Die Limited eine geeignete Rechtsform für Existenzgründer?

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Die Limited eine geeignete Rechtsform für Existenzgründer?"

Transkript

1 MERKBLATT Recht / Steuern Die Limited eine geeignete Rechtsform für Existenzgründer? Ihr Ansprechpartner Tel. Assessor Tobias Hoffmann t.hoffmann@bayreuth.ihk.de Datum/Stand März EINFÜHRUNG 2. EUGH HAT WEG ZUR LIMITED FREI GEMACHT 3. VIELE MÄRCHEN RANKEN UM DIE LIMITED 4. WO WIRD DIE LIMITED REGISTRIERT? 5. ORGANE DER LIMITED 6. GRÜNDUNGSKOSTEN - FOLGEKOSTEN? 7. HAFTUNGSRISIKEN 8. STEUERVORTEILE? 9. MARKETINGVORTEIL DURCH EINE LIMITED? 10. BUNDESREGIERUNG WARNT VOR RISIKEN BEI DER LIMITED -Seite 1 von 9- Postanschrift: Bayreuth Büroanschrift: Bahnhofstraße Bayreuth

2 1. EINFÜHRUNG Die englische Private Company Limited by Shares, kurz "Limited" oder noch kürzer "Ltd." ist eine Rechtsform, die sich international bewährt hat und international operierenden Unternehmen interessante Perspektiven bietet. Nachdem die europäische Rechtsprechung den Zugang zu einer Limited für deutsche Unternehmer erleichtert hat, ist es in den vergangenen Jahren zu einem rasanten Anstieg der Gründungszahlen gekommen. Interessant für viele Gründer war besonders, dass zur Gründung einer Limited kein gesetzlich vorgegebenes Mindeststammkapital aufgebracht werden muss und die Limited, ähnlich einer deutschen GmbH, eine Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen bietet. Seit der Einführung der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) am , umgangssprachlich auch "Mini-GmbH" genannt, sind Limited-Neugründungen jedoch stark eingebrochen. Die neue Gesellschaftsform ist speziell an Gründer adressiert, die wenig Startkapital benötigen und kann theoretisch schon mit einem Euro Stammkapital gegründet werden. Mitte 2010 wurden bereits über Mini-GmbH's geründet, spiegelbildlich sind die Limited-Gründungen zurückgegangen. In diesem Merkblatt wird der Frage nachgegangen, ob die Limited für Existenzgründer, die ausschließlich in Deutschland tätig werden wollen, eine sinnvolle Alternative zur GmbH, bzw. UG (haftungsbeschränkt) ist. 2. EUGH HAT WEG ZUR LIMITED FREI GEMACHT Seit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) in Sachen "Centros", "Überseering" und zuletzt "Inspire Art" vom 30. September 2003 ist geklärt, dass die englische Limited auch dann in Deutschland als Gesellschaft rechtlich voll anerkannt werden muss, wenn deutsche Unternehmer diese nur deshalb gründen, um deutsches Gründungsrecht zu umgehen. Der EuGH hat mit seinem Urteil die Niederlassungsfreiheit in den europäischen Mitgliedsstaaten aufgewertet und damit deutschen Existenzgründern die Verwendung der Limited ermöglicht. -Seite 2 von 9- Postanschrift: Bayreuth Büroanschrift: Bahnhofstraße Bayreuth

3 3. VIELE MÄRCHEN RANKEN UM DIE LIMITED Die Limited wurde anfangs in der Werbung unkritisch als billige Alternative zur deutschen GmbH dargestellt. Plakativ hervorgehoben wurden vermeintliche Vorzüge gegenüber der GmbH wie: "Haftungsbeschränkung ohne Stammkapital", "einfache, billige Gründung", "einfaches Gesellschaftsrecht", "Steuervorteile" usw. Viele Existenzgründer mussten aber die Erfahrung machen, dass die angepriesenen Vorteile falsch waren, bzw. von Nachteilen der englischen Rechtsform überlagert wurden. 4. WO WIRD DIE LIMITED REGISTRIERT? Die Limited wird nach englischem Recht gegründet und im englischen Handelsregister eingetragen. Die Gründung einer Limited in England wird von zahlreichen Beratern als Dienstleistung angeboten. Es ist nicht möglich, eine Limited im deutschen Handelsregister eintragen zu lassen. Um in Deutschland tätig werden zu dürfen, muss die Limited in Deutschland Gewerbe anmelden und eine Zweigniederlassung in das Handelsregister eintragen lassen. 5. ORGANE DER LIMITED Die Limited ist wie die GmbH / UG eine juristische Person, die erst durch ihre Organe handlungsfähig wird. Sie hat drei Organe: die directors (im Folgenden: Geschäftsführer), einen dem deutschen Recht unbekannten secretary und members (die Gesamtheit der Gesellschafter). Entgegen einer früher verbreiteten Ansicht ist die Limited nicht geeignet, die deutsche Gewerbeordnung zu umgehen: Personen, die in Deutschland nach 6 GmbHG nicht Geschäftsführer einer GmbH sein können, z.b. wegen eines Gewerbeverbotes, dürfen sich auch nicht als Geschäftsführer einer Limited-Zweigniederlassung betätigen. Das Handelsregistergericht kann die Eintragung einer Zweigniederlassung in das Handelsregister bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes verweigern. Der secretary ist vergleichbar mit einem Schriftführer oder Leiter einer Geschäftsstelle und nimmt verantwortungsvolle rechtliche Aufgaben wahr. Er ist etwa verantwortlich für den ordnungsgemäßen Ablauf der Gesellschafterversammlung, die ordnungsgemäße Führung der Protokollbücher und Register der Gesellschaft und Handelsregisteranmeldungen. Da diese Tätigkeit eine gewisse Qualifikation und gute englische Rechtskenntnisse voraussetzt, wird dieses Amt in der Praxis oft von im Gesellschaftsrecht spezialisierten Rechtsanwälten ausgeübt. -Seite 3 von 9- Postanschrift: Bayreuth Büroanschrift: Bahnhofstraße Bayreuth

4 6. GRÜNDUNGSKOSTEN - FOLGEKOSTEN? Die Behauptung, dass die Gründung einer Limited mit weniger Kosten und Aufwand verbunden ist, als die Gründung einer GmbH, ist angreifbar. Seit Einführung der neuen UG können angebliche Kostenvorteile jedenfalls nicht mehr als Argument zugunsten einer Limited vorgetragen werden. Auf jeden Fall sollten laufende Verwaltungskosten und mögliche Folgekosten bei der Limited genau geprüft werden. Im Folgenden wird ein Überblick über wichtige Rechnungsposten gegeben, mit denen kalkuliert werden muss: Die Limited kennt kein zwingendes gesetzliches Mindeststammkapital. Häufig wird das autorised capital auf 100 englische Pfund festgelegt. Die Schlussfolge, eine Limited komme ohne Mindestkapital aus, ist jedoch problematisch. Denn ohne Kapitalausstattung sind die Überlebenschancen am Markt gering, das Insolvenzrisiko dagegen entsprechend hoch. Die Gründung einer Limited ist günstig. Notarkosten fallen keine an. Bei der Eintragung innerhalb von einem Tag fallen etwa 75 Euro, innerhalb von einer Woche ca. 30 Euro an Gebühren an. Hinzu kommen die Honorare für die Leistungen der Unternehmensberater, welche die Limited in England gründen. Je nach Anbieter und Umfang der Dienstleistung bewegen sich diese Kosten zwischen ca. 300 und 700 Euro. Der Umfang und die Laufzeit des Dienstleistungsangebotes sollte bei einem "Komplettpaket" genau geprüft werden. Wird etwa nur eine Standartsatzung zur Verfügung gestellt, fehlt der Zuschnitt auf die individuellen Bedürfnisse der Beteiligten. Eine zusätzliche professionelle Beratung und der Entwurf einer maßgeschneiderten Satzung verursachen zusätzliche Kosten. Regelmäßig wiederkehrende Kosten fallen für die Bezahlung des zwingend vorgesehenen secretary an. Der secretary ist neben dem director ein Pflichtorgan in der Limited. Da für diese Tätigkeit gute englische Rechtskenntnisse erforderlich sind, werden in der Praxis häufig qualifizierte Rechtsanwälte für das Amt eingesetzt (siehe Ziff. 5). Weitere laufende Verwaltungskosten entstehen durch das registered office, welches in England unterhalten werden muss. In diesem Büro sind die wesentlichen Dokumente (z. B. für die Buchhaltung) aufzubewahren und Klagen zuzustellen. Eine bloße Briefkastenadresse ist nicht ausreichend, da im registred office bestimmte Unterlagen aufbewahrt und teilweise für die Anteilseigner und die Öffentlichkeit bereit gehalten werden müssen, so z. B. das Anteilseignerverzeichnis, ein Verzeichnis der Anteile der Geschäftsführer, das Protokollbuch der Gesellschafterversammlungen usw. Neben -Seite 4 von 9- Postanschrift: Bayreuth Büroanschrift: Bahnhofstraße Bayreuth

