1 GELTUNGSBEREICH 2 ZIELE DES STUDIUMS

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1 Fächerspezifische Bestimmungen für das Fach Musik Bachelor fachwissenschaftliches Profil zur Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang im Modellversuch Gestufte Studiengänge in der Lehrerbildung an der Universität Dortmund 1 GELTUNGSBEREICH Diese fächerspezifische Bestimmung gilt für das Fach Musik im Bachelor fachwissenschaftliches Profil im Modellversuch Gestufte Studiengänge in der Lehrerbildung an der Universität Dortmund. Sie regelt die Inhalte und Anforderungen des Studiums im Fach Musik. Ihr beigefügt sind Modulbeschreibungen, die den Studienverlauf darstellen. 2 ZIELE DES STUDIUMS Das Bachelor-Studium im Fach Musik umfasst musikalisch-künstlerische, musikwissenschaftliche und musikpädagogische Studien. In diesen Studienbereichen sollen die Studierenden im Verlauf des Bachelor-Studiums folgende Kompetenzen erwerben: (1) musikalisch-künstlerische künstlerische Studien: Die Studierenden sollen befähigt werden, auf ihrem Hauptinstrument (Erstinstrument oder Hauptfach Gesang) Musik verschiedener Epochen, Stile, Genres und Kulturen stilgerecht und eigenständig zu interpretieren sowie ein musikalisches Repertoire aufzubauen; auf einem weiteren Instrument (Zweitinstrument oder Nebenfach Gesang) vorhandene Grundfertigkeiten auszubauen und zu einer stilgerechten Interpretation von Musik zu gelangen; im Bereich der Liedbegleitung auf dem Klavier über ein stilistisch reichhaltiges Repertoire an Begleitmöglichkeiten zu verfügen; im Bereich der Sprech- und Singstimme zu einem bewussten Einsatz der eigenen Stimme zu gelangen, ihre stimmlichen Ausdrucksmöglichkeiten zu erweitern und Vokalmusik stilgerecht zu interpretieren; im Bereich Chor- und Ensembleleitung über grundlegende Fertigkeiten des Dirigierens und Einstudierens sowie über Repertoirekenntnis zu verfügen; im Bereich der Gehörbildung komplexere musikalische Gestaltungselemente nach Gehör zu erkennen und zu notieren; im Bereich der Harmonie- und Formenlehre Kenntnisse musikalischer Gestaltungsprinzipien zu besitzen und anzuwenden; im Bereich Tonsatz die klangliche und formale Gestaltung von Musik sowie grundlegende musikästhetische Ideen zu erfassen und kompositorisch wie improvisatorisch anzuwenden; im Bereich Arrangement Musik für unterschiedliche Gebrauchszusammenhänge, speziell für den schulischen Gebrauch, zu reduzieren und zu bearbeiten; in Form von musikalischen Projekten Musik auf differenzierte Weise (instrumental, mit dem eigenen Körper, auf der Bühne, verbal und nonverbal, im Kontext anderer Künste usw.) zu präsentieren. 1

2 (2) musikwissenschaftliche und musikpädagogische Studien: Die Studierenden sollen befähigt werden, sich einen Überblick über die Musikgeschichte zu verschaffen und auf dieser Grundlage selbstständig Spezialisierungsbereiche zu wählen; vielfältige Methoden musikwissenschaftlichen Arbeitens zu kennen und anzuwenden; die eigene Musikpraxis vor dem Hintergrund musikwissenschaftlicher Kenntnisse zu betrachten und gegebenenfalls zu verändern; einen reflektierten Umgang mit der eigenen musikalischen Sozialisation zu entwickeln; im Bereich der Musikwissenschaft und Musikpädagogik selbstständig Fragen zu stellen und Lösungsansätze zu entwickeln; überschaubare Teilgebiete der Musikwissenschaft selbstständig aufzuarbeiten, sprachlich angemessen darzustellen und die Ergebnisse zielgruppenorientiert zu präsentieren; vertiefte Kenntnisse in der Analyse und verbalen Interpretation von Musikstücken zu erwerben und anzuwenden; in einem Schulpraktikum auf der Grundlage eigener Planungen Musikunterricht selbstständig durchzuführen und die eigene Lehrerfahrung zu reflektieren; in Form eines weiteren Praktikums eine Institution des Musiklebens kennen zu lernen und zu einer Entscheidung über den eigenen beruflichen Werdegang zu gelangen. 3 FÄCHER- UND STUDIENANGEBOT Der Bachelor-Studiengang im fachwissenschaftlichen Profil kann mit dem Fach Musik als Einzelfach oder als Kernfach oder als Komplementfach absolviert werden. Der Bachelor-Abschluss mit fachwissenschaftlichem Profil qualifiziert für ein anschließendes Masterstudium für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen oder für das Lehramt an Berufskollegs sowie für verschiedene Fach-Masterstudiengänge. 4 ZUGANGS-/ZULASSUNGSVORRAUSSETZUNGEN UND STUDIENBEGINN (1) Die Qualifikation für das Studium wird durch ein Zeugnis der Hochschulreife (allgemeine Hochschulreife oder fachgebundene Hochschulreife) nachgewiesen. Im übrigen gilt 66 HG. (2) Für die Zulassung zum Studiengang Musik ist eine Eignungsprüfung erfolgreich abzulegen. Die Eignungsprüfung findet zweimal jährlich statt. Näheres regelt die Ordnung zur Durchführung von Eignungsprüfungen im Fach Musik. Diese Ordnung wird vom Institut für Musik und Musikwissenschaft ständig im Internet zur Einsicht gestellt. 5 GRAD Wird Musik als Kenfach oder Einzelfach gewählt, so verleiht Fachbereich Kunst- und Sportwissenschaften nach erfolgreichem Studienabschluss den Grad Bachelor of Arts. 2

3 6 STUDIENUMFANG UND STUDIENINHALTE (1) Musik als Kernfach Das Studium mit Musik im Kernfach umfasst nach 5 der Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang im Modellversuch Gestufte Studiengänge in der Lehrerbildung der Universität Dortmund (PO-BAMod-LB) 60 Semester-Wochenstunden (SWS) bzw. 90 Credit Points (CP). Wird die Bachelorarbeit im Kernfach Musik geschrieben, so erhöht sich diese Zahl auf 98 CP. 8 SWS bzw. mindestens 6 CP sind dem Bereich Bildung & Wissen (BiWi) fachintegriert zugeordnet. Diese Veranstaltungen sind in den Modulbeschreibungen entsprechend gekennzeichnet. Die weiteren Studienelemente zu BiWi, die nicht fachintegriert erfolgen und dementsprechend nicht zu dem Umfang von 60 SWS bzw. 90 CP gehören, werden in 7 gesondert beschrieben. Das Bachelorstudium im Kernfach Musik gliedert sich in 9 Module, die jeweils in maximal zwei Semestern zu absolvieren sind. Diese Module umfassen inhaltlich zusammen hängende Lehrveranstaltungen im Umfang von jeweils 6 bis 8 SWS. Die Module schließen entweder mit einer Modulprüfung oder durch additive Teilleistungen ab, deren Ergebnis Bestandteil der Bachelor-Endnote ist. Die jeweilige Prüfungsform wird in den Modulbeschreibungen ausgewiesen. Im Einzelnen umfasst das Studium im Kernfach folgende Module (die genauen Modulbeschreibungen folgen im Anhang): Pflichtmodule (gesamt 39 SWS, 57 CP): Modul 1: Einführung in das Musikstudium (6 SWS, 9 CP) Modul 2: Grundlagen der Musiktheorie und Musikpraxis (7 SWS, 9 CP) Modul 3: Grundlagen der Musikwissenschaft (6 SWS, 9 CP) Modul 4: Vertiefung in der Musikpraxis (7 SWS, 10 CP) Modul 5: Vertiefung in der Musiktheorie (7 SWS, 9 CP) Modul 6: Spezialisierung in der Musikpraxis (6 SWS, 11 CP) Wahlpflichtmodule (3 aus 5 zur Wahl, gesamt 21 SWS, 33 CP): Modul 7: Spezialisierungsbereich Inszenierung (7 SWS, 11 CP) Modul 8: Spezialisierungsbereich Produktion (7 SWS, 11 CP) Modul 9: Spezialisierungsbereich Interpretation (7 SWS, 11 CP) Modul 10: Spezialisierungsbereich Vermittlung (7 SWS, 11 CP) Modul 11: Spezialisierungsbereich Rezeption (7 SWS, 11 CP) (2) Musik als Einzelfach Das Bachelorstudium mit Musik als Einzelfach umfasst nach 5 PO-BAMod-LB 90 SWS bzw. 135 Credit Points (CP). Durch die Bachelorarbeit erhöht sich die Zahl auf 143 CP. 2 SWS sind der Fachdidaktik zugeordnet; 10 SWS bzw. 8 CP sind dem Bereich Bildung & Wissen (BiWi) fachintegriert zugeordnet. Diese Veranstaltungen sind entsprechend gekennzeichnet. Die weiteren Studienelemente zu BiWi, die nicht fachintegriert erfolgen und dementsprechend nicht zu dem Umfang von 90 SWS bzw. 135 CP gehören, werden in 7 beschrieben. Wird Musik als Einzelfach studiert, so sind die 9 Module des Kernfachs und zusätzlich folgende 4 Vertiefungsmodule zu studieren: Pflichtmodule (gesamt 30 SWS, 45 CP): Modul 17: Musiktheoretische Ergänzung (7 SWS, 11 CP) Modul 18: Musikwissenschaftliche Ergänzung (7 SWS, 12 CP) 3

