Aufwand von Bauwerksprüfungen zur Erfüllung der Anforderungen nach DIN 1076

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Aufwand von Bauwerksprüfungen zur Erfüllung der Anforderungen nach DIN 1076"

Transkript

1 Aufwand von Bauwerksprüfungen zur Erfüllung der Anforderungen nach DIN 1076 RBD Volker Richter Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein 1

2 Ist es in der heutigen Zeit noch vertretbar, den erforderlichen Aufwand zu leisten, um eine ordnungsgemäße Bauwerksprüfung durchzuführen? Problem: fehlende Ressourcen (Geld + Personal) 11. September 2012 Erfahrungsaustausch Bw-Prüfpersonal

3 Vortragsinhalte: 1. Anforderungen an die Bauwerksprüfung 2. Beispiele aufwendiger Bw-Prüfungen 3. Verantwortung der Straßenbauverwaltung 4. Möglichkeiten der Aufwandsreduzierung 5. Zusammenfassung und Ausblick 11. September 2012 Erfahrungsaustausch Bw-Prüfpersonal

4 Vortragsinhalte: 1. Anforderungen an die Bauwerksprüfung 2. Beispiele aufwendiger Bw-Prüfungen 3. Verantwortung der Straßenbauverwaltung 4. Möglichkeiten der Aufwandsreduzierung 5. Zusammenfassung und Ausblick 11. September 2012 Erfahrungsaustausch Bw-Prüfpersonal

5 wesentliche Anforderungen: Hauptprüfung alle 6 Jahre Einfache Prüfung 3 Jahre nach jeder Hauptprüfung Prüfung durch sachkundigen Ingenieur handnahe Prüfung aller Bauwerksteile Regelungen: Wann? Wer? Wie? DIN

6 Vorgaben für die Beurteilung von Mängeln und Schäden im Hinblick auf Standsicherheit Verkehrssicherheit Dauerhaftigkeit Grundlage für Mangelbzw. Schadensbeseitigung 6

7 Vortragsinhalte: 1. Anforderungen an die Bauwerksprüfung 2. Beispiele aufwendiger Bw-Prüfungen 3. Verantwortung der Straßenbauverwaltung 4. Möglichkeiten der Aufwandsreduzierung 5. Zusammenfassung und Ausblick 11. September 2012 Erfahrungsaustausch Bw-Prüfpersonal

8 Beispiel 1: Prüfung von Brücken über Bahnanlagen 8

9 erhöhter Aufwand durch Vorbereitung / Organisation Einhaltung vorgegebener Sperrzeiten Erfüllung weiterer Randbedingungen der Bahn (u.a. bzgl. Sicherheit; BETRA, SiPo u.a.) damit zusammenhängende Kosten: betriebliche Vorbereitung Ing.-Büro: 1.871,25 BETRA DB Netz 1.026,73 SIPO Fachfirma 1.409,83 Prüffahrzeug (z.b. 2-Wege-Kfz oder Flachwagen mit Steiger, Kosten für Nachteinsatz) ca ,- insgesamt ca ,- zusätzliche Sachkosten aufgrund Erfüllung von Belangen der Bahn 9

10 Beispiel 2: Prüfung einer Holzbrücke auf einer Hallig 10

11 Brücke K 82 / Priel auf der Hallig Hooge 11

12 großer organisatorischer Aufwand lange An- und Abreisezeiten hohe Kosten (u.a. für Fährpassage) 12

13 Vortragsinhalte: 1. Anforderungen an die Bauwerksprüfung 2. Beispiele aufwendiger Bw-Prüfungen 3. Verantwortung der Straßenbauverwaltung 4. Möglichkeiten der Aufwandsreduzierung 5. Zusammenfassung und Ausblick 11. September 2012 Erfahrungsaustausch Bw-Prüfpersonal

14 Der StrBauVerw obliegt die Verantwortung (auch) dafür, dass ihre Bauwerke allen Anforderungen der Sicherheit und Ordnung genügen. Grundlage: 4 BFStrG und ähnliche Formulierungen in StrG der Länder Konkretisierung des Begriffs Sicherheit und Ordnung erfolgt auch durch die Beachtung der Regeln der Technik. Quellen über die rechtliche Bedeutung der Bw-Prüfung: Gelbes Heft des BMV (zur Zeit in Überarbeitung) Vortrag MinRat Maß anl. VFIB- Erfahrungsaustausch

15 Verantwortung der Straßenbauverwaltung Phase 1: (Neu)bau / Bauüberwachung Phase 2: Bestand / Erhaltung Bw-Prüfung hat entscheidende Bedeutung für die Beurteilung der Stand- und Verkehrssicherheit der Bauwerke. Bw-Prüfung bildet maßgebliche Vorraussetzung dafür, dass die StrBauVerw ihre Verantwortung im Hinblick auf die Stand- und Verkehrssicherheit erfüllen kann. 15

16 Bei einer als eingeschränkt beurteilten Sicherheit muss der Verantwortliche in der Verwaltung die Folgen für das Straßennetz erkennen, das Haftungsrisiko abschätzen und angemessene (Sofort-)Maßnahmen ergreifen, um seiner Verantwortung für die Sicherheit und Ordnung gerecht zu werden! Das gilt auch dann, wenn Dritte mit der Bauwerksprüfung beauftragt werden! 16

17 Wird die StrBauVerw Ihrer Verantwortung gerecht, wenn die Anforderungen der DIN 1076 nicht erfüllt werden? NEIN!!! Die DIN 1076 gilt quasi als Regel der Technik und ist daher ohne Einschränkungen zu befolgen, um jegliches Haftungsrisiko auszuschließen! Anmerkung: Staatsanwälte gehen gezielt vor und prüfen sehr detailliert, ob den Verantwortlichen bei der StrBauVerw Verfehlungen nachzuweisen sind! 17

18 Der für die Bw-Prüfung Verantwortliche muss ggf. gegen eine Weisung, die Regeln der DIN 1076 nicht zu befolgen, remonstrieren, d.h., gegen die Ausführung der Weisung Einwände erheben. Quelle: Wikipedia - Stichwort: Remonstration 18

19 Vortragsinhalte: 1. Anforderungen an die Bauwerksprüfung 2. Beispiele aufwendiger Bw-Prüfungen 3. Verantwortung der Straßenbauverwaltung 4. Möglichkeiten der Aufwandsreduzierung 5. Zusammenfassung und Ausblick 11. September 2012 Erfahrungsaustausch Bw-Prüfpersonal

20 Konsequenz aus der strikten Einhaltung der DIN 1076: Bw-Prüfung darf nicht reduziert, sondern muss optimiert werden! Reduzierung von Kosten und Personal, Management der Bauwerksprüfung verbessern z.b. Bündelung der Prüfung von Brücken über Bahnanlagen (ggf. Prüfzyklen anpassen - aber nicht erweitern!), beim Neubau (und bei Erhaltungsmaßnahmen) gezielter die Belange der Bauwerksprüfung beachten! 20