5 der Miete muss daher gegebenenfalls auch mit Kosten für Personal und einer Postweiterleitung gerechnet werden. In England muss jede Limited spätestens 22 Monate nach ihrer Gründung und danach jährlich ihren account (Jahresabschluss) beim englischen Register einreichen. Die Rechnungslegung der Limited richtet sich nach englischem Recht, den UK-GAAP, mit Erleichterungen für kleine Unternehmen. Daneben müssen auch im deutschen Handelsregister der Zweigniederlassung die Unterlagen der Rechnungslegung der ausländischen Kapitalgesellschaft offen gelegt werden. Weitere Kosten entstehen dadurch, dass die Zweigniederlasung in Deutschland im Handelsregister eingetragen werden muss. Das deutsche Handelsregister kann die Anmeldung zum Handelsregister mit Zwangsgeld durchsetzen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass Übersetzungskosten für die englischen Gründungsunterlagen entstehen und Kosten für die notarielle Beglaubigung und Handelsregistereintragung anfallen. Bei den örtlichen Handelsregistern weicht die Eintragungspraxis voneinander ab. Zusätzliche Kosten fallen bei der Steuererklärung an, da diese nicht nur in Deutschland, sondern in jedem Fall auch in England eingereicht werden muss. Die Rechtsberatung einer Limited kann teuer werden, insbesondere wenn englisches Recht anzuwenden ist. Rechtsfragen im Zusammenhang mit dem Gesellschaftsstatut der Limited richten sich regelmäßig nach englischem Gesellschaftsrecht, etwa wann welche Beschlüsse zu fassen sind, unter welchen Bedingungen der Geschäftsführer das Wettbewerbsverbot verletzt, in welchen Fällen ein Mitgesellschafter hinausgekündigt werden kann, welche Abfindung zu zahlen ist und wann aufgrund einer Pflichtverletzung gehaftet wird. Entgegen mancher Behauptung ist das englische Recht kompliziert und schwer zu übersehen. Anders als die deutsche GmbH, die im GmbH-Gesetz geregelt ist, gibt es in England kein einheitliches Limited-Gesetz. Regelungen zur Limited sind in verschiedenen Gesetzestexten enthalten, daneben gilt das englische case law (Fallrecht). Die Rechtsberatung einer Limited erfordert deshalb einen in englischen Rechtsfragen und in der englischen Sprache versierten Fachmann. Hierbei muss mit einem entsprechend hohen Honorar gerechnet werden. Eine Kostenfalle droht bei einem Rechtsstreit mit internationalem Bezug. Wenn ein deutsches Gericht englisches Recht anwenden muss, können kostenträchtige Gutachten zur englischen Rechtslage erforderlich werden. Hohe Kosten können auch entstehen, wenn der Gerichtsstand in England liegt und dort prozessiert werden muss. Zu- -Seite 5 von 9- Postanschrift: Bayreuth Büroanschrift: Bahnhofstraße Bayreuth

6 dem schließen Rechtsschutzversicherungen Ihre Versicherungsleistungen regelmäßig für den Fall internationaler Rechtsstreitigkeiten aus. 7. HAFTUNGSRISIKEN Grundsätzlich ist bei der Limited - wie bei der GmbH / UG - die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Doch auch bei der Limited tragen die Geschäftsführer als Vertretungsorgan der Gesellschaft das Risiko, wegen der Verletzung von Sorgfaltspflichten oder bei Gesetzesverstößen persönlich zu haften. Die Haftungsrisiken für die Geschäftsführer einer Limited, die sich ausschließlich in Deutschland betätigen, sind vielfältig. Problematisch ist dabei, dass die deutschen Gerichte bei der Beurteilung von Haftungstatbeständen oft juristisches Neuland betreten. Häufig ist unklar, ob deutsches und/oder englisches Recht angewendet werden darf. Die derzeit noch bestehende rechtliche Grauzone bedeutet für Geschäftsführer daher ein schlecht kalkulierbares privates Haftungsrisiko. Der Limited-Director muss, wie der Geschäftsführer einer GmbH, die dreiwöchige Insolvenzantragspflicht aus 15a InsO beachten. Wird die Insolvenzantragspflicht überschritten, kann eine persönliche Haftung wegen Insolvenzverschleppung und Eingehungsbetrug entstehen. Die Antragspflicht entsteht nach Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung. Wegen dem fehlenden Kapital bei der Ein-Pfund-Limited kann die Insolvenzantragspflicht schnell vorliegen, daher sollten die Geschäftsführer regelmäßig prüfen, ob ein Insolvenzgrund vorliegt. Nach britischem Recht besteht eine Haftung nach den Grundsätzen der wrongful trading rule. Demnach haftet ein Direktor nach Eröffnung eines Insolvenzverfahren, wenn er wusste oder hätte wissen müssen, dass eine vernünftige Chance besteht, die Insolvenz der Gesellschaft zu vermeiden, und er nicht jeden Schritt unternommen hat, um die Nachteile für die Gläubiger zu minimieren. Die Haftung nach dem Gesichtspunkt des wrongful trading kann früher einsetzen als die Haftung des Geschäftsführers einer GmbH wegen Versäumung der Insolvenzantragspflicht. Die Feststellung, wann ein Geschäftsführer die drohende Insolvenz der Gesellschaft vorhersehen musste, ist schwierig zu beantworten. Die Vorhersehbarkeit der Insolvenz kann möglicherweise schon ab der Gründung bestehen, wenn die Gesellschaft eindeutig unterkapitalisiert ist. -Seite 6 von 9- Postanschrift: Bayreuth Büroanschrift: Bahnhofstraße Bayreuth

7 Weiter existieren die Haftungsregelungen des fraudulent trading, wonach ein Geschäftsführer haftbar ist, wenn eine Insolvenz naht und nachgewiesen werden kann, dass er entgegen den Gläubigerinteressen handeln wollte. Ein Fall der Durchgriffshaftung ist unter dem Begriff "piercing the corporate veil" bekannt. Danach setzt die Haftung ein, wenn nachgewiesen werden kann, dass die Errichtung einer Private Limited Company als bloße Fassade zur haftungsrechtlichen Abschirmwirkung diente. Durch Urteil kann einem Geschäftsführer ein Berufsverbot verhängt werden. Die Gründe für eine solche Disqualifizierung sind vielfältig, unter anderem zählen hierzu der Missbrauch von Gesellschaftsvermögen, die Missachtung der Gesellschaftsinteressen, die zu einer Schädigung der Gläubiger führen, betrügerische Handlungen im Zusammenhang mit einer Insolvenz und Straftaten. Im englischen Rechtssystem kommt der Publizität eine stärkere Bedeutung als im deutschen Recht zu. Die erhöhte Publizität ist aus Gläubigerschutzgründen quasi das Gegengewicht zum fehlenden gesetzlichen Mindeststammkapital. Daher werden Verstöße gegen die Frist zur Einreichung von Jahresabschlüssen in England streng geahndet: Wird die Einreichungspflicht von Jahresabschlüssen versäumt, kann das Companies House gegen den Geschäftsführer sofort eine Art Bußgeld verhängen, dass sich mit jedem Tag der Verzögerung linear erhöht. Daneben wird ein Bescheid versendet, demzufolge innerhalb von 14 Tagen ordnungsgemäße Jahresabschlüsse einzureichen sind. Bei Verstoß kann ein Gericht auf Antrag des Companies House, der Gesellschafter oder der Gläubiger eine erneute Aufforderung zustellen. Wird auch diese ignoriert, kann dies als Missachtung des Gerichts mit Geld- oder sogar Haftstrafe geahndet. Bei beharrlichen Verstößen gegen Publizitätsvorschriften, etwa wenn innerhalb von 5 Geschäftsjahren dreimal nach Ablauf der Einreichungspflicht vom Companies House zur Einreichung oder Nachbesserung aufgefordert wurde, droht dem Geschäftsführer die Disqualifizierung (siehe vorangegangenen Punkt). Auch die Gesellschaft kann Bußgelder für die verspätet eingereichten Jahresabschlüsse erhalten, die je nach Verspätung zwischen 100 und betragen. Als letzte Konsequenz droht der Gesellschaft die Löschung aus Register. Diese Amtslöschung bewirkt, dass das in England belegene Vermögen der englischen Krone zufällt und die Limited ihre Rechtsfähigkeit verliert. -Seite 7 von 9- Postanschrift: Bayreuth Büroanschrift: Bahnhofstraße Bayreuth

