Die Pflegeversicherung - was könnte kommen?
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- Benedict Bieber
- vor 5 Jahren
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1 Die Pflegeversicherung - was könnte kommen? Bernd Raffelhüschen Stiftung Marktwirtschaft Forschungszentrum Generationenverträge Albert-Ludwigs-Universität Freiburg Vortrag im Rahmen der Tagung Die Pflegeversicherung als Pflegefall der Stiftung Marktwirtschaft am 24. Mai 2011, Berlin 1
2 in Euro jährlich Altersspezifische Leistungsausgaben und Beiträge der SPV Alter im Jahr 2009 Beiträge Leistungen 2
3 Koordinierte Bevölkerungsprojektion:
4 in Euro jährlich Altersspezifische Leistungsprofile der SPV und der Hilfe zur Pflege Alter im Jahr 2009 ''Hilfe Zur Pflege'' vor Einführung der SPV (in Preisen 2009) SPV 4
5 Versicherte im Erwerbsalter (20 bis 67) (in Mio.) Leistungsempfänger (in Mio.) Die demografische Entwicklung in der SPV (12. koordinierte Bevölkerungsvorausberechnung, konstante Pflegewahrscheinlichkeiten) 2010 Verhältnis Leistungsempfänger zu Versicherte = 1: 20 Zunahme um Faktor 2, Verhältnis Leistungsempfänger zu Versicherte = 1 : Versicherte Leistungsempfänger Unter den heutigen Gegebenheiten müsste sich der Beitragssatz der SPV bis zum Jahr 2060 mehr als verdoppeln, um das heutige Leistungsniveau zu erhalten. 5
6 Nachhaltigkeitslücke (in Prozent des BIP) Außer Spesen nichts gewesen die Pflegepolitik vergangener Legislaturperioden (Basisjahr 2009, g = 1,5%, r = 3%, 12. koordinierte Bevölkerungsvorausberechnung) 37, ,2 35,4 30 ohne Pflegeleistungs- Ergänzungsgesetz (2002), ohne Pflegeweiterentwicklungsgesetz (2008) ohne Pflegeweiterentwicklungsgesetz (2008) Status quo Entgegen allen Absichtserklärungen hat sich die Nachhaltigkeit der SPV durch die Leistungsausweitungen vergangener Legislaturperioden sukzessive verschlechtert. 6
7 Beitragssatz der SPV (in Prozent) Beitragssatzentwicklung und Demografie (Basisjahr 2009, g = 1,5%, r = 3%, 12. koordinierte Bevölkerungsvorausberechnung) 6,0 5,0 4,0 Alte Bevölkerung Status quo Junge Bevölkerung 3,0 Keine Zunahme der Lebenserwartung 2,0 1,0 0,0 Je nach Szenario fällt der Beitragssatzanstieg höher oder niedriger aus. Selbst unter optimistischen Annahmen wird der Beitragssatz zur SPV bis 2060 um die Hälfte zunehmen. Realistisch betrachtet lässt sich eine Verdoppelung im gegenwärtigen System jedoch nicht vermeiden. 7
8 Reform der Pflegeversicherung: und was kommen könnte 8
9 Neudefinition des Pflegebedürftigkeitsbegriffs Beirat zur Überarbeitung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs: Entwicklung eines neuen, praktikablen, standardisierten und allgemein anerkannten, durch den Gesetzgeber noch nicht vorgegebenen Begutachtungsinstrumentes Neues Begutachtungsassessment (NBA) Feststellung der Pflegebedürftigkeit mittels 8 Modulen (u.a. Mobilität, Selbstversorgung, Kognition). Bewertung der Module führt zu einem Gesamtscore zwischen 0 und 100 Punkten. In Abhängigkeit vom Gesamtscore erfolgt eine Einstufung in eine von 5 statt wie bisher 3 Pflegestufen. 9
10 Nachhaltigkeitslücke der SPV (in Prozent des BIP) 55 Fiskalische Auswirkungen eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs (Basisjahr 2009, g = 1,5%, r = 3%, 12. koordinierte Bevölkerungsvorausberechnung) 52, ,4 38, Status quo Variante 2C (Kostenneutrale Variante) Variante 1A (Empfehlung des Beirats) Folgt man der Empfehlung des Beirats zur Überarbeitung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs steigt die Nachhaltigkeitslücke der SPV um die Hälfte. 10
