Die Ministerin. Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales am 06. November 2013

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1 Ministerium für Gesundheit. Emanzipation. Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen Die Ministerin MGEPA Nordrhein-Westfalen Düsseldorf An die Präsidentin des Landtags Nord rhein-westfalen Frau Carina Gödecke MdL Platz des Landtags Düsseldorf LANDTAG NORDRHElN-WESTFALEN 16. WAHLPERIODE VORLA E 16/ A1 Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales am 06. November 'f. November 2013 Bericht zu TOP 7 der Tagesordnung Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin, mit Schreiben vom 23. Oktober 2013 hat die Fraktion der PIRATEN um einen "Bericht über die Hintergründe eines Patienten, der sich seit 38 Jahren zu Unrecht in der LWL-Nervenklinik Warstein aufhält", gebeten. Anliegend übersende ich Ihnen für die Sitzung des Ausschusses am 06. November 2013 den schriftlichen Bericht. Ich bitte Sie, die Weiterleitung des gewünschten Berichts an die Mitglieder des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales zu veranlassen. Mit freundlichen Grüßen ~~4_--.. Barbara Steffens Horionplatz Düsseldorf Telefon Telefax barbara.steffens@mgepa.nrw.de Öffentliche Verkehrsmittel: Rheinbahn Linien 704, 709 und 719 bis Haltestelle Landtag/Kniebrücke

2

3 Bericht des MGEPA zu TOP 7 der Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales am 06. November 2013 Vorbemerkung: Der in der Berichtsanforderung der Fraktion der PIRATEN erwähnte, inzwischen 56 Jahre alte Mann, Herr M., hat den größten Teil seines Lebens in Kliniken bzw. ähnlichen Einrichtungen verbracht. Er ist derzeit kein Krankenhauspatient der LWL Klinik Warstein. Die Räumlichkeiten der Klinik entsprechen nicht einer Betreuungseinrichtung im Sinne des Wohn- und Teilhabegesetzes, sodass dieses Gesetz keine Anwendung findet. Der Betroffene erhält Eingliederungshilfe, die aufgrund des besonderen spezifischen Bedarfs durch das Personal und in den Räumlichkeiten der LWL-Klinik Warstein erbracht wird. Es handelt sich derzeit also nicht um eine zwangsweise Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik. Seit 1998 wird diese Hilfeform der Eingliederungshilfe immer wieder mal durch kurzfristige Krankenhausbehandlungen unterbrochen. Zu Frage1: Wie ist der Zustand des Patienten zu erklären? Der Betroffene macht nach Angaben der Klinik hin und wieder einen etwas verwahrlosten Eindruck. Dies sei dadurch bedingt, dass er seine Körperpflege grundsätzlich eigenverantwortlich wahrnimmt, aber störungsbedingt dazu in höchst unterschiedlichem Maße in der Lage ist. Pflege durch das Personal lehne er ab. Zu Frage 2: Wieso werden dem Anwalt nicht alle Akten zugänglich gemacht? Die Klinik darf nur bei einer Schweigepflichtentbindung Einblick in die Krankenakte gewähren. Eine solche Schweigepflichtentbindung seitens des Betroffenen bzw. seines gesetzlichen Betreuers liegt der Klinik für den Anwalt nicht vor. Im Gegenteil 1

4 hat der Betroffene schriftlich die Einsicht des Rechtsanwaltes in seine Krankenakten und die Weiterverfolgung seines Falls abgelehnt. Zu Frage 3: Wer ist im Allgemeinen für eine Fehldiagnose verantwortlich? Diagnostik und Therapie ist der Kernbereich ärztlicher Tätigkeit, daher ist der/die behandelnde Arzt/Ärztin verantwortlich. Den Verdacht eines Diagnose- oder Behandlungsfehlers kann die zuständige Ärztekammer überprüfen. Die WK Warstein weist den Vorwurf einer Fehldiagnose entschieden zurück. Zu Frage 4: Ist es möglich, mit Patienten anonym Kontakt aufzunehmen? Die Kontaktaufnahme mit allen, auch mit zwangsweise untergebrachten Patientinnen und Patienten in psychiatrischen Fachabteilungen oder Krankenhäusern ist grundsätzlich möglich, soweit die betroffene Person ihr Einverständnis erklärt und keine besonderen Gründe vorliegen, die eine Einschränkung des Besuchsrechts nach 19 Satz 2 des Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKG NRW) erforderlich machen. Zu Frage 5: Nehmen die Telefonanlagen, die in psychiatrischen Kliniken der landschaftsverbände installiert sind, automatisch alle Gespräche auf? Nach Artikel 10 des Grundgesetzes sind das Brief- sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis unverletzlich. Beschränkungen dürfen nur auf Grund eines Gesetzes angeordnet werden. Eine solche Ausnahmeregelung existiert für Telefongespräche von in psychiatrischen Kliniken Untergebrachten nicht. Eine Aufzeichnung über die Telefonanlagen der Kliniken ist somit nicht zulässig und erfolgt folglich nicht. 2

5 Zu Frage 6: Werden persönliche oder telefonische Gespräche in psychiatrischen Kliniken abgehört? Hierzu gelten die Ausführungen zu Frage 5 entsprechend. Auch das Abhören von persönlichen oder telefonischen Gesprächen fällt unter den Grundrechtsschutz des Grundgesetzes und ist somit verfassungsrechtlich nicht zulässig. Gemäß 20 PsychKG ist eine Beobachtung durch Einsatz technischer Mittel zur Anfertigung von Bildaufnahmen und Bildaufzeichnungen sowie zum Abhören und Aufzeichnen des gesprochenen Wortes in psychiatrischen Kliniken ausdrücklich verboten und erfolgt daher nicht - was aber nicht bedeutet, dass Gespräche innerhalb der Klinik und aus der Klinik heraus - wie auch alle anderen Telefongespräche nicht nur im Einzugsbereich einer psychiatrischen Klinik - grundsätzlich abhörsicher geführt werden können. Zu Frage 1: Kann ein Patient sich wirksam anonym über Mitarbeiter oder Einrichtungsleiter in psychiatrischen Kliniken beschweren? 5 des Krankenhausgestaltungsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (KHGG NRW) schreibt vor, dass Krankenhauspatienten und -patientinnen sich an eine unabhängige Patientenbeschwerdestelle wenden können. In psychiatrischen Krankenhäusern und Abteilungen wird dieser Sachverhalt von den Besuchskommissionen regelmäßig überprüft. Selbstverständlich ist es auch möglich, sich unmittelbar an die Aufsichtsbehörden oder den Petitionsausschuss des Landtags zu wenden. 3

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