Richtlinien für das Förderprogramm Energieeinsparung der Gemeinde Putzbrunn. Richtlinien für das Förderprogramm

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Richtlinien für das Förderprogramm Energieeinsparung der Gemeinde Putzbrunn. Richtlinien für das Förderprogramm"

Transkript

1 Richtlinien für das Förderprogramm Energieeinsparung der Gemeinde Putzbrunn Stand: Anwendungsbereich und Ziel Gefördert werden Maßnahmen in allen bauaufsichtlich genehmigten oder nach Freistellungsverfahren errichteten Wohngebäuden, sonstigen Gebäuden und Gewerbegebäuden innerhalb der Gemeinde Putzbrunn, deren baulicher Zustand erhaltenswürdig ist. Ziel dieses Programms ist, in Ergänzung zu den weiteren öffentlichen Förderprogrammen, mit den jährlich verfügbaren gemeindlichen Mitteln möglichst große Energieeinspareffekte und damit Einsparungen von fossilen Energieträgern und eine Verbesserung der Luftqualität zu erreichen. Außerdem soll ein Anstoß für eigene Bemühungen der Bürger und Gewerbebetriebe der Gemeinde zur Durchführung der wünschenswerten Maßnahmen gegeben werden. 2. Antragsberechtigte Antragsberechtigt sind alle Personen (auch juristische) für die in ihrem Eigentum stehenden Wohn- oder Gewerbegebäude, bei Eigentumswohnungen der Eigentümer oder die Eigentümergemeinschaft bzw. beauftragten Hausverwaltung. 3. Geförderte Maßnahmen Förderungsfähig sind im Einzelnen folgende Maßnahmen bei Ein-/Zweifamilienhaus (EFH/ZFH) Mehrfamilienhaus (MFH) gewerblich genutzten Gebäuden. 3.1 Wärmedämmung (Gebäude vor 1996) Die Zuwendungsvoraussetzungen betreffen Wohn- und Gewerbegebäude, deren Fertigstellung vor dem erfolgt ist. Die Gemeinde Putzbrunn fördert nur Maßnahmen, die sinnvoll sind. Aufgeführte Einzelmaßnahmen, die nicht den Wärmedurchgangskoeffizienten, die Mindestdämmstärke oder die Mindestfläche erreichen, werden nicht gefördert. Eine Innendämmung wird nur in begründeten Sonderfällen (Denkmalschutz) gefördert. 1

2 Die Förderung kann für gleiche Maßnahmen bei einem Objekt nur einmal in Anspruch genommen werden. Förderhöhe: nach m² (siehe Tabelle) Höchstförderung pro Haushaltsjahr: EFH oder pro Wohneinheit oder für Gewerbebetriebe je angefangene 100 m² beheizte Fläche; max Folgende Mindestanforderungen sind an den Wärmedämmstoff zu stellen: Die eingebauten Dämmstoffe müssen nachweislich frei von Formaldehyd und Bitumen sein. Für ihre Herstellung darf kein FCKW/CKW verwendet worden sein. Ihr Einbau muss, sofern eine Verklebung erforderlich ist, mit einem formaldehydfreien und lösemittelarmen Klebstoff möglich sein. Die Wärmeleitzahlen oder Wärmedurchgangskoeffizienten müssen sich nach den jeweils gültigen Anforderungen richten. (Eine U-Wert Bauteilberechnung ist erforderlich.) Grundlage ist die die jeweils gültige Fassung der Energieeinsparverordnung. Bauteile Förderung pro m² (mindestens m²) a) Außenwände 20 (50m²) b) Decken, 10 (50m²) Dächer nach außen 20 (50 m²) c) Kellerdecken u. Decken gegen 10 (50 m²) Erdreich, Wände u. Decken, die an unbeheizte Räume grenzen Fenster (nur Wärmeschutzverglasung) 20 (20 m²) d) Fensteraustausch (Holzfenster bzw. Holz/Alu o.ä.) 45 (20 m²) Fensteraustausch (Kunststofffenster ohne Cadmium und Blei) 20 (20 m²) Außentüren 20 Zu d): nur im Zusammenhang mit a) aufgeführten zuschussfähigen Maßnahme. Es müssen dabei mindestens 30 % der betreffenden Flächen des Objekts nach der Anforderung der Buchstaben a) saniert werden. Achtung: Nach vorheriger Fachlicher Prüfung kann im Einzelfall nur der Fensteraustausch ohne Fassadendämmung gefördert werden. 2

3 Achtung: Der Einbau von Fenstern mit PVC-/Kunststoffrahmen (Ausnahme sh. d)) bzw. Rahmen aus Tropenholz und Alurahmen werden nicht gefördert. Naturdämmstoffbonus: Wird für die Wärmedämmung ein Dämmstoff auf Naturdämmstoffbasis verwendet (zugelassener Dämmstoff aus nachwachsenden Rohstoffen wie Holzfaser, Flachs, Hanf, Kork, Isofloc - Zellulosedämmstoff) erhöht sich der oben aufgeführte Förderbetrag pro m² um 50 %. 3.2 Kraft-Wärme-Kopplung Gefördert wird der Einbau von Kraft-Wärmekopplungsanlagen. Der Mindest-Jahres-Nutzungsgrad (thermisch und elektrisch) muss mindestens 80 % betragen. Maximal zulässige Schadstoffkonzentrationen im Abgas werden im Einzelfall vorgegeben. Eine Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung ist ausgeschlossen, wenn die Versorgung mit Nahwärme vorgesehen ist. Förderhöhe pro installierte elektrische Leistung: bis 10 KW elektrisch - pro kw 650 ab 11 bis 30 KW elektrisch pro kw Solaranlagen Gefördert wird der Einbau thermischer Solaranlagen nur zur Brauchwasserbereitung, wenn es sich um Mehrfamilienhäuser mit mindestens 3 Wohneinheiten handelt. Der Einbau von thermischen Solaranlagen für Brauchwasser und Heizungsunterstützung wird nach wie vor auch für Ein- und Zweifamilienhäuser gefördert. Solaranlagen, die auch der Schwimmbadbeheizung dienen, werden nur dann gefördert, wenn ausgeschlossen ist, dass der Solarertrag überwiegend zur Schwimmbaderwärmung verwendet wird. Die Anlage muss regelungstechnisch so verschaltet sein, dass der Solaranlagenertrag 1. zur Brauchwassererwärmung und 2. zur Heizungsunterstützung verwendet wird. Nur Überschüsse, die dann noch vorhanden sind, können auch zur Schwimmbaderwärmung verwendet werden. Anlagen mit Langzeitspeichern und Luftkollektoranlagen können auch als Sondermaßnahmen gefördert werden. Es werden nur Kollektoren gefördert, für die von einer anerkannten DIN-Prüfstelle die Einhaltung der Anforderungen nach DIN /4 bzw. DIN EN nachgewiesen wurde. Weitere Fördervoraussetzung ist eine Ausstattung der Solaranlage mit Wärmemengenzähler. Zur Antragstellung ist eine Berechnung mit einer Solarsimulation zum solaren Deckungsanteil am Nutzenergiebedarf für die Warmwasserbereitung und bei Anlagen zur Heizungsunterstützung, am Nutzenergiebedarf zur Beheizung des Gebäudes vorzulegen (z.b. erstellt durch den Anbieter der Solaranlage). 3