21 Nicht der Architekt prägt das Bauwerk, sondern er hat sich an den Vorgaben der Ingenieure zu orientieren. Durch eine architektonische Gestaltung darf die Bauwerksprüfung nicht behindert werden! 21

22 Grundlagen für die Berücksichtigung der Belange der Bw-Prüfung 7. Zugänglichkeit der Konstruktionsteile Die nach den Vorschriften der.. (RBA-BRÜ) erforderlichen Vorkehrungen, wie Zufahrts- und Zugangswege.., Einstiege,.. Besichtigungs- und Wartungseinrichtungen, sind anzugeben und ggf. zu begründen. 22

23 Ziff. 7 der RAB-ING wird / wurde oft nur unzureichend beachtet. Belange der Bw-Prüfung werden / wurden nicht angemessen bei der Planung von Bauwerken berücksichtigt. Konsequenzen beim Ergänzung der Bezeichnung der Ziff.7 der RAB-ING: Zugänglichkeit der Konstruktionsteile / Berücksichtigung der Belange der Bauwerksprüfung Entwurfsabstimmung mit einem Bw-Prüfer 23

24 24

25 Weitere Regelungen sollten beachtet werden! z.b.: Richtlinie für Entwurf und Ausbildung von Brückenbauwerken an Kreuzungen zwischen Strecken einer Eisenbahn des Bundes und Bundesfernstraßen (erste Ausgabe: Neufassung: 07/2012) Bund ist bereit, zugunsten einer effektiveren Bw-Prüfung Mehrausgaben beim Bau in Kauf zu nehmen (und damit die Länder von Zusatzkosten bei der Bw-Prüfung zu entlasten)! 25

26 Vortragsinhalte: 1. Anforderungen an die Bauwerksprüfung 2. Beispiele aufwendiger Bw-Prüfungen 3. Verantwortung der Straßenbauverwaltung 4. Möglichkeiten der Aufwandsreduzierung 5. Zusammenfassung und Ausblick 11. September 2012 Erfahrungsaustausch Bw-Prüfpersonal

27 Die DIN 1076 ist in vollem Umfang zu beachten, damit die StrBauVerw ihrer Verantwortung gerecht werden kann. Es ist im Einzelfall zu untersuchen, ob die Bw-Prüfungen wirtschaftlicher als bisher durchgeführt werden können. Die Belange der Bw-Prüfung sind bereits in der Entwurfsphase zu berücksichtigen. 27

28 Die Belange der Bw-Prüfung können zukünftig unterstützt werden durch Aufstellen von Prüfhandbüchern (gem. neuer RI-EBW-PRÜF), die besondere Anforderungen im Hinblick auf die Bw-Prüfung festhalten und Weiterentwicklung zerstörungsfreier Prüfverfahren (die die Bw-Prüfung unterstützen, aber nicht ersetzen können). 28

29 Ingenieurinnen und Ingenieure (der Bauwerksprüfung) müssen auch zukünftig bestimmen, wie Bw-Prüfungen zu erfolgen haben - nicht Fachfremde, die zunehmend das Handeln bei der StrBauVerw bestimmen (wollen)! 29

30 find x! 3 x 4 here it is! Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 30

LEHRGANGS- ZERTIFIKATE

LEHRGANGS- ZERTIFIKATE BAUWERKSPRÜFUNGEN IM HOCHBAU UND NACH DIN 1076 INFORMATIONEN UND REFERENZUNTERLAGEN LEHRGANGS- ZERTIFIKATE Seite:2 Seite:3 BAUWERKSPRÜFUNGEN Das Ingenieurbüro Laubach (IBL) hat mit den Bauwerkprüfungen,

Mehr

Was können wir für Sie tun? Brücken - und Bauwerksprüfungen. Projektwerk Ingenieurgesellschaft mbh Ingenieurbüro für Bauwesen www.projektwerk-ing.

Was können wir für Sie tun? Brücken - und Bauwerksprüfungen. Projektwerk Ingenieurgesellschaft mbh Ingenieurbüro für Bauwesen www.projektwerk-ing. Was können wir für Sie tun? Brücken - und Bauwerksprüfungen Wir freuen uns Sie kennen zu lernen! Dipl.- Ing. Martin Lengfeld Geschäftsführer Wasserbau und Wasserwirtschaft Talsperrenbau Dipl.- Ing. Peter

Mehr

2.1 Sachkundiger Planer gemäß Instandsetzungsrichtlinie dafstb

2.1 Sachkundiger Planer gemäß Instandsetzungsrichtlinie dafstb Begriffe 2 2.1 Sachkundiger Planer gemäß Instandsetzungsrichtlinie dafstb Gemäß Instandsetzungsrichtlinie DAfStb ist mit der Planung von Instandsetzungsarbeiten ein sachkundiger Planer zu beauftragen,

Mehr

Psychische Belastungen vermindern Rechtliche Grundlagen der Mitbestimmung

Psychische Belastungen vermindern Rechtliche Grundlagen der Mitbestimmung Psychische Belastungen vermindern Rechtliche Grundlagen der Mitbestimmung Wolfgang Groß, Arbeitnehmerkammer Bremen Abteilung Mitbestimmung und Technologieberatung Betriebliche Interessenvertreter können

Mehr

Revision der Norm EN 50110-1 (VDE 0105-1) Betrieb von elektrischen Anlagen

Revision der Norm EN 50110-1 (VDE 0105-1) Betrieb von elektrischen Anlagen Revision der Norm EN 50110-1 (VDE 0105-1) Betrieb von elektrischen Anlagen Hans-Peter Steimel BG ETEM, Köln Von der deutschen Vorlage zur europäischen Norm und nationale Umsetzung 1903 erste Norm Sicherheitsvorschrift

Mehr

Landauer Kunststiftung

Landauer Kunststiftung Landau, 25 Juli 2014 Landauer Kunststiftung Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2013 Seite 1 von 8 Inhaltsverzeichnis 1. PRÜFUNGSAUFTRAG... 3 2. GEGENSTAND, ART UND UMFANG DER PRÜFUNG...

