Die Ministerin 16/ Zur Vorbereitung der Sitzung leite ich Ihnen hiermit den erbetenen Bericht zu.
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- Kevin Geisler
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1 Ministerium for Gesundheit. Emanzipation. Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen Die Ministerin MGEPA Nordrhein-Westfalen Düsseldorf An die Präsidentin des Landtags Nordrhein-Westfalen Frau Carina Gödecke MdL Platz des Landtags Düsseldorf LANDTAG NORDRHEIN-WESTFAlEN 16. WAHLPERIODE VORLAGE 16/ 4183 A1 - Für den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin, 29. August 2016 mit Schreiben vom 5. Juli 2016 haben die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen für die Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales am 31. August 2016 um einen Bericht über den Sachstand und aktuelle Entwicklungen in dem Gemeinsamen Landesgremium nach 90a SGB V gebeten. Zur Vorbereitung der Sitzung leite ich Ihnen hiermit den erbetenen Bericht zu. Für die Weiterleitung an die Mitglieder des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales wäre ich Ihnen pankbar. Mit freundlichen Grüßen" Barbara Steffens Horionplatz Düsseldorf Telefon Telefax barbara.steffens@mgepa.nrw.de Öffentliche Verkehrsmittel: Rheinbahn Linien 706, 708 und 709 bis Haltestelle Landtag/Kniebrücke
2 Bericht über den Sachstand und aktuelle Entwicklungen in dem Gemeinsamen Landesgremium nach 90a SGB V zur Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales am 31. August 2016 Vorbemerkung: Mit dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz wurde den Ländern die Möglichkeit gegeben, ein gemeinsames Gremium auf Landesebene zu. sektoren übergreifenden' Versorgungsfragen zu bilden ( 90a SGB V). Die Länder hatten im Vorfeld des' Gesetzgebungsverfahrens gegenüber dem Bund die Schaffung eines solchen sektorenübergreifenden Gremiums gefordert. Mitglieder dieses Gremiums sind qua Gesetz neben dem Land Vertreterinnen und Vertreter der Kassenärztlichen Vereinigungen, der Landesverbände der Krankenkassen sowie der Ersatzkassen, der Landeskrankenhausgesellschaft sowie Patientenvertreter und -vertreterinnen. Weitere Institutionen können beteiligt werden. Nordrhein-Westfalen hat diese Möglichkeit als erstes Bundesland bereits Anfang 2012 genutzt. Der Teilnehmerkreis wurde bewusst auf den gesetzlich vorgegebenen Kreis der Strukturverantwortung im GKV-finanzierten Gesundheitswesen tragenden Institutionen beschränkt, um eine hohe Flexibilität zu erreichen und vertrauliche Beratungen zu erleichtern. Themenbezogen wurden die Ärzte- und Apothekerkammern sowie die Psychotherapeutenkammer hinzugezogen. Aus Sicht des Landes ist die Überwindung von Sektorengrenzen zur Optimierung' der' Gesundheitsversorgung zwingend notwendig angesichts der sich verändernden Bedarfe der Patientinnen und Patienten sowie knap'per finanzieller und personeller Ressourcen. Langfristiges Ziel sollte daher eine sektorenübergreifende Bedarfsplanung und -versorgung sein, um den Ressourceneinsatz im Sinne der Patientinnen und Patienten zu optimieren.. Ziel des Gemeinsamen Landesgremiums ist es, Handlungsempfehlungen zu sektorenübergreifenden Versorgungsfragen zu erarbeiten, um dadurch Impulse für den Abschluss von konkreten Versorgungsverträgen zu setzen. Auch wenn das Gemeinsame Landesgremium letztendlich keine Entscheidungskompetenzen hat, möchte das Land den Bereich der sektorenübergreifenden Versorgung nach vorne bringen. Durch die Seite 2 von 6
