Die Ministerin. Dieser Bitte entsprechend übersende ich Ihnen den beigefügten Be- richt

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1 Minlsterium for Gesundheit, Emanzipatio.n. Pflege und des landes Nordrhein-Westfalen Die Ministerin MGEPA Nordrhein-Westfalen Düsseldorf An die Prä.sidentin des Landtags Nordrhein-Westfalen Frau Carina Gödecke MdL Platz des landtags Düsseldorf Für den Ausschuss für Arbeit! Gesundheit und Soziales Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales am 24J ; schriftlicher Bericht des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipa~ tion j Pflege und Alter "Aktuelle Versorgungsmöglichkeiten von Schlaganfallpatienten in Nordrhein~Westfalen!'. 4f Februar 2016 Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin, mit Schreiben vom hat die Fraktion der CDU einen Bericht über die aktuellen Versorgungsmöglichkeiten von Schlaganfallpatienten in Nordrhein-Westfalen erbeten. Dieser Bitte entsprechend übersende ich Ihnen den beigefügten Be- richt Für die Weiterleitung dieses Schreibens an die Mitglieder des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales wä.re ich Ihnen dankbar. Mit freundlichen Grüßen Barbara Steffens Horionplatz Düsseldorf Telefon Telefax barbara.steffens@mgepa.nrw.de Öffentliche Verkehrsmittel: Rheinbahn Linien 704, 709 und 719 bis Haltestelle Landtag/Kniebrücl,e

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3 Bericht des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen zum Berichtswunsch der CDU-Landtagsfraktion NRW zum Thema "Aktuelle Versorgungsmöglichkeiten von Schlaganfallpatienten in Nordrhein-Westfalen" für die Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales am 24. Februar 2016 Die stationäre Schlaganfallversorgung in Nordrhein-Westfalen wird getragen durch 104 neurologische und neurochirurgische Fachabteilungen, an denen 67 Stroke Units als spezielle Schwerpunkte angesiedelt sind. Dabei sind auch für die Schlaganfallversorgung ausgerichtete internistische Fachabteilungen eingebunden. Damit ist die Schlaganfallversorgung in Nordrhein-Westfalen bedarfsgerecht sichergestellt. Darüber hinaus sind die Krankenhäuser verpflichtet, im Rahmen ihres Versorgungsauftrags alle Leistungen zu erbringen, die im Einzelfall nach Art und Schwere der Krankheit für die Versorgung notwendig sind. Nach der Sozialgesetzgebung umfasst "die akutstationäre Behandlung auch die im Einzelfall erforderlichen und zum frühestmöglichen Zeitpunkt einsetzenden Leistungen der Frührehabilitation ( 39 Abs. 1 Satz 3 SGB V)", deshalb können diese Leistungen grundsätzlich nur von nach 108 SGB V zugelassenen Krankenhäusern erbracht und abgerechnet werden. Hinweisen auf Defizite in der neurologisch-neurochirurgischen FrOhrehabilitation wird seitens der Landesregierung kontinuierlich nachgegangen. Gespräche hatten und haben das Ziel, konkreten Handlungsbedarf aufzuzeigen und im Rahmen. der Umsetzung I Regionalisierung des Krankenhausplans NRW 2015 Kapazitätsanpassungen dort vorzunehmen, wo sich Bedarfe ergeben. Insbesondere Qualitätsaspekte werden dabei in den Blick genommen. Die Beteiligten an der Krankenhausversorgung, insbesondere die Verhandlungspartnerinnen und ~partner zur Erarbeitung regionaler Planungskonzepte (Krankenhausträgerinnen und -träger und Krankenkassen) sind explizit auf die Möglichkeit einer Kooperation zwischen Akutkliniken und Rehabilitationseinrichtungen in der neurologischen Versorgung hingewiesen worden. Auch auf diesem Weg k~nn und soll ermöglicht werden, dass qualitativ geeignete Einrichtungen den komplexen Versorgungsauftrag Neurologie durch eine Aufgaben IArbeitsteilung bezüglich der Akutversorgung (Phase A) und Frührehabilitation (Phase B) erfüllen. Im Krankenhausplan NRW 2015 werden diese Grundlagen in den Kapiteln "Frührehabilitation" und 2.4 "Versorgungsauftrag" näher dargestellt: hausblan-nrw-2015/1617

