Betreff:

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "'Neukirch@bpa.de'; 'Knips@bpa.de'; 'info@jederzeit-pflege.de'; 'zured@daserste.de' Betreff:"

Transkript

1 Florian C. Selle Von: Florian C. Selle Gesendet: Dienstag, 16. August :45 An: Cc: Betreff: Eilige Stellungnahme zu Ihrem Beitrag "Beatmungspatienten: Wenn Pflege zum Risiko wird" Wichtigkeit: Hoch Stellungnahme zu Ihrem Beitrag Beatmungspatienten: Wenn Pflege zum Risiko wird - (FAKT-Sendung) Sehr geehrte Damen und Herren, mit großem Verwundern haben wir am um Uhr Ihren Beitrag "Beatmungspatienten: Wenn Pflege zum Risiko wird zur Kenntnis genommen. Die darin enthaltende Berichterstattung ist leider so fehlerhaft, dass wir eine Stellungnahme an dieser Stelle für unverzichtbar halten. Die jederzeit ambulante Pflege GmbH versorgt als Fachpflegedienst für außerklinische Heimbeatmung und Intensivpflege ebenfalls zahlreiche intensivpflegebedürftige und dauerbeatmungspflichtige Menschen, vorrangig in ihrer häuslichen Umgebung. Das Thema Heimbeatmung und Intensivpflege ist kompliziert und wurde auch von der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts in der Vergangenheit schon mehrfach aufgegriffen. Das Bundessozialgericht hat insbesondere erstmals im Jahr 1999 im Rahmen des sogenannten "Drachenflieger-Urteils" die Rechte dauerbeatmungspflichtiger Menschen massiv gestärkt. In den letzten Jahren ist die Entscheidung des Bundessozialgerichts aus dem Jahr 1999 mehrfach modifiziert worden, in den Grundzügen aber aufrecht erhalten worden. Die Behauptung, dass es keine Mindeststandards für Intensivpflegekräfte gibt, ist gänzlich falsch. Grundlage für die ambulante Versorgung ist jeweils ein nach 132 a, 132 SGB V geschlossener Rahmenversorgungsvertrag. Der Großteil der ambulanten Pflegedienste in Deutschland ist in größeren Pflegeverbänden organisiert, die auf Landes- und Bundesebene solche Versorgungsverträge mit den Sozialversicherungsträgern aushandeln. Die Bedienung eines Beatmungsgeräts ist durchweg Bestandteil der Leistungsgruppe 4 in den nach SGB V geschlossenen Versorgungsverträgen. Die Erbringung von Behandlungspflege in Leistungsgruppe 4 ist fernerhin ausschließlich dreijährig examinierten Pflegefachkräften vorbehalten. Hinsichtlich der Beatmungspflege ist weiterhin geregelt, dass jene dreijährig examinierte Pflegefachkräfte über besondere Sachkunde zu verfügen haben. Diese Versorgungsverträge sind auch dem in Ihrem Beitrag einbezogenen Medizinischen Dienst der Krankenkasse (MDK) bekannt. Weiterhin ist die Behauptung, dass es keine regelmäßige Überprüfung durch Krankenkassen gibt, leider völlig falsch. Die ambulanten Pflegedienste werden bundesweit vom MDK geprüft. Die MDK-Prüfung stellt eine umfassende Qualitätsprüfung ambulanter Pflegedienste dar. Die Ergebnisse der MDK-Prüfung, die seit Kurzem als jährliche Pflichtprüfung eingeführt wurde, sind im Internet sogar unter frei einsehbar. Es dürfen an dieser Stelle nicht zwei unterschiedliche Versorgungsformen, nämlich die ambulante und die stationäre Versorgung, durcheinander gebracht werden. In Nordrhein-Westfalen hat das Wohn- und Teilhabegesetz (WTG) das bis 2008 geltende Heimrecht vollständig abgelöst und in diesem Zusammenhang zahlreiche Neuerungen mit auf den Weg gebracht. Das WTG gilt nach 2 WTG/NRW für Einrichtungen, die den Zweck haben, ältere Menschen, Volljährige mit Behinderung oder pflegebedürftige Volljährige aufzunehmen, ihnen entgeltlich Wohnraum zu überlassen und damit verbunden verpflichtend Betreuung zur Verfügung zu stellen oder vorzuhalten und die in ihrem Bestand vom Wechsel der Bewohner unabhängig sind (Betreuungseinrichtungen). Nach 2 Abs. 6 WTG/NRW bleibt die leistungsrechtliche Einordnung der Einrichtung ausdrücklich unberührt von der Feststellung, dass eine Betreuungseinrichtung unter den 1 Anwendungsbereich des WTG fällt. Damit fallen

2 Wohngemeinschaften für intensivpflegebedürftige und dauerbeatmungspflichtige Menschen zweifelsfrei in den Anwendungsbereich des WTG, unabhängig davon, ob sie leistungsrechtlich als ambulante oder stationäre Einrichtung zu klassifizieren sind. Solche Wohngemeinschaften unterliegen dann ebenfalls der Heimaufsicht und sind unabhängig von der leistungsrechtlichen Einordnung nicht besser gestellt als stationäre Einrichtungen der Alten- und Behindertenhilfe. Anzumerken ist in diesem Zusammenhang, dass die von Ihnen genannte Heimaufsicht in stationären Einrichtungen allein die Einhaltung der landesspezifischen Heimvorschriften und -gesetze überwacht. Die Beurteilung der medizinischen und pflegerischen Leistungen ist nicht Aufgabe einer Heimaufsicht und daher auch gar nicht geeignet, eine höhere Versorgungsqualität sicherzustellen. Die Beurteilung der Versorgungsqualität im medizinischen und pflegerischen Bereich obliegt allein dem MDK, sowohl im stationären als auch im ambulanten Bereich. In Folge dessen ist auch die Behauptung falsch, es bestünden gravierende Missstände, weil man gezielt eine ambulante Versorgung zur Anwendung gelangen lassen wolle. Der von Ihnen in das Feld geführte Begriff Intensivpflegedienst ist nicht Bestandteil auch nur eines einzigen Versorgungsvertrages in Deutschland. Es gibt diesen Begriff insoweit gar nicht. Ein Intensivpflegedienst ist ein völlig normaler ambulanter Pflegedienst, dessen Spezialisierung in der Versorgung intensivpflegebedürftiger Menschen liegt. Intensivpflegedienste haben mit dem Abschluss eines Versorgungsvertrages genau so wie jeder andere Pflegedienst einen Versorgungsauftrag angenommen, der sie streng genommen auch zur Annahme von Patienten im Bereich der herkömmlichen ambulanten Pflege in ihrem jeweiligen Versorgungsgebiet verpflichtet. In Bezug auf die Behauptung, Pflegedienste würden gezielt Gesetzeslücken ausnutzen, ist zunächst zu konstatieren, dass die Tatsache, dass ambulante Pflegedienste zur Kompensierung von Versorgungslücken neue Versorgungsformen konzipieren, nicht automatisch zur Ausnutzung einer Gesetzeslücke führt. Gleichwohl möchte ich noch näher auf die von Ihnen beschriebene Problematik eingehen. Wie Sie festgestellt haben, ist die Versorgung intensivpflegebedürftiger und dauerbeatmungspflichtiger Menschen besonders kostenintensiv. Der flächendeckende Pflegenotstand in Deutschland hat allein in den letzten Jahren zu einem kontinuierlichen Anstieg der Gehälter im Bereich der Pflegeberufe geführt. Darüber hinaus ist in vielen Regionen Deutschlands der Personalnotstand im Bereich der Pflegeberufe vorherrschend. Für die ambulante Intensivpflege eines einzigen Patienten werden 4 bis 5 Vollzeitbeschäftigte benötigt. Die Kostenträger leisten dabei lediglich die tatsächlich erbrachten Pflegestunden, so dass die im Bereich der Intensivpflege tätigen Pflegedienste ein enorm hohes Kostenrisiko etwa für den Fall eines kurzfristigen Ablebens eines Patienten tragen. In diesem Fall sind nicht weniger als 4 bis 5 Vollzeitkräfte weiter zu beschäftigen. Hinzu kommen naturgemäß vielfältige Lohnnebenkosten auf Arbeitgeberseite. Urlaubs- und Krankheitszeiten führen ebenfalls zu enormen finanziellen Belastungen. Wenngleich ich an dieser Stelle auf eine ausführliche Berechnung der auf Seiten der Pflegedienste entstehenden Kosten verzichte, ist aber wohl erkennbar, dass ein durchschnittlicher Satz von EUR pro Monat kein besonders lukratives Geschäft verspricht. Festzuhalten ist, dass Pflegedienste, deren Beatmungspatient z.b. für mehrere Tage oder Wochen im Krankenhaus ist, die Personalkosten weiter zu tragen haben, so dass dann sogar wirtschaftlich betrachtet ein erhebliches Minusgeschäft die Folge ist. Regelmäßig ist für intensivpflegebedürftige und dauerbeatmungspflichtige Menschen die 1:1 Versorgung in häuslicher Umgebung die erste Wahl. Diese Versorgungsform ermöglicht den betroffenen Menschen den Verbleib in der gewohnten Umgebung. Bei der sogenannten 1:1 Versorgung steht jedem Pflegebedürftigen rund um die Uhr eine speziell geschulte Pflegefachkraft zur Seite. Allein der damit verbundene Personalaufwand begründet u.a. die hohen Kosten einer solchen Versorgung. Ambulante Pflegedienste haben hier entgegen der in Ihrem Beitrag dargestellten Auffassung keine Marktlücke erkannt, sondern sind primär schon immer im Rahmen ihres Versorgungsauftrages auch in der ambulanten Versorgung dauerbeatmungspflichtiger Menschen tätig gewesen. Diese Versorgung erfolgte noch nie primär in stationären Einrichtungen. Die ambulante Versorgung ist schon deshalb vorzuziehen, weil nur so den betroffenen Menschen eine möglichst weitreichende Teilhabe am Leben ermöglicht wird. Aus unserer Erfahrung sind es die gesetzlichen Krankenkassen, die ambulante Pflegedienste zu ambulant betreuten Wohngemeinschaften für beatmete Patienten drängen. Viele unserer Patienten haben lange 2