Mehr

Die (neue) Arbeitsstättenverordnung. Peter Bork Gewerbeaufsicht des Landes Bremen

Die (neue) Arbeitsstättenverordnung. Peter Bork Gewerbeaufsicht des Landes Bremen Die (neue) Arbeitsstättenverordnung Peter Bork Gewerbeaufsicht des Landes Bremen Inhaltsübersicht (neu) 1 Ziel, Anwendungsbereich 2 Begriffsbestimmungen 3 Gefährdungsbeurteilung 3a Einrichten und Betreiben

Mehr

Martin van Hazebrouck Aspekte der Wirtschaftlichkeit im Energieeinsparrecht

Martin van Hazebrouck Aspekte der Wirtschaftlichkeit im Energieeinsparrecht Martin van Hazebrouck Aspekte der Wirtschaftlichkeit im Energieeinsparrecht 1 Autobahn 1973 2 Begrenzung des Heizwärmebedarfs (Neubau) Wärmeschutzverordnung 1977 Wärmeschutzverordnung 1984 Wärmeschutzverordnung

Mehr

Aufstellen und Prüfen von Entwürfen für Baumaßnahmen der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV)

Aufstellen und Prüfen von Entwürfen für Baumaßnahmen der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) Aufstellen und Prüfen von Entwürfen für Baumaßnahmen der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) BMVBS 1. Struktur des Bauordnungswesens im Bereich der WSV 2. VV-WSV 2107 Entwurfsaufstellung

Mehr

Prüfungen im Fach Biologie im Schuljahr 2013/14

Prüfungen im Fach Biologie im Schuljahr 2013/14 Prüfungen im Fach Biologie im Schuljahr 2013/14 (1) Grundlagen Qualifizierender Hauptschulabschluss Realschulabschluss Externenprüfungen (Haupt-und Realschulabschluss) Besondere Leistungsfeststellung Abitur

Mehr

Merkblatt. Sporthallen - Prüfung -

Merkblatt. Sporthallen - Prüfung - Merkblatt Sporthallen - Prüfung - (GUV 26.1) Ausgabe Juni 1987 Einrichtungen und Geräte in Hallen für den Schulsport sind vor der ersten Inbetriebnahme, in angemessenen Zeiträumen sowie nach Änderungen

Mehr

0.63 Bauaufsichtsamt

0.63 Bauaufsichtsamt Amt: Produkt: 0.63.10 Baugenehmigungen 0.63.20 Bauverwaltung 0.63.30 Obere Bauaufsicht 0.63.40 Prüfungen der Bauaufsicht Seite 294 / 635 4 + 5 + 6 + 7 + Teilergebnisplan Öffentlich-rechtliche Privatrechtliche

Mehr

Haftung des Vorstandes

Haftung des Vorstandes Haftung des Vorstandes Tobias Schmelz, Leiter Abteilung Recht des HTSV 15. November 2009, T. Schmelz 1 A. Einführung: Die Mitglieder des Vorstandes haften dem Verein, den Mitgliedern und Dritten nach:

Mehr

Corporate Governance

Corporate Governance Corporate Governance Corporate Governance bezeichnet die Umsetzung aller Strukturen und Regeln, die sich ein Unternehmen selbst auferlegt hat oder die ihm vom Gesetzgeber vorgegeben werden. Zudem umfasst

Mehr

BGG 906. Auswahl, Ausbildung und Befähigungsnachweis von Sachkundigen für persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz.

BGG 906. Auswahl, Ausbildung und Befähigungsnachweis von Sachkundigen für persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz. Berufsgenossenschaftliche Grundsätze, Prüfbücher und Prüfbescheinigungen BGG 906 BG-Grundsatz Auswahl, Ausbildung und Befähigungsnachweis von Sachkundigen für persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz

Mehr

Rauchmelder in gemeinschaftlichen Bereichen. - Sicherheitsaspekte und Vorgaben der Landesbauordnungen -

Rauchmelder in gemeinschaftlichen Bereichen. - Sicherheitsaspekte und Vorgaben der Landesbauordnungen - Rauchmelder in gemeinschaftlichen Bereichen - Sicherheitsaspekte und Vorgaben der Landesbauordnungen - Sommerseminar 18./19.08.2006 Burg Schnellenberg Peter Kunz, Niederlassungsleiter ista Deutschland,

Mehr

Mindestanforderungen an das Risikomanagement

Mindestanforderungen an das Risikomanagement MaRisk 10/2012 (BA) Mindestanforderungen an das Risikomanagement Aufstellung der betroffenen Reglungsbereiche zur Umsetzung 1 1 Die Unterlage erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und enthält einzelne

Mehr

Informationen für Unternehmer und Führungskräfte. Rückengerechtes Arbeiten in der Pflege und Betreuung

Informationen für Unternehmer und Führungskräfte. Rückengerechtes Arbeiten in der Pflege und Betreuung Informationen für Unternehmer und Führungskräfte Rückengerechtes Arbeiten in der Pflege und Betreuung Sehr geehrte Leserinnen und Leser, motivierte, leistungsfähige und zufriedene Mitarbeiter sind die

Mehr

Dr. Volker Sieger. Mobilität (IbGM) Mainz

Dr. Volker Sieger. Mobilität (IbGM) Mainz Dr. Volker Sieger Institut für barrierefreie Gestaltung und Mobilität (IbGM) Mainz Barrierefreie Mobilität im Bahnverkehr - Themenschwerpunkt Schienenfahrzeuge Entwicklungen im Schienenpersonenverkehr

Mehr

Stellungnahme der BAGFW zum Referentenentwurf einer Zweiten Verordnung zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften

Stellungnahme der BAGFW zum Referentenentwurf einer Zweiten Verordnung zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften SOZIALKOMMISSION I, ALTENHILFE 25.01.2016 Stellungnahme der BAGFW zum Referentenentwurf einer Zweiten Verordnung zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften Die Änderungen zur medizinprodukterechtlichen

Mehr

21.09.2012. Jan. 2012 ÖKOTEC-GRUPPE Bilfinger & Berger Teil A 1. 21.09.2012 ÖKOTEC-GRUPPE Brandschutz-Forum München RJ Vortrag 01 1

21.09.2012. Jan. 2012 ÖKOTEC-GRUPPE Bilfinger & Berger Teil A 1. 21.09.2012 ÖKOTEC-GRUPPE Brandschutz-Forum München RJ Vortrag 01 1 21.09.2012 Jan. 2012 ÖKOTEC-GRUPPE Bilfinger & Berger Teil A 1 21.09.2012 ÖKOTEC-GRUPPE Brandschutz-Forum München RJ Vortrag 01 1 Thema Jan. 2012 ÖKOTEC-GRUPPE Bilfinger & Berger Teil A 2 21.09.2012 ÖKOTEC-GRUPPE

Mehr

SC124 Kritische Infrastrukturen gem. ISO 27001 u. ISO 27019

SC124 Kritische Infrastrukturen gem. ISO 27001 u. ISO 27019 SC124 Kritische Infrastrukturen gem. ISO 27001 u. ISO 27019 Kurzbeschreibung: Einführung und Aufbau eines ISMS gem. ISO 27001 unter Berücksichtigung der ISO/IEC 27019 und der EVU-typischen Organisationsstrukturen.