4 Modul 19: Ergänzungsbereich Musiktheater (8 SWS, 12 CP) Modul 20: Ergänzungsbereich Popularmusik (8 SWS, 10 CP) (3) Musik als Komplementfach Das Bachelorstudium mit Musik im Komplementfach umfasst nach 5 PO-BAMod-LB 30 SWS bzw. 45 Credit Points (CP). Wird die Bachelorarbeit im Komplementfach geschrieben, so erhöht sich die Zahl auf 53 CP. 2 SWS sind der Fachdidaktik zugeordnet; 2 SWS bzw. mindestens 2 CP sind dem Bereich Bildung & Wissen (BiWi) fachintegriert zugeordnet. Diese Veranstaltung ist entsprechend gekennzeichnet. Die weiteren Studienelemente zu BiWi, die nicht fachintegriert erfolgen und dementsprechend nicht zu dem Umfang von 30 SWS bzw. 45 CP gehören, werden in 7 beschrieben. Das Bachelorstudium im Komplementfach Musik gliedert sich in 5 Module, die jeweils in maximal zwei Semestern zu absolvieren sind. Diese Module umfassen inhaltlich zusammen hängende Lehrveranstaltungen im Umfang von jeweils 6 bis 8 SWS. Die Module schließen entweder mit einer Modulprüfung oder durch additive Teilleistungen ab, deren Ergebnis Bestandteil der Bachelor-Endnote ist. Die jeweilige Prüfungsform wird in den Modulbeschreibungen ausgewiesen. Im Einzelnen umfasst das Studium im Komplementfach folgende Module (die genauen Modulbeschreibungen folgen im Anhang): Pflichtmodule (gesamt 30 SWS, 45 CP): Modul 12: Einführung in das Musikstudium (6 SWS, 9 CP) Modul 13: Grundlagen der Musikpraxis (6 SWS, 9 CP) Modul 14: Grundlagen der Musikwissenschaft (6 SWS, 7 CP) Modul 15: Vertiefung in der Musikpraxis (6 SWS, 10 CP) Modul 16: Spezialisierung in der Musikpraxis (6 SWS, 10 CP) 7 BILDUNG UND WISSEN (1) Bildung & Wissen fachintegriert Das Kernfach Musik trägt gemäß 7 (1 und 2) PO-BAMod-LB zum Studienbereich Bildung & Wissen (BiWi) fachintegriert 8 SWS bzw. mindestens 6 CP bei. Dieser Bereich wird durch folgende Lehrveranstaltungen abgedeckt: Musik und Medien (Modul 1, 2 SWS, 1 CP) Einführung in die systematische Musikwissenschaft (Modul 3, 2 SWS, 2 CP) Sprecherziehung (Modul 4, 2 SWS, 1 CP) Projekt in einem der Wahlpflichtmodule (Modul 7 bis 11, 2 SWS, 2 CP). Die Entwicklung von Kompetenzen im Umgang mit Medien wird in der Veranstaltung Musik und Medien, der Umgang mit Heterogenität in Systematische Musikwissenschaft und die Entwicklung kommunikativer Kompetenzen in Sprecherziehung sowie einem zusätzlichen Projekt in ausgewiesener Form vermittelt. Wird Musik als Einzelfach studiert, so ist im Studienbereich Bildung & Wissen fachintegriert zusätzlich zu den Veranstaltungen des Kernfachs noch folgende Veranstaltung zu belegen: Musik im Kontext der Künste (Modul 19, 2 SWS, 2 CP). 4

5 Das Komplementfach Musik trägt gemäß PO 7 (1 und 2) zum Studienbereich Bildung & Wissen fachintegriert 2 SWS bzw. 2 CP bei. Dieser Bereich wird durch folgende Lehrveranstaltung abgedeckt: Einführung in die systematische Musikwissenschaft (Modul 14, 2 SWS, 2 CP). (2) Entscheidungsfelder/Praxisstudien a) Interdisziplinäres Praxisbegleitmodul im Entscheidungsfeld Der Anteil des Faches Musik am interdisziplinären Praxisbegleitmodul im Entscheidungsfeld besteht aus einer fachdidaktischen Veranstaltung im Umfang von 2 SWS und 3 CP zur Vorbereitung der vermittlungsorientierten Praxisphase. Dieser Bereich wird für alle Studierenden durch eine Veranstaltung zum Bereich Lernfelder des Musikunterrichts oder eine andere fachdidaktische Veranstaltung abgedeckt (2 SWS, 3 CP). Wird die vermittlungsorientierte Praxisphase im Fach Musik absolviert, so wird ein weiteres fachdidaktisches Begleitseminar im Umfang von 2 SWS und 3 CP zur Begleitung dieser Praxisphase belegt. Dies wird durch eine Veranstaltung mit wechselndem Titel abgedeckt, die einmal pro Studienjahr angeboten wird. Wird Musik als Einzelfach studiert, so sind weitere 2 SWS und 3 CP zu studieren. Dies erfolgt in Form einer Projektveranstaltung. b) Erziehungswissenschaftliches Entscheidungsmodul Studierende, die mit dem Masterabschluss die Staatsexamensäquivalenz erreichen möchten, müssen eine schulische Praxisphase und eine universitäre Begleitung vorweisen können. Die Begleitung der schulischen Praxisphase wird über die Belegung des erziehungswissenschaftlichen Moduls gewährleistet. Diese Veranstaltungen führt der Fachbereich Erziehungswissenschaft und Soziologie durch. c) Fachliches Entscheidungsmodul Studierende, die keine schulische Laufbahn einschlagen wollen, können im Entscheidungsfeld des Bereichs Bildung & Wissen anstelle der schulischen Praxisphase eine zweite außerschulische Praxisphase in einem fachlich orientierten Berufsfeld absolvieren. Diese Praxisphase wird durch Veranstaltungen im Umfang von 6 SWS und 9 CP aus dem Fach Musik begleitet, sofern diese Praxisphase von Studierenden absolviert wird. Dieser Bereich wird bei Bedarf durch entsprechende Lehrveranstaltungen des Instituts für Musik abgedeckt. (3) Bildung & Wissen interdisziplinär Der Qualifizierungsbereich besteht aus folgenden Elementen: (a) Basis-Qualifizierung Heterogenität Das Fach Musik beteiligt sich nach Maßgabe der verfügbaren Lehrkapazitäten an der Ringveranstaltung zum Themenfeld Heterogenität. In Absprache mit der BiWi- Lehrkommission leistet das Fach einen inhaltlichen Beitrag zu einer Sitzung. (b) Basis-Qualifizierung und Vertiefung Beratungs- und Vermittlungskompetenz Das Fach Musik beteiligt sich mit zwei fachlichen Beiträgen an dem Qualifizierungsprogramm Beratungs- und Vermittlungskompetenz. Für die Basisqualifizierung und für die Vertiefung bietet das Fach Musik pro Studienjahr jeweils eine Lehrveranstaltung mit wechselndem Titel im Umfang von 2 SWS und 2 CP an. 5