3 Besetzung des Gremiums auf der Vorstands- bzw. Führungsebene der Institutionen und die Gesprächsleitung durch die Ministerin soll eine möglichst hohe Verbindlichkeit der Absprachen herbeigeführt werden. Allerdings sind sowohl im Gemeinsamen Landesgremium selbst als auch bei der weiteren Konkretisierung in Arbeitsgruppen die unterschiedlichen Interessen zwischen Kostenträgern und Leistungserbringern sowie -zwischen den Leistungserbringern zu überwinden. Seit Einrichtung des Gremiums (Anfang 2012) standen verschiedene Themen im Fokus der Arbeit des Gemeinsamen LandesgremiUms, die in Arbeitsgruppen unter ständiger Rückkopplung mit dem Gemeinsamen Landesgremium bearbeitet wurden: Überleitungsmanagement, die Verbesserung der medizinischen Versorgung in Alten- und Pflegeheimen die Verbesserung der psychiatrischen und psychotherapeutischen Versorgung in NRW sowie aktuell die Verbesserung der geriatrischen Versorgung. Daneben wurden diverse Themen erörtert, u.a. die medizinische Versorgung von Flüchtlingen oder die Notfallversorgung. Zu den o.g. Schwerpunktthemen ergibt sich folgender Sachstand: ~ "Überleitungsmanagement":. Hier wurden unter der Federführung der KV Nordrhein gemeinsam gestraffte "Überleitungsbögen" - ein ärztlicher Kurzbericht über den Krankenhausaufenthalt sowie ein ärztlicher Kurzbericht der niedergelassenen Ärztin/des niedergelassenen Arztes - entwickelt und in zwei Modellregionen in Papierform getestet (Siegerland, Remscheid). Eine positive Resonanz aufgrund einer verbesserten Kommunikation führte zum Wunsch der Beteiligten nach elektronischer Umsetzung des Verfahrens, um dessen Akzeptanz zu erhöhen und ein flächendeckendes Ausrollen zu ermöglichen. Zielsetzung ist, die Überleitungsbögen analog zum earztbrief elektronisch umzusetzen; erforderlich dazu ist die Erstellung eines standardisierten Datensatzes im Rahmen eines Implementierungsleitfadens (Umsetzung E-Health-Gesetz). Hier liegt die Zuständigkeit jedoch auf der Bundesebene. Als erstes Ergebnis wurde ein Datensatz für den Kurzbericht aus dem Krankenhaus entworfen, der derzeit abgestimmt wird. Seite 3 von 6
4 ~ "Verbesserung der medizinischen Versorgung in Alten- und Pflegeheimen": In Westfalen-Lippe wurde bereits am 1. Juli 2014 ein Modellprojekt von gesetzlichen Krankenkassen, Ärztenetzen und der KVWL in fünf Regionen gestartet: Bünde, Lippe, Mari, Münster und Unna. Fünf Ärztenetze und 70 Alten- und Pflegeheime waren beim Start dabei. Die Projektlaufzeit beträgt drei Jahre, danach ist eine Evaluation angedacht. Aktuell haben insgesamt neun Regionen in Westfalen Lippe - vier neue Regionen sind zwischenzeitlich hinzugekommen: Siegerland, Steinfurt" Rheine und Bielefeld - den Pflegeheimvertrag eingeführt. Rund Patientinnen und Patienten sind insgesamt eingeschrieben, neben den fünf Ärztenetzen ist die Zahl der beigetretenen Alten- und Pflegeheime auf 120 und die der beteiligten Ärztinnen und Ärzte auf über 250 gestiegen. Zum Konzept: Niedergelassene Haus- und Fachärztinnen / Fachärzte untersuchen Heimbewohnerinnen / Heimbewohner regelmäßig, in den Heimen werden feste Sprechstunden angeboten, ein Medikationsmanagement wurde eingeführt (anknüpfend an die LGK Entschließung 2012) und eine engere Kooperation der Gesundheitsakteurinnen und -akteure vereinbart. Zudem findet ein Austausch der Ärztinnen/Ärzte mit dem Pflegepersonal statt, Ansprechpartnerinnen/Ansprechpartner sind benannt. Zentrale Ziele des ModeHprojekts sind insbesondere die Verhinderung bzw; Vermeidung von Versorgungsbrüchen durch eine engere Kooperation der Akteurinnen/Akteure, die Vermeidung bzw. Reduzierung von Notfallsituationen an Wochenenden sowie die Reduzierung bzw. Vermeidung von Krankenhauseinweisungen. In