4 - 2- Die bereits vorliegenden bzw. noch zu erwartenden Anträge von interessierten Reha Trägem auf Erbringung der Teilleistung Frührehabilitation müssen zunächst von den o.g. Beteiligten verhandelt werden (regionale Planungskonzepte), danach werden sie Besonderen in Bezug auf Bedarf und Leistungsfähigkeit bewertet Wenn der Akutversorger (Krankenhaus) nicht den vollständigen Versorgungsauftrag (einschließlich Früh-Reha) qualitätsgerecht erbringen kann, wird er sich einen Kooperationspartner suchen müssen, um im Krankenhausplan zu verbleiben bzw. aufgenommen zu werden. Das kann entweder eine geeignete Reha-Klinik oder ein anderer Akutversorger sein. beiden Fällen müssen sich die Partner über den Übergang der Patientinnen und Patienten in die andere Klinik und die Bettenanteile ver-. ständigen. Auch die Bezirksregierungen nehmen die Entwicklung der Leistungsvereinbarungen nach der OPS (neurologische Frühreha) besonders in den Blick. Sofern Dis. krepanzen/fragen auftreten, die auf eine nicht sachgerechte Leistungsvereinbarung schließen lassen, wären Konsequenzen durch die Krankenhausplanung hinsichtlich der Erfüllung des Versorgungsauftrages zu prüfen. Im November 2015 ist das Neurologische Rehabiiitationszentrum Godeshöhe, Bann mit 40 Betten für neurologische Frührehabilitation in den Krankenhausplan aufgenommen worden. Kooperationspartner ist das Universitätsklinikum Bonn, Nach einer aktuellen Erhebung bei den Bezirksregierungen liegen derzeit 21 Anträge auf Übernahme Versorgungsauftrags "Neurologische Frührehabilitation" von Reha-Einrichtungen und Akutkrankenhäusern vor: Bezirksregierung HELIOS Klinik Hagen Ambrock ehellos Klinik Hattingen-Holthausen ~ Celenus Klinik Hilch.enbach \!!J HELIOS Reha Zentrum Bad Berleburg * Johanniter-Klinik am Rombergpark Dortmund Bezirksregierung Marcus Klinik Bad Driburg WJ Weserbergland-Klinik Höxter MATERNUS Klinik Bad Johanniter-Ordenshäuser Bad MediCiin Rose Horn-Bad Meinberg

5 lbezirksregien.mg Düsseldorf ~ Sana-Klinikum Remseheid til HEUaS KiinikumWuppertal ~ MediClin Fachklinik Rhein-Ruhr Essen \11 St. Mauritius Therapieklinik VKKD Meerbusch CI) Hospital zum Heiligen Geist Kempen Bezirksregierung Köln f)i Dr. Becker Rhein-Sieg-Klinik Nümbrecht Ci MediClin Reha-Zentrum RehaNova Köln f/!j St. Marien-Hospital Köln Bezirksregierung Münster iii> Maria Frieden Telgte ~ Klinikum Vest Recklinghausen Standort Mari In weichem Umfang bei diesen Anträgen bereits Kooperationsvereinbarungen zwi- sehen Reha-Einriehtungen und im Krankenhausplan anerkannten Kliniken mit Abtei lungen für Neurologie zum Tragen kommen (sollen), ist derzeit nicht vollständig ab sehbar, da die Konzepte dem MGEPA zum überwiegenden noch nichtentschei... dungsreif vorgelegt wurden. Das Thema wird weiterhin aufmerksam im Rahmen der Regionalisierung und laufenden Umsetzung des Krankenhausplans NRW 2015 begleitet.

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