6 (c) Vertiefung Heterogenität Für die Studierenden im Einzelfach bietet das Fach Musik eine Vertiefungsveranstaltung zum Bereich Heterogenität im Umfang von 2 SWS und 2 CP an. (d) Brückenschlag Studium und Beruf Das Fach Musik beteiligt sich mit einer Veranstaltung zum Thema Musik und Beruf im Umfang von 2 SWS und 3 CP an dem Studienelement Brückenschlag Studium und Beruf. Die Veranstaltung ist für das fünfte Fachsemester vorgesehen. Das Fach reicht der BiWi-Lehrkommission Vorschläge für die Lehrveranstaltung ein. 8 PRÜFUNGEN UND BACHELORARBEIT (1) Im Fach Musik werden die Module entweder durch Modulprüfungen oder durch additive Teilleistungen abgeschlossen. Modulprüfungen erfolgen in Form einer Klausur, einer mündlichen Prüfung oder einer fachpraktischen Prüfung, Teilleistungen in Form von Referaten, Klausuren, Seminargestaltungen, Hausarbeiten, mündlichen Prüfungen und Projektpräsentationen. Die Module 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 13, 15, 16, 17, 18, 19 und 20 werden mit einer Modulprüfung, die Module 1, 2, 3, 12 und 14 mit Teilleistungen abgeschlossen. Näheres regeln die Modulbeschreibungen. (2) Der Modulabschluss der Studien im Bereich des musikalisch-künstlerischen Arbeitens erfolgt in Form von fachpraktischen Prüfungen (z. B. Erstinstrument, Zweitinstrument, Liedbegleitung). In ihr weisen die Studierenden nach, dass sie über die im Fach Musik notwendigen fachpraktischen Qualifikationen verfügen, die in den Modulbeschreibungen bezeichnet sind. Die Module 4, 6, 15, 16 und 18 werden mit fachpraktischen Prüfungen abgeschlossen. (3) Modulprüfungen werden von zwei hauptamtlich Lehrenden des Instituts für Musik und Musikwissenschaft abgenommen. Die fachpraktischen Modulprüfungen im Erstund Zweitinstrument werden von einem hauptamtlich Lehrenden des Instituts für Musik und Musikwissenschaft zusammen mit zwei Lehrbeauftragten für das entsprechende Instrument abgenommen. (4) Jede Modulprüfung bzw. Teilleistung kann, falls sie nicht bestanden wurde oder als nicht bestanden gilt, zweimal wiederholt werden. Die weiteren Prüfungsbestimmungen sind in 8 und 9 PO-BAMod-LB geregelt. (5) Die Bachelorarbeit (Thesis) kann gem. 8 PO-BAMod-LB nach dem Erwerb von 120 CP aufgenommen werden. Sie sollte im bzw. nach dem fünften Semester geschrieben werden und einen Umfang von etwa 40 Normseiten haben. (6) Im Fach Musik kann die Bachelorarbeit im Bereich der Musikpädagogik oder der Musikgeschichte bzw. Musikwissenschaft verfasst werden. (7) Auf Antrag der Studierenden kann die Bachelorarbeit auch im Komplementfach Musik erarbeitet werden. Der Antrag ist an den für das Kernfach zuständigen Prüfungsausschuss zu richten. 6

7 (8) 8 PO-BAMod-LB gilt entsprechend. 9 BEWERTUNG VON PRÜFUNGSLEISTUNGEN, ERWERB VON CREDITS, BILDUNG VON NOTEN (1) Die Module werden durch Credit Points (CP) kreditiert. Näheres regeln die Modulbeschreibungen dieser Bestimmungen. Im übrigen gilt 16 PO-BAMod-LB. (2) Credit Points werden für Module und erst nach erfolgreicher Absolvierung aller Prüfungsleistungen dieser Module vergeben. (3) Es werden nur ganzzahlige CP vergeben. (4) Alle Module werden mit einer Note abgeschlossen. In die Gesamtnote des Bachelor- Zeugnis gehen die Noten der in 8 (1) genannten Prüfungen ein. (5) Bei denjenigen Modulen, die durch additive Kumulation von Teilleistungen abgeschlossen werden, wird die Note des Moduls aus dem Mittelwert der einzelnen Teilleistungen errechnet. 10 ANRECHNUNG VON STUDIENZEITEN, STUDIEN- UND PRÜFUNGSLEISTUNGEN, EINSTUFUNG IN HÖHERE FACHSEMESTER Anrechnung von Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen und Einstufung in höhere Fachsemester hierzu erfolgen im Einzelfall nach Absprache mit dem Studienfachberater bzw. den jeweiligen Modulbeauftragten. Im übrigen gilt 12 PO- BAMod-LB. 7

8 Bachelor fachwissenschaftliches Profil Modulbeschreibungen Pflichtmodule 1 bis 6 Verbindlich für Studierende im Kernfach und Einzelfach 8

9 Modul 1 Modulkoordinatorin: Mechthild v. Schoenebeck Modulumfang und Kreditierung: 6 SWS, 9 CP Studienabschnitt: Semester Dauer des Moduls: 2 Semester Lernanspruch: Basis 1 a Musik und Medien: Seminar, 2 SWS, 3 CP 1 b Musikgeschichte I: Vorlesung, 2 SWS, 3 CP 1 c Einführung in die Musikpädagogik: Seminar, 2 SWS, 3 CP Angebotsfrequenz der Veranstaltungen: pro Studienjahr Lehrinhalte: Einstieg in fachwissenschaftliche Inhalte und Vermittlung erster wissenschaftlicher Kompetenzen in drei grundlegenden Bereichen des Studienfaches: Musikgeschichte I (Musik bis ca. 1750): Gestaltungsprinzipien, Gattungen und Formen Komponisten in ihrer Zeit (kultur- und sozialgeschichtlich) Ästhetische Fragen, Rezeption und Wirkung Musikpädagogik (Fachsystematik, -geschichte und methoden) Musikpädagogik als Wissenschaft Geschichte der Musikerziehung seit der Antike Musikpädagogische Fragestellungen und Forschungsmethoden Musik und Medien (Umgang mit Computer, Internet etc.) Funktion und Nutzen der Neuen Medien Kulturgeschichte der Neuen Medien Kulturkritik und Zukunftsperspektiven Kompetenzen: Die Studierenden sollen befähigt werden, sich einen Überblick über die Musikgeschichte zu verschaffen und auf dieser Grundlage selbstständig Spezialisierungsbereiche zu wählen; sich in musikpädagogischen Grundfragen einen eigenen Standpunkt zu bilden; im Bereich der Musikwissenschaft und Musikpädagogik selbstständig Fragen zu stellen und Lösungsansätze zu entwickeln; einen reflektierten Umgang mit der eigenen musikalischen Sozialisation zu entwickeln. Anteil am Bereich Bildung & Wissen: Musik und Medien (2 SWS, 1 CP) Die Studierenden sollen befähigt werden, den kompetenten Umgang mit Medien zu erlernen und deren Verwendung kritisch zu hinterfragen. Modulprüfung: Drei Teilleistungen: Referat oder Präsentation in Musik und Medien Klausur in Musikgeschichte I Klausur in Musikpädagogik 9