8 Zugleich verliert der Geschäftsführer sein Amt mit der Folge, dass er auch nicht mehr für die Zweigniederlassung in Deutschland handeln kann. Mangels Vertretungsmacht haftet der ehemalige Geschäftsführer daher für weitere Handlungen im Namen der gelöschten Gesellschaft unbeschränkt persönlich. 8. STEUERVORTEILE? Ein Limited, die nur in Deutschland tätig wird, bringt keine steuerlichen Vorteile gegenüber einer GmbH / UG (haftungsbeschränkt). Gewinne einer ausschließlich in Deutschland tätigen Limited unterliegen der deutschen Besteuerung, d. h. es fallen für alle in Deutschland erzielten Gewinne Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer an. Folglich ergibt sich auf dieser Ebene kein Unterschied zur Besteuerung einer deutschen GmbH / UG. Auch auf Gesellschafterebene gelten in steuerlicher Hinsicht dieselben Regeln wie bei einer GmbH / UG. Werden Gewinne an in Deutschland wohnhafte natürliche Personen ausgeschüttet, führen diese beim Anteilseigner zu Einkünften aus Kapitalvermögen und unterliegen der Kapitalertragsteuer in Höhe von 20 Prozent des ausgeschütteten Gewinns. Beim Anteilseigner unterliegt die Gewinnausschüttung dem so genannten Halbeinkünfteverfahren, d. h., die Ausschüttung unterliegt zur Hälfte der Einkommensteuer. Die einbehaltene Kapitalertragsteuer wird hierbei auf die Einkommensteuer angerechnet. Die Besteuerung entspricht somit auch auf Gesellschafterebene derjenigen der GmbH / UG. Daneben unterliegt das Gehalt, das der in Deutschland wohnhafte Gesellschafter für seine Tätigkeit von der Limited erhält, in Deutschland der Besteuerung als Einkünfte aus nicht selbständiger Tätigkeit. Für die Gewinnermittlung muss die nach britischen Bilanzierungsregeln (UK-GAAP) erstellte Bilanz (s. o.) für die Besteuerung in Deutschland in eine deutsche Steuerbilanz übergeleitet werden. Auch wenn die Limited keine geschäftlichen Transaktionen in oder von Großbritannien aus vornimmt, muss sie wegen ihres englischen Satzungssitzes beim britischen Finanzamt eine Steuererklärung abgeben. 9. MARKETINGVORTEIL DURCH EINE LIMITED? Die Abwägung pro/contra Limited sollte auch mit einbeziehen, wie die Limited auf dem deutschen Markt wahrgenommen wird. Ein Beispiel: Viele Banken lehnen es ab, für die Limited ein Konto zu eröffnen. Kredite werden allenfalls dem Limited-Gründer persönlich gegeben, -Seite 8 von 9- Postanschrift: Bayreuth Büroanschrift: Bahnhofstraße Bayreuth

9 der das Geld dann an die Limited weiterreichen kann. Hintergrund dafür ist die Sorge mancher Banken, dass der Limited-Direktor im Krisenfall "untertaucht". Grundsätzlich sollte deshalb geprüft werden, ob die Limited gegenüber der GmbH / UG unter Marketinggesichtspunkten einen Vor- oder Nachteil bietet. Ist die Limited bei Ihren Kunden/Vertragspartnern so bekannt wie die GmbH / UG - oder erweckt diese eher Misstrauen? Ist es in Ihrer Branche ein Imagevorteil, wenn Sie in der Rechtsform einer Limited auftreten? Kann es bei einer Ausschreibung zu Wettbewerbsnachteilen gegenüber einer GmbH / UG kommen? Welches Vertrauen setzen Vertragspartner in eine Limited ohne Kapital? Oder einmal anders herum - wie würden Sie sich verhalten, wenn Ihr Vertragspartner eine Limited ist? 10. BUNDESREGIERUNG WARNT VOR RISIKEN BEI DER LIMITED Die Bundesregierung hat sich auf die Anfrage von Abgeordneten und der Fraktion der FDP kritisch zu Auswirkungen und Problemen der Private Limited Companies in Deutschland geäußert und warnt vor Haftungsrisiken. Daneben warnt die Regierung insbesondere vor den Werbeaussagen zu dieser Rechtsform: "Nach dem Eindruck der Bundesregierung wird bei der Werbung für die Gründung einer Limited der Umstand, dass nach englischem Recht kein Mindeststammkapital aufgebracht werden muss, häufig in den Vordergrund gestellt und als angeblicher Vorteil gegenüber dem Kapitalerfordernis bei der GmbH hervorgehoben. Dabei wird aber bewusst verschwiegen, dass es sich bei dem Stammkapital nicht um einen Haftungsfonds, sondern um Investitionskapital handelt, das ein junges Unternehmen ohnehin benötigt." Hinweis: Dieses Merkblatt soll als Service Ihrer Kammer nur erste Hinweise geben und erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl es mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurde, kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung der IHK Stuttgart. -Seite 9 von 9- Postanschrift: Bayreuth Büroanschrift: Bahnhofstraße Bayreuth

Die Limited - Wahl einer ausländischen Gesellschaftsform als Alternative zur deutschen GmbH?

Die Limited - Wahl einer ausländischen Gesellschaftsform als Alternative zur deutschen GmbH? Die Limited - Wahl einer ausländischen Gesellschaftsform als Alternative zur deutschen GmbH? 1. Einführung Die englische Private Company Limited by Shares, kurz "Limited" oder noch kürzer "Ltd." ist eine

Mehr

Wahl der Rechtsform. Allgemeines GESELLSCHAFTSRECHT - GR01

Wahl der Rechtsform. Allgemeines GESELLSCHAFTSRECHT - GR01 GESELLSCHAFTSRECHT - GR01 Stand: November 2008 Ihr Ansprechpartner Ass. Georg Karl E-Mail georg.karl@saarland.ihk.de Tel. (0681) 9520-610 Fax (0681) 9520-689 Wahl der Rechtsform Allgemeines Die Entscheidung

Mehr

Pflichten und Risiken einer englischen Limited

Pflichten und Risiken einer englischen Limited Pflichten und Risiken einer englischen Limited Wichtige Tipps für Unternehmer und Existenzgründer Januar 2015 Industrie- und Handelskammer zu Schwerin Graf-Schack-Allee 12, 19053 Schwerin Tel.: 0385 5103

Mehr

Ausgangslage. wegen Niederlassungsfreiheit (Art. 43 und 48 EGV) ist Rechtsfähigkeit anderer EU- Gesellschaften zu achten

Ausgangslage. wegen Niederlassungsfreiheit (Art. 43 und 48 EGV) ist Rechtsfähigkeit anderer EU- Gesellschaften zu achten Ausgangslage Eröffnung des Wettbewerbs zwischen den nationalen Gesellschaftsformen: Urteile des EuGH in den Rechtssachen Centros (9.3.1999) Überseering (5.11.2002) Inspire Art (30.9.2003) wegen Niederlassungsfreiheit

Mehr

Rechtliche Fragen klären

Rechtliche Fragen klären Welche Tätigkeiten unterliegen der Gewerbeordnung? Voraussetzungen, um einen Gewerbeschein zu bekommen allgemeine Voraussetzungen 1/3 Voraussetzungen, um einen Gewerbeschein zu bekommen besondere Voraussetzungen

Mehr

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR, BGB-Gesellschaft)

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR, BGB-Gesellschaft) MERKBLATT Recht / Steuern Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR, BGB-Gesellschaft) Ihr Ansprechpartner E-Mail Tel. Assessor Tobias Hoffmann t.hoffmann@bayreuth.ihk.de 0921 886-225 Datum/Stand Januar