3 gerichtliche und außergerichtliche Rechtsstreitigkeiten hinter sich gebracht, bis gesetzliche Krankenkassen überhaupt die Notwendigkeit einer intensivmedizinischen Betreuung rund um die Uhr erkannt haben. Der Grund liegt natürlich darin, dass durch die ambulante Versorgung beatmeter Patienten enorme Kosten weit über das normale Maß hinaus entstehen. Ihre Behauptung, dass für Patienten in Wohngemeinschaften Vergütungssätze von EUR gezahlt werden, ist leider ebenfalls gänzlich falsch. Dem Unterzeichner ist kein einziger Fall bekannt, in dem für die Versorgung in einer Beatmungs-WG ein derartiger Vergütungssatz gezahlt wurde. Es handelt sich dabei allein um den Vergütungssatz für die ambulante Versorgung bei gleichzeitig drastischem Personalaufwand. Der Durchschnitt in Beatmungs-WGs liegt bei etwa Euro pro Monat und pro Patient. Womöglich wäre Ihnen eine praxisnähere Berichterstattung möglich gewesen, wenn diese Umstände von Ihnen im Vorfeld richtig recherchiert worden wären. Aufgrund der deutlich reduzierten Vergütungssätze sind die betroffenen Pflegedienste gezwungen, eigene Räumlichkeiten zur Versorgung ihrer Patienten anzumieten. Würden etwa in einer einzigen Wohngemeinschaft betroffener Menschen mehrere Pflegedienste zum Einsatz gelangen, wären die jeweiligen Personalkosten der einzelnen Pflegedienste durch einen Vergütungssatz in Höhe von EUR nicht mehr gedeckt. Die Klassifizierung als ambulante Versorgung ist an dieser Stelle für die Pflegedienste also kein Vorteil, sondern gravierender Nachteil. Sind Menschen in stationären Pflegeheimen nämlich an die Versorgung durch die heimeigenen Pflegekräfte gebunden, genießen betroffene Menschen in Wohngemeinschaften die Wahlfreiheit. Das heißt, dass jedem beatmeten Patient die Möglichkeit zugestanden wird, in der von einem Pflegedienst beschriebenen Wohngemeinschaft einen anderen Pflegedienst mit seiner Versorgung zu beauftragen. Verbleibt dann nur die Versorgung z.b. eines einzigen Patienten bei dem ursprünglichen Pflegedienst, gerät der Pflegedienst in finanzielle Schwierigkeiten durch eine erhebliche Unterfinanzierung. Bei uns ist im Rahmen der Organisation von Wohngemeinschaften die 1:2 Versorgung üblich. Insofern steht jeweils zwei dauerbeatmeten Patienten eine Pflegefachkraft zur Verfügung, auch nachts. Der Gesetzgeber in Nordrhein-Westfalen hat sogar im WTG ausdrücklich festgelegt, dass sich Menschen in Wohngemeinschaften, in denen nicht mehr als 12 Menschen untergebracht sind und die damit nicht dem erweiterten Geltungsbereich des WTG unterliegen, von unabhängigen und ehrenamtlichen Dritten bei der Wahl des Pflegedienstes nachweislich unterstützen lassen müssen. Damit bewegen sich derartige Wohngemeinschaften entgegen Ihrer Auffassung definitiv nicht im rechtsfreien Raum. Der Grund, warum es überhaupt derartige Wohngemeinschaften gibt, ist primär, dass eine stationäre Unterbringung finanziell ausscheidet und damit zur Unmöglichkeit wird. Stationäre Einrichtungen in Form von Pflegeheimen finanzieren sich in erster Linie nicht durch die Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen auf Grundlage des SGB V. Die Finanzierung erfolgt hier vielmehr nach dem SGB XI durch die gesetzliche Pflegekasse. Der Gesetzgeber hat innerhalb des SGB XI Pauschalen in Form von Pflegestufen geschaffen. Danach steht einem Pflegeheim aus dem Budget der Pflegestufe 3 mit Härtefallregelung (höchste Pflegestufe) für einen Patienten ein monatlicher Betrag in Höhe von 1.825,00 EUR zu. Ersichtlich ist mit diesem monatlichen Budget nicht die personalkostenintensive Versorgung eines beatmeten Patienten sicherzustellen. Nach Kenntnis des Untereichners wurden durch den Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.v. mehrere Versuche unternommen, für mehrere tausend vertretende Pflegeeinrichtungen bundesweit Standards und einheitliche Vergütungssätze für die Versorgung intensivpflegebedürftiger und dauerbeatmungspflichtiger Menschen mit den jeweiligen Kostenträgern auszuhandeln. Es zeigte sich hier jedoch seitens der Kostenträger keine entsprechende Bereitschaft, da durch die individuellen Verhandlungen Kosten kontinuierlich gedrückt werden können. Wohngemeinschaften für beatmete Menschen sind daher aufgrund der Reduktion der anfallenden Kosten um mindestens 50 % nach wie vor ein großes Interesse der gesetzlichen Krankenkassen. Da es sich bei dem in Ihrem Beitrag zu Wort gemeldeten MDK ebenfalls um eine Institution der Krankenkassen handelt, muss es umso mehr verwundern, dass sich jene Institutionen kritisch zu Wort melden, die doch eigentlich Auslöser des Dilemmas sind. In jedem Fall ist die ambulante Versorgung aus Sicht eines betroffenen Menschen und seiner Familie in der Regel wünschenswert; eine Organisation in Wohngemeinschaften erfolgt nur im Interesse der Krankenkassen zur Reduktion der hohen monatlichen Versorgungskosten und ggf. nachrangig aufgrund der Folgen des Fachkräftemangels. In Einzelfällen ist auch eine Versorgung in häuslicher Umgebung (z.b. aufgrund des familiären Umfelds) nicht möglich. 3