10 Modul 2 Modulkoordinator: Klaus Oehl Modulumfang und Kreditierung: 7 SWS, 9 CP Studienabschnitt ienabschnitt: Semester Lernanspruch: Basis 2a. Einzelunterricht im Erstinstrument (2 SWS, 3 CP) 2b. Einzelunterricht im Zweitinstrument (1 SWS, 1 CP) 2c. Einzelunterricht in Stimmbildung (2 SWS, 2 CP) 2d. Gehörbildung und Harmonielehre I (Übung, 2 SWS, 3 CP) Angebotsfrequenz der Veranstaltungen: pro Semester Lehrinhalte: Das Modul vermittelt grundlegende Kenntnisse und Kompetenzen im Bereich der musikalisch-künstlerischen Studien sowie der zugehörigen theoretischen Inhalte. Kompetenzen: Die Studierenden sollen befähigt werden, auf ihrem Hauptinstrument (Erstinstrument oder Hauptfach Gesang), ausgehend vom Stand der Eignungsprüfung, Musik verschiedener Epochen, Stile, Genres und Kulturen stilgerecht zu interpretieren sowie ein musikalisches Repertoire aufzubauen; auf einem weiteren Instrument (Zweitinstrument oder Nebenfach Gesang) vorhandene Grundfertigkeiten auszubauen und zu einer stilgerechten Interpretation von Musik zu gelangen; im Bereich der Sprech- und Singstimme zu einem bewussten Einsatz der eigenen Stimme zu gelangen, ihre stimmlichen Ausdrucksmöglichkeiten zu erweitern und Vokalmusik stilgerecht zu interpretieren; im Bereich der Gehörbildung grundlegende musikalische Gestaltungselemente nach Gehör zu erkennen und zu notieren; im Bereich der Harmonie- und Formenlehre Kenntnisse musikalischer Gestaltungsprinzipien zu besitzen und anzuwenden. Modulprüfung: zwei Teilleistungen: Einzel-Vorsingen von zehn Minuten Dauer, beurteilt von einer Fachprüfungskommission mit zwei Prüferinnen/ Prüfern Arbeitsmappe mit Übungsaufgaben in Veranstaltung 2d 10

11 Modul 3 Modulkoordinator: Michael Stegemann Modulumfang und Kreditierung: 6 SWS, 9 CP Studienabschnitt: Semester Lernanspruch: Basis 3a. Einführung in die systematische Musikwissenschaft (Seminar, 2 SWS, 3 CP) 3b. Musikwissenschaftliches Proseminar / Einführung in das musikwissenschaftliche Arbeiten (Seminar, 2 SWS, 3 CP) 3c. Musikgeschichte II (Vorlesung, 2 SWS, 3 CP) Angebotsfrequenz der Veranstaltungen: Pro Studienjahr Lehrinhalte: Vermittlung von Grundkenntnissen in den Bereichen Musikgeschichte, historischer und systematischer Musikwissenschaft. Kompetenzen: die Studierenden sollen befähigt werden, sich einen Überblick über die Musikgeschichte zu verschaffen und auf dieser Grundlage selbstständig Spezialisierungsbereiche zu wählen; vielfältige Methoden musikwissenschaftlichen Arbeitens zu kennen und anzuwenden; die eigene Musikpraxis vor dem Hintergrund musikwissenschaftlicher Kenntnisse zu betrachten und gegebenenfalls zu verändern; überschaubare Teilgebiete der historischen und systematischen Musikwissenschaft selbstständig aufzuarbeiten, sprachlich angemessen darzustellen und die Ergebnisse zielgruppenorientiert zu präsentieren. Anteil am Bereich Bildung & Wissen: Einführung in die Systematische Musikwissenschaft (2 SWS, 2 CP) Die Studierenden sollen befähigt werden, Gegenstände und Forschungsmethoden der systematischen Musikwissenschaft zu kennen und aus kulturwissenschaftlicher Perspektive zu betrachten. Modulprüfung: drei Teilleistungen: Referat und Klausur in Systematische Musikwissenschaft Hausarbeit oder Klausur im musikwissenschaftlichen Proseminar (nach Festlegung des Dozenten/ der Dozentin) Klausur in Musikgeschichte II 11

12 Modul 4 Modulkoordinator: Klaus Oehl Modulumfang und Kreditierung: 7 SWS, 10 CP Studienabschnitt: Semester Lernanspruch ernanspruch: Vertiefung Teilnahme-Empfehlung Empfehlung: Modul 2 sollte vorher abgeschlossen sein. 4a. Einzelunterricht im Erstinstrument (2 SWS, 3 CP) 4b. Einzelunterricht im Zweitinstrument (1 SWS, 1 CP) 4c. Sprecherziehung (2 SWS, 2 CP) 4d. Gehörbildung und Harmonielehre II (Übung, 2 SWS, 3 CP) Angebotsfrequenz der Veranstaltungen: Die Veranstaltungen werden in der Regel so angeboten, dass das Modul in einem Studienjahr abgeschlossen werden kann. Lehrinhalte: Das Modul vermittelt weiterführende Kenntnisse und Kompetenzen im Bereich der musikalisch-künstlerischen Studien sowie der zugehörigen theoretischen Inhalte. Kompetenzen: Die Studierenden sollen befähigt werden, auf ihrem Hauptinstrument (Erstinstrument oder Hauptfach Gesang) Musik verschiedener Epochen, Stile, Genres und Kulturen stilgerecht und eigenständig zu interpretieren sowie ein musikalisches Repertoire aufzubauen; auf einem weiteren Instrument (Zweitinstrument oder Nebenfach Gesang) vorhandene Grundfertigkeiten auszubauen und zu einer stilgerechten Interpretation von Musik zu gelangen; im Bereich der Sprech- und Singstimme zu einem bewussten Einsatz der eigenen Stimme zu gelangen, ihre stimmlichen Ausdrucksmöglichkeiten zu erweitern und Vokalmusik stilgerecht zu interpretieren; im Bereich der Gehörbildung komplexere musikalische Gestaltungselemente nach Gehör zu erkennen und zu notieren; im Bereich der Harmonie- und Formenlehre Kenntnisse musikalischer Gestaltungsprinzipien zu besitzen und anzuwenden. Anteil am Bereich Bildung & Wissen: Sprecherziehung (2 SWS, 1 CP) Die Studierenden sollen befähigt werden, ihre Sprechstimme effizient und ökonomisch einzusetzen. Studienleistungen (Voraussetzung für die Anmeldung zur Modulprüfung): Arbeitsmappe und Klausur in der Veranstaltung 4d. Modulprüfung: Einzel-Vorspiel von zwanzig Minuten Dauer auf dem Zweitinstrument, beurteilt durch eine Fachprüfungskommission mit drei Prüferinnen bzw. Prüfern. Dafür wird 1 CP erteilt. Auf Antrag kann diese Prüfung unbenotet abgelegt werden. Wenn sie bestanden wurde, muss in diesem Falle als zusätzliche Prüfungsleistung eine benotete Prüfung im Bereich Improvisation von 20 Minuten Dauer vor einer Fachprüfungskommission mit drei Prüferinnen bzw. Prüfern abgelegt werden. 12