Mehr

Günter Seefelder. Wie Sie einen Gesellschaftsvertrag für eine GmbH aufsetzen. interna. Ihr persönlicher Experte

Günter Seefelder. Wie Sie einen Gesellschaftsvertrag für eine GmbH aufsetzen. interna. Ihr persönlicher Experte Günter Seefelder Wie Sie einen Gesellschaftsvertrag für eine GmbH aufsetzen interna Ihr persönlicher Experte Inhalt Teil I die GmbH im Überblick 1. Die GmbH im Überblick............................. 7

Mehr

Presse- mitteilung J A H R E S A B S C H L Ü S S E B I S E N D E 2 0 1 3. Bundesamt für Justiz verhängt Ordnungsgelder

Presse- mitteilung J A H R E S A B S C H L Ü S S E B I S E N D E 2 0 1 3. Bundesamt für Justiz verhängt Ordnungsgelder Pressestelle Presse- mitteilung HAUSANSCHRIFT POSTANSCHRIFT ANSPRECHPARTNER Adenauerallee 99-103, 53113 Bonn 53094 Bonn Pressesprecher Thomas W. Ottersbach TEL +49 228 99 410-4444 FAX +49 228 99 410-5050

Mehr

Firma, fertig, los! - Noch heute zur neuen Gesellschaft. Zur AG oder GmbH

Firma, fertig, los! - Noch heute zur neuen Gesellschaft. Zur AG oder GmbH Firma, fertig, los! - Noch heute zur neuen Gesellschaft Zur AG oder GmbH Die FORATIS AG Sicherheit, Professionalität, Fachkompetenz Die FORATIS AG steht als Tochter der FORIS AG für juristische Kompetenz.

Mehr

Ihr Ansprechpartner E-Mail Tel. Assessor Tobias Hoffmann t.hoffmann@bayreuth.ihk.de 0921 886-225

Ihr Ansprechpartner E-Mail Tel. Assessor Tobias Hoffmann t.hoffmann@bayreuth.ihk.de 0921 886-225 MERKBLATT Recht / Steuern Errichtung einer Limited Ihr Ansprechpartner E-Mail Tel. Assessor Tobias Hoffmann t.hoffmann@bayreuth.ihk.de 0921 886-225 Datum/Stand Januar 2014 Dieses Merkblatt informiert Sie

Mehr

Errichtung der *** Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) mit dem Sitz in ***

Errichtung der *** Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) mit dem Sitz in *** URNr. / 2008 vom ***.2008 Errichtung der *** Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) mit dem Sitz in *** Am *** zweitausendacht ist vor mir, - ***.2008 - an der Geschäftsstelle in *** anwesend: ***

Mehr

Jeder Unternehmer ist deshalb gut beraten, die angegebenen Kriterien eingehend zu prüfen und sich im persönlichen Gespräch beraten zu lassen.

Jeder Unternehmer ist deshalb gut beraten, die angegebenen Kriterien eingehend zu prüfen und sich im persönlichen Gespräch beraten zu lassen. MERKBLATT Existenzgründung und Unternehmensförderung GESELLSCHAFTSFORMEN IM ÜBERBLICK Eine Unternehmensgründung bewegt sich inmitten einer Fülle von gesetzlichen Vorschriften, die es nicht immer leicht

Mehr

Bestellformular GründerSet GmbH

Bestellformular GründerSet GmbH Gründungsunterlagen zur GmbH einmalig 199 Euro Netto einmalig 236,81 Euro Brutto Drei anwaltlich geprüfte Mustervorlagen zur weiteren Verwendung in unterschiedlichen Ausführungen (Ein-Personen-GmbH, Mehr-Personen-GmbH)

Mehr

Auch eine limited hat Pflichten

Auch eine limited hat Pflichten Auch eine limited hat Pflichten Durch die EuGH-Entscheidungen Centros (EuGH, Urteil v. 09.02.1999, Rs. C-212/97), bzw. Überseering (EuGH, Urteil v. 05.11.2002, Rs. C-208/00) ist die bisher in Deutschland

Mehr

Die englische private limited Company versus deutsche GmbH

Die englische private limited Company versus deutsche GmbH Die englische private limited Company versus deutsche GmbH von Patrick Gageur Diplom-Wirtschaftsjurist (FH) Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis V XI XV 1. Kapitel

Mehr

DIE LIMITED (LTD.) Rechtsformen von Unternehmen. Medien- und Arbeitsrecht WiSe 2015/2016 Universität Eichstätt-Ingolstadt Lisa Tünnermann

DIE LIMITED (LTD.) Rechtsformen von Unternehmen. Medien- und Arbeitsrecht WiSe 2015/2016 Universität Eichstätt-Ingolstadt Lisa Tünnermann DIE LIMITED (LTD.) Rechtsformen von Unternehmen Medien- und Arbeitsrecht WiSe 2015/2016 Universität Eichstätt-Ingolstadt Lisa Tünnermann 1. Begriff der Limited (Ltd.) Limited / Limited Company by Shares

Mehr

DIE QUAL DER WAHL: WELCHE RECHTSFORM PASST ZU MIR

DIE QUAL DER WAHL: WELCHE RECHTSFORM PASST ZU MIR I. STEUERLICHE ÜBERLEGUNGEN 1. Die Gewinne von Kapitalgesellschaften und ihren Gesellschaftern werden jeweils gesondert besteuert. Die Besteuerung bei den Gesellschaftern erfolgt erst nach Gewinnausschüttung.

Mehr

Es gilt das gesprochene Wort!

Es gilt das gesprochene Wort! Vortrag von Frau Justizministerin Uta-Maria Kuder anlässlich des Schweriner Wirtschaftsrechtstags 2008 der Industrie- und Handelskammer zu Schwerin zum Thema Die GmbH-Reform in der Praxis am 16. Oktober

Mehr

Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek:

Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek: Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek: Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek: Die Deutsche Bibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie;

Mehr

Rechtsformvergleich 2

Rechtsformvergleich 2 Rechtsformvergleich 2 (UG ) Zweck Förderung des Bedarf ihrer Mitglieder und/oder deren wirtschaftliche und/oder deren sozialen Tätigkeiten Kapitalgesellschaft zur Erreichung jedes gesetzlich zulässigen

Mehr

Inhalt. Vorwort... 11 Abkürzungsverzeichnis... 13

Inhalt. Vorwort... 11 Abkürzungsverzeichnis... 13 Vorwort... 11 Abkürzungsverzeichnis... 13 Kapitel 1: Der Unternehmer... 15 1.1. Was bedeutet der Begriff Unternehmen im Unternehmensrecht?... 15 1.2. Wie wird man Unternehmer im Sinne des UGB?... 16 1.3.

Mehr

Rechtsformwahl. Vortrag an der Bergischen Universität Wuppertal, 09. Dezember 2004. Dirk Fischer - Partner Wirtschaftsprüfer/Steuerberater

Rechtsformwahl. Vortrag an der Bergischen Universität Wuppertal, 09. Dezember 2004. Dirk Fischer - Partner Wirtschaftsprüfer/Steuerberater Vortrag an der Bergischen Universität Wuppertal, 09. Dezember 2004 Dirk Fischer - Partner Wirtschaftsprüfer/Steuerberater Leistungsspektrum Wirtschaftsprüfung Steuerberatung Consulting Corporate Finance

Mehr

Limited Company GESELLSCHAFTSRECHT GR29

Limited Company GESELLSCHAFTSRECHT GR29 GESELLSCHAFTSRECHT GR29 Stand: Oktober 2016 Ihr Ansprechpartner Ass. Georg Karl E-Mail georg.karl@saarland.ihk.de Tel. (0681) 9520-610 Fax (0681) 9520-689 Limited Company Die privat company Limited by

Mehr

M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer. Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform

M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer. Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform M U S T E R eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (1) Die Firma der Gesellschaft lautet: 1 Firma

Mehr

IHK-Merkblatt Stand: 04.11.2015

IHK-Merkblatt Stand: 04.11.2015 IHK-Merkblatt Stand: 04.11.2015 HINWEIS: Dieses Merkblatt soll als Service Ihrer IHK nur erste Hinweise geben und erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl es mit größter Sorgfalt erstellt