4 Anforderungen an den solaren Mindestdeckungsanteil Anlagen zur Warmwasserbereitung: Gebäude ab 3 Wohnungen 30 % Gebäude ab 6 Wohnungen 20 % jeweils bezogen auf den nachgewiesenen bzw. über die Bewohneranzahl oder die Wohnfläche ermittelten Nutzenergiebedarf zur Warmwasserbereitung. Anlagen mit Heizungsunterstützung: Über den jeweils erforderlichen solaren Mindestdeckungsanteil für die Warmwasserbereitung hinaus ist ein solarer Mindestdeckungsanteil von 10 % des nachgewiesenen jährlichen Heizenergiebedarfs durch computergestützte Berechnung mit einem Simulations- oder Auslegungsprogramm (z.b. T-Sol, GetSolar o.ä.) mit zahlenmäßiger Angabe der Monatssummen (in Kilowattstunden) des Wärmeertrages der Solaranlage zu belegen. Für die Monate Juni, Juli und August werden nur die der Trinkwarmwasserbereitung zurechenbaren Wärmeerträge angerechnet, für Heizung ausgewiesene Wärmeerträge bleiben in diesen Monaten unberücksichtigt. Wichtiger Hinweis: Die nachstehen genannten Fördersätze sind auf die mit der Maßnahme neu zu errichteten Absorberfläche bezogen. Diese Fördersätze setzen den Neueinbau der Kollektoren, des Solarkreises einschließlich der Solarstation und Regelung und der von der Solaranlage beladenen Warm-Wasser -, Puffer-, oder Kombispeicher voraus. Für Solaranlagen, bei denen eine oder mehrere dieser Komponenten bei Antragstellung bereits eingebaut, bzw. deren Einbau beauftragt war, verringern sich die nachfolgend genannten Fördersätze, bzw. der Pauschalbetrag um je 20 %. Wenn bereits ein Pufferspeicher mit Frischwassersystem vorhanden ist, erfolgt keine Förderungskürzung. Förderhöhe: Anlagen zur Warmwasserbereitung: Mehrfamilienhäuser ab 3 Wohneinheiten 200 pro m² für die ersten 20 m² Absorberfläche 120 für jeden m² über 20 m² Absorberfläche Anlagen zur Heizungsunterstützung: für alle Gebäudetypen 200 pro m² für die ersten 20 m² Absorberfläche 120 für jeden m² über 20 m² Absorberfläche Wärmemengenzähler pauschal 200 pro Zähler Die höchste - für thermische Solaranlagen bei Gebäuden mit 1 und 2 Wohneinheiten je Maßnahme - bewilligungsfähige Fördersumme beträgt

5 Für alle anderen Gebäudearten beträgt der maximale Fördersatz 20 % der förderfähigen Investitionskosten. Die höchste - für thermische Solaranlagen bei allen anderen Gebäudearten - bewilligungsfähige Fördersumme beträgt Dem Antrag auf die Förderung thermischer Solaranlagen sind folgende Anlagen beizulegen: Kostenvoranschlag, bzw. Angebot Solarsimulation mit Berechnung des solaren Wärmeertrags und Deckungsanteils, bei Anlagen mit Heizungsunterstützung mit zahlenmäßiger Angabe der Monatssummenwerte in Kilowattstunden. Bei heizungsunterstützenden Anlagen: in Bestandsbauten: verbrauchsorientierter Energieausweis mit Angaben zur beheizten Wohnfläche, Anzahl der Hausbewohner, Baujahr des Gebäudes und des Heizkessels (nur bei Mehrfamilienhäusern), Energieverbrauch (zu Belegen mit Gas- oder Heizölrechnung), Kopien der Geschossgrundrisse, sowie ggf. Nachweis über Wärmeschutzmaßnahmen, deren Einspareffekte noch nicht in den beigelegten Brennstoffrechnungen eingegangen sind in Neubauten: Kopie des Energiebedarfsausweises nach 13 Energieeinsparverordnung Nachweis über die Ausstattung der Solaranlage mit einem Wärmemengenzähler Einverständniserklärung der Eigentümerin, des Eigentümers oder der Eigentümergemeinschaft (wenn die betreffende Person oder Gesellschaft nicht die Antragsteller(in) ist) Die abschließende Bearbeitung des Förderantrages und die Auszahlung der Fördermittel kann erst erfolgen, wenn nachdem vollständigen Abschluss der Arbeiten die Rechnung und ggf. noch fehlende Anlagen eingereicht wurden. 3.4 Heizmaterial für automatisch oder manuell beschickte Anlagen zur Verfeuerung fester Biomasse (nur Zentralheizanlage) Nach Installierung der Anlage wird pauschal ein einmaliger Zuschuss für den Ankauf von Holzpellets oder Hackschnitzeln o.ä. in Höhe von gewährt, bei Kombination mit einer zeitgleich neu errichteten Solarwärmeanlage (zusätzlich neben Pkt. 3.4). Voraussetzung für den Zuschuss ist aber, dass die Anlage vom Bundesamt für Wirtschaft gefördert wird (positiver Förderbescheid) oder vergleichbare Bedingungen erfüllt werden. Nach Installierung der Anlage wird pauschal ein einmaliger Zuschuss für den Ankauf von Holzpellets oder Hackschnitzeln o.ä. in Höhe von 1.000, soweit eine weitere Förderung von öffentlicher Seite nicht möglich ist, werden zusätzlich 500 gewährt, bei Kombination mit einer zeitgleich neu errichteten Solarwärmeanlage wird ein Bonus von 500 gewährt (zusätzlich neben Pkt. 3.4). 5

6 Der Nachweis der Einhaltung der Emissionsgrenzwerte gemäß den aktuellen Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung von erneuerbaren Energien des Bundesamtes für Wirtschaft (letztmalige Änderung 14. März 2006, Ziffer 4.3), oder vergleichbare Bescheinigung des Herstellers ist vorzulegen. 3.5 Förderung besonders energiesparender Bauweise bei Wohnungsneubauten Gefördert werden mit Wohnungsneubauten nach KfW 40, 55 oder besserem Standard, nach Vorlage des Bewilligungsbescheides der Kreditanstalt für Wiederaufbau (zinsgünstige Darlehen) bzw. der finanzierenden Bank. Die Auszahlung erfolgt nach der Vorlage der Bestätigung der Durchführung für Energieeffizientes Bauen (z.b. Programm 153-KfW). Für Wohnobjekte über 4 Wohneinheiten erfolgt eine Einzelentscheidung über die Höhe der Förderung. 3.6 Energiesparberatung Vorort Eine erstmalige Energiesparberatung Vorort, mit Beratungsbericht wird einmalig mit 120 bezuschusst. Wenn eine Energiesparmaßnahme mit Förderung durchgeführt wird, gibt es einen weiteren Zuschuss pro Stunde von 89,25 (technische Angebotsprüfung von vorliegenden Angeboten, Hilfestellung beim Ausfüllen des Förderantrages und auf Wunsch Baubegleitung). Bei der Durchführung von Energieeinsparmaßnahmen bis zu werden zwei Stunden, bis zu werden drei Stunden, bis zu werden vier Stunden und darüber max. fünf Stunden für Beratungsleistung bezuschusst. Eine Abnahme nach Abschluss einer Energiesparmaßnahme wird im Einzelfall von der Gemeinde vor Auszahlung des Zuschusses durchgeführt. Hinweis: Es wird empfohlen, vor Beantragung einer Förderung eine Beratung durchführen zu lassen. 3.7 Gebäudethermografie Gefördert wird die Gebäudethermografie, um Wärmeverluste von Gebäuden feststellen zu können. Die Gebäudethermografie wird auch bezuschusst, wenn eine geförderte Dämmmaßnahme durchgeführt wurde, zum Zwecke der Qualitätssicherung. Förderhöhe: Gesamtkosten bis max hydraulischer Abgleich Der hydraulische Abgleich wird mit 250 pro Wohneinheit bis max. 25 % der nachgewiesenen Kosten gefördert. 6