13 Modul 5 Modulkoordinatorin rin: Eva-Maria Houben Modulumfang und Kreditierung: 7 SWS, 9 CP Studienabschnitt: Semester Lernanspruch: Vertiefung Teilnahme-Empfehlung: Die Module 1-4 sollten erfolgreich abgeschlossen sein. 5a. Tonsatz (Übung, 2 SWS, 3 CP) 5b. Chorleitung (1 SWS, 1 CP) 5c. Ensembleleitung (2 SWS, 2 CP) 5d. Gehörbildung und Harmonielehre III (2 SWS, 3 CP) Angebotsfrequenz der Veranstaltungen: Die Veranstaltungen werden in der Regel so angeboten, dass das Modul in einem Studienjahr abgeschlossen werden kann. Lehrinhalte: Das Modul gibt den Studierenden die Möglichkeit, ihre musiktheoretischen und instrumentalen Fähigkeiten zu erweitern und zu vertiefen. Die Veranstaltungen des Moduls umfassen musikalisch-künstlerische Studien, bei denen Musik verschiedener Kulturen, Epochen, Stile, Genres instrumental und vokal im Ensemble interpretiert und über sprachliche Beschreibung und gestalterische Einzelleistungen analytisch erschlossen wird. Kompetenzen etenzen: Die Studierenden sollen befähigt werden, im Bereich Chor- und Ensembleleitung über grundlegende Fertigkeiten des Dirigierens und Einstudierens sowie über Repertoirekenntnis zu verfügen; im Bereich der Gehörbildung komplexere musikalische Gestaltungselemente nach Gehör zu erkennen und zu notieren; im Bereich der Harmonie- und Formenlehre Kenntnisse musikalischer Gestaltungsprinzipien zu besitzen und anzuwenden; im Bereich Tonsatz die klangliche und formale Gestaltung von Musik sowie grundlegende musikästhetische Ideen zu erfassen und kompositorisch wie improvisatorisch anzuwenden. Studienleistungen (Voraussetzung für die Anmeldung zur Modulprüfung): Anfertigung und Aufführung einer Eigenkomposition in Veranstaltung 5a Arbeitsmappe und Klausur in Veranstaltung 5d Aktive Teilnahme in den Veranstaltungen 5b und 5c. Modulprüfung: vierstündige Klausur in Tonsatz 13

14 Modul 6 Modulkoordinator: Klaus Oehl Modulumfang und Kreditierung: 6 SWS, 11 CP Studienabschnitt: Semester Lernanspruch: Spezialisierung Teilnahme-Empfehlung Empfehlung: Das Modul 4 sollte erfolgreich abgeschlossen sein. 6a: Einzelunterricht im Erstinstrument (2 SWS, 3 CP) 6b: Einzelunterricht in Liedbegleitung (2 SWS, 3 CP) 6c: Formenlehre (Seminar, 2 SWS, 3 CP) Angebotsfrequenz der Veranstaltungen: pro Semester Lehrinhalte: Das Modul vermittelt künstlerische Kompetenzen im Bereich des Erstinstruments und der Liedbegleitung sowie vertiefte musiktheoretische Kenntnisse im Bereich der Formenlehre. Kompetenzen: Die Studierenden sollen befähigt werden, auf ihrem Hauptinstrument (Erstinstrument oder Hauptfach Gesang) Musik verschiedener Epochen, Stile, Genres und Kulturen stilgerecht und eigenständig zu interpretieren sowie ein musikalisches Repertoire aufzubauen; im Bereich der Liedbegleitung auf dem Klavier über ein stilistisch reichhaltiges Repertoire an Begleitmöglichkeiten zu verfügen; im Bereich der Formenlehre Kenntnisse musikalischer Gestaltungsprinzipien zu besitzen und anzuwenden; die eigene Musikpraxis vor dem Hintergrund musikwissenschaftlicher Kenntnisse zu betrachten und gegebenenfalls zu verändern. Studienleistungen (Voraussetzung für die Anmeldung zur Modulprüfung): Aktive Teilnahme und Klausur in Veranstaltung 6c. Modulprüfung: Einzel-Vorspiel von 30 Minuten Dauer im Erstinstrument und von 15 Minuten Dauer in Liedbegleitung, beurteilt durch eine Fachprüfungskommission mit drei Prüfern/Prüferinnen. Dafür werden 2 CP erteilt. 14

15 Bachelor fachwissenschaftliches Profil Modulbeschreibungen Wahlpflichtmodule 7 bis 11 Verbindlich für Studierende im Kernfach und Einzelfach Aus den fünf Modulen sind drei auszuwählen. Die drei gewählten müssen zusammen in einem Umfang von 21 SWS und 33 CP studiert werden. 15

16 Modul 7 - Inszenierung Modulkoordinator: Thomas Erlach Modulumfang und Kreditierung: 7 SWS, 11 CP Studienabschnitt: Semester Lernanspruch: Spezialisierung Teilnahme-Empfehlung Empfehlung: Die Module 1 bis 4 sollten erfolgreich abgeschlossen sein. 7a. Musikwissenschaftliches Hauptseminar (2 SWS, 3 CP) 7b. Projekt im Bereich Musiktheater / Inszenierung (2 SWS, 3 CP) 7c. Analyse-Seminar (2 SWS, 3 CP) 7d. Wahlpflichtveranstaltung (1 SWS, 2 CP): Die Studierenden können zwischen folgenden Veranstaltungen wählen: Eine weitere Veranstaltung aus 7 a bis c Eine Veranstaltung aus dem Themenbereich Computer, Internet, Elektroakustik Sozialgeschichte oder Musikethnologie Angebotsfrequenz der Veranstaltungen: pro Semester. Wenn innerhalb eines Studienjahres kein Projekt im Bereich Inszenierung angeboten wird, kann statt des Projekts ersatzweise ein zweites musikwissenschaftliches Hauptseminar studiert werden. Lehrinhalte: Die Veranstaltungen des Moduls vermitteln musikwissenschaftliche Methoden und Kompetenzen sowie praktische Handlungskompetenzen, schwerpunktmäßig zu den unterschiedlichen visuellen Inszenierungsformen von Musik (z.b. Theater, Film, Video, Internet). Kompetenzen: Die Studierenden sollen befähigt werden: Grundlagenwissen über die Geschichte und die Praxis des Musiktheaters zu erwerben; Musiktheater für Erwachsene und für Kinder und Jugendliche unter historischen, ästhetischen, soziologischen, psychologischen, kompositionsgeschichtlichen und analytischen Fragestellungen zu interpretieren sowie für die Praxis aufzubereiten; durch die Teilnahme an einem Projekt eigene Erfahrungen mit Inszenierungen zu machen und diese zu reflektieren; vertiefte Kenntnisse in der Analyse von Musikstücken zu erwerben und anzuwenden. Anteil am Bereich Bildung & Wissen: Projekt im Bereich Musiktheater/ Inszenierung (2 SWS, 2CP) Die Studierenden sollen befähigt werden, Erfahrungen mit der Inszenierung und Produktion von Musiktheaterstücken zu sammeln. Studienleistungen (Voraussetzung für die Anmeldung zur Modulprüfung): Eine Hausarbeit von 20 Seiten in Veranstaltung 7a oder 7c Aktive Teilnahme in allen vier Veranstaltungen. Modulprüfung: Das Modul wird durch eine mündliche Prüfung von 30 Minuten Länge abgeschlossen. 16