Mehr

Leseprobe aus "GmbH light" 2. Auflage März 2014

Leseprobe aus GmbH light 2. Auflage März 2014 Wichtige Inhalte eines Gesellschaftsvertrags sind: Firma (siehe Tz 2.2) und Sitz Gegenstand des Unternehmens Höhe des Grundkapitals (AG) bzw des Stammkapitals (GmbH) Die AG muss über ein Mindestkapital

Mehr

Gesellschaft für Förderung und Handel KG Sicher * Reell * Vertraulich

Gesellschaft für Förderung und Handel KG Sicher * Reell * Vertraulich Gründung einer (englischen) Limited Gesellschaft für Förderung und Handel KG Die private company limited by shares (Limited) ist eine Kapitalgesellschaft mit beschränkter Haftung auf Aktienbasis, bei der

Mehr

Automatenaufsteller/Aufstellen und Betrieb von Spielgeräten gewerberechtliche Voraussetzungen

Automatenaufsteller/Aufstellen und Betrieb von Spielgeräten gewerberechtliche Voraussetzungen Automatenaufsteller/Aufstellen und Betrieb von Spielgeräten gewerberechtliche Voraussetzungen Die von Ihnen gewählte Tätigkeit ist genehmigungspflichtig. Für die Ausübung der Tätigkeit benötigen Sie eine

Mehr

Steuerberater. Merkblatt. UK-Limited. Inhalt. Steffen Feiereis

Steuerberater. Merkblatt. UK-Limited. Inhalt. Steffen Feiereis Steuerberater Steffen Feiereis Merkblatt UK-Limited Inhalt 1 Welcome 2 Warum wächst die Diskussion um die 3 Voraussetzungen für eine GmbH- Gründung 4 Was hat sich am geltenden Recht geändert? 5 EuGH eröffnet

Mehr

Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) Handels- und Gesellschaftsrecht Dieses Dokument finden Sie unter www.ihk-berlin.de unter der Dok-Nr. 51952 Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) Inhalt: Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)... 1 1.

Mehr

Antrag auf Eintragung in das Vermittlerregister für natürliche Personen (bei OHG, KG, GbR die jeweiligen geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter)

Antrag auf Eintragung in das Vermittlerregister für natürliche Personen (bei OHG, KG, GbR die jeweiligen geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter) IHK Nordschwarzwald Recht / Steuern Dr.-Brandenburg-Str. 6 75173 Pforzheim Antrag auf Eintragung in das Vermittlerregister für natürliche Personen (bei OHG, KG, GbR die jeweiligen geschäftsführungsberechtigten

Mehr

Offenlegung von Jahresabschlüssen

Offenlegung von Jahresabschlüssen Offenlegung von Jahresabschlüssen Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie Unternehmensregister - EHUG vom 10.11.2006, BGBL 2006 I S. 2553 - Zum 01. Januar 2007 ist das

Mehr

Die erfolgreiche GmbH- Gründung

Die erfolgreiche GmbH- Gründung Prof. Dr. Claudia Ossola-Haring Die erfolgreiche GmbH- Gründung Haftungsaspekte in allen Gründungsphasen Kompaktwissen für GmbH - Berater Prof. Dr. Claudia Ossola-Haring Die erfolgreiche GmbH-Gründung

Mehr

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 16/943 16. Wahlperiode 30.08.06

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 16/943 16. Wahlperiode 30.08.06 SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 16/943 16. Wahlperiode 30.08.06 Bericht der Landesregierung Anwendung der Rechtsform "Non-Resident-Limited" durch Unternehmen in Schleswig-Holstein Drs. 16/862

Mehr

Vor- und Nachteile der GmbH

Vor- und Nachteile der GmbH GmbH oder Limited? GmbH oder Limited? Diese Frage stellen sich viele Existenzgründerinnen und gründer, die durch die Rechtsform ihres Unternehmens ihre Haftung beschränken wollen. Hierzulande rühren spezialisierte

Mehr

Die englische Ltd. in deutscher Insolvenz

Die englische Ltd. in deutscher Insolvenz Tobias Wilms Die englische Ltd. in deutscher Insolvenz Nach Centros, Überseering und Inspire Art Nomos Inhaltsverzeichnis Problemstellung 15 Allgemeiner Teil 21 A. Die Rechtsform private limited Company

Mehr

Das Haftungsrisiko im Gesellschaftsrecht

Das Haftungsrisiko im Gesellschaftsrecht Das Haftungsrisiko im Gesellschaftsrecht Die Gesellschaftsformen im Überblick Personengesellschaften Mischform Kapitalgesellschaften GbR OHG KG GmbH & Co. KG GmbH Limited UG haftungdbeschränkt I. Die Gesellschaft

Mehr

M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer. Steuerberatungsgesellschaft und Rechtsanwaltsgesellschaft in der

M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer. Steuerberatungsgesellschaft und Rechtsanwaltsgesellschaft in der M U S T E R eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Steuerberatungsgesellschaft und Rechtsanwaltsgesellschaft in der Rechtsform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung 1 Firma und Sitz

Mehr

Wir bieten deutschen Unternehmen, die Informationen über ihre britischen Geschäftspartner wünschen, verschiedene Auskunftsarten an:

Wir bieten deutschen Unternehmen, die Informationen über ihre britischen Geschäftspartner wünschen, verschiedene Auskunftsarten an: Auskunftsbedingungen Wir bieten deutschen Unternehmen, die Informationen über ihre britischen Geschäftspartner wünschen, verschiedene Auskunftsarten an: Bestätigung für die Klagezustellung Wenn Sie einer

Mehr

Die Errichtung einer selbständigen Zweigniederlassung

Die Errichtung einer selbständigen Zweigniederlassung MERKBLATT Recht / Steuern Die Errichtung einer selbständigen Zweigniederlassung Ihr Ansprechpartner E-Mail Tel. Assessor Tobias Hoffmann t.hoffmann@bayreuth.ihk.de 0921 886-225 Datum/Stand März 2015 1.

Mehr

Die Unternehmergesellschaft inkl. UG & Co.KG

Die Unternehmergesellschaft inkl. UG & Co.KG Dr. Volker Römermann/Ina Jähne Die Unternehmergesellschaft inkl. UG & Co.KG Gesetzlicher Rahmen, vertragliche Gestaltung, sinnvolle Einsatzmöglichkeiten Kompaktwissen für Berater Die Unternehmergesellschaft

Mehr

Die Kommanditgesellschaft (KG)

Die Kommanditgesellschaft (KG) GESELLSCHAFTSRECHT GR05 Stand: Februar 2009 Ihr Ansprechpartner Ass. Georg Karl E-Mail georg.karl@saarland.ihk.de Tel. (0681) 9520-610 Fax (0681) 9520-689 Die Kommanditgesellschaft (KG) Allgemeines Die

Mehr

DIE HAFTUNG DES GESCHÄFTSFÜHRERS

DIE HAFTUNG DES GESCHÄFTSFÜHRERS Budapest Ungarn DIE HAFTUNG DES GESCHÄFTSFÜHRERS Überblick Die neue Haftung eines Geschäftsführers hat mehrere Richtungen: 1/ Der Geschäftsführer haftet gegen die eigene Firma 2-3/ Der Geschäftsführer

Mehr

GmbH-Geschäftsführer: Rechte, Pflichten und Haftungsrisiken

GmbH-Geschäftsführer: Rechte, Pflichten und Haftungsrisiken GESELLSCHAFTSRECHT - GR08 Stand: Februar 2008 Ihr Ansprechpartner Ass. Georg Karl E-Mail georg.karl@saarland.ihk.de Tel. (0681) 9520-610 Fax (0681) 9520-689 GmbH-Geschäftsführer: Rechte, Pflichten und

Mehr

Vor- und Nachteile der einzelnen Rechtsformen

Vor- und Nachteile der einzelnen Rechtsformen Seite 1 Vor- und Nachteile der einzelnen Rechtsformen Zweck Nur wirtschaftliche Zwecke Gründer 1 Person mind. 2 Personen mind. 2 Personen mind. 3 Personen mind. 2 Personen Gründungskosten gering gering

Mehr

Diplomarbeit. Die rechtlichen Verhältnisse der englischen Private Company Limited by Shares. Katja Schmidbauer. Diplom.de

Diplomarbeit. Die rechtlichen Verhältnisse der englischen Private Company Limited by Shares. Katja Schmidbauer. Diplom.de Diplomarbeit Katja Schmidbauer Die rechtlichen Verhältnisse der englischen Private Company Limited by Shares Diplom.de Katja Schmidbauer Die rechtlichen Verhältnisse der englischen Private Company Limited

Mehr

Die GmbH. - Haben sie die ihnen obliegende Einlage erbracht, so haften die Gesellschafter in der Regel nicht mehr (vgl. aber 30 I, 31 I GmbHG).