7 3.9 Austausch von Heizungsumwälzpumpen Beim Austausch einer Heizungspumpe sollte immer ein Hydraulischer Abgleich durchgeführt werden. Der Austausch von Heizungsumwälzpumpen in Energiesparpumpen (mind. Energieeffizienzklasse A) wird pro ausgetauschte Pumpe mit 50 gefördert Sanierung von Rollläden Die energetische Sanierung von Rollläden wird mit einem Betrag von 25 pro Rollladen bis max. 250 pro Wohneinheit gefördert. Die Ausführung hat durch eine Fachfirma zu erfolgen. 4. Sonstige Förderungen (Gebäudebestand und Neubauten) Soweit bestehende staatliche Förderungen eingestellt oder ausgeschöpft sind oder ablehnende Bescheide vorliegen, wird kurzfristig über zusätzliche Förderungen in den Gremien entschieden. Es besteht die Möglichkeit, nach gesondertem Gemeinderats- oder Fachausschussbeschluss auch zusätzliche Maßnahmen zu fördern, die besondere Energieeinspareffekte erwarten lassen. Die Förderhöhe wird hier im Einzelfall festgesetzt. Nicht zuschussschädlich sind zinsgünstige Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau. (KfW). Die Höhe des Darlehens berechnet sich nach der Höhe der Gesamtkosten abzüglich der gemeindlichen Zuschusszusage. Hinweis: Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch die Förderung der Bafa mit der Kommunalen Förderung kombiniert werden. Hier wird empfohlen vorher mit einem Energieberater Rücksprache zu halten. 5. Fördervoraussetzungen 5.1 Ausschluss der Förderung Nicht gefördert werden Maßnahmen, deren Leistung niedriger ist, als in der technischen Prüfung festgelegt wurde bei Gewächshäusern, bei Garten-, und Wochenendhäusern, Schwimmbadheizungen und Saunen etc. 5.2 Umlage auf die Mieter Die durch Zuschüsse abgedeckten Kosten dürfen weder direkt noch indirekt auf die Mieter umgelegt werden. 7

8 5.3 Bauträger Geförderte Maßnahmen, die Bauträger erhalten, müssen an den zukünftigen Käufer einer Wohnung, bzw. Gebäudes im Kaufvertrag gutgeschrieben werden. Auf keinen Fall dürfen die Investitionskosten der Energiesparmaßnahme mit erhöhten Preisen weitergegeben werden. Dies führt zur Rückforderung einer Förderung. 5.4 Abschluss der Maßnahme Die Maßnahme ist ein Jahr nach Antragseingang abzuschließen. In begründeten Fällen wird der Abschluss der Maßnahme um ein Jahr verlängert. Die Energieverbrauchszahlen (jährlicher Verbrauch) nach Abschluss der Maßnahmen sind zu liefern. 5.5 Erforderliche Unterlagen Folgende Angaben bzw. Unterlagen des Antragstellers sind je nach Maßnahme erforderlich: Gutachten über die Vor-Ort-Beratung verbrauchsorientierter Energieausweis bei Mehrfamilienhäusern Messprotokoll des Kaminkehrers der Altanlage Angebote, aus denen die technische Beschreibung der Maßnahme hervorgeht, ggf. erforderliche behördliche Genehmigungen (Kopie) Originalrechnungen der Firmen (werden nach Prüfung wieder zurückgegeben) mit Zahlungsnachweisen Bewilligungs-, oder Ablehnungsbescheide anderer Zuschussgeber Energieverbrauchsdaten der letzten drei Jahre Die Bewilligung des Zuschusses wird schriftlich mitgeteilt, mündliche Auskünfte sind nicht verbindlich. 5.6 Änderung der Förderrichtlinien, Jahresbericht Die Gemeinde behält sich Änderungen der Förderrichtlinien vor, die sich aufgrund der gemachten Erfahrungen und neu erlassenen gesetzlichen Bestimmungen ergeben können. Jährlich wird dem Gemeinderat ein Bericht über das Programm vorgelegt und gegebenenfalls über vorgeschlagene Änderungen entschieden. 6. Verfahrensabwicklung 6.1 Bürger, die an der Durchführung von Energiesparmaßnahmen interessiert sind, können sich durch einen Energieberater vorab beraten lassen. 8

9 6.2 Ein Förderantrag (Formblätter erhältlich bei der Gemeinde) ist unter Vorlage von nachprüfbaren Kostenvoranschlägen grundsätzlich vor Auftragsvergabe bei der Gemeinde einzureichen. Für Anträge, die nach Abschluss der Maßnahme eingereicht werden, kann ein Zuschuss nur dann gewährt werden, wenn die bereits ausgeführte Maßnahme nach den Richtlinien förderfähig ist und Haushaltsmittel noch vorhanden sind. 6.3 Nach Abschluss der Arbeiten ist die Auszahlung der Kosten entsprechend des bewilligten Zuschussbetrages schriftlich oder mündlich (formlos) mit der Vorlage der Rechnungen (im Original) und der entsprechenden Überweisungsbelege bei der Gemeinde zu beantragen. Bei der Auftragsvergabe ist sicherzustellen, dass die Maßnahmen nach dem neuesten Stand der Technik zur Energieeinsparung durchgeführt werden. 6.4 Der Antragsteller kann Fördermittel aus Programmen anderer Zuschussgeber beantragen, sofern dies für die jeweilige Maßnahme möglich ist. Auf die Gewährung der Zuwendungen besteht kein Rechtsanspruch. Die Gemeinde erteilt Zuschusszusagen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel und in der Reihenfolge des Eingangs der Förderanträge. Inkrafttreten: Die Richtlinie tritt am in Kraft. 9

NEU. 5 % Zuschuss für neue Fenster in der Sanierung.

NEU. 5 % Zuschuss für neue Fenster in der Sanierung. NEU 5 % Zuschuss für neue Fenster in der Sanierung. Nach dem der Steuerbonus für Handwerkerleistungen ab 01.01.2009 auf 1200 erhöht wurde, gibt es ab sofort auch einen Zuschuss in Höhe von 5 % für den

Mehr

Förderprogramme für Solarthermische Anlagen Dipl. Ing. Catrin Homberger. Baurechtsamt Stadt Freiburg

Förderprogramme für Solarthermische Anlagen Dipl. Ing. Catrin Homberger. Baurechtsamt Stadt Freiburg Förderprogramme für Solarthermische Anlagen Dipl. Ing. Stadt Freiburg Seite 1 Welche Fördermöglichkeiten gibt es? 1. Förderprogramme der Stadt Freiburg 2. Förderprogramme Bund und Land Seite 2 1.Förderprogramm

Mehr

Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energie

Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energie Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energie Die seit dem 21.10.2002 bestehenden Richtlinien zur Förderung o.g. Maßnahmen wurden geändert. Zukünftig bietet die Gemeinde Graben-Neudorf in Zusammenarbeit

Mehr

ENERGIE EINSPARFÖRDERPROGRAMM

ENERGIE EINSPARFÖRDERPROGRAMM C:\Users\Andrea\AppData\Local\Microsoft\Windows\Temporary Internet Files\Content.Outlook\SM5UPR05\130507 Richtlinie.doc Seite 1 von 6 ENERGIE EINSPARFÖRDERPROGRAMM 2013 Richtlinien, Stand 07.05.2013 www.kemnath.de

Mehr

Richtlinien. zum. Solarförderprogramm 2020. Mörfelden-Walldorf

Richtlinien. zum. Solarförderprogramm 2020. Mörfelden-Walldorf Richtlinien zum Solarförderprogramm 2020 Mörfelden-Walldorf 10. Ergänzungslieferung: 1 Richtlinien zum Solarförderprogramm 2020 Mörfelden-Walldorf 1. Zielsetzung Das mit Abstand größte Ausbaupotenzial

Mehr

Heizen mit erneuerbaren Energien. Jetzt umsteigen mit deutlich erhöhtem Fördergeld vom Staat! Das Marktanreizprogramm

Heizen mit erneuerbaren Energien. Jetzt umsteigen mit deutlich erhöhtem Fördergeld vom Staat! Das Marktanreizprogramm Heizen mit erneuerbaren Energien Jetzt umsteigen mit deutlich erhöhtem Fördergeld vom Staat! Das Marktanreizprogramm Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Mehr

Richtlinie des Förderprogramms zum Klimaschutz PLUS der Stadt Bensheim

Richtlinie des Förderprogramms zum Klimaschutz PLUS der Stadt Bensheim Richtlinie des Förderprogramms zum Klimaschutz PLUS der Stadt Bensheim Ziel des Förderprogramms ist es, durch die Förderung neuer Photovoltaikanlagen den Ausbau regenerativer Solarstromerzeugung in Bensheim

Mehr

Richtlinien für das Förderprogramm zur Energieeinsparung der Gemeinde Putzbrunn

Richtlinien für das Förderprogramm zur Energieeinsparung der Gemeinde Putzbrunn Richtlinien für das Förderprogramm zur Energieeinsparung der Gemeinde Putzbrunn I. Allgemeine Fördergrundsätze 1. Anwendungsbereich und Ziel der Förderung Ziel dieses Energiesparförderprogrammes ist, mit

Mehr

KfW und BAFA. Vortrag für energieeffizienzfachbetriebe. Staatliche Förderprogramme für bestehende Wohngebäude

KfW und BAFA. Vortrag für energieeffizienzfachbetriebe. Staatliche Förderprogramme für bestehende Wohngebäude Vortrag für energieeffizienzfachbetriebe Staatliche Förderprogramme für bestehende Wohngebäude KfW und BAFA Aachen, 17.03.2010 Dipl.-Ing. Sabine Fenchel, altbau plus e.v. KfW oder BAFA: Wer fördert was?