17 Modul 8 - Produktion Modulkoordinatorin: Eva-Maria Houben Modulumfang und Kreditierung: 7 SWS, 11 CP Studienabschnitt: Semester Lernanspruch: Spezialisierung Teilnahme-Empfehlung Empfehlung: Die Module 1 bis 4 sollten erfolgreich abgeschlossen sein. 8 a. Jazz/Rock/Pop (2 SWS, 3 CP) 8 b. Schulpraktischer Satz (1 SWS, 2 CP) 8 c. Projekt Komposition (2 SWS, 3 CP) 8 d. Wahlpflichtveranstaltung (2 SWS, 3 CP): Die Studierenden können zwischen folgenden Veranstaltungen wählen: Ein weiteres Projekt Komposition Jazz/Rock/Pop oder Klassenmusizieren/ Schulpraktisches Instrumentalspiel Computer, Internet, E-Akustik oder Instrumentenkunde, Akustik Schulpraktischer Satz oder Arrangement Angebotsfrequenz der Veranstaltungen: Die Angebotsfrequenz der Lehrveranstaltungen wird so gestaltet, dass das Modul in einem Studienjahr abzuschließen ist. Lehrinhalte: Die Veranstaltungen des Moduls erfassen musikalisch-künstlerische Studien, bei denen Musik verschiedener Kulturen, Epochen, Stile, Genres und Musik unterschiedlicher Funktionen instrumental und vokal im Ensemble und im Solospiel interpretiert, arrangiert und über gestalterische Einzelleistungen analytisch erschlossen wird. Dabei wird der Umgang mit verschiedenen Medien erprobt. Kompetenzen: Die Studierenden sollen befähigt werden: im Bereich Jazz/ Rock/ Pop die klangliche und formale Gestaltung von Musik sowie grundlegende musikästhetische Ideen zu erfassen und kompositorisch wie improvisatorisch anzuwenden; im Bereich der schulischen Musikpraxis über ein umfassendes Gestaltungsrepertoire zu verfügen und mit verschiedenen schulischen Einsatzmöglichkeiten von Musik vertraut zu sein; im Bereich Arrangement Musik für unterschiedliche Gebrauchszusammenhänge, speziell für den schulischen Gebrauch, zu reduzieren und zu bearbeiten. Anteil am Bereich Bildung & Wissen: Projekt Komposition (2 SWS, 2CP) Die Studierenden sollen befähigt werden, eigene musikalisch-künstlerische Gestaltungen zu planen, anzufertigen, zu präsentieren und zu erläutern. Studienleistungen (Voraussetzung für die Anmeldung zur Modulprüfung): Eine Komposition in Veranstaltung 8c oder ein Arrangement in Veranstaltung 8b, komplementär zur Modulprüfungsleistung (nicht zweimal dasselbe). Aktive Teilnahme an allen vier Veranstaltungen. Modulprüfung: Anfertigung und Präsentation einer musikalisch-künstlerischen Arbeit entweder im Bereich Projekt Komposition oder im Bereich Arrangement (Jazz/Rock/Pop). Der musikalisch-künstlerischen Arbeit ist ein Erläuterungstext beizulegen. Dieser Text enthält Angaben zum Regelwerk, eine stilistische Einordnung der Arbeit, eine Analyse der Arbeit und Reflexionen zu kompositorischen Entscheidungen. 17

18 Modul 9 - Interpretation Modulkoordinator: Michael Stegemann Modulumfang und Kreditierung: 7 SWS, 11 CP Studienabschnitt: Semester Lernanspruch: Spezialisierung Teilnahme-Empfehlung Empfehlung: Die Module 1 bis 4 sollten erfolgreich abgeschlossen sein. 9 a. Hauptseminar historische Musikwissenschaft (2 SWS, 3 CP) 9 b. Projekt zur musikalischen Interpretations- und Aufführungsgeschichte und -praxis, z.b. Orchesterseminar (1 SWS, 2 CP) 9 c. Analyse-Seminar (2 SWS, 3 CP) 9 d. Wahlpfichtveranstaltung (2 SWS, 3 CP): Die Studierenden können zwischen folgenden Veranstaltungen wählen: Hauptseminar systematische Musikwissenschaft Sozialgeschichte der Musik oder Musik-Ethnologie Jazz-/Rock-/Pop-Praxis oder Arrangement Projekt Komposition. Angebotsfrequenz der Veranstaltungen: Die Angebotsfrequenz der Lehrveranstaltungen wird so gestaltet, dass das Modul in einem Studienjahr abgeschlossen werden kann. Lehrinhalte: Der Studien-Schwerpunkt dieses Moduls liegt auf der musikalischen Interpretations- und Aufführungsgeschichte und -praxis. Insbesondere für Studierende, die einen Lehramts-Master als Ein-Fach-Lehrer mit dem Schwerpunkt Musikjournalismus oder einen Fach-Master Musikjournalismus anstreben, ist dieses Modul verbindlich. Kompetenzen: enzen: Die Studierenden sollen befähigt werden: im Bereich der historischen Musikwissenschaft selbstständig Fragen zu stellen und Lösungsansätze zu entwickeln; ein überschaubares Teilgebiet der historischen Musikwissenschaft selbstständig aufzuarbeiten, sprachlich angemessen darzustellen und die Ergebnisse zielgruppenorientiert zu präsentieren; vertiefte Kenntnisse in der Analyse und verbalen Interpretation von Musikstücken zu erwerben und anzuwenden; durch die Teilnahme an einem Projekt vertiefte Kenntnisse im Bereich der musikalischen Aufführungspraxis zu gewinnen. Anteil am Bereich Bildung & Wissen: Projekt aus dem Bereich 9b oder 9d (2 SWS, 2CP) Die Studierenden sollen befähigt werden, Fragen der Interpretations- und Aufführungsgeschichte und -praxis zu stellen und kompetent zu beantworten. Studienleistungen (Voraussetzung für die Anmeldung zur Modulprüfung): Eine Hausarbeit von 20 Seiten in den Veranstaltungen 9a oder 9c oder 9d Aktive Teilnahme an allen vier Veranstaltungen. Modulprüfung: Das Modul wird durch eine mündliche Prüfung von 30 Minuten Länge abgeschlossen. 18

19 Modul 10 - Vermittlung Modulkoordinator: Wilfried Raschke Modulumfang und Kreditierung: 7 SWS, 11 CP Studienabschnitt: Semester Lernanspruch uch: Spezialisierung Teilnahme-Empfehlung Empfehlung: Die Module 1 bis 4 sollten erfolgreich abgeschlossen sein. 10a. Jazz/Pop/Rock-Praxis (2 SWS, 3 CP) 10b. Lernfelder des Musikunterrichts (2 SWS, 3 CP) 10c. Instrumentenkunde/ Akustik (1 SWS, 2 CP) 10 d. Wahlpflichtveranstaltung (2 SWS, 3 CP) Die Studierenden können zwischen folgenden Veranstaltungen wählen: Musikwissenschaftliches Hauptseminar Computer/ Internet/ E-Akustik Projekt Komposition oder ein anderes Projekt Schulpraktischer Satz oder Arrangement Klassenmusizieren/Schulpraktisches Instrumentalspiel Angebotsfrequenz der Veranstaltungen: pro Studienjahr. Lehrinhalte: Die Veranstaltungen des Moduls vermitteln wissenschaftliche Methoden und Kompetenzen sowie praktische Handlungskompetenzen, vorrangig in schulpraktischen Handlungsfeldern. Dieses Wahlpflichtmodul wird insbesondere solchen Studierenden empfohlen, die sich in einem Lehramts-Master weiterqualifizieren möchten. Kompetenzen: Die Studierenden sollen befähigt werden: im Bereich Jazz/ Rock/ Pop die klangliche und formale Gestaltung von Musik sowie grundlegende musikästhetische Ideen zu erfassen und kompositorisch wie improvisatorisch anzuwenden; mit Bau und Funktion verschiedener Musikinstrumente vertraut zu sein; den musikpädagogischen Forschungsstand zu kennen und sich einen eigenen, begründeten musikpädagogischen Standpunkt zu bilden; im Bereich der schulischen Musikpraxis über ein umfassendes Gestaltungsrepertoire zu verfügen und mit verschiedenen schulischen Einsatzmöglichkeiten von Musik vertraut zu sein. Anteil am Bereich Bildung & Wissen: Jazz/ Pop/ Rock- Praxis (2 SWS, 2CP) Die Studierenden sollen befähigt werden, Musik für unterschiedliche Gebrauchszusammenhänge zu reduzieren, zu bearbeiten, zu arrangieren, zu instrumentieren und vokal, instrumental und medial darzustellen. Studienleistungen (Voraussetzung für die Anmeldung zur Modulprüfung): Eine größere Studienleistung im Bereich 10d (z. B. Hausarbeit, öffentliche Präsentation, ausführliches eigenes Arrangement) Aktive Teilnahme an allen vier Veranstaltungen. Modulprüfung: Das Modul wird durch eine mündliche Prüfung von 30 Minuten Länge abgeschlossen. 19