Mehr

Die Prüfsachverständigen für Brandschutz im Land Schleswig-Holstein

Die Prüfsachverständigen für Brandschutz im Land Schleswig-Holstein Die Prüfsachverständigen für Brandschutz im Land Schleswig-Holstein Schleswig-Holsteinischer Landtag Innen- und Rechtsausschuss Barbara Ostmeier Die Vorsitzende per E-Mail Schleswig-Holsteinischer Landtag

Mehr

Arbeitsgemeinschaft Köln. Städte- und Gemeindebund NRW Beigeordneter Hans-Gerd von Lennep

Arbeitsgemeinschaft Köln. Städte- und Gemeindebund NRW Beigeordneter Hans-Gerd von Lennep Städte- und Gemeindebund NRW Beigeordneter Hans-Gerd von Lennep 1 Bundesverfassungsgericht Urteil vom 20.12.2007 Eine Ausprägung der kommunalen Selbstverwaltungsgarantie ist die Befugnis darüber zu befinden,

Mehr

4.1.1. Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) Büro- und Verwaltungsgebäude. Technische Qualität Technische Ausführung Schallschutz BNB_BN

4.1.1. Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) Büro- und Verwaltungsgebäude. Technische Qualität Technische Ausführung Schallschutz BNB_BN Relevanz und Zielsetzung Beschreibung Anforderungen an den baulichen unterliegen den allgemeinen anerkannten Regeln der Technik. Mindestanforderungen sind in der DIN 4109 festgelegt. Damit ist der nach

Mehr

Barrierefreiheit - was regelt das Bauordnungsrecht?

Barrierefreiheit - was regelt das Bauordnungsrecht? Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung 3. Hessischer Baugipfel Wechsel/Wirkung Zukunftsorientiertes Bauen - Demografischer Wandel als Herausforderung Barrierefreiheit - was

Mehr

BGG 906. Auswahl, Ausbildung und Befähigungsnachweis von Sachkundigen für persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz.

BGG 906. Auswahl, Ausbildung und Befähigungsnachweis von Sachkundigen für persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz. In dieser Nachdruckfassung wurden gegenüber der vorhergehenden Fassung vom Oktober 1995 die in Bezug genommenen Vorschriften und Regeln sowie das Muster einer Bescheinigung im Anhang aktualisiert. Berufsgenossenschaftliche

Mehr

Die neue Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Änderungen bei den Prüfvorschriften für Krane

Die neue Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Änderungen bei den Prüfvorschriften für Krane Die neue Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Änderungen bei den Prüfvorschriften für Krane Folie 1 zur Person Cornelius Gruner TÜV SÜD Industrie-Service GmbH Abteilung Fördertechnik Sachverständiger

Mehr

ERFOLGSFAKTOREN einer nutzerzentrierte Entwicklung Umsetzung nutzerzentrierter Entwicklungsaktivitäten

ERFOLGSFAKTOREN einer nutzerzentrierte Entwicklung Umsetzung nutzerzentrierter Entwicklungsaktivitäten ERFOLGSFAKTOREN einer nutzerzentrierte Entwicklung Umsetzung nutzerzentrierter Entwicklungsaktivitäten 3 4 Verankerung im Unternehmen 5 Nutzerzentrierte Entwicklungsaktivitäten 6 Iteration 7 Nutzerintegration

Mehr

PRÜFUNGSABLAUF FACHKRAFT FÜR LAGERLOGISTIK

PRÜFUNGSABLAUF FACHKRAFT FÜR LAGERLOGISTIK PRÜFUNGSABLAUF (LEITFADEN FÜR AUSBILDER UND PRÜFLINGE) AUSBILDUNGSBERUF FACHKRAFT FÜR LAGERLOGISTIK Stand: April 2014 Aus & Weiterbildung Dieser Leitfaden soll den Ausbildungsbetrieben und dem Prüfling

Mehr

Ausführungs- und Handlungshinweise "Sicherheitspass"

Ausführungs- und Handlungshinweise Sicherheitspass Stand: 10.10.2009 RWE Rheinland Westfalen Netz WN-A HINWEISE SICHERHEITSPASS Seite: 1 Ausführungs- und Handlungshinweise "Sicherheitspass" Vorbemerkung: Es ist erklärtes Ziel der RWE, dass jeder Mitarbeiter

Mehr

MEINE WÜNSCHE FÜR DIE RECHTLICHE VERTRETUNG VORSORGEAUFTRAG

MEINE WÜNSCHE FÜR DIE RECHTLICHE VERTRETUNG VORSORGEAUFTRAG MEINE WÜNSCHE FÜR DIE RECHTLICHE VERTRETUNG VORSORGEAUFTRAG Vorsorgeplanung Vorsorgeauftrag Hinweis / Einleitung Hinweis Ich, Diese Vorlage dient als Hilfestellung zur Errichtung eines Vorsorgeauftrages.

Mehr

Der Arbeitskreis Arbeits- und Gesundheitsschutz präsentiert: Ersthelfer. Arbeitskreis Arbeits- und Gesundheitsschutz Rhein/Main

Der Arbeitskreis Arbeits- und Gesundheitsschutz präsentiert: Ersthelfer. Arbeitskreis Arbeits- und Gesundheitsschutz Rhein/Main Der Arbeitskreis Arbeits- und Gesundheitsschutz präsentiert: Ersthelfer Wer wir sind Hallo Kolleginnen und Kollegen. Herzlich willkommen beim Arbeitskreis AGUS. AGUS steht für Arbeits- und Gesundheitsschutz.

Mehr

3.2.1. Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) Büro- und Verwaltungsgebäude Modul Komplettmodernisierung

3.2.1. Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) Büro- und Verwaltungsgebäude Modul Komplettmodernisierung Relevanz und Zielsetzung Die größtmögliche im Innenbereich und den zugehörigen Außenflächen ist ein entscheidendes für die Nutzbarkeit eines Gebäudes und wesentlicher Bestandteil einer zukunftsweisenden

Mehr

Mitarbeitergespräch. Auswertungsbogen zur Überprüfung der Umsetzung des Mitarbeitergesprächs

Mitarbeitergespräch. Auswertungsbogen zur Überprüfung der Umsetzung des Mitarbeitergesprächs Mitarbeitergespräch Auswertungsbogen zur Überprüfung der Umsetzung des Mitarbeitergesprächs im Unternehmen Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, uns interessiert Ihre Meinung darüber, wie Sie Ihr eigenes

Mehr

Wahl der Rechtsform für das Gebäudemanagement der Stadt Husum

Wahl der Rechtsform für das Gebäudemanagement der Stadt Husum Wahl der Rechtsform für das Gebäudemanagement der Stadt Husum Anstoß für die Prüfung Auftraggeber Stadtverordnetenkollegium der Stadt Husum (Beschluss vom 13. November 2003) Auftrag Überführung der Bereiche

Mehr

GUV-I 8541. Unterweisungsbuch. Unternehmen/Betrieb: Bereich: Verantwortliche. Januar 2006

GUV-I 8541. Unterweisungsbuch. Unternehmen/Betrieb: Bereich: Verantwortliche. Januar 2006 8541 GUV-I 8541 Unterweisungsbuch Unternehmen/Betrieb: Bereich: Verantwortliche Führungskraft: Angefangen: Funktion: Abgeschlossen: Januar 2006 Herausgeber: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.v.