4 Wohngemeinschaften, die von Patienten aus persönlichen Gründen tatsächlich gewollt sind, stellen echte Chancen für diese Menschen dar und sind auch vom Gesetzgeber durchaus gewollt. Intention der Landesregierung in NRW war es insbesondere mit dem WTG kleinteilige Einrichtungen familiärer Art zu ermöglichen. Insbesondere an der Stelle großer und unpersönlicher Pflegeeinrichtungen, die einem Wunsch der zum Teil auch noch jungen Patienten nach einem möglichst selbstbestimmten Leben nicht gerecht werden. Naturgemäß handelt es sich bei Wohngemeinschaften um Einrichtungen ambulanter Art; das ist nicht Ziel der Pflegedienste, um an dieser Stelle eine Gesetzeslücke auszunutzen, sondern Ausdruck neuartiger Versorgungsformen, wie sie vom Gesetzgeber richtigerweise gewollt sind. In diesem Zusammenhang würden wir gerne hinterfragen, wie sich eine Versorgung aus Ihrer Sicht denn anders darstellen ließe. Häufig handelt es sich bei dauerbeatmungspflichtigen Menschen um junge Patienten. Ein Beispiel für ein zu einer dauerhaften Beatmungssituation führendes Ereignis ist beispielsweise der Unfall bei Wetten Dass? vor einiger Zeit. Auch der junge Mann war nach dem Unfall längere Zeit auf ein Beatmungsgerät angewiesen und hätte im schlimmsten Fall zum Beatmungspatient werden können. Solche Ereignisse, die zu Beatmungssituationen führen, geschehen ohne mediales Aufsehen ständig und hinterlassen dann zum Teil junge Menschen oder Kinder, die gemeinsam mit ihren Familien völlig hilflos sind in dieser Situation. Kleine Wohngemeinschaften mit 2 bis 3 beatmeten Menschen sind dann als Möglichkeit anzusehen, diesen erwachsenen Menschen ein möglichst selbständiges altersentsprechendes Leben zu ermöglichen. Solche Perspektiven bietet die Versorgung in Pflegeheimen regelmäßig nicht. Unbestritten gibt es auch schwarze Scharfe unter den Pflegediensten. Zustände, wie von Ihnen beschrieben, sind aber weder mit den Versorgungsverträgen nach dem SGB V konform, noch sind sie einfach aufgrund einer Gesetzeslücke möglich; derartige Zustände grenzen an unterlassene Hilfeleistung und ermöglichen auch die strafrechtliche Verfolgung. Die von Ihnen angeführte Auffassung des MDK Bayern ist in diesem Zusammenhang ebenfalls kein Maß, an dem sich die Qualität der medizinischen und pflegerischen Versorgung messen lässt. Die MDK-Prüfungen zielen gar nicht auf eine Ergebnisqualität ab, sondern lediglich auf die Frage, wie gut die pflegerischen Leistungen im Einzelfall dokumentiert werden. Daraus lassen sich keineswegs Rückschlüsse auf die Qualität der Versorgung an sich ziehen. Es gibt zahlreiche Musterbeispiele in Deutschland, dass die ambulante Versorgung in Schicksalsgemeinschaften eine innovative Wohnform zu Gunsten der betroffenen Menschen ist. Einzelne schwarze Scharfe als Musterbeispiel für die Gesamtheit der in der Intensivpflege tätigen Pflegedienste zu sehen, ist in jedem Fall der falsche Weg. Es würde vielmehr in unseren Fachkreisen begrüßt, wenn es gesetzgeberische Intensionen zu einheitlichen Regelung der Versorgung gäbe. Bitte berücksichtigen Sie in diesem Zusammenhang aber, dass die Zahl der beatmeten Patienten immer noch einen nur kleinen Teil der pflegebedürftigen Menschen in Deutschland ausmacht, so dass es wohl tatsächlich an einem Interesse, an dieser Stelle politisch tätig zu werden, mangelt. Im September 2011 wird uns ein Fernsehteam des WDR bei unserer Arbeit begleiten. Wir freuen uns, dass man der Öffentlichkeit im Rahmen dieser Berichterstattung die Möglichkeit gibt, die Arbeit eines Intensivpflegedienstes einmal aus einem anderen Blickwinkel zu betrachten. Die Art und Weise, in der sie sämtlichen Wohngemeinschaft betreibenden Pflegediensten in Unkenntnis der tatsächlichen Gesetzeslage die Absicht unterstellen, unter Ausnutzung einer Gesetzeslücke einen Vorteil zu erlangen, ist beschämend und gerade für ein Format im Bereich des öffentlich-rechtlichen Fernsehens völlig unakzeptabel. Ich würde mir abschließend wünschen, dass Sie einmal bereit sind, die tatsächlichen Umstände darzustellen. Für ein Gespräch stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung; es ist auch aus unserer Sicht Zeit, das Thema öffentlich zu diskutieren. Eine Kopie dieser geht an Herrn Neukirch und Herrn Knips; die Landesbeauftragen des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e.v. in der Landesgeschäftsstelle in Düsseldorf. Mit freundlichen Grüßen Florian C. Selle (Geschäftsführer) jederzeit ambulante Pflege GmbH Hafenweg 31 4

5 48155 Münster (Westf.) Tel. (02 51) Fax (02 51) florian.selle@jederzeit-pflege.de Sitz der Gesellschaft: Münster - Geschäftsführer: Florian C. Selle - Registriergericht: AG Münster, HRB IK:

begeisterung für den pflegeberuf leben

begeisterung für den pflegeberuf leben jetzt bewerben! begeisterung für den pflegeberuf leben jederzeit ein sicherer Arbeitsplatz mit Zukunftsperspektive. Patienten spezialisiert haben. Die jederzeit ambulante Pflege GmbH ist im Jahr 2010 aus

Mehr

WER WIR SIND. häusliche Kranken- und Altenpflege

WER WIR SIND. häusliche Kranken- und Altenpflege IM NORDEN AKTIV! WER WIR SIND er Aktiv-Pflegeservice Ribnitz- Damgarten wurde 2004 von Mathias Krug gegründet und ist seit dem kontinuierlich gewachsen. Wir bieten als Pflegedienst eine Vielzahl von Leistungen.

Mehr

Pflegesachleistungen und Zuschüsse für Pflegehilfsmittel

Pflegesachleistungen und Zuschüsse für Pflegehilfsmittel II.5 Ambulante Angebote Pflegesachleistungen und Zuschüsse für Pflegehilfsmittel Finanzielle Stärkung der ambulanten Pflege Worum geht es? Für Pflegebedürftige, die zu Hause gepflegt werden, gibt es neben

Mehr

Qualität des ambulanten Pflegedienstes Pflegedienst Schnelle Hilfe

Qualität des ambulanten Pflegedienstes Pflegedienst Schnelle Hilfe Qualität des ambulanten Pflegedienstes Pflegedienst Schnelle Hilfe Seestraße 9, 12345 Hafenstadt Tel: 0123/45678 Fax: 0123/45679 schnelle.hilfe@xls.de www.schnelle-hilfe-hafenstadt.de Gesamtergebnis Pflegerische

Mehr

micura Pflegedienste Hamburg LANGENHORNER PFLEGEDIENST LAUENROTH

micura Pflegedienste Hamburg LANGENHORNER PFLEGEDIENST LAUENROTH micura Pflegedienste Hamburg LANGENHORNER PFLEGEDIENST LAUENROTH 2 PFLEGE UND BETREUUNG ZUHAUSE Im Laufe eines Lebens verändern sich die Bedürfnisse. Viele Alltäglichkeiten fallen plötzlich schwer und

Mehr

STEFFI S PFLEGETEAM DIE PFLEGEREFORM 2015. SPINNEREIINSEL 1 83059 KOLBERMOOR Mobil 01 74 / 30 20 624

STEFFI S PFLEGETEAM DIE PFLEGEREFORM 2015. SPINNEREIINSEL 1 83059 KOLBERMOOR Mobil 01 74 / 30 20 624 STEFFI S PFLEGETEAM DIE PFLEGEREFORM 2015 SPINNEREIINSEL 1 83059 KOLBERMOOR Mobil 01 74 / 30 20 624 Die Pflegereform Pflegestärkungsgesetz Mehr Zeit für die Pflege Wie Sie davon profitieren! Die nächste

Mehr

Ambulant betreute Wohngemeinschaften in Verbindung zum Bayerischen Pflegeund Wohnqualitätsgesetz (PfleWoqG) aus Sicht der FQA (Heimaufsicht)

Ambulant betreute Wohngemeinschaften in Verbindung zum Bayerischen Pflegeund Wohnqualitätsgesetz (PfleWoqG) aus Sicht der FQA (Heimaufsicht) Ambulant betreute Wohngemeinschaften in Verbindung zum Bayerischen Pflegeund Wohnqualitätsgesetz (PfleWoqG) aus Sicht der FQA (Heimaufsicht) Referent: Herr Dipl. Sozialpädagoge Richard Binzer Fachstelle

Mehr

Qualität des ambulanten Pflegedienstes

Qualität des ambulanten Pflegedienstes Qualität des ambulanten Pflegedienstes Häusliche Krankenpflege Susan Lie Tel.: 0221-2978094-1 Fax: 0221-2978094-2 info@krankenpflege-lie.de www.krankenpflege-lie.de Gesamtergebnis Pflegerische Leistungen

Mehr

Ein Haus der ambulanten Pflege kein Widerspruch, sondern ein zukunftsfähiges Versorgungs- und Geschäftsmodell

Ein Haus der ambulanten Pflege kein Widerspruch, sondern ein zukunftsfähiges Versorgungs- und Geschäftsmodell Ein Haus der ambulanten Pflege kein Widerspruch, sondern ein zukunftsfähiges Versorgungs- und Geschäftsmodell Fünfter Sächsischer Unternehmertag Pflege Dresden, 13. Januar 2015 16.01.20 15 Die Pflege sieht

Mehr

Qualität. Vertrauen! schafft. Das Qualitätssiegel. Des Vereins für Intensivpflege MecklenburgVorpommern e. V.