Die GmbH. - Haben sie die ihnen obliegende Einlage erbracht, so haften die Gesellschafter in der Regel nicht mehr (vgl. aber 30 I, 31 I GmbHG). Die GmbH Die GmbH ist eine Gesellschaftsform, bei welcher die Gesellschafter anders als bei der OHG oder BGB-Gesellschaft nicht unbeschränkt persönlich haften. Daher auch der Name: GmbH Gesellschaft mit

Mehr

Bedingungen für den 30% Cash Bonus

Bedingungen für den 30% Cash Bonus Bedingungen für den 30% Cash Bonus Stand Juni 2016 www.gkfx.de Bedingungen für den 30% Cash Bonus Der 30% Cash Bonus steht allen neuen Direktkunden, die ein Live-Konto mit einer Mindesteinzahlung von /$/

Mehr

Inhaltsverzeichnis...VII. Abkürzungsverzeichnis... XIV. Zum Nutzen des Buches... XVII. A. Das neue GmbH-Recht auf einen Blick...1

Inhaltsverzeichnis...VII. Abkürzungsverzeichnis... XIV. Zum Nutzen des Buches... XVII. A. Das neue GmbH-Recht auf einen Blick...1 VII Vorwort... V...VII Abkürzungsverzeichnis... XIV Zum Nutzen des Buches... XVII A. Das neue GmbH-Recht auf einen Blick...1 I. Gründungserleichterungen und -beschleunigung...1 II. Kapitalaufbringung und

Mehr

M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer. Steuerberatungsgesellschaft und Buchprüfungsgesellschaft in der

M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer. Steuerberatungsgesellschaft und Buchprüfungsgesellschaft in der M U S T E R eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Steuerberatungsgesellschaft und Buchprüfungsgesellschaft in der Rechtsform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung 1 Firma und Sitz (1)

Mehr

Unkelbach Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfunsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Kaiser-Joseph-Str. 260 79098 Freiburg

Unkelbach Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfunsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Kaiser-Joseph-Str. 260 79098 Freiburg Wirtschaftsprüfunsgesellschaft Kaiser-Joseph-Str. 260 79098 Freiburg Dienstleistungsangebot für Existenzgründer Eine Existenzgründung lässt sich in 5 Phasen unterteilen. Auf den folgenden Seiten erhalten

Mehr

Gesellschaftsformen Limited & Incorporated. Limited & Incorporated Beck FTE1

Gesellschaftsformen Limited & Incorporated. Limited & Incorporated Beck FTE1 Gesellschaftsformen Limited & Incorporated Inhalt Allgemeines zur Ltd. Allgemeines zur Inc. Gründung Organe Ltd. Organe Inc. Gewinnausschüttung Haftung der Ltd. Haftung der Inc. Quellen Allgemeines zur

Mehr

Gebühren des Handelsregisterverfahrens

Gebühren des Handelsregisterverfahrens GESELLSCHAFTSRECHT GR4 Stand: August 207 Ihr Ansprechpartner Ass. Georg Karl E-Mail georg.karl@saarland.ihk.de Tel. (068) 9520-60 Fax (068) 9520-689 Gebühren des Handelsregisterverfahrens Wenn ein Unternehmen

Mehr

IHK Fulda 11. Dezember 2008. GmbH-Reform. Rechtsanwalt Claus Schneider Fachanwalt für Steuerrecht

IHK Fulda 11. Dezember 2008. GmbH-Reform. Rechtsanwalt Claus Schneider Fachanwalt für Steuerrecht IHK Fulda 11. Dezember 2008 GmbH-Reform Rechtsanwalt Claus Schneider Fachanwalt für Steuerrecht Steuerberatungsgesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rechtsberatung 1 Themen im Überblick Allgemeines

Mehr

Thema III: Fachliche Fragestellungen bei Kapitalgesellschaften

Thema III: Fachliche Fragestellungen bei Kapitalgesellschaften Thema III: Fachliche Fragestellungen bei Michael Herbers (Herbers & Partner PartG) Bottrop, 06.03.2013 1 Fachliche Fragestellungen bei, bzw. deren Gesellschafter, spielen im Leistungsbezug des SGB II eine

Mehr

Die Unternehmergesellschaft

Die Unternehmergesellschaft Ingo Flore/Ulrike Traut Die Unternehmergesellschaft 2009 Schäffer-Poeschel Verlag Stuttgart Vorwort Abkürzungsverzeichnis V XIII 1 Entstehungshintergrund und Gesetzgebungsverfahren 1 2 Übergangsvorschriften

Mehr

Pflichtangaben auf Geschäftsbriefen

Pflichtangaben auf Geschäftsbriefen MERKBLATT Pflichtangaben auf Geschäftsbriefen Ansprechpartner: Marek Heinzig +49 371 6900-1520 +49 371 6900-191520 heinzig@chemnitz.ihk.de Karla Bauer 03741/214 3120 03741/214 19 3120 bauer@pl.chemnitz.ihk.de

Mehr

Unternehmensformen im Überblick

Unternehmensformen im Überblick Unternehmensformen im Überblick Wichtige Tipps für Unternehmer und Existenzgründer Januar 2015 Industrie- und Handelskammer zu Schwerin Graf-Schack-Allee 12, 19053 Schwerin Tel.: 0385 5103 514 Fax: 0385

Mehr

Anstalt in Liechtenstein

Anstalt in Liechtenstein I. Juristische Struktur der Anstalt 1. Begriff 2. Zweck 3. Gründung 4. Grund- bzw. Mindestkapital 5. Firmenname 6. Sitz 7. Organisation 7.1. Oberstes Organ 7.2. Verwaltungsorgan 7.3. Revisions- bzw. Kontrollstelle

Mehr

Jürgen E. Leske. Mini-GmbH, Limited oder. GmbH? Grundlagen, Rechtsformwahl, Mustersatzungen. Ende. international

Jürgen E. Leske. Mini-GmbH, Limited oder. GmbH? Grundlagen, Rechtsformwahl, Mustersatzungen. Ende. international Mini-GmbH, Limited oder GmbH? Jürgen E. Leske Grundlagen, Rechtsformwahl, Mustersatzungen Ende international 1. Statt eines Vorworts: Die GmbH - ein Kaufmann mit beschränkter Haftung 9 2. Die Kosten der

Mehr

EU Referendum Brexit und die Folgen für deutsche Unternehmen. Juni 2016

EU Referendum Brexit und die Folgen für deutsche Unternehmen. Juni 2016 EU Referendum Brexit und die Folgen für deutsche Unternehmen Juni 2016 Hintergrund 2 Hintergrund Der Brexit wird das Umfeld für deutsche Unternehmen deutlich verändern Der Austritt des Vereinigten Königreichs

Mehr

Neuerungen und Auswirkungen des MoMiG für die Praxis

Neuerungen und Auswirkungen des MoMiG für die Praxis Neuerungen und Auswirkungen des MoMiG für die Praxis Lieber Leser, obwohl bereits Ende 2008 in Kraft getreten, werfen die Änderungen des Gesetzes zur Modernisierung des GmbH- Rechts und zur Bekämpfung

Mehr

TIPPS & EMPFEHLUNGEN ZUR OPTIMIERUNG IM BEREICH INVESTITIONEN

TIPPS & EMPFEHLUNGEN ZUR OPTIMIERUNG IM BEREICH INVESTITIONEN TIPPS & EMPFEHLUNGEN ZUR OPTMIERUNG IM BEREICH INVESTITIONEN SEITE 1/6 TIPPS & EMPFEHLUNGEN ZUR OPTIMIERUNG IM BEREICH INVESTITIONEN VORTEILHAFTE FINANZIERUNGSVARIANTEN FÜR INVESTITIONSOBJEKTE Optimierungsvarianten

Mehr

M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer. Steuerberatungsgesellschaft und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in der

M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer. Steuerberatungsgesellschaft und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in der Steuerberaterkammern NRW Stand: April 2012 M U S T E R eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Steuerberatungsgesellschaft und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in der Rechtsform der Gesellschaft