Mehr

Unterweisungsbuch. Unternehmen/Betrieb: Bereich: Verantwortliche. Gesetzliche Unfallversicherung

Unterweisungsbuch. Unternehmen/Betrieb: Bereich: Verantwortliche. Gesetzliche Unfallversicherung Unterweisungsbuch Unternehmen/Betrieb: Bereich: Verantwortliche Führungskraft: Funktion: Angefangen: Abgeschlossen: Gesetzliche Unfallversicherung Herausgeber Bundesverband der Unfallkassen Fockensteinstraße

Mehr

Schaffung einer landesgesetzlichen Grundlage, Überwachungs- und Prüfungsaufgaben

Schaffung einer landesgesetzlichen Grundlage, Überwachungs- und Prüfungsaufgaben Landtag von Baden-Württemberg 12. Wahlperiode Drucksache 12 / 4188 29. 06. 99 Gesetzentwurf der Landesregierung Gesetz zur Privatisierung von Aufgaben auf dem Gebiet des Fahrerlaubnis- und Fahrlehrerrechts

Mehr

Betrieb und Service für Telefonie, Patientenentertainment und Lichtrufanlagen NACHRICHTEN- TECHNIK

Betrieb und Service für Telefonie, Patientenentertainment und Lichtrufanlagen NACHRICHTEN- TECHNIK Betrieb und Service für Telefonie, Patientenentertainment und Lichtrufanlagen NACHRICHTEN- TECHNIK TELEFONIE UND PATIENTENENTERTAINMENT Multimedianlagen für Patienten sind über den Wahlleistungsbereich

Mehr

Rahmenvereinbarung. über die Ausbildung und Prüfung. für ein Lehramt der Grundschule bzw. Primarstufe. (Lehramtstyp 1)

Rahmenvereinbarung. über die Ausbildung und Prüfung. für ein Lehramt der Grundschule bzw. Primarstufe. (Lehramtstyp 1) Rahmenvereinbarung über die Ausbildung und Prüfung für ein Lehramt der Grundschule bzw. Primarstufe (Lehramtstyp 1) (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 28.02.1997 i. d. F. vom 10.10.2013) Sekretariat

Mehr

Ausbildung zum Compliance Officer Mittelstand

Ausbildung zum Compliance Officer Mittelstand Praxisorientierter Zertifikatslehrgang Ausbildung zum Compliance Officer Mittelstand Effektives Compliance Management mit Darstellung der ISO-Norm 19600 und IDW Prüfungsstandard 980 Unternehmen sind zunehmend

Mehr

Praxiswissen Umweltmanagement Sylvia Berlemann

Praxiswissen Umweltmanagement Sylvia Berlemann Praxiswissen Umweltmanagement Sylvia Berlemann Das internationale Umweltregister im Spannungsfeld von Legal Compliance und Unternehmenspraxis Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek

Mehr

Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt Magdeburg 8. SiGeKo-Erfahrungsaustausch am 16. November 2005. Koordinierungsbeispiel Mecklenburg-Vorpommern:

Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt Magdeburg 8. SiGeKo-Erfahrungsaustausch am 16. November 2005. Koordinierungsbeispiel Mecklenburg-Vorpommern: Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt Magdeburg 8. SiGeKo-Erfahrungsaustausch am 16. November 2005 Koordinierungsbeispiel Mecklenburg-Vorpommern: Umbau und Erweiterung des Nationalparkhauses Jasmund Zusammenarbeit

Mehr

INSTRUMENTENREFORM 2012

INSTRUMENTENREFORM 2012 INSTRUMENTENREFORM 2012 Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt Schwerpunkte: Aktivierung und berufliche Eingliederung Zulassung von Trägern und Maßnahmen Inkrafttreten zum 01.

Mehr

Landesamt für Gesundheit und Soziales

Landesamt für Gesundheit und Soziales Landesamt für Gesundheit und Soziales Rechtliche Situation im Zusammenhang mit psychologischen Zusatzbegutachtungen im Land Berlin Initiative zur Änderung beamtenrechtlicher Vorschriften Dr. Marion Lenk

Mehr

0.63 Bauaufsichtsamt

0.63 Bauaufsichtsamt Amt: Produkt: 0.63.10 Baugenehmigungen 0.63.20 Bauverwaltung 0.63.30 Obere Bauaufsicht 0.63.40 Prüfungen der Bauaufsicht Seite 365 4 + 5 + 6 + 7 + Teilergebnisplan Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte

Mehr

Bundesgesetz über die Sicherheit von technischen Einrichtungen und Geräten

Bundesgesetz über die Sicherheit von technischen Einrichtungen und Geräten Bundesgesetz über die Sicherheit von technischen Einrichtungen und Geräten 819.1 vom 19. März 1976 (Stand am 13. Juni 2006) Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die

Mehr

SIZ Sicherheitstechnisches Zentrum

SIZ Sicherheitstechnisches Zentrum M16-06/01 SIZ Sicherheitstechnisches Zentrum Technisches Büro Ing. Manfred Lampl Lehenrotte 123, A- 3183 Freiland @Mail: www.siz.at Tel: ++43/2762/54088-0 (Fax Dw.20) INFORMATIONSBLATT http://www.siz.at

Mehr

Leistungsangebot. Präambel. Leben ohne Behinderung für Menschen mit Behinderung

Leistungsangebot. Präambel. Leben ohne Behinderung für Menschen mit Behinderung Leistungsangebot Präambel Leben ohne Behinderung für Menschen mit Behinderung Die INSEL e.v. hat sich zur Aufgabe gemacht, Menschen mit Behinderung den Weg zu einem selbstbestimmten und gemeindeintegrierten

Mehr

Musterprüfungsaufgabe

Musterprüfungsaufgabe Musterprüfungsaufgabe Kaufmann / Kauffrau für Büromanagement Teil 2 der gestreckten Abschlussprüfung Prüfungsbereich Fachaufgabe in der Wahlqualifikation Wahlqualifikation 6 - Personalwirtschaft Sachverhalt:

Mehr

Autobahnen / Tunnel / Flughäfen / Bahn Energieversorgung / Industrielle Großprojekte

Autobahnen / Tunnel / Flughäfen / Bahn Energieversorgung / Industrielle Großprojekte Visuelle Unterstützung von Infrastrukturprojekten im Planungsprozeß Autobahnen / Tunnel / Flughäfen / Bahn Energieversorgung / Industrielle Großprojekte Trailer INTER OFFICE, 20 Jahre Erfahrung in der

Mehr

VOF Umfrage 2010 Umfrage der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau zur Anwendung der VOF

VOF Umfrage 2010 Umfrage der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau zur Anwendung der VOF VOF Umfrage 2010 Umfrage der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau zur Anwendung der VOF Ergebnisse Januar 2011 VOF Ausgabe 2009 seit Juni 2010 verbindlich Mit Inkrafttreten der novellierten Vergabeverordnung