Qualität. Vertrauen! schafft. Das Qualitätssiegel. Des Vereins für Intensivpflege MecklenburgVorpommern e. V. Qualität schafft Vertrauen! Das Qualitätssiegel Des Vereins für Intensivpflege MecklenburgVorpommern e. V. Qualität schafft Vertrauen! Informationen zum Qualitätssiegel des Vereines für Intensivpflege

Mehr

Wir bitten Sie, nachfolgende Fragen zu beantworten. Ihre Angaben werden anonym erfasst und zur Bedarfsfeststellung verwendet.

Wir bitten Sie, nachfolgende Fragen zu beantworten. Ihre Angaben werden anonym erfasst und zur Bedarfsfeststellung verwendet. Liebe Berliner Eltern, wir benötigen Ihre Unterstütng! Sie haben ein Kind mit einer Pflegestufe und erhalten Pflegegeld? Da die häusliche Pflege die Angehörigen sehr fordern kann, wollen wir herausfinden,

Mehr

Anleitung zum Fragebogen zur Wohngemeinschaft im Alter

Anleitung zum Fragebogen zur Wohngemeinschaft im Alter Sehr geehrte Damen und Herren, Anleitung zum Fragebogen zur Wohngemeinschaft im Alter Ich studiere Psychologie an der Fernuniversität Hagen und schreibe zur Zeit eine Arbeit zum Thema Wohngemeinschaft

Mehr

4. Kurzbericht: Pflegestatistik 1999

4. Kurzbericht: Pflegestatistik 1999 Statistisches Bundesamt Zweigstelle Bonn 4. Kurzbericht: Pflegestatistik 1999 - Pflege im Rahmen der Pflegeversicherung - - Ländervergleich: ambulante Pflegedienste - Bonn, im Juli 2002 Inhalt Seite Übersicht

Mehr

Ambulante Wohnformen eine kritische Würdigung

Ambulante Wohnformen eine kritische Würdigung Ambulante Wohnformen eine kritische Würdigung Oliver Blatt Leiter der Abteilung Gesundheit Verband der Ersatzkassen e.v. Möglichkeiten und Grenzen der häuslichen Versorgung Thementag am 04. Oktober 2012

Mehr

Meinungen zum Thema Pflege

Meinungen zum Thema Pflege Meinungen zum Thema Pflege Datenbasis: 1.005 Befragte Erhebungszeitraum: 10. bis 17. Dezember 2014 statistische Fehlertoleranz: +/- 3 Prozentpunkte Auftraggeber: DAK-Gesundheit Wenn in ihrer engsten Familie

Mehr

Ambulant betreute Wohngruppen für f demenzerkrankte Menschen Bedeutung für f r die Versorgung?

Ambulant betreute Wohngruppen für f demenzerkrankte Menschen Bedeutung für f r die Versorgung? Ambulant betreute Wohngruppen für f demenzerkrankte Menschen Bedeutung für f r die Versorgung? Workshop 2 Finanzierungsmodelle in den Kommunen unter Berücksichtigung der Wohngemeinschaftskonzepte Kosten

Mehr

Gesamtergebnis. Rechnerisches Gesamtergebnis. Landesdurchschnitt 1,6. gut 1,7. gut. Kommentar der Pflegeeinrichtung

Gesamtergebnis. Rechnerisches Gesamtergebnis. Landesdurchschnitt 1,6. gut 1,7. gut. Kommentar der Pflegeeinrichtung Qualität des ambulanten Pflegedienstes GLG gepflegt leben GmbH Tel.: 05241-2116633 Fax: 05241-2116634 info@gepflegt-leben.com www.gepflegt-leben.com Gesamtergebnis Pflegerische Leistungen Ärztlich verordnete

Mehr

Eigenes Geld für Assistenz und Unterstützung

Eigenes Geld für Assistenz und Unterstützung Eigenes Geld Einleitung Es ist eine Frechheit, immer um Geld betteln müssen. Sie können immer noch nicht selber entscheiden, wie sie leben wollen. Es ist für Menschen mit Behinderungen sehr wichtig, dass

Mehr

Themenfeld: Soziales Engagement

Themenfeld: Soziales Engagement Themenfeld: Soziales Engagement Verband: Zwischen Arbeit und Ruhestand Zentralstelle NRW (ZWAR) Christian Adams Geschäftsführer ZWAR Sehr geehrte Frau Ministerin Schröder, sehr geehrte Frau Prof. Lehr,

Mehr

WBA - Wirtschaftsdienst für Beamte und Akademiker

WBA - Wirtschaftsdienst für Beamte und Akademiker Pflegeversicherung Beigesteuert von Sunday, 13. April 2008 Letzte Aktualisierung Tuesday, 27. May 2008 Die Pflegeversicherung Sind Sie für den Fall der dauerhaften Pflegebedürftigkeit abgesichert? Die

Mehr

Qualität des ambulanten Pflegedienstes

Qualität des ambulanten Pflegedienstes Qualität des ambulanten Pflegedienstes Gesundheitsdienst Beratung u. Pflege mbe GmbH Grandweg 107, 22529 Hamburg Tel.: 040 55 70 08 00 Fax: 040 55 70 08 50 info@gesundheitsdienst-online.de www.gesundheitsdienst-online.de

Mehr

Schnittstelle BTHG und WTG Passt das? Abteilung Pflege, Alter, Demographische Entwicklung

Schnittstelle BTHG und WTG Passt das? Abteilung Pflege, Alter, Demographische Entwicklung Schnittstelle BTHG und WTG Passt das? Abteilung Pflege, Alter, Demographische Entwicklung Stand: 4.05.2017 Wohn- und Teilhabegesetz - Allgemeines Länder zuständig für das Ordnungsrecht, den öffentlichrechtlichen

Mehr

Qualität des ambulanten Pflegedienstes

Qualität des ambulanten Pflegedienstes Qualität des ambulanten Pflegedienstes Häusliche Alten- und Krankenpflege Volker Krause KG Tel.: 0214-26004500 Fax: 0214-260045130 info@volker-krause-kg.de www.volker-krause-kg.de Gesamtergebnis Pflegerische

Mehr

AWO Altenhilfeverbund Josefshaus Bad Säckingen

AWO Altenhilfeverbund Josefshaus Bad Säckingen Ambulante Dienste AWO Altenhilfeverbund Josefshaus Bad Säckingen - Pflege und Hauswirtschaft - Betreuung und Beratung für ältere, kranke und behinderte Menschen Verlässliche Hilfe Die Ambulanten Dienste

Mehr

Das Pflegeneuausrichtungsgesetz (PNG) in Kraft ab 01.01.2013

Das Pflegeneuausrichtungsgesetz (PNG) in Kraft ab 01.01.2013 Das Pflegeneuausrichtungsgesetz (PNG) in Kraft ab 01.01.2013 Schwerpunkte 1. Verbesserte Leistungen für Demenzerkrankte 2. Betreuungsleistung 3. Zeitleistung und Kombileistung 4. Kurzzeit- und Verhinderungspflege

