GmbH (jurist. Person) Geschäftsführer (natürl. Person) - Mitarbeiter Vertragspartner Voraussetzungen»Vertretungsmacht: Brenner als Geschäftsführer der GmbH organschaftliche Vertretungsmacht (lt GmbHG unbeschränkbar), ird erteilt er Lenny rechtsgeschäftliche Vertretungsmacht beschränkt mit der Auflage eines 10%igen Rabatts»Offenlegung: Außenvollmacht (B erklärt die Vollmacht des L ggü C )»Zumindest beschränkte Geschäftsfähigkeit: S ist älter als 7 Jahre. 9
10 Stellvertretung II Außenverhältnis [GmbH (Brenner) Carl]» für Vertragspartner relevant Innenverhältnis [GmbH (Brenner) Lenny]» für Vertragspartner grds irrelevant Bei Außenvollmacht (GH erklärt Vollmacht des StV ggü Vp) gilt: Beschränkungen im Innenverhältnis wirken nicht nach außen (ggü Vertragspartnern), sofern sie dem Vp nicht offenbar auffallen mussten => Rechtsgeschäft trotz Verstoßes gegen Beschränkungen der Vm wirksam. Anspruch des C gegen Gmbh auf Zahlung ihv 15000,- besteht daher zu Recht. [Bei Innenvollmacht (GH erklärt Vollmacht nur ggü StV selbst) gilt: Verstöße im Innenverhältnis führen zur schwebenden Unwirksamkeit des Rechtsgeschäfts (falsus procurator), die durch nachträgliche Genehmigung gem 1016 beseitigt werden kann.] 10
11 Stellvertretung III FitMax GmbH gegen Lenny auf Zahlung von 1500,- gem 1012 ivm 1293 ff ABGB ex contractu Schaden: FitMax GmbH hätte 1500 Rabatt erhalten Kausalität: Hätte Lenny gefragt, hätte Carl 10% Rabatt ihv 1500,- gewährt (Fall von Unterlassung) Rechtswidrigkeit: Verstoß gegen Bedingungen im Innenverhältnis Verschulden: bei Erfolgsverbindlichkeit 1297 Satz 1 ivm 1298 ABGB (BLU), Lenny hat fahrlässig vergessen Anspruch besteht. Haftungsminderung nach DHG? 11
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