Mehr

(Text von Bedeutung für den EWR)

(Text von Bedeutung für den EWR) 29.9.2015 DE L 252/27 DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2015/1730 DER KOMMISSION vom 28. September 2015 zur von Wasserstoffperoxid als alter Wirkstoff zur Verwendung in Biozidprodukten der en 1, 2, 3, 4, 5

Mehr

219. PTB-Seminar. Auswirkungen der MID aus der Sicht einer (Wärmezähler-) Prüfstelle

219. PTB-Seminar. Auswirkungen der MID aus der Sicht einer (Wärmezähler-) Prüfstelle 219. PTB-Seminar Auswirkungen der MID aus der Sicht einer (Wärmezähler-) Prüfstelle Prüfstellen KH1 und WH23 2 und der Träger: WSG Wärmezähler-Service GmbH www.wsg-essen.de 3 derzeitige Tätigkeit der Prüfstelle

Mehr

Prüfungsergebnisse Empfehlungen Vorgehen der geprüften Organisationseinheit

Prüfungsergebnisse Empfehlungen Vorgehen der geprüften Organisationseinheit Kurzübersicht Anlage 2 Aktenzeichen: B/001/03 Geprüfte Organisationseinheit: Städt. Zentralwäscherei München Gegenstand der Prüfung Verträge über vergebenen Leistungen bei der Städt. Zentralwäscherei München

Mehr

1. Quantitative und qualitative Bewertungskriterien 2. Begrenzungsfaktoren 3. Die zehn Schritte der Investitionsplanung

1. Quantitative und qualitative Bewertungskriterien 2. Begrenzungsfaktoren 3. Die zehn Schritte der Investitionsplanung Investitionsplanung 1. Quantitative und qualitative Bewertungskriterien 2. Begrenzungsfaktoren 3. Die zehn Schritte der Investitionsplanung Investitionsplanung Die Investitionsplanung ist eine Teilplanung

Mehr

Merkblatt zur elektronischen Angebotsabgabe

Merkblatt zur elektronischen Angebotsabgabe Der Kreisausschuss Merkblatt zur elektronischen Angebotsabgabe Sehr geehrte Damen und Herren, ich freue mich, dass Sie Interesse an der elektronischen Angebotsabgabe haben. Mit diesem Angebot möchte der

Mehr

Weiterbetrieb nach 20 Jahren

Weiterbetrieb nach 20 Jahren Weiterbetrieb nach 20 Jahren erfolgreicher Weiterbetrieb oder doch Rückbau? Quelle 8.2 Consulting AG 22. Windenergietage MARTINA BEESE Rechtsanwältin MARTINA BEESE Rechtsanwältin 02941-9700-33 Kastanienweg

Mehr

Ladungssicherung. Bedeutung der VDI-Richtlinie bei Verkehrskontrollen

Ladungssicherung. Bedeutung der VDI-Richtlinie bei Verkehrskontrollen Ladungssicherung Bedeutung der VDI-Richtlinie bei Verkehrskontrollen 22 StVO neu - (1) Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern,

Mehr

Korruptionsprävention bei Beteiligungsgesellschaften des Bundes

Korruptionsprävention bei Beteiligungsgesellschaften des Bundes Korruptionsprävention bei Beteiligungsgesellschaften des Bundes Der PCGK als Lösungsansatz für die Praxis RDir in Dr. Simone Hartmann, Referentin BMVg Bonn AGENDA 1. Im Fokus: Risikomanagement 2. Anwendungsbereiche

Mehr

Die Hausordnung im Wohnungseigentumsrecht ausgesuchte Einzelfragen und Einführung

Die Hausordnung im Wohnungseigentumsrecht ausgesuchte Einzelfragen und Einführung Die Hausordnung im Wohnungseigentumsrecht ausgesuchte Einzelfragen und Einführung von Oliver Elzer Berlin 2006 Dr. Oliver Elzer Folie 1 ... was für ein Thema? gibt es noch unentdeckte Seiten? kennen Sie

Mehr

Korrosionsschutz von Stahlbauten durch Feuerverzinken nach EN 1090

Korrosionsschutz von Stahlbauten durch Feuerverzinken nach EN 1090 Korrosionsschutz von Stahlbauten durch Feuerverzinken nach EN 1090 Aktueller Stand der Norm DIN EN 1090-1 u. Teil 2 im Stahlbau; unter dem Aspekt des Korrosionsschutzes! Allgemeiner Vergleich der Normen

Mehr

JUNGEN MENSCHEN IN IHRER VIELFALT BEGEGNEN!

JUNGEN MENSCHEN IN IHRER VIELFALT BEGEGNEN! Wir bieten Hilfe an. JUNGEN MENSCHEN IN IHRER VIELFALT BEGEGNEN! Leitlinien Inklusion der Stadt Frankfurt am Main 2 Leitlinien Inklusion der Stadt Frankfurt am Main / Stand 06. Februar 2013 LEICHTE SPRACHE

Mehr

Defination des Kassenprüfer, -revisoren. Die Bezeichnungen Kassenprüfer bzw revisoren sind nicht verschiedene

Defination des Kassenprüfer, -revisoren. Die Bezeichnungen Kassenprüfer bzw revisoren sind nicht verschiedene Alles wichtige ihi für Kassenprüfer Defination des Kassenprüfer, -revisoren Die Bezeichnungen Kassenprüfer bzw revisoren sind nicht verschiedene Bezeichnungen für ein und denselben Prüfungsvorgang. Kassenprüfer:

Mehr

8.5.1 R I C H T L I N I E N

8.5.1 R I C H T L I N I E N 8.5.1 R I C H T L I N I E N über den Verkauf bebauter und unbebauter Grundstücke in der Ortschaft Altenrath gemäß Beschluß des des Rates vom 07.07.1992 *Die Regelungen in 1 und 8 Abs. 1 sind am 31.12.2001

Mehr

Auswertung Fragebögen Klassenfahrten. Inhalt und Ergebnisse

Auswertung Fragebögen Klassenfahrten. Inhalt und Ergebnisse Inhalt und Ergebnisse Der Elternvorstand hat gemeinsam mit der Schule im Dezember 2010 durch Verteilung von Fragebögen eine Befragung der Eltern zum Thema Klassenfahrten durchgeführt. Auf den folgenden

Mehr

Kompetenzfeststellung in Betrieben Mitarbeiterkompetenzen mit Kompetenzpässen sichtbar machen

Kompetenzfeststellung in Betrieben Mitarbeiterkompetenzen mit Kompetenzpässen sichtbar machen Drittes Treffen der ExpertME- Betriebe am 20.01.2011 RANAWERK Schwandorf Kompetenzfeststellung in Betrieben Mitarbeiterkompetenzen mit Kompetenzpässen sichtbar machen Katharina Kucher Nutzen von systematischer

Mehr

Ausführungs- und Handlungshinweise "Sicherheitspass"

Ausführungs- und Handlungshinweise Sicherheitspass Ausführungs- und Handlungshinweise "Sicherheitspass" Vorbemerkung: Es ist erklärtes Ziel der RWE, dass jeder Mitarbeiter so gesund nach Hause geht, wie er gekommen ist. Dies gilt gleichermaßen für die

Mehr

17. ÖV Symposium 2016 Praxisforum 3: Die E-Rechnung im Kontext des E-Government in NRW

17. ÖV Symposium 2016 Praxisforum 3: Die E-Rechnung im Kontext des E-Government in NRW :::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::: 17. ÖV Symposium 2016 Praxisforum 3: Die E-Rechnung im Kontext des E-Government

Mehr

Einfach wählen gehen!