Mehr

Qualität des ambulanten Pflegedienstes Ambulanter Pflegedienst Ostsee-Möwen

Qualität des ambulanten Pflegedienstes Ambulanter Pflegedienst Ostsee-Möwen Qualität des ambulanten Pflegedienstes Ambulanter Pflegedienst Ostsee-Möwen Moorredder 27a, 23570 Lübeck Tel.: 04502 7888610 Fax: 04502 7888608 info@ostsee-moewen.de www.ostsee-moewen.de Gesamtergebnis

Mehr

Finanzierung der Pflege und Betreuung in ambulant betreuten Wohngemeinschaften am Beispiel des Modellprojektes Gemeinsam sein

Finanzierung der Pflege und Betreuung in ambulant betreuten Wohngemeinschaften am Beispiel des Modellprojektes Gemeinsam sein Finanzierung der Pflege und Betreuung in ambulant betreuten Wohngemeinschaften am Beispiel des Modellprojektes Gemeinsam sein Konsequenzen für f r die Kostenträger Fragestellungen: 1. Welche Kosten entstehen

Mehr

Pfändbarkeit von Schichtzulagen und Zulagen für den Dienst zu ungünstigen Zeiten

Pfändbarkeit von Schichtzulagen und Zulagen für den Dienst zu ungünstigen Zeiten RECHT AKTUELL GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht Rechtsanwalt Florian Hupperts Fachanwalt für Verwaltungsrecht Pfändbarkeit von Schichtzulagen

Mehr

Leistungsangebot. Präambel. Leben ohne Behinderung für Menschen mit Behinderung

Leistungsangebot. Präambel. Leben ohne Behinderung für Menschen mit Behinderung Leistungsangebot Präambel Leben ohne Behinderung für Menschen mit Behinderung Die INSEL e.v. hat sich zur Aufgabe gemacht, Menschen mit Behinderung den Weg zu einem selbstbestimmten und gemeindeintegrierten

Mehr

Präsidentenstr. 40 a, 59192 Bergkamen Tel.: 02307-4387625 Fax: 02307-4387623

Präsidentenstr. 40 a, 59192 Bergkamen Tel.: 02307-4387625 Fax: 02307-4387623 Qualität des ambulanten Pflegedienstes Pflege-Engel im Einsatz Tel.: 02307-4387625 Fax: 02307-4387623 salina@pflegeengelimeinsatz.de www.pflegeengelimeinsatz.de Gesamtergebnis Pflegerische Leistungen Ärztlich

Mehr

Schnittstelle Eingliederungshilfe und Pflege - Versuch einer Abgrenzung

Schnittstelle Eingliederungshilfe und Pflege - Versuch einer Abgrenzung 1 Problembereiche: 1. Schnittstelle Eingliederungshilfe und Pflegeversicherung 2. Schnittstelle Eingliederungshilfe und Hilfe zur Pflege 3. Pauschale Abgeltung von Pflegeversicherungsleistungen 2 1. Schnittstelle

Mehr

Informationen und Fragen zur Aufnahme eines ausländischen Kindes

Informationen und Fragen zur Aufnahme eines ausländischen Kindes Vermittlungsstelle (Stempel) Name Datum: Informationen und Fragen zur Aufnahme eines ausländischen Kindes Sie haben Interesse geäußert ein ausländisches, eventuell dunkelhäutiges Kind aufzunehmen. Die

Mehr

Einzigartig Einfach Preiswert. Fragen und Antworten rund um das Thema Pflege

Einzigartig Einfach Preiswert. Fragen und Antworten rund um das Thema Pflege Einzigartig Einfach Preiswert Fragen und Antworten rund um das Thema Pflege Was ist das staatliche Pflegegeld? Beim staatlichen Pflegegeld handelt es sich um die finanziellen Leistungen der gesetzlichen

Mehr

4. Soziales und Gesundheit

4. Soziales und Gesundheit 4. Soziales und Gesundheit Hier finden Sie Musterschreiben an Rentenversicherungsträger, Krankenkassen, sonstige Sozialleistungsträger (z. B. Sozial- oder Wohnungsamt) sowie behandelnde Ärztinnen und Ärzte.

Mehr

Zuhause sein. Dr. Alfred Neff Seniorendomizil. Ambulante Dienste ggmbh. Herzlich willkommen im. Bretten. Betreutes Wohnen bei der AWO heißt...

Zuhause sein. Dr. Alfred Neff Seniorendomizil. Ambulante Dienste ggmbh. Herzlich willkommen im. Bretten. Betreutes Wohnen bei der AWO heißt... Ambulante Dienste ggmbh Herzlich willkommen im Dr. Alfred Neff Seniorendomizil Bretten Betreutes Wohnen bei der AWO heißt... Zuhause sein Provisionsfreie Vermietung: Kaiserstraße 63 76646 Bruchsal Telefon

Mehr

Aufgabenbereich für Sachverständige in der Pflege

Aufgabenbereich für Sachverständige in der Pflege Aufgabenbereich für Sachverständige in der Pflege erforderliches Kompetenzprofil eines Pflegesachverständigen 14.06.2011 1 Ein Sachverständiger ist eine unabhängige integre Person, die auf einem oder mehreren

Mehr

Informationsblatt zur Beihilfefähigkeit von Aufwendungen bei dauernder Pflegebedürftigkeit

Informationsblatt zur Beihilfefähigkeit von Aufwendungen bei dauernder Pflegebedürftigkeit NIEDERSÄCHSISCHE VERSORGUNGSKASSE Stand: 01.01.2015 Informationsblatt zur Beihilfefähigkeit von Aufwendungen bei dauernder Pflegebedürftigkeit im häuslichen und teilstationären Bereich Dauernde Pflegebedürftigkeit

Mehr

Qualitätssicherung in ambulant betreuten Wohngemeinschaften (nicht nur) für Menschen mit Demenz - Bundesmodellprojekt. Informationen für Angehörige

Qualitätssicherung in ambulant betreuten Wohngemeinschaften (nicht nur) für Menschen mit Demenz - Bundesmodellprojekt. Informationen für Angehörige Qualitätssicherung in ambulant betreuten Wohngemeinschaften (nicht nur) für Menschen mit Demenz - Bundesmodellprojekt Informationen für Angehörige In den letzten Jahren sind zahlreiche ambulant betreute

Mehr

Leistungen der Pflegeversicherung jetzt und ab 2015

Leistungen der Pflegeversicherung jetzt und ab 2015 Leistungen der Pflegeversicherung jetzt und ab 2015 Günther Schwarz, Fachberatung, Evangelische Gesellschaft www.alzheimerberatung-stuttgart.de Günther Schwarz Evangelische Gesellschaft 1 Reform der Pflegeversicherung

Mehr

(2) Gemäß 75 Abs. 3 SGB XI werden folgende Personalrichtwerte für Pflege und Betreuung in Form folgender Bandbreiten vereinbart:

(2) Gemäß 75 Abs. 3 SGB XI werden folgende Personalrichtwerte für Pflege und Betreuung in Form folgender Bandbreiten vereinbart: Änderung des Rahmenvertrages über die vollstationäre pflegerische Versorgung gem. 75 SGB XI für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 10.07.1997 Fassung vom 06.12.2003 Abschnitt III Maßstäbe und Grundsätze

Mehr

Stomatherapie. Versorgung, die passt

Stomatherapie. Versorgung, die passt Stomatherapie Versorgung, die passt Inhaltsverzeichnis Seite 4 Seite 5 Seite 7 Seite 8 Seite 10 Unsere Leistungen Die Stomatherapie Weiterhin das Leben genießen Dienstleistungsablauf Schulungen 3 Unsere

Mehr

Kurzzeit- und Verhinderungspflege

Kurzzeit- und Verhinderungspflege Kurzzeit- und Verhinderungspflege Mein sicheres Zuhause. Neue Energie auftanken Wir sind für Sie da Kursana bietet Pflegebedürftigen auch für kurze Zeiträume eine sichere und geborgene Wohnatmosphäre.