Mehr

Große Kreisstadt Herrenberg

Große Kreisstadt Herrenberg 1 794.020 Große Kreisstadt Herrenberg Förderrichtlinien der Stadt Herrenberg zur Energieeinsparung und Schadstoffreduzierung im Gebäudebestand (kommunales Energiesparprogramm) Vom 05.06.2000 1) Änderung

Mehr

Förderprogramm der Stadt Rinteln. Förderung des Erwerbes von Altbauten durch Neubürger

Förderprogramm der Stadt Rinteln. Förderung des Erwerbes von Altbauten durch Neubürger Förderprogramm der Stadt Rinteln Förderung des Erwerbes von Altbauten durch Neubürger Antrag auf laufende jährliche Förderung Rinteln rundum sympathisch Persönliche Daten Antragsteller(in) Name / Vorname

Mehr

Förderung von effizienten Wärmepumpen (Aus: www.bafa.de)

Förderung von effizienten Wärmepumpen (Aus: www.bafa.de) Förderung von effizienten Wärmepumpen (Aus: www.bafa.de) Antragsverfahren Der Antrag ist innerhalb von 6 Monaten nach Inbetriebnahme der Anlage zu stellen. Förderfähig sind Vorhaben, die ab dem 16. Oktober

Mehr

1 / Seiten. MAP 14 Uhr 15 Uhr Produktmanagement

1 / Seiten. MAP 14 Uhr 15 Uhr Produktmanagement 1 / Seiten MAP 14 Uhr 15 Uhr Produktmanagement Übersicht teilt sich auf in: Was ist die Jahresarbeitszahl und wie setzt sie sich zusammen? Rund um den Wärmemengenzähler Was wird für den Förderantrag benötigt?

Mehr

RICHTLINIEN für die Vergabe von Zuschüssen aus dem Förderprogramm Energiesparmaßnahmen der Stadt Starnberg

RICHTLINIEN für die Vergabe von Zuschüssen aus dem Förderprogramm Energiesparmaßnahmen der Stadt Starnberg RICHTLINIEN für die Vergabe von Zuschüssen aus dem Förderprogramm Energiesparmaßnahmen der Stadt Starnberg 1. Ziel und Anwendungsbereich Ziel des Förderprogramms ist es, den Bürgerinnen und Bürgern einen

Mehr

Das Förderprogramm richtet sich an Kommunen und private Initiativen.

Das Förderprogramm richtet sich an Kommunen und private Initiativen. Fördergrundsätze INGEplus des Programms INGE Grundsätze zur Gewährung von Zuwendungen für Projekte zur Vorbereitung und Einrichtung von Innovationsbereichen nach dem Gesetz zur Stärkung von innerstädtischen

Mehr

Förderprogramm Energieeinsparung und Altbausanierung in der Stadt Münster

Förderprogramm Energieeinsparung und Altbausanierung in der Stadt Münster Förderprogramm Energieeinsparung und Altbausanierung in der Stadt Münster - Richtlinie zur Vergabe der Fördermittel - 1. Förderzweck 1.1 Die Stadt Münster gewährt im Rahmen der zur Verfügung stehenden

Mehr

Förderung von Mietwohnungen. Neubau

Förderung von Mietwohnungen. Neubau Förderung von Mietwohnungen Neubau Förderziel Der Bau von sozialem Mietwohnraum in Hessen wird mit dem Landesprogramm Sozialer Mietwohnungsbau und dem Sonderprogramm Energieeffizienz im Mietwohnungsbau

Mehr

Energieeffizient Sanieren Kredit www.kfw.de/151 www.kfw.de/152

Energieeffizient Sanieren Kredit www.kfw.de/151 www.kfw.de/152 Energieeffizient Sanieren Kredit www.kfw.de/151 www.kfw.de/152 April 2016 Bank aus Verantwortung Anwendungsbereiche Für die energetische Sanierung von selbst genutzten oder vermieteten Wohngebäuden sowie

Mehr

RICHTLINIEN 2018 für die Vergabe von Zuschüssen aus dem Förderprogramm Energiesparmaßnahmen der Stadt Starnberg

RICHTLINIEN 2018 für die Vergabe von Zuschüssen aus dem Förderprogramm Energiesparmaßnahmen der Stadt Starnberg RICHTLINIEN 2018 für die Vergabe von Zuschüssen aus dem Förderprogramm Energiesparmaßnahmen der Stadt Starnberg 1. Ziel und Anwendungsbereich Ziel des Förderprogramms ist es, den Bürgerinnen und Bürgern

Mehr

Richtlinie zur Förderung von Energiesparmaßnahmen der Gemeinde Ismaning

Richtlinie zur Förderung von Energiesparmaßnahmen der Gemeinde Ismaning Richtlinie zur Förderung von Energiesparmaßnahmen der Gemeinde Ismaning (Stand 01.08.2010) Inhaltsverzeichnis: 1 Anwendungsbereich und Ziel Seite 2 2 Antragsberechtigte Seite 2 3 Geförderte Maßnahmen Seite

Mehr

Zusammenfassende Infos Stand 24.11.2015 zum neuen Förderungsprogramm Einbruchschutz über die KfW Konzentration auf das Thema Zuschuss Alarmanlage/EMA

Zusammenfassende Infos Stand 24.11.2015 zum neuen Förderungsprogramm Einbruchschutz über die KfW Konzentration auf das Thema Zuschuss Alarmanlage/EMA 1 Zusammenfassende Infos Stand 24.11.2015 zum neuen Förderungsprogramm Einbruchschutz über die KfW Konzentration auf das Thema Zuschuss Alarmanlage/EMA Ab sofort können private Eigentümer und Mieter Zuschüsse

Mehr

Gemeinde Dossenheim. Förderprogramm Energieeinsparung und ökologisches Bauen 2012

Gemeinde Dossenheim. Förderprogramm Energieeinsparung und ökologisches Bauen 2012 Gemeinde Dossenheim Förderprogramm Energieeinsparung und ökologisches Bauen 2012 Wer kann Fördermittel erhalten? Antragsberechtigt sind Grundstückseigentümer, dinglich zur Grundstücksnutzung Berechtigte

Mehr

ENERGETISCHE SANIERUNG VON GEBÄUDEN

ENERGETISCHE SANIERUNG VON GEBÄUDEN ENERGETISCHE SANIERUNG VON GEBÄUDEN Eine Investition die sich lohnt Quelle GA: Geck Am Beispiel des Heuchelheimer Rathaus ENERGETISCHE SANIERUNG VON GEBÄUDEN Energieverbrauch durch Wohnraumbeheizung Möglichkeiten

Mehr

Förderrichtlinien der Stadt Friedrichsdorf für die Durchführung einer Energie-Check Variante und die Dämmung der obersten Geschoss- oder Kellerdecke

Förderrichtlinien der Stadt Friedrichsdorf für die Durchführung einer Energie-Check Variante und die Dämmung der obersten Geschoss- oder Kellerdecke Förderrichtlinien der Stadt Friedrichsdorf für die Durchführung einer Energie-Check Variante und die Dämmung der obersten Geschoss- oder Kellerdecke 1 Zielsetzung Die Stadt Friedrichsdorf gewährt auf Antrag

Mehr

Elektrofahrräder jetzt: Bis zu 125 E Förderung für Mitglieder des adfc!

