Dr. Volker Sieger. Mobilität (IbGM) Mainz

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1 Dr. Volker Sieger Institut für barrierefreie Gestaltung und Mobilität (IbGM) Mainz

2 Barrierefreie Mobilität im Bahnverkehr - Themenschwerpunkt Schienenfahrzeuge

3 Entwicklungen im Schienenpersonenverkehr seit 2002

4 Programm der Deutschen Bahn AG : mit technischen Spezifikationen zur Gestaltung barrierefreier Fahrzeuge für den Nah- und Fernverkehr Programm der Deutschen Bahn AG : mit technischen Spezifikationen zur Gestaltung barrierefreier Fahrzeuge für den Fernverkehr

5 Programme der NE-Bahnen: 5 bei rund 200 unmittelbar betroffenen NE-Bahnen (vorwiegend Nahverkehr) Rolle des EBA unbefriedigend

6 TSI PRM: Technische Spezifikation für Interoperabilität Teilbereich: Zugänglichkeit für eingeschränkt mobile Personen Anwendungsbereich: Teilsysteme Infrastruktur und Fahrzeuge verbindlich für: konventionelles transeuropäisches Bahnsystem transeuropäisches Hochgeschwindigkeitsbahnsystem

7 TSI PRM ist ohne gleichberechtigte Beteiligung der Interessenvertretungen behinderter Menschen entstanden Rolle des EBA, bspw. in Bezug auf Fahrzeugstandards (siehe Programm der DB), war/ist nicht ersichtlich

8 Bahnindustrie baut nach TSI PRM Ausnahmen für bereits vorhandene Fahrzeugkonzeptionen werden noch lange nachwirken (siehe Dosto-Optionszüge der DB und ICE-Redesign) sog. Interoperabilitätskomponenten (z. B. WC) können europaweit zum Einsatz kommen

9 Konsequenzen aus der bisherigen Entwicklung

10 Europa aktuell: Überarbeitung der TSI PRM und Erweiterung ihres Geltungsbereichs unter Einbeziehung der europäischen Vertretung behinderter Menschen (EDF)

11 Fernverkehr in Deutschland: Schlüssel für Barrierefreiheit im Fernverkehr ist die Fortsetzung der Arbeit der programmbegleitenden Arbeitsgruppe bei der DB

12 Nahverkehr in Deutschland: Schlüssel für Barrierefreiheit im SPNV sind die Aufgabenträger (Ausschreibungen)

13 Bestandteil von Ausschreibungen: Fahrzeugstandards, die über die TSI PRM hinausgehen (siehe Muster-Lastenheft des BKB und Beschluss der Verkehrsministerkonferenz vom April 2011) Verpflichtung zur Aufstellung eines Programms

14 Aufwertung der Rolle des EBA Kompetenzaufbau hinsichtlich Barrierefreiheit Überwachungsfunktion in Bezug auf Programme der Eisenbahnen (vgl. Bauaufsicht) Verpflichtung, den Stand der Technik in Bezug auf Barrierefreiheit in Deutschland auf europäischer Ebene zu vertreten

15 Alternative (vor dem Hintergrund der UN- Behindertenrechtskonvention): klare gesetzliche Vorgaben in AEG oder EBO mit verbindlichen Fristen für die Herstellung von Barrierefreiheit in Neu- und Altfahrzeugen des Nah- und Fernverkehrs

16 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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