Einfach wählen gehen! Einfach wählen gehen! Landtags wahl in Baden-Württemberg 2016 Was man wissen muss zur Landtags wahl In leichter Sprache 13. März 2016 Seite 2 Sie lesen in diesem Heft: Über das Heft Seite 3 Deutschland

Mehr

AUFKLÄRUNG VOR EINER MED. BEHANDLUNG

AUFKLÄRUNG VOR EINER MED. BEHANDLUNG AUFKLÄRUNG VOR EINER MED. BEHANDLUNG Die ärztliche Aufklärung im Spannungsfeld zwischen der Aufklärungspflicht des Chirurgen über Diagnose, Prognose, Operation, Komplikationen, zeitlichem Ablauf, alternativen

Mehr

Richtlinie zur Dienstleistungszertifizierung. Beratungsqualität)

Richtlinie zur Dienstleistungszertifizierung. Beratungsqualität) Seite: 1 von 7 Richtlinie zur Erteilung des Zertifikates TÜV-geprüfte Vertriebs- und Beratungsqualität Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften 1 Anwendungsbereich Diese Richtlinie regelt: (1) die Anforderungen

Mehr

Fälligkeit von Abschlagszahlungen

Fälligkeit von Abschlagszahlungen chender Regelungen im VOB-Bauvertrag war die VOB/B nicht mehr als Ganzes vereinbart. Daraus folgt, dass die Fälligkeitsregelung des 16 Nr. 3 Absatz 1 VOB/B der AGBrechtlichen Inhaltskontrolle nach den

Mehr

IPERKA. 4 Realisieren Wie gelingt mir die Umsetzung? 3 Entscheiden Für welchen Lösungsweg entscheide ich mich?

IPERKA. 4 Realisieren Wie gelingt mir die Umsetzung? 3 Entscheiden Für welchen Lösungsweg entscheide ich mich? GRuNDLAGEN IPERKA Die 6-Schritte-Methode Um Projekte, Aufträge und Lebenssituationen erfolgreich zu meistern und die Erfahrung kontinuierlich zu steigern 1 Informieren Was genau ist mein Auftrag? 2 Planen

Mehr

Klasse G : Traktoren

Klasse G : Traktoren Auszug aus einem Rundschreiben des Verkehrsministeriums an die Gemeindeverwaltungen vom 31.01.2008 (übersetzt von K. Willems -02/08) Klasse G : Traktoren Die Klasse G und alle damit verbundenen Regelungen

Mehr

Botschaft des Regierungsrats zu einem Nachtrag zur Personalverordnung

Botschaft des Regierungsrats zu einem Nachtrag zur Personalverordnung 23.11.04 Botschaft des Regierungsrats zu einem Nachtrag zur Personalverordnung 18. Oktober 2011 Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Kantonsräte Wir unterbreiten Ihnen mit dieser Botschaft einen

Mehr

POWER YOUR BUSINESS BY QUALIFICATION

POWER YOUR BUSINESS BY QUALIFICATION POWER YOUR BUSINESS BY QUALIFICATION im s intelligent media systems ag IM S INTELLIGENT MEDIA SYSTEMS AG Competence Manager Competence Manager MANAGE YOUR QUALIFICATION IN A SINGLE SYSTEM Qualifizierte

Mehr

Hygienische Aufbereitung von Medizinprodukten

Hygienische Aufbereitung von Medizinprodukten Hygienische Aufbereitung von Medizinprodukten Marion Gartner MAS M.G. 2012 1 Die kleinsten Feinde des Menschen können große Probleme verursachen Staphylococcus aureus 6.300-fache Vergrößerung Escherichia

Mehr

Bundesgütegemeinschaft Instandsetzung von Betonbauwerken e.v.

Bundesgütegemeinschaft Instandsetzung von Betonbauwerken e.v. Bundesgütegemeinschaft ib Nassauische Str. 15 10717 Berlin Nassauische Strasse 15 D-10717 Berlin Telefon: (030) 86 00 04 891 Telefax: (030) 86 00 04 43 E-Mail: info@betonerhaltung.com www.betonerhaltung.com

Mehr

BBS Schulberatung. Beratungsangebot im Schuljahr 2010/2011. Pädagogisches Landesinstitut Rheinland-Pfalz

BBS Schulberatung. Beratungsangebot im Schuljahr 2010/2011. Pädagogisches Landesinstitut Rheinland-Pfalz BBS Schulberatung Beratungsangebot im Schuljahr 2010/2011 Pädagogisches Landesinstitut Rheinland-Pfalz April 2011 Folie 1 STRUKTUR der BBS Schulberatung Wir arbeiten landesweit in Teams und bieten Ihnen

Mehr

513 Richtlinie für das strategische Vorgehen beim Verkauf und Kauf von Liegenschaften und Grundstücken

513 Richtlinie für das strategische Vorgehen beim Verkauf und Kauf von Liegenschaften und Grundstücken 53 Richtlinie für das strategische Vorgehen beim Verkauf und Kauf von Liegenschaften und Grundstücken vom 2. Juli 2004 Der Stadtrat, gestützt auf Art. 40 der Gemeindeordnung vom 28. September 2000, beschliesst:

Mehr

Verordnung über die Sprachdienste der Bundesverwaltung

Verordnung über die Sprachdienste der Bundesverwaltung Verordnung über die Sprachdienste der Bundesverwaltung (Sprachdiensteverordnung, SpDV) 172.081 vom 14. November 2012 (Stand am 1. Januar 2013) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf die Artikel 43

Mehr

Die TSI Betrieb und ihre Weiterentwicklung Rail Automation 2009

Die TSI Betrieb und ihre Weiterentwicklung Rail Automation 2009 Die TSI Betrieb und ihre Weiterentwicklung Rail Automation 2009 Foto: DB AG/Railteam DB Netz AG Jochen Brandau I.NPB 4 Braunschweig, 16.06.2009 Die EU passt die Regelungen für einen gemeinsamen Eisenbahnmarkt

Mehr

30 Tipps wie Sie Ihre Liquidität langfristig verbessern

30 Tipps wie Sie Ihre Liquidität langfristig verbessern 30 Tipps wie Sie Ihre Liquidität langfristig verbessern www.bueroservice- Wichtige Notiz: Sie dürfen den Inhalt dieses Reports nicht als Webinhalt benutzen, verkaufen, weitergeben oder diesen Bericht in