Elektrofahrräder jetzt: Bis zu 125 E Förderung für Mitglieder des adfc! Gnade für die Wade! Elektrofahrräder jetzt: Bis zu 125 E Förderung für Mitglieder des adfc! Sie fahren, wir fördern! Alle ADFC-Mitglieder des Kreisverbandes Bonn/Rhein-Sieg unterstützen wir bei einem Neukauf

Mehr

ANTRAG (Blatt B) Lage Straße, Hausnummer Baujahr:

ANTRAG (Blatt B) Lage Straße, Hausnummer Baujahr: An die Gemeinde Oberschleißheim Freisinger Straße 15 85764 Oberschleißheim Datum ANTRAG (Blatt B) auf Gewährung von Förderungsmitteln (Darlehen) nach dem Förderprogramm zur Energieeinsparung der Gemeinde

Mehr

Ihr Neubau soll wenig Energie verbrauchen?

Ihr Neubau soll wenig Energie verbrauchen? WOHNRAUM BAUEN ODER ERWERBEN Ihr Neubau soll wenig Energie verbrauchen? Die Zukunftsförderer Bauen Sie auf die Zukunft Ihre Motivation der beste Grund Für viele Menschen gehört der Erwerb eines Hauses

Mehr

Die Förderung wird ohne Rechtsanspruch im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel

Die Förderung wird ohne Rechtsanspruch im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel Referat für Stadtplanung und Bauordnung Stadtsanierung und Wohnungsbau PLAN HA III/22 Wohnen am Ring Zuschussprogramm Förderungsrichtlinien (Stand Oktober 2005) für die Gewährung von Zuwendungen zur Realisierung

Mehr

Merkblatt Energieeffizient Sanieren - Investitionszuschuss (430) ab 01.04.2009

Merkblatt Energieeffizient Sanieren - Investitionszuschuss (430) ab 01.04.2009 Merkblatt Energieeffizient Sanieren - Investitionszuschuss (430) ab 01.04.2009 Datum: 04/2009 - Bestellnummer: 140 191 Investitionszuschüsse für die energetische Sanierung von Wohngebäuden im Rahmen des

Mehr

für das Förderprogramm zur nachhaltigen Erzeugung und Nutzung von Energie im Gemeindegebiet I. V er f a h r e n

für das Förderprogramm zur nachhaltigen Erzeugung und Nutzung von Energie im Gemeindegebiet I. V er f a h r e n 1. Verfahrensabwicklung: R I C H T L I N I E N der Gemeinde Seefeld für das Förderprogramm zur nachhaltigen Erzeugung und Nutzung von Energie im Gemeindegebiet I. V er f a h r e n 1.1 An der Durchführung

Mehr

Richtlinien zur Förderung des Erwerbs von Altbauten (Förderprogramm Jung kauft Alt Junge Leute kaufen alte Häuser )

Richtlinien zur Förderung des Erwerbs von Altbauten (Förderprogramm Jung kauft Alt Junge Leute kaufen alte Häuser ) Richtlinien zur Förderung des Erwerbs von Altbauten (Förderprogramm Jung kauft Alt Junge Leute kaufen alte Häuser ) Um jungen Leuten und Familien mit Kindern den Erwerb von Wohneigentum in Oerlinghausen

Mehr

Energie einsparen. Fördermittel einfahren. Nutzen Sie die verbesserten staatlichen Förderprogramme bei Heizungserneuerung und Neubau.

Energie einsparen. Fördermittel einfahren. Nutzen Sie die verbesserten staatlichen Förderprogramme bei Heizungserneuerung und Neubau. Energie einsparen. Fördermittel einfahren. Nutzen Sie die verbesserten staatlichen Förderprogramme bei Heizungserneuerung und Neubau. Deutschlands Heizungsanlagen sollen sparsamer und umweltschonender

Mehr

Energieeffizienz durch Gebäudesanierung

Energieeffizienz durch Gebäudesanierung FÖRDERPROGRAMME FÜR ENERGIEEFFIZIENZ- MAßNAHMEN UND ERNEUERBARE ENERGIEN Energieeffizienz durch Gebäudesanierung Datum Veranstaltung Dipl.-Ing. NAME 24.05.2012 SPEYER DIPL.-ING. IRINA KOLLERT Gliederung

Mehr

Staatl. BAFA-Förderung

Staatl. BAFA-Förderung Staatl. BAFA-Förderung Was muss ich tun um in den Genuss einer staatlichen Förderung von bis zu 30% meiner Investition zu kommen? FÖRDERPROGRAMM BEFRISTET BIS 31.12.2015 Agenda Warum was sind die Förderziele?

Mehr

Diplom-Ingenieur (FH) ARCHITEKTUR Andreas Berns. Datenerhebung für den Verbrauchs- Energieausweis (Wohngebäude) Eigentümer und Objektanschrift

Diplom-Ingenieur (FH) ARCHITEKTUR Andreas Berns. Datenerhebung für den Verbrauchs- Energieausweis (Wohngebäude) Eigentümer und Objektanschrift Seite 1/5 Diplom-Ingenieur (FH) Architektur A. Berns, Frankfurter Straße 63, 57074 Siegen Diplom-Ingenieur (FH) ARCHITEKTUR Andreas Berns Telefon: 0271-7411472 Mobil: 0178-7242933 info@architektur-berns.de

Mehr

Förderbedingungen der Stadt Wolfsburg

Förderbedingungen der Stadt Wolfsburg Förderbedingungen der Stadt Wolfsburg Förderung von Investitionen zur energetischen Verbesserung von privaten Wohnimmobilien Stand: 05.04.2016 1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage 1.1 Zur Reduzierung von

Mehr

Umweltschutzamt Stadt Freiburg 30. Juni 2014. EWärmeG Baden-Württemberg und Sanierungsfahrplan Was muss ich beim Heizungstasuch beachten?

Umweltschutzamt Stadt Freiburg 30. Juni 2014. EWärmeG Baden-Württemberg und Sanierungsfahrplan Was muss ich beim Heizungstasuch beachten? Umweltschutzamt Stadt Freiburg 30. Juni 2014 EWärmeG Baden-Württemberg und Sanierungsfahrplan Was muss ich beim Heizungstasuch beachten? Johannes Dold Gebäudeenergieberater (HWK) Folie 1 Folie 2 Verbräuche

Mehr

Datenerhebung zum Verbrauchsausweis für Wohngebäude

Datenerhebung zum Verbrauchsausweis für Wohngebäude Seite 1 Datenerhebung zum Verbrauchsausweis für Wohngebäude 1. Objektadresse 2. Anlass der Ausstellung (Vermietung/Verkauf; Modernisierung/Änderung/Erweiterung; Sonstiges) 3. Art des Gebäudes u. Anzahl

Mehr

Heizkessel getauscht Energie gespart

Heizkessel getauscht Energie gespart Heizkessel getauscht Energie gespart Liebe Tübingerinnen und Tübinger, wollen Sie es mollig warm zuhause, ohne über Ihrer Heizkostenrechnung ins Schwitzen zu kommen? Dann sollten Sie über einen Austausch

Mehr

Ihr Neubau soll wenig Energie verbrauchen?