Mehr

Stationäre Pflege Ambulante Pflege Betreutes Wohnen

Stationäre Pflege Ambulante Pflege Betreutes Wohnen Stationäre Pflege Ambulante Pflege Betreutes Wohnen 2... wenn Sie in wohnlichem Zuhause rund um die Uhr Betreuung benötigen... wenn Ihre pflegenden Angehörigen verhindert sind Inhalt AlexA alles aus einer

Mehr

Philipp Graf von und zu Egloffstein. Rechtsanwalt

Philipp Graf von und zu Egloffstein. Rechtsanwalt Philipp Graf von und zu Egloffstein Rechtsanwalt 2 Wohnen plus: Die Ambulantisierung als Chance für die Weiterentwicklung von Altenpflegeheimen Ambulantisierung aus Sicht des Heimrechts im Lichte des HGBP

Mehr

Pflegestatistik 2011. Pflege im Rahmen der Pflegeversicherung Ländervergleich Ambulante Pflegedienste. Statistisches Bundesamt

Pflegestatistik 2011. Pflege im Rahmen der Pflegeversicherung Ländervergleich Ambulante Pflegedienste. Statistisches Bundesamt Pflegestatistik 2011 Pflege im Rahmen der Pflegeversicherung Ländervergleich Ambulante Pflegedienste Statistisches Bundesamt Herausgeber: Statistisches Bundesamt, Wiesbaden Internet: www.destatis.de Ihr

Mehr

Vergütungsvereinbarung für ambulante Pflege. nach 89 SGB XI. zwischen. NamedesPflegedienstes Straße PLZ,ORT IK: vertreten durch

Vergütungsvereinbarung für ambulante Pflege. nach 89 SGB XI. zwischen. NamedesPflegedienstes Straße PLZ,ORT IK: vertreten durch Vergütungsvereinbarung für ambulante Pflege nach 89 SGB XI zwischen NamedesPflegedienstes Straße PLZ,ORT IK: vertreten durch NamedesTrägers Straße PLZ,ORT und den Kostenträgern Pflegekasse bei der AOK

Mehr

Diskussionsgrundlage für die öffentliche Sitzung

Diskussionsgrundlage für die öffentliche Sitzung Unabhängiger Monitoringausschuss zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen MonitoringAusschuss.at Diskussionsgrundlage für die öffentliche Sitzung Persönliches Budget

Mehr

Finanzierung der Versorgung von Menschen mit erworbenen Hirnschäden (MeH)

Finanzierung der Versorgung von Menschen mit erworbenen Hirnschäden (MeH) 11.03.2017 1 Finanzierung der Versorgung von Menschen mit erworbenen Hirnschäden (MeH) 2 Fallkosten und Finanzierung in den unterschiedlichen Versorgungsformen im Überblick Allg. Pflegeheim Versorgung

Mehr

Menschen mit Behinderung im Alter - Herausforderungen und Lösungen -

Menschen mit Behinderung im Alter - Herausforderungen und Lösungen - Menschen mit Behinderung im Alter - Herausforderungen und Lösungen - Vortrag bei der Fachtagung Alter und Behinderung am 14. Mai 2014 in Dortmund Michael Wedershoven Leiter des Referates Angebote der Behindertenhilfe

Mehr

DIE ANGST IM STICH GELASSEN ZU WERDEN WENN PLÖTZLICH KEINE HILFE MEHR DA IST. Tilman Holweg www.132a.de

DIE ANGST IM STICH GELASSEN ZU WERDEN WENN PLÖTZLICH KEINE HILFE MEHR DA IST. Tilman Holweg www.132a.de DIE ANGST IM STICH GELASSEN ZU WERDEN WENN PLÖTZLICH KEINE HILFE MEHR DA IST Tilman Holweg www.132a.de 8. MAIK, München, 31. Okt. 2015 Wenn Fachkräfte fehlen Intensiv-Pflegedienste sind Leistungsträger

Mehr

Intensivpflege & Heimbeatmung. www.iap-pflege.de

Intensivpflege & Heimbeatmung. www.iap-pflege.de Intensivpflege & Heimbeatmung IAP GmbH Der Mensch im Mittelpunkt IAP steht für Individuelle Ambulante Pflege intensivpflegebedürftiger und beatmeter Menschen. Oberstes Ziel der IAP ist die Unterstützung

Mehr

Haus CERES 1. Wachkomawohngemeinschaft in BaWÜ

Haus CERES 1. Wachkomawohngemeinschaft in BaWÜ Haus CERES 1. Wachkomawohngemeinschaft in BaWÜ Selbstbestimmung trotz Hilfe- und Pflegebedarf Fachtagung, Plochingen am 25.November 2013 Annette Saur 1. Vorsitzende/Geschäftsführerin des CERES e.v. N E

Mehr

7-9. Vorbemerkungen zu den 7 bis 9

7-9. Vorbemerkungen zu den 7 bis 9 7-9 Vorbemerkungen zu den 7 bis 9 1. Entschädigung als Teil der Vergütung Die GOÄ unterscheidet in 3 zwischen Gebühren, Entschädigungen und Erstattung von Auslagen, die dem Arzt als Vergütung für seine

Mehr

Das Pflegestärkungsgesetz I. Das Wichtigste im Überblick

Das Pflegestärkungsgesetz I. Das Wichtigste im Überblick Das Pflegestärkungsgesetz I Das Wichtigste im Überblick Inhaltsübersicht Erhöhung der Pflegesach- und Pflegegeldleistungen Flexibilisierung der Verhinderungspflege Betreuungs- und Entlastungsleistungen

Mehr

Bayerische Rahmenleistungsvereinbarung für die Leistungstypen Rüstige und Pflegestufe 0. Leistungstypen: R/Stufe 0

Bayerische Rahmenleistungsvereinbarung für die Leistungstypen Rüstige und Pflegestufe 0. Leistungstypen: R/Stufe 0 Bayerische Rahmenleistungsvereinbarung für die Leistungstypen Rüstige und Pflegestufe 0 Leistungstypen: R/Stufe 0 1. Gegenstand und Grundlage Diese Vereinbarung regelt diejenigen Leistungen, die der Sozialhilfeträger

Mehr

2. welche konkreten Regelungen im Bereich des Baurechts (bisherige Landesheimbauverordnung)

2. welche konkreten Regelungen im Bereich des Baurechts (bisherige Landesheimbauverordnung) Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 3453 03. 05. 2013 Antrag der Abg. Helmut Walter Rüeck u. a. CDU und Stellungnahme des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen

Mehr

Die Demenzwohngemeinschaften. Josef v. Görres-Str. Alzheimergesellschaft StädteRegion Aachen

Die Demenzwohngemeinschaften. Josef v. Görres-Str. Alzheimergesellschaft StädteRegion Aachen Die Demenzwohngemeinschaften Josef v. Görres-Str. 1 Außenansicht 2 Der Balkon einer Wohngemeinschaft Der rechtliche Rahmen für die Wohngemeinschaften: Alzheimer-Gesellschaft Aachen e.v.: Ist Generalmieter

Mehr

2143/AB XXII. GP. Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

2143/AB XXII. GP. Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich. 2143/AB XXII. GP - Anfragebeantwortung 1 von 5 2143/AB XXII. GP Eingelangt am 22.11.2004 BM für Finanzen Anfragebeantwortung Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2139/J vom 22. September 2004

Mehr

Begleitung im Sterben, Hilfe zum Leben Ein Plädoyer für eine hospizliche Kultur

Begleitung im Sterben, Hilfe zum Leben Ein Plädoyer für eine hospizliche Kultur Begleitung im Sterben, Hilfe zum Leben Ein Plädoyer für eine hospizliche Kultur Mag. theol. Elimar Brandt Vorstandsvorsitzender des PflegeZukunfts-Initiative e.v. Berlin, Januar 2016 Über 220 Hospize bieten

Mehr

Qualität des ambulanten Pflegedienstes

Qualität des ambulanten Pflegedienstes Qualität des ambulanten Pflegedienstes Pflegedienst Bethel Bad Oeynhausen ggmbh Tel.: 05731-983983 Fax: 05731-983984 PDOE@BethelNet.de www.bethelnet.de Gesamtergebnis Pflegerische Leistungen Ärztlich verordnete

Mehr

Die Ministerin. Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales am 06. November 2013

Die Ministerin. Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales am 06. November 2013 Ministerium für Gesundheit. Emanzipation. Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen Die Ministerin MGEPA Nordrhein-Westfalen 40190 Düsseldorf An die Präsidentin des Landtags Nord rhein-westfalen

Mehr

Qualität des ambulanten Pflegedienstes

Qualität des ambulanten Pflegedienstes Qualität des ambulanten Pflegedienstes Krankenpflege zu Hause Pflegedienst Linsmeier Tel.: 0991 4220 Fax: 0991 2705731 w.linsmeier@pflegedienst-linsmeier.de www.pflegedienst-linsmeier.de Gesamtergebnis

Mehr

Pflege. Darum kümmern wir uns.

