Pflege vor Ort gestalten und verantworten
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- Hedwig Lichtenberg
- vor 7 Jahren
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1 Pflege vor Ort gestalten und verantworten Konzept für ein Regionales Pflegebudget Berlin, 23. September 2015
2 Versorgungslücken im Jahr 2030 (VZÄ in absoluten Zahlen) Szenario 1: Fortschreibung des Status Quo (Anteile stationär, ambulant, Angehörigenpflege) Szenario 2: Fortschreibung des Trends zu weniger Angehörigenpflege Szenario 3: Stationäre und Angehörigenpflege = konstant! mehr ambulante Versorgung 434 Tsd. 491 Tsd. 262 Tsd. Seite 2
3 Nach dem neuen Begutachtungsassessment (NBA) wäre mehr ambulante Versorgung (bis zu 10%) bedarfsgerecht Quelle: 2.pdf 45% 40% 35% 43,9% 44,5% 30% 30,3% 25% 20% 15% 15,5% 18,8% 15,8% 20,9% 10% 10,3% 5% 0% informelle Pflege Kombinationsleistung prof. ambulante Pflege stationäre Pflege Status Quo medizinisch notwendig nach NBA Seite 3
4 Die Kommunen haben in der Pflege einen Gestaltungsauftrag, aber die Bedingungen dafür sind nicht optimal! Kommunen haben - das Know-how zu den Strukturen vor Ort - die Verantwortung für die Pflegeinfrastruktur Leistungen der Hilfe zur Pflege Leistungen der Eingliederungshilfe " das Interesse an effizienteren und bedarfsgerechteren Versorgungsstrukturen! ABER: den Kommunen fehlen die Mittel und zum Teil auch die Kompetenzen zur Wahrnehmung ihrer Gestaltungsaufgabe! Einführung der Pflegeversicherung hat - Kommunen finanziell entlastet, aber auch - aus der Gestaltungsverantwortung entlassen - Problem: grundgesetzliches Verbot der Mischverwaltung bei der Verbindung von Sozialversicherung (Bund) mit kommunaler Gestaltung Seite 4
5 Bei der Umsetzung der Pflegeversicherung spielen die Kommunen bisher keine Rolle Pflegeversicherung Geld-/ Sachleistung Kommunen: Kreise, kreisfreie Städte, Städte und Gemeinden Pflegebedürftige Pflegestufe I informell ambulant stationär Pflegestufe II informell ambulant stationär Pflegestufe III informell ambulant stationär Seite 5
6 Idee des Pflegebudgets: Einbeziehung der Kommunen in die Umsetzung der Pflegeversicherung Pflegeversicherung Kreise und kreisfreie Städte Kreis A Kreis B Pflegebedürftige Pflegestufe I informell ambulant stationär monatl. Pflegebudget Pflegestufe I: 440 Pflegestufe II: 900 Pflegestufe III: pauschaliert: ohne Differenzierung nach Versorgungsform Kreisfreie Stadt C Geld-/ Sachleistung gemäß heutigem Rechtsanspruch Pflegestufe II informell ambulant stationär Pflegestufe III informell ambulant stationär Anreiz für niedrigschwelligere Versorgung durch Pauschalen Seite 6
7 Umsetzung des Pflegebudgets: Alte Aufgaben mit (zum Teil) neuen Zuständigkeiten Planung und Steuerung der Pflege Regionale Organisationseinheit auf Kreisebene Pflegeberatung, Case & Care Management Pflegeberatung auf Gemeindeebene Leistungserbringung (Pflege, Betreuung) Leistungserbringer, Angehörige Leistungsbewilligung und Abrechnung Landespflegekasse, Regionale Org.Einheit Seite 7
8 Kalkulation des Pflegebudgets: Finanzielle Anreize für ambulante Versorgung Versorgungsform Pflegegeld SPV-Leistungsanspruch (2012) pro Fall Pflegestufe I Pflegestufe II Pflegestufe III Ambulante Kombinationsleistung Ambulante professionelle Pflege pro Jahr Vollstationäre Pflege Pflegebudget pro Jahr pro Monat Differenz zwischen Pflegebudget und Leistungsanspruch Pflegegeld Ambulante Kombinationsleistung Ambulante professionelle Pflege pro Jahr Vollstationäre Pflege Anzahl der Pflegebedürftigen Seite 8
9 Überschaubare Mehrkosten: Bessere Steuerung und flächendeckende Beratung mit gesicherter Finanzierung Planung und Steuerung der Pflege Regionale Org.Einheit: 2 VZÄ in 402 Kreisen 60 Mio. / Jahr Pflegeberatung, Case & Care Management Pflegeberatungsstellen à 1,5 VZÄ 270 Mio. / Jahr minus 70 Mio. (SPV-Ist) 200 Mio. / Jahr Leistungserbringung (Pflege, Betreuung) Keine zusätzlichen Ausgaben Potenzial für Minderausgaben Leistungsbewilligung und Abrechnung Keine zusätzlichen Kosten 402 Kreise à 3,4 VZÄ = 90 Mio. / Jahr werden über Pflegeversicherung refinanziert Seite 9