Ihr Neubau soll wenig Energie verbrauchen? WOHNRAUM BAUEN ODER ERWERBEN Ihr Neubau soll wenig Energie verbrauchen? Die Zukunftsförderer Bauen Sie auf die Zukunft Ihre Motivation der beste Grund Für viele Menschen gehört der Erwerb eines Hauses

Mehr

Förderung anerkannter Praxisnetze in Hessen

Förderung anerkannter Praxisnetze in Hessen Förderung anerkannter Praxisnetze in Hessen Richtlinie zur Förderung von Praxisnetzen in Hessen nach 87b Abs. 1 SGB V in Kraft getreten am 01.04.2016 Inhaltsverzeichnis SEITE 1 Förderarten 3 2 Jährliche

Mehr

Erläuterungen und Anmerkungen zum Punktekatalog

Erläuterungen und Anmerkungen zum Punktekatalog Die Anlage zum Merkblatt Energieeffizient Bauen (153)-EnEV2009 der KfW ist mitgeltend. Bei Einzelmaßnahmen aus den Bereichen Gebäudehülle und Heizungs- und Lüftungssystem muss ebenfalls der Energieausweis

Mehr

Merkblatt Inklusion. (Stand: 01.01.2016) I. Förderspektrum

Merkblatt Inklusion. (Stand: 01.01.2016) I. Förderspektrum Merkblatt Inklusion (Stand: 01.01.2016) Unter Inklusion versteht die Aktion Mensch, dass jeder Mensch vollständig und gleichberechtigt an allen gesellschaftlichen Prozessen teilhaben kann und zwar von

Mehr

Wärmepumpen. Förderratgeber. ++ BAFA und KfW ++ ++ Sanierung und Neubau ++ ++ Investitionszuschüsse und Kredite ++

Wärmepumpen. Förderratgeber. ++ BAFA und KfW ++ ++ Sanierung und Neubau ++ ++ Investitionszuschüsse und Kredite ++ Wärmepumpen Förderratgeber ++ BAFA und KfW ++ ++ Sanierung und Neubau ++ ++ Investitionszuschüsse und Kredite ++ Warum eine Wärmepumpe? Heizen mit Umweltwärme aus ca. 25 % Strom als Antriebsenergie und

Mehr

Zuschussantrag für Maßnahmen der Energieeinsparung

Zuschussantrag für Maßnahmen der Energieeinsparung Gemeinde Ismaning Wichtig! Schloßstraße 2 Bitte Erklärungen in den 85737 Ismaning Förderrichtlinien beachten. Zutreffendes ankreuzen oder ausfüllen. Zuschussantrag für Maßnahmen der Energieeinsparung (Stand

Mehr

Programm. zur Förderung der Energieeinsparung in der Großen Kreisstadt Fürstenfeldbruck

Programm. zur Förderung der Energieeinsparung in der Großen Kreisstadt Fürstenfeldbruck Programm zur Förderung der Energieeinsparung in der Großen Kreisstadt Fürstenfeldbruck Ziel Ziel des Programms ist, für Bürgerinnen und Bürger Anreize zu setzen, ihre Wohngebäude energetisch zu sanieren

Mehr

R I C H T L I N I E der Ortsgemeinde Kappel zur Förderung von energetischen Maßnahmen

R I C H T L I N I E der Ortsgemeinde Kappel zur Förderung von energetischen Maßnahmen R I C H T L I N I E der Ortsgemeinde Kappel zur Förderung von energetischen Maßnahmen Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Kappel hat am 11.Januar 2016 nachfolgende Richtlinie beschlossen: 1 1 Zweck der Förderung

Mehr

ANTRAG (Blatt A) An die Gemeinde Oberschleißheim Freisinger Straße Oberschleißheim. Datum

ANTRAG (Blatt A) An die Gemeinde Oberschleißheim Freisinger Straße Oberschleißheim. Datum An die Gemeinde Oberschleißheim Freisinger Straße 15 85764 Oberschleißheim Datum ANTRAG (Blatt A) auf Gewährung von Förderungsmitteln (Darlehen) nach dem Förderprogramm zur Energieeinsparung der Gemeinde

Mehr

Investitionsort entspricht der Adresse des Antragstellers unter 1., andernfalls:

Investitionsort entspricht der Adresse des Antragstellers unter 1., andernfalls: Antrag Energieeffizient Sanieren - Einzelmaßnahme Kommunales Programm der Stadt Oberkochen zur Förderung der energetischen Sanierung und Modernisierung gebrauchten privaten Wohneigentums Stadt Oberkochen

Mehr

E N E R G I E A U S W E I S

E N E R G I E A U S W E I S gemäß den 6 ff. der Energieeinsparverordnung (EnEV) vom 8..203 Gültig bis: 22.2.2025 Gebäude Gebäudetyp Adresse Gebäudeteil Mehrfamilienhaus Adams-Lehmann-Straße 8/20/22, 80797 München Wohnbereich 3 Baujahr

Mehr

Richtlinien Zuschüsse zum Einbau lärmdämmender Fenster und Außentüren (01) R i c h t l i n i e n

Richtlinien Zuschüsse zum Einbau lärmdämmender Fenster und Außentüren (01) R i c h t l i n i e n Stadt Friedrichshafen Der Gemeinderat hat am 19.09.2005 folgende geänderte Fassung der am 24.09.2001 neu gefassten R i c h t l i n i e n für die Gewährung städtischer Zuschüsse zum Einbau lärmdämmender

Mehr

RICHTLINIEN der Gemeinde Herrsching zur Förderung von Energiesparmaßnahmen an Gebäuden im Gemeindegebiet

RICHTLINIEN der Gemeinde Herrsching zur Förderung von Energiesparmaßnahmen an Gebäuden im Gemeindegebiet RICHTLINIEN der Gemeinde Herrsching zur Förderung von Energiesparmaßnahmen an Gebäuden im Gemeindegebiet Herrsching 2015-1 - Inhaltsverzeichnis 1 Ziel und Anwendungsbereiche... 3 2 Verfahrensabwicklung...

Mehr

Mehrfamilienhaus. Haus Wilhelm - Newtonstr. 6, 12489 Berlin VORSCHAU. Vermietung/Verkauf

Mehrfamilienhaus. Haus Wilhelm - Newtonstr. 6, 12489 Berlin VORSCHAU. Vermietung/Verkauf Gültig bis: 14.01.2026 1 Gebäude Gebäudetyp Mehrfamilienhaus Adresse Haus Wilhelm - Newtonstr. 6, 12489 Berlin Gebäudeteil Wohngebäude Baujahr Gebäude 3 2017 Baujahr Wärmeerzeuger 3, 4 2017 Anzahl Wohnungen

Mehr

Merkblatt Ökologisch Bauen

Merkblatt Ökologisch Bauen Merkblatt Ökologisch Bauen Merkblatt - Ökologisch Bauen Datum: 10/2008 Finanzierung des Neubaus von KfW-Energiesparhäusern 40, Passivhäusern und KfW-Energiesparhäusern 60 sowie des Einbaus von Heizungstechnik

Mehr

Förderungen LAND L.G. Nr. 4 vom 19.02.1993 und L.G. Nr. 4 vom 13.02.1997

Förderungen LAND L.G. Nr. 4 vom 19.02.1993 und L.G. Nr. 4 vom 13.02.1997 Förderungen LAND L.G. Nr. 4 vom 19.02.1993 und L.G. Nr. 4 vom 13.02.1997 - Wärmedämmungen Dach und Wand - Pellets-, Hackschnitzel- und Stückholzheizanlagen* - Thermische Solaranlagen* - Wärmepumpen (Geothermie)*

Mehr

R i c h t l i n i e der Gemeinde Wiernsheim

R i c h t l i n i e der Gemeinde Wiernsheim R i c h t l i n i e der Gemeinde Wiernsheim für die Gewährung von Zuschüssen bei der Nutzung erneuerbarer Energien und zur Energieeffizienz Der Gemeinderat der Gemeinde Wiernsheim hat im Rahmen seiner

Mehr

Förderübersicht Solar (Basis-, Innovations- und Zusatzförderung)

Förderübersicht Solar (Basis-, Innovations- und Zusatzförderung) Förderübersicht Solar (Basis-, Innovations- und Zusatzförderung)... ausschließlichen Warmwasserbereitung 1 Maßnahme Basisförderung 5 Zusatzförderung: 6 Errichtung einer Solarkollektoranlage zur... Gebäudebestand

Mehr

Energieeinsparverordnung 2009 (EnEV)

Energieeinsparverordnung 2009 (EnEV) dena-antworten auf die häufigsten Fragen Energieeinsparverordnung 2009 (EnEV) Berlin, 03. September 2009. 1. Allgemeine Fragen Was regelt die Energieeinsparverordnung? Die Energieeinsparverordnung definiert

Mehr

Staatliche Finanzbeihilfen. www.myenergy.lu

Staatliche Finanzbeihilfen. www.myenergy.lu Staatliche Finanzbeihilfen 2013 2016 www.myenergy.lu myenergy infopoint Hotline 8002 11 90 energieberatung in ihrer Gemeinde Vereinbaren Sie Ihren kostenlosen Termin in einer unserer regionalen Beratungsstellen!