20 Modul 11 - Rezeption Modulkoordinator: Günther Rötter Modulumfang und Kreditierung: 11 Studienabschnitt: Semester Lernanspruch: Spezialisierung Teilnahme-Empfehlung Empfehlung: Die Module 1 bis 4 sollten erfolgreich abgeschlossen sein. 11 a: Musikwissenschaftliches Hauptseminar (2 SWS, 3 CP) 11 b: Projekt zur Musikrezeption (1 SWS, 2 CP) 11 c: Analyse-Seminar (2 SWS, 3 CP) 11 d: Wahlpflichtveranstaltung (2 SWS, 2-3 CP) Die Studierenden können zwischen folgenden Veranstaltungen wählen: Seminar aus dem Bereich der systematischen Musikwissenschaft Sozialgeschichte der Musik Musikethnologie Angebotsfrequenz der Veranstaltungen: Die Angebotsfrequenz der Lehrveranstaltungen wird so gestaltet, dass das Modul in einem Studienjahr abgeschlossen werden kann. Lehrinhalte: Das Modul vermittelt vertiefte Kenntnisse im Bereich der historischen und systematischen Musikwissenschaft und in der Analyse von Musikstücken. Kompetenzen: Die Studierenden sollen befähigt werden: im Bereich der historischen und systematischen Musikwissenschaft selbstständig Fragen zu stellen und Lösungsansätze zu entwickeln; überschaubare Teilgebiete der Musikwissenschaft selbstständig aufzuarbeiten, sprachlich angemessen darzustellen und die Ergebnisse zielgruppenorientiert zu präsentieren; vertiefte Kenntnisse in der Analyse und verbalen Interpretation von Musikstücken zu erwerben und anzuwenden; durch die Teilnahme an einem Projekt vertiefte Kenntnisse im Bereich der Rezeption von Musik zu gewinnen. Anteil am Bereich Bildung & Wissen: Projekt zur Musikrezeption (2 SWS, 2CP) Die Studierenden sollen befähigt werden, Problemstellungen musikwissenschaftlicher Teildisziplinen zu kennen und über ein breit gefächertes Methodenrepertoire zu ihrer Bearbeitung zu verfügen. Studienleistungen (Voraussetzung für die Anmeldung zur Modulprüfung): Eine musikanalytische Hausarbeit von 20 Seiten in Veranstaltung 11c Aktive Teilnahme in allen vier Veranstaltungen. Modulprüfung: Das Modul wird durch eine mündliche Prüfung von 30 Minuten Dauer abgeschlossen. 20

21 Bachelor fachwissenschaftliches Profil Modulbeschreibungen Pflichtmodule 12 bis 16 Verbindlich nur für Studierende im Komplementfach 21

22 Modul 12 Modulkoordinator: Michael Stegemann Modulumfang und Kreditierung: 6 SWS, 9 CP Studienabschnitt: Semester Lernanspruch: Basis 12 a. Musikwissenschaftliches Proseminar / Einführung in das musikwissenschaftliche Arbeiten (2 SWS, 3 CP) 12 b. Musikgeschichte I Von den Anfängen bis ca (2 SWS, 3 CP) 12 c. Musikgeschichte II - Von ca bis zur Gegenwart (2 SWS, 3 CP) Angebotsfrequenz der Veranstaltungen: pro Studienjahr Lehrinhalte: Die Veranstaltungen dienen der Vermittlung musikgeschichtlicher Grundkenntnisse von den Anfängen bis zur Gegenwart, sowie von Grundkenntnissen im musikwissenschaftlichen Forschen und Arbeiten. Kompetenzen: Die Studierenden sollen befähigt werden: sich einen Überblick über die Musikgeschichte zu verschaffen und auf dieser Grundlage selbstständig Spezialisierungsbereiche zu wählen; vielfältige Methoden musikwissenschaftlichen Arbeitens zu kennen und anzuwenden; im Bereich der Musikwissenschaft selbstständig Fragen zu stellen und Lösungsansätze zu entwickeln; überschaubare Teilgebiete der Musikwissenschaft selbstständig aufzuarbeiten, sprachlich angemessen darzustellen und die Ergebnisse zielgruppenorientiert zu präsentieren. Modulprüfung: Drei Teilleistungen: Hausarbeit oder Klausur in Veranstaltung 12a (nach Festlegung des Dozenten) Klausur in Musikgeschichte I Klausur in Musikgeschichte II. 22

23 Modul 13 Modulkoordinator: Klaus Oehl Modulumfang und Kreditierung: 6 SWS, 9 CP Studienabschnitt: Semester Lernanspruch: Basis 13a. Einzelunterricht im Erstinstrument (2 SWS, 3 CP) 13b. Einzelunterricht im Zweitinstrument (1 SWS, 2 CP) 13c. Einzelunterricht in Stimmbildung (1 SWS, 1 CP) 13d. Gehörbildung und Harmonielehre I (2 SWS, 3 CP) Angebotsfrequenz der Veranstaltungen: pro Semester. Lehrinhalte: Das Modul vermittelt grundlegende Kenntnisse und Kompetenzen im Bereich der musikalisch-künstlerischen Studien sowie der zugehörigen theoretischen Inhalte. Kompetenzen: Die Studierenden sollen befähigt werden: auf ihrem Hauptinstrument (Erstinstrument oder Hauptfach Gesang), ausgehend vom Stand der Eignungsprüfung, Musik verschiedener Epochen, Stile, Genres und Kulturen stilgerecht zu interpretieren sowie ein musikalisches Repertoire aufzubauen; auf einem weiteren Instrument (Zweitinstrument oder Nebenfach Gesang) vorhandene Grundfertigkeiten auszubauen und zu einer stilgerechten Interpretation von Musik zu gelangen; im Bereich der Sprech- und Singstimme zu einem bewussten Einsatz der eigenen Stimme zu gelangen, ihre stimmlichen Ausdrucksmöglichkeiten zu erweitern und Vokalmusik stilgerecht zu interpretieren; im Bereich der Gehörbildung grundlegende musikalische Gestaltungselemente nach Gehör zu erkennen und zu notieren; im Bereich der Harmonie- und Formenlehre Kenntnisse musikalischer Gestaltungsprinzipien zu besitzen und anzuwenden. Modulprüfung: zwei Teilleistungen: Einzel-Vorsingen von zehn Minuten Dauer in Stimmbildung, vor einer Fachprüfungskommission mit zwei Prüfern/Prüferinnen. Arbeitsmappe mit Übungsaufgaben in Veranstaltung 13d. 23

24 Modul 14 Modulkoordinatorin: Mechthild v. Schoenebeck Modulumfang und Kreditierung: 6 SWS, 7 CP Studienabschnitt: Semester Lernanspruch: Basis Teilnahme-Empfehlung Empfehlung: Gehörbildung und Harmonielehre I muss vor dem Besuch von Gehörbildung und Harmonielehre II mit Erfolg absolviert sein. 14 a. Einführung in die Musikpädagogik (2 SWS, 2 CP) 14 b. Systematische Musikwissenschaft (2 SWS, 2 CP) 14 c. Gehörbildung und Harmonielehre II (2 SWS, 3 CP) Angebotsfrequenz der Veranstaltungen: pro Semester Lehrinhalte: Das Modul bietet einen Einstieg in fachwissenschaftliche Inhalte. Es vermittelt erste wissenschaftlicher Kompetenzen in den Bereichen systematische Musikwissenschaft und Musikpädagogik. Ferner umfasst es eine Vertiefung musiktheoretischer Kenntnisse. Kompetenzen: Die Studierenden sollen befähigt werden: sich in musikpädagogischen Grundfragen einen eigenen Standpunkt zu bilden; im Bereich der Musikwissenschaft und Musikpädagogik selbstständig Fragen zu stellen und Lösungsansätze zu entwickeln; überschaubare Teilgebiete der systematischen Musikwissenschaft selbstständig aufzuarbeiten, sprachlich angemessen darzustellen und die Ergebnisse zielgruppenorientiert zu präsentieren; im Bereich der Gehörbildung komplexere musikalische Gestaltungselemente nach Gehör zu erkennen und zu notieren; im Bereich der Harmonie- und Formenlehre Kenntnisse musikalischer Gestaltungsprinzipien zu besitzen und anzuwenden. Anteil am Bereich Bildung & Wissen: Einführung in die systematische Musikwissenschaft (2 SWS, 2CP) Die Studierenden sollen befähigt werden, Gegenstände und Forschungsmethoden der systematischen Musikwissenschaft zu kennen und aus kulturwissenschaftlicher Perspektive zu betrachten. Modulprüfung: drei Teilleistungen: Klausur in Musikpädagogik Referat und Klausur in Systematische Musikwissenschaft Arbeitsmappe und Klausur in Harmonielehre II 24