Mehr

Rechtliche Grundlagen des Jahresabschlusses

Rechtliche Grundlagen des Jahresabschlusses www.boeckler.de August 2009 Copyright Hans-Böckler-Stiftung Rechtliche Grundlagen des Jahresabschlusses Kapitel 1 Rechtsfolgen des Jahresabschlusses Jahresabschluss und Jahresabschlussanalyse: Informationen

Mehr

( Beitrag von Herrn Rainer Diesem, Sprecher der Geschäftsführung der Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh)

( Beitrag von Herrn Rainer Diesem, Sprecher der Geschäftsführung der Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh) Seite 1 von 6 Datum : 26.01.2007 S T E U B A Neuregelung der Jahresabschlusspublizität ( Beitrag von Herrn Rainer Diesem, Sprecher der Geschäftsführung der Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh) Das ab

Mehr

"Die GmbH von der Gründung bis zur Auflösung" Inhaltsverzeichnis. Überblick über die in Österreich zur Verfügung stehenden Gesellschaftsformen

Die GmbH von der Gründung bis zur Auflösung Inhaltsverzeichnis. Überblick über die in Österreich zur Verfügung stehenden Gesellschaftsformen Vorwort 3 Kapitel 1 Einführung 11 Kapitel 2 Überblick über die in Österreich zur Verfügung stehenden Gesellschaftsformen 2.1 Das Gesellschaftsrecht... 13 2.2 Personengesellschaften... 15 2.2.1 Die GesBR...

Mehr

Merk blatt. Tätigkeit als medizinische/r Fußpfleger/in (Podologe/in)

Merk blatt. Tätigkeit als medizinische/r Fußpfleger/in (Podologe/in) Stand: Januar 2016 Merk blatt Tätigkeit als medizinische/r Fußpfleger/in (Podologe/in) Bei der Tätigkeit als Fußpfleger/in wird zwischen der kosmetischen und der medizinischen Fußpflege unterschieden:

Mehr

Steuerberaterkammern NRW Stand: Februar 2008 M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer

Steuerberaterkammern NRW Stand: Februar 2008 M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Steuerberaterkammern NRW Stand: Februar 2008 M U S T E R eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform der GmbH & Co. KG 1 Firma und Sitz (1) Die Firma

Mehr

GmbH-Reform die Novelle für 2008

GmbH-Reform die Novelle für 2008 GmbH-Reform die Novelle für 2008 Referent Björn Theis, LL.M. Venture Capital Stammtisch 18. Juli 2007 Einleitung GmbH ist nach wie vor mit ca. 900.000 Unternehmen die bedeutendste Gesellschaftsform der

Mehr

Antrag auf Eintragung in das Vermittlerregister für natürliche Personen (bei OHG, KG, GbR die jeweiligen geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter)

Antrag auf Eintragung in das Vermittlerregister für natürliche Personen (bei OHG, KG, GbR die jeweiligen geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter) Ihr Firmenname Straße und Hausnummer PLZ Ort IHK Bodensee-Oberschwaben Finanzanlagenvermittler Lindenstr. 2 88250 Weingarten Antrag auf Eintragung in das Vermittlerregister für natürliche Personen (bei

Mehr

Antrag auf Eintragung in das Vermittlerregister für Honorar-Finanzanlagenberater

Antrag auf Eintragung in das Vermittlerregister für Honorar-Finanzanlagenberater IHK Heilbronn-Franken Finanzanlagenvermittler Ferdinand-Braun-Str. 20 74074 Heilbronn Antrag auf Eintragung in das Vermittlerregister für Honorar-Finanzanlagenberater Antragsteller: juristische Person

Mehr

Ihr Ansprechpartner Tel. Assessor Tobias Hoffmann

Ihr Ansprechpartner  Tel. Assessor Tobias Hoffmann MERKBLATT Recht / Steuern Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) Ihr Ansprechpartner E-Mail Tel. Assessor Tobias Hoffmann t.hoffmann@bayreuth.ihk.de 0921 886-225 Datum/Stand Januar 2015 Am 01.

Mehr

Rechtliche Aspekte zur Auswahl der passenden Unternehmensform

Rechtliche Aspekte zur Auswahl der passenden Unternehmensform 2009 Jour fixe: Rechtsformen Rechtliche Aspekte zur Auswahl der passenden Unternehmensform Referenten: RA Dr. jur. Marc Herzog RA Dr. jur. Stephan Figiel Rosenheim www.drherzog.de Eine Initiative vom quarter

Mehr

Offenlegungspflicht von Jahresabschlüssen. Ihr Ansprechpartner Tel. Assessor Tobias Hoffmann

Offenlegungspflicht von Jahresabschlüssen. Ihr Ansprechpartner  Tel. Assessor Tobias Hoffmann MERKBLATT Recht / Steuern Offenlegungspflicht von Jahresabschlüssen Ihr Ansprechpartner E-Mail Tel. Assessor Tobias Hoffmann t.hoffmann@bayreuth.ihk.de 0921 886-225 Datum/Stand Januar 2016 Warum Offenlegungspflicht?

Mehr

Industrielle Betriebswirtschaftslehre. Wintersemester 2008/2009 Gruppe 1E: Donnerstags, 17:00 18:30 Uhr Raum B 256

Industrielle Betriebswirtschaftslehre. Wintersemester 2008/2009 Gruppe 1E: Donnerstags, 17:00 18:30 Uhr Raum B 256 Industrielle Betriebswirtschaftslehre Wintersemester 2008/2009 Gruppe 1E: Donnerstags, 17:00 18:30 Uhr Raum B 256 Seite 2 Merkmale zur Typisierung von Unternehmen (1). Wachstumsunternehmen Im Vergleich

Mehr

1 Arbeitnehmerveranlagung 2010: Holen Sie sich Geld vom Finanzamt zurück!

1 Arbeitnehmerveranlagung 2010: Holen Sie sich Geld vom Finanzamt zurück! 1 Arbeitnehmerveranlagung 2010: Holen Sie sich Geld vom Finanzamt zurück! Jedes Jahr im März stellen sich viele Arbeitnehmer die Frage, bekomme ich etwas von der Lohnsteuer zurück und bis wann habe ich

Mehr

Rechtsformen der Unternehmen im Überblick

Rechtsformen der Unternehmen im Überblick Stand: November 2018 Rechtsformen der Unternehmen im Überblick Das Handelsregister (HR) öffentliches Verzeichnis aller Vollkaufleute das HR wird für Thüringen vom Amtsgericht Jena geführt Grundsatz: Jeder

Mehr

Defination des Kassenprüfer, -revisoren. Die Bezeichnungen Kassenprüfer bzw revisoren sind nicht verschiedene

Defination des Kassenprüfer, -revisoren. Die Bezeichnungen Kassenprüfer bzw revisoren sind nicht verschiedene Alles wichtige ihi für Kassenprüfer Defination des Kassenprüfer, -revisoren Die Bezeichnungen Kassenprüfer bzw revisoren sind nicht verschiedene Bezeichnungen für ein und denselben Prüfungsvorgang. Kassenprüfer:

Mehr

Haftung des Vorstandes

Haftung des Vorstandes Haftung des Vorstandes Tobias Schmelz, Leiter Abteilung Recht des HTSV 15. November 2009, T. Schmelz 1 A. Einführung: Die Mitglieder des Vorstandes haften dem Verein, den Mitgliedern und Dritten nach:

Mehr

Die UG (haftungsbeschränkt) als Gesellschaftsform für Filmproduktionen?