Nordrhein wurde ein entsprechendes Modellprojekt zunächst mit dem Praxisnetz Köln-Süd in diesem Jahr gestartet. Seit dem,19. Februar 2016 können sich Versicherte dazu einschreiben. Für dieses Netz ist zunächst ein Teilnehmerkreis von rund 60 Patientinnen und Patienten eines Pflegeheims in Köln-Rodenkirchen angedacht, die von 13 Vertragspraxen mit insgesamt 20 VertragsärztinnenNertragsärzten betreut werden sollen, darunter u.a. drei Hausärztinnen/Hausärzte sowie Fachärztinnen/Fachärzte aus den Versorgungsbereichen Innere Medizin, Gynäkologie, Urologie, HNO-Heilkunde und Augenheilkunde. Ziel ist es, nach einem positiven Ergebnis der Evaluation, dieses vor allem auf die Zusammenarbeit mit Ärztenetzen basierende Modell möglichst flächendeckend umzusetzen. Seite 4 von 6
5 ~ "Verbesserung der psychiatrischen und psychotherapeutischen Versorgung in NRW": Hierzu wurden zwei Arbeitsgruppen eingerichtet: eine Arbeitsgruppe "Ambulante Versorgung/Psychiatrie-Psychotherapie" (AG 1) und eine. Arbeitsgruppe "Sektorenübergreifende VersorgungNernetzung" (AG 2). Gemeinsames Ziel der AG 1 war es, im Vorgriff auf die im GKV Versorgungsstärkungsgesetz geplanten Änderungen der Psychotherapie-Richtlinie durch den G-BA in NRW erste Modellversuche zu starten, um die Versorgung zu verbessern und entsprechende Wege dazu zu erproben. Es hat sich aber gezeigt, dass die konkrete Umsetzung.in Selektivverträge angesichts der unterschiedlichen Interessenlagen und vor dem Hintergrund der Entwicklung auf der Bundesebene schwierig war. Daher ist es bisher nicht zu konkreten Verträgen gekommen. Der erfolgte intensive Austausch und die Verständigung auf einzelne Konsenspunkte und dissente Themen können jedoch als Basis für weitere konkrete Verhandlungen nach Inkrafttreten der geänderten Psychotherapierichtlinien dienen. Die AG 2 hat ihre Arbeit abgeschlossen. Ergebnisse sind die Erarbeitung von Empfehlungen zum Entlassmanagement, die Erstellung eines ärztlichen Kurzberichtes "Krankenhausaufenthalt" für die psychiatrische und psychotherapeutische Versorgung sowie die Sichtung und die Auswertung und Diskussion der bisherigen 64b SGB V-Modellvorhaben zur sektoren übergreifenden Versorgung (Hamm, Bochum). Das MGEPA begleitet und bearbeitet das Thema Entlassmanagement und die Implementierung des Arztkurzbriefes auf der Grundlage der Ergebnisse dieser Unter-AG des. Gemeinsamen Landesgremiums in der Ausschussarbeit zur Landespsychiatrieplanung weiter. Es wird dazu auch weitergehende Empfehlungen im Landespsychiatrieplan geben. ~ "Verbesserung der geriatrischen Versorgung": Eine Arbeitsgruppe bestehend aus den Mitgliedsinstitutionen des Gemeinsamen Landesgremiums, weiterer Krankenkassen und der Ärztekammern ist derzeit mit der komplexen Aufarbeitung. der bestehenden Versorgungsprobleme und vorhandener positiver Behandlungsansätze befasst. Seite 5 von 6
6 Die Einrichtung des Gemeinsamen Landesgremiums wird vom MGEPA nach wie 'vor als richtiger und wichtiger Schritt zur gezielten Verbesserung der sektorübergreifenden Versorgung angesehen. Der vertrauliche Austausch zwischen den Führungsebenen aller im GKVfinanzierten Gesundheitswesen Verantwortung tragenden Institutionen unter Beteiligung von Interessenvertreterinnen und -vertretern der Patientenschaft ist dafür eine wichtige Voraussetzung. Allerdings ist aus Sicht des Landes mittelfristig die Möglichkeit einer höheren Verbindlichkeit und Entscheidungskompetenz des Landesgremiums - auch mit Blick auf eine sektorübergreifende Planung der Versorgungskapazitäten - zu prüfen. Seite 6 von 6
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