Mehr

2231-A. Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration. vom 11. August 2014 Az.

2231-A. Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration. vom 11. August 2014 Az. 2231-A Änderung der Richtlinie zur Förderung der Betriebskosten von Plätzen für Kinder unter drei Jahren in Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege (U3-Bundesmittelrichtlinie) Bekanntmachung des Bayerischen

Mehr

Richtlinie der Universitätsstadt Marburg. zur Förderung von solarthermischen Anlagen

Richtlinie der Universitätsstadt Marburg. zur Förderung von solarthermischen Anlagen 60/11 Richtlinie der Universitätsstadt Marburg zur Förderung von solarthermischen Anlagen 1. Ziel der Förderung Ziel dieser Richtlinien ist die finanzielle Unterstützung von Eigentümern und Betreibern,

Mehr

Allgemeine Richtlinien über die Förderung besonderer Maßnahmen freier Träger und der Wohlfahrtspflege

Allgemeine Richtlinien über die Förderung besonderer Maßnahmen freier Träger und der Wohlfahrtspflege Allgemeine Richtlinien über die Förderung besonderer Maßnahmen freier Träger und der Wohlfahrtspflege Ordnungsziffer Zuständigkeit Inkrafttreten 90.502 Fachbereich 5 03.07.1991 freier Träger und der Wohlfahrtspflege

Mehr

Stadt Winnenden. Förderprogramm Klimaschutz - CO 2 -Reduzierung. Evaluation mit Hilfe einer Grobabschätzung (1999 2003)

Stadt Winnenden. Förderprogramm Klimaschutz - CO 2 -Reduzierung. Evaluation mit Hilfe einer Grobabschätzung (1999 2003) 1 Stadt Winnenden Förderprogramm Klimaschutz - CO 2 -Reduzierung Evaluation mit Hilfe einer Grobabschätzung (1999 2003) Erstellt: Stabsstelle für Umweltschutz Kro; 08/10/03 2 Inhaltsverzeichnis 1. Prämisse...

Mehr

Energieberatung. Beratung rund um die Fernwärme. ebz. Energie- und Bauberatungszentrum Pforzheim/Enzkreis ggmbh Am Mühlkanal 16 75172 Pforzheim

Energieberatung. Beratung rund um die Fernwärme. ebz. Energie- und Bauberatungszentrum Pforzheim/Enzkreis ggmbh Am Mühlkanal 16 75172 Pforzheim Energieberatung ebz. Energie- und Bauberatungszentrum Pforzheim/Enzkreis ggmbh Am Mühlkanal 16 75172 Pforzheim Telefon (0700) 32 90 32 90 Internet www.ebz-pforzheim.de Öffnungszeiten Dienstag und Donnerstag

Mehr

Die Förderung für Ihre neue Heizung war noch nie so attraktiv wie jetzt!

Die Förderung für Ihre neue Heizung war noch nie so attraktiv wie jetzt! Förder-News Die für Ihre neue Heizung war noch nie so attraktiv wie jetzt! 3 3 3 Heizkosten sparen Umwelt entlasten kassieren fotolia.com Das Marktanreizprogramm (MAP) und das neue Anreizprogramm Energieeffizienz

Mehr

Förderungsansuchen - Stammdatenblatt

Förderungsansuchen - Stammdatenblatt AMT DER STEIERMÄRKISCHEN LANDESREGIERUNG An das Amt der Steiermärkischen Landesregierung Abteilung 15 Fachabteilung Energie und Wohnbau Landhausgasse 7 8010 Graz Eingangsstempel ABT15: Eingangsstempel

Mehr

Richtlinie der Ortsgemeinde Laudert zur Unterstützung von Energieeinsparungen vom , geändert durch Gemeinderatsbeschluss vom

Richtlinie der Ortsgemeinde Laudert zur Unterstützung von Energieeinsparungen vom , geändert durch Gemeinderatsbeschluss vom Richtlinie der Ortsgemeinde Laudert zur Unterstützung von Energieeinsparungen vom 08.12.2015, geändert durch Gemeinderatsbeschluss vom 29.03.2016 2 Präambel Die Ortsgemeinde Laudert hat sich zum Ziel gesetzt,

Mehr

1 Zweck der Förderung

1 Zweck der Förderung Energiesparförderrichtlinie 2016 Förderrichtlinie der Stadt Bad Homburg v.d.höhe zur Bezuschussung von Energiesparmaßnahmen an Wohnhäusern mit bis zu acht Wohnungen und der Innovationsförderung bei größeren

Mehr

Ergänzungsförderprogramm (EFP) zur Energieeinsparung. in der. Gemeinde Taufkirchen

Ergänzungsförderprogramm (EFP) zur Energieeinsparung. in der. Gemeinde Taufkirchen Ergänzungsförderprogramm (EFP) zur Energieeinsparung in der Gemeinde Taufkirchen (Stand 01.01.2012) I. Fördergrundsätze Der Taufkirchner Gemeinderat steht einhellig hinter dem Ziel der Energievision des

Mehr

Programm zur Förderung der Energieeinsparung und der Nutzung regenerativer Energiequellen in der Gemeinde Gröbenzell

Programm zur Förderung der Energieeinsparung und der Nutzung regenerativer Energiequellen in der Gemeinde Gröbenzell Programm zur Förderung der Energieeinsparung und der Nutzung regenerativer Energiequellen in der Gemeinde Gröbenzell Ziel Ziel des Programms ist die Verringerung des Verbrauchs von Energie, insbesondere

Mehr

2. Nach Nummer 7.4 wird ein neuer Absatz eingefügt und dieser mit Nummer 7.5 bezeichnet. Aus Nummer 7.5 (alt) wird Nummer 7.6.

2. Nach Nummer 7.4 wird ein neuer Absatz eingefügt und dieser mit Nummer 7.5 bezeichnet. Aus Nummer 7.5 (alt) wird Nummer 7.6. Änderung der Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt Vom 17. Februar 2010 Die Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im

Mehr

Änderung der Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt Vom 17. Februar 2010

Änderung der Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt Vom 17. Februar 2010 Änderung der Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt Vom 17. Februar 2010 Die Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im

Mehr

Förderung von Mini-KWK-Anlagen

Förderung von Mini-KWK-Anlagen Förderung von Mini-KWK-Anlagen Klimaschutz durch Effizienz Die Mini-KWK-Richtlinie 1. Klimaschutz durch mehr Effizienz und Flexibilität Das Bundesumweltministerium fördert seit 2012 im Rahmen der Nationalen

Mehr

ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude

ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude Gültig bis: 31.12.2017 1 Gebäude Gebäudetyp freistehendes Einfamilienhaus Adresse Musterstraße 1, 12345 ABC-Stadt Gebäudeteil Einfamilienhaus Baujahr Gebäude 1960 Baujahr Anlagentechnik 1989 Anzahl Wohnungen

Mehr

Deutsches Dachdeckerhandwerk Zentralverband. EnEV 2014. Welche Anforderungen ergeben sich durch die neue Verordnung für das Dachdeckerhandwerk?

Deutsches Dachdeckerhandwerk Zentralverband. EnEV 2014. Welche Anforderungen ergeben sich durch die neue Verordnung für das Dachdeckerhandwerk? EnEV 2014 Welche Anforderungen ergeben sich durch die neue Verordnung für das Dachdeckerhandwerk? Ziel der EnEV Zweck dieser Verordnung ist die Einsparung von Energie in Gebäuden. In diesem Rahmen und

Mehr

Förderbedingungen zur Gewährung eines Zuschusses für Maßnahmen der Energieeinsparung und Luftreinhaltung

Förderbedingungen zur Gewährung eines Zuschusses für Maßnahmen der Energieeinsparung und Luftreinhaltung 1. Verfahren 1.1 Beratung An der Durchführung von Energiesparmaßnahmen interessierte Bürger werden durch die Gemeinde Schwarzenbruck bzw. die Energieagentur des Landkreises Nürnberger Land vorberaten.