10 Bilanz des Pflegebudgets: Mehrkosten lassen sich durch Verbesserung der häuslichen Versorgung kompensieren Mehrausgaben Minderausgaben Kosten für Modul I & II = 260 Mio. 1 von 20 wird mehr ambulant versorgt = 250 Mio. Seite 10
11 Bilanz des Pflegebudgets: Mehrkosten lassen sich durch Verbesserung der häuslichen Versorgung (über)kompensieren Mehrausgaben Minderausgaben 1 von 10 wird mehr ambulant versorgt = 500 Mio. Kosten für Modul I & II = 260 Mio. 1 von 20 wird mehr ambulant versorgt = 250 Mio. Seite 11
12 Konsequente Umsetzung des Grundsatzes ambulant vor stationär kann helfen, die Fachkräftelücke zu schließen Vollzeitkräfte Personalbedarf (Prognose) Personalbedarf: 10% weniger stationäre Versorgung Personalbedarf: Pflegemix, der nur Pflegebedarf berücksichtigt Personalbedarf: 10% weniger stationäre Versorgung + 90% der Pflegestufe I ambulant versorgt Personalangebot (Prognose) Seite 12
13 Zusammenfassung: Wesentliche Elemente des Konzepts Zweckgebundene Zuweisung von Mitteln aus der Pflegeversicherung an die Kommunen Mittelzuweisung entsprechend der Anzahl und Einstufung ihrer pflegebedürftigen Bürger/innen Anreiz zur Förderung ambulanter Versorgungs-angebote vor Ort Zuweisung ist in den jeweiligen Pflegestufen gemittelt, berücksichtigt aber nicht das Pflegesetting # Gewinn bei ambulanter, Verlust bei stationärer Versorgung Sicherung des individuellen Leistungsanspruchs der Pflegebedürftigen Leistungsanspruch der Pflegebedürftigen bleibt unverändert, richtet sich aber an Regionale Organisationseinheit Das Netz an Pflegeberatungsstellen wird ausgebaut Nutzung von Effizienzgewinnen für Verbesserungen in der Versorgung Wenn von 20 bisher stationär versorgten Pflegebedürftigen nur einer ambulant versorgt wird, deckt dies die prognostizierten Kosten für die Umsetzung des Konzepts (Regionale Organisation und Beratung) Seite 13
14 Mögliche Fragen und Kontroversen (1)! Sind alle Kommunen wirklich in der Lage, ihren Gestaltungsauftrag im Sinne der Pflegebedürftigen wahrzunehmen? - Reichen dafür die zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel? - Entsteht auch hier ein Fachkräfte- und Kompetenzproblem? - Verfügen Kommunen über ausreichende Gestaltungsinstrumente, um die Versorgungslandschaft vor Ort (z.b. Verhinderung von Heimen) zu gestalten? - Welche Steuerungspotenziale bieten Pflegebedarfsplanung, Versorgungsmodelle oder die Beratung von Pflegebedürftigen und Angehörigen? - Ist eine mehr oder weniger behördliche Struktur für die regionale Steuerung innovationsoffen genug, um die Anreize kreativ zu nutzen? Seite 14
15 Mögliche Fragen und Kontroversen (2)! Wie kann wirksam verhindert werden, dass Kommunen die Mittel der Pflegeversicherung nutzen, um ihre Haushalte zu entlasten? - Lässt sich die Zweckbindung der Überschüsse aus dem Pflegebudget konkretisieren, ohne die Kommunen auf einen festen Leistungskatalog für deren Einsatz zu verpflichten? - Reichen die Minderausgaben bei der Hilfe zur Pflege aus, um den Kommunen auch einen finanziellen Anreiz zu bieten, sich auf das Konzept einzulassen?! Wie lassen sich die verfassungsrechtlichen Hürden überwinden? - Grundgesetzänderung: Die kommunale Verwaltungszuständigkeit wird im Grundgesetz verankert bzw. möglich gemacht. Wie wahrscheinlich ist das? - Ohne Grundgesetzänderung: Um Mischverwaltung zu vermeiden, müssen auf SGB-Ebene (Bundesgesetzgeber) Kranken- und Pflegeversicherung klar getrennt werden. Was ist der Preis für diese Trennung (Synergieverluste, Schnittstellenprobleme)? Seite 15
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