Pflege. Darum kümmern wir uns. Pflege. Darum kümmern wir uns. www.bundesgesundheitsministerium.de Pflege. Darum kümmern wir uns. Pflege ist ein wichtiges Zukunftsthema für unsere Gesellschaft, denn es geht uns alle an. Mit der Kampagne

Mehr

Welche Verbesserungen im WTG Berlin und der dazugehörenden Personalverordnung sind von Ihnen in der kommenden Legislaturperiode vorgesehen?

Welche Verbesserungen im WTG Berlin und der dazugehörenden Personalverordnung sind von Ihnen in der kommenden Legislaturperiode vorgesehen? Welche Verbesserungen im WTG Berlin und der dazugehörenden Personalverordnung sind von Ihnen in der kommenden Legislaturperiode vorgesehen? Mit dem Berliner Wohnteilhabegesetz haben die betroffenen Menschen

Mehr

Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) - Kinder- und Jugendhilfe. 1 Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe

Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) - Kinder- und Jugendhilfe. 1 Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) - Kinder- und Jugendhilfe 1 Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe (1) Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung

Mehr

Erstes Pflegestärkungsgesetz (1. PSG)

Erstes Pflegestärkungsgesetz (1. PSG) Erstes Pflegestärkungsgesetz (1. PSG) Inkrafttreten zum 01.01.2015 Paritätischer Schleswig-Holstein Kiel, 28.11.2014 DEUTSCHER PARITÄTISCHER WOHLFAHRTSVERBAND GESAMTVEBAND GESAMTVERBAND e. e. V., V., Oranienburger

Mehr

Stellungnahme. Entwurf eines Gesetzes zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf

Stellungnahme. Entwurf eines Gesetzes zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf Köln, 19.09.2014 Kontakt Kuratorium Deutsche Altershilfe Wilhelmine-Lübke-Stiftung e.v. An der Pauluskirche

Mehr

Gute Aussichten trotz vorübergehender Überkapazitäten

Gute Aussichten trotz vorübergehender Überkapazitäten Pflegeheime Gute Aussichten trotz vorübergehender Überkapazitäten Berlin (30. Juni 2009) - Teure Pflegeheime sind nicht die besseren, die regionalen Preisunterschiede sind enorm, die Zahl der Pflegefälle

Mehr

Bestandsaufnahme und Perspektiven der deutschen Pflegeversicherung

Bestandsaufnahme und Perspektiven der deutschen Pflegeversicherung Bestandsaufnahme und Perspektiven der deutschen Pflegeversicherung Gunnar Peeters Referatsleiter Pflege Verband der Ersatzkassen e.v. (vdek) Landesvertretung Nordrhein-Westfalen 14. Oktober 2015, Düsseldorf

Mehr

Mitteilung zur Kenntnisnahme. Drs 16/3377 und 16/4284 Schlussbericht

Mitteilung zur Kenntnisnahme. Drs 16/3377 und 16/4284 Schlussbericht Drucksache 16/4409 06.09.2011 16. Wahlperiode Mitteilung zur Kenntnisnahme Stellungnahme des Senats zum Bericht des Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit für das Jahr 2009 hier:

Mehr

PFLEGEBUDGET und INTEGRIERTES BUDGET NEWSLETTER vom 11. Mai 2006

PFLEGEBUDGET und INTEGRIERTES BUDGET NEWSLETTER vom 11. Mai 2006 PFLEGEBUDGET und INTEGRIERTES BUDGET NEWSLETTER vom 11. Mai 2006 Einblick in die Modellprojekte PFLEGEBUDGET und INTEGRIERTES BUDGET: Der Newsletter informiert schnell und direkt über Forschungsergebnisse,

Mehr

Unser Haus Unsere Leistungen

Unser Haus Unsere Leistungen Unser Haus Unsere Leistungen 2 Der Mensch ist Mittelpunkt unseres Handelns für uns Aufgabe und Verpflichtung. 3 Unser Haus ist Ihr Haus Das Senioren- und Pflegeheim Waldblick Diekholzen liegt in ruhiger

Mehr

Leistungsrechtliche Umsetzung der Pflegeversicherung (SGB XI)

Leistungsrechtliche Umsetzung der Pflegeversicherung (SGB XI) Leistungsrechtliche Umsetzung der Pflegeversicherung (SGB XI) Tagung Chambre des salariés zur Pflegeversicherung am 21.04.2015 20.04.2015 Harald Kilian St. Ingbert 1 Referent Harald Kilian Referent Altenhilfe

Mehr

Wie müssen Ambulant betreute

Wie müssen Ambulant betreute Wie müssen Ambulant betreute Wohngemeinschaften (AbW) das WTG Referat auf der Fachtagung Perspektiven ambulant betreuter Wohngemeinschaften für Menschen mit Demenz in NRW des Wohnen in Gemeinschaft NRW

Mehr

Modell der Zukunft: Das ambulante Heim ??? Stephan Dzulko. Stand: Folie: 1

Modell der Zukunft: Das ambulante Heim ???  Stephan Dzulko. Stand: Folie: 1 Modell der Zukunft: Das ambulante Heim??? Folie: 1 Vergleichende Übersicht - Pflegestufe I Leistung Stationär ohne EA Ambulant ohne EA Stationär mit EA Ambulant mit EA Sachleistung 1.023,00 450,00 1.023,00

Mehr

für das sichere gefühl im alter

für das sichere gefühl im alter die ambulanten pflegeangebote der awo rhein-erft für das sichere gefühl im alter Aus vollem Herzen. Pflege im Rhein-Erft-Kreis »wir helfen ihnen, damit sie so lange wie möglich in ihrem gewohnten zuhause

Mehr

25. Der neue Rundfunkbeitrag Das ändert sich ab 2013 für Vermieter von Hotel-, Gästezimmern und Ferienwohnungen

25. Der neue Rundfunkbeitrag Das ändert sich ab 2013 für Vermieter von Hotel-, Gästezimmern und Ferienwohnungen DTV-Reihe: Recht in der Praxis 25. Der neue Rundfunkbeitrag Das ändert sich ab 2013 für Vermieter von Hotel-, Gästezimmern und Ferienwohnungen Mit dem 01.01.2013 wird die bisherige geräteabhängige Rundfunkgebühr

Mehr

Vortrag. Vorpflegerische und pflegerische Versorgung, gesundheitliche und pflegerische Einrichtungen

Vortrag. Vorpflegerische und pflegerische Versorgung, gesundheitliche und pflegerische Einrichtungen Vortrag Vorpflegerische und pflegerische Versorgung, gesundheitliche und pflegerische Einrichtungen Netzwerk moderne kommunale Seniorenpolitik Niedersachsen Modul 3 16. Juni 2009 Tania-Aletta Schmidt Überblick

Mehr

...sein zu dürfen. So finden Sie uns. Das schöne am Alter ist, etwas sein zu dürfen ohne etwas werden zu müssen. Ernst Reinhardt

...sein zu dürfen. So finden Sie uns. Das schöne am Alter ist, etwas sein zu dürfen ohne etwas werden zu müssen. Ernst Reinhardt So finden Sie uns...sein zu dürfen Das schöne am Alter ist, etwas sein zu dürfen ohne etwas werden zu müssen. Ernst Reinhardt Lageplan folgt SENIORENZENTRUM HAUS AMSELHOF Amselweg 2-6 59566 BAD WALDLIESBORN

Mehr

Modell der Zukunft: das ambulante Heim

Modell der Zukunft: das ambulante Heim Modell der Zukunft: das ambulante Heim Leistungs- und vertragsrechtliche Grundlagen Folie: 1 Derzeitiger Trend: Pflege- und Betreuungszentren mit verschiedenen Versorgungszweigen (z.b. Stationär, Teilstationär,

Mehr

Merkblatt Inklusion. (Stand: 01.01.2016) I. Förderspektrum

Merkblatt Inklusion. (Stand: 01.01.2016) I. Förderspektrum Merkblatt Inklusion (Stand: 01.01.2016) Unter Inklusion versteht die Aktion Mensch, dass jeder Mensch vollständig und gleichberechtigt an allen gesellschaftlichen Prozessen teilhaben kann und zwar von

Mehr

Mit Demenz im Krankenhaus. Informationen für Angehörige von Menschen mit Demenz

Mit Demenz im Krankenhaus. Informationen für Angehörige von Menschen mit Demenz Mit Demenz im Krankenhaus Informationen für Angehörige von Menschen mit Demenz Die Herausforderung: Mit Demenz im Krankenhaus Eine Ihnen nahestehende Person hat eine Demenz und muss ins Krankenhaus. Unabhängig

Mehr

PFLEGE LEISTBAR. Volksbegehren: EUROPFLEGE. Bitte jetzt auf Ihrem Gemeindeamt unterzeichnen! 1. Das Pflegegeld um 30% erhöhen

PFLEGE LEISTBAR. Volksbegehren: EUROPFLEGE. Bitte jetzt auf Ihrem Gemeindeamt unterzeichnen! 1. Das Pflegegeld um 30% erhöhen KLAUS KATZIANKA www.europflege.at www.forum-24.at EUROPFLEGE Bitte jetzt auf Ihrem Gemeindeamt unterzeichnen! Volksbegehren: PFLEGE LEISTBAR INHALTE DES VOLKSBEGEHRENS; Nur was längst überfällig ist: 1.