Mehr

( 27, 33 SGB VIII)...

( 27, 33 SGB VIII)... STADT BECKUM Richtlinie der Stadt Beckum über die Gewährung von wirtschaftlichen Leistungen im Rahmen des Sozialgesetzbuches (SGB) Achtes Buch (VIII) Kinder- und Jugendhilfe Vom 20. November 2014 Inhaltsverzeichnis

Mehr

(Grundlage: Spezielle Richtlinien zur Förderung von Umweltschutz- und Energiesparmaßnahmen in Linz vom 24. April 2008) Straße PLZ Ort

(Grundlage: Spezielle Richtlinien zur Förderung von Umweltschutz- und Energiesparmaßnahmen in Linz vom 24. April 2008) Straße PLZ Ort Planung, Technik und Umwelt Umweltmanagement Planung, Technik und Umwelt Abt. Umweltmanagement Hauptstraße 1-5 Neues Rathaus A-4041 Linz Für Rückfragen: Tel: +43 (0)732/7070-3973 Fax: +43 (0)732/7070-543973

Mehr

Planegger Förderprogramm zur Energieeinsparung und zur Nutzung erneuerbarer Energien

Planegger Förderprogramm zur Energieeinsparung und zur Nutzung erneuerbarer Energien Planegger Förderprogramm zur Energieeinsparung und zur Nutzung erneuerbarer Energien Kumulierbar mit Fördermittel vom Bund BAFA-Zuschüsse kfw-zuschüsse kfw-darlehen ACHTUNG! Antragstellung vor Auftragserteilung

Mehr

Datum: 01.04.2009 und andere Organisationen

Datum: 01.04.2009 und andere Organisationen An alle mit uns in Verbindung stehenden Berater, Kammern, Verbände, Ministerien Datum: 01.04.2009 und andere Organisationen Sehr geehrte Damen und Herren, mit dem heutigen Rundschreiben erhalten Sie ergänzende

Mehr

Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft für die Gewährung von Zuwendungen zur Erhaltung und Pflege von Kulturdenkmalen

Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft für die Gewährung von Zuwendungen zur Erhaltung und Pflege von Kulturdenkmalen Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft für die Gewährung von Zuwendungen zur Erhaltung und Pflege von Kulturdenkmalen (VwV-Denkmalförderung) Vom 26. November 2012 - Az.: 93-2552.1/6

Mehr

ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude

ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude Gültig bis: 30.09.2020 1 Gebäude Gebäudetyp Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude Baujahr Anlagentechnik Anzahl Wohnungen Gebäudenutzfläche (A N ) freistehendes Mehrfamilienhaus 1968 2007 40 2.766,0 m² Erneuerbare

Mehr

I N F O S e r v i c e

I N F O S e r v i c e Sie planen eine schrittweise energetische Modernisierung Ihrer Immobilie und beabsichtigen, hierbei die KfW-Förderung für Einzelmaßnahmen gemäß KfW-Programm 151, 152, 430 in Anspruch zu nehmen? Damit die

Mehr

PROFITIEREN SIE DAVON!

PROFITIEREN SIE DAVON! SIcHERHEIT FüR SIE UND IHR ZUHAUSE KfW-ZUSCHÜSSE FÜR EINBRUCHSCHUTZ PROFITIEREN SIE DAVON! Seit November 2015 fördert die KfW-Bankengruppe auch Einzelmaßnahmen zum Schutz gegen Einbruch. Haus- und Wohnungseigentümer

Mehr

Förderinitiative Wohnen, Umwelt, Wachstum Anpassung der Förderbedingungen

Förderinitiative Wohnen, Umwelt, Wachstum Anpassung der Förderbedingungen An alle mit uns in Verbindung stehenden Berater, Kammern, Verbände, Ministerien und andere Organisationen Datum: 02.10.2007 Sehr geehrte Damen und Herren, Informationen und Hinweise erhalten Sie heute

Mehr

Förderung von elektrisch betriebenen Fahrzeugen Merkblatt für Anträge nach der Richtlinie zur Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen

Förderung von elektrisch betriebenen Fahrzeugen Merkblatt für Anträge nach der Richtlinie zur Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Förderung von elektrisch betriebenen Fahrzeugen Merkblatt für Anträge nach der Richtlinie zur Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Umweltbonus) vom 29.06.2016 Förderung von elektrisch

Mehr

ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude

ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude gemäß den 6 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV) Gültig bis: 05.07.0 Gebäude Gebäudetyp Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude Baujahr Anlagentechnik ) Anzahl Wohnungen Gebäudenutzfläche

Mehr

Antragsberechtigt sind Träger von Investitionsmaßnahmen an selbst genutzten, vermieteten oder angemieteten Wohngebäuden oder Wohnräumen.

Antragsberechtigt sind Träger von Investitionsmaßnahmen an selbst genutzten, vermieteten oder angemieteten Wohngebäuden oder Wohnräumen. 2. Neufassung Richtlinie Förderprogramm zur energetischen Sanierung und Maßnahmen zur Energieeinsparung in Wohngebäuden und Wohnungen in der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen 1. Förderzweck 1.1 Die

Mehr

& zu weiteren Fördermitteln

& zu weiteren Fördermitteln Merkblatt zur Rechnungsstellung, zur Umsatzsteuer & zu weiteren Fördermitteln in den Fördermodulen 2 und 3 der Richtlinie Energieberatung und Energieeffizienz-Netzwerke für Kommunen und gemeinnützige Organisationen

Mehr

Amt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken Ländliche Entwicklung in Bayern

Amt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken Ländliche Entwicklung in Bayern Amt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken Ländliche Entwicklung in Bayern Energetische Gebäudesanierung im Rahmen der Dorferneuerung und weiterführende Beratungsangebote Diplom Geographin Eva Gerdenitsch

Mehr

Energiesparrichtlinie der Ortsgemeinde Schnorbach. vom..

Energiesparrichtlinie der Ortsgemeinde Schnorbach. vom.. Energiesparrichtlinie der Ortsgemeinde Schnorbach vom.. Präambel Die Ortsgemeinde hat sich zum Ziel gesetzt, den Energieverbrauch in der Ortsgemeinde zu senken. Diese Ziele dienen dazu wertvolle Ressourcen

Mehr

Jetzt zahlt sich Dämmen mit LINITHERM 5-fach aus!

Jetzt zahlt sich Dämmen mit LINITHERM 5-fach aus! Jetzt zahlt sich Dämmen mit LINITHERM 5-fach aus! + Zuschuss von der KfW bis 5.000 Euro (für Einzelmaßnahmen, bei der KfW vor Beginn der Maßnahme zu beantragen Stand 2/2013) + Gewinn durch weniger Kosten

Mehr

Sie wollen an der Kostenschraube drehen.

Sie wollen an der Kostenschraube drehen. Sie wollen an der Kostenschraube drehen. Wir öffnen Ihnen die Tür. CO 2 -GEBÄUDESANIERUNGS PROGRAMM: ZUSCHUSS-VARIANTE. WIR FÖRDERN IHR UMWELTBEWUSSTSEIN. Wer als privater Wohneigentümer Investitionen

Mehr

Übersicht über staatliche Förderungen

Übersicht über staatliche Förderungen Übersicht über staatliche Förderungen Aktuelle Informationen zum Marktanreizprogramm 2010 Anwendungsbereiche Energieträger Mehrfamilienhäuser Gewerbe/ Industrie Solar Gas Biomasse Einfamilienhäuser Nahwärmenetze

Mehr

Energetische Gebäudesanierung

Energetische Gebäudesanierung Energetische Gebäudesanierung Handwerk hat grünen Boden mit Ökologie schwarze Zahlen schreiben Grimma, 18. Mai 2009 Umwelt- und Transferzentrum Umwelt- und Transferzentrum ist eine Abteilung der Handwerkskammer

Mehr