2.1 Sachkundiger Planer gemäß Instandsetzungsrichtlinie dafstb

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1 Begriffe Sachkundiger Planer gemäß Instandsetzungsrichtlinie dafstb Gemäß Instandsetzungsrichtlinie DAfStb ist mit der Planung von Instandsetzungsarbeiten ein sachkundiger Planer zu beauftragen, der dafür besondere nicht näher spezifizierte Kenntnisse auf dem Gebiet von Schutz- und Instandsetzung bei Betonbauwerken, haben soll. Die Aufgaben des sachkundigen Planers sind: Prüfen des Ist-Zustandes Beurteilung des Ist-Zustandes Festlegung des Soll-Zustandes Festlegung der Ursachen für Schäden und Mängel Gewährleistung der Standsicherheit Planung der Instandsetzung Erstellung eines Instandsetzungskonzeptes Erstellung eines Instandhaltungskonzeptes Erstellung der Ausschreibungsunterlagen für die Instandsetzungsmaßnahmen Objektüberwachung Objektbetreuung Der sachkundige Planer muss nicht unbedingt eine Einzelperson sein. Gemeinschaften von Fachleuten oder Ingenieurbüros, die besondere fachliche Qualifikationen und Erfahrung auf dem Gebiet der Instandsetzung haben, können die Aufgabe des sachkundigen Planers übernehmen. Der sachkundige Planer ist ein Begriff für einen hohen Stand der Kenntnisse und Erfahrung im Bereich der Prüfung von Bauwerken und der Planung von Instandsetzungsmaßnahmen. S. Weber, Betoninstandsetzung, 5 DOI / _2, Springer Fachmedien Wiesbaden 2013

2 6 2 Begriffe Die für die Instandsetzung und Instandhaltung relevanten Begriffe sind in DIN Grundlagen der Instandhaltung definiert. Diese sind hauptsächlich: Abnutzungsvorrat Abnutzung Zustand Ist-Zustand Soll-Zustand Mangel Schaden Instandhaltung 2.2 Abnutzungsvorrat Jedes Bauteil bzw. Bauwerk hat aufgrund der Herstellung oder aufgrund der Wiederherstellung durch Instandsetzung unter festgelegten Bedingungen einen Abnutzungsvorrat der möglichen Funktionserfüllungen. 2.3 Abnutzung Die Abnutzung ist der Abbau des Abnutzungsvorrats infolge physikalischer und/oder chemischer Einwirkungen und ist gleichzusetzen mit einem vorhersehbaren Verschleiß eines Bauwerks bei der üblichen Nutzung. 2.4 Zustand Die Gesamtheit der Merkmale, die das Maß der Eignung der Betrachtungseinheit für den vorgesehenen Verwendungszweck ausdrücken, wird Zustand genannt. 2.5 Ist-Zustand Der in einem gegebenen Zeitpunkt festgestellte Zustand eines Bauwerks oder einzelner Teile ist der Ist-Zustand. Der Ist-Zustand stellt die Summe aller vorhandenen Eigenschaften und Beanspruchungen des Bauwerks dar. Bei Instandsetzungsarbeiten an einem Bauwerk