25 Modul 15 Modulkoordinatorin: Eva-Maria Houben Modulumfang und Kreditierung: 6 SWS, 10 CP Studienabschnitt: Semester Lernanspruch: Vertiefung Teilnahme-Empfehlung Empfehlung: Die Module sollten erfolgreich abgeschlossen sein. 15 a Einzelunterricht im Erstinstrument (1 SWS, 2 CP) 15 d Einzelunterricht im Zweitinstrument (1 SWS, 1 CP) 15 b Formenlehre (2 SWS, 3 CP) 15 c Gehörbildung und Harmonielehre III (2 SWS, 3 CP) Angebotsfrequenz der Veranstaltungen: pro Semester. Lehrinhalte: Das Modul umfasst musikalisch-künstlerische Studien, bei denen Musik verschiedener Kulturen, Epochen, Stile, Genres instrumental im solistischen und im Ensemblespiel interpretiert und präsentiert sowie über sprachliche Beschreibung und gestalterische Einzelleistung analytisch erschlossen wird. Kompetenzen: Die Studierenden sollen befähigt werden: auf ihrem Hauptinstrument (Erstinstrument oder Hauptfach Gesang) Musik verschiedener Epochen, Stile, Genres und Kulturen stilgerecht und eigenständig zu interpretieren sowie ein musikalisches Repertoire aufzubauen; im Bereich der Gehörbildung komplexere musikalische Gestaltungselemente nach Gehör zu erkennen und zu notieren; im Bereich der Harmonie- und Formenlehre Kenntnisse musikalischer Gestaltungsprinzipien zu besitzen und anzuwenden; die eigene Musikpraxis vor dem Hintergrund musikwissenschaftlicher Kenntnisse zu betrachten und gegebenenfalls zu verändern. Studienleistungen (Voraussetzung für die Anmeldung zur Modulprüfung): Klausur in Formenlehre Arbeitsmappe und Klausur in Veranstaltung 15c. Modulprüfung: Einzel-Vorspiel von zwanzig Minuten Dauer auf dem Zweitinstrument, beurteilt durch eine Fachprüfungskommission mit drei Prüferinnen bzw. Prüfern. Dafür wird 1 CP erteilt. Auf Antrag kann diese Prüfung unbenotet abgelegt werden. Wenn sie bestanden wurde, muss in diesem Falle als zusätzliche Prüfungsleistung eine benotete Prüfung im Bereich Improvisation von 20 Minuten Dauer vor einer Fachprüfungskommission mit drei Prüferinnen bzw. Prüfern abgelegt werden. 25

26 Modul 16 Modulkoordinator tor: Eva-Maria Houben Modulumfang und Kreditierung: 6 SWS, 10 CP Studienabschnitt: Semester Lernanspruch: Spezialisierung Teilnahme-Empfehlung Empfehlung: Die Module sollten erfolgreich abgeschlossen sein. 16 a. Einzelunterricht im Erstinstrument (2 SWS, 3 CP) 16 b. Chorleitung oder Ensembleleitung (2 SWS, 2 CP) 16 c. Tonsatz (2 SWS, 3 CP) Angebotsfrequenz der Veranstaltungen: pro Semester. Lehrinhalte: Das Modul umfasst musikalisch-künstlerische Studien, bei denen Musik verschiedener Kulturen, Epochen, Stile, Genres instrumental und vokal im Ensemble, aber auch im solistischen und im Ensemblespiel interpretiert und präsentiert sowie über gestalterische Einzelleistungen analytisch erschlossen wird. Kompetenzen: Die Studierenden sollen befähigt werden: auf ihrem Hauptinstrument (Erstinstrument oder Hauptfach Gesang) Musik verschiedener Epochen, Stile, Genres und Kulturen stilgerecht und eigenständig zu interpretieren sowie ein musikalisches Repertoire aufzubauen; im Bereich Chor- und Ensembleleitung über grundlegende Fertigkeiten des Dirigierens und Einstudierens sowie über Repertoirekenntnis zu verfügen; im Bereich Tonsatz die klangliche und formale Gestaltung von Musik sowie grundlegende musikästhetische Ideen zu erfassen und kompositorisch wie improvisatorisch anzuwenden. Studienleistungen (Voraussetzung für die Anmeldung zur Modulprüfung): Anfertigung und Aufführung einer Eigenkomposition in Veranstaltung 16c Aktive Teilnahme in Veranstaltung 16b. Modulprüfung: Einzel-Vorspiel von 30 Minuten Dauer im Erstinstrument, beurteilt durch eine Fachprüfungskommission mit drei Prüferinnen/ Prüfern. Dafür werden 2 CP erteilt. 26

27 Bachelor fachwissenschaftliches Profil Modulbeschreibungen Pflichtmodule 17 bis 20 Verbindlich nur für Studierende im Einzelfach 27

28 Modul 17 Modulkoordinator: Klaus Oehl Modulumfang und Kreditierung: 7 SWS, 11 CP Studienabschnitt: Semester Lernanspruch anspruch: Basis 17a. Musiktheorie (2 SWS, 3 CP) 17b. Musikwissenschaftliches Proseminar (2 SWS, 3 CP) 17c. Neue Medien (2 SWS, 3 CP) 17d. Mitwirkung in einem Chor/ Orchester/ Ensemble (1 SWS, 2 CP) Angebotsfrequenz der Veranstaltungen: Die Angebotsfrequenz der Lehrveranstaltungen wird so gestaltet, dass das Modul in einem Studienjahr abzuschließen ist. Lehrinhalte: Die Veranstaltungen des Moduls vermitteln vertiefte Kenntnisse im musikwissenschaftlichen und musiktheoretischen Studienbereich. Ein besonderer Schwerpunkt liegt darin, die Studierenden zum Einsatz neuer Medien zu befähigen. Die Teilnahme an einem Ensemble dient vor allem der künstlerischen Umsetzung des Erlernten. Kompetenzen: Die Studierenden sollen befähigt werden: im Bereich der Musikwissenschaft und Musiktheorie ein vertieftes Wissen zu erwerben, selbstständig Fragen zu stellen und Lösungsansätze zu entwickeln; überschaubare Teilgebiete der Musikwissenschaft selbstständig aufzuarbeiten, sprachlich angemessen darzustellen und die Ergebnisse zielgruppenorientiert zu präsentieren; die eigene Musikpraxis vor dem Hintergrund musikwissenschaftlicher Kenntnisse zu betrachten und gegebenenfalls zu verändern; einen reflektierten Umgang mit der eigenen musikalischen Sozialisation zu entwickeln; verschiedene neue Medien zu kennen und für eine spätere berufliche Praxis sinnvoll anzuwenden. Studienleistungen (Voraussetzung für die Anmeldung zur Modulprüfung): Klausur oder Hausarbeit im Proseminar 17b Aktive Teilnahme in allen vier Veranstaltungen. Modulprüfung: Das Modul wird durch eine zweistündige Klausur aus dem Bereich der Musiktheorie abgeschlossen. 28

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