Die UG (haftungsbeschränkt) als Gesellschaftsform für Filmproduktionen? Die UG (haftungsbeschränkt) als Gesellschaftsform für Filmproduktionen? Vortrag von Rechtsanwalt Dr. Ulrich Dieckert WRD-Unternehmergespräch am 22. April 2010 in Berlin zum Filmrecht WRD Berlin Leipziger

Mehr

M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer. Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform. der Kommanditgesellschaft

M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer. Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform. der Kommanditgesellschaft M U S T E R eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform der Kommanditgesellschaft 1 Firma und Sitz (1) Die Firma der Gesellschaft lautet:...kommanditgesellschaft

Mehr

Die "GmbH-Light" nach Verabschiedung der GmbH-Reform als Alternative zur englischen Limited

Die GmbH-Light nach Verabschiedung der GmbH-Reform als Alternative zur englischen Limited Wirtschaft Doreen Schröder Die "GmbH-Light" nach Verabschiedung der GmbH-Reform als Alternative zur englischen Limited Studienarbeit Leuphana Universität Lüneburg Institut für Betriebswirtschaftslehre

Mehr

SATZUNG des Vereins DEUTSCHE GESELLSCHAFT FÜR SYSTEMISCHE SOZIALE ARBEIT (DGSSA) 1 Name und Sitz

SATZUNG des Vereins DEUTSCHE GESELLSCHAFT FÜR SYSTEMISCHE SOZIALE ARBEIT (DGSSA) 1 Name und Sitz SATZUNG des Vereins DEUTSCHE GESELLSCHAFT FÜR SYSTEMISCHE SOZIALE ARBEIT (DGSSA) 1 Name und Sitz Der Verein DEUTSCHE GESELLSCHAFT FÜR SYSTEMISCHE SOZIALE ARBEIT (DGSSA) hat seinen Sitz in Berlin. Er wird

Mehr

Die Anerkennung Liechtensteinischer. Juristischer Personen im europäischen Ausland

Die Anerkennung Liechtensteinischer. Juristischer Personen im europäischen Ausland Die Anerkennung Liechtensteinischer Juristischer Personen im europäischen Ausland Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs der letzten Jahre zur Niederlassungsfreiheit und ihre Bedeutung für die

Mehr

Verkehrsverstoß mit einem Firmenfahrzeug

Verkehrsverstoß mit einem Firmenfahrzeug Verkehrsverstoß mit einem Firmenfahrzeug INFORMATIONEN FÜR IHR UNTERNEHMEN Wieso erhalten Sie diese Informationen Ihre Firma unterhält ein oder mehrere Firmenfahrzeuge oder eine Fahrzeugflotte. Mit einem

Mehr

Die Limited in deutscher Hand (for afistful ofpounds)

Die Limited in deutscher Hand (for afistful ofpounds) Die Limited in deutscher Hand (for afistful ofpounds) von Diplom-Kaufmann Uwe Eschelbach Steuerberater in Weinheim an der Bergstraße 1. Auflage Diese praxisnahe, zusammenfassende Darstellung der in Deutschland

Mehr

Steuerliche Besonderheiten bei Spiel-, Sport- und Festgemeinschaften

Steuerliche Besonderheiten bei Spiel-, Sport- und Festgemeinschaften Vereine und Steuern Steuerliche Besonderheiten bei Spiel-, Sport- und Festgemeinschaften Jennifer Hubertz Finanzamt Trier, 26.03.2012 Folie 1 Inhalt Besonderheiten bei Spiel-, Sportund Festgemeinschaften

Mehr

3 Gesellschaftsrecht. A. Allgemeines B. OHG C. Überblick PartG D. KG E. GbR F. GmbH im Überblick G. Überblick über weitere Gesellschaftsformen

3 Gesellschaftsrecht. A. Allgemeines B. OHG C. Überblick PartG D. KG E. GbR F. GmbH im Überblick G. Überblick über weitere Gesellschaftsformen 3 Gesellschaftsrecht A. Allgemeines B. OHG C. Überblick PartG D. KG E. GbR F. GmbH im Überblick G. Überblick über weitere Gesellschaftsformen Folie 219 Begriff des Gesellschaftsrechts Gesellschaftsrecht

Mehr

Gesellschafts- und steuerrechtliche Betrachtungen zur Unternehmergesellschaft bzw. Ein-Mann-GmbH/-KG

Gesellschafts- und steuerrechtliche Betrachtungen zur Unternehmergesellschaft bzw. Ein-Mann-GmbH/-KG Gesellschafts- und steuerrechtliche Betrachtungen zur Unternehmergesellschaft bzw. Ein-Mann-GmbH/-KG Inhalt des Vortrages 1. Vorstellung Kanzlei 2. Überblick 3. Unternehmergesellschaft (UG) 4. Ein-Mann/-Frau-GmbH

Mehr

Satzung der Landesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung Mecklenburg-Vorpommern e. V. in der Fassung vom 29.09.2009

Satzung der Landesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung Mecklenburg-Vorpommern e. V. in der Fassung vom 29.09.2009 Satzung der Landesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung Mecklenburg-Vorpommern e. V. in der Fassung vom 29.09.2009 1 Name, Sitz, Tätigkeitsbereich und Mitgliedschaft in der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung

Mehr

Erfolgreich in Großbritannien - Unternehmensgründung

Erfolgreich in Großbritannien - Unternehmensgründung Erfolgreich in Großbritannien - Unternehmensgründung Rechtsanwältin Angelika Baumgarte, M.A. Deutsch-Britische Industrie- und Handelskammer 14. Oktober 2015, Berlin Verschiedene Rechtsgebiete Nordirland

Mehr

Patientenwille. die Patientenverfügung. weiterhilft... RECHTSANWALTSKAMMER KOBLENZ. Behörde, von Ihrer Bank, Ihrer Kirchengemeinde

Patientenwille. die Patientenverfügung. weiterhilft... RECHTSANWALTSKAMMER KOBLENZ. Behörde, von Ihrer Bank, Ihrer Kirchengemeinde Wie die Patientenverfügung weiterhilft... Mit der Patientenverfügung - gegebenenfalls in Kombination mit einer Vorsorgevollmacht - haben Sie die Möglichkeit in gesunden Tagen festzulegen, wie die behandelnden

Mehr

Die richtige Rechtsform im Handwerk

Die richtige Rechtsform im Handwerk Die richtige Rechtsform im Handwerk Welche Rechtsform für Ihren Betrieb die richtige ist, hängt von vielen Faktoren ab; beispielsweise von der geplanten Größe des Betriebes, von der Anzahl der am Unternehmen

Mehr

Die Unternehmergesellschaft (UG) (haftungsbeschränkt)

Die Unternehmergesellschaft (UG) (haftungsbeschränkt) GESELLSCHAFTSRECHT GR35 Stand: August 2014 Ihr Ansprechpartner Georg Karl E-Mail georg.karl @saarland.ihk.de Tel. (0681) 9520-610 Fax (0681) 9520-689 Die Unternehmergesellschaft (UG) (haftungsbeschränkt)

Mehr

Das Finanzamt als stiller Teilhaber

Das Finanzamt als stiller Teilhaber Das Finanzamt als stiller Teilhaber Was Sie als Gründer über Steuern wissen sollten und welche Auswirkung die Wahl der Rechtsform hat 2013 Überblick Der erste Kontakt - Betriebseröffnung Art der Tätigkeit

Mehr

SATZUNG ABIFESTIVAL SEIT 1981 E.V. (vom 27. Dezember 2004, zuletzt geändert durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 27.

SATZUNG ABIFESTIVAL SEIT 1981 E.V. (vom 27. Dezember 2004, zuletzt geändert durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 27. SATZUNG ABIFESTIVAL SEIT 1981 E.V. (vom 27. Dezember 2004, zuletzt geändert durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 27. Dezember 2011) Inhaltsverzeichnis Seite Inhaltsverzeichnis 1 1 Firma, Sitz

Mehr

Einleitung. 6 Ebke, in: FS Hellwig, S. 117, 122.

Einleitung. 6 Ebke, in: FS Hellwig, S. 117, 122. Einleitung Die starke Konkurrenz ausländischer Rechtsformen, allen voran die englische Private Company Limited by Shares ( Limited ), hat die deutsche Gesellschaft mit beschränkter Haftung ( GmbH ) unter

Mehr

Wissen aufbauen, um Karriere zu machen WAHL DER RICHTIGEN RECHTSFORM FÜR IHR UNTERNEHMEN

Wissen aufbauen, um Karriere zu machen WAHL DER RICHTIGEN RECHTSFORM FÜR IHR UNTERNEHMEN Wissen aufbauen, um Karriere zu machen WAHL DER RICHTIGEN RECHTSFORM FÜR IHR UNTERNEHMEN Die richtige Wahl treffen Es gibt viele Unternehmensformen, welche dabei für Sie die richtige ist, hängt von vielen

Mehr

Nachfolgend eine Übersicht über die ab dem 1. Januar 2007 geltende Rechtslage :

Nachfolgend eine Übersicht über die ab dem 1. Januar 2007 geltende Rechtslage : Offenlegung von Jahresabschlüssen ab 31.12.2007 Mit Wirkung zum 1. Januar 2007 haben sich durch das Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister

Mehr