3 2.8 Schanden 7 hängt die Qualität der fertigen Leistung stark vom Zustand der bestehenden Konstruktion ab. Deshalb beginnt die Qualitätssicherung in der Regel bei der sorgfältigen und alle Gegebenheiten erfassenden Überprüfung des Ist-Zustands. 2.6 Soll-Zustand Der Soll-Zustand ist der für den jeweiligen Fall festgelegte (geforderte) Zustand eines Bauwerks oder einzelner Teile. Stimmt der Ist-Zustand mit dem Soll-Zustand einer Betrachtungseinheit bei einem gegebenen Zeitpunkt nicht überein, so ist eine Abweichung vorhanden. Eine Abweichung ist entweder ein Mangel oder ein Schaden. 2.7 Mangel Wurde der Soll-Zustand nicht erreicht, weil bei einer Betrachtungseinheit vor der ersten Funktionserfüllung mindestens ein Merkmal fehlte, so liegt ein Mangel vor. Unter Mängel versteht man auch herstellungsbedingte Abweichungen von den vertraglich festgelegten Anforderungen. Vertraglich festgelegte Anforderungen sind in der Regel Normen und bauaufsichtlich eingeführten Regelwerke, falls das Leistungsverzeichnis keine anderweitigen detaillierten Festlegungen enthält. In der Regel werden Mängel bei der Abnahme festgestellt. Beim Auftreten von Mängeln, die keine Einschränkung der vorgesehenen Funktionserfüllung zur Folge haben, kann gegebenenfalls anstelle der Nachbesserung auch ein Nachlass auf die vereinbarte Vergütung in Frage kommen. Für Mängel, die vor Ablauf der Verjährungsfrist auftreten, haftet der ausführende Unternehmer im Rahmen seiner Garantiepflicht. Ausnahme bereiten Baumaßnahmen, bei denen der Unternehmer vor der Ausführung entsprechende Bedenken angemeldet hat. Unter der ersten Funktionserfüllung ist auch die Funktionserfüllung zu verstehen, die nach einer Instandsetzung erfolgt. 2.8 Schaden Ist der festgelegt Grenzwert des Abnutzungsvorrats einer Betrachtungseinheit unterschritten und ist dadurch eine Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit aufgetreten, liegt ein Schaden vor. Schäden müssen grundsätzlich behoben werden. Im Laufe der Nutzungszeit treten oft Schäden infolge nutzungs- bzw. umweltbedingte Überbeanspruchung des

4 8 2 Begriffe Baustoffs auf, sowie solche basierend auf bereits bei der Herstellung bestehender Mängel. Sie bedeuten in der Regel eine mehr oder weniger große Beeinträchtigung der Funktionserfüllung bzw. der Nutzungsdauer des Bauwerks. 2.9 Instandhaltung Unter Instandhaltung versteht man alle Maßnahmen, die dazu dienen, den ursprünglichen Zustand (Soll-Zustand) eines Objektes und aller Einrichtungen zum Zwecke des bestimmungsmäßen Gebrauchs bzw. deren Funktionsfähigkeit zu bewahren oder wiederherzustellen. Dazu zählen auch die Feststellung und Beurteilung des Ist- und Soll-Zustandes. Als Instrumente stehen zur Verfügung: Wartung Inspektion Instandsetzung Wartung Alle Maßnahmen zur Bewahrung des Soll-Zustands von technischen Mitteln eines Systems (Bauwerks) wird Wartung genannt und bedeutet regelmäßige Instandhaltungsmaßnahmen mit vorwiegend schadensvorbeugendem Charakter. Eine wichtige Wartungsarbeit ist zum Beispiel die regelmäßige Überwachung und die frühzeitig durchgeführte Reparatur von schwer zugänglichen und stark beanspruchten Bauteilen Inspektion Inspektionen sind Maßnahmen zur Feststellung und Beurteilung des Ist-Zustands von technischen Mitteln eines Systems (Bauwerks). Das Vorbeugen gehört zu den wirkungsvollsten und wirtschaftlichsten Maßnahmen. In DIN 1076: Ingenieurbauwerke im Zuge von Straßen und Wegen- Überwachung und Prüfung werden regelmäßig die Tragfähigkeit, die Standsicherheit und der bauliche Zustand im Rahmen von einfachen Prüfungen im Abstand von 3 Jahren und Hauptprüfungen im Abstand von 6 Jahren geprüft Instandsetzung Treten Abweichungen zwischen Ist-Zustand und Soll-Zustand auf, so ist es nötig Maßnahmen zu ergreifen, um den Soll-Zustand wieder zu erreichen. Die entsprechenden

5 Literatur 9 Maßnahmen zur Wiederherstellung ist die Instandsetzung. Die Instandsetzung hat einen Schadens beseitigenden Charakter. Literatur DAfStb -Richtlinie Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen, DAfStb RiLi-SIB), Ausgabe 10/2001 DIN Grundlagen der Instandhaltung, Deutsche Ausgabe 06/2003 DIN 1076 Ingenieurbauwerke im Zuge von Straßen und Wegen, Überwachung und Prüfung, Ausgabe 1999

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