11 Beitragssatz der SPV (in Prozent) Konsequenzen des neuen Begutachtungsassessment für den Beitragssatz 6 (Basisjahr 2009, g = 1,5%, r = 3%, 12. koordinierte Bevölkerungsvorausberechnung) Status quo Variante 2C (Kostenneutrale Variante) Variante 1A (Empfehlung des Beirats) Statt einer Stabilisierung der SPV müsste der Beitragssatz bei Umsetzung der Empfehlung des Beirats sofort um 0,2 Prozentpunkte und bis 2060 um zusätzlich 0,9 Prozentpunkte angehoben werden. 11
12 Zwischenfazit Entgegen allen Absichtserklärungen haben sowohl Rot-Grün als auch Schwarz-Rot die langfristige Finanzierbarkeit der SPV weiter ausgehöhlt. Damit nicht genug: Bewusst hat man in Kauf genommen, dass diese Ausweitungen des Leistungskatalogs selbst bei Erhöhung des Beitragssatzes nicht dauerhaft finanziert werden können. Eine Überarbeitung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs ist sinnvoll, aber Eine Umsetzung der Empfehlung des Beirats zur Überprüfung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs muss angesichts der bestehenden Finanzierungsprobleme als Fiskalfahrlässigkeit bezeichnet werden. Keine weitere Ausweitung des Leistungskatalogs sondern eine nachhaltige Finanzierungsreform 12
13 Zielvorgaben einer Reform der SPV 1. Konstanz des lohnbezogenen Beitragssatzes 2. Realer Leistungserhalt 3. Konzentration der SPV auf ihre Kernkompetenz Eine mögliche Lösung: Das Konzept der Karenzzeit im Sinne eines leistungsfreien Zeitraums zwischen dem Entstehen des Leistungsanspruchs und dem tatsächlichen Start von Versicherungsleistungen. 13
14 Nachhaltigkeitslücke der SPV (in Prozent des BIP) Karenzzeit als Lösungsansatz (Basisjahr 2009, g = 1,5%, r = 3%, 12. koordinierte Bevölkerungsvorausberechnung) 37,4 25,1 4,6 Status quo Karenzzeit 1 Jahr Karenzzeit 3 Jahre Die Karenzzeit bietet das Potential für eine nachhaltige Reform der SPV. 14
15 Beitragssatz der SPV (in Prozent) Beitragssatzentwicklung bei Einführung der Karenzzeit (Basisjahr 2009, g = 1,5%, r = 3%, 12. koordinierte Bevölkerungsvorausberechnung) 5 Status quo 4 3 Karenzzeit 1 Jahr 2 Karenzzeit 3 Jahre Eine Karenzzeit von 3 Jahren kann den Beitragssatz der SPV langfristig, eine Karenzzeit von 1 Jahr mittelfristig stabilisieren. 15
16 Karenzzeit? Ja, aber Wer kommt für die Pflegekosten in der Karenzzeit auf? Einführung einer obligatorischen und kapitalgedeckten Zusatzsicherung Karenzkaution: Karenzprämie: 3 Alternativen: Privates Sicherungskapital (Privatvermögen) Individuelle Karenzprämie entsprechend alters- und kohortenspezifischem Pflegerisiko. Karenzpauschale: Alle zahlen die gleiche Prämie. Beim Aufbau des Kapitalstocks subventionieren die Jüngeren wie beim Umlageverfahren die Älteren. 16
17 in Euro monatlich Karenzprämie/-pauschale zur Absicherung der Pflegekosten in der Karenzzeit (Basisjahr 2009, g = 1,5%, r = 3%, 12. koordinierte Bevölkerungsvorausberechnung, Karenzzeit 1 Jahr) Umverteilung von den Jüngeren zu den Älteren Alter Karenzprämie Karenzpauschale Ist kein ausreichendes privates Vermögen (Karenzkaution) vorhanden, besteht die Verpflichtung eine kapitalgedeckte Zusatzversicherung abzuschließen, um die Pflegekosten während der Karenzzeit abzusichern. Im Modell der Karenzpauschale würden sich die Kosten hierfür bspw. bei einer Karenzzeit von 1 Jahr aktuell auf monatlich etwa 23 Euro belaufen. 17
18 Fazit: Karenzzeit bietet eine nachhaltige Lösung Das Modell der Karenzzeit mit obligatorischer Zusatzsicherung bietet eine nachhaltige Lösung für die Finanzierung der SPV. Die Karenz kann sich mehr oder weniger breit auf die Pflegestufen beziehen. Die Einführung des Karenzzeitmodells kann sukzessive über eine Verlängerung der Karenzzeit erfolgen. Die Karenzzeiten könnten bei Einführung jahrgangsbezogen sein. 18
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