Mehr

BACnet - Compare Intrinsic and Algorithmic Reporting DE 2006-12-06.doc Page 1 / 17. BACnet

BACnet - Compare Intrinsic and Algorithmic Reporting DE 2006-12-06.doc Page 1 / 17. BACnet BACnet - Compare Intrinsic and Algorithmic Reporting DE 2006-12-06.doc Page 1 / 17 BACnet Vergleich Intrinsic und Algorithmic Reporting - Die Sicht des Projektingenieurs - Version: DE 1.00 Autor: Uwe Haeseler

Mehr

"Um NOTFALLs helfen zu können" Ersthelferausbildung und Fortbildung für Betriebe

Um NOTFALLs helfen zu können Ersthelferausbildung und Fortbildung für Betriebe "Um NOTFALLs helfen zu können" Ersthelferausbildung und Fortbildung für Betriebe Kostenfreie Erste Hilfe Ausbildung Erfüllung der BG-Vorgaben Individuelle Ausbildungskurse Präventionen Zusätzliche AED-Einweisung

Mehr

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) (Einzelplan 12) 16 Aufwendiger Ausbau einer Kreuzung der B 2 in Weißenburg

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) (Einzelplan 12) 16 Aufwendiger Ausbau einer Kreuzung der B 2 in Weißenburg Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) (Einzelplan 12) 16 Aufwendiger Ausbau einer Kreuzung der B 2 in Weißenburg verursacht für den Bund Mehrkosten von 10 Mio. Euro (Kapitel 1201)

Mehr

Rechtliche Grundlagen des Jahresabschlusses

Rechtliche Grundlagen des Jahresabschlusses www.boeckler.de August 2009 Copyright Hans-Böckler-Stiftung Rechtliche Grundlagen des Jahresabschlusses Kapitel 5 Das Ergebnis der Abschlussprüfung Jahresabschluss und Jahresabschlussanalyse: Informationen

Mehr

5. ASO Infotag. Rheda-Wiedenbrück, ,

5. ASO Infotag. Rheda-Wiedenbrück, , 5. ASO Infotag Rheda-Wiedenbrück, 18.09.2013, Prüfung / Wartung/ Instandsetzung Rheda-Wiedenbrück, 18.09.2013, René Heydorn Agenda Einleitung Die Basis der Instandhaltung Normative Verweise und Regelungen

Mehr

Anforderungen an die Bauausführung von Biogas- und Fahrsiloanlagen

Anforderungen an die Bauausführung von Biogas- und Fahrsiloanlagen Wolf System GmbH A rbeitsgemeinschaft L andtechnik und ländliches Bauwesen B aden-württemberg e.v. Anforderungen an die Bauausführung von Biogas- und Fahrsiloanlagen von Dipl.-Ing. (FH) Christoph Roßberger

Mehr

ARBEITSBOGEN 11: ARZNEIMITTELBERATUNG ÄRZTLICHE VERORDNUNGEN

ARBEITSBOGEN 11: ARZNEIMITTELBERATUNG ÄRZTLICHE VERORDNUNGEN I Hinweis zur Bearbeitung des Arbeitsbogens Informieren und beraten Sie einen Patienten über ein Fertigarzneimittel (FAM) bei der Abgabe im Rahmen einer ärztlichen Verordnung. Grundlage des Arbeitsbogens

Mehr

Die ertragsteuerliche Behandlung von PKW-Kosten

Die ertragsteuerliche Behandlung von PKW-Kosten Die ertragsteuerliche Behandlung von PKW-Kosten Wir machen aus Zahlen Werte Mit diesem Flyer möchten wir Ihnen die ertragsteuerliche Berücksichtigung von PKW-Kosten für Unternehmer anhand eines Beispiels

Mehr

Evaluation des Behindertengleichstellungsgesetzes Ergebnisse und Handlungsempfehlungen. BGG im Dialog, , BMAS

Evaluation des Behindertengleichstellungsgesetzes Ergebnisse und Handlungsempfehlungen. BGG im Dialog, , BMAS Evaluation des Behindertengleichstellungsgesetzes Ergebnisse und Handlungsempfehlungen BGG im Dialog, 16.09.2014, BMAS Prof. Dr. Felix Welti Universität Kassel, FB Humanwissenschaften, Institut für Sozialwesen

Mehr

Wie führt eine Führungskraft?

Wie führt eine Führungskraft? Wie führt eine Führungskraft? Überlegungen zur Rolle und zur Qualifikation von Führungskräften in Wirtschaft und Verwaltung Vortrag in der Reihe Wissenschaft trifft Wirtschaft Prof. Dr. rer. nat. Achim

Mehr

Prüfungsbericht. Westfälische Provinzial Versicherung Aktiengesellschaft Münster

Prüfungsbericht. Westfälische Provinzial Versicherung Aktiengesellschaft Münster Prüfungsbericht Westfälische Provinzial Versicherung Aktiengesellschaft Münster Prüfungsbericht zur Angemessenheit des Compliance-Management-Systems der Westfälischen Provinzial Versicherung Aktiengesellschaft

Mehr

Diskussionsgrundlage für die öffentliche Sitzung

Diskussionsgrundlage für die öffentliche Sitzung Unabhängiger Monitoringausschuss zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen MonitoringAusschuss.at Diskussionsgrundlage für die öffentliche Sitzung Persönliches Budget

Mehr

Unterweisungsbuch. .de. Bereich: Führungskraft: Angefangen: Abgeschlossen:

Unterweisungsbuch. .de. Bereich: Führungskraft: Angefangen: Abgeschlossen: Unterweisungsbuch Bereich: Führungskraft: Angefangen: Abgeschlossen:.de Inhaltsverzeichnis Rechtsgrundlagen Seite 1 Mustervordruck zur Übertragung Seite 2 von Unternehmerpflichten Fachkraft für Arbeitssicherheit,

Mehr

LEISTUNGSVEREINBARUNG

LEISTUNGSVEREINBARUNG LEISTUNGSVEREINBARUNG zwischen den Einwohnergemeinden Pratteln, Augst und Giebenach (nachstehend "Gemeinden" genannt) als Auftraggeberinnen und dem Betriebsverein SPITEX Pratteln-Augst-Giebenach als Auftragnehmerin

Mehr

Vorwort. Griesson - de Beukelaer. gezeichnet Andreas Land Geschäftsleitung. Juli 2010

Vorwort. Griesson - de Beukelaer. gezeichnet Andreas Land Geschäftsleitung. Juli 2010 Führungsgrundsätze Vorwort Unser Handeln wird von Integrität geleitet. Diese erstreckt sich auf den Umgang mit unseren Kunden und Lieferanten, Mitarbeitern, Gesellschaftern sowie der Öffentlichkeit. Nur

Mehr