Mehr

Vorvertragliche Informationen für Interessenten an der Kurzzeitpflege gem. 3 Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz

Vorvertragliche Informationen für Interessenten an der Kurzzeitpflege gem. 3 Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz Vorvertragliche Informationen für Interessenten an der Kurzzeitpflege gem. 3 Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (Stand: 01.01.2016) Sehr geehrte Interessentin, sehr geehrter Interessent, Die Auswahl eines

Mehr

Qualität des ambulanten Pflegedienstes HK Pflegedienst gemeinnützige GmbH

Qualität des ambulanten Pflegedienstes HK Pflegedienst gemeinnützige GmbH Qualität des ambulanten Pflegedienstes HK Pflegedienst gemeinnützige GmbH Kirchstraße 15, 99192 Nesse-Apfelstädt OT Neudietendorf Tel.: 036202 20797 Fax: 036202 20397 info@hk-pflegedienst.de www.hk-pflegedienst.de

Mehr

auf der Grundlage von 17 Abs. 1b SGB XI

auf der Grundlage von 17 Abs. 1b SGB XI Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes zur Kostenabgrenzung zwischen Kranken- und Pflegeversicherung bei Pflegebedürftigen, die einen besonders hohen Bedarf an behandlungspflegerischen Leistungen haben (Kostenabgrenzungs-Richtlinien)

Mehr

Rahmenbedingungen für ambulant betreute Wohngemeinschaften in Bayern. Monika Härtl, StMGP Fachtag am 19.11.2014 in Nürnberg

Rahmenbedingungen für ambulant betreute Wohngemeinschaften in Bayern. Monika Härtl, StMGP Fachtag am 19.11.2014 in Nürnberg Rahmenbedingungen für ambulant betreute Wohngemeinschaften in Bayern Monika Härtl, StMGP Fachtag am 19.11.2014 in Nürnberg Ambulant betreute Wohngemeinschaften im Pflege- und Wohnqualitätsgesetz Das am

Mehr

Ergotherapie im Pflegeheim

Ergotherapie im Pflegeheim Ergotherapie im Pflegeheim Ergotherapie im Pflegeheim Ergotherapie: unterstützt und begleitet Menschen jeden Alters, die in ihrer Handlungsfähigkeit eingeschränkt oder von Einschränkung bedroht sind.

Mehr

Zukünftiger Leistungsrahmen der Pflegeversicherung

Zukünftiger Leistungsrahmen der Pflegeversicherung Zukünftiger Leistungsrahmen der Pflegeversicherung Christine Strobel und Hans Peter Knips Landesbeauftragte beim Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.v. Das Pflegestärkungsgesetz 2 ab dem

Mehr

Konzeptes Name (Bewerber/Organisation)

Konzeptes Name (Bewerber/Organisation) Landratsamt Ostallgäu Alexander Zoller Schwabenstr.11, 87616 Marktoberdorf Fax: 08342/911-563, E-Mail: alexander.zoller@lra-oal.bayern.de Bewerbungsformular Förderpreis 2009 für örtliche Seniorenkonzepte

Mehr

24-Stunden Assistenz. Was bedeutet selbstbestimmtes Leben? Tag der sozialen Arbeit Hochschule Mittweida 30. September 2015

24-Stunden Assistenz. Was bedeutet selbstbestimmtes Leben? Tag der sozialen Arbeit Hochschule Mittweida 30. September 2015 24-Stunden Assistenz Was bedeutet selbstbestimmtes Leben? Tag der sozialen Arbeit Hochschule Mittweida 30. September 2015 Referenten: Matthias Grombach & Ines Silbermann Referenten Frau Ines Silbermann

Mehr

Altenpflege komm ins Team!

Altenpflege komm ins Team! Information Altenpflege komm ins Team! Ältere Menschen Informationen zu Ausbildung und Beruf der Altenpflegerinnen und Altenpfleger Einführung Für viele Jugendliche steht eine Veränderung im Leben an.

Mehr

Anlage 10 zum Berliner Rahmenvertrag gemäß 79 Absatz 1 SGB XII (BRV)

Anlage 10 zum Berliner Rahmenvertrag gemäß 79 Absatz 1 SGB XII (BRV) Anlage 10 zum Berliner Rahmenvertrag gemäß 79 Absatz 1 SGB XII (BRV) Leistungstyp: Pflegeeinrichtungen für Personen mit Pflegebedarf gem. 61 Absatz 1 Satz 2 zweiter Halbsatz SGB XII VEREINBARUNG gemäß

Mehr

Vertrag. über Leistungen der Pflege, der hauswirtschaftlichen. Versorgung sowie ergänzender Leistungen. - im folgenden als Pflegedienst bezeichnet -

Vertrag. über Leistungen der Pflege, der hauswirtschaftlichen. Versorgung sowie ergänzender Leistungen. - im folgenden als Pflegedienst bezeichnet - Sozialstation Eine Einrichtung der Caritas Sozialstationen Hochrhein gemeinnützige GmbH Amtsgericht Freiburg HRB 707733 Ust-IdNr. DE197251676 Geschäftsführer: Martin Riegraf / Rolf Steinegger Vertrag über

Mehr

Für Menschen von Menschen

Für Menschen von Menschen Für Menschen von Menschen Wir verbinden Verantwortung mit Erfolg. Menschliche Nähe fachliche Kompetenz. Wir können viel für Sie tun: Als HomeCare-Spezialist unterstützt Sie Medilog bei der Versorgung von

Mehr

1 Das Pflegetagebuch

1 Das Pflegetagebuch Das ebuch 1 2 3 Das ebuch Warum? Wofür? Pflegebedürftigkeit wird nicht daran gemessen, wie schwer jemand erkrankt oder behindert ist. Ausschlaggebend ist, wie der oder die Betroffene mit den Einschränkungen

Mehr

Checkliste für Pflegedienste

Checkliste für Pflegedienste Checkliste für Pflegedienste I N H A L T S VE R Z E I C H N I S Inhalt: Persönliche Checkliste für das Informationsgespräch/den Erstbesuch bei/von einem Pflegedienst P R A XI S T I P P In vielen Fällen

Mehr

Wir schufen ein dementengerechtes Gebäude und geben diesen Menschen ein Zuhause. Wir verstehen die Menschen mit Demenz und sind für sie da.

Wir schufen ein dementengerechtes Gebäude und geben diesen Menschen ein Zuhause. Wir verstehen die Menschen mit Demenz und sind für sie da. Wir verstehen die Menschen mit Demenz und sind für sie da. PflegeAmbulanz Gabriele Majstorovic T 0160 / 92 87 25 75 & 038821 / 676 71 Wir schufen ein dementengerechtes Gebäude und geben diesen Menschen

Mehr

Ambulanter Pflegedienst Peter Tauber Station: Atzbacher Str.10-35633 Lahnau - Tel.: 06441/66198 Fax: 963500 - Mobiltel.

Ambulanter Pflegedienst Peter Tauber Station: Atzbacher Str.10-35633 Lahnau - Tel.: 06441/66198 Fax: 963500 - Mobiltel. Das auf Basis des Pflegeleitbildes entwickelte Konzept definiert das pflegerische Angebot und ist Handlungsorientierung für alle Mitarbeiter, es präzisiert unsere Zielsetzungen und regelt Organisation

Mehr