Vortrag. Vorpflegerische und pflegerische Versorgung, gesundheitliche und pflegerische Einrichtungen

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1 Vortrag Vorpflegerische und pflegerische Versorgung, gesundheitliche und pflegerische Einrichtungen Netzwerk moderne kommunale Seniorenpolitik Niedersachsen Modul Juni 2009 Tania-Aletta Schmidt

2 Überblick pflegerische und gesundheitliche Versorgung Kranken- Pflege- Ergänzende Offene versicherung versicherung Leistungen Altenhilfe z.b. Behandlungs- ambulante, z. B. 71 Pflege, Prävention stationäre, SGB XII teilstationäre Pflege und Betreuung Beratung

3 Weitere Unterstützungsangebote sollten bereits vor Eintritt von Pflegebedürftigkeit ansetzen präventiver und gesundheitsförderlicher Charakter niedrigschwellig i. w. S. wohnortnah und bedürfnisorientiert aufeinander abgestimmt

4 Altenhilfe gem. SGB XII 71 Aufgabe der Altenhilfe besteht darin, Schwierigkeiten, die durch das Alter entstehen, zu verhüten, zu überwinden oder zu mildern und alten Menschen die Möglichkeit zu erhalten, am Leben in der Gemeinschaft teilzunehmen. weitere Hilfen für Menschen mit Behinderungen Hilfe zur Weiterführung des Haushaltes Aufgaben der Kommune Beratungsstellen z. B. Pflegeberatung, Beratungsstelle für ältere Menschen

5 Beratung älterer Menschen und deren Angehörigen Pflegeversicherungsrecht 7 a Pflegeberatung SGB XI Pflegestützpunkte 92 c SGB XI Altenhilfe 71 SGB XII unterschiedliche Beratungseinrichtungen: kommunale Beratungsstellen, Pflegekassen, Beratungsstellen der freien Wohlfahrtspflege, Beratung durch Alzheimer Gesellschaften etc. Einzelfallberatung / Casemanagement

6 Ergänzende Leistungen vorpflegerische und pflegeergänzende Leistungen hauptamtlich oder ehrenamtlich durch kommunale Einrichtungen oder als professionelle Dienstleistung z. B. haushaltsnahe Leistungen, Besuchsdienste, Familienhilfe, Pflegebegleiter durch unterschiedliche Anbieter: ambulante Pflegedienste, mobiler sozialer Hilfsdienst etc.

7 45 d SGB XI Förderung ehrenamtlicher Strukturen sowie der Selbsthilfe aus Mitteln des 45 c SGB XI Gruppen ehrenamtlich tätiger sowie sonstiger zum bürgerschaftlichen Engagement bereiter Personen, die sich die Unterstützung, allgemeine Betreuung und Entlastung von Pflegebedürftigen, von Personen mit erheblichem allgemeinen Betreuungsbedarf sowie deren Angehörigen zum Ziel gesetzt haben Selbsthilfegruppen, -organisationen und kontaktstellen, die sich die Unterstützung von Pflegebedürftigen, von Personen mit erheblichem allgemeinem Betreuungsbedarf sowie deren Angehörigen zum Ziel gesetzt haben.

8 Definition Selbsthilfegruppen Freiwillige, neutrale, unabhängige und nicht gewinnorientierte Zusammenschlüsse eigene Betroffenheit oder als Angehörige Ziel ist die persönliche und wechselseitige Unterstützung Verbesserung der Lebenssituation von Pflegebedürftigen, von Personen mit erheblichem allgemeinem Betreuungsbedarf sowie deren Angehörigen (vgl. 45 d Abs. 2 